MitteilungsblattOberwallisMärz2013DEKS
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2013
Departement tür Erziehung Kultur und Sport
Mitteilungsblatt Oberwallis März - Heft Nr. 164
38. Jahrgang - Nr. 1, Mb Nr. 164
Herausgeber
Auflage
Redaktion
Korrektorat
Gestaltung
Druck
Departement für Erziehung, Kultur und Sport
1 '500 Exemplare
Daniela Bodenmüller Tel.: 027 606 40 95
Marcel Blumenthai Matthias Oggier
Marcel Blumenthai Christian Weissen
Konrad Zurwerra
S & Z PRINT Nellenstadel 1 3902 Brig-Glis
Redaktionsschluss:
Mb. Nr. 165: 10. Mai 2013 Mb. Nr 166: 10. August 2013 Mb. Nr. 167: 10. November 2013 Mb. Nr. 168. 10. Februar 2014
Inhalt
Zum Tod von Schulinspektor Donald Blatter
editorial Herzlich Willkommen
fiash Die Bildung von Schulregionen und die flächendeckende Einrichtung von Schuldirektionen
Departement für Erziehung , Ku ltur und Sport
Weisungen I Reglemente Neuerungen zum Tum- und Sponunterricht an der Walliser Schule
Reglement über Turnen und Sport in der Schule
WEISUNGEN für die Sicherheit und Organisation von Sportangeboten an der Schule
Checklisten für den Schulsport
Katechetische Fenster -Ein neuer Weg für den konfessionellen Religionsunterricht
WEISUNGEN über den konfessionellen Religionsunterricht in den deutschsprachigen Orientierungsschulen
Empfehlungen für die obligatorischen Schulen des Kantons Wallis zur Ausrüstung mit ICT- und Medien-Material
WEISUNGEN betreffend die Subventionsgesuche für lCT- und Medien-Material zur Nutzung an den obligatorischen Schulen Verordnung über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Informationen 00 you speak English? Erstmals Englischunterricht an den Walliser Primarschulen
Auszug aus dem Protokoll der Sitzungen des Staatsrates
Änderung der Stundentafel für 2013/2014
Kantonale Sprachenzertifizierung 201212013 > Englisch
Wechsel ins höhere Sprach niveau 201212013 > Englisch
Kantonale Sprachenzertifizierung 201212013 > Französisch
Wechsel ins höhere Sprachniveau 201212013> Französisch
Die Sprachstarken 7
Orientierungsschule: Natur und Technik Obligatorische Einführung für OS-Katecheten
Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates Wallis in Notfallsituationen (Krankheit/Unfall)
"Internet und Gamen" Neue Informations- und Präventionsbroschüre
Prävention Internet und Gamen
PH-VS
Akkreditierung der Diplome für die Sekundarschule und für die Heilpädagogik durch die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) CAS Praktikumslehrperson
PH-VS BRIG - Multimedia-Zentrum
LWB - Terminplanung März bis August 2013
LWB - Kursliste 2013
MiNT-ALP - ein didaktisches Entwicklungsprojekt
Kurse der Fachstelle Katechese
Medien
Neuheiten aus der Pädagogischen Dokumentation Schweizer Erzählnacht 2013: Motto "Geschichten zum Schmunzeln"
Plattform Schweiz
EDK: Hochschulkonkordat: Mehrheilliche Zustimmung in der Vernehmlassung
Engagement für eine bewegte Schule Teamteaching - Wie ist es bei Ihnen?
Forum 40 Jahre Zusammenarbeit Schule und Elternhaus
Allgemeine Musikschule Oberwallis (amo)
"Feuer und Flamme u an der OS St-Guerin Sitten
Zum Tod von Schul inspektor Donald Blatter
KeLlll-fV wLrd gefr~gt, V/Ch"o,v\" es LVl\flA. reckt Lst, vo'" Me",scl1e"" c;ewol1",l1eLte", "",d SLCl1 seLbst
Abscl1Led z" III-f"""e"".
plötzlLC" "eLsst es, ""Lt dLest"" Absc"Ld """z"geVle~_, de"" sc"""evz des sterbe",s ~"sz""~lte,,, """Gi. G1Le Kv~ft z" "~be",, ",e" ~lA.fz"byec"e"". (Her"""th'\.\I\. Hesse)
In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Schulinspektor Donald Blatter, der ganz unerwartet aus dem Leben gerissen wurde.
Donald Blatter ist am 11 . Februar 1965 in Reckingen geboren und dort aufgewachsen. Er besuchte das Kollegium Spiritus Sanctus in Brig (Matura Typus 0). Daraufhin nahm er die Ausbi ldung zum Sekundarlehrer an der Universität Freiburg in Angriff. Er belegte die Fächer Deutsch, Französisch und Geschichte.
Nach Abschluss seines Universitätsstudiums nahm er an der OS Aletsch in Mörel- Filet seine Unterrichtstätigkeit auf und unterrichtete hier während 20 Jahren. Ab Schuljahr 1995/1996 war er während insgesamt 15 Jahren als Direktor der Schule Aletsch tätig . Am 24. Juni 2010 wurde Donald Blatter vom Staatsrat zum voilamilichen Schulinspektor für alle Stufen der obligatorischen Schulzeit ernannt. Weiter amtete Donald Blatter während mehreren Jahren als Gemeindepräsident von Filet und als Fusionspräsident der neuen Gemeinde Mörel-Filet.
Schulinspektor Donald Blatter verstarb mit 48 Jahren völlig unerwartet an einer Hirnblutung im Inselspital in Bern.
Mit Donald verlieren wir einen kollegialen, kompetenten Mitarbeiter, einen zuverlässigen, engagierten und erfahrenen Schulfachmann. Wir werden ihn vermissen und ihn in bester Erinnerung behalten.
Trennung ist unser Los, Wiedersehen ist unsere Hoffnung. So biller der Tod ist, die Liebe vermag er nicht zu scheiden. Aus dem Leben isl er zwar geschieden, aber nicht aus unserem Leben; denn wie vermöchten wir ihn tot zu wähnen , der so lebend ig in unseren Herzen immer wohnt. (HJ. Aurelius Auguslinus)
Donald Blatter war mit Doris Blatter-Truffer verheiratet und hinterlässt zwei Kinder. Der schwer geprüften Familie und den Angehörigen wünschen wir viel Kraft und Mul in dieser schwierigen Zeit.
Dienststelle für Unterrichtswesen Schulinspektorat
Amt für Sonderschulwesen
Mitteilungsbiall März 2013 I 5
editorial
Herzlich Willkommen
6 I Mitteilungsblatt März 2013
Im Herbst 2012 fanden im Wallis die Gemeinderatswahlen statt und seit dem 1. Januar 2013 sind die neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in ihrem Amt. Vielerorts wurden demzufolge neue Schulpräsidentinnen oder Schulpräsidenten bestimmt, welche die Dienststelle für Unterrichtswesen in ihrem Amt herzlich begrüssen möchte.
Die neuen Schulpräsidien treten ihr Amt in einer Zeit des Umbruchs an . Das HarmoS-Konkordat ist am 1. August 2009 in Kraft getreten und mittlerweile haben 15 Kantone dem Konkordat zugestimmt, so auch das Wallis . Neben Harm oS wird von den Deutschschweizer Kantonen gemeinsam ein Lehrplan 21 ausgearbeitet, der für die Schulen im deutschsprachigen Gebiet verbindlich sein wird . Die Oberwalliser Schulen werden nach diesem neuen Lehrplan 21 unterrich ten , der voraussichtlich im Herbst 2014 von allen Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zur Einführung in den Kantonen freigegeben wird . Danach entscheidet der Kanton über die Einführung des Lehrplans 21 in den deutschsprachigen Schulen der obligatorischen Schulzeit.
Die Einführung der Neuen OS ist gerade am Laufen und wird im nächsten Schuljahr abgeschlossen. Daneben beschäftigt das DEKS und die Gemeinden die Umsetzung des neuen Lehrerstatuts und der Besoldung des Lehrpersonals. Die Aufgaben und Pflichten des Kantons und der Gemeinden werden u.a. in der neuen Leistungsvereinbarung geregelt.
In diesem Zusammenhang fanden in den verschiedenen Schulregionen und Gemeinden Sitzungen mit den Gemeindevertretern sowie dem Adjunkten der Dienststelle für Unterrichtswesen, Marcel Blumenthai, und der jeweiligen Schulinspektorin/dem jeweiligen Schul inspektor statt. Bei dieser Gelegenheit konnte das DEKS erste Kontakte mit den Schulpräsidentinnen und -präsidenten knüpfen und es freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit den Schulbehörden vor Ort. Und wie sagte schon Henry Ford: "Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt , zusammenarbeiten ist ein Erfolg ."
Informationen zu r ob ligatorischen Schule finden Sie auf der Internetseite der Dienststelle für Unterrichtswesen http://www.vs.ch/Navig/servicedeps.asp?Language=de undl oder auf Educanet2 http://www.educanet2 .ch/wws/101505.php.
Die Dienststelle für Unte rrichtswesen wünscht den Oberwall iser Schulpräsidentinnen und -präsidenten in den nächsten vier Jahr viel Erfolg und Befriedigung bei der Ausübung ihresAmtes und freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Schulbehörden.
Dienststelle für Unterrichtswesen Daniela Bodenmüller
flash: bildung von schulreg ionen
Die Bildung von Schulregionen und die flächendeckende Einrichtung von Schuldirektionen
Änderungen in der Organisation der Wall iser Schule
In den letzten Jahren gab es in der Walliser Schule mehrere Veränderungen, sei dies durch eidgenössische Vorgaben (HarmoS) oder Gesetzesänderungen auf kantonaler Ebene. Einige Neuerungen sind bereits realisiert, andere Änderungen stehen noch an. In der nächsten Zeit sind wesentliche organisatorische Umstrukturierungen und eine Neuverteilung der bürgernahen und pädagogischen Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden vorgesehen. Wir haben deshalb mit dem Dienstchef der Dienststelle für Unterrichtswesen, Herrn JeanFranyois Lovey, ein Interview geführt.
Herr Lovey, in Zukunft sollen im Kan- Unterrichtswesen-Schulinspektorat-ton Wallis Schulregionen gebildet Schuldi rektion-Lehrpersonen. und flächendeckend Schuldirekti-onen eingeführt werden. Warum erfolgen diese Neuerungen?
Dies geschieht nicht aus einer Beliebigkei t heraus. Das Gesetz über das Personal der obl igatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Beru fsfachschule vom 14. September 2011 legt die Verbindlichkeit fest.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Schuldi rekto ri nnen Angeste llte der Gemeinde sind - im Gegensatz zu den Lehrpersonen, we lche neu Kantonsa ngestellte sind. Dies ist in diesem politischen Prozess als ein Zugeständnis an die Gemeindeautonomie zu sehen, welche es zu respektieren gilt. Die Pädagog ik läuft über die hierarchische Linie DEKS-Dienststelle für
•
Der Kanton hat bei der Subventi-onsberechnung den pädagogischen Teil auf der Basis des gesetzl ichen Auftrags der Schule gebührend gewichtet. Die kantonale Verordnung und das kantonale Pflichten heft für die Schuldirektion legen die umfassenden Aufträge , welche im Bereich Pädagogik zu erfüllen sind, klar fest. Es ist an der kommunalen Behörde und ihrer Autonomie zu definieren, welches das Volumen der bürgernahen Aufgaben ist.
Wie ist der aktuelle Stand der Ausgestaltung der Schu/regionen?
Die OS-Schulreg ionen bestehen schon seit vielen Jahren. In den vergangenen Jahren erfolgten auch schuli sche Zusammensch lüsse, die verbunden mit der Einrichtung einer professionellen Schulleitung auf Ebene Kindergarten/Primarschule/ OS sind , und zwar auf Initiative der Gemeinden. Als jüngstes Beisp iel sei an dieser Stelle die Dala-Kooperation erwähnt, bei der ab diesem Schuljahr eine Schuldirektion für Leukerbad, Inden , Varen und Sa lgesch zuständig ist.
An der Informations- und Austauschveranstaltung vom 26. November 2012 in Visp, für welche alle Oberwalliser Gemeindepräsidentinnen , SchulpräsidentInnen und Schuldi rektionen durch den Departementsvorsteher, Herrn Staatsrat Claude Roch, eingeladen wurden, hat man die nächsten Schritte aufgeze igt. Vertreter der Dienststelle fü r Unter-
Gesetz über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule vom 14. September 2011
Art. 70 Schuldirektion der obligatorischen Schulzeit
1 Grundsätzli ch ve rfügt jede Schule oder Schulgruppierung unter Vorbeha lt von Absatz 5 über eine Schuldi rektion . Die Verordnung legt die Bedingungen fest, die Anrecht auf die Anstellung eines Schuld irektors, gegebenenfalls eines Stellvertreters oder mehrerer Stellvertreter geben, dessen/deren Titel und Aufgaben in der Verordnung geregelt sind.
2 Mehrere Gemeinden, die nur über eine kleine Schülerzahl verfügen, müssen sich zu sammenschliessen, um die Bedingungen fü r die Anstellung eines Schuldirektors zu erfüllen.
3 Dem Schuldirektor obliegt die Verantwortung für eine Primarschule und/oder eine Orientierungsschule.
4 Gemäss den Bestimmungen der Verordnung und der Pflichtenhefte erstreckt sich der Autoritätsbereich des Schuldirektors auf alle Lehrpersonen und Schüler.
S Ist aufgrund der lokalen beziehungsweise regionalen Bedingungen oder aufg rund der Schü lerzah len die Ernennung eines Schuldirektors nicht möglich, wird ein Schulverantwortli cher eingesetzt.
richtswesen (Adjunkt und zuständige Schul inspektorin/zuständiger Schul inspekto r) haben zwischenzei tlich mit den einzelnen lokalen Behörden Gespräche geführt, um
Mitteilungsblatt März 2013 I 7
flash: bildung von schulregionen
unter anderem die Umsetzung des oben erwähnten Gesetzesartikels zu besprechen und vorzubereiten sowie Unklarheiten zu bereinigen usw. Diese Informations- und Austauschveranstaltung unter der Leitung des Adjunkten der Dienststelle für Unterrichtswesen wurden in 13 Regionen des Oberwallis durchgeführt. Im Unterwallis war die Vorgehensweise gleich.
Wer bestimmt, welche Gemeinden zu einer Schulregion gehören?
Dies geschieht in der Kooperation zwischen DEKS und den Gemeinden.
Umfasst eine Schulregion Primarund OS-Schulen?
Dies wird sicher die Regel sein.
Hat künftig jede Schulregion eine Direktorin/einen Direktor?
Die Verbindlichkeit ist durch den erwähnten Art. 70 gegeben. Eine Schuldirektion muss für eine grössere Einheit zuständig sein. Ziel ist u.a. eine professionelle pädagogische Führung der Schulen. So wird die Schuldirektion, je nach Grösse auch sekundiert durch Stellvertreter,
8 I Mitteilungsblatt März 2013
welche mehrere Schulorte/Standorte betreuen, beraten, begleiten und führen. Eine Schuldirektion einrichten bedeutet nicht zwangsläufig die Zentralisierung von Schulen. Eine dezentrale Schulorganisation wird auch mit der neuen Ausrichtung möglich sein. Ausnahmefälle bilden starke Rückgänge der Schülerzahlen, wo das DEKS mit den Gemeinden nach Alternativlösungen sucht.
Besteht auch die Möglichkeit, dass in grösseren Zentren resp. Schulregionen eine Schuldirektion für die Orientierungsschule eingerichtet wird und eine für die Primarschule?
Dies kann durchaus Sinn machen und ist prüfenswert. Wenn man bedenkt, dass der klar definierte Arbeitsbereich der Schuldirektionen einen hohen Anteil an pädagogischen Aufgaben hat (Unterrichtsbesuche, Mitarbeitergespräche, Schulentwicklung usw.) ist eine Aufteilung in eine OS-Direktion und Primarschul-Direktion in grossen Zentren vernünftig.
Wie werden die Pensen des Direktionsrates (Schuldirektorin und Stellvertreterin) festgelegt?
Der Kanton subventioniert zu 30 Prozent die Direktionsaufgaben, die zwingend an die Pädagogik gebunden sind. Die Subventionierung betrifft folglich den pädagogischen Teil und die damit verbundenen administrativen Aufgaben und wird berechnet mittels der folgenden Kriterien: Unterrichtsstufe, Schülerzahl, Lektionenzahl, Anzahl Lehrpersonen, Anzahl Schulorte, Anzahl Lektionen für Hilfsmassnahmen.
Für die bürgernahen Aufgaben, welche allenfalls der Schuldirektion übertragen werden, sind gemäss der neuen Aufgabenteilung Gemeinden-Kanton die Regionsgemeinden zuständig, und dies sowohl organisatorisch als auch finanziell .
Bis wann müssen diese Neuerungen umgesetzt sein?
2015 muss die Umsetzung des erwähnten Art. 70 abgeschlossen sein.
Herr Lovey, wir danken Ihnen bestens für diese Informationen.
reglement I weisungen : turn- und sportunterricht
2013
Departement für Erziehung, Kultur
und Sport
Informationen für die deutschsprachigen Schulen und Schul partner des Wall is
Neuerungen zum Turn- und Sportunterricht an der Wall iser Schule
Re g le ment und W e isungen / Chec klisten
Am 21. April 2010 hat das Departement für Erziehung, Kultur und Sport eine Arbeitsgruppe mit der Änderung des " Reglements über Turnen und Sport in der Schule vom 27. April 1977" beauftragt. Ziel war es, die wichtigsten Aspekte des Reglements an die Bedürfnisse von heute und morgen anzupassen und gleichzeitig Weisungen und Empfehlungen für diverse Sportarten auszuarbeiten (dies in Form von nicht-abschliessenden Checklisten).
Das neue Reglement ist für alle Schulen der obligatorischen Schulzei t und der allgemeinen Mittelschulen gültig, wo Turnen und Sport als ein Teil der Ausbildung aller Schüler ein obligatorisches Schulfach ist (vgl. Art. 1).
Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Gabriela Cotting (Adjunktin der Dienstste lle für Unterrichtswesen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin für Schule und Sport), Vincent Ebenegger (wissenschaftlicher Mitarbeiter für Schule und Sport), Marcel Blumenthai (Adjunkt der Dienststelle für Unterrichtswesen), Denis Metrailler (Schulinspektor der obligatorischen Schulzeit), Christoph Klingele (stellvertretender Schuldirektor der OS Brig), Lionel Saillen (Fachberater Sporterziehung PH Wallis) und Järg Ruffiner (Fachberater und Fachdidaktiker Sporterziehung PH Wallis) sowie Cedric FauchEire (Präsident des Wal liser Turnlehrerverbands) zusammen.
Nachdem die Dokumente den Schuldirektionen I Vertretern der obligatorischen Schulen und allgemeinen Mittelschulen der beiden Sprachregionen, den Fachkommissionen für Sporterziehung sowie der Dienststel le für Unterrichtswesen zur Vernehmlassung vorgelegt worden waren, nahmen V Ebenegger, D. Metrailler, L. Saillen und C. Fauchere eine letzte Überarbeitung vor.
Zum Reglement über Turnen und Sport in der Schule kann gesagt werden, dass jene Artikel , die nicht mehr aktuell waren, wie beispielsweise der Artikel über den Schulinspektor für Turnen oder der Artikel über den freiwill igen Schulsport, ersatzlos gestrichen wurden. Die ergänzenden sportlichen Aktivitäten wurden ebenfalls überarbeitet und an die Richtlinien vom 18. Juni 2004 betreffend die Organisation der besonderen Aktivitäten in der obligatorischen Schule angepasst.
Mit dem Inkrafttreten des NFA 11 auf den 1. Januar 2012 werden keine Subventionen mehr ausbezahlt für Sportlehrer der obligatorischen Schulzeit, die von Gemeinden oder Gemeindevereinigungen angestellt sind. Die übrigen Änderungen sind grässtenteils redaktioneller Natur; es wurden an manchem Stellen Erklärungen hinzugefügt, wodurch der Text verständlicher wird.
Die Weisungen und Checklisten haben hauptsächl ich die Unfallverhütung im Fokus. Die Aktivi täten sollen in einem gesicherten Umfeld stattfinden, das so die physische und psychische Integrität der Schülerinnen und Schüler schützt. Diese Texte richten sich an alle Personen , die mit der Vorberei tung, Leitung oder Begleitung von Sport und Bewegung an der Schule betraut sind, sowie
Mitteilungsblatt März 2013 I 9
reglement: turn- und sportunterricht
an die Schulinspektoren, die Schuldirektionen und an die Mitglieder des Lehrkörpers der obligatorischen Schulen und der Mittelschulen.
• Reg lement über Turnen und Sport in der Schule http://www.vs.ch/Navig/navig.asp ?MenuID=4641 &Language=de&Ref MenuID=O&RefServicelD=O
Die hier abgedruckten Checklisten und weitere Dokumente wie die bfu-Broschüre "Kletteranlagen", die "SAC-Berg- und Alpinskala" finden sich online unter folgender URLAdresse:
• Weisungen für die Sicherheit und Organisation von Sportangeboten an der Schule http://www.vs.ch/Navig/navig. asp ?MenuID=31 206&Language=de
Dienststelle für Unterrichtswesen Vincent Ebenegger
wissenschaftlicher Mitarbeiter für Schule und Sport
Reglement über Turnen und Sport in der Schule
(fm vorliegenden Dokument gilt jede Bezeichnung der Person in gleic/1er Weise für Mann und Frau.)
Der Staatsrat des Kantons Wallis
• eingesehen das Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962;
• eingesehen das Gesetz betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 7. Mai 2008;
• eingesehen die Verordnung vom 23. Mai 2012 über die Förderung von Sport und Bewegung;
• eingesehen das Reglement zur Festtegung der Weisungen und Richtlinien über Schulhausbauten vom 23. März 2005;
• auf Antrag des Departements für Erziehung, Kultu r und Sport,
beschl iesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Geltungsbereich
, Turnen und Sport ist ein Teil der Ausbildung aller Schüler und damit an allen öffentlichen und vom Staat anerkannten privaten Schulen der obligatorischen Schule und der allgemeinen Mittelschulen ein obligatorisches Schulfach.
2 Schüler mit besonderen Bedürfnissen , die in Institutionen des Hilfs- und Sonderschulwesens eingeschult oder in normale Klassen integriert sind, erhalten einen angemessenen Turn- und Sportunterricht.
3 Nicht an die Bestimmungen des vorliegenden Reglements gebunden sind die Schulen oder Institut ionen, die direkt der Bundesgesetzgebung unterstellt sind.
Art. 2 Ziele
Turnen und Sport hat zum Ziel , den Schülern zu erlauben:
a) den eigenen Körper kennen zu lernen, zu ihm Sorge zu tragen und die persön lichen physiolog ischen Bedürfnisse zu erkennen;
10 I Mitteilungsblatt März 2013
b) die körperlichen und motorischen Ressourcen sowie Ausdrucksmöglichkeiten und Bewegungsgewohnheiten weiter zu entwickeln;
c) durch eine vernünftige Wahl seiner sportl ichen Aktivitäten gesund zu bleiben;
d) kognitive, emotionale, psycholog ische und soziale Kompetenzen zu erwerben.
Art. 3 Sicherheit im Turn- und Sportunterricht, bei ergänzenden Aktivitäten von Sport und Bewegung sowie bei Sportanlässen
, Beim Turn - und Sportunterricht, bei ergänzenden Aktivitäten von Sport und Bewegung sowie bei Sportan lässen aller Art muss die Schuldirektion respektive die Schulkommission alle erforderlichen Massnahmen treffen , um die Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmenden zu gewährleisten.
2 Diese Massnahmen sind entsprechend den diesbezüg lichen Weisungen des für den Sport zuständigen Departements (nachstehend Departement genannt) anzuwenden.
Art. 4 Sicherheit von Sportplätzen und Infrastrukturen
, Die Eigentümer der Sportanlagen (Kanton, Gemeinden oder andere) sorgen durch regelmässigen Unterhalt dafür, dass ihre Sportplätze und Infrastrukturen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
2 Diese Bestimmungen sind im Reglement zur Festlegung der Weisungen und Richtlinien über Schulhausbauten vom 23. März 2005 festgehalten.
2. Abschnitt: Sportunterricht
Art. 5 Programm
Die verschiedenen Disziplinen von Turnen und Sport werden gemäss den offiziellen Lehrplänen unterrichtet.
Art. 6 Stundentafel
, Im Kindergarten soll der Turn- und Sportunterricht täg-
lich verschiedene Formen von Sport und Bewegung annehmen.
2 In der Primar- und Orientierungsschule müssen wöchentlich drei Lektionen Turn- und Sportunterricht eingeplant werden. Je nach Art der Aktivität (insbesondere Schwimmen, Schneesport, Sporttage) ist es mit einer Bewilligung des Schulinspektors möglich, die Lektionen für eine begrenzte Dauer zusammenzulegen. Alle anderen, besonderen Organisationsformen des Stundenplans unterstehen der Bewilligung des Schulinspektors.
3 In den allgemeinen Mittelschulen sollen dem Tu rn- und Sportunterricht wöchentlich im Durchschnitt grundsätzlich drei Lektionen eingeräumt werden.
, Die Belegungspläne der Turnhallen werden vor der Turnhalle angeschlagen.
Art. 7 Dispens
1 Auf Vorweisen eines Arztzeugnisses wird für den Turn- und Sportunterricht eine Teil- oder Volldispens gewährt.
2 Für die obligatorische Schule entscheidet der Schulinspektor über eine Notendispens, für die allgemeine Mittelschule erteilt die Dispens die Schuldirektion.
Art. 8 Weiterbildung
Im Unterricht begleiten und unterstützen die Fachberater "Sporterziehung" der Pädagogischen Hochschule Wallis die Lehrpersonen.
Art. 9 Lehrpersonal der obligatorischen Schule
1 Turnen und Sport werden im Kindergarten und in der Primarschule von der Klassenlehrperson , die Generalist ist, übernommen.
2 Allenfalls ordnet die Schuldirektion mit dem Einverständnis des Schulinspektors einen Fächerabtausch mit einer anderen Lehrperson an.
3 Falls ein solcher Fächerabtausch, wie in Absatz 2 erwähnt, nicht realisierbar ist, können die Gemeinden oder Gemeindeverbände den Unterricht auf eigene Kosten einem Sportlehrer übertragen.
, Die Wahl des Sportlehrers und die Organisation seiner Arbeit muss vorgängig vom Departement gutgeheissen werden.
5 In der Orientierungsschule wird der Turn- und Sportunterricht von einer Person mit entsprechendem Diplom erteilt.
3. Abschnitt: Ergänzende sportliche Aktivitäten und Bewegung
Art. 10 Sport- und Bewegungshalbtage
1 Die regelmässigen Lektionen in Turnen und Sport werden durch Sport- und Bewegungshalbtage ergänzt.
reglement I weisungen : turn- und sportunterricht
Ziel dieser Halbtage ist es , verschiedene Sport- und Bewegungsarten auszuüben, die im Lehrplan vorgesehen sind, aber nicht notwendigerweise in die normale Stundentafel integriert werden können.
2 Die Verantwortung für die Organisation dieser Halbtage liegt bei der Schuldirektion. Für die obligatorische Schule muss der Schulinspektor darüber informiert werden.
3 Für die ergänzenden sportlichen Aktivitäten und Bewegung hat die obligatorische Schule fünf Halbtage pro Schuljahr zur Verfügung. Organisationsformen, die diesen Rahmen sprengen, müssen vom Inspektor bewilligt werden.
, Die Bestimmungen zur Organisation und Sicherheit sind in den diesbezüglichen Weisungen des Departements festgehalten.
Art. 11 Sportlager
1 Die Verantwortung für die Organisation eines Sportlagers liegt bei der Schuldirektion. Für die obligatorische Schule braucht es die Genehmigung des Schulinspektors.
2 In den Weisungen des Departements werden die Bestimmungen zur Organisation und Sicherheit festgelegt.
4. Abschnitt: Schluss- und Übergangsbestimmungen
Art. 12 Zuständigke it
Das Departement ist mit der Anwendung des vorliegenden Reglements betraut und entscheidet in Fällen, die nicht ausdrücklich geregelt sind.
Art. 13 Beschwerde
1 Gegen die Entscheide des Departements kann innert 30 Tagen nach deren Bekanntgabe beim Staatsrat Einsprache erhoben werden.
2 Das Beschwerdeverfahren wird durch das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege geregelt.
Art. 14 Aufhebung , Inkraftsetzung
1 Das vorliegende Reglement hebt alle bisherigen Bestimmungen in diesem Bereich auf und ersetzt alle widersprechenden früheren Bestimmungen, namentlich das Reglement über Turnen und Sport in der Schule vom 23. Mai 2012.
2 Es tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
3 Das Departement ist mit seinem Vollzug beauftragt.
Die Präsidentin des Staatsrates: Esther Waeber-Kalbermatten
Der Staatskanzler: Philipp Spörri
Mitteilungsblatt März 2013 I 11
weisungen : turn- und sportunterricht
WEISUNGEN für die Sicherheit und Organisation von Sportangeboten an der Schule vom 31 . Januar 2013
(Im vorliegenden Dokument gilt jede Bezeichnung der Person in gleic/1er Weise für Mann und Frau.)
• Eingesehen das Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962;
• eingesehen das Gesetz über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule vom 14. September 2011 ;
• eingesehen das Sportgesetz vom 14. September 2012;
eingesehen das Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994;
• eingesehen das Reglement über Turnen und Sport an der Schule vom 19. Dezember 2012;
• eingesehen die Richtlinien betreffend die Organisation der besonderen Aktivitäten in der obligatorischen Schule vom 18. Juni 2004;
auf Antrag der Dienststelle für Unterrichtswesen,
werden fo lgende Grundsätze festgelegt:
1. EINLEITUNG
Gemäss Art. 2 des Reglements über Turnen und Sport, soll der Turn- und Sportunterricht an der Schule den Schülern folgende Möglichkeiten bieten:
• den eigenen Körper kennen zu lernen, sich um ihn zu kümmern und die persönlichen physiologischen Bedürfnisse zu erkennen;
• die körperlichen und motorischen Ressourcen sowie Ausdrucksmöglichkeiten und Bewegungsgewohnheiten weiter zu entwickeln ;
• durch eine vernünftige Wahl seiner sportlichen Aktivitäten gesund zu bleiben;
• kognitive, emotionale, psychologische und so-ziale Kompetenzen zu erwerben.
Dazu muss der Schulsport in einem sicheren Umfeld entwickelt werden , damit die körperliche und psychische Integrität der Schüler nicht gefährdet werden.
Die Vorbereitung und Beherrschung der unterrichteten Aktivitäten sowie die verantwortungsbewusste Analyse der Unterrichtsbedingungen, des Materials und des Umfelds können Unfälle und deren Auswirkungen reduzieren oder gar gänzlich verhindern .
Die vorliegenden Weisungen wie auch die dazu gehörigen Empfehlungen, die in Form von Checklis-
12 I Mitteilungsblatt März 2013
ten (vgl. Beilagen 1-11) zusammengestellt wurden , dienen der Unfallprävention. Sie richten sich an alle Personen, die mit der Vorbereitung, Leitung oder Begleitung von Sport und Bewegung an der Schule betraut sind, sowie an die Inspektoren, die Schuldirektionen und an die Mitglieder des Lehrkörpers der obligatorischen Schulen und der allgemeinen Mittelschulen.
2. ALLGEMEI NE BESTIMMUNGEN
• Folgende risikoreichen Aktivitäten gehören nicht zu Sport und Bewegung an der Schule:
• sämtliche Motor- und Flugsportarten;
• •
Kampfsportarten, die mit einem Knockout enden;
Canyoning , Rafting, Bungeejumping , Hydrospeed, Tauchen mit Sauerstoffflasche (ausser Einführung in einem Hallen-/Freibad), Klettersteiggehen.
• Für sämtliche Aktivitäten , die ausserhalb des schulischen Programms durchgeführt werden und die nicht oben erwähnt sind , muss beim für den Sport zuständigen Departement (nachfolgend Departement) eine Bewilligung beantragt werden.
• Die Verantwortung für die Organisation von Aktivitäten , die einen Halbtag oder mehr in Anspruch nehmen, liegt bei der Schuldirektion. Für die obligatorische Schule muss der Inspektor darüber informiert werden.
• Bei Reisen von mehr als einem Tag mit Übernachtung(en) ausser Haus und/oder je nach Art und Kosten der geplanten Aktivitäten muss das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.
• Bei Reisen ins Ausland oder Reisen von mehr als zwei Tagen muss das Programm dem Inspektor für die obligatorische Schule, dem Departement für die allgemeinen Mittelschulen zur Bewilligung unterbreitet werden.
• Wenn möglich muss die gesamte Klasse an den Aktivitäten teilnehmen können. Angepasste Massnahmen sind für Schüler mit einer Behinderung oder Erkrankung vorzusehen.
• Der Unterricht / die Betreuung muss dem Niveau, der Anzahl und dem Alter der Schüler sowie den materiellen Voraussetzungen und der Umgebung angepasst sein .
• Der Schülerbestand muss regelmässig kontrolliert werden, mindestens vor und nach der Aktivität.
• Bei ausserschu lischen Aktivi täten muss die Lehrperson/Begleitperson eine Apotheke und ein Mobiltelefon (mit den Notfallnummern ) dabei haben.
• Der Einbezug von schulexternen Begleitpersonen (Leiter, Begleiter, Eltern , Bergführer, ... ) bedingt, dass diese Personen:
• über die nötigen Kompetenzen zur Leitung der vorgeschlagenen Aktivitäten verfügen;
• die in diesem Dokument enthaltenen Weisungen respektieren.
• Die Eltern haben für ihr(e) Kind(er) eine Unfallund Krankenversicherung abzuschliessen.
3. SPORT-HALBTAGE I SPORTTAGE
• Sport-Halbtage richten sich vorrangig an die Schüler der obligatorischen Schule.
• Sporttage richten sich primär an die Schüler der allgemeinen Mittelschule und in bestimmten Fällen auch an die Schüler der Orientierungsschule.
• Diese Halbtage/Tage ermög lichen, die Sportund Bewegungsarten kennenzulernen, die im Lehrplan vorgesehen sind, die aber nicht notwendigerweise in die normale Stundentafel integriert we rden können.
• Für die obligatorische Schule erhält jede Klasse pro Schuljahr 5 Halbtage zugestanden. Zusätzliche Halbtage müssen vom Inspektor bewilligt werden .
• sAn Halbtagen werden mindestens 2 Stunden port betneben.
4. SPORTLAGER
• Die Verantwortung für di .. Sportlagers liegt bei de Se hOrgamsatlon eines Obligatorische Schule b~ c hUldlrektlon. Für die gung des Inspektors. aue t es die Genehmi_
• Ein Sportlager Wird an . nanderfolgenden r. mindestens Zwei aufei-
agen organisiert • Ein Sportlager umfasst mind ..
tägliche SPortliche Akt" r estens Vier Stunden hälften verteilt sow. lVI ~ten , auf Zwei Tages-
, le erganzende Aktivitäten
5. SCHNEES PORT . UND ANDERE WI~~RSNOWBOARD
. SPORTGERÄTE) • Oie Verantwortung für d·
SChneesportangeboten ,.Ie Organisation von rektion . Für die obligat . legt bel der SChuldi_
onsehe Schule muss der
reglement / weisungen: turn- und sportunterricht
Inspektor darüber informiert werden.
• Jedes Schulzentrum hat pro Schuljahr drei Schneesport-Halbtage zugute.
• Für die obligatorische Schule müssen zusätzliche Halbtage vom Inspektor bewill igt werden. Für die allgemeinen Mittelschulen liegen sie in der Kompetenz der Schuldirektion.
• An der Orientierungsschule und allgemeinen Mittelschule ist es mögl ich, zwei SchneesportHalbtage zu einem ganzen Tag zusammenzulegen.
Jede Schülergruppe wird von mindestens einem Erwachsenen betreut, der über die nötigen Kompetenzen verfügt.
• Schneesport wird auf gesicherten Pisten betrieben, wobei die Markierungen und Absperrungen im Skigebiet zu respektieren sind.
• Für Teilnehmer, die keinen Schneesport betreiben, wird ein besonderes sportliches Angebot organisiert.
6. SOMMER- UND WINTERWANDERUNGEN ZU FUSS , MIT STEIGFELLEN ODER MIT SCHNEESCHUHEN
• Die Verantwortung fü r die Organisation von Wanderungen liegt bei der Schuldirektion. Für die obligatorische Schule muss der Inspektor darüber informiert werden .
• Die Sommerwanderungen führen über offiz ielle und gesicherte Wanderwege, die keine alpintechnischen Anforderungen aufweisen (T1 und T2 gemäss der SAC-Wanderskala, vgl. Beilage 12). Auf anspruchsvolleren Wanderungen ist ein Berg- oder Wanderführer zwingend.
• Winterwanderungen führen über offizielle und geSicherte Wanderwege (WT1 und WT2 mass der SAC-W d geA f an erskala, vg l. Beilage 13)
u anspruchsvolleren Wanderun . . . Berg- oder Wanderf·· h . gen Ist ern
u rer zWingend.
• Die Wanderung wird möglichst kurz Vor d vorab rekognosziert; dies
em geplanten Datum.
7. SCHWIMMEN
• Zwei Erwachsene d . müssen obligatoris~h arunter die Lehrperson,
. anwesend sern . • Mindestens eine Person ....
tlges Brevet Plus Pool verfugt uber ein gül-lebensrettungSgeSellsc~:~ SChweizerischen Person der Bademeist SLRG. Ist diese formiert werden und derK muss dieser Vorab in-
• . le lasse beaufsichti en Oie l ehrperson trä t z . g . Verantwortung für d~ S u Jedem Zeitpunkt die das Brevet Plus Pool :hUler, ob sie nun über
ve.,ugt oder nicht.
Mitteilungsblatt März 2013 I 13
weisungen: turn- und sportunterricht
Die Lehrperson ist in Schwimmkleidung. Der Sturzbereich muss mit Matten abgede' werden . Der Schwimmunterricht wird in gedeckten/offe
nen Schwimmbecken erteilt. 9.2. Klettern mit Seil und Kletterg urt an einer künstli
Das Reglement der Infrastruktur (Schwimmbassin , Sprungbrett, Rutschbahn usw.) ist bekannt und die Benutzer beachten es.
8. FAHRRAD / RADSPORTARTEN
Die Schüler müssen von mindestens zwei Personen betreut werden.
Das Tragen eines Helms ist obligatorisch.
Die Fahrräder müssen in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand sein .
ehen Kletterwand
Kletterkurse mit Seil und Klettergurt dürfen n von Bergführern, von J+S-Leiterpersonen, d eine Ausbildung in der entsprechenden Sport, absolviert haben und von Lehrpersonen, d über eine vom Departement anerkannte Au bildung verfügen, geleitet werden.
Was die Sicherheitsmassnahmen angeht, wil auf die Fachbroschüre "Kletteranlagen" der B! ratungsstelle für Unfallverhütung verwiesen (vg Beilage 14).
Die Strecke und/oder der Ort der Aktivität ist vorab zu rekognoszieren ; dies möglichst kurz vor dem geplanten Datum.
10. EISLAUF UND EISHOCKEY
Das Tragen von Handschuhen und Helm is obligatorisch. Die Schule empfiehlt den Eltern, für das Radfah
ren eine Privathaftpflicht für ihr(e) Kind(er) abzuschliessen. Angenommen, die Eltern wollen keine Versicherung abschliessen, unterschreiben sie ein Entlastungsschreiben gegenüber der Schule.
11. INKRAFTTRETEN
9. KLETTERN AN EI NER KLETTERWAN D
9.1. Klettern ohne Material bis auf eine Höhe von maximal 3 Metern
Eine Linie markiert auf maximal 3 Metern Höhe die Zone, innerhalb der geklettert werden darf.
Die vorliegenden Weisungen für die Sicherheit une Organisation von Sportangeboten an der SchulE treten auf Beginn des Schuljahres 2013/2014 ir Kraft.
Der Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Spon
Claude Roch, Staatsral
Lehrerkurse swch.ch 2013 Winterthur
. Päd oginnen Im Sommer 2013 treffen sich die SchweIzer ag r h will-
. d d'e Möglichkeit, ihm den Wind kindlicher NeUgIerde,: v-Jelt Darum geht es ein Fenster zu öffnen hInaus In le .
und Pädagogen in der K~~~:~:~::~~~~;h~:~:b~~~meint, in der Schule!
kommen! Der bekannte t dt wie Zürich, nur lustIger. Winterthur seI eIne Kulturs a .
. . e Bildungshochburg wIe Wir meinen, Wint~rthur Ist el.n Sommer 2013 definitiv alle Schweizer Stadte, aber Im
lehrreicher! e-"ffenttichen Verkehr ang Winterthur ist perfekt an den 0 den Kantonen in wenIger bunden und ist von den umlreg:~ehrrnals pro Stunde erals einer Stunde bequem un nen und teuren parkplätze reichbar. Aufgrund der b~tgdreemn öV
. h d' AnreIse ml . lohnt SIC le . d S mmerferien zusam-
S"hln eno Wirfreuen uns, dass I~ ~c liegen weiterbilden, auftanken, men mit Kolleginnen un f 0 um gestärkt nach den Somsich in ein Thema vertle en, se zu treten. Sie schaffen merferien wieder vor I~r~ Kla~a ischen Glücksmomente damit eine Grundlage für ~n:und~n der zauberhaften Ver~ 'm Klassenzimmer, lene e den und den Lernenden. I . d m Lehren bindung ZWIschen e
M' 2013 14 \ MitteilUngsblatt arz
. S erkurse swch .ch zwi-2013 werden dIe omm
26 Juli 2013 in Winter-
sehen dem 15. und dem . thur durchgefiihrt.
Das Kursprogramm ist aUfge:~h:::t~o 70), mit
Kurse können telefOnist ~oKurSprOgramm oder dem Anmeldetalon au~ c~ldelkurselbuChUngen . im Internet (httP·/Iswc . php) gebucht werden.
Weitere Informationen:
swch.ch 8ennwilerstrasse 6 4434 Hä/stein
Tel 061 956 90 70 [email protected]
Checklisten tür den Schulsport
1. Checkliste Sport-Halbtage und Sporttage
2. Checkliste Sportlager
3. Checkl iste Schneesport (Ski , Snowboard und andere Wintersportgeräte)
4. Checkliste Sommer- und Winterwanderungen zu Fuss, mit Steighilfe oder Schneeschuhen
5. Checkliste Schwimmsport
check listen: turn- und sportunterricht
6. Checkliste Fahrrad / Radsportarten
7. Checkliste Klettern an einer Kletterwand
8. Checkliste Eislauf / Eishockey
9. Checkliste Sportanlagen und Materialunterhalt
10. Checkliste Turn- und Sportunterricht
11 . Checkliste Sportgeräte
Checkliste Sport-Halbtage und Sporttage I
30 Tage im Voraus Direktion Lehrperson Begleit-
Erledigt personen
1. Sich auf die gesetzlichen Grundlagen, 0 0 0 0 Weisu usw. beziehen
2. Projekt ausarbeiten 0 0 0 0 3. Direktion informieren 0 0 0 0 4. Bewilligung der zuständigen Behör- 0 0 0 0 de einholen
5. Zielsetzungen der Aktivität bestim- 0 0 0 0 men
6. Betreuungsbedarf festlegen 0 0 0 0 7. Orte rekognoszieren 0 0 0 0 8. Eltern informieren 0 0 0 0 9. Kollegen informieren 0 0 0 0
10. Begleitpersonen/Erwachsene kon- 0 0 0 0 taktieren
11. Reservationen tätigen: Halle , Eislauf- 0 0 0 0 bahn usw.
12. Transport planen 0 0 0 0 13. Stundenplanung vorbereiten 0 0 0 0 14. Schülern eine Materialliste abgeben 0 0 0 0 15. Nötige Ausrüstung vorsehen 0 0 0 0 16. Nötige Ausrüstung besorgen 0 0 0 0
Mitteilungsblatt März 2013 I 15
checklisten: turn- und sportunterricht
17. Alternativprogramm vorbereiten
X Tage im Voraus
18. Servicenummer einrichten, die Aus-kunft über die Durchführung der Ak-tivi tät gibt
19. Notfallmassnahmen vorsehen, Gefahren analysieren
20. Planung ausarbeiten
21 . Verhal tensregeln aufstellen
22. Schüler auf die Lernziele der Aktivität sensibilisieren
23. Massnahmen für Unfälle vorsehen
24. Telefonliste mit Notfallnummern vor-bereiten
25. Liste mit den Telefonnummern der Eltern vorbereiten
26. Ausrüstung der Schüler überprüfen
27. Checkliste mit allgemeinem Material erstellen
28. Zusammensetzung der Gruppe!n besprechen und festlegen
29. Programm der Direktion mitteilen
30. Programm an die Begleitpersonen verteilen
31. Betreuung für die dispensierten Schüler vorsehen
32. Sich über die physische, technische Verfassung der Schüler vergewis-sern Ue nach Art der Aktivität)
33. Sich über die möglichen gesundheit-lichen Probleme der Schüler und die damit verbundenen Einschränkun-gen informieren
34. Rolle und Verantwortung der Begleit-personen festlegen
35. Schülerliste ausarbeiten
36. Erste-Hilfe-Posten oder professio-nelles Notfallteam vorsehen, das bei Bedarf bereitsteht
37. Betreuungspersonal versammeln und über das Vorgehen orientieren
16 I Mitteilungsblatt März 2013
Direktion Lehrperson
D D
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D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D
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0 0
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Begleitpersonen
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Erledigt
D
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0 D 0 D D D D D D D D D D
D
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D D
D
0
checklisten : turn- und sportunterricht
Direktion Lehrperson Begleit-
Erled igt personen
38. Begleitpersonen die Telefonliste mit D D D D Notfallnummern abgeben
39. Begleitpersonen über die zu treffen-den Sofortmassnahmen bei einem D D D D Unfall informieren
40. Eltern informieren (Zeitplan, Material D D D D usw.)
41 . Wetterprognosen konsultieren D D D D 42. Sich über die lokalen Bedingungen D D D D informieren
43. Falls nötig auf das geplante Alterna- D D D D tivprogramm ausweichen
44. Verantwortlichen des lokalen Ret- D D D D tungsdienstes kontaktieren
45. Regelmässig den Schülerbestand D D D D nachzählen
46. Aktivi täten oder Programmänderun-gen , die nicht vorbereitet wurden , D D D D untersagen
47. Präzise die Rollen und Aufgaben eines jeden festlegen:
• Schüler D D D D • Erwachsene/Beg lei tpersonen
• Kollegen
• Verantwortliche
48. Verhaltens- und Sicherheitsregeln in D D D D Erinnerung rufen
49. Zustand des Materials überprüfen D D D D 50. Aktivität an die Fähigkeiten der Schü- D D D D ler anpassen
51. Pausen einplanen D ; D D D Im Nachhinein
52. Feedback der Teilnehmer, Lehrper-sonen und Begleitpersonen einho- D D D D len (Verbesserungen, Bemerkungen zum Ablauf usw.)
53. Begleitpersonen verdanken D D D D 54. Bericht an die Direktion D D D D
Mitteilungsblatt März 2013 I 17
checklisten: turn- und sportunterricht
Checkliste Sportlager
Erledigen, Besprechen, Kontrollieren Aufgabe zu erledigen bis/am
60 bis 90 Tage im Voraus Direktion Lehrperson Begleit-
Erledigt personen
1. Sich auf die gesetzlichen Grundlagen, 0 0 0 0 Weisungen usw. beziehen
2. Projekt ausarbeiten 0 0 0 0 3. Direktion informieren 0 0 0 0 4. Aktivität dem DEKS bekanntgeben 0 0 0 0 5. Bewilligung der zuständigen Behör- 0 0 0 0 de einholen
6. Ziele des Lagers festlegen 0 0 0 0 7. Betreuungsbedarf festlegen 0 0 0 0 8. Orte, Unterkünfte usw. 0 0 0 0 rekognoszieren
9. Budget erstellen 0 0 0 0 10. Eltern informieren 0 0 0 0 11 . Einwilligung der Eltern einholen (falls 0 0 0 0 mehr als einen Tag auswärts)
12. Lehrpersonen/Kollegen informieren 0 0 0 0 13. Begleitpersonen/Erwachsene kon- 0 0 0 0 taktieren
14. Reservationen für Unterkünfte, Hal- O 0 0 0 len usw. tätigen
15. Transport planen 0 0 0 0 16. Lager planen (Zeitplan/Aktivitäten) 0 0 0 0 17. Schülern eine Liste mit dem Material
abgeben, das sie mitnehmen müs- 0 0 0 0 sen
18. Nötige Ausrüstung vorsehen 0 0 0 0
19. Nötige Ausrüstung besorgen 0 0 0 0 15 bis 30 Tage im Voraus
20. Notfallmassnahmen vorsehen, Ge- 0 0 0 0 fahren analysieren
21 . Definitive Tagesplanung festlegen 0 0 0 0 18 I Mittei lungsblatt März 2013
checklisten : turn- und sportunterricht
Direktion Lehrperson Begleit- Erledigt
personen
22. Alternative Aktivitäten (Schlechtwet- 0 0 0 0 terprogramm usw.) vorsehen
23. Verhaltensregeln für das Zusammen- 0 0 0 0 sein in der Gruppe festlegen
24. Schüler auf die Ziele des Lagers 0 sensibilisieren 0 0 0
25. Massnahmen für Unfälle vorsehen 0 0 0 0 26. Telefonliste mit Notfallnummern vor- 0 0 0 0
bereiten
27. Liste mit den Telefonnummern der 0 0 0 0 Eltern vorbereiten
28. Ausrüstung der Schüler überprüfen 0 0 0 0 29. Checkliste mit allgemeinem Material 0 0 0 0
erstellen
30. Zusammensetzung der Gruppei n 0 0 0 0 besprechen und festlegen
31 . Definitives Programm der Direktion 0 0 0 0 mitteilen
32. Programm an die Begleitpersonen 0 0 0 0 verteilen
33. Programm an die Eltern und Schüler D D D D verteilen
34. Der Direktion die datierte und un-
O 0 terzeichnete Einwill igung der Eltern D D vorweisen
35. Sich über die physische, technische Verfassung der Schüler vergewis- D D D D sern Ge nach Aktivitäten)
36. Sich über die möglichen gesundheit-lichen Probleme der Schüler und die D D D 0 damit verbundenen Einschränkun-gen informieren
37. Rolle und Verantwortung der Begleit- D D D D personen festlegen
38. Schülerliste aktualisieren D D D D 39. Erste-Hilfe-Koffer vorbereiten D D D D 40. Betreuungspersonal treffen und Pro- D D D D jekt aktualisieren
41. Begleitpersonen den Schülern vor- D D D D stellen
42. Begleitpersonen die Telefonliste mit D D D D Notfallnummern abgeben
43. Begleitpersonen über die Sofort-massnahmen bei einem Unfa ll in- D D D D formieren
Mitteilungsblatt März 2013 I 19
checklisten: turn- und sportunterricht
44. Verantwortlichen des lokalen Rettungsdienstes kontaktieren (falls bestehend)
Während der Aktivitäten
45. Regelmässig den Schülerbestand nachzählen
46. Aktivitäten oder Programmänderun-gen, die nicht vorbereitet wurden, untersagen
47. Präzise die Rollen und Aufgaben eines jeden fesUegen:
• Schüler
• Erwachsene/Begleitpersonen
• Kollegen
• Verantwortliche
48. Verhaltensregeln in Erinnerung rufen
49. Wetterprognosen konsultieren
50. Sich über die lokalen Bedingungen informieren
51 . Direktion regelmässig über den Ver-lauf des Lagers informieren
52. Zustand des Materials kontrollieren
53. Sich über die Verfassung der Schü-ler vergewissern und allenfalls die Aktivität anpassen
54. Falls nötig auf ein Alternativpro-gramm ausweichen
Danach
55. Feedback der Teilnehmer, Lehrper-sonen und Begleitpersonen einho-len (Verbesserungen, Bemerkungen zum Ablauf usw.)
56. Begleitpersonen verdanken
57. Bericht an die Direktion
20 I Mitteilungsblatt März 2013
Direktion
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Lehrperson
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Begleitpersonen
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Erledigt
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0 0
checklisten : turn- und sportunterricht
Checkliste Schneesport (Ski, Snowboard und andere Wintersportgeräte)
Ort, Organisation Ja Nein
1. Habe ich den AUSbildungsstand des Leiters überprüft? 0 0
2. Haben die Schüler und Begleitpersonen eine Notfallnummer zur Hand? 0 0 3. Kennen die Schüler und die Begleitpersonen die Umgebung
(Pistenplan)? 0 0
4. Wurde den Bergbahnen und der Pistenrettung die Anwesenheit der 0 0 Schule angekündigt?
5. Kennen die Schüler und die Begleitpersonen die Treffpunkte und den 0 0 Zeitplan?
Passive Sicherheit Ja Nein
6. Sind die Schüler korrekt ausgerüstet (Helm, Schuhe usw.)? 0 0 7. Kennen die Schüler und die Betreuer die 10 FIS-Regeln 0 0 (www.fis-ski .com)?
B. Ist ein Alternativprogramm vorgesehen? 0 0 9. Haben die Schüler für Notfälle ein Natel dabei? 0 0
Aktive Sicherheit Ja Nein
10. Tragen die Schüler und Betreuer fürs Ski- oder Snowboardfahren bzw. 0 0 fürs Schlitteln einen Helm?
11. Kontrolliere ich die Präsenzen zu Beginn und zum Ende der Lektion? 0 0 12. Kennen die Schüler und Betreuer das bei einem Unfall anzuwendende 0 0 Verhalten?
13. Kennen die Schüler und die Begleitpersonen die Massnahmen, die es 0 0 bei einem Unfall zu ergreifen gilt?
14. Bin ich innerhalb der Gruppe so positioniert, dass ich die Schüler optimal 0 0 betreuen kann?
Checkliste Sommer- und Winterwanderungen zu Fuss, mit Steighilfe oder Schneeschuhen
Wanderroute Ja Nein
1 . Ist die Route dem Niveau der Schüler angepasst? 0 0 2. Gibt es eine Möglichkeit, umzukehren? 0 0 3. Kann man an einem oder mehreren Orten aussteigen? 0 0 4. Ist die Route mit einem Fahrzeug zugänglich? 0 0
Mitteilungsblatt März 2013 I 21
checkl isten: turn- und sportunterricht
5. Kennen die Schüler und die Betreuer die gefährlichen Wegpassagen falls es solche gibt? ' 0 0
6. Sind die Teilnehmer über die Schwierigkeit, die Dauer der Wanderung informiert? 0 0
7. Kennen die Schüler den Zeitplan, die Treffpunkte? 0 0 8. Ist die Route ausreichend markiert? 0 0
Passive Sicherheit Ja Nein
9. Sind die Schüler korrekt ausgerüstet? 0 0 10. Haben die Schüler ausreichend Verpflegung dabei? 0 0 11. Wissen die Schüler und Betreuer, wie sie sich bei einem Unfall verhalten
0 0 resp. welche Massnahmen sie ergreifen müssen?
12. Ist die Erste-Hilfe-Betreuung ausreichend? 0 0 13. Habe ich bei Bedarf ein Fahrzeug und einen Chauffeur zur Verfügung? 0 0 14. Falls die Schüler Mobiltelefone dabei haben: Habe ich einen Zettel mit 0 0 Notfallnummern vertei lt?
15. Sind die Wetterprognosen günstig? 0 D 16. Muss die Aktivität verschoben werden? D D
Aktive Sicherheit Ja Nein
17. Kontrolliere ich die Präsenzen zu Beginn und am Ende der Wanderung? 0 0 18. Haben sich die Bedingungen (Begehbarkeit des Geländes, Wetteru m-
0 0 schlag, Steinschlag) zwischen dem Rekognoszieren und dem Tag der Wanderung geändert?
19. Erlauben die Bedingungen die Durchführung der Wanderung? 0 0 20. Können die schwächsten Schüler mit den Vordersten der Gruppe 0 0 mithalten?
21 . Habe ich genügend Pausen eingeplant? 0 0
Checkliste Schwimmsport
Innen- und Aussenmaterial Ja Nein
1. Ist die Wassertiefe dem Können der Schüler angepasst? 0 0 2. Sind die Möglichkei ten, Alarm zu schlagen, gut sichtbar? 0 D 3. Sind die verschiedenen Wassertiefen und die Wassertemperatur 0 0 bekannt?
22 I Mitteilungsblatt März 2013
checklisten : turn- und sportunterricht
4. Steht Erste-Hilfe-Material bereit? 0 0 5. Sind die Nutzungsbedingungen sichtbar angeschlagen? 0 0 6. Kennen die Schüler die Anlage und wie sie sich innerhalb der Infrastruk- 0 0 tur verhalten müssen?
Passive Sicherheit Ja Nein
7. Tragen die Schüler korrekte Kleidung? 0 0 8. Wissen die Schüler, wie sie sich bei einem Unfall verhalten müssen? 0 0 9. Kennen die Schüler das Reglement des Schwimmbads, das Verhal- 0 0 ten für den Sprungturm und die Baderegeln der SLRG?
Aktive Sicherheit Ja Nein
10. Kontrolliere ich die Präsenzen zu Beginn, während und am Ende der 0 0 Lektion?
11 . Kenne ich die Alarm- und Erste-Hilfe-Massnahmen bei einem Unfall und 0 0 kann ich sie anwenden?
12. Ist die Position der Aufsichtsperson günstig? 0 0
Checkliste Fahrrad I Radsportarten
Ja Nein
1. Vermeide ich wann immer möglich verkehrsreiche Strassen? 0 0 2. Habe ich die Route und/oder den Ort der Aktivität vorab rekognosziert? 0 0 3. Ist die Route und/oder der Ort der Aktivität ans Niveau der Schüler 0 0 angepasst?
4. Habe ich Reparaturmaterial dabei? 0 0 5. Tragen die Schüler die für die Aktivität entsprechenden Protektoren? 0 0 6. Habe ich eine Notfall-Apotheke , ein Mobiltelefon sowie eine Liste mit 0 0 den Notfallnummern und den Nummern der Eltern dabei?
7. Habe ich eine Lösung für Schüler vorgesehen, die aufgrund eines Ma- 0 0 terialschadens die Aktivität nicht bis am Ende mitmachen können?
8. Habe ich mir die Zeit genommen, den Zustand des Materials zu kont- O 0 rollieren?
9. Sind die Räder korrekt befestigt? 0 0 10. Tragen die Schüler bei Aktivitäten mit Inlineskates Knie-, Ellenbogen- 0 0 und Handgelenkschoner?
11 . Sind die Protektoren korrekt befestigt? 0 0
Mitteilungsblatt März 2013 I 23
check listen : turn- und sportunterricht
Checkliste Klettern an einer Kletterwand
Klettern ohne Material bis auf eine Höhe von 3 Metern
Material Ja Nein
1. Wurden sämtliche Klettergriffe solide befestigt? 0 0 2. Sind die Fallschutzmatten richtig platziert? 0 0 3. Sind die Matten genügend dick? 0 0 4. Wird die Kletterwand am Ende der Aktivität wieder mit Matten o. ä. 0 0 gesichert?
Aktive Sicherheit Ja Nein
5. Ist der Sturzraum immer frei? 0 0 6. Halten sich die Schüler an die Maximalhöhe von 3 Metern? 0 0 7. Klettern nicht zuviele Schüler gleichzeitig an der Wand? 0 0 8. Wissen die Schüler, dass sie sich in keinem Fall mit einem Finger an 0 0 den Haken festhalten dürfen?
Klettern mit Seil und Klettergurt an der Kletterwand
Material Ja Nein
1 . Verwende ich die sicheren Schraubkarabiner? 0 0 2. Sind die Schraubkarabiner richtig zugeschraubt? 0 0 3. Wurden sämtliche Klettergriffe solide befestigt? 0 0 4. Passt die Grösse des Klettergurts dem Schüler? Ist der Klettergurt fest 0 0 angezogen?
5. Ist das Material (insbesondere Seil ) in einem Zustand, dass noch sicher 0 0 geklettert werden kann?
6. Wird die Kletterwand am Ende der Aktivität wieder mit Matten o. ä. 0 0 gesichert?
Aktive Sicherheit Ja Nein
7. Kennen die Schüler die Knoten, die Sicherungstechniken? 0 0 8. Kontrollieren die Kletterpartner sich vor jedem Einsteigen gegenseitig? 0 0 9. Hat die Person , die klettert, in etwa das gleiche Gewicht wie die Person, 0 0 die sichert?
10. Ist der Sturzraum immer frei? 0 0
24 I Mitteilungsblatt März 2013
checklisten : lu rn- und sportunterricht
11. Hat die Person, die sichert, stets beide Hände am Seil? 0 0 12. Steht die Person, die sichert, am richligen Ort? 0 0 13. Verfolgt die Person, die sichert, aufmerksam ihren Kletterpartner? 0 0 14. Klettern nicht zuviele Schüler gleichzeitig an der Wand? 0 0 15. Wissen die Schüler, dass sie sich in keinem Fall mit den Fingern am 0 0 Haken festhalten dürfen?
Checkliste Eislauf und Eishockey
Ja Nein
1. Ist die Aktivität dem Niveau der Schüler angepasst? 0 0 2. Tragen die Schüler passende Ausrüstung (Handschuhe, Helm USw.)? 0 0 3. Sind die Schlittschuhe der Schüler geschliffen? 0 0 4. Wissen die Schüler, wie gefährlich das Nichlbeherrschen von 0 0 Eis/GeschwindigkeiUStoppen ist?
5. Tragen die Schüler bei einem Eishockey-Match ein Gitter oder ein Visier 0 0 zum Schutz des Gesichts? Wird ein Soft-Puck verwendet?
6. Sind die Hockeyschläger auf die Grässe der Schüler angepasst? 0 0 7. Kennen die Anfänger die Regel , wonach der Schläger stets am Boden 0 0 geführt werden muss?
8. Lohnl es sich, für meine Kindergarten- und Primarschüler einen zwei- 0 0 ten Erwachsenen zur Betreuung anzufragen?
I
Checkliste Sportanlagen und Materialunterhalt
Sportinfrastrukturen
Laut Art. 58 Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 30. März 1911 (Obligationenrecht) hat der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unlerhaltung verursachen.
Technische Einrichtungen und Geräte - dazu zählen auch Sportgeräle - müssen nach dem Stand der Technik hergestellt werden und dürfen bei vernünftiger und vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit von Benützern und Dritten nicht gefährden . Sie müssen kontrolliert und instand gehalten werden. Schäden oder Mängel müssen unmittelbar dem Eigentümer gemeldet werden.
Innenanlagen Ja Nein
1. Wurde ein Unterhaltskonzept für die Gebäude erarbeitet? 0 0 2. Werden Schäden an Material dem Verantwortl ichen der Infrastruktur 0 0 gemeldet?
Mitteilungsblatt März 2013 I 25
checklisten: turn- und sportunterricht
3. Ist der Hallenboden in einem guten Zustand oder weist er Unebenhei- 0 0 ten auf?
4. Sind die Gerätehülsenabdeckungen in Ordnung? 0 0 5. Ist das Prinzip der glatten Wand respektiert? 0 0 6. Sind die Einrichtungen wie Sprossenwand, Tau, Reckhalterungen in 0 0 Nischen befestigt? Falls nicht, hat es Matten o.ä. zum Schutz?
7. Ist das Erste-Hilfe-Material zugänglich , sichtbar und vollständig? 0 0 8. Werden die möglichen Massnahmen, die Sportanlagen sauber zu hal- O 0 ten , getroffen?
Aussenanlagen Ja Nein
9. Wurde ein Unterhaltskonzept für die Aussenanlagen erarbeitet? 0 0 10. Werden Schäden an Material dem Verantwortlichen der Infrastruktur 0 0 gemeldet?
11 . Wird der Sand (Weitsprunggrube, Beachvolley-Feld) regelmässig ge- 0 0 recht, gesäubert?
12. Sind die Spielfelder sauber und weisen keinerlei Unregelmässigkeit 0 0 auf?
13. Sind die Fussballtore, Basketballkörbe befestigt? 0 0 Schwimmbad Ja Nein
14. Wurde ein Unterhaltskonzept für die Infrstruktur erarbeitet? 0 0 15. Ist das Reglement des Schwimmbads für die Benützer gut sichtbar 0 0 angebracht?
16. Sind die Alarmierungsposten gut sichtbar und innert Kürze erreich- 0 0 bar?
Unterhalt des Materials Ja Nein
1. Werden die fixen Installationen gemäss den Empfehlungen des Her- D 0 stellers vollständig überprüft und bei Bedarf instand gesetzt?
2. Werden die beweglichen Geräte mindestens einmal jährlich vollstän- 0 0 dig überprüft und bei Bedarf instand gesetzt oder ersetzt?
3. Verwendet der Abwart Reinigungsprodukte , die den Boden nicht zu 0 0 rutschig werden lassen?
26 I Mitteilungsblatt März 2013
checklisten: turn- und sportunterricht
Checkliste Turn- und Sportunterricht
Innen- und Aussenmaterial Ja Nein
1. Verwende ich Kleinmaterial , das in gutem Zustand ist und dem Können 0 0 der Schüler entspricht?
2. Vergewissere ich mich regelmässig, dass die Erste-Hilfe-Apotheke 0 0 vollständig und nachgeführt ist?
3. Vergewissere ich mich regelmässig über den Zustand des Materials? 0 0 4. Sorge ich dafür, dass der Boden sauber bleibt? 0 0 5. Wische ich die Zonen, die feucht geworden sind? 0 0
Aufbau der Lektion Ja Nein
6. Habe ich genügend Zeit fürs Einwärmen eingeplant? 0 0 7. Organisiere ich die Übungen nach dem Grundsatz "progressives Auf- 0 0 wärmen"?
8 . Berücksichtige ich das Alter und die physische Verfassung meiner D D Schüler?
9. Passe ich die Verhaltensregeln für die Klasse an die Fähigkeiten der D D Schüler an?
10. Passe ich die Installationen für die Klasse an die Fähigkeiten der Schüler an? D D
11 . Berücksichtige ich die verschiedenen Niveaus und Profile meiner Schü-ler? 0 0
12. Beende ich meine Lektionen mit einem Cool Down?
0 0 Passive Sicherheit
13. Antizipiere ich bei der Vorbereitun . Ja Nein
14. Zusammenhang mit der Unfallver~ü~ue: ;ektJon mögliche Probleme im
0 0 Organisiere ich die Übun g . Blick habe? gen so, dass ich immer die ganze Klasse im
15. Hat es bei risiko reichen Übun . 0 0 Wanden, den Geräten und degne~~~~~n a~sreichenden Abstand zu den
16. Werden .. h em. 0 wa rend meiner Lektio . 0 aus dem Weg geräumt? n alle nicht gebrauchten G "
17. . egenstande
0 Sind die Türen und d G 0 le eratera
AktIve SIcherheIt ume wahrend der lektJon geSChlOssen?
0 0 18. Habe ich mich da "
lung leiste .. ruber vergeWissert d . Ja Nein n, dafur geeignet sind? , ass dIe Schüler, die Hilfestel_
19. Verstehen si . 0 e, was sIe zu tun haben? 0 0 0
Mitteilungsblatt M" arz2013 I 27
check listen : turn- und sportunterricht
20. Habe ich Zugang zu Erste-Hilfe-Material?
21. Habe ich rasch Zugriff auf ein Telefon?
22. Weiss ich bei einem Unfall , wie ich vorgehen muss?
23. Kann ich dieses Vorgehen anwenden?
Verhalten der Schüler
24. Wissen meine Schüler, wie sie sich bei einem Unfall verhalten müs-sen?
25. Tragen meine Schüler passende Ausrüstung?
26. Werden vor Beginn der Lektion Schmuck o. ä., das ausgerissen wer-den oder Verletzungen verursachen kann, abgelegt?
27. Muss ich Lösungen vorsehen für Brillen- oder Zahnspangenträger?
Lehrperson
28. Sorge ich für ein gutes Lernklima, wo sich jeder sicher und in seinem Tempo entwickeln kann?
29. Sind meine Erklärungen klar und verständlich?
30. Weiss ich, welche Übungen Kinder mit einer Behinderung oder einer Erkrankung nicht ausüben dürfen?
31. Herrscht bei meinem Unterricht Ruhe und Disziplin?
32. Beaufsichtige ich die Schüler effizient?
33. Kontrolliere ich den Bestand zu Beginn und am Ende der Lektion?
Material des Herstellers kontrol-.. den Empfehlungen
Wird das Material gemass 1. liert? . . d?
. . Geräte korrekt installiert Sln . Kontrolliere Ich, ob die 2.
. eräte sofort ersetzen Abgenützte Sicherungsg .. k rekt transportieren
3. . . die Gerate or . . Schülern, wie sie
4. Zeige Ich meln~n d übung genutzt und installieren . . .. t nicht schon vor er
5. f dass die Gera e
Achte ich darau ,
werden?
I t\ MärL 2013 28 \ Mi\\eilungsb a
0 0 0 0 0 0 0 0
Ja Nein
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Ja Nein
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0 0
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Ja Nein
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
checklisten: turn- und sportunterricht
Passive Sicherheit Ja Nein
6. Sind die Matten sinnvoll ausgelegt? 0 0 7. Ist die Distanz zu den Geräten ausreichend? 0 0 8. Wird die Distanz, an die sich die übrigen Schüler halten sollen , klar 0 0 festgelegt und respektiert?
9. Sind die Geräte auf eine angepasste Höhe eingestellt? 0 0 10. Steht Magnesium zur Verfügung? 0 0 11 . Sind die Schüler auf die Gefahren im Zusammenhang mit Erschöp- 0 0 fung , schweissnassen Händen, der Zentrifugalkraft sensibilisiert?
Aklive Sicherheit Ja Nein
12. Ist das Aufwärmen auf die gewählte Aktivität abgestimmt? 0 0 13. Entsprechen die Übungen dem Können und Niveau der Schüler? 0 0 14. Können sich die Schüler zwischen den Übungen genügend ausruhen? 0 0 15. Ist die Anzahl Übungen auf das Niveau der Schüler abgestimmt? 0 0 16. Kennen die Schüler die Hilfestellungen? 0 0 17. Habe ich mich darü ber vergewissert, dass die Schüler, die Hilfestellung 0 0 leisten, dafür geeignet sind?
Mitteilungsblatt März 2013 I 29
weisungen: konfessioneller religionsunterricht
Katechetische Fenster -Ein neuer Weg für den konfessionellen Religionsunterricht
Neues Fach "Ethik-Relig ionen-Gemeinschaft"
Die Einführung der neuen OS-Stundentafel auf das Schuljahr 2011/12 hat Auswirkungen auf die Gestaltung des konfessionellen Religionsunterrichts (RU) im Rahmen des Stundenplans. Seit Herbst 2012 wird neu das Fach Ethik-Religionen-Gemeinschaft (ERG) in der OS angeboten. ERG ist ein interreligiöser Unterricht, der riJr alle Jugendlichen obligatorisch ist. Die Lebenskunde wurde in das Fach ERG integriert.
Der konfessionelle RU in der bisherigen Form (1 Lektion pro Woche) entfä ll t. Für die katholische Kirche hat die Bistumsleitung mit der Dienststelle für Unterrichtswesen das Gespräch aufgenommen. Es wurde nach einer Lösung gesucht, wie der konfessionelle RU in Zukunft aussehen soll . Der Bischof ist auf den Vorschlag des DEKS eingegangen, Katechetische Fenster einzuführen. Ab Herbst 2013 treten die untenstehenden Weisungen über den konfessionellen RU in den deutschsprachigen Orientierungsschulen für die 1. OS in Kraft.
Der konfessionelle Religionsunterricht in der OS
Pro Klasse sind vie r Halbtage a drei Lektionen vorgesehen. Für den Inhalt und die Erteilung der Unterrichtsermächtigung ist die katholische Kirche zuständig. Eine Arbeitsgruppe ist für die Ausarbeitung der
Katechetischen Fenster eingesetzt worden. In der 1. OS sind folgende Themen vorgesehen:
1. Schtig in d'Schüö: Mein Weg durchs Leben
2. Hey, Gott, ... : Wie hast du 's mit dem Beten?
3. Nit üfgäh! : Karfreitag und Ostern in meinem Leben
4. It's hard to say: I'm sorry: Vergeben und versöhnen - kein Kinderspiel
Die Katechetischen Fenster bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, sich auch weiterhin mit ih rem Glauben auseinanderzusetzen und ihr Leben vom Glauben her tiefer zu verstehen. Den Schülerinnen und Schülern wird die Möglichkeit geboten , die eigene Religion und deren spezifische Formen (Inhalte, Gebräuche, Rituale , Sakramente ... ) kennenzulernen. Der konfessionelle
RU soll ihnen den Blick öffnen für die Wirklichkeit, die ihnen Sinn vermittel t, Halt und Orientierung gibt und Zuversicht schenkt fü r ihre Zukunft.
Zusätzlich stehen den OS-Zentren sechs Lektionen für liturgische Feiern zur Verfügung. Dazu gehören z.B. der Eröffnungsgottesdienst, eine Buss- und Versöhnungsfeier, ein Kreuzweg.
Konfessioneller RU als Chance
Schliessen möchte ich die ku rze Ausführung zu den Katechetischen Fenstern mit einem Zitat des jüd ischen Religionsphilosophen Martin Buber. Er schrieb: "Ich zeige etwas an der Wirklichkeit, was nicht oder zu wen ig gesehen worden ist. Ich nehme ihn , der mir zuhört, an der Hand und führe ihn zum Fenster. Ich stosse das Fenster auf und zeige hinaus."
Wir hoffen, dass die Katechetischen Fenster den Jugendlichen den Blick für die religiöse Dimension ihres Lebens öffnen.
Rafaela Witschard Koordinatorin für den katholischen
Religionsunterricht im Oberwallis
WEISUNGEN über den konfessionellen Religionsunterricht in den deutschsprachigen Orientierungsschulen vom 28. Januar 2013
(fm vorliegenden Dokument gilt jede Bezeichnung der Person in gleicher Weise für Mann und Frau.)
1. Gesetzliche Grundlagen
• Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962.
• Gesetz über die Orientierungsschule (OS) vom 10. September 2009.
• Entscheid des Staatsrats vom 5. April 2007 über die Bestimmungen zur Organisation des
30 I Mitteilungsblatt März 2013
Schuljahres, umzusetzen durch die Dienststelle für Unterrichtswesen.
• Entscheid des Staatsrats vom 19. Januar 2011 über das Inkrafttreten der neuen Stundentafel für die OS.
2. Konfessioneller Religionsunterricht
In den deutschsprachigen Orientierungsschulen stehen den staatl ich anerkannten Landeskirchen jährlich 18 Lektionen für den konfessionellen Religionsunterricht zu r Verfügung.
weisungen: konfessioneller religionsunterricht / empfehlungen : ausrüstung ict / medien
3. Katechetische Fenster Anzahl nicht erreicht wird , müssen Klassen-
3.1. Die katechetischen Fenster werden klassen-oder Stufenzusammenlegungen vorgenom-
weise organisiert. Für die katechetischen men werden.
Fenster werden 12 Lektionen eingesetzt. Sie 3.9. Der konfessionelle Religionsunterricht ist nicht werden in Form von vier Kursblöcken zu je Gegenstand einer Beurteilung in Noten. drei aufeinanderfolgenden Wochen lektionen angeboten.
4. Liturg ische Feiern
Die Kursblöcke werden gleichmässig auf das 4.1. Die liturgischen Feiern werden klassenüber-
3.2. greifend für die gesamte OS organisiert. Für die ganze Schuljahr verteilt. Für die Organisation liturgischen Feiern (Gottesdienste, Bussfeiern, dieser Unterrichtseinheiten ist die Schuld i- ... ) stehen den anerkannten Landeskirchen 6 rektion zuständig. Sie stellt dem zuständigen Lektionen zur Verfügung. Sie finden jeweils für Schulinspektor und den Koordinatoren für den die gesamte OS statt. Religionsunterricht im Oberwallis die jährliche Planung zur Information zu. 4.2. Die Schuldirektion setzt die Termine für die
3.3. Die Unterrichtsprogramme werden von den liturgischen Feiern in Zusammenarbeit mit den Pfarreien/Kirchgemeinden fest. Sie stellt dem
staatlich anerkannten Landeskirchen ausgear- zuständigen Schulinspektor und den Koordina-beitet. Der Unterricht wird von den Koordina-
torinnen für den Religionsunterricht im Ober-toren für den Religionsunterricht im Oberwallis kontrolliert.
wallis die jährliche Planung zur Information zu.
3.4. Von den Kirchen anerkannte Personen mit 4.3. Der Besuch der liturgischen Feiern ist freiwillig .
entsprechender Ausbildung erteilen die kate-Auf schriftliche Mitteilung der Eltern erteilt die Schuldirektion den Schülern, die diesem kirchli-
chetischen Fenster. ehen Anlässen fern bleiben, eine Dispensation.
3.5. Der konfessionelle Religionsunterricht ist Teil 4.4. Schüler, die nicht an den liturgischen Fei-
des obligatorischen Schulprogramms. Auf schriftliche Mittei lung der Eltern erteilt die
ern teilnehmen, besuchen den Unterricht. Die
Schuldirektion den Schülern, die diesem Unter-Schuldirektion ist für die Organisation eines
richt fernbleiben, eine Dispensation. Schüler, schulischen Alternativprogramms verantwort-
die nicht den beiden anerkannten Landeskir-lieh.
ehen angehören, können auf Antrag der Eltern 5. In krafttrete n daran teilnehmen.
Die vorliegenden Weisungen über den konfessio-3.6. Schüler, die am konfessione llen Religions- nellen Religionsunterricht in den deutschsprachi-
unterricht nicht teilnehmen , werden von den gen Orientierungsschulen treten auf das Schuljahr zuständigen Fachlehrpersonen betreut. 2013/2014 für die 1. OS-Klassen in Kraft. In den
3.7. Falls alle Schüler einer Klasse den konfessio-darauffolgenden Schuljahren werden sie sukzessive
nellen Religionsunterricht besuchen, überneh-auf die 2. bzw. 3. OS-Klassen angewendet.
men die Fachlehrpersonen anstelle des ordent-lichen Unterrichts schulinterne Aufgaben. Der Vorsteher des Departements
3.8. Ein katechetisches Fenster muss von mindes-für Erziehung, Kultur und Sport
tens 10 Schülern besucht werden. Falls diese Claude Roch, Staatsrat
Empfehlungen für die obligatorischen Schulen des Kantons Wallis zur Ausrüstung mit leT- und Medien-Material
Einleitung
In diesem Dokument wird das für die obligatorischen Schulen des Kantons Wallis empfohlene Informatikmaterial beschrieben. Das Dokument bietet Hilfeleistungen bei der Beschaffung von Infrastruktur, die zum Erwerb der Medien & ICT-Kompetenzen sowie zur Integration dieser Bereiche in den Unterricht nötig sind. Die Ausrüstung mit Informatikmaterial (Hardware) und Program-
men (Software) ist ein zentrales Element der Nutzung von Medien & ICT im Unterricht.
Jede Gemeinde, Gemeindevereinigung oder Sonderschulinstitution erwirbt je nach Bedarf die nötigen Geräte und Programme. Innerhalb der obligatorischen Schule sind die Gemeinden für die Ausrüstung sowie die Zuteilung der nötigen materiellen Mittel verantwortlich , damit die Schüler die Ziele des Lehrplans erreichen können.
Mitteilungsblatt März 2013 I 31
weisungen I empfehlungen: ausrüstung I ict I medien
A. Grundsätze
Im Westschweizer Lehrplan PER und dem sich noch in Ausarbeitung befindlichen Lehrplan 21 wird offiziell die Notwendigkeit, ICT & Medien-Kompetenzen im Unterrichtsprogramm zu verankern , anerkannt. Entsprechend werden in den Lehrplänen Lernziele festgelegt. Damit müssen auch materielle und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden.
So wird von den Schulen verlangt, versch iedene Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder den Zugang zu solchen zu erleichtern (durch entsprechende Ausrüstung und das Einbeziehen von AI Itagsinformatik). Ebenso müssen die Schulen eine Benutzer-Charta für das Internet ausarbeiten. ICT & Medien werden in allen Bereichen genutzt, insbesondere beim Recherchieren von Informationen oder beim Vorbereiten von Präsentationen oder Projekten (ein Fach oder fächerübergreifend).
Der Unterricht in ICT & Medien kann ebenfalls in den Stundentafeln (Informatikunterricht OS) verankert werden oder über ein Schulprojekt erfolgen. Die Modalitäten einer Umsetzung hängen vom verfügbaren Material ab. Für Schulen oder Lehrpersonen, welche dies wünschen , ist es immer möglich, zusätzliches Material bei Ressourcenzentren auszuleihen.
B. Ausrüstung
Allgemeines
Jede Schule verfügt über eine Informatik- und Multimed ia-Infrastruktur, die den Rahmenbedingungen entspricht, welche für das Erreichen der Lernziele geschaffen wurden. Die Infrastruktur muss sicher und benutzerfreundlich sein und darf bei der Vorbereitung nicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Sicherzustellen sind die Schulung des Lehrpersonals und der technische Support. Infrastruktur und Software werden regelmässig aktualisiert und entsprechen den pädagog ischen und didaktischen Erkenntnissen sowie der technischen Entwicklung. Allen Schulen wird kostenlos eine Lern- und Arbeitsplattform (Educanet2) zur Verfügung gestellt. Es steht der Schule offen, ob sie einen eigenen Server betreiben will.
Computer
Die Schüler einer Klasse sollen jederzeit auf einen Computer zugreifen können. Es ist die Aufgabe der Schule, die zur Verfügung stehenden Computer je nach Kontext und Möglichkeit auf die verschiedenen Räume und Klassenzimmer aufzuteilen. Zusätzliche tragbare Medien ergänzen das fix installierte Material.
Auf der Primarstufe müssen so viele Computer verfügbar sein , dass die Schüler diese zu zweit nutzen
32 I Mitteilungsblatt März 2013
können, wenn die Klasse vollständig anwesend ist.
Beispiel: Eine Schule mit 10 Klassen und 200 Schülern sollte mindestens 40 Arbeitsplätze zur Verfügung haben:
__ ' .... - . . .[- ~ -,' , ~ . ~ - ~
10 Klassen x3 PC
Innen- und Aussenmaterial = 30 Desktops
f----- ------1
10 Laptops
Total Computer für
die Schule 40 Computer
Für die Sekundarstufe I wird dieselbe Infrastruktur vorgeschlagen wie für die Primarstufe. Es sollte grundsätzlich möglich sein , gleichzeitig mit einer ganzen Klasse zu arbeiten (ein Computer pro Schüler I vgl. Informatikkurse).
Internetverbindung
Alle Klassenzimmer verfügen über einen gesicherten und filtrierten Internetzugang.
Vernetzung der Unterrichtsräume
Im Rahmen des Möglichen sollten alle Unterrichtsräume mit einem Netzwerkkabel ans Netz der Schule angeschlossen sein. Damit die tragbaren Geräte in den Klassenzimmern optima l genutzt werden können, sind Wireless-Verbindungen erwünscht.
Das Einrichten von WiFi und Access Points erfordert, dass zum Schutz der User gewisse Vorsichtsmassnahmen getroffen werden. Diese Massnahmen sind übl iche Vorsichtsmassnahmen, d.h. es wird nicht von vornherein von einer Gefahr ausgegangen.
• Der Access Point wird ausserhalb der Reichweite von Personen angebracht, idealerweise in einem Korridor und in der Höhe.
• Die Reichweite wird soweit reduziert, dass nur die gewünschte Umgebung abgedeckt wird.
• WiFi-Verbindungen werden den GSMIDECTI UMTS-Antennen vorgezogen.
Peripheriegeräte (Klasse)
Je nach Verfügbarkeit der Arbeitsplätze werden Periepheriegeräte (Drucker, Scanner usw.) insta ll iert . Jede Klasse sollte zumindest auf einen Projektor zugreifen können. Tauscht eine Schule ihre Wandtafeln/Whiteboards aus oder baut bzw. renoviert Klassenzimmer, sol lte die Beschaffung einer interaktiven Wandtafel in Erwägung gezogen werden.
Gemeinsam genutzte technische Infrastruktur (Schule)
Je nach Grösse der Schulen werden zur gemeinsamen Nutzung gedachte Geräte angeschafft. Die Beschaffung folgender Geräte wird empfohlen:
• Laptop, Multimedia-Tablet und Transport-Trolley • Multimedia-Geräte (Foto und Video) • Digital-RekorderlPlayer
• Beamer • Peripheriegeräte: Drucker, Scanner • Interaktive Wandtafel
Mobiliar
Beim Einrichten von Arbeitsplätzen dürfen gesundheitl iche Aspekte nicht vergessen werden (Ergonomie).
C. Sicherheit
Die Schule richtet ein System zur Authentifizieru ng und zum T racking der Benutzer sowie entsprechen-
weisungen : subventionsgesuche ict I medien
de Informationsfilter ein, gemäss den gesetzlichen Grundlagen, die in Kraft sind. Das administrative Netz wird vom pädagogischen Netz getrennt.
Das DEKS stellt den Schulen eine Dokumentation zu r Ausarbeitung von Internet-Benutzerregeln für die Schulklassen zur Verfügung .
D. Finanzierung und Unterhalt der ICT- und Med ien-I nfrastru ktu r
Die Finanzierung sämtl icher damit verbundener Ausgaben (Infrastruktur, Informatikmaterial , Unterhalt, Internetzugang, technischer Support) fällt der Gemeinde zu. Für die Beschaffung von anerkanntem ICT-IMultimedia- oder audiovisuellem Material gewährt der Staat Subventionen. Die dafür geltenden Bestimmungen werden in einer Weisung festgelegt.
Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen Jean-Frangois Lovey
WEISUNGEN betreffend die Subventionsgesuche für ICT- und Medien-Material zur Nutzung an den obligatorischen Schulen vom 4. Januar 2013
1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN
• Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962
• Subventionsgesetz vom 13. November 1995
• Reglement über die Gewährung von diversen Beiträgen aufgrund des Gesetzes über das öffentliche Unterrichtswesen vom 13. Januar 1988
2. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH
Ziel ist die Integration und der effiziente Umgang von ICT und Medien in der obligatorischen Schule. Deshalb erlässt das DEKS die vorliegenden Weisungen betreffend die Subventionierung dieses Unterrichtsmaterials. Diese Weisungen betreffen die öffentliche obligatorische Schule (inklusive Kindergarten).
3. GRUNDSÄTZE
3.1 Ausrüstung
Das DEKS gibt den Gemeinden zu ICT & Medien - Material Empfehlungen ab.
Innerhalb der obligatorischen Schule sind die Gemeinden für die Ausrüstung sowie die Zutei lung der nötigen materiellen Mittel verantwortlich, damit die Schüler die definierten Ziele erreichen können (Anschaffung, Unterhalt, Sicherheit, ... ).
3.2 Subventionierung
Subventioniertes Material
• Arbeitsplätze (Desktop I Laptop I Klassenzimmer, Informatik- oder Multimediaräume, Lehrerzimmer)
• Drucker, Scanner, Projektoren • Beamer, interaktive Wandtafel , Tablet • Digitale Video- oder Fotoapparate.
Nicht subventioniertes Materia l
• Ve rnetzung , Verkabelung, Wireless, Inter-netanschluss
• Verbrauchsmaterial
• Software • Unterhalt, Leasingkosten • Geräte für die Schulverwaltung (Sekretariat,
... ).
Der Antrag auf Subventionierung der Ausrüstung ist durch die Gemeindebehörde zu stellen; dazu muss das entsprechende Formular ausgefü llt und der Dienststelle für Unterrichtswesen zugestellt werden. Diese prüft den Antrag und erarbeitet den Subventionsentscheid des Staates.
Die Subventionierung geschieht aufgrund der effektiven Kosten , höchstens allerdings bis zum erwähnten Pauschalbetrag. Pro Kalenderjahr wird fü r anerkanntes ICT & Medien-Materia l maximal ein Betrag von 50 Franken pro Schüler gewährt.
Mitteilungsblatt März 2013 I 33
weisungen: subventionsgesuche ict I medien
Werden grosse Käufe getätigt, welche den jährlich zugelassenen Betrag überschreiten, kann das Total der Ausgaben bis zu einem Betrag von 100 Franken pro Schüler (Kumulation von maximal 2 Jahren) berücksichtigt werden. Falls die Subvention im Rahmen der budgetären Möglichkeiten liegt, kann sie in einem Male ausbezahlt werden. In jedem Fall jedoch wird der Betrag des Folgejahres von der Überschreitung abgezogen.
Ein Antrag auf Subventionierung wird der Dienststelle für Unterrichtswesen nach dem gleichen Vorgehen wie bei den Unterrichtsmitteln zugestellt (Übermittlung des Subventionsentscheids, der Rechnungen und Zahlungsbestätigungen).
Die Subvention wird im Rahmen des verfügbaren Budgets ausgerichtet. Falls die Anträge das für diesen Zweck vorgesehene Budget überschreiten , muss die Überweisung auf das Folgejahr verschoben werden.
Der Subventionsbeitrag des Kantons beträgt 30 Prozent.
Die kommunale, interkommunale Schulbehörde oder die Sonderschulinstitution ist für eine adäquate Verwendung der subventionierten Ausrüstung verantwortlich.
Besondere Fälle werden durch die Dienststelle für Unterrichtswesen geregelt.
3.3 Unterhalt
Der Entscheid, ICT & Medien-Material bereitzustellen bedingt für jede Gemeinde, Gemeindevereinigung oder Sonderschulinstitution die Einrichtung eines Unterhaltssystems für Material und Programme , welches vol lumfänglich zu ihren Lasten geht.
3.4 Sicherheit
Die Subventionierung von ICT & Medien-Material ist eng verknüpft mit der obligatorischen Einführung eines Systems für den Schutz resp. die Überwachung und Sicherheit von Hardware, Software und Daten , dessen Kosten zulasten der Gemeinde, der Gemeindevereinigung oder
34 I Mitteilungsblatt März 2013
der Schule geht und unter deren Verantwortung steht.
Zu diesem System gehört auch , dass die Gemeinde , die Gemeindevereinigung oder die Schule eine Filterpolitik für die Internetnutzung vorsieht. Zusätzlich muss jeder Benutzer, damit der die ICT & Medien-Material nutzen darf, die Weisungen betreffend die Nutzung der Informatik und der Telefonie unterzeichnet und der Benutzercharta für die Informatik- und Multimediadienstleistungen der Schule zugestimmt haben.
Das DEKS stel lt den Gemeinden folgende Dokumente zur Verfügung, die diese auf ihre Bedürfnisse anpassen können:
• Weisungen betreffend die Nutzung der Informatik und der Telefonie in den allgemeinen Mittel- und Berufsfachschulen
• Modell-Benutzercharta für die Informatikund Multimediadienstleistungen der Schule
• Filterpolitik für die Internetnutzung an den Walliser Schulen
4. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Die laufenden Subventionierungen, die aufgrund der alten Richtlinien gewährt wurden , werden aufgrund dieser berücksichtigt. Allfällige Käufe müssen vor dem 31. Dezember 2012 getätigt worden sein.
Das vor Inkrafttreten dieser Richtlinien angeschaffte Material, für we lches kein Subventionsentscheid gefällt wurde, kann nachträglich nicht berücksichtigt werden.
5. INKRAFTTRETEN
Die vorliegenden Weisungen treten auf den 1. Januar 2013 in Kraft und heben die Richtl inien zur gleichen Thematik vom 1. Januar 2008 sowie die We isungen vom 20. Januar 2011 über die Infrastruktur für die Informatikkurse an der Orientierungsschule auf.
Der Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Sport
Claude Roch, Staatsrat
verordnung: berufs-, studien- und laufbahnberatung
Verordnung über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung vom 19. Dezember 2012
Der Staatsrat des Kantons Wallis
• eingesehen den Artikel 57 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 8. März 1907;
• eingesehen die Artikel 49 bis 51 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002;
• eingesehen den Artikel 55 der Verordnung des Bundes über die Berufsbildung vom 19. November 2003;
• eingesehen die Artikel 14, 17 und 21 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Juni 2008;
• eingesehen die Artikel 52, 53 und 55 des Gesetzes über die Orientierungsschule vom 10. September 2009;
• eingesehen den Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer 7 der Verordnung über die Direktionen der obligatorischen Schulen einschliesslich des Kindergartens vom 20. Juni 2012;
• auf Antrag des Departements für Erziehung, Kultur und Sport,
verordnet:
1. KAPITEL: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung definiert die Berufsberatung für die Lernenden in den Orientierungsschulen (nachfolgend OS).
2 In dieser Verordnung werden gleichzeitig der allgemeine Auftrag , die Dienstleistungen und die Organisation der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (nachfolgend Berufsberatung ) für Jugendliche und Erwachsene festgehalten .
Art. 2 Grundsätze und Ziele der Berufsberatung
1 Die Berufsberatung steht Jugendlichen und Erwachsenen zur Verfügung und unterstützt diese, sich in die Bildungs- und Arbeitswelt zu integrieren.
2 Die Berufsberatung verfolgt das Ziel , dass Ratsuchende mit Hilfe eines Informationsdienstes und Gruppen- oder Einzelberatungen eine berufliche Lösung konkretisieren können.
3 Die Objektivität der Berufsberatung beruht auf dem Sammeln und Weitergeben von zuverlässigen , aktuellen, vollständigen und neutralen Informationen in Verbindung mit dem Arbeitsmarkt sowie auf der Transparenz der Quellenangaben.
Art. 3 Allgemeiner Auftrag der Berufsberatung
1 Die BerufSberatung bietet Dienstleistungen an , mit denen die berufiiche Laufbahn vorbereitet, gewählt und gestaltet werden kann.
2 Sie hat namentlich folgende Aufträge:
a) sie gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern (nachfolgend Eltern) und den Berufsverbänden die Beratungsdienstleistungen für die Jugendlichen der öffentlichen Schulen;
b) sie löst mit den verschiedenen beteiligten Partnern die Probleme an den Übergängen und bei Schul- oder Lehrabbruch;
c) sie leistet ihren Beitrag bei der Lehrstellensuche;
d) sie geWährleistet das Sammeln und Verbreiten von Informationen über Berufe, Studiengänge, Weiterbildungsmöglichkeiten , freie Lehrstellen und Ausbildungsbetriebe ;
e) sie stärkt den Einbezug der Jugendlichen und ihrer Familien in den Berufswah lprozess;
f) sie sensibilisiert die Ratsuchenden für das sozioökonomische Umfeld und die Anforderungen des Arbeitsmarkts ;
g) sie berät Ratsuchende und Organisationen bei Fragen zur Berufs- und Studienwahl , bei Neuorientierungen und bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn;
h) sie arbeitet mit den Partnern zusammen, die mit der beruflichen Wiedereingliederung beauftragt sind;
i) sie trägt zu einer Erhöhung der Arbeitsmarktfähigkeit bei weniger gut Qualifizierten bei , indem sie namentlich Verfahren zur Zertifizierung von Erwachsenen organisiert;
j) sie nimmt teil an der Förderung der Weiterbildung für Erwachsene;
k) sie integriert und fördert die interinstitutionelle Zusammenarbeit in ihren Tätigkeitsbereichen.
Art. 4 Allgemeiner Auft rag der Schule
1 In der OS hat die Schule namentlich den Auftrag , die Jugendlichen schrittweise auf den Berufsweg zu führen , der ihren Fähigkeiten und Interessen am ehesten entspricht, mit dem Ziel die Umsetzung ihrer Berufswahl zu sichern.
2 Die Schuldirektion hat die allgemeine Verantwortung für diesen Berufswahlprozess.
Mitteilungsblatt März 2013 I 35
verordnung : berufs-, studien- und laufbahnberatung
2. KAPITEL: Berufsberatung in der Orientierungsschule
1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 5 Grundsätze und Ziele
1 Die Eltern sind in erster linie für die Berufswahl verantwortlich.
2 Eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und Berufsberatungspersonen (nachfolgend Beratungspersonen) ist obligatorisch, um die Jugendlichen zu unterstützen, eine berufliche Lösung zu erarbeiten.
Art. 6 Berufswahlprozess
, Die Struktur der OS und der dort vermittelte Unterricht soll es den Jugendlichen erlauben, schrittweise einen Ausbildungsgang zu wählen und das Berufswahlprojekt umzusetzen, welches ihren Fähigkeiten und Interessen am ehesten entspricht, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Arbeitswelt.
2 Den Jugend lichen wird - in der Regel von der Klassenlehrperson - Berufswahlunterricht erteilt. Im Unterricht lernen sie die verschiedenen Berufsprofile kennen, wie sie die Arbeitswelt fordert , und entdecken die verschiedenen Ausbildungsgänge und Laufbahnmöglichkeiten.
3 Die Jugendlichen haben eine Bezugslehrperson , grundsätzlich die Klassenlehrperson , die sie in der Berufswahl unterstützt, um ihre Berufsideen mit der Realität zu vergleichen oder wenn sie nachweislich auf Hilfe angewiesen sind.
, Die Jugendlichen erstellen in Zusammenarbeit mit der Klassenleh rperson, den Eltern und falls nötig mit der Beratungsperson in der Mitte des zweiten OS-Jahres eine Bilanz ihrer Berufswahl.
5 Das Departement, welches für Erziehung zuständig ist, (nachfolgend das Departement) erlässt Weisungen zu den Massnahmen betreffend der Berufswahl in der OS.
2. Abschnitt: Schule
Art. 7 Direktion
, Die Schuldirektion ist verantwortlich und koordiniert die Massnahmen zur Berufswahl an der Schule, namentlich den Berufswahlunterricht, den Einsatz des Berufswahlportfolios , die Beurteilung der allgemeinen Kompetenzen und die Bilanz der Berufswahl.
2 Um diesen Berufswahl-Auftrag sicherzustellen , stützt sich die Schuldirektion auf die Klassenlehrperson sowie auf die Beratungsperson.
Art. 8 Klassenlehrperson
, Die Klassen lehrperson ist die Bezugsperson für die
36 I Mitteilungsblatt März 2013
Berufswahl der Jugendlichen im Sinne des Gesetzes über die Orientierungsschule.
2 Sie hat namentlich folgende Aufgaben:
a) sie erteilt grundsätzlich den Berufswahlunterricht und achtet darauf, dass alle Jugendlichen ihr Berufswahlportfolio ausfüllen und es während den drei Schuljahren aufbewahren;
b) sie koordiniert mit dem Einverständnis der Eltern und unter deren Verantwortung Berufswahlpraktika (Schnupperlehren), die im Berufswahlunterricht vorbereitet werden ;
c) sie erstell t im 2. Jahr das Attest für die Beurteilung der allgemeinen Kompetenzen aller Jugendlichen aufVormeinung des Klassenrates und gemäss den Weisungen des Departementes;
d) sie führt im 2. Jahr die Bilanz der Berufswahl gemäss Weisungen des Departements durch;
e) sie kann eine Beratungsperson für die Aufgabe unter Buchstabe d beiziehen, wenn ein Jugendlicher oder eine Jugendliche besondere Schwierigkeiten bei der Berufswahl hat oder wenn die Eltern darum ersuchen.
3 Die Klassenlehrperson untersteht einem Pflichten heft, welches vom Departement erlassen wird.
3. Abschnitt: Beratungsperson
Art. 9 Aufgaben
, Die Ämter für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (nachfolgend Ämter) stellen den Schuldirektionen der Sekundarstufe I Beratungspersonen zur Verfügung.
2 Die Beratungspersonen bilden die Lehrpersonen in der Methodik und Didaktik des pädagogischen Materials für den Berufswahlunterricht aus, welches vom Departement validiert wird.
3 Sie stehen den Schuldirektionen für die Massnahmen der Berufswahl , gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Orientierungsschule, zur Verfügung.
, Die Beratungspersonen haben folgende Aufgaben:
a) Sie sind einer OS zugewiesen und werden für alle Fragen der Berufs- und Studienwahl sowie für die Koordination der damit zusammenhängenden Aufgaben beigezogen;
b) Sie planen, im Einvernehmen mit der Amtsdirektion , die Berufswahl-Aktivitäten in der Schule, der sie zugeteilt sind;
c) Sie stehen der Schuldirektion für alle Fragen der Berufs- und Studienwahl der Jugendlichen zur Verfügung;
d) Sie wirken bei der Ausarbeitung des Berufswahlportfolios für Jugendliche, die sie in der persönlichen Beratung gesehen haben, mit;
e) Sie leiten den verschiedenen Partnern nützliche Elemente des Berufswahlprozesses weiter;
f) Sie überprüfen und unterstützen den ordnungsgemässen Verlauf der verschiedenen Phasen im Berufswahlprozess jener Jugendlichen, die eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen;
g) Sie begünstigen, in Zusammenarbeit mit der Schuldirektion, die aktive Teilnahme der Lehrpersonen und Jugendlichen an Angeboten zur Förderung von Berufen und Ausbildungen;
h) Sie helfen und ermuntern Jugendliche, die sie in der persönlichen Beratungen gesehen haben, Praktikumsplätze zu finden, die es ihnen erlauben, ihre Fähigkeiten zu entdecken, sich zu orientieren und sich in das aktive Leben integrieren zu können;
i) Sie arbeiten eng mit den Berufsverbänden und den Schulen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Sekundarstufe II sowie mit den Schulen der Tertiärstufe zusammen.
Art. 10 Aufgaben in den Schulen der Sekundarstufe I und in den Schulen für Berufsvorbereitung
Die Aufgaben der Beratungspersonen in den Schulen der Sekundarstufe I und in den Schulen für Berufsvorbereitung (SfB) betreffen in erster Linie folgende Bereiche:
a) was die Jugendlichen und ihre Eltern betrifft:
1. in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen Jugendliche identifizieren, die prioritäre Hilfe im Berufswahlprozess benötigen;
2. persönliche Informations- oder Beratungsgespräche mit Jugendlichen, die dies benötigen;
3. Information der Eltern und Zusammenarbeit mit ihnen;
4. Realisierung von beruflichen Lösungen und Hilfe bei der Lehrstellensuche in Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern.
b) was die Schule (Direktion und Lehrpersonen) betrifft:
1. Teilnahme an den Sitzungen des Direktionsrats und des Klassenrats bei den Themen, die mit der Berufswahl zu tun haben;
2. in Zusammenarbeit mit den Klassen lehrpersonen Kontrolle der beruflichen Lösungen der Jugendlichen, die die OS verlassen, und Aufgabenteilung mit den Lehrpersonen für die Unterstützung jener Jugendlichen, deren Lösung nicht zustande gekommen ist; dies bis sechs Monate nach Ende der OS.
3. Zurverfügungstellen von Dokumentationen über die Berufe und Ausbi ldungen;
4. Organisation von kollektiven Informationsveranstaltungen über Berufe und Ausbi ldungen
verordnung : berufs-, studien- und laufbahnberatung
(Infopass) und Teilnahme an den Informationsveranstaltungen, die von den Schulen und vom Departement organisiert werden;
5. Teilnahme an der Weiterbildung der Lehrpersonen über Themen im Zusammenhang mit der Berufswahl , welche von den Ämtern organisiert wird;
6. Verwaltung der Beratungsstelle.
c) was die Region betrifft:
1. Mitarbeit an kollektiven Informationsveranstaltungen, die mit den Berufsverbänden organisiert werden (Berufsmessen, Berufstage usw.) ;
2. Koordination und Schaffung von Zusammenarbeitsnetzwerken mit den lokalen Partnern (Schul kommission , Lehrlingskommission, Berufsverbände, Fachdienste);
3. regelmässige Kontakte zu den Unternehmen der Region.
Art. 11 Grundangebot
Das Grundangebot der Beratungspersonen besteht im Wesentlichen in der Weitergabe von Informationen über Ausbildungen und in persönlichen Beratungen.
Art. 12 Information über Berufe und Ausbi ldungsgänge
1 Die Informationen können in folgenden Formen weitergegeben werden:
a) zur Verfügung stel len von gedruckten oder digitalen Dokumenten (zur Ausleihe oder zur Einsichtnahme vor Ort);
b) Gruppen- oder Einzelsitzungen ;
c) Präsentationen an Veranstaltungen (Berufsmessen, Berufstage usw.), die vom Departement unterstützt werden;
d) Präsentationen für Gruppen oder für Bezugspersonen.
2 Die Auskünfte werden aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden sowie mit den Schulen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe erteilt.
3 Die Berufsberatung stellt der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit den Dienststellen und den betroffenen Kreisen ebenfalls Angaben zu den Beschäftigungsaussichten in den versch iedenen Branchen zur Verfügung.
, Sie arbeitet an Angeboten zur Förderung von Berufen oder Ausbildungsgängen mit, die vom Departement unterstützt werden.
Art. 13 Persönliche Beratung
1 Die persönliche Beratung findet in Einzel- oder Gruppengesprächen statt.
Mitteilungsblatt März 2013 I 37
verordnung : berufs- , studien- und laufbahnberatung
2 Die Beratungsgespräche haben zum Ziel , den Ratsuchenden zu helfen, realistische und realisierbare berufliche Lösungen zu erarbeiten, die ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechen und die die Anforderungen der Arbeitswelt berücksichtigen.
3 Die Informationen, die während der Beratung aufgenommen werden, sind vertraulich.
, Die Beratungsergebnisse können an den Auftraggeber oder an beteiligte Partner weitergegeben werden.
S Für Minderjährige bleiben die Bestimmungen des Jugendgesetzes sowie der Gesetzgebungen über die Berufsbildung und die Orientierungsschule vorbehalten .
3. KAPITEL: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für Jugendliche und Erwachsene
1. Abschnitt: Begünstigte der Dienstleistungen und Aufgaben der Beratungspersonen
Art. 14 Grundangebot
, Die Ämter organisieren ihre Tätigkeiten im Bereich des Grundangebotes in erster Linie, um den Bedürfnissen der Jugendlichen zu entsprechen, die die öffentlichen und privaten Schulen der Sekundarstufe I und die Schulen für Berufsvorbereitung besuchen.
2 Das Grundangebot der Ämter richtet sich ebenfalls an:
a) Jugendliche der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe 11 ;
b) Personen , die keine Schule besuchen und kein Diplom der Sekundarstufe 11 haben.
3 Das Grundangebot der Ämter richtet sich ausserdem an Jugendliche und Erwachsene, die ein Diplom der Sekundarstufe II haben.
Art. 15 Erweiterte Dienstleistungen
, Die erweiterten Dienstleistungen der Ämter richten sich an die Partner der interinstitutionellen Zusammenarbeit und der damit verbundenen Institutionen , an die Unternehmen, an die Privatschulen und an jede Einzelperson oder Organisation, die nicht zu den Kategorien nach Artikel 14 gehören.
2 Die Ämter berücksichtigen die Anfragen dieses Zielpublikums in der Organisation der erweiterten Dienstleistungen, um der Nachfrage entsprechen zu können.
Art. 16 Aufgaben in den Schulen der Sekundarstufe II
Die Aufgaben der Beratungspersonen in den Schulen der Sekundarstufe 11 bestehen namentlich aus:
a) der Neuorientierung der Jugendlichen, die vor einem Misserfolg stehen, oder den Ausbildungsgang wechseln möchten, und
38 I Mitteilungsblatt März 2013
b) der Beratung der Jugendlichen am Ende der Ausbildung in Richtung der anschliessenden Studiengänge oder der beruflichen Eingliederung.
2. Abschnitt: Berufsinformationszentren (BIZ)
Art. 17 Aufgaben des BIZ
Die Aufgaben der Beratungspersonen in den BIZ betreffen namentlich und in erster Linie folgende Bereiche:
a) Information der Öffentlichkeit über Berufe und Ausbildungsgänge. Jedes BIZ stellt der Öffentlichkeit einen Lesesaal zur Verfügung, in dem Informationen in gedruckter oder digitaler Form eigenständig eingesehen werden können;
b) Informations- oder Beratungsgespräche für Jugendliche von öffentlichen Schulen im Kanton , die nicht über eine Beratungsstelle in der Schule verfügen oder von privaten Schulen;
c) Informations- oder Beratungsgespräche sowie Eingliederungshilfe für Jugendliche oder Erwachsene ohne Diplom der Sekundarstufe 11 , die nicht eine öffentliche Schule im Kanton besuchen ;
d) Laufbahnberatung für Erwachsene, die ihre Laufbahn gestalten und der Arbeitslosigkeit vorbeugen;
e) Interinstitutionelle Zusammenarbeit mit den Instanzen, die mit der beruflichen Eingliederung beauftragt sind, namentlich die Invalidenversicherung (IV), die sozialmedizinischen Zentren (SMZ) und die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV);
f) Institutionelle Anerkennung von Kompetenzen (lA) für Erwachsene ohne Diplom in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden;
g) Mitarbeit an der Förderung der Weiterbildung für Erwachsene, namentlich mit einer Information über die verschiedenen Kursmöglichkeiten für Erwachsene;
h) Unterstützung der Zertifizierungsverfahren für Erwachsene, namentlich die Validierung erworbener Fähigkeiten;
i) Koordination und Schaffung von Zusammenarbeitsnetzwerken mit den regionalen Partnern (Weiterbildungszentren , Gemeinden, Unternehmen und regionale Berufsverbände, Fachstellen , Schulen der Tertiärstufe).
Art. 18 Aufteilung der Mittel für das Grundangebot in den BIZ
, Das Amt teilt die Personal-Ressourcen, die jedem BIZ zugeteilt werden, aufgrund eines Modells auf, welches die bediente Bevölkerung und deren Beratungsbedürfnisse sowie das regionale sozioökonomische Umfeld berücksichtigt.
2 Das notwendige administrative Personal und Begleitpersonal wird je nach Anzahl der Beratungspersonen des B IZ bestimmt.
3. Abschni!!: Erweiterte Dienstleistungen
Art. 19 Erweiterte Dienstleislungen
1 Die erweiterten Dienstleistungen unterscheiden sich dadurch vom Grundangebot, dass:
a) sie einer besonderen Nachfrage entsprechen , für die angepasste Dienstleistungen zugunsten einer bestimmten Gruppe geschaffen werden müssen, oder
b) sie von der Beratungsperson eine zusätzliche Mehrarbeit erfordern (namentl ich Erstellen von Portfolios, detaillierte Kompetenzbilanzen, schriftliche Dokumente wie Berichte und Gutachten).
, Das erweiterte Angebot kann sowohl subvention ierte Angebole im öffentlichen Interesse als auch nicht subventionierte Angebote für Unternehmen und EinzeIpersonen, unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Marktes, einschliessen .
Art. 20 Subventionierte Angebote im öffentlichen Interesse
1 Die erweiterten Dienstleistungen im öffentlichen Interesse bilden Gegenstand eines Leistungsauftrags oder einer Vereinbarung mit einem öffentlichen Organ oder einer anerkannten nicht gewinnorientierten Organisation.
, Der Auftrag oder die Vereinbarung wird vom Staatsrat gemäss den Bestimmungen über die finanziellen Kompetenzen genehmigt.
3 Die Partner der kantonalen interinstitutionellen Zusammenarbeit (IV, RAV, SMZ, SUVA und Stiftung Sucht Wallis) gehören zu den in erster Linie betroffenen Organen.
4 Die übrigen gemeinnützigen Organe und Einrichtungen , die in den Genuss von subventionierten erweiterten Dienstleistungen im öffentlichen Interesse kommen möchten, richten ein Gesuch an das Deparlement. Die erweiterten Dienstleitungen im öffentlichen Interesse umfassen namentlich:
a) Kurse und Beratungen für Stellensuchende und Arbeitslose, die von den RAV begleitet werden ;
b) Begleitung bei der Stellensuche;
c) Evaluation der Kompetenzen;
d) Kurse für Lehrpersonen und Berufsbildner im Betrieb;
e) Beratungsdienstleistungen für subventionierte private Schulen und Institutionen.
Art. 21 Kostenpfiichtige Angebote für Benutzergruppen
1 Die koslenpflichtigen erweiterten Dienstleistungen für Benutzergruppen bilden Gegenstand eines Leis-
verordnung: berufs- , studien- und laufbahnberatung
tungsauftrags mit einem Unternehmen oder einer Organisation.
, Sie umfassen namentlich:
a) detaillierte Kompelenzbilanzen;
b) Kurse zu Themen im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung oder dem Verbleib am Arbeitsplatz (zum Beispiel Laufbahnfragen , Motivation, Stressbewältigung, Konfiiktbewältigung );
c) Beratungsaufträge für Institutionen und Unternehmen ;
d) Beratungsdienstleistungen für nicht subventionierte private Schulen und Institutionen.
J Betriebe, die Lernende ausbilden, können je nach den budgetären Möglichkeiten der Ämter in den Genuss von Vorzugstarifen kommen.
Art. 22 Kostenpflichtige Angebote fü r Einzelpersonen
1 Die kostenpflichtigen erweiterten Dienstleistungen für die gesamte Öffentlichkeit werden im Angebot der Ämter festgehalten.
, Sie umfassen namentlich:
a) die Beratungsgespräche in den BIZ für Personen, die nicht zu den Kalegorien nach Artikel 30 Abs 3 gehören;
b) die detaillierten Kompetenzbilanzen oder Laufbahnberatungen mit Tests und schriftlichen Be-richten . .
J Eine progressive Tarifikation, welche sich nach dem Einkommen richtet, wird in einem Beschluss des Staatsrats festgehalten.
Art. 23 Personal für die kostenpfl ichtigen erweilerten Leistungen
Die notwendigen Personal-Ressourcen für die erweiterten , kostenpflichtigen Dienstleistungen werden in Abhäng igkeit der zugeteilten Aufträge pro BIZ bestimmt.
4 . KAPITEL: Organisation, Personal , Koordination und Finanzieru ng der Berufsberatung
1. Abschni!!: Organisation und Zuständigkeiten
Art. 24 Organisation
1 Die Berufsberatung ist der kantonalen Dienststelle für Berufsbildung angegliedert.
, Die regionalen Ämter befinden sich in den beiden Sprachregionen des Kantons, eines in Brig für das Oberwallis und das andere in Sitten für das französischsprachige Wallis .
Mitteilungsblatt März 2013 I 39
verordnung: berufs-, studien- und laufbahnberatung
Art. 25 Zuständigkeiten der Ämter
, Die Ämter verwalten:
a) die Beratungsstellen für die öffentlichen Schulen der Sekundarstufen I und 11 ;
b) die BIZ in den sozioökonomischen Regionen Monthey, Martigny, Sitten, Siders und Brig, die der gesamten Bevölkerung offenstehen.
2 Jedes Amt sorgt namentlich für:
a) die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Berufsberatung;
b) die Aufteilung der Mittel und das Personalmanagement;
c) das Erstellen des Budgets und die Finanzverwaltung innerhalb der Kompetenzen, die vom Staatsrat gewährt werden;
d) die nötigen Synergien zwischen den Beratungsdiensten in den Schulen und den BIZ;
e) die Koordination innerhalb des Kantons und über die Kantonsgrenzen hinweg.
2. Abschnilt: Personal der Berufsberatung und dezentrale Beratungsstellen
Art. 26 Personal der Ämter
, Das Personal der Ämter, das namentlich die Beratungspersonen umfasst, untersteht dem Gesetz über das Personal des Staates Wallis.
2 Die Beratungspersonen müssen über die Ausbildung und Berufserfahrung verfügen, die im Gesetz und in der Verordnung des Bundes über die Berufsbildung festgelegt oder vom Staatsrat als gleichwertig anerkannt wi rd .
3 Die Beratungspersonen sorgen für ihre Weiterbildung, namentlich:
a) über eine sehr gute Kenntnis der Arbeitswelt, der verschiedenen dahin führenden schulischen und beruflichen Ausbildungsgänge und deren Entwicklung;
b) indem sie in Arbeitsgruppen und Koordinationssitzungen mit der Direktion des Amtes mitwirken und regelmässig ausserhalb der Zeit , in der die Jugendlichen in den bedienten Schulen anwesend sind, Praktika oder Betriebsbesuche machen;
c) indem sie Weiterbildungskurse, die mit diesen Zielen organisiert werden, besuchen.
Art. 27 Aufteilung der Mittel für die dezentralen Beratungsstellen
, Das Personal der Ämter gewährleistet den Betrieb von Beratungsstellen vor Ort für die Schulen der Sekundarstufen I und 11.
40 I Mitteilungsblatt März 2013
2 Das Amt verteilt die Mittel , die jeder dezentralen Beratungsstelle zugeteilt werden, namentlich die Präsenz der Beratungsperson; dabei berücksichtigt es folgende Punkte:
a) die Anzahl der in jeder OS eingeschriebenen Jugendlichen ;
b) die Anzahl Jugendlicher, die die öffentliche Schule der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Sekundarstufe 11 besuchen;
c) die Zahl und die geografische Situierung der Schulen;
d) das sozioökonomische Umfeld in der Region.
Art. 28 Einrichtung der dezentralen Beratungsstellen
, Die Schulen stellen die notwendigen Räumlichkeiten für die Beratungsgespräche und folgende Einrichtung bereit:
a) Büro-, Empfangs- und Ablagemobiliar;
b) Telefon, Breitband-Internetverbindung.
2 Der Unterhalt des Mobiliars und die Kosten für Telefongespräche und Internet gehen zu lasten der Schule, beziehungsweise der Gemeinden für die Sekundarstufe I.
3 Das technische Material (Tests, Dokumentation ), das Büromaterial (Papier, Toner, Ordner) und die Informatikausrüstung gehen zu Lasten der Ämter.
, Die audiovisuelle Ausrüstung, das Informatikzimmer und die übrigen Einrichtungen der Schule werden dem Personal der Berufsberatung je nach Bedarf und Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt.
5 Die Materialien für den Berufswahlunterricht werden von der Kantonalen Lehrmittelausgabestelle (KLAS) abgegeben.
3. Abschnilt: Koordination
Art. 29 Koordination
1 Die Ämter des Oberwallis und des französischsprachigen Wallis koordinieren ihre Tätigkeiten und sorgen auch für die interkantonale Koordination .
2 Die Ämter arbeiten mit den übrigen Dienststellen des Staates, die von ihren Tätigkeiten betroffen sind , der öffentlichen Hand und den Partnern zusammen, die von der Berufs- und Laufbahnwahl betroffen sind.
3 Die Ämter engagieren sich in der interinstitutionellen Zusammenarbeit , um den Jugendlichen und Erwachsenen in Schwierigkeiten die besten Chancen zu bieten, damit sie den Übergang zwischen obligatorischer Schule und der allgemeinbildenden und berufsbildenden Sekundarstufe II sowie den Übergang in die Arbeitswelt schaffen.
4. Abschnitt: Finanzierung
Art. 30 Finanzierung
1 Die Ämter bieten Personen, die im Kanton Wallis wohnhaft sind , in den Bereichen nach den Artikeln 12 und 13 dieser Verordnung ein kostenloses Grundangebot an. Sie können auch kostenpfiichtige erweiterte Dienstleistungen anbieten.
2 Die Informationsdienstleistungen über Berufe, Ausbildungsgänge und Weiterbildungsmöglichkeiten sind für die Begünstigten nach Artikel 14 kostenlos. Dasselbe gilt für Dienstleistungen im Zusammenhang mit persönlicher Beratung für alle Jugendlichen, die eine öffentliche oder private Schule der Sekundarstufe besuchen.
3 Die Dienstleistungen im Zusammenhang mit persönlicher Beratung für Erwachsene und Jugendliche, die keine öffentliche Schule besuchen, werden im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit für die berufliche Eingliederung über die Budgets der betreffenden Departemente finanziert , sofern die Person mindestens zu einer der folgenden Kategorien gehört:
a) Personen, die kein Diplom der Sekundarstufe II erreichten ;
b) junge Erwachsene bis 25 Jahre, die sich in einer Übergangsphase zwischen Erstausbildung und Erwerbsleben befinden;
c) Erwachsene, die wieder in die Arbeitswelt zurückkehren möchten, nachdem sie eine gewisse Zeit der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben.
Schulmusik-Kurse in Arosa
verordnung : berufs-, studien- und laufbahnberatung
, Für Erwachsene und junge Erwachsene, die keine öffentliche Schule besuchen und die nicht mindestens zu einer Kategorie nach Absatz 3 gehören, bilden die Dienstleistungen der persönlichen Beratung Teil des kostenpflichtigen erweiterten Angebots.
5 Die übrigen Dienstleistungen, die zu den kostenpflichtigen erweiterten Angeboten gehören , werden in den Artikeln 19 - 22 umschrieben.
Art. 31 Finanzielle Betei ligung an den BIZ
Die sozioökonomischen Regionen nach Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b übernehmen die Kosten für die Räumlichkeiten und die Einrichtung der BIZ auf ihrem Gebiet.
5. KAP ITEL: Schlussbestimmungen
Art. 32 Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten
1 Das Reglement für die Studien- und Berufsberatung vom 20. Februar 1985 wird aufgehoben.
2 Diese Vero rdnung wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt auf den Beginn des Schuljahres 2012/2013 in Kraft.
Die Präsidentin des Staatsrats: Esther Waeber-Kalbermatten
Der Staatskanzler: Philipp Spörri
Musik - Theater - Bewegung
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Zum 27. Mal finden im Sommer 2013 die Musik-Kurswochen Arosa statt. Das Angebot richtet sich an Laien, Studierende und Berufsmusikerinnen. Die Musik-Kurswochen werden von Arosa Kultur, einem gemeinnützigen Verein , organisiert. Es handelt sich um das grässte Musikfestival dieser Art in Europa.
Sommer und Herbst 2013
SilQ- und Cborwodwn
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J!ltllrplllticmklnt
Nebst zahlreichen Interpretationskursen für verschiedenste Instrumente sowie Blasorchester- und Chorwochen finden auch einige didaktische Kurse für Kindergartenlehrpersonen und andere Lehrpersonen statt. So zum Beispiel ein Instrumentenbau-Workshop unter der Leitung von Boris Lanz. Gitarre als Begleitinstrument ist ein weiterer Kurs, der bei Lehrkräften jedes Jahr gut ankommt. Diverse Anfängerkurse (u.a. Alphorn , afrikanische Trommeln , Mundharmonika) runden das Angebot ab.
Auskünfte über das Kursangebot sind bei Arosa Kultur erhäl tlich:
Arosa Kultur, CH-7050 Arosa Tel. 081 3538747 Fax 081 353 87 50
[email protected] http://www.arosakultur.ch
Mitteilungsblatt März 2013 I 41
informationen: englischunterricht
00 you speak English? Erstmals Englischunterricht an den Walliser Primarschulen
Im nächsten Schuljahr 2013/14 erlebt die Walliser Schule eine Premiere. In der 5. Primarklasse lauschen die Schulkinder erstmals den Worten einer englischsprechenden Primarlehrperson. Aufgrund von HarmoS wird der Fremdsprachenunterricht in Englisch (L3) im ganzen Kanton eingeführt: Im Schuljahr 2013/14 in der 5. Klasse und 2014/15 in der 6. Klasse. Die Einführung des Englischunterrichts bedingt eine Anpassung der Stundentafel in der 5./6. Klasse.
Die Schweizerische Konfe renz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat 2004 eine nationale Strateg ie zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts beschlossen. Die wichtigsten Inhalte dieser Strategie sind in der Interkantonalen Vere inbarung über die Harm onisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) ve rankert
und sind somit für die Kantone, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind, verbindlich: eine erste Fremdsprache wi rd spätestens ab dem heutigen 3. Schuljahr unterrichtet, eine zweite spätestens ab dem heutigen 5. Schuljahr. Das sind eine zweite Landessprache und Englisch.
Sprachenunterricht gemäss HarmoS-Konkordat (Reihenfolge der Fremdsprachen gemäss regionalen Vereinbarungen)
,~~~--.~~~~~~~
2. Landessprache I Englisch
• Deutsch spätestens ab 3 Englisch sp3testens ab 5
Englisch / 2. Landessprache
• Englisch spätestens ab 3 Franz. sp3teslens ab 5
t.'ediemnformallOll - Conferencede press.e 1562007 Quelle ' W\WJ.edk,ch eOK COIP COPE COEP €3
Das Walli s hat sich entschieden, Französisch bzw. Deutsch als L2 ab der 3. Klasse zu unterrichten, Englisch als L3 ab der fü nften Klasse. Im Schuljahr 2013/14 erfolgt nun die erstmalige Einführung des Englischunterrichts in der 5. Klasse, 2014/15 können sich die Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse am Englischunte rricht erfreuen.
42 I Mitteilungsblatt März 2013
Der Kanton Wa lli s hat mit dem Projekt "Passepartout" in Zusammenarbeit mit weiteren Kantonen die Ausbildung der Lehrpersonen für den neuen Fremdsprachenunterricht in die Wege geleitet. Die Sprachlehrpersonen müssen eine Sprachkompetenz mindestens auf Niveau 82 vorweisen und eine didaktisch-method ische Ausbi ldung
für die Didaktik der Mehrsprach igkeit absolviert haben, um den Fremdsprachenunterricht in Französisch oder Englisch in der Primarschule erte ilen zu dürfen.
Es wurde von Passepartout auch ein Lehrplan für den Englischunterricht erstellt und als Lehrmittel für den neuen Englischunterricht wurde "New World" bestimmt. Für den Englischunterricht stehen in der 5. Primarkl asse 90 Minuten zur Verfügung.
Nähere Angaben können dem nachfolgenden Staatsratsentscheid und der Stundentafel für das Schuljahr 2013/20 14 entnommen werden.
Dienststelle für Unterrichtswesen Daniela Bodenmüller
Schulinspektorin
informationen : englischunterricht
Auszug aus dem Protokoll der Sitzungen des Staatsrates
• Eingesehen das Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962;
• eingesehen den Beschluss der EDK vom 25. März 2004 betreffend den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule;
• eingesehen die interkantonale Vereinbarung vom 19. November 2004 betreffend das Projekt Passepartout;
• eingesehen das kantonale Sprachenkonzept vom 28. Juni 2006;
• eingesehen den Entscheid der CliP vom 20. September 2007 betreffend die Einführung von Englisch ab der 5. Primarklasse;
• eingesehen den Entscheid des Walliser Staatsrats vom 2. September 2009 betreffend die Einführung des Englisch in der Primarschule und die sprachliche Nachqualifikation der Lehrpersonen in Deutschi Französisch;
• auf Antrag des Departements für Erziehung , Kultur und Sport,
entscheidet
der Staats rat
den Englischunterricht in der 5. Primarklasse ab dem Schuljahr 2013/14 und in der 6. Primarklasse ab dem Schuljahr 2014/15 einzuführen.
Dieser Unterricht wird durch Lehrpersonen sichergestellt, welche die vom Kanton festgelegte sprachliche und methodisch-didaktische Weiterbildung besucht haben.
Für den französischen Kantonsteil werden die Lernziele durch den Plan d'etudes romand (PER) definiert. Als Lehrmittel werden die Materialien von More! im Unterricht verwendet.
Die Lernziele für den deutschsprachigen Kantonsteil werden durch den von Passepartout ausgearbeiteten Lehrplan Französisch und Englisch, Projektversion Mai 2011 , festgelegt. Als Lehrmittel werden die Materialien von New World im Unterricht eingesetzt.
Für den Unterricht dieser Sprache werden in den oben genannten Stufen pro Woche 90 Minuten (zwei Lektionen - andere Aufteilung zulässig) vorgesehen. Die beigelegten Stundentafeln bilden integrierenden Bestandteil dieses Entscheides. Sie werden bei der Einführung des zukünftigen Primarschulgesetzes überprüft.
Das Departement für Erziehung , Kultur und Sport wird mit der Ausführung des vorliegenden Entscheides beauftragt.
Für getreue Abschrift: Der Staatskanzler
Änderung der Stundentafel für 2013/2014 Deutschsprachige Primarschule
5.PS 5. PS Stundentafel Schuljahr 2013/2014
Aktuell 20 13/201 4 1. PS 2. PS 3. PS 4.PS 5. PS 6. PS
Minuten Minuten
Deutsch 405 390 320 360 390 405
Französisch 120 90 135 135 90 120
Englisch 90 90
Mathematik 270 270 250 250 270 270 270 270
Sporterziehung 135 135 135 135 135 135 135 135
Musik 60 60 90 90 90 90 60 60
Technisches Gestalten 135 135 135 135 135 135 135 135
Bild. Gestalten 45 45 90 90 90 90 45 45
Schrift 45 45
Religion 90 90 90 90 90 90 90 90
Mensch und Umwelt 180 180 90 90 180 180 180 180
Atelier (thematisch) 45 0 45
Total Unterrichtszeit 1485 1485 1245 1245 1485 1485 1485 1485
Mitteilungsblatt März 2013 I 43
informationen : sprachenzertifizierung englisch
Kantonale Sprachenzertifizierung 2012/2013 > Engl isch
Teilnehmende
Primarlehrpersonen: Englisch B 1 >B2
Daten
Freitag, 28. Juni 2013 oder Mittwoch, 7. August 2013
Ablauf
I. Formative Evaluation
• Jede teilnehmende Lehrperson stellt sich einer formativen Evaluation.
• Folgende Kompetenzen testet die Lehrperson ei-genverantwortlich in Form von Hausaufgaben:
Leseverständnis (45') - Schreiben (45') - Use of English (45') - Hörverständnis (30')
-7 Einzig die Prüfung für das Schreiben wird von der Kursleitung korrigiert.
• Das Sprechen (15 Minuten - zu zweit) findet wäh-rend des Kurses statt.
• Daten: zwischen dem 8. und 19. April 2013.
Besprechung der Testergebnisse
• Während der Woche vom 29. April bis 2. Mai 2013.
• Die Kursleitung teilt den Teilnehmenden die Testergebnisse des Sprechens und Schreibens mit. Gleichzeitig nimmt sie Kenntnis von den Ergebnissen der zu Hause getesteten Kompetenzen . Nötigenfalls stellt sie der Lehrperson die möglichen Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken vor.
• Die Erfolgsuntergrenze liegt bei 60% , wobei im Bereich Sprechen mindestens 10 Punkte erreicht werden müssen.
• Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken:
1. Wenn sich ein Misserfolg abzeichnet (Misserfolg in drei oder allen Kompetenzen):
• Zusätzliches Semester
• Zusätzliches Kursjahr
2. Wenn sich der Misserfolg teilweise abzeichnet (M isserfolg in ein bis zwei Kompetenzen):
• Intensivkurse
• Sprachaufenthalt
• Persönliche Arbeit während des Sommers
Besondere Gesuche werden von der strategischen Gruppe behandelt.
44 I Mitteilungsblatt März 2013
Die Lehrperson wäh lt eine der vorgeschlagenen Massnahmen aus und tei lt ihre Entscheidung wie folgt mit:
Vorgeschlagene Massnahmen
Intensivkurse
vom 24. bis 27. Juni 2013 oder
vom 30 .131 . Juli und 5.16. August 2013
Sprachaufenthalt
Gesuch für ein zusätzliches Kursjahr
Persönliche Arbeit während des Sommers
Mitteilung
Internetseite der PH > Wei terbildung www.phvs.ch
Dienststelle für tertiäre Bildung nathalie.duc@admin. vS.ch
Rene Salzmann rene.salzmann@adrnin. vS.ch
Rene Salzmann rene.salzmann@admin. vS.ch
11. Kantonale Prüfungen
13. Mai 201 3
• Freitag, 28. Juni oder Mittwoch, 7. August 2013
• Dauer: 1 Tag
• Verantwortl ich: PH
• Einschreibung: über die Kursleitungen bis am 13. Mai 2013
• Die Einladungen zur kantonalen Prüfung erfolgen über die PH .
• Form der Prüfung: idem formative Evaluation
Die kantonale Prüfung steht auch Lehrpersonen offen, die ihre sprachliche Weiterbildung auf privater Basis absolviert haben. Interessentinnen und Interessenten können sich bis spätestens am 13. Mai 2013 bei der Projektleitung melden: rene.salz[email protected].
Im Falle des Misserfolgs
• Teilwe iser Misserfolg an der Prüfung vom 28. Juni. Möglichkeit, an der Prüfungssession vom August anzutreten unter der Bedingung, dass während des Sommers Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken ergriffen werden.
• Zusatzsemester (Mitte Januar 2014 besteht die Möglichkeit, sich einer neuen Prüfung zu stellen).
Möglichkeit, bis Mitte Januar 2014 eine wöchentliche Entlastung zu beziehen. Die Stellvertretung ist für diese Zeitspanne angestellt. Die Abrechnung erfolgt über das Stellvertretungsformular.
• Zusatzjahr: Möglichkeit, eine wöchentliche Entlastung zu beziehen . Die Stellvertretung ist für das ganze Schuljahr angestellt. Die Abrechnung erfolgt über das Stellvertretungsformular.
• Andere Aufarbeitungsformen erfolgen auf Entscheid der strategischen Gruppe.
Internationales Zertifikat (B2)
• Die Lehrpersonen können während ihrer Weiterbildung an einer internationalen Zertifizierung teil-
informationen : sprachenzerti fizierung englisch
nehmen (First Certificate in English). Im Falle des Erfolgs werden sie vom kantonalen Examen dispensiert.
• Lehrpersonen, welche das kantonale Examen erfolgreich bestanden haben, können sich einer internationalen Zertifizierung stellen. Die PH bietet im Rahmen der Lehrerweiterbildung interessierten Lehrpersonen einen spezi fischen Intensivkurs an. Er wird unter Vorbehalt der genügend grossen Anzahl Einschreibungen durchgeführt. Es werden keine Entlastungslektionen mehr bewilligt.
Strategische Gruppe Rene Salzmann
Schufinspektor
Wechsel ins höhere Sprachniveau 2012/2013 > Englisch
Niveau
Primarlehrpersonen: Englisch A 1 >A2, A2>B 1
Ablauf
• Verantwortung : PH und Kursleitungen
• Der Test für den Niveauwechsel verläuft in zwei Phasen:
1. Schreiben (45')
• Während des Kurses, der dem Test vorausgeht
• Unter der Verantwortung der Kurslei tung
2. Hörverständnis, Leseverständnis, Use of English und Sprechen
• Hörverständnis, Leseverständnis, Use of English: Online-Test (Oxford English Testing , Dauer: zwischen 60 und 80 Minuten) unter der Verantwortung der PH
• Sprechen (zu zweit , Dauer: 15 Minuten) unter der Verantwortung der PH
• Datum des Tests:
-7 Mitlwoch, 29. Mai 13.30 - 17.00 Uhr Kurs D-B 1 und E-B 1
• Die Lehrpersonen werden von der PH zum Test eingeladen.
Kommunikation der Testergebnisse
• Die Kursleitung informiert die Lehrpersonen in der Woche vom 3. bis 7. Juni über die Testergebn isse. Nötigenfalls stellt sie der Lehrperson die möglichen Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken vor.
Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken
• Die Lehrperson wählt eine der vorgeschlagenen Massnahmen aus und teilt ihre Entscheidung wie folgt mit:
Mitteilung an
vom 24. bis 27. Juni 2013 Internetseite der PH > oder Weiterbi ldung
vom 30./31. Juli www.phvs.ch
und 5./6. August 2013
Dienststelle für tertiäre
Sprachaufenthalt Bildung 14. Juni nathalie.duc@admin. 2013 vS.ch
Gesuch für ein Rene Salzmann zusätzliches Wei- rene.salzmann@admin. terbildungsjahr vS.ch
Persönliche Arbeit während Rene Salzmann des Sommers rene.salzmann@admin. (persönliche vS.ch Verantwortung)
Lehrpersonen, die zur Aufarbeitung ihrer Wissenslücken die persönliche Arbeit während des Sommers gewählt haben, können Mitte August zu einer Standortbestimmung eingeladen werden. Verantwortl ich für die Durchführung : Fachberatung und Kursleitung .
Strategische Gruppe Rene Safzmann
Schulinspektor
Mitteilungsblatt März 2013 I 45
informationen: sprachenzertifizierung französisch
Kantonale Sprachenzertifizierung 2012/2013 > Französisch
Teilnehmende
Primarlehrpersonen: Französisch B1 >B2
Daten
Freitag, 28. Juni 2013 oder Mittwoch , 7. August 2013
Ablauf
I. Formative Evaluation
• Jede teilnehmende Lehrperson stellt sich einer formativen Evaluation.
• Folgende Kompetenzen testet die Lehrperson eigenverantwortlich in Form von Hausaufgaben:
Leseverständnis (60') - Schreiben (60') - Hörverständnis (30')
-7 Einzig die Prüfung für das Scheiben wird von der Kursleitung korrigiert.
• Das Sprechen (10 Minuten) findet während des Kurses statt.
• Daten: zwischen dem 8. und 19. April 2013.
Besprechung der Testergebnisse
• Während der Woche vom 29. April bis 2. Mai 2013.
• Die Kursleitung tei lt den Teilnehmenden die Testergebnisse des Sprechens und Schreibens mit. Gleichzeitig nimmt sie Kenntnis von den Ergebnissen der zu Hause getesteten Kompetenzen. Nötigenfalls stellt sie der Lehrperson die möglichen Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken vor.
• Die Erfolgsuntergrenze liegt bei 50% , wobei im Bereich Sprechen mindestens 10 Punkte erreicht werden müssen.
• Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken:
1. Wenn sich ein Misserfolg abzeichnet (Misserfolg in drei oder allen Kompetenzen):
• Zusätzliches Semester
• Zusätzliches Kursjahr
2. Wenn sich der Misserfolg teilweise abzeichnet (Misserfolg in ein bis zwei Kompetenzen):
• Intensivkurse
• Sprachaufenthalt
• Persönliche Arbeit während des Sommers
Besondere Gesuche werden von der strategischen Gruppe behandelt.
46 I Mitteilungsblatt März 2013
Die Lehrperson wählt eine der vorgeschlagenen Massnahmen aus und tei lt ihre Entscheidung wie folgt mit:
Vorgeschlagene Massnahmen
Intensivkurse
vom 24. bis 27. Juni 2013 oder
vom 30./31 . Juli und 5./6. August 2013
Sprachaufenthalt
Gesuch für ein zusätzliches Kursjahr
Persönliche Arbeit während des Sommers
Mitteilung
Internetseite der PH > Weiterbildung www.phvs.ch
Dienststelle für tertiäre Bildung nathalie.duc@admin. vs.ch
Rene Salzmann rene.salzmann@admin. vs.ch
Rene Salzmann rene.salzmann@admin. vs.ch
11. Kantonale Prüfungen
13. Mai 2013
• Freitag , 28. Juni oder Mittwoch, 7. August 2013
• Dauer: 1 Tag
• Verantwortlich: PH
• Einschreibung: über die Kursleitungen bis am 13. Mai 2013
• Die Einladungen zur kantonalen Prüfung erfolgen über die PH.
• Form der Prüfung: idem formative Evaluation
Die kantonale Prüfung steht auch Lehrpersonen offen, die ihre sprachliche Weiterbildung auf privater Basis absolviert haben. Interessentinnen und Interessenten können sich bis spätestens am 13. Mai 2013 bei der Projektleitung melden: rene.salz[email protected].
Im Falle des Misserfolgs
• Teilweiser Misserfolg an der Prüfung vom 28. Juni . Möglichkeit, an der Prüfungssession vom August anzutreten unter der Bedingung , dass während des Sommers Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken ergriffen werden.
• Zusatzsemester (Mitte Januar 2014 besteht die Möglichkeit, sich einer neuen Prüfung zu stellen). Möglichkeit, bis Mitte Januar 2014 eine wöchentliche Entlastung zu beziehen . Die Stellvertretung ist für
diese Zeitspanne angestellt. Die Abrechnung erfolgt über das Stellvertretungsformular.
• Zusatzjahr: Möglichkeit, eine wöchentliche Entlastung zu beziehen. Die Stellvertretung ist für das ganze Schuljahr angestellt. Die Abrechnung erfolgt über das Stellvertretungsformular.
• Andere Aufarbeitungsformen erfolgen auf Entscheid der strategischen Gruppe.
Internationales Zertifikat (B2)
• Die Lehrpersonen können während ihrer Wei terbildung an einer internationalen Zertifizierung teilneh-
informationen : sprachenzertifizierung französisch
men (First Certificate in English ). Im Fall des Erfolgs werden sie vom kantonalen Examen dispensiert.
• Lehrpersonen, welche das kantonale Examen erfolgreich bestanden haben, können sich einer internationalen Zertifizierung stellen. Die PH bietet im Rahmen der Lehrerweiterbildung interessierten Lehrpersonen einen spezifischen Intensivkurs an. Er wird unter Vorbehalt der genügend grossen Anzahl Einschreibungen durchgeführt. Es werden keine Entlastungslektionen mehr bewilligt.
Strategische Gruppe Rene Salzmann
Schulinspektor
Wechsel ins höhere Sprachniveau 2012/2013 > Französisch
Niveau
Primarlehrpersonen: Französisch A2>B1
Ablauf
• Verantwortung: PH und Kursleitungen
• Der Test für den Niveauwechsel verläuft in zwei Phasen:
1. Schreiben (45 Minuten)
• Während des Kurses, der dem Test vorausgeht
• Unter der Verantwortung der Kursleitung
2. Hörverständnis, structure de la langue, Wortschatz und Sprechen
• Hörverständnis, structure de la langue, Wortschatz: Online-Test (Dialang), Dauer: zwischen 60 und 80 Minuten, unter der Verantwortung der PH
• Sprechen: Dauer 10 Minuten , unter der Verantwortung der PH
• Datum des Tests:
-7 Mittwoch, 5. Juni , 13.30 - 16.00 Uhr Kurs E-B1
• Die Lehrpersonen werden von der PH zum Test eingeladen.
Besprechung der Testergebnisse
• Die Kursleitung informiert die Lehrpersonen in der Woche vom 10. bis 13. Juni über Testergebnisse. Nötigenfalls stellt sie der Lehrperson die möglichen Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken vor.
Massnahmen zur Aufarbeitung der Wissenslücken
• Die Lehrperson wählt eine der vorgeschlagenen Massnahmen aus und teilt ihre Entscheidung wie folgt mit:
Mitteilung an
vom 24. bis 27. Juni 2013 Internetseite der PH > oder Weiterbildung
vom 30./31 . Juli www.phvs.ch
und 5./6. August 2013
Dienststelle für tertiäre
Sprachaufenthalt Bildung 14. Juni nathalie.duc@admin. 2013 vS.ch
Gesuch für ein Rene Salzmann zusätzliches Wei- rene.salzmann@adrnin. terbildungsjahr vS.ch
Persönliche Arbeit während Rene Salzmann des Sommers rene.salzmann@admin. (persönliche vS.ch Verantwortung)
Lehrpersonen, die zur Aufarbeitung ihrer Wissenslücken die persönliche Arbeit während des Sommers gewählt haben, können Mitte August zu einer Standortbestimmung eingeladen werden. Verantwortlich für die Durchführung : PH und Kursleitung .
Strategische Gruppe Rene Salzmann Schulinspektor
Mitteilungsblatt März 2013 I 47
informationen : deutschunte rricht
Die Sprachstarken 7
Neues Lehrmittel für die 1. Klassen der Orientierungsschule ab Schuljahr 2013/2014
Gemäss Departementsbeschluss wird auf das Schuljahr 201312014 in allen deutschsprachigen OS-Zentren das Lehrmittel " Die Sprachstarken 7" des Klett und Balmer Verlages eingeführt.
Die Dienststelle für Unterrichtswesen organisiert die Einführung des neuen Lehrmittels in Zusammenarbeit mit der LWB der PH-VS unter Einbezug der Fachdidaktik und der Fachberatung Deutsch OS.
Teil 1 Obligatorische Lehrmittel-einführung
Für Lehrpersonen, Heilpädagoginnen und -pädagogen, die im kommenden Schuljahr in den 1. OSKlassen das Fach Deutsch unterrichten , ist die Teilnahme an einer der unten stehenden Veranstaltungen verpflichtend:
Mittwoch, 12. Juni 2013: 14.00 - 18.00 Uhr
Montag, 05. August 2013: 08.30 - 12:30 Uhr
Montag, 05. August 2013: 14.00 - 18.00 Uhr
48 I Mitteilungsblatt März 2013
Teil 2 Obligatorische Zirkelveran-staltungen
Die Einführungsveranstaltung wird im Verlauf des Schuljahres 2013/2014 ergänzt durch zwei ebenfalls obligatorische Zirkelveranstaltungen. Nähere Informationen zu diesen erfolgen anlässlich der Einführungsveranstaltung.
Einschreibung
Die detaillierte Ausschreibung und verbindl iche Einschreibung erfolgt über die Homepage der PH-VS: www.phvs.ch > Aus- und Weite rbildung > Weiterbi ldung> LWB -Kursliste.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich per E-Mail anzumelden: Iwb@ phvs.ch
Bezug des Lehrmittels
Die Bestellung der Lehrmittel für die Klassen erfolgt gleichzeitig mit den anderen Bestellungen der OSZentren für das nächste Schuljahr.
Für die Einführungsveranstaltung wird der Verlag Exemplare zur Verfügung stellen.
Kommission nach Fächern und Bereichen, Deutsch & Schrift
Lehrerweiterbildung PH-VS, LWB
Fachberatung Deutsch OS
informationen: natur und technik I katechetische fenster
Orientierungsschule: Natur und Technik
Umgang mit Chemikalien
Anmeldung einer Chemikalien-Ansprechperson
Das kantonale Chemikalieninspektorat wies in einem Schreiben vom 7. Oktober 2011 die Schuldirektionen darauf hin, dass Betriebe und Bildungsstätte, welche mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Gemischen) umgehen, verpfiichtet sind, eine Ansprechperson zu bezeichnen, die für Fragen des vorschriftsmässigen Umgangs zuständig ist und die den Vollzugsbehörden die erforderlichen Auskünfte erteilen kann. Die Meldung der Ansprechperson ist an die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinä rwesen zu richten .
Merkblatt
Ein Merkblatt mit weilerführenden Informationen für den Umgang mit Chemikalien in Schulen ist unter http://www.chemsuisse.ch (Merkblätter Nummer - A09/Schulen) downloadbar. Das Merkblatt richtet sich an Schulen, insbesondere der Sekundarstufe I, an denen Chemieunterricht erteilt und für diesen Zweck eine Chemikaliensammlung unterhalten wird .
Kursangebot
Mit dem Ziel , interessierten Personen einer Bildungsstätte eine fundierte Ausbi ldung in Sachen "Umgang mit Chemikalien" zu bieten , organisiert die Fachberatung "Natur und Technik" in Zusammenarbeit mit dem Schulinspektorat im Rahmen der LWB der PH-VS einen Kurs . Als Kursleiter konnle Prof. Dr. Peter Bützer gewonnen werden. Die Kursteilnehmenden erhalten das nötige Wissen, damit sie die Aufgabe der Ansprechperson für Chemikalien im jeweiligen Schulzentrum übernehmen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Kurs mit einem Ausweis abzuschliessen.
Anmeldungen fü r den Kurs ,,08.06 - Ausbildung für die Chemikaliensammlung (mit Ausweismöglichkeit)" erfolgen über die Homepage der PHVS www.phvs.ch.
Entsorgung von Chemikalien
Bei einem Treffen der Fachverantwortlichen "Natur und Technik" der OS-Stufe im Dezember 2012 haben Vertreter des Chemikalieninspektorats nochmals über den Umgang mit Chemikalien in den Schulen informiert. Unter anderem wurde auch die Thematik der Entsorgung von Chemikalien angesprochen. Detail-
lierte Informationen sind in der Gruppe PH-VS - Natur und Technik auf educanet2 abgelegt. Für zusätzliche Informationen steht die Fachberatung Natur und Technik gerne zur Verfügung.
Neugestaltung von Fachräumen
In den Jahren vor der Einführung der neuen OS wurde kaum in die Erneuerung der Fachräume investiert. Auch aufgrund der Aufwertung des Fachbereichs "Natur und Technik" besteht Handlungsbedarf. Aktuell gibt es mehrere OS-Zentren, welche sich mit dem Umbau bzw. Neubau des Fachraums "Natur und Technik" befassen. Gefragt sind nicht mehr fixe Einrichtungen, sondern flexible Lösungen, welche einer Methodenvielfalt und verschiedenartiger Nutzung der Fachräume nicht im Wege stehen.
Die Fachberatung hat an verschiedenen Veranstaltungen die Schuldirektionen und Fachverantwortlichen informiert. Gerne beantwortet der Fachberater weitere Fragen zu dieser Thematik.
KFB Mathematik, Informatik, Natur und Technik
Fachberatung Na/ur und Technik
Obligatorische Einführung für OS-Katecheten und -Katechetinnen Katechetische Fenster
Ab Herbst 2013 wird der konfessionel le Religionsunterricht auf der Stufe OS in Form von "Katechetischen Fenstern" organisiert. Dieser Blockunterricht (4 x 3 Stunden) hat inhaltliche und methodisch-didaktische Konsequenzen .
Im Auftrag des Bischofs hat eine Steuergruppe die Themen definiert und Unterrichtsbausteine erarbeitet. An diesem Abend werden die Bausteine vorgestellt und besprochen.
Leitung:
Martin Blatter, Peter Heckei, Damian Pfammatter und Rafaela Witschard
Datum: Donnerstag, 23. Mai 2013
Zeit: 18.00 - 21.00 Uhr
Ort: Bildungshaus SI. Jodem, Visp
Kosten : Für Daten-CD und Kopien : Fr. 10.-
Eingeladen: Obligatorisch für alle, welche Katechetische Fenster in der OS unterrichten werden
Anmeldung: Bis Mittwoch, 15. Mai 2013, an:
Fachstelle Katechese [email protected] 0279465554 oder über www.fachstelle-katechese.ch
Mitteilungsblatt März 2013 I 49
informationen: kinderbetreuungsdienst / sikjm
Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates Wallis in Notfallsituationen (Krankheit/Unfall)
Der Staat Wallis fördert die Vereinbarung von Beruf und Familie seiner Mitarbeitenden. In diesem Zusammenhang wurden bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt, darunter auch die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates Wallis in Notfallsituationen ihrer Kinder.
Seit einigen Jahren können Angestellte der öffentlichen Verwal tung bei Krankheit/Unfa ll ihrer Kinder auf einen Kinderbetreuungsdienst zurückgrei fen. Aufg ru nd des regen Gebrauchs dieses Angebotes und den positiven Rückmeldungen wird der Vertrag mit dem Roten Kreuz um ein wei teres Jahr verlängert.
Die Leistungen des Roten Kreuzes sind für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates Wallis, also auch für Lehrpersonen der obligatorischen Schulen.
Modalitäten
Der Kinderbetreuungsdienst kann über das Rote Kreuz Wall is beansprucht werden . Betreut werden Kinder, deren Eltern zur Arbeit müssen und keine Möglichkeit einer Betreuung des kranken/ve runfallten Kindes im Umfeld finden. Unter Erkrankung werden "einfache Krankheiten" wie eine Grippe , Angina oder Kinderkrankheiten verstanden. (Schwere , chronische Krankheiten können nicht berücksichtigt werden). Die Altersgrenze der zu betreuenden Kinder ist auf das Ende der Primarschulzeit festgesetzt.
Es wurde eine Limite von 30 Stunden pro Kind und pro Jahr festgesetzt, damit möglichst viele Famil ien von diesem Angebot profitieren können. Einzelfälle werden detaill iert betrachtet.
Leistungen des Roten Kreuzes Wallis
Das Rote Kreuz Wallis verpflichtet sich, die Anrufe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates Walli s während der Öffnungs- und Betreuungszeiten zu empfangen .
Nachfolgend sind die Öffnungszeiten des telefonischen Bereitschaftsdienstes des Roten Kreuzes Oberwallis aufgelistet:
Montag -Freitag
Sonntag/ Feiertage
Zeiten
7.30 - 12.00 Uhr
Bemerkungen
Notfälle am 19.00 - 20.00 Wochenende und
Uhr Reservation für Montagmorgen
Wenn Sie ein krankes oder verunfalltes Kind haben, und dies nicht an seine gewohnte Betreuungsinstitution übergeben können (Kinderkrippe, Schule u.a.) rufen Sie das Rote Kreuz Oberwallis (Tel. 0279245532) an.
Die Mitarbeitenden der Dienststelle für Personalmanagement sowie des Departements für Erziehung , Kultur und Sport stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung, für die obligatorische Schulzeit kontaktieren Sie bitte Frau Marie-Laure Gira rd (027 606 4212, marie[email protected]).
Über das Schweizerische Institut für Kinder- und Jugendmedien SIKJM
Das Schweizerische Institut für Kinder- und Jugendmedien SIKJM verfügt über eine einzigartige SpezialBibliothek im Bereich Kinder- und Jugendliteratur, widmet sich der Erforschung historischer und gegenwärtiger Kinder- und Jugendmedien und entwickelt und betreut Projekte zur Förderung der Literalität. Es verfügt über Zweigstellen in der Romandie und im Tessin und ist Assoziiertes Institut der Universität Zürich. Das SIKJM wird vom Bundesamt für Kultur, vom Staatssekretarial für Bildung und Forschung sowie von Kanton und Stadt Zürich mitunterstützt. Die Johanna Spyri-Stiftung ist Trägerin des SIKJM. Ihm angegliedert ist das Johanna Spyri-Archiv. Weitere Informationen: www.sikjm.ch
50 I Mitteilungsblatt März 2013
Projektleitung:
Barbara Jakob Leiterin Lehrgang Schweiz. Institut für Kinder- und dugendmedien SIKJM Georgengasse 6, 8006 Zürich E-Mail: [email protected] Tel.: 043 268 39 07
Öffentl ichkeitsarbeit:
Katrin Schnellmann, lic. phi/. Verantwortliche Öffentlichkeitsarbeit Schweiz. Institut für Kinder- und Jugendmedien SIKJM Georgengasse 6, 8006 Zürich E-Mail: [email protected] Tel.: 043 268 39 08
informationen : internet und garnen
"Internet und Garnen" Neue Informations- und Präventionsbroschüre
Die Dienststelle für Unterrichtswesen, Sucht Wallis und der EIternverein Walliser Schüler haben zusammen eine Elterninformation zur "Prävention Internet und Gamen " herausgegeben. Die Broschüre gibt wertvolle Tipps, wie Eltern mit der Internetnutzung ihrer Kinder umgehen können, im speziellen erhalten die Eltern bei Fragen über den exzessiven Internetgebrauch und Videospielen Informationen.
Das Internet kann sinnvoll im Alltag und in der Schule eingesetzt werden. Es gibt aber auch die Kehrseite des Internets , im Extremfal l kann es zu einer Internetsucht kommen. Wie sieht es nun mit der Internetnutzung in der Schweiz aus? Von Oktober 201 1 bis März 2012 gaben 79,3% der Schweizer Bevölkerung ab 14 Jahren an, das Internet täglich oder
mehrmals pro Woche zu nutzen . Allgemein hat die Internetnutzung in den vergangenen Jahren stark zugenommen, wobei sich die jährlichen Zuwachsraten inzwischen wieder abschwächen (Bundesamt für Statistik, 2010). Das Internet wird dabei viel fältig genutzt, wie die untenstehende Abbildung zeigt.
Es ist schwierig zu erfassen , wie gross der Anteil der Personen ist, die tatsäch lich ein Abhängigkeitsproblem mit der Nutzung von Internetangeboten entwickeln. Laut einer in der Schweiz durchgeführten Studie geht eine Schätzung davon aus, dass ungefähr 70 000 Personen onlinesüchtig und 110 000 gefährdet sind (Eidenbenz, 2006). Onlinesüchtige sind durchschnittlich 35 Stunden und mehr pro Woche ausserberuflich auf dem Netz zu finden. (Quellenangabe: www.suchtpraevention-zh.ch)
Die neue Broschüre "Internet und Gamen" befasst sich mit der On-
On li ne-Aktivitäten für private Zwecke in den letzen drei Monaten, 2010
In % der Internetnutzer (Internet in den letzten 3 Monaten genutzt)
E-Mails senden und empfangen
Nachrichten im Inlernel lesen, Zeitungen, Magazin usw.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung n
Irgendelwas kaufen oder bestellen
Informationen suchen, die die Gesundheit betreffen
Dienstleistungen im Bereich Reisen und Unterkunft nutzen
E·Banking, über Bank oder Post· Konto Zahlungen machen
Filme und Videos herunterladen oder schauen
Musik herunterladen oder hören
Übers Internet Radio hören oder Fernseh schauen
Sein eigenes ProliI auf einem sozialen Netz\'v8rlt haben
Sich informieren in Bezug auf politische Themen
Nachrichten senden via Cha!, Forum, Newsgroup
Über Internet telefonieren oder Videokonferenzen
Computerspiele onl ine spielen oder herunterladen
Eine Meinung äussern in Bezug auf politische Themen
o 10 20 30 40 50 n In den letzten 12 Monaten
93
60 70 80 90 100 © 201 2 OFS·BFS-UST I SUKO
Mitteilungsblatt März 2013 I 51
informationen: internet und gamen
linesuchtprävention, d.h. wie können Eltern mit dem Internet, dem Internetkonsum und dem Gamen ihrer Kinder umgehen. Letztere finden dort nützliche Ratschläge, um einen Nutzungsrahmen zu diesen Medien setzen zu können. Es ist nämlich wichtig , dass sich Eltern, Lehrpersonen und weitere Betreuungspersonen dafür interessieren, womit sich Kinder und Jugendliche im Internet beschäftigen. Sie müssen dazu keine vertieften Fachkenn tnisse in Informatik haben, aber die Bereitschaft, sich auf die Onlinewelt ihrer Kinder bzw. Schulkinder einzulassen.
Weitere Infos zu Internet und Onlinesucht:
einen wertvollen Beitrag zum richtigen Umgang mit dem Internet und dem Gamen leisten und so zur Prävention der Internet- und Spielsucht beitragen. Das Faltblatt steht auf Deutsch und Französisch zur Verfügung und kann unter http://www. sucht-wa llis.ch/?IDNews= 125859 heruntergeladen werden. Es wurde an die Schüler der 6. Klasse und der Orientierungsschulen verteilt mit der Bitte, es an ihre Eltern weiter zu geben.
• Imedias, Beratungsstelle für digitale Medien, Fachhochschule Nordwestschweiz http://www.imedias.ch/beratung/ praevention
• Sucht Schwe iz http ://www. suchtschweiz.ch/infos-und-fakten/onlinesuchU
• Selbsttest zum Online-Konsum (Internet, Game , Chat) http:// www.suchtpraevention -zh .ch/ selbsttesUonline-konsum/
Dienststelle für Unterrichtswesen Danie/a Bodenmüller
Schulinspektorin Mit der neuen Broschüre will die Dienstste lle für Unterri chtswesen
Prävention Internet und Garnen
ELTERNINFORMATION
Übermässige Nutzung ist nur eine der Gefahren im Zusammenhang mit dem Internet ...
• für Kinder und/oder Jugendliche ungeeignete oder schockierende Inhalte (Pornographie, Gewalt usw.)
• Personen mit schlechten Absichten, die das Internet missbrauchen, um mit Jugendlichen in Kontakt zu kommen
• Cyber-Mobbing: das klassische Mobbing auf dem Schulhof (Verleumdung , Beschimpfung, Beleid igung, Einschüchterung usw.) geht oft online weiter (Chats, soziale Netzwerke, SMS, E-Mails)
Als Eltern sind Sie dafür verantwortlich
• Ihre Kinder über die möglichen Gefahren im Internet zu informieren
52 I Mitteilungsblatt März 2013
ADDICTION I VALAIS SUCHT I WALLIS
• sie darauf aufmerksam zu machen, ihre persönlichen Daten zu schützen
• sich selbst über die rechtl ichen Aspekte der Internetnutzung zu informieren und diese Informationen Ihren Kindern wei terzugeben, vor allem über Urheberrechte, Veröffentl ichung von Fotos (Recht am eigenen Bild), verbotenes oder strafbares Verhalten wie Beschimpfung, üble Nachrede , Drohung, rassistische Äusserungen usw.
Hier finden Sie Informationen und Beratung:
www.actioninnocence.ch www.security4kids.ch www.wer-bisch.ch
Haben Sie gewusst?
1. Viele Eltern haben keine Ahnung, was ihr Kind online macht ...
2. Das Gehirn der Jugendlichen ist mitten in der Entwicklung, vor allem Gehirnareale, die bei der Steuerung von Impulsen eine Rolle spielen: Viele Jugendliche haben daher Mühe, sich spontan vom Bildschirm loszureissen.
3. Viele Jugendliche verbringen teils übermässig viel Zeit on line und reduzieren ihre Internetnutzung plötzlich von selbst.
4. Ihr eigenes Verhalten gegenüber Bildschirmmedien beeinflusst das Verhalten Ihrer Kinder.
5. Abendliche Aktivitäten am Bildschirm verzögern das Einschlafen und können die Schlafqualität beeinträchtigen, da das Gehirn stimuliert wird und das Licht wach hält. Daher sollte man den Bildschirm mindestens eine Stunde vor dem Schlafengehen ausschalten.
Brauchen Sie Hilfe oder Beratung?
Zögern Sie nicht, bei Fachpersonen Hilfe zu suchen: Hausärzte , Psychologen, Suchtberater usw.
Sucht Wall is bietet Ihnen individuelle, vertrauliche und kostenlose Unterstützung an.
Kontakt
Beratungsstel le Brig Sebastiansgasse 7 3960 Brig Tel. 027 923 25 72
Beratungsstelle Siders Av. General-Guisan 2 3960 Siders Tel. 02745622 77
Beratungsstelle Sitten Rue du Scex 14 1950 Sitten Tel. 027 327 27 00
Beratungsstelle Monthey Chäteau-Vieux 3B 1870 Monthey Tel. 027472 51 20
Beratungsstelle Martigny Rue d'Octodure 10B 1920 Martigny Tel. 027 721 2631
Sucht Wall is Prävention von exzessivem Spielen PI. du Midi 36 1950 Sitten Tel. 027 329 89 00
«Die exzessive Nutzung von Bildschirmmedien ist im Allgemeinen kein Anzeichen für eine psychologische Störung der Jugendlichen. Angesichts der negativen Folgen, die daraus entstehen können , gilt es aber zu handeln und dieses Verhalten in gewisse Bahnen zu lenken. » Serge Tisseron, Psychiater
Häufigste Nutzung von Internetangeboten
• soziale Netzwerke (Facebook, Twitter usw.)
• Computerspiele (online oder offline)
Die Jugendlichen finden darin:
• Spass und Unterhaltung
• die Möglichkeit, intensive Erfahrungen zu machen und starke Emotionen zu erleben
• Wertschätzung und Anerkennung
• Sicherheit, indem sie sich in einer Welt, die sie beherrschen und in der sie sich zurechtfinden , wei terentwickeln
informationen: internet und gamen
Weshalb verbri ngen einige Jugendl iche vie l Zeit mit Rollenspielen im Internet?
z.B. das sehr populäre «World of Wareraft»
• Diese virtuelle Welt ist sehr anziehend; der Spieler kann mit zahlreichen anderen Personen interagieren und eine Menge Abenteuer erleben.
• Der Spieler wird in dieser Welt durch seinen «Avatar» vertreten und muss «Quests» erfüllen, damit sich seine Person weiterentwickel t (z.B. Verbesserung ihrer Fähigkeiten).
• Je mehr Zeit man in dieser virtuellen Welt verbringt, desto grössere Fortschritte erzielt man, was einem Prestige und die Anerkennung der anderen einbringt.
• Diese Spiele sind nie zu Ende, man spielt in einem Team.
• Eine Spielsession dauert oft mehr als zwei Stunden.
• Es ist schwierig , das Spiel mittendrin zu unterbrechen, da man seine Teamkollegen verlässt, für die das Spiel weitergeht.
Jugendliche haben oftmals bessere technische Kenntnisse als ihre Eltern - doch die Eltern haben ein allgemein breiteres Wissen, um ihre Kinder zu erziehen , ihnen eine Richtung zu geben und mit ihnen über OnlineErfahrungen zu diskutieren.
Prävention: Welche Rolle spielen die Eltern?
• Setzen Sie Ihrem Kind einen Rahmen und Grenzen für die Nutzung von Bildschirmmedien.
• Informieren Sie es über mögliche Gefahren.
• Sprechen Sie mit ihm über seine Aktivitäten vor dem Bildschirm, um besser zu verstehen, was es daran fasziniert.
Mittei lungsblatt März 201 3 I 53
informationen : internet und garnen
Tipps
• Helfen Sie Ihrem Kind , ausgeglichen und in vernünftigem Masse zu surfen oder zu garnen. Stellen Sie klare Regeln auf: setzen Sie zeitliche Grenzen und/ oder legen Sie Zeitfenster fest, in denen das Kind surfen und garnen kann. Passen Sie die Regeln altersgerecht an.
z. B. erlaubte Tage, Anzahl Stunden pro Tag (fü r die Jüngeren) oder Stunden pro Woche (für die Älteren), um welche Zeit die Bildschirme abends auszuschalten sind, Lockerung der Regeln während der Ferien usw.
• Wenn Ihr Kind am garnen ist, weisen Sie es etwas vorher darauf hin, dass es das Spiel bald beenden muss.
• Achten Sie darauf, dass aufgrund der Aktivitäten vor dem Bildschirm nicht alles andere vernachlässigt wi rd (Hausaufgaben, Schlaf, Sport, Treffen mit Freunden , Familienleben usw.).
• Stellen Sie den Computer besser nicht im Zimmer Ihres Kindes , sondern an einem gemeinsam genutzten Ort auf. Verlangen Sie von Ihrem Kind , dass es die elektronischen Geräte (Handy, iPod, iPad usw.) nachts nicht mit in sein Zimmer nimmt.
• Interessieren Sie sich für das, was Ihr Kind online macht und warum es das macht, sprechen Sie mit ihm darüber. Weisen Sie es darauf hin, dass es mit schockierendem Inhalt rechnen muss und dass es bei Bedarf mit Ihnen oder einer anderen erwachsenen Person darüber sprechen kann.
• Installieren Sie für die Jüngeren eine Filtersoftware (nötig, aber nicht ausreichend!): www.actioninnocence.ch oder www.filtra. info
• Beachten Sie die PEGI-Normen (Altersempfehlungen auf den im Laden gekauften Computerspielen). Für weitere Infos: www.peg i.info/ch/
Ganz allgemein .. . Bringen Sie Ihrem Kind bei mit Stress umzugehen, seine Gefühle auszudrücken, mit anderen in Kontakt zu treten und seinen kritischen Geist zu schärfen - damit verringern Sie die Gefahren einer problematischen Internetnutzung.
54 I Mitteilungsblatt März 2013
Zu viel Internet und Gamen - welche Folgen?
• abnehmende schulische oder berufliche Leistung
• familiäre Konflikte
• Gesundheitsprobleme: Schlafstörungen , Rückenschmerzen, Sehstörungen, Konzentrationsverlust
• nicht mehr genügend Zeit für die Aktivi täten im realen Leben
Wie äussert sich eine übermässige Nutzung?
• immer mehr Ze it wird mit Bildschirmmedien verbracht (Computer, Handy, iPod, iPad usw.), schlechtes Zeitmanagement
• tägliche oder fast tägliche und lange (3-4 Stunden) Internetnutzung
• Vernachlässigung von anderen Aktivi täten (Sport, Ausgehen mit Freunden, Hobbys usw.) zugunsten der Internetnutzung
• sch lechte Laune oder Unruhe, wenn kein Internetzugang möglich ist oder nicht gespielt werden kann
• schulische oder berufliche Schwierigkeiten (Müdigkeit, schwindende Konzentration, fehlende Zeit für Hausaufgaben, Desinteresse usw.)
• soziale Isolation, Kontakte fast nur über Bildschirmmedien
Wenn Sie bei Ihrem Kind eines oder mehrere dieser Anzeichen feststellen , nutzt es die elektronischen Medien möglicherweise exzessiv.
Wie reagieren?
• Erinnern Sie Ihr Kind an die gesetzten Regeln, sagen Sie ihm, dass Sie mit seinem Verhalten nicht einverstanden sind.
• Tei len Sie ihm Ihre Beobachtungen und Ihre Besorgnis mit.
• Motivieren Sie Ihr Kind zu Aktivitäten, die nichts mit Bildschirmmedien zu tun haben.
• Bestrafen Sie es, auch wenn Ihr Kind dadurch wütend wird.
ph-vs : akkreditierung der diplome
~ HEP VS I PHVS ~ Haute ecote pedagogique du Valais Padagoglsche Hochschule Waills
Pädagogische Hochschule Wallis Alte Simplonstrasse 33 3900 Brig Tel. 027 606 96 50 Fax 027606 9651 www.phvs .ch [email protected]
PH Wallis - Standort Brig
Akkreditierung der Diplome für die Sekundarschule und für die Heilpädagogik durch die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)
Die EDK anerkennt die vier folgenden Lehrdiplome der PH-VS: Lehrdiplom für die Sekundarstufe I, Lehrdiplome für die Maturitätsschulen, kombiniertes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I und die Maturitätsschulen und das Lehrdiplom im Bereich Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung in Schulischer Heilpädagogik (dies in Zusammenarbeit mit der PH-VD). Das bedeutet, dass im Wallis ausgebildete Lehrpersonen für die Sekundarschule und die Schulische Heilpädagogik, auf dem gesamten Schweizer Territorium arbeiten können. Die PH-VS bietet also die ganze mögliche Ausbildungspalette für Lehrpersonen an, vom Kindergarten bis zum Kollegium.
Im Jahre 2001 hat die PH-VS ihre Tore für die ersten Studierenden des Stud ienganges fü r die Primarstufe eröffnet. Diese AusbilduAg wurde 2004 als eine der ersten in der Schweiz durch die EDK anerkannt. Im Jahre 2004 wurde ebenfalls das Ausbi ldungsangebot für die Lehrpersonen der Sekundarstufe mittels eines ersten Studienganges Sek 1 und 2 ausgeweitet. Im Jahre 2008 verlangte die EDK über ihre Anerkennungsreglemente eine Verlängerung der pädagogischen Ausbi ldungsdauer für Lehrpersonen der Sekundarstufe.
Eine breitgestützte Anerkennung
Mehrere nationale Expertengremien ergänzt durch internationale Experten haben die Dossiers der PH-VS akribisch angeschaut und vor Ort die Studienpläne, die Kohärenz des Systems und die Meinungen der Akteure und der Nutzniesser analysiert. Zudem hatte eine Delegation von Dozierenden und Studierenden auf die tiefgründigen Fragen der Expertenkommission zu antworten. Die Anerkennungen bestätigen also, dass der an der PH-VS erteilte Unterricht für die künftigen Lehrpersonen den Ansprüchen der Schweizer Reglementierung entspricht. Historisch betrachtet hat der Kanton Wallis seine Primarlehrpersonen immer
selbst ausgebildet. Mit der Erweiterung der Ausbildungspalette für Lehrpersonen der Sekundarschule kreierte der Kanton Wallis auch neue Arbei tsplätze und erzielt damit eine neue pädagogische Kompetenz mit hohem Wert.
Sehr attraktive Ausbildungsangebote in Teilzeit
Der Kanton Wallis entsch ied sich für ein Ausbildungsmodell , das in Tei lzeit absolviert werden kann. Diese Variante ist sehr beliebt bei den jungen Uniabsolventen, die über einen akademischen Bachelor oder Master verfügen. In Zusammenarbeit mit der PH-VD führt die PH-VS beispielsweise im Bereich Sonderpädagogik ein berufsbegleitender Master von 120 ECTS über drei Jahre zum Lehrdiplom in Schulischer Heilpädagogik. Um dieses berufsbegleitende Modell zu ermöglichen, wird circa ein Drittel der Ausbildungsdauer auf Distanz (e-Learning) durchgeführt (insbesondere die Module der Erziehungswissenschaften), dies dank Eigenentwicklungen an der PH-VS. Interessant ist auch zu erwähnen ,
Mitteilungsblatt März 201 3 I 55
ph-vs : akkreditierung der diplome / cas praktikumslehrperson / mmz
dass die PHs der welschen Schweiz ihre Kräfte gebündelt haben, um gewisse seltene Fachdidaktiken der Sekundarschule 2 wie Latein/Griechisch , Kunstgeschichte, Wirtschaft und Recht, Chemie in Kooperation zu unterrichten.
Im Rahmen dieser von Fabio Di Giacomo für die Sekundarschule und Peter Summermatter für die Hei lpädagogik geführten Dossiers spricht die Direktion der PH-VS seinen grossen Dank an alle beteiligten Personen aus, die mehr als 2 Jahre lang an diesem Projekt der Anerkennung gearbeitet haben, aber insbesondere an Xavier Gaillard, Pa trick Favre, Romaine Carrupt, Antoine Mudry, Olivier Delevaux, Jean-Marie Lavanchy und Hans Aschilier.
Die Westschweiz in St. Maurice Ein historisches Foto, das die EDK-Anerkennung für die Sekundarstufe illustriert. Zum ersten Mal in der Geschichte des Walliser Schulwesens sieht man gemeinsam am Standort St. Maurice Studierende aus der ganzen Romandie und aus dem Oberwallis an der PH-VS. Die Klasse der Didaktik "Wirtschaft und Recht" der Lehrpersonenausbildung für die Sekundarstufe 2, darunter zwei Walliser aus dem Unterwallis und eine Studentin aus dem Oberwallis. Auf dem Foto erkennt man auch Patrice Clivaz (rechts vorne) , Direktor der PH- VS und Guillaume Roduit (hinten links), Professor an der PH-VD, ursprünglich ein Walliser.
CAS Praktikumslehrperson
Wich tige Informationen zur Einschre ibung und zum Ausbildungsbeginn
• Es besteht die Möglichkeit am 12.04.2013 in die Ausbildung einzusteigen.
• Die Einschreibung kann bis am 05.04.2013 erfolgen.
• Der detai llierte Beschrieb und die erfo rderl ichen Formulare stehen auf der Home Page der PH Wall is zur Verfügung:
www.phvs.ch > Aus- und Weiterbildung > Zusatzausbildung > Berufspraktische Begleitung
• Kontakt:
PH Wallis Lisette Imhof, Verantwortliche Weiterbildung und Beratung Tel. +41 (0) 276069655 E-Mail: [email protected]
PH-VS BRIGMultimedia-Zentrum Videobänder, Schallplatten, Musikkassetten oder Dias? Im MMZ können Sie diese, falls nicht kopiergeschützt, auf digitale Medien kopieren und/oder bearbeiten, aber auch DVDs kopieren, Dokumente scannen usw.
Verfügbare Arbeitsposten:
• Kopieren von VHS, CDs & DVDs • Digitalisieren von Videos, Schallplatten und Mu-
sikkassetten • Transfer von Kameraaufnahmen auf DVDs • Audiobearbeitung • Scannen von Dokumenten, Fotos & Dias • Video montage
56 I Mitteilungsblatt März 2013
Material zur Ausleihe:
• Digitale Fotokameras • Laptops • Digitale Videokameras • Beamer
• Stative Öffnungszeiten
für alle Lehrpersonen des Kantons Wallis • Mittwoch von 13.30 - 17.00 Uhr und • Freitag von 15.00 - 18.00 Uhr
(Materialien zum Brennen müssen selber mitgebracht werden! Vorsicht: Bei DVDs können lediglich diejenigen vom Typ ,,- R" verwendet werden.)
Infos und Voranmeldung unter: www.phvs.ch --> Dienstleistungen --> MultimediaZentrum
Kontaktadresse: [email protected]
(Voranmeldung eine Woche im Voraus)
LWB - Terminplanung März bis August 2013
LWB 2013 T . ermmplanung M" arz - A ugust Jahr I 20 ' 3
Monat März April Mai Juni
Daten 20 09 24 29 0' 04 '5 22 29 5 12 24 25 26 27 28
LWB 2013 Publikation PH
Berufseinslieg PH PH I PH PH
Neues Deuischlehnnittel I " Sckt
Neue Mathematiklehrmittel Zlrkel "" I
Neue Mathematiklehrmittel 1.J2. PS KG 3J4, PS 5/6. PS S~~' I.~,S • I 3:/4. PS 516. PS
8uchstabenreise 1. PS
Neue OS - Franzosisch, Geo I Gesch, I .... , S.kI
Natur + Technik
Neue OS - Englisch
Projeklunterricht "Se~ I Sek I I SilK I .... , ..
Einführung ELBE KG·2 Kl KG-2. Kl KG-l KI
PPT -Sprachkurse vgl. zugestellter Delailplan an alle Teilnehmenden
Melh.·dldakl. WB vgL Delailplan: www.educanet2.ch > Institutionen > WikJ > l ehrpersonal FranzoslSch/Enqli sch
Wechsel
r;;~ Prufungen PPT -Sprach kurse Engl """""". Sp<ad> ... """" ...... w ......
~= Prufungen PPT -Sprachkurse Franz. fu",,· Sp<ad> .. , """ Intensivkurse Sprachen I
pp, PPT PPT PPT alle eile •• al!e
Kursangebot (fachlich I überfachlIch ) vgl. LWB-Kursliste: wwwphvs.ch > Aus- und Weiterbildung> Weiterbildung
• - vormIltags .. -nachmrttags ·=Fotgeveranstaltung =obtigatorisch für Lehrpersonen, wetche im Schuljahr 2013/2014 die entsprechende Stufe unterrichten
LWB 2013 Publi kation ~ 29.04.2013 ~ WEB~ www.phvs.ch > Aus- und Weiterbildung> Wei terbitdung > LWB·Kurstiste Kontakt ~ PH Wall is, Standort Bog , Abteitung Weiterbitdung und Beratung. 41 (0) 27 606 96 55, [email protected]
Juli August
30 3' 05 06 07
DEKS
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501<, 501<'
KCH K1. KG-2 KI
antonale Pnifu'lg
~~tDnaIe Pnifung
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vgl. LWB-Kursliste
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ph-vs: Iwb: kursliste 2013
LWB - Kursliste 2013
wiederkehrendes Angebot
Referat
obligatorisch
Empfehlenswert auch für Lehrpersonen, die im Rahmen der Einführung "Neue OS" unterrichten werden
Angebote im Rahmen der Einführung "Neue OS"
TITEL NAME KURS lEITUNG
2 Interdisziplinäre Kurse
Huber-Meichtry Fliegen lernen Nadia
Providoli Rene
Huber-Meichty
ZIELPUBLIKUM
Sekl
DATEN (+ ;Folgedalen)
24.04.2013 3
Wasserkraft er-fahren Nadia 5. + 6. PS 12.04.2013 + 10 Christen Armin
3 Muttersprache
Einführung in die "Buchstaben-Jurt Betschart Josy 1. PS 22.05.2013 4
reise"
Schulen mit Mit Büchern und Geschichten erhöhtem fängt das Lesen an - auch für Kehllrene Anteil fremd- Holkurs 7 Migrationskinder sprachiger
Kinder
Anwendungskompetenzen
methodisch-didaktische Kompetenzen
Bewegte Bilder: Fux Martin Lp aller 27.03.2013 6
vom Foto zum Trickfilm Team FB ICT Stufen
Tabellenkalkulation : Jergen Silvan 5. - 9. KI. 10.04.2013 3
Anwendungen im Unterricht Biffiger Franz
Interaktive Wandtafel - metho- Wyer Stefan Lp aller 17.04.2013 3
disch-didaktische Überlegungen Team FB ICT Stufen
Weiterführende Kurse
Didaktische Reflexion zu Britsch Bernhard
Lp aller 16.04.2013+ 6
"Mindstorms Roboter" Stufen
Scratch Fux Martin
3. - 9. KI. 24.04.201 3 3 Team FB ICT
Hot Potatoes Fux Martin Lp aller
01 .05.2013 3 Team FB ICT Stufen
Mit Joomla! Wyer Stefan
Lp aller 22.05.2013 6
Eine Schulhomepage gestalten Stufen
Cloud Computing und Britsch Bernhard
Lp aller 30.04.2013 3
Google Apps im Einsatz Stufen
58 I Miuei lungsblatt März 201 3
TITEL
Google Earth
Angebote für Schulen
Internet Charta
Ein ICT-Projekt an unserer Schule
8 Mensch und Umwelt
Ausbildung für die Chemikaliensammlung (mit Ausweismöglichkeit)
10 Religion I Bibel
Verwurzelt im Glauben - ein Besinnungstag
Impulsabend - Schöpfung
11 Sporterziehung
Wiederholungskurs SLRG Brevet
12 Technisches Gestalten
Faszination Acrylglas
Stricken und Häkeln ist IN!
Technisches Gestalten mit ICT: Unterrichtsideen
14 Diverse Kurse
Berufswahlportfolio (Grundkurs)
Berufswahlportfolio - Ein Work-shop für Lehrpersonen, die bereits mit dem Berufswahl-Portfolio arbeiten
NAME KURSLEITUNG
Silvan Jergen FB ICTTeam
Jergen Silvan Team FB ICT
Team FB ICT
Peter Bützer
Blatter Martin Witschard Rafaela
Blatter Martin
Zinder Ann , Ruffiner Jörg
Walser Maja
RäberJana
Schmidt Kuonen Marlis
Manfred Kuonen, Rosemarie Tenisch
Manfred Kuonen, Rosemarie Tenisch
ZIELPUBLIKUM
Lp aller Stufen
Lp aller Stufen
Lp aller Stufen
OS
Katechetln-nen und In-teressierte
1. PS und Interessier-
te
Lp aller Stufen
TG-Lp der 6. - 9.
Klasse
TG-Lp
Lp aller Stufen
Sekl
Sekl
ph-vs: Iwb: kursliste 2013
DATEN (+ =Folgedaten)
15.05.2013 3
nach 3
Absprache
nach 9
Absprache
Holkurs
08.06.2013 7
25.04.2013 3
23.03.2013 3
07.08.2013 + 21
23.03.2013 + 14
10.04.2013 3
Holkurs 14
Holkurs 7
Mitteilungsblatt März 2013 I 59
ph-vs: didaktisches entwicklungsprojekt
MiNT-ALP - ein didaktisches Entwicklungsprojekt
Das Projekt in Kürze
Altersdurchmischtes Lernen wird vielerorts im Wallis aus administrativen Gründen (z.B. in kleinen Schulgemeinden) als schulische Organisationsform angewendet, mehr und mehr aber auch an zahlreichen anderen Schulen im In- und Ausland aufgrund von pädagogischen sowie entwicklungs- und lernrelevanten Gründen. Es fehlen jedoch oft die entsprechenden Modelle und Unterlagen, um diese Art von Unterricht konsequent zu gestalten und die Lehrpersonen müssen ihre Stunden in mühsamer Einzelarbeit erarbeiten. Belastend kommt hinzu, dass die bestehenden Lehrmittel, gerade in den Fachbereichen Mathematik, Naturwissenschah und Technik, oh überstrukturiert sind, was eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler zur Folge haben kann.
Dies war mitunter einer der Hauptgründe, weshalb es sich das Entwicklungsprojekt MiNT-ALP zum Ziel gesetzt hat , ICT-unterstützte Lehr- und Lernressourcen zu entwickeln und zu evaluieren, welche sich spezifisch für jahrgangsgemischte Klassen in Kleinschulen im ländlichen und alpinen Raum eignen. Dies themenspezifisch und interdisziplinär am Beispiel der Fachbereiche Mathematik, Naturwissenschaft und Technik (MiNT).
Träger des Projektes sind die Pädagogische Hochschule Wallis (PHVS)
und die Pädagogische Hochschule Graubünden (PHGR) unler der Projekt-Co-Leitung von Dr. Edmund Steiner (PHVS) und Dr. Leci Flepp (PHGR). Vier Milarbeitende beider Hochschulen und zusätzlich eine Mitarbeiterin der Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) bilden die Entwicklungs- sowie die Koordinationsgruppe des Projektes. Involviert sind mittlerweile insgesamt elf Kleinschulen aus der Schweiz und Italien, drei davon aus dem Kanton Wa llis . Namentlich sind dies die Schulen von Zeneggen, Saas-Almagell und Niedergestein.
Or. Edmund Steiner (PHVS) und Or. Leci Flepp (PHGR) auf Schulbesuch in Flaas, Südtirol.
60 I Mitteilungsblatt März 2013
Entwicklung und Umsetzung in enger Kooperation zwischen PH und Primarlehrpersonen
Das Projekl startete im Januar 2011 mit dem ersten von vier Arbeilspaketen , welches den Projektaufbau und die Konzeptarbeit beinhaltete. Hierbei erarbeitete die Entwicklungsgruppe die didaktischen Leitideen und definierte das methodische Vorgehen.
Ab August 2011 entwickelte dieselbe Gruppe gemeinsam mit den Lehrpersonen der sechs Projektschulen der ersten Staffel ein Lehr- und Lernszenario zum Thema Wasser. Der Praxistest erfolgte Anfang 2012, wobei zahlreiche Daten für die wissenschaftliche Analyse erhoben werden konnten. Der Abschluss dieses zweiten Arbeitspaketes bestand aus der Evaluation des Lehr- und Lernszenarios.
Aufgrund der Erfahrungen, die hierbei gesammelt werden konnten , nahm die Entwicklungsgruppe im dritten Arbe itspaket ab Mai 2012 gemeinsam mit den Lehrpersonen eine Überarbeitung am Lehr- und Lernszenario vor. Zudem wurde ein zweites zum Thema Licht entwickelt. Zwischenzeitlich konnten fü nf weitere Schulen zum Projekt hinzugezogen werden, die das überarbeitete Lehr- und Lernszenario zum Thema Wasser im November 2012 in der Praxis erprobten , während die bisherigen Projektschulen die Neuentwicklung zum Thema Licht durchführten. Auch hier wiederum erfolgte eine umfassende Datenerhebung.
Unlängst, nämlich im Januar 2013, fand nun die abschließende Auswertung beider Lehr- und Lernszenarien mit der Entwicklungsgruppe und den Lehrpersonen aller Projektschulen statt.
Aktue llerweise wird erneu t eine Überarbeitung der Lehr- und Lernszenarien vorgenommen und eine akribische Datenauswertung und wissenschaftliche Bearbeitung aller erhobener Daten. Der gesamte Datensatz des Projektes wird zudem im Rahmen der Dissertation von Mathias Oggier (PHVS) analysiert
Der Erhalt kleiner Schulen
Ein wichtiges Ziel des Projektes besteht auch in der Ausarbeitung der Prozessmerkmale des altersdurchmischten Lernens. Daraus sollen sich die Realisierungsbedingungen ergeben, die den Kleinschulen in ländlichen und alpinen Regionen konkrete Perspektiven eröffnen, als zeitgemässe pädagogische Institutionen in den abgelegenen Dörfern weiter zu bestehen und der Bevölkeru ng - insbesondere den Kindern - dieser Gebiete, verbesserte Zukunftschancen zu bieten.
Das Projekt ist darüber hinaus pädagogisch sinnvoll , da es sich auf die individuelle Entwicklungsebene des Kindes bezieht. Es ist aber auch lehr- und lerntechnisch wirkungsvoll , da es konkrete und praxiserprobte Unterlagen für die UnterrichtsgestaUung liefert, die Lehrpersonen methodisch und inhaltlich unterstützt und entlastet, damit sie sich mehr dem Lernen des einzelnen Kindes widmen können.
ph-vs: didaktisches entwicklungsprojekt / fachstelle katechese: kurse
Zudem ist auch ein großes Entwicklungspotentia l vorhanden, da es dank der modular aufgebauten Lerngelegenheiten sowohl für Kleinschulen auf dem Land wie für urban durchmischte Schülerschaften passendes Unterrichtsmaterial auf individualisierter Lernzielebene bietet. Dieses Entwicklungspotential wird auch im Rahmen des Projektes innerhalb von Weiterbi ldungen umgesetzt werden.
Die grenzübergreifende Mitarbeit von Schulen und Lehrpersonen , die sich bereits in einer heterogenen, altersdurchmischten Lernumwelt bewegen und damit Erfahrung gesammelt haben, ermöglichte es jedenfalls, dass Unterrichtsmaterial geplant, erarbeitet und in modular
Schulkinder in Tarasp, Graubünden
gestalteten Unterrichtseinheiten umgesetzt werden konnte, welches den Zielsetzungen des Entwicklungsprojektes gerecht wurde. Zudem unterstützten die Lehrpersonen die Entwicklungsgruppe bei der Evaluation.
Die Publikation beider bisher entwickelten Lehr- und Lernszenarien sowie des didaktischen Konzeptes ist für Herbst 2014 geplant
Ein ausführlicher Bericht über das Projekt mit Beiträgen der betei ligten Walliser Schulen wird in einem der nächsten Mitteilungsblätter erscheinen.
Kontakt: Mathias Oggier, PHVS
Dozent und wissenschaftlicher Assistent
Kurse der Fachstelle Katechese
Veranstaltung Datum
Impulsveranstaltung Mittwoch, 14.00 - Bildungshaus Leben deuten - richtig handeln 10. Apri l 2013 17.00 Uhr St. Jodern, Visp Für nähere Informationen:
Impulsabend Erstkommunion Montag, 18.00 - Bildungshaus Fachstelle Katechese Geheimnis des Glaubens 13. Mai 2013 21 .00 Uhr St. Jodern, Visp SI. Jodernstrasse 17
Obligatorische Einführung 3930 Visp
für OS-Katecheten und -Kateche-Donnerstag, 18.00 - Bildungshaus 0279465554
tinnen Katechetische Fenster 23. Mai 2013 21.00 Uhr SI. Jodern, Visp [email protected]
Mitteilungsblatt März 2013 I 61
medien I pädagogische dokumentation: neuanschaffungen
MEDIATHEOJ)E MEDIATHEK Jalals brig wallis
MEDIATHEK WALLIS - Brig Pädagogische Dokumentation Postfach 572 Schlossstrasse 30 CH - 3900 Brig
e-mail : Tel : Fax:
[email protected] 0276071500 0279243613
Neuheiten aus der Pädagogischen Dokumentation
Laternenmond und heisse Ohren : Sprachförderung im Grundschulunterricht durch forschendes Lernen an Biografie Science on stage, 2011 Signatur: 50 Slufe: Primarschule
Das Arbeitsheft enthält KopieNorlagen zur Sprachförderung mit Naturwissenschaften. Forscherinnen und Forscher erzählen, wie sie zu ihrem Beruf kamen und welche teilweise kuriosen Erlebnisse damit verbunden waren . Die Sammlung bietet Arbeitsaufträge zur Sprachförderung für Primarschulkinder. Lehrpersonen, die damit arbeiten, brauchen kein besonderes naturwissenschaftliches Fachwissen.
Vorgestellt werden u.a. ein Ameisenforscher, ein Fahrrad-Erfinder und eine Chemieingenieurin. Nach einer Einführung in das Thema Sprachförderung können die spannenden Experimente direkt im Schulzimmer ausprobiert werden.
Günther, Sybille Kinder-Bauernhof-Spektakel : Spie le, Aktionen, Geschichten und Lieder rund um den Lernor! Bauernhof Ökotopia, 2012 Signatur: 63 Kindergarten Stufe: Kindergarten
Der Bauernhof ist eine wahre Schatzkammer. Das Buch hilft, diese Schatzkammer sowohl auf dem nächsten Hof als auch im Schulzimmer zu öffnen und zu erforschen. Lernen ist hier spielerisch und erlebnisreich. Milch kommt aus der Tüte , Eier stammen aus dem Supermarkt und Kühe sind - na klar - lila! Da ist Sachverstand gefragt: Diesen und vieles mehr bietet das Buch all denjenigen, die mit Freude Kindern das Leben und Tun auf einem Bauernhof spielerisch nahebringen wollen. Ist der erste spielerische Zugang zu Getreide, Kuh und Ferkel gelungen , geht's auf zum Bauernhof! Aber auch wer keinen Hof in der Nähe hat, kann die Spielanregungen und Beschäftigungsideen aus dem Buch im Kindergarten umsetzen und bei sich eine "ländliche" Atmosphäre schaffen.
Die gleichnamige CD enthält alle Lieder aus dem Buch und erleichtert so das Mitund Nachsingen. In lustigen und informativen Hörspielen werden die Bauernhoftiere lebendig und begeistern grosse und kleine Ohren.
Power, Jean 300 Tipps , Tricks & Techniken : Perlen schmuck Topp, 2011 Signatur: 745 Stufe: ab 3. Klasse
Das Buch enthält viele Expertentipps zu den verschiedensten Techniken: vom Aufreihen übers Fädeln bis hin zum Weben. Zahlreiche Schritt-für-Schritt-Fotografien, Diagramme und Abbildungen führen durch alle Arbeitsstadien und erleichtern das einfache Umsetzen im Unterricht. Die Erklärungen, Anleitungen und Tipps sind hilfreich bei der Wahl der richtigen Materialien bis hin zum gelungenen Resultat. Eine
62 I Mitteilungsblatt März 2013
Inlerkullurelle Begegnungen,
die bewegen
medien / pädagogische dokumentation: neuanschaffungen
Übersicht über die verschiedensten Verschlüsse, Perlen und Hilfsmittel runden das Buch ab. Die Autorin wurde für ihre Designideen bereits mehrmals ausgezeichnet und konnte ihre Schmuckstücke in zahlreichen Magazinen und Büchern veröffentlichen.
Mathematik 1: eins, zwei , drei Arbeitsheft Cornelsen, 2011 Signatur: 51 Stufe: 1. Klasse
Bei der Vermittlung mathematischer Inhalte spielt die Sprache eine zentrale Rolle . Für Kinder mit nicht-deutscher Herkunftssprache oder erweitertem Sprachförderbedarf liegt hier oft die Ursache für nur scheinbar mathematische Probleme. Das Lehrwerk verbindet die mathematischen Fachinhalte mit systematischer Sprachförderung.
Dazu bietet eins zwei drei
• kindgerechte Sprachvorbilder, • systematisches Erarbeiten des mathematischen Fachvokabulars, • eindeutige Erklärungsphasen zur Einführung neuer Inhalte, • sorgfältig formulierte mathematische AufgabensteIlungen, die sprachliche Stol
persteIlen berücksichtigen, • umfangreiche Informationen zu diesen Stolperstellen sowie • praxiserprobte Unterrichtsvorschläge im Lehrermaterial
Interkulturelle Begegnungen, die bewegen : ein Praxisbuch für Begegnungen mit Gästen aus Afrika, Asien und Lateinamerika Welthaus Österreich, 2012 Signatur: 376.78 Stufe: Orientierungsschule, weiterführende Schulen
Das Praxisbuch "Interkulturelle Begegnungen, die bewegen" enthält neben Erfahrungsberichten vor allem viele praktische Methoden (inkl. Kopiervorlagen) für die Begegnung mit Menschen aus Afrika , Asien und Lateinamerika. Das Buch eignet sich für Lehrpersonen und alle, die sich für erlebnisorientierte interkulturelle Begegnungen interessieren.
Thompson, Henrietta Mach neu aus alt: Welt retten , Geld sparen, Style haben Edel, 2012 Signatur: 745/746
Welt retten, Geld sparen und dabei Style haben ist die Devise. Es gilt, auch im Design dem Trend des wachsenden Umweltbewusstseins und der Forderung nach Nachhaltigkeit gerecht zu werden.
Mach neu aus Alt zeigt, wie Design ohne verschwenderische Mittel möglich ist. Dabei dient es gleichermassen als Inspiration, indem es Mach-neu-aus-Alt-Ideen anerkannter Designer zeigt. Der praktische Ratgeber mit zah lreichen Bildern ermöglicht ein einfaches Schaffen von eigens gefertigten Designstücken, die stilvoll und umweltfreundlich sind.
Bilderbücher in französischer Sprache
Die Pädagogische Dokumentation hat in Zusammenarbeit mit der Fachberatung Französisch (Primarschule) rund 40 Bilder- und Kinderbücher in französischer Sprache gekauft. Die ausgewählten Titel passen hervorragend zum Konzept des aktuellen Lehrmittels "Milles feuilles". Die Kinder begegnen mit diesem Angebot unterschiedlichsten Texten, die nicht eigens fürs Französischlernen geschrieben wurden, sondern sie zielen darauf ab, mittels lustigen und spannenden Geschichten Interesse am Inhalt zu wecken und so "nebenbei" in Kontakt zu treten mit der französischen Sprache.
Die Lehrperson findet das Angebot in der PäDok; gleichzeitig wurde der Bestand an französischer Kinderliteratur in der Kinder- und Jugendabteilung ausgebaut.
Mitteilungsblatt März 2013 I 63
medien I pädagogische dokumentation: neuanschaffungen I schweizer erzähl nacht 2013
Schweizer Erzählnacht 2013: Motto "Geschichten zum Schmunzeln"
Die traditionelle Schweizer Erzählnacht fällt dieses Jahr auf den 8. November und steht unter dem Motto "Geschichten zum Schmunzeln - Histoire de rire! - Storie per sorridere - Istorgias per surrir". Die Partnerorganisationen des Projekts laden alle Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen, Jugendgruppen und andere Institutionen ein, sich an der Erzählnacht 2013 zu beteiligen.
Bibliomedia Schweiz und UNICEF Schweiz. Schon seit 1990 kommen Kinder und Erwachsene in der ganzen Schweiz jewei ls am ersten Freitag im November zusammen, um sich Geschichten zu einem gemeinsamen Thema zu erzählen . 2012 fanden in al len Landesteilen über 600 Veranstaltungen statt . Dabei kamen gegen 60'000 Personen in den Genuss einer Erzählnacht.
Wer morgens dreimal schmunzelt, mittags nicht die Stirne runzelt,
abends lacht, dass es weithin schallt - der wird hundert Jahre alt.
Das diesjährige Erzählnachtmotto nimmt diesen Volks reim auf. Es spielt auf die heiteren Seiten von Lektüren an, auf Abenteuer, Märchen , Freundschaftsgeschichten und Gruselstorys, die den Lesenden ein Lächeln auf die Lippen zaubern. Diese Heiterkeit schlummert in witzigen Reimpaaren , hinter Jungenstreichen und schlagfertigen Mädchen, sie begleitet charmante Charaktere und drollige Fantasywesen.
Es gibt Figuren, denen man ohne Schmunzeln nicht begegnen kann. Und es gibtAutorinnen und Autoren, aus deren Geschichten die Heiterkeit nicht wegzudenken ist. Sie werden an der diesjährigen Erzählnacht zum Zug kommen, in allen Zuhörenden Glückshormone freisetzen - und für ein längeres Leben sorgen.
Das Plakat und die Postkarte zum Motto der diesjährigen Erzählnacht
64 I Mitteilungsblatt März 2013
gestaltet die in Solothurn lebende IIlustratorin Jacky Gleich.
Die Schweizer Erzählnacht ist ein Projekt des Schweizerischen Instituts für Kinder- und Jugendmedien SIKJM in Zusammenarbeit mit
Die wichtigsten Termine der Erzählnacht 2013 im Überblick
Ab 1. März 201 3:
Ab 1. Juni 2013:
Ausschreibung des praxisorientierten Kurses des SIKJM mit Anregungen und Tipps für die Durchführung einer Erzählnacht
Medienlisten und Gestaltungsideen zum Motto stehen zum Download bereit.
August bis November 2013: Anmeldung der Veranstaltung sowie Bestellung von Plakaten und Postkarten.
8. November 201 3: Schweizer Erzählnacht 2013 - "Geschichten zum Schmunzeln"
Schweizerisches Institut für Kinder- und Jugendmedien SIKJM Öffentlichkeitsarbeit / Projektleitung Schweizer Erzählnacht
Zeltweg 11, CH-8032 Zürich, Schweiz tel. +41 (0)432683919
[email protected]; wwwsikjm.ch
plattform schweiz I edk: nationales kompetenzzentrum (bne) I lehrplan 21
2013
Plattform Schweiz Informat ionen der Schulpartner aus der übr igen Schweiz
EDK I CDIP I CDPE I CDEP Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Conference suisse des directeurs cantonaux de I'instruction publique Conferenza svizzera dei direttori cantonali della pubblica educazione Conferenza svizra dals directurs chantunals da I'educaziun publica
Hochschulkonkordat: Mehrheitliche Zustimmung in der Vernehmlassung
Der Entwurf für ein Hochschulkonkordat findet in der sechsmonatigen Vernehmlassung eine mehrheitliche Zustimmung bei den Kantonsregierungen. Erwartungsgemäss wird vor allem die Zusammensetzung des Hochschulrates kontrovers diskutiert.
Die "Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich" (Hochschulkonkordat) bildet kantonsseitig die rechtliche Grundlage für ein Novum in der Schweiz: Bund und Kantone fördern und koordinieren den Hochschulbereich mit universitären Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogi schen Hochschulen gemeinsam. Grundlage dafür bildet Artikel 63a der Bundesverfassung. Inhaltlich ist das Konkordat zu wesentlichen Teilen vom Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) vom 30. September 2011 des Bundes vorbestimmt.
Vernehmlassungsergebnisse Hochschulkonkordat:
Eine klare Mehrheit der Kantonsregierungen und der anderen eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmer stimmen dem Konkordatsentwurf grundsätzlich zu, wobei zu einzelnen Punkten auch Vorbehalte geäussert werden. Die Kantone Aargau , Basel-Landschaft, Basel-Stadt
und Solothurn lehnen den Entwurf aus mehreren Gründen ab. Insbesondere wird eine Änderung von Artikel 6 (Zusammensetzung des Hochschulrates) als Voraussetzung für den Beitritt genannt.
Die Zusammensetzung des Hochschulrates (Art. 6) - eines gemeinsamen Organs von Bund und Kantonen - ist erwartungsgemäss ein Thema. Der Vorschlag für dessen Zusammensetzung wird von zwei Dritteln der Kantonsregierungen gut geheissen. Ablehnung oder Vorbehalte werden von acht Kantonen (AG, BE, BL, BS, NW, SO, SZ, ZH) geäussert. So wird beispielsweise die Ausrichtung am bisherigen Interkantonalen Konkordat über die universitäre Koordination für die Mitgliedschaft im Hochschulrat kri tisiert und statt dessen eine kriteriengesteuerte Zusammensetzung des Hochschu lrates gefordert (z.B. Ausrichtung an der Höhe der kantonalen Finanzlast für den Hochschulbereich). Zehn Kantone haben Vorbehalte zur Stimmengewichtung
im Hochschulrat (Art. 7). Weitere Vorbehalte von einzelnen Vernehmlassungsteilnehmern betreffen die Aufgabenteilung zwischen Hochschulkonferenz und EDK (es werden Präzisierungen gefordert) und die Anzahl Kantone, die es für das Inkraftsetzen des Konkordates braucht (14 Kantone, wovon sieben Universitätskantone), wird als zu tief erachtet.
Der detaillierte Auswertungsbericht ist zugänglich auf der EDK-Website.
Vernehmlassungsergebnisse Zusammenarbeitsvereinbarung :
Auch dem Entwurf für eine Zu sammenarbeitsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen wird in der Vernehmlassung grossmehrheitlich zugestimmt. Der Kanton Bern lehnt den Entwurf ab.
Hier geht es um eine Vereinbarung, welche die Beitrittskantone nach Inkrafttreten des Konkordats mit dem Bund abschliessen können. Mit ihr werden die gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen geschaffen, die inskünftig die Koordination im Hochschulbereich wahrnehmen werden.
Mitteilungsblatt März 2013 I 65
plattform schweiz I edk: lehrplan 21 I babylonia: literatur - kultur im sprachunterricht
Die Vernehmlassung: Weiteres Vorgehen:
Die Vernehmlassung dauerte von Anfang Juli bis Ende Dezember 2012. Geantwortet haben alle 26 Kantonsregierungen , die Regierung des Fürstentums Liechtenstein sowie die weiteren zur Vernehmlassung eingeladenen Kreise (Rektorenkonferenzen der Hochschulen, Stud ierendenverband, Berufsverband der Dozierendenschaft ) und die neue interkantonale Legislativkonferenz (ILK) . Daneben gingen einzelne wei tere Stellungnahmen ein.
Die Bewertung der Vernehmlassung und die Bereinigung des Entwurfs wird von der EDK-Plenarversammlung vorgenommen. Die 1. Lesung findet im Juni 2013 statt. Nach einer 2. Lesung und einer Verabschiedung durch die EDK könnte das Konkordat frühestens im Oktober 2013 in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben werden. Ein möglicher Zeitrahmen für das Inkrafttreten des Hochschulkonkordats und damit
für den Abschluss der Zusammenarbeitsvereinbarung und die Schaffung der gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen wäre nach diesem Zeitplan 2015.
Herausgeber: Pressedienst
Generalsekretariat EDK +41 (0)313095111
2. Schulkongress "Bewegung & Sport", 2.-3. November 2013 MAGGlINGEN
_...".." _ 2.-3. NOVEMBER 2013
. SCHULKOllGRESS
Engagement für eine bewegte Schule • BEWEGUNG~SPORT
Nach der ersten und erfolgreichen Durchführung im Sommer 2011 wird der Schulkongress " Bewegung & Sport" in diesem November in Magglingen durchgeführt. Der Schulkongress soll eine rege/mässige Veranstaltung im Schweizer Weiterbildungsangebot für Lehrpersonen werden. Der Kanton Wa/lis unterstützt den Kursbesuch.
Am Samstag 2. und Sonntag 3. November 201 3 findet der Kongress "Bewegung & Sport" in Magglingen statt. Wie fördert Schulsport die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen? Wie sieht die bewegungsfreundliche Schule aus? Wie lernen Schülerinnen und Schüler am besten? Wie bleiben Lehrpersonen in ihrem anspruchsvollen Beruf gesund? Fragen wie diesen geht der zweitägige Schulkongress "Bewegung & Sport" auf den Grund. In Fachreferaten werden Lehrpersonen aller Stufen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse praxisnah präsentiert. Zudem bietet eine grosse Auswahl modularer Ku rse anregende Inhalte für die direkte Umsetzung im Unterricht, aber auch zur Förderung der eigenen Gesundheit und Balance. Dieser Kongress bietet also Lehrerinnen und Lehrern eine ideale Möglichkei t, die Themen "bewegte Schule", "Sportunterricht" und "eigene Bewegung und Gesundheit" in ihren Schullalltag zu integrieren.
Anmeldungen sind ab dem 1. April 2013 im Internet unter www.schulkongress.ch möglich. Dort finden Sie auch viele weitere Informationen. Für Auskünfte steht Ihnen Barbara Egger und ihr Team unter barbara.egger@svss. ch oder Mobile 079 364 54 04 gerne zur Verfügung.
Lehrerinnen und Lehrer, die an dieser Weiterbi ldung interessiert sind , können ein Gesuch für eine finanzie lle Unterstützung bei der Dienststelle für tertiäre Bildung mit Hilfe der gebräuchlichen Formulare (www.vs.ch/ dtb) einreichen.
66 I Mittei lungsblatt März 2013
Nach dem Schulkongress müssen die Lehrerinnen und Lehrer die notwendigen Dokumente (Orginalrechnung, Bestätigung für Zahlung, Teilnahmebestätigung sowie Adresse der Bank/Kontonummer oder Postcheckkonto) an die Dienststelle fü r tertiäre Bi ldung, Weiterbildung , Postfach 478, 195 1 Sitten, senden.
"" J • 2.-1. M~mbe. 20U in M4!JglIllgen
SCHULKOllGRESS .--. ....... ".-. BEWEGUNG~SPORT
tu, mehr 8t~u"g in Schule. ' ~lu;t und AUliig. Neue wlnt"wh. ftli.llr Er1<rnntnhsl pr • .<!ln.h Plii,"!lrrt.
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www.Khulkangra.s.th
Der SVSS bewegt: Am 2. und 3. November 2013 wird in Magglingen der zweite "Schulkongress Bewegung & Sport 2013" durchgeführt.
Teamteaching - Wie ist es bei Ihnen?
Teilnahme an Umfrage für Studie
Die Professur Unterrichtsentwicklung in der Vorschul- und Primarstufe erforscht in einer Online-Umfrage, wie Lehrpersonen im Teamteaching zusammenarbeiten. Damit ein umfassendes Bild zur Situation des Teamteachings in der Schweiz entstehen kann, werden TeamteachingLehrpersonen gebeten einen Fragebogen unter http://ww2.unipark.de/ uc/teamteaching/ auszufüllen.
Unterrichten im TEAM - bedeutet das für Sie Toll Ein Anderer Machts? Oder doch eher Together Everyone Achieves More (Zusammen kann man mehr erreichen)? Teamteaching ist eine Form des Unterrichtens, bei der zwei Lehrpersonen gemeinsam den Unterricht bestreiten. Bislang ist noch wenig bekannt über die Art der Zusammenarbeit und wie zufrieden die Lehrpersonen damit sind. Das Ziel der Online-Befragung ist daher eine Antwort auf die folgende Frage zu finden: Wie gestaltet sich die Realität von Schweizer Lehrpersonen, die im Teamteach ing arbeiten?
Teamteaching findet Einzug in den All tag Schweizer Lehrpersonen
Gesetzliche Regelungen und die Anforderungen aktueller Reformmassnahmen haben in der Schweiz dazu geführt, dass Teamteaching mehr und mehr zur Regel im Klassenzimmer wird. Zahlreiche Lehrpersonen arbeiten bere its im Teamteaching zusammen und die Tendenz zur Zusammenarbeit ist steigend. Studien haben gezeigt, dass Lehrper-
sonen Teamteaching gegenüber grundsätzlich pos itiv eingeste ll t sind. Insbesondere Lehrpersonen der Vorschu l- und Unterstufe und der Primarstufe schätzen die enge Zusammenarbeit mit Kolleginnen im Team. Nach eigenen Angaben wünschen sich viele Lehrpersonen, noch öfter im Teamteaching zu arbeiten. So können die Lehrpersonen die Verantwortung für die Unterrichtsstunden teilen und erfahren somit eine Entlastung. Doch nicht immer können die vielfachen Potentiale von Teamteaching zum Tragen kommen: so gibt es auch Negativbeispiele, in denen die Zusammenarbeit weniger zufriedenstellend für die betreffenden Lehrpersonen verläuft. Durch die enge Zusammenarbeit und die vielen notwendigen Absprachen kann es schnell zu Missverständnissen und Ungereimtheiten kommen, welche möglicherweise das Arbei tsverhältnis erschweren. Auf der anderen Seite kann Teamteaching die Lehrpersonen entlasten und einen schülerorientierten Unterricht ermöglichen.
plattfo rm schweiz: teamteaching
Studie: Wie gesta ltet sich die Zusammenarbeit im Teamteaching bei Ihnen?
Da Teamteaching trotz der ansteigenden Praxis im Berufsall tag nach wie vor eine Pionierrolle einnimmt, gibt es bislang nur wenig Forschung und Expertenwissen zu diesem Thema. Aus diesem Grund hat die Professur Unterrichtsentwicklung in der Vorschul- und Primarstufe der Pädagogischen Hochschule FHNW ein Forschungsprojekt lanciert, mit dem Ziel herauszufinden , was gute Lehrpersonenkooperation im Rahmen des Teamteaching ausmacht. So können Schwierigkeiten und Potentiale des Teamteaching aufgedeckt werden und die Ergebnisse den Lehrpersonen direkt in Form von Aus- und Weiterbildungen zugutekommen.
Teamteaching-Lehrpersonen sind gefragt
Sind Sie auch einte Teamteacher/in in der Vorschule (Kindergarten) oder der Primarstufe? Dann würden wir uns freuen , wenn Sie sich 20 Minuten Zeit nehmen und folgenden Fragebogen ausfüllen würden : http: // ww2. uni pa rk. d e/uc/teamtea ch i ng/ . Der Fragebogen wird mindestens bis zum 1. Juni 2013 on line abrufbar sein. Neben Ihrem Beitrag , die Arbeit im Team zwischen Lehrpersonen im Team in Zukunft noch angenehmer und erfolgreicher zu gestalten, können Sie auch ein iPad gewinnen.
Sarah Stammei, Me/anie Kipfer und Elke Hildebrandt
Mitteilungsblatt März 2013 I 67
forum I s&e: 40 jahre zusammenarbeit
2013
Informationen aus Beratungsstellen, Elternorganisationen, unabhängigen schulischen Arbeitsste llen, bildungs- und schulre levanten Insti tutionen
Forum
Sekretariat S&E Wallis, Postfach 59, 3940 Steg; Mobile: 079 823 80 75. E-Mail: [email protected]; www.schule-elternhaus.ch
40 Jahre Zusammenarbeit Schule und Elternhaus Schule und Elternhaus ~ Qn Kanton Wallis ~
Vor 40 Jahren wurde die Vereinigung Schule & Elternhaus Oberwallis, wie die Organisation damals hiess, in Brig aus der Taufe gehoben. Gründungpräsident Dr. Alfred Klingele erkannte, dass die Institution S&E Oberwallis für eine engagierte und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus die Spannungsfelder im Dreieck Elternhaus-Lehrer-Schule abbauen hilft. Der Erfolg unserer Schule und der Kinder im schulpflichtigen Alter hängt ganz wesentlich von der Zusammenarbeit der Eltern, Lehrer und der Schulbehörde ab.
Dr. Alfred Klingele zitierte: "Es ist eine altbekannte Tatsache, dass sich mit dem Eintritt in eine Schule, sei es Kindergarten, Primarschule, Orientierungsschule, Gewerbeschule oder Mittelschule der Lebensraum des Kindes beträchtl ich verändert und erweitert. Das Kind wird Teil eines vielschichtigen Netzes von Beziehungen, innerhalb dessen es sich immer wieder neu orientieren muss. Diese Tatsache lässt der Beziehung und dem Kontakt zwischen Eltern und Lehrer für die Entwicklung des Kindes eine immense Bedeutung zukommen. Es ist daher von grosser Wichtigkeit, dass beide Bereiche , Elternhaus und Schule, dem Kinde in allen Phasen seiner Entwicklung keinerlei Barrieren aufbauen und immer wieder den Dialog zur Zusammenarbeit suchen , wobei das
68 I Mitteilungsblatt März 2013
Wohle des Kindes im Vordergrund steht. "
Der Zweckartikel der ersten Statuten von S&E Oberwall is lautet: "Die Vereinigung wi ll in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Schweizerischen Vereinigung S&E die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus fördern und beide im vermehrten Masse auf die Bedeutung und Verantwortung in Erziehungsund Bildungsfragen hinweisen. "
Im Jahre 1997 wurden anlässli ch einer Generalversammlung die seit 1986 geltenden Statuten revidiert. Der Verein tri tt seit da an unter dem Namen "Schule und Elternhaus Wallis" auf. Demzufolge heisst es im Zweckartikel: "S&E Wa lli s fördert die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden ."
Auch heute noch 40 Jahre später fördert S&E Wallis die partnerschaftliche Zusammenarbe it und den Austausch zwischen Schule, Elternhaus und den Schulbehörden auf dem Gebiet der Ausbi ldung und Erziehung. Weiter bietet S&E Wall is Weiterbi ldung für Eltern in Form von Kursen und Vorträgen an. Bei der Fülle von Elternbildungsangeboten auch durch andere Organisationen, unterstützt S&E Wallis die Schaffung einer Koordinationsstelle EIternbildung . Die Herausgabe eines einheitlichen Programms für EIternbildung ist vorgesehen. S&E Wallis engagiert sich in bildungspolitischen Themen auf kantonaler Ebene und hat somit Einsitz in verschiedenen Arbeitsgruppen des Staates.
Anlässl ich des Jubiläums von 40 Jahren sieht der Verein verschiedene Anlässe vor:
• 12. Apri l 2013 um 18.00 Uhr im Grünwa ldsaal , Brig: Generalversammlung mit Wi llkommensworten des Gründungspräsidenten Dr. Alfred Klingele.
• 12. April 2013 um 19.30 Uhr im Grünwaldsaal , Brig: Jubiläums-
forum 1 s&e: 40 jahre zusammenarbeit 1 amo: unterrichts-angebot 20 13/2014
vortrag des bekannten Kinderarztes und Buchautors Prof. Dr. med. Remo Largo: "Was für eine Schule brauchen unsere Kinder?" anschliessend Podiumsgespräch moderiert von Karim Hablim mit Prof. Dr. med. Remo Largo; Sippert Millius, Lehrer; Vertretung der Lehrervereinigung; Marcel Blumenthai , Adjunkt bei der Dienststelle für Unterrichtswesen; Elternvertretung und Jugendliche.
Prof. Dr. Remo Largo
• Brunch zum Jubiläum 40 Jahre S&E Wall is
Sonntag, 26.Mai 2013 ab 10.00 Uhr bei Familie Ammann, Lerchenhof in Turtmann.
• "Oh sorry", Forumtheater zum Thema "Respekt für Jugendliche und Erwachsene" am 21. November 2013 in der Turnhalle in Stalden .
Allgemeine Musikschule Oberwallis (amo)
Unterrichts-Angebot 20 13/2014
EINZELUNTERRIC HT
• Instrumente: Klavier, Keyboard , Orgel. Cembalo, Akkordeon , Schwyzer-Örgeli, Violine, Viola, Cello, Kontrabass , Elektrobass, Gitarre, E-Gitarre, Querflöte, Piccolo, Natwärrischpfeife , Panflöte , Block- und Altflöte , Oboe, Klarinette , Saxophon , Fagott , Trompete. Cornet, Es-Horn , Tenorhorn , Bari ton, Euphon ium, Posaune, Waldhorn , Tuba, Perkussion, Schlagwerk, Hackbrett, Trommel
• Sologesang/Jodelgesang
• Atem - Tonus - Ton
• Harmonielehre
Erwachsene pro Semester Total pro Schuljahr
• 30-Minuten-Lektionen Fr. 956. -- Fr. 1'912.--• 40-Minuten-Lektionen Fr. 1'276.-- Fr. 2'552.--
• Jugendl iche bis 20 Jahre: Jahrgang 1994 und jüngere
Zurzeit beteiligen sich 56 Oberwalliser Gemeinden über die amo mit 25 Prozent am Schulgeld der Schüler ihrer Gemeinden. Detailliertere Infos hierzu erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde oder auf dem amo-Sekretariat.
GRUPPENUNTERRICHT
Elementare Musiklehre für Kinder und Jugendliche • 18 Lektionen a 45 Minuten Fr. 100.--
Gehörbildung und Allgemeine Musiklehre • 30 Lektionen a 45 Minuten Fr. 300.--
Kursorte Musikali sche Früherziehung und Musikalische Grund-schule
Unterr icht an allen Orten der Regionalschulen , bei • 30 Lektionen a 45 Minuten: August-Juni Fr. 356.--mindestens 6 Schülern im gleichen Instrument. Insofern es die Schülerzahl rechtfertigt, kann unter den gleichen Voraussetzungen auch an weiteren Orten unterrichtet werden.
Unterrichtsdauer
Analog dem Schu ljahr an den öffentlichen Schulen vom August 2013 bis Juni 2014.
In dieser Zeit total 30 Wochenlektionen gemäss Semesterplan der Musiklehrer.
Schulgeld
Jugendliche' pro Semester Total pro Schuljahr
• 30-Minuten-Lektionen Fr. 638.-- Fr. 1'276.--• 40-Minuten-Lektionen Fr. 850.-- Fr. 1'700.--
Gruppen-Stimmbildung Gruppenunterricht Jugendliche Erwachsene
3 Teilnehmer Fr. 828.-- Fr. 1 '240.--4 Teilnehmer Fr. 620.-- Fr. 928. --5 Teilnehmer Fr. 496.-- Fr. 748.--6 Teilnehmer Fr. 412.-- Fr. 620.--7 Teilnehmer Fr. 354.-- Fr. 532.--8 Teilnehmer Fr. 311.-- Fr. 466.--9 Teilnehmer Fr. 276.-- Fr. 416.--usw. • 30 Lektionen a 45 Minuten: August - Juni
Stimmbildung im Übungslokal von Chören Teilnehmer: alle Mitg lieder des Chores • 5 Abende a 90 Minuten Fr. 1 '236. --
Mitteilungsblatt März 2013 I 69
forum 1 amo: unterrichts-angebot 2013/2014
Kurs für Vorsängerinnen und Vorsänger im Übungsloka l von Chören • 4 Abende a 90 Minuten Fr. 996.--
Atem - Tonus - Ton 1 Atem und Bewegung 1 Kick-off Klavier
Diese Angebote können im Erwachsenen-Abonnement gelöst werden.
Djembe
Gruppenunterricht mit 3 Teilnehmern 30 Lektionen ä 45 Minuten: August - Juni • Jugendliche Fr. 828.--• Erwachsene Fr. 1 '240.--
ENS EMBLEUNTERRICHT/LAG ER/WORKSHOPSI ABONN EMENT
Interessierten Schü lerinnen und Schülern der Allgemeinen Musikschule Oberwallis, die neben dem Einzelunterricht zusätzlich in einer Gruppe musizieren möchten, bieten sich folgende Möglichkeiten:
Ensembleunterricht
Während des normalen Unterrichts mit Schülerinnen und Schülern der eigenen oder einer fremden Instrumental- oder Vokalklasse. 2 Lektionen während des Musikschuljahres, mit der Lehrperson eines der Ensemblemitglieder. (keine zusätzlichen Kosten)
Ausserhalb des normalen Unterrichts mit Schülerinnen und Schülern der eigenen oder einer fremden Instrumental- oder Vokalklasse. Lektionen nach Absprache , mit einer Lehrperson nach Wahl.
(Kosten je nach Ensemblegrösse und Zeitaufwand)
amolager "musik bewegt"
Ganz nach dem Leitbild der amo ist es ein Lager für Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 9 bis 99 al ler Fachrichtungen , instrumental und vokal, welche Rhythmus, Musik und Bewegung als etwas Ganzheitliches verstehen und erleben möchten.
Workshops • Band-Workshop
Es besteht die Möglichkeit, Instrumental- oder Voka lunterr icht für Erwachsene im Abonnement zu 5, 10 oder 15 Lektionen a 40 Minuten zu belegen.
KIRCHENM USIKICHORLEITUNG
o rga ni stena u sbild u ng
• 2-3-jährige Ausbildung mit Abschlussprüfung und C-Ausweis als Organist
Chorleiterausbildung • 2-3-jährige Ausbildung mit Abschlussprüfung und
Zertifikat CH I als Chorleiter
70 I Mitteilungsblatt März 2013
Kantorenausbildung
• 1-jährige Ausbi ldu ng mit Abschlussprüfung und Kantoren-Ausweis C
Fortbildung für Chordirigenten
• Gruppenunterricht mit mindestens 6 Teilnehmern 15 Lektionen ä 90 Minuten
• Gruppenunterricht mit mindestens 3 Teilnehmern 5 Lektionen a 120 Minuten
AMO ENSEMBLES
Die amo bietet jungen Instrumentalisten und Vokalisten die Möglichkeit , gemeinsam Musik zu machen. Dabei sollen das gemeinsame Spiel und die Freude am Musizieren gefördert werden. Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entscheiden die jeweiligen Leiterinnen und Leiter.
• miniStrings • Jugendorchester • Youth-Band • Jugend-BigBand
Singschule
• Basisstufe • Vorchor • Konzertchor cantiamo (Fortgeschrittene) • Jugendchor
WEITERE ANGEBOTE
Die folgenden Angebote stehen allen Interessierten offen . Informationen zu Aufnahmebedingungen, Terminen und Kosten erteilen die jeweiligen Leiter.
Lager • Akkordeon und Schwyzerörgeli • Kammermusikwoche für Holzbläser und Streich • Rock- und Jazzwoche (Sommerkurs)
Erwachsenenbildung • "Jugendtraum vom wilden Trommeln" • "Eine Anleitung zum Musikhören" • "Richtiges Atmen - entspannter und bewusster
Leben"
Diverses • Atemimpulse • Bewegung und Atem nach Middendorf • Flamencoklasse für Gitarre und Schlagwerk • New Clarinet School Choir
Infos zu den An- sowie Abmeldeterminen erhalten Sie unter Tel. 027 946 55 521
Allgemeine Musikschule Oberwallis (amo) Postfach 20, 3930 Visp Telefax 027 946 55 04 E-mail [email protected] Internet www.amovisp.eh
forum I schweizer erzählnacht 2012: "feuer und flamme" an der os st-guerin sitten
Schweizer Erzählnacht 2012
"Feuer und Flamme" an der OS St-Guerin Sitten
Die tradi tionelle Schweizer Erzählnacht fand dieses Schuljahr unter dem Motto "Feuer und Flamme - Tout feu , tout flamme - Fuoco e fiamme: quando tutto e possibile - Fieu e flomma" statt. Das gesamtschweizerische Leseförderungsprojekt wi ll die Lust am Erzählen wecken und zum Lesen anregen.
Das Motto zündete auch in der OS St-Guerin in Sitten und entfachte regen Lese- und Schreibfluss im Vorfeld der Erzählnacht. Am 16. November 2012 führten wir unsere Beiträge auf.
"Mamma Mia", was für ein Auftritt!
Mit ABBAs "Mamma Mia" eröffneten wir die Erzählnacht. Mit viel Schwung interpretierten die Sänger den Hit. Sofort kam feurige Stimmung auf.
Kreativität und Eigenverantwortung fördern
Es war uns wichtig , den Schülern und Schülerinnen möglichst viel Spielraum für ihre Eigenkreationen zu lassen. Mit viel Eifer ging es ans Schreiben. Themen wie "Entdeckung des Feuers", "brennende Leidenschaften" und "aufregende Abenteuer" wurden gewählt. Es war dann unsere Arbeit, die Texte und Rollenspiele sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Um dem Auftritt einen modernen Touch zu verleihen, untermalten wir die Beiträge mit Filmsequenzen und einer Powerpoint-Präsentation.
Das Publikum erlebte beim Zuhören ein eigentliches Gefühlsbad mit Momenten der Freude und des Staunens. Es war Feuer und Flamme für das, was es zu hören bekam.
CI in d'oei l a Stravinsky
Den Höhepunkt bildete die Vorführung eines Auszugs aus dem Ballett "L'oiseau de feu" von Igor Stravinsky. Die Schülerinnen und Schüler hatten das Glück, mit der ehemaligen Tänzerin des Bejart Ballet Lausanne, Valerie Renault, die Sequenz vorzubereiten . Der Feuervogel fesselte die Schüler und zog auch das Publikum in seinen Bann.
Die Erzählnacht 2012 wird seine Funken auch weiterhin in den Köpfen und Herzen der Jugendlichen sprühen lassen .
Wir freuen uns auf die Erzählnacht 20141
Sarah Pitteloud-Zumthurm und Viviane Gasser
Projektleiterinnen
"Eine Geschichte muss der Phantasie entspringen . Wenn die Geschichte Flügel bekommt und zum Eigentum anderer wird , dann sollte man sie nicht aufhalten ."
Nelson Mandela: Meine afrikanischen Lieblingsmärchen
Mitteilungsblatt März 2013 I 71
2013 Departement für Erziehung, Kultur und Sport .,
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Mitteilungsblatt Oberwall is März - Heft Nr. 164