Wettkampfordnung für Leichtathletik WO 2016 · 1.3 Swiss Athletics Membercard 8 1.4 Mitgliedschaft...

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Wettkampfordnung für Leichtathletik WO 2016 Herausgegeben von Swiss Athletics

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Wettkampfordnung

für Leichtathletik

WO 2016

Herausgegeben von Swiss Athletics

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Wettkampfordnung für Leichtathletik Die Wettkampfordnung regelt in Verbindung mit den Regeln der IAAF, bzw. der deutscher Übersetzung, der IWR (DLV/ÖLV/Swiss Athletics), die Austragung von Leichtathletikveranstaltungen in der Schweiz. Die auf der Website von Swiss Athletics publizierten Datenblätter sind Teil der WO.

http://www.swiss-athletics.ch/de/wettkampfsupport/technische-unterlagen-datenblaetter.html

Bei Widersprüchen zwischen WO und IWR gehen die Bestimmungen der WO vor. Bei Widersprüchen zwischen WO und den Regelungen von „International Paralympic Committee“ gelten die Bestimmungen von IPC. Für die Regelauslegung ist der deutsche Text der WO massgebend. Der nachfolgende Text ist in männlicher Form geschrieben, gilt aber für beide Geschlechter.

Inhaltsverzeichnis

1 Startberechtigung der Leichtathleten 7

1.1 Altersklassen 7 1.2 Lizenz 7 1.2.1 Regelung für die Kategorien U14, U12 und U10 8 1.2.2 Regelung Schweizer Meisterschaften ausser Stadion 8 1.3 Swiss Athletics Membercard 8 1.4 Mitgliedschaft und Lizenz 8 1.5 Zulässigkeit eines Wechsels der Altersklasse 8 1.6 Schutzbestimmungen für U14 / U12 / U10 9 1.7 Gemischte Startmöglichkeiten 9

2 Startberechtigung für einen Verein und Vereinswechsel 11

2.1 Grundsätze 11 2.2 Daten für einen Vereinswechsel 11 2.3 Voraussetzungen für einen Vereinswechsel 11 2.4 Ausnahmebestimmungen bei Wohnortswechsel 11 2.5 Freigabe durch den bisherigen Verein 11 2.6 Zuzug von im Ausland lebenden Schweizern 12 2.7 Verbotene Mitgliederwerbung 12 2.8 Dopingkontrollen 12 2.9 Sanktionen 12

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3 Leichtathletikgemeinschaften (LG) 13

3.1 Begriff 13 3.2 Bildung einer LG, Startberechtigung 13 3.3 Auflösung oder Ausscheiden aus einer LG 14

4 Verbands- und offizielle Veranstaltungen 15

4.1 Verbandsveranstaltungen 15 4.2 Offizielle Veranstaltungen 15 4.2.1 A-Veranstaltungen: Internationale Meetings 15 4.2.2 B-Veranstaltungen: Nationale Meetings 15 4.2.3 C-Veranstaltungen: Lokale Meetings und Geherwettkämpfe 16 4.2.4 Geschlossene Veranstaltungen 17 4.3 Bewilligungs- und Abgabepflicht 17

5 Übrige Veranstaltungen 18

5.1 Übrige Meetings oder Veranstaltungen 18

6 Allgemeine Bestimmungen für Meisterschaften 19

6.1 Arten der Meisterschaften 19 6.2 Vergabe der Meisterschaften 19 6.3 Mindestmeldungen 20 6.4 Werbebestimmungen 20 6.5 Regionen Meisterschaften 20 6.5.1 Einteilung der Regionen (nach Kantonen) 20 6.5.2 Durchführung 20 6.5.3 Teilnahmeberechtigung 20 6.6 Kantonale Meisterschaften 20 6.6.1 Durchführung 20 6.6.2 Teilnahmeberechtigung 21

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7 Allg. Bestimmungen für Schweizer Meisterschaften (SM) 22

7.1 Generelle Regelung Meisterschaften Bahn/Stadion/Halle 22 7.1.1 Einzelmeisterschaften Bahn/Stadion/Halle (Aktive/Masters) 22 7.1.2 Einzelmeisterschaften Bahn/Stadion/Halle (U20 und jünger) 22 7.1.3 Schweizer Vereinsmeisterschaften (SVM) 22 7.1.4 Schweizer Team Meisterschaften (Team SM) 22 7.1.5 Schweizer Staffel Meisterschaften (SM Staffel) 22 7.2 Generelle Regelung Meisterschaften ausser Stadion 22 7.2.1 Einzelmeisterschaften ausser Stadion (Aktive/Masters) 22 7.2.2 Einzelmeisterschaften ausser Stadion (U20 und jünger) 23 7.2.3 Schweizer Team Meisterschaften 10km, Halbmarathon, Marathon, Berglauf 23 7.2.4 Schweizer Team Meisterschaften Cross 23 7.3 Ausländische Gäste 23 7.4 Limiten 23 7.5 Titel 23 7.5.1 Auszeichnungen 23 7.5.2 Auszeichnungen Bahn/Stadion/Halle 24 7.5.3 Auszeichnungen ausser Stadion 25

8 Wettkämpfe Bahn/Stadion 26

8.1 Einzelwettkämpfe 26 8.1.1 Schweizer Meisterschaften Einkampf 26 8.1.2 Weitere Einzelwettbewerbe Bahn/Stadion 28 8.1.3 Weitere Einzelwettbewerbe Bahn/Stadion, Nachwuchs 30 8.2 Staffelwettkämpfe 31 8.2.1 Schweizer Staffel Meisterschaften (SM Staffel) 31 8.2.2 Weitere Staffelwettbewerbe 31 8.3 Mehrkämpfe 32 8.3.1 Schweizer Mehrkampf Meisterschaften (SM Mehrkampf) 32 8.3.2 Weitere Mehrkämpfe Bahn/Stadion 33 8.4 Schweizer Team Meisterschaften (Team SM) 34

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9 Hallenwettkämpfe 35

9.1 Schweizer Hallen Meisterschaften (SM Halle) 35 9.1.1 Einzelwettbewerbe in der Halle 35 9.1.2 Einzelwettbewerbe in der Halle, Nachwuchs 37 9.2 Staffelwettkämpfe in der Halle 37 9.3 Mehrkampfwettkämpfe in der Halle 38 9.3.1 Schweizer Hallen Mehrkampf Meisterschaften (SM Halle Mehrkampf) 38 9.3.2 Weitere Mehrkämpfe in der Halle 38

10 Wettkämpfe ausser Stadion 39

10.1 Schweizer Cross Meisterschaften (SM Cross) 39 10.2 Schweizer Strassenlauf Meisterschaften 39 10.2.1 Schweizer Marathon Meisterschaften (SM Marathon) 39 10.2.2 Schweizer Halbmarathon Meisterschaften (SM Halbmarathon) 39 10.2.3 Schweizer 10km Meisterschaften (SM 10km) 39 10.2.4 Schweizer 100km Meisterschaften (SM 100km) 39 10.3 Schweizer Berglauf Meisterschaften (SM Berglauf) 39 10.4 Schweizer Trail Running Meisterschaften (SM Trail Running) 39 10.5 Team Schweizer Meisterschaften ausser Stadion 40 10.5.1 Team SM 10km, Halbmarathon und Marathon 40 10.5.2 Team SM Berglauf 40 10.5.3 Team SM Cross 41 10.6 Titelvergabe 42

11 Schweizer Geher Meisterschaften 43

11.1 Bahngehen 43 11.2 Strassengehen 43 11.3 Berggehen 43 11.4 Bahn- oder Strassengehen 43

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12 Organisation von Verbands- und andern offiziellen Veranstaltungen im Stadion und in der Halle 44

12.1 Schweizer Meisterschaften, Regionen Meisterschaften, Kantonale Meisterschaften (V) 44 12.1.1 Termin und Ausschreibung der Meisterschaften 44 12.1.2 Anmeldung an Meisterschaften 44 12.1.3 Wettkampforganisation 45 12.2 Organisation von übrigen Veranstaltungen 46 12.2.1 Wettkampforganisation 46 12.2.2 Lizenzkontrolle 46 12.2.3 Vergessene Lizenz 47 12.2.4 Verschiebungen und Absage von Veranstaltungen 47 12.2.5 Ranglisten 47

13 Organisation von Meisterschaften ausser Stadion 48

13.1 Termin und Ausschreibung 48 13.2 Anmeldung an Meisterschaften ausser Stadion 48 13.3 Wettkampforganisation ausser Stadion 48

14 Bestenlisten, Schweizer Rekorde und Bestleistungen 50

14.1 Bestenlisten 50 14.2 Schweizer Rekorde und Bestleistungen 51 14.2.1 Schweizer Rekorde Bahn/Stadion 51 14.2.2 Schweizer Rekorde Strassenläufe 52 14.2.3 Schweizer Rekorde Halle 53 14.2.4 Schweizer Bestleistungen 53 14.2.5 Staatsangehörigkeit 54

14.2.6 Anerkennung von Schweizer Rekorden 54 14.2.7 Homologation von Schweizer Rekorden 54

15 Schlussbestimmungen 56

Anhang

Anhang 1 – 14 (separates Inhaltsverzeichnis) 57 Anhang 15 Abkürzungen 97 Anhang 16 Weitere Reglemente 98

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1 Startberechtigung der Leichtathleten 1.1 Altersklassen Die Athleten werden in folgende Kategorien eingeteilt, Bahn/Stadion und ausser Stadion: Männer / Frauen 20-jährige und ältere U23 M / U23 W 20, 21, 22-jährige (ausschliesslich) U20 M / U20 W 18 und 19-jährige U18 M / U18 W 16 und 17-jährige U16 M / U16 W 14 und 15-jährige U14 M / U14 W 12 und 13-jährige U12 M / U12 W 10 und 11-jährige U10 M / U10 W 9 jährige und jüngere

Masters (M / W) M30 / W30 30-jährige und ältere M35 / W35 35-jährige und ältere M40 / W40 40-jährige und ältere M45 / W45 45-jährige und ältere M50 / W50 50-jährige und ältere M55 / W55 55-jährige und ältere M60 / W60 60-jährige und ältere M65 / W65 65-jährige und ältere M70 / W70 70-jährige und ältere M75 / W75 75-jährige und ältere M80 / W80 80-jährige und ältere (nur Stadion) Masters Overall M / W 35-jährige und ältere (nur ausser Stadion)

Der Übertritt von einer Kategorie in die nächst höhere erfolgt jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, in der die untere Altersgrenze erreicht wird. Die für Masters Veranstaltungen geltenden abweichenden Bestimmungen gegenüber der WO für Männer und Frauen sind im Anhang 9 enthalten. 1.2 Lizenz Athleten die an einer Verbandsveranstaltung (WO Art. 4.1), einer offiziel-len Veranstaltung (WO Art. 4.2) oder einer internationalen Veranstaltung teilnehmen wollen, müssen spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettkampf im Besitz einer gültigen Lizenz sein, die von Swiss Athletics gegen Bezahlung einer Gebühr abgegeben wird. Jede Person darf nur eine Swiss Athletics Lizenz besitzen. Eine Person kann neben der Schweizer Lizenz auch eine Lizenz für einen ausländischen Verein lösen und für diesen starten. Die Lizenz ist persönlich und muss jedes Jahr erneuert werden. Lizen-zen können nur Athleten erhalten, deren Verein Mitglied von Swiss Athletics ist (ausgenommen Lizenzen U14 und jünger, Art. 1.4 d und e).

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1.2.1 Regelung für die Kategorien U14, U12 und U10

Die Teilnahme an Regionen Meisterschaften, kantonalen Meisterschaften, SVM, bewilligten Meetings und Schweizer Finals der Nachwuchsprojekte ist lizenzpflichtig. Auch für den Start in einer höheren Altersklasse (U16 und älter) benötigen Athleten eine Lizenz. Lizenzfrei sind hingegen die Ausscheidungen in den Wettkämpfen der Nachwuchsprojekte bis und mit Kantonalfinals.

1.2.2 Regelung Schweizer Meisterschaften ausser Stadion Die Teilnahme an den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion (Cross, Berglauf, Trail Running, 10 km, Halbmarathon, Marathon, 100km) ist lizenzfrei.

1.3 Swiss Athletics Membercard Die Swiss Athletics Membercard ist der Ausweis für die persönliche Mitgliedschaft bei Swiss Athletics. Sie ist Voraussetzung für den Bezug einer Lizenz U16 und älter (siehe 1.4). Teilnehmende mit einer Swiss Athletics Membercard erhalten an Schweizer Meisterschaften ausser Stadion einen Startgeldrabatt.

1.4 Mitgliedschaft und Lizenz Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Lizenz lösen zu können: U16 und älter: a) Verein ist Mitglied bei Swiss Athletics in der Kategorie „Vereine“.

(„Lauftreffs“ und „Eventorganisatoren“ können keine Lizenzen lö-sen).

b) Athlet hat eine Swiss Athletics Membercard (siehe 1.3). c) Athlet hat keine offenen Member- oder Lizenzrechnungen aus den

Vorjahren. U14 und jünger: d) Für Lizenzen U14 und jünger gibt es keine Voraussetzungen. e) Wenn die Lizenz auf einen Verein ausgestellt werden soll, muss der

Verein Mitglied bei Swiss Athletics in der Kategorie „Vereine“ sein. Wenn die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Lizenz online bestellt, bezahlt und ausgedruckt werden. Gegen eine Bearbei-tungsgebühr ist auch eine Bestellung der Lizenz mit einer Rechnung möglich.

1.5 Zulässigkeit eines Wechsels der Altersklasse Die für eine Altersklasse grundsätzlich zulässigen Wettbewerbe sind in WO Art. 8 - 11 abschliessend aufgezählt. Es ist jedoch den Athleten mit Ausnahme der Kategorien Männer und Frauen gestattet, in einer höheren Altersklasse zu starten.

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Ausnahmen: In der Kategorie U23 sind ausschliesslich 20-22 jährige startberechtigt. Für Athleten in den Kategorien U14 und jünger sind die Schutzbestim-mungen zu beachten.

Allerdings ist an der gleichen Meisterschaft die Anmeldung/Teilnahme in verschiedenen Kategorien nicht zulässig. Ausnahme: Im Falle von WO Art. 12.1.2 / Absatz 3 können die Betroffe-nen in den ausgefallenen Disziplinen, für die sie sich ordnungsgemäss angemeldet haben, zusätzlich in der nächst höheren Altersklasse starten, auch wenn sie an der gleichen Veranstaltung noch andere Wettbewerbe in ihrer Altersklasse bestreiten. Dies gilt auch für Staffeleinsätze sowie für Regionen Meisterschaften und kantonale Meisterschaften.

Die Startenden sowie ihre Betreuer und Betreuerinnen sind grundsätzlich selbst verantwortlich für einen vernünftigen Wettkampfeinsatz. Die körperliche Entwicklung sollte bei einer Teilnahme in einer anderen Altersklasse für den Entscheid in jedem Fall mitberücksichtigt werden.

1.6 Schutzbestimmungen für U14 / U12 / U10 Für Wettkämpfe im Laufbereich (600m und länger) gelten folgende Schutzbestimmungen: a) U14 und jünger dürfen an von Swiss Athletics bewilligten Wettkämp-

fen nur folgende maximalen Distanzen laufen:

Alter Wettkämpfe Stadion/Halle Wettkämpfe ausser Stadion

U14 2‘000m 3‘000m

U12 2‘000m 2‘000m

U10 1‘000m 1‘000m

Swiss Athletics empfiehlt diese Regelung auch allen andern Lauf-veranstaltern.

b) Bei Läufen 600m und länger dürfen U14 und jünger am gleichen Veranstaltungstag nur einmal an den Start gehen.

c) U14 und jünger dürfen keine Steeple- und Geherwettbewerbe bestreiten.

Die Schutzbestimmungen gehen allen andern Regelungen vor.

1.7 Gemischte Startmöglichkeiten Bei allen Veranstaltungen, die auf Leichtathletikanlagen stattfinden, sind gemischte Wettbewerbe zwischen männlichen und weiblichen Teilneh-mern grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen:

An Laufwettbewerben von 3000m und länger auf Leichtathletikanlagen sind gemischte Wettkämpfe erlaubt, wenn sie gemäss WO 4.3 als solche angemeldet und bewilligt wurden. Resultate aus „gemischten Läufen“

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werden als „mixed“ rangiert und erscheinen als „mixed“ auf der Rangliste. Erzielte Leistungen, Limiten und Rekorde werden national anerkannt; zählen aber international nicht als Limiten und Rekorde.

In technischen Wettbewerben (Sprung- und Wurfbereich) können “ge-mischte Wettbewerbe” ausgetragen werden. Resultate zählen als Limiten und Rekorde, wenn sie wie folgt durchgeführt werden: Männer 1. Durchgang muss abgeschlossen werden, Frauen 1. Durchgang muss abgeschlossen werden, / usw. bis zum 6. Durchgang. Anmerkung: Bei diesen Wettbewerben sollen getrennte Wettkampfblätter geführt werden. Die Ranglisten sind getrennt nach Männern und Frauen zu erstellen. Beim Hoch- / Stabhochsprung können an B- und C-Meetings sowie an Verbandsveranstaltungen gemischte Gruppen nach Anfangshöhen gebildet werden.

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2 Startberechtigung für einen Verein und Vereinswechsel 2.1 Grundsätze Grundsätzlich sind alle Athleten innerhalb eines Kalenderjahres nur für einen Verein startberechtigt.

2.2 Daten für einen Vereinswechsel Ein Vereinswechsel kann jeweils auf den 1. Dezember mit Startberechti-gung für den neuen Verein ab 1. Januar vorgenommen werden. Als zweites Datum ist der 1. April festgelegt.

Athleten U14 und jünger können mit Freigabebrief auch während des laufenden Jahres den Verein wechseln.

2.3 Voraussetzungen für einen Vereinswechsel Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Vereinswechsel vollzogen werden kann: Freigabebrief (Formular Swiss Athletics) des alten Vereins muss spätes-tens am 30. November bzw. 31. März bei Swiss Athletics eingetroffen sein. Bei einem Vereinswechsel ist das Einverständnis aller beteiligten Parteien erforderlich, es sei denn, es liege ein ordnungsgemässer Austritt aus dem bisherigen Verein per 31. Dezember des Vorjahres vor. Erfolgt von einer Partei diese Zustimmung nicht, hat die betroffene Person bis zum Jahresende für den bisherigen Verein zu starten. Wenn drei aufeinanderfolgende Jahre keine Lizenz gelöst wurde, braucht es für einen Vereinsübertritt keinen Freigabebrief.

2.4 Ausnahmebestimmungen bei Wohnortswechsel

Bei einem Wohnortswechsel gemäss schweizerischem Recht (Wechsel der Schriften) kann jederzeit gegen Vorlage des Freigabebriefes und einer Fotokopie der neuen Niederlassungsbewilligung (oder einer Bestäti-gung der Gemeinde über den Wohnortswechsel) ein Vereinswechsel vorgenommen werden. Bei einem Wohnortswechsel vom Ausland in die Schweiz können Schweizer und Schweizerinnen jederzeit eine Lizenz für einen schweize-rischen Verein beantragen.

2.5 Freigabe durch den bisherigen Verein

Jeder Verein hat einem Mitglied, das seinen statutenkonformen Austritt erklärt, auf seinen Wunsch innerhalb von 8 Tagen eine schriftliche Frei-gabeerklärung auszuhändigen. Diese Freigabe kann nur aus folgenden Gründen verweigert werden: a) Das Mitglied schuldet seinem bisherigen Verein noch Beiträge. b) Unerledigte Verstösse des Mitgliedes gegen die Vereinsstatuten. c) Das Mitglied hat trotz Mahnung Vereinseigentum (Sportgeräte,

Kleider, usw.) nicht zurückgegeben oder bezahlt.

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d) Verstoss gegen die verbotene Mitgliederwerbung (gemäss WO Art. 2.7).

Bei Freigabeverweigerung bzw. bei Verstössen gemäss a) bis d) gilt das Rechtspflegereglement. Bei Verstössen gemäss a) bis c) tritt bis zur Erledigung automatisch eine Sperre in Kraft. Nachher ist der Athlet für den neuen Verein sofort startbe-rechtigt. Bei einem Verstoss gemäss d) bestehen Sanktionsmöglichkeiten.

2.6 Zuzug von im Ausland lebenden Schweizern Im Ausland lebende Schweizer und Schweizerinnen, die nicht im Besitz einer Lizenz sind, können bei einem Aufenthalt in der Schweiz unverzüg-lich eine Lizenz für einen beliebigen Schweizer Verein lösen.

2.7 Verbotene Mitgliederwerbung Es ist verboten, Mitglieder aus einem Verein mit Ablösesummen zum Übertritt in einen anderen Verein zu bewegen. Die Missachtung dieses Verbotes hat Sanktionen zur Folge.

2.8 Dopingkontrollen Die Bestimmungen gegen Doping im Schweizer Sport gelten grundsätz-lich für alle Sporttreibenden, die einem Swiss Olympic angeschlossenen Verband oder einem letzterem angeschlossenen Verein angehören, die von einer dieser Gruppierungen lizenziert sind oder die an Wettkämpfen teilnehmen, die einen Bezug zu einer solchen Gruppierung aufweisen. www.antidoping.ch

2.9 Sanktionen Die Sanktionen von Swiss Athletics sind im Rechtspflegereglement festgelegt.

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3 Leichtathletikgemeinschaften (LG) 3.1 Begriff Eine Leichtathletikgemeinschaft (LG) ist eine Kooperation von Vereinen, welche in Mannschaftswettkämpfen in gemeinsamen Mannschaften starten und gänzlich oder teilweise gemeinsam trainieren. Ein Verein kann nur einer LG angehören. Eine LG hat keine Lizenzierten. Alle Lizen-zen werden in den Stammvereinen geführt. LG als Vereinsname ist unzulässig. LG werden vom Zentralvorstand aufgrund eines Antrags, in dem die Erfüllung zentraler Erfolgskriterien nachgewiesen wird, genehmigt. Beste-hende LG können jederzeit einer Prüfung der Kriterien unterzogen wer-den.

3.2 Bildung einer LG, Startberechtigung a) Die Gründung einer LG, die nur aus Vereinen als Mitglieder besteht

und keine Einzelmitglieder kennt, muss bis zum 1. November (für Wirkung ab neuem Jahr) bei Swiss Athletics beantragt werden. Das gleiche gilt für den Beitritt eines zusätzlichen Vereins zur LG. Der ZV prüft die Anträge und informiert die Betroffenen über seinen Entscheid. Sie hat die Möglichkeit, einen Antrag abzuweisen, wenn die LG nicht der Zielsetzung gemäss WO Art. 3.1 entspricht oder ge-gen die bestehenden Reglemente verstösst.

b) Die Stammvereine sind verpflichtet, eine schriftliche Vereinbarung abzuschliessen, die dem Antrag beizulegen ist. Diese hat mindestens Name, Ziel und Zweck, Startrecht, Organisation und Finanzen zu re-geln und ist von den beteiligten Stammvereinen rechtsgültig zu un-terzeichnen.

c) Die LG nimmt ihre Rechte und Pflichten gegenüber übergeordneten Verbänden über ihre Stammvereine wahr.

d) Die für die LG lizenzierten Athleten müssen Mitglied eines der LG angeschlossenen Stammvereins sein, auf den die Lizenz, unter An-merkung der Zugehörigkeit zur LG, auszustellen ist.

e) Vereinswechsel von Stammverein zu Stammverein innerhalb der LG fallen unter die Bestimmungen von WO Art. 2.

f) Für die Team SM starten alle Mitglieder der Stammvereine unter dem Namen der LG.

Bei Einzelwettkämpfen starten die Mitglieder mit Lizenz unter dem Namen ihres Stammvereins.

g) Die LG starten in einem eigenen LG-Tenue oder in einem neutralen Dress (nicht im Tenue der Stammvereine).

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3.3 Auflösung oder Ausscheiden aus einer LG a) Die Auflösung einer LG oder der Austritt eines Vereins aus einer LG

ist Swiss Athletics bis zum 1. November mitzuteilen. b) Die Startberechtigung für eine LG erlischt auf den 31. Dezember

(ausgenommen Vereinswechsel gemäss WO Art. 2).

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4 Verbands- und offizielle Veranstaltungen 4.1 Verbandsveranstaltungen Schweizer Meisterschaften Schweizer Vereins Meisterschaften (SVM) Regionen Meisterschaften Kantonale Meisterschaften a) Die Verbandsveranstaltungen im Stadion sind in allen Kategorien

grundsätzlich lizenzpflichtig. Durch Integration von lizenzfreien Dis-ziplinen können die Verbände (Kantonal- und Regionalverbände) nicht lizenzierten Athleten Startmöglichkeiten anbieten. Die dabei er-zielten Resultate werden nicht in die Bestenliste aufgenommen.

b) Die Verbandsveranstaltungen ausser Stadion sind grundsätzlich nicht lizenzpflichtig (Ausnahmen: siehe WO Art. 7.2). Swiss Athletics kann weitere Verbandsveranstaltungen mit eigenen Reglementen ausschreiben.

4.2 Offizielle Veranstaltungen Lokale, kantonale, regionale, nationale und internationale Veranstaltun-gen in der Schweiz, die lizenzpflichtig sind, gelten als offizielle Veranstal-tungen (Bahn/Stadion, Halle, Gehen). Nach ihrer Bedeutung werden sie wie folgt eingeteilt, wobei Mischformen zulässig sind:

4.2.1 A-Veranstaltungen: Internationale Meetings (lAAF- / European Athletics- / übrige internationale Meetings)

Bedingungen: a) Absprache von Termin, Kategorien und Disziplinen mit dem Interna-

tionalen Verband und Swiss Athletics. b) Beschränkte Teilnehmerzahl (über Abteilung Leistungssport). c) Spesenvergütung an die eingeladenen Athleten. d) Elektronische Zeitmessung mit Swiss Athletics-Homologation A

(Anhang 10). e) Informationspflicht für Sprung-, Stoss- und Wurfwettbewerbe gegen-

über dem Publikum (Anzeigetafeln) und den Startenden (Uhren). f) Die Wurf- und Sprungwettbewerbe werden gemäss IWR durchge-

führt. Die Startenden müssen vor Beginn des betreffenden Wettbe-werbes über die Durchführungsart orientiert werden.

g) Programm für Startende, Publikum und Presse.

4.2.2 B-Veranstaltungen: Nationale Meetings Bedingungen: a) Bewerbungen als B-Meeting schriftlich bis Ende September des

Vorjahres an Swiss Athletics mit Angabe des Terminwunsches und der vorgeschlagenen Disziplinen/Kategorien. Abstimmen und Berei-nigen der Daten durch Swiss Athletics bis Mitte Oktober. In der Regel

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sollten pro Monat (Mai-September) ein bis zwei B-Meetings angebo-ten werden können. Nach Mitte Oktober erfolgt die Zuteilung des B –Meeting-Status und die Aufnahme in den Masterplan des Folgejah-res. Zuteilung und Aufgebot der Starter und Schiedsrichter erfolgen durch die Aufgebotsstellen von Swiss Athletics.

b) Beschränkte Teilnehmerzahl (Teilnahmelimiten) und internationale Beteiligungen möglich.

c) Anmeldung der Teilnehmer nur online oder auf Einladung (keine Lizenzkontrolle auf dem Platz mehr nötig).

d) Elektronische Zeitmessung mit Swiss Athletics-Homologation A / B. e) Informationspflicht für Sprung-, Stoss- und Wurfwettbewerbe gegen-

über dem Publikum (Anzeigetafeln). f) In den Wurf- und Sprungwettbewerben (ausgenommen Hoch, Stab)

sind Vor- und Endkampf gemäss IWR durchzuführen. g) Gedrucktes Programm oder Internet-Programm für Startende, Publi-

kum und Presse mit Teilnehmerverzeichnis und Zeitplan. h) Wird gleichzeitig ein B- und ein C-Meeting durchgeführt, müssen die

Disziplinen des B-Meetings in der Ausschreibung deutlich gekenn-zeichnet und dazu Teilnahmelimiten verlangt werden.

4.2.3 C-Veranstaltungen: Lokale Meetings und Geherwettkämpfe Bedingungen: a) Absprache von Termin, Kategorie und Disziplin, wenn möglich

anlässlich einer Terminsitzung des betreffenden Kantonalverbandes. b) Freie Teilnehmerzahl. c) Anmeldung der Athleten online und auf dem Platz, somit ist auch

eine Lizenzkontrolle (für Platzanmeldungen) nötig. d) Zeitmessung gemäss Anhang 10. e) In den Sprung- und Wurfdisziplinen (ausgenommen Hoch, Stab) wird

empfohlen, nach Möglichkeit allen 6 Versuche zu gestatten. Bei weniger Versuchen müssen die Startenden bereits in der ent-

sprechenden Ausschreibung über die Durchführungsart und allfällige Begrenzungen (z.B. nur 4 Versuche bei mehr als 15 Teilnehmern) orientiert werden.

f) Verzicht auf Windmessung für die Kategorien U14 und jünger.

Die gemäss diesen Bedingungen erzielten Leistungen werden in die Bestenlisten aufgenommen. Weiter können im Rahmen von C-Veranstaltungen nicht lizenzierte

Athleten zugelassen werden. Die einzelnen Disziplinen können gemischt mit lizenzierten und nicht lizenzierten Athleten durchgeführt werden. Die Resultate von nicht lizenzierten Athleten werden nicht in die Bestenlisten aufgenommen. Beim Bewilligungsantrag für ein C-Meeting muss der Organisator ange-ben, ob das Meeting nur für lizenzierte oder auch für nicht lizenzierte

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Athleten ausgeschrieben wird, bzw. welche Disziplinen lizenzfrei angebo-ten werden.

4.2.4 Geschlossene Veranstaltungen

Lizenzpflichtige Veranstaltungen, die einem geschlossenen Kreis von Teilnehmenden vorbehalten sind, z. B. Wettkämpfe zwischen Verbands-Auswahlmannschaften oder Vereinen sowie interne Verbandswettkämpfe, können nach den Grundsätzen von A-, B- oder C-Veranstaltungen durch-geführt werden. Sie gelten als offizielle Veranstaltungen, sofern sie auf homologierten Anlagen stattfinden und gemäss WO 4.3 bewilligt sind.

4.3 Bewilligungs- und Abgabepflicht Die Verbands- (V) und offiziellen Veranstaltungen (A-C) sind bewilligungs-und abgabepflichtig. Organisatoren müssen Mitglied von Swiss Athletics sein. Alle Angaben sind bis spätestens 28 Tage vor der Austragung online über die Swiss Athletics-Website zu melden. Sie werden in den offiziellen Terminkalender aufgenommen und bewilligt. Zu späte Bewilli-gungseingaben unterliegen einer Gebühr (Gebührenreglement). Bewilli-gungen für zu spät eingereichte Gesuche werden bis maximal 7 Arbeits-tage vor der Veranstaltung erteilt. Ausnahme: Schweizer und Regionen Meisterschaften werden von Swiss Athletics aus angemeldet.

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5 Übrige Veranstaltungen 5.1 Übrige Meetings oder Veranstaltungen Interne Vereinswettkämpfe, Trainingsmeetings und spezielle Wettkämpfe sind lizenzfrei möglich. Die an solchen Wettkämpfen erzielten Resultate erhalten keine offizielle Anerkennung durch Swiss Athletics (Bestenliste, Rekorde / Bestleistungen, Limiten / usw.). Diese Veranstaltungen bedür-fen keiner Bewilligung. Sie können der Abteilung Verbandsmanagement gegen Entrichtung einer Gebühr für die Aufnahme in den Terminkalender gemeldet werden.

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6 Allgemeine Bestimmungen für Meisterschaften 6.1 Arten der Meisterschaften Schweizer Leichtathletik Meisterschaften (WO Art. 8.1.1) Schweizer Staffel Meisterschaften (WO Art. 8.2.1) Schweizer Mehrkampf Meisterschaften (WO Art. 8.3.1) Schweizer Team Meisterschaften (WO Art. 8.4) Schweizer Hallen Leichtathletik Meisterschaften (WO Art. 9.1 + 9.3.1) Schweizer Cross Meisterschaften (WO Art. 10.1) Schweizer Strassenlauf Meisterschaften (WO Art. 10.2 + Anhang 6) Schweizer 100km Meisterschaften (WO Art. 10.2.4 + Anhang 6.2) Schweizer Berglauf Meisterschaften (WO Art. 10.3 + Anhang 7.1) Schweizer Trail Running Meisterschaften (WO Art. 10.4 + Anhang

7.2) Schweizer Team Meisterschaften ausser Stadion (WO Art. 10.5) Schweizer Geher Meisterschaften (WO Art. 11 + Anhang 8) Schweizer Masters Leichtathletik Meisterschaften (Anhang 9) Schweizer Vereins Meisterschaften (SVM, gemäss separatem Reg-

lement) Regionen Meisterschaften (U14 - U18, WO Art. 8.1.1 + 8.1.3) Kantonalmeisterschaften

6.2 Vergabe der Meisterschaften Alle Schweizer und Regionen Meisterschaften werden durch Swiss Athletics bzw. durch den Schweizer Geherverband ausgeschrieben und von Verbänden oder Vereinen organisiert. Vereine, die Verbandsveranstaltungen (SM / RM) organisieren wollen, müssen Mitglied von Swiss Athletics sein. Die Vergabe der Schweizer Meisterschaften im Stadion erfolgt grundsätz-lich durch die Delegiertenversammlung Swiss Athletics. Die Schweizer Meisterschaften Einkampf und Halle (Aktive) werden auf Antrag des ZV durch die DV vergeben. Bewerbungen sind bis zum 31.12. an die Geschäftsstelle Swiss Athletics zwei Jahre vor der betreffenden Meisterschaft einzureichen. Bewerbungen für Schweizer Leichtathletikmeisterschaften der Männer und Frauen (WO Art. 8.1.1) werden vom Swiss Athletics nur dann der DV vorgelegt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Organisation mindestens einer anderen von der DV vergebenen

Veranstaltung innerhalb der letzten drei Jahre. b) Stadion, mit 6-8 Bahnen und die Abnahme nicht älter als 5 Jahre,

(gilt auch für Regionen Meisterschaften). Die Vergabe der Schweizer Meisterschaften ausser Stadion erfolgt, auf Vorschlag des Laufkomitees, durch den ZV.

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Geher Meisterschaften werden durch den Schweizer Geherverband vergeben.

6.3 Mindestmeldungen

Eine Regionen oder Schweizer Meisterschaft in irgendeinem Wettbewerb wird nur ausgetragen, wenn bei Anmeldeschluss mindestens fünf Anmeldungen vorliegen. Ein Meistertitel und andere Auszeichnungen werden nur vergeben, wenn mindestens drei titelberechtigte Athleten beziehungsweise Staffeln den Wettkampf aufnehmen (Stadion/Halle) bzw. ausser Stadion den Lauf beenden (mind. drei "Finisher"). Für kantonale Meisterschaften entscheiden die kantonalen Verbände über die Anzahl der notwendigen Anmeldungen. Für Meisterschaften des Gehens entscheidet der Schweizer Geherverband über die Anzahl der notwendigen Anmeldungen.

6.4 Werbebestimmungen Die Athleten starten im offiziellen Vereinsdress. Wenn das nicht möglich ist, muss in einem neutralen Dress gestartet werden. Gilt auch für alle bewilligten Veranstaltungen Bahn/Stadion, also auch beispielsweise für C-Meetings). Gilt nicht für SM ausser Stadion. Die Werbebestimmungen sind im Werbereglement geregelt.

6.5 Regionen Meisterschaften

6.5.1 Einteilung der Regionen (nach Kantonen) Westschweiz: BE, FR, GE, JU, NE, VD, VS Zentralschweiz: AG, BL, BS, LU, NW, OW, SZ, SO, UR, ZG Ostschweiz: AI, AR, GL, GR, SG, SH, TI, TG, ZH, LIE

6.5.2 Durchführung Die Regionen Meisterschaften werden in den Kategorien U18 / U16 / U14 ausgeschrieben. Die Disziplinen werden von der Geschäftsleitung Swiss Athletics definiert. Auch im Gehen werden Regionen Meisterschaften durchgeführt (Vergabe durch den Schweizer Geherverband).

6.5.3 Teilnahmeberechtigung Es sind nur Athleten der eigenen Region startberechtigt. Swiss Athletics kann Teilnahmelimiten und andere Bedingungen festlegen.

6.6 Kantonale Meisterschaften

6.6.1 Durchführung

Der Verband legt die Disziplinen und Kategorien fest (wenn möglich die gleichen wie an den Regionen Meisterschaften, jedoch zusätzlich mit der Kategorie U12). Die Kantonalverbände können auch andere kantonale Meisterschaften durchführen (z.B. Mehrkampf, Staffeln, Cross). Eine regionale Zusammenarbeit (gemeinsame Durchführung) ist gestattet.

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6.6.2 Teilnahmeberechtigung

Die Festlegung der Teilnahmeberechtigung ist Sache der Verbände.

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7 Allg. Bestimmungen für Schweizer Meisterschaften (SM) 7.1 Generelle Regelung Meisterschaften Bahn/Stadion/Halle a) Alle mit einer gültigen Swiss Athletics Lizenz sind startberechtigt. b) Alle Schweizer und Liechtensteiner Bürger sind titel- und medaillen-

berechtigt. c) Ausländer sind in den Kategorien Aktive und Masters nicht titel- und

medaillenberechtigt. d) Mannschaften und Teams sind in den Kategorien Aktive und Masters

titel- und medaillenberechtigt, wenn mindestens die Hälfte der Ge-werteten Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sind.

e) Die Anzahl gewerteter Ausländer ist nicht relevant für den Auf- bzw. Abstieg.

7.1.1 Einzelmeisterschaften Bahn/Stadion/Halle (Aktive/Masters) a) Ausländer U20 und jünger sind bei den Aktiven nicht titel- und

medaillenberechtigt. b) Begrenzungen in Finals: Für die Finals (A-Final) bei den Aktiven sind

unabhängig von der Anzahl qualifizierter Ausländer vier Schweizer oder Liechtensteiner Bürger qualifiziert, sodass die Medaillenplätze im Direktkampf entschieden werden können.

7.1.2 Einzelmeisterschaften Bahn/Stadion/Halle (U20 und jünger) Alle mit einer Swiss Athletics Lizenz sind titel- und medaillenberech-

tigt.

7.1.3 Schweizer Vereinsmeisterschaften (SVM) Es gilt die generelle Regelung Art. 7.1 a), d) und e)

7.1.4 Schweizer Team Meisterschaften (Team SM)

Max. zwei Ausländer können starten, wertungsberechtigt ist nur ein Ausländer.

7.1.5 Schweizer Staffel Meisterschaften (SM Staffel) In der Kategorie Aktive muss in jeder Runde (Vorläufe, Halbfinals und Final) mindestens die Hälfte der Läufer eines Teams Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sein.

7.2 Generelle Regelung Meisterschaften ausser Stadion a) Die Teilnahme an den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion ist

gemäss WO 1.2.2 lizenzfrei (Ausnahme: Team SM Cross gemäss Art. 10.7).

b) Ausländer sind nicht titel- und medaillenberechtigt.

7.2.1 Einzelmeisterschaften ausser Stadion (Aktive/Masters) Ausländer U20 und jünger sind bei den Aktiven start- aber nicht titel-

und medaillenberechtigt.

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7.2.2 Einzelmeisterschaften ausser Stadion (U20 und jünger) a) Alle Ausländer sind startberechtigt. b) Alle Ausländer mit einer Swiss Athletics Lizenz sind titel- und medail-

lenberechtigt.

7.2.3 Schweizer Team Meisterschaften 10km, Halbmarathon, Marathon, Berglauf a) Mindestens die Hälfte der Gewerteten müssen Schweizer oder

Liechtensteiner Bürger sein. b) Ausländische U20 und jünger gelten für die Teamwertung als Aus-

länder.

7.2.4 Schweizer Team Meisterschaften Cross a) Aktive: Mindestens die Hälfte der Gewerteten müssen Schweizer

oder Liechtensteiner Bürger sein. b) U20 und jünger: Ausländer mit einer Swiss Athletics Lizenz gelten als

Schweizer für die Teamwertung in den Kategorien U20 und jünger. c) An der Team SM Cross können nur Athleten eingesetzt werden, die

eine Lizenz von Swiss Athletics gelöst haben.

7.3 Ausländische Gäste An Meisterschaften kann Swiss Athletics ausländische Staatsangehörige als Gäste einladen. Die eingeladenen Gäste können weder Schweizer Meister werden noch Medaillen gewinnen.

7.4 Limiten Swiss Athletics (Gehen durch Geherverband) kann für die Teilnahme an allen Schweizer Meisterschaften Limiten und andere Bedingungen festle-gen, die bis spätestens am 1. April des laufenden Jahres veröffentlicht werden müssen. Titelverteidiger und von Swiss Athletics aufgebotene Athleten sind in jedem Fall startberechtigt.

7.5 Titel Die Erstplatzierten gemäss WO Art. 7 an sämtlichen Schweizer Meister-schaften erhalten den Titel «Champion» für das betreffende Jahr, die entsprechende Kategorie und Disziplin.

7.5.1 Auszeichnungen Medaillen und Stoffabzeichen werden von Swiss Athletics gemäss Art. 7.5.2 und 7.5.3 abgegeben. Die weiteren Medaillen, Auszeichnungen sowie Ehrengaben bestimmt der Veranstalter. Die Medaillen dürfen keine Sponsorbezeichnung aufweisen.

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7.5.2 Auszeichnungen Bahn/Stadion/Halle

Die Veranstalter von Schweizer Meisterschaften sind verpflichtet, folgen-de Auszeichnungen abzugeben: 1 Swiss Athletics Medaillen (Gold, Silber, Bronze) 2 Swiss Athletics Stoffabzeichen «Champion» 3 Medaillen nach Wahl des Organisators (Gold, Silber, Bronze) 4 Medaillen des Schweizer Geherverbandes (Gold, Silber, Bronze)

Der Veranstalter kann zusätzlich folgende Auszeichnungen abgeben: 5 Auszeichnung des Organisators für das erste Drittel pro Kategorie

Abgabe

Schweizer Leichtathletik Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen X X

U23, U20, U18 und U16 X X

Schweizer Staffel Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen, U20, U18 und U16 X X

Schweizer Mehrkampf Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen, U23, U20, U18 und U16 X X X

Schweizer Team Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen X

Schweizer Leichtathletik Meisterschaften Halle 1 2 3 4 5

Männer / Frauen X X

U20, U18 und U16 X X

Schweizer Mehrkampf Meisterschaften Halle 1 2 3 4 5

Männer / Frauen, U20, U18 und U16 X X X

Weitere Meisterschaften 1 2 3 4 5

Regionen Meisterschaften X

Kantonale Meisterschaften X

Schweizer Masters Meisterschaften (Anhang 9) X

Schweizer Geher Meisterschaften (WO Art. 11) X

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7.5.3 Auszeichnungen ausser Stadion Die Veranstalter von Schweizer Meisterschaften sind verpflichtet, folgen-de Auszeichnungen abzugeben: 1 Swiss Athletics Medaillen (Gold, Silber, Bronze) 2 Swiss Athletics Stoffabzeichen «Champion» 3 Medaillen nach Wahl des Organisators (Gold, Silber, Bronze) 4 Medaillen des Schweizer Geherverbandes (Gold, Silber, Bronze)

Der Veranstalter kann zusätzlich folgende Auszeichnungen abgeben: 5 Erinnerungsgeschenk für alle Finisher Naturalpreis für die drei Bestklassierten

Meisterschaft Abgabe

Schweizer Cross Meisterschaften 1 2 3 4 5

Cross und Kurzcross: Männer / Frauen, U23 X X X

Cross: U20, U18 und U16 X X X

Cross: Masters M/W Overall X X

Schweizer Marathon Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen X X X

Masters M35 / W35 bis M75 / W75 X X

Schweizer Halbmarathon Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen, U20 X X X

Masters M35 / W35 bis M75 / W75 X X

Schweizer 10 km Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen, U20 X X X

Masters M35 / W35 bis M75 / W75 X X

Schweizer Berglauf Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen, U20 X X X

Masters M35 / W35 bis M75 / W75 X X

Schweizer 100km Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen X X X

Schweizer Trail Running Meisterschaften 1 2 3 4 5

Männer / Frauen X X X

Schweizer Team Meisterschaften 1 2 3 4 5

Cross, 10km, Halbmarathon, Marathon, Berglauf X

Schweizer Geher Meisterschaften 1 2 3 4 5

Schweizer Geher Meisterschaften (WO Art. 11) X

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8 Wettkämpfe Bahn/Stadion 8.1 Einzelwettkämpfe 8.1.1 Schweizer Meisterschaften Einkampf Männer

MAN / U23 M U20 M U18 M U16 M

80

100 100 100

200 200 200

400 400 400

600

800 800 800

1500 1500 1500

2000

3000

5000 5000

10000 (nur MAN)

110 Hü 110 Hü 110 Hü 100 Hü 10 106,7 10 99,1 10 91,4 10 84,0 13.72 / 9.14 / 14.02 13.72 / 9.14 / 14.02 13.72 / 9.14 / 14.02 13 / 8.5 / 10.5

400 Hü 400 Hü 300 Hü 10 91,4 10 91,4 7 84,0 45 / 35 / 40 45 / 35 / 40 45 / 35 / 45

3000 Steeple 2000 Steeple 2000 Steeple

Hoch Hoch Hoch Hoch

Stab Stab Stab Stab

Weit Weit Weit Weit

Drei Drei Drei Drei

Kugel Kugel Kugel Kugel 7,26 6,0 5,0 4,0

Diskus Diskus Diskus Diskus 2,0 1,75 1,5 1,0

Hammer Hammer Hammer Hammer 7,26 6,0 5,0 4,0

Speer Speer Speer Speer 800 800 700 600

Rekorde, siehe 14.2

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Frauen

WOM / U23 W U20 W U18 W U16 W

80

100 100 100

200 200 200

400 400 400

600

800 800 800

1500 1500 1500

2000

3000

5000 5000

10000 (nur WOM)

100 Hü 100 Hü 100 Hü 80 Hü 10 84,0 10 84,0 10 76,2 8 76,2 13 / 8.5 / 10.5 13 / 8.5 / 10.5 13 / 8.5 / 10.5 12 / 8 / 12

400 Hü 400 Hü 300 Hü 10 76,2 10 76,2 7 76,2 45 / 35 / 40 45 / 35 / 40 45 / 35 / 45

3000 Steeple 2000 Steeple 2000 Steeple

Hoch Hoch Hoch Hoch

Weit Weit Weit Weit

Drei Drei Drei Drei

Stab Stab Stab Stab

Kugel Kugel Kugel Kugel 4,0 4,0 3,0 3,0

Diskus Diskus Diskus Diskus 1,0 1,0 1,0 0,75

Hammer Hammer Hammer Hammer 4,0 4,0 3,0 3,0

Speer Speer Speer Speer 600 600 500 400

Rekorde, siehe 14.2 Hinweise: Die SM MAN und WOM gelten als eine Meisterschaft (SM Aktive). Die SM U23 - U16 gelten als eine Meisterschaft (SM Nachwuchs), welche aus organisatorischen Gründen i.d.R. mit zwei Veranstaltern an zwei verschiedenen Orten durchgeführt wird (SM U23/U20 und SM U18/U16).

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Der Zentralvorstand von Swiss Athletics kann auch eine andere Auftei-lung der SM Nachwuchs in mehrere Veranstaltungen beschliessen. Die SM einzelner Disziplinen kann im Rahmen einer separaten Veranstal-tung durchgeführt werden (z.B. SM 10000m, SM 10000 und Steeple, SM Hammer). Der Zentralvorstand von Swiss Athletics kann auf Antrag der Regelkom-mission Änderungen und Ergänzungen vornehmen, um damit schneller

auf internationale Beschlüsse (von IAAF und European Athletics) zu reagieren.

8.1.2 Weitere Einzelwettbewerbe Bahn/Stadion

MAN / U23 M U20 M U18 M U16 M

60

150 150

300 300 300

600 600 600

1000 1000 1000 1000

Meile Meile

2000 2000 2000

3000 3000 3000

10000 (U23) 10000

300 Hü 300 Hü 400 Hü

7 91,4 7 91,4 10 84.0 45 / 35 / 45 45 / 35 / 45 45 / 35 / 40

1500 Steeple

Weit (Zone)

Ball 200

Bahngehen

5000 / 10000 5000 / 10000 3000 / 5000 3000

Gemäss Reglement UBS Kids Cup

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WOM / U23 W U20 W U18 W U16 W

60

150 150

300 300 300

600 600 600

1000 1000 1000 1000

Meile Meile

2000 2000 2000

3000 3000 3000

10000 (U23) 10000

300 Hü 300 Hü

7 76,2 7 76,2

45 / 35 / 45 45 / 35 / 45

1500 Steeple

Weit (Zone)

Ball 200

Bahngehen

5000 / 10'000 5000 / 10'000 3000 / 5000 3000

Gemäss Reglement UBS Kids Cup

Bei Läufen ab 3000m und länger sind gemischte Starts möglich (siehe 1.7).

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8.1.3 Weitere Einzelwettbewerbe Bahn/Stadion, Nachwuchs

U14 M U12 M U10 M U14 W U12 W U10 W

50 50

60 60 60 60 60 60

600 600 600 600 600 600

1000 1000 1000 1000 1000 1000

2000 2000 2000 2000

80 Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 8 76,2 6 60-76,2 6 40-60 6 76,2 6 60-76,2 6 40-60

12 / 8 / 12 11.5/7.5/11 11.5/7.5/11 11.5/7.5/11 11.5/7.5/11 11.5/7.5/11

Hoch Hoch Hoch Hoch

Stab Stabweit Stabweit Stab Stabweit Stabweit

Weit (Zone)

Weit (Zone)

Weit (Zone)

Weit (Zone)

Weit (Zone)

Weit (Zone)

Kugel Kugel Kugel Kugel 3,0 2,5 3,0 2,5 Drehwerfen

Pneu Drehwerfen Pneu

Drehwerfen Pneu

Drehwerfen Pneu

Diskus Diskus Diskus Diskus 0,75 0,75 0,75 0,75

Hammer Hammer 3,0 3,0

Speer Speer Speer Speer 400 400 400 400

Ballwurf Ballwurf Ballwurf Ballwurf Ballwurf Ballwurf 200 200 200 200 200 200 Bahngehen

3000 Bahngehen

2000 Bahngehen

3000

Bahngehen

2000

die Hürdenhöhe muss in der jeweiligen Ausschreibung publiziert werden

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8.2 Staffelwettkämpfe

8.2.1 Schweizer Staffel Meisterschaften (SM Staffel)

Staffel MA

N

U20 M

U18 M

U16 M

WO

M

U20 W

U18 W

U16 W

5 x 80 X X

4 x 100 X X X X X X

Olympische X X X X X X

4 x 400 X X X X

3 x 1000 X X X X X X X X

Américaine X

5 x 80m: Wechsel mit 10m Anlaufstrecke (wie 4 x 100) Olympische Staffel (800–400–200–100), Startaufstellung beim 1500m-Start.

3000m-Américaine: Die Staffel setzt sich aus drei Läufern zusammen. Die Zahl der Ablösungen sowie die einzelnen Teilstrecken können von jeder Staffel selbst bestimmt werden.

Hinweis: Der Zentralvorstand von Swiss Athletics kann auf Antrag der Regelkom-mission Änderungen und Ergänzungen vornehmen, um damit schneller auf internationale Beschlüsse (von IAAF und European Athletics) zu reagieren.

8.2.2 Weitere Staffelwettbewerbe

Staffel MA

N

U20 M

U18 M

U14 M

U12 M

WO

M

U20 W

U18 W

U14 W

U12 W

6 x frei (400m in Bahnen) X X

5 x frei (400m in Bahnen) X X

4 x 200 X X

Schweden (Medley Relay) X X X X X X Schweden-Langstaffel (IWR) X X X X

3 x 800 X X X

4 x 800 X X

3 x 1000 X X X X

4 x 1500 X

Schweden Staffel (Medley Relay, 100-200-300-400), der 300m-Läufer kann nach dem Übergaberaum auf die Innenbahn wechseln.

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8.3 Mehrkämpfe

8.3.1 Schweizer Mehrkampf Meisterschaften (SM Mehrkampf)

MAN, U23 M, U20 M und U18 M: Zehnkampf (Wertungstabelle: IAAF) 1. Tag: 100m, Weit, Kugel, Hoch, 400m 2. Tag: 110mH, Diskus, Stab, Speer, 1500m Hinweise: Die Kategorie U23 M wird in den Wettkampf der Männer integriert. Die Reihenfolge kann je nach Anlagen ändern.

Für Internationale Qualifikationen/Limiten muss die Originalreihenfolge eingehalten werden (gilt auch für Mehrkampf Meetings).

U16 M: Sechskampf (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10) 100mH, Weit, Kugel (4.0kg), Hoch, Diskus (1.0kg), 1000m

WOM, U23 W, U20 W und U18 W: Siebenkampf (Wertungstabelle: IAAF)

1. Tag: 100mH, Hoch, Kugel, 200m 2. Tag: Weit, Speer, 800m Hinweise: Die Kategorie U23 W wird in den Wettkampf der Frauen integriert. Die Reihenfolge kann je nach Anlagen ändern. Für Internationale Qualifikationen/Limiten muss die Originalreihenfolge eingehalten werden (gilt auch für Mehrkampf Meetings).

U16 W Fünfkampf (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10)

80m, Weit, Kugel (3.0kg), Hoch, 1000m

Steigerungshöhen im Mehrkampf ab einer Referenzhöhe: Hoch = + 3cm und Stabhoch = + 10cm

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Wert

ung

sta

belle

:

Sw

iss

Ath

leti

cs 1

0

8.3.2 Weitere Mehrkämpfe Bahn/Stadion

U18 M: Achtkampf, (Wertungstabelle: IAAF)

1. Tag: 100m, Weit, Kugel (5.0 kg), 400m 2. Tag: 110mH, Hoch, Speer (700g), 1000m

WOM: Zehnkampf: (Wertungstabelle: IAAF)

1. Tag: 100m, Diskus (1.0 kg), Stab, Speer (600g), 400m 2. Tag: 100mH, Weit, Kugel (4.0 kg), Hoch, 1500m

MAN, U23 M, U20 M, U18 M: Fünfkampf Wertungstabelle: Swiss Athletics 10 100m, Weit, Kugel, Hoch, 1000m

MAN, U16 M: Fünfkampf Wertungstabelle: Swiss Athletics 10 80m, Weit, Kugel (4.0 kg), Hoch, 1000m

WOM, U23 W, U20 W, U18 W: Fünfkampf Wertungstabelle: Swiss Athletics 10 100m, Hoch, Kugel, Weit, 1000m

U16 M UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g)

U14 M UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g)

U12 M UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g)

U10 M UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g)

U16 W UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g)

U14 W UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g)

U12 W UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g)

U10 W UBS Kids Cup 60m / Weit (Zone) / Ball (200g)

Bevorzugt werden nebst den Meisterschafts- noch die oben erwähnten Mehrkämpfe, von denen auch Bestenlisten geführt werden. Mehrkämpfe können für alle Kategorien in beliebiger Art aus den Wettbe-werben der WO Art. 8.1. und 9.1. zusammengestellt werden. Von allen frei zusammengestellten Mehrkämpfen werden keine Bestenlis-ten geführt.

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8.4 Schweizer Team Meisterschaften (Team SM) Meisterschaft für die besten Disziplinenteams der Vereine / LG für Frauen und Männer.

Disziplinen ungerade Jahre MAN: 200; 800; 400H; Hoch; Weit; Kugel; Speer WOM: 100; 400; 1500; 100H; Stab; Drei; Diskus; Hammer

Disziplinen gerade Jahre MAN: 100; 400; 1500; 110H; Stab; Drei; Diskus; Hammer WOM: 200; 800; 400H; Hoch; Weit; Kugel; Speer

Die Schweizer Team Meisterschaften werden nach einem separaten Reglement durchgeführt, welches auf der Website von Swiss Athletics publiziert wird.

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9 Hallenwettkämpfe 9.1 Schweizer Hallen Meisterschaften (SM Halle)

MAN / WOM: 50m / 60m, 200m, 400m, 800m, 1500m (MAN), 3000m, 50m Hürden / 60m Hürden, Hoch, Stab, Weit, Drei, Kugel

Swiss Athletics bestimmt beim Nachwuchs (U20, U18 und U16) welche Disziplinen durchgeführt werden, nach Möglichkeit: 60m, 200m (nur U20/18), 1000m, 60mH, Hoch, Stab, Weit, Drei, Kugel

9.1.1 Einzelwettkämpfe in der Halle

Männer

MAN U20 M U18 M U16 M

50 50 50 50

60 60 60 60

200 200 200

300 300 300

400 400 400

600 600 600

800 800 800

1000 1000 1000 1000

1500 1500 1500

Meile Meile

2000 2000

3000 3000 3000 3000

5000

50 Hü 50 Hü 50 Hü 50 Hü 4 / 106,7 4 / 99,1 4 / 91,4 4 / 84,0 13.72 / 9.14 / 8.86 13.72 / 9.14 / 8.86 13.72 / 9.14 / 8.86 13 / 8.5 / 11.5

60 Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü 5 / 106,7 5 / 99,1 5 / 91,4 5 / 84,0 13.72 / 9.14 / 9.72 13.72 / 9.14 / 9.72 13.72 / 9.14 / 9.72 13 / 8.5 / 13

Hoch Hoch Hoch Hoch

Stab Stab Stab Stab

Weit Weit Weit Weit

Drei Drei Drei Drei

Kugel Kugel Kugel Kugel 7,26 6,0 5,0 4,0

Bahngehen

5000 5000 5000 5000

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Frauen

WOM U20 W U18 W U16 W

50 50 50 50

60 60 60 60

200 200 200

300 300 300

400 400 400

600 600 600

800 800 800

1000 1000 1000 1000

1500 1500

Meile

3000 3000 3000 3000

5000

50 Hü 50 Hü 50 Hü 50 Hü

4 / 84,0 4 / 84,0 4 / 76,2 4 / 76,2

13 / 8.5 / 11.5 13 / 8.5 / 11.5 13 / 8.5 / 11.5 12 / 8 / 14

60 Hü 60 Hü 60 Hü 60 Hü

5 / 84,0 5 / 84,0 5 / 76,2 5 / 76,2

13 / 8.5 / 13 13 / 8.5 / 13 13 / 8.5 / 13 12 / 8 / 16

Hoch Hoch Hoch Hoch

Stab Stab Stab Stab

Weit Weit Weit Weit

Drei Drei Drei Drei

Kugel Kugel Kugel Kugel 4,0 4,0 3,0 3,0

Bahngehen

3000 3000 3000 3000

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9.1.2 Einzelwettbewerbe in der Halle, Nachwuchs

U14 M U12 M U14 W U12 W

50 50 50 50

60 60 60 60

1000 1000 1000 1000

50 Hü 4 / 76,2 12 / 8 / 14

50 Hü 4 / 60-76,2 11.5 / 7.5 / 16

50 Hü 4 / 76,2 11.5 / 7.5 / 16

50 Hü 4 / 60-76,2 11.5 / 7.5 / 16

60 Hü 5 / 76,2 12 / 8 / 16

60 Hü 5 / 60-76,2 11.5 / 7.5 /18.5

60 Hü 5 / 76,2 11.5 / 7.5 / 18.5

60 Hü 5 / 60-76,2 11.5 / 7.5 / 18.5

Hoch Hoch Hoch Hoch

Stab Stab

Weit (Zone) Weit (Zone) Weit (Zone) Weit (Zone)

Kugel 3,0

Kugel 2,5

Kugel 3,0

Kugel 2,5

Bahngehen

3000 3000

die Hürdenhöhe muss in der jeweiligen Ausschreibung publiziert werden

9.2 Staffelwettkämpfe in der Halle

Staffel MA

N

U20 M

WO

M

U20 W

4 x 200 X X X X

4 x 400 X X X X

3 x 800 X X

4 x 800 X X X

Rekorde, siehe 14.2

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9.3 Mehrkampfwettkämpfe in der Halle 9.3.1 Schweizer Hallen Mehrkampf Meisterschaften (SM Halle

Mehrkampf)

MAN, U23 M, U20 M, U18 M: Hallen Siebenkampf: (Wertungstabelle: IAAF)

1. Tag: 60m, Weit, Kugel, Hoch 2. Tag: 60m Hü, Stab, 1000m

Hinweise: In Absprache mit Swiss Athletics auch an einem Tag möglich. Werden an einer Veranstaltung die Mehrkampfkategorien gemeinsam durchgeführt, kann von der Disziplinreihenfolge der U20 und U18, auch tagübergreifend, abgewichen werden.

U16 M: Hallen Fünfkampf: (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10) 60m, Weit, Kugel (4.0kg), Hoch, 1000m

WOM, U23 W, U20 W, U18 W: Hallen Fünfkampf: (Wertungstabelle: IAAF)

60m Hü, Hoch, Kugel, Weit, 800m

U16 W: Hallen Fünfkampf: (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10) 60m, Weit, Kugel (3.0 kg), Hoch, 1000m

Hinweis zur SM Halle Mehrkampf: Wenn sich bis 30. November des Vorjahres kein Organisator findet, kann der ZV auch eine SM Halle Mehrkampf (mit mind. 4 Mehrkampf-Disziplinen) für MAN und WOM an einen Veranstalter eines C-Meetings

vergeben.

9.3.2 Weitere Mehrkämpfe in der Halle

MAN, U20 M, U18 M: Hallen Fünfkampf: (Wertungstabelle: Swiss Athletics 10) 60m, Weit, Kugel, Hoch, 1000m

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10 Wettkämpfe ausser Stadion 10.1 Schweizer Cross Meisterschaften (SM Cross) Sie werden in folgenden Kategorien und Streckenlängen ausgetragen: Datenblatt Cross

10.2 Schweizer Strassenlauf Meisterschaften

10.2.1 Schweizer Marathon Meisterschaften (SM Marathon) Kategorien: Männer, Frauen, Masters M/W gemäss Art. 1.1 Der Veranstalter ist berechtigt, das Ziel nach 5 Stunden zu schliessen und die Streckensicherung aufzuheben.

10.2.2 Schweizer Halbmarathon Meisterschaften (SM Halbmarathon) Kategorien: Männer, Frauen, U20, Masters M/W gemäss Art. 1.1

10.2.3 Schweizer 10 km Meisterschaften (SM 10km) Kategorien: Männer, Frauen, U20, Masters M/W gemäss Art. 1.1

10.2.4 Schweizer 100 km Meisterschaften (SM 100km) Kategorien: Männer, Frauen

10.3 Schweizer Berglauf Meisterschaften (SM Berglauf) Kategorien: Männer, Frauen, U20, Masters M/W gemäss Art. 1.1 Die Strecke beträgt für die Kategorien Männer, U20 M und Masters M max. 15 km und weist einen Höhenunterschied von mindestens 700 m auf. Der Start dieser Kategorien erfolgt gemeinsam. Die Strecke beträgt für die Kategorien Frauen, U20 W und Masters W 6 bis 9 km und weist einen Höhenunterschied von 500 bis 800 m auf. Der Start dieser Kategorien erfolgt gemeinsam. Hinweis:

Wenn der Organisator für die Kategorien Frauen, U20 W und Masters W keine separate Strecke vorgesehen hat, laufen diese die gleiche Strecke wie die Männer, U20 M und Masters M.

10.4 Schweizer Trail Running Meisterschaften (SM Trail Running) Hinweis: Bezeichnung Trail Running gemäss IWR: Landschaftslauf Kategorien: Männer, Frauen Als SM Trail Running kommen nur 1-Tages-Veranstaltungen in Frage (Start und Zielschluss am gleichen Tag). Die Strecke muss folgende Kriterien erfüllen: Mindestens 80% Natur- oder

Bergwege, Renndistanz mind. 30km, Höhendifferenz mind. + 1’500m bergauf sowie mind. - 400m bergab.

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10.5 Team Schweizer Meisterschaften ausser Stadion

10.5.1 Team SM 10km, Halbmarathon und Marathon Meisterschaften für die besten Disziplinenteams ausser Stadion der LG und Vereine für Männer und Frauen. Die Teams bestehen aus maximal fünf Läufern, von denen drei für die Wertung zählen. Mindestens die Hälfte der Gewerteten müssen Schweizer oder Liechten-steiner Bürger sein. Gewertete U20 Ausländer gelten als Ausländer. Die Teamwertung erfolgt durch Zeitaddition der Wertungszeiten der drei zählenden Läufer. Bei Zeitgleichheit entscheidet der bessere Rang des Erstklassierten pro Team. Zur Erstellung der Teamwertung werden die Resultate aus allen Kategorien berücksichtigt, sofern sie dieselbe Distanz auf dem gleichen Parcours absolvieren. Titel und Medaillen werden nur vergeben, wenn bei Meldeschluss min-destens fünf Teams gemeldet sind. Je die drei bestklassierten Teams werden ausgezeichnet und nehmen an den Siegerehrungen teil. Je die erstklassierten Mannschaften der Schweizer Team Meisterschaften Halbmarathon M/W qualifizieren sich für den Club-Europacup-Wettbewerb (European Champion Clubs Cup/ECCC). Teilnahmebestim-mungen gemäss Reglement ECCC. LG und Vereine, welche an den Schweizer Team Meisterschaften teil-nehmen wollen, melden ihre Teams namentlich bis Mittwoch, 24.00 Uhr, vor der SM mit dem offiziellen Formular bei der Geschäftsstelle von Swiss Athletics: [email protected] Mutationen sind möglich bis eine Stunde vor dem Start. Meldet ein Verein bzw. eine LG mehrere Mannschaften an, muss für jedes Team eine Teammeldung abgegeben werden. Nicht gemeldete Mannschaften werden für die Schweizer Team Meister-schaften nicht berücksichtigt. Für die Teamwertung kommen nur Vereine und LG in Frage, welche Mitglied von Swiss Athletics sind.

10.5.2 Team SM Berglauf An den Schweizer Berglauf Meisterschaften werden in den Kategorien Männer und Frauen Team Schweizer Meisterschaften ausgetragen. Ein Team besteht aus maximal 5 Läufern. In die Wertung gelangen die 3 besten Resultate, wobei mindestens die Hälfte der Gewerteten Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sein müssen. Gewertete U20 Ausländer gelten für die Teamwertung als Ausländer. Die Teamwertung erfolgt nach Rangpunkten der 3 zählenden Läufer. Bei Punktegleichheit entscheidet der bessere Rang des Erstklassierten pro Team. Zur Erstellung der Teamwertung werden die Resultate aus allen Kategorien berücksichtigt, sofern sie dieselbe Distanz auf dem gleichen Parcours absolvieren.

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Titel und Medaillen werden nur vergeben, wenn bei Meldeschluss min-destens 5 Teams eingeschrieben sind. Je die drei bestklassierten Teams werden an den Siegerehrungen ausgezeichnet. Vereine/LG, welche an den Team Schweizer Meisterschaften teilnehmen wollen, melden ihre Teams namentlich bis Mittwoch, 24.00 Uhr, vor der SM mit dem offiziellen Formular bei der Geschäftsstelle von Swiss Athle-tics: [email protected]. Mutationen sind bis eine Stunde vor dem Start möglich. Meldet ein Verein bzw. eine LG mehrere Teams an, muss für jedes Team eine Teammeldung abgegeben werden. Nicht termingerecht gemeldete Teams werden für die Wertung nicht berücksichtigt. Für die Teamwertung kommen nur Vereine und LG in Frage, welche Mitglied von Swiss Athletics sind.

10.5.3 Team SM Cross An den Schweizer Meisterschaften Cross werden Team Schweizer Meisterschaften in den Kategorien Männer und Frauen (Langdistanz) sowie U20, U18 und U16 je M und W ausgetragen. Ein Team besteht aus maximal 5 lizenzierten Läufern. In die Wertung gelangen die 3 besten Resultate des Teams. Die Teamwertung erfolgt nach Rangpunkten der 3 zählenden Läufer. Bei Punktegleichheit entscheidet der bessere Rang des Erstklassierten pro Team. In den Kategorien Männer und Frauen müssen mindestens die Hälfte der Gewerteten Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sein. Gewertete U20-Ausländer gelten für die Teamwertung Männer und Frauen als Ausländer. Titel und Medaillen werden nur vergeben, wenn bei Meldeschluss min-destens 5 Teams eingeschrieben sind. Je die drei bestklassierten Teams werden an den Siegerehrungen ausgezeichnet.

Je die erstklassierten Teams der Kategorien Männer und Frauen qualifi-zieren sich für die Club-Europacup-Wettbewerbe (European Champion Clubs Cup/ECCC). Teilnahmebestimmungen gemäss Reglement ECCC. Vereine/LG, welche an den Team Schweizer Meisterschaften teilnehmen wollen, melden ihre Teams namentlich bis Mittwoch, 24.00 Uhr, vor der SM mit dem offiziellen Formular bei der Geschäftsstelle von Swiss Athle-tics: [email protected]. Mutationen sind bis eine Stunde vor dem Start bei der Startnummernausgabe möglich (Lizenznachweis durch den Verein). Meldet ein Verein bzw. eine LG mehrere Teams an, muss für jedes Team eine Teammeldung abgegeben werden. Nicht termingerecht gemeldete Teams werden für die Wertung nicht berücksichtigt. Für die Teamwertung kommen nur Vereine und LG in Frage, welche Mitglied von Swiss Athletics sind.

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10.6 Titelvergabe

Bei den Schweizer Meisterschaften ausser Stadion (WO Art. 10.1, 10.2, 10.3) werden für die Titel- und Medaillenvergabe der Kategorien Männer und Frauen alle Kategorien berücksichtigt, sofern ein gemeinsamer Start erfolgt und die Streckenlänge identisch ist (Overall-Klassement).

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11 Schweizer Geher Meisterschaften 11.1 Bahngehen (Männer / Frauen) 10000m Männer 5000m Frauen

11.2 Strassengehen (Männer / Frauen) 20 km Männer, Frauen, U20 M 35 km Männer 50 km Männer 100 km Männer

11.3 Berggehen 6 – 15 km Männer, Frauen Die Strecke sollte, wenn möglich, keine flachen Abschnitte und kein Gefälle aufweisen.

11.4 Bahn- oder Strassengehen 3000m / 3 km U16 W 5000m / 5 km U20 W, U18 W, U16 M 10'000m /10 km Frauen, U20 M/W, U18 M Für die Organisation sämtlicher Schweizer Geher Meisterschaften gelten die Richtlinien des Schweizer Geherverbandes (WO Anhang 8).

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12 Organisation von Verbands- und anderen offiziellen Veranstaltungen im Stadion und in der Halle

12.1 Schweizer Meisterschaften, Regionen Meisterschaften, Kan-tonale Meisterschaften (V)

12.1.1 Termin und Ausschreibung der Meisterschaften Die Daten der Meisterschaften legt Swiss Athletics unter Berücksichtigung des internationalen Terminkalenders fest. Die Ausschreibung hat spätestens acht Wochen vor der Durchführung zu erfolgen. Die Veröffentlichung bzw.. Aufschaltung der Ausschreibung für

Schweizer Meisterschaften und Regionen Meisterschaften im Internet darf erst nach Genehmigung durch den NTO-Obmann erfolgen.

12.1.2 Anmeldung an Meisterschaften a) Anmeldefrist Die Anmeldefrist für Meisterschaften wird durch die Abteilung Verbands-management festgelegt. Bei Meisterschaften im Stadion läuft sie i.d.R. am 18. Tag und bei Hallen Meisterschaften am 11. Tag vor Wettkampf-beginn, i.d.R. an einem Dienstag, ab. Die Anmeldungen für alle Einzel-

und Mannschaftsmeisterschaften aller Kategorien haben durch die Verei-ne oder durch die Teilnehmenden online über www.swiss-athletics.ch / Athletenanmeldung zu erfolgen (Ausnahme: Team SM). Anmeldungen können von Vereinen oder Athleten direkt vorgenommen werden, aber nur, wenn bei Anmeldeschluss die Lizenz gelöst ist und die Limiten erfüllt sind. Für alle Meisterschaften zählen In- und Outdoor-Leistungen als Limiten. Werden Nebenlimiten geltend gemacht, welche nicht online verarbeitet werden können, müssen diese innert der Melde-frist über das Anmeldefenster bei der Online-Athleten-Anmeldung einge-geben werden. Kann eine Disziplin infolge einer zu kleinen Zahl von Gemeldeten nicht ausgetragen werden, sind die Betroffenen durch den Organisator zu benachrichtigen. Es ist ihnen zu ermöglichen, die gemeldete Disziplin in der nächsthöheren angebotenen Kategorie (mit deren Massen und Gewichten) zu bestreiten. Ebenfalls ist ihnen zu ermöglichen, sich für eine andere Disziplin umzumelden, sofern sie in dieser Disziplin die Limite erfüllen. b) Lizenzkontrolle Durch die Online-Anmeldung erfolgt die Lizenzkontrolle automatisch.

Damit entfällt die Lizenzkontrolle vor Ort. c) Verspätete Anmeldung für Meisterschaften (Nachmeldungen) Anmeldungen für Meisterschaften im Stadion bzw. in der Halle nach dem offiziellen Anmeldeschluss werden jeweils bis Mittwoch (24.00 Uhr) vor dem Wettkampf als Nachmeldung per Mail an die Geschäftsstelle von Swiss Athletics ([email protected]) bzw. bei RM und KM

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an den Organisator akzeptiert, sofern gleichzeitig neben dem Start- und Haftgeld pro Disziplin auch eine Nachmeldegebühr pro Athlet (Strafge-bühr als Entschädigung für Umtriebe) gemäss Gebührenreglement einbezahlt wird. Nachmeldungen sind nur möglich, wenn einerseits bei Anmeldeschluss genügend Anmeldungen vorliegen und die Disziplin im Wettkampfprogramm aufgenommen wurde sowie andererseits bei Nach-meldeschluss die verlangten Limiten erfüllt sind. Je die Hälfte der Nach-meldegebühr geht an den Organisator sowie an Swiss Athletics. d) Start- und Haftgelder Die Veranstalter sind berechtigt, von den Teilnehmenden, Start- und Haftgelder zu erheben. Anmeldungen ohne Einzahlung sind ungültig. e) Abmeldung von Athleten Wer für einen Wettbewerb gemeldet ist und daran nicht teilnimmt, geht des Start- und Haftgeldes verlustig. Bei Abmeldung spätestens am Chambre d'appel (Kreuzliliste / Meldebestätigung) bis zum Meldeschluss der betreffenden Disziplin, wird das Haftgeld vom Veranstalter bei Abgabe des Arztzeugnisses zurückerstattet, sofern eine Zahladresse vorhanden ist. Das Startgeld verfällt in jedem Fall. f) Abkreuzen vor dem Wettkampf: Wo in den Weisungen bei

Meisterschaften und/oder B-Meetings ein Abkreuzen vor dem Wettkampf zum Bereinigen der Startlisten am Chambre d’Appel vorgesehen ist, muss die Abkreuzzeit (gemäss Weisungen) zwingend eingehalten werden. Athleten, welche sich nicht abkreuzen, werden von der Startliste der entsprechenden Disziplin gestrichen und die Start-/Haftgelder verfallen.

12.1.3 Wettkampforganisation a) Veranstaltungsprogramm Das Programm muss spätestens 10 Tage (Halle 7 Tage) vor der Veran-staltung online auf der Homepage des Organisators aufgeschaltet werden

und beinhaltet mindestens folgende Kapitel: Definitiver Zeitplan Technische Weisungen Qualifikationsmodus und Sprunghöhen Teilnehmerliste (nach Vereinen und nach Disziplinen) Liste des Organisationskomitees und der offiziellen Funktionäre

Zusätzlich kann der Veranstalter ein gedrucktes Programm erstellen, das frei gestaltet und verschickt oder nur am Anlass aufgelegt werden kann. Die Handhabung soll in der Ausschreibung aufgeführt sein. Wenn ein

Programm gedruckt wird, muss darin die Swiss Athletics - Sponsorenseite erscheinen. Als offizielles Medium gilt aber die Homepage des Veranstalters. Wenn das Programm zum Eintritt berechtigt, gilt die Verteilung:

- je Athlet ein Programm - je 5 Athleten oder je Staffel ein Exemplar für die Betreuerperson

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Die Verteilung ist Sache des Organisators. b) Wettkampfadministration Der Wettkampf muss mit der von Swiss Athletics gratis zur Verfügung gestellten Auswertungssoftware "Athletica" administriert werden, damit die Resultate aller Lizenzierten unmittelbar nach Abschluss des Wett-kampfes automatisch in die Bestenliste überführt werden können. c) National Technical Officials (NTO) / Schiedsgericht

Jede Schweizer und Regionen Meisterschaft wird durch einen NTO begleitet. Er ist Mitglied des OK mit Stimm- und Weisungsrecht. Die Wettkampftage werden durch mindestens drei Schiedsrichter betreut. Anmerkung: Ein Schiedsrichter muss vom Veranstalter gestellt werden. (Details siehe WO Anhang 1) d) Kampfgericht / Starter Die Zusammensetzung des Kampfgerichtes (vgl. IWR) ist abhängig von der Bedeutung der Veranstaltung sowie der Anzahl und der Zeitfolge der Wettbewerbe. Für Schweizer Meisterschaften, Länderkämpfe und A- und B- Veranstaltungen müssen die Organisatoren über genügend von Swiss Athletics anerkannte Kampfrichter verfügen. Es sind zudem anerkannte Starterexperten einzusetzen. (Details siehe WO Anhang 1) e) Ranglisten Von jeder Meisterschaft sind die Ranglisten aus Athletica noch am Wett-kampftag auf die Website des Organisators aufzuschalten. f) Absage von Meisterschaften Bei Absage und Verschiebung sind einbezahlte Start- und Haftgelder vollständig zurückzuerstatten.

12.2 Organisation von übrigen Veranstaltungen (B und C Meetings)

12.2.1 Wettkampforganisation

Der Wettkampf muss mit der von Swiss Athletics gratis zur Verfügung gestellten Auswertungssoftware "Athletica" administriert werden, damit die Resultate aller Lizenzierten unmittelbar nach Abschluss des Wett-kampfes automatisch in die Bestenliste überführt werden können.

12.2.2 Lizenzkontrolle

An allen offiziellen Veranstaltungen (gem. WO Art. 4), die nicht eine konsequente Online-Anmeldung und somit keine automatische Lizenz-kontrolle verlangen, haben die Athleten die Lizenz dem Veranstalter vorzuweisen und auf Verlangen zu deponieren. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Lizenzen zu kontrollieren. Athleten, die keine oder eine ungültige Lizenz vorweisen, darf die Teilnahme am Wettkampf nicht gestattet werden. Bei Differenzen entscheidet das Schiedsgericht.

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Ausnahme: Wettkämpfe bzw. Disziplinen, die gemäss Art. 4.2.3 lizenzfrei angeboten werden.

12.2.3 Vergessene Lizenz

Bei vergessener Lizenz kann gegen Bezahlung eines im Gebühren-reglement von Swiss Athletics festgelegten Betrages an der Veranstal-tung beim Organisator eine vorläufige Startgenehmigung eingereicht werden.

12.2.4 Verschiebungen und Absage von Veranstaltungen Bei Absage und Verschiebung sind einbezahlte Start- und Haftgelder vollständig zurückzuerstatten.

12.2.5 Ranglisten Von jeder offiziellen Veranstaltung sind die Ranglisten aus Athletica noch am Wettkampftag auf die Website des Organisators aufzuschalten.

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13 Organisation von Meisterschaften ausser Stadion 13.1 Termin und Ausschreibung Die Daten der Meisterschaften legt Swiss Athletics unter Berücksichtigung des internationalen Terminkalenders fest. Werden die SM in eine beste-hende Veranstaltung integriert, werden i.d.R. die Daten dieser Veranstal-tungen übernommen. Die Ausschreibung hat spätestens acht Wochen vor der Durchführung zu erfolgen. Die Veröffentlichung bzw. Aufschaltung der Ausschreibung im Internet darf erst nach Genehmigung durch den NTO-Obmann erfolgen. Werden die SM in eine bestehende Veranstaltung integriert, gelten deren Bedingungen betreffend Startgelder und Termine.

13.2 Anmeldung an Meisterschaften ausser Stadion a) Meldefrist Die Meldefrist für Meisterschaften wird durch die Abteilung Verbandsma-nagement festgelegt. Die Anmeldeformalitäten können vom Veranstalter im Einverständnis mit dem NTO von Swiss Athletics bestimmt werden. Vereinsweise Anmeldung muss möglich sein. b) Nachmeldungen

Die Teilnehmenden sollten die Möglichkeit haben, sich bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn nachzumelden. Der Organisator kann eine Nach-meldegebühr verlangen. c) Startgelder Siehe Gebührenreglement von Swiss Athletics bzw. Startgelder bei bestehenden Veranstaltungen. d) Lizenz, Swiss Athletics Membercard Die Teilnehmenden brauchen grundsätzlich keine Lizenz. Alle Schweizer und Liechtensteiner Bürger sind titel- und medaillenberechtigt. In den Kategorien U20 und jünger sind zusätzlich auch Ausländer mit einer Swiss Athletics Lizenz titel- und medaillenberechtigt (gem. Art. 7.2.2). Teilnehmende mit einer Swiss Athletics Membercard erhalten einen Startgeldrabatt (gem. Art. 1.3).

13.3 Wettkampforganisation ausser Stadion a) Veranstaltungsprogramm Das Programm muss spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung online auf der Homepage des Organisators aufgeschaltet werden und beinhaltet bei eigenständiger SM mindestens folgende Kapitel: Definitiver Zeitplan / Startzeiten Technische Weisungen Streckenplan mit Höhenprofil eventuell Teilnehmerliste Liste des Organisationskomitees und der offiziellen Funktionäre

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Zusätzlich kann der Veranstalter ein gedrucktes Programm erstellen, das frei gestaltet und verschickt oder nur am Anlass aufgelegt werden kann. Die Handhabung soll in der Ausschreibung aufgeführt sein. Wenn ein Programm gedruckt wird, muss die Swiss Athletics - Sponsorenseite erscheinen. Als offizielles Medium gilt aber die Homepage des Veranstalters. b) National Technical Officials (NTO) / Schiedsgericht

Jede Schweizer Meisterschaft wird durch einen NTO begleitet. Er ist Mitglied des OK mit Stimm- und Weisungsrecht. Der Wettkampf wird durch zwei Schiedsrichter Experten betreut, welche von Swiss Athletics aufgeboten werden. Ein allfälliges Schiedsgericht setzt sich aus den SR-Experten und dem NTO zusammen. c) Ranglisten Von jeder Meisterschaft sind die Ranglisten nach Weisungen des NTO zu erstellen und noch am Wettkampftag auf der Webseite des Organisators aufzuschalten. Sind bei Nachwuchskategorien (U20, etc.) weniger als fünf Klassierte pro Kategorie im Ziel, werden sie in der nächst älteren Kategorie rangiert. Sind bei Masterskategorien (M/W 35, M/W 40, etc.) weniger als fünf Klassierte pro Kategorie im Ziel, werden sie in der nächst jüngeren

Kategorie rangiert. d) Absage von Meisterschaften Bei Absage und Verschiebung sind einbezahlte Stargelder vollständig zurückzuerstatten. Wenn die Meisterschaft in eine bestehende Veranstal-tung integriert ist, gelten die Bestimmung des Organisators.

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14 Bestenlisten, Schweizer Rekorde und Bestleistungen 14.1 Bestenlisten Swiss Athletics führt für alle Kategorien gemäss WO Art. 1.1 in allen Wettbewerben gemäss WO Art. 8 + 9 sowie ausser Stadion über 10 km, Halbmarathon und Marathon Bestenlisten. Es können nur Resultate von internationalen Wettkämpfen sowie Verbands- und bewilligten Veranstal-tungen in der Schweiz aufgenommen werden, soweit sie unter regelkon-formen Bedingungen erzielt worden sind. Vereinbarungen mit Veranstal-tern betreffend Bestenliste Running gelten als Bewilligungen. Stadion: Leistungen werden nur berücksichtigt, wenn - sie von schweizerischen und ausländischen Staatsangehörigen mit

einer Swiss Athletics Lizenz in der Schweiz erzielt worden sind, - sie von schweizerischen Staatsangehörigen mit einer ausländischen

Lizenz erreicht worden sind, - sie von ausländischen Athleten, die eine schweizerische und ausländi-

sche Lizenz besitzen, eindeutig für den Schweizer Verein oder die Schweiz erzielt wurde (wenn also in der Rangliste der Schweizer Ver-einsname oder SUI steht).

Nicht berücksichtigt werden Leistungen, wenn - ausländische Staatsangehörige (mit CH-Lizenz) für ihren ausländi-

schen Verein / ihre Nation im Ausland an einem Wettkampf teilneh-men.

- Leistungen auf nicht homologierten Anlagen erzielt worden sind. Ausser Stadion: Leistungen werden nur berücksichtigt, wenn die Strecken von einem Swiss Athletics oder int. anerkannten Streckenvermesser mit der Jones Counter Methode vermessen sind. Es ist keine Lizenz für die Aufnahme in die Bestenlisten erforderlich.

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14.2 Schweizer Rekorde und Bestleistungen

14.2.1 Schweizer Rekorde Bahn/Stadion Swiss Athletics führt für die Kategorien Männer, Frauen, U23 und U20 in folgenden Wettbewerben Schweizer Rekorde:

Disziplin MAN U23 M U20 M WOM U23 W U20 W

100 X X X X X X

200 X X X X X X

400 X X X X X X

800 X X X X X X

1000 X X X X X X

1500 X X X X X X

1 Meile X X X X

2000 X X X X

3000 X X X X X X

5000 X X X X X X

10'000 X X X X X X

1 Stunde X X X X

20'000 X X X X

25'000 X X X X

30'000 X X

100 Hü X X X

110 Hü X X X

400 Hü X X X X X X

2000 St X X

3000 St X X X X X X

Hoch X X X X X X

Stab X X X X X X

Weit X X X X X X

Drei X X X X X X

Kugel X X X X X X

Diskus X X X X X X

Hammer X X X X X X

Speer X X X X X X

Anmerkung: Ab 1.1.2016 werden die nicht mehr gelaufenen Disziplinen im Bereich Bahn/Stadion (1 Stunde, 20'000m, 25'000m, 30'000m) in den aktuellen Rekordlisten nicht mehr geführt. Die alten Rekorde bis Ende 2015 bleiben in den ewigen Rekordlisten bestehen.

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Disziplin MAN U23 M U20 M WOM U23 W U20 W

Mehrkämpfe

Siebenkampf X X X

Zehnkampf X X X

Staffeln

4 x 100 X X X X X X

4 x 200 X X

4 x 400 X X X X X X

4 x 800 X

3 x 1000 X X X X

4 x 1500 X

Olympische X X X X

Bahngehen

5’000

10'000 X X X X

20'000 X X X X

30'000 X X

50'000 X X Strassengehen

10 km X X

20 km X X X X

50 km X X

National- und Vereinsstaffeln (übrige nur für Vereinsstaffeln) 14.2.2 Schweizer Rekorde Strassenläufe Swiss Athletics führt für die Kategorien Männer, Frauen, U23 und U20 in

folgenden Wettbewerben Schweizer Rekorde:

Disziplin MAN U23 M U20 M WOM U23 W U20 W

10 km X X X X X X

15 km X X X X X

20 km X X X X

25 km X X X X

30 km X X X X

½ Marathon * X X X X X X

½ Marathon ** X X X

Marathon * X X X X X X

Marathon ** X X X

100 km X X X X

* Rekorde in gemischten Rennen, ** Rekorde in Rennen nur mit Frauen

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Nettozeiten, die durch ein Transpondersystem in Strassenwettbewerben festgestellt worden sind, werden nicht als Rekord anerkannt.

14.2.3 Schweizer Rekorde Halle

Swiss Athletics führt für die Kategorien Männer, Frauen, U23 und U20 in folgenden Wettbewerben Schweizer Rekorde:

Disziplin MAN U23 M U20 M WOM U23 W U20 W

50 X X X X X X

60 X X X X X X

200 X X X X X X

400 X X X X X X

800 X X X X X X

1000 X X X X X X

1500 X X X X X X

1 Meile X X X X

3000 X X X X X X

5000 X X

50 Hü X X X X X X

60 Hü X X X X X X

Hoch X X X X X X

Stab X X X X X X

Weit X X X X X X

Drei X X X X X X

Kugel X X X X X X

Staffeln

4 x 200 X X

4 x 400 X X

4 x 800

Mehrkämpfe

Fünfkampf X X X

Siebenkampf X X X

National- und Vereinsstaffeln (übrige nur für Vereinsstaffeln)

14.2.4 Schweizer Bestleistungen Swiss Athletics führt Schweizer Bestleistungen, die lediglich auf Grund der Ranglisten statistisch erfasst werden, für folgende Kategorien und Wettbewerbe: Männer, Frauen, U23: Restliche Wettbewerbe gemäss WO Art 8

und 9. U20: Restliche Wettbewerbe gemäss WO Art 8 + 9 U18, U16 und U14: Alle Wettbewerbe gemäss WO Art 8. Gehen gemäss WO Art 8.1 / Art 11

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Anmerkung: Auch bei Bestleistungen soll durch den Organisator ein Protokoll ausgefüllt und an Swiss Athletics gesandt werden.

14.2.5 Staatsangehörigkeit

Schweizer Rekorde und Bestleistungen können nur von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen, die im Besitz einer Swiss Athletics Lizenz sind, erzielt werden. Staffel-Rekorde und -Bestleistungen werden nur aner-kannt, wenn die den Rekord erzielende Mannschaft vollständig aus schweizerischen Staatsangehörigen besteht.

14.2.6 Anerkennung von Schweizer Rekorden

Für die Anerkennung von Schweizer Rekorden gelten die grundsätzlichen Bestimmungen der IWR sinngemäss. In den Laufdisziplinen werden nur mit von Swiss Athletics anerkannten Zeitmessverfahren (Anhang 10) festgestellte Leistungen berücksichtigt. Rekorde in Mehrkampfwettbewerben: Die Bedingungen haben vollständig denen der jeweiligen Einzelwettbewerbe zu entsprechen, ausgenommen jenen, bei denen die Windgeschwindigkeit gemessen wird und bei denen die Durchschnittswindgeschwindigkeit (basierend auf der Gesamtheit der Windgeschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemessen sind, geteilt durch die Zahl dieser Disziplinen) nicht grösser sein darf als + 2m/s. Beispiel: 100m + 4,5m/s; Weit - 1,0m/s; 110mH + 2,5m/s; Summe + 6,0m/s. Summe: 3 = 2,0m/s. Damit ist die Bedingung erfüllt.

In Wettbewerben ausser Stadion werden Rekorde nur berücksichtigt, wenn die Strecken von einem von Swiss Athletics oder international anerkannten Streckenvermesser mit der Jones Counter Methode vermes-sen sind. Es gelten die Bruttozeiten.

14.2.7 Homologation von Schweizer Rekorden Neue nach IWR und WO aufgestellte Schweizer Rekorde werden von der GL von Swiss Athletics, die die Rekordlisten auch zuhanden der IAAF führt, unter Berücksichtigung nachstehender Kontrollen homologiert. Bei einem Rekord oder der Egalisierung eines bestehenden Rekordes muss das Rekordprotokoll durch den Veranstalter vollständig ausgefüllt dem Chef des Schiedsgerichtes unmittelbar nach dem Wettkampf über-geben werden. Der SR-Obmann unterschreibt mit und sendet das Re-kordprotokoll gemäss SR-Checkliste an die Abteilung Verbandsmanage-ment von Swiss Athletics. Bei allen Laufrekorden sind dem Rekordproto-koll die im WO Anhang 10 (Ziffer 5) aufgeführten Belege mitzugeben. Nach der Kontrolle durch die Abteilung Verbandsmanagement erfolgt der entsprechende Antrag an die GL von Swiss Athletics. Im Ausland erzielte Schweizer Rekorde werden aufgrund der Rangliste homologiert.

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Schweizer Rekorde der Kategorien Männer und Frauen, sowie die ent-sprechenden Schweizer Hallenrekorde (Ausnahme Vereinsstaffeln) werden nur homologiert, wenn eine Dopingkontrolle vorgenommen wurde und diese negativ ausfiel. Die Verantwortung zur zeitgerechten Kontrolle liegt bei den Athleten (innert 24h). Die Bekanntgabe von homologierten Rekorden erfolgt durch Swiss Athletics auf der Homepage. Swiss Athletics stellt für Schweizer Rekorde Urkunden aus.

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15 Schlussbestimmungen

Die vorliegende Wettkampfordnung 2016 (inkl. Anhänge und Datenblät-ter) ersetzt alle früheren Ausgaben und tritt mit der Genehmigung durch den Zentralvorstand von Swiss Athletics am 9. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Die Revision der WO findet grundsätzlich alle zwei Jahre statt. Swiss Athletics kann die WO/Datenblätter jährlich anpassen, wenn: - regeltechnische Anpassungen notwendig sind und / oder - die IAAF Regeländerungen beschliesst. SWISS ATHLETICS Der Präsident: Der Chef Regelwesen: Christoph Seiler Thomas Müller Genehmigt durch den Zentralvorstand am 9. Dezember 2015 auf Antrag der Regelkommission. Mitglieder der Regelkommission: Thomas Müller, Toni Fässler, Hanspeter Feller, Peter Heinzer, Peter Kocher, Bruno Kunz, Fredy Mollet Gültigkeitsdatum: 1. Januar 2016

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Anhänge WO Diese Anhänge sollen die Organisation von Leichtathletik Veranstaltun-gen erleichtern sowie der Ausbildung der Schieds- und Kampfgerichte dienen. Sie fallen in die Zuständigkeit von Swiss Athletics.

Die Datenblätter im Internet sind Teil der WO, Anhänge 2 bis 5 Inhaltsverzeichnis der Anhänge WO 1. Schiedsgericht 58

2. Kampfgericht Läufe 62

3. Kampfgericht Hoch / Stab 63

4. Kampfgericht Weit / Drei 64

5. Kampfgericht Stoss / Wurf 65

6. SM Strassenläufe 66

7. SM Berglauf und Trail Running 72

8. Schweizer Geher Meisterschaften 77

9. Swiss Masters Athletics (SMA) 78

10. Elektronische Zeitmessung 82

11. Windmessung 86

12. Elektronische, optische Weiten- und Höhenmessung 88

13. Sicherheit beim Hammerwerfen 90

14. Gerätekontrollwaage, Messbänder 96

15. Abkürzungen 97

16. Weitere Reglemente 98

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Anhang 1. Schiedsgericht Das Schiedsgericht ist für die Einhaltung der Reglemente WO/IWR/SVM verantwortlich. An jedem Anlass wird durch den Schiedsrichter-Chef ein Rapport zuhanden der Aufgebotsstelle und des Organisators ausgefüllt. Dieser muss zwei Tage nach dem Anlass per E-Mail (allenfalls per A-Post) zugestellt werden.

1.1 Einsatz der Schiedsrichter an Verbandsveranstaltungen und offizielle Veranstaltungen

Verbandsveranstaltungen (SVM gemäss eigenem Reglement) und offizi-elle Veranstaltungen (inkl. C-Meeting, mit mehr als 3 Disziplinen) unter-stehen der Aufsicht eines Dreier-Schiedsgerichtes. Der Chef des Schiedsgerichtes wird durch die Aufgebotsstelle bestimmt. C-Meetings mit weniger als 3 Disziplinen, Wettkämpfe U14 / U12 / U10 und Nachwuchsprojekte (Kantonalfinals, Regionalfinals und Schweizer Final) werden mit einem Schiedsrichter durchgeführt. Meldung und Aufgebot von Schiedsrichter- und Starterexperten Für Regionen- und Schweizer Meisterschaften, Länderkämpfe sowie A- und B- Meetings muss mit der Anmeldung der Swiss Athletics Wett-kampfmeldestelle (bei Meisterschaften mit der Vereinbarung), ein Schiedsrichter gemeldet werden. Zwei Schiedsrichter-Experten bzw. die Anzahl Starterexperten werden durch die Aufgebotsstellen (AST CH) von Swiss Athletics bestimmt. Für die Staffelmeisterschaften bietet die Swiss Athletics Aufgebotsstelle drei Schiedsrichter-Experten auf; bei diesem Anlass wird ein Vierer-Schiedsgericht eingesetzt. Eine Person wird als Chef bestimmt.

1.2 Übrige lizenzpflichtige Veranstaltungen Bei den übrigen lizenzpflichtigen Veranstaltungen muss der Veranstalter selber für zwei Schiedsrichter sorgen. Der Chef des Schiedsgerichtes wird durch die KLV-Aufgebotsstelle bestimmt. Bei C-Veranstaltungen können die vom Veranstalter gestellten Schiedsrichter auch in der Orga-nisation eingesetzt werden.

1.3 Nachwuchsprojekte Bei den Kantonalfinals und Regionalfinals der Nachwuchsprojekte wird der Schiedsrichter durch die KLV-Aufgebotsstelle (AST KLV) bestimmt, bei den Schweizer Finals durch die Aufgebotsstelle (AST CH) von Swiss Athletics.

1.4 Geher-Veranstaltungen Bei Geher-Veranstaltungen veranlasst die Wettkampfkommission das Aufgebot von vier oder mehr Gehrichtern. Diese bestimmen durch Los-entscheid den Gehrichter-Obmann.

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Bei den Schweizer Meisterschaften bestimmt die Wettkampfkommission den Gehrichter-Obmann. Der Veranstalter muss die Gehrichter den Gehern und Geherinnen vor dem Start vorstellen.

1.5 Entschädigungen Der Veranstalter hat den Mitgliedern des Schiedsgerichts, den Startern und den Gehrichtern Spesen gemäss Gebührenreglement auszuzahlen.

1.6 Aufgaben des Schiedsgerichtes

1.6.1 Kontrollen vor Veranstaltungs- bzw. Wettkampfbeginn

Das Schiedsgericht hat die Pflicht, eine Stunde vor Beginn der Veranstal-tung die Anlagen und Installationen zu überprüfen. Überprüfung der Lizenzkontrolle.

An Verbandsveranstaltungen mit nur Onlinemeldung:

Keine Lizenzkontrolle mehr nötig (Kontrolle bei Anmeldung). An allen weiteren offiziellen Veranstaltungen haben die Athleten die Lizenz dem Veranstalter vorzuweisen und auf Verlangen zu de-ponieren. Lizenzdoppel werden nur bei SVM und Staffelmeisterschaf-ten (Mannschaftswettkämpfe) anerkannt. Der Veranstalter ist, an Meetings mit Meldung auf dem Platz, ver-pflichtet, die Lizenzen zu kontrollieren. Bei Wettkämpfen, die nur für Lizenzierte ausgeschrieben sind, gilt der Grundsatz: Ohne gültige Lizenz keine Startmöglichkeit! Ausnahme: Hat ein Athlet die Lizenz nach eigenen Angaben eingelöst, jedoch nicht bei sich, so kann das entsprechende Swiss Athletics-Formular (vergessene Lizenz) ausgefüllt und ein Betrag an den Organisator

bezahlt werden, sofern er trotzdem starten will. Der Betrag wird nicht zurückbezahlt; er dient zur Deckung des administrativen Aufwandes. Der Organisator sendet nach der Veranstaltung die ausgefüllten Formulare zur Kontrolle an die Swiss Athletics – Geschäftsstelle, es wird geprüft, ob eine Lizenz tatsächlich eingelöst wurde. Besass der unter Vorbehalt gestartete Athlet am Wettkampftag keine gültige Li-zenz, so werden die erzielten Leistungen gestrichen. Bei Wettkämpfen, die für Lizenzierte und Nichtlizenzierte ausge-schrieben sind, gilt der Grundsatz: Ohne gültige Lizenz kein Re-sultat in der Bestenliste!

Weitere Kontrollen

Überprüfung der Wettkampfbekleidung der Athleten bei Stadionan-lässen gemäss Reglement.

Die Teilnahme an Meisterschaften ist nur mit der offiziellen Wettkampfbekleidung jenes Vereins gestattet, für den die Startenden lizenziert sind (Hose, Leibchen, Ein- oder Zweiteiler).

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Als Ersatz kann eine neutrale Wettkampfbekleidung ohne Aufschrift, Logo oder kommerzielle Farbkombination getragen werden. Anmerkung: Die Wettkampfbekleidung ist auch an der Siegerehrung zu tragen, wobei der offizielle Trainingsanzug des betreffenden Vereins bzw. ein neutraler Trainingsanzug ebenfalls gestattet ist.

Überprüfen, ob ein Sanitätsdienst vorhanden und entsprechend bezeichnet ist.

Überprüfen, ob die Bestimmungen betreffend Werbung eingehalten werden.

Kontrolle der Sicherheitsabsperrungen im Wettkampfbereich weitere Kontrollen gemäss IWR

1.6.2 Kontrollen während der Wettkämpfe Befinden sich nur im Einsatz stehende Wettkämpfer sowie Kampfge-

richte im Innenraum? Zusammenarbeit mit Ordnungsdienst des Or-ganisators funktioniert?

Tragen alle ein korrektes Wettkampftenue bzw. einen Vereinstrai-ningsanzug (gilt auch für Siegerehrungen)?

Werden die Startnummern offen und gut sichtbar getragen? Das Schiedsgericht hat das Recht, Startende, die sich ungebührlich

benehmen, auszuschliessen. Die Schiedsrichter müssen die Wettkampfblätter während dem Wett-

kampf stichprobenartig überprüfen. Proteste und Beschwerden hat das Schiedsgericht unverzüglich zu

behandeln. Dies muss an einem ruhigen Ort geschehen, unter Aus-schluss der Öffentlichkeit. Der Entscheid muss den Betroffenen un-verzüglich mitgeteilt werden.

Fühlt sich jemand durch den Entscheid benachteiligt, so ist auf die

Möglichkeit einer Beschwerde (innert 20 Tagen nach Eröffnung des Rekursentscheides) an die Geschäftsstelle Swiss Athletics hinzuwei-sen (Rechtspflegereglement).

Nach Beendigung eines Wettbewerbes muss das Kampfgericht die Wettkampfblätter überprüfen und visieren.

Bei Rekorden veranlasst der Chef des Schiedsgerichts, dass der Organisator das nötige Rekordprotokoll erstellt.

Der Schiedsrichterobmann hat die Athleten (Aktivkategorien) im Falle eines Rekordes über die Pflichten zur Dopingkontrolle zu informieren.

Die Schiedsrichter müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein.

1.7 Schiedsgericht Bahnläufe Vor Beginn des Wettkampfes hat das Schiedsgericht folgende Kontrollen durchzuführen: Bei Staffelmeetings: sind die Wechselräume richtig markiert?

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Bei elektronischer Zeitmessung muss das Schiedsgericht die Zeit-messanlage gemäss Anhang 10 überprüfen.

Wird der Windmesser richtig bedient, und ist dieser richtig aufge-stellt?

Bei Hürdenläufen ist die entsprechende Höhe der Hürden zu kontrol-lieren. Die Distanzen zwischen den Hürden sind zu überprüfen.

Das gleiche gilt analog für Steepleläufe. Das Schiedsgericht muss dafür besorgt sein, dass ein Auslauf für die

Athleten nach dem Ziel in genügender Länge vorhanden ist (wichtig bei Hallenwettkämpfen, wo eine Mindestlänge von 15 m gefordert wird).

1.8 Schiedsgericht Schweizer Meisterschaft ausser Stadion Streckenvermessungsprotokoll kontrollieren. Vor Beginn des Laufes ist die Strecke zu inspizieren. Allfällige Unfallgefahren sind durch den Organisator beheben zu

lassen. Bei Abkürzungsmöglichkeiten oder Kreuzungen muss während des

Laufes eine Person mit entsprechendem Auftrag platziert werden. Beim Zieleinlauf ist darauf zu achten, dass der Auslauf für die Läufer

in genügender Länge freigehalten wird. Vor Beginn des Laufes sind die Infrastruktur sowie die Verpflegungs-

posten zu kontrollieren. Das Schiedsgericht kontrolliert ob in Kurven die Absperrungen ge-

mäss Streckenplan stabil gestellt sind.

1.9 Schiedsgericht Technische Disziplinen Kontrolle der Wettkampfanlagen sowie der Geräte (Gewichtskontrol-

le). Bei elektronischer, optischer Weitenmessung: Kontrollen gemäss

WO Anhang 12. Die für den Wettkampf zugelassenen Geräte müssen durch die

Gerätekontrolle mit einem Kontrollzeichen versehen werden. Den Kampfgerichten sind die Anzahl der gestatteten Probeversuche

gemäss Richtlinien Swiss Athletics bekanntzugeben. In der Regel werden zwei Probeversuche immer unter Namensaufruf und in der ausgelosten Startreihenfolge durchgeführt.

Kontrolle, ob der Windmesser richtig aufgestellt und bedient wird. Bei den Stoss- und Wurfwettbewerben ist darauf zu achten, dass die

Geräte nicht zurückgeworfen werden.

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Anhang 2. Kampfgericht Läufe

2.1 Kontrolle der Anlagen und des Materials Funktionskontrolle der Startpistole (-vorrichtung) durch den Starter. Kontrolle der Verbindung zur Zeitmessung. Die Kontrolle der elektronischen Zeitmessung erfolgt durch die

Spezialisten und das Schiedsgericht (Nullschuss). Kontrolle der Startblöcke durch den Startordner. An Schweizer und Regionen Meisterschaften sowie an A und B

Meetings sind Lautsprecher einzusetzen. Geprüfter Windmesser mit Bedienung (WO Anhang 11) im Einsatz?

Sind genügend Stäbe für Staffelläufe vorhanden?

2.2 Datenblätter zu Läufen Datenblatt Gerade Bahn Datenblatt Rundbahn Datenblatt Staffel Datenblatt Standorte Übergaberichter Datenblatt Protokoll Bahn- und Übergaberichter Datenblatt Fehlstart, Windmessung Datenblatt Gruppenstart bzw. „Oslo“-Start

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Anhang 3. Kampfgericht Hoch / Stab 3.1 Kontrolle der Anlage und des Materials mindestens 3 Sprunglatten pro Anlage. Sprungmatten: Hoch: Minimalmass = 500x300x50 cm. Stab: Mindestmass = 500x500x80 cm, Vorkissen: min 200 cm Messlatte:

bei Hoch = min. 2.5 m hoch, bei Stab = mit Querfuss min. 5 bzw.6 m hoch. Elektronische, optische Höhenmessung (Anhang 12). Neutralisation (nur Stab) siehe Datenblatt Stabhochsprung; vor

Wettkampfbeginn allfällige Neutralisation festlegen! Sind die seitlichen Metermarkierungen gemäss IWR entlang der

Anlaufbahn gesetzt?

3.2 Stichkampf: Siehe Datenblatt Stichkampf

3.3 Datenblätter

Datenblatt Hoch Datenblatt Stichkampf Datenblatt Stab Datenblatt Stab-Weit

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Anhang 4. Kampfgericht Weit / Drei 4.1 Kontrolle der Anlage und des Materials geeichtes Messband (Weitsprung = 10 m, Dreisprung = 20 m). Rechen, Schaufel, Besen, Stecknagel Plastilin-Einlagebrett Geprüfter Windmesser mit Bedienung (Anhang 11) Elektronische, optische Weitenmessung (Anhang 12)

4.2 Beschränkung der Anzahl Versuche

Bei allen Veranstaltungen kann die Zahl der Versuche in den tech-nischen Wettbewerben, ausgenommen im Hoch- und Stabhoch-sprung, reduziert werden. Die Anzahl Versuche muss bereits in der Ausschreibung und in den Weisungen ersichtlich sein.

Bei mehr als 8 Teilnehmenden müssen an SM allen 3 Versuche gewährt werden. Den 8 Besten stehen 3 weitere Versuche, in um-gekehrter Rangfolge zu (IWR180.5 ).

4.3 Datenblätter

Datenblatt Weit Datenblatt Drei

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Anhang 5. Kampfgericht Stoss / Wurf 5.1 Kontrolle der Anlage und des Materials Kugelstossen: genügend (min. 3) Kugeln (Gewichtstabelle), geeich-

tes Messband (25 m), Rechen, Besen, Stecknagel. Kugelstoss, Diskus-, Hammer- und Speerwerfen: genügend (min.3)

Geräte, geeichtes Messband (100 m), Besen, 20 Stecknägel oder Stecktafeln.

Ballwurf: Genügend (min. 3 bis 9) Bälle (Gewichtstabelle), geeichtes Messband (min. 50 m), Stecknägel. Event. elektronisch, optische Weitenmessung (Anhang 12). Alle Geräte müssen vom Materialverwalter des Veranstalters kon-

trolliert und pro Wettkampf entsprechend gezeichnet werden. Schutzgitter (Diskus und Hammer), siehe Sicherheiten (Anhang

13).

5.2 Beschränkung der Anzahl Versuche Siehe Anhang 4.2.

5.3 Datenblätter

Datenblatt Kugel Datenblatt Diskus Datenblatt Drehwurf Datenblatt Hammer Datenblatt Speer Datenblatt Ball

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Anhang 6. SM Strassenläufe 6.1 SM 10km / Halbmarathon / Marathon

6.1.1 Vergabe der Meisterschaften Die nachstehend aufgeführten Vorgaben sind einzuhalten und werden vor dem Vergabeentscheid durch das Laufkomitee überprüft. Falls die Meis-terschaft in einen bestehenden Lauf integriert wird, werden die techni-schen Weisungen dieses Laufes weitgehend übernommen.

6.1.2 Strecken

SM-Strecken sind 10km, Halbmarathon (21.0975km) und Marathon (42.195km).

6.1.3 Streckenführung Die Läufe müssen auf befestigten Strassen (grundsätzlich mit Oberfläche wie Asphalt, Beton, Pflasterstein, Kunststoff, etc.) ausgetragen werden. Lassen der Verkehr oder ähnliche Umstände dies nicht zu, darf die gut markierte Strecke über einen Rad- oder Fussweg entlang der Strasse führen, jedoch nicht über weichen Grund, wie Rasenstreifen oder ähnli-ches. Start und Ziel können innerhalb einer Leichtathletikanlage liegen oder können sich auch auf Gras oder einem anderen weichen Untergrund befinden. Erlaubt sind Umkehrstrecken, mehrmals zu durchlaufende Rundstrecken entsprechend den örtlichen Situationen oder eine einmal zu absolvieren-de Strecke. Mindestlänge jeder Runde: Marathon: 10km, Halbmarathon: 5km, 10km: je nach örtlicher Situation Die Streckenführung muss eindeutig sein und darf dem Abkürzen keinen Vorschub leisten. Eine Höhendifferenz von 150 m soll nicht überschritten werden, wobei jede Steigung zu berücksichtigen ist. Die Strecke muss für den Verkehr gesperrt werden oder durch eine verkehrsarme Gegend führen. Sie darf nicht über Bahnübergänge mit Barrieren führen.

6.1.4 Durchführungsdatum Ist die SM in einen bestehenden Lauf integriert, richtet sich das Durchfüh-rungsdatum nach dem traditionellen Austragungsdatum des bereits bestehenden Laufes (Vermeidung von Terminkollisionen mit anderen Läufen).

6.1.5 Vermessung Die Strecke muss von einem IAAF/AIMS- oder nationalen Streckenver-messer von Swiss Athletics mit der Jones Counter Methode (kalibrierte Fahrrad-Messmethode) vermessen werden. Die Strecke ist entlang des kürzest möglichen Weges zu vermessen, den ein Läufer nehmen kann.

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Das Vermessungs- und das Streckenprotokoll müssen den Regeln der IAAF / AIMS oder Swiss Athletics entsprechen. Das Streckenvermessungsprotokoll muss am Tag des Laufes dem SR-Obmann zur Verfügung stehen.

6.1.6 Organisation Ein eingespieltes Organisationsteam ist Voraussetzung. Der NTO ist Mitglied des OK und hat betreffend SM Weisungsbefugnis. Die Siegerehrung muss meisterschaftswürdig organisiert und durchge-führt werden. Die äusseren Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen.

6.1.7 Laufzeit/Zielschluss Der Veranstalter definiert den Zielschluss. Er kann auch maximale Durch-gangszeiten definieren und Teilnehmende, die später ankommen, aus dem Rennen nehmen.

6.1.8 Haftpflicht Alle Athleten starten auf eigenes Risiko.

6.1.9 Sanität

Für den Sanitätsdienst ist der Veranstalter verantwortlich; im Idealfall verfügt das OK über ein Notfallkonzept. Der Aufforderung eines gekenn-zeichneten Wettkampfarztes, den Lauf aufzugeben, haben die Athleten unverzüglich Folge zu leisten. Beim Zieleinlauf und bei den Streckenposten sind Wolldecken und Trag-bahren bereitzuhalten. Die Organisation muss den Bedingungen ange-passt sein.

6.1.10 Persönliche Verpflegung

An der SM Halbmarathon und Marathon ist eine persönliche Verpflegung möglich. Diese ist vom Veranstalter an den vom Läufer benannten Statio-nen bereitzustellen.

6.1.11 Getränke-, Schwamm- und Verpflegungsstationen Im Start- und Zielbereich müssen Wasser und andere geeignete Verpfle-gung bereit gestellt sein. Getränke- und Verpflegungsstationen auf der Strecke: 10km: In angemessenen Abständen von 2 – 3 km sind Erfrischungsstel-len (Wasser und Schwämme) einzurichten wenn die Wetterbedingungen dies erfordern. Wassersprühstationen können dann eingerichtet werden, wenn sie aus bestimmten organisatorischen und/oder klimatischen Be-dingungen erforderlich erscheinen. Halbmarathon, Marathon: Verpflegungsstationen müssen etwa alle 5 km eingerichtet sein. Zusätzlich, etwa in der Mitte zwischen den Verpfle-gungsstationen, sind Erfrischungsstationen einzurichten, oder wenn die Wetterbedingungen dies erfordern, auch in kürzeren Abständen. Organisation der Verpflegungsstellen. Details siehe IWR 240.8.

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6.1.12 Startzeiten Es wird empfohlen, die SM Marathon während der Monate April, Mai oder September bis einschliesslich Dezember durchzuführen.

6.1.13 Zwischenzeiten/Distanzangaben Bei den Kilometertafeln 5 - 10 – 21,1 - 30 - 40 sollen, wenn möglich, Uhren aufgestellt werden, damit sich die Läufer über ihre Zwischenzeiten orientieren können. Folgende Distanzangaben sind zu machen: Marathon: 1- 2- 3- 4- 5- 10- 15- 20- Halbmarathon- 25- 30- 35- 36- 37- 38- 39- 40- 41- Ziel. Halbmarathon und 10km: jeden vollen Kilometer.

6.1.14 Zieleinlauf Der Veranstalter hat unmittelbar nach dem Lauf eine Rangliste (mit Kategorie/Rang/Name/Vorname/Jahrgang/Verein/Nationalität und Zeit) zu erstellen.

6.1.15 Brutto- / Nettozeiten (Transponderzeitmesssystem)

An Schweizer Meisterschaften 10km, Halbmarathon und Marathon, bei denen der Veranstalter die Laufleistungen mit einem Transponderzeit-messsystem erfasst, gilt folgende Regelung: - Die Platzierungen und Siegerehrungen der Kategorien Männer und

Frauen richten sich ausschliesslich nach den Bruttozeiten. - Die Platzierungen und Siegerehrungen der Kategorien U20 und Mas-

ters ab M/W 35 richten sich nach den Nettozeiten. - Die Teamwertung erfolgt durch die Zeitaddition der Nettozeiten, sofern

diese ermittelt werden. Werden nur die Bruttozeiten ermittelt, gelten diese für die Platzierungen und Siegerehrungen.

6.1.16 Begleitung Während des Rennens befinden sich auf der Strecke: ein Wagen oder Fahrrad der Wettkampfleitung (Schiedsgericht), ein Wagen für die Presse, ein Radfahrer, der das Feld anführt, ein Schlusswagen (Sanität).

Alle Wagen müssen mit ihren Funktionen bezeichnet sein und dürfen die Athleten in keiner Weise behindern. Athleten dürfen von niemandem (auch nicht von Radfahrern) begleitet oder verpflegt werden. Bei Zuwider-handlung erfolgt die Disqualifikation. Der Veranstalter stellt dem Schiedsgericht zwecks Überwachung der Strecke und Einhaltung der Bestimmungen (Verpflegung und Begleitung) einige Kampfrichter zur Verfügung. Im Programmheft sind die Athleten sowie ihre Betreuungspersonen auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.

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6.1.17 Rollstuhl - Athleten Wenn Rollstuhl - Athleten an einer Strassenlauf SM am Start zugelassen sind, hat der Start vor den Läufern zu erfolgen.

6.1.18 Diverses Es ist darauf zu achten, dass Start, Zieleinlauf und Verpflegungsstellen gegenüber dem Publikum gut abgesichert sind. Wenn der Start oder der Zieleinlauf nicht in unmittelbarer Nähe zu den Umkleideräumen befindet, ist der Organisator verpflichtet, gratis einen Autotransport für Athleten zu organisieren. Die Rangliste der SM ist im Internet zu veröffentlichen.

6.2 SM 100 km

6.2.1 Vergabe der Meisterschaften Die nachstehend aufgeführten Vorgaben sind einzuhalten und werden vor dem Vergabeentscheid durch das Laufkomitee überprüft. Falls die Meis-terschaft in einen bestehenden Lauf integriert wird, werden die techni-schen Weisungen dieses Laufes weitgehend übernommen.

6.2.2 Beschaffenheit der Strecke

Ist dem Veranstalter überlassen. Die Anerkennung der Strecke bleibt dem Laufkomitee von Swiss Athletics vorbehalten.

6.2.3 Streckenführung Ist dem Veranstalter überlassen. Die Anerkennung der Strecke bleibt dem Laufkomitee von Swiss Athletics vorbehalten.

6.2.4 Durchführungsdatum Das Durchführungsdatum soll sich nach dem traditionellen Austragungs-Datum des bereits bestehenden Laufes richten.

6.2.5 Vermessung Die Strecke muss von einem von einem IAAF/AIMS- oder nationalen Streckenvermesser von Swiss Athletics mit der Jones Counter Methode (kalibrierte Fahrrad-Messmethode) vermessen werden. Die Strecke ist entlang des kürzest möglichen Weges zu vermessen, den ein Läufer nehmen kann. Das Vermessungs- und das Streckenprotokoll müssen den Regeln der IAAF / AIMS oder Swiss Athletics entsprechen. Das Streckenvermessungsprotokoll muss am Tag des Laufes dem SR-Obmann zur Verfügung stehen.

6.2.6 Organisation Ein eingespieltes Organisationsteam ist Voraussetzung. Der NTO ist Mitglied des OK und hat betreffend SM Weisungsbefugnis.

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Die Siegerehrung muss meisterschaftswürdig organisiert und durchge-führt werden. Die äusseren Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen.

6.2.7 Laufzeit / Zielschluss

Der Veranstalter definiert den Zielschluss. Er kann auch maximale Durch-gangszeiten definieren und Teilnehmende, die später ankommen, aus dem Rennen nehmen.

6.2.8 Haftpflicht Alle Athleten starten auf eigenes Risiko.

6.2.9 Sanität Für den Sanitätsdienst ist der Veranstalter verantwortlich; im Idealfall verfügt das OK über ein Notfallkonzept. Der Aufforderung eines gekenn-zeichneten Wettkampfarztes, den Lauf aufzugeben, haben die Athleten unverzüglich Folge zu leisten. Beim Zieleinlauf und bei den Streckenpos-ten sind Wolldecken und Tragbahren bereitzuhalten. Die Organisation muss den Bedingungen angepasst sein.

6.2.10 Getränke- / Schwamm- und Verpflegungsstationen

Der Veranstalter muss genügend Verpflegungs- und Wasserstationen einrichten. Die Anerkennung der Verpflegung bleibt dem Laufkomitee von Swiss Athletics vorbehalten.

6.2.11 Startzeiten Sind dem Veranstalter überlassen.

6.2.12 Zwischenzeiten / Distanztafeln Sind dem Veranstalter überlassen. Die Anerkennung der Zwischenzeiten und Distanztafeln sind dem Laufkomitee von Swiss Athletics vorbehalten.

6.2.13 Zieleinlauf

Der Veranstalter hat unmittelbar nach dem Lauf eine Rangliste (mit Kategorie/Rang/Name/Vorname/Jahrgang/Verein/Nationalität und Zeit) zu erstellen.

6.2.14 Brutto- / Nettozeiten (Transponderzeitmesssystem) An Schweizer Meisterschaften 100km, bei denen der Veranstalter die Laufleistungen mit einem Transponderzeitmesssystem erfasst, gilt fol-gende Regelung: - Die Platzierungen und Siegerehrungen der Kategorien Männer und

Frauen richten sich ausschliesslich nach den Bruttozeiten.

6.2.15 Begleitung Die Regelung betreffend Begleitung ist dem Veranstalter überlassen. Die Anerkennung der Regelung bleibt dem Laufkomitee von Swiss Athletics vorbehalten.

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6.2.16 Rollstuhl - Athleten

Wenn Rollstuhl - Athleten an am Start zugelassen sind, hat der Start vor den Läufern zu erfolgen.

6.2.17 Diverses Es ist darauf zu achten, dass Start, Zieleinlauf und Verpflegungsstellen gegenüber dem Publikum gut abgesichert sind. Wenn der Start oder der Zieleinlauf nicht in unmittelbarer Nähe zu den Umkleideräumen befindet, ist der Organisator verpflichtet, gratis einen Autotransport für Athleten zu organisieren. Die Rangliste der SM ist im Internet zu veröffentlichen.

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Anhang 7. SM Berglauf und Trail Running

7.1 SM Berglauf

7.1.1 Vergabe der Meisterschaften Die nachstehend aufgeführten Vorgaben sind einzuhalten und werden vor dem Vergabeentscheid durch das Laufkomitee überprüft. Falls die Meis-terschaft in einen bestehenden Lauf integriert wird, werden die techni-schen Weisungen dieses Laufes weitgehend übernommen.

7.1.2 Strecke (Länge, Höhendifferenz) Bezüglich Länge und Höhendifferenz gelten die Kriterien gemäss WO Art. 10.3. Die Länge und die Steilheit richten sich nach den vorhandenen Geländebedingungen. Es soll die Strecke eines bestehenden, sich jähr-lich wiederholenden Berglaufes sein. Der Lauf muss mindestens schon einmal als Berglauf erfolgreich organisiert und durchgeführt worden sein. Männer: Die Renndauer muss mindestens 45 Min. und max. 75 Min. betragen, wobei die Länge max. 15 km betragen darf. Höhendifferenz mind. 700 m. Abweichungen bei den übrigen Kategorien: Frauen und U20 M: Renndauer: mind. 40 Min., max. 60 Min. Höhendifferenz: mind. 500 m, max. 800 m. U20 W:

Renndauer: mind. 20 Min., max. 40 Min. Höhendifferenz: mind. 300 m, max. 500 m. Die Kategorien Männer, Frauen, U20 dürfen die gleiche Strecke benüt-zen, wenn die aufgeführten Vorgaben eingehalten werden. Streckenprofile von im gleichen Jahr stattfindenden Grossanlässen können zur Entscheidungsfindung bei der Vergabe mitentscheidend sein. Entscheidungsbefugnis für nötige Abweichungen hat das Laufkomitee. Streckenanpassungen können auf dessen Veranlassung gefordert und umgesetzt werden.

7.1.3 Streckenführung Der Start muss sich unten und das Ziel oben befinden. Das Ziel ist für alle Kategorien am gleichen Ort. Sie sollen den vorhandenen und natürlichen Wegen folgen. Es sollen asphaltierte Strassen, Natur- oder Bergwege benutzt werden. Flach- und Abwärts-Passagen (nicht steil und gefährlich) sind möglich. Bei unvorhergesehenen Wetterbedingungen (Schnee, starker Regen) muss eine reguläre Durchführung garantiert sein. Eine vorher vom NTO geprüfte und freigegebene Ersatzvariante ist möglich. Die Streckenwahl muss eindeutig sein und darf nicht zu Abkürzungen in Kurven verleiten (sonst muss mit Markierband abgesperrt werden). Bei

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dichtem Nebel muss die Strecke den Umständen entsprechend gekenn-zeichnet und gesichert sein. Für das Rennen muss die Strecke für jeglichen Verkehr gesperrt werden (auch für Mountainbikes). Überholmöglichkeiten müssen auf den ersten Laufkilometern genügend vorhanden sein. Es darf auf der ganzen Strecke keine Absturzgefahr bestehen. Überholmanöver müssen ungefährlich möglich sein.

7.1.4 Durchführung Das Durchführungsdatum soll sich nach dem traditionellen Austragungs-Datum des bereits bestehenden Laufes richten (Vermeidung von Termin-kollisionen mit anderen Läufen). Bei der Vergabe der Schweizer Meisterschaften kann das Austragungs-datum bei der Entscheidungsfindung wichtig sein, da für eine geplante Teilnahme an internationalen Bergläufen die Schweizer Meisterschaften als Selektions- bzw. Vorbereitungslauf benutzt werden. Terminüber-schneidungen mit internationalen Bergläufen sind zu verhindern. Das Laufkomitee schlägt dem ZV nach Rücksprache mit der Bergkaufkommis-sion den Durchführungsort vor. Den Vergabeentscheid fällt der ZV Swiss Athletics.

7.1.5 Infrastruktur Ein leistungsfähiges Transportsystem, welches auch bei schlechter Witterung funktioniert, muss vorhanden sein (Zuschauer, Läufer, Presse, Gäste). Im Zielgelände müssen Schutzräume für ankommende Läufer vorhanden sein. Wenn ein Transportdienst vom Ziel zum Start oder zur Garderobe organi-siert ist, muss dieser für die teilnehmenden Athleten gratis sein. Es ist darauf zu achten, dass Start, Ziel und Verpflegungsstellen gegenüber dem Publikum gut abgesichert sind.

7.1.6 Organisation Ein eingespieltes Organisationsteam ist Voraussetzung. Der NTO hat in Absprache mit dem Nationaltrainer Berglauf Weisungsbefugnis. Die Siegerehrung muss meisterschaftswürdig organisiert und durchge-führt werden. Die äusseren Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen.

7.1.7 Laufzeit Frühestens zwei Stunden nach dem Einlauf des Siegers darf das Ziel geräumt und die Streckenposten eingezogen werden.

7.1.8 Haftpflicht Alle Athleten starten auf eigenes Risiko.

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7.1.9 Sanität Für den Sanitätsdienst ist der Veranstalter verantwortlich; im Idealfall verfügt das OK über ein Notfallkonzept. Der Aufforderung des Sanitäts-dienstes, den Lauf aufzugeben, haben die Athleten unverzüglich Folge zu leisten. Beim Zieleinlauf und bei den Streckenposten sind Wolldecken und Trag-bahren bereitzuhalten. Die Organisation muss den Bedingungen ange-passt sein.

7.1.10 Einlauf

Nach dem Zieleinlauf müssen den Bedingungen entsprechende Getränke und Erfrischungen zur Verfügung stehen.

7.1.11 Verpflegung Die Verpflegungsstellen werden in Absprache mit dem NTO festgelegt.

7.1.12 Effektentransport Der Organisator ist verpflichtet, die persönlichen Effekten der Läufer (versehen mit der Startnummer) ins Zielgelände zu transportieren.

7.1.13 Begleitung

Die Begleitung der und deren Verpflegung ausserhalb der offiziellen Verpflegungsposten während des Wettkampfes werden mit Disqualifikati-on geahndet. Zur Durchsetzung dieser Bestimmung stellt der Organisator dem Schiedsgericht zusätzlich einen Helfer zur Verfügung.

7.1.14 Diverses Die Rangliste der SM ist im Internet zu veröffentlichen.

7.2 SM Trail Running

7.2.1 Vergabe der Meisterschaften Die nachstehend aufgeführten Vorgaben sind einzuhalten und werden vor dem Vergabeentscheid durch das Laufkomitee überprüft. Falls die Meis-terschaft in einen bestehenden Lauf integriert wird, werden die techni-schen Weisungen dieses Laufes weitgehend übernommen.

7.2.2 Strecke (Länge, Höhendifferenz) Bezüglich Länge und Höhendifferenz gelten die Kriterien gemäss WO Art. 10.4. Es soll die Strecke einer bestehenden, sich jährlich wiederholenden Trail Running Veranstaltung sein. Die SM wird nur auf einer Distanz

ausgetragen, auch wenn die Veranstaltung verschiedene Distanzen anbietet. In der Regel soll die SM auf der Hauptdistanz erfolgen, d.h. auf jener Strecke, die an der Veranstaltung am meisten Beachtung findet. Der Lauf muss vom OK mindestens schon einmal erfolgreich organisiert und durchgeführt worden sein.

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7.2.3 Streckenführung Die Strecke soll den vorhandenen und natürlichen Wegen folgen. Das Ziel ist für alle Kategorien am gleichen Ort. Bei unvorhergesehenen Wetterbedingungen (Schnee, starker Regen) muss eine reguläre Durchführung garantiert sein. Eine vorher vom NTO geprüfte und freigegebene Ersatzvariante ist möglich. Die Streckenwahl muss eindeutig sein und darf nicht zu Abkürzungen in Kurven verleiten. Bei dichtem Nebel muss die Streckenmarkierung der Sichtweite angepasst sein. Für das Rennen muss die Strecke für jeglichen Verkehr gesperrt werden (auch für Mountainbikes). Überholmöglichkeiten müssen auf den ersten Laufkilometern genügend vorhanden sein. Es darf auf der ganzen Strecke keine Absturzgefahr bestehen. Überholmanöver müssen ungefährlich möglich sein.

7.2.4 Durchführungsdatum Das Durchführungsdatum soll sich nach dem traditionellen Austragungs-Datum des bereits bestehenden Laufes richten (Vermeidung von Termin-kollisionen mit anderen Läufen).

7.2.5 Infrastruktur Ein leistungsfähiges Transportsystem, welches auch bei schlechter Witterung funktioniert, muss vorhanden sein (Zuschauer, Läufer, Presse, Gäste). Im Zielgelände müssen Schutzräume für ankommende Läufer vorhanden sein. Ein Pressedienst ist zwingend (Infos, Start- und Ranglisten, Betreuung, Büro). Wenn ein Transportdienst vom Ziel zum Start oder zur Garderobe organi-siert ist, muss dieser für die teilnehmenden Athleten gratis sein. Es ist darauf zu achten, dass Start, Ziel und Verpflegungsstellen gegenüber dem Publikum gut abgesichert sind.

7.2.6 Organisation Ein eingespieltes Organisationsteam ist Voraussetzung. Der NTO ist Mitglied des OK und hat betreffend SM Weisungsbefugnis. Die Siegerehrung muss meisterschaftswürdig organisiert und durchge-führt werden. Die äusseren Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen.

7.2.7 Laufzeit Der Veranstalter definiert einen Zielschluss. Er kann auch maximale Durchgangszeiten definieren und Teilnehmende, die später ankommen, aus dem Rennen nehmen.

7.2.8 Haftpflicht Alle Athleten starten auf eigenes Risiko.

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7.2.9 Sanität Für den Sanitätsdienst ist der Veranstalter verantwortlich; im Idealfall verfügt das OK über ein Notfallkonzept. Der Aufforderung eines gekenn-zeichneten Wettkampfarztes, den Lauf aufzugeben, haben die Athleten unverzüglich Folge zu leisten. Beim Zieleinlauf und bei den Streckenposten sind Wolldecken und Trag-bahren bereitzuhalten. Die Organisation muss den Bedingungen ange-passt sein.

7.2.10 Einlauf

Nach dem Zieleinlauf müssen den Bedingungen entsprechende Getränke und Erfrischungen zur Verfügung stehen.

7.2.11 Verpflegung Der Veranstalter bietet Verpflegungsstellen an. Auf einzelnen Strecken-abschnitten kann auch eine Selbstversorgung durch die Teilnehmenden verlangt werden.

7.2.12 Effektentransport

Der Organisator ist verpflichtet, die persönlichen Effekten der Läufer ins Zielgelände zu transportieren.

7.2.13 Ausrüstung Der Veranstalter kann in Absprache mit dem NTO eine Pflichtausrüstung vorschreiben, welche auf der ganzen Strecke mitgetragen werden muss. Diese kann z.B. folgende Gegenstände umfassen: elastische Binde, Pflaster, langes Oberteil, lange Hose, Mobiltelefon, Stirnlampe (falls Zielschluss bei Dunkelheit), Signalrakete sowie Warmhaltefolie etc. Der Veranstalter muss in Absprache mit dem NTO festlegen, ob bzw. mit welchen Regeln die Verwendung von Running-/Walkingstöcken erlaubt ist.

7.2.14 Diverses Die Rangliste der SM ist im Internet zu veröffentlichen.

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Anhang 8. Schweizer Geher Meisterschaften 8.1 Hinweis auf die IWR Alle Wettkämpfe müssen nach den gültigen lAAF-Reglementen bzw. deren deutschen Übersetzung der IWR durchgeführt werden.

8.2 Spezielle Richtlinien für einzelne Meisterschaften

8.2.1 Schweizer Meisterschaften 20 km Strassengehen Entsprechend den Witterungsverhältnissen sollen Erfrischungsstellen - Trinkwasser und Schwammstationen - vom Organisator in vernünftigen Abständen eingerichtet werden.

8.2.2 Schweizer Meisterschaften im 50- und 100 km Strassen- gehen

Für diese beiden Meisterschaften ist eine Verpflegung, wie an allen Wettbewerben über 20 km, nur an den offiziellen Stellen zulässig. Es werden vom 5 km an alle 5 km oder in jeder Runde Verpflegungsstellen eingerichtet. Die Verpflegung, die entweder vom Veranstalter oder von den Teilnehmern gestellt werden kann, soll an den von diesen bezeichne-ten Stationen zur Verfügung stehen. Die Verpflegung ist so aufzustellen, dass sie für die Teilnehmer leicht erreichbar ist oder ihnen direkt in die Hand gegeben werden kann. Zusätzlich soll zwischen diesen Stationen etwa auf halber Strecke für Erfrischungsstellen (Trinkwasser, Schwämme) gesorgt werden. Nimmt jemand Verpflegung ausserhalb der vom Veranstalter eingerichte-ten Verpflegungsstationen an, erfolgt die Disqualifikation. Begleitpersonen müssen mindestens 10 m hinter den Gehern zurückblei-ben.

8.2.3 Zielschluss Der Organisator ist berechtigt, die Zielkontrolle entsprechend der Minimalpunktzahl der SGV - Wertungstabelle zu schliessen.

8.3 Durchführung

Die Meisterschaften sind am Samstag oder Sonntag durchzuführen. Einzig die Präsidentenkonferenz oder die Techniker des Geherverbandes können eine Abweichung von dieser Regel beschliessen.

8.4 Kontrolle der Wettkämpfe und der Streckenlängen Die Wettkampfkommission lässt die Streckenlänge in Zusammenarbeit mit dem Organisator kontrollieren und rapportiert dem Geherverband. Die Gehrichter müssen mit den offiziellen Abzeichen und ihrem Material (Fähnchen, Karten für Verwarnung und Disqualifikation sowie Rapport-formularen) ausgerüstet sein. Dieses Material befindet sich beim Verant-wortlichen der Gehrichter.

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Anhang 9. Swiss Masters Athletics (SMA)

Die Bestimmungen der WO finden auch für SMA - Wettkämpfe Anwendung, mit Ausnahme nachstehender Abweichungen. SMA orien-tiert sich dabei an den Bestimmungen von World Masters Athletics (WMA).

9.1 Disziplinen

9.1.1 Männer

M35 M40 M45 M50 M55 M60 M65 M70 M75 M80+

60m X X X X X X X X X X

100m X X X X X X X X X X

200m X X X X X X X X X X

400m X X X X X X X X X X

800m X X X X X X X X X X

1500m X X X X X X X X X X

5000m X X X X X X X X X X

10000m X X X X X X X X X X

60m Hü 99.1 99.1 99.1 91.4 91.4 84.0 84.0 76.2 76.2 68.6

80m Hü 76.2 76.2 68.6

100m Hü 91.4 91.4 84.0 84.0

110m Hü 99.1 99.1 99.1

300m Hü 76.2 76.2 68.6 68.6 68.6

400m Hü 91.4 91.4 91.4 84.0 84.0

3000m St 91.4 91.4 91.4 91.4 91.4

2000m St 76.2 76.2 76.2 76.2 76.2

Hoch X X X X X X X X X X

Stab X X X X X X X X X X

Weit X X X X X X X X X X

Drei X X X X X X X X X X

Kugel 7.26 7.26 7.26 6.0 6.0 5.0 5.0 4.0 4.0 3.0

Diskus 2.0 2.0 2.0 1.5 1.5 1.0 1.0 1.0 1.0 1.0

Hammer 7.26 7.26 7.26 6.0 6.0 5.0 5.0 4.0 4.0 4.0

Speer 800 800 800 700 700 600 600 500 500 400

4x100 m X X X X X X X X X X

4x400 m X X X X X X X X X X

10-Kampf X X X X X X X X X X

5-Kampf X X X X X X X X X X

5k - Wurf X X X X X X X X X X

Bahngehen

5000m X X X X X X X X X X

10000m X X X X X X X X X X

Keine Bestenliste

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9.1.2 Frauen

W 35 W 40 W 45 W 50 W 55 W 60 W 65 W 70 W 75 W 80+

60m X X X X X X X X X X

100m X X X X X X X X X X

200m X X X X X X X X X X

400m X X X X X X X X X X

800m X X X X X X X X X X

1500m X X X X X X X X X X

3000m X X X X X X X X X X

5000m X X X X X X X X X X

10000m X X X X X X X X X X

60m Hü 84.0 76.2 76.2 76.2 76.2 68.6 68.6 68.6 68.6 68.6

80m Hü 76.2 76.2 76.2 76.2 68.6 68.6 68.6 68.6 68.6

100m Hü 84.0

200m Hü 68.6 68.6 68.6

300m Hü 76.2 76.2 68.6 68.6

400m Hü 76.2 76.2 76.2

2000m St X X X X X X X X X X

Hoch X X X X X X X X X X

Stab X X X X X X X X X X

Weit X X X X X X X X X X

Drei X X X X X X X X X X

Kugel 4.0 4.0 4.0 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0 2.5 2.5

Diskus 1.0 1.0 1.0 1.0 1.0 1.0 1.0 1.0 0.75 0.75

Hammer 4.0 4.0 4.0 3.0 3.0 3.0 3.0 3.0 2.5 2.5

Speer 600 600 600 500 500 500 500 500 400 400

4x100 m X X X X X X X X X X

4x400 m X X X X X X X X X X

5 Kampf X (100mH / Kugel / Hoch / Weit / 800m)

5 Kampf X X X X X

(80mH / Kugel / Hoch / Weit / 800m)

7 Kampf X (100mH / Hoch / Kugel / 200m / Weit / Speer / 800m)

7 Kampf X X X X X

(80mH / Hoch / Kugel / 200m / Weit / Speer / 800m)

5-k Wurf X X X X X X X X X X

Bahngehen

5000m X X X X X X X X X X

10000m X X X X X X X X X X

Keine Bestenliste

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9.2. Hürdendistanzen

9.2.1 Männer

60m Hü M35 / M45 siehe 9.1.1 5 Hürden 13.72/9.14/9.72

M50 und M55 siehe 9.1.1 5 Hürden 13.00/8.50/13.00

M60 und M65 siehe 9.1.1 5 Hürden 12.00/8.00/16.00

M70 + siehe 9.1.1 5 Hürden 12.00/7.00/20.00

M80 + siehe 9.1.1 5 Hürden 12.00/7.00/20.00

80m Hü M70 / M75 siehe 9.1.1 8 Hürden 12.00/7.00/19.00

M80 + siehe 9.1.1 8 Hürden 12.00/7.00/19.00

100m Hü M50 / M55 siehe 9.1.1 10 Hürden 13.00/8.50/10.50

M60 / M65 siehe 9.1.1 10 Hürden 12.00/8.00/16.00

110m Hü M35 / M45 siehe 9.1.1 10 Hürden 13.72/9.14/14.02

300m Hü M60 / M65 siehe 9.1.1 7 Hürden 50.00/35.00/40.00

300m Hü M70 + siehe 9.1.1 7 Hürden 50.00/35.00/40.00

400m Hü M35 bis M45 siehe 9.1.1 10 Hürden 45.00/35.00/40.00

M50 bis M55 siehe 9.1.1 10 Hürden 45.00/35.00/40.00

9.2.2 Frauen

60m Hü W35 siehe 9.1.2 5 Hürden 13.00/8.50/13.00

W40 / W45 siehe 9.1.2 5 Hürden 12.00/8.00/16.00

W50 / W55 siehe 9.1.2 5 Hürden 12.00/7.00/20.00

W60 + siehe 9.1.2 5 Hürden 12.00/7.00/20.00

80m Hü W40 / W45 siehe 9.1.2 8 Hürden 12.00/8.00/12.00

W50 / W55 siehe 9.1.2 8 Hürden 12.00/7.00/19.00

W60 + siehe 9.1.2 8 Hürden 12.00/7.00/19.00

100m Hü W35 siehe 9.1.2 10 Hürden 13.00/8.50/10.50

200m Hü W70 + siehe 9.1.2 5 Hürden 20.00/35.00/40.00

300m Hü W50 – W65 siehe 9.1.2 7 Hürden 50.00/35.00/40.00

400m Hü W35 - W45 siehe 9.1.2 10 Hürden 45.00/35.00/40.00

9.3 Schweizer Meisterschaften SMA

Die SMA können Schweizer Meisterschaften im Stadion in den Mas-terskategorien gemäss WO 1.1 ausschreiben. Es gelten dabei die Wei-sungen von SMA.

9.4 Fehlstartregelung Jeder Wettkämpfer, der einen Fehlstart verursacht hat, ist zu verwarnen. Jeder Wettkämpfer, der einen zweiten Fehlstart im gleichen Lauf verur-sacht, ist zu disqualifizieren. Dies gilt auch für den Mehrkampf (Fehlstart-reglung bei SMA-Wettkämpfen nach den Bestimmungen der WMA).

9.5 Übertritt in eine andere Altersklasse Der Übertritt von einer Kategorie in die nächsthöhere erfolgt national jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres (international gilt das Geburtsda-tum).

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9.6 Bestleistungen - Rekorde

Der Vorstand SMA kann Bestenlisten, Bestleistungen und Rekorde, analog des Europa (EVAA)- und Weltverbandes (WMA) führen. Für die Anerkennung dieser Rekorde sind Dopingkontrollen nicht gefor-dert.

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Anhang 10. Elektronische Zeitmessung 10.1 Zulassungseinteilungen Alle Zeitmessanlagen, welche die Swiss Athletics Zulassung erreicht haben, werden je nach deren technischem Stand in die Zulassungsstufen A, B, C oder D eingeteilt. Alle Zeitmessanlagen, welche die Swiss Athletics Zulassung erreichen wollen, müssen den IAAF Bestimmungen entsprechen und zudem die nachfolgenden Bedingungen erfüllen, um in die entsprechende Zulas-sungsstufe aufgenommen zu werden. Eine Liste der vom Swiss Athletics zugelassenen Zeitmessanlagen und ihrer Einteilung in die Zulassungsstufen A, B oder C sind unter >http://www.swiss-athletics.ch/de/anlagen/anlagen.html< aufgeschaltet.

Zulassung A: CCD-Zeilenkamera mit Video- oder PC Zeilenaufzeich-

nung von mindestens 1000 vertikalen Zeilen/Sekunde und dazu syn-chronisierte Zeitskala.

Zulassung B: Videokamera mit Video-Einzelbildaufzeichnung von min-

destens 50 Bilder/Sekunde, dazu synchronisierte Zeiteinblendung und auf die Ziellinie einstellbarer elektronischer Zielstrich.

Zulassung C: Lichtschrankenanlage mit mindestens 2 in Reihe geschal-

teten Lichtschranken mit einem Höhenabstand von 20 cm und einer Lichtstrahlbreite von max. 5 cm auf der ganzen Bahnbreite.

Zulassung D: Transponder-Zeitmesssystem nach IWR / IAAF Regel

165.24 für Läufe ausser Stadion. Im WO Artikel 4.2 ist ersichtlich, welche Zeitmessanlagen mit der

entsprechenden Zulassungsstufe für die diversen Veranstaltungen einge-setzt werden müssen.

10.2 Anwendung

An allen internationalen Begegnungen A-Veranstaltungen (gemäss WO 4.2), Einkampf-Länderkämpfen sowie an folgenden Schweizer Meister-schaften ist elektronische Zeitmessung mit Zeitmessanlagen der Zulas-sung A obligatorisch für Schweizer Leichtathletik Meisterschaften Männer und Frauen, U23 / U20 und U18 und U16 sowie für die Schwei-zer Staffelmeisterschaften An Mehrkampf-Länderkämpfen, den übrigen Schweizer Meisterschaften und Verbandsveranstaltungen gemäss WO 4.1 sowie B-Veranstaltungen gemäss WO 4.2 dürfen elektronische Zeitmessanlagen der Zulassung B eingesetzt werden. Bei C-Veranstaltungen gemäss WO Artikel 4.2 sowie den übrigen Veran-staltungen ist die Art der Zeitmessung freigestellt. Die gemessenen Zeiten werden als elektronische Werte anerkannt, wenn die entsprechende Zeitmessanlage mindestens der Zulassung C entspricht.

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10.3 Zulassung

a) Alle Zeitmesssysteme, die an Veranstaltungen gemäss Artikel 4.2 eingesetzt werden oder bei denen die Rekordanerkennung gewähr-leistet sein soll, müssen von Swiss Athletics zugelassen sein.

b) Alle Zeitmesssysteme, die an C-Veranstaltungen gemäss WO Artikel 4.2 und den übrigen Veranstaltungen eingesetzt werden und deren Zeiten als elektronische Werte anerkannt werden sollen, müssen vom Swiss Athletics zugelassen sein.

10.4 Überprüfung der Zeitmessanlage vor dem Wettkampfbeginn

Vor jeder Leichtathletikveranstaltung muss die Zeitmessanlage durch ein Mitglied des Schiedsgerichts mindestens eine Stunde vor Veranstaltungs-beginn nach den nachfolgend aufgeführten Richtlinien überprüft werden. Für die richtige Funktion der Zeitmessanlage ist in jedem Fall der Zeit-messverantwortliche der Veranstaltung zuständig. Der Begriff “Elektronische Zeitmessung“ hat nur Gültigkeit, wenn die Zeiten durch ein vollautomatisches Messverfahren registriert worden sind. Alle anderen Zeitmessverfahren fallen unter den Begriff “Handzeitnahme“.

10.4.1 Zulassung A Elektronische Zeitmessung mit CCD-Zeilenkamera, mit

Video- oder PC-Zeilenaufzeichnung von mindestens 1000 vertikalen Zeilen/Sek. und dazu synchronisierte Zeitskala

a) Überprüfung des Revisionsdatums. b) Die Verlängerung der Ziellinie bis zum Standort der Kamera muss

vermessen sein. c) Für die Überprüfung muss die Anlage auf die höchstmögliche

Zeilenzahl/Sekunde (mind. 1000) eingestellt sein. d) Auslösen der Zeit von Hand (über die Tastatur). Auf der Zeitskala

und auf allen Anzeigen dürfen nun 1/10 Zeitmarkierungen erschei-nen.

e) Bei aktiviertem Lauf- und Zeitaufzeichnungssystem einen Start durch Abgabe eines Schusses mit dem, auf die Ziellinie gelegten Startgerät auslösen. Zunächst ist zu kontrollieren, ob alle Geräte angelaufen sind. Dies muss bei jeder Anlage sichtbar sein. Anschliessend lässt man einen Läufer durch das Ziel laufen und kontrolliert dann folgendes: - Erscheinen der Rauch (Blitz) des Startrevolvers und der Beginn

der Zeitskala auf dem Monitor synchron? (Toleranz 1/1000 Sekun-de).

- Stimmen die Zeiten des Läufers auf dem Monitor mit den Zeiten des Druckers und der Grossanzeige überein? Kleine Differenzen sind möglich, da die Zeiten des Druckers und der Grossanzeige durch die Lichtschranke ausgelöst werden.

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f) Betrachten eines Einlaufes auf dem Monitor. Alle Bahnmarkierungen müssen schwarz erscheinen; andernfalls ist die Kamera nicht richtig auf die Ziellinie ausgerichtet.

g) Eine Zeit mit einem Tausendstel auswerten (z.B. 10.231). Beim Runden auf die Hundertstel muss es 10.24 ergeben (in der Leicht-athletik werden alle Zeiten aufgerundet). Wird dieser Tausendstel auf 10.23 gerundet, so ist die Software falsch eingestellt, z.B. eine falsche Sportart.

10.4.2 Zulassung B Elektronische Zeitmessung mit Videokamera mit Video-

Einzelbildaufzeichnung von mindestens 50 Bilder/Sekunde und dazu synchronisierter Zeiteinblendung

a) Überprüfen des Revisionsdatums. b) Die Verlängerung der Ziellinie bis zum Standort der Kamera muss

vermessen sein. c) Der elektronische Zielstrich auf dem Monitor muss mit dem Lauf-

bahnzielstrich auf der ganzen Breite übereinstimmen. d) Auf dem Bildschirm muss sichtbar sein, ob der Startimpuls von

Hand oder durch das Startsignal erfolgte. e) Die Anlage durch einen als Startimpuls abgegebenen Schuss

starten. Überprüfen durch einen als Stoppimpuls abgegebenen Schuss. Die Zeit des Druckers und der Grossanzeige darf nicht schlechter sein als die, mit dem Rauch (Blitz) sichtbare Zeit auf dem Bildschirm. Bei der Auswertung von Laufzeiten ist zu beachten, dass bei diesem Zeitmesssystem nur Zeiten vergeben werden dürfen, die auf dem Monitor auch abgelesen werden können. Das heisst, bei 50 Bil-der/Sekunde sind nur Zeiten mit geraden Hundertstelsekunden möglich.

10.4.3 Zulassung C

Elektronische Zeitmessung mit Lichtschranken a) Überprüfen des Revisionsdatums. b) Das Startsignal muss die Anlage automatisch auslösen. c) Die Stoppimpulse müssen durch die Lichtschranke ausgelöst wer-

den. Die Lichtschranke muss folgende Bedingungen erfüllen:

- Lichtschrankenabstand in der Höhe: 20 cm. mindestens 2fach. - Lichtstrahlbreite auf der ganzen Bahn: max. 5 cm.

d) Nach Beendigung des Laufes müssen alle Zeiten am Zeitmesssys-tem abgelesen werden können.

e) Auf dem Druckerstreifen muss sichtbar sein, ob der Startimpuls von Hand oder automatisch erfolgte.

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f) Nach dem Lauf muss ein Speicher (eine Uhr) noch frei sein, damit die Möglichkeit besteht, nochmals eine Zeit zu stoppen.

10.5 Schweizer Rekorde

Schweizer Rekorde werden anerkannt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Die eingesetzte Zeitmessanlage besitzt die Swiss Athletics-

Zulassung A oder B. b) Folgende Belege müssen vorhanden sein:

Elektronische Zeitmessung mit CCD-Zeilenkamera und Video- Zei-lenaufzeichnung. - Videoband mit der Aufzeichnung des Laufes. - Videoband mit der Aufzeichnung der Schussüberprüfung.

Elektronische Zeitmessung mit CCD-Zeilenkamera und PC-Zeilenaufzeichnung.

- Diskette oder Bildausdruck mit der Aufzeichnung des Laufes. - Diskette oder Bildausdruck mit der Aufzeichnung der Schuss-

überprüfung. Elektronische Zeitmessung mit Videoband und Videoeinzelbild-

aufzeichnung. - Videoband mit der Aufzeichnung des Laufes. - Videoband mit der Aufzeichnung der Schussüberprüfung und

dem Druckerbeleg der Schussüberprüfung.

10.6 Revision

Sämtliche Zeitmessanlagen mit Swiss Athletics - Zulassung müssen alle vier Jahre revidiert werden, damit ein einwandfreier Einsatz gewährleistet ist. Über jede Revision muss ein Protokoll erstellt werden. Dieses wird bei der Zeitmessanlage aufbewahrt und dient dem Schiedsgericht als Beleg für die Einhaltung der Vorschriften.

10.7 Kontrolle

Der Swiss Athletics Verantwortliche für Zeitmessanlagen ist jederzeit befugt, die in Stadien vorhandenen Zeitmess-Einrichtungen zu kontrollie-ren und zusammen mit der Abteilung Verbandsmanagement von Swiss Athletics die notwendigen Weisungen zu erlassen.

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Anhang 11. Windmessung 11.1 Die Windgeschwindigkeit ist durch ein vom Swiss Athletics aner-

kanntes Messgerät festzustellen.

11.2 Es muss ein Revisions- oder Messprotokoll vorhanden sein.

11.3 Für die regelgerechte Aufstellung und Bedienung des Windmess-gerätes ist der Wettkampfleiter der Veranstaltung verantwortlich.

11.4 Bei Läufen in Stadien ist der Windmesser ca. 50 m vor der Ziellinie

neben der Geraden (links der Laufbahn, im Innenraum) und beim Weit- und Dreisprung 20 m vor dem Absprungbalken (wenn möglich auf der linken Seite der Anlaufbahn) aufzustellen. Das Messgerät soll nicht mehr als zwei Meter von der Bahn oder der Anlaufbahn entfernt stehen. Die Distanz zwischen Boden und Gerätemessein-heit soll 1.22 m betragen. Die Gerätemesseinheit muss horizontal und parallel zur Laufrichtung ausgerichtet sein. Während der Mess-dauer darf sich niemand vor oder seitlich des Windmessgerätes aufhalten. Bei Geräten mit Fernbedienung darf sich während der Messdauer niemand näher als 2 m beim Gerät aufhalten.

11.5 Das Resultat des gemessenen Windes wird in Meter/Sekunde auf eine Kommastelle genau angegeben:

Bei alten Geräten mit Zwei-Kommastellen-Anzeige muss der Wert auf die nächste Ein-Kommastelle aufgerundet werden.

(Beispiel: 1.21 m/s = 1.3 m/s) + gleich Rückenwind (RW) - gleich Gegenwind (GW)

11.6 Messzeiten.

Bei Kurzstreckenläufen ist die Windgeschwindigkeit während der folgenden Zeitdauer kontinuierlich zu messen:

80 m / 100 m 10 Sekunden ab Startsignal 80 m Hü 10 Sekunden ab Startsignal 200 m 10 Sekunden ab Beginn Schlussgeraden 100 m Hü / 110 m Hü 13 Sekunden ab Startsignal Beim Weit- und Dreisprung ist die Windgeschwindigkeit während

des Anlaufs der Springer oder Springerinnen, beginnend bei einer neben der Anlaufbahn anzubringenden Markierung, während 5 Se-kunden kontinuierlich zu messen. Die Markierung befindet sich beim Weitsprung 40 m und beim Dreisprung 35 m vor dem Absprungbal-ken. Ist der Anlauf kürzer, ist ab Beginn des Anlaufes zu messen.

Bei sämtlichen U14 und jünger wird kein Wind gemessen.

11.7 Das Gerät muss anzeigen, wenn es sich im Messzustand befindet.

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11.8 Während der ganzen Messzeit soll keine Ablesung möglich sein.

11.9 Die Messzeit muss jederzeit neu gestartet werden können.

11.10 Sämtliche Windmessgeräte mit Swiss Athletics - Zulassung müssen alle vier Jahre revidiert werden, damit ein einwandfreier Einsatz gewährleistet ist.

Über jede Revision muss ein Protokoll erstellt werden. Dieses wird beim Windmessgerät aufbewahrt und dient dem Schiedsgericht als Beleg für die Einhaltung der Vorschriften.

11.11 Der Swiss Athletics Verantwortliche für Windmessanlagen ist jederzeit befugt, die vorhandenen Windmesseinrichtungen zu kon-trollieren und zusammen mit der Abteilung Verbandsmanagement von Swiss Athletics die notwendigen Weisungen zu erlassen.

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Anhang 12. Elektronische, optische Weiten- und Höhen-messung Es gibt keine Homologation einzelner Messgeräte. Die Einmessung vor dem Wettkampf ist also entscheidend, wie ein Gerät eingesetzt wird. Die Messgeräte müssen von Fachleuten bedient werden.

12.1 Elektronische, optische Weitenmessung a) Es sind für jede Disziplin und auf jeder Anlage drei dauernd gesetz-

ter Kontrollpunkte zu setzen und mit einem Stahlmessband und dem Messgerät auszumessen. Diese Messungen sind im Formular „Pro-tokoll Elektronische Weitenmessung“ einzutragen. Das Formular kann von der Swiss Athletics Homepage herunter geladen werden.

b) Zur Absicherung, dass sich während dem Wettkampf an der Mess-anlage nichts verstellt hat, müssen vor Beginn des Wettkampfes, des Endkampfes und nach dem Wettkampf die drei Kontrollpunkte mit dem Messgerät nachgemessen werden. Alle diese Messungen sind im Protokoll einzutragen. Das Protokoll wird nach dem Wett-kampf mit dem Wettkampfblatt im Rechnungsbüro abgegeben.

c) Das Zeichen zum Entfernen des Reflektors beim Messpunkt gibt der Verantwortliche des Kampfgerichtes und nicht die Person am Mess-gerät. Zuvor muss das Resultat beim Kampfgericht eintreffen (wich-tig auch bei einem Rekord).

d) Bei einem Rekord erfolgt keine Nachmessung mit dem Stahlmess-band. Der Schiedsrichter muss die Rekordweite am Messgerät ab-lesen und notieren. Nachher folgt eine Kontrollmessung auf den am nächsten zum Rekordpunkt liegenden, dauernd gesetzten Kontroll-punkt. Es muss das gleiche Resultat ergeben wie bei der Einmes-sung. Somit ist die Sicherheit gegeben, dass das Instrument nicht verstellt wurde.

12.2 Elektronische, optische Höhenmessung (Stabhochsprung) a) Die Verschiebungsebenen der Ständer (0 bis +80 cm) müssen

genau horizontal sein. b) Die Ständer müssen genau senkrecht stehen. Zusätzlich ist an die

aufgelegte Sprunglatte ein Lot zu hängen. Bei der Nullstellung der Ständer muss das Lot über der oberen Kante des Einstichkastens stehen.

c) Vor Wettkampfbeginn misst der Schiedsrichter mit der Messlatte eine Höhe (z.B. 4.00 m) ein. Dabei müssen die Ständer auf der Null-linie stehen. Diese Höhe wird anschliessend mit dem Messgerät gemessen. Es muss den gleichen Wert anzeigen.

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d) Bei einem Rekordversuch kontrolliert der Schiedsrichter (nach dem Einstellen der Ständer und der Sprunghöhe) das Resultat am Mess-gerät vor dem Sprung.

e) Nach dem Rekordsprung kontrolliert der Schiedsrichter die Sprung-höhe am Messgerät, in der Stellung der Ständer in der der Springer die Latte übersprungen hat.

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Anhang 13. Sicherheit beim Hammerwerfen

13.1 Einleitung Hammerwerfen ist nicht nur eine spektakuläre, sondern auch eine gefähr-liche Disziplin der Leichtathletik. Es kommt immer wieder zu Beinahe-Unfällen, manchmal auch zu schweren Unfällen mit tragischen Folgen. Die grundsätzliche Gefahr, welche von fliegenden, aber auch rutschenden oder springenden Hämmern ausgehen kann, darf nicht unterschätzt werden. Deshalb ist bei Hammerwurfwettkämpfen dem Aspekt der Si-cherheit der beteiligten Wettkämpfer, Schieds- und Kampfgerichte sowie des Publikums grosses Gewicht bei zu messen.

13.2 Flugverhalten des Hammers Die Reglemente enthalten keine Erläuterungen zum Flugverhalten eines Hammers. Insbesondere wird nicht erwähnt, dass sich der Anfangspunkt einer Hammerflugbahn weit ausserhalb des Wurfkreises befindet. Die neben stehende Skizze (Abbildung 1) zeigt die Situation für rechtshändige Werfer (Drehung im Gegenuhrzeigersinn). „Rechts“ und „Links“ beziehen sich auf die Wurfrichtung.

SLR : Sektorlinie rechts SLL : Sektorlinie links MA : Mittelachse, Winkelhalbierende zwischen SR und SL M : Schnittpunkt von MA mit der Ringkante FR : (extrem) mögliche Flugbahn rechts FL : (extrem) mögliche Flugbahn links AR : Abwurfpunkt des Hammerkopfes, der zu FR gehört AR ist von M ca. 1,20 m entfernt (Schätzung!) AL : Abwurfpunkt des Hammerkopfes, der zu FL gehört AL ist von M ca. 1,80 m entfernt (Schätzung!)

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Abbildung 1

Flugverhalten des Hammers LL LR

Aufenthaltszone für Werfer, Schieds- und Kampfgericht mindestens 1m hinter Netz!

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Zwei wesentliche Punkte sind zu beachten:

Der Hammer gelangt nur selten über die rechte Sektorlinie hinaus, da die Werfer den rechten Teil des Sektors in der Regel nur zu ca. drei Vierteln ausnützen. Auch wenn der Hammer weit innerhalb des Sektors landet, hat der in Gegenuhrzeigerrichtung um den Ham-merkopf rotierende Draht (mit Griff) zuvor oft die Schutznetzkon-struktion berührt.

Auf der linken Seite (bei linkshändigen Werfern auf der rechten Sei-te) besteht jedoch ein grosses Sicherheitsproblem. Der Hammer kann - je nach Schutzkonstruktion - fast rechtwinklig zur Mittelachse wegfliegen. Dieser Gefahr kann nur mit organisatorischen Mass-nahmen (grosszügiger Nebenplatz, Absperrungen, Zeitplan) oder mit einer aufwändigen Schutznetzkonstruktion begegnet werden.

13.3 Vorschriften der IAAF Der Internationale Leichtathletik-Verband IAAF hat die Sicherheitsvor-schriften in den letzten Jahren laufend verschärft. Gemäss IWR Regel 192.3 und 192.4 werden die folgenden Masse für das Hammerschutzgit-ter verlangt (Abbildung 2): Höhe der hinteren festen Netzteile: 7.00 m Höhe der vorderen festen Netzteile (letzte 2.80 m): 10.00 m Höhe der Schwenkflügel: 10.00 m Breite der Schwenkflügel: 2.00 m Breite der Öffnung: 6.00 m Abstand Wurfkreismittelpunkt bis Öffnung: 7.00 m

Diese Masse gelten zwingend bei Wettkampfveranstaltungen, an denen sich rund um die Laufbahn Zuschauer befinden und gleichzeitig zum Hammerwerfen weitere Disziplinen ausgetragen werden. Andernfalls gilt bei genügender Absperrung auch eine einfachere Schutz-

Konstruktion gemäss IWR Regel 192.1. Bei Würfen aus einer IAAF-konformen Hammerschutzkonstruktion beträgt der Gefahrensektor maximal ca. 53°, wenn im gleichen Wettkampf sowohl in Richtung Uhrzeigersinn als auch in Richtung Gegenuhrzeigersinn gedreht und geworfen wird. Unter dem Aspekt der Sicherheit ist die Stellung und Ausrichtung des Hammerschutzgitters auf der Leichtathletik-anlage deshalb von wesentlicher Bedeutung (IWR Regel 192.7).

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Abbildung 2

Schutznetzkonstruktion für den Hammerwurf gemäss Regel 192; (siehe auch Datenblätter).

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13.4 Massnahmen

Von den Werfern kann nicht erwartet werden, dass sie beim Abwurf mit hundertprozentiger Sicherheit richtig “zielen“. Bei grossen Wettkampfver-anstaltungen, d.h. Publikumsanlässen mit dichtem Zeitplan, sind daher Schutzgitter gemäss den Massen der IAAF erforderlich. Ebenso wichtig ist ihre Bedienung durch ein fachkundiges Kampfgericht. In der Schweiz sind nur wenige IAAF-konforme Schutzgitter vorhanden. Die teure eigene Anschaffung wird sich für viele Anlagen, auf denen nur selten Hammerwurfwettkämpfe stattfinden, nicht lohnen. Hinzu kommen Lagerungsprobleme für die riesigen Konstruktionsteile. Es empfiehlt sich deshalb, die Schutzgitter regional zu beschaffen oder für einzelne Wett-kämpfe eine mobile Anlage zu mieten. Auf jeden Fall erforderlich sind auf allen Leichtathletikanlagen regelkonforme Hammerwurfkreise sowie Wurfsektoren sowie einbetonierte Hülsen zur Aufstellung der Schutzkon-struktion. Soweit möglich sollen Hammerwurfwettkämpfe auf denjenigen Anlagen stattfinden, welche über die besten Schutzkonstruktionen verfügen. Andernfalls können auch Schutzgitter mit etwas kleineren Massen ver-wendet werden (gemäss vorheriger Fassung des IAAF-Reglements). Zu beachten ist dabei der wesentlich grössere Gefahrensektor von ca. 85° bei in Uhrzeiger- und Gegenuhrzeigersinn drehenden Teilneh-menden. Genügende organisatorische Schutzmassnahmen sind erforder-lich: Der Veranstalter hat frühzeitig vor dem geplanten Wettkampf auf-

grund eines Augenscheins die gefährdeten Zonen links und rechts des Sektors und bezogen auf das zu erwartende Teilnahmefeld (40-m-Würfe oder 70-m-Würfe?) zu bestimmen.

Der Zeitplan ist unter Berücksichtigung der Gefahrenzonen festzule-gen. Gegebenenfalls sind gewisse Teile des Stadions (z.B. eine Stehplatzrampe, ein Teil der Laufbahn) vorübergehend mit Hilfe von Trassierbändern oder ähnlichem abzusperren (Abbildung 3).

Das nicht IAAF-konforme Schutzgitter ist unbedingt daraufhin zu prüfen, dass das Netz frei hängt und nicht straff gespannt ist. Mit ringsum an Stahlhaken aufgehängten kleinen Gewichten ist sicher zu stellen, dass der Hammer nicht unter dem Netz hindurch gleiten kann.

Das Schiedsgericht kann und muss Wettkämpfe auf ungeeigneten oder gefährlichen Anlagen verbieten. Weder Swiss Athletics noch das Schiedsgericht haften für allfällige Folgen eines am Wettkampf-tag ausgesprochenen Wurfverbotes.

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Abbildung 3

Beispiel einer Absperrung für 60 m – Werfer. Achtung: Auf der Bahn oder der Tribüne kann der Hammer mehr als 60m weit springen.

L : Extremer Abwurfpunkt nach links (bei Absperrung im Gegenuhrzeiger-sinn) Extreme Wurfbahn nach links. R: Extremer Abwurfpunkt nach rechts (bei Absperrung im Uhrzeigersinn) Extreme Wurfbahn nach rechts.

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Anhang 14. Gerätekontrollwaage, Messbänder 14.1 Gerätekontrollwaage Das Gerätegewicht ist auf einer geeichten Waage, die mindestens die Anforderung einer für den geschäftlichen Verkehr zugelassenen Han-delswaage der Klasse III erfüllt, zu prüfen. Bezeichnung der Waage Klasse III: Die Waage trägt auf dem Hauptschild die Kennzeichnung der Klasse III, sowie die Angaben über die Höchstlast (Max), die Mindestlast (Min) und den Eichwert (e). Die Waage muss alle 2 Jahre durch ein Eichamt geeicht werden und trägt das Eichzeichen mit Jahrzahl und Identifikation des Eichamtes. Der Eichmeister stellt ein Eichprotokoll aus. Beispiel, Messung einer Kugel 7.26 kg: Es wird eine Waage mit einer Höchstlast von 10 kg einem Eichprotokoll-Wert von 2 g verwendet. Die Waage zeigt 7265 g an. Die Abweichung bei dieser Klasse III - Waage beträgt höchstens ± 2 g. Die Kugel hat also ein Gewicht von 7263 g bis 7267 g und entspricht dem Wettkampfgewicht. Zu schwere Geräte dürfen am Wettkampftag eingesetzt werden.

14.2 Messbänder

Die eingesetzten Stahl- oder Glasfibermessbänder müssen der Genauig-keitsklasse I entsprechen und einen entsprechenden Aufdruck haben. Für die Messung darf die angegebene Zugkraft nicht überschritten werden. Messbänder sind bei Nichtgebrauch von der direkten Sonneneinstrahlung zu schützen. Angaben zur Genauigkeitsklasse; Toleranz in mm auf die Länge (±) bei 20° C. Klasse 1m 2m 5m 10m 20m 50m 100m

I 0.2 0.3 0.6 1.1 2.1 5.1 10.1 II 0.5 0.7 1.3 2.3 4.3 10.3 20.3 III 1.0 1.4 2.6 4.6 8.6 20.6 40.6

Zulässige Zugkraft für: Stahlmessband 50 Newton Fiberglasmessband 20 Newton

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Anhang 15. Abkürzungen Delegiertenversammlung DV Europacup EC Europameisterschaften EM Geschäftsleitung Swiss Athletics GL Hürden Hü/H Internationale Wettkampf Regeln [Übersetzung der IAAF-Rules] IWR Kantonale / Regionale Leichtathletikverbände KLV Leichtathletikgemeinschaft LG Länderkampf LK National Technical Officials NTO Olympische Spiele OS Schweizerischer Geherverband SGV Schweizer Meisterschaften SM Swiss Athletics SwA Swiss Masters Athletics SMA Steeple St Schweizerische Vereins Meisterschaften SVM Weltcup WC Weltmeisterschaften WM Wettkampfordnung für Leichtathletik WO Zentralvorstand, Swiss Athletics ZV

Übrige Verbände: Internationales Olympisches Komitee IOC International Association of Athletics Federations IAAF International Paralympic Committee IPC World Masters Athletics WMA

European Veterans Athletic Association EVAA Deutscher Leichtathletikverband DLV Österreichischer Leichtathletik Verband ÖLV Fédération Française d’Athlétisme FFA Federazione Italiana di Athletica Leggera FIDAL

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Anhang 16. Weitere Reglemente SVM Reglement Reglement Team SM Gebührenreglement Rechtspflegereglement Werbereglement Ausbildungsreglement für Leichtathletik-Funktionäre http://www.swiss-athletics.ch/de/reglemente/reglemente.html