7th Media and Telecoms Convergence Conference 2010 - Conference delegates’ evaluation results
Regulation and Competition law in Swiss Telecoms Markets
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Transcript of Regulation and Competition law in Swiss Telecoms Markets
Bundesamt für Kommunikation
Aktuelle Regulierungsprobleme in
Telekom-Märkten
Roberto Balmer
BAKOM
Universität St. Gallen, 17. Mai 2013
Die präsentierte Meinung ist diejenige des Autors und deckt sich nicht zwangsläufig mit derjenigen des BAKOM
2
Agenda
1) Einleitung
- Telekom Rahmenbedingungen
- Weshalb Wettbewerb fördern
- Übersicht Wirtschaftspolitik (Mikro)
- Regulierungsprozess
2) Wettbewerbsprobleme identifizieren (Marktmacht)
3) Wettbewerbsprobleme lösen (Regulierungsmittel)
4) Praxis
- Technologie
- Verfahrensabläufe
- Entbündelung des Teilnehmeranschlusses
- Mietleitungen
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
3
Telekom Rahmenbedingungen 1/2
Wichtigste Dienste: Festnetz- und Mobiltelefonie und Internet
1998 - Aufteilung des Bundesbetriebs PTT in Swisscom AG und Post
- Börsengang der Swisscom. 33% der Aktien werden verkauft.
- Der Bund kontrolliert die Swisscom weiterhin mit einer Beteiligung
von 66% welche er über die Jahre auf 56% (2013) abbaut.
- Die Kontrolle wird durch einen Bundesvertreter im Verwaltungsrat
und strategische (keine operativen) Ziele des Bundesrats ausgeübt
- Liberalisierung: Andere Anbieter dürfen Telekomdienste anbieten
2000 - Swisscom (35%) und andere Aktionäre verkaufen ihre Beteiligung an
der Cablecom.
- Erstes Swisscom ADSL Angebot
1998 Sicherstellung, dass andere Anbieter auch in den (Telefonie) Markt
eintreten können: Festlegung der Bedingungen (Regulierung) von
unverzichtbaren Zugangsprodukten des Ex-Monopolisten (z.B.
Interkonnektion, z.B. Carrier Selection)
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
4
Telekom Rahmenbedingungen 2/2
2007 Sicherstellung dass andere Anbieter auch in den (Breitband) Markt
eintreten können, durch Regulierung von unverzichtbaren
Zugangsprodukten des Ex-Monopolisten (z.B. Entbündelung des
Kupferanschlusses)
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
2007 Volksabstimmung Stadt Zürich, Entscheid der Gemeinde über das EWZ
ein Glasfasernetz zu bauen (Kredit 200 Mio. Fr.)
2011 “Round Table“ der ComCom
- Standardisierung der Glasfaseranschlüsse
- Koordination des Netzausbaus (Multifasermodell)
2012 Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen Aufbau von 4G Netzen
2012/3 BAKOM Arbeitsgruppe für Hochbreitband (NGA)
Abdeckungsperspektive
1. Nachfrageanalyse
2. Breitbandatlas
3. Leitlinien für Gemeinden
5
Übersicht Wirtschaftspolitik (Mikro) Wettbewerbspolitik
Regulierungspolitik
rot in der Schweiz im Gegensatz zur EU nicht oder nur teilweise der Fall
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
Struktur Unabhängige Wettbewerbsbehörde (Weko) Unabhängige Regulierungsbehörde (z.B.
ComCom (Telekom), Elcom (Elektrizität),
SKE (Schiene))
Anwendungs
-bereich
- Kartelle (Art. 5 KG)
- Zusammenschlüsse (Art. 9 KG)
- Missbrauch von Marktmacht
(Verweigerung Geschäftsbeziehungen,
Diskriminierung, unangem§essene
Preise, etc.) (Art. 7 KG)
- öffentliche Beihilfen
- Interventionen in Bereich wo nach der
Liberalisierung noch Marktbeherrschung
weiterbesteht (Art. 11 FMG)
- Endkunden und Vorleistungsmärkte
Regulierungs
-mittel
- Bussen (max. 10% des Umsatzes)
- Untersagung von Zusammenschlüssen
(oder Zulassung mit Auflagen)
- Bei Kartellen strafrechtliche Verfolgung
beteiligter Manager
Wahl und Erzwingung der der
Regulierungsmittel:
- Zugang
- Transparenz
- Nicht-diskriminierenden Bedingungen
- Kostenorientierten Preisen (z.B. LRIC)
Konsultation - Konsultation der Regulierungsbehörde - Konsultation der Wettbewerbsbehörde
Timing - ex-post - ex-ante
Frequenz - Gelegentliche Interventionen - Kontinuierliche Interventionen
Ziel Sicherstellung von Wettbewerb Sicherstellung von Wettbewerb, allenfalls
weitere Ziele
6
Markt-
definition
Markt-
beherrschung
(MB)
Wahl
Regulierungs-
instrumente
(Remedies)
Implemen-
tierung
Regulierungs-
instrumente
«Spielfeld
abgrenzen»
Besteht ein
Wettbewerbs-
problem?
Lösung des
Problems Implementierung
Regulierungsprozess Arbeitsteilung Wettbewerbsbehörde - Regulierungsbehörde
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung*. In den Nachbarstaaten muss die Regulierungsbehörde mit dem «Drei
Kriterien Test» für die regulierten Märkte zeigen
1) Dass eine Intervention der Wettbewerbsbehörde nicht ausreicht
I.d.R. wo häufige, rasche und aufwändige Marktinterventionen notwendig sind - also wo antikompetitives Verhalten
weit verbeitet ist - und wo die Setzung einer Busse das Wettbewerbsproblem nicht löst.
Missbrauch von Marktmacht (z.B. unangemessene Preise) ist insbesondere oft schwer zu beweisen. Wo eine rasche
Intervention notwendig ist, ist die Regulierung effektiver, da kein Missbrauch nachgewiesen werden muss.
2) Dass hohe Markteintrittshürden bestehen (z.B. versunkene Kosten)
In solchen Fällen macht es Sinn den Markteintritt von alternativen Anbietern urch regulierte Zugangsprodukte
sicherzustellen
Und 3) Dass Keine langfristigen Tendenzen zu Wettbewerb erkennbar sind (z.B. Potentieller Wettbewerb)
Ablauf Regulierung
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
Quelle: ERG Report on Guidance on the application of the three criteria test
* Aber u.a. BVGer Urteil Mobilterminierung B-2050/2007 vom 24. Februar 2010
7
Wettbewerb sicherstellen – Weshalb? • Monopolist, ein Gut:
• Bei p≠MC Wohlfahrtsverlust - «deadweight loss»
• Keine Wettbewerbspreise? Mögliche Gründe: Ausübung von Marktmacht über
Preise («conduct») oder z.B. Steuern
• Volkswirtschaftslicher Nutzen wird bei Wettbewerbspreisen maximiert. Dieser
Preis kann Resultat des freien Wettbewerb sein oder auch durch einen
Regulator festgesetzt werden.
Quelle: Tirole, Industrial Organization, Kap. 1
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
8
Marktdefinition 1) Sachlich relevanter Markt (Art. 11 Abs. 3a VKU)
„Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden.“
2) Räumlich relevanter Markt (Art. 11 Abs. 3b VKU)
„Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet.“
Praxis:
Von kleinstmöglicher Marktdefinition ausgehen.
- Markt erweitern wenn Nachfrager bei Preiserhöhung signifikant auf Gut ausweichen
- Markt allenfalls auch erweitern wenn Anbieter bei Preissenkung problemlos auch das andere Gut anbieten können (z.B. Migros/Globus)
- Allenfalls Märkte noch unterteilen wenn unterschiedliche Wettbewerbsverhältnisse vorliegen (z.B. Netzteile oder regional).
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
9
MB: Structure-Conduct-Performance
Quelle: Davis, Quantitive Techniques for Competition and Antitrust Analysis, Kap. 6
• Vor dem Aufkommen der Spieltheorie (Nash) beherrschte das simple SCP Paradigma die
Industrieökonomik (1950er Jahre)
• Kausalität zwischen der Marktstruktur, (Wettbewerb) und Marktergebnis (z.B. Preis, Profit)
• Bain (1950): Regressionen von Profiten auf die Marktstruktur (HHI) - jeweils positive
Koeffizienten; direkte Kausalität.
• SCP ist eher veraltet (Marktstruktur nicht exogen, Profit schwer zu messen).
Strukturparameter (Anzahl Anbieter, Marktanteile, HHI) werden in Marktanalysen jedoch als
wichtige Indikatoren weiterhin beigezogen.
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
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MB: New Empirical Industrial Organization
• SCP ist «old IO», «NEIO» ist kohärent mit Spieltheorie; Beispiel
• Strukturelle Nachfrage/Angebotsmodelle können mit entsprechenden Preis-,
Volumendaten etc. die direkte «Messung» der Wettbewerbsintensität erlauben.
• Nachfrage
• Inverse Nachfragefunktion (1)
• Marginalkostenfunktion
• Angebot; F.O.C. des Profitmaximierungsproblems welches dank Lamda ist in der
Lage sowohl PC, Cournot oder Kartell räpräsentieren:
F.O.C.
• Lamda=«conduct»
• Daraus folgt Angebotsrelation (2)
Quelle: Bresnahan 1982. “The oligopoly solution concept is identified”
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
11
• Simultane ökonometrische Schätzung von (1) und (2)
(1)
(2)
• Identifikation wie üblich: Eine Gleichung ist identifiziert, wenn mindestens eine Variable
von der Gleichung ausgeschlossen ist. Wenn es also ein Variable gibt, die ausschliesslich
die Nachfrage verschiebt (z.B. Haushaltseinkommen), ist die Angebotsfunktion identifiziert
und umgekehrt (Kostenschieber können z.B. Inputpreise sein).
• In diesem Fall können die meisten Parameter geschätzt werden (inkl. Nachfrage-
elastizitäten etc.). Gamma erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf Lamda (Marktmacht).
Lösung
1) Wenn man Beta1 (daher die Kostenfunktion) kennt, erlaubt Gamma die Berechnung von
Lamda. Also z.B. wenn man weiss/annimmt dass MC konstant sind (Beta1=0).
2) Wenn neben Kosten und Nachfrageschiebern auch nachfragerotierende Variablen (Z) zur
Verfügung stehen (d.h. Variablen, die neben dem Niveau auch Steigung der Nachfragefunktion
verändern) ist ebenfalls eine Schätzung möglich.
Neue Nachfrage
Neue Angebotsrelation mit Interaktionsterm
(2’)
- Schliesslich kann man z.B. ökonometrisch testen ob Lamda=0 oder nicht. Tests sagen uns
welche Wettbewerbsmodalität die beobachteten Daten am besten erklärt.
- Regressionen in der Schweiz noch eher rar, international auf dem Vormarsch.
MB: New Empirical Industrial Organization
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
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Regulierungsinstrumente Schweiz
• Regulierungs-
instrumente
(Art. 11 FMG)
• Preisregulierung
(Art. 54 FDV)
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
13
Praxis
• 1998-2007: Nur Regulierung der Interkonnektion
• Ab 2007: u.a. Entbündelung der letzten Meile
Nur Kupfer
Nur Kupfer
Kupfer und Glas
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
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Technologie
Manhole
Kupfer max. 750m
Kupfer max. 200m
Glas
Kupfer
Street
Cabinet
Fiber to the
Curb (FTTC)
VDSL Fiber to the
Street (FTTS)
Fiber to the
Building (FTTB)
Fiber to the Home
(FTTH)
ADSL Anschluss- zentrale
Swisscom
„Letzte Meile“, «Teilnehmeranschluss»
BEP
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
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Ausschl.eigene Infrastruktur
(unabhängiger Zugang
zum Endkunden)
Das Telekom-Business für OLOs
Entbündelung
Anschlusszentrale
Purer Weiterverkauf von
Produkten an Endkunden
BBCS/Bitstream - DSLAM (Schweiz, EU) - parent Node (EU) - distant Node (EU)
Entbündelung
Street-Cabinet
Entbündelung
Manhole
Entbündelung
Gebäude
Nötige Zugangsprodukte (Kupfer & Fiber)
für alternative Anbieter ab Zugangspunkt
Einkauf Mietleitung (inkl. Ethernet)
Einkauf Dark Fiber
Einkauf Kabelkanalisation
Eigene Infrastruktur
+
Unterstützende Wholesaleprodukte (um den
Zugangspunkt überhaupt zu erreichen)
Physisches
Netz OLO Zugangspunkt
X
Beispiel: Fernnetz
Anschluss-
zentrale
Street-
cabinet
Man-
hole
I
G
An
teil
eig
en
e In
fra
str
uktu
r
Glasfaser alternativer Anbieter (siehe auch rechte Seite)
Glasfaser marktbeherrschende Anbieter
Kupfer marktbeherrschender Anbieter
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
16
Praxis: Ablauf der ex-post
Regulierung in der Schweiz generell • Basisangebote der marktbeherrschenden Anbieterin
• Verhandlung der Marktteilnehmer (Verhandlungsprimat)
• Bei Dissens: Gesuch zuhanden der ComCom –
Zweiparteienverfahren
• Anhörung der beiden Parteien
• Falls notwendig Abklärung der Marktbeherrschung
• Kostennachweis der marktbeherrschenden Anbieterin
• Beurteilung des Kostennachweises/Überprüfung der
Rechtsanwendung
• BAKOM stellt Verfügungsantrag & ComCom erlässt
Verfügung (anfechtbar nur vor BVGer)
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
17
Fallbeispiel TAL
• Was ist eine TAL?
• Eröffnung des Verfahrens
• Frage der Marktbeherrschung
• Kostennachweis
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
18
Abriss Prozessgeschichte
• August 2007: diverse Gesuche zu den Bedingungen und Preisen des TAL-Angebots von
Swisscom
• August 2007: Marktbeherrschung bei TAL Leitungen von Swisscom nicht bestritten, d.h.
wird in diesem Markt keine Marktdefinition und Marktanalyse durchgeführt.
- Aber: In der Regel hohe Fixkosten, tiefe Marginalkosten, subadditivität,
Bereitstellung durch nur ein Unternehmen kostengünstiger: natürliches
Monopol*.
- FTTH?
• Dezember 2007: Übergabe des Kostenmodells COSMOS, Prüfung der eingereichten
Beweismittel und der Kostenallokation (Kostennachweis) bis Mai 2008
• Mai 2008: Konsultation des Preisüberwachers
• Juli-August 2008: Schlussstellungnahme der Parteien
• September 2008: Ausarbeiten des Verfügungsantrags
• Oktober 2008: Eröffnung der Verfügung durch die ComCom
14 Monate, andere Verfahren z.T. noch länger. Problematik von «ex-post».
*Quelle: Z.B. Amt für Kommunikation Liechtenstein: «Marktanalyse physischer Netzzugang (M4)», 2009
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
19
Preisberechnung TAL 1/3
• LRIC=Long run incremental costs
• Produkt Kupfer-Teilnehmeranschluss, verlegt in Kabelkanalisationen im Anschlussnetz
• Der regulierte Zugangspreis orientiert sich ausschliesslich an den Kosten für die
Bereitsstellung dieses Zugangsprodukts!
• Frage: Welche Kosten würde ein effizienter Anbieter haben um die bestehenden
Haushalte in der Schweiz mit einer Kupferleitung vom Haus bis in die lokale
Anschlusszentrale zu erschiessen.
• Antwort: Vor allem «Neuerstellung» Kabelkanalisationen (Bauarbeiten), «Einzug» Kabel,
Verwaltungskosten.
• Kostenberechnung basierend auf Kostennachweis von Swisscom für einen effizienten
Anbieter; ComCom korrigiert wo nötig.
• Ähnlich wie «Vollkosten» (Vorlesung 4-4), jedoch mit Anpassungen. Vollkosten nutzen
tatsächliche/historische Kosten der Unternehmung und eliminieren Anreize zur
Kostenreduktion.
• Daher werden die Kosten eines effizienten Anbieters simuliert. Die Anreize für die reale
Unternehmung effizienter zu werden bestehen daher auch bei Regulierung weiter. Die
Kosten werden je nachdem nutzungsbasiert oder preisbasiert zugeschlagen
(«preisbasiert» wird z.B. wird neben direkten Kosten ein Zuschlag für
«Verwaltungskosten» von 6% auf regulierte Dienste angewandt).
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
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Preisberechnung TAL 2/3 • Der Zugangspreis orientiert sich in der Schweiz also ausschliesslich an den Kosten des
Zugangsprodukts!
a) Also keine ECPR in der Schweiz. Bei ECPR würde der Ex-Monopolist zusätzlich zu
den Kosten für das Verlieren von Profiten auf dem Endkundenmarkt entschädigt
(Opportunitätskosten).
Grund: Ex-Monopolist kann diese Kunden auch halten wenn er effizienter ist bzw. sich
im Endkundenmarkt durchsetzt. Er muss nicht dafür kompensiert werden in
Wettbewerb einzutreten.
Risiko dass Wettbewerb (Ziel!) auf dem Endkundenmarkt negative Einflüsse auf die
Qualität hat existiert; es wird u.a. durch die Grundversorgung minimiert.
b) Also ebenfalls keine Ramsey Preise - welche den volkswirtschftlichen Nutzen
maximieren unter der Bedingung, dass das Unternehmen seine Kosten decken kann
(inkl. Fixkosten). Diese hängen von der Nachfrage (bzw. -Elastizitäten ab), ähnlich
wie die Monopolpreise.
Sie werden in der Praxis nicht benutzt, da Nachfrageelastizitäten geschätzt
werden müssen und die Methoden dafür noch zu wenig verbeitet und
verlässlich sind
*Quelle: Österreichische Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung: «Ansatz der FL LRAIC», 1999
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
21
Preisberechnung TAL 3/3
• Der Preis für die TAL wurde beim Entscheid 2008 von
ursprünglich 31.00 CHF auf 18.18 CHF pro Monat gesenkt
• Innerhalb von zwei Jahren wurden 56‘843 TAL entbündelt
• Inzwischen jedoch rückläufig bei ca. 10% der Anschlüsse
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
22
Bonus - Fallbeispiel Mietleitungen (MLF)
• Einzelmarktbeherrschung
• Datenübertragungskapazität zwischen beliebigen zwei Punkten in der Schweiz, z.B.
1Gpbs/1Gpbs
Verfahrensgegenstand
Angebotspflicht: Swisscom anerkennt Marktbeherrschung lediglich bei traditionellen
Mietleitungen im Anschlussnetz/terminierenden Netz bis 2 Mbits ausserhalb der 6
Agglomerationen.
Festsetzung kostenorientierter Preise, einzelne Vertragsbestimmungen (Reziprozität,
Zins);
Rechtliches:
- BVGer bestätigt: Keine Beschränkung nach Art. 11 FMG auf bestehendes Kupfernetz,
da nicht explizit erwähnt.
- ComCom ist nicht an Gutachten der Weko gebunden, auch ihr ist bei
Wettbewerbsfragen in Telekommunikationssachen Expertenstatus zu attestieren.
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
*Quelle: ComCom Teilverfügung Mietleitungen 10.3.2010 und BVGer Entscheid 2969/2010 vom 28.2.2012
23
Telekomnetze in der Schweiz
Trunkorte /
Trunknetz
Keine Trunkorte /
Terminierendes Segment des
Netzes
Basel
Zürich
St. Gallen
Lausanne
Bern
Genf
Luzern
Biel
Kriens
Chur
Davos
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
24
Marktanalyse - Überblick
• sachlich relevanter Markt: sämtliche mietleitungs-fähigen Übertragungstechnologien (insbes. Kupfer, Glas, alle Bandbreiten)
• räumlich relevanter Markt: national einheitlicher Markt
• Trunksegment: Netz in dem Verbindungen von mind. 3 verschiedenen Anbieterinnen mit eigener Infrastruktur besteht
keine Marktbeherrschung;
• Terminierendes Segment: Netz in dem Verbindungen von weniger als 3 verschiedenen Anbieterinnen mit eigener Infrastruktur besteht
Marktbeherrschung
Einleitung Wettbewerbsproblem
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Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
25
Sachlich relevanter Markt (BVGer) • Koax Mietleitungen sind keine Substitute. Ringförmige
Ausbaustruktur bei CATV Netzen führt zu grossen
Bandbreitenschwankungen. „Pseudowire“ heute irrelevant (aber in
Zukunft sorgfältig zu prüfen).
• Richtfunk Mietleitungen sind keine Substitute (Sichtkontakt
notwendig, Interferenzen).
• Fazit: Mietleitungen auf Basis von Kupfer und Glas relevant
• TAL/Kabelkanalisationen: Nachfrageseitig keine Substitute für
alternative Anbieter, da „grosse Investitionen“ notwendig um
Mietleitungen herzustellen (also andere Wertschöpfungsstufe).
• Marktunterteilung bei 2 Mbits? Nachfrageseitig fehle eine
Substitutionslücke, da es keine grossen Bandbreitensprünge gebe.
Die Marktanteile seien genügend homogen in den verschiedenen
Klassen (>50%), deshalb seien weitere empirische Analysen (SSNIP)
auch nicht notwendig.
• Schliesslich: Ein einziger gemeinsamer Wholesale + Endkunden-
markt (weitgehend identische Produkte)
Einleitung Wettbewerbsproblem
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Wettbewerbsproblem
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Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
26
Räumlich relevanter Markt
• Swisscom: fordert räumliche Abgrenzung von 6 Agglomerationen wo Wettbewerb bei terminierenden Segmenten herrscht
• ComCom: nicht notwendig, da Wettbewerbsverhältnisse landesweit (noch) genug homogen (Marktanteile >50%)
• BVGer bestätigt: Das Gebiet kann dann national definiert werden, wenn die Wettbewerbsverhältnisse eine gewisse Homogenität aufweisen. Es sei nicht in Zweifel zu ziehen, dass der Swisscom Marktanteil bei den Mietleitungen im terminierenden Netz in der hier relevanten Zeitspanne in den sechs Agglomerationen und der übrigen Schweiz relativ einheitlich war.
Einleitung Wettbewerbsproblem
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Wettbewerbsproblem
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Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
27
Trunknetzdefinition 1/2
ComCom: Trunknetz ist das Netz welches Orte verbindet wo 3+ Anbieter mit
eigener Infrastruktur präsent sind.
Weko: hält an Fernnetz mit 18 PoI fest. Dies sei eine „pragmatische Lösung“.
Swisscom: Einverstanden mit dem ComCom Grob-Konzept, jedoch sei das
Trunknetz zwischen Swisscom Zentralen zu definieren in welchen
Kollokationen mit mindestens 2 weiteren Anbietern bestehe; Anbindung mit
eigener Infrastruktur sei nicht notwendig.
BVGer: “Die Vorinstanz legt überzeugend dar, dass die Netzhierarchie im
Mietleitungsmarkt aus technischer Sicht keine Relevanz hat und sich
die Wettbewerbsbedingungen im Backbone wegen des Ausbaus der eigenen
Infrastrukturen durch die alternativen Anbieterinnen markant verändert
haben.»
Die WEKO erläutere nicht, wie ein Fernnetz unabhängig von den
technischen Vorgaben der Beschwerdeführerin zu definieren wäre.
Ebenso wenig trägt ihre Marktabgrenzung den Entwicklungen der
Wettbewerbsbedingungen im Backbone in einer Weise Rechnung, wie
dies das detaillierte und dynamische Konzept der Vorinstanz tut.“
Einleitung Wettbewerbsproblem
identifizieren
Wettbewerbsproblem
lösen
Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
28
Trunknetzdefinition 2/2 (41 Orte)
BVGer bestätigt weiter:
• Das Swisscom Kriterium 2 Kollokationen schliesse nicht aus, dass zwischen
Trunkorten weniger als 3 parallele Verbindungen bestünden.
• Die Anzahl Anbieter sei aber nur ein Indiz für Wettbewerb um eine sinnvolle
Marktabgrenzung vorzunehmen. Bei der Analyse der Marktstellung im Trunknetz müsse
überprüft werden ob tatsächlich Wettbewerb herrscht.
Anmerkung: International werden neben der Anzahl Anbieter z.T. auch weitere Kriterien
wie z.B. Marktanteile, Preisunterschiede herbeigezogen*.
• PoP im Trunknetz müssen über eigene oder langfristig gemietete Infrastruktur
angebunden sein. Dies ist für die Wettbewerbsfähigkeit alternativer Anbieterinnen
unerlässlich.
*Quelle: ERG Common Position On Geographic Aspects of Market Analysis (definition and remedies)
Einleitung Wettbewerbsproblem
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Wettbewerbsproblem
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Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
29
Marktstellung terminierendes Netz
• >50% Marktanteil von Swisscom
Eigenleistungen der Anbieter müssen von der ComCom nicht
berücksichtigt werden, da der Einbezug von Eigenleistungen bei der
Berechnung der Marktanteile auf dem kombinieren Vorleistungs- und
Endkundemarkt zu Doppelzählungen führen würde.
• Einzige schweizweite Anschlussinfrastruktur
• Verbund- und Grössenvorteile
• Finanzkraft
Einleitung Wettbewerbsproblem
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Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
30
Marktstellung im Trunknetz
Das BVGer korrigiert: • Keine Marktanteile:
„Die Vorinstanz nimmt in ihren Stellungnahmen im Beschwerdeverfahren für sich in
Anspruch, sie habe bei der Prüfung der Marktstellung die Wettbewerbsverhältnisse
im Trunknetz detailliert und konkret analysiert. Eine derartige Untersuchung geht
aus der Verfügung allerdings nicht hervor. Die Vorinstanz scheint den Wettbewerb
zu bejahen [..] ohne weiter abzuklären, ob der durch die Anzahl der Verbindungen
indizierte Wettbewerb tatsächlich besteht.“
• Die Frage sei zwischen den Parteien jedoch nicht streitig, da sich BF, BG, Vorinstanz
und Weko einig seien, dass auf dem Trunknetz Wettbewerb herrsche. Deshalb und auch
da die ComCom Einschätzung „plausibel“ erscheine sehe das BVGer keinen Anlass für
weitere Abklärungen.
Einleitung Wettbewerbsproblem
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Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen
31
Potentieller Wettbewerb
BVGer bestätigt:
• Markteintritte der EWs könnten innert einer Frist von ca. zwei
Jahren nicht in ausreichendem Mass erfolgen, um den
Mietleitungsmarkt bereits heute zu disziplinieren.“
• Wie die WEKO in ihrem Gutachten festgestellt habe, sei die
Wettbewerbsintensität auf städtischem Gebiet zudem sehr
heterogen. Dies werde auch in der für den potenziellen Wettbewerb
relevanten Zeitspanne von zwei bis drei Jahren so bleiben.
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Mietleitungen
32
Fragen?
Roberto Balmer
Bundesamt für Kommunikation
Zukunftstr. 44
2501 Biel
Tel. +41 32 327 56 43
33
BACKUP- MLF - Regulierungskonzept
Basel
Baden
Luzern Ebikon
Kriens
Neuenho
f
Wettinge
n
Birmensdorf
Bettinge
n
Riehen
Binninge
n
Allschwil
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Praxis
Entbündelung TAL Praxis
Mietleitungen