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1 VDI 6023-Blatt2 Was ändert sich bei Gefährdungsanalysen Dipl.-Ing. (FH) Maximilian Bergmann DomaCheck GmbH

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VDI 6023-Blatt2

Was ändert sich bei Gefährdungsanalysen

Dipl.-Ing. (FH) Maximilian Bergmann

DomaCheck GmbH

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Risikobewertung und Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung

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Risikobewertung und Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung

1 Anlass Mit der Neuregelung durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ werden die Pflichten des UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen festgelegt. Dabei ist gemäß § 16 Absatz 7 Nummer 2 TrinkwV 2001 die Erstellung einer Gefährdungsanalyse obligatorisch. Empfehlung richtet sich in erster Linie an den betroffenen „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) und auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter. 2 Was ist eine Gefährdungsanalyse? „systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der Wasserversorgung“ Ortsbesichtigung als Inspektion durch hygienisch-technischen Sachverständigen soll dem UsI eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel einer Anlage liefern. Des Weiteren Abhilfemaßnahmen identifizieren und ihre zeitliche Priorisierung unter Berücksichtigung der Gefährdung der Gesundheit von Personen festlegen.

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Risikobewertung und Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung

3 Rechtlicher Rahmen 3.1 Betreiberpflichten 1. selbst Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) einschließen, 2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen, 3. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind, 4. das Gesundheitsamt über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten und 5. die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und mögliche Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers zu informieren. 3.2 Rolle des Gesundheitsamtes

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Risikobewertung und Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung

4 Grundlagen der Gefährdungsanalyse Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt W 551, der DVGW-Hinweis W 1001 und die VDI-Richtlinie 6023 5 Wer führt eine Gefährdungsanalyse durch? qualifizierte Mitarbeiter aus folgenden Unternehmen: • gemäß DIN EN ISO 170208 akkreditierte technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene, • nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 15 Absatz 4 TrinkwV 2001 zugelassene Untersuchungsstellen (Labore), • Planungs- und Ingenieurbüros (Planer) und • Handwerksbetrieben des Installationshandwerks (Vertrags-

Installationsunternehmen nach AVBWasserV Person die ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z. B. Fortbildung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene etc.).

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Risikobewertung und Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung

6 Durchführung und Ablauf der Gefährdungsanalyse 1. Dokumentenprüfung 2. Überprüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T und der bestimmungsgemäßen Nutzung 3. Überprüfung wichtiger Betriebsparameter insbesondere Temperatur 4. Veranlassung einer weitergehenden Untersuchungen gemäß DVGW W 551 5. Gesamtbewertung und Zusammenführung der Ergebnisse und Befunde und

Ableitung von Maßnahmen.

7 Mindestinhalte und Form der Dokumentation 1. Allgemeine Angaben zur Trinkwasser-Installation und dessen Vorgeschichte 2. Feststellung, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden und Auflistung von Mängeln 3. Gesamtbewertung der Ergebnisse (der Gefährdungsanalyse) 4. Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen und erweiterte Untersuchungen

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• Deckblatt und Inhaltsverzeichnis

• Beschreibung der Aufgabenstellung : Wer hat wann wem zu welchem Zweck beauftragt?

• Dokumentationsgrundlagen: Aufzählung aller vorliegenden Unterlagen, Auflistung eingesetzter Messtechnik

• Bewertung von Prüfergebnissen aus Voruntersuchungen

• Technische Bauwerksbeschreibung: Welche Nutzung liegt vor und wie ist die Trinkwasser-Installation zu beschreiben, Fließschema

• Beschreibung und Bewertung von Gefahrenpunkten: Trinkwassereinspeisung Trinkwasserverteilung Trinkwassererwärmung Endverbraucher

• Probenentnahmeplan für weiterführende Untersuchungen

• Maßnahmenplan (unverzüglich/kurzfristig/mittelfristig)

• Zusammenfassende Bewertung der spezifischen Trinkwasser-Installation

Risikobewertung und Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung

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Risikobewertung und Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung

8 Beurteilung der Gefährdungsanalyse durch den UsI (Betreiberpflicht) 9 Information der Nutzer der Anlage (§§ 16, 20 & 21 TrinkwV) 10 Beispiele für hygienisch relevante technische Mängel

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Einleitung • Das Ergebnis ist ein Instandhaltungsplan, in dem alle zur Gefährdungsvermeidung

erforderlichen Maßnahmen dargestellt sind. • Oberste gesetzliche Anforderung ist der Schutz von Leben und Gesundheit. Der

verantwortliche Betreiber ist verpflichtet, den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation und die erforderliche Instandhaltung der Trinkwasser-Installation zu gewährleisten.

Wichtiger Hinweis Die Einhaltung mindestens der einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik bildet die Grundvoraussetzung für einen sicheren und hygienisch einwandfreien Betrieb der Trinkwasser-Installation. Als allgemein anerkannte Regeln der Technik für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung im Bereich der Trinkwasser-Installation gelten dabei vor allem die Richtlinien in der Reihe VDI 6023, VDI 3810 Blatt 2, die Normen der Reihen DIN 1988, DIN EN 1717 und DIN EN 806 sowie die DVGW-Arbeitsblätter W 551, W 553, W 556, W 557.

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1 Anwendungsbereich Die Richtlinie gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken, in Gebäuden und auf Kauffahrtschiffen (einschließlich Binnenschiffen). Sie kann sinngemäß für alle anderen Wasserversorgungsanlagen nach TrinkwV § 3 angewendet werden. 2 Normative Verweise 3 Begriffe 4 Abkürzungen 5 Gefährdungsanalyse 5.1 Grundlagen Ereignisorientierte (Anlass nach TrinkwV 2001) oder systemorientierte (nach VDI/DVGW 6023) Gefährdungsanalyse • Niederschrift in Gutachtenform mit vollständigem Inspektionsbericht

(Dokumentation der Ortsbesichtigung einschließlich Fotos, Zeichnungen, Grafiken) • Klar strukturierte Kennzeichnung der einzelnen Anlagenabschnitte • Hilfsmittel Checkliste in Anhang C

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5.2 Struktur der Gefährdungsanalyse Formale Darstellung • Feststellungen Darstellung der vorgefundenen Ausführungen in Schrift und Bild • Erläuterungen Vorgaben der technischen Regelwerke • Bewertung Begründung, warum die vorgefundene Ausführung zu einem gesundheitlichen Risiko führen kann • Risikoeinschätzung Bewertung der Wahrscheinlichkeit, dass der Mangel zu einer nachteiligen Veränderung des Trinkwassers nach TrinkwV führt oder ein gesundheitliches Risiko darstellen kann • Maßnahmen Aufzeigen geeigneter Möglichkeiten, wie ein Mangel oder ein Missstand beseitigt werden kann, so dass keine weiteren Risiken von dem Anlagenteil ausgehen können und die Anlage wieder bestimmungsgemäß betrieben werden kann.

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5.3 Vorgespräch mit dem Auftraggeber Wesentliche Informationen zur Anlage und Historie der Anlage 5.4 Dokumentenprüfung Anhang B gibt einen Überblick über zu prüfende Dokumente. Wichtiger Hinweis Bei Fehlen oder Unvollständigkeit der geforderten Unterlagen müssen diese vom Auftraggeber beschafft, erstellt oder in Auftrag gegeben werden. 5.5 Ortsbesichtigung zur Bestandsaufnahme Ortsbesichtigung einschließlich vollständiger Bestandsaufnahme (Überprüfung des Istzustands). 5.6 Überprüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Bestimmungsgemäße Nutzung der Trinkwasser-Installation im Gebäude sowie wichtiger Betriebsparameter (insbesondere Temperaturen an endständigen Entnahmestellen, in der Zirkulation und in der Trinkwassererwärmung)

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5.6.1 Hausanschlussleitung und Hausanschluss 5.6.2 Rohrleitungssystem und Dämmung 5.6.3 Stagnation 5.6.4 Trinkwassererwärmungsanlage einschließlich PWC-Zuleitung 5.6.5 Temperaturbereiche, Druckmessung und Volumenströme Eine Überprüfung der Temperaturen und Durchflussmengen an repräsentativen Abschnitten des Trinkwassernetzes ist unabdingbar.

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5.6.5.1 Temperaturmessung

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5.6.5.2 Volumenströme In Zirkulationssträngen, in denen die Funktion des hydraulischen Abgleichs nicht zuverlässig durch Temperaturmessungen nachgewiesen wird, müssen Volumenströme bestimmt werden. 5.6.5.3 Druckmessung Zur Beurteilung einer Trinkwasser-Installation kann auch die Bestimmung der Fließ- und Ruhedrücke im System von großer Bedeutung sein. Besonders relevant in Bezug auf die Hygiene ist die Einhaltung des Mindestfließdrucks an den Entnahmestellen zu Zeiten großer Wasserentnahmen. 5.6.6 Zirkulationssystem 5.6.7 Kennzeichnung und Zugänglichkeit 5.6.8 Werkstoff- und Produkteigenschaften, Eignung von Bauteilen 5.6.9 Sicherungseinrichtungen

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5.6.10 Anlagen zur Wasserbehandlung, Wasseraufbereitung 5.6.11 Einfluss der Gebäudeautomation auf die Trinkwasserbeschaffenheit 5.6.12 Angaben zu regelmäßigen Wartungen (Betriebsbuch) und zur Instandhaltungsplanung 5.7 Zusammenfassende Gesamtbewertung der Ergebnisse und Befunde Der Zeitrahmen für die zu ergreifenden Maßnahmen richtet sich nach der Schwere des Befunds. 5.8 Handlungsempfehlungen • betriebstechnische (z. B. Stell-, Steuer-, Regler- Einstellung z.B. der Temperaturen, Zirkulationspumpen) • verfahrenstechnische (z. B. Reinigung, gegebenenfalls thermische oder chemische Desinfektion) • bautechnische (z. B. Arbeiten an Leitungen, Armaturen) • organisatorische (z. B. Spülplan)

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5.8.1 Kurzfristige Maßnahmen sind unverzüglich umzusetzen und dienen der direkten Gefahrenabwehr 5.8.2 Mittelfristige Maßnahmen Sind innerhalb weniger Wochen umzusetzen 5.8.3 Langfristige Maßnahmen Bedürfen die einer längeren Vorbereitung 5.9 Literaturverzeichnis 5.10 Anlagen

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Anhang A Qualifikation des VDI-BTGAZVSHK- geprüften Sachverständigen A2 Voraussetzungen zur Qualifizierung • eine Ingenieurausbildung in einer einschlägigen technischen Fachrichtung, alternativ eine Anerkennung als staatlich geprüfter Techniker SHK oder Meister des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks und • eine bestandene Prüfung nach VDI/DVGW 6023, Kategorie A, mit VDI-Urkunde oder Fachkunde Trinkwasserhygiene des ZVSHK sowie • eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Bereich der Planung, Errichtung, dem Betrieb und der Beurteilung von Trinkwasser-Installationen A3 Qualitätsmerkmale von Schulungsanbietern, Schulungen und Unterweisungen A4 Qualifikation der Referenten A5 Themen und Inhalte der Schulung A6 Prüfung

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A7 Bescheinigung, Nachweis, VDI-Urkunde, Register • Bei positiver Entscheidung wird die Ausstellung des Ausweises und der Eintrag ins

VDI-TWH-Register vorgenommen. • Nutzungsrecht für das Zeichen „VDI-BTGA-ZVSHK-geprüfter Sachverständiger TWH“

in Verbindung mit einer zugehörigen Registernummer • Gültigkeit des Ausweises ist jeweils auf fünf Jahre befristet A8 Erworbene Handlungskompetenzen Qualifikation befähigt zur eigenständigen Durchführung der „Gefährdungsanalyse an der Trinkwasser-Installation nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 durch VDI-BTGA-ZVSHK-geprüften Sachverständigen TWH“.

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Anhang B Dokumentenprüfung • Raumbuch • aktuelle Wasseranalyse des Versorgers • Hinweise des Wasserversorgers • Planungs- und Berechnungsgrundlagen aller Gebäudeteile (einschließlich korrosionschemischer Beurteilung der ausgewählten Werkstoffe) • Anlagenbeschreibung und -daten • aktuelle Revisionspläne und Rohrleitungsschemata • Wartungs- und Bedienungsanleitungen (gegebenenfalls Produkt-/Sicherheitsdatenblätter) angeschlossener Apparate und Einrichtungen • Sicherheitsdatenblätter etwaiger eingesetzter chemischer Zusatzstoffe zur Trinkwasserbehandlung • Protokoll der Hygieneerstinspektion (bei Gebäudeabnahme nach 1. April 2013) • Protokoll über die Dichtheitsprüfung • Protokoll über die Spülung und Erstinbetriebnahme • Prüfbericht der allgemeinen mikrobiologischen Beprobung zur Inbetriebnahme • Übergabeprotokoll mit Dokumentation der Einweisung des Betreibers (Einweisung nach VDI/DVGW 6023, Kategorie C) • Instandhaltungs- bzw. Hygieneplan • Betriebsanweisungen zur Nutzung der Trinkwasser-Installation • Nachweise über die Durchführung der regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen • Protokolle über etwaige Spül- und Reinigungsmaßnahmen • Protokolle über etwaige Desinfektionsmaßnahmen • Dokumentation über etwaige Reparaturarbeiten • Prüfberichte bisheriger Trinkwasser

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Anhang C Checkliste – Bestandsaufnahme (Beispiel)

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• Mit Unterstützung eines Fachgremiums von Experten

entwickelte die Firma DomaCheck ab 2013 die

Softwareanwendung DC Inspector.

• Ziel war es ein Werkzeug für die Praxis zu erstellen, das die

Forderungen der UBA Empfehlung abbildet und dem

Analysten durch hinterlegte Sollanforderungen aus den

Normen, Vorschriften und Regelwerken eine Hilfestellung

bei der Bewertung der Hygienischen Risikien bietet.

• Neben der systematischen Abarbeitung einer GFA vor Ort

wurde die bisher aufwendige Berichterstellung durch den

Berichtsgenerator und der Berichtsvorlage automatisiert.

• Der DomaCheck Inspector ist seit Januar 2015 verfügbar

und wird ständig weiterentwickelt.

DomaCheck Inspector

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• Herzstück der Software ist der Anlagenplan Aus dem Bauteilkatalog wird vor Ort die Anlage zusammengestellt

Anlagenplan

DomaCheck Inspector

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• Bauteildokumentation

Aufnahme von Bauteildetails und Fotos

Bauteildokumentation

DomaCheck Inspector

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• Bauteilbewertung mit Unterstützung durch:

Hinterlegte Soll- Istzustände aus Normen und Richtlinien mit Maßnahmen

Bauteilbewertung

DomaCheck Inspector

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• Festlegung der Messpunkte

Erstellung erweiterter Probenahmeplan, Temperaturprofil

Probenahmeplan Temperaturprofil

DomaCheck Inspector

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• Checkliste welche geforderten Dokumente vorhanden sind

Dokumentationsgrundlage

DomaCheck Inspector

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• Checkliste zur Bewertung des Untersuchungsberichts

Bewertung vorliegender Untersuchungsergebnisse

DomaCheck Inspector

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• Automatisierte Berichterstellung

Verknüpfung der individuellen Eingaben mit Berichtsvorlage

Berichterstellung

DomaCheck Inspector

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dipl.-Ing. (FH) Maximilian Bergmann

DomaCheck GmbH

Trostberger Straße 2 | 83342 Tachtering/Emertsham

T +49 8622 9872270 | M +49 179 2329568 [email protected]

http://www.domacheck.de