Illigare HF Operationstechnik 26. Januar 2011 …...bezogenes Gehalt, d.h. Gehalt, für welches er...
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"Illigare" HF Operationstechnik26. Januar 2011
Auszug aus der Präsentation „Illigare“ HF Pflege vom25.1.11
Ruth Aeberhard, Bereichsleiterin HF, CareumBildungszentrum
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Agenda
- Begrüssung- Vorstellung Projekt Illigare
Ablaufschema/Zeitpunkt der Anstellung- Befragung der Betriebe
Vorstellung der Erhebungsinstrumente- Ablauf der Zuteilung Praktikumsplätze- Vertragliche Anpassungen- Auswirkungen auf das Eignungsverfahren- Ausblick- Fragen
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- Bildungszentren und OdA G lancieren Projekt IlligareRegelungsbedarf wegen neuer Zuständigkeit bei derSelektionKurzfristig wirksame Massnahmen betr. Anzahl StudierendeHF
- Projektgruppe (Externe Projektleitung Ursula Schwager)Ruth Aeberhard, Careum Bildungszentrum ZürichErich Baumann, Psychiatrische Universitätsklinik ZürichHeidi Berger, OdA G ZHGabi Boegli, Kinderspital ZürichAndrea Brutsche, ZAGHeidi Kropf-Walter, Spital LimmattalAngelika Locher, Gesundheitsdirektion des Kantons ZürichMarlies Petrig, Krankenheimverband Zürcher UnterlandJoke Reudink, Pflegezentrum Gehrenholz, ZürichMonika Scherer, Spitex Zürich NordRalph Weller, UniversitätsSpital ZürichMarkus Wittwer, Kantonsspital Winterthur
Vorstellung Projekt Illigare
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Direktanstellungen
Grundlagen
- Rahmenlehrpläne
- MiVo für die Anerkennungvon Bildungsgängen und Nachdiplomstudien derhöheren Fachschulen
- Reglement über Zulassung (BildungsdirektionKanton Zürich)
- Regelung Eignungs-/Zulassungsverfahren BZ
- Dokumente „Illigare“ der OdA G ZH
Vorstellung Projekt Illigare
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Ablaufschema– alle Verfahrenswege
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Fallbeispiel 1von der Anmeldung bis zum Ausbildungsvertrag BZ
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Fallbeispiel 2von der Anmeldung BZ bis zum Ausbildungsvertrag
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Zeitpunkt der Anstellung
NeuBei Ausbildungsstart, resp. pro Ausbildungsjahr, wird einArbeitsvertrag / Verfügung abgeschlossen.
BZ koordiniert das Prozedere1-jährige Anstellung =
durch den Betrieb, allenfallsmit Verbundspartner oderKoordination mit BZ
2-jährige Anstellung =
durch den Betrieb3-jährige Anstellung =
Vorgehen HF OT ist noch offen;
Projekt wird per Feb. 2011 gestartet, der
geplante Ablauf der Anstellung erfolgt zu
einem späteren Zeitpunkt.
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Befragung der Betriebe – Musterformular HF Pflege
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Befragung der Betriebe – Musterformular HF Pflege
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Ablauf der Zuteilung Praktikumsplätze
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Mustervertrag OdA G
• Hilfestellung als Raster für die individuellenVerträge in den Institutionen
• Verschiedene Vertragsformen (öffentlichrechtlich, privatrechtlich)
• Unterschiedliche Anstellungsbedingungen
• Anwendung fakultativ, Teilformulierungenbei Übernahme so belassen
• Juristische Prüfung abgeschlossen
• Download von www.oda-g-zh.ch
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Mustervertrag OdA G
Spezielle Regelungen
• Lohnrückzahlung / Reduziertes Pensum
Bei berufsbegleitenden Ausbildungen mit reduziertem Arbeitspensumwährend dem Praktikum erfolgt die Entlöhnung auch während demSchulsemester entsprechend dem Beschäftigungsumfang im Praktikum.
Das ausgerichtete Gehalt ist Entgelt für die Arbeitsleistung während denPraxismodulen. Auf das während der Schulmodule bezogene Gehaltbesteht nur dann ein Anspruch, wenn und soweit die praktischenLeistungen in den Praxismodulen erbracht werden. Der während demSchulsemester bezogene Lohn ist somit ein Vorbezug für die Arbeits-leistung im Praktikumseinsatz. Für den Fall einer vorzeitigen Auflösungdes Ausbildungsverhältnisses verpflichtet sich Martin Muster, zuvielbezogenes Gehalt, d.h. Gehalt, für welches er keine praktische Arbeitim Musterbetrieb erbracht hat, diesem zurückzubezahlen. Für dieBerechnung der Höhe der Rückzahlung wird der Lohn während derPraktikumszeit verdoppelt. Dieser Betrag wird von der gesamthaftausbezahlten Lohnsumme in Abzug gebracht. Die Differenz stellt denBetrag dar, der zurückbezahlt werden muss. Sollte das Ausbildungs-verhältnis im ersten Schulsemester und damit vor jeglichempraktischen Einsatz im Musterbetrieb abgebrochen werden, so ist dasgesamte bezogene Gehalt zurückzubezahlen. In Härtefällen kann derMusterbetrieb ganz oder teilweise auf eine Rückzahlung verzichten.
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Mustervertrag OdA G
Spezielle Regelungen
• Absenzregelung
Analog zum Lernbereich Schule ist die maximale Abwesenheit imLernbereich Praxis auf 10% pro Praxismodul festgelegt. Der Grundfür die Abwesenheit, insbesondere Krankheit, Unfall,Schwangerschaft hat keinen Einfluss auf die im Folgendenfestgelegten Folgen der Abwesenheit:Übersteigt die Abwesenheit während eines Praxismoduls 10% derArbeitsstunden, verlängert sich die Praktikumszeit wie folgt:Bei ungenügender Praxisqualifikation muss das Praxismodul ganzwiederholt werden. Eine Weiterführung der Ausbildung ist nichtmöglich.Bei genügender Praxisqualifikation wird das 3. Praxismodul um die10% übersteigende versäumte Zeit verlängert. Damit kanngewährleistet werden, dass die gesamte Ausbildung kontinuierlichabsolviert werden kann und die Dauer der praktischen Ausbildungdoch die minimale Länge erreicht.
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Lohnrichtlinien
Lohnrichtlinien für Praktikantinnen undPraktikanten der Höheren Fachschulen in kant.Betrieben des Gesundheitswesens; Stand13.12.2010 / GD
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Ausbildungsvertrag /EintrittsbestätigungDas Bildungszentrum stellt z. Hd.der Kandidatin/des Kandidatenden Ausbildungsvertrag/dieEintrittsbestätigung aus.
Praktikumsvertrag / - verfügungAnstellungsvertragDer Praktikumsbetrieb stellt z. Hd.der Kandidatin/des Kandidatenden/die Praktikums/Anstellungsvertrag/-verfügungaus.
Vertragliche Anpassungen
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Vertragliche AnpassungenCareum Bildungszentrum
Vereinbarung Bildungszentren - Praxis
PräambelDie vorliegende Vereinbarung regelt die Begleitung derStudierenden während des Lernbereichs Praxis (Praktikum),die Zusammenarbeit zwischen den Praktikumsbetrieben unddem Careum Bildungszentrum sowie in Ergänzung zumPraktikumsvertrag die Anstellungsbedingungen derStudierenden während des Praktikums.
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Vertragliche AnpassungenCareum Bildungszentrum
Vereinbarung Bildungszentren - Praxis
Art. 1.2 Allgemeines…Das Careum Bildungszentrum schliesst mit den Studierendeneinen Ausbildungsvertrag ab. Bestandteil desAusbildungsvertrages ist das Schulreglement, diePromotionsordnung und das Absenzenreglement desjeweiligen Bildungsganges.Voraussetzung für den Besuch des CareumBildungszentrums ist ein abgeschlossener Praktikumsvertragzwischen der/dem Studierenden und dem Praktikumsbetrieb.
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Vertragliche AnpassungenCareum Bildungszentrum
Vereinbarung Bildungszentren - Praxis
Art. 2.5 Beurteilung der Studierenden…Ist das Weiterführen der Ausbildung für denPraktikumsbetrieb oder die Studierende/den Studierendennicht mehr zumutbar, kann auf Antrag an die Leitung derHöheren Fachschule das Praktikum in gegenseitigemEinvernehmen abgebrochen oder unterbrochen werden.
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Vertragliche AnpassungenCareum Bildungszentrum
Vereinbarung Bildungszentren - Praxis
Art. 3.1 Zusammenarbeit zwischen CareumBildungszentrum und Verantwortlichen derPraktikumsbetrieben
…Sofern der Ausbildungsauftrag durch einen Partner nichtmehr erfüllt werden kann, verpflichten sich dieVertragspartner zur sofortigen gegenseitigen Information.Gemeinsam werden mit der/dem StudierendenLösungsvorschläge ausgearbeitet.Muss der Praktikumsvertrag oder der Ausbildungsvertragaufgelöst werden, richtet sich das Vorgehen nach Ziff. 4.1,bzw. nach dem Ausbildungsvertrag.
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Vertragliche AnpassungenCareum Bildungszentrum
Vereinbarung Bildungszentren - Praxis
Art. 4.1 Arbeitsrechtliche und finanzielle Regelungen…Im Praktikumsvertrag wird festgehalten, dass ein Abbruchder Ausbildung am Careum Bildungszentrum denPraktikumsbetrieb berechtigt, den Praktikumsvertrag ohneweitere Verpflichtungen sofort aufzulösen.
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Vertragliche AnpassungenCareum Bildungszentrum
Schulreglement
Das Careum Bildungszentrum ist für die Auswahl derPraktikumsbetriebe verantwortlich und legt dieAnforderungen an diese vertraglich fest. Es organisiert undkoordiniert im Rahmen der Kapazitäten denPraktikumseinsatz. Der Abschluss des Praktikumsvertrags istSache des Praktikumsbetriebs und der Studierenden und istVoraussetzung für den Besuch des CareumBildungszentrums.
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Auswirkungen auf das Eignungsverfahren
Eignungsverfahren, resp. Zulassungsverfahren bleibtbestehen, im Betrieb findet das Bewerbungsverfahren statt…
Kein Austausch von Informationen, Formulare zwischen denBildungszentren und dem Betrieb.
…
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Auswirkungen auf das Eignungsverfahren
Schritt 3 Portfolio / DossierZusatz im Anmeldeformular
Befinden Sie sich in einem Bewerbungsverfahren(oder haben Sie dieses bereits abgeschlossen) füreine Direktanstellung in einem Betrieb (Spital, andereInstitution)?
Ja Nein
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Auswirkungen auf das Eignungsverfahren
Schritt 4 EignungsgesprächExpertinnen, Experten überprüfen, ob die/derInteressierte bereits in einem Verfahren ist.
Ergänzung auf dem Gesprächsprotokoll:
Hat Interesse an einer DirektanstellungIst bereits in einem Bewerbungsverfahren
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Hinweise für Interessierte
Informationen der Bildungszentren gegenüber denInteressierten:
1. Anpassung der Website mit Liste von Betrieben fürDirektanstellung
2. Information für die Interessierten an der InfoveranstaltungHF
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Ausblick
Vereinbarungen werden ab Sommer 2011ausgetauscht.
Reglemente treten bei Ausbildungsstart in Kraft undwerden den Betrieben zugestellt.
Überarbeitung Abmachung Praktikumszuteilung
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