Handbuch Social Media der Armee - Schweizer Armee · Es ersetzt das «Social Media-Handbuch für...
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HANDBUCH
Social MediaStand August 2018
Inhalt
1 Einleitung 2
1.1 Chancen und Risiken 2
1.2 Ein Wort an die Kommandanten und Chefs 3
1.3 Social Media in Operationen/Einsätzen 3
2 Aufbau eines Auftrittes 4
3 Einrichten des Social Media-Auftrittes 5
3.1 Allgemeine Kontodaten, E-Mail-Adresse 6
3.2 Passwort 6
3.3 Benennung 6
3.4 Visuelle Aufbereitung 6
3.5 Kurze Beschreibung/Info/Bio 7
3.6 Einstellungen 9
3.7 Anbinden von 3rd Party Apps 10
3.8 Schliessen eines Auftritts 10
4 Content 11
4.1 Grundsätze für Beiträge 11
4.2 Sprache und Tonalität 12
4.3 Content-Mix 12
4.4 Aktualität 15
4.5 Emotionen 16
5 Beitragstypen 17
5.1 Text 17
5.2 Bilder 18
5.3 Videos 20
5.4 Drucksachen online: ePaper 21
ImpressumHandbuch Social Media der Armee 2. Fassung, Stand August 2018
HerausgeberSchweizer Armee Kommunikation VerteidigungStauffacherstrasse 65/Gebäude 31bCH-3003 BernTelefon +41 58 464 52 17E-Mail [email protected]
1
6 Community 22
6.1 Dialog und Interaktion 22
6.2 Anfragen 24
6.3 Liken, folgen, kommentieren und teilen 25
6.4 Hashtags 25
6.5 Shitstorm 26
7 Zehn Grundsätze für Facebook-Auftritte 27
8 Monitoring 28
8.1 Abonnenten-Angaben 28
8.2 Reichweite 28
8.3 Beiträge 28
9 Kommunikationsregeln 29
9.1 Informationsschutz 29
9.2 Metadaten 31
9.3 Daten- und Persönlichkeitsschutz 31
9.4 Anlagenschutz 33
9.5 Urheberrechte 33
9.6 Aussenwirkung 34
9.7 Verbot von Extremismus, Rassismus und Sexismus 34
9.8 Politische Äusserungen 35
9.9 Werbung und Erwähnung von Sponsoren 35
9.10 Bezahlte Reichweite 35
9.11 Übernahme durch Dritte 35
9.12 Verstösse 35
10 Empfehlungen für Nutzer von Social Media 36
PremediaZentrum elektronische Medien ZEM
Für spezifische Anliegen zum ThemaE-Mail [email protected]
MitarbeitKdo Op (FGG 3/9), Fachof (Maj) Samuel Ebneter, Fachof (Maj) Andreas Rohner, Fachof (Maj) Christoph Widmer, Hptm Michael Backes, Fachof (Hptm) Daniel Seckler
Bei Fragen oder für Verbesserungsvorschläge wenden Sie sich bitte an die Kommunikation Verteidigung.
2
1 Einleitung
Social Media haben an Bedeutung gewonnen. Die unmittelbare Informations-
verbreitung, verbunden mit dem direkten Austausch zwischen dem Absender und
dem Empfänger der Information, ist attraktiv und auch für die Schweizer Armee
eine Chance. Social Media haben ein paar ganz eigene, spezielle Gesetzmässigkeiten,
die es zu berücksichtigen gilt. Nebst den Chancen des schnellen, direkten Informati-
onsaustausches, der modernen Kommunikation untereinander sowie der Förderung
des Zusammenhalts bestehen auch Risiken wie die Preisgabe vertraulicher Informati-
onen oder Empörungswellen. Mit Social Media verwischen die Grenzen zwischen
der klassischen internen und externen Kommunikation. Social Media sind ein
öffentlicher Raum. Die Beiträge können weiterverbreitet werden und sie bleiben im
Internet auffindbar.
Die Kommunikation der Schweizer Armee will den Dialog mit und innerhalb der
Truppe vermehrt auf Social Media leben. Als Teil des Sicherheitsverbundes Schweiz
hat sie etwas zu erzählen – auch über die Social Media-Kanäle. Für die Umsetzung
sind vor allem die geschulten Kommunikationsspezialisten verantwortlich.
Dieses Handbuch soll den Machern von Auftritten von Miliz- und/oder Berufs-
formationen Tipps und Hinweise zum Gebrauch der neuen Medien geben. Es soll als
Leitfaden dienen, um den Umgang mit Social Media zu erleichtern sowie Leitplan-
ken setzen, die den besonderen Anforderungen im Umfeld der Armee Rechnung
tragen. Es ersetzt jedoch keine Schulung oder Praxiserfahrung in der Anwendung
von Social Media.
Dieses Handbuch vermittelt allgemeine Praxis-Tipps, unabhängig von Betriebs-
systemen und Social Media-Plattformen. Es ersetzt das «Social Media-Handbuch für
die Schweizer Armee» vom August 2013. Weil aktuell vor allem Facebook gelebt
und auch ein Facebook-Auftritt für alle Formationen mit Komm-Zellen verlangt wird,
sind entsprechende Praxis-Tipps mit dem Logo markiert.
1.1 Chancen und Risiken
Social Media-Auftritte haben Chancen und Risiken:
Chancen
• Möglichkeit für Feedback und damit zur Verbesserung
• Dialogfähigkeit beweisen und gegebenfalls auch erklären
• Begeisterung wecken/teilen
• Entkräftung von Vorurteilen
• Austausch und Vernetzung
Risiken
• Informationsabfluss
• Frustration bei nicht erfüllter Erwartung
• Verlangt Ausdrucksfähigkeit
• Immer im Sinne des Kommandanten?
• Im schlimmsten Fall: Shitstorm
3
1.2 Ein Wort an die Kommandanten und Chefs
Die Kommunikations-Spezialisten erstellen und pflegen für Ihre Formation einen Social
Media-Auftritt. Für die Inhalte sind Sie als Kommandant und Chef verantwortlich. Sie
als Verantwortungsträger geben die Texte, Bilder und Filme zur Publikation frei oder
delegieren diese Kompetenz an Ihren Kommunikations- oder Informationsverantwort-
lichen. Sie als Kommandant und Chef sind zuständig für die Einhaltung der Vorschrif-
ten zum Informations- und Datenschutz sowie des Grundsatzes in der (Truppen-)Kom-
munikation, wonach jeder und jede in der Armee sich einzig und allein in seinem Zu-
ständigkeitsbereich und zu seinem Zuständigkeitsbereich äussern darf.
Social Media haben das Nutzungsverhalten von Medienkonsumenten beeinflusst. Die
Inhalte sind geprägt von Bildern. Textlich sind Kürze und Prägnanz verlangt, was für
Sicherheits- und Militärthemen nicht immer einfach ist. Gelingt es Ihnen, die Geschich-
te in drei bis fünf Sätzen zu erzählen?
1.3 Social Media in Operationen/Einsätzen
Über den Gebrauch von Social Media während Operationen und Einsätzen der Schwei-
zer Armee entscheidet der einsatzführende Kommandant. Massgebend sind die Aus-
führungen zur Kommunikation im entsprechenden Operations- oder Einsatzbefehl.
Bei Einsätzen gilt in der Regel: Nur offiziell Publiziertes (in der Regel von Komm V) darf weiterverbreitet werden.
4
2 Aufbau eines Auftrittes
Social Media-Auftritte sind nach der Massgabe des Kommunikationsbefehls im Rah-
men der Armeebefehlsgebung für Formationen mit Kommunikationsspezialisten eine
Pflicht. Bevor Sie als Kommunikationsspezialist sich an die Erstellung einer Social Me-
dia-Plattform machen, überlegen Sie sich und klären Sie in einem Konzept zuhanden
Ihres Kommandanten in jedem Fall folgende Punkte:
• Was ist das Ziel der Social Media-Präsenz, was möchten Sie erreichen? • Welche Zielgruppen möchten Sie ansprechen? • Was bieten Sie Ihren Abonnenten, was ist der Mehrwert Ihres Kanals? • Über welche Inhalte verfügen Sie, welche Art von Beiträgen möchten Sie veröffent-
lichen? • Wie viel Zeit steht für die Betreuung des Auftrittes zur Verfügung? • Wer bewirtschaftet den Kanal regelmässig – auch längerfristig? • Wie soll der Kanal bekannt gemacht werden? • Wie sieht die Exit-Strategie aus?
Generell gilt:
Der Auftritt von Institutionen soll über dem Auftritt von Einzelpersonen stehen. Dem
persönlichen Blog eines Kommandanten vorzuziehen ist ein Auftritt der Formation –
denn der Kommandant wechselt, die Formation aber bleibt bestehen und ihr Auftritt
muss fortgeführt werden können. Als Teil einer Regierungsorganisation ist die Konti-
nuität über das persönliche Engagement zu stellen.
Sprechen Sie Ihr Vorhaben mit der vorgesetzten Kommandostufe ab und informieren
Sie die Triage der Kommunikation Verteidigung nach der Erstellung. Bauen Sie kein
Versuchs- oder Fake-Profil auf. Studieren Sie zuvor die Nutzungsregeln der jeweili-
gen Plattform.
Ankündigung mit der Kernbotschaft.
5
3 Einrichten des Social Media-Auftrittes
Im Folgenden werden die wichtigsten Einstellungen für die Einrichtung des Social Me-
dia-Auftrittes beschrieben. Damit die Aktualität der Anleitungen auf Ebene Plattform
gewährleistet ist, verweisen wir an dieser Stelle auf die Startanleitungen der einzel-
nen Plattformen.
Für Facebook-Anfänger ist die Unterscheidung zwischen Profil, Seite und Gruppe nicht
immer einfach.
Profil Ein Profil steht für eine echte Person und wird von dieser alleine verwaltet. Ein Profil habe ich als private Person angelegt, mit meinem echten und vollständigen Namen sowie mit meiner E-Mail-Adresse. Ich kann mich mit diesem Profil einloggen. Im Profil kann ich eine Seite (Page), eine Veranstaltung oder eine Gruppe anlegen. Ein Profil ist persönlich und nicht übertragbar. Hingegen kann ich ein privates Profil in eine Seite umwandeln.
Seite Eine Seite (Page) ermöglicht einer militärischen Formation, etwas zu teilen. Die Bearbeitung einer Seite ist übertragbar: Sie wird von einer oder mehreren Personen verwaltet, die ein privates Profil haben. Eine Facebook-Seite kann ausserdem mit einem Business Account erstellt werden, der nicht mit einer privaten Person verknüpft ist.
Für die militärische Formation erstellen wir – basierend auf dem Pro-fil – eine Seite und wählen «Unternehmen, Organisation oder Insti-tutionen» und als Kategorie «Regierungsinstitution». Eine Seite kann von Personen mit einem Facebook-Profil mit einem «Like» oder einem Abonnement verfolgt werden. Diese Profile bilden vor allem das Publikum der Seite. Die Inhalte der Seite können aber auch ohne «Like» oder Abonnement von einem Nutzer konsumiert werden.
Gruppe Gruppen erlauben es, sich mit Menschen – wie beispielsweise der Familie, Kollegen, Teammitgliedern oder anderen Leuten mit gleichen Interessen – zu verbinden. Gruppen sind Bereiche, die es ermöglichen, Updates, Fotos, Videos oder Dokumente zu posten. Des Weiteren kann man anderen Mitgliedern Nachrichten schicken. Weder offene noch geschlossene Gruppen dürfen für dienstliche Zwecke verwendet werden.
6
3.1 Allgemeine Kontodaten, E-Mail-Adresse
Für das Aufsetzen wird eine private E-Mail-Adresse (keine militärische mil.admin-Adres-
se) verwendet. Denken Sie an die Verfügbarkeit über die Dienstzeit hinaus. Wir emp-
fehlen, eine Funktionsadresse bei einem E-Mail-Anbieter einzurichten. Logins und Pass-
wörter sind redundant beim jeweiligen Kommandanten und beim Verantwortlichen
für die Bewirtschaftung des Social Media-Auftrittes abgelegt.
3.2 Passwort • Vermeiden Sie Namen, das Geburtsdatum oder andere Informationen, die mit
der eigenen Person, der Formation oder dem genutzten Konto zusammenhängen. • Vermeiden Sie Begriffe, die aus einem Wörterbuch stammen oder stammen könnten. • Sie sollten mindestens vier Arten von Schreibweisen/Sonderzeichen verwenden.
Damit sind Gross- und Kleinschreibung, Buchstaben, Nummern und Sonderzeichen
wie !@#%$*~;. gemeint. • Geben Sie dem Passwort eine Länge von mindestens zehn Zeichen. • Verwenden Sie niemals dasselbe Passwort für verschiedene Konten/Zugänge. • Wechseln Sie das Passwort regelmässig (mindestens alle sechs Monate).
3.3 Benennung
Die Account- und Seitennamen haben dem Namen der Formation zu entsprechen (in
der Sprache der jeweiligen Formation). Bestehende Auftritte sind nach Möglichkeit
anzupassen.
Beispiele • Nicht Log Bat X, sondern Logistikbataillon X; • Nicht Infanterie Bataillon X, sondern Infanteriebataillon X.
3.4 Visuelle Aufbereitung
3.4.1 Profilbild
Das Profilbild zeigt die Identität des Absenders und ist das reichweitenstärkste Element
des Auftrittes. Als militärischer Verband zeigen wir ausschliesslich den freigestellten
farbigen Badge (Typ A wie auf dem Ausgänger) des Truppenkörpers.
Es sind nur die offiziellen Versionen des Badges zu verwenden. Ein Link auf die Bild-
dateien ist auf www.lms.admin.ch/truppenkomm, Seite Social Media, hinterlegt. Die
Badges auf dem Server des Zentrums für elektronische Medien (ZEM) werden regel-
mässig aktualisiert, verzichten Sie deshalb darauf, eine lokale Kopie zu machen und
holen Sie bei Bedarf über diesen Link den aktuellsten Badge. Die Verwendung von
Badges der Schweizer Armee zu kommerziellen Zwecken ist verboten.
Das Profilbild auf Facebook ist quadratisch und misst 180×180 Pixel.
7
3.4.2 Coverbild
Das Coverbild ergänzt – zusammen mit dem Seitennamen und dem Profilbild – die
Identität der Formation auf der Plattform. Wir setzen das Bild gezielt ein, um den Auf-
trag der Formation zu kommunizieren.
• Foto ohne Text • Keine Collagen • Vermitteln der Kernkompetenz/des Grundauftrages der Formation • Resultate oder Arbeiten zeigen – keine identifizierbaren Einzelpersonen
Das Coverbild misst 820×310 Pixel.
Musterbeispiel einer Facebook-Seite mit dem Badge als Profilbild, ausgeschriebener Benennung und Coverbild.
3.5 Kurze Beschreibung/Info/Bio
Die kurze Beschreibung/Info/Bio(-grafie) ist ein essentieller Bestandteil des Auftritts
und vermittelt dem Nutzer zwei Sachverhalte: • Dies ist ein offizieller Auftritt; • Name und Grundauftrag der Formation.
Gleichzeitig kann die Formation auf diese Weise die Erwartungshaltungen der Nutzer
steuern. Inhaltliche Vorgaben: • Vollständiger Name der Formation; • Kurze und prägnante Umschreibung des Grundauftrages; • Wenn nicht an anderer Stelle vorgesehen/möglich: Verweis auf die nächsthöhere,
dauerbesetzte Kanzlei (z. B. der Schule oder des Grossen Verbandes).
8
Die Story oder Biografie des Panzersappeurbataillons 1.
9
3.6 Einstellungen
3.6.1 Zugriff für übergeordnete Stellen
Oberstes Ziel ist die Account-Sicherheit, der Schutz der eigenen Auftritte und ein Mo-
nitoring der Auftritte der Armee. Mittelfristig werden übergeordnete Reports für eine
weitere Verbesserung der Inhalte und der zielgruppengerechten Ansprache bereitge-
stellt. Zudem soll die Möglichkeit genutzt werden, Armeebotschaften breit zu streuen.
Damit die Arbeit mit den Accounts langfristig sichergestellt werden kann, ist den Ver-
antwortlichen aus der Komm-Zelle des vorgesetzten Verbandes der Seitenzugriff zu
gewähren.
Auf Stufe Armee wird der Business Manager von Facebook zur sicheren Verwaltung
der verschiedenen Facebook-Seiten verwendet. Die Kommunikation Verteidigung wird
über den Business Manager den Zugriff auf Ihre Facebook-Seite beantragen.
3.6.2 Notifications abstellen
Wir empfehlen, die Benachrichtigungen abzustellen. Das gilt sowohl für etwaige im
Einsatz stehende native Apps der Social Media-Plattformen als auch für E-Mail-Be-
nachrichtigungen.
3.6.3 Zielgruppeneinschränkungen
Wir möchten einem möglichst breiten Publikum offenstehen. Einzige Einschränkung
der Zielgruppe ist deshalb für die Länderauswahl vorzunehmen: wir empfehlen, auf
die Schweiz einzugrenzen.
3.6.4 Bewertungen/Kommentare
Wir sind offen für Feedback, möchten dieses aber direkt auf unseren Beiträgen haben
und nicht als öffentliche Bewertungen. Aus diesem Grund lassen wir Kommentarfunk-
tionen offen und stellen – wo möglich – Reviews und Bewertungen ab.
3.6.5 Impressum und Netiquette
Wir wollen als Absender erkenn- und kontaktierbar sein. Entsprechend geben wir im
Impressum die vollständige Bezeichnung der Formation, eine Post- und eine E-Mail-Ad-
resse sowie den Short-Link zur offiziellen Webseite an. Grosse Verbände, Bataillone
und Abteilungen verfügen über eine eigene URL zur Armee-Webseite, die mit «www.
armee.ch» beginnt (z. B. www.armee.ch/rttg-bat-4 oder www.armee.ch/mech-bat-17).
Bei der Postadresse verweisen wir auf eine ständig besetzte Kanzlei und nicht auf die
private oder geschäftliche Adresse des Kommandanten oder des Kommunikationsspe-
zialisten. Wenn die Formation selbst nicht über eine dauerbesetzte Kanzlei verfügt,
verweisen wir auf die nächsthöhere, dauerbesetzte Kanzlei (z. B. der Schule oder des
Grossen Verbandes). Das Gleiche gilt für die E-Mail-Adresse.
Zudem weisen wir die Nutzer auf die Netiquette der Schweizer Armee hin:
www.armee.ch/netiquette.
Textbeispiel:
Für diese Facebook-Seite gilt die Netiquette der Schweizer Armee (www.armee.ch/
netiquette). Beiträge, die gegen diese Regeln verstossen, werden gelöscht.
10
3.7 Anbinden von 3rd Party Apps
Im Hinblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen und den zusätzlichen Aufwand
für die Bewirtschaftung empfehlen wir, auf die Verwendung von Drittanbietern (so
genannte 3rd Party Apps wie z. B. HootSuite, SproutSocial, Buffer, IFTTT, Fanpagekar-
ma) zur Bewirtschaftung von Social Media zu verzichten.
Dies betrifft sämtliche Prozesse im Zusammenhang mit Social Media, so insbesondere:
Content Creation, Content Publishing, Content Distribution, Monitoring, Reporting,
Assignments oder Automationen.
3.8 Schliessen eines Auftritts
Sollte ein Account nicht mehr benötigt werden – beispielsweise infolge Auflösung
der Formation oder wegen Übernahme und missbräuchlicher Nutzung durch eine Ge-
genseite –, ist die Kommunikation Verteidigung unmittelbar zu informieren. Sie ent-
scheidet über eine Zusammenführung mit einem anderen Auftritt oder die Löschung.
Abschliessen und sagen, wie es weitergeht: Beispiel des FU Bat 15, das im Zuge der WEA aufgelöst wurde.
11
4 Content
4.1 Grundsätze für Beiträge
Kommunizieren Sie auch auf Social Media-Plattformen offen, ehrlich, wertschätzend
und glaubwürdig. Verdeutlichen Sie die Hintergründe für Ihr Handeln, schaffen Sie
Identifikationsmöglichkeiten, Glaubwürdigkeit und Transparenz. Erzählen Sie Ge-
schichten, vermitteln Sie Menschen und Emotionen. Überladen Sie nicht: Grundsätz-
lich sollte jeder Beitrag dem Prinzip «one post, one message» folgen und eine der –
idealerweise im Kommunikationskonzept der eigenen Formation definierten – Bot-
schaften der Formation transportieren.
Offen, ehrlich: Auch für sachliche Kritik hat es Platz.
12
4.2 Sprache und Tonalität
Grundsätzlich ist die Sprache auf Social Media-Plattformen informeller als in der klas-
sischen Medienarbeit. Es gilt, für alle Nutzer verständliche Formulierungen zu wählen
und die Sprache einfach zu halten. Um auch militärferne Nutzer zu erreichen, sollten
Abkürzungen, auch wenn sie in der Schweizer Armee gebräuchlich sind, grundsätzlich
vermieden und Begriffe immer ausgeschrieben werden. • Bezüglich Ansprache ist zu empfehlen, grundsätzlich die Du-Form zu verwenden.
Sprechen Nutzer uns mit «Sie» an, dann siezen wir zurück. Im Zweifelsfall wählen
wir als Regierungsorganisation das «Sie». • Emoticons und Anglizismen sollten zurückhaltend verwendet werden. • Die Hauptsprache von Milizverbänden gilt auch für die jeweiligen Social Media-Auf-
tritte. Ab Stufe Grosser Verband ist auf einen ausgewogenen Sprachen-Mix zu ach-
ten. Sprachversionen können nach der Übersetzung nachgeliefert werden.
4.3 Content-Mix
Der Inhalt der Social Media-Kommunikation muss auf die Kommunikationsbedürfnis-
se der Zielgruppen angepasst sein und entsprechend entwickelt werden. Die im Soci-
al Media-Konzept definierten Ziele werden durch eine Mischung der Inhalts- und Bei-
tragstypen erreicht. Dabei gilt es, eine zielgerichtete Aufteilung der folgenden drei
Inhaltstypen zu definieren.
4.3.1 Information
Dieser Inhaltstyp wird dazu genutzt, um wichtige und interessante Informationen zu
teilen. Dies sind beispielsweise: • Personen in Aktion: Wie wird geübt und gearbeitet? • Die Besonderheit der eigenen Formation: Was hebt sie von anderen ab?
(Bedenken Sie jedoch, dass einzigartige Fähigkeiten zu den schutzwürdigen
Informationen zählen könnten.) • Wo sind Begegnungen mit der Öffentlichkeit geplant? Zeit- und Ortsangaben.
Textbeitrag mit Nutzen für den AdA.
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4.3.2 Unterhaltung
Die Nutzer von Social Media erwarten, dass sie nicht nur informiert, sondern auch un-
terhalten werden. Aus diesem Grund gilt es, einen Infotainment-Ansatz zu wählen,
welche informative Inhalte in unterhaltender Form transportieren. Neue und spannen-
de, aber auch regelmässige Beiträge sorgen für Unterhaltung und führen dazu, dass
sich die Nutzer die Beiträge gerne ansehen und teilen. • Emotionen: Humorvolle und soziale Momente der Formation; • Eindrückliche Momente/Landschaften/Leistungen einfangen.
Ein Gag für Insider: Beitrag mit Humor.
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4.3.3 Interaktion
Durch die Gestaltung des Beitrages kann aktiv die Meinung der Community erfragt
und auf einen Dialog abgezielt werden. Die Interaktion erfolgt wertschätzend und
auf Augenhöhe. Auf konkrete Fragen werden – wenn möglich zeitnah – Antworten
geliefert; mehr dazu unter Kapitel 6, Community.
Wettbewerbe laden zum Reagieren ein. (Vorher unbedingt die Details definieren und in Teilnahmebedingungen offenlegen.)
Aufruf zum Mitmachen oder «Call to act»: Beispiel des Log Bat 101
15
4.4 Aktualität
Erfolgreiche Social Media-Auftritte leben von der Aktualität. Die Beiträge zeigen Er-
eignisse, die gerade stattfinden oder erst kürzlich stattgefunden haben. Im militäri-
schen Kontext sind Echtzeit-Informationen aber problematisch, weshalb Live-Streams
grundsätzlich untersagt sind. Zum Schutz der Truppe sollten Beiträge nur mit Verzö-
gerung publiziert werden.
Die Militärmusik hält ihr Publikum auf dem Laufenden.
16
4.5 Emotionen
Die Social Media leben von aussagekräftigen und emotionalen Beiträgen. Generell ge-
lingen die Auftritte, wenn eine Mischung aus sachlicher Information und Humor ent-
steht. Beiträge mit einer starken Interaktion können gewinnbringend sein.
Personalien interessieren und ein Abschied ist immer auch mit Emotionen verbunden.
Spannung erzeugen mit einem Cliffhanger.
Trauer und Anteilnahme bei Unglücken.
17
5 Beitragstypen
Unterschiedliche Beitragstypen besitzen unterschiedliche Stärken und Schwächen, wel-
che für den Erfolg eines Beitrages bedacht werden müssen.
5.1 Text • Geeignet für Bild- und Videobeschreibungen, Medienmitteilungen, Teaser,
Interviews usw. • Der Text sollte kurz gehalten werden. • Bilder- und Videobeschreibungen müssen zwingend einen Bezug zu den Aufnah-
men haben (Gefahr von so genannter Text-/Bild-Schere). • Ironie und Sarkasmus können missverstanden werden und sind deswegen zu
vermeiden.
Leserführung zu Beginn eines Auftrittes.
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5.2 Bilder • Beispielsweise Stimmungsbilder, Porträts, Fotoreportagen, Grafiken. • Der Qualität von Bildmaterial muss Beachtung geschenkt werden. Dazu zählen
beispielsweise die Bildschärfe, Belichtung, störendes Bildrauschen usw. • Als geeignete Sujets gelten beispielsweise Fotos von AdA im Einsatz, Schlüsselmittel
(sofern nicht klassifiziert), Fahrzeuge und technische Geräte, Interaktion mit zivilen
Partnern oder der Bevölkerung, Landschaftsaufnahmen usw., welche keine schutz-
würdigen Informationen freigeben. • Aus Gründen der Authentizität und der Glaubwürdigkeit ist auf sämtliche Manipula-
tion am Bild zu verzichten (kein Abdecken, kein Verpixeln). • Es gibt keine Bilder ohne Legende bzw. Begleittext. • Die Aufnahmen sollen die Dynamik wiedergeben. Dazu müssen die Motive auf
den Bildern gross abgebildet sein und Menschen in Bewegung zeigen. Die Bilder
sollen nicht von ausserhalb einer Gruppe gemacht werden, sondern von innerhalb
der Gruppe; so wird dem Betrachter ein Dabei-Sein vermittelt.
Für Bilder, die im Bereich Neuigkeiten gepostet werden, empfiehlt sich eine Grösse
von 1200×900 Pixel. Wo die Bilder als Medienrohstoff und zur Weiterverwendung in
druckfähiger Auflösung angeboten werden, sollte ein Download-Angebot über die
Webseite der Formation im CMS erfolgen.
Ein gutes Bild, verbunden mit den besten Wünschen zum WK.
19
Packende Bilder sichern die Aufmerksamkeit des Publikums.
20
5.3 Videos • Beispielsweise Stimmungsvideos, Porträts, Reportagen, Dokumentationen. • Der Qualität von Videomaterial ist Beachtung zu schenken. Verwackelte Aufnahmen,
minderwertige Tonqualität, unscharfe Szenen, unruhiger Hintergrund usw. haben
keinen Platz. Dies bedeutet in den meisten Fällen einen erheblichen Aufwand. • Aus Gründen der Authentizität und der Glaubwürdigkeit ist auf sämtliche
Manipulation am Bewegtbild zu verzichten (kein Abdecken, kein Verpixeln). • Die Länge des Videos wird durch manche Social Media-Plattformen begrenzt.
Grundsätzlich sollten die Videobeiträge kurz gehalten werden, da die Aufmerksam-
keitsspanne des Betrachters eher kurz ist. Auch wenn die Videodauer vom Inhalt ab-
hängt, empfiehlt sich eine maximale Dauer von 30 Sekunden. • Weil eine wachsende Anzahl von Social Media-Nutzern Videos ohne Ton betrachtet
und aus Gründen der Barrierefreiheit sollte Gesprochenes untertitelt werden. • Interessant können auch Aufnahmen mittels Videodrohne sein. Bei diesem Mit-
tel sind die rechtlichen Vorschriften für den Einsatz von Multikoptern zu beachten
(www.bazl.admin.ch/rpas). • Merkblätter Filmtipps und Verwendung von Musik beachten (abrufbar unter
www.lms.admin.ch/truppenkomm). • Auf den Social Media-Plattformen der Armee ist ein Livestream grundsätzlich verbo-
ten. Ausnahmen bewilligt in besonderen Fällen die Kommunikation Verteidigung
(z. B. erleben Sie den Brückenschlag live).
Wir empfehlen das Hochladen in bestmöglicher Qualität (1920×1080 Pixel oder
1280×720 Pixel); Wichtig ist das Seitenverhältnis von 16:9. Youtube passt die Quali-
tät des Videostreams an, das heisst je nach Internetverbindung werden Inhalte von
der Standardauflösung (z. B. 240 Pixel oder 360 Pixel) bis HD-Qualität wiedergegeben.
Die Armee zeigt in Videos, was sie kann und tut: Einsatz des Bergepanzers Büffel.
21
5.4 Drucksachen online: ePaper
Die Armee bietet elektronische Publikationen im portablen Dokumentenformat (PDF)
ausschliesslich auf dem CMS zum Download an. Die PDF sollten die Vorgaben bezüg-
lich Accessibility (Barrierefreiheit) erfüllen. Es ist auf das «Gewicht» des PDF zu achten
und ein Kompromiss zwischen Darstellungsqualität und Dateigrösse zu finden.
PDF-Publikationen werden auf dem Webauftritt der Armee publiziert. Ein URL-Shortener wie bit.ly oder goo.gl hilft beim Vertrieb über Social Media.
22
6 Community
6.1 Dialog und Interaktion
Mit ihren Social Media-Auftritten haben die Formationen das Ziel, mit Fans und der
Community zu kommunizieren. Dialog und Interaktionen sind deshalb erwünscht. Die-
se entstehen durch ehrliche und interessant gestaltete Posts. Das heisst auch, dass eine
gewisse Beteiligung an der Community notwendig ist. Das kann sein: Liken, Teilen, Fol-
gen, Kommentieren, auf Fragen antworten und Verlinken.
Positive Reaktionen sollten durch Interaktion verstärkt werden. Bei negativen Reakti-
onen oder Wortmeldungen gibt es folgende Reaktionsmöglichkeiten:
• Abgrenzen, distanzieren • Relativieren, einordnen • Entschuldigen • Entgegenkommen • Schweigen • Melden und löschen
Beobachten Sie eine Diskussion eine gewisse Zeit, evtl. verteidigt ein Fan Ihre Organi-
sation. Vermeiden Sie einen belehrenden Ton.
Beispiel eines positiven Dialoges zwischen VBS und SRF Meteo auf Twitter.
23
Die Reaktionszeiten sind für die verschiedenen Social Media-Plattformen unterschied-
lich. Es gilt: so rasch wie möglich. In der Armee reagieren wir in der Regel innert drei
Stunden am Tag und auf Mitteilungen in der Nacht unmittelbar am nächsten Morgen.
Ausserhalb der Dienstzeit ist der Chef Kommunikation des Grossen Verbandes für die
Bewirtschaftung des Kanals verantwortlich. Mit dem Ende der Dienstzeit muss die In-
formation durchgegeben werden, wann der Account wieder aktiv bewirtschaftet wird
(nächster ADF). Für Anfragen wird auf die Adresse des Grossen Verbandes verwiesen.
Auch zwischen den WK präsent sein.
Am Ende der Dienstleistung kann auf verschiedene Art Adieu gesagt werden.
24
6.2 Anfragen
Art der Anfrage Beispiele Mögliche Reaktion
Sachliche Fragen «Was ist das für ein Panzer auf diesem Bild?»
«Wann findet der Besuchstag statt?»
«Muss ich das Tenü A mitnehmen?»
Sachliche, einfache und kurze Antworten, wenn nötig/möglich mit weiterführenden Links.
Wenn für die Beantwortung noch Ab-klärungen nötig sind, teilen wir dies mit: «Danke für die Frage. Wir wollen eine korrekte Antwort geben, darum müssen wir vertieft abklären. Wir melden uns so schnell wie möglich.»
Lob/ positives Feedback
«Wir sind froh, hat die Armee so rasch geholfen.»
Bedanken und weiterverbreiten oder kommentieren, um weiterführende Ergänzungen abzugeben.
Beschwerden/ negatives Feedback
«Zum dritten Mal Teigwaren diese Woche!»
«Mein Auto wurde durch ein Militär-fahrzeug beschädigt.»
«Der Knall des Militärjets hat mein Kind geweckt.»
Verständnis zeigen, Lösung anbieten (z. B. Schadenzentrum VBS, Fachstelle Fluglärm) und/oder Feedback weiter-leiten. Rückmeldung geben, sobald das gemeldete Problem behoben ist.
Statement/ Bemerkungen
«D’Pionier sind die Geilschte!»
«Schon früher hatten wir dreimal Teigwaren die Woche.»
Wenn Situation angepasst, dann liken oder kommentieren.
Fundamentalkritik «Ihr verschwendet eh nur sinnlos Steuer-gelder.»
«Bin froh, aus dem Verein raus zu sein.»
Zunächst sachliche, einfache und kurze Antworten, wenn nötig/möglich mit weiterführenden Links; bei erneutem Auftreten ignorieren. Wenn es ausartet: löschen.
Persönliche Beleidigungen
«Sdt XXX ist eine Kameradensau.» Kommentarlos löschen.
Trolle (Provokateure, Destruktive, chronische Nörgler)
«Alles Archslöcher im Militär!» Nicht reagieren («Don’t feed the troll»). Bei klarem Verstoss gegen Netiquette melden und löschen.
25
6.3 Liken, folgen, kommentieren und teilen
Wir sind uns bewusst, dass alle unsere Handlungen/Interaktionen als Haltung der For-
mation und der Schweizer Armee verstanden werden.
Wenn wir liken, dann • reagieren wir auf positive Feedbacks; • bekräftigen und unterstützen wir andere Formationen der Schweizer Armee.
Wenn wir folgen, dann • anderen Formationen der Schweizer Armee; • offiziellen Regierungsstellen der Schweiz, der Kantone oder Gemeinden; • offiziellen Partnerorganisationen.
Wenn wir kommentieren, dann • halten wir uns an unsere eigene Netiquette; • bleiben wir sachlich.
Wenn wir teilen, dann • positive Beiträge, welche die eigene Formation betreffen; • Beiträge der Kommunikation Verteidigung sowie von anderen Formationen der
Schweizer Armee; • Hinweise auf Veranstaltungen mit Beteiligung der Schweizer Armee.
Wenn wir erwähnen bzw. verlinken, dann • auf andere offizielle Auftritte der Schweizer Armee; • auf Anlässe mit Beteiligung der Schweizer Armee.
6.4 Hashtags
Ein mit dem Rautensymbol (#) gekennzeichneter Begriff oder eine Phrase, ein so ge-
nannter Hashtag, setzt Social Media-Einträge in einen bestimmten Kontext. Diese
Schlüssel- oder Schlagworte erleichtern es den Nutzern, nach bestimmten Themen
oder Formationen zu suchen.
Hashtags sind auf verschiedenen Kanälen von unterschiedlicher Bedeutung.
Auf • Twitter: um zu kategorisieren; • Pinterest: um Marke und Spezifität zu pflegen (Tags sind nur anklickbar in • Pin-Beschreibungen); • Instagram: um eine Community aufzubauen und einzigartig/detailliert zu sein; • Google+: um zu kategorisieren; generiert automatisch Tags basierend auf dem,
für den Ihr Beitrag am relevantesten ist; • Tumblr: um Interessen zu kategorisieren, kann spezifisch und allgemein sein
(hat eine «track your tags»-Funktion); • Facebook: Wenn es Community-orientiert ist, folgen Sie den Pinterest/Instagram-
Regeln.
Nicht nur auf Facebook ist bei den Hashtags Zurückhaltung geboten: Weniger ist mehr.
Überlegen Sie sich Ihre Hashtags darum genau und setzen Sie diese gezielt ein. Über-
prüfen Sie vorher, ob der ausgesuchte Hashtag bereits in einem anderen Kontext ver-
wendet wird. Zwischen Gross- und Kleinschreibung wird bei der Suche nicht unter-
schieden.
Die Hashtags #schweizerarmee (de), #armeesuisse (fr) und #esercitosvizzero (it) werden
für alle Beiträge empfohlen. Ein weiterer Hashtag kann die Bezeichnung der Formation
in abgekürzter Form enthalten. Werden im Rahmen einer militärischen Übung mehre-
re Beiträge veröffentlicht, so können sie mit dem Übungsnamen versehen werden (z. B.
#ABCFTX14, #RATHAR17, #NEPTUN18).
Beispiele:
#strikehardandwin – Slogan der Mech Br 11
#bereitsbereit – Slogan des Spit Bat 5
6.5 Shitstorm
Unter einem Shitstorm ist eine Situation zu verstehen, in der sich innerhalb kurzer Zeit
auf verschiedenen Social Media-Kanälen eine grosse Menge an kritischen Kommentaren
über eine Organisation oder Person verbreitet, wodurch die Reputation des angegriffe-
nen Objekts gefährdet wird. Eine besondere Relevanz erhält im Internet geäusserte Kri-
tik für Organisationen dann, wenn die digitale Kritik in die traditionelle Medienbericht-
erstattung überschwappt.
Nicht jede kritische Bemerkung auf dem Social Media-Auftritt Ihrer Formation hat das
Potential, sich zu einem Shitstorm zu entwickeln. Wenn Sie sich bei Ihrer Kommunikati-
on auf den Social Media-Plattformen auf Ihren gesunden Menschenverstand verlassen,
die in diesem Handbuch dargelegten Leitlinien beachten und die Interaktion der Nutzer
Ihrer Social Media-Auftritte stetig moderieren, haben Sie bereits eine solide Grundlage
zur Shitstorm-Prävention gelegt.
Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, auf dem Social Media-Auftritt Ihrer Formation
sei ein Shitstorm am Entstehen oder bereits im Gange, informieren Sie unverzüglich die
Kommunikation Verteidigung.
Hashtags machen einen Beitrag auffindbar.
26
CHECKLISTE – DAS WICHTIGSTE FÜR MACHER IN KÜRZE
7 Zehn Grundsätze für Facebook-Auftritte
Die Facebook-Auftritte der Schweizer Armee sind • aktuell, direkt, dialogisch, vernetzt; • einheitlich und wiedererkennbar durch diese zehn Grundsätze; • individuell und nah, dank Delegation der Verantwortung an die Kommandanten.
1. Jeder Inhalt wird durch den zuständigen Kommandanten verantwortet und freigegeben.
2. Das Prinzip TOZZA (keine unüberlegte Preisgabe von Informationen über Truppe, Orte, Zeiten,
Zahlen und Aufträge) ist einzuhalten. Informationsschutz zur Operationssicherheit (Op Sec),
Daten- und Personenschutz sind hoch zu gewichten.
3. Der Name des Verbandes ist auszuschreiben: nicht Log Bat 52, sondern Logistikbataillon 52.
4. Das Profilbild bildet den Badge (Typ A), das grosse Titelbild zeigt einen typischen Inhalt des Gros-
sen Verbandes/Truppenkörpers. Bei den Kontaktinformationen ist die nächsthöhere dauerbesetzte
Kanzlei anzugeben.
5. Die Sprache entspricht der Sprache des Grossen Verbandes/des Truppenkörpers und respektiert
die Sprachen von Minderheiten. Im Grundsatz gilt: Aktualität vor Dreisprachigkeit. Wo nötig wer-
den Übersetzungen zeitnah nachgeliefert.
6. Die Administrationsrechte liegen beim Chef Komm Gs Vb oder beim PIO und werden von
diesen ebenfalls der vorgesetzten Komm-Stelle sowie der Kommunikation Verteidigung einge-
räumt. Dies, damit im Notfall eine Eskalationsstufe agieren kann.
7. Der Facebook-Auftritt wird vor allem während der Dienstleistung aktiv bewirtschaftet und ausge-
baut. Er ist jedoch auch ausserhalb der Dienstzeit regelmässig zu beaufsichtigen. Die Kommunikati-
on Verteidigung ist über sich abzeichnende Probleme (u. a. Shitstorms) zu benachrichtigen.
8. Die gegenseitige Verlinkung von Web-Auftritt und Facebook-Auftritt ist Pflicht.
9. Beim Vernetzen mit anderen Social Media-Auftritten gilt: Wir folgen anderen Formationen der
Schweizer Armee, offiziellen Regierungsstellen der Schweiz, der Kantone oder Gemeinden und
offiziellen Partnerorganisationen.
10. Der militärische Facebook-Auftritt wahrt die allgemein gültige Netiquette der Armee 1.
1 Siehe www.armee.ch/netiquette
27
8 Monitoring
Sie sind angehalten, zum Ende Ihrer Dienstleistung Ihre Social Media-Aktivitäten auszuwerten. Die
Auswertung ist in einer Vorlage zu erfassen, die Sie unter www.lms.admin.ch/truppenkomm, Seite
Social Media, finden. Die Auswertung dient der Weiterentwicklung Ihres Auftrittes, als Übersicht
für Ihren Kommandanten und womöglich auch der Kommunikation Verteidigung. Untenstehend
werden drei Kennzahlen ausgewählt und näher vorgestellt, die Sie zum Minimum auf sämtlichen
Social Media-Plattformen auswerten sollten.
8.1 Abonnenten-Angaben
Diese Kennzahl zeigt Ihnen die Entwicklung der Abonnenten-Zahl Ihrer Seite (nicht zu verwechseln
mit «Gefällt mir»-Angaben). Analysieren Sie, welche Ursachen plötzliche Veränderungen haben,
um das Verhalten der Fans besser zu verstehen. Gab es beispielsweise Posts, die besonders häufig
geteilt wurden und so zu einer erhöhten Aufmerksamkeit für die Seite geführt haben?
Detailliertere Einblicke über die Entwicklung Ihrer Abonnenten-Zahlen erhalten Sie durch das Dia-
gramm der «Nettoabonnenten»-Angaben. Hier sehen Sie, wie viele neue Abonnenten Sie pro Tag
gewonnen haben. Dabei werden die Abonnenten-Angaben vom Brutto-Wert abgezogen. Sollten
Sie zu einem Zeitpunkt eine auffällig hohe Anzahl an «nicht mehr abonniert»-Angaben vorfinden,
so sollten Sie unbedingt die Ursachen identifizieren: Gründe können sowohl die Inhalte Ihrer Posts
als auch deren Häufigkeit sein. Die Facebook-Statistiken liefern hier wichtige Informationen, die
Ihnen helfen, Ihre Social Media-Massnahmen stetig zu optimieren.
8.2 Reichweite
Unter dem Menüpunkt Reichweite erhalten Sie detaillierte Angaben zu den Reichweiten Ihrer Sei-
te. In den ersten Diagrammen sehen Sie, wie viele Personen an welchen Tagen Ihre Inhalte gese-
hen haben und wie viele Interaktionen es gab. Ausserdem gibt es eine Übersicht der negativen
Handlungen.
Wenn Personen Ihre Beiträge als Spam melden oder verbergen lassen, wirkt sich das auch auf die
gesamte Performance Ihrer Seite aus, da Facebook dies als Hinweis für uninteressante oder unan-
gemessene Inhalte wertet.
8.3 Beiträge
Zum Ende der Dienstleistung ermitteln Sie die drei erfolgreichsten und die drei schwächsten Posts,
gemessen an der Reichweite. Bewerten Sie die sechs Posts mittels Aussage, Erkenntnis und Kon-
sequenz.
28
29
9 Kommunikationsregeln
Das Reglement Organisation der Ausbildungsdienste (ODA, Regl 51.024) erlaubt die
Nutzung von Social Media-Plattformen unter Einhaltung der Informationsschutzvor-
schriften als Mittel der externen Kommunikation von Grossen Verbänden, Schulen,
Truppenkörpern und Einheiten. Sämtliche Inhalte müssen vor der Veröffentlichung
auf die Einhaltung der Auflagen überprüft und entsprechend selektioniert werden.
Der Kommandant gibt Beiträge frei oder delegiert diese Kompetenz an seinen Kom-
munikationsspezialisten.
Untersagt ist jedoch die Nutzung von Social Media für den dienstlichen Gebrauch. Da-
mit ist gemeint, dass über diese Kanäle keine dienstlichen Bekanntmachungen, z. B. be-
fehlstechnischer oder organisatorischer Art, verbreitet oder dienstliche Anordnungen
oder Abmachungen getroffen werden dürfen. Dies gilt auch für geschlossene Grup-
pen, die nur eine Scheinsicherheit bieten.
9.1 Informationsschutz
Mit Informationsschutz- und Sicherheitsmassnahmen soll sichergestellt werden, dass
nur Berechtigte Kenntnis von schutzwürdigen Informationen erhalten. Es geht kon-
kret darum, die illegale Beschaffung und die Kenntnisnahme nachrichtendienstlich in-
teressanter Informationen aus sensiblen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung, Armee
und Industrie zu verunmöglichen. Die Geheimhaltungspflicht gilt für alle Kommuni-
kationskanäle der Schweizer Armee. Militärische Informationen und Sachen, die klas-
sifiziert sind, dürfen nicht veröffentlicht werden (Schriftstücke, Anlagen, Geräte usw.).
Aufgepasst bei Informationen, die im Hintergrund mitgeliefert werden.
30
Im Reglement Grundschulung 17 (GS 17, Regl 51.019) ist das Prinzip TOZZA zur Geheim-
haltung von militärischen Informationen beschrieben. Die Notwendigkeit, Informationen
über Truppen, Orte, Zeiten, Zahlen und Absicht zu verbreiten, wird in der Kommunikati-
on immer geprüft. Die Einsatzbereitschaft der Armee verlangt auch in der ordentlichen
Lage Schutzmassnahmen. Weil ein potentieller Gegner stets die Information sucht, sind
auch in Friedenszeiten keine Informationen zu veröffentlichen, die im Verteidigungsfall
zurückgehalten würden. Die Geheimhaltungsvorschriften sind kompromisslos einzuhal-
ten. Im Zweifelsfall ist auf eine Publikation zu verzichten.
Arbeiten Sie zudem nur auf Geräten, die ausreichend geschützt sind. Behalten Sie die all-
gemeinen Gefahren der Informatiknutzung im Auge, um eine ungewollte Übernahme
Ihres Social Media-Auftrittes zu verhindern. Dazu zählen • Social Engineering
Seien Sie zurückhaltend mit der Preisgabe von Informationen. Ein Kontaktnehmer
könnte andere Absichten verfolgen, als Sie meinen. Mögliche Auswirkungen und Ge-
fahren sind Identitätsdiebstahl, Kompromittierung, Betrug oder die Verbreitung von
Viren und Trojanern. • Phishing
Mittels Phishing, einer speziellen Form des Social Engineering-Angriffs, versuchen Be-
trüger, an vertrauliche Daten von ahnungslosen Internet-Benutzern zu gelangen. Da-
bei kann es sich beispielsweise um Zugangsdaten von E-Mail-Konten, Online-Auktions-
anbietern, E-Banking oder Social Media-Accounts handeln. Die Betrüger nutzen die
Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft ihrer Opfer aus, indem sie ihnen E-Mails mit ge-
fälschten Absender-Adressen zustellen.
Eine Übersicht über aktuelle Gefahren finden Sie bei der Melde- und Analysestelle Infor-
mationssicherung des Bundes (MELANI) unter https://www.melani.admin.ch.
Behalten Sie die allgemeinen Gefahren für die Nutzung von Informatikmitteln im Auge: Beispiel eines Phishing-Mails. Klicken Sie in verdächtigen E-Mails auf keine Anhänge und folgen Sie keinen Links. Geben Sie keine sensitiven Informationen preis.
31
9.2 Metadaten
Foto- und Videodateien enthalten neben zahlreichen Pixeln noch viele weitere ver-
steckte (Meta-)Information, genannt EXIF-Daten (Exchangeable Image File Format).
Sie geben unter anderem Auskunft über Kameraeinstellungen sowie den Kompres-
sionstyp. Darüber hinaus können EXIF-Daten auch Aufnahmedatum und -zeit, den
GPS-Standort sowie eine einzigartige Identifikationsnummer der verwendeten Kame-
ra enthalten. Sogar Informationen über den Fotografen sowie zum Urheberrecht kön-
nen in Meta-Daten abgespeichert werden. Mit der Veröffentlichung solcher Dateien
können unabsichtlich schutzwürdige Informationen preisgegeben werden.
Foto-Metadaten entfernen
Mit kleinen Spielereien können Sie sichergehen, dass das alles nicht nur graue Theo-
rie ist. Unter http://exif.regex.info/exif.cgi können Sie sich die gespeicherten Metada-
ten Ihrer Datei ansehen. Oder Sie können ein Bild auf http://www.stolencamerafinder.
com/ hochladen (nicht mit eigenen Bildern ausprobieren!) und schon wird nach weite-
ren öffentlichen Bildern mit derselben Kamera-ID gesucht. Anhand der verbundenen
GPS-Informationen werden sie anschliessend auf einer Karte dargestellt.
9.3 Daten- und Persönlichkeitsschutz
9.3.1 Recht am eigenen Bild
Grundsätzlich gilt: Mitarbeitende, Angehörige der Armee sowie schutzdienstpflichti-
ge Personen, die im VBS Dienst leisten und dienstlichen Tätigkeiten nachgehen und
nicht eindeutig identifizierbar sind, dürfen ohne Einwilligung der Betroffenen und
ohne Nennung ihres Namens zur Illustration veröffentlicht werden (Weisungen des
VBS vom 15. Dezember 2016 über die Nutzung der Informatikmittel des VBS, Ziffer 7).
Wo Mitarbeitende, Milizangehörige der Armee oder schutzdienstpflichtige Personen
auf Bildern eindeutig erkennbar sind oder namentlich genannt werden, muss der Be-
troffene mit der Veröffentlichung im Einzelfall einverstanden sein. Es empfiehlt sich,
dieses Einverständnis schriftlich einzuholen. Hierfür kann das Formular Einverständ-
niserklärung (erhältlich auf www.lms.admin.ch/truppenkomm) verwendet werden.
Schlüsselfunktionen sind besonders zu schützen.
Windows Mac OS X Linux
• Öffnen Sie im Datei- Explorer die Eigen-schaften des Bildes mit einem Rechtsklick auf das Foto.
• Wechseln Sie nun zu dem Tab «Details».
• Ganz unten in dem Fenster können Sie auf «Eigen schaften und persönliche Informatio-nen entfernen» klicken.
Wir empfehlen die Nutzung des Tools ImageOptim, wel-ches von der Entwickler seite heruntergeladen werden kann (https://imageoptim.com/mac). Nach dem Herunterladen und der Installation können die Bilder in das offene Fenster gezogen werden und die EXIF-Daten werden entfernt. Die Datei wird automatisch ersetzt.
Wir empfehlen das Werkzeug ExifTool. Leider gibt es dafür keine grafische Oberfläche. Es muss also im Terminal ge arbeitet werden. Anleitungen dazu sind im Internet zu finden.
32
Menschlich sein und Anteil nehmen – aber nie ohne Einwilligung der Betroffenen.
Menschen zeigen – ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
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9.3.2 Recht am eigenen Wort
Zitate bedürfen zur Veröffentlichung stets der Zustimmung der zitierten Person.
9.4 Anlagenschutz
Jedes Fotografieren, Filmen, Zeichnen, Vermessen oder sonstiges Aufnehmen von ge-
schützten militärischen Anlagen ist verboten. Wer geschützte militärische Anlagen be-
treten, sie aufnehmen oder Informationen darüber veröffentlichen will, braucht eine
Bewilligung. Das gilt auch für Berichte über militärische Übungen oder andere Veran-
staltungen, die in militärischen Anlagen stattfinden (Bundesgesetz vom 23. Juni 1950
über den Schutz militärischer Anlagen, Artikel 5).
Jedoch gilt gemäss der Verordnung zu diesem Gesetz auch das Wahrnehmungsprin-
zip: Was von aussen ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehrungen wahrge-
nommen werden kann, darf ohne Bewilligung aufgenommen und veröffentlicht wer-
den, wobei die Veröffentlichung jedoch keine Identifizierung des Standortes oder der
Zweckbestimmung der Anlage erlauben darf (Verordnung vom 2. Mai 1990 über den
Schutz militärischer Anlagen, Artikel 4 Absatz 5).
9.5 Urheberrechte
Dem Bund stehen die alleinigen Verwendungsbefugnisse zu für alle Werke, die ein Ar-
meeangehöriger in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit schafft (Militärgesetz vom
3. Februar 1995, Artikel 40b). • Bild- und Videoaufnahmen, welche durch Drittpersonen erstellt wurden, dürfen
nur mit deren Einverständnis genutzt und veröffentlicht werden. • Musik, welche beispielsweise als Hintergrundton von Videos verwendet wird,
darf nicht Urheberrechte verletzen (siehe Merkblatt «Tipps rund um Musik
für Videobeiträge» des Zentrums Elektronische Medien auf
www.lms.admin.ch/truppenkomm).
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9.6 Aussenwirkung
In Beiträgen dürfen keine Bilder oder Videos verwendet werden, in welchen Ange-
hörige der Armee gegen die Sicherheits- und/oder Bekleidungsvorschriften oder das
korrekte militärische Verhalten verstossen. Zu bedenken ist, dass Einzelbeiträge oder
Übungs-Szenarien und -Bezeichnungen, die aus dem Zusammenhang gerissen werden,
gegen die Armee verwendet werden und ihrem Image schaden können.
9.7 Verbot von Extremismus, Rassismus und Sexismus
Jegliche Formen von Extremismus, Rassismus und Sexismus sind verboten, wie es be-
reits in der Netiquette festgehalten ist. Bei Unsicherheiten steht Ihnen die Fachstelle
Extremismus der Armee unter www.armee.ch/extremismus zur Verfügung.
Mit zwei Reaktionen sind stets zu rechnen: Zum einen der Hinweis auf einen Verstoss gegen die Sicherheitsvorschriften, zum anderen der Hinweis auf nicht korrekte Tenues.
9.8 Politische Äusserungen
Die Einschränkungen zu politischen Aussagen und Propaganda (Dienstreglement der
Armee, Ziffer 96) gelten sinngemäss auch für sämtliche Beiträge in den Social Media.
9.9 Werbung und Erwähnung von Sponsoren
Auf den Social Media-Auftritten der Armee werden keine Firmenlogos von Sponsoren
oder Links auf kommerzielle Firmen veröffentlicht. Es gelten die Weisungen des VBS
vom 18. Dezember 2008 über Sponsoring und Werbung.
9.10 Bezahlte Reichweite
Es ist grundsätzlich untersagt, mittels Bezahlung die Reichweite militärischer Social
Media-Auftritte zu steigern.
9.11 Übernahme durch Dritte
Es besteht die Gefahr, dass Ihr Social Media-Account gehackt, das heisst von Dritten
übernommen wurde. Hinweise dafür sind: • Auf Ihrem Auftritt erscheinen plötzlich Nachrichten, die Sie gar nicht geschrieben
haben; • Jemand hat sich von einem merkwürdigen Standort aus in Ihren Account eingeloggt; • Ihre Seite wird mit Werbung zugemüllt; • Sie sind plötzlich mit jeder Menge neuer Menschen verbunden, von denen Sie vorher
noch nie etwas gehört haben; • Sie haben schlichtweg keinen Zugang mehr zu Ihrem Account.
Wenn Sie sich noch einloggen können, wurde Ihre E-Mail-Adresse womöglich noch
nicht geändert. Handeln Sie in diesem Fall rasch und überprüfen Sie, ob nur Ihre eige-
ne oder noch eine neue, fremde E-Mail-Adresse mit Ihrem Account verknüpft ist. Falls
ja, müssen Sie diese unbedingt löschen. Gleiches gilt für registrierte Handynummern.
Wenn der Hacker auch die E-Mail-Adresse geändert hat, mit der Sie sich registriert
haben, sollten Sie sich rasch an den Support der Plattform wenden.
Sollte Ihr Facebook-Account übernommen worden sein, folgen Sie den Anweisungen
auf https://www.facebook.com/hacked. Sie können sich dort auch mit einem ehema-
ligen Passwort einloggen.
Untersuchen Sie nach der Behebung Ihren Computer unbedingt auf Malware und
Viren.
9.12 Verstösse
Entdecken Sie auf Social Media Beiträge, die gegen Rechtsgrundlagen oder Anord-
nungen verstossen, so melden Sie diese umgehend der Militärpolizei unter der Num-
mer 0800 552 333. Machen Sie zudem eine Meldung mit dem Formular SIME (Sicher-
heitsmeldung) an die Informations- und Objektsicherheit (IOS): Telefon 058 464 45 45
und E-Mail [email protected].
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36
CHECKLISTE – DAS WICHTIGSTE FÜR ANWENDER
10 Empfehlungen für Nutzer von Social Media
Die Schweizer Armee ist sich bewusst, dass ihre Bürgerinnen und Bürger in Uniform über moderne
Kommunikationsmittel – und dazu zählen Smartphone und Social Media – mit ihrem Umfeld in Ver-
bindung stehen. Für den Schutz jedes einzelnen AdA, des militärischen Verbandes sowie der Opera-
tion/des Einsatzes gilt es jedoch, für das militärische Personal wie auch für Milizangehörige der Ar-
mee einige Grundregeln einzuhalten.
1. Es gelten die Verschwiegenheitspflicht gemäss Militärgesetz, das Prinzip TOZZA gemäss dem
Reglement Grundschulung 17 und das Fotografie- und Aufnahmeverbot gemäss dem Dienstbefehl.
Ausnahmen vom Fotografie- und Aufnahmeverbot bewilligt der Kommandant.
2. Schalten Sie rechtzeitig vor Ihrer Dienstzeit bei Ihren Geräten sämtliche informationsgebenden
Signale wie z. B. Ortungsdienste, WLAN und Bluetooth aus.
3. Im Ausbildungsdienst wie auch im Einsatz erhalten Sie Informationen, die wertvoll sind für eine
Gegenseite, welche stören oder sogar schaden will. Seien Sie sich bewusst, dass der Ernstfall in
der Friedenszeit beginnt und behalten Sie in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihrer Kame-
raden militärische Informationen für sich.
4. Seien Sie sich bewusst, dass Ihre Botschaften in Uniform – sei es als Lohn- oder als Soldempfänger –
jederzeit als Äusserung der Armee wahrgenommen werden. Veröffentlichen Sie nichts, das
dem Ansehen der Armee schadet. Insbesondere für Armeeangehörige im Auslandeinsatz gilt:
Öffentliche Meinungsäusserungen über politische, religiöse oder gesellschaftliche Verhältnisse
im Einsatzgebiet sind während der ganzen Dauer des Einsatzes zu unterlassen (Dienstreglement
der Armee vom 22. Juni 1994, Anhang 2 Ziffer 8).
5. Teilen Sie im Rahmen des Erlaubten positive Momente in der Dienstzeit öffentlich und tragen
Sie negative Erlebnisse oder Differenzen unter vier Augen mit Ihren Vorgesetzten aus.
6. Echtzeit-Informationen wie zum Beispiel Livestreams sind generell verboten.
7. Melden sich bei Ihnen Medienschaffende oder Social Media-Nutzer wegen einer Auskunft, ant-
worten Sie nicht selbst. Verweisen Sie diese an die Medienstelle der Armee [email protected].
8. Wählen Sie die Empfänger Ihrer Botschaften mit Bedacht und überprüfen Sie regelmässig die
diesbezüglichen Einstellungen Ihrer Social Media-Plattform.
9. Prüfen Sie Einträge sorgfältig, bevor Sie diese veröffentlichen. Das Web vergisst nie. Informationen
im Internet können Sie nicht mehr löschen – einmal online, immer online.
10. Seien Sie wachsam und trauen Sie nicht jedem Link oder Programm: Soziale Netzwerke werden
oft missbraucht, um Sie mit Hilfe von entsprechender Software, die hinter einem Link versteckt ist,
auszuspionieren oder um Viren zu verbreiten. Halten Sie Ihre Informatikmittel sicher.
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