RDG Praxiswissen 2012-3
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RDG MANAGEMENT-BERATUNGEN GMBH · www.rdg-gmbh.de
Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff · HRB 50 314 Köln
50968 KÖLN Mathiaskirchplatz 5 Tel 0221 / 93 55 88 0 Fax 0221 / 93 55 88 55 [email protected]
15834 RANGSDORF Fontaneweg 4 Tel 033708 / 52 97 00 Fax 033708 / 52 97 09 [email protected]
22085 HAMBURG Hofweg 5 Tel 040 / 25 33 64 90 Fax 040 / 25 33 64 91 19 [email protected]
70597 STUTTGART Weidachstr. 5 Tel 0711 / 72 20 77 90 Fax 0711 / 72 20 77 99 [email protected]
60596 FRANKFURT Gartenstr. 143 Tel 069 / 21 08 56 00 Fax 069 / 21 08 56 99 [email protected]
99084 ERFURT Bonifaciusstr. 15 Tel 0361 / 55 12 67 4 Fax 0361 / 55 12 67 6 [email protected]
RDG-Praxiswissen Ausgabe 03/2012
Mittelstand und Finanzierung
MANAGEMENT-BERATUNGEN KÖLN · BERLIN · HAMBURG · STUTTGART · FRANKFURT · ERFURT
News
Prüfungspflicht bei Krisenanzeichen
RDG begleitet Eigenverwaltungen
Latest News: Überschuldung und IDW ES 6
Praxisfall Messebau
Schlechte Marge trotz guter Marktlage
Köpfe der RDG
RA und Betrw. (IWW) Alexander Terhardt
RDG-Praxiswissen
Mittelstand und Finanzierung
Ausgabe 03 / 2012 2
News ...
... aus Wirtschaft und Wissenschaft
Prüfungspflicht bei Krisenanzeichen
Regressansprüche von Insolvenzverwaltern bei „redlichen“ Geschäftsführern
häufen sich. Jetzt erhöht auch der Bundesgerichtshof seine Anforderungen an Ge-
schäftsführer von Unternehmen, die Krisenmerkmale aufweisen.
Der BGH stellt klar, dass ein Geschäftsführer unterjährig prüfen muss, ob Insol-
venztatbestände erfüllt sind. Kann er das nicht, wird die Beauftragung einer fach-
lich qualifizierten Person verlangt.
Um eine Haftung trotz Beauftragung eines Beraters zu vermeiden, hat der Ge-
schäftsführer auf eine unverzügliche Vorlage des Berichts hinzuwirken. Gegen-
stand der Beratung muss auch die Prüfung der Insolvenzreife gewesen sein.
Das Urteil ist für viele Geschäftsführer von weitreichender Bedeutung. Im Insol-
venzfalle können sie die Wahrscheinlichkeit von Regressansprüchen nur verrin-
gern, wenn bei ersten Krisenanzeichen qualifizierte Berater unverzüglich eine
Fortführungsprognose unter Beachtung von Insolvenztatbeständen erstellt haben.
Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2012, BGH II ZR 171/10
Latest News: Überschuldungstatbestand und IDW ES 6 geregelt
Der Bundestag hat die Befristung des „neuen“ Überschuldungstatbestands auf-
gehoben. Das IDW hat den überarbeiteten Entwurf des S6 im Dezember ange-
nommen.
... aus unserem Haus
Betriebswirtschaftliche Unterstüzung bei Eigenverwaltungen
Seit Einführung des ESUG hat RDG Eigenverwaltungen betriebswirtschaftlich be-
gleitet. In enger Abstimmung mit dem Unternehmer und dem jeweiligen Sachwal-
ter werden betriebswirtschaftliche Analysen durchgeführt und Planungsszenarien
erstellt. Die Arbeiten gehen in den sog. Insolvenzplan ein, der eine durchgreifende
Sanierung des Unternehmens zum Ziel hat.
Die Insolvenz bietet sich als Sanierungsweg in ausgewählten Fällen an. In unse-
rer Beratung zeigen wir auf, inwieweit eine insolvenzliche Sanierung Vorteile ge-
genüber einer vorinsolvenzlichen Sanierung haben kann.
Wir vermitteln Insolvenzverwalter, die nicht generell die Zerschlagung, sondern
vielmehr die Erhaltung von Unternehmen bezwecken. Mit ihnen gemeinsam erhal-
ten wir im Sinne der Beteiligten, Mitarbeiter und Gläubiger sanierungsfähige Ge-
schäftsmodelle auch nach Eintritt der Insolvenz.
RDG-Praxiswissen
Mittelstand und Finanzierung
Ausgabe 03 / 2012 3
Praxisfall Messebau -
Verluste bei guter Marktlage
Das Unternehmen ist für gute Leistungen in der Planung und Umsetzung von
Messeständen bekannt. Nach Umsatzrückgängen während der Finanzkrise in 2008
erfreut es sich seit 2 Jahren einer guten Nachfrage, die zu einer zufriedenstellenden
Auslastung führt.
Anfang 2012 hat der Unternehmer erkannt, dass das Unternehmen trotz dieser
guten Ausgangslage unter wirtschaftlichem Druck steht. Nach der Fertigstellung
der Bilanz 2011 wird ihm ein Verlust von T€ 50 deutlich.
Im laufenden Geschäftsjahr 2012 spitzt sich der wirtschaftliche Druck zu. Per
Mai wird ein vorläufiger Verlust von rd. T€ 100 ausgewiesen. Die Liquidität ist –
weil sich das Unternehmen während der jetzt guten Monate über
Vorkasse/Anzahlungen finanziert – gut. Er weiß nicht, was schief läuft.
RDG-Beratungsansätze:
Analyse der Abläufe von Beauftragung bis Abwicklung, Prüfung der Kalku-
lationsgrundlagen
Identifikation veralteter EK-Preise bei der ansonsten methodisch korrekten
Kalkulation als Problemursache
Schaffung des Problembewusstseins, dass eine gute Liquiditätslage wirt-
schaftliche Probleme kaschiert und dass zeitversetzt Liquiditätsprobleme
entstehen werden
Zusammenstellen von Maßnahmen zur Vermeidung von Liquiditätsprob-
lemen und Verbesserung der Rentabilität
RDG-Ergebnisse in Form eines Handlungsplans:
Einführung einheitlicher Kalkulationsgrundlagen bei allen Projektleitern
und Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Angebotserstellung
Reduzierung der Angebotszahl in nicht rentierlichen Märkten (Verbesse-
rung Beauftragungsquote), im Übrigen detailliertere Vorkalkulationen
Einführung eines zentralen Einkaufs zur Verbesserung der Marge sowie ei-
nes zentralen Kundenmahnwesens zur Reduzierung von Ausfallrisiken
Reduzierung externer Montageleistungen (Subunternehmer) zwecks Erhö-
hung der Auslastung eigener Montagekräfte
RDG-Tipp:
Zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen frühzeitig
strukturelle Veränderungen herbeiführen
Methodisch richtige Kalkulationen, die auf veralteten Daten
beruhen, führen schleichend zur Ertragskrise
RDG-Praxiswissen
Mittelstand und Finanzierung
Ausgabe 03 / 2012 4
Köpfe der RDG
Herr RA und Betrw. (IWW) Alexander Terhardt, Jahrgang 1974,
ist gebürtiger Westfale.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und
Nimwegen, hat er in Bielefeld den Examiniertenkurs im Deut-
schen und Europäischen Wirtschaftsrecht besucht. Nach Tätig-
keiten in einer Handwerkskammer und wirtschaftsrechtlich
ausgerichteten Rechtsanwaltskanzleien legte er 2003 in Müns-
ter das 2. juristische Staatsexamen ab.
Nach der Zulassung als Rechtsanwalt und der theoretischen Ausbildung zum
Fachanwalt für Steuerrecht arbeitete Herr Terhardt zwischen 2004 und 2007 als
Unternehmensberater und Justiziar in einer mittelständischen Unternehmensbera-
tung. Parallel hat er an der FernUni Hagen den Betriebswirt (IWW) absolviert.
Seit 2008 ist Herr Terhardt als Unternehmensberater und Dozent bei der RDG in
Köln tätig. Zu seinen Steckenpferden in Beratung sowie den Seminaren zählen die
Themen um Risikofrüherkennung und Sanierung.
Herr Terhardt ist verheiratet und hat Zwillinge. Er spielt gern Golf – jedoch selten.
Impressum:
RDG-Praxiswissen: Mittelstand und Finanzierung
RDG Management-Beratungen GmbH
Mathiaskirchplatz 5, 50968 Köln
Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff
Telefon: 0221/935588-0 Telefax: 0221/935588-55
Email: [email protected] Internet: www.rdg-gmbh.de
Sitz der Gesellschaft ist Köln
Handelsregister HRB 50314
USt-ID: DE 227065945
Nachdruck und Weitergabe gestattet.