AGB TATTOOMODELS

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Modellagentur TATTOOMODELS.AT . Sternäckerweg 47 . 8041 Graz . [email protected] ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TATTOOMODELS.AT Modellagentur . Stand Juli 2013 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fr folgende Registrierungstypen: Tattoofreak/Model/Fotograf, Visagist, Stylist, Agentur/Tattooartist/Max-Skin/Shop, Eventmanager.Free-Account Als Vertragspartner gilt Frau Christine Zimmer . Sternäckerweg 47/3 8041 Graz, im Folgenden kurz als Anbieter genannt und den User unter der Kategorie: Tattoofreak/Model/Fotograf, Visagist, Stylist, Agentur/Tattooartist/Maxskin/Shop, Free-Account und Eventmanager wie folgt: Anbieter betreibt eine Internetplattform unter TATTOOMODELS.AT. Durch Registrierung unter den oben erwähnten Kategorien gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss allfälliger allgemeiner Geschäftsbedingungen des jeweiligen Nutzers. 1. Grundlagen, Vertragsgegenstand, Leistungen von TATTOOMODELS.AT Die vorliegenden AGB gelten insbesondere fr Dienstleistungen von TATTOOMODELS.AT: Betreiben einer Plattform, auf der Models, Agenturen/Auftraggeber, Stylisten, Visagisten, Fotografen und andere Personen und Unternehmen gelistet sind. Vermittlung von Fotomodellen/ Aufnahme in einer Kartei, Verhandlung zwischen Auftraggeber, Fotograf, Stylist, Visagist, Privatperson und Model, insbesondere Vermittlung von Shootings, Werbeaufnahmen, Laufsteg, Videos, Promotion, Fashionaufnahmen, Vermittlung und Durchfhrung von Workshops, TFP Vertrag Fr die besonderen Unterkategorien (z.B. Model/Fotograf) gelten die in den FAQs beschriebenen Leistungsinhalte. TATTOOMODELS.AT bernimmt keine Haftung dafr, dass durch die Einstellung eines Modelprofils Erfolge in einer bestimmten Anzahl oder Höhe erzielt werden. 2. Vertragsabschluss – Kosten 2.1 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters; bei Abschluss eines individuellen Vertrages zwischen Anbieter und Nutzer gelten die AGB subsidiär. Je nach Kategorie werden auf der Internetplattform folgende Leistungen erbracht: Userprofil/TMA Community/User-Blog/Sedcard erstellen/Sedcard- Funktion/Portfolio/Onlinejob/Picture-Download/Jobs posten/Jobangebote/TMA Promo Package/Max-Skin Gallery. 2.2 Von TATTOOMODELS.AT erstellte Kostenvoranschläge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als unverbindlich und kostenlos anzusehen. 2.3 Fr den Vertragsabschluss muss das Anmeldeformular vollständig ausgefllt und abgesandt werden (Registrierung). 2.4 Die Aufnahme erfolgt nach Ermessen von TATTOOMODELS.AT und TATTOOMODELS.AT ist berechtigt, eine Anmeldung ohne Angabe von Grnden abzulehnen. 1/10

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Modellagentur TATTOOMODELS.AT . Sternäckerweg 47 . 8041 Graz . [email protected]

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENTATTOOMODELS.AT Modellagentur . Stand Juli 2013

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fur folgende Registrierungstypen:

Tattoofreak/Model/Fotograf, Visagist, Stylist, Agentur/Tattooartist/Max-Skin/Shop, Eventmanager.Free-Account

Als Vertragspartner gilt Frau Christine Zimmer . Sternäckerweg 47/3 8041 Graz, im Folgenden kurz als Anbieter genannt und

den User unter der Kategorie: Tattoofreak/Model/Fotograf, Visagist, Stylist, Agentur/Tattooartist/Maxskin/Shop, Free-Account

und Eventmanager wie folgt:

Anbieter betreibt eine Internetplattform unter TATTOOMODELS.AT.

Durch Registrierung unter den oben erwähnten Kategorien gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss

allfälliger allgemeiner Geschäftsbedingungen des jeweiligen Nutzers.

1. Grundlagen, Vertragsgegenstand, Leistungen von TATTOOMODELS.AT

Die vorliegenden AGB gelten insbesondere fur Dienstleistungen von TATTOOMODELS.AT: Betreiben einer

Plattform, auf der Models, Agenturen/Auftraggeber, Stylisten, Visagisten, Fotografen und andere Personen und

Unternehmen gelistet sind. Vermittlung von Fotomodellen/ Aufnahme in einer Kartei, Verhandlung zwischen

Auftraggeber, Fotograf, Stylist, Visagist, Privatperson und Model, insbesondere Vermittlung von Shootings,

Werbeaufnahmen, Laufsteg, Videos, Promotion, Fashionaufnahmen, Vermittlung und Durchfuhrung von Workshops, TFP

Vertrag

Fur die besonderen Unterkategorien (z.B. Model/Fotograf) gelten die in den FAQs beschriebenen Leistungsinhalte.

TATTOOMODELS.AT ubernimmt keine Haftung dafur, dass durch die Einstellung eines Modelprofils Erfolge in einer

bestimmten Anzahl oder Höhe erzielt werden.

2. Vertragsabschluss – Kosten

2.1 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters; bei Abschluss eines individuellen

Vertrages zwischen Anbieter und Nutzer gelten die AGB subsidiär. Je nach Kategorie werden auf der

Internetplattform folgende Leistungen erbracht: Userprofil/TMA Community/User-Blog/Sedcard erstellen/Sedcard-

Funktion/Portfolio/Onlinejob/Picture-Download/Jobs posten/Jobangebote/TMA Promo Package/Max-Skin

Gallery.

2.2 Von TATTOOMODELS.AT erstellte Kostenvoranschläge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als

unverbindlich und kostenlos anzusehen.

2.3 Fur den Vertragsabschluss muss das Anmeldeformular vollständig ausgefullt und abgesandt werden (Registrierung).

2.4 Die Aufnahme erfolgt nach Ermessen von TATTOOMODELS.AT und TATTOOMODELS.AT ist berechtigt, eine

Anmeldung ohne Angabe von Grunden abzulehnen.

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2.5 Ausdrucklich festgehalten wird, dass mit keinen minderjährigen Modellen ein Vertragsabschluss erfolgt.

Die Modelle sind verpflichtet ihr Alter wahrheitsgemäß anzufuhren.

2.6 Die Gebuhr fur das Aufrechterhalten des Profils/Mitgliedschaft der Plattform beträgt EUR 5,-- pro Monat (6,--

brutto), bei einmaliger Bezahlung fur ein ganzes Jahr EUR 49,99 netto (59.98 brutto) pro Jahr. Der FREE

ACCOUNT ist KOSTENLOS! Die Gebuhr fur eine Maximum-Skin-Mitgliedschaft beträgt EUR 17,-- pro Monat,

bei einmaliger Bezahlung fur ein ganzes Jahr EUR 199,99 netto pro Jahr. Diese Kosten fallen unabhängig von einer

tatsächlichen Nutzung der Plattform an. Die Gebuhr ist bei einmaliger Bezahlung sofort, bei monatlicher Bezahlung

spätestens am 5. eines jeden Monats fällig und das Mitglied haftet fur den ordnungsgemäߧen und rechtzeitigen

Zahlungseingang. Sollte der jährliche Betrag nicht binnen 7 Tagen ab Registrierung bei TATTOOMODELS.AT

einlangen, wird die Mitgliedschaft nicht freigeschaltet und TATTOOMODELS.AT behält sich vor, einen

diesbezuglichen Bearbeitungsaufwand in der Höhe von 20 % des jährlichen Mitgliedsbeitrages in Rechnung zu stellen.

Eine kostenlose Kundigung ist 2 Wochen ab Vertragsabschluss schriftlich per Mail an [email protected] oder

per Postadresse:

TATTOOMODELS . zH. Christine Zimmer . Sternäckerweg 47 . 8041 Graz (A) zu ubermitteln.

Eine Kundigung ab 2 Wochen ist bei einer einjährigen Mitgliedschaft ausgeschlossen, bei einer unbefristeten

Mitgliedschaft (monatliche Bezahlung) ist eine Kundigung mit einer dreimonatigen Kundigungsfrist jeweils zum Ende

des Monats möglich. Kundigungsschreiben werden ausschliesslich handschriftlich unterzeichnet inkl. Datumsangabe

angenommen.

3. Vertragsverhältnisse

3.1 Durch die Aufnahme/Registrierung bei TATTOOMODELS.AT entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen

TATTOOMODELS.AT und dem User fur die Dauer von 1 Jahr. Wird vom User nicht gekundigt, verlängert sich der

Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate und kann sodann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum

Monatsletzten schriftlich gekundigt werden. Die sofortige Kundigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberuhrt,

die gilt insbesondere fur grobe Vertrags- oder Pflichtverletzung (insbesondere unberechtigter Verkauf der Bilder an

Dritte, Entgegennahme von Zahlungen oder Honorar ohne vorheriges Einverständnis seitens

TATTOOMODELS.AT, Erfullung eines Straftatbestandes (z.B. sexuelle Belästigung), wiederholtes unbefugtes

Hochladen von Bildern)

3.2 Ein eigener Werkvertrag entsteht desgleichen zwischen TATTOOMODELS.AT und Auftraggeber.

3.3 Es gilt nur der von TATTOOMODELS.AT abgeschlossene Vermittlungsvertrag zwischen Model und Auftraggeber.

Das Model ist nicht berechtigt eigene Verträge mit dem jeweiligen Auftraggebern abzuschließen. Bei zuwiderhandeln

wird eine Pönale in der Höhe von € 3.000 vereinbart. z.B. schließt uber Vermittlung das Model mit dem Auftraggeber

kunftige Vereinbarungen ab, so gilt die Pönale pro Shooting/Job/Auftrag/Buchung.

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4. BUCHUNGSBESTIMMUNGEN

4.1 Allgemeine Buchungsbestimmungen

Als User gilt derjenige, der bei TATTOOMODELS.AT angemeldet/registriert ist, soweit nicht ausdrucklich bei der

Registrierung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Wird ein Model uber Vermittlung dieser Plattform des

Anbieters vermittelt, sorgt Anbieter fur einen ordnungsgemäßen Ablauf der Buchung. Bei Vermittlung bzw. Buchung

eines Models wird eine individuelle Modelvereinbarung zwischen Anbieter und User vereinbart.

Der Anbieter hat jedenfalls ein Zuruckbehaltungsrecht an einem allfälligen Honorar des Models, falls durch das

Verhalten des Models (Pflichtverletzungen wie z.B. zu spät zum Shooting kommen) ein vermögensrechtlicher Schaden

des Anbieters entsteht. Es wird auf die allgemeinen Verhaltensweisen in dem jeweiligen Modelvertrag hingewiesen.

4.2 Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens zwei Werktage (bis

18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch

TATTOOMODELS.AT eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt europäische

Zeitrechnung(MEZ …sterreich). Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste

Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rucken nachfolgende Optionen in

der Rangfolge auf.

4.3 Festbuchungen

Festbuchungen sind fur beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch TATTOOMODELS.AT

unverzuglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

4.4 Folgebuchungen

Der Kunde schuldet die Provision auch fur Folgebuchungen, solange das Model sich von TATTOOMODELS.AT

vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung von TATTOOMODELS.AT zu

unterlassen. Nimmt der Kunde mit einem Model Kontakt auf, von dem er in irgendeiner Form (insbesondere

Homepage, Korrespondenz oder anderem Informationsmaterial) durch TATTOOMODELS.AT erfahren hat,

kommen diese AGB unmittelbar und vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Falle sind insbesondere die

entsprechenden Provisionen und Dienstleistungsgebuhren zur Zahlung fällig.

5. Rechte und Pflichten von TATTOOMODELS.AT, Modell, Visagisten, Stylisten,

Fotografen und Auftraggeber

5.1 TATTOOMODELS.AT und dessen Fotografen verburgen sich dem Auftraggeber gegenuber fur eine fachmännische

und sorgfältige Auswahl der jeweils in Frage kommenden Modelle nach den Anforderungen des Auftraggebers. Fur

nach diesen Maßstäben nicht vorhersehbare Mängel im Einsatz des vermittelten

Modells/Fotografen/Visagisten/Stylisten ubernimmt TATTOOMODELS.AT keine Haftung. Dafur gilt die Haftung

durch das Model/Fotografen/Visagisten/Stylisten selbst.

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1. Besteht der Auftraggeber entgegen der ausdrucklichen Warnung seitens TATTOOMODELS.AT auf bestimmten

Vertragsabschlusse oder – Umständen, so hat er das damit verbundene Risiko zu tragen (Warnpflicht – Ausschluss der

Gewährleistung oder der Haftung fur andere Leistungsstörungen). Vom Modell erhält TATTOOMODELS.AT,

wenn nicht ausdrucklich anders vereinbart wird, Verhandlungs-, Vertragsabschluss- und Inkassovollmacht. Dabei ist

fur die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen TATTOOMODELS.AT und Modell nach Tunlichkeit im Einzelfall

das Einvernehmen herzustellen. TATTOOMODELS.AT hat diesbezuglich auch gleichermaßenßen die Interessen

der Modelle und Auftraggeber in ihrer Gestion zu wahren.

5.2. Modelle, Visagisten, Stylisten, Fotografen

Das Model bzw. der Visagist, Stylist, Fotograf nimmt zur Kenntnis, dass es/er selbständig erwerbstätig ist und in

keinem dienstvertraglichen Verhältnis zu TATTOOMODELS.AT oder zum Auftraggeber steht. Die vereinnahmten

Entgelte sind vom Model, Visagisten, Stylisten, Fotografen ordnungsgemäß zu versteuern, eine Sozialversicherung

durch Auftraggeber oder TATTOOMODELS.AT erfolgt nicht. Das Model bzw. der Visagist, Stylist, Fotograf ist

verpflichtet, die individuellen Vereinbarungen mit Anbieter genauestens zu befolgen. Er ist nicht befugt sich im

Verhinderungsfall substituieren zu lassen, es sei denn das Anbieter dies ausdrucklich schriftlich genehmigt. Das Model

ist verpflichtet sein Erscheinungsbild auf das vereinbarte Niveau herzustellen (Outfit). Von TATTOOMODELS.AT

angebahnte Vermittlungen durfen nicht unbegrundet abgelehnt werden. Es ist aber im Vorhinein gegebenenfalls zu

vereinbaren, welche Vermittlungen ein Modell, bzw. der Visagist, Stylist, Fotograf nicht ubernehmen will. Die Modelle

haben die fur sie anzufertigenden Präsentationsunterlagen (wie Portefeuilles/ Fotomappen, Composites/ Sedcards

udgl.) sowie Workshops selbst zu bezahlen. Gleiches gilt fur Visagisten, Stylisten und Fotografen. Wenn nicht

ausdrucklich anders vereinbart ist, ist das Model exklusiv fur TATTOOMODELS.AT tätig. Im Falle einer Verletzung

dieser Vertragspflicht verfallen 50 % aller diesbezuglich vom Model vereinnahmten Vergutungen, zumindest jedoch

die Höhe der diesbezuglichen Vermittlungshonorare zugunsten TATTOOMODELS.AT.

5.3. Auftraggeber Der Auftraggeber verburgt sich fur die mängelfreie zur Verfugung Stellung des Aufnahme bzw.

Produktionsortes, wie mit TATTOOMODELS.AT und gegebenenfalls Modell besprochen, sowie fur adäquate und

standesgemäߧe Betreuung und Verpflegung des Modells vor Ort.

6. ARBEITSBESTIMMUNGEN

6.1 Arbeitszeit

Models können tage-, halbtage- oder stundenweise gebucht werden. Bei Tagesbuchungen beträgt die Arbeitszeit 8

Stunden, bei Halbtagesbuchungen beträgt sie 4 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am

vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit fur die Vorbereitung auf den Auftrag (Make up, Hairstyling,

Anprobe usw.) gilt als Arbeitszeit. Angemessene Pausen sind durch den Kunden einzuplanen. Das vereinbarte Honorar

fur eine Tages- oder Halbtagesbuchung muss auch dann ausbezahlt werden, wenn nicht die volle Zeit beansprucht

wurde. Leistet das Model Überstunden, so werden diese gemäß dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich in Rechnung

gestellt. Angebrochene Stunden werden dabei auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.

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6.2 Sicherheit / Risikoaufnahmen

Der Kunde verpflichtet sich, alle nutzlichen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden, sowie das Leben und

die Gesundheit des Models zu schutzen. Er verpflichtet sich, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie alle

maßgeblichen Richtlinien einzuhalten. Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Kunde eine entsprechende

Risiko-Versicherung fur das Model abzuschließen§en. Hat der Kunde TATTOOMODELS.AT bei der Buchung das

einzugehende Risiko nicht ausdrucklich mitgeteilt, ist das Model berechtigt seine Leistung zu verweigern. In diesem

Falle wird ein Ausfallhonorar von 75 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

7. REKLAMATIONEN / HAFTUNG

Gultig fur Buchungen von Agenturen/Auftraggebern sowie fur Leistungen im Rahmen des „Tattomodels-Shooting

(Testshooting)“.

7.1 Unfall / Krankheit / Nichterscheinen des Models Bei Nichterscheinen oder Verspätung des Models infolge

höherer Gewalt sind weder TATTOOMODELS.AT noch das Model haftbar. Ist ein Model wegen Krankheit oder

Unfall verhindert, muss es unverzuglich TATTOOMODELS.AT benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der

Krankheit/des Unfalls muss dem Kunden und TATTOOMODELS.AT schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis).

Versäumt es das Model, die Agentur unverzuglich zu benachrichtigen oder kann es den Nachweis seines Fernbleibens

nicht erbringen, hat es fur den Schaden aufzukommen. TATTOOMODELS.AT behält sich das Recht vor, das

ausgefallene Model durch ein anderes, gleichwertiges Model zu ersetzen. Bei nicht schuldhafter Verspätung des

Fotomodells (Autounfall Dritter, Bahnunfall, Flugabsage, Stau, Streik, höhere Gewalt allgemein, usw.) ist die

ordnungsgemäße Erfullung des Auftrages durch Dritte behindert (z.B. zu spät kommen) oder zur Gänze nicht möglich,

kann das Model sowie TATTOOMODELS.AT deswegen nicht zur Rechenschaft herangezogen werden, sofern die

Begrundung durch glaubhafte Hindernisnachweise belegt werden.

7.2 Verspätung / Nichterscheinen des Models

Bei schuldhafter Verspätung des Models (verschlafen, verpasster Zug oder Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend

länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model

seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf Grundlage des Stundenhonorarsatzes. Das Nichterscheinen eines Models

ist der Agentur unverzuglich zu melden, um durch die Beistellung eines Ersatzmodels den Schaden zu minimieren.

Kann das Modell aus eigenem Verschulden oder aus Umständen, die seiner Sphäre zuzurechnen sind (z.B.:

Unerreichbarkeit, nicht Einhaltung vereinbarter Termine, unqualifiziertes Auftreten, optische Veränderungen) hat es

fur sämtliche aus der Verspätung oder Nichterscheinen resultierenden Kosten (insbesondere fur Visagisten, Stylisten,

Fotografen) aufzukommen. TATTOOMODELS.AT kann nicht haftbar gemacht werden.

7.3 Reklamation

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend TATTOOMODELS.AT zu informieren und die Reklamationsgrunde

darzulegen. Es sind geeignete Beweismittel zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell

ausdrucklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Fur Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht

verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht fur dieses

Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als

Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

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8. NUTZUNG U. WIEDERGABERECHTE

8.1. Nutzung der auf der Plattform bereitgestellten Fotografien und Filme

Dem Model ist bekannt, dass ein etwaiges Recht am eigenen Bild auf den eingesandten Fotografien und Filmen

(Fotografien) kein Recht begrundet, diese Bilder im Profil zu nutzen. Das Model versichert, selbst auf den abgebildeten

Fotografien zu sehen zu sein. Sind andere Personen abgebildet, garantiert das Model, dass es die entsprechenden

Rechte zur Nutzung im Angebot innehat. Das Model garantiert ferner, vom Fotografen das Rechte eingeräumt

bekommen zu haben, die Fotografien im Angebot zu nutzen, vor allem das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung.

Das Model verpflichtet sich, TATTOOMODELS.AT von jeglichen Anspruchen Dritter freizustellen, die diese gegen

TATTOOMODELS.AT aus vom Model zu vertretenden Grunden geltend machen, sowie sämtliche Kosten von

TATTOOMODELS.AT zur Abwehr dieser Anspruche zu ubernehmen. Außerdem ist das Model verpflichtet,

TATTOOMODELS.AT bei der Verteidigung gegen solche Anspruche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen

und Übergabe von Informationen zu unterstutzen. Gleiches gilt fur Fotografen, Visagisten und Stylisten, die

versichern, dass sie die entsprechenden Rechte zur Nutzung der Bilder haben, vor allem das Recht auf öffentliche

Zugänglichmachung und sich verpflichten, TATTOOMODELS.AT von jeglichen Anspruchen Dritter freizustellen,

die diese gegen TATTOOMODELS.AT aus von ihnen zu vertretenden Grunden geltend machen, sowie sämtliche

Kosten von TATTOOMODELS.AT zur Abwehr dieser Anspruche zu ubernehmen sowie TATTOOMODELS.AT

bei der Verteidigung gegen solche Anspruche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Übergabe von

Informationen zu unterstutzen.

8.2. Nutzung der erstellten Fotografien und Filme

Soweit nicht ausdrucklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an

den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb eines Landes fur das vereinbarte Produkt,

den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Wenn nicht anders vereinbart,

beginnt die Jahresfrist mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. Jede

weitergehende Nutzung, sei es fur weitere Länder oder Jahre, insbesondere fur Poster, Plakate, Verpackungen,

Displays, Videos, Flyer, Broschuren, Kataloge, PR-Material, Internet und alle grafischen und alle digitalen Medien,

sowie jede Nutzung des Modellnamens, bedarf einer ausdrucklichen schriftlichen Einwilligung seitens

TATTOOMODELS.AT. Es besteht kein Anrecht auf Exklusivität des Models ohne entsprechende schriftliche

Vereinbarung. Solange nicht alle vereinbarten Honorare und Provisionen durch den Kunden bezahlt sind, gelten die

Nutzungsrechte als nicht ubertragen. Jegliche Nutzung des Materials ist damit unzulässig. Tests und Probeaufnahmen

unhonorierter Fotos durfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models

und TATTOOMODELS.AT. Mangels anderer Vereinbarung steht dem vermittelten Modell ein auf interne

Verwendungszwecke (fur Sedcards, Headsheets udgl zur ausschließlichen eigenen Verwendung) beschränktes und

unbefristetes Werknutzungsrecht an allen vom Auftraggeber bzw. einem in seinem Auftrag tätigen Dritten hergestellten

Fotos, Filmen etc., die das vermittelte Modell betreffen, zu. Dem Model, Fotografen oder Auftraggeber (Dritten) ist es

mangels anders lautender Vereinbarung auch untersagt, irgendwelche Rechte an Fotos, Filmen und dergleichen zu

veröffentlichen und/oder gewerblichen Nutzen an andere weiterzugeben. Der Auftraggeber als Vertragspartner von

TATTOOMODELS.AT verpflichtet sich, diese Verpflichtung auf einen vertraglich an ihn gebundenen Dritten

(Fotografen) zu uberbinden. Die Rechte an durch das Model, Fotografen, Stylisten und Visagisten zur Verfugung

gestellter Fotos, bzw. alle durch TATTOOMODELS.AT angefertigter Präsentationsunterlagen (Fotos, Videos, udgl.)

des Modells durfen von TATTOOMODELS.AT uneingeschränkt (auch zeitlich) veröffentlicht, vermarktet und

genutzt werden.

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9. Honorar

9.1. Rechnungslegung aus der Modellvermittlung

Die dem Auftraggeber nach Beendigung des Einsatzes des vermittelten Modells von TATTOOMODELS.AT

ausgestellte Rechnung enthält Modellhonorar, Vermittlungsprovision, allenfalls die Verrechnung entstandener

Barauslagen und Aufwendungen (wie z.B. Reisespesen) sowie Umsatzsteuer. Fur Shootings die unsere Agentur

TATTOOMODELS.AT anbietet, muss das Modell selbst aufkommen, genauso wie bei Workshops, welche dem

Fotografen angeboten werden. Dieses Gesamthonorar kann der Auftraggeber mit schuldbefreiender Wirkung nur an

TATTOOMODELS.AT bezahlen. Allfällige davon abweichende Direktzahlungen an Modelle oder Dritte erfolgen

nicht mit schuldbefreiender Wirkung. Mangels einer abweichenden Vereinbarung ist das Gesamthonorar sofort nach

Rechnungslegung ohne Abzug (Skonto) fällig. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in der Höhe von 8

Prozent uber den Basiszinssatz. Im Falle des Verzugs hat der Auftraggeber auch allfällige Inkasso- und Anwaltsspesen

in der ublichen Höhe zu begleichen. Allenfalls sind Zahlungsmodalitäten (Barzahlung, Bankuberweisung, Zahlung

mittels Kreditkarten und Euroschecks udgl) gesondert zu vereinbaren bzw. einzuschränken. Das Honorar ist frei

vereinbart, es gibt keine verbindlichen behördlichen Tarife oder sonstigen Richtlinien.

9.2. Modellhonorar

Grundsätzlich können Modelle keine Honorarvorschusse von TATTOOMODELS.AT verlangen. Das Modell erhält

sein vereinbartes Honorar von TATTOOMODELS.AT binnen 1 Woche nach Einlangen der Zahlung des

Auftraggebers bei TATTOOMODELS.AT. Zahlt der Auftraggeber an TATTOOMODELS.AT, aus welchen

Grunden immer, nicht, so kann das Modell sich grundsätzlich nur am Auftraggeber klag- und schadlos halten. Ein

direkter Vergutungsanspruch des Modells an TATTOOMODELS.AT besteht, wenn nicht ausdrucklich anders

vereinbart wurde, nicht.

10.Leistungsstörungen

10.1 Alle Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass ein unbefugter einseitiger Rucktritt (Storno) von abgeschlossenen

Werkverträgen mangels ausdrucklicher abweichender Vereinbarung nicht möglich ist. Im Falle eines unbefugten

einerseitigen Vertragsrucktrittes durch den Auftraggeber sind TATTOOMODELS.AT die vereinbarten Entgelte

unverzuglich zu bezahlen, wobei weiterer Schadenersatz unbenommen bleibt. Ferner ist eine

verschuldensunabhängige pauschalierte Vertragsstrafe in der Höhe von 20% des vereinbarten Brutto-Entgelts

unverzuglich zu entrichten. Die Nichterfullung wesentlicher Vertragspflichten (insbesondere Zahlungsverzug) durch

einen der Vertragspartner berechtigt den oder die anderen Partner zum sofortigen Vertragsrucktritt. Au§er

Schadenersatz können die berechtigt vom Vertrag zuruckgetretenen Partner vom anderen Vertragspartner eine

pauschalierte Vertragsstrafe von 20 % des vereinbarten Brutto-Entgeltes verlangen. Fur diese pauschalierte

Vertragsstrafe gilt das richterliche Mäßigungsrecht nicht.

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10.2 Mangels abweichender Vereinbarungen gelten Modellvermittlungen als Fixgeschäft, die am vereinbarten Ort zur

vereinbarten Zeit zu erfullen sind. Es kann aber vertraglich mit TATTOOMODELS.AT eine Regelung betreffend

Termin- oder Ortsverlegung, Prolongation udgl getroffen werden. Gesonderte Bestimmungen gelten nach

Branchenusance fur so genannte Wetterbuchungen.

Abmachungen dieser Art mit dem Modell ohne Kontaktierung von TATTOOMODELS.AT sind dem Auftraggeber

untersagt.

10.3 Wird die Vertragserfullung durch Umstände höherer Gewalt unmöglich, so bleibt der Vertrag nach Möglichkeit

aufrecht und sind entsprechende Ersatztermine udgl zu vereinbaren. Maßstab dafur ist die Zumutbarkeit fur die

Beteiligten unter einem hohen Sorgfaltsmaßstab. Andernfalls trägt jeder der Beteiligten das Risiko in der Sphäre. Fur

den Fall höherer Gewalt ist jeglicher Schadenersatz oder eine Konventionalstrafe ausgeschlossen. Als unverschuldete

Elementar-Ereignisse (Sturm, Blitzschlag, Lawinenabgang, Hochwasser, Erdbeben, Krieg, Feuer, Seuchen, sonstige

allgemeine oder größeren Katastrophen) sowie Fälle eines allgemeinen, von den Vertragsparteien in keiner Weise

beeinflussbaren Notstandes wie Streik, Straßenblockaden udgl. Kein Fall höherer Gewalt ist insbesondere ein starkes

Verkehrsaufkommen.

10.4 Analoges gilt im Falle der objektiven nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung (aufgrund von Krankheit, Unfall

udgl). Auf Verlangen von TATTOOMODELS.AT hat der Vertragspartner eine entsprechende ärztliche Bestätigung

vorzulegen.

10.5 Alle in diesen Vertragsbedingungen erwähnten Vertragsstrafen (Konventionalstrafen) sind als „Mindestersatz“ zu

verstehen. Im Rahmen der unternehmensrechtlichen Bestimmungen kann ein tatsächlich ubersteigender Schaden

zusätzlich geltend gemacht werden.

11.Schlussbestimmungen, sonstige Vertragsbestimmungen und Nebenabreden

11.1 Nebenabreden sind in jedem Fall schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch fur die Nebenabrede des Abgehens von der

Schriftform.

11.2 Gerichtsstand und Erfullungsort ist Graz. Die Verträge unterliegen in jedem Fall österreichischem Recht.

11.3 Die Rechte an durch das Model zur Verfugung gestellter Fotos, bzw. alle durch TATTOOMODELS.AT angefertigter

Präsentations-Unterlagen (Fotos, Videos, udgl.) des Modells durfen von TATTOOMODELS.AT uneingeschränkt

(auch zeitlich) veröffentlicht, vermarktet und genutzt werden.

11.4 TATTOOMODELS.AT behält sich das Recht vor, diese AGB während der Vertragsdauer zu ändern oder neu zu

fassen. Das Model wird uber Änderungen der Teilnahmebedingungen per Email hingewiesen. Das Model kann gegen

die Änderung innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben; geht innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, werden

die Änderungen Vertragsbestandteil. Gleiches gilt fur eine Änderung des Vertragspartners des Models

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11.5 Fur den Fall der Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes wird gemäß § 3 KSchG belehrt wie folgt:

§3 (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer fur seine geschäftlichen Zwecke

dauernd benutzten Räumen noch bei einem von diesem dafur auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand

abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurucktreten. Dieser Rucktritt kann bis zum

Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung

einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags

notwendigen Angaben sowie eine Belehrung uber das Rucktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, fruhestens jedoch

mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der

Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen.

(2) Das Rucktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den

Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch

persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer fur seine geschäftlichen Zwecke

benutzten Räume gebracht hat.

(3) Das Rucktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung

dieses Vertrages angebahnt hat,

2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten

vorangegangen sind oder

3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie ublicherweise von

Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn

das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro

nicht ubersteigt.

(4) Der Rucktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genugt, wenn der Verbraucher ein

Schriftstuck, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen

Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem

Vermerk zuruckstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des

Vertrages ablehnt. Es genugt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.

(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurucktreten, wenn der Unternehmer

gegen die gewerberechtlichen Regelungen uber das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen uber das

Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen oder uber die Entgegennahme von Bestellungen auf

Waren (§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses

Rucktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.

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12.Profile

Eingerichtete Profile der jeweiligen User:

1. Mit erfolgreicher Registrierung wird der Kunde Mitglied in der Community und erhält ein eigenes persönliches Profil

(nachfolgend „Profil“).

2. Anbieter ist nicht verantwortlich fur die durch den Nutzer erfolgende Gestaltung des Profils und einen etwaigen Missbrauch

der durch den Nutzer in das Profil eingestellten Informationen oder durch ihn gegenuber Dritten preisgegebenen

Informationen.

3. Anbieter behält sich vor, die Community zu ändern/umzustellen. Ferner behält sich Anbieter vor, die Community unter

Einhaltung einer Ankundigungsfrist von 4 Wochen zu schließen. Eine Individualkundigung ist bei Schließung der Seite

nicht erforderlich.

4. Die Nutzung einiger weiterer Leistungen von Anbieter bedarf jeweils zusätzlicher individueller Vertragsabschlusse

(Lieferbedingungen im Shopbereich; Model/Fotografvereinbarungen).

5. Die Mitgliedschaft kann vom Anbieter jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einer Woche ohne Angaben von Grunden

schriftlich oder durch E-Mail oder durch Benachrichtigung in der Community gekundigt werden.

6. Sowohl dem Anbieter als auch dem Nutzer bleibt das Recht zur au§außerordentlichen Kundigung aus wichtigem Grund

vorbehalten.

7. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer und der Anbieter ist

berechtigt sämtliche von dem Nutzer eingestellte Daten unwiderruflich zu löschen.

8. Bei schwerwiegenden Verstößen von dem Nutzer obliegenden Pflichten ist Anbieter berechtigt das Profil oder einzelne

Leistungen von Anbieter zu sperren. uber den Grund der Sperrung wird der Nutzer jeweils informiert. Die Sperrung wird

aufgehoben, wenn die Pflichtverletzung behoben ist und der Nutzer die Unterlassung kunftiger Pflichtverletzungen

versichert hat.

9. Nur diejenige Person, welche das Profil erstellt hat, ist berechtigt das Profil zu nutzen. Eine Weiterubertragung des Profils

auf Dritte durch den Nutzer ist unzulässig.

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