Martin- Luther- Universität Halle
Kieferorthopädie & Mundhygiene
R. Fuhrmann
www.kiss-orthodontics.de
Risiken kieferorthopädischer Therapie
Gewebedefekte
- Schmelzdefekte, kariöse Läsionen
‚white spots‘
Schmelzdefekte
- parodontale Läsionen
Gingivitis, Parodontitis
Recessionen, Knochendehiszenzen
Wurzelresorptionen
Haftung für Gewebsdefekte ?
Bei einer Klage aufgrund von Gewebsdefekten ist unabhängig von der Art, Größe, Lokalisation der Zahnarzt in der Beweispflicht .
Was führte zu diesen beklagten Defekten ?
Wann waren die Läsionen erstmals sichtbar ? - vor, während und nach KFO
Erfolgte eine umfassende individualisierte Aufklärung ?
Haftung für Gewebsdefekte ?
Zahnarzt in der Beweispflicht .
Erfolgte eine Ermahnung des Patienten ? - wie oft und wann - mündlich - schriftlich Eltern, - Abmahnung über KrankenkasseWie oft erfolgten Instruktionen über - Hygiene, Plaquefärbung, Kons.- Anweisung zum Hauszahnarzt ?
Haftung für Gewebsdefekte ? Zahnarzt in der Beweispflicht .
Dokumentation der Befunde (Fotos, Modelle ?)und der entsprechenden Aufklärung
Richter an Anwalt:Was wurde wann in welcher Form veranlasst ?Wie wollen Sie das nachweisen ? Bitte klären Sie das mit Ihrem Mandantendem Herrn Zahnarzt kurz vor der Tür !
DiagnosefehlerBehandlungsfehler
PlanungsfehlerNachsorgefehler
Behandlungsfehler
DiagnostikAufklärungOperationsablauf
RisikoaufklärungSicherungsaufklärung
BehandlungsalternativenKosten
Dokumentationsfehler Aufklärungsfehler
Haftung des
Zahnarztes
Forensische Aspekte I.
KFO-Behandlung ist eine „Körperverletzung“.
Einsicht und Einverständnis in die
Behandlungsnotwendigkeit, den Therapieablauf, mögliche
Alternativen und Risiken müssen vor Behandlungsbeginn
erzielt werden.
Gebot jeder Therapie
nihil nocere
Aufklärungspflicht des Arztes
Befunde erklären
Behandlungsvorschlag
Therapiealternativen
Komplikationen und Risiken
Rezidive und Nebenwirkungen
Kosten
Forensische Aspekte II.
Dokumentation der Aufklärung
Forensische Aspekte III.
Individualisierter Aufklärungsbogen
Mitarbeit bei der Mundhygiene
Protokollführer = Zeuge
Demonstration der Mundhygiene (Karte !)
Name der Helferin eintragen (Karte !)
Unterschrift der Eltern / Patient
Haftung für Schmelzdefekte
Verantwortung liegt nur dann beim Patient wennFolgende Dokumentation nachweisbar ist: - individualisierte Aufklärung (Arzt) - Demonstration der Mundhygiene - mehrfache Ermahnung - Information der Eltern - Information der Kasse - Überweisung zum HZA (KONS !) - Androhung des Abbruchs der KFO
Forensik – Fragen I.
Unterlassungserklärung des Patienten / Eltern wenn kostenpflichtiges Mundhygieneprogramm nicht gewünscht ?
Notiz in der Karteikarte:Empfehlung Mundhygieneprogramm / Eltern abgelehnt (70 Eu ) Unterschrift bds.
Kassenprophylaxe ? (IP-Positionen)
Forensik – Fragen II.Wer rechnet die Kassenprophylaxe ab ? ZA oder KFO ? ZA hat Vorrang ! Warum ? Za der Familie, dauerhafte BetreuungMB bei mangelhafter Mundhygiene ?
Fehlende Einsicht und Lernbereitschaft in Mundhygiene ?Dann ist MB kontraindiziert ! Dokumentation der Plaque und Blutung ! Plaqueanfärbung, MU-Hygienestatus usw. !
Forensik – Fragen IIIAntwort Variante a.
Ist die Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten
ohne Mundhygieneprogramm seitens des Zahnarztes / Kieferorthopäden kassenrechtlich zulässig ?
Kassenrechtliche Fragen bitte an den
Justitiar der KZV !
Forensik – Fragen Antwort Variante c
Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten ohne Mundhygieneprogramm zulässig ?
Zahnärzte: Diagnosen Indikation und Kontraindikation für KFOBehandlungskonzept
Antworten: Warteliste Fehlende Mundhygiene ist Kontraindikation für MB !Keine Aufnahmekapazität in meiner Praxis.
Sozial schwache Patienten haben bei Klagenkein finanzielles und juristisches Risiko
Forensik – Fragen IV.
Gibt es Unterschiede zwischen Kinder und Erwachsenenbehandlung ?
- zahllose Unterschiede bei der Mundhygiene - forensische Unterschiede (Eltern !)
Zahnärztliche Prävention (WHO)
- keine Altersgruppe gebunden
- in allen Altersgruppen als
vorrangige
ärztliche Aufgabe ?
anzusehen …
Altersunterschiede
• Die Belastung des
Patienten
sollte möglichst
gering sein
elektrische Zahnbürste
Grundsätze für apparative Maßnahmen
Urteil: Klage abgewiesen - Warum ?
Aufklärung über Risiken - Karte, individual. Aufklärungsbogen - KFO - Behandlungsplan chirurg. Bisslagekorrektur vorbehalten
7 x Ermahnung über Mundhygiene
4 x Ermahnung für HG, Klasse II Gummis Aufklärung über Verankerungsverlust
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