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Die neue VRV 8. Kommunale Bildungskonferenz Bad Aussee, 21./22. Juli 2015 Helga Kraus, Rechnungshof

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Die neue VRV

8. Kommunale Bildungskonferenz Bad Aussee, 21./22. Juli 2015 Helga Kraus, Rechnungshof

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Das neue Haushaltsrecht für Länder und Gemeinden

•  Rolle des Rechnungshofes

•  Handlungsbedarf

•  Weitere Vorgangsweise

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Verordnung

Ermächtigung im Finanz-Verfassungsgesetz

•  Bundesminister für Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Rechnungshof

•  Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften insoweit regeln, als dies

•  zur Vereinheitlichung erforderlich ist.

Nach wie vor nicht gelöste Abgrenzungsfragen !

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Prüfungen des Rechnungshofes

Prüfungen des RH bei Ländern und Gemeinden zeigen ebenfalls Unzulänglichkeiten:

•  mangelnde Aussagekraft und Transparenz

•  mangelnde Vollständigkeit

•  mangelnde Vergleichbarkeit

•  keine ausreichende Grundlage für Steuerung

Davon abgeleitet: Formulierung von Anforderungen an das Rechnungswesen, dem VR-Komitee im Herbst 2013 vorgelegt

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20. November 2013 5

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Rechtliche Vorgaben

Unionsrechtliche Regelungen

•  kohärente Rechnungslegungsvorschriften

Art 13 Abs. 2 B-VG

•  fordert gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und Koordinationspflicht im Hinblick auf nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte

Stabilitätspakt 2012: Zusagen für Weiterentwicklung

•  Haushaltsregelungen der Länder und Gemeinden werden nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und weitgehenden Vergleichbarkeit weiterentwickelt

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Bundesebene

Umsetzung der Doppik im Bund nach pragmatischen Grundsätzen

•  Haushaltsrecht orientiert sich an internationalen Standards (IPSAS), um eine internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

•  Umsetzung allerdings nur dort, wo eine Steuerungsrelevanz abgeleitet werden kann.

•  Erleichterungen und Wahlmöglichkeiten bei der Erstbewertung

 

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Drei Komponenten

3-Komponenten-Modell: Integrierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung

  erweitert die Steuerungsebenen (3 statt 1)

•  Ergebnisrechnung Erfolg wird im Nettoergebnis sichtbar

•  Finanzierungsrechnung Zahlungsströme und Geldbedarf bleiben sichtbar

•  Vermögensrechnung (Bilanz) Vermögensveränderungen werden sichtbar

  integriert das „Nettoergebnis“ und die „Veränderung der liquiden Mittel“ in die Vermögensrechnung

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Geschlossenes System

Geschlossenes System einer integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung

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Vermögensrechnung (Bilanz) AKTIVA PASSIVA Immaterielles Vermögen Nettovermögen (Eigenkapital) Sachanlagen Sonderposten Investitionszuschüsse Aktive Finanzinstrumente langfristige Fremdmittel Beteiligungen kurzfristige Fremdmittel Langfristige Forderungen Passive Rechnungsabgrenzung Kurzfristige Forderungen Vorräte Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung

Ergebnisrechnung (ER): Nettoergebnis

Finanzierungsrechnung (FR): Veränderung liquide Mittel

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Eröffnungsbilanz

Pragmatische Ansätze bei Erstellung der Eröffnungsbilanz von Bundesebene auch in VRV 2015 übernommen

•  Für die erstmalige Bewertung des Vermögens wird eine einfache Vorgehensweise gewählt,

•  um eine gesamthafte Aufnahme des Vermögens ohne erheblichen Verwaltungsaufwand zu ermöglichen.

Rückgriff soweit als möglich auf bereits existierende Daten !

Wahlmöglichkeiten

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Vermögensrechnung

Gibt ein Gesamtbild der Vermögens- und Schuldenlage

Beispiel: Für die Beurteilung der Schuldenlage sind neben den Darlehen v.a. auch zu berücksichtigen  

•  Beteiligungen (und deren Schulden)  

•  derivative Finanzinstrumente, außer  Sicherungsgeschäfte  

•  kurzfristige Verbindlichkeiten wie offene Rechnungen

•  zukünftige budgetäre Belastungen aus Haftungen, Abfertigungen, Jubiläumsgelder , Gerichtsverfahren

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Voranschlag

Für Gemeinden: Gliederung des Voranschlages in Bereichsbudgets, wahlweise weitere Gliederung in Global- und Detailbudgets

•  Entspricht den Haushaltsgruppen, Abschnitten und UA

Je Stufe bzw. Leistungsbereich (z. B. Kinderbetreuung, Abwasserentsorgung) sind grundlegende Informationen verfügbar

•  über Aufwendungen und Erträge im laufenden Betrieb (operative Tätigkeit), was investiert wird und wie es finanziert wird.

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Voranschläge Länder/Gemeinden

Länder gliedern fakultativ entweder in / oder in

Bereichsbudgets  nach  Poli*k-­‐  oder  Aufgabenfeld  oder  

hochaggregierter  Einheit  mit  eindeu*ger  poli*scher  Zuständigkeit    

Bereichsbudgets  auf  Basis  der  Haushaltsgruppen  des  Ansatzverzeichnisses    

insgesamt  10  

Gemeinden gliedern verpflichtend in

Ein  oder  mehrere  Globalbudgets  

nach  sachlichen  Kriterien  

Ein  oder  mehrere  Globalbudgets  

nach  sachlichen  Kriterien  

Ein  oder  mehrere  Detailbudgets    

1.  Ebene  

Globalbudgets    auf  Basis    

Ansatzverzeichnis    

Globalbudgets    auf  Basis    

Ansatzverzeichnis    

Ein  oder  mehrere  Detailbudgets    

2.  Ebene  

Ein  oder  mehrere  Detailbudgets    

1.  Ebene  

Detailbudgets     Detailbudgets    

Ein  oder  mehrere  Detailbudgets    

2.  Ebene   13

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Überleitungsmodell

RH ist gegen das Überleitungsmodell,

weil

•  es auf der zahlungsorientierten Sicht beruht,

•  die erforderlichen Daten für die Ergebnis- und Vermögensrechnung aus Hilfsrechnungen gewonnen und mittels Überleitung zugeordnet werden.

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Überleitungsmodell

Überleitungsmodell bedeutet: Bisherige Systematik des Rechnungswesens mit kameraler Struktur beibt aufrecht, mit oH und aoH

•  zusätzlich: verpflichtende Vermögensrechnung

•  zum Jahresende wird eine Ergebnisrechnung erstellt

Konsequenz:

•  Weiterbestand bisheriger Regelungen erforderlich

•  Steuerungsinformationen nur auf oberster Ebene für den Gesamthaushalt

•  nicht jedoch für die einzelnen Leistungsbereiche, (zB Abschreibungsbedarf, Zuschussbedarf)

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Weitere Vorgangsweise

Zwischen BMF, RH und den Ländern weitgehend ausverhandelter Verordnungstext liegt vor (inhaltliche Differenzen bei wenigen Punkten), keine Einigung mit Gemeinden

OFFEN:

•  Abgrenzung Verordnung und 15a-Vereinbarung

•  Gutachten brachte keine abschließende Lösung

Status quo:

•  Entschließungsantrag des Nationalrates

•  Zuweisung an den Budgetausschuss des Nationalrates, Behandlung im September

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Reformkurs in den Ländern

•  Steiermark setzte Haushaltsreform um

•  Kärnten, Burgenland und Salzburg arbeiten bereits aktiv an der Einführung der Haushaltsrechtsreform

•  Dabei sind auch Gemeinden mit im Blick:

•  Neben dem Überleitungsmodell gibt es auch einen „Muster-Rechnungsabschluss“ einer Burgenländischen Gemeinde vom Herbst 2014.