eSDB-REACH Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH
Seite 44
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Bestimmung der Gefährlichkeit von Abfällen wird auf der Basis des europäischen Abfall-verzeichnisses (Entscheidung 2000/532/EG) geregelt . Und nicht – wie man vermuten könnte – auf der Grundlage von Einstufungs- und Kennzeichnungsbedingungen der EU-Stoffrichtlinie (67/548/EWG), der EU-Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) oder der EU-GHS-Verordnung (EU 1272/2008) . Sie sollten folgende Richtlinien berücksichtigen:
TRGS 200 � „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen“
TRGS 201 � „Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang“
Das Abfallrecht greift, sobald klar ist, dass
Abfall sich nicht vermeiden lässt, �
es sich definitiv um Abfall und nicht um Nebenprodukte handelt . �
5-stufige Abfallhierarchie
Infolgedessen ist zu klären, inwieweit eine schadlose Verwertung möglich oder eine Abfallbeseiti-gung nötig ist .
eSDB-REACH Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH
Seite 45
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Behälter und Verfahren zur Abfallbehandlung Achten Sie auf Angaben zu ungeeigneten Ma-terialien von Sammelbehältern. Hinweise dieser Art müssen in die einschlägigen Arbeitsanwei-sungen und ggf. Betriebsanweisungen aufge-nommen werden; die Mitarbeiter sind darüber zu belehren.
Soweit erforderlich sollen geeignete Verfahren für die Behandlung des betroffenen
Stoffs/Gemischs, z.B. �
ungebrauchtes Produkt, �
Restmengen, �
ausgehärtetes Produkt �
u.a., �
Verpackungsmaterials, z.B. �
kontaminierte Verpackungen, �
restentleerte Verpackungen �
u.a., �
angegeben werden. Berücksichtigen Sie diese Informationen bei Arbeits- und Betriebsanwei-sungen, für Unterweisungen, bei Gefährdungs-beurteilungen sowie im Rahmen des Entsor-gungskonzepts.
Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf Abfallbe-handlung
Wegweisende Angaben für die innerbetriebli-chen Anweisungen, Unterweisungen und das Entsorgungskonzept
13.2 Entsorgungsbestimmungen
Die Verordnung 453/20101 fordert einen Hin-weis auf einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall.
Häufig werden Sie mit SDB konfrontiert sein, in denen der Abschnitt 13 ausschließlich aus einem solchen Hinweis besteht. Es ist dann die Aufgabe der zuständigen Fachleute in Ih-rem Hause, sich mit eben diesen Vorschriften vertraut zu machen und dem Arbeitsschutz zuzuarbeiten, damit Sie u.a. für adäquate Unter-weisungen der Mitarbeiter sorgen können.
1 Zitat aus Verordnung (EU) 453/2010, Abschnitt 13, Enumeration 13 .1 letzter Abschnitt: „Es ist auf die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über Abfall hinzuweisen . Sind solche Bestimmungen noch nicht erlassen, ist auf die einschlägigen nationalen und regionalen Bestimmungen hinzuweisen .“
eSDB-REACH Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH
Seite 46
Praxisbeispiel:
Abschnitt 14: Angaben zum Transport
Das Gefahrgutrecht korrespondiert mit den GHS-Anforderungen, denn zahlreiche Einstufungs-kriterien im GHS-System entstammen dem „Orange Book“, der Grundlage des Gefahrgutrechts . Einzelne Werke des Gefahrgutrechts sind:
ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter �auf der Straße
RID – Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter �
ADN – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter �auf Binnenwasserstraßen
Diese drei für Sie hauptsächlich interessanten Regelwerke erhalten eine Ausführungsbestimmung durch die
Richtlinie2008/68/EGüberdieBeförderunggefährlicherGüterimBinnenland. �
Regelungen für einen Transport in der Luft oder auf See finden sich in:
ICAO – Technische Instruktionen für einen sicheren Transport gefährlicher Güter als Luftfracht �
IMDG – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen �
eSDB-REACH Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH
Seite 47
14.1 Kennzeichnung
UN-Nummer �
UN-Versandbezeichnung �
Transportgefahrenklassen �
Verpackungsgruppe �
UN-Nummer plus vierstellige Identifikations-nummer für einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis: Anhand dieser Kennung lassen sich die Eigenschaften einer Substanz ermitteln.
Angegeben sein soll auch die der UN-Nummer zugeordnete Versandbezeichnung, es sei denn, dass diese Bezeichnung bereits als Produk-tidentifikator verwendet worden ist. Im ADR/RID (Teil 3) findet sich z.B. eine entsprechende Kennzeichnungsliste.
Im Arbeitsschutz sind diese Angaben u.a. für die Bereiche Wareneingang, Lager, Versand etc. von Interesse.
eSDB-REACH Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH
Seite 48
14.2 Übrige Angaben
Umweltgefahren �
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den �Verwender
Die besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die Sie und die Mitarbeiter zu kennen bzw. zu beachten haben, beziehen sich auf den Transport oder die Verbringung innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes.
Massengutbeförderung (nur wenn eine Fracht als Massengut befördert wird) �
Praxisbeispiel:
eSDB-REACH Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH
Seite 49
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften:
Zulassungen �
Verwendungsbeschränkungen �
Andere EU-Vorschriften
Die in diesem Abschnitt gemachten Angaben sollten Sie aufmerksam zur Kenntnis nehmen, denn eine Nichtbeachtung kann ernstliche Konsequenzen haben.
Richten Sie Ihr Augenmerk auch auf mögliche Hinweise zu Beschäftigungsbeschränkungen. Eine übereinstimmende Umsetzung im Rahmen des Arbeitsschutzes ist unumgänglich.
Nationale Vorschriften:
Beschäftigungsbeschränkungen �
Informationen im Zusammenhang mit der �Störfallverordnung (BImSchG1)
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsver- �ordnung (BetrSichV)
Klassifizierung gem. Technische Anleitung �zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
Wassergefährdungsklasse �
etc. �
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Ob der Stoff bzw. das Gemisch einer Stoffsicherheitsbeurteilung unterzogen und ein Expositions-szenario erstellt wurde, erfahren Sie durch einen entsprechenden Hinweis in diesem Abschnitt.
1 Bundes-Immissionsschutzgesetz
eSDB-REACH Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH
Seite 50
Praxisbeispiel (in zwei Teilen):
eSDB-REACH Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH
Seite 51
Abschnitt 16: Sonstige Angaben
In diesem Abschnitt finden Sie Angaben, die nicht in den Abschnitten 1 bis 15 enthalten sind, etwa:
im Falle eines überarbeiteten Sicherheitsdatenblatts: �
Aufklärung darüber, an welchen Stellen im Vergleich zu der vorausgehenden Fassung Ände- �rungen vorgenommen worden sind
Erklärungen zu verwendeten Abkürzungen �
Angabe der wesentlichen Literatur- und Datenquellen �
in Bezug auf Gemische: �
Hinweis darauf, wie gem . Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr . 1272/2008 bei der Bewertung der �Gefahreneigenschaften für Stoffe und Gemische vorgegangen wurde
Auflistung der einschlägigen R-Sätze, Gefahrenhinweise, Sicherheitsratschläge und/oder Sicher- �heitshinweise
Hinweise auf Schulungen, die für die Arbeitnehmer zur Gewährleistung des Schutzes der �menschlichen Gesundheit und der Umwelt geeignet sind
Praxisbeispiel (nicht vollständig):
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 52
Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung 2.
Sie wissen es: Im Arbeitsschutz kommt den Informationen zu Stoffen und Gemischen eine beson-dere Bedeutung zu . Folgerichtig finden Sie in einem Sicherheitsdatenblatt (SDB) Angaben, die für eine Gefährdungsbeurteilung und für die Ableitung von Schutzmaßnahmen unerlässlich sind, und die im Falle eines erweiterten Sicherheits-datenblatts (eSDB1) mit anhängenden Infor-mationen in Form von Expositionsszenarien (ES) ergänzt werden .
Sie, in der Rolle des nachgeschalteten Anwen-ders (NA), müssen anhand dieser Hinweise prüfen, ob die bei Ihnen bestehenden Verwen-dungsbedingungen2 durch diese Informatio-nen abgedeckt werden .
Im Hinblick darauf werden Sie u .a . folgende Abschnitte berücksichtigen:
SDB-Abschnitt 1: �
Unterabschnitt 1 .1 – Registriernummer �
Unterabschnitt 1 .2 – Bezeichnung der �Verwendung3
SDB-Abschnitt 7 – Handhabung und Lagerung �
SDB-Abschnitt 8 – Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung – �sowie:
Unterabschnitt 8 .1 – Expositionsgrenzwerte (DNEL � 4 – Gesundheit, PNEC5 – Umwelt)
Unterabschnitt 8 .2 – Schutzmaßnahmen �
SDB-Abschnitt 15 – Zulassung, Beschränkung �
SDB-Abschnitt 16 – Verwendungen, von denen der Lieferant abrät �
Und soweit als Anhang vorhanden – Expositionsszenarien:
eSDB-Abschnitt 6 – Risikomanagementmaßnahmen für den Arbeitsschutz �
1 Der Ausdruck „eSDB“ charakterisiert ein Sicherheitsdatenblatt mit Expositionsszenario im Anhang .2 Beispiele für Verwendungsbedingungen: Art und Dauer der Tätigkeit mit dem Stoff/Gemisch, Einsatzmenge, großflächige
oder kleinflächige Anwendung, einmalige oder wiederholte Anwendung, offene oder geschlossene Verwendung, Umge-bungsbedingungen (Temperatur, Raumgröße, Belüftung u .a .), direkte und indirekte Exposition usw .
3 Verwendung: eine in Verbindung mit einem Stoff/Gemisch ausgeführte Tätigkeit, bei der eine Exposition durch diesen Stoff gegeben sein könnte
4 DNEL: Derived No-Effect Level – abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung5 PNEC: Predicted No-Effect Concentration – abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
Verordnung 1907/2006, Artikel 37, Abs. 4 (Auszug)
Der nachgeschaltete Anwender eines Stoffs als solchem oder in einer Zubereitung erstellt einen Stoffsicherheitsbericht für jede Verwendung, die von den Bedingungen gemäß der Beschreibung in einem Expositionsszenarium oder gegebenen-falls in einer Verwendungs- und Expositionska-tegorie, das/die ihm in einem Sicherheitsdaten-blatt übermittelt wurde, abweicht, oder für jede Verwendung, von der sein Lieferant abrät.
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 53
Nehmen wir einmal an, Sie stellen fest, dass Sie einen Stoff oder ein Gemisch unter Bedingungen verwenden, die nicht mit dem Expositionsszenario Ihres Lieferanten konform gehen, dann haben Sie mehrere Möglichkeiten, um darauf zu reagieren:
a . Sie informieren den Lieferanten über die Verwendung/Verwendungsbedingungen und fordern ihn auf, ein Expositionsszenario zu erstellen, das Ihre Verwendungsbedingungen abdeckt .
b . Sie passen Ihre Verwendungsbedingungen dem Expositionsszenario des Lieferanten an .
c . Sie suchen einen Lieferanten, dessen Expositionsszenario Ihre Verwendungsbedingungen ab-deckt .
d . Sie wählen einen alternativen Stoff bzw . ein alternatives Gemisch oder einen alternativen Prozess und verzichten auf die Verwendung des ursprünglichen Stoffs/Gemischs .
e . Sie nehmen selbst eine Stoffsicherheitsbeurteilung vor und erstellen einen Stoffsicherheitsbe-richt .
Für dieses Kapitel setzen wir voraus, dass Sie sich für die Variante e entscheiden und kommuni-zieren Ihnen im Hinblick darauf einiges an theoretischem Primärwissen zur Durchführung der Szenarienüberprüfung und Stoffsicherheitsbeurteilung .
Zusammenstellung maßgeblicher Informationen im SDB/eSDB
SDB-Abschnitt Maßgebliche Informationen
1 Bezeichnung des Stoffs/Gemischs und des Unternehmens
Registrier-Nr. � (wenn registriert)
Verwendungen �
Kontaktinformationen des Lieferanten �
Notrufnummer �
2 Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffs/Gemischs �
Hinweise auf: �
schädliche physikalische und chemische Wirkungen �
schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesund- �heit
schädliche Wirkungen auf die Umwelt �
Symptome, die bei absehbarem Missbrauch auftreten �können
Symptome, die bei der Verwendung auftreten können �
Kennzeichnungselemente �
Sonstige Gefahren �
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Chemische Identität �
Konzentrationsangaben �
Identifikatoren (CAS-Nr. u.a.) �
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 54
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen �
Wichtigste akut oder verzögert auftretende Symptome �und Wirkungen
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehand- �lung
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel �
Besondere Gefahren, die vom Stoff/Gemisch ausgehen �
Hinweise für die Brandbekämpfung �
Schutzausrüstung �
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzaus- �rüstungen und Notfallmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen �
Rückhaltung und Reinigung �
Verweise �
7 Handhabung und Lagerung Sichere Handhabung �
Sichere Lagerung �
Spezifische Endanwendungen �
8 Begrenzung und Überwachung � Exposition/persönliche Schutzaus-rüstung
Expositionsgrenzwerte �
Begrenzung und Überwachung der Exposition �
9 Physikalische und chemische Eigen-schaften
Aggregatzustand �
Allgemeine Angaben �
Angabe zu Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Si- �cherheit
10 Stabilität und Reaktivität Stabilität und Reaktivität �
Zu vermeidende Bedingungen �
Unverträgliche Materialien �
Gefährliche Zersetzungsprodukte �
11 Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen und Expositi- �onswegen
Angaben zu Symptomen �
Sofort, verzögert, chronisch auftretende Wirkungen so- �wie Wechselwirkungen
Sonstige Angaben �
12 Umweltbezogene Angaben Toxizität �
Persistenz und Abbaubarkeit �
Bioakkumulationspotenzial �
Mobilität im Boden �
Ergebnisse zur PBT-/vPvB-Beurteilung �
Andere schädliche Wirkungen �
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 55
13 Hinweise zur Entsorgung Verfahren zur Abfallbehandlung �
Entsorgungsbestimmungen �
14 Angaben zum Transport Kennzeichnung �
Übrige Angaben �
15 Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheits-, Gesundheits- und Umwelt- �schutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Stoffsicherheitsbeurteilung �
16 Sonstige Angaben Angabe, an welchen Stellen im Vergleich zu der voraus- �gehenden Fassung Änderungen vorgenommen worden sind
Erklärung zu verwendeten Abkürzungen �
Angabe der wesentlichen Literatur und Datenquellen �
Hinweise darauf, wie bei der Bewertung der Gefahrenei- �genschaften vorgegangen wurde
Auflistung der einschlägigen Gefahren- und Sicherheits- �hinweise
Hinweise auf Schulungen �
etc. �
Anl. Expositionsszenarien Anlage zum erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB): �
maßgebliche Expositionsszenarien für identifizierte �Verwendungen
Grundsätzlicher Ablauf einer Stoffsicherheitsbeurteilung2.1
Im Prinzip ist die Stoffsicherheitsbeurteilung mit einer arbeitsplatzbezogenen Risikobeurteilung vergleichbar, bei der die Expositionshöhen abgeschätzt sowie die Stoffkonzentrationen gemessen und mit Expositionsgrenzwerten verglichen werden . Allerdings befasst sich eine Stoffsicherheits-beurteilung nicht nur mit den Risiken für die Arbeitnehmer, sondern auch mit den Umwelt- und Verbraucherrisiken .
Mit Unterstützung der Stoffsicherheitsbeurteilung werden also die Bedingungen identifiziert, unter denen ein Stoff während seines gesamten Lebenszyklus sicher verwendet werden kann .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 56
Grundsätzlich besteht eine Stoffsicherheitsbeurteilung aus mehreren Schritten:
Schritt 1 Ermittlung schädlicher Wirkung auf die Gesundheit des Menschen
Ableitung DNEL-Werte �
Schritt 2 Ermittlung schädlicher Wirkungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Schritt 3 Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt
Ableitung PNEC-Werte �
Schritt 4 Ermittlung der
persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen ( � PBT) Eigenschaften,
sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren ( � vPvB) Eigenschaften
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 57
Schritt 5 Ermittlung der Exposition
Entwicklung von Expositionsszenarien �
Expositionsabschätzung �
Schritt 6 Risikobeschreibung
Eine Expositionsermittlung und Risikobeschreibung (Schritte 5 und 6) hält REACH aber nur dann für erforderlich, wenn die Beurteilung der Gefährlichkeit (Gesamtergebnis der Schritte 1 bis 4) anzeigt:
Der � Stoff ist als gefährlich einzustufen .
Oder:
Der � Stoff ist als PBT-/vPvB-Stoff evaluiert .
Handlungsschritte für die Szenarienüberprüfung2.2
Schritt 1: Kontrolle der Angaben im Titel des Expositionsszenarios
Mit diesem ersten Schritt unterziehen Sie Ihre Verwendungen einem Vergleich mit dem Kurztitel und der Kurzbeschreibung der Tätigkeiten und Prozesse im Abschnitt 1 des Expositionsszenarios . Passt bereits der Kurztitel gut zu Ihren Verwendungen, so kann das ein erster Anhaltspunkt dafür sein, dass Ihre Tätigkeiten und Prozesse im Expositionsszenario abgebildet sind .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 58
Kommt es aber zu Abweichungen von der Beschreibung der Verwendungen, so ergeben sich daraus für Sie nur dann gesetzliche Verpflichtungen, wenn Sie die im Expositions szenario beschriebenen Verwendungsbedingungen nicht akzeptieren (können/wollen) .
In jedem Fall ist der zweite Schritt mit einem direkten Vergleich der relevanten Verwendungsbedin-gungen unerlässlich .
Schritt 2: Prüfung der Anwendungsbedingungen und der Risikomanagementmaß-nahmen
In diesem Schritt überprüfen Sie, ob Ihre Verwendung durch die Anwendungsbedingungen und die Risikomanagementmaßnahmen, die im Expositionsszenario beschrieben sind, abgedeckt ist .
Der Vergleich muss sämtliche Arten von Risikomanagementmaßnahmen einschließen, wie sie im Expositionsszenario vorkommen, also auch Instruktionen .
Als Ergebnis der Überprüfung sind drei Klassen möglich:
1. Die eigenen Verwendungsbedingungen sind durch die im Expositionsszenario beschriebenen abgedeckt.
Die tatsächlichen Verwendungsbedingungen und � Risikomanagementmaßnahmen decken sich mit den im Expositionsszenario beschriebenen Bedingungen und Maßnahmen.
Es muss nichts unternommen werden. �
2. Die eigenen Verwendungsbedingungen weichen von den im Expositionsszena-rio beschriebenen ab.
Art und/oder Umfang der tatsächlichen Verwendungs- �bedingungen und Risikomanagementmaßnahmen decken sich nicht mit den im Expositionsszenario be-schriebenen.
Es ist eingehend zu prüfen, ob die bestehenden Anfor- �derungen erfüllt werden.
3. Die eigenen Verwendungsbedingungen sind durch das Expositionsszenario nicht abgedeckt.
Es bestehen tatsächlich andere Verwendungsbedingun- �gen und Risikomanagementmaßnahmen als im Exposi-tionsszenario beschrieben sind.
Es bestehen tatsächlich höhere Expositionen als im �Expositionsszenario vorgesehen.
Es ist zu entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. �
Basis für die Überprüfung von Verwendungsbedingungen2.3
Wir bemühen die Annahme, dass Sie Ihr Lieferant mittels eines Expositionsszenarios (im Bedarfsfall können es auch mehrere Szenarien sein) darüber aufgeklärt hat, unter welchen Verwendungsbedin-gungen eine Anwendung des gelieferten Stoffs/Gemischs sicher ist .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 59
Damit ist Ihre erste Obliegenheit das Prüfen, ob die mitgeteilten Verwendungsbedingungen mit Ihren betrieblichen Bedingungen, unter denen der Stoff bzw . das Gemisch tatsächlich eingesetzt werden soll, konform gehen .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 60
2.3.1 Auswahl der Expositionsszenarien
In bestimmten Fällen können sich im Anhang eines eSDB gleich mehrere Expositionsszenarien befinden . Gründe dafür können sein:
unterschiedlicheLebenszyklusstufen � eines Stoffs
unterschiedliche Verwendungen � auf der gleichen Lebenszyklusstufe eines Stoffs
unterschiedliche Stoffe � – Gemisch mit mehreren eingestuften Stoffkomponenten
Alle erhaltenen Szenarien müssen Sie für die eigene Verwendung zunächst auf die notwendige Re-levanz hin überprüfen . Anschließend untersuchen Sie die relevanten Expositionsszenarien auf die Abdeckung der Verwendung .
Falls keine relevanten Expositionsszenarien vorhanden sind oder wenn wichtige Arbeitsschritte der Verwendung nicht beschrieben wurden, sollten Sie Ihren Lieferanten kontaktieren und feststellen, ob er über passende Szenarien verfügt . Ist das nicht der Fall, müssen Sie die anderen Optionen1 abwägen .
2.3.1.1 Sonderfall – Unterschiedliche Expositionsszenarien für einen Stoff
Nehmen wir an, Sie beziehen einen Stoff von mehreren Lieferanten und das zu unterschiedlichen Zeitpunkten . Damit ist es fast sicher, dass Sie für diesen einen Stoff inhaltlich abweichende Exposi-tionsszenarien empfangen .
In welchem Umfang Ihre Verwendungsbedingungen mit den Anforderungen dieser verschieden-artigen Expositionsszenarien übereinstimmen, müssen Sie infolgedessen für jedes Szenario einzeln feststellen .
Denkbare Vorgehensweise:
1 . Aus den vorhandenen Expositionsszenarien wählen Sie das Szenario mit den strengsten Vorga-ben für die Verwendungsbedingungen aus .
2 . Sie prüfen die Entsprechung der eigenen Verwendungsbedingungen mit diesen Vorgaben .
3 . Haben Sie die Entsprechung festgestellt, gilt:
a . Die existierenden Verwendungsbedingungen sind strenger als es die anderen Expositionssze-narien vorschreiben .
b . Die Konformität mit den anderen Expositionsszenarien wurde dahingehend bewertet .
1 Unter 2 „Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung“ haben wir unter der Enumeration a bis e Möglichkeiten genannt .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 61
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 62
2.3.2 Betriebliche Bedingungen
Für die Bewertung der betrieblichen Bedingungen werden Sie selbstverständlich alle einschlägigen Gefährdungsbeurteilungen mit heranziehen . Zusätzlich können/müssen Sie solche Parameter be-urteilen, die sich auf die stoffbezogene Expositionshöhe auswirken .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 63
Es gilt u .a . Folgendes festzustellen:
Art der Tätigkeit, auf sie sich das Expositionsszenario bezieht �
Art und Menge des Stoffs/Gemischs � (Aggregatzustand, Konzentration etc.)
Art des Prozesses, in der ein Stoff/Gemisch verwendet wird � (Anlagenart, Arbeitsmittel, Verfahrens-weise etc.)
Umfang der Verwendung des Stoffs/Gemischs � (Dauer, Häufigkeit, Intensität etc.)
ob der Stoff in Verbraucherprodukten enthalten ist und, wenn ja, in welcher Konzentration �
Bedingungen, unter denen der Stoff/das Gemisch verwendet wird � (Temperatur, Druck, räumliche Bedingungen etc.)
Verhalten des Stoffs/Gemischs in der Umwelt � (Abwasser, Abfall etc.)
Arbeitsorganisation � (Expositionsdauer, parallele Belastungen etc.)
technische Schutzmaßnahmen � (Absaugung, Brand- und Explosionsschutz etc.)
Beispiel: Prüfschemata „Betriebliche Bedingungen“ (Exzerpt)
Parameter Vorgaben im Expositions-szenario1
Betriebliche Bedingungen
Auswirkung auf die Expositions-höhe
Notwendige Maßnahmen
Verwendung/Art der Tätigkeit
Art und Menge des Stoffs/Gemischs
Aggregatzustand
Konzentration
ph-Wert
Viskosität
Entzündlichkeit
Flammpunkt
Verarbeitungs-temperatur
…
Prozess-/Verfahrensparameter
Anlagenart
Arbeitsmittel
Verfahrensweise
1 An dieser Stelle sollten Sie auch noch einmal überprüfen, ob die Verwendungsbeschreibung im eSDB mit der im Expositi-onsszenario konform geht . Falls Sie gravierende Abweichungen feststellen, ist eine Klärung durch den Lieferanten nötig .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 64
Parameter Vorgaben im Expositions-szenario1
Betriebliche Bedingungen
Auswirkung auf die Expositions-höhe
Notwendige Maßnahmen
Kapazi-tät ab-sorb. Arbeits-platz
Raum-größe
Luft-durch-satz
…
Kapazi-tät ab-sorb. Umwelt
Boden-fläche
Wasser-durch-fluss
…
…
Verwendung
Verwendungsereig-nisse
Verwendung im geschlossenen System
Verwendung mit Folge eines Ein-schlusses in oder auf einer Matrix
Verwendung durch einen eingeschränk-ten Personenkreis
Verbreitete Verwen-dung
Außenverwendung
…
Produktmengen und Expositionszeiten
Menge je Verwen-dung
Höchstmenge je Zeitraum
Handhabungsdauer je Verwendung
Höchstdauer je Zeitraum
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 65
Parameter Vorgaben im Expositions-szenario1
Betriebliche Bedingungen
Auswirkung auf die Expositions-höhe
Notwendige Maßnahmen
Exponierte Perso-nen je Verwendung
Dauer der Um-weltexposition
Häufigkeit der Um-weltexposition
…
Signifikante Expositionswege
Aufnah-mewege Mensch
inhalativ
dermal
oral
Eintrags-pfade
Umwelt
Wasser
Luft
Boden
Abfälle
Risikomanagementmaßnahmen
Persönliche Schutz-ausrüstung
Be- und Entlüftung
Absaugung
Behandlung von Abfällen
…
Sonstige expositionsrelevante betriebliche Bedingungen
Hinzukommende Faktoren, die sich auf den Umfang der Exposition aus-wirken
Bedenken Sie bitte, dass die Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen stets von der Beschaf-fenheit und den Umgebungsbedingungen abhängig ist . Insofern ist die Effizienz der Maßnahmen mithilfe von Messungen oder gleichwertigen Bewertungsverfahren zu beurteilen .
Im Übrigen: AGW1 müssen auf alle Fälle eingehalten werden .
1 AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 66
2.3.3 Expositionsdeterminanten1
Es ist alles ganz unkompliziert, wenn die Parameter eines ES2 mit den eigenen Bedingungen über-einstimmen . Sobald jedoch Verwendungsbedingungen von den Angaben im Szenario abweichen, beginnt das notwendige „Ermittlungsverfahren“ .
Mit der folgenden Tabelle3 verschaffen wir uns einen Überblick über expositionsbestimmende Größen (determinants of exposure):
A. Stoffmerkmale
Expositionsdeterminanten Beispiele Kommentar
Physikalisch-chemische Eigenschaften
Brandfördernde Eigenschaften �
Dampfdruck �
Entzündlichkeit �
Explosionsfähigkeit �
Flammpunkt �
Granulometrie �
Relative Dichte �
Schmelz-/Gefrierpunkt �
Selbstentzündungstemperatur �
Siedepunkt �
Stabilität �
Viskosität �
Wasserlöslichkeit �
Wasserverteilungskoeffizient n- �Octanol/Wasser (KOW)
etc. �
Diese bestimmenden Expositions-faktoren am Arbeitsplatz müssen Sie im erforderlichen Umfang ermitteln und bewerten.
Molekulare Eigenschaften Eigenschaften (Molekularge- �wicht, Molekülgröße, Struktur u.a.)
Verarbeitungsverhalten �
Abbauverhalten �
etc. �
Die Kenntnis dieser Eigenschaften lässt auch Rückschlüsse auf die Bioverfügbarkeit4 zu. Das kann für Sie von Belang sein, wenn es um Expositionswege geht.
1 Determinanten = bestimmende Faktoren2 ES = Expositionsszenario3 Diese Tabelle ist eine Adaption der Tabelle D .2-1 in den ECHA-Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicher-
heitsbeurteilung, Teil D .4 Bioverfügbarkeit = Ausmaß, in dem ein Stoff von einem Organismus aufgenommen und innerhalb dieses Organismus
verteilt wird
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 67
A. Stoffmerkmale
Expositionsdeterminanten Beispiele Kommentar
Stabilität, Reaktivität, Biotrans-formation1
Halbwertszeiten in Wasser, Bo- �den, Luft
Wechselwirkungen �
Reaktionsprodukte �
etc. �
Untersuchungen zur Stabilität, Reaktivität und Biotransformation sind immer auch in Verbindung mit Umweltschutzmaßnahmen beach-tenswert.
B. Verwendungsmerkmale
Expositionsdeterminanten Beispiele Kommentar
Stoffbezogenes Lebens-zyklusstadium
Herstellung eines Stoffs �
Formulierung �
Endgültige Verwendung �
Nutzungsdauer in Erzeugnissen �
Abfallstadium �
etc. �
Es ist wichtig, dass alle relevanten Expositionen identifiziert werden.
Aktivitäts- oder Verfahrensart Mischen von Stoffen �
Synthetisieren von Stoffen �
Verwenden von Stoffen: �
in Erzeugnissen �
durch Sprühen, Tauchen, �Streichen
als Verarbeitungshilfsstoff �
usw. �
etc. �
1 Biotransformation charakterisiert die Umbildung eines an sich nicht ausscheidbaren Stoffs in einen ausscheidbaren Stoff durch den Stoffwechsel eines Organismus . .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 68
B. Verwendungsmerkmale
Expositionsdeterminanten Beispiele Kommentar
Hauptverwendungskategorien Industrielle Verwendung �
Gewerbliche Verwendung �
Wesentliche Determinanten bei der Ableitung von DNEL- und PNEC-Werten
Verwendung in einem geschlos- �senen System
Verwendung unter Einschluss in �oder auf einer Matrix
Verwendung an wenigen Einsatz- �orten
Verwendung in einem breiten �Rahmen (mehrere Einsatzorte zur gleichen Zeit/mehrere Einsatzorte nacheinander etc.)
Zeitmuster Dauer der Tätigkeit/Verwendung �
Häufigkeit der Tätigkeit/Verwen- �dung
Expositionsmuster Unbeabsichtigte/seltene Expo- �sition
Gelegentliche Exposition �
Ständige/häufige Exposition �
Verwendete Menge Menge pro Zeiteinheit �
Menge pro Tätigkeit �
Substanzmerkmale Flüchtigkeit �
Fugazität �
Gewichtsanteil Stoff �
Staubigkeit �
etc. �
Ist für Sie im Zusammenhang mit Gemischen von Interesse
Technische Verwendungs-bedingungen
pH-Wert �
Temperatur �
Druck �
etc. �
Grundsätzliche Faktoren, die es zu bewerten gilt
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 69
B. Verwendungsmerkmale
Expositionsdeterminanten Beispiele Kommentar
Risikomanagementmaßnah-men (RMM)
Abfallbehandlung �
Absaugung �
Geschlossene Anlagen �
Maßnahmen und Einrichtungen �zur Be- und Entlüftung
Maßnahmen zur Produktsicher- �heit
Persönliche Schutzausrüstung �
Sicherheitseinrichtungen �
Umgang mit indirekten Exposi- �tionen
etc. �
Durch eine angemessen hohe technische, organisatorische und personelle Qualität im Zusammen-hang mit den RMM bestimmen Sie den Grad, bis zu dem sich Exposi-tionen verhindern oder vermindern lassen.
C. Umgebungsmerkmale
Expositionsdeterminanten Beispiele Kommentar
Biologische Expositionsfak-toren
Gefahrenbezogene Körperdosis �
Kanzerogenitätspotenzial �
Körpergewicht �
Luftkonzentration �
Staubkonzentration �
Zeitbezug �
etc. �
Ermittlung der gefahrenbezogenen Dosis, mit der ein Mensch expo-niert wird
Umgebungsfaktoren Entlüftungsrate �
Konzentrationsgrenzwerte �
Octanol-Wasser-Verteilungs- �koeffizient
Raumgröße �
Raumvolumen �
Volumenstrom lüftungstechni- �scher Maßnahmen
etc. �
Ermittlung, ob die Annahme stimmt, dass ein Stoff gleichmäßig verteilt wird
2.3.4 Die Verwendungsbedingungen
Auf die Frage, was der immer wieder vorkommende Begriff „Verwendungsbedingungen“ eigentlich charakterisiert, antworten wir:
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 70
Verwendungsbedingungen sind
veränderbare expositionsbestimmende Größen, �
die REACH segmentiert in:
Anwendungsbedingungen (Operational Conditions of use – OC)
Risikomanagementmaßnahmen (Risk Management Measures – RMM)
… sind sämtliche Handlungen, Parameter und Maßnahmen, die während der Herstellung oder Verwendung eine Auswirkung auf die Exposition von Mensch und/oder Umwelt haben können.
… sind sämtliche Handlungen, Parameter und Maß-nahmen, die während der Herstellung oder Verwen-dung mit dem Ziel eingeführt werden, die Exposition von Mensch und/oder Umwelt zu kontrollieren, zu verhindern oder wenigstens zu verringern.
Beispiel: Schemata „Verwendungsbedingungen“
Bedingungen Beschreibung
Anwendung Flächendesinfektionsmittel
Gefährliche Eigenschaften von Stoff/ Gemisch
R10 Entzündlich
R21/R22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
R34 Verursacht Verätzungen
R36 Reizt die Augen
R50 Sehr giftig für Wasserorganismen
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
GEFAHR
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
H319 Verursacht schwere Augenreizung
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 71
Bedingungen Beschreibung
Zusammen-setzung
CAS 68391-01-5 Benzyl-C12-18-alkyldimethylammoniumchloride 10–25 %
EINECS 269-919-4
CAS 67-63-0 Propan-2-ol 5–10 %
EINECS 200-661-7
kationische Tenside 1–5 %
Begrenzung und Über-wachung der Exposition
67-63-0 Propan-2-ol
AGW1 500 mg/m³, 200 ml/m³ Kategorie II2 – Überschreitungsfaktor 2
Y Kein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des AGW und BGW3
Physikalisch-chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben Form flüssig
Farbe hellgelb
Geruch süßlich
Zustandsänderung Schmelzpunkt/-bereich nicht bestimmt
Siedepunkt/-bereich nicht bestimmt
Flammpunkt 40 °C
Selbstentzündlichkeit besteht nicht
Explosionsgefahr besteht nicht
Dichte bei 20 °C 0,99 g/cm³
Löslichkeit/Mischbarkeit vollständig mischbar
pH-Wert bei 20 °C 12,5
Art der Tätig-keit/Verwen-dung
Produkt wird als Konzentrat geliefert. �
Bei der Herstellung der nötigen Gebrauchslösung sind die � Dosierungshinweise des Lieferanten zu beachten.
Alle zu desinfizierenden wasserbeständigen Oberflächen werden mit einer ausreichen- �den Menge Gebrauchslösung befeuchtet.
Die benutzte Reinigungsausrüstung ist anschließend gründlich mit Wasser zu reinigen. �
Dauer/ Häufigkeit
Dauer und Häufigkeit sind unmittelbar abhängig vom Anwendungsbereich. �
Umgebungs-bedingungen
Die empfohlenen Umgebungsbedingungen sind mit Bezug auf den Einsatzort einzeln zu �ermitteln. Orientieren können Sie sich beispielsweise an den Arbeitsplatzbeispielen der TRGS 402, Anlage 5.
Emissions-begrenzung
Die Emissionsbegrenzung ist für jeden Einzelfall zu bestimmen. �
RMM Es sind die im Abschnitt 8 SDB/eSDB geforderten Risikomanagementmaßnahmen mit �den tatsächlich praktizierten Maßnahmen einschließlich ihrer Wirksamkeit zu vergleichen.
1 AGW = Arbeitsplatzgrenzwert2 Kategorie II – resorptiv wirksame Stoffe . Basis: 15-Minuten-Mittelwert (= betriebliche Überwachung durch messtechni-
sche Mittelwertbildung über 15 Minuten)3 BGW = biologischer Grenzwert
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 72
2.3.5 Verwendungsdeskriptoren
REACH hat ein System von Verwendungsdeskriptoren festgelegt, das aus fünf separaten Deskrip-torenlisten besteht, die im Kontext miteinander den Titel eines Expositionsszenarios oder eine ver-kürzte Verwendungsbeschreibung ergeben .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 73
I. Verwendungssektoren(SU) – Sectors of Use
� strukturiert in:
Hauptanwendergruppen �
Endverwendungssektoren �
Die festgelegten Kategorien � 1 repräsentieren die größten Chemikalienanwender .
II. Produktkategorien(PC)– Chemical Produkt Categories
… beschreiben, in welchen Arten von chemischen Produkten � 2 (z.B. Desinfektionsmittel) ein Stoff (z.B. Propan-2-ol) enthalten ist, wenn er zur Endverwendung geliefert wird .
III. Verfahrenskategorien(PROC)– Prozess Categories
… beschreiben die Anwendungstechniken oder Verfahrensarten aus der Sicht des Arbeits- �schutzes .
Die festgelegten Kategorien entsprechen dem allgemeinen berufsbedingten Expositionspo- �tenzial der betreffenden Verfahren und Techniken .
Jede PROC hat unmittelbare Auswirkung auf die zu erwartende Exposition und somit auf �die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen . Deshalb erfordert die Identifizierung der passenden PROC fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Arbeitsschutz .
IV. Umweltfreisetzungskategorien(ERC)– Environmental Release Categories
… beschreiben die Verwendungsbedingungen aus der Sicht des Umweltschutzes und basie- �ren auf Merkmalen, die über das Freisetzungspotenzial des Stoffs in die Umwelt Aufschluss geben .
Die festgelegten Kategorien decken u .a . Folgendes ab: �
Herstellung, Formulierung und Endverwendung (Lebenszyklusstadium) �
breite dispersive Innen- und Außenverwendung �
Verwendung unter freisetzungsfördernden Bedingungen �
V. Erzeugniskategorien(AC) – Article Categories
… beschreiben die Art des Erzeugnisses, zu dem ein Stoff möglicherweise verarbeitet �wird .
1 Sie finden die Zusammenstellung aller Kategorien in den ECHA-Leitlinien, Kapitel R .12 „System der Verfahrensdeskrip-toren“
2 Produkt in diesem Sinn kann ein Stoff an sich oder ein Gemisch sein .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 74
Mit Unterstützung der Deskriptoren soll eine unkom-plizierte Charakterisierung von Verwendungen möglich sein . Es findet sich im Kapitel R .12 der ECHA-Leitlinien auf Seite 15 unter der Weisung „Bitte beachten“ der Hinweis:
Eine Anleitung für die Zuordnung der Deskriptoren und Kategorien finden Sie in den ECHA-Leitlinien – Kapitel R .12 „System der Verwendungsdeskriptoren“ . Dort wird auch die Verknüpfung mit einem Expositi-onsszenarium erläutert .
2.3.6 Expositionsszenarien – die eSDB-Beilage Mithilfe von Expositionsszenarien lassen sich
a . die Schadstoffaufnahme des Menschen (äußere Exposition) über unterschiedliche Aufnahme-wege (inhalativ, dermal und oral) und verschiedene Medien (Luft, Stäube, Aerosole, Wasser, Dämpfe, Nahrung etc .)
sowie
b . die Ursachen und Einflussfaktoren umweltrelevanter Belastungen
beschreiben und Sie können auf diese Weise beurteilen,
ob die eigenen Verwendungen sicher sind . �
Als Erstes gilt es, abstrahierte Szenarien für die Expositionsbewertung zu entwickeln1 . Dazu be-stimmen Sie die Rahmenbedingungen der Modellierung z .B . mit folgenden Festlegungen:
die zu betrachtenden Schutzgruppen �
die zu untersuchenden Expositionsbedingungen �
die zu berücksichtigenden Aufnahme- und Kontaktpfade �
Um eine hohe Identität zwischen der Expositionsabschätzung und der realen Exposition bzw . der zu erwartenden Exposition zu erzielen, ist es unerlässlich, dass folgende Minimalbedingungen er-füllt sind:
Das Szenario muss in Bezug auf die relevanten Expositionspfade vollständig sein . �
Das Szenario muss richtig sein . �
Das Szenario muss realitätsgerecht sein . �
1 Selbstverständlich können bzw . werden Sie auch auf bereits bestehende Szenarien (mögliche Quellen: Lieferanten, vergleich-bare Mitgliedsbetriebe in Verbänden, Kammern und Berufsgenossenschaften etc.) zurückgreifen . Die auf diese Weise erlangten Szenarien sollten aber mit Ihren Bedingungen konform gehen . Ansonsten gilt: Anpassen an die eigenen Verhältnisse oder neu entwickeln .
Die Erfahrung zeigt, dass die Beschrei-bung von Verwendungen rein auf
Grundlage des Verwendungsdeskripto-rensystems gewöhnlich unzureichend
ist, um Expositionsszenarien zu erstellen und zu kommunizieren. Deshalb wer-den üblicherweise weitere Erläuterun-gen ergänzend zu der Verwendungsbe-
schreibung erforderlich sein.
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 75
Beispiel: Standardformat für Expositionsszenarien1
1. Expositionsszenarium Titel des Szenariums, Nr. …
Liste aller Verwendungs- �deskriptoren für das Lebens-zyklus stadium sowie alle Verwendungen darin
Fünf separate Deskriptorenlisten bilden in Verbindung mit-einander eine kurze Verfahrensbeschreibung oder auch den Titel eines Expositionsszenarios:
1. Verwendungssektorkategorie (SU)
2. Produktkategorie (PC)
3. Verfahrenskategorie (PROC)
4. Umweltfreisetzungskategorie (ERC)
5. Erzeugniskategorie (AC)
Marktsegment nach Produkt- �kategorien2 (PC)
Beschreibung, in welcher Art von chemischem Produkt ein Stoff enthalten ist, wenn er an den Endanwender geliefert wird. Zur Charakterisierung stehen die Kategorien PC1 bis PC40 und PC0 – Sonstige – zur Verfügung. Für den Fall, dass keine dieser Kategorien zutrifft, können weitere indivi-duell festgelegt werden.
Beispiele aus der Deskriptorenliste3 für PC:
PC1 – Klebstoffe, Dichtstoffe �
PC8 – Biozidprodukte �
z.B. Desinfektionsmittel gegen Schadorganismen; �aber: Desinfektionsmittel, die als Bestandteil eines Reinigungsprodukts verwendet werden, sollen durch PC35 charakterisiert werden.
PC35 – Wasch- und Reinigungsmittel �
1 Adaption nach ECHA-Leitlinie, Teil D „Exposure Scenario Building“, Kapitel 22 Chemical Produkt Categories3 Deskriptor = Kenn- oder Schlüsselwort
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 76
Name des beitragenden Umwelt- �szenariums (1) und der zuge-hörigen Umweltfreisetzungs-kategorie (ERC)
Die Umweltfreisetzungskategorie1 (ERC) beschreibt die allgemeinen Verwendungsbedingungen anhand von sechs Umweltaspekten:
1. Zweck des Stoffs (beabsichtigtes technisches Schick-sal). Dieses Hauptmerkmal bestimmt, in welchem Maße zu erwarten ist, dass ein Stoff
bei der Verwendung verbraucht wird, �
durch Abfälle, Abwassereinleitungen oder Luftemissi- �onen freigesetzt wird,
in das nächste Stadium des Lebenszyklus eingeht. �
2. Lebenszyklusstadium, in dem eine Verwendung stattfin-det (Herstellung, Formulierung, Endanwendung)
3. Verteilung der Verwendung (industrielle Verwendung, gewerbliche Anwendung, Verbraucheranwendung)
4. geschlossene Anwendungssysteme während der Endanwendung
5. Innen- oder Außenanwendung
6. Anwendung unter freisetzungsfördernden Bedingungen
Liste der beitragenden Arbeit- �nehmerszenarien (2-n) und der zugehörigen Verfahrens-kategorien (PROC)
Mit Verfahrenskategorien2 (PROC) werden die Anwen-dungstechniken oder Verfahrensarten aus der Sicht des Arbeitsschutzes charakterisiert. Die Kategorisierung ist orientiert an:
Menge und Form der in einem Verfahren aufgewendeten �Energie
der für die Exposition verfügbaren Oberfläche des Stoffs �(dicke Materialschichten, Materialstaubigkeit)
dem voraussichtlichen Grad der Eindämmung �
den technischen Sicherheitsvorkehrungen �
1 Environmental Release Categories2 Process Categories
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 77
2. Beitragendes Szenarium (1) zur Beherrschung der Umwelt-exposition für ...
Name des beitragenden Szenariums
Eigenschaften des Produkts � Produktbezogene Bedingungen, die Auswirkung auf die Exposition haben, wie z.B.:
Konzentration eines Stoffs in einem Gemisch �
Viskosität eines Produkts �
Verpackungsgestaltung �
etc. �
Verwendete Mengen � Tägliche und jährliche Mengen:
pro Standort bei industrieller Verwendung �
bei breit gestreuten Verwendungen �
Häufigkeit und Dauer der Ver- �wendung
Wasser Boden Luft
einmalig einmalig einmalig
wiederholt wiederholt wiederholt
langzeitig langzeitig langzeitig
Umweltfaktoren, die nicht durch �ein Risikomanagement zu beein-flussen sind
Fließgeschwindigkeit von ankommendem Oberflächen- �wasser (m³/d)
Für einen durchschnittlichen Ort werden üblicherweise �18.000 m³/d angenommen.
Sonstige vorhandene Verwen- �dungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition
Zu diesen Bedingungen gehören beispielsweise:
Technologien/Prozessverfahren, die bestimmend sind für �die anfängliche Freisetzung des Stoffs aus dem Prozess (über Luft und Abwasser)
trockene oder wasserbasierte Prozesse �
Bedingungen im Zusammenhang mit Temperatur und �Druck
Produktverwendung im Innen- oder Außenbereich �
Arbeiten in geschlossenen Bereichen oder an der freien �Luft
Technische Bedingungen und �Maßnahmen auf Prozessebene zur Verhinderung von Freiset-zung
Gestaltung von Prozessen zur Verhinderung von Freisetzun-gen und einer damit verbundenen Exposition. Dazu gehören auch die Bedingungen, die einen zuverlässigen Einschluss gewährleisten (die Wirksamkeit ist nachzuweisen).
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 78
Technische (standortspezifische) �Bedingungen und Maßnahmen zur Verringerung/Begrenzung von Einleitungen, Abluftemis-sionen und Freisetzung in den Boden
Technische Maßnahmen – inkl. Nachweis ihrer Wirksamkeit – sind z.B.:
Filter und andere technische Maßnahmen zur Verringe- �rung einer Freisetzung in die Luft
Klärsystem �
Verfahrens- und Überwachungstechnologien zur Mini- �mierung von Emissionen
standortspezifische Verfahren zur Abfall- und Abwasser- �behandlung
etc. �
Organisatorische Maßnahmen �zur Verhinderung/Begrenzung von Freisetzungen am Standort
Gemeint sind
spezifische organisatorische Maßnahmen, �
unterstützende Maßnahmen für das Funktionieren be- �stimmter technischer Maßnahmen.
Bedingungen und Maßnahmen �bezüglich kommunaler Ab-wasserkläranlagen
Im Rahmen der Abfallbehandlung und Entsorgung sind im Zusammenhang mit den Gegebenheiten der kommunalen Abwasserklärung die notwendigen Bedingungen und Maß-nahmen festzulegen, z.B:
Abbauwirksamkeit �
Abwasserschlammbehandlung �
Begrenzung der Abluftemissionen bei einer notwendigen �Abwasserbehandlung
Verhalten in Umweltkompartimenten �
etc. �
Bedingungen und Maßnahmen �mit Bezug auf eine externe Be-handlung von Abfällen
Fixiert werden:
Anteil der verwendeten Menge, die einer externen Ab- �fallbehandlung
zur Entsorgung � zugeführt wird,
zur Rückgewinnung � zugeführt wird
geeignete Behandlungsarten für die jeweiligen Abfallar- �ten (mit Wirksamkeitsnachweis)
Art des Abfalls nach Ende der Nutzungsphase �
spezifische Recyclingarten �
Verwendungsspezifische/verfah- �rensspezifische Maßnahmen
… von denen zu erwarten ist, dass die vermutete Exposition über das geschätzte Maß hinaus verringert wird.
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 79
2.n Beitragendes Szenarium (n)1 zur Beherrschung der Arbeitnehmer-exposition für …
Name des beitragenden Szenariums (n)
Produkteigenschaften � Konzentration eines Stoffs in dem Produkt �
Physikalischer Zustand des Produkts �
Verpackung – soweit sie eine Auswirkung auf die � Exposition besitzt
etc. �
Verwendete Mengen � Verwendete Menge am Arbeitsplatz: �
zur Durchführung einer Aufgabe �
innerhalb einer Schicht �
Maximale verwendete Menge pro Arbeitstag �
etc. �
Häufigkeit und Dauer der �Verwendung/Exposition
Inhalativ Oral Dermal
kurzfristig/ einmalig
kurzfristig/ einmalig
kurzfristig/ einmalig
kurzfristig/ wiederholt
kurzfristig/ wiederholt
kurzfristig/ wiederholt
langzeitig/einmalig langzeitig/einmalig langzeitig/einmalig
langzeitig/ wiederholt
langzeitig/ wiederholt
langzeitig/ wiederholt
Faktoren, die nicht vom Risiko- �management beeinflusst werden
Externe Faktoren �
Menschliche Faktoren �
Spezifische Verwendungsbedingungen �
etc. �
Sonstige vorhandene Verwen- �dungsbedingungen mit Einfluss auf die Exposition
Arbeitsausführung im Innen- oder Außenbereich �
Prozessbedingungen (im Zusammenhang mit Tempera- �tur und Druck)
Prozessverfahren �
Raumvolumen �
Technologien �
etc. �
Technische Bedingungen und �Maßnahmen auf Prozessebene zur Verhinderung von Freiset-zungen
Ermittlung von Mengen und Ursachen signifikanter Frei- �setzungen
Technische Maßnahmen zur Begrenzung/Verhinderung �
etc. �
1 Die Anzahl (n) der beitragenden Szenarien bestimmen Sie nach den Erfordernissen .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 80
Technische Bedingungen und �Maßnahmen zur Beherrschung der Verbreitung von der Quelle bis zum Arbeitnehmer
Technische Sicherheitsmaßnahmen: �
Abzüge �
Be- und Entlüftung �
geschlossene Systeme �
etc. �
Organisatorische Maßnahmen �zur Verhinderung/Begrenzung einer Freisetzung, Verbreitung und Exposition
Spezifische organisatorische Maßnahmen �
Organisatorische Maßnahmen, die zur Unterstützung �bestimmter technischer Maßnahmen erforderlich sind
etc. �
Bedingungen und Maßnahmen �zum persönlichen Schutz, zur Hygiene und Gesunderhaltung
Betriebsärztliche Versorgung �
Hautschutz und Hautpflege �
Persönliche Schutzausrüstung �
etc. �
2.3.7 Die Risikomanagementmaßnahmen
Für eine sichere Verwendung von Stoffen/Gemischen sind Risikomanagementmaßnahmen uner-lässlich .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 81
Unterscheiden lassen sich die Maßnahmen ihrer Art nach als
Instruktionen � (grundsätzlich erforderlich bei der Maßnahmenumsetzung),
prozess- und/oder produktbezogene Maßnahmen � (haben bei der Risikominimierung immer Vor-rang vor additiven Emissionsminderungsmaßnahmen),
technische Maßnahmen � (haben stets Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen),
organisatorische Maßnahmen � (Betriebsanweisungen, Unterweisungen etc.),
personenbezogene Schutzmaßnahmen � (Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Atem-schutz usw. – aber auch: Erste Hilfe, Hygiene, arbeitsmedizinische Vorsorge etc.),
besondere Schutzmaßnahmen . �
Die ECHA-Leitlinie Teil D, Kapitel D .4 .5 .3, enthält zum Thema Risikomanagementmaßnahmen acht Fragen, die wir hier in einer Kurzfassung anführen:
1 . Welche Verwendungen des Stoffs sollten vermieden werden?
2 . Wie kann das Expositionspotenzial gegenüber einem Stoff in einem Gemisch oder Erzeugnis auf der Produktebene verringert werden?
3 . Kann durch die Anwendung einer wirksamen Einkapselung die Exposition verhindert oder ver-mieden werden?
4 . Lässt sich durch eine Begrenzung von Dauer und/oder Häufigkeit des Umgangs mit dem Stoff die Exposition verringern?
5 . Lassen sich durch prozessintegrierte Maßnahmen Emissionen reduzieren?
6 . Kann die Exposition am Arbeitsplatz durch technische Maßnahmen verhindert oder wenigstens minimiert werden?
7 . Lassen sich mit Unterstützung lokaler oder gesamtbetrieblicher Maßnahmen die Luft- und Was-seremissionen vermindern?
8 . In welchen Situationen kann nur durch persönliche Schutzmaßnahmen eine Verminderung der Exposition erreicht werden?
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 82
Beispiel: Vergleich der Risikomanagementmaßnahmen im Gesundheitsschutz
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Destination Vergleich Feststellung Handlungs-bedarf
RMM im Expo-sitionsszenario
RMM im Betrieb
Wirksamkeit Effekt auf Ex-positionshöhe
Instruktionen
Organisatorische Maßnahmen
Prozesskontrollen
Technische Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Besondere Schutz-maßnahmen
Sie werden zur Bewertung Ihrer betrieblichen Risikomanagementmaßnahmen sicher ein ähnliches tabellarisches Erfassungstool verwenden, und das auch für die Bereiche
Umweltschutz und �
Entsorgung . �
Über die Webseite1 des CEFIC (Europäischer Verband der chemischen Industrie) können Sie sich eine Bibliothek2 mit Empfehlungen zum Risikomanagement herunterladen . Die darin enthaltenen Informationen sind dafür ausreichend, Sie sowohl bei der Ermittlung geeigneter Risikomanage-mentmaßnahmen als auch bei der Kommunikation der Maßnahmen zu unterstützen .
1 http://cefic .org/en/ REACH-for-industries-libraries .html2 Die Bibliothek existiert nur in englischer Sprache .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 83
Screen-Snap: RMM-Bibliothek des CEFIC
2.3.7.1 Sonderfall – Unangemessene Risikomanagementmaßnahmen
Risikomanagementmaßnahmen, die Ihnen per Sicherheitsdatenblatt empfohlen werden, sind ver-pflichtend . Aber sind sie auch immer angemessen und praktikabel?
Um das herauszufinden, müssen Sie sich darüber Klarheit verschaffen, aus welchem Grund vorge-gebene Maßnahmen eventuell als unangemessen anzusehen sind . Sie machen das praktischerweise im Zuge der Konformitätsprüfung des SDB oder eSDB einschließlich Expositionsszenario .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 84
Simplifiziertes Ablaufschema: Prüfung der Angemessenheit von RMM1
Folgende Definitionen beschreiben exemplarische Fälle von Unangemessenheit:
Eine oder mehrere der empfohlenen Maßnahmen stehen �
nicht im Einklang mit der Einstufung und/oder der Kennzeichnung des Stoffs/Gemischs, �
im Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften . �
Die empfohlenen Maßnahmen �
beziehen sich auf Expositionswege, die nicht eintreten, �
sind für den betreffenden Stoff bzw . das Gemisch nicht wirksam, �
1 Wir haben das Ablaufschema stark simplifiziert . Tatsächlich benötigen Sie deutlich mehr Einzelschritte, um das Ergebnis der Überprüfung zu erhalten .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 85
sind für die beschriebenen Verwendungen unrealistisch und nicht umsetzbar, �
sind nicht kontrollierbar, �
sind nicht praxisgerecht, �
sind übertrieben �
usw . �
Der technische und/oder finanzielle Aufwand für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen �ist nicht vertretbar .
etc . �
Sicher wird es so sein, dass Sie eine Überprüfung auf Angemessenheit nur vornehmen, wenn ein be-gründeter Verdacht besteht, dass die eine oder andere der empfohlenen Maßnahmen unangemes-sen sein könnte . Stellt sich heraus, dass Ihre Vermutung berechtigt ist, müssen Sie Ihren Lieferanten davon in Kenntnis setzen . Die weiterzuleitenden Informationen haben so hinreichend zu sein, dass die Begründung, mit der die Empfehlungen in Zweifel gezogen werden, eindeutig ist .
Als Konsequenzen aus dem Ergebnis der Überprüfung kommen beispielsweise infrage:
Anpassung der Risikomanagementmaßnahmen �
Anpassung des Verfahrens �
Durchführung einer eigenen Stoffsicherheitsbeurteilung �
Ersetzen des betreffenden Stoffs/Gemischs �
etc . �
2.3.8 Herstellen vorgesehener Bedingungen
In Fällen, in denen Ihre Verwendungsbedingungen nicht durch das Expositionsszenario abgedeckt sind, haben Sie die Option, die im Szenario vorgesehenen Bedingungen herzustellen . Sie können beispielsweise
Prozess- und/oder Verfahren ändern, �
neue Risikomanagementmaßnahmen einführen, �
bestehende Risikomanagementmaßnahmen aktualisieren, �
betriebliche Bedingungen an die vorgesehenen anpassen �
etc . �
Sollten Sie sich zu diesem Prozedere entschließen, ist es effizient, wenn Sie alle Szenarien, in denen gleiche oder ähnliche Risikomanagementmaßnahmen vorgesehen sind, gleich mit berücksichtigen .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 86
Modellierung der Expositionsszenarien2.4
Bei der Modellierung eines Expositionsszenarios werden Sie sehr schnell feststellen, dass die Arbei-ten einen erheblichen Zeitaufwand verursachen . Dennoch lassen sich die einzelnen Schritte nicht vermeiden, aber variieren und vereinfachen .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 87
2.4.1 Vorgangsübersicht „Expositionsszenarien“
ID Vorgang Kern (inkomplett) Folge-ID
1 Verwendungen des Stoffs abbilden Darstellung identifizierter Verwendun- �gen
Deskriptorensystem anwenden �
Fraktionierung der Lebenszyklusstadien �(1 bis 4)
Marktbetrachtung auf der Basis be- �triebseigener Daten und ermittelter Branchendaten
2
2 Zusammenstellung verfügbarer Daten zu Verwendungsbedingungen und Risiko-managementmaßnahmen
Basis: betriebseigene Daten einschl. �Messdaten
Bezug: Lebenszyklusstadium �
Branchendaten einbeziehen �
Freisetzungs- und Expositionswerte �entsprechend Lebenszyklus feststellen
3
3 Auswahl geeigneter Verwahrens- und Produktkategorien für identifizierte Verwendungen
Verwendungen anhand der Daten aus �ID 2 eine geeignete Kategorie zuweisen
Verwendungen feststellen, für die keine �geeignete Produkt- oder Verfahrenska-tegorie im Deskriptorensystem vorge-geben ist
4
Anforderungen an die Daten für die �Expositionsmodelle festlegen. Grund-lage dafür sind
das Standardformat für Expositions- �szenarien,
die Eingabetabellen (anfänglich oder �Iteration).
Identifizierung der notwendigen Daten- �eingabe
4 oder 8
Identifizierung der Eingabe in Werk- �zeuge zur Expositionsabschätzung der Stufe (Tier) 1
9
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 88
Eingabedaten
Zur Expositionsabschätzung (Stufe [Tier] 1) für Arbeitnehmer werden als Eingabedaten nur wenige Determinanten benötigt:
1 . Kurztitel Expositionsszenario
2 . Verfahren und Tätigkeiten
3 . Dauer und Häufigkeit
4 . Aggregatzustand
5 . Konzentration des Stoffs
6 . Menge
7 . sonstige relevante Bedingungen
8 . Risikomanagementmaßnahmen
Die Daten zur Abschätzung der Umweltexposition werden auf Position 8 dem Risikobereich ange-passt und um Position 9 ergänzt:
8 . Umweltrisikomanagement
9 . Abfallmanagementmaßnahmen
ID Vorgang Kern Folge ID
4 Anfängliche Expositionsszenarien erstellen
Erste Expositionsabschätzung und Risiko-beschreibung durchlaufen
Abfassen „Anfängliches Expositions- �szenario“ anhand der Eingabedaten für eine Expositionsabschätzung der Stufe 1
Hypothese der wesentlichen Expositi- �onswege
Dokumentation von Expositionswegen, �die keine Berücksichtigung finden
Risikobeschreibung �
Übersicht darüber, in welchen Punkten �eine Beherrschung der Risiken nicht nachgewiesen ist
5
5 Abschluss der ursprünglichen Expositionsszenarien
Nachweis, dass die Risiken beherrscht �werden können
Abschluss der ursprünglichen Exposi- �tionsszenarien mit Beschreibung der betrieblichen Bedingungen und Risiko-managementmaßnahmen
Vergabe der passenden Kurztitel �
6
Zusammenstellung von Verwendungen, �für die ein Nachweis über die Risiko-beherrschung auf der Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist
7
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 89
ID Vorgang Kern Folge ID
6 Resonanzprofil erstellen Feedback-anfrage
Angefragt wird z.B. bei �
… repräsentativen �Kunden,
Verbänden, �
verbundenen Unter- �nehmen
etc. �7
Abgefragt wird z.B., ob die �
Verwendungen abge- �deckt sind,
VB � 1 und RMM2 ange-messen sind,
Beschreibungen un- �missverständlich sind.
7 Zusätzliche Daten identifizieren – soweit erforderlich
Verfeinern der VB und RMM �
Angaben über Stoffeigenschaften kon- �kretisieren
3–6
Falls erforderlich, zusätzliche Daten �identifizieren
8
8 Wiederholte Stoffsicherheitsbeurteilung (Iteration) mit ausgewählten Werkzeugen durchführen
Weitere Iteration ist erforderlich. �
Weitere Prüfungen sind notwendig. �
9
Risikobeherrschung kann nachgewie- �sen werden
Abschlusseingaben zur Ermittlung �schädlicher Wirkungen
11
9 Eruieren, ob potenziell Messdaten oder ein höherstufiges Modell erforderlich sind
Risikobeherrschung kann mit dem �Modell der Stufe (Tier) 1 nicht nachge-wiesen werden.
10
Risikobeherrschung kann mit dem �Modell der Stufe (Tier) 1 nachgewie-sen werden.
11
10 Messdaten oder höherstufiges Modell verwenden
Expositionsszenario verfeinern �
Risikobeherrschung mit einer höherstu- �figen Beurteilung nachweisen
Unter Umständen �
bestimmte Verwendungen nicht im �Expositionsszenario berücksichtigen,
spezielle Verwendungsbedingungen �im Expositionsszenario beschreiben
etc. �
11
1 VB = Verwendungsbedingungen2 RMM = Risikomanagementmaßnahmen
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 90
ID Vorgang Kern Folge ID
11 Abschluss von Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung (einschl. Unsi-cherheitsanalyse)
VB und RMM, die eine Risikobeherr- �schung sicherstellen, werden in die endgültigen Expositionsszenarien auf-genommen.
Prüfungen, die noch nicht vorgenom- �men worden sind, aber vorgeschlagen werden, enthalten die Empfehlung vorläufiger Verwendungsbedingungen zur Risikobeherrschung.
Beschreibung der Verwendungen, von �denen zum Schutz der Gesundheit und Umwelt abgeraten wird
etc. �
12
12 Integriertes Expositionsszenarium ableiten Auswahl der VB und RMM, die zur �Beherrschung der Risiken in Bezug auf die Expositionswege führen
Überprüfung der Auswirkungen von VB �und RMM auf die Expositionswege
Verknüpfung aller VB und RMM �
13
13 Zusammenführung der endgültigen Expo-sitionsszenarien
Zusammenführung von Szenarien mit �ähnlichen betrieblichen Bedingungen und Risikomanagementmaßnahmen
14
14 Dokumentation Stoffsicherheitsbericht �
Komponente für das erweiterte Sicher- �heitsdatenblatt zusammenstellen
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 91
2.4.2 Generische Expositionsszenarien
Breite Szenarien werden im Fachterminus als „generische Expositionsszenarien (GES1)“ bezeichnet . Sie beschreiben die Anwendungsbedingungen und integrierten Risikomanagementmaßnahmen für einen Stoff oder eine Gruppe von ähnlichen Stoffen in einem definierten Anwendungsgebiet . Das kann sowohl die industrielle und professionelle Verwendung als auch die Anwendung durch den Verbraucher sein .
Ein besonderes Merkmal der generischen Expositionsszenarien ist die Verwendung von unter-schiedlichen Gültigkeitsbereichen . Was nichts anderes bedeutet, als dass für Stoffe mit ähnlichen expositions- und risikobestimmenden Eigenschaften die gleichen Risikomanagementmaßnahmen oder auch geeignete RMM-Kombinationen empfohlen werden .
1 GES steht für: Generic Exposure Scenarios
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 92
Fragen Sie bei Ihrem Berufsverband oder auch bei einem Lieferanten nach, ob geeignete generische Expositionsszenarien existieren, die sich auf Ihre Verwendungen übertragen lassen . Ist das der Fall, sollten Sie diese Szenarien als Basis nehmen und sie entsprechend modifizieren .
Für die Entwicklung generischer Expositionsszenarien ist das Stand-alone-Tool „Worker Chemical Safety Assessment (CSA)“ als Support-System sehr gut geeignet .
Tabelle 1 stellt ein strukturiertes Format für die standardisierte Sammlung von Verwendungsbe- �schreibungen einschließlich der damit verbundenen typischen Betriebsbedingungen und Risiko-managementmaßnahmen (RMM) bereit .
Tabelle 2 bietet die Möglichkeit einer Stoffsicherheitsbeurteilung für jede Verwendung und zur �Erfassung der relevanten Risikomanagementmaßnahmen für die Beweisführung der sicheren Nutzung .
Ausschnitt „Worker CSA Template“
Anzumerken ist:
a . Ein effizienter Umgang mit dem Tool erfordert einiges an Fachwissen .
b . Das Tool steht nur in englischer Sprache zur Verfügung .
c . Herausgeber des Tools ist das CEFIC (European Chemical Industry Council, Brüssel) .
d . Herunterladen können Sie das Tool unter der Internetadresse: www.cefic.be/Files/Publications/2009-12-11-Cefic-GES-CSA-Worker-Template-Version-01.xls csa-worker-template-version-01.
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 93
2.4.3 Expositionsszenarien im Hinblick auf die Entsorgung
Ein signifikantes Kapitel konstituiert die Entsorgungsphase . Sie macht es erforderlich, dass in Ver-bindung mit den beurteilten Verwendungen alle Abfälle sämtlicher Prozesse sowie die Abfälle mit dem Erzeugnis, in welches der Stoff aufgenommen worden ist, geprüft werden .
Es wird nach dem gleichen Prinzip der Quantifizierung von Expositionshöhen verfahren wie bei den sonstigen Verwendungen eines Stoffs; denn die Handhabung der Abfälle setzt normalerweise dieselben Risikomanagementmaßnahmen voraus, die auch für die eigentliche Verwendung emp-fohlen werden .
Im Rahmen der Bewertung von Risiken während der Entsorgungsphase sind vorrangig die beson-deren Risiken der abfallwirtschaftlichen Verfahren zu prüfen, die in den übrigen Prozessen nicht berücksichtigt worden sind .
Informationssammlung über Gefährdungen2.5
In der Regel werden Sie die für eine sichere Verwendung relevanten Grenzwerte aus dem entspre-chenden Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 8 ersehen können . Wichtig sind diese Informationen für Sie dann bei der Ableitung der faktischen Werte .
2.5.1 Zuordnung DNEL-/PNEC-Werte
2.5.1.1 DNEL-Werte
Die Bewertung von Stoffrisiken hat nach REACH auf der Basis von Wirkdaten und der durch die Verwendung provozierten Exposition zu erfolgen . Dabei ist ein definierter Grenzwert, der soge-nannte DNEL (Derived No-Effect Level), für die Beurteilung einer möglichen schädlichen Wirkung auf die menschliche Gesundheit zuständig .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 94
Adaption der „Figure R.8.1“ im Kapitel R.8 der ECHA-Leitlinien
DNEL-Werte charakterisieren entweder
die maximale Aufnahmemenge �
oder
die Konzentrationswerte in Gemischen oder �in Medien .
Hinweis:
Eine ausführliche Beschreibung der Ableitung von DNELs finden Sie im Kapitel R.8 „Charac-terisation of dose [concentration]-response for human health“ der ECHA-Leitlinien. Wie die meisten, steht auch dieses Kapitel nur in engli-scher Sprache zur Verfügung.
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 95
Abgeleitet werden DNEL-Werte für
die unterschiedlichen Expositionswege, �
die unterschiedliche Expositionsdauer und -häufigkeit �
Exposition Einwirkung Wirkung Wirkort Grenzwert
Dauer Häufigkeit akut chro-nisch
lokal syste-misch
DNEL profes-sionell
DNEL kom-merziell
Oral kurzfristig ohne Ab-sicht
langfristig selten
wiederholt gele-gentlich
häufig
ständig
Dermal kurzfristig ohne Ab-sicht
langfristig selten
wiederholt gele-gentlich
häufig
ständig
Inhalativ kurzfristig ohne Ab-sicht
langfristig selten
wiederholt gele-gentlich
häufig
ständig
2.5.1.2 PNEC-Werte
Für die Beurteilung einer möglichen schädlichen Wirkung auf die Umwelt ist die
PNEC � (Predicted No-Effect Concentration)
zu bestimmen .
Dieser Wert wird dann mit der Höhe der Umweltexposition – charakterisiert durch die
PEC � (Predicted Environmental Cocentration) –
verglichen .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 96
Kommt der Vergleich zu dem Ergebnis, dass die PEC kleiner ist als die PNEC, gilt das Risiko als angemessen kontrolliert .
PNEC-Werte werden für die verschiedenen Kompartimente
Wasser, �
Boden, �
Luft, �
mikrobiologische Aktivität in Kläranlagen �
bestimmt .
Exposition Einwirkung Wirkung Wirkort Grenzwert
einmalig, kurzzeitig
kontinu-ierlich
akut dauer-haft
lokal syste-misch
PNEC Anmer-kung
Wasser
Luft
Boden
Denken Sie daran: Um die Expositionshöhen beurteilen zu können, benötigen Sie auch stoffbezo-gene Informationen über die Mobilität und den Verbleib in der Umwelt . Ausdrücklich:
biologische Abbaubarkeit �
Dampfdruck �
log K �OW
Molekulargewicht �
Wasserlöslichkeit �
Hinweis:
Eine ausführliche Beschreibung der Ableitung von DNELs finden Sie im Kapitel R.8 „Charac-terisation of dose [concentration]-response for human health“ der ECHA-Leitlinien. Wie die meisten, steht auch dieses Kapitel nur in engli-scher Sprache zur Verfügung.
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 97
2.5.2 Verwendungs- und Expositionsmatrix
Stoff/Gemisch Verwendungsart
Exposition Industriell Gewerblich Privat
Human Oral kurzzeitig 1 2 3
langzeitig/wiederholt 4 5 6
Dermal kurzzeitig 7 8 9
langzeitig/wiederholt 10 11 12
Inhalativ kurzzeitig 13 14 15
langzeitig/wiederholt 16 17 18
Umwelt Wasser einmalig/kurzzeitig 19 20 21
kontinuierlich 22 23 24
Luft einmalig/kurzzeitig 25 26 27
kontinuierlich 28 29 30
Boden einmalig/kurzzeitig 31 32 33
kontinuierlich 34 35 36
Legende + Identifizierte Verwendung
– Nicht unterstützte Verwendung
0 Nicht identifizierte Verwendung
(Quellenangabe: Diese Tabellen-Adaption folgt der u.a. vom VCI entwickelten Matrix der Verwendungs- und Expositionskategorien.)
Nutzwert der Matrix
Für Sie besitzt der Einsatz einer solchen Matrix einen mehrfachen Nutzwert, beispielsweise:
der schnelle Überblick, welche Expositionen eines Stoffs/Gemischs bereits bewertet sind �
die Basis, um die für eine bestimmte Exposition festgelegten Maßnahmen miteinander verglei- �chen und abgleichen zu können
die Möglichkeit, �
den Expositionen die passenden Risikomanagementmaßnahmen unmittelbar zuordnen zu �können,
zur Abdeckung der schwerwiegendsten Stoffeigenschaften Maßnahmen zu fixieren �
etc . �
Ein weiterer Zusatznutzen ist die in der Matrix gemachte Unterscheidung hinsichtlich der Expo-sitionsdauer . Diese gestattet Ihnen auf einfache Weise die Ableitung unterschiedlicher Grenzwerte sowie eine einschlägige Identifizierung und Zuordnung von Risikomanagementmaßnahmen .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 98
Anwendung der Matrix
I . Identifizieren der Verwendung:
Begriff für die vorgesehene Verwendung des Stoffs/Gemischs festlegen (z .B . Flächendesinfek- �tionsmittel)
II . Identifizieren relevanter Matrix-Elemente:
alle bekannten Verwendungen den einzelnen Tabellenfeldern zuordnen �
identifizierte Verwendungen mit (+) kennzeichnen �Derartig gekennzeichnete Matrix-Elemente müssen bewertet werden .
nicht identifizierte Verwendungen mit (0) kennzeichnen �kennzeichnet eine nicht beabsichtigte Verwendung
nicht unterstützte Verwendungen mit (–) kennzeichnen �Expositionspfad wird aufgrund der bekannten Stoffeigenschaften ausgeschlossen .
III . Bewertung
Beispiel: Bewertung (Auszug)
Stoff/ Gemisch
Testsubstanz Verwendungsart
Exposition Industriell Gewerblich Privat
Human Oral kurzzeitig 1 Kontakt mit dem Mund vermei-den. Am Arbeitsplatz nicht Essen, Trinken, Rauchen. Von Nahrungs- und Genussmitteln fernhalten.
Hände waschen nach einem di-rekten Kontakt mit dem Stoff und nach Beendigung der Arbeit.
2 Wie 1 3 0
langzeitig/wiederholt
4 0 5 0 6 0
Dermal kurzzeitig 7 Hautkontakt vermeiden. Schutz-handschuhe tragen. Schutzbrille benutzen.
8 Wie 7 9 Haut-kontakt vermei-den
langzeitig/wiederholt
10 Hautkontakt vermeiden.
Schutzhandschuhe tragen. Bei Gemischen mit einer Kon-zentration < 1 % sind Schutz-handschuhe nicht erforderlich. Schutzbrille tragen. Achtung: Substanz entfettet die Haut. Hände nach Beendigung der Arbeit waschen. Hautschutzmittel verwenden.
11 Wie 10 12 Haut-kontakt vermei-den
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 99
Stoff/ Gemisch
Testsubstanz Verwendungsart
Exposition Industriell Gewerblich Privat
Inhala-tiv
kurzzeitig 13 DNEL: 400 mg/m3
Substanz ist in hoher Konzentra-tion giftig.
Nicht einatmen.
Konzentration unter DNEL: … halten.
Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung:
Lüftung, lokale Absaugung, zu-sätzliche Abdeckung für offene Systeme.
Luftwechselrate: …/Std.
Kontrollmessungen: …
14 Wie 13 15 0
langzeitig/wiederholt
16 DNEL: 100 mg/m3
Substanz ist in hoher Konzentra-tion giftig.
Nicht einatmen.
Konzentration unter DNEL: … halten.
Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung:
Lüftung, lokale Absaugung, zu-sätzliche Abdeckung für offene Systeme.
Luftwechselrate: …/Std.
Kontrollmessungen: ...
17 Wie 16 18 0
Umwelt Was-ser
einmalig/kurzzeitig
19 PNEC: 0,01 mg/l
Freisetzen ins Wasser vermeiden. Abwasser regelmäßig kontrollie-ren. Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung:
Filterung, Abscheidung usw.
20 Wie 19 21 0
kontinuier-lich
22 PNEC: 0,001 mg/l
Freisetzen ins Wasser vermeiden. Abwasser regelmäßig kontrollie-ren. Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung:
Filterung, Abscheidung usw.
23 Wie 22 24 0
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 100
Stoff/ Gemisch
Testsubstanz Verwendungsart
Exposition Industriell Gewerblich Privat
Luft einmalig/kurzzeitig
25 Siehe unter 28 26 Wie 25 27 0
kontinuier-lich
28 PNEC: 10 mg/m3
Emissionsschutz > 1,000 g/h, z.B.: Adsorptionsfilter, thermische Abluftreinigung usw.
29 Wie 28 30 0
Boden einmalig/kurzzeitig
31 Verunreinigung des Bodens in der Regel nur zufällig.
Maßnahmen für den Störfall sind z.B.: …
32 Wie 31 33 0
kontinuier-lich
34 Bodenverunreinigungen vermei-den.
Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung:
35 Wie 32 36 0
2.5.3 Risikofeststellung für alle Expositionswege
Zunächst ist eine Expositionsabschätzung für die verschiedenen Verwendungen und Expositions-typen notwendig, die aus drei Abschnitten besteht:
1 . Emissionsabschätzung
2 . Bewertung von Verbleib und Verhalten in der Umwelt
3 . Abschätzung der Expositionshöhe
Zur Ermittlung der Risikoverhältnisse werden dann die abgeleiteten Expositionshöhen durch die jeweiligen DNEL- bzw . PNEC-Werte geteilt .
Ist das festgestellte Verhältnis größer als eins, so besteht ein Risiko . In diesem Fall bedeutet das, �Sie müssen die Beurteilung für den betroffenen Expositionsweg wiederholen .
Ist das festgestellte Verhältnis gleich oder kleiner als eins, so kann die beurteilte Verwendung als �sicher betrachtet werden .
Expositionsweg Risikofeststellung
Exposition Expositions-höhe
DNEL-Wert Risikoverhältnis
Human Oral kurzzeitig
langzeitig/wiederholt
Dermal kurzzeitig
langzeitig/wiederholt
Inhalativ kurzzeitig
langzeitig/wiederholt
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 101
Expositionsweg Risikofeststellung
Exposition Expositions-höhe
PNEC-Wert Risikoverhältnis
Umwelt Wasser einmalig/kurzzeitig
kontinuierlich
Luft einmalig/kurzzeitig
kontinuierlich
Boden einmalig/kurzzeitig
kontinuierlich
Das zweckdienliche Scaling-Verfahren2.6
Im Allgemeinen wird von einem nachgeschalteten Anwender (NA) erwartet, dass er die Verwen-dungsbedingungen einhält, die im Expositionsszenario des Lieferanten benannt werden . Es ist aber gut möglich, dass Sie, der NA, andere Kombinationen von Risikomanagementmaßnahmen und Anwendungsbedingungen aufbieten – und auf diese Weise das gleiche oder ein höheres Maß an Sicherheit realisieren .
Nicht jeder Unterschied zwischen den beschriebenen Verwendungsbedingungen im Expositions-szenario und der eigenen Praxis bedeutet also, dass Ihre Verwendung nicht abgedeckt ist .
Prüfen Sie darum, ob in dem betreffenden Expositionsszenario Hilfestellungen (Angabe einer For-mel, Hinweis auf Bewertungsinstrument etc.) dazu existieren, wie sich Abweichungen von den Ver-wendungsbedingungen im Expositionsszenario bewerten lassen .
Die Nutzung einfacher mathematischer Gleichungen zur Bewertung der eigenen Verwendungsbe-dingungen macht das „Scaling“ (abgleichen, maßstabsgerecht die Größe verändern) aus .
Angewendet werden kann das Scaling-Verfahren aber nur, wenn der Lieferant in seinem Expositi-onsszenario die relevanten Scaling-Regeln bzw . die genutzten Scaling-Instrumente genügend spe-zifiziert hat . Durch diese Information finden Sie zudem belegt, dass die Anwendbarkeit und die Grenzen des Scalings für die identifizierten Verwendungen durch den Lieferanten beurteilt worden sind und im Stoffsicherheitsbericht dokumentiert wurden .
Wenn Sie Näheres zum Verfahrensablauf wissen möchten, befassen Sie sich mit Kapitel G, Anhang G1, der ECHA-Leitlinien .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 102
Simplifiziertes Schema „Scaling-Verfahren“
An dieser Stelle reichen wir Ihnen noch die Aufzählung Ihrer Möglichkeiten zum Punkt „Weitere Schritte entscheiden“ nach:
Sie können sich dafür entscheiden, Ihre Verwendungsbedingungen an die im Expositionsszena- �rio beschriebenen Bedingungen anzupassen .
Sie können aber auch Ihre Verwendung dem Lieferanten mitteilen und ihn ersuchen, ein Expo- �sitionsszenario zu erstellen, das diesen Bedingungen entspricht .
Oder Sie beschließen, für die Verwendung eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung durchzufüh- �ren, notwendige Expositionsszenarien auszufertigen und das im Bedarfsfall Ihren Kunden zu kommunizieren .
Oder Sie entscheiden sich dafür, zu einem Lieferanten zu wechseln, der Ihre Verwendung mit �seinen Bedingungen abdecken kann .
Möglicherweise verzichten Sie aber auch auf die Verwendung, suchen nach Ersatzstoffen, stellen den Prozess um usw . In jedem Fall bleibt Ihnen genügend Spielraum, um eine adäquate Lösung zu finden .
eSDB-REACH Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung
Seite 103
Die Beurteilung von Gemischen2.7
Auf die Beurteilung von Gemischen können wir im Rahmen dieser Betrachtungen zwar nicht aus-führlich eingehen, wir kommen aber nicht daran vorbei, die wesentlichen Merkmale einer solchen Bewertung anzusprechen .
Es ist Ihnen durchaus geläufig, dass sich bei einem Gemisch die gefährlichen Dispositionen und das Emissionsverhalten deutlich von den Eigenschaften der einzelnen Inhaltsstoffe unterscheiden kön-nen . Was möglicherweise dazu führt, dass mehrere Inhaltsstoffe eines Gemischs unter Bedingungen verwendet werden, die nicht von Expositionsszenarien der Einzelstoffe abgedeckt werden –mit der Folge, dass für jeden dieser Stoffe eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen ist oder alternativ dazu, eine Beurteilung des Gemischs .
Für Gemische mit vielen Inhaltsstoffen gilt:
Die Bewertung kann sich auf diejenigen Stoffe konzentrieren, die ausschlaggebend sind für die �Risikomanagementmaßnahmen .
Hauptpunkte der Stoffsicherheitsbeurteilung für ein Gemisch sind:
Festlegung der bestimmenden Eigen-schaften
Es ist zu bestimmen, auf welchen Eigenschaften das Expositi-onsszenario beruht:
Eigenschaften des Gemischs �
Eigenschaften der Prioritätenstoffe �
Eigenschaften der Leitsubstanzen �
Entwicklung eines Expositionsszenarios Das Szenario hat sich auf das Gemisch zu beziehen. �
Die Anwendungsbedingungen des Gemischs sind in dem �Szenario zu beschreiben.
Mit der Beschreibung sind die Anwendungsbedingungen für �alle Inhaltsstoffe des Gemischs gleich.
Sicherheitsbewertung risikobestimmen-der Stoffe
Vorzunehmen sind entsprechende
Expositionsbewertungen und �
Risikobeschreibungen. �
Risikomanagementmaßnahmen Für einen sicheren Umgang sind zu fixieren:
die angemessenen Risikomanagementmaßnahmen �
die notwendigen Anwendungsbedingungen �
Überprüfung Abschließend muss überprüft werden, ob die empfohlenen An-wendungsbedingungen in der Lage sind, die möglichen Exposi-tionen aufgrund aller Inhaltsstoffe und aufgrund des Gemischs als Ganzem abzudecken.
Die Ergebnisse einer Stoffsicherheitsbeurteilung zu einem Gemisch werden – wie bei Einzelstoffen auch – in einem Stoffsicherheitsbericht dokumentiert .
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 104
Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern3.
IndiesemKapitellenkenwirIhreAufmerksamkeitauf
die Informationssammlung über die Exposition, �
den Informationsbedarf für die verschiedenen Ebenen, �
die Schätzung und/oder Berechnung der Exposition . �
Wir beginnen unsere Betrachtungen mit den …
Konvertierungstabellen zu Gesundheitsgefahren3.1
Gefahr Akute Toxizität
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H330 Lebensgefahr beim Einatmen
Sehr giftig R26 Sehr giftig beim Einatmen
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt
R27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut
H300 Lebensgefahr beim Verschlu-cken
R28 Sehr giftig beim Verschlucken
H331 Giftig beim Ein-atmen
Giftig R23 Giftig beim Ein-atmen
H311 Giftig bei Haut-kontakt
R24 Giftig bei Berüh-rung mit der Haut
H301 Giftig beim Ver-schlucken
R25 Giftig beim Ver-schlucken
ACHTUNG H332 Gesundheits-schädlich beim Einatmen
Gesund-heits-schädlich
R20 Gesundheits-schädlich beim Einatmen
H312 Gesundheits-schädlich bei Hautkontakt
R21 Gesundheits-schädlich bei Berührung mit der Haut
H302 Gesundheits-schädlich beim Verschlucken
R22 Gesundheits-schädlich beim Verschlucken
H336 Kann Schläfrig-keit und Benom-menheit verursa-chen
Kein Symbol R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 105
Gefahr Aspirationsgefahr
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H304 Kann beim Ver-schlucken und Eindringen in die Atemwege töd-lich sein
Gesund-heits-schädlich
R65 Gesundheits-schädlich: Kann beim Verschluk-ken Lungenschä-den verursachen
Gefahr Ätzwirkung
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H314 Verursacht schwere Verät-zungen der Haut und schwere Augenschäden
Ätzend R35 Verursacht schwere Verät-zungen
R34 Verursacht Verät-zungen
Gefahr Reizwirkung – Haut, Augen, Atemwege
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H318 Verursacht schwere Augen-schäden
Reizend R41 Gefahr ernster Augenschäden
R36 Reizt die Augen
R38 Reizt die Haut
R37 Reizt die Atem-wege
ACHTUNG H319 Verursacht schwere Augen-reizung
H315 Verursacht Haut-reizungen
H335 Kann die Atem-wege reizen
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 106
Gefahr Sensibilisierung – Haut, Atemwege
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H334 Kann beim Ein-atmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwer-den verursachen
Reizend R42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich
R43 Sensibilisierung durch Hautkon-takt möglich
ACHTUNG H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Gefahr Keimzell-Mutagenität
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H340 Kann genetische Defekte verursa-chen
Giftig R46 Kann vererbbare Schäden verur-sachen
ACHTUNG H341 Kann vermut-lich genetische Defekte verursa-chen
Gesund-heits-schädlich
R68 Irreversibler Schaden möglich
Gefahr Karzinogenität
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H350 Kann Krebs erzeugen
Giftig R45 Kann Krebs erzeugen
H350i Kann beim Ein-atmen Krebs erzeugen
R49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen
ACHTUNG H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen
Gesund-heits-schädlich
R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 107
Gefahr Reproduktionstoxizität
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H360F Kann die Frucht-barkeit beein-trächtigen
Giftig R60 Kann die Fort-pflanzungsfähig-keit beeinträch-tigen
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen
R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen
H360FD Kann die Frucht-barkeit beein-trächtigen.
Kann das Kind im Mutterleib schädigen
R60– 61
Kann die Fort-pflanzungsfähig-keit beeinträch-tigen.
Kann das Kind im Mutterleib schädigen
ACHTUNG H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
Gesund-heits-schädlich
R62 Kann mögli-cherweise die Fortpflanzungs-fähigkeit beein-trächtigen
H361d Kann vermutlich das Kind im Mut-terleib schädigen
R63 Kann möglicher-weise das Kind im Mutterleib schädigen
H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Kann vermutlich das Kind im Mut-terleib schädigen
R62– 63
Kann mögli-cherweise die Fortpflanzungs-fähigkeit beein-trächtigen.
Kann möglicher-weise das Kind im Mutterleib schädigen
Kein Piktogramm – kein Signalwort
H362 Kann Säuglinge über die Mutter-milch schädigen
Kein Symbol R64 Kann Säuglinge über die Mutter-milch schädigen
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 108
Gefahr Spezifische Zielorgantoxizität (einmalige Exposition)
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H370 Schädigt das Or-gan/die Organe (bei Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken)
Sehr giftig R39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens
a. in Verbindung mit R26, R27 und/oder R28
b. in Verbindung mit R23, R24 und/oder R25
ACHTUNG H371 Kann das Or-gan/die Organe schädigen (bei Einatmen, Haut-kontakt, Ver-schlucken)
Gesund-heits-schädlich
R68 Irreversibler Schaden möglich
in Verbindung �mit R20, R21 und/oder R22
Gefahr Spezifische Zielorgantoxizität (wiederholte Exposition)
GHS/CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Richtlinie 67/548/EWG
Pikto-gramm
Signalwort H-Satz Symbol Bezeich-nung
R-Satz
GEFAHR H372 Schädigt das Organ/die Or-gane bei längerer oder wiederholter Exposition (bei längerem oder wiederholtem Einatmen, Haut-kontakt, Ver-schlucken)
Giftig R48 Gefahr ernster Gesundheits-schäden bei längerer Expo-sition
in Verbindung mit R23, R24 und/oder R25
ACHTUNG H373 Kann das Organ/die Organe schä-digen bei länge-rer oder wieder-holter Exposition (bei längerem oder wiederhol-tem Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken)
Gesund-heits-schädlich
R48 Gefahr ernster Gesundheits-schäden bei längerer Expo-sition
in Verbindung mit R20, R21 und/oder R22
Kein Symbol R33 Gefahr kumulati-ver Wirkungen
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 109
Expositionspfade3.2
ZudenhauptsächlichenExpositionspfadenamArbeitsplatzgehören
3 .2 .1 die Inhalation (Einatmen von gasförmigen Wirkstoffen oder Aerosolen1)
und
3 .2 .2 die Hautresorption2 (dermaler Kontakt mit Gefahrstoffen).
Immer wieder kommt es aber auch zu einer
3 .2 .3 oralen Exposition (Verschlucken von Gefahrstoffen, oraler Kontakt mit Gefahrstoffen über kon-taminierte Zwischenträger u.Ä.).
Schaubild „Toxikokinetik“
1 Aerosol (= Lösung in Luft): Der Begriff beschreibt ein Gesamtsystem, bestehend aus Partikeln und einem Trägergas . 2 (Haut-)Resorption bezeichnet den organischen Prozess, bei dem Stoffe durch lebendes Gewebe oder lebende Zellen auf-
genommen werden . TRGS 401 definiert: „Hautresorptiv sind Stoffe, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften über die Haut aufgenommen werden können […].“
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 110
3.2.1 Inhalative Exposition
Bei vielen Stoffen ist der entscheidende Expositionspfad die Aufnahme durch Einatmen . In der TRGS 4021 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ finden Sie im Abschnitt 4 eine „Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition“ beschrieben . Abschnitt 5 der gleichen Regel gibt Ihnen Hinweise zur „Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen“ . Ergänzen können Sie diese TRGS durch die Hinzuziehung der DIN EN 689:1995-04 „Arbeitsplatzatmosphäre – Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposi-tion gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Mess-Strategie“.
Diffizil kann sich die Einschätzung der Exposition gegenüber Aerosolen gestalten . Ein Grund dafür sind sich verändernde Partikelgrößen (Anwendung, Arbeitsplatz- und Umgebungsverhältnisse, Anla-genart etc.), die aber maßgeblich das Ausmaß der Aufnahme durch Inhalation beeinflussen . Hier kann es sinnvoll sein, zusätzliches Expertenwissen in Anspruch zu nehmen .
1 TRGS = Technische Regel für Gefahrstoffe
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 111
Auch bei Stoffen, die primär lokale Effekte wie Haut-/Augenreizungen, Verätzungen oder Hautsen-sibilisierungen auslösen, verläuft eine Bewertung nicht immer reibungslos . Hierbei kann es Schwie-rigkeiten bereiten, die Effekte an sich zu quantifizieren und DNELs abzuleiten . Eine Lösung bietet in bestimmten Fällen die qualitative Risikobeschreibung zur Auswahl geeigneter Risikomanage-mentmaßnahmen .
3.2.2 Hautresorption
Eine Aufnahme über die Haut ist der hauptsächliche Expositionspfad für Gefahrstoffe oder Belas-tungssituationen . Die Stoffe können durch lokale Einwirkung auf die Haut (z .B . reizen) und/oder mit ihrer Fähigkeit, (intakte) Haut zu durchdringen (z .B . ätzen), in den Körper gelangen .
In der Bestimmung lassen sich zwei Ansatzpunkte unterscheiden:
a . potenzielle Exposition der Haut
Schätzung der Menge an Schadstoffen, die auf der Außenseite der Arbeitskleidung und auf �den freiliegenden Flächen der Haut landen
b . tatsächliche Exposition der Haut
Quantifizierung der tatsächlich erreichten Kontamination der Haut �
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 112
Nachfolgend listen wir einige Faktoren auf, die bei der Expositionsermittlung Bedeutung haben:
Anwesenheit von anderen Substanzen �
Arbeitsplatz- und Umgebungsbedingungen �
Dauer und Häufigkeit der Exposition �
Fläche und Lage der exponierten Haut �
Menge und Konzentration des Stoffs �
personenspezifische Eigenschaften (Allgemeinzustand der Haut, allergische Disposition etc .) �
Der Transfer von Verunreinigungen von den Händen zu anderen Teilen des eigenen oder eines frem-den Körpers ist ein bedeutender Teil der Hautexposition . Auch kontaminierte Kleidung stellt eine entscheidende Expositionsquelle dar, insbesondere für die Hände beim Arbeiten in beschmutzter Kleidung (einschließlich PSA) sowie mit kontaminierten Gegenständen und Flächen .
Bei den Ermittlungen zu diesem Expositionspfad kann für Sie die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ hilfreich sein .
3.2.3 Orale Exposition
Zu einer oralen Exposition kann es in unterschiedlichen Situationen kommen, beispielsweise:
An einem entsprechend exponierten Arbeitsplatz werden Speisen und/oder Getränke eingenom- �men .
Kontaminierte Hand kommt mit dem Mund in Berührung . �
Kontaminierter Gegenstand � (z.B. Kugelschreiber) wird in den Mund genommen .
Verletzungen werden beleckt � (z.B. Blut von Schnitt-/Kratzwunde an einer kontaminierten Haut-stelle lecken).
etc . �
Teilweise können solche Risiken durch einfache Maßnahmen ausgeschaltet oder wenigstens auf ein erträgliches Maß reduziert werden . Geeignete Maßnahmen können beispielsweise sein:
Arbeitshygiene (Sozialbereiche zum Essen, Trinken und Rauchen, Sanitärräume etc .) �
Bereitstellung von Wasch- und Pflegemitteln �
Händehygiene und Hautpflege (Hygieneplan) �
Unterweisung in den Regeln der Hände- und Arbeitshygiene �
u .a . �
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 113
Normalerweise wird eine Exposition durch Verschlucken bei der Beurteilung am Arbeitsplatz nicht berücksichtigt . Allerdings sollten Sie diese Expositionsart spätestens dann näher untersuchen, wenn in einer Expositionsbewertung als Ganzes Unsicherheiten vorkommen, die sich nicht ohne Weiteres erklären lassen .
Expositionsdeterminanten und Risikomanagementmaßnahmen3.3
Jede Exposition ist unmittelbar verknüpft mit den Eigenschaften von Stoffen, Produkten, Prozessen, Arbeitsaufgaben, Umgebungsbedingungen sowie praktizierten Risikomanagementmaßnahmen . Um überhaupt eine exakte Expositionsabschätzung vornehmen zu können, benötigen Sie die fol-genden Informationen in Bezug auf die Expositionsquellen und die Expositionsdeterminanten:
Wo wird die Substanz verwendet? �
Beschreibung der Prozesse �
Aktivitäten �
Produkte �
Substanzeigenschaften: �
Aggregatzustand �
Dampfdruck �
Staubbelastung �
etc . �
Gemischzusammensetzung: �
Bestandteile einschließlich ungefährer Prozentangaben �
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 114
Bezeichnung möglicher gefährlicher Verunreinigungen in der Substanz �
Wie wird die Substanz verwendet? �
Beschreibung der Tätigkeiten �
Aufgaben �
Mengen �
ungefährer prozentualer Anteil in Hilfsstoffen und Fertigprodukten �
Typisierung der Exposition: �
betriebliche Bedingungen �
Art sowie ungefähre Häufigkeit und Dauer der Arbeitsaufgabe �
Dauer und Häufigkeit der Exposition �
Risikomanagementmaßnahmen während der Ausführung der Tätigkeit: �
technische RMM �
organisatorische RMM �
persönliche RMM �
Reglement zum Managementsystem für die �
korrekte Anwendung der Maßnahmen zur Begrenzung oder Verhinderung der Exposition, �
Minimierung der Expositionsdauer, �
richtige Benutzung der PSA �
etc . �
Normalerweise verfügen Sie bereits über die meisten relevanten Angaben zu Expositionen und zu den Risikomanagementmaßnahmen im Zusammenhang mit chemischen Arbeitsstoffen – und zwar in Form von Dokumentationen zu Risikobewertungen und Gefährdungsbeurteilungen . Darin implizierte Expositionsdaten können Sie dann verwenden, wenn das betrachtete Expositionsszena-rio adäquat abgebildet wird .
Der Abschätzungsprozess3.4
Für eine gesicherte Einschätzung berufsbedingter Exposition von Arbeitnehmern haben u .a . die folgenden Grundsätze eine Bedeutung:
Expositionseinschätzungen müssen �
auf einer soliden wissenschaftlichen Methoden basieren, �
die Exposition während definierter Aktivitäten unter Berücksichtigung der betrieblichen �Bedingungen und Risikomanagementmaßnahmen (RMM) für das Expositionsszenario be-schreiben .
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 115
Bewertungen müssen �
konservativ und transparent sein, �
für alle Tätigkeiten und Expositionspfade, die im Rahmen des Szenarios zur Exposition bei- �tragen, durchgeführt werden .
Bei der Expositionsabschätzung sind das bereits vorhandene Risikomanagement und seine Kon- �trollen einzubeziehen .
Es ist die Möglichkeit zu beachten, dass es Teilszenarien geben könnte, die mit unterschiedli- �chen RMM und Kontrollen zu heterogenen Expositionen führen .
Zur Abschätzung der Exposition sind bevorzugt folgende Daten zu verwenden:
gemessene Daten, einschließlich einer Quantifizierung der wichtigsten Determinanten der Ex- �position
entsprechende analoge Daten, einschließlich einer Quantifizierung der wichtigsten Determinan- �ten der Exposition
Modellschätzungen �
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 116
3.4.1 Selektion von Messdaten
3.4.1.1 Generelle Aspekte
Achten Sie darauf, dass die zur Verfügung stehenden Daten auch tatsächlich repräsentativ sind für die Expositionen einer Lage, die beurteilt werden soll .
Gleichen Sie verfügbare Expositionsmessungen mit den im Expositionsszenario beschriebenen Ver-wendungsbedingungen (VB) und Risikomanagementmaßnahmen (RMM) ab .
Dokumentieren Sie u .a .:
Prozess der Rohdatengewinnung über die personenbezogenen Expositionen auf der Basis ein- �zelner Datenpunkte:
Angaben zu den analytischen Methoden und Aufgaben während des Beobachtungszeitraums �
Beschreibung der Probenahme �
Dauer der Probenahme �
Dauer und Häufigkeit der relevanten Exposition �
Einheiten der Konzentration �
gemessene Konzentration �
Kommentar zu offensichtlichen Abweichungen �
Details über die Zuverlässigkeit und die Repräsentativität der Daten �
etc . �
Generell müssen Sie mindestens sechs Datenpunkte abbilden, um die Exposition einer einzigen Aktivität adäquat beschreiben zu können . In der Regel sind aber wenigstens zwölf Datenpunkte nötig .
Die tatsächlich erforderliche Anzahl an Datenpunkten für die Risikobewertung hängt sehr stark vom Vertrauen in die Daten ab . Wobei die Qualität u .a . von
der Stichprobengröße, �
der Datentiefe �
und
der Homogenität des Datensatzes �
abhängig ist .
Anhand der folgenden Tabelle1 können Sie die Zahl von Messungen bestimmen, die dazu geeignet ist, sicher feststellen zu können, dass das Risikoverhältnis unter eins liegt .
1 Die Tabelle ist eine Adaption der „Table R-14 .2“ in den ECHA-Leitlinien, Kapitel R .14 „Occupational exposure estima-tion“.
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 117
RCR1: < 1 – 0.5 RCR: < 0.5 – 0.1 RCR: < 0.1
Anzahl Proben Anzahl Proben Anzahl Proben
Datenqualität niedrig ˜20–30 12–20 6–12
mittel ˜30–50 ˜20–30 12–20
hoch > 50 ˜30–50 ˜20–30
3.4.1.2 Inhalationsexposition
Um für die Inhalationsexposition repräsentative Messungen zu erhalten, müssen Zeitpunkt und Dauer der Überwachung sorgfältig gewählt werden . Wobei der Bezugszeitraum normalerweise acht Stunden ausmacht .
Allgemeine Vorgehensweise1
I . Beschreibung der Tätigkeiten sowie Festlegung des Arbeitsbereichs, für den die Beurteilung der inhalativen Exposition gelten soll
Arbeitsbereiche lassen sich sowohl räumlich als auch organisatorisch bestimmen, z .B . �durch:
i . lokale Begrenzung
ii . Abgrenzung von Tätigkeiten und Verfahrensweisen
iii . Anlagenarten, Arbeitsmittel
iv . etc .
II . Erfassung der Gefahrstoffe
III . Ermittlung der Exposition
IV . Beurteilung der Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen anhand der Ermittlungser-gebnisse aus Punkt III
V . Regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen der Risikomanagementmaßnahmen
1 in Anlehnung an TRGS 402
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 118
Partikelgröße
Wenn der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit Staub ausgesetzt ist, muss ein Hinweis auf die Partikelgrößenverteilung des Staubs zur Verfügung gestellt werden . Diese Information ist notwen-dig für die Abschätzung der Aufnahme durch Einatmen und die sich daraus ergebende Ablagerung in den Atemwegen . Zudem benötigen Sie diese Information später auch noch für die Festlegung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. Auswahl von Staubfiltern) .
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 119
Partikelgrößen
Sch
web
stau
b
Inhalierbarer Feinstaub
PM 10 – Ø < 10 µm
Grobstaub
Ø > 0,1 µm
Lungengängiger Feinstaub
PM 2.5 – Ø < 2,5 µm
Ultrafeine Partikelgröße
UP – Ø < 0,1 µm
3.4.1.3 Hautresorption
Es gibt vielgestaltige Situationen, die zu einer Exposition der Haut führen können . Um die Model-lierung dieser Fülle von Expositionsszenarien zu vereinfachen, gehen Sie etwa so vor:
Bestimmen Sie zuerst die zu beurteilende Situation . �
Nehmen Sie für jede Aufgabe und jeden Prozess eine getrennte Bewertung vor . �
Selektieren Sie beispielsweise nach folgenden Prozessen: �
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 120
Prozess Vorgang Beispiele
Füllen, Mischen, Laden
Wiegen von Pulver; Umfüllen von Pul-ver aus einem Behältnis in ein anderes; Ausgießen von Flüssigkeit; Mischen von Flüssigkeiten usw.
Mechanisches Mischen ohne direkten Kontakt des Arbeitnehmers mit dem Mischer zählt nicht dazu.
Farbe in Dosen abfüllen �
Pulver aus Säcken in Trichter schütten �
Reinigungsmittel in einen Eimer mit �Wasser gießen und umrühren der Mischung
Reinigen, Desinfizieren
Ausgewählte Wischfläche mit einer Flüssigkeit (Desinfektionsmittel, Reini-gungsmittel u.Ä.) befeuchten; Produkt dann über die Fläche mit geeignetem Arbeitsmittel (Wischtuch, Schwamm etc.) verteilen.
Wischdesinfektion einer Fläche mit �Wischtuch
Autoreinigung mit Schwamm �
Verteilen Manuelle Verteilung eines Produkts mit-tels Handwerkszeug (Pinsel, Spachtel u.a.) über eine Fläche
Auftragen von Fugenfüller mit einem �Spachtel
Verstreichen von Farbe mit Pinsel oder �Rolle auf einer Wandfläche
Sprühen Versprühen von Aerosolen (Farbe, Kleb-stoff etc.) mit dem Ziel, ein Produkt auf einer Fläche aufzutragen
Aufsprühen von Reinigungsmittel auf �eine Fläche (Fensterscheibe, Wand- oder Bodenfliesen etc.) zur Entfernung von Verschmutzungen
Lackieren von Metallflächen � (Auto, Tore etc.)
Tauchen Eintauchen eines Gegenstands in ein Produkt
Dazu zählen sowohl das mechanische als auch das manuelle Eintauchen.
Eintauchen eines Metallteils in ein �galvanisches Bad
Eintauchen eines Pinsels in einen �Farbtopf
Mechanische Behandlung
Sägen, Schleifen, Bohren, Schweißen etc. Polieren von Metalloberflächen �
Sägen von Stein �
Schleifen von Holz �
Eine interessante Quelle für Vergleichsdaten zur dermalen Exposition ist das RISKOFDERM- Projekt . Von dort wird auch ein Excel-basiertes Modell zur Schätzung der potenziellen dermalen Exposition zur Verfügung1 gestellt .
1 Das Excel-Tool steht nur in englischer Sprache zur Verfügung .
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 121
Auswertungsbeispiel mit RISKOFDERM
Aus welchem Grund die ECHA-Leitlinien, Kapitel R .14, bei den Daten zur dermalen Exposition nicht die gleichen strikten Qualitätskriterien wie bei der Inhalation anlegen, erschließt sich uns nicht . Für ein gesichertes Ergebnis geht es aber ohne eine gute Datenqualität nicht . Deshalb sollten Sie die folgenden Kriterien bedenken:
Die Daten müssen für das betrachtete Expositionsszenario repräsentativ sein: �
Verwendungs- und Anwendungsbedingungen �
Risikomanagementmaßnahmen �
Eine ausreichend große Probenzahl ist notwendig . �
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 122
Beispiel: Messdichte für den Arbeitsprozess „Wischen“ in unterschiedlichen Szenarien1
Prozess Gemessene Szenarien Anzahl Messungen
Wischen Szenario Kommentatoren Hände Körper
Waschen von Krankenhauspati-enten
Fransman, 2004 26 0
Autowäsche RISKOFDERM, 2003
12 12
Graffiti-Entfernung 11 15
Kleiner Maßstab – Entfernen von Bioziden
Hughson, 2004 6 6
Großer Maßstab – Entfernen von Bioziden
24 24
Summe aller Messungen 79 57
Die Rahmenbedingungen der Messung müssen definiert und geeignet sein . �
Stoffmenge �
Zeitpunkt der Probenahme �
Dauer der Probenahme �
Größe der beprobten Fläche �
etc . �
Die Messwerte müssen in Höhe und Einheit dem zu bewertenden Szenario entsprechen . �
Es muss klar erkennbar sein, ob die Daten eine Exposition in Bezug auf einen Stoff oder ein �verwendetes Gemisch abbilden .
Verzichten Sie nicht auf die Beiziehung der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ . Wir haben daraus für Sie die nachfolgenden Übersichten abgeleitet, die sich von der Gefährdungsmatrix in Anlage 4 zur TRGS u .a . dadurch unterscheiden, dass in ihnen auch die GHS/CLP-Kennzeichnungen nominiert werden .
1 Dieses Beispiel haben wir nach dem „The RISKOFDERM Dermal Exposure Model“ Version 2 .1 (Stand: Januar 2008; Herausgeber: TNO Niederlande) adaptiert .
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 123
Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern3.
3.4.2 Gefährdungsgrade bei dermaler Exposition
3.4.2.1 Hautgefährdende1 Stoffe/Gemische
Geringe Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R66 Kein Symbol EUH066 Kein Pikto-gramm, kein Signalwort
kleinflächig großflächig kleinflächig
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
R38 H315
ACHTUNG
kleinflächig
Reizt die Haut Verursacht Hautreizun-gen
R43 H317
ACHTUNG
kleinflächig
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
Kann allergische Haut-reaktionen verursachen
Sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe mit hautgefährdenden Eigenschaften gemäß Gefahr-stoffverordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 4
kleinflächig
Erzeugnisse, die einen sensibilisierenden Arbeits-stoff enthalten oder freisetzen können (z.B. Vulkani-sationsbeschleuniger in Polymeren etc.)
kleinflächig
1 ätzend, reizend, sensibilisierend
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 124
Mittlere Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R66 Kein Symbol EUH066 Kein Pikto-gramm, kein Signalwort
großflächig
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
R38 H315
ACHTUNG
großflächig
Reizt die Haut Verursacht Hautreizun-gen
R34 H314
GEFAHR
kleinflächig
Verursacht Verätzungen Verursacht schwere Ver-ätzungen der Haut und schwere Augenschäden
R35 H314
GEFAHR
kleinflächig
Verursacht schwere Verätzungen
Verursacht schwere Ver-ätzungen der Haut und schwere Augenschäden
pH-Werte ≤ 2 bzw. ≥ 11,5 kleinflächig
R34 H314
GEFAHR
großflächig kleinflächig
Verursacht Verätzungen Verursacht schwere Ver-ätzungen der Haut und schwere Augenschäden
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 125
Mittlere Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R38 H315
ACHTUNG
großflächig kleinflächig
Reizt die Haut Verursacht Hautreizun-gen
R43 H317
ACHTUNG
großflächig kleinflächig
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
Kann allergische Haut-reaktionen verursachen
pH-Werte ≤ 2 bzw. ≥ 11,5 großflächig kleinflächig
Sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe mit hautgefährdenden Eigenschaften gemäß Gefahr-stoffverordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 4
großflächig kleinflächig
Hohe Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R34 H314
GEFAHR
großflächig
Verursacht Verätzungen Verursacht schwere Ver-ätzungen der Haut und schwere Augenschäden
R43 H317
ACHTUNG
großflächig
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
Kann allergische Haut-reaktionen verursachen
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 126
Hohe Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
pH-Werte ≤ 2 bzw. ≥ 11,5 großflächig
Sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe mit hautgefährdenden Eigenschaften gemäß Gefahr-stoffverordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 4
großflächig
R35 H314
GEFAHR
großflächig kleinflächig großflächig
Verursacht schwere Verätzungen
Verursacht schwere Ver-ätzungen der Haut und schwere Augenschäden
3.4.2.2 Hautresorptive Stoffe/Gemische1 und sonstige Stoffeigenschaften
Geringe Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R21 H312
ACHTUNG
kleinflächig
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
1 Stoffe/Gemische, für die Haut keine Barriere darstellt, sondern die über diesen Pfad in den Körper gelangen
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 127
Mittlere Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R24 H311
GEFAHR
großflächig kleinflächig
Giftig bei Berührung mit der Haut
Giftig bei Hautkontakt
R40 H351
ACHTUNG
großflächig kleinflächig
Verdacht auf krebser-zeugende Wirkung (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann vermutlich Krebs erzeugen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
R68 H341
ACHTUNG
großflächig kleinflächig
Irreversibler Schaden möglich (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann vermutlich gene-tische Defekte verursa-chen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
R21 H312
ACHTUNG
großflächig
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 128
Mittlere Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R62 H361f
ACHTUNG
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähig-keit beeinträchtigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beein-trächtigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
R63 H361d
ACHTUNG
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Kann das Kind im Mut-terleib möglicher-weise schädigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schä-digen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Hohe Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R27 H310
GEFAHR
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Sehr giftig bei Berüh-rung mit der Haut
Lebensgefahr bei Haut-kontakt
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 129
Hohe Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R24, zu-sätzlich R34
H311, H314
GEFAHR
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Giftig bei Berührung mit der Haut.
Verursacht Verätzungen
Giftig bei Hautkontakt.
Verursacht schwere Ver-ätzungen der Haut und schwere Augenschäden
R24, zusätz-lich R35
H311, H314
GEFAHR
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Giftig bei Berührung mit der Haut.
Verursacht schwere Verätzungen
Giftig bei Hautkontakt.
Verursacht schwere Ver-ätzungen der Haut und schwere Augenschäden
R21 H312
ACHTUNG
großflächig
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 130
Hohe Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R24 H311
GEFAHR
großflächig
Giftig bei Berührung mit der Haut
Giftig bei Hautkontakt
R40 H351
ACHTUNG
großflächig
Verdacht auf krebs-erzeugende Wirkung (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann vermutlich Krebs erzeugen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
R68 H341
ACHTUNG
großflächig
Irreversibler Schaden möglich (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann vermutlich gene-tische Defekte verursa-chen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
R45 H350
GEFAHR
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Kann Krebs erzeugen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann Krebs erzeugen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 131
Hohe Gefährdung
Stoff/Gemisch Dauer und Ausmaß des Hautkontakts
kurzfristig – < 15 min längerfristig – > 15 min
R46 H340
GEFAHR
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Kann vererbbare Schä-den verursachen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann genetische De-fekte verursachen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
R60 H360F
GEFAHR
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Kann die Fortpflan-zungsfähigkeit beein-trächtigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
R61 H360D
GEFAHR
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Kann das Kind im Mut-terleib schädigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
Kann das Kind im Mut-terleib schädigen (wenn Stoff/Gemisch hautresorptiv)
3.4.3 Das DNEL-Prinzip
Originäre Aufgabe der DNEL ist es, die Grenze zwischen Sicherheit und chemischer Gefährdung anzuzeigen. Demzufolge werden die DNEL-Werte – im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – als Richtwerte für den Arbeitsplatz neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) immer mehr an Be-deutung gewinnen.
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 132
Durch die REACH-Verordnung ist gefordert, dass für einen Stoff ein oder mehrere DNEL-Werte bestimmt werden, wobei
die wahrscheinlichsten � Expositionswege,
die wahrscheinlichste � Expositionsdauer und
die wahrscheinlichste � Expositionshäufigkeit
zu berücksichtigen sind.
In Abhängigkeit vom einschlägigen Expositionsszenario kann die Expositionsdauer variieren, etwa von einem einzigen Ereignis (akut) über mehrere Tage, Wochen, Monate (wiederholt) bis hin zu einem andauernden Vorkommen (chronisch). Da die Dauer einer Exposition aber nicht ohne Ein-fluss auf mögliche Wirkungen ist, müssen die DNEL-Werte für entsprechend unterschiedliche Ex-positionszeiten abgeleitet werden.
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 133
Lässt sich kein DNEL-Wert ermitteln, wird eine qualitative Bewertung unter dem Aspekt durchge-führt, wie sich wahrscheinliche Auswirkungen in dem betreffenden Expositionsszenario vermeiden lassen.
Die abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration (DNEL) beschreibt die Expositionshöhe gegenüber dem Stoff, über der Menschen nicht exponiert werden sollen. Grundsätzlich wird zwischen zwei DNEL-Typen unterschieden:
DNEL �long-term
und
DNEL �acute
.
Informationen zu systemischen und lokalen Effekten sind für die Ableitung der Werte obligato-risch. Bei der Bewertung ist der niedrigere Wert zu akzeptieren.
Expositionsmuster Expositionseffekt DNEL-Typ
Inhalation Akuter systemischer Effekt; akuter lokaler Effekt
DNELacute
Dermal Akuter lokaler Effekt
Inhalation Langfristiger systemischer Effekt; langfristiger lokaler Effekt
DNELlong-term
Die wiederholte inhalative Exposition wird geschätzt oder gemessen als tägliche Luftkonzentration in mg Substanz/m3.
Dermal Langfristiger systemischer Effekt; langfristiger lokaler Effekt
Die wiederholte dermale Exposition wird geschätzt oder gemessen als tägliche dermale Ablagerung in mg Substanz/cm2.
Orale Effekte werden bisher als „nicht relevant“ eingeordnet. Sie sollten die Möglichkeit einer oralen Expo-sition aber nicht generell ausschließen, sondern den Einzelfall untersuchen.
Die (aufwendige) Methode der DNEL-Ableitung finden Sie im Kapitel R.81 „Ableitung von DNELs/Charakterisierung von Dosis [Konzentrations-]Wirkungsbeziehungen menschliche Gesundheit“ der ECHA-Leitlinien ausführlich beschrieben.
1 Das Kapitel R.8 steht nur in englischer Sprache zur Verfügung.
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 134
3.4.4 Öffentliche Datenquellen
Sie können Messdaten aus den folgenden öffentlichen Datenquellen für Ihre Arbeit und zu Infor-mationszwecken in Betracht ziehen:
Datenquelle Kommentar
Altstoffe – Expositionen am Arbeitsplatz (BGAA-Report 1/99)
Download möglich über �
www.dguv.de �
Enthält Stoffdaten und Expositionsbeschreibungen zu 44 �ausgewählten Altstoffen
Es stehen ergänzende/überarbeitete Expositionsbe- �schreibungen zur Verfügung.
Concise International Chemical Assess-ment (CICAD)
Recherchierbar über �
www.inchem.org �
Charakterisiert werden die Gefahren und die Dosis-Wir- �kungs-Exposition gegenüber Chemikalien.
Enthalten sind Beispiele für Expositionsabschätzung und �Risikobeschreibung.
Environmental Health Criteria (EHC) Recherchierbar über �
www.inchem.org �
Beurteilungen über die Auswirkungen von Chemikalien �oder Kombinationen von Chemikalien und physikalische und biologische Arbeitsstoffe auf die menschliche Ge-sundheit
EU Risk Assessment Reports Recherchierbar über ESIS (European Chemical Substan- �ces Information System):
http://ecb.jcr.it.esis �
Zum Teil sehr umfangreiche Studien zu Einzelstoffen �
Screening Information Data Set (SIDS) Recherchierbar über �
www.chem.unep.ch �
Gehört zu einer Reihe von OECD-SIDS-Dokumenten, die �von der UNEP Chemicals1 veröffentlicht werden.
1 Umweltprogramm der Vereinten Nationen
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 135
3.4.5 Bewertungstools für die Modellierung von Expositionshöhen
Es sind Bewertungstools verfügbar, die Sie bei der Modellierung von Expositionshöhen unterstüt-zen können. Die Tools sind aber nicht dazu geeignet, endgültige Ergebnisse zu liefern, vielmehr sind die Schlüsse durch Sie zu modifizieren, um die Wirkkraft von Risikomanagementmaßnahmen implizieren zu können.
Tool Expositionspfad Kommentar Quelle
ECETOC TRA Worker-Tool
Inhalative und der-male Exposition
Bewertungen der Stufe 1 �
Stand-alone-Tool (Excel- �Tabelle)
Sprache: Englisch �
www.ecetoc.org
EMKG-EXPO-TOOL Inhalative Exposition Bewertungen der Stufe 1 �
Stand-alone-Tool (Excel- �Tabelle)
Sprache: Englisch �
www.reach-clp- helpdesk.de
RISKOFDERM potential dermal exposure model
Dermale Exposition Modell zur Schätzung von �Hautexpositionen
Stand-alone-Tool (Excel- �Tabelle)
Sprache: Englisch �
www.tno.nl
Stoffenmanager1 4.0 Inhalative und der-male Exposition
Online-Tool �
Erfordert sehr detaillierte �Eingangsparameter
Sprache: �
Niederländisch (voller �Programmumfang)
Englisch (eingeschränk- �ter Programmumfang)
www.stoffenmanager.nl
Risikobeschreibung3.5
Wir sind beim letzten Schritt der Stoffsicherheitsbeurteilung, der Risikobeschreibung, angekommen.
In diesem Vorgang werden die zu erwartenden Expositionen mit den Grenzwerten (in diesem Fall DNEL, in Bezug auf die Umwelt PNEC) verglichen. Überdies wird eingeschätzt, wie signifikant die Wahrscheinlichkeit ist, dass es zu Belastungen durch physikalisch-chemische Stoffeigenschaften kommt, und wie erheblich deren Schwere sein könnte.
1 Sie lesen „Stoffenmanager“ und das stimmt so, denn diese Bezeichnung stammt aus dem Niederländischen. Wir würden das Programm mit „Stoffmanager“ benennen.
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 136
Die Beschreibung der Risikoverhältnisse (RCR1) nehmen Sie, so weit detektiert, für alle Endpunkte2, Expositionswege, Zeitskalen etc. vor. Die charakterisierenden RCRs lassen sich anhand folgender Gleichung ableiten:
RCR =Exposition
< 1DNEL
Daraus ergibt sich:
WENN Exposition < DNEL � → DANN: Risiko wird angemessen beherrscht.
WENN Exposition > DNEL � → DANN: Risiko wird nicht beherrscht.
1 RCR = Risk Characterisation Ratio2 Eine spezielle Spezifikation der Endpunkte erhalten Sie durch Kapitel 7 der ECHA-Leitlinien.
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 137
Bei einigen Endpunkten, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, wird es nicht möglich sein, einen DNEL zu setzen. Bei einer solchen Sachlage ist dann eine qualitative Bewertung notwendig. Liegen für eine Substanz danach quantitative Daten zu dem einen Teil der Endpunkte und qualitative Daten zu dem anderen Teil vor, wird eine Risikobeschreibung sowohl für die quan-titativen als auch für die qualitativen Aspekte unverzichtbar.
Weist eine Risikobeschreibung darauf hin, dass sich die auf einem (ersten) Expositionsszenario basierenden Risiken nicht sicher beherrschen lassen, sind Verfeinerungen im Bewertungszyklus nötig. Das geschieht durch Iterationen der Stoffsicherheitsbeurteilung, denn damit lassen sich In-formationen an jedem Punkt der Bewertung novellieren. Wichtig ist allerdings, dass die Iteratio-nen realistisch bleiben. Nur so ist gewährleistet, dass sowohl die Modifizierung von betrieblichen Bedingungen als auch die Einführung von Risikomanagementmaßnahmen in die tägliche Praxis realisierbar sind.
Wenn feststeht, dass die Risiken beherrscht werden, endet die Risikobeschreibung an dieser Stelle.
In Fällen, in denen Risiken als noch nicht beherrscht anzusehen sind, muss das Abschätzungsver-fahren verfeinert werden. Und zwar durch:
Gewinnen weiterer Daten über die Stoffeigenschaften �
Ändern der Bedingungen der Herstellung oder Verwendung �
Erstellen präziserer Expositionsabschätzungen �
Das iterative Verfahren wird fortgesetzt, bis für die Risiken gilt, dass sie beherrscht werden können.
eSDB-REACH Abschätzung der beruflichen Exposition von Arbeitnehmern
Seite 138
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 139
Stoffsicherheitsbericht4.
Es obliegt dem Stoffsicherheitsbericht, eine durchlaufene Stoffsicherheitsbeurteilung sowie die da-raus resultierenden Schlussfolgerungen und Ergebnisse zu dokumentieren. Damit der Bericht von den Adressaten aber auch verstanden wird, gilt es einige Ansprüche bei seiner Statuierung zu be-rücksichtigen.
Folgerichtig muss der Bericht
leicht verständlich sein, �
als eigenständiges Dokument abgefasst werden, �
die angewendeten Grundsätze, getroffenen Annahmen und Schlussfolgerungen anschaulich dar- �stellen,
verwendete Eckdaten identifizierbar machen, �
alle relevanten Informationen über die Stoffsicherheitsbeurteilung enthalten. �
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 140
Simplifizierte Prozessdarstellung „Stoffsicherheitsbericht“
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 141
Format des Stoffsicherheitsberichts4.1
Ein Stoffsicherheitsbericht setzt sich aus den Teilen A und B und den dazugehörigen Abschnitten zusammen, die einen formativen Rahmen für die Veröffentlichung der Informationen abgeben.
Teil A
1. Überblick über die Risikomanagementmaßnahmen
2. Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen durchgeführt werden
3. Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen mitgeteilt werden
Teil B
1. Identität und physikalisch-chemische Eigenschaften des Stoffs
2. Herstellung und Verwendung
2.1 Herstellung
2.2 Identifizierte Verwendungen
2.3 Verwendungen, von denen abgeraten wird
3. Einstufung und Kennzeichnung
4. Verbleib und Verhalten des Stoffs in der Umwelt
4.1 Abbaubarkeit
4.2 Verteilung in der Umwelt
4.3 Bioakkumulation
4.4 Sekundärvergiftung
5. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen
5.1 Toxikokinetik (Resorption, Stoffwechsel, Verteilung und Ausscheidung)
5.2 Akute Toxizität
5.3 Reizwirkung
5.3.1 Haut
5.3.2 Augen
5.3.3 Respirationstrakt
5.4 Ätzwirkung
5.4.1 Haut
5.4.2 Augen
5.4.3 Respirationstrakt
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 142
5.5 Sensibilisierung
5.5.1 Haut
5.5.2 Respirationstrakt
5.6 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
5.7 Mutagenität
5.8 Karzinogenität
5.9 Fortpflanzungsgefährdende Wirkung
5.9.1 Wirkung auf die Fruchtbarkeit
5.9.2 Entwicklungsschädigung
5.10 Sonstige Wirkungen
5.11 Ableitung der DNEL-Werte
6. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch physikalisch-chemische Eigenschaften
6.1 Explosionsgefährlichkeit
6.2 Entzündlichkeit
6.3 Brandförderndes Potenzial
7. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt
7.1 Kompartiment Wasser (mit Sediment)
7.2 Kompartiment Boden
7.3 Kompartiment Wasser
7.4 Mikrobiologische Aktivität in Abwasserreinigungsanlagen
8. PBT- und vPvB-Bewertung
9. Expositionsbewertung
9.1 Titel Expositionsszenario 1
9.1.1 Expositionsszenario
9.1.2 Ermittlung der Exposition
9.2 Titel Expositionsszenario 2
9.2.n Weiter wie unter 9.1
9.n Weiter wie unter 9.1
10 Risikobeschreibung
10.1 Titel Expositionsszenario 1
10.1.1 Menschliche Gesundheit
10.1.1.1 Arbeitnehmer
10.1.1.2 Verbraucher
10.1.1.3 Indirekte Exposition von Menschen über die Umwelt
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 143
10.2 Umwelt
10.1.2 Umwelt
10.1.2.1 Kompartiment Wasser (mit Sediment)
10.1.2.2 Kompartiment Boden
10.1.2.3 Kompartiment Luft
10.1.2.4 Mikrobiologische Aktivität in Kläranlagen
10.n Alle Beschreibungen wie unter 10.1
10.x Gesamtexposition (kombiniert für alle relevanten Emissions-/Freisetzungsquellen)
10.x.1 Menschliche Gesundheit (kombiniert für alle Expositionswege)
10.x.1.n Weiter wie unter 10.1
10.x.2 Umwelt (kombiniert für alle Emissionsquellen)
10.x.2.n Weiter wie unter 10.2
Inhalte des Stoffsicherheitsberichts4.2
Im Folgenden beschäftigen wir uns mehr oder weniger ausführlich mit den für Ihre Arbeit im Arbeits-schutz interessanten Inhaltsbestandteilen und streifen die übrigen nur der Vollständigkeit halber.
Besondere Anmerkungen oder Hinweise kennzeichnen wir durch Kursivschrift.
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 144
Teil A
enthält den Überblick und die Erklärungen zu den Risikomanagementmaßnahmen, die in Ihrem Unternehmen praktiziert werden.
1. Überblick über die Risikomanagementmaßnahmen
Unter dieser Überschrift geben Sie einen kompakten Überblick über die einschlägigen Risikoma-nagementmaßnahmen für alle identifizierten Verwendungen, bezogen auf jene Expositionsszena-rien, die Bestandteile des Stoffsicherheitsberichts (CSR) sind.
2. Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen durchgeführt werden
Die hier zu machenden Angaben beziehen sich auf die Herstellung und Verwendung der Substanz in Ihrem Unternehmen1. Diese Informationen lassen sich – soweit zutreffend – mit der Aussage über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ergänzen.
3. Erklärung, dass die Risikomanagementmaßnahmen mitgeteilt werden
Dieser Nachweis nimmt Bezug auf die betrieblichen Bedingungen und Maßnahmen des Risikoma-nagements, die Sie mittels (erweitertem) Sicherheitsdatenblatt innerhalb der Lieferkette bekannt-geben.
Teil B
Teil B des Stoffsicherheitsberichts dokumentiert neben den Ergebnissen der durchlaufenen Stoffsi-cherheitsbeurteilung auch Sachinformationen, die dazu beigetragen haben, die richtigen Schluss-folgerungen zu ziehen.
1. Stoffidentifikation und physikalisch-chemische Eigenschaften
In diesem Abschnitt machen Sie Angaben zu:
Stoffbezeichnung und Identifikatoren �
Stoffzusammensetzung �
physikalisch-chemischen Eigenschaften �
1.1 Stoffbezeichnung und Identifikatoren
In diesem Abschnitt geben Sie die Stoffbezeichnungen an.
1 Gemeint ist das Unternehmen eines nachgeschalteten Anwenders, dessen Rollen wir Ihnen in dieser Abhandlung fiktional übertragen haben.
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 145
Als Identifikatoren kommen im erforderlichen Maß hinzu:
EC-Nummer und EC-Bezeichnung �
CAS-Nummer und CAS-Bezeichnung �
IUPAC-Name �
etc. �
Mitzuteilen sind ferner:
molekulare Formel und Molekulargewicht �
Strukturformel �
Beispiel einer Strukturformel
Diese Abschnittsinformationen können mit Erläuterungen, die Sie als Vertiefung der gemachten Angaben für notwendig erachten, abschließen.
1.2 Stoffzusammensetzung
Von besonderer Wichtigkeit sind Informationen über:
die Bestandteile �
Konzentration �
Konzentrationsbereich �
Erläuterungen (falls erheblich) �
mögliche Verunreinigungen, die das Gefahrenprofil der Substanz und somit die Stoffsicherheits- �beurteilung beeinflussen
Konzentration �
Konzentrationsbereich �
Erläuterungen (falls erheblich) �
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 146
etwaige Zusatzstoffe � (hier gilt das zuvor Gesagte)
Funktion �
im Übrigen, wie zuvor beschrieben �
1.3 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Angegeben werden – mit Wert und zugehörigen Erläuterungen – beispielsweise:
Aggregatzustand �
Dampfdruck �
Dissoziationskonstante �
Entflammbarkeit �
explosive Eigenschaften �
Flammpunkt �
Identität relevanter Abbauprodukte �
Korn- und Partikelgrößen �
Oberflächenspannung �
Oxidationseigenschaften �
Reaktionsfähigkeit mit Verpackungsmaterial �
relative Dichte �
Schmelz-/Gefrierpunkt �
Selbstentzündlichkeit �
Selbstentzündungstemperatur �
Siedepunkt �
Stabilität in organischen Lösungsmitteln �
thermische Stabilität �
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser � (log-Wert)
Viskosität �
Wasserlöslichkeit �
etc. �
Ergänzend hinzufügen lassen sich Informationen über:
Skizzierung der Auswertung von physikalisch-chemischen Daten �
Erläuterungen zum Datenverzicht �
Testvorschläge �
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 147
2. Herstellung und Verwendungen
2.1 Herstellung
In diesem Abschnitt sollen Sie ausreichend detailliert den Herstellungsprozess beschreiben. Beson-ders kommt es dabei darauf an, dass alle Auswirkungen auf den Stoff dargestellt werden.
2.2 Identifizierte Verwendungen
Aufzuführen sind alle identifizierten Verwendungen des Stoffs. Für die Datensammlung zu diesem Punkt können Sie einen ähnlichen Formularkopf verwenden wie den hier skizzierten:
Identifizierte Verwendung
Verwendungs-sektor (SU)
Produktkategorie (PC)
Prozesskategorie (PROC)
Erzeugnis-kategorien (AC)
Hinweis: Sie beschreiben identifizierte Verwendungen mithilfe der Verwendungsdeskriptoren1. Das bedeutet, dass in den Spalten der Tabelle nur Codes stehen. Hinter den Codierungen verbergen sich Standardsätze, die der Adressat anhand entsprechender Listen dechiffrieren muss bzw. die er aufgrund seiner Erfahrung im Umgang mit den Deskriptoren identifiziert.
Beispiel2:
Identifizierte Verwendung
Verwendungs-sektor (SU)
Produktkategorie (PC)
Prozesskategorie (PROC)
Erzeugnis-kategorien (AC)
IU2 SU17 PC9 PROC7 AC2
Standardsätze: Allgemeine Fertigung Beschichtungen Industrielles Spritzen Autos
Sie können selbstverständlich auch die Standardsätze anführen; das ist in der Praxis aber eher unüblich.
2.3 Verwendungen, von denen abgeraten wird
Im Sicherheitsdatenblatt finden sich unter § 16 die Verwendungen, von denen abzuraten ist. Die Be-gründung dazu wird hier im Stoffsicherheitsbericht gegeben. Formulieren Sie die Begründung so, dass der Adressat eindeutig erkennen kann, aus welchem Grund von einer Verwendung abgeraten wird. Achten Sie darauf, dass die phrasierte Übertragung in das SDB widerspruchsfrei geschieht.
1 Erläuterungen zu Verwendungsdeskriptoren finden Sie in Kapitel 2 „Theorie der Stoffsicherheitsbeurteilung“ unter Punkt 2.3.5.
2 Das Beispiel haben wir in Teilen übernommen aus „Appendix to Part F – CSR Template with explanation“ der ECHA-Leitlinien.
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 148
3 Einstufung und Kennzeichnung
3.1 Einstufung und Kennzeichnung nach GHS/CLP und 67/548/EG
Es kann sein, dass sich auf der Grundlage der vorhandenen Informationen nicht entscheiden lässt, ob ein Stoff für einen bestimmten Endpunkt eingestuft werden sollte. Ist das so, dann müssen Sie dieses Resultat und den Weg dorthin begründen. Benennen Sie jeden Endpunkt, der ohne Einstu-fung ist. Detaillierte Begründungen für die Einstufung bzw. Nichteinstufung sollten für bestimmte Endpunkt-Abschnitte vorkommen.
3.1.1 Einstufung
Die Substanz wird (soweit zutreffend) eingestuft nach:
physikalisch-chemischen Eigenschaften �
Gesundheitseffekten �
Umwelteffekten �
3.1.2 Kennzeichnung
Hier kommt es zu den klassischen Angaben, als da wären:
Gefahrenbezeichnung �
H- bzw. R-Sätze �
Signalwort (bei Kennzeichnung nach GHS/CLP) �
P- bzw. S-Sätze �
spezifische Konzentrationsgrenzwerte �
3.2 Selbsteinstufung und Kennzeichnung
Für Stoffe, die nicht unter die Legaleinstufung fallen, besteht die Notwendigkeit der Selbsteinstu-fung. Zu einer Selbsteinstufung gehören (hier sehr verkürzt umschrieben):
die Feststellung, welche gefährlichen Eigenschaften der betroffene Stoff hat �
die exakte Zuordnung zu einer Gefahrenklasse �
die entsprechende Kennzeichnung �
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 149
3.2.1 Einstufung
Im Stoffsicherheitsbericht wird für selbst eingestufte Stoffe bzw. Gemische die Einstufung beispiels-weise in Form einer Tabelle beschrieben:
Endpunkt Klassifizierung Nichtklassifizierung – Begründung
Kommentar
Explosivität
Oxidationseigenschaften
Entflammbarkeit
Thermische Stabilität
Akute Toxizität
Akute Toxizität – irreversi-ble Schädigung nach ein-maliger Exposition
Toxizität bei wiederholter Exposition
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Sensibilisierung
Karzinogenität
Mutagenität – genetische Toxizität
Reproduktionstoxizität – Fruchtbarkeit
Reproduktionstoxizität – Entwicklung
Reproduktionstoxizität – Säuglinge
Umwelt
3.2.2 Kennzeichnung
Hinzu kommen – wie bei Stoffen/Gemischen mit Legaleinstufung auch – die notwendigen Kenn-zeichnungselemente:
Gefahrenbezeichnung �
H- bzw. R-Sätze �
Signalwort (bei Kennzeichnung nach GHS/CLP) �
P- bzw. S-Sätze �
spezifische Konzentrationsgrenzwerte �
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 150
4. Verbleib und Verhalten des Stoffs in der Umwelt
An dieser Stelle berichten Sie darüber, wie sich ein bestimmter Stoff in Beziehung zur Umwelt verhält.
Interpretieren Sie die gewonnenen Ergebnisse aus Tests oder Schätzungen im Hinblick auf die �Stabilität in Wasser, Luft, Boden oder Sediment.
Methode Ergebnisse Erläuterungen Referenz
Geben Sie Hinweise auf Informationsquellen und/oder hinzugezogene Modelle. �
Informieren Sie über die Abbauraten und die berechneten Halbwertszeiten. �
Gliedern können Sie den Bericht in die Abschnitte:
Abbaubarkeit �
Verteilung in die Umwelt �
Bioakkumulation �
Sekundärvergiftung �
5. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen
An dieser Stelle publizieren Sie im Kontext mit dem jeweiligen Endpunkt eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungen. Unerlässliche Informationen sind in jedem Fall:
Begründung fehlender Daten �
Benennung der Hauptstudie für einen bestimmten Endpunkt �
Beschreibung der Prüfbedingungen �
Kurzcharakteristika aller relevanten Tests und ihrer Ergebnisse �
nachvollziehbare Quellennachweise und Referenzen �
Report über die Ergebnisse für jeden Endpunkt, der die Art möglicher Nebenwirkungen ein- �schließt
Interpretation der Ergebnisse in Bezug auf die Relevanz der �
DNEL-Ableitung, �
Einstufung und Kennzeichnung, �
PBT-Bewertung � (wenn zutreffend)
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 151
5.1 Endpunktkatalog
Der Endpunktkatalog, den es zu berücksichtigen gilt, enthält folgende Punkte.
Toxikokinetik (Resorption, Stoffwechsel, Verteilung und Ausscheidung)
In diesem Teil gibt es eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungen in Bezug auf Resorption, Stoff- �wechsel, Verteilung und Ausscheidung des Stoffs.
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 152
Akute Toxizität (inhalativ, dermal, oral)
Die Unterscheidung der drei Gefahrenkategorien „oral“, „dermal“, „inhalativ“ ist notwendig, weil die �relevanten Expositionswege stets einzeln zu betrachten sind.
Kommt in einem besonderen Fall keiner dieser drei Expositionswege für eine Bewertung in Betracht, �kann der Endpunkt „Akute Toxizität – anderer Pfad“ genommen werden.
Unter der Überschrift � „Zusammenfassung und Diskussion der akuten Toxizität“ geben Sie eine zusammenfassende Besprechung, beispielsweise über:
Ableitung/Auswahl der relevanten Dosisdeskriptoren �
andere Informationen über die Wirksamkeit, für den Fall, dass kein Dosisdeskriptor vorliegt �
Dosis-Wirkungs-Beziehung �
Korrektur der Dosisdeskriptoren (soweit relevant) �
Wahl der Bewertungsfaktoren �
usw. �
Reizwirkung (Haut, Augen, Respirationstrakt)
Im Rahmen des Stoffsicherheitsberichts ist die Sektorierung dieses Endpunkts, wie sie die ECHA-Leit- �linien vorschlagen, angemessen.
Grundsätzlich müssen Sie in der Charakteristik unterscheiden, ob die Daten und Ergebnisse basieren �auf der Grundlage von
Erfahrungen beim Menschen, �
In-vitro-Prüfungen, �
Tierstudien, �
Struktur-Wirkungs-Beziehungen. �
Auch dieser Abschnitt schließt mit einer zusammenfassenden Betrachtung (wie unter „Akute Toxizi- �tät“ beschrieben).
Ätzwirkung (Haut, Augen, Respirationstrakt)
Wie unter „Reizwirkung“ erläutert, wird auch dieser Abschnitt behandelt. �
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 153
Sensibilisierung (Haut, Respirationstrakt)
Abermals verweisen wir auf die Erläuterungen zum Abschnitt „Reizwirkung“. �
Toxizität bei wiederholter Exposition (inhalativ, dermal, oral)
Dieser Abschnitt wird in gleicher Weise wie der Abschnitt „Akute Toxizität“ ausgearbeitet. �
Zusätzliche Erkenntnis für die Datenauswertung gewinnen Sie möglicherweise durch Kapitel R.7, Ab- �schnitt R.7.5, der ECHA-Leitlinien.
Mutagenität
Gliedern Sie in diesem Teil die Informationen u.a. nach �
Erfahrungen beim Menschen sowie �
In-vitro-Daten und �
In-vivo-Daten. �
Im Übrigen verfahren Sie wie bisher. �
Karzinogenität (inhalativ, dermal, oral)
Für diesen Passus sehen die ECHA-Leitlinien ein weiteres Mal eine Endpunktsektorierung nach Expo- �sitionswegen vor.
Ansonsten entspricht die Praktik dem bisher beschriebenen Vorgehen. �
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 154
Reproduktionstoxizität (Fortpflanzungsfähigkeit, Entwicklungsschäden)
Beschrieben werden unter diesem Titel die Bewertungen für Stoffe und Gemische, die �
die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können (und/oder), �
Entwicklungsschäden bei menschlichen Nachkommen verursachen (oder), �
im Verdacht stehen, solche Wirkungen herbeizuführen, �
Wirkungen auf oder über die Laktation haben. �
Auch für diesen Abschnitt ändert sich am generellen Verfahren nichts. �
Andere Effekte
Die ECHA-Leitlinien beziehen beim Registrierungsverfahren für Stoffe diese sogenannten anderen �Effekte mit ein. Auch für einen nachgeschalteten Anwender kann es geboten sein, dass er derartige Effekte im Rahmen seiner Stoffsicherheitsbeurteilung berücksichtigt. Folgende Effekte sind im „Appendix to Part F – CSR Template with explanation“ deklariert:
Neurotoxizität �Die Neurotoxizität beschäftigt sich mit der Beschreibung von schädlichen Auswirkungen toxischer Substanzen (z.B. Holzschutzmittel, organische Lösemittel, Alkohol, Pflanzenschutzmittel etc.) auf das menschliche Nervensystem.
Immuntoxizität �Die Immuntoxizität beschäftigt sich mit der Beschreibung von Schadwirkungen chemischer Stoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel, Formaldehyd etc.) auf das menschliche Immunsystem.
Simplifizierte Darstellung „Sichere Dosis“
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 155
6. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Unter dieser Überschrift berichten Sie über die einschlägigen Testergebnisse für jede Eigenschaft unter der entsprechenden Position:
6.1.1 Explosionsgefährlichkeit
6.1.2 Entzündlichkeit
6.1.3 Brandförderndes Potenzial
Dabei informieren Sie über:
Testverfahren � (Kurzbeschreibung)
Art der Prüfung einschließlich der Prüfrichtlinien �
Kalibrierungen � (falls erforderlich)
Besonders hervorzuheben sind:
Gefahren durch die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Substanz �
Risikofaktoren während der Lagerung, des Transports und der Verwendung �
geschätzte Stärke einer unerwünschten Wirkung im Falle ihres Auftretens �
Einstufung und Kennzeichnung �
7. Beurteilung der Umweltgefährlichkeit
Wenn Sie ein Sicherheitsdatenblatt zur Hand nehmen, können Sie feststellen, dass die Informatio-nen zum Umweltschutz – im Vergleich mit den übrigen Angaben – knapp gehalten sind. Ganz an-ders sieht es mit der Beurteilung von Umweltgefährlichkeit in der Praxis aus: Sie ist sehr umfassend und bedarf deshalb einer ausführlichen eigenständigen Betrachtung.
Im Rahmen dieser Publikation haben wir das Thema „Umweltschutz“ bewusst nur an wenigen Stel-len gestreift und nirgends vertieft. So wollen wir es auch jetzt halten, und geben Ihnen demzufolge nur eine verkürzte Inhaltsangabe zu diesem Abschnitt wieder:
Ableitung des PNEC für jedes relevante Gebiet �
Art der Prüfungen einschließlich Prüfrichtlinien �
Benennung von Wirkungen und Nebenwirkungen �
Beschreibung der angewendeten Testverfahren und Interpretation der Ergebnisse �
Charakterisierung kritischer taxonomischer Gruppen �
Einstufung und Kennzeichnung der infrage kommenden Stoffe �
Erläuterung zur Hauptstudie für die PNEC-Ableitung sowie Begründung der Auswahl �
kurze Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung für den Umweltbereich �
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 156
PBT-Bewertung �
Quellennachweise und Referenzen �
Rechtfertigung für den eingesetzten Bewertungsfaktor �
Überblick über die relevanten Ergebnisse je Endpunkt �
Verfahren der Probenahme �
etc. �
Die zu berücksichtigenden Gebiete sind u.a.:
Kompartiment Wasser einschl. Sediment �
Kompartiment Boden �
Kompartiment Luft �
nicht fachspezifische Effekte für die Nahrungskette (Sekundärvergiftung) �
Schlussfolgerungen zur Einstufung und Kennzeichnung �
8. PBT- und vPvB-Bewertung
Dieser Abschnitt präsentiert die Ergebnisse einer PBT- und vPvB-Beurteilung. Für jede PBT- oder vPvB-Eigenschaft ist ein Vergleich mit den Kriterien nötig sowie eine Schlussfolgerung für jede Eigenschaft.
Im Einzelnen sind in einem angemessenen Umfang zu beschreiben:
Bewertung der Abbaubarkeit �
Bewertung der Bioakkumulation �
Bewertung der Toxizität �
Emissionsbeschreibung �
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zu den PBT- oder vPvB-Eigenschaften �
9. Expositionsbewertung
Unter diesem Titel formieren Sie ein Resümee über die Expositionsszenarien und die Verknüpfun-gen mit den entsprechenden Verwendungen. Dabei kommt es zu einer Expositionsbewertung für jedes Szenario.
Zu den grundlegenden Bewertungselementen gehören u.a.:
Beschreibung der angewendeten �
Verfahren und Methoden zur Expositionsschätzung, �
Messverfahren, �
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 157
Faktoren und Werte der Abschätzung, �
Modelle �
zusammenfassender Bericht über die relevanten Messdaten � (mit belegt werden sollen z.B. Anzahl der Daten, Datum der Messungen, Uhrzeit, Anzahl Messpunkte etc.)
Erläuterung zu vorgenommenen Schätzungen �
Report über die qualitative Bewertung einer Exposition � (falls aufgetreten)
Beweisführung zu �
Informationen, die nicht verfügbar gemacht werden konnten, �
Informationen, auf die verzichtet wurde oder die als nicht relevant anzusehen sind, �
Informationen über einzelne Stoffe, für die eine DNEL-/PNEC-Ableitung nicht möglich ge- �wesen ist (wenn so zutreffend)
Beispiel-Tabellen: Erfassung der akuten Expositionskonzentrationen für Arbeitnehmer1
Expositionspfad
Geschätzte Expositionskonzentration
Gemessene Expositionskonzentration
Erläuterung/Quelle der MessdatenWert Einheit Wert Einheit
Dermale Exposition
Inhalative Exposition
Orale Exposition
Expositionspfad Konzentration Rechtfertigung
Dermale lokale Exposition (in mg/cm²)2
Dermale systemische Exposition (in mg/kg)
Inhalative Exposition (in mg/m³)3
Hilfreiche Informationen für die Ausfertigung eines Sicherheitsberichts finden sich in der ECHA-Leitlinie in Kapitel F „Guidance on Information Requirements and Chemicals Safety Assessment“.
1 Die Tabellen sind eine Adaption aus dem Anhang zu Kapitel F der ECHA-Leitlinien 2 Angabe pro Tag oder pro Vorgang. Genommen wird die jeweils relevanteste der beiden Angabemöglichkeiten.3 Luftkonzentration am Arbeitsplatz während Kurzzeit-Exposition
eSDB-REACH Stoffsicherheitsbericht
Seite 158
10. Risikobewertung
Die Risikobewertung erfolgt in Abhängigkeit der intrinsischen Eigenschaften1 sowie des Einsatz-spektrums und der Einsatzmenge eines Stoffs. Sie dokumentieren im Stoffsicherheitsbericht außer der Risikobewertung auch die Maßnahmen, die höchstwahrscheinlich zu einem Risikoausschluss führen werden.
Zum Dokumentationsumfang gehören beispielsweise auch Berichte über:
die Verringerung der Datenunsicherheit im Bereich der Gefährdungsbeurteilung, um auf der �Basis zusätzlicher Daten niedrigere Sicherheitsfaktoren anwenden zu können
eine exaktere Expositionsabschätzung �
notwendige Risikominderungsmaßnahmen �
etc. �
1 Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand an sich und machen ihn zu dem, was er ist.
eSDB-REACH Nachwort
Seite 159
Beispiel-Tabelle: Risikobeschreibung für Arbeitnehmer
PfadSzenario 1
– Expositions-konzentration
Führender toxischer End-
punkt/ kritischer
Effekt
DNEL Risikoverhält-nis (RCR)
Akute lokale Wirkungen
Inhalation mg/kg
dermal mg/cm³
Akute systemische Wirkungen
Inhalation mg/kg
dermal mg/cm³
Pfad-kombination
RCR Inhalation + RCR dermal
Langzeit – systemische Wirkungen
Inhalation mg/kg
dermal mg/cm³
Langzeit – lokale Wirkungen
Inhalation mg/kg
dermal mg/cm³
Pfad-kombination
RCR Inhalation + RCR dermal
eSDB-REACH Nachwort
Seite 160
Nachwort
Wir hoffen, dass Sie unseren gemeinsamen Streifzug durch
das Sicherheitsdatenblatt, �
die Stoffsicherheitsbeurteilung, �
die Expositionsszenarien �
und
den Stoffsicherheitsbericht �
mit einem positiven Eindruck von der Sachdienlichkeit dieser REACH-Instrumente beenden.
Auf so manches, was sicher wichtig ist, konnten wir im Rahmen dieser Publikation nicht eingehen. Aber es ist uns möglicherweise gelungen, Ihr Interesse an einer Vertiefung der Themen zu wecken.
Wenn Sie auf das Literaturverzeichnis angewiesen sein sollten, fordern Sie es bitte über den Verlag an, wir stellen es Ihnen dann gerne zur Verfügung.
eSDB-REACH Glossar
Seite 161
Glossar
Abbaubarkeit, biologischesiehe unter „Biologische Abbaubarkeit“
AbsorptionAufnahme eines Stoffs durch einen anderen Stoff
Additivitätsformel Sind für mehrere Bestandteile eines Gemischs Daten zur akuten Toxizität vorhanden, lässt sich für diesen Teil des Gemischs eine kombinierte Toxizität anhand der Additivitätsformel berechnen.
Formel zur Berechnung der kombinierten Toxizität:
Ci
Konzentration von Bestandteil i
i der einzelne Bestandteil
n Anzahl der Bestandteile
L(E)C50m
L(E)C50
von Bestandteil i
L(E)C50i
L(E)C50
des Teils des Gemischs, für den Prüfdaten vorliegen
AdsorptionAnreicherung von Stoffen aus Flüssigkeiten oder Gasen an der Grenzfläche zwischen zwei Phasen
eSDB-REACH Glossar
Seite 162
Aspiration
… ist das Eindringen eines festen oder flüssigen Stoffs bzw. Gemischs unmittelbar über die Mund- oder Nasenhöhle in die Luftröhre und den unteren Atemtrakt.
ATE= Acute Toxicity Estimates; Schätzwert für die akute Toxizität
BCFBiokonzentrationsfaktor:
abgeleitete dimensionslose Prüfgröße der Biokonzentration �
Der Faktor beschreibt das Verhältnis der Konzentrationen im Vergleich zum umgebenden Wasser. Für ökologische Fischtests ist der BCF definiert als:
Verhältnis zwischen der Konzentration der Prüfsubstanz im Versuchsfisch (c �f) und der Konzen-
tration in Versuchswasser (cw):
f
w
cBCF
c=
Versuchsprinzip: �
1. Versuchsfische werden während einer gegebenen Zeitspanne einer Prüfsubstanz ausgesetzt.
2. Es folgt eine Zeitspanne ohne weitere Exposition.
3. Während der zweiten Zeitspanne wird die Zuwachsrate der Prüfsubstanz im Wasser (Aus-scheidungsrate, Reinigungsrate) gemessen.
eSDB-REACH Glossar
Seite 163
Berechnung der akuten Toxizität von Gemischen Bei akuter Toxizität wird das Verfahren zur Einstufung von Gemischen aufgrund der Gemischbe-standteile (Additivitätsformel) angewendet.
Daten für alle Bestandteile verfügbar Daten nicht für alle Bestandteile verfügbar
Es gilt: Ci Konzentration von Bestandteil i
i Einzelbestandteil von 1 bis n
n Anzahl Bestandteile
ATEi Schätzwert akute Toxizität von Bestandteil i
ATEmix berechneter Schätzwert akute Toxizität des Gemischs
Bestandteile mit bekannter Toxizität Bestandteile, die nicht in die Berechnung eingehen
Bestandteile: deren ATE-Wert bekannt ist Bestandteile: bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht akut toxisch sind (z.B. Wasser, Zucker)
deren ATE-Wert als Umrech-nungswert aus der Einstufung abgeleitet werden kann
für die ein oraler Limit-Test bei 2.000 mg/kg Körpergewicht keine akute Toxizität ergibt
Berücksichtigungsgrenzwerte (allgemeine)Die allgemeinen Berücksichtigungsgrenzwerte werden in Gewichtsprozent angegeben, außer für gasförmige Gemische, diesbezüglich werden sie in Volumenprozent ausgedrückt.
Gefahrenklassen Allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte
Akute Toxizität Kategorie 1–3 0,1 %
Kategorie 4 1,0 %
Ätzwirkung auf die Haut 1,0 %
Auch < 1 %, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein in einer Konzentration enthaltener Bestandteil für die Einstufung des Gemischs hinsichtlich seiner Ätz- und Reizwirkung auf die Haut als relevant zu gelten hat
Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1,0 %
Auch < 1 %, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein in einer Konzentration enthaltener Bestandteil für die Einstufung des Gemischs im Hinblick auf die schwere Augenreizung/Augenschädigung als relevant zu gelten hat
eSDB-REACH Glossar
Seite 164
Gefahrenklassen Allgem. Berücksichtigungsgrenzwerte
Gewässergefährdend:
akut Kategorie 1 0,1 %
chronisch Kategorie 1 0,1 %
Bei hochtoxischen Bestandteilen kann Anlass zu der Annahme bestehen, dass ein in einer niedrigeren Kon-zentration enthaltener Bestandteil für die Einstufung des Gemischs aufgrund seiner Gefahren für die aquatische Umwelt relevant ist.
chronisch Kategorie 2–4 1,0 %
Bioakkumulationspotenzial… beschreibt die Fähigkeit eines Stoffs, sich unabhängig von dem Aufnahmepfad (umgebendes Medium, Nahrung) in Organismen anzureichern.
Abhängig ist das Bioakkumulationspotenzial von den chemisch-physikalischen Eigenschaften eines Stoffs. Stoffe mit einem hohen Potenzial werden in einem Organismus nur langsam ab- oder um-gebaut und die Ausscheidungsrate ist geringer als die Aufnahmerate.
BiokonzentrationAnreicherung einer Substanz in einem aquatischen Organismus durch direkte Aufnahme aus dem umgebenden Wasser
Biologische Abbaubarkeit… von Stoffen beruht auf den Stoffwechselprozessen lebender Organismen. Für die Einschätzung der biologischen Abbaubarkeit eines Stoffs wird diese unter definierten Bedingungen mit Mikroor-ganismen überprüft.
Industriell hergestellte chemische Stoffe gelten als biologisch abbaubar, wenn sie durch biologischen Abbau aus der Umwelt entfernt und dem mineralischen Stoffkreislauf zugeführt werden können.
DampfdruckDruck eines Gases im Phasengleichgewicht mit einer kondensierten Phase
Aggregatzustände: �
fest �
flüssig �
gasförmig �
eSDB-REACH Glossar
Seite 165
Phasenübergang: �
fest � → flüssig
flüssig � → gasförmig
fest � → gasförmig
Phasengleichgewicht: Zwei Phasen � (z.B. flüssige Phase und gasförmige Phase bei konstanten Werten von Druck und Temperatur) sind gleichzeitig stabil, d.h., keine vergeht mit der Zeit zugunsten der anderen.
DaphnienGattung von Krebstieren; umgangssprachlich bekannt als „Wasserflöhe“. Daphnien dienen als Modellorganismen für Toxizitätstests in Wasser.
DMEL-Wert= Derived Minimum Effect Level
… wird für Stoffe, für die kein Schwellenwert angegeben werden kann (z.B. krebserzeugende �Stoffe) abgeleitet.
DNEL-Wert= Derived No-Effect Level
… charakterisiert einen wissenschaftlichen Grenzwert. �
Unterhalb dieses Werts übt der Stoff � keine Wirkung auf den Menschen aus (so besagt es die RE-ACH-Verordnung in Artikel 119 Abs. 1 f).
eSDB-REACH Glossar
Seite 166
… wird für unterschiedliche Expositionswege (oral, dermal, inhalativ) sowie Expositionsdauer �(kurzzeitig, langzeitig, wiederholt) und Expositionshäufigkeit (unbeabsichtigt/selten, gelegent-lich, häufig/ständig) abgeleitet.
Dosis-Wirkungs-Beziehung… charakterisiert den Zusammenhang zwischen der Eintragsmenge eines bestimmten Schad- �stoffs und dem dadurch verursachten Effekt.
Unterschieden wird zwischen sogenannten Alles-oder-Nichts-Wirkungen. �
Es gilt:
Die toxische Wirkung � einer Substanz hängt nicht von der absoluten Menge im Organismus, sondern von seiner Konzentration am Wirkort ab.
eSDB-REACH Glossar
Seite 167
EC50… ist die mittlere effektive Konzentration, bei der ein halbmaximaler Effekt beobachtet wird. Bei der Toxizitätsbestimmung entspricht die EC
50 einer Dosis, die bei 50 % einer Versuchspopulation
eine andere definierte Wirkung als den Tod auslöst.
ED50… ist die mittlere effektive Dosis, bei der ein halbmaximaler Effekt beobachtet wird. Diese Do-sis lässt sich nicht direkt messen, vielmehr wird sie aus einer bestimmten Dosis-Wirkungs-Kurve durch mathematische Modellierung abgeleitet.
Einstufungsgrenzen für akute Toxizität
Oraler Expositionsweg
Expositionsweg Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE Umrechnungswert für akute Toxizität
Oral (mg/kg Körpergewicht)
0 < Kategorie 1 ≤ 5 0,5
5 < Kategorie 2 ≤ 50 5
50 < Kategorie 3 ≤ 300 100
300 < Kategorie 4 ≤ 2.000 500
Hinweise: a. Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50-Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereich-sprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht
Gefahrenkommunikation
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H300
Lebensgefahr beim Verschlucken
Signalwort: GEFAHR
2 H300
3 H301 Giftig beim Verschlucken
4 H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
Signalwort: ACHTUNG
eSDB-REACH Glossar
Seite 168
Dermaler Expositionsweg
Expositionsweg Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE Umrechnungswert für akute Toxizität
Dermal (mg/kg Körpergewicht)
0 < Kategorie 1 ≤ 50 5
50 < Kategorie 2 ≤ 200 50
200 < Kategorie 3 ≤ 1.000 300
1.000 < Kategorie 4 ≤ 2.000 1.100
Hinweise: a. Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50-Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereich-sprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht
Gefahrenkommunikation
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H310
Lebensgefahr bei Hautkontakt
Signalwort: GEFAHR
2 H310
3 H311 Giftig bei Hautkontakt
4 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
Signalwort: ACHTUNG
eSDB-REACH Glossar
Seite 169
Inhalativer Expositionsweg
Gase
Expositionsweg Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE Umrechnungswert für akute Toxizität
Inhalativ – Gase (ppmV1)
0 < Kategorie 1 ≤ 100 10
100 < Kategorie 2 ≤ 500 100
500 < Kategorie 3 ≤ 2.500 700
2.500 < Kategorie 4 ≤ 20.000 4.500
Hinweise: a. Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50-Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereich-sprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht
b. Konzentrationsgrenzwerte zur Inhalationstoxizität beruhen auf 4 h Exposition. Wenn Werte auf einer 1-h-Exposition basieren, werden sie für Gase/Dämpfe mit dem Faktor 2 und für Stäube/Nebel mit dem Faktor 4 zur Umrechnung geteilt.
Gefahrenkommunikation
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H330
Lebensgefahr beim Einatmen
Signalwort: GEFAHR
2 H330
3 H331 Giftig beim Einatmen
4 H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
Signalwort: ACHTUNG
1 Konzentration der Gase wird in Teile je Million (ppm = parts per million; 1 ppm = 10-6 = 0,000001) und Volumen (V) unter dem Einheitenzeichen ppmV ausgedrückt.
eSDB-REACH Glossar
Seite 170
Dämpfe
Expositionsweg Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE Umrechnungswert für akute Toxizität
Inhalativ – Dämpfe1
(mg/l)0 < Kategorie 1 ≤ 0,5 0,05
0,5 < Kategorie 2 ≤ 2,0 0,5
2,0 < Kategorie 3 ≤ 10,0 3
10,0 < Kategorie 4 ≤ 20,0 11
Hinweise: a. Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50-Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereich-sprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht
b. Konzentrationsgrenzwerte zur Inhalationstoxizität beruhen auf 4 h Exposition. Wenn Werte auf einer 1-h-Exposition basieren, werden sie für Gase/Dämpfe mit dem Faktor 2 und für Stäube/Nebel mit dem Faktor 4 zur Umrechnung geteilt.
c. Für den Fall, dass die Prüfatmosphäre aus einem nahezu gasförmigen Dampf besteht, wird nach ppmV-Werten folgendermaßen eingestuft:
Kategorie 1: 100
Kategorie 2: 500
Kategorie 3: 2.500
Kategorie 4: 20.000
Gefahrenkommunikation
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H330
Lebensgefahr beim Einatmen
Signalwort: GEFAHR
2 H330
3 H331 Giftig beim Einatmen
4 H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
Signalwort: ACHTUNG
1 Dampf in diesem Sinne: gasförmige Phase eines Stoffs oder Gemischs, hervorgegangen aus der flüssigen oder festen Phase
eSDB-REACH Glossar
Seite 171
Stäube/Nebel
Expositionsweg Einstufungskategorie und Schätzwerte ATE Umrechnungswert für akute Toxizität
Inhalativ – Stäube1/Nebel2
(mg/l)
0 < Kategorie 1 ≤ 0,05 0,005
0,05 < Kategorie 2 ≤ 0,5 0,05
0,5 < Kategorie 3 ≤ 1,0 0,5
1,0 < Kategorie 4 ≤ 5,0 1,5
Hinweise: a. Schätzwert ATE zur Einstufung Stoff/Bestandteil Gemisch auf Basis LD50-/LC50-Werte (soweit verfügbar) – oder Umrechnungswert, der sich auf die Dosisbereich-sprüfung bezieht – oder Umrechnungswert, der sich auf die Einstufungskategorie bezieht
b. Konzentrationsgrenzwerte zur Inhalationstoxizität beruhen auf 4 h Exposition. Wenn Werte auf einer 1-h-Exposition basieren, werden sie für Gase/Dämpfe mit dem Faktor 2 und für Stäube/Nebel mit dem Faktor 4 zur Umrechnung geteilt.
Gefahrenkommunikation
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H330
Lebensgefahr beim Einatmen
Signalwort: GEFAHR
2 H330
3 H331 Giftig beim Einatmen
4 H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
Signalwort: ACHTUNG
Endokrin aktive Substanzensiehe unter „Endokrine Disruptoren“
1 Staub in diesem Sinne: in einem Gas (regelmäßig in Luft) schwebende feste Teilchen eines Stoffs oder Gemischs2 Nebel in diesem Sinne: in einem Gas (regelmäßig in Luft) schwebende flüssige Tröpfchen eines Stoffs oder Gemischs
eSDB-REACH Glossar
Seite 172
Endokrine DisruptorenSubstanzen,
die von außen in einen Organismus aufgenommen werden und auf dessen Hormonsystem wir- �ken,
die über Eigenschaften verfügen, die in einem intakten Organismus mutmaßlich zu einer endo- �krinen Disruption führen (potenzielle Disruptoren)
Die endokrinen Disruptoren lassen sich unterteilen nach:
Neutral nEAS Nachweislich nicht im Körper aktive Substanzen
Potenziell gefährlich pEAS Möglicherweise im Körper aktive und somit möglicher-weise schädliche Substanzen
Wirksam wEAS Nachweislich im Körper aktive Substanzen, mit dem Attribut
gEAS gesundheitsgefährdend (gefährlich) �
bEAS gutartig (benigne) �
Endokrin disruptierende Substanz
EDS Unmittelbar mit den Rezeptoren der körpereigenen Hormone interagierende Substanz
Endokrin modulierende Substanz
EMS Synthese, Metabolisierung, Ausscheidung usw. der körpereigenen Hormone verändernde Substanz
ExpositionStoffmenge oder Dosis, der ein Organismus ausgesetzt ist
Gefahrenhinweistextliche Aussage zu einer bestimmten Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie; beschreibt die Art und den Schweregrad der von einem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr mithilfe eines stan-dardisierten Textbausteins (H-Satz)
eSDB-REACH Glossar
Seite 173
GefahrenklasseEinordnung nach Art der
physikalischen Gefahr, �
Gefahr für die menschliche Gesundheit, �
Gefahr für die Umwelt �
GefahrenkategorieUntergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der schwere der Gefahr
GemischMischung aus zwei oder mehreren verschiedenen Stoffen
In vitro… aus dem Lateinischen; übersetzt: „im Glas“
…… bezeichnet organische Vorgänge, die außerhalb eines lebenden Organismus stattfinden. Dazu zählen auch Ex-perimente, die in einer kontrollierten künstlichen Umge-bung (z.B. Reagenzglas) durchgeführt werden.
Forschungsergebnisse, die unter In-vitro-Bedingungen erzielt wurden, lassen sich unter den komplexeren In-vivo-Bedingungen nicht unbe-dingt bestätigen.
In-vivo-Studien sind insofern wissen-schaftliche Praxis zur Überprüfung von in vitro erlangten Erkenntnissen.
eSDB-REACH Glossar
Seite 174
In vivo… aus dem Lateinischen; übersetzt: „im Lebendigen“
… bezeichnet Prozesse, die im lebendigen Organismus ablaufen.
Koc-WertMaß für das Adsorptions- und Löslichkeitsverhalten einer chemischen Substanz in Böden.
Der Wert steht in wechselseitiger Verbindung mit der Wasserlöslichkeit der jeweiligen Substanz und ihrem Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient (K
ow).
Konzentrationsgrenzwerte für Gesundheitsgefahren
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Konzentrationsgrenzwerte „Stoffe“
Gefahrenklasse Kategorie Konzentrationsgrenzwert
Hautätzend 1A, 1B, 1C 1,0 % oder niedriger, soweit relevant
Hautreizend 2 3,0 % oder niedriger, soweit relevant
Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“
Einstufung „Bestandteil“ Einstufung „Gemisch“
Hautätzend Hautreizend
Hautätzend 1A, 1B, 1C ≥ 5,0 % 1,0 % Konz. < 5,0%
Hautreizend 2 Konz. ≥ 10,0 %
Berechnungsformeln für Einstufung „Gemische“
Gefahrenklasse Kategorie Gefahren-hinweis
Formel
Hautätzend 1A H314
1B
1C
eSDB-REACH Glossar
Seite 175
Gefahrenklasse Kategorie Gefahren-hinweis
Formel
Hautreizend 2 H315
Es gilt: Prozentbestandteil mit Einstufung
Konz.-Grenzwert für Bestandteil in Bezug auf angegebene Einstufung
Nichtanwendbarkeit „Additivitätsprinzip“
Eigenschaften Einstufung
Hautätzend Kategorie 1
Hautreizend Kategorie 2
Bestandteil sauer pH-Wert: ≤ 2 Konz. ≥ 1,0 %
basisch pH-Wert: ≥ 11,5 Konz. ≥ 1,0 %
Andere Bestandteile
Kategorie 1 �
Hautätzend – 1A, 1B, 1C �
Konz. ≥ 1,0 %
Kategorie 2 �
Hautreizend – Kategorie 2 �
Einschl. Säuren und Basen �
Konz. ≥ 3,0 %
Gefahrenkommunikation „Ätz-/Reizwirkung auf die Haut“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1A
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Signalwort: GEFAHR
1B
1C
2 H315 Verursacht Hautreizungen
Signalwort: ACHTUNG
eSDB-REACH Glossar
Seite 176
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Konzentrationsgrenzwerte „Stoffe“
Gefahrenklasse Kategorie Konzentrationsgrenzwert
Schwere Augen schädigung 1 3,0 % oder niedriger, soweit relevant
Schwere Augenreizung 2 3,0 % oder niedriger, soweit relevant
Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“
∑ Bestandteile, die eingestuft sind als … Konzentration „Gemisch“
Schwere Augenschädi-gung/
irreversible Wirkungen
Kategorie 1
Schwere Augenreizung/ reversible Wirkungen
Kategorie 2
Hautätzend 1A, 1B, 1C ≥ 3,0 % ≥ 1,0 %, aber < 3,0 %
Schwere Augenschädigung 1 ≥ 3,0 % ≥ 1,0 %, aber < 3,0 %
Schwere Augenreizung 2 ≥ 10,0 %
10 x Wirkungen Kategorie 1 + Wirkungen Kategorie 2
≥ 10,0 %
Hautätzend Kategorie 1 [A, B, C] + Wirkungen Kategorie 1
Konz. ≥ 3,0 % ≥ 1,0 %, aber < 3,0 %
10 x Hautätzend Kategorie 1 [A,B,C] + Wirkungen Kategorie 1 + Wirkungen Kategorie 2
Konz. ≥ 10,0 %
Berechnungsformeln für Einstufung „Gemische“
Gefahrenklasse Kategorie Gefah-renhin-weis
Formel
Schwere Augen-schädigung
1 H318
Schwere Augen-reizung
2 H319
Es gilt: Prozentbestandteil mit Einstufung
Konz.-Grenzwert für Bestandteil in Bezug auf angegebene Einstufung
Schwere Augenschädigung
Schwere Augenreizung
eSDB-REACH Glossar
Seite 177
Nichtanwendbarkeit „Additivitätsprinzip“
Eigenschaften Einstufung
Schwere Augen-schädigung Kategorie 1
Augenreizung Kategorie 2
Bestandteil sauer pH-Wert: ≤ 2 Konz. ≥ 1,0 %
basisch pH-Wert: ≥ 11,5 Konz. ≥ 1,0 %
Andere Bestandteile
Kategorie 1 �
Schwere Augenschädigung �
H318 �
Konz. ≥ 1,0 %
Kategorie 2 �
Schwere Augenreizung �
H319 �
Konz. ≥ 3,0 %
Gefahrenkommunikation „Schwere Augenschädigung/Augenreizung“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H318 Verursacht schwere Augenschäden
Signalwort: GEFAHR
2 H319 Verursacht schwere Augenreizung
Signalwort: ACHTUNG
eSDB-REACH Glossar
Seite 178
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“
Einstufung „Bestandteil“
Einstufung „Gemisch“
Sensibilisierung Haut – Kategorie 1
alle Aggregatzustände Hinweise
Sensibilisierung Haut ≥ 0,1 % 1 Diese Konzentration erfordert einen besonderen Hinweis auf dem Kennzeichnungsetikett (gem. VO [EG] 1272/2008, Anhang II, Abschnitt 2.8):
EUH 208 — „Enthält … [Name des sensibilisie-renden Stoffs] ... Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“
≥ 1,0 % 2 Konz.-Grenzwert führt zur Gemischeinstufung als hautsensibilisierend.
Einstufung „Bestandteil“
Einstufung „Gemisch“
Sensibilisierung Haut – Kategorie 1
fest/flüssig gasförmig Hinweise
Sensibilisierung Atemwege
≥ 0,1 % ≥ 0,1 % 1 Diese Konzentration erfordert einen besonderen Hinweis auf dem Kennzeichnungsetikett (gem. VO [EG] 1272/2008, Anhang II, Abschnitt 2.8):
EUH 208 — „Enthält … [Name des sensibilisie-renden Stoffs] ... Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“
≥ 1,0 % ≥ 0,2 % 3 Konz.-Grenzwert führt zur Gemischeinstufung als sensibilisierend für Atemwege.
Gefahrenkommunikation „Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
Sensibilisierung Atemwege
Signalwort: GEFAHR
1 H334 Kann beim Einatmen Allergie, asthmaar-tige Symptome oder Atembeschwerden verursachen
Sensibilisierung Haut
Signalwort: ACHTUNG
1 H317 Kann allergische Hautreaktionen ver-ursachen
eSDB-REACH Glossar
Seite 179
Keimzellmutagenität
Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“
Bestandteil- Einstufung
Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien:
Mutagen Kategorie 1A
Mutagen Kategorie 1B
Mutagen Kategorie 2
Mutagen Kategorie 1A ≥ 0,1 %
Mutagen Kategorie 1B ≥ 0,1 %
Mutagen Kategorie 2 ≥ 1,0 %
Hinweis: Diese Konz.-Grenzwerte gelten für Feststoffe und Flüssigkeiten (w/w) und Gase (v/v). �
Gefahrenkommunikation „Keimzellmutagenität“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1A
H340 Kann genetische Defekte verursachen
Signalwort: GEFAHR1B
2 H341 Kann vermutlich genetische Defekte ver-ursachen
Signalwort: ACHTUNG
eSDB-REACH Glossar
Seite 180
Karzinogenität
Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“
Bestandteil- Einstufung
Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien:
Karzinogen Kategorie 1A
Karzinogen Kategorie 1B
Karzinogen Kategorie 2
Karzinogen Kategorie 1A ≥ 0,1 %
Karzinogen Kategorie 1B ≥ 0,1 %
Karzinogen Kategorie 2 ≥ 1,0 %
Hinweise: Diese Konz.-Grenzwerte gelten für Feststoffe und Flüssigkeiten (w/w) und Gase (v/v). �
Liegt im Gemisch ein Stoff ( � Karzinogen, Kategorie 2) als Bestandteil mit einer Konzen-tration von ≥ 0,1 % vor, muss für das Gemisch ein SDB auf Anforderung vorgelegt werden.
Gefahrenkommunikation „Karzinogenität“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1A
H350 Kann Krebs erzeugen
Signalwort: GEFAHR1B
2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen
Signalwort: ACHTUNG
eSDB-REACH Glossar
Seite 181
Reproduktionstoxizität
Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“
Bestandteil- Einstufung
Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien:
Karzinogen Kategorie 1A
Karzinogen Kategorie 1B
Karzinogen Kategorie 2
Zusatzkategorie: Wirkung auf/über Laktation
Karzinogen Kategorie 1A ≥ 0,1 %
Karzinogen Kategorie 1B ≥ 0,1 %
Karzinogen Kategorie 2 ≥ 1,0 %
Zusatzkategorie: Wirkung auf/über Laktation
≥ 3,0 %
Hinweise: Diese Konz.-Grenzwerte gelten für Feststoffe und Flüssigkeiten (w/w) und Gase �(v/v).
Liegt im Gemisch ein reproduktionstoxischer Stoff ( � gilt für alle hier genannten Kategorien) als Bestandteil mit einer Konzentration von ≥ 0,1 % vor, muss für das Gemisch ein SDB auf Anforderung vorgelegt werden.
Gefahrenkommunikation „Reproduktionstoxizität“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1A
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
Signalwort: GEFAHR1B
2 H361Kann vermutlich die Fruchtbarkeit be-einträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
Signalwort: ACHTUNG
Zusatzkategorie: Wirkungen auf/über Laktation
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen
Kein Piktogramm, kein Signalwort
eSDB-REACH Glossar
Seite 182
Spezifische Zielorgantoxizität – einmalige Exposition
Richtwertbereiche für Einzeldosis-Exposition
Die hier zitierten Richtwertbereiche (C) beurteilt die Verordnung1 als „Anhaltspunkte“ und sieht sie nicht als „streng abgrenzende Werte“. Im Kontext dieser Publikation hat die Tabelle lediglich informativen Charakter.
Leitwertbereiche für
Expositionsweg Einheit Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3
Oralmg/kg Körpergewicht C ≤ 300 2.000 ≥ C > 300
Keine Richtwerte
Ratte2
Dermalmg/kg Körpergewicht C ≤ 1.000 2.000 ≥ C > 1.000
Ratte, Kaninchen
Inhalativ – GasppmV/4h C ≤ 2.500 20.000 ≥ C > 2.500
Ratte
Inhalativ – Dampfmg/l/4h C ≤ 10 20 ≥ C > 10 Einstufung in
diese Kategorie beruht über-wiegend auf Erfahrungen beim Menschen
Ratte
Inhalativ – Staub/Nebel mg/l/4h C ≤ 1,0 5,0 ≥ C > 1,0Ratte
Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“
Bestandteil- Einstufung
Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien:
Kategorie 1 Kategorie 2
Spezifische Zielorgan toxizität Kategorie 1 Konz. ≥ 10,0 % 1,0 % Konz. < 10,0 %
Spezifische Zielorgan toxizität Kategorie 2 Konz. ≥ 10,0 %
Hinweis: Liegt im Gemisch ein Stoff ( � Spezifische Zielorgantoxizität, Kategorie 2) als Bestandteil mit einer Konzentration von ≥ 1,0 % vor, muss für das Gemisch ein SDB auf Anforderung vorgelegt werden.
1 GHS-Verordnung (EG) 1272/2008, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3.8, Punkt 3.8.2, Tabelle 3.8.22 Versuchstiergattung
eSDB-REACH Glossar
Seite 183
Gefahrenkommunikation „Spezifische Zielorgantoxizität – einmalige Exposition“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H370Schädigt die Organe.
Schädigt ... (Angabe betroffener Organe, die bekannt sind)
Signalwort: GEFAHR
2 H371Kann die Organe schädigen.
Kann … schädigen (Angabe betroffener Organe, die bekannt sind)
Signalwort: ACHTUNG
3
H335 Kann die Atemwege reizen.
Signalwort: ACHTUNG
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Spezifische Zielorgantoxizität – wiederholte Exposition
Die hier zitierten Richtwerte (C) zur Einstufung in die Kategorie 1 oder Kategorie 2 beurteilt die Verordnung1 als „Anhaltspunkte“ und sieht sie nicht als „streng abgrenzende Werte“. Im Kontext dieser Publikation haben die Tabellen lediglich informativen Charakter.
Richtwerte für wiederholte Exposition – Einstufung Kategorie 1
Exposition Einheit Richtwert für Konzentration
Oralmg/kg Körpergewicht/Tag C ≤ 10
Ratte2
Dermalmg/kg Körpergewicht/Tag C ≤ 20
Ratte, Kaninchen
1 GHS-Verordnung (EG) 1272/2008, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3.9, Tabelle 3.9.2 und 3.9.32 Versuchstiergattung
eSDB-REACH Glossar
Seite 184
Exposition Einheit Richtwert für Konzentration
Inhalativ – GasppmV/6h/Tag C ≤ 50
Ratte
Inhalativ – Dampfmg/l/6h/Tag C ≤ 0,2
Ratte
Inhalativ – Staub/Nebel/Rauchmg/l/6h/Tag C ≤ 0,02
Ratte
Richtwerte für wiederholte Exposition – Einstufung Kategorie 2
Exposition Einheit Richtwert für Konzentration
Oralmg/kg Körpergewicht/Tag 10 < C ≤ 100
Ratte1
Dermalmg/kg Körpergewicht/Tag 20 < C ≤ 200
Ratte, Kaninchen
Inhalativ – GasppmV/6h/Tag 50 < C ≤ 250
Ratte
Inhalativ – Dampfmg/l/6h/Tag 0,2 < C ≤ 1,0
Ratte
Inhalativ – Staub/Nebel/Rauch mg/l/6h/Tag 0,02 < C ≤ 0,2
Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“
Bestandteil- Einstufung
Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Kategorien:
Kategorie 1 Kategorie 2
Spezifische Zielorgantoxizität Kategorie 1 Konz. ≥ 10,0 % 1,0 % Konz. < 10,0 %
Spezifische Zielorgantoxizität Kategorie 2 Konz. ≥ 10,0 %
Hinweis: Liegt im Gemisch ein Stoff ( � Spezifische Zielorgantoxizität, Kategorie 2) als Bestandteil mit einer Konzentration von ≥ 1,0 % vor, muss für das Gemisch ein SDB auf Anforderung vorgelegt werden.
1 Versuchstiergattung
eSDB-REACH Glossar
Seite 185
Gefahrenkommunikation „Spezifische Zielorgantoxizität – einmalige Exposition“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
Schädigt ... (Angabe betroffener Organe, die bekannt sind) bei längerer oder wieder-holter Exposition
Signalwort: GEFAHR
2 H373 Kann die Organe bei längerer oder wie-derholter Exposition schädigen.
Kann … (Angabe betroffener Organe, die bekannt sind) bei längerer oder wieder-holter Exposition schädigen
Signalwort: ACHTUNG
Aspirationsgefahr
Konzentrationsgrenzwerte „Gemische“
Einstufungskriterien Konz.-Grenzwerte zur Gemischeinstufung in diese Katego-rien:
Kategorie 1
Aspirationsgefahr Kategorie 1 Konz. ≥ 10,0 %
Kinematische Gemischviskosität bei 40 °C von max. 20,5 mm2/s
Hinweis: Umrechnung dynamische in kinematische Viskosität: �
Gefahrenkommunikation „Aspirationsgefahr“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H304 Kann beim Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
Signalwort: GEFAHR
eSDB-REACH Glossar
Seite 186
Konzentrationsgrenzwerte für Umweltgefahren
Gewässergefährdend
Einstufungskriterien „Stoffe“ – akute Wirkung
Gewässergefährdend – akute Wirkung
Kategorie 1
Gewässergefährdend – akute (kurzfristige) Wirkung
96 hr LC50 (Fische) ≤ 1,0 mg/l
48 hr EC50 (Krebstiere) ≤ 1,0 mg/l
72 hr/96 hr ErC50 (Algen, andere Wasserpflanzen) ≤ 1,0 mg/l
Hinweise: Bei der Einstufung in die Kategorie 1 „akut“ oder Kategorie 1 „chronisch“ wird ein ent- �sprechender Multiplikationsfaktor verwendet.
ErC � 50: Wachstumsrate = EC50
Wenn kein EC � 50 oder ErC50 gegeben – dann: Einstufung entsprechend niedrigstem verfüg barem EC50-Wert
Gefahrenkommunikation „akut gewässergefährdend“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen
Signalwort: ACHTUNG
Einstufungskriterien „Stoffe“ – chronische Wirkung Kategorie 1
Gewässergefährdend – chronische Wirkung
Kategorie 1
Gewässergefährdend – chronische (langfristige) Wirkung
96 hr LC50 (Fische) ≤ 1,0 mg/l
48 hr EC50 (Krebstiere) ≤ 1,0 mg/l
72 hr/96 hr ErC50 (Algen, andere Wasserpflanzen) ≤ 1,0 mg/l
… und:
Stoff ist nicht schnell abbaubar.
und/oder: BCF ≥ 500 logKow ≥ 4
Hinweise: logK � ow: Octanol-Wasser-Koeffizient; Octanol-Wasser-Konzentrationsverhältnis (Kow)
Bei der Einstufung in die Kategorie 1 „akut“ oder Kategorie 1 „chronisch“ wird ein ent- �sprechender Multiplikationsfaktor verwendet.
ErC � 50: Wachstumsrate = EC50
Wenn kein EC � 50 oder ErC50 gegeben – dann: Einstufung entsprechend niedrigstem ver-fügbarem EC50-Wert
eSDB-REACH Glossar
Seite 187
Einstufungskriterien „Stoffe“ – chronische Wirkung Kategorie 2
Gewässergefährdend – chronische Wirkung
Kategorie 2
Gewässergefährdend – chronische Wirkung
96 hr LC50 (Fische) > 1,0 bis ≤ 10,0 mg/l
hr EC50 (Krebstiere) > 1,0 bis ≤ 10,0 mg/l
72 hr/96 hr ErC50 (Algen, andere Wasserpflanzen) > 1,0 bis ≤ 1,0 mg/l
… und:
Stoff ist nicht schnell abbau-bar.
und/oder: BCF ≥ 500 logKow ≥ 4
es sei denn: NOEC-Werte > 1,0 mg/l
Hinweise: logK � ow: Octanol-Wasser-Koeffizient; Octanol-Wasser-Konzentrationsverhältnis (Kow)
NOEC: � No Observed Effect Concentration; höchste Expositionskonzentration eines Stoffs in einer subchronischen oder chronischen Studie, bei der keine statistisch signifikante behandlungsbedingte Wirkung zu beobachten ist
ErC � 50: Wachstumsrate = EC50
Wenn kein EC � 50 oder ErC50 gegeben – dann: Einstufung entsprechend niedrigstem verfüg-barem EC50-Wert
Einstufungskriterien „Stoffe“ – chronische Wirkung Kategorie 3
Gewässergefährdend – chronische Wirkung
Kategorie 3
Gewässergefährdend – chronische Wirkung
96 hr LC50 (Fische) > 10,0 bis ≤ 100,0 mg/l
hr EC50 (Krebstiere) > 10,0 bis ≤ 100,0 mg/l
72 hr/96 hr ErC50 (Algen, andere Wasserpflanzen) > 10,0 bis ≤ 100,0 mg/l
… und:
Stoff ist nicht schnell abbau-bar.
und/oder: BCF ≥ 500 logKow ≥ 4
es sei denn: NOEC-Werte > 1,0 mg/l
Hinweise: logK � ow: Octanol-Wasser-Koeffizient; Octanol-Wasser-Konzentrationsverhältnis (Kow)
NOEC: � No Observed Effect Concentration; höchste Expositionskonzentration eines Stoffs in einer subchronischen oder chronischen Studie, bei der keine statistisch signifikante behandlungsbedingte Wirkung zu beobachten ist
ErC � 50: Wachstumsrate = EC50
Wenn kein EC � 50 oder ErC50 gegeben – dann: Einstufung entsprechend niedrigstem verfüg-barem EC50-Wert
eSDB-REACH Glossar
Seite 188
Einstufungskriterien „Stoffe“ – chronische Wirkung Kategorie 4
Gewässergefährdend – chronische Wirkung
Kategorie 4
Einstufung wegen wahrscheinli-cher Gefahr
Wenn verfügbare Daten eine Einstufung in die Kategorien 1, 2, 3 �nicht zulassen, aber Anlass zu Besorgnis besteht
Schwer lösliche Stoffe, die in Bereichen bis zur Wasserlöslichkeit �keine akute Töxizität zeigen
… und:
Stoff ist nicht schnell abbau-bar.
und/oder: BCF ≥ 500 logKow ≥ 4
es sei denn: NOEC-Werte > 1,0 mg/l
Nachweis über einen schnellen Abbau in der Umwelt
Hinweise: logK � ow: Octanol-Wasser-Koeffizient; Octanol-Wasser-Konzentrationsverhältnis (Kow)
NOEC: � No Observed Effect Concentration; höchste Expositionskonzentration eines Stoffs in einer subchronischen oder chronischen Studie, bei der keine statistisch signifikante behandlungsbedingte Wirkung zu beobachten ist
Keine akute Toxizität � :
Der LC � 50- bzw. EC50-Wert liegt über der Wasserlöslichkeit.
Gilt auch für schwer lösliche Stoffe (Wasserlöslichkeit < 1 mg/l), wenn belegt ist, dass �kein echtes Maß für die intrinsische Toxizität gegeben ist.
Einstufungskriterien für gewässergefährdende Gemische
∑ Bestandteile der Einstufung: Gemischeinstufung
Chronisch, Kategorie 1 x M ≥ 25,0 % Kategorie 1
Chronisch gewässergefähr-dend
(M x 10 x chronisch, Kategorie 1)
+ chronisch, Kategorie 2 ≥ 25,0 %
Kategorie 2
(M x 100 x chronisch, Kategorie 1)
+ (10 x chronisch, Kategorie 2)
+ chronisch, Kategorie 3 ≥ 25,0 %
Kategorie 3
Chronisch, Kategorie 1
+ chronisch, Kategorie 2
+ chronisch, Kategorie 3
+ chronisch, Kategorie 4 ≥ 25,0 %
Kategorie 4
eSDB-REACH Glossar
Seite 189
Multiplikationsfaktoren für hochtoxische Bestandteile in Gemischen
L(E)C50-Wert Multiplikationsfaktor (M)
0,1 < L(E)C50 ≤ 1 1
0,01 < L(E)C50 ≤ 0,1 10
0,001 < L(E)C50 ≤ 0,01 100
0,0001 < L(E)C50 ≤ 0,001 1.000
0,00001 < L(E)C50 ≤ 0,0001 10.000
Fortsetzung in Faktor-10-Intervallen
Gefahrenkommunikation „chronisch gewässergefährdend“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Signalwort: ACHTUNG
2 H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristi-ger Wirkung
Kein Signalwort
3 H412 Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Kein Piktogramm, kein Signalwort4 H413 Kann für Wasserorganismen schädlich
sein mit langfristiger Wirkung
eSDB-REACH Glossar
Seite 190
Ozonschicht schädigend
Einstufung in die zusätzliche EU-Gefahrenklasse EUH059
Einstufung „Stoff“ Einstufung „Gemisch“
Ozonschicht schädigend Konz. ≥ 0,1 %
Gefahrenkommunikation „Ozonschicht schädigend“
Kategorie H-Satz Gefahrenpiktogramm
EUH059 Die Ozonschicht schädigend Kein Piktogramm, Signalwort: GEFAHR
Letale Dosis (LD)… charakterisiert die von einem Lebewesen aufzunehmende tödliche Gesamtmenge eines Stoffs.
LD50… kennzeichnet die mittlere letale (tödliche) Dosis, bei der 50 % der mit einer bestimmten Subs-tanzmenge behandelten Versuchstiere innerhalb des Versuchszeitraums von ein bis zwei Wochen sterben.
Einheit LD �50
: mg/kg (Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht)
LC50… kennzeichnet die mittlere letale (tödliche) Konzentration, bei der 50 % der mit einer bestimmten Substanzmenge behandelten Versuchstiere innerhalb des Versuchszeitraums von ein bis zwei Wo-chen sterben.
LOAEL= Lowest Observed Adverse Effect Level
… kennzeichnet die niedrigste Dosis eines verabreichten chemischen Stoffs, bei der eine toxische �Wirkung im Tierexperiment nachgewiesen wurde.
Löslichkeit… eines Stoffs ist die Massen-Sättigungskonzentration in Abhängigkeit der Temperatur.
eSDB-REACH Glossar
Seite 191
Molekulargewicht… oder Molekularmasse bezeichnet die Summe der Atommassen aller Atome in einem Molekül1.
Nachgeschaltete Anwender… sind Verwender von Stoffen und Gemischen im Rahmen einer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit, ohne dabei selbst Stoffe herzustellen oder zu importieren.
Endanwender … setzen Stoffe und Gemische für industrielle oder gewerbliche Anwendungen �ein.
Handwerker, Dienstleister, Werkstätten �
Hersteller von Erzeugnissen � 2
Industrielle Anwender � 3
… liefern Stoffe/Gemische an keinen anderen Akteur. �
Formulierer … stellen aus Stoffen Gemische her. �
… gelten gem. REACH � nur dann als nachgeschaltete Anwender, wenn sie selbst keine Stoffe herstellen oder importieren.
Importeure … bei denen ein � EU-Alleinvertreter4 die Registrierungspflicht wahrnimmt
Re-Importeure … sind verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Stoffe identisch sind mit denen, die in der EU bereits registriert wurden.
Umfüller … füllen Stoffe oder Gemische in neue bzw. andere Umverpackungen.
… verwenden die betreffenden Stoffe/Gemische nicht in sonstigen Tätigkeiten.
NOAEL= No Observed Adverse Effect Level
Bei der Festlegung eines NOAEL sind detaillierte Kenntnisse über die zugrunde liegenden Wirk- �mechanismen sowie die individuellen Bedingungen, unter denen eine toxische Wirkung ent-steht, notwendig.
… charakterisiert die höchste Dosis (Expositionskonzentration), bei der � keine schädlichen (to-xischen) Befunde beobachtet werden.
1 Ein Molekül ist ein Teilchen, das aus mindestens zwei zusammenhängenden Atomen besteht.2 Hersteller von Erzeugnissen in diesem Sinne ist ein Endanwender, der Stoffe/Gemische derart in Erzeugnisse aufnimmt,
dass sie ein untrennbarer Bestandteil dieser Erzeugnisse werden.3 Industrieller Anwender in diesem Sinne ist ein Endanwender, der Stoffe/Gemische im Zusammenhang mit einem indus-
triellen Verfahren verwendet, die nicht Bestandteil des Produkts sind (z.B. Prozesshilfsstoffe).4 Alleinvertreter in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person, die durch einen außerhalb der EU ansässigen
Hersteller (Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse) zur Erfüllung der in der REACH-Verordnung festgelegten Verpflichtungen als Importeur benannt worden ist.
eSDB-REACH Glossar
Seite 192
… dient als Richtwert für die Festlegung von duldbaren Expositionen des Menschen, dem soge- �nannten „Admissible Daily Intake“ (ADI).
… wird als Maß bei Untersuchungen der chronischen Toxizität und zur Festlegung von Sicher- �heitskriterien für die Humanexposition genommen.
Octanol… ist eine klare farblose Flüssigkeit mit durchdringendem Geruch.
Eigenschaften:
schwer wasserlöslich, schwer entflammbar und schwer flüchtig �
leichter als Wasser �
Seine Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden bei höheren Temperaturen in Verbindung mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch.
Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient – Kow… dimensionsloser Verteilungskoeffizient. Er beschreibt das Verhältnis der Konzentration einer Substanz in einem Zweiphasensystem aus 1-Octanol und Wasser. Besteht die Substanz im Octanol-Wasser-System aus mehreren Bestandteilen (Gemisch), so wird jedem Teil (Stoff) ein eigener K
ow-
Wert zugewiesen.
Es gilt:
c � si = Konzentration des Teils i einer Substanz in der octanolreichen Phaseo
c � si = Konzentration des Teils i einer Substanz in der wasserreichen Phase2
eSDB-REACH Glossar
Seite 193
PBT-StoffeKriterien zur Identifizierung besonders umweltgefährlicher Stoffe (PBT-Stoffe1) sind:
Kriterien Definitionen
Persistenz Langlebigkeit Eigenschaft von Stoffen, unverändert durch physikalische,
chemische oder biologische Prozesse über lange Zeit-räume in der Umwelt zu verbleiben
Persistente Stoffe Stoffe, die unter relevanten Umweltbedingungen
im Wasser länger als 1–2 Monate, �
im Sediment länger als 4–6 Monate �
benötigen, um zu 50 % abgebaut zu sein.
Bioakkumulation Biologische Anreiche-rungsfähigkeit
Bioakkumulation ist konzeptionell unterteilt in:Biokonzentration � – Aufnahme aus der Umgebung über die Körperoberfläche
Biomagnifikation � – Aufnahme über die aufgenom-mene Nahrung
Die Bioakkumulation charakterisiert Stoffe, die in körpereigenem Fett deutlich besser löslich sind als in Wasser, und die sich sowohl im Gewebe als auch in Körperflüssigkeiten anreichern können. Der kritische Schwellenwert (BCF > 2.000) für die Anreicherung im Gewebe von aquatischen Organismen im Vergleich zur Konzentration im umgebenden Wasser wird durch den Biokonzentrationsfaktor (BCF) angegeben.
Persistenz und sehr große Neigung zur Bio-akkumulation
Stoffe, die
sehr persistent, �
sehr bioakkumulativ (BCF > 5.000) �
sind, gelten als sehr gefährlich – unabhängig davon, ob eine Giftigkeit dokumentiert ist.
Hohe aquatische Toxizität
Gewässergiftigkeit Stoffe, die bei einer Konzentration von
≤ � 0,1 mg/l
akut toxisch auf Fische, Daphnien oder Algen wirken
Persistenz… charakterisiert die Eigenschaft von Stoffen, unverändert über lange Zeiträume in der Umwelt zu verbleiben.
PNEC-Wert= Predicted No-Effect Concentration
… charakterisiert einen wissenschaftlichen Grenzwert. �
Unterhalb dieses Werts treten bei Organismen in einem betroffenen Umweltbereich keine schä- �digenden Wirkungen auf.
1 PBT-Stoffe sind solche, die besonders langlebig (persistent – P), besonders anreicherbar (bioakkumulierend – B) und giftig (toxisch – T) sind.
eSDB-REACH Glossar
Seite 194
… ist die errechnete lokal prognostizierte Umweltkonzentration einzelner Umweltkomparti- �mente (Wasser, Sediment, Boden und Luft).
Risiko… ist definiert als die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von schädlichen Wirkungen. Ein Risiko wird im Allgemeinen als Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und dessen Kon-sequenz, bezogen auf die Abweichung von gesteckten Zielen, aufgefasst und in der Einheit der Ziel-größe bewertet.
Risikoabschätzung – Risk Assessment… ist das Verfahren der Identifizierung und Abschätzung des Gefährdungspotenzials, der Expositi-onsabschätzung und der quantitativen Charakterisierung von Risiken.
eSDB-REACH Glossar
Seite 195
Risikobewertung – Risk Evaluation… ist das Ergebnis der Risikoabschätzung und somit der maßgebliche Beitrag zur Feststellung von Handlungsbedarf.
Risikoverhältnis (RCR)= Risk Characterisation Ratio
Aus der gemessenen oder geschätzten Konzentration eines Stoffs am Arbeitsplatz (DNEL-Wert) wird das Risikoverhältnis bestimmt.
Ist das Risikoverhältnis kleiner/gleich eins, kann angenommen werden, dass das Risiko angemes- �sen kontrolliert wird.
Ist das Risikoverhältnis größer eins, besteht ein nicht tolerierbares Risiko. Konsequenz: Die �Schutzmaßnahmen sind zu verbessern.
Sicherheitshinweisestandardisierte Textbausteine (P-Sätze), die eine oder mehrere Maßnahmen beschreiben, um schäd-liche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu vermeiden oder zu begrenzen
Stoffchemisches Element und seine
Verbindungen in natürlicher Form, �
Verbindungen, die durch Herstellungsverfahren gewonnen werden, �
notwendigen Zusatzstoffe zur Wahrung der Stabilität, �
Verunreinigungen durch angewendete Verfahren �
eSDB-REACH Glossar
Seite 196
ViskositätMaß für die Beweglichkeit der Teilchen von Fluiden. Das Maß beschreibt den inneren Flüssigkeits-widerstand gegen das Fließen und wird durch den Reibungswiderstand definiert, den eine Flüssig-keit einer Deformation durch eine Druck- oder Schubspannung entgegensetzt.
Es gilt: Je größer die Viskosität ist, desto dickflüssiger (= weniger fließfähig) ist das Fluid.
Die � dynamische (absolute) Viskosität (dynamic viscosity, absolute viscosity) wird gemessen in Pa·s.
Die � kinematische Viskosität wird in m2/s angegeben. Sie ist ein Ausdruck für die innere Reibung einer Flüssigkeit. Die kinematische Viskosität wird errechnet, indem man die dynamische Visko-sität durch die Dichte einer Flüssigkeit teilt.
Verfahrensschritte zur Einstufung von Gemischen als akut toxisch
eSDB-REACH Glossar
Seite 197
Wasserlöslichkeit… eines Stoffs wird mithilfe seiner Massen-Sättigungskonzentration in Wasser bei einer bestimm-ten Temperatur angegeben.
Top Related