FWD Kalender & Info-Block 2013/2014
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Transcript of FWD Kalender & Info-Block 2013/2014
1
Kalender & Info-BlocK 2013/2014
freIwIllIgendIenste Kultur und BIldung engagement zeIgen /// gesellschaft gestalten
gemeInschaft bereichern
PersönlIchKeIt bilden
KreatIV probieren
2013: »zukunftsvision«, Jessica odrich auf dem fsJ Kultur-zwischenseminar
»Kulturkomplizen« gesucht, Kulturaktion der generationen
luise, zentrum für zirkus und bewegtes lernen halle e.V., zirkuspädagogik
2
ohgjilk
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3
eIn Jahr In der Kultur
365 tage lang Kultur erleben und gestalten – das ist
keine Vision. dies ist wirklichkeit für über 120 freiwil-
lige, die im herbst 2013 ihren freiwilligendienst Kultur
und Bildung bei der .lkj) sachsen-anhalt e.V. beginnen.
Vor ihnen liegt ein Jahr voller chancen und voller he-
rausforderungen. herzlich willkommen! zu dem frei-
willigendienst Kultur und Bildung gehören sowohl die
beiden nationalen formate, fsJ Kultur und Bundesfrei-
willigendienst Kultur und Bildung, als auch die interna-
tionalen freiwilligendienste, der entwicklungspoliti-
sche freiwilligendienst weltwärts, der europäische
freiwilligendienst (efd/eVs) und der Internationale
Jugendfreiwilligendienst (IJfd).
freiwilligendienst Kultur und Bildung bedeutet:
// praktische erfahrungen zu sammeln, Kompeten-
zen zu erweitern, sich im leben zu orientieren und
zu engagieren;
// menschen Bildungsprozesse und kreative Projekt-
arbeit zu ermöglichen, ihnen Kultur und Kunst zu
vermitteln;
// soziale Begegnungen zu schaffen und Kultur
menschen zugänglich zu machen.
diese Ideen werden an über 100 orten weltweit und
in sachsen-anhalt gelebt – in theatern, offenen Ka-
nälen, musikschulen, museen, Bibliotheken, (Kunst)-
schulen, soziokulturellen zentren und auch in gedenk-
stätten, akademien oder Bildungsstätten. menschen
gestalten dort ein Jahr lang kulturelles und soziales
leben mit.
den freiwilligen zur seite stehen die träger des frei-
willigendienstes in der Kultur und Bildung, welche die
Qualität und den Bildungsanspruch des freiwilligen-
dienstes sichern. sie arbeiten eng mit den Kulturein-
richtungen zusammen, die als einsatzstellen Verant-
wortung für die freiwilligen übernehmen und die durch
das freiwillige engagement neue Impulse erhalten.
nicht zu vergessen sind die zahlreichen öffentlichen
und privaten förderer, erst durch das zusammenspiel
dieser verschiedenen Partner ist die grundlage für das
kulturelle engagement aller menschen im freiwilligen-
dienst gegeben.
ein Jahr in der Kultur: dieser Block bietet Platz, um
erfahrungen während des freiwilligendienstes fest zu
halten und bietet nützliche hinweise und hintergrund-
informationen rund um das freiwillige Jahr.
alles gute wünscht euch dabei die
.lkj) sachsen-anhalt e.V.
4
t»ohne dIch hätte Ich so VIele tolle menschen
nIe Kennengelernt, mIt denen Ich so VIel er-
leBt haBe, oB auf semInaren oder PrIVat.«
(laura hinkel freiwillige 2009/2010, anhaltische Bibelgesellschaft und Bibelturm wörlitz)
5
ein Jahr in der Kultur 003
ein freiwilligendienst Kultur und Bildung 006
a bis z für den Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung sowie das fsJ Kultur 008
entscheidungshilfe zum mittelpunkt der lebens- beziehungen im sinn des § 5 abs. 1 wogg 031
die wichtigsten rechte und Pflichten für freiwillige (fw) auf einen Blick 033
Kurzes glossar zur Kulturellen Bildung und zu freiwilligendiensten 035
das kleine aBc der freiwilligendienste Kultur und Bildung wissenswertes rund um das thema seminar 041
der richtige aufbau eines Briefes 048
der richtige aufbau einer e-mail 050
telefon-Knigge 051
leitfaden für das eigenverantwortliche Projekt – eVP 052
arbeitsblatt zum eVP – Planungspapier 056
arbeitsblatt zum eVP – zeitschiene/-Plan 058
Übersicht Kalendarium 2013/2014 060
freie Bildungsangebote – anmeldeformular 066
freie Bildungsangebote – mehrtägige seminare 067
freie Bildungsangebote – eintagesangebote 069
seminarbericht für freie Bildungstage 072
wo absolvieren die mitfreiwilligen ihr fsJ Kultur? 073
wochenplaner fwd Kultur und Bildung ab 074
lachen ist gesund 091
1. hilfe bei Burn-out 097
glückskeks-zetteltexte 125
Back dir dein glück! // rezept für glückskekse 126
elfen helfen 143
stimmungsbarometer 150
Impressum 153
förderung 154
InhaltsVerzeIchnIs
6
die freiwilligen realisieren während ihrer 365 tage
im freiwilligendienst in der Kultur und Bildung ein ei-
genverantwortliches Projekt – ein Kulturangebot, das
sie besonders interessiert und zu ihrer einsatzstelle
passt. dieses Projekt ist eine spezielle herausforde-
rung. es bietet den freiwilligen zwar eine besondere
chance der mitgestaltung und der Kreativität, verlangt
aber gleichzeitig noch mehr einsatzfreude und an-
strengungsbereitschaft ab. die ergebnisse zeigen: die
größten lern- und entwicklungsschritte machen die
freiwilligen bei der Planung und durchführung ihres
eigenen Projektes.
diese Prozesse können die freiwilligen nicht allein
bewältigen. In den Kultureinrichtungen haben sie an-
sprechpartner__innen für ihre fachlichen und persön-
lichen fragestellungen an ihrer seite. mit den päda-
gogischen mitarbeiter__innen der träger stehen ihnen
weitere Vertrauenspersonen zur Verfügung. einsatz-
stellen und träger reflektieren z. B. in gesprächen ge-
meinsam mit den freiwilligen, ermutigen sie, weisen
aber auch auf grenzen hin.
seminarwochen und andere Bildungsveranstaltungen
(insgesamt 25 Bildungstage) begleiten und komplet-
tieren das Jahr. freiwillige werden hier zur kreativen
arbeit, zum austausch, zum inhaltlichen diskurs ein-
geladen. die seminare führen die erlebnisse aus der
praktischen arbeit zusammen. zugleich erweitern sie
diese um neue kulturelle und soziale erfahrungen.
seminararbeit im freiwilligendienst in der Kultur und
Bildung heißt
/// Begegnungen /// Kommunikationstrainings ///
Kreativworkshops /// theorie-Inputs /// reflexionsge-
spräche /// Projektpräsentationen /// abschlussfeste
/// fachdiskussionen /// warm ups ///
ein freiwilligendienst Kultur und Bildung bedeutet für
viele freiwillige der auszug von zu hause. alle Jugend-
lichen sehen sich mit neuartigen lebenssituationen
konfrontiert, anderen tages- und wochenabläufen,
neuen Bekanntschaften. auch dies ist ein lernfeld,
das ein hohes maß an selbstorganisation und mut
von den freiwilligen fordert. zugleich müssen diese
lebensweltlichen erfahrungen beachtet werden, wenn
sich Kultureinrichtungen auf den einsatz der Jugend-
lichen vorbereiten oder die .lkj) sachsen-anhalt e.V.
als träger seminare organisiert. diesen diskurs führen
sie gemeinsam auf einsatzstellentreffen oder -besu-
chen.
365 tage in einem freiwilligendienst Kultur und Bil-
dung umfassen außerdem
/// freiwilligenforen pflegen /// aBgesangs- und auf-
taktveranstaltung /// sich vernetzen /// Jahrgangs-
zeitungen verfassen /// wgs organisieren /// Bewer-
bungen schreiben /// Kompetenzen entdecken und
ausbauen /// messestände betreuen /// Kultur genie-
ßen /// neues entdecken /// horizonte erweitern ///
engagement fördern ///
eIn freIwIllIgendIenst Kultur und BIldung
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der freiwilligendienst Kultur und Bildung ist ein enga-
gementangebot für Jugendliche in einrichtungen der
Kultur- und Bildungsarbeit. die Bundesvereinigung
Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. bietet
seit dem 01. september 2011 den Bundesfreiwilli-
gendienst Kultur und Bildung an. einen besonderen
schwerpunkt bildet der Bundesfreiwilligendienst Kul-
tur und Bildung 27+. da der Bfd Kultur und Bildung bis
26 Jahren sich bei uns an den richtlinien für das fsJ
Kultur anlehnt, sprechen wir hier ausschließlich vom
fsJ Kultur und würden nur im einzelfall den unter-
schied deutlich machen.
grundlage für das »a bis z« bilden die gesetze zur för-
derung von Jugendfreiwilligendiensten – im folgenden
Jfdg – und das gesetz des Bundesfreiwilligendienst
Kultur und Bildung (Bfdg). Inhaltliche und fachliche
Basis für das »a bis z« ist das Qualitätskonzept für
fsJ Kultur, fsJ Politik und fsJ schule der Bundesverei-
nigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V.
in der jeweils gültigen fassung.mit den zugehörigen
// Qualitätsstandards für träger,
// Qualitätsstandards für einsatzstellen,
// Qualitätsstandards für Bildungstage/seminare,
// sowie der pädagogischen rahmenkonzeption.
altersgrenzeam fsJ Kultur können Jugendliche und junge erwach-
sene unabhängig von ihrem schulabschluss teilneh-
men, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
(je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon
mit 15 Jahren). Bezüglich des höchstalters ist maß-
geblich, dass das 27. lebensjahr während des freiwil-
ligendienstes nicht vollendet wird.
der Bfd Kultur und Bildung ist altersoffen.
für freiwillige unterschiedlichen alters kommen zum
teil unterschiedliche gesetzliche regelungen und
standards zur anwendung.
anleItungdie einsatzstelle benennt eine fachkraft für die fachli-
che anleitung und individuelle Begleitung der_des frei-
willigen. sie unterstützt und berät den_die freiwillige_n
bei seinen_ihren aufgaben und stellt zudem sicher,
dass der_die freiwillige sich entsprechend seiner_ihrer
Kenntnisse und fähigkeiten weiterentwickeln kann.
Bei freiwilligen über 26 Jahre achtet sie im einsatz
insbesondere darauf, das der_die freiwillige seine_ihre
Kompetenzen, etwa aus vorhergehenden ausbildun-
gen und/oder tätigkeiten, einbringen und ggf. auch
an andere weitervermitteln kann. wichtig für die Be-
teiligung der_des freiwilligen in der einsatzstelle sind
zudem regelmäßige gespräche und die Integration in
teamberatungen.
a BIs z fÜr den BundesfreIwIllIgendIenst Kultur und BIldung sowIe das fsJ Kultur
9
anrechnung Von leIstungenes wird darauf hingewiesen, dass es zur anrechnung
der leistungen (taschengeld und sozialversicherungs-
beiträge) auf andere leistungen bzw. ansprüche kom-
men kann. (siehe auch algII) empfänger_innen von
rentenleistungen sollten daher mit der zuständigen
rentenkasse klären, ob und ggf. inwieweit die leistun-
gen auf die rente angerechnet werden.
alg IIalgII – empfänger_innen können grundsätzlich an
freiwilligendiensten Kultur und Bildung teilnehmen,
da der Bezug der grundsicherung für arbeitssuchen-
de – das sogenannte arbeitslosengeld II – dies nicht
ausschließt. Vom taschengeld, das ein_e freiwillige_r
erhält, gilt ein Betrag in höhe von 200 euro nicht als
zu berücksichtigende einnahme (nach § 1 absatz 7
algII-Verordnung). dieser Betrag wird somit nicht auf
das arbeitslosengeld II angerechnet. die absetzbeträ-
ge für Versicherungen und werbungskosten sind darin
schon berücksichtigt, so dass kein nachweis für diese
absetzbeträge erbracht werden muss. liegen im ein-
zelfall höhere aufwendungen vor, wird eine Berück-
sichtigung auf nachweis entsprechend geprüft.
die teilnahme an einem freiwilligendienst ist als
wichtiger persönlicher grund anzusehen, welcher der
ausübung einer arbeit entgegensteht (vgl. § 10 ab-
satz 1 nummer 5 sgB II), sodass ein_e Bezieher_in von
arbeitslosengeld II während des freiwilligendienstes
nicht verpflichtet ist, eine arbeit aufzunehmen. Im
fall eines Bundesfreiwilligendienstes in teilzeit ist es
theoretisch möglich, dass die agentur für arbeit für die
verbleibenden stunden bis zur einer Vollzeitbeschäfti-
gung Vermittlungsangebote unterbreitet.
arBeItgeBer_Inein freiwilligendienst begründet kein arbeitsverhält-
nis. zum schutz der freiwilligen finden aber zahlrei-
che regelungen aus dem arbeitsrecht anwendung.
(rechtsverhältnis). arbeitgeber im Bundesfreiwilligen-
dienst ist der Bund, der seine Pflichten in teilen an die
einsatzstelle delegiert. Beim fsJ Kultur bzw. Bfd Kul-
tur und Bildung ist nach dem Jugendfreiwilligendien-
stegesetz (Jfdg) und entsprechend der konkreten
vertraglichen regelung (Vertragsmodell des trägers)
der träger oder die einsatzstelle der arbeitgeber.
arBeItslosenVersIcherung und -geldfür die freiwilligen sind von der einsatzstelle bzw.
vom träger Beiträge zur arbeitslosenversicherung ab-
zuführen (arbeitgeber- und arbeitnehmeranteil). für
freiwillige, die die regelaltersrente erreicht haben, ist
nur der arbeitgeberanteil abzuführen. wenn freiwillige
im anschluss an ihren freiwilligendienst nicht direkt
einen ausbildungs- oder studienplatz finden, oder eine
erwerbstätigkeit aufnehmen, sollten sie sich recht-
10
zeitig (drei monate vor Beendigung des dienstes) bei
der agentur für arbeit melden, um ansprüche geltend
machen zu können bzw. weiter versichert zu sein.
auch freiwillige, die ihren dienst vorzeitig beenden,
müssen sich arbeitslos melden, wenn sich nicht direkt
eine ausbildung oder ein studium anschließt. es be-
steht bei ableistung eines freiwilligendienstes nach
zwölf vollen monaten anspruch auf arbeitslosengeld.
Beim Bundesfreiwilligendienst besteht ein anspruch
auf arbeitslosengeld, wenn mindestens zwölf volle
monate in die arbeitslosenversicherung eingezahlt
wurde (Bundesfreiwilligendienst plus ggf. sozialversi-
cherungspflichtige anstellung im Vorfeld). In welcher
höhe und für wie lange ergibt sich aus den jeweils ak-
tuell zutreffenden rechtlichen regelungen.
arBeItsmarKtneutralItätder grundsatz der arbeitsmarktneutralität besagt,
dass jeder missbrauch von freiwilligen als arbeits-
kräfte untersagt ist. freiwillige üben praktische
hilfstätigkeiten aus, die kein Beschäftigungsverhält-
nis begründen. ein Platz darf keinen regulären arbeits-
platz verdrängen bzw. die schaffung eines solchen
verhindern. die Übertragung von aufgaben und Ver-
antwortlichkeiten ist jeweils im einzelfall zu klären.
die arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben,
wenn durch den einsatz von freiwilligen im freiwilli-
gendienst die einstellung von neuen Beschäftigten
nicht verhindert wird bzw. keine Kündigung von Be-
schäftigten erfolgt. die arbeitsmarktneutralität wird
vor anerkennung jedes einzelnen einsatzplatzes si-
chergestellt und ggf. von den regionalbetreuer_innen
des Bundesamtes für familie und zivilgesellschaft-
liche aufgaben vor ort kontrolliert. Überstunden oder
wochenenddienste werden zeitnah mit freistunden
abgegolten. die seminare gelten als arbeitszeit.
arBeItsschutz
>> siehe rechtsverhältnis
arBeItsunfallein arbeitsunfall ist unverzüglich von der einsatzstel-
le bzw. dem träger (entsprechend dem jeweiligen Ver-
waltungsmodell) der Berufsgenossenschaft zu mel-
den. ein unfall auf dem arbeitsweg und während der
seminarzeit gilt ebenfalls als arbeitsunfall.
arBeItszeItein fsJ Kultur stellt eine Vollzeit-Beschäftigungen dar;
die wöchentliche arbeitszeit beträgt maximal 40 stun-
den. sie orientiert sich an den arbeitszeiten der jewei-
ligen einsatzstelle. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren
gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzge-
setzes.
ab einem alter von 27 Jahren kann ein Bundesfreiwil-
ligendienst in teilzeit geleistet werden, und zwar mit
mindestens 20,5 wochenstunden.
11
aufsIchtsPflIchtfreiwillige ab 18 Jahren dürfen nach vorheriger ein-
weisung – bei der über besondere gefahrenquellen,
entsprechende maßnahmen und Verhalten informiert
wird – auch alleine aufsicht führen. Verantwortliche
erwachsene müssen jedoch jederzeit erreichbar sein.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur
dann alleine aufsicht führen, wenn eine einverständ-
niserklärung der eltern der_s freiwilligen sowie aller
eltern der zu Beaufsichtigenden vorliegt.
auslandder Bundesfreiwilligendienst kann nur im Inland ab-
geleistet werden. die freiwilligendienste Kultur und
Bildung International (http://freiwilligendienste-kul-
tur-bildung.de) der BKJ und des ihr angeschlossenen
trägerverbundes stehen für interessierte Jugendliche
und junge erwachsene bis 26 Jahre auf anfrage zur
Verfügung. der freiwilligendienst kann nach dem Ju-
gendfreiwilligendienstegesetz auch in einer einsatz-
stelle im ausland geleistet werden, wenn der zustän-
dige fsJ-träger seinen sitz in deutschland hat. für
den trägerverbund der freiwilligendienste Kultur und
Bildung der BKJ verfügt die .lkj) sachsen-anhalt e.V.
über ein kleines Kontingent an Plätzen im ausland.
ausländer_Innenfür ausländer_innen stehen die freiwilligendienste
Kultur und Bildung offen. Voraussetzung hierfür ist bei
bereits in deutschland lebenden ausländer_innen ein
aufenthaltstitel, der keinen sperrvermerk »erwerbs-
tätigkeit nicht gestattet« enthält. die erteilung einer
Beschäftigungserlaubnis ist unabhängig von der ar-
beitsmarktlage auch für asylsuchende und geduldete
möglich, wenn diese sich bereits mehr als zwölf mo-
nate in deutschland aufhalten. der freiwilligendienst
ist gemäß § 9 arbeitsgenehmigungsverordnung eine
arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung. freiwilli-
gen aus dem ausland kann speziell für die teilnahme
an den freiwilligendiensten Kultur und Bildung eine
aufenthaltserlaubnis nach § 18 des aufenthaltsge-
setzes erteilt werden. die Beantragung einer arbeits-
genehmigung ist nicht notwendig. ein aufenthaltstitel
(auch ein Visum ist ein aufenthaltstitel) darf in der
regel nur erteilt werden, wenn der lebensunterhalt
(stand 2012: 374,00 euro plus die Kosten der unter-
kunft) gesichert ist nach § 5 abs. 1 nr. 1 aufenthalts-
gesetz. ein anspruch auf leistungen aus den sozialen
sicherungssystemen (wohngeld, hilfen zum lebens-
unterhalt) besteht nicht. drittstaatsangehörige müs-
sen von ihrem heimatland aus einen Visumsantrag
für die durchführung des freiwilligendienstes stellen,
da ihnen die für den aufenthalt erforderliche aufent-
haltserlaubnis in deutschland nur dann erteilt werden
kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum
eingereist sind. ausnahmen bestehen für die staats-
angehörigen von australien, Israel, Japan, Kanada, der
republik Korea, von neuseeland und den Vereinigten
staaten von amerika.
12
ausweIsfreiwillige erhalten für die zeit ihres freiwilligendiens-
tes einen ausweis, mit dem sie z. t. Vergünstigungen
im öffentlichen Personennahverkehr bzw. beim Be-
such von staatlichen und kommunalen einrichtun-
gen (z. B. museum, schwimmbad, Volkshochschule)
entsprechend den ermäßigungen für schüler_innen,
azubis oder student_innen erhalten. die konkreten re-
gelungen sind vor ort zu erfragen, ein rechtsanspruch
besteht nicht. Beim Bundesfreiwilligendienst wird den
freiwilligen nach Vertragsunterzeichnung direkt vom
Bundesamt für zivilgesellschaftliche aufgaben ein
ausweis zugestellt.
BegInnder reguläre Beginn eines freiwilligendienstes Kul-
tur und Bildung für freiwillige bis 26 Jahre ist der
01. august/01. september eines jeden Jahres. aus-
nahmen sind möglich und individuell bei der .lkj) sach-
sen-anhalt e.V. zu erfragen und abzustimmen.
für ältere freiwillige über 26 Jahre wird der dienstan-
tritt individuell mit der einsatzstelle und oder entspre-
chend des Konzepts des trägers festgelegt.
Berufsgenossenschaftdie freiwilligen sind über die einsatzstelle bzw. den
träger in der Berufsgenossenschaft zu versichern und
bei der meldung der Beschäftigtenzahl zu berücksich-
tigen.
BescheInIgungzu Beginn des freiwilligendienstes erhalten freiwilli-
ge vom träger eine Bescheinigung über ihren status z.
B. zum nachweis gegenüber Behörden. Bei ordnungs-
gemäßer ableistung eines freiwilligendienstes Kultur
und Bildung nur inkl. der verpflichtenden >> seminar-
und Bildungstage) erhalten die freiwilligen vom träger
eine rückwirkende Bestätigung über ihre teilnahme.
BegleItung durch den träger>> Persönliche Begleitung
BewerBungInteressent_innen bis 26 Jahre reichen ihre Bewerbung
zentral über ein onlineverfahren (http://bewerbung.
freiwilligendienste-kultur-bildung.de) ein. Im saarland
werden aktuell keine Plätze von den Kooperations-
partnern der BKJ angeboten. der Bewerbungsschluss
ist der 31. märz eines jeden Jahres. abweichende
Bewerbungstermine ergeben sich aus flexiblen ein-
stiegsmöglichkeiten in den freiwilligendienst, etwa
zusätzlich im april beim fsJ Kultur und fsJ schule in
rheinland-Pfalz, und sind beim jeweiligen landesträ-
ger direkt zu erfragen. der träger in dem Bundesland
oder in der region, in dem_der ein einsatz angestrebt
wird, ist zuständig für die Vorauswahl und die weiter-
vermittlung der Bewerber_innen unter 27 Jahren. die
Bewerbungsfrist ist für freiwillige über 26 Jahre bei
den einzelnen trägern unterschiedlich, z. t. ganzjährig
13
»ohne dIch hätte Ich eIn aufregendes und Interessantes Jahr
Verloren. das fsJ Kultur hat mIch In meIner selBstständIgKeIt
gefördert und mIr neue PersPeKtIVen geöffnet. ausserdem
wäre Ich nIe In Bungalow 1 gelandet ...«
(gregor mundt freiwilliger 2007/2008, landeszentrum für spiel und theater - sachsen- anhalt, magdeburg)
14
15
möglich. Interessent_innen wenden sich aktuell an die
BKJ, die träger für den Bundesfreiwilligendienst 27+
oder die einsatzstellen. entstehende reisekosten zu
Vorstellungsgesprächen werden nicht übernommen.
eine garantie auf einen Platz gibt es nicht. In der regel
erhalten Bewerber_innen pro Bundesland ein Vorstel-
lungsgespräch. Interessierte einrichtungen wenden
sich an den träger hinsichtlich der anerkennung als
einsatzstelle bzw. zur aufnahme in das format freiwil-
ligendienst Kultur und Bildung.
BIldungstagedie freiwilligendienste Kultur und Bildung sind ein
engagement- und Bildungsangebot. für freiwillige bis
einschließlich 26 Jahre schreibt das gesetz bei einen
zwölfmonatigen einsatz mindestens 25 Bildungstage
verpflichtend vor. Im Bfd Kultur und Bildung (unter 27
Jahren) sind mindestens fünf tage der politischen Bil-
dung in zusammenarbeit mit den Bildungszentren des
Bundes vorbehalten, dies gilt auch bei einer kürzeren
dienstdauer.
die .lkj) sachsen-anhalt e.V. bietet für freiwillige unter
27 Jahren vier seminarblöcke in festen seminargrup-
pen an: einführungsseminar (5 tage) // 1. zwischen-
seminar (5 tage) // 2. zwischenseminar (7 tage) //
abschlussseminar (6 tage). ergänzt wird dieses an-
gebot durch weitere seminare und workshops des trä-
gers. freiwilligen ab 27 Jahren wird von den zuständi-
gen trägern rechnerisch/durchschnittlich mindestens
ein Bildungstag pro monat angeboten, je nach Konzept
des trägers in Kooperation mit den einsatzstellen. die
Bildungstage ermöglichen den freiwilligen die refle-
xion ihres freiwilligendienstes im austausch mit an-
deren freiwilligen. sie gewinnen einblick in die Praxis
kultureller, politischer, formaler und/oder außerschu-
lischer Bildung. sie setzen sich diskursiv und/oder
kreativ mit persönlichen und gesellschaftspolitischen
themen auseinander, erlernen methoden und tech-
niken, die ihr handlungsrepertoire im einsatzfeld er-
weitern. sie entwickeln ihre personalen, sozialen und/
oder interkulturellen Kompetenzen. den freiwilligen
entstehen keine Kosten für unterkunft, Verpflegung,
Programm und fahrtweg. die Bildungstage gelten als
arbeitszeit.
Bundesamt fÜr famIlIe und zIVIlgesell-schaftlIche aufgaBen (Bafza)das Bundesamt für familie und zivilgesellschaftliche
aufgaben ist eine nachgeordnete Behörde des Bun-
desministeriums für familie, senioren, frauen und
Jugend. es koordiniert und überwacht u. a. die einhal-
tung und umsetzung des Bfdg. einen teil seiner auf-
gaben gibt das Bafza an einsatzstellen und zentral-
stellen weiter und zahlt dafür Kostenerstattungen an
diese aus. die Bildungszentren des Bundes, an denen
die politischen Bildungstage durchgeführt werden, ge-
hören ebenfalls zum Bafza.
16
datenschutzPersonenbezogene daten der freiwilligen unterliegen
dem datenschutz und sind gemäß den entsprechen-
den Passagen des Bfdg oder gemäß §12 des Jfdg
zu schützen. mit einwilligung der freiwilligen können
daten zur Kontaktpflege oder zu wissenschaftlichen
zwecken über den dienst hinaus gespeichert werden.
dauerdie freiwilligendienste Kultur und Bildung werden in der
regel in zwölf zusammenhängenden monaten, mindes-
tens jedoch sechs und höchstens 18 monate geleistet.
Im rahmen eines pädagogischen gesamtkonzeptes kann
die ableistung in Blöcken mit mindestens dreimonatiger
dauer erfolgen. Im ausnahmefall kann der Bundesfreiwil-
ligendienst bis zu 24 monate dauern (auf antrag für ein
gesondertes Konzept des trägers). mehrere verschiede-
ne, mindestens sechsmonatige freiwilligendienste kön-
nen bis zu einer höchstdauer von 18 monaten kombiniert
werden. das bedeutet, dass in diesem rahmen der frei-
willigendienst bei verschiedenen einsatzstellen und in
verschiedenen einsatzfeldern geleistet werden kann.
eInsatzfelderdie einsatzfelder in den freiwilligendiensten Kultur
und Bildung umfassen unterstützende tätigkeiten
in gemeinwohlorientierten einrichtungen und Pro-
jekten der (Jugend-)Kulturarbeit, in Kultureinrich-
tungen, schulen oder in einrichtungen und Projekten
der Jugendhilfe/Jugendarbeit mit einem kulturellen
tätigkeitsschwerpunkt. aber auch in theaterpäda-
gogischen zentren, chören, Kunstschulen, Bibliothe-
ken, medien- und tanzwerkstätten, museen, musik-
vereinen, gedenkstätten, gremien der landes- und
Kommunalpolitik, Jugendverbänden, politischen und
gemeinnützigen stiftungen und Verbänden. freiwillige
im fsJ schule bereichern mit ihrem einsatz in grund-,
haupt-, realschulen und gymnasien und im ganztags-
bereich.
eInsatzstelledie einrichtung, in der die_der freiwillige tätig wird, ist
die einsatzstelle. sie ist u. a. für die fachliche und per-
sönliche Begleitung der freiwilligen und alle fragen
der konkreten arbeit zuständig.
die anerkennung von einsatzstellen erfolgt zum einen
durch die >> träger entsprechend des Konzeptes und
zum anderen durch das >> Bundesamt für familie und
zivilgesellschaftliche aufgaben.
eInsatzstellenBesuchdie pädagogische fachkraft des trägers besucht
die_den freiwillige_n während des freiwilligenjahres
in der einrichtung. ziel ist es, sich über die arbeit der
einrichtung und der_des Jugendlichen zu informieren,
entwicklungsprozesse zu initiieren und zu moderie-
ren oder in Konfliktfällen zu vermitteln. der träger
führt gespräche mit der_dem freiwilligen und der_dem
17
Begleiter_in in der einsatzstelle über die Bildungser-
fahrungen, den arbeitsalltag und die Projektarbeit
der_des freiwilligen. er macht sich ein Bild über die
gewährleistung der rahmenbedingungen und die um-
setzung der Konzeption vor ort.
für freiwillige über 26 Jahren können auch einsatz-
stellenbesuche oder – alternativ dazu für deren
einsatzstellen – ein einsatzstellentreffen angebo-
ten werden ggf. unter einbindung der freiwilligen.
eInsatzstellentreffen und -QualIfIzIerungder träger ist zuständig für die Vernetzung und wei-
terbildung von einsatzstellen. er organisiert den
fachaustausch auf regionaler und überregionaler
ebene. ein einsatzstellentreffen findet mindestens
einmal jährlich statt. es bietet den leiter_innen der
einsatzstellen und den Begleitenden der freiwilligen
die möglichkeit des austauschs, der Vernetzung und
weiterbildung.
fahrtKostenmit ihrem >> ausweis oder einer >> Bescheinigung kön-
nen freiwillige in der regel für wochen- bzw. monatskar-
ten des öffentlichen Personen-nahverkehrs (öPnV) den
vergünstigten tarif erhalten (laut Berechtigungskarte
der deutschen Bahn auch zur Benutzung von schüler_
innen-Karten). ein rechtsanspruch besteht nicht.
fahrtkosten für Vorstellungsgespräche siehe auch >>
Bewerbung
fÜhrungszeugnIsfreiwillige sind von der gebühr für die erteilung eines
führungszeugnisses befreit. Bei der Beantragung
des führungszeugnisses muss dazu ein antrag auf
gebührenbefreiung gestellt werden. die meldebehör-
de darf in diesem fall keine gebühr erheben, sondern
muss die entscheidung des allein zuständigen Bun-
desamtes für Justiz abwarten, an das der antrag auf
erteilung eines führungszeugnisses einschließlich
des antrages auf gebührenbefreiung zur entscheidung
weiterzuleiten ist. als nachweis für die ehrenamtliche
tätigkeit, zu der auch der Bfd, das fsJ und das föJ
zählen, ist eine entsprechende Bescheinigung der ein-
satzstelle vorzulegen und dies auch als Begründung
des besonderen Verwendungszwecks anzugeben.
geBÜhrenBefreIungenfreiwillige in den freiwilligendiensten Kultur und Bil-
dung sind von der erhebung von zusatzbeiträgen der
Krankenkassen befreit (§ 242 absatz 5 nr. 5 sgB 5 in
Verbindung mit § 20 absatz 3 nr. 2 sBg 4), sofern sie
neben dem taschengeld und ggf. geldersatzleistun-
gen keine anderen beitragspflichtigen einnahmen (z.
B. durch nebentätigkeiten) erzielen.
freiwillige mit eigener haushaltsführung können sich
während des freiwilligendienstes bei der Krankenkas-
se zuzahlungen erstatten lassen, wenn die eigenbe-
teiligungen an beispielsweise Praxis- und rezeptge-
bühren oder Behandlungskosten 2% vom einkommen
im Kalenderjahr (taschengeld und ggf. geldersatzleis-
18
tungen plus ggf. weitere einnahmen durch z. B. neben-
tätigkeiten) übersteigen.
ein anspruch auf Befreiung von rundfunk- und fern-
sehgebühren besteht nicht, kann aber ebenso bean-
tragt werden (beim einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
oder sozialamt) wie eine ermäßigung der telefonge-
bühren (bei der telekom, in der regel an die Befreiung
von rundfunk- und fernsehgebühren gebunden).
gesetzgesetzliche grundlage für den Bundesfreiwilligen-
dienst Kultur und Bildung ist das Bundesfreiwilligen-
dienstgesetz (Bfdg), welches am 28. april 2011 vom
Bundestag beschlossen worden ist. es ist am 03. mai
2011 in Kraft getreten.
gesetzliche grundlage für die (Jugend-)freiwilligen-
dienste Kultur und Bildung ist das Jugendfreiwilligen-
dienstegesetz (Jfdg) vom 1. Juni 2008 (BgBl. teil I nr.
19 vom 26. mai 2008, s. 842 ff.).
darüber hinaus gelten die jeweiligen gesetze und
richtlinien des Bundeslandes sachsen-anhalt, das
Qualitätskonzept der freiwilligendienste Kultur und
Bildung sowie die festlegungen, niedergelegt im Ver-
trag zwischen dem_der freiwilligen, dem träger und
der einsatzstelle.
haftPflIchtdie einsatzstelle informiert die_den freiwillige_n zu Be-
ginn des einsatzes darüber, welche tätigkeiten über-
nommen werden dürfen, welche fachkräfte für die
anleitung und Betreuung zuständig sind und welche
tatbestände im rahmen der dienstpflicht durch eine
haftpflichtversicherung der einsatzstelle abgesichert
sind.
JugendarBeItsschutzgesetzBei freiwilligen unter 18 Jahren findet das Jugendar-
beitsschutzgesetz anwendung (z. B. keine nachtar-
beit, längere urlaubszeit, gesonderte Pausenregelun-
gen). detaillierte ausführungen finden sich in einem
gesonderten merkblatt über den einsatz von minder-
jährigen im fsJ und können beim träger angefragt
werden.
KIndergeldfür freiwillige bis 25 Jahre ist die ableistung eines
fsJ Kultur hinsichtlich Kindergeld und Kinderfreibe-
trägen sowie weiterer kinderbezogener leistungen
weitestgehend gleichbedeutend mit zeiten der schul-
und Berufsausbildung; sie werden gewährt, wenn das
gesamteinkommen des Kindes den Betrag von 8.004
euro im Jahr (stand: 01.07.13) nicht übersteigt. auf
den ausbildungsfreibetrag von bis zu 924 euro be-
steht kein anspruch. eine fortzahlung des Kindergel-
des und die gewährung damit zusammenhängender
leistungen aufgrund der ableistung des dienstes über
das 25. lebensjahr hinaus wird nicht gewährt.
19
KranKenVersIcherungfreiwillige werden für die dauer des freiwilligendiens-
tes grundsätzlich als eigenständige mitglieder in der
gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. die
Beiträge werden von der einsatzstelle übernommen
und an die Krankenkasse abgeführt. eine ggf. vorher
bestehende familienversicherung ruht für die zeit
des freiwilligendienstes und kann bei erfüllung der
entsprechenden Voraussetzung anschließend wieder
aufleben. demnach endet die beitragsfreie familien-
versicherung – nach einem zwölfmonatigen dienst –
nicht am 25., sondern am 26. geburtstag, sofern die
übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-
versicherung (gKV) erfasst grundsätzlich auch Per-
sonen, die vor antritt des freiwilligendienstes privat
versichert waren. die Versicherungspflicht in der ge-
setzlichen Krankenversicherung tritt allerdings nicht
ein für Personen, die versicherungsfrei sind. Versiche-
rungsfrei sind beispielsweise Beamt_innen, richter_in-
nen, soldat_innen auf zeit und Pensionär_innen, die
anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beam-
tenrechtlichen Vorschriften und grundsätzen haben
(§ 6 abs. 1 nr. 2 und 6 sgB V). diese Versicherungsfrei-
heit erstreckt sich aber nicht auf die bei der Beihilfe
berücksichtigungsfähigen angehörigen, weshalb z.B.
Kinder von Beamten für die dauer des freiwilligen-
dienstes grundsätzlich versicherungspflichtig in der
gKV sind. Inwieweit eine private Krankenversicherung
für die zeit des freiwilligendienstes »ruhend« gestellt
oder zusätzlich erhalten werden kann, muss mit der
jeweiligen privaten Krankenversicherung vor antritt
des freiwilligendienstes geklärt werden.
ebenfalls versicherungsfrei sind Personen nach Voll-
endung des 55. lebensjahres, wenn sie innerhalb der
letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert waren
und mindestens die hälfte dieser zeit versicherungs-
frei, von der Versicherungspflicht befreit oder haupt-
beruflich selbstständig erwerbstätig waren (§ 6 abs.
3a sgB V).
der Bezug einer altersrente bewirkt keine Kranken-
versicherungsfreiheit. eine gesetzlich versicherte_r
altersrentner_in, der einen Bfdleistet, unterliegt daher
der Versicherungspflicht nach § 5 abs. 1 nr. 1 sgB V.
weitere Informationen zur Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung können auf der In-
ternetseite des Bundesministeriums für gesundheit
unter www.bmg.bund.de/krankenversicherung/ver-
sicherte/freiwillige-im-bundesfreiwilligendienst.html
abgerufen werden.
KranKheItsfalldie arbeitsunfähigkeit ist in der regel spätestens am
dritten tag einer Krankheit vom arzt zu bescheinigen.
für die zeiten, in denen seminare stattfinden, muss
die Bescheinigung bereits am ersten tag vorliegen.
die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, wie im
Vertrag festgelegt, der einsatzstelle bzw. dem träger
20
vorzulegen. Im Krankheitsfall der freiwilligen werden
bis zur dauer von sechs wochen taschengeld und
sachleistungen weitergezahlt. Bei einer Krankheit, die
länger währt, übernimmt die Krankenversicherung die
gesetzlich geregelten leistungen. der anspruch auf
entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht nach
vierwöchiger ununterbrochener dauer des freiwilli-
gendienstes.
KÜndIgungder Vertrag kann aus einem wichtigen grund, z. B. bei
erhalt eines studien-, ausbildungs- oder arbeitsplat-
zes, gekündigt werden. Kündigungen müssen sowohl
beim träger als auch bei der einsatzstelle den ver-
traglichen regelungen gemäß schriftlich erfolgen und
zwischen allen drei Partnern abgesprochen sein. ein
von der einsatzstelle und dem freiwilligen unterzeich-
netes Kündigungs-/aufhebungsschreiben ist über den
träger/Kooperationspartner_innen dem Bundesamt
für familie und zivilgesellschaftliche aufgaben zuzu-
stellen und wird von diesem bestätigt. der urlaubsan-
spruch verringert sich entsprechend.
meldePflIchtwenn freiwillige für ihren freiwilligendienst umziehen,
müssen sie sich innerhalb einer woche beim einwoh-
nermeldeamt/Bürgerbüro des ersten oder zweiten
wohnsitzes anmelden, sonst kann ein Bußgeld von
der Behörde erhoben werden. freiwillige im land Bran-
denburg müssen als wohnhaft in Brandenburg gemel-
det sein bzw. sich bei dienstantritt beim Bürgeramt
anmelden.
mutterschutzdas mutterschutzgesetz findet im Bundesfreiwilli-
gendienst anwendung. es gelten u.a. die besonderen
Vorschriften zur gestaltung des arbeitsplatzes (=
Bfd-einsatzplatzes), zum Kündigungsschutz usw.
teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst haben
auch anspruch auf mutterschutzleistungen, wie die
zahlung eines zuschusses zum mutterschaftsgeld
während der mutterschutzfristen und mutterschutz-
lohn bei Beschäftigungsverboten außerhalb der mut-
teschutzfristen.
neBentätIgKeItder freiwilligendienst wird ganztägig bzw. für men-
schen ab 27 Jahre auch ab 20,5 wochenstunden als
überwiegend praktische hilfstätigkeit geleistet. dar-
aus ergibt sich, dass die volle bzw. mindestens halbe
arbeitskraft der einrichtung zur Verfügung gestellt wird
und der freiwilligendienst damit als haupttätigkeit
definiert wird. das schließt aber weitere anstellungs-
verhältnisse/nebentätigkeiten nicht aus. nebentätig-
keiten müssen mit dem träger und der einsatzstelle
abgesprochen sein. Bei nebentätigkeiten ergibt sich
eine Versteuerung des taschengeldes, wenn die gren-
ze des freibetrages überschritten wird.
21
»ohne dIch wäre Ich nIcht VöllIg neuen herausforderungen gegenÜBer gestanden, hätte dIese erfolgreIch gemeIstert und unendlIch VIel ÜBer mIch und fÜr‘s leBen gelernt.«(Katharina B., freiwillige 2007/2008, oli-Kino, magdeburg)
22
PädagogIsche BegleItungVerantwortlich für die umsetzung des gesetzlichen
Bildungsauftrags ist der träger gemeinsam mit der
einsatzstelle. grundlage bildet die pädagogische
rahmenkonzeption der (Jugend-)freiwilligendienste
Kul¬tur und Bildung. die pädagogische Begleitung
umfasst die fachliche anleitung der freiwilligen durch
die einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch die
pädagogische fachkraft des trägers und der einsatz-
stelle sowie die seminararbeit. grundlage bildet für
freiwillige bis 26 Jahre die Pädagogische rahmen-
konzeption der Jugendfreiwilligendienste Kultur und
Bildung, für ältere freiwillige die mindeststandards
27+ der BKJ.
PersonalBogender Personalbogen ist bis spätestens zwei wochen
vor Beginn des freiwilligendienstes auszufüllen und
beim träger einzureichen.
PolIzeIlIches fÜhrungszeugnIs>> führungszeugnis
PraKtIKumder freiwilligendienst kann bei einigen ausbildungen
und studiengängen als Vorpraktikum anerkannt wer-
den. nähere Informationen sind bei der jeweiligen aus-
bildungsstelle bzw. hochschule zu erfragen.
ProJeKtdie eigenverantwortliche Projektarbeit ist ein wichtiger
Baustein im freiwilligendienst. es bietet gestaltungs-
raum für die individuellen Interessen und Kompeten-
zen von freiwilligen in ihrem einsatzbereich, ergän-
zend zu den täglichen aufgaben. die Projektarbeit
wird auf grundlage eigener Ideen der_des freiwilligen
selbstständig nach absprache mit und unter fachlicher
Begleitung der einsatzstelle entwickelt. der_die freiwil-
lige verantwortet das Projektmanagement (Planung,
organisation, durchführung und dokumentation), wo-
durch sich vielfältige erfahrungschancen ergeben.
QualItät In den freIwIllIgendIensten Kultur und BIldungdie (Jugend-)freiwilligendienste Kultur und Bildung
unterliegen einem kontinuierlichen Qualitätsentwick-
lungsprozess, für den die Bundesvereinigung Kultu-
relle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. in zusam-
menarbeit mit dem trägerverbund die Verantwortung
trägt. Im Qualitätskonzept und in der pädagogischen
rahmenkonzeption sind die wirkungsziele der frei-
willigendienste niedergelegt und Qualitätsstandards
für träger, für einsatzstellen und für Bildungstage/se-
minare formuliert. die träger, einsatzstellen und frei-
willigen gestalten den Qualitätsentwicklungsprozess
dialogisch und verpflichten sich zur evaluation.
23
rechtsVerhältnIsobwohl freiwillige und träger bzw. einsatzstelle kein
arbeitsverhältnis eingehen, wird der freiwilligendienst
hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen schutzvor-
schriften vom gesetzgeber einem arbeitsverhältnis
gleichgestellt. entsprechend gelten die einschlägigen
arbeitsschutzbestimmungen. zwischen der_dem frei-
willigen, dem träger und der einsatzstelle wird eine
privatrechtliche Vereinbarung geschlossen.
freiwillige im Bundesfreiwilligendienst befinden sich
in einem rechtsverhältnis mit der Bundesrepublik
deutschland, das einen öffentlich-rechtlichen dienst-
vertrag begründet. einsatzstelle und träger überneh-
men im auftrag des Bundes Pflichten aus diesem
dienstverhältnis. zwischen dem_der freiwilligen, dem
träger und der einsatzstelle wird ggf. eine ergänzen-
de privatrechtliche Vereinbarung geschlossen, die
über den Vertrag mit dem Bund hinaus weitergehende
inhaltliche regelungen trifft, z. B. zu zielen, Inhalten,
organisatorischen Verantwortlichkeiten.
rentenVersIcherungdie freiwilligen werden grundsätzlich in der gesetzli-
chen rentenversicherung pflichtversichert (§ 5 abs. 2
satz 3 sgB VI), siehe auch sozialversicherung. dies gilt
gleichermaßen für »junge« freiwillige, für senior_innen,
die noch keine altersrente beziehen, ebenso wie für al-
tersteilrentenbezieher_innen (altersrente in höhe von
einem drittel, der hälfte oder zwei dritteln der Vollren-
te) und erwerbsminderungsrentner_innen.
rentenversicherungsbeiträge müssen nur dann nicht
abgeführt werden, wenn der_die freiwillige eine alters-
vollrente – unabhängig ob vor oder nach erreichen der
regelaltersgrenze – bezieht.
rentner_Innenaufgrund vieler spezieller regelungen für rentner_in-
nen und frührentner_innen, wenden sich diese bei
fragen im einzelfall bitte an ihre einsatzstelle bzw. an
den zuständigen träger.
allgemein gilt: Bei Bezug einer altersrente vor errei-
chen der regelaltersgrenze sind bestimmte hinzuver-
dienstgrenzen zu beachten. wer eine rente vor errei-
chen der regelaltersgrenze als Vollrente in anspruch
nehmen möchte, darf nur einen hinzuverdienst
erzielen, der einen Betrag in höhe von 400 euro mtl.
nicht übersteigt. wird die hinzuverdienstgrenze über-
schritten, führt dies nicht automatisch zum wegfall
der rente, sondern ggf. zur zahlung einer niedrigeren
teilrente wegen alters, die einen höheren hinzuver-
dienst erlaubt. als hinzuverdienst gelten u.a. alle ein-
nahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig davon,
in welcher form sie geleistet werden. somit sind das
aus dem Bundesfreiwilligendienst erzielte taschen-
geld sowie unentgeltliche unterkunft, Verpflegung und
arbeitskleidung mit dem jeweiligem sachbezugswert
der sozialversicherungsentgeltverordnung als hin-
zuverdienst zu berücksichtigen. die ableistung eines
24
freiwilligendienstes kann daher bei Überschreiten der
hinzuverdienstgrenzen zur Kürzung bis hin zum weg-
fall des rentenanspruchs führen.
Bei renten wegen verminderter erwerbsfähigkeit
gelten nochmals differenziertere regelungen. zur
Klärung sollten sich daher interessierte freiwillige
mit ihrem rentenversicherungsträger in Verbindung
setzen. nach angaben des Bundesministeriums für
arbeit und soziales (Bmas) wird bei aufnahme einer
Beschäftigung durch den rentenversicherungsträger
stets geprüft, ob eine erwerbsminderung noch vorliegt
und damit ein rentenanspruch weiterhin besteht.
schweIgePflIchtfreiwillige sind verpflichtet – wie auch alle anderen
mitarbeiter_innen in einer einsatzstelle – über alle be-
trieblichen und persönlichen umstände stillschweigen
zu bewahren. diese Pflicht gilt auch nach Beendigung
des dienstes.
semInarefsJ Kultur ist ein Bildungsjahr. der gesetzgeber
schreibt im Jfdg für einen zwölfmonatigen einsatz
mindestens 25 Bildungstage verpflichtend vor. frei-
willige nehmen an wenigstens drei fünf- bis sechs-
tägigen seminaren teil, die der träger organisiert und
durchführt. ergänzt wird dieses angebot durch weite-
re seminare, regionaltreffen, hospitationen oder frei
wählbare Bildungstage in abstimmung mit dem träger
und der einsatzstelle. seminarkosten übernimmt der
träger auf der Basis des Vertrages. seminarzeit gilt
dabei als arbeitszeit; urlaub kann in dieser zeit aber
nicht genommen werden. die seminare ermöglichen
den freiwilligen die reflexion ihres freiwilligendiens-
tes im austausch mit anderen freiwilligen. sie gewin-
nen einen einblick in die Praxis kultureller, politischer
und/oder außerschulischer Bildung. sie setzen sich
diskursiv und künstlerisch mit persönlichen und ge-
sellschaftspolitischen themen auseinander, erlernen
methoden und techniken, die ihr handlungsreper-
toire im einsatzfeld erweitern. sie entwickeln ihre
personalen, sozialen und/oder interkulturellen Kom-
petenzen für ihren weiteren lebens- und Berufsweg.
sozIalVersIcherungfreiwillige müssen nach dem Bfdg bzw. dem Jfdg
>> gesetz sozialversichert werden, wenn sie ein ent-
gelt (>> taschengeld) und/oder sach- bzw. ersatzleis-
tungen erhalten. sie werden rechtlich annähernd so
behandelt wie Beschäftigte oder auszubildende. das
heißt, sie sind während ihrer freiwilligen dienstzeit in
der gesetzlichen renten-, unfall-, Kranken-, Pflege- und
arbeitslosenversicherung abgesichert. für ältere frei-
willige, die das regelrentenalter erreicht haben, entfal-
len die arbeitnehmeranteile zur arbeitslosenversiche-
rung; sofern die Bedingungen zur Pflichtversicherung
nicht gegeben sind auch zur Krankenversicherung.
die abzuführenden Beiträge werden von der einsatz-
25
»eIn fsJ mIt euch Ist VIel mehr als freIwIllIgendIenst – Ihr geBt In den semInaren so VIel mIt – suPer!«(agnes tanneberger, pädagogische Begleitung, zentrum für zirkus und Bewegtes lernen halle e.V.)
26
stelle oder vom träger (entsprechend der konkreten
vertraglichen regelung) gezahlt. dafür muss vor an-
tritt des freiwilligendienstes die sozialversicherungs-
nummer mitgeteilt werden. sie kann von den freiwilli-
gen ggf. bei ihrer Krankenkasse erfragt werden.
steuerIdentIfIKatIonsnummerdie vom Bundeszentralamt für steuern (Bzst) verge-
bene steueridentifikationsnummer besteht aus elf zif-
fern. diese ist zusammen mit dem geburtsdatum und
der auskunft zur religionszugehörigkeit beim träger
einzureichen.
steuerndas taschengeld und die sachbezüge bzw. gelder-
satzleistungen für unterkunft und Verpflegung sind
wie lohn oder gehalt steuerlich zu veranlagen. Im
freiwilligendienst fallen in der regel keine steuern
an (bei der lohnsteuerklasse I), da die grenze für die
Besteuerung i. d. r. unterschritten wird. das taschen-
geld im Bundesfreiwilligendienst ist steuerfrei (vgl.
§3 estg, nummer 5, Buchstabe f). sachbezüge bzw.
geldersatzleistungen für unterkunft und Verpflegung
sind wie lohn oder gehalt steuerlich zu veranlagen.
falls der Bundesfreiwilligendienst in hauptbeschäfti-
gung durchgeführt wird, fallen in der regel dafür keine
steuern an, da die grenze für die Besteuerung i. d. r.
unterschritten wird. wird der Bundesfreiwilligendienst
neben einer anderen hauptbeschäftigung durchge-
führt, sind sachbezüge bzw. geldersatzleistungen für
unterkunft und Verpflegung ggf. von der einsatzstelle
zu versteuern.
studIumBei der Bewerbung um einen studienplatz zählt ein
freiwilligendienst als wartezeit. Über die anerkennung
des freiwilligendienstes als Praktikum entscheiden
die hochschulen autonom. liegt vor Beginn oder wäh-
rend des freiwilligendienstes eine zusage für einen
studienplatz vor, besteht bei Beendigung des dienstes
gemäß § 34 hochschulrahmengesetz des Bundes und
der studienplatzverordnungen der hochschulen ein
anspruch auf erneute auswahl im vormals gewählten
studiengang am selben studienort, und zwar vor allen
anderen Bewerber_innen. trotzdem ist eine erneute
Bewerbung notwendig. für die zentral vergebenen
studienplätze (medizin, Pharmazie, tiermedizin oder
zahnmedizin) durch die stiftung hochschulzulassung
(vormals zVs) findet sich die regelung in § 19 der Ver-
gabeverordnung.
tätIgKeItsProfIldas tätigkeitsprofil ist Bestandteil bei der anerken-
nung von einsatzstellen und benennt die aufgaben
und einsatz- und Partizipationsmöglichkeiten.
für freiwillige bis 26 Jahre werden ergänzend die
lernziele für die_den freiwillige_n in der einsatzstelle
aufgenommen und als anlage zum ergänzenden Ver-
27
trag zwischen freiwilliger_m, einsatzstelle und träger
geführt. das tätigkeitsprofil wird hier auch innerhalb
des dienstes ergänzt und fortgeschrieben, z. B. in ei-
ner leistungsvereinbarung.
taschengeld
die freiwilligendienste Kultur und Bildung sind als frei-
williges engagement unentgeltliche dienste. freiwilli-
ge erhalten aber ein taschengeld und ggf. pauschale
Bezüge für unterkunft und Verpflegung, die in summe
mindestens 300 euro ergeben. die Bezüge werden
vom träger oder der einsatzstelle (entsprechend der
konkreten vertraglichen regelung) jeweils zum mo-
natsende überwiesen. für freiwillige über 26 Jahren
werden die taschengeldhöhe und ggf. die pauschalen
Bezüge für unterkunft und Verpflegung vom jeweiligen
träger und/oder in absprache mit der einsatzstelle
festgelegt. freiwillige im Bundesfreiwilligendienst ab
27 Jahren erhalten – orientiert an einem Vollzeitdienst
– anteilig gekürztes taschengeld entsprechend ihres
zeitlichen einsatzes pro woche.
trägerals bundeszentraler träger steht die Bundesvereinigung
Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. dem trä-
gerverbund vor. als träger im trägerverbund fungieren
eingetragene Vereine. dem träger obliegt die steuerung
und Koordination der freiwilligendienste sowie lobby-
und öffentlichkeitsarbeit. er ist Vertrags- und ansprech-
partner für die freiwilligen und für die einsatzstellen. das
Bindeglied im Bundesfreiwilligendienst zwischen dem
Bundesamt für familie und zivilgesellschaftliche auf-
gaben und den trägern mit ihren einsatzstellen sind
die zentralstellen. für freiwillige bis 26 Jahre setzt
die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Ju-
gendbildung e.V. (BKJ) den Bundesfreiwilligendienst
mit seinen trägern der Jugendfreiwilligendienste um.
dem träger obliegt die steuerung und Koordination des
Bundesfreiwilligendienstes sowie lobby- und öffent-
lichkeitsarbeit innerhalb seines feldes. dafür werden
ihm von der zentralstelle BKJ und den einsatzstellen
aufgaben übertragen. er ist ansprechpartner für die
freiwilligen und für die einsatzstellen. mindestens
zwischen träger und einsatzstelle wird ein ergänzen-
der Vertrag (zu dem mit dem Bafza) geschlossen.
ÜBerstundenausgleIches ist nicht möglich, Überstunden finanziell abzugel-
ten. für geleistete Überstunden erhalten die freiwilli-
gen einen freizeitausgleich.
umlageVerfahrendie Krankenkassen als einzugsstellen für die Beiträge
zur gesetzlichen sozialversicherung stellen jeweils
zum Beginn eines Kalenderjahres die umlagepflicht
fest, vgl. § 3 absatz 1 des gesetzes über den ausgleich
der arbeitgeberaufwendungen für entgeltfortzahlung
(aag)). der spitzenverband Bund der Krankenkassen
28
regelt einzelheiten der durchführung des feststel-
lungsverfahrens (§ 3 abs. 3 aag). einsatzstellen des
Bundesfreiwilligendienstes nehmen am u2-Verfahren
teil, nicht jedoch am u1-Verfahren. eine teilnahme am
u1-Verfahren scheidet aus, da die freiwilligen nach
deutschem recht keine arbeitnehmer sind und somit
auch nicht das entgeltfortzahlungsgesetz für sie gilt.
unterKunftdie einsatzstellen stellen in der regel keine unter-
kunft.
urlauB es besteht frühestens nach drei monaten dienstzeit
anspruch auf 26 tage urlaub, jedoch nicht auf ur-
laubsgeld. der urlaub muss in der einsatzstelle be-
antragt und dem träger schriftlich gemeldet werden.
urlaub muss auch während möglicher schließzeiten
der einrichtung genommen werden. dauert der frei-
willigendienst weniger als zwölf monate, wird der ur-
laubsanspruch pro monat um ein zwölftel des Jahres-
urlaubs reduziert; dauert er länger als zwölf monate,
wird er pro monat um ein zwölftel des Jahresurlaubs
verlängert. die zeiten der Bildungstage sind vom ur-
laub ausgenommen. für Jugendliche unter 18 Jahren
gelten die urlaubsansprüche nach den Bestimmungen
des Jugendarbeitsschutzgesetzes. die seminarzeiten
sind vom urlaub ausgenommen.
VerPflegungdie einsatzstellen stellen in der regel keine Verpfle-
gung.
Vertrag/VereInBarungder umfang der gegenseitigen rechte und Pflichten
ist gesetzlich vorgeschrieben. diese und weitere
absprachen der Partner werden in form von schrift-
lichen Verträgen und Vereinbarungen (z. B. zu zielen,
Inhalten, organisatorischen, finanziellen und recht-
lichen Verantwortlichkeiten) zwischen dem träger,
der einsatzstelle und der_dem freiwilligen getroffen.
Im Bundesfreiwilligendienst wird auf Basis des Bfdg
(>> gesetz) zunächst eine Vereinbarung zwischen
dem zuständigen Bundesamt für familie und zivilge-
sellschaftliche aufgaben und dem_der freiwilligen so-
wie der einsatzstelle geschlossen. das formular dafür
kann auf der webpräsenz des Bundesministerium für
familie , senioren, frauen und Jugend für den Bun-
desfreiwilligendienst (www.bundesfreiwilligendienst.
de) eingesehen werden, wo sich auch das zugehörige
merkblatt befindet.
siehe auch >> rechtsverhältnis
waIsenrentefür die dauer der teilnahme am freiwilligendienst
besteht grundsätzlich ein anspruch auf waisenrente
(halb- oder Vollwaisenrente), sofern die Vorausset-
zungen nach § 48 sgB VI vorliegen.
29
wochenenddIenstIm rahmen der betriebsüblichen dienstpläne kann der
einsatz auch am wochenende abgeleistet werden.
wohngeldwenn freiwillige eine eigene wohnung oder eigenstän-
dige haushaltsführung, beispielsweise in wohnge-
meinschaften, unterhalten, kann wohngeld beantragt
werden. ob die Voraussetzungen für einen wohngeld-
anspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor antritt des
Bundesfreiwilligendienstes mit der wohngeldbehörde
geklärt werden. die Beantragung des wohngeldes ist
nur am hauptwohnsitz möglich. dies ist der wohnsitz,
der als »mittelpunkt der lebensbeziehungen« gilt.
Kriterien, die diesen definieren sind unter anderem
aufenthaltsdauer, lage und ausgangspunkt des we-
ges der arbeits-/ausbildungsstätte sowie wohnsitz
übriger familienangehöriger. die zahlung von wohn-
geld hängt unter anderem von der miethöhe und dem
verfügbaren einkommen ab. die Behörde entscheidet
im einzelfall über die Bewilligung – ein rechtsan-
spruch besteht nicht.
zentralstelleals zentralstelle steht die Bundesvereinigung Kultu-
relle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) im auftrag
des Bundesamtes für familie und zivilgesellschaftli-
che aufgaben für die entwicklung und umsetzung des
Bundesfreiwilligendienstes Kultur und Bildung den trä-
gern vor. zentralstellen sind das Bindeglied zwischen
dem Bundesamt für familie und zivilgesellschaftliche
aufgaben und den trägern mit ihren einsatzstellen.
zeugnIs/zertIfIKatnach regulärer ableistung des freiwilligendienstes
bekommt die_der freiwillige ein zeugnis, das in engem
austausch zwischen ihr_ihm, dem träger und der ein-
satzstelle erarbeitet wird. darin beschrieben werden,
30
B
neben der dauer, den konkreten tätigkeiten – auch die
im rahmen des eigenverantwortlich geführten Projek-
tes – sowie die fähigkeiten der_des freiwilligen. zu-
dem werden die Bildungstage dokumentiert.
für freiwillige bis 26 Jahre wird das zeugnis als bun-
deseinheitliches zertifikat nach eigenen standards
der Jugendfreiwilligendienste im trägerverband der
BKJ vergeben. darin wird ergänzend zu den oben be-
schriebenen Punkten der entwicklungsprozess der
freiwilligen und ihrer Kompetenzen dokumentiert.
auch das eigenverantwortlich geführte Projekt findet
eingang.
zuschlägeÜberstunden, wochenend- und feiertagsdienste der
freiwilligen können nicht mit finanziellen zuschlägen
vergütet werden.
31
Im hinblick auf die Bedeutung der festlegung, wo der
eigene hauptwohnsitz ist, wird man ersucht, der ent-
scheidung über den mittelpunkt der eigenen lebens-
beziehungen folgende gesichtspunkte zu grunde zu
legen:
// wenn nur ein wohnsitz vorhanden ist, ist das in der
regel der hauptwohnsitz.
// gibt es mehrere wohnsitze, muss man selbst prü-
fen, ob es an all diesen wohnsitzen einen mittel-
punkt der individuellen lebensbeziehungen gibt.
dabei gibt es folgende Kriterien:
// aufenthaltsdauer (an welchem wohnsitz wird sich
im Jahr länger aufgehalten?)
// lage des arbeitsplatzes oder der ausbildungsstät-
te (Ist der arbeitsplatz oder die ausbildungsstätte
in der gemeinde des einen oder des anderen wohn-
sitzes?)
// ausgangspunkt des weges zur arbeit oder ausbil-
dungsstätte (Von welchem wohnsitz wird in der
überwiegenden zahl der fälle der weg zum arbeits-
platz oder zur ausbildungsstätte angetreten?)
// wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjäh-
rigen familienangehörigen und der ort an dem der
erwerbstätigkeit nachgegangen wird, ausgebildet
wird oder die schule besucht wird (an welchem
wohnsitz wohnen die familienangehörigen und wo
gehen diese ihrer arbeit nach oder absolvieren ihre
ausbildung?)
// funktionen in öffentlichen oder privaten Körper-
schaften (In welcher gemeinde ist man in Vereinen
oder in einem Vertretungskörper [z.B. gemeinde-
rat] aktiv tätig oder übt eine funktion aus?)
ergibt eine Beurteilung anhand dieser Kriterien, dass
es nur an einem wohnsitz einen mittelpunkt der
// beruflichen,
// wirtschaftlichen und
// gesellschaftlichen
lebensbeziehungen gibt, ist dieser der hauptwohnsitz.
ergibt aber die gesamtbetrachtung aller lebensbezie-
hungen, dass es an mehreren orten mittelpunkte von
– wenn auch unterschiedlichen – lebensbeziehungen
gibt, obliegt es eInem selBst zu entscheiden, zu wel-
chem der wohnsitze ein größeres näheverhältnis be-
steht. diesen gilt es dann als den hauptwohnsitz zu
bezeichnen.
entscheIdungshIlfe zum mIttelPunKt der leBensBezIehungenIm sInn des § 5 aBs. 1 wogg
32
»ohne dIch wären zahlreIche JugendlIche um wertVolle erfahrungen und Kulturelle eInrIchtungen um VIele helfende hände ärmer.«(caroline siegner, magdeburg, freiwillige 2007/2008, offener Kanal magdeburg)
qm
33
qmrechte// urlaubsanspruch: 26 tage.
// abschluss-zertifikat, das über konkrete arbeitsin-
halte und leistungen informiert (bei einem dienst
von mindestens elf monaten).
// mitwirkung an der inhaltlichen gestaltung und
durchführung der begleitenden seminare.
// anspruch auf pädagogische Begleitung und fachli-
che anleitung.
// anspruch auf unterstützung bei der Planung und
umsetzung des eigenverantwortlichen Projektes
// Kündigungsrecht bei Vorliegen triftiger gründe >> Kün-
digungsfrist ist ein monat, in ausnahmefällen kann
auch ein aufhebungsvertrag geschlossen werden.
// unterstützung durch den träger der__des fw bei der
entscheidung für eine geeignete einsatzstelle.
// In absprache mit der einsatzstelle mind. zwei tage son-
derurlaub für Bewerbungsgespräche und studienbera-
tungen >> in absprache mit der einsatzstelle auch mehr.
der träger empfiehlt: wenn dies ein oder zwei Bewer-
bungsgespräche betrifft, kann man sich evtl. auch so frei
stellen, ohne dass die freiwilligen dafür urlaub oder Über-
stunden nehmen müssen. generell gilt, dass die freiwil-
ligen freizustellen sind, aber ggf. einen zeitausgleich in
form von Überstunden/urlaub anbieten müssen.
// Bildungstage gelten als arbeitszeit. wenn diese
am wochenende stattfinden, erhalten die fw einen
freizeitausgleich hierfür.
PflIchten// die ihr__ihm übertragenen aufgaben unter anleitung ei-
ner fachkraft nach wissen und Können auszuführen.
// Über interne angelegenheiten der einsatzstelle –
auch über die zeit der tätigkeit hinaus – strengstes
stillschweigen zu bewahren.
// halten der Kontakte zur fwd-Koordination und um-
gehende Kontaktaufnahme bei Konflikten in der
einsatzstelle.
// sofortige Information bei zuverdienst, Krankheit
und urlaub.
// teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen
Begleitseminaren und Bildungsangeboten (min-
destens 25 tage), mit der Bereitschaft, die arbeit
in der einrichtung zu reflektieren, sich persönlich
mit den thematischen angeboten auseinanderzu-
setzen und das zusammenleben der gruppe aktiv
mitzugestalten. die zeit der Bildungsseminare ist
von der urlaubsgewährung ausgeschlossen.
// die dienst- und hausordnung der einsatzstelle
einzuhalten, den anweisungen des fachpersonals
folge zu leisten.
// durchführung eines eigenverantwortlichen Projektes
// führen eines arbeitszeitnachweises.
// aktive mitgestaltung des freiwilligendienstes
// ggf. aufenthaltserlaubnis vorlegen.
// reflexion des freiwilligendienstes Kultur und Bildung.
dIe wIchtIgsten rechte und PflIchten fÜr freIwIllIge (fw) auf eInen BlIcK (weitere Infos gibt es im a-z sowie in der Vereinbarung/Vertrag zum freiwilligendienst Kultur und Bildung)
34
r
»dIe PräsentatIonen, dIe während eIner semInarwoche ent-
stehen, waren Jedes mal BeeIndrucKend. Ich hätte Vorher
nIcht gedacht, dass wIr In so Kurzer zeIt so KreatIVe und un-
terschIedlIche ergeBnIsse realIsIeren. Ich BIn BegeIstert.«
(martin Jagade, freiwilliger 2010/2011, artist! e.V. Kulturzentrum moritzhof)
z
h
x
R
35
x
ästhetIsche BIldung In ihrem mittelpunkt stehen sinnliche wahrnehmung
und erfahrung. sie prägen sensibilität und empfinden
für dinge, für themen und deren ästhetische umset-
zung aus. dies eröffnet zugänge und Verständnis für
künstlerische medien.
BIldung ist der fortlaufende aktive und individuelle Prozess
der aneignung der welt sowie deren ausgestaltung.
Bildung bezeichnet die formung des einzelnen im
hinblick auf sein »menschsein« und die Bewältigung
seines lebens. sie setzt den menschen in reflektier-
te Beziehung zur welt und entfaltet seine Potenziale,
Persönlichkeit und Identität. Bildung kann daher nicht
auf wissen, Intellektualität und Kultiviertheit reduziert
werden, schließt aber facetten aller drei Begriffe ein.
der mensch erweitert in einer lebensbegleitenden ent-
wicklung seine geistigen, kulturellen und lebensprak-
tischen fähigkeiten und Kompetenzen im kognitiven
Bereich, in hinsicht auf seine handwerklich-techni-
sche Bildung, in der entfaltung zwischenmenschlicher
Beziehungen, mit Blick auf seine ästhetische wahr-
nehmungs-, gestaltungs- und urteilsfähigkeit sowie
moral und politischer handlungsfähigkeit.
BÜrgerschaftlIches engagement hiermit wird der politische und soziale einsatz von
Bürger/innen umschrieben: Bürger__innen nehmen die
gestaltung von gesellschaft und gemeinschaft selbst
in die hand. sich zu engagieren heißt, sich bewusst
zu sein, dass jede__r einzelne etwas zum wohle der
gemeinschaft beitragen kann und sollte. dem Bürger-
schaftlichen engagement werden folgende attribute
zugeordnet: es ist freiwillig und selbstbestimmt, ge-
meinwohlbezogen, im öffentlichen raum stattfindend
und wird gemeinschaftlich und kooperativ ausgeübt.
ausübungsformen sind z. B.: ehrenamt, selbsthilfe,
politische Partizipation, Protest- und Initiativbewe-
gung, freiwilligendienst.
freIwIllIgendIenstesind eine besondere form des Bürgerschaftlichen en-
gagements. menschen spenden ohne oder gegen ein
geringes entgelt eine bestimmte zeit ihres lebens
für die gemeinschaft. Kennzeichnend für freiwilligen-
dienste ist ein doppelcharakter aus der Übernahme
von sozialer Verantwortung einerseits und Bildung im
sinne von Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung
und lebensbegleitendem lernen andererseits.
Kurzes glossar zur Kulturellen BIldung und zu freIwIllIgendIensten
36
gemeInnÜtzIgKeIt bezeichnet die sonderstellung privater oder öffentli-
cher tätigkeiten, die aufgrund ihres wohltätigen, sozi-
alen, kirchlichen oder ähnlichen charakters nicht auf
die erzielung von gewinn, sondern auf die erhöhung
der wohlfahrt und des gemeinwohls gerichtet sind und
deshalb steuerrechtlich begünstigt werden.
gemeInwohl ist das gesamtinteresse einer gesellschaft – im ge-
gensatz zum Individual- oder gruppeninteresse.
gesellschaft als gesellschaft bezeichnet man eine gruppe von Per-
sonen mit gemeinsamen merkmalen, die miteinander
verknüpft leben und direkt oder indirekt interagieren.
In einer gesellschaft werden konformes bzw. abwei-
chendes Verhalten in Bezug auf normen und werte
festgelegt.
KomPetenz bezeichnet im pädagogischen sinne die fähigkeit, an-
forderungen zu bewältigen und Probleme zu lösen so-
wie die grundsätzliche Bereitschaft, dies auch zu tun.
Kompetenzen beschreiben ferner allgemeine eigen-
schaften, die dem einzelnen die teilhabe an sozialer
und gesellschaftlicher Kommunikation ermöglichen.
unterschieden werden fachkompetenz, sozialkompe-
tenz und selbstkompetenz. diese Kompetenzbereiche
bilden zusammen mit einstellungen die grundlage für
handlungskompetenz.
Kultur Im engeren sinne lassen sich die Bereiche sprache und
ethik sowie die funktionen der gesellschaft Kunst, re-
ligion, wissenschaft, wirtschaft und rechtsprechung
dem Begriff Kultur unterordnen. man kann Kultur auch
kennzeichnen als das einem Kollektiv gemeinsame
»wissen«, ihre werthaltungen und Verhaltenswei-
sen, deutungsmuster und weltbilder. william James
durant gibt folgende populäre definition: »Kultur ist
soziale ordnung, welche schöpferische tätigkeiten
begünstigt. Vier elemente setzen sie zusammen:
wirtschaftliche Vorsorge, politische organisation, mo-
ralische tradition und das streben nach wissenschaft
und Kunst.« In einem weiten Verständnis ist Kultur die
gesamte lebensweise und drückt aus, wie der mensch
lebt und arbeitet.
Kulturelle BIldung geht davon aus, dass durch die Beschäftigung mit
Künsten und kulturellen Phänomenen unter persona-
ler anleitung nachhaltige Bildungsprozesse angeregt
werden – und zwar sowohl auf kognitiver und emoti-
onaler wie auch auf sozialer ebene. sie kann konkret
bezogen werden auf die eigene künstlerische Praxis
37
– rezeptiv und/oder produktiv. Kulturelle Bildung ist
andererseits ganz allgemein mit der teilhabe am kul-
turellen leben verknüpft.
Kulturmanagement
ist die organisation und führung von Kulturprojekten
und Kultureinrichtungen.
KulturmarKetIng möchte möglichst effizient Kulturangebote mit po-
tenziellen Kulturnutzer__innen zusammenbringen.
obwohl sich Kulturmarketing dabei zum teil betriebs-
wirtschaftlicher methoden bedient, arbeitet es nicht
zwangsläufig im monetären sinne profitorientiert. Viel-
mehr kann es dazu beitragen, öffentlich vorgegebene
ziele wie die Partizipation bestimmter zielgruppen am
Kulturleben umzusetzen.
KulturPädagogIK soll zum einen den rezeptiven zugang zu Kulturver-
anstaltungen ermöglichen, indem in speziellen ange-
boten (hoch-)Kulturproduktionen in ihren Inhalten
und ihrer ästhetik verständlich gemacht werden. zum
anderen beinhaltet Kulturpädagogik im sinne Kultu-
reller Bildung auch die Idee, menschen zu ermutigen,
eigene kulturelle ausdrucksweisen zu entdecken und
im sinne einer »Kultur von allen« weiterzuentwickeln.
die entstehenden ästhetischen Produktionen werden
zu mitteln der Kommunikation. Kulturpädagogik ist
der Überbegriff für eine Vielzahl von methodischen
richtungen: Pädagogik der fotografie, Kunst-, litera-
tur-, medien-, museums-, spiel-, tanz-, theater- und
zirkuspädagogik.
KulturVermIttlung unter Kulturvermittlung werden sowohl tätigkeiten
verstanden, die zwischen künstlerischer Produktion
und rezeption vermitteln (z. B. museumspädagogik,
Kulturmarketing), wie auch tätigkeiten, die laien zu
eigenem künstlerischen und kulturellen schaffen an-
regen (Kulturelle Bildung, soziokultur).
KulturwIrtschaft der Begriff »Kulturwirtschaft« (creative Industries,
Kreativwirtschaft) umfasst nach einer aktuellen ab-
grenzung alle unternehmen und selbständigen, die er-
werbsmäßig kulturelle güter produzieren, vermarkten,
verbreiten oder damit handeln sowie Kulturgüter be-
wahren und in einer privaten rechtsform organisiert
sind (z. B. musik- und filmbranche, rundfunk/tV, com-
puterspiele). nicht erfasst werden die öffentlich finan-
zierte Kultur und der gemeinnützige Kulturbereich.
Kunst ist als ein Kulturprodukt eine hervorbringung von men-
schen und das ergebnis eines kreativen Prozesses, an
dessen ende entweder das Kunstwerk steht oder auch
– wie seit der moderne – der Prozess selbst als
38
ergebnis gewertet wird. seit der aufklärung versteht
man unter Kunst vor allem die ausdrucksformen der
»schönen Künste«: Bildende Kunst (malerei, grafik,
Bildhauerei, architektur, Kunstgewerbe, fotografie),
darstellende Kunst (theater, tanz, filmkunst, oper),
musik (Vokalmusik, Instrumentalmusik) und literatur
(epik, drama und lyrik). heute lassen sich die aus-
drucksformen der neuen medien ergänzen, aber auch
neue formen der suche nach einem gesamtkunstwerk
(z. B. Installationen).
KÜnstlerIsche BIldung
ergänzt die ästhetische Bildung um die methodische
Kompetenz zur gestaltung von Kunstwerken.
lernen bezieht sich im Bildungsprozess auf die neu- und/
oder reorganisation alter bzw. neuer Informationen.
es ist eine aktivität, sich wissen anzueignen und zu
reflektieren sowie handeln und Veränderungspro-
zesse zu ermöglichen. es werden grundsätzlich drei
lernformen unterschieden: formales lernen findet in
(Berufs-)Bildungseinrichtungen, z. B. der schule, statt
und führt zur zertifizierung von leistungen nach fest-
gelegten lernzielen. non-formales lernen – häufig in
außerschulischen einrichtungen – erfolgt nicht zwin-
gend leistungsorientiert. gleichwohl ist es systema-
tisch und zielgerichtet. Informelles lernen findet im
alltag – am arbeitsplatz, im familienkreis oder in der
39
freizeit – statt. es ist in Bezug auf lernziele und -zeit
nicht strukturiert und weniger zielgerichtet. 60 – 70%
aller Bildungsergebnisse werden an non-formalen und
informellen Bildungsorten erworben. freiwillige, bür-
gerschaftliche arbeit wird eben diesen Bildungsorten
zugeordnet.
mIgratIon ist in der soziologie ein Begriff für den dauerhaften
wechsel des lebensumfeldes einer Person, einer
gruppe oder einer gesellschaft im physischen und
sozialen raum.
PartIzIPatIon bedeutet »Beteiligung, teilhabe, teilnahme, mitwir-
kung, mitbestimmung, einbeziehung«. sie bezeichnet
die freie, gleichberechtigte und öffentliche teilhabe
der Bürger__innen an gemeinsamen diskussions-, wil-
lensbildungs- und entscheidungsprozessen. Partizi-
pation bezieht sich als pädagogisches Prinzip auf die
einbindung von Kindern und Jugendlichen bei allen sie
betreffenden ereignissen und entscheidungen, z. B.
auch in Bildungsprozessen.
ProJeKt ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, bei dem in-
nerhalb eines abgegrenzten zeitraums ein definiertes
ziel mit begrenztem einsatz von ressourcen (zeit,
arbeitskraft, geld etc.) erreicht werden soll.
sozIoKultur meint ursprünglich die summe aus allen kulturellen,
sozialen und politischen Interessen und Bedürfnissen
einer gesellschaftlichen gruppe. es ist aber auch ein
fachbegriff der Kulturpolitik, der eine direkte hinwen-
dung von Kultureinrichtungen zur gesellschaftlichen
wirklichkeit und zum alltag bezeichnet. die soziokul-
tur basiert auf einem stark politisch definierten Kul-
turbegriff. Kulturvermittlung soll dort anstöße geben,
menschen in einer demokratischen gesellschaft zu
aktiven mitgestalter__innen zu machen. soziokulturel-
le zentren – häufig modelle für andere gesellschaftli-
che lebens- und arbeitsformen – ermöglichen breiten
Bevölkerungsschichten die aktive teilhabe am kultu-
rellen und politischen leben.
zIelgruPPe
ist ursprünglich ein Begriff aus dem Bereich des marke-
tings. hierunter ist eine bestimmte menge von marktteil-
nehmer__innen zu verstehen, an welche sich werbung
oder ein anderes mittel der Kommunikationspolitik ei-
nes unternehmens richtet. auch Kulturveranstaltungen
und -angebote richten sich an bestimmte zielgruppen.
die zielgruppe wird häufig traditionell einfach über so-
ziodemografische merkmale (zum Beispiel alter, famili-
enstand, haushaltseinkommen, geografisches gebiet),
gelegentlich aber auch über ihre psychografischen
merkmale bestimmt (z. B. einstellungen und werte mit
den daraus resultierenden Vorlieben, statusbewusst-
sein, offenheit, ästhetisches empfinden).
40
»ohne dIch wäre Ich nIcht da wo Ich Jetzt
BIn. Ich hatte dIe chance eIn Jahr In eInem
theater zu arBeIten und daBeI meInen
traum schon eIn BIsschen zu leBen.«
(christian Kerntopf, freiwilliger 2007/2008, theater an der angel)
41
arBeItszeItdie seminare/Bildungstage sind arbeitszeit. die anwe-
senheit ist somit verpflichtend (siehe Jfwdg sowie
Bfdg). wenn diese am wochenende stattfinden, er-
halten die fw einen freizeitausgleich hierfür.
austauschdie seminare bieten die möglichkeit, sich mit anderen
freiwilligen, den teamer__innen und Koordinatorinnen
auszutauschen.
alKoholharter alkohol ist auf Bildungsseminaren verboten.
erlaubt sind Bier, wein und sekt – doch auch hier gilt:
in maßen!
aKtIVes mItgestaltenIhr seid gefragt – es sind eure seminare und entspre-
chend werdet ihr gefördert und gefordert, diese aktiv
mitzugestalten!
Bettwäsche und handtÜcherBettwäsche und handtücher können entweder zum
seminar mitgebracht werden oder vor ort, gegen eine
gebühr, ausgeliehen werden. die leihgebühr beträgt
je nach Bildungsstätte zwischen 3,50 bis 6,00 euro.
BedÜrfnIsse wir wollen euren Bedürfnissen soweit es geht gerecht
werden. daher ist es uns wichtig, zu wissen, wie es
euch geht und was euch auf dem herzen liegt. wenn
der schuh irgendwo drückt, meldet euch bitte recht-
zeitig bei uns. nur so können wir gemeinsam handeln
und ggf. nach einer lösung suchen, die allen nützt.
BerIcht für alle seminare, die nicht in der gewohnten semi-
nargruppe stattfinden, sondern freie Bildungstage
oder zusätzliche Bildungstage sind und die für den
fwd Kultur und Bildung angerechnet werden können,
benötigen die Koordinatorinnen neben einer offiziellen
teilnahmebestätigung einen kleinen Bericht von den
fw. Infos hierzu unter dem Beitrag leitfaden seminar-
bericht freie Bildungstage.
dauerdie drei Bildungsseminare der .lkj) sachsen-anhalt e.V.
dauern jeweils fünf bzw. sechs tage und beginnen am
montag bzw. sonntag in der regel gegen 14:00/14:30
uhr und enden am freitag ca.12:00/12:30 uhr. nach
diesen zeiten sollte die an- und abreise geplant wer-
den.
das KleIne aBc der freIwIllIgendIenste Kultur und BIldung wIssenswertes rund um das thema semInar
42
drogenIllegale drogen sind auf Bildungsseminaren verboten.
falls die teamer__innen und Koordinatorinnen die fw
mit drogen erwischen, sind diese dazu verpflichtet, es
der Polizei zu melden. wenn die fw minderjährig sind,
auch den eltern.
erwartungenBei jedem seminar versuchen die teamer__innen und
Koordinatorinnen die erwartungen der fw an die se-
minare aufzunehmen, um so auch deren Ideen und
wünschen einen raum geben zu können. hierzu ist es
wichtig, dass diese auch mitgeteilt werden.
eIgenVerantwortlIches ProJeKt – eVP das thema eVP wird auf den seminaren immer wieder
aufgegriffen. hier gibt es raum zum erfahrungsaus-
tausch und zur aneignung von Projekmanagement-
Bausteinen.
fahrtKostendie fahrtkosten zu den seminaren und Bildungstagen
werden vom träger nach Vorlage eines ausgefüllten
fahrtkostenrückerstattungsbogen plus ggf. Bahn-
und Bustickets erstattet. es sollte darauf geachtet
werden, die fahrtkosten so gering wie möglich zu
halten. wir empfehlen fahrgemeinschaften (z.B. mit
fünf Personen pro sachsen-anhalt-gruppenticket oder
sachsen-anhalt-hopperticket).
falls mit dem PKw angereist wird, gilt auch hier: mög-
lichst fahrgemeinschaften bilden, denn nur so können
wir dir die fahrtkosten auszahlen, ansonsten nur an-
teilig (1/5 des sachsen-anhalt-gruppentickets). eine
genauere anreisebeschreibung und eine teilnehmer__
innenübersicht mit der nennung der einsatzstellen be-
findet sich jeweils im anhang der seminareinladung.
fahrgemeInschaften wir empfehlen immer fahrgemeinschaften – dies
schont zum einen die Portemonnaies und zum ande-
ren die umwelt!
fragenfür alle fragen stehen wir sowohl bei den seminaren,
als auch per e-mail oder telefon: 0391-24451-68 oder
-73 im Vorfeld zur Verfügung.
freIe BIldungstageneben den vier festen seminarwochen, stehen den
fw, aus dem Bildungskatalog der .lkj) sachsen-anhalt
e.V., drei freie Bildungstage zu, die entsprechend der
eigenen Interessen wählbar sind. wir informieren so-
wohl hier ab seite 60 als auch fwd-newsletter über
angebote zu seminaren, workshops oder anderen Bil-
dungstagen.
43
In ausnahmefällen können entsprechende seminar-
angebote von den fw selbst gesucht werden. Passen
die seminarangebote inhaltlich, können die fw sich
diese auch anerkennen lassen. für die freien Bildungs-
tage bekommen die fw einen zuschuss in maximaler
höhe von 110,00 euro für real entstandene Kosten
die nur gegen Quittung, fahrtkostenrückerstattungs-
bogen und teilnahmebestätigung erstattet werden.
darüber hinaus müssen für alle seminartage, die nicht
von der .lkj) sachsen-anhalt e.V. angeboten werden,
ein kleiner Bericht geschrieben werden.
>> leitfaden seminarbericht.
gruPPees gibt feste seminargruppen, teilnehmendenlisten
gibt es zusammen mit der jeweiligen seminareinla-
dung.
handtÜcher>> Bettwäsche
InnoVatIVdie teamer__innen und Koordinatorinnen wollen die se-
minare zusammen mit den fw gestalten. Innovative
Ideen sind willkommen und auch die seminarleitung
wird mit verschiedenen kreativen und innovativen me-
thoden arbeiten.
Jugendschutznatürlich gelten auch auf den Bildungsseminaren die
richtlinien des Jugendarbeitschutzgesetzes. fw un-
ter 18 Jahren halten sich entsprechend daran.
KranKheItBei Krankheit während der seminarzeit muss sofort
die .lkj) sachsen-anhalt e.V. informiert werden (0391-
2445165 – frau Kleinert-meier oder frau rutsch).
weiterhin muss das original der Krankmeldung an das
.lkj)-Büro und eine Kopie an deine einsatzstelle ge-
schickt werden. die fehlzeit auf dem seminar muss in
jedem fall nachgeholt werden, da sonst der fwd Kul-
tur und Bildung nicht anerkannt werden kann.
KÜnstlerIschauf den seminaren wird immer künstlerisch gearbei-
tet. so werden immer wieder kreative und künstleri-
sche elemente in die seminargestaltung mit aufge-
nommen.
leItfaden semInarBerIchtder leitfaden für die Berichte der freien Bildungstage
gibt es unter dem Beitrag leitfaden seminarbericht
freie Bildungstage.
mItmacheneine der zielstellungen der .lkj) sachsen-anhalt e.V.
ist es, dass sich fw aktiv an der seminarplanung und
44
seminargestaltung beteiligen. sie können die themen
mitbestimmen und ggf. kleine einheiten selbst über-
nehmen. die seminarleitung wünscht sich von den se-
minarteilnehmenden, dass diese sich und ihre Ideen
einbringen. wie das ganze dann aussehen kann, wird
auf den einführungsseminaren besprochen.
medIKamentees müssen bestimmte medikamente, die regelmäßig
oder in Bedarfsfällen eingenommen werden müssen,
unbedingt zu den seminaren mitgebracht werden. die
seminarhäuser befinden sich häufig außerhalb und nicht
immer ist eine apotheke schnell zu fuß erreichbar.
musIKzu den seminaren können von den fw eigene musik
und/oder musikinstrumente mitgebracht werden. (es
gab unter anderem schon saxophone, gitarren, e-Pia-
nos, geigen, etc. auf dem seminaren). In allen semi-
narhäusern gibt es räume, in denen vor und nach den
seminareinheiten an den Instrumenten geübt werden
kann. In manchen Bildungshäusern ist sogar ein Kla-
vier vorhanden.
nachtruheJedes seminarhaus hat eigene Bestimmungen zum
thema nachtruhe. alle fw sind dazu angehalten, ge-
nerell rücksicht auf freiwillige zu nehmen, welche die
nacht auch gern zum schlafen nutzen möchten.
ab 22.00 uhr sollte daher entsprechend die lautstär-
ke gemäßigt werden.
PartIzIPatIon>> mitmachen
reflexIonein ziel der seminararbeit ist es, sich und das eigene
Verhalten sowie situationen reflektieren zu lernen.
aber spätestens auf dem ersten seminar erfahren die
fw, wie das aussieht.
rauchendas rauchen ist in den meisten seminarhäusern
verboten. für minderjährige ist das rauchen sowieso
verboten. einige häuser haben jedoch raucherinseln
oder bestimmte orte, wo das rauchen möglich ist. Bit-
te entsprechend nur dort der sucht frönen.
regelnes gibt auch bei den seminaren bestimmte regeln.
diese erfahren die teilnehmenden auf den seminaren
und bestimmen dort auch gemeinsame gruppenre-
geln. darüber hinaus gibt es vom haus so genannte
hausregeln, welche unabhängig von den internen re-
geln in jedem fall beachtet werden müssen.
jihjihjih
45
jihjihjih
»wIr sInd aBsolut ÜBerzeugt Vom hohen wert des fsJ Kultur.« (carsten lange, pädagogische Begleitung, zentrum für telemannpflege und -forschung magdeburg)
46
semInararBeItauszug aus dem Jugendfreiwilligendienstegesetz § 5.2
die pädagogische Begleitung umfasst die an lern-
zielen orientierte fachliche anleitung der freiwilligen
durch die einsatzstelle, die individuelle Betreuung
durch pädagogische Kräfte des trägers und durch die
einsatzstelle sowie die seminararbeit. es werden ein
einführungs-, zwischen- und ein abschlussseminar
durchgeführt, deren mindestdauer je sechs tage betra-
gen. die gesamtdauer der seminare beträgt bezogen
auf eine zwölfmonatige teilnahme am Jugendfreiwil-
ligendienst mindestens 25 tage. wird ein dienst über
den zeitraum von zwölf monaten hinaus vereinbart
oder verlängert, erhöht sich die zahl der seminartage
um mindestens einen tag je monat der Verlängerung.
die seminarzeit gilt als dienstzeit. die teilnahme ist
Pflicht. die freiwilligen wirken an der inhaltlichen ge-
staltung und der durchführung der seminare mit.
sPIeles wird viel gespielt und die seminarleitung freut sich,
wenn auch die seminarteilnehmenden ihre spielideen
für drinnen und draußen, sowie große und kleine grup-
pen mitbringen.
sPass und gute launenatürlich soll auch der spaß nicht zu kurz kommen.
teamer__innen und Koordinatorinnen hoffen, dass viel
gemeinsam gelacht wird.
technIKwenn vorhanden und vor allem, wenn für das seminar-
thema vonnöten, sind die fw dazu angehalten, Video-
kameras, fotoapparate, fotos, filme, laptops und
entsprechende Bildbearbeitungs-, schnitt-, etc. -pro-
gramme zum arbeiten zum seminar mitzubringen.
teIlnehmer__InnenBescheInIgungdiese brauchen die Koordinatorinnen von allen zu-
sätzliche Bildungstagen, um diese tage den fw an-
rechnen zu können.
teIlnehmer__InnenBeItragdie drei festen seminare sind für die fw kostenlos. Bei
allen zusätzlichen Bildungstagen kann es einen teil-
nahmebeitrag geben. diesen bekommen die fw gegen
die Quittung über den teilnahmebeitrag bis zu einer
höhe von max. 110,00 euro von der .lkj) sachsen-
anhalt e.V. zurück erstattet.
ÜBernachtungdie seminare gehen jeweils über fünf oder sechs tage
und finden immer in unterschiedlichen Bildungshäu-
sern in sachsen-anhalt statt. die Übernachtung ist
hierbei verpflichtend. als gründe sind hierfür unter
anderem zu nennen: oftmals die entfernung zu den
heimatorten und die .lkj) sachsen-anhalt e.V. erstat-
tet nur einmalig die fahrtkosten für hin- und rückreise
zwischen heimat- und seminarort. darüber hinaus fin-
47
det auch in den abendstunden noch Programm statt
und hier ist oft auch der raum für den informellen er-
fahrungsaustausch gegeben. aus wichtigen gründen
(z. Bsp. eine wichtige Veranstaltung in der einsatzstel-
le, etc.) kann eventuell auch mal daheim geschlafen
werden. dies muss auf jeden fall im Vorfeld mit der se-
minarleitung abgesprochen und ein nachweis darüber
erbracht werden. ggf. muss die fehlende seminarzeit
nachgeholt werden.
unterKunftdie unterkunft erfolgt in verschiedenen seminarhäu-
sern in ganz sachsen-anhalt. dort werden die fw in
mehrbettzimmern untergebracht.
VerPflegungdie Verpflegung auf den seminaren ist rein vegeta-
risch und für die fw kostenlos. d.h. es gibt Vollpension
(frühstück, mittag und abendessen). sollte es speziel-
le essensinformationen wie vegan, laktoseintoleranz,
etc. geben, so müssen die im Vorfeld der seminarlei-
tung mitgeteilt werden. Vor ort gibt es meist die mög-
lichkeit getränke und persönliche dinge zu kaufen.
warm uPKein seminar ohne warm up – dies sind kleine spiele
oder Übungen, um fit zu werden und aktiv in den tag
oder die nächste einheit starten zu können!
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adresselinks oben wird die adresse der empfangenden no-
tiert. wenn der Brief modern gestaltet sein soll, wird
titel, Vorname und name vor dem firmenwortlaut
geschrieben. frau__herr kann entfallen, denn der__die
empfänger__in weiß ohnehin, wer er__sie ist.
dr. maxi mustermannmusterfraugmbhmusterstraße 11234 musterstadt
datumdas datum gehört an den rechten rand. dabei genügt
es, das datum zu schreiben. eine ortsangabe ist nicht
nötig. der ausgeschriebene monat wirkt gefälliger und
besser lesbar als eine zahlenkombination.
28. august 2012
Betreffder Betreff ist die wichtigste zeile in einem Brief. denn
er entscheidet, ob der__die empfänger__in weiterliest.
ein formulierter Vorteil im Betreff für den_die empfän-
ger_in macht neugierig auf den Inhalt deines Briefes.
achtung! das wort »Betreff« wird nicht mehr ge-
schrieben. der Betreff wird durch fettdruck oder eine
größere schrift optisch hervor gehoben.
anrede»sehr geehrte__r frau_herr ......«, so beginnen fast alle
Briefe. es gibt auch andere ansprechende alternati-
ven, mit denen der_die ansprechpartner__in begrüßt
werden kann:
// guten tag, frau_herr …,// grüß gott, frau_herr ...,// guten morgen, frau_herr ...,// hallo, frau_herr ..,// einen schönen guten tag, frau_herr...,
gibt es mehrere ansprechpartner__innen oder ist der name unbekannt, kann folgendes geschrieben werden:
guten tag,
nach der anrede kommt ein Komma. der erste satz
beginnt mit kleinem anfangsbuchstaben.
schrIftschrift ist Kommunikation. schrift kann als besonders
variantenreiches gestaltungsmittel von Kommuni-
kation eingesetzt werden. typografie darf aber nicht
als vordergründiges stilmittel oder als desktop-Publi-
shing-spielerei missbraucht werden.
gut geeignet sind glatte, klare schriften wie »centu-
ry gothic« oder »arial« in 10, 11 oder 12 Punkt. die
texte werden leichter lesbar. auffällige schriften ma-
chen in der werbung sinn, in einem geschäftsbrief
sind sie meist unpassend. mehr als eine schriftart pro
Brief wirkt unruhig. wichtige Passagen können fett
hervorgehoben werden. fettdruck und unterstreichen
der rIchtIge aufBau eInes BrIefes
49
zusammen ist zu viel. ansonsten sollte man sparsam
sein mit sonstigen gestaltungsmitteln, der Brief wird
rasch überladen und die aufdringliche typografie lenkt
vom Inhalt ab.
eInleItungBezug nehmen auf einen vorherigen Kontakt mit dem__
der empfänger__in ist immer hilfreich. ein dankeschön
für einen anruf oder einen Brief kommt immer sehr gut
an, denn dadurch wird eine persönlichere Beziehung
hergestellt:
// danke für Ihren heutigen anruf.// danke für Ihr Interesse an unserem Projekt.
// Vielen dank für Ihren Brief vom 3. august 2012.
schluss der schluss deines Briefes sollte positiv gestaltet
werden. einen dank oder einen wunsch an die__ den
empfänger__in sollte formuliert werden.
// Ich melde mich nächste woche bei Ihnen mit weiteren Vorschlägen.// wir freuen uns auf die weitere gute zusammenarbeit mit Ihnen.
// Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche woche.
VeraBschIedungdas »hochachtungsvoll« hat sich aus den meisten
Briefen verabschiedet. Überraschend und gut reagie-
ren die empfänger__innen auf alternativen zu »mit
freundlichen grüßen«:
// freundliche grüße sendet Ihnen// freundlichen gruß// herzliche grüße nach halle sendet Ihnen// weihnachtliche grüße sendet Ihnen// mit herzlichem gruß// auf eine gute zusammenarbeit freut sich
// einen schönen guten tag wünscht
aBsender__In / unterschrIftden Brief sollte man mit Vor- und zunamen
unterschreiben. Idealerweise wird ein blauer stift
verwendet, denn so sieht der__die empfänger__in, dass
der Brief wirklich persönlich unterschrieben wurde.
unter der leserlichen handschriftlichen unterschrift
wiederholt sich der eigene name in gedruckter form.
der komplette firmenwortlaut oder stempel zwischen
Verabschiedung und name kann entfallen. die firma
als absender geht ja ohnehin aus dem Briefpapier
hervor.
gruß, unterschrift und name wird links geschrieben.
dieser Block war früher meist rechts, in modern ge-
stalteten Briefen gehört er an den linken rand.
50
eine e-mail ist ein ganz normaler Brief mit dem un-
terschied, dass sie nicht in gedruckter form und per
Post versendet wird sondern elektronisch, als kleine
datenpakete über die leitungen des Internet. mit eini-
gen kleinen ausnahmen gilt daher auch für die e-mail
im wesentlichen die etikette eines ganz normalen
Briefes. Viele leute behandeln eine e-mail wie einen
forumsbeitrag oder eine mitteilung im chat. dement-
sprechend gehen häufig die orthographie, die forma-
le gestaltung und bisweilen sogar der gute ton über
Bord.
e-maIl-KoPffür den Kopf einer e-mail stellt das jeweilige e-mail-
Programm in der regel eingabefelder zur Verfügung.
oben ist meist ein feld für den__die absender__in der
e-mail. In das folgende feld kommt die e-mail-adresse
des__der angeschriebenen. darunter hat man meist
noch die möglichkeit, weitere e-mail adressen in »cc«
oder »Bcc« zu setzen, das heißt, diese adressen be-
kommen jeweils eine (Blind-)Kopie der e-mail zuge-
sandt. abschließend wird in der »Betreff-zeile« das
anliegen kurz zusammengefasst.
dIe anrededer e-mail-text beginnt daher mit der anrede im text-
feld des e-mail-Programms. die Konventionen dafür
richten sich nach denen eines normalen Briefes: Kennt
man die namen der empfangenden, heißt es »sehr ge-
ehrte frau ...,«, »sehr geehrter herr ...,« Kennt man
ihn__sie nicht, heißt es »sehr geehrte damen und her-
ren,«. etwas persönlicher kann man auch »liebe frau
...,« schreiben. die anrede wird durch eine leerzeile
vom übrigen text abgehoben.
der e-maIl-textdie optische und inhaltliche gestaltung des e-mail-
textes sowie die grußformel folgt im wesentlichen der
eines normalen Briefs.
der emaIl-fussIn die zeile unter der grußformel wird die unterschrift
notiert. durch eine leerzeile abgetrennt können noch
nähere angaben zum absender eingefügt werden.
mit vielen grüßen
maxi mustermann freiwillige in der Kultur .lkj) Bereich kulturelle Jugendbildung
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++antwort an: maxi.musterfrau(at)jugend-lsa.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Vor dem aBsendenBevor die e-mail abgeschickt wird, sollte man den text
per rechtschreibprüfung auf fehler untersuchen.
auch die Überprüfung des Betreffs und ob alle anlagen,
auf die im e-mail-text verwiesen wird, auch tatsächlich
angefügt sind, ist ratsam. erst dann sollte man die
nachricht senden.
der rIchtIge aufBau eIner e-maIl
51
// das telefon ist eine möglichkeit, mit dem unterneh-
men Kontakt aufzunehmen.
// wenn man ein telefonat entgegennimmt, sollte da-
rauf geachtet werden, dass die Kontaktaufnahme
dem__der anrufenden in guter erinnerung bleibt.
// ein eingehender anruf sollte bis zum möglichst drit-
ten Klingelzeichen angenommen werden.
// das annehmen eines anrufes beginnt mit der nen-
nung der folgenden vier Bestandteile:
// Begrüßung
// name des Verbandes und/oder der geschäfts-
stelle
// eigener name
// (ggf. frage nach dem grund des anrufes)
die reihenfolge und genaue wortwahl ist beliebig,
z.B.: »name des unternehmens, eigener name, gu-
ten tag, was kann ich für sie tun?!«
freundlichkeit schadet nie!
// der name des__r anrufers__in muss immer in erfahrung
gebracht werden. der richtige zeitpunkt hierfür ist der
einstieg in das gespräch – spätestens nach dem ers-
ten satz des__r anrufers__in muss nachgefragt werden,
wenn der name nicht verstanden wurde.
// Bitte beachten: es wird nie gefragt: »wie war Ihr
name?«, denn der__die anrufer__in lebt immer noch!
die frage lautet richtig: »wie ist Ihr name?« oder
»Können sie mir Ihren namen noch einmal nennen,
ich habe ihn nicht richtig verstanden.«
// gespräche sind ggf. zu dokumentieren. (evtl. tele-
fonnotiz machen)
// wünscht der__die anrufende eine__n mitarbeiter__in,
ist freundlich nach dem beabsichtigten thema sowie
ggf. nach dem namen zu fragen. Ist die Benennung
des themas so offenkundig nichts sagend oder ver-
schleiernd, ist freundlich um eine Konkretisierung
zu bitten: »Vielleicht kann auch ich Ihnen weiterhel-
fen?« durch einen anschließenden hinweis sollte die
möglichkeit offen gehalten werden, ob ein gespräch
mit dem__der gewünschten zustande kommt.
// gesprächsergebnisse, wünsche, hinweise u.ä. sollen
in der regel kurz schriftlich während des telefonats
protokolliert werden (siehe Vorlage telefonnotiz).
telefon-KnIgge
telefonnotIz wer ruft an?:
telefonnummer:
Institution:
ggf. anschrift:
ggf. email:
datum/uhrzeit:
für wen?:
von wem angenommen?:
um rückruf gebeten? o ja o nein
nachricht /// was möchte die__der anrufer__in wissen?
52
das eigenverantwortliche Projekt der__des freiwilligen
ist verbindlicher Bestandteil des Bildungs- und en-
gagementkonzeptes der fwd Kultur und Bildung. mit
dem eigenverantwortlichen Projekt soll ein mehr-wert
für die freiwilligen und einsatzstellen erzielt werden.
mit der Übergabe von Verantwortung seitens der ein-
satzstelle an die__den freiwillige__n wird ein entschei-
dender schritt zur anerkennungskultur in den fwd
Kultur und Bildung geleistet.
das Projekt hebt sich vom arbeitsalltag der__des freiwil-
ligen ab. ein eigenverantwortliches Projekt heißt, eine
(zumeist eigene) Idee selbstständig zu verwirklichen
und umzusetzen. das Projekt kann innerhalb einer ein-
satzstelle entweder ein zusätzlich neues Projekt oder
ein neu gedachtes regelprojekt der einsatzstelle sein.
es kann kurz-, mittel- oder langfristig angelegt sein
(von einem tag wöchentlich gestalten bis zu einer gro-
ßen tagesveranstaltung organisieren), sich direkt oder
indirekt an eine öffentlichkeit richten (von pädagogi-
schen angeboten über die gestaltung einer homepage
bis hin zur organisation einer ausstellung).
schrItte zur entwIcKlung des ProJeKtesnach einer angemessenen einarbeitungszeit und der
festlegung des tätigkeitsprofils sollte nach ca. sechs
bis acht wochen eine erste Idee für das eigenverant-
wortliche Projekt entstehen und spätestens nach wei-
teren monaten eine Kurzbeschreibung des Projektes
vorliegen.
1. die einsatzstelle eruiert im Vorfeld, welche Projekt-
möglichkeiten innerhalb der rahmenbedingungen
der einsatzstelle der__dem Jugendlichen angeboten
werden können.
2. es finden gespräche zwischen der__dem Jugendli-
chen und der pädagogischen Begleitung der ein-
satzstelle statt. Im rahmen dieser gespräche wird
geklärt, welches Projekt mit welchem aufgabenum-
fang die__der freiwillige übernimmt (das gesamte
Projekt oder den teilbereich eines größeren Pro-
jektes). Voraussetzung ist, dass die__der freiwillige
mind. einen abgeschlossenen teil eigenständig
gestalten kann. dies richtet sich nach den Voraus-
setzungen der__des Jugendlichen und nach den
rahmenbedingungen der einsatzstelle.
leItfaden fÜr das eIgenVerantwortlIche ProJeKt – eVP
53
3. der träger wird über das ergebnis des Projekt-
diskussionsprozesses in form einer von der__dem
freiwilligen erstellten Projektskizze informiert.
(»genehmigung«)
In regelmäßigen abständen führen freiwillige__r und
einsatzstelle gespräche, in denen die entwicklungs-
schritte des Projektes festgehalten und ggf. gesteu-
ert werden. der Verlauf der Projektarbeit wird von
der__dem freiwilligen dokumentiert (z.B. in form eines
Projekttagebuchs). Bei schwierigkeiten haben beide
seiten die möglichkeit, das »Projekttagebuch« dem
träger zur Beratung vorzulegen.
In der Verantwortung der__des freiwilligen liegen fol-
gende arbeitsschritte (bei realisierung eines kom-
plett eigenverantwortlichen Projektes):
Idee und PräzIsIerung// Konzept und arbeitsplanung
// Kostenplanung und mittelbeschaffung (nur mit
starker unterstützung der einsatzstelle)
// organisation und durchführung
// öffentlichkeitsarbeit und dokumentation
das eigenverantwortliche Projekt soll exemplarischen
charakter haben und dazu beitragen, die Projektma-
nagementfähigkeiten der__des freiwilligen zu entwi-
ckeln. Je nach Projektkonzeption und umfang ist es
möglich, bestimmte arbeitsschritte auszulassen.
dIe eInsatzstelle Ist VerantwortlIch fÜr// das coaching und die unterstützung der__des freiwilli-
gen in allen Projektbereichen und bei der durchführung
(Vermittlung des »wie« eines Projektmanagements);
// bei vorhersehbarer unter- bzw. Überforderung der__
des freiwilligen einzugreifen;
// die gemeinsame auswertung und die Überprüfung/
unterstützung der dokumentation (z.B. bei der her-
stellung einer Projektmappe).
der träger Verantwortet// die Prüfung des Projektes auf eigenständigkeit so-
wie unter- oder Überforderung der__des freiwilligen;
// die weiterbildung der freiwilligen in den seminaren
und Bildungstagen, um sie in der Planung und rea-
lisierung von Kulturprojekten zu unterstützen. die
freiwilligen erhalten in den seminaren materialien
und hilfsmittel für das Verfassen einer Konzeption.
// die gemeinsame auswertung der Projektarbeit
(z.B. im rahmen eines Projektcolloquiums).
54
leItfaden fÜr den sach- und erfah-rungsBerIcht zum eVP
wozu BerIchte schreIBen?
eine Idee für ein Projekt wurde geboren, das Projekt
wurde realisiert, ergebnisse wurden produziert, spu-
ren sind hinterlassen worden. nun ist die auswertung
gefragt: haben sich die ziele verwirklichen lassen,
wurden eigene erwartungen erfüllt? welche erfah-
rungen werden mitgenommen? die Phase der doku-
mentation und auswertung dient dazu, sich zeit zu
nehmen, einmal in ruhe über den Projektverlauf zu
reflektieren! darüber hinaus können die Berichte für
die öffentlichkeitsarbeit/werbung der einsatzstelle
als auch die der .lkj) sachsen-anhalt e.V. für die fwd
Kultur und Bildung nutzbar gemacht werden.
also, keine angst vor großen taten, alle sollen wissen,
wie das eigenverantwortliche Projekt gelaufen ist.
gewünscht sind keine idealisierten erfolgsstories,
sondern interessant sind reale Beschreibungen von
positiven und negativen erfahrungen. der gestaltung
des Berichtes sind freiräume für Kreativität großzügig
eingeräumt! Beigaben zur anschaulichen Verdeutli-
chung sind willkommen!
der Bericht über das eVP sollte sich darüber hinaus in
zwei teile gliedern – dem sach- sowie dem erfahrungs-
bericht.
sachBerIcht// mit welchem hintergrund ist die Idee für das Projekt
entstanden?
// formulieren der Projektidee!
// welche ziele werden verfolgt, welche zielgruppen
sollen mit dem Projekt angesprochen werden?
// wie ist die umsetzung des Projektes geplant (ak-
teure und Partner__innen, arbeitsschritte, zeit- und
finanzplan, materialien)?
// welchen (langfristigen) nutzen hat die einsatzstel-
le/träger von dem Projekt? gibt es eine fortführung
nach dem fwd-einsatz?
erfahrungsBerIcht// welche höhen und tiefen wurden während des Pro-
jektes erlebt? (was ist richtig gut gelaufen, was ist
schlecht gelaufen? und warum?)
// was hätte man besser machen können? was würde
man selbst das nächste mal anders machen?
// wie lief die Betreuung seitens der einsatzstelle?
// welchen stellenwert hatte dieses Projekt im Kon-
text des eigenen arbeitsalltages?
// welche stärken und schwächen wurden von einem
selbst erlebt?
// Konnten eigene schwächen in stärken verwandelt
werden, wenn ja, wie?
// welche erfahrungen wurden aus dem eigenverant-
wortlichen Projekt mitgenommen?
55
// stellt das Projekt für einen selbst und/oder die ein-
richtung eine Bereicherung dar? warum?
// welchen rat können den nachfolgenden freiwilli-
gen in der einsatzstelle mit auf den weg gegeben
werden?
Insgesamt sollte dIe doKumentatIon folgende PunKte enthalten:// einführung (warum das Projekt)
// ziele und zielgruppen
// durchführung (ort, raum, zeit, material, Personen)
// auswertung (was ist richtig gut gelaufen, was wür-
de man noch mal so machen? was ist schlecht
gelaufen, warum, wie könnte man es besser ma-
chen?)
// ausblick (fortführung?, nachhaltigkeit?)
dabei sind die ersten drei Punkte teil des sachberich-
tes und die letzten zwei anstriche Bestandteil des er-
fahrungsberichtes.
hilfreich für den sach- und erfahrungsbericht ist ein
Projekttagebuch, in welchem man sich schritt für
schritt notizen zum »was; wann; wie; wo; warum: ...
passiert ist.« aufschreiben kann.
orientieren kann man sich bei der Berichterstellung an
den hier genannten Punkten oder an dem zeitlichen
ablauf.
alles klar? Viel erfolg beim Verfassen des sach- und
erfahrungsberichtes – und es nicht so schwer, wie es
zunächst aussieht.
56
titel des Projekts/der Idee
thema und Inhalt (Projektidee)
zielgruppe
dauer
Vorgehen/meilensteine
Kontaktpersonen/ Kooperationspartner__innen/
ansprechpartner__innen (tel., e-mail)
ggf. teampartner__innen (Kontaktdaten)
öffentlichkeitsarbeit
material
technik (Beamer, laptop, cd/Player,etc.)
finanzierung
arBeItsBlatt zum eVP – PlanungsPaPIer
was ist die Idee des eVP?
an welche zielgruppe richtet sich das eVP, welche methoden sollen eingesetzt werden?
welche ziele sollen mit der Veranstaltung/aktion/dem Projekt erreicht werden?
skizziere einen groben ablaufplan über deine Vorgehensweise:
57
ProJeKtKonKretIsIerung
was ist die Idee des eVP?
an welche zielgruppe richtet sich das eVP, welche methoden sollen eingesetzt werden?
welche ziele sollen mit der Veranstaltung/aktion/dem Projekt erreicht werden?
skizziere einen groben ablaufplan über deine Vorgehensweise:
58
grundsätzlich wichtig// zeitrahmen festlegen (inkl. zwischenergebnisse)// wie viel zeit wird für die einzelnen schritte des Projektes eingeplant?// zeitpolster einplanen (von Beginn an »schlechte« zeiten einkalkulieren, auch zeiten, auf die man keinen einfluss hat >> ferien, feiertage,
seminare, wichtige Veranstaltungen in der einrichtung, etc.)// am besten den zeitplan in einen Jahresplaner eintragen// Plant regelmäßige teamtreffen >> stärken das gemeinschaftsgefühl, helfen kurz- und mittelfristige Projektschritte zu kontrollieren, bzw. zu
überarbeiten und anzupassen
arBeItsBlatt zum eVP – zeItschIene/-Plan In welchem zeitraum? / Bis zu welchem zeitpunkt? (monat/wochen/datum)was muss getan werden?
59
// Prioritäten setzen = wichtiges gleich erledigen, unwichtiges erst später; sinnvoll ist folgende unterteilung: // muss sofort erledigt werden// soll schnellstmöglich erledigt werden// Kann in den nächsten tagen/wochen erledigt werden// unangenehme aufgaben nicht vor dir her schieben, sondern
gleich erledigen
// wichtig: realistische ziele stecken!
// lieber etwas mehr zeit einplanen, als zu wenig
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31 reformationstag
aBgesangs- & auftaktveranstaltung
moritzhof magdeburg
einführungsseminar sg 1 fsJ Kultur Villa Jühling (halle/saale)
einführungsseminar sg 2
fsJ Kultur
mauritiushaus
niederndodeleben
einführungsseminar sg 3fsJ Kulturmauritiushaus niederndodeleben
Vorbereitungsseminar weltwärts und IJfd erlebnishaus altmark
gedenkstättenfahrt nach theresienstadt und Prag
urban.games
.lkj) sachsen-anhalt e.V. /
magdeburg
Juleica-grundausbildung
mauritiushaus
niederndodeleben
einsendeschluss Jugend-Kultur-Preis
rückkehrer_innenseminar weltwärts und IJfd erlebnishaus altmark
reflexionstag für Bfd Kulur
& Bildung 27+
.lkj) sachsen-anhalt e.V.,
magdeburg
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zwischenseminar sg 1 fsJ KulturBildungs- und freizeit-zentrum wolmirstedt
zwischenseminar sg 2 fsJ Kultur Villa Jühlig (halle/saale)
fachveranstaltung computer-
spiele zwischen Kulturgut und
Jugendschutz
forum gestaltung, magdeburg
Kulturaktionswerkstatt Volksbad Buckau
theaterworkshop
»(g)lo(K/B)al!«
halle/saale
Preisverleihung Jugend-Kultur-Preis
oli-Kino magdeburg
einsatzstellentreffen
Vhs magdeburgmeile der demokratie
magdeburg
marktplatz Kultur,
schule und wirtschaft
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zwischenseminar sg 3 fsJ Kultur erlebnispädagogisches centrum havelberg
essen global mauritiushaus niederndodeleben
20 Jahre .lkj) sachsen-anhalt e.V.,
Johanniskirche magdeburg
fachtagung freiwilligendienste
sozialministerium in magdeburg
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abschlussseminar sg 1, 2 und 3fsJ Kultur Jugend- und Bildungshaus tettenborn
aktion(en) zum Bundesweiten Kultur-aktions-tag
Politik – ganz großes
theater?!
mauritiushaus
niederndodeleben
fahrt in eine der europäischen Kultur-hauptstädte mit sg 1, 2 und 3
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31 reformationstag
aBgesangs- & auftaktveranstaltung
magdeburg
Vorbereitungsseminar weltwärts und IJfd mauritiushaus niederndodeleben
65
»ohne dIch hätte Ich nIemals erfahren, was Ich PersönlIch aus
eInem freIwIllIgendIenst mItnehmen Kann. das war auch gar
nIcht meIne motIVatIon. gePlant war meIn freIwIllIgendIenst In
der Kultur als „lÜcKenfÜller“ zwIschen schule und studIum.
schon Bald merKte Ich aBer, dass Ich umso mehr Von der freIwIl-
lIgentätIgKeIt ProfItIeren Kann, Je stärKer Ich mIch engagIere. «
(Pia dittmar, freiwillige 2011/2012, goeuroPe! sachsen-anhalt)
66
freIe BIldungsangeBote – anmeldeformulardir stehen neben den vier verpflichtenden seminaren (einführungsseminar, zwei zwischenseminare, abschluss-
seminar) drei frei wählbare Bildungstage zur Verfügung. aus dem hier aufgeführten angebot kannst du dir im
rahmen deiner freien Bildungstage mehrtägige seminare und eintagesangebote frei auswählen. Bitte trage je-
weils deinen erst-, zweit- und drittwunsch aus dem umseitigen angebot unten in die Kästchen ein und schicke
uns den anmeldebogen per e-mail, fax oder Post bis zum 05. oktober 2013 an:
.lkj) – landesvereinigung kulturelle Kinder-und Jugendbildung sachsen-anhalt e.V.,
wolfgang höffken, liebigstraße 5, 39104 magdeburg, telefax: 0391-2445170,
e-mail: [email protected]
Bitte gib deinen erst-, zweit- und drittwunsch für mehrtägige seminare an:
Bitte gib deinen erst-, zweit- und drittwunsch für die eintagesangebote an:
die Verteilung der seminarplätze erfolgt nach eingang der anmeldung, wir versuchen deine erstwünsche zu berücksichtigen.
Vor- und nachname einsatzstelle
straße Plz/ort
telefon/mobil e-mail
wünsche/anmerkungen
diätische Kost (allergie, laktoseintoleranz o.ä.), Vegane Kost, etc.
zur Bildung von fahrgemeinschaften geben wir nach anmeldeschluss den wohnort der teilnehmenden auf anfrage
bekannt. alle daten darüber hinaus werden grundsätzlich nur im zusammenhang mit dem seminar verwendet (z. B.
teilnahme) und nicht an dritte weitergegeben. nach eingang aller anmeldungen verschicken wir per e-mail die anmelde-
bestätigung. ungefähr zwei wochen vor Beginn des seminars werden weitere Informationen zu anreise etc. versendet.
ort, datum, unterschrift (mit meiner unterschrift melde ich mich verbindlich zu o.g. seminar/eintagesangeboten an.)
67
urBan.gameswas passiert, wenn man die Prinzipien von spieleklas-
sikern wie Pac man oder tetris in das reale leben einer
großstadt adaptiert?
mit dem workshop „urban.games - Vom Bildschirm
auf die straße“ sollen ursprünglich für den Pc oder die
Konsole entwickelte spiele und spielprinzipien analy-
siert, angepasst und ausprobiert werden. unterstützt
werden wir dabei von „gamestorm Berlin“, die bereits
Profis auf dem gebiet sind und nun gemeinsam mit
uns magdeburg erobern wollen.
zeitraum: 06. bis 08. oktober 2013
ort: .lkj) sachsen-anhalt e.V. , magdeburg
gedenKstättenfahrt nach theresIen-stadt und PragIn der angeblichen »mustersiedlung«, welche u.a. Inhalt eines Propagandafilms war, wurden von 1942 bis 1945 mehr als 140.000 menschen inter-niert, darunter etwa 15.000 Kinder. lediglich 16.832 erlebten die Befreiung am 9. mai 1945. ein besonderes merkmal theresienstadts waren die zahlreichen kultu-rellen, sportlichen, religiösen und philosophischen aktivitäten während dieser zeit, an denen mehr als 2.000 gefangene mitwirkten.
Vom 21. bis 23. oktober 2013 soll das leben in there-
sienstadt sowie vom 23. bis 26. oktober die überge-
ordnete steuerung durch die nationalsozialisten von
Prag aus thematisiert werden.
zeitraum: 23. bis 26. oktober 2013
ort: theresienstadt und Prag
JuleIca-grundausBIldungdie ausbildung zum/zur gruppenleiter_in macht dich
für die arbeit mit Jugendgruppen, als teamer_in von
seminaren, als Betreuer_in von ferienfreizeiten oder
für organisation von Konzerten und festivals fit.
nach der ausbildung erhältst du die Jugendgruppen-
leiter_innen-card (Juleica). neben Qualifizierung
und anerkennung bringt die Juleica auch zahlreiche
regionale und bundesweite Vergünstigungen mit sich
(z.B.: kostenlose mitgliedschaft im dJh, eintrittsermä-
ßigung, sonderurlaub etc.).
freIe BIldungsangeBote – mehrtägIge semInare
68
die grundausbildung beinhaltet u.a. folgende themen:
aufsichts- und haftpflicht, aktuelle Jugendschutz-
bestimmungen, gruppendynamische Prozesse, Pla-
nungs- und Konfliktmanagement, Kommunikation und
moderation, spielpädagogik etc.
zeitraum: 28. oktober bis 01. november 2013
ort: mauritiushaus niederndodeleben
KulturaKtIonswerKstattIn diesem seminar wollen wir lernen, wie Kulturaktio-
nen geplant und umgesetzt werden. dabei denken wir
uns selber kleine aktionen aus, die bereits während
des seminars umgesetzt werden, aber planen auch
schon aktionen für zwei weitere termine: die »meile
der demokratie« im Januar und den »Kulturaktions-
tag« im mai 2014. auf kreative art und weise wollen
wir den öffentlichen raum magdeburgs nutzen und
verändern, um zeichen für toleranz, demokratie, Kul-
tur und Vielfalt zu setzen. gemeinsam werden wir an
Kulturaktionen tüfteln, über Ideen brüten und die kon-
krete umsetzung planen.
zeitraum: 02. bis 05. dezember 2013
ort: Volksbad Buckau, magdeburg
theaterworKshoP »(g)lo(K/B)al!«In diesem theaterworkshop werden wir uns mit den
gegenwärtigen Krisen und missständen der welt,
zusammengefasst unter dem thema globalisierung,
auseinandersetzen. dabei steht das eigene Interesse
im Vordergrund, sprich wir werden auf den grundlagen
eurer erfahrungen und ansichten arbeiten und zusam-
men ein theaterstück entwickeln, welches in halle öf-
fentlich aufgeführt wird.
zeitraum: 13. bis 15. dezember 2013
ort: halle/saale
essen gloBalständig ist in unseren supermärkten alles verfügbar.
für uns ist es selbstverständlich Produkte zu kaufen,
deren herstellung tausende Kilometer entfernt unter
Bedingungen stattfindet, unter denen wir selbst nie ar-
beiten würden und bis zum Platz auf unserem esstisch
eine reise um die welt unternehmen müssen.
wir wollen uns dieses system genauer anschauen
und – ganz praktisch – möglichkeiten entdecken, die
umweltschonender und gesund sind. wir wollen den
Kochlöffel schwingen, in Kochtöpfe gucken, auspro-
bieren, verkosten und spaß haben.
zeitraum: 31. märz bis 04. april 2014
ort: mauritiushaus niederndodeleben
69
PolItIK – ganz grosses theater?!das rednerpult ist ihre Bühne, wir alle ihr Publikum. sie
reden bedeutsam, zeigen große gesten und bestim-
men unser aller leben: Politiker_innen. oder machen sie
doch nur theater und die fäden ziehen ganz andere?
gemeinsam wollen wir in die welt der Politik und des
theaters eintauchen, auf die hinterbühne der Politik
schauen und selbst ein ganz eigenes stück Politik
entwickeln. dazu erspielen wir uns die grundlagen der
theaterarbeit mit Improvisationsübungen, stimm- und
Körpertraining, szenischem spiel und Imaginations-
techniken.
und keine sorge, ihr braucht weder Vorkenntnisse in
Politik oder theater – spielfreude und spaß am ge-
meinsamen arbeiten sind mehr als genug.
zeitraum: 05. bis 09. mai 2014
ort: mauritiushaus niederndodeleben
JugendKonferenz »grenzenlos lernen« andere länder oder andere Kulturen entdecken, fremdsprachen lernen, neues erleben, Berufser-fahrungen sammeln oder eine auszeit nehmen. die gründe für junge menschen eine zeit im ausland zu verbringen sind vielfältig. obwohl auslandserfahrun-gen in unserer gesellschaft als etwas Besonderes angesehen werden und den einstieg in das Berufsle-ben erleichtern, gibt es immer noch unterschiedliche hindernisse für junge menschen eine lernerfahrung im ausland zu machen.
zdamit die rahmenbedingungen für auslandsaufent-halte junger menschen verbessert werden können, benötigt Politik deine empfehlungen um allen inter-essierten Jugendlichen eine grenzüberschreitende lernerfahrung zu ermöglichen!
zeitraum: 07. november 2013
ort: ministerium für arbeit und soziales
sachsen-anhalt, magdeburg
freIe BIldungsangeBote – eIntagesangeBote
70
fachVeranstaltung comPutersPIele zwIschen Kulturgut und Jugendschutz
gemeinsam veranstalten die landesstelle Kinder-
und Jugendschutz sachsen-anhalt e.V. und die lan-
desvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung
sachsen-anhalt e.V. am 21.11.2013 einen fachtag
zum thema computerspiele. Inwieweit sind sie Kul-
turgut? wie beeinflussen sie die Identitätsbildung
von Jugendlichen? was macht ihre faszination aus?
welche arten gibt es? das Institut für computerspiel
- spawnpoint der fachhochschule Jena wird neben
einem fachvortrag von Prof. dr. martin geißler einen
praktischen und anschaulischen Input in die theamtik
geben. des weiteren wird Jürgen sleegers vom Institut
für medienforschung und medienpädagogik der fach-
hochschule Köln eine datenbank vorstellen, auf der
sich multiplikatoren über bestimmte themenbereiche
professionell informieren können.
zeitraum: 21. november 2013
ort: magdeburg
KulturaKtIon zur »meIle der demoKratIe« In magdeBurg
Politischer ungehorsam, kreativ und aktiv gesicht zei-
gen, die stimme erheben. dies könnt ihr gemeinsam
mit uns im rahmen der meile der demokratie. die mei-
le der demokratie stellt eine bunte gegenbewegung
zum braunen geschichtsrevisionistischen »trauer-
marsch« der nazis durch magdeburg dar.
du kannst an diesem tag aktiv die geplanten Kultur-
aktionen, die während des seminars »KulturaKtI-
onswerKstatt« entstanden sind, mitgestalten und
umsetzen.
zeitraum: (voraussichtlich) 18. Januar 2014
ort: magdeburg
KulturaKtIon um BundesweIten Kultur-aKtIons-tagKunst und Kultur leben von der Kreativität einzelner
menschen. gemeinsam schaffen wir werke, spielen,
lesen, sehen und hören. analog. digital.
du kannst an diesem tag aktiv die geplanten Kultur-
aktionen, die während des seminars »KulturaKtI-
onswerKstatt« entstanden sind, mitgestalten und
umsetzen.
zeitraum: 21. mai 2014
ort: magdeburg und sachsen-anhalt
71
»ohne dIch hätte Ich dIese eInmalIg tolle chance, mIt JugendlIchen aus aller welt zu arBeIten, nIcht erhalten.«(Kristina mittag, freiwillige 2009/2010, lutherstadt wittenberg, Institut für deutsche sprache und Kultur e.V.)
ewEwewewe
72
zu allen Bildungstagen, die nicht von der .lkj) sachsen-anhalt e.V. angeboten und organisiert werden, muss von den fw ein kleiner Bericht verfasst werden. dieser sollte die folgenden Punkte beinhalten und je nach Bil-dungstage-umfang ca. zwei bis drei seiten umfassen. generell wichtig sind für alle Bildungstage, die zusätz-lich abgeleistet werden, die teilnahmebestätigungen, denn nur so können die Koordinatorinnen die tage – in Verbindung mit dem Bericht – auch wirklich anerken-nen.
// seminar-, workshoptitel/Praktikumsplatz, zeitraum, ort
// Kurze einleitung (warum dieses seminar/workshop/Praktikum)
// Kurze Beschreibung des ablaufes // Inhalt des seminars, workshops, Praktikums// Informationen zu ziele und zielgruppen// Persönlicher lerngewinn/erfahrungen// stand das seminar/workshop im zusammenhang mit
der arbeit in deiner einsatzstelle. gibt es ggf. auch ei-nen mehrwert für die einsatzstelle?
// Kann das seminar/workshop/Praktikum weiter-empfohlen werden?
semInarBerIcht fÜr freIe BIldungstage
73
24
11
7
5
5
3
2
2
1
3
2
2
1
11
11
121
1
3
KREUZ& QUER
kultur
KREUZ
& QUER
kultur
KREUZ
& QUER
kultur
KREUZ
& QUER
kultur
2
1
wo aBsolVIeren dIe mItfreIwIllIgen Ihr fsJ Kultur?
S e p t e m b e r
h september
mo di mi do fr sa so01
02 03 04 05 06 07 08
09 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23
30
24 25 26 27 28 29
74
75
montag // 26.08.
dienstag // 27.08.
mittwoch // 28.08.
donnerstag // 29.08.
freitag // 30.08.
samstag // 31.08. & sonntag // 01.09. antikriegstag
notizen
Kw 35
S e p t e m b e r
h
h
aBgesangs- & auftaktveranstaltung
moritzhof magdeburg
S e p t e m b e r montag // 02.09.
dienstag // 03.09.
mittwoch // 04.09.
donnerstag // 05.09.
samstag // 07.09. & sonntag // 08.09. tag des offenen denkmals // welt-alphabetisierungs-tag (unesco)
das notier ich mir sofort!
Kw 36
freitag // 06.09.
h h
76
Bei genauem hinsehen zeigt sich, dass arbeit weit weniger geisttötend ist als amüsement.
charles Baudelaire
reflexionstag für Bfd Kulur & Bildung 27+
.lkj) sachsen-anhalt e.V., magdeburg
montag // 09.09.
dienstag // 10.09.
mittwoch // 11.09.
donnerstag // 12.09.
tag des positiven denkens freitag // 13.09.
samstag // 14.09. & sonntag // 15.09.tag der deutschen sprache
notizen
Kw 37
h
h
77
montag // 16.09.
dienstag // 17.09.
mittwoch // 18.09.
donnerstag // 19.09.
samstag // 21.09. & sonntag // 22.09. Internationaler tag des friedens
notizen
Kw 38
freitag // 20.09. weltkindertag h
einführungsseminar sg 1 , fsJ Kultur Villa Jühlig (halle/saale)
78
79
S e p t e m b e r
montag // 23.09.
dienstag // 24.09.
mittwoch // 25.09.
donnerstag // 26.09.
welttourismustag // tag des Butterbrotes freitag // 27.09.
samstag // 28.09. & sonntag // 29.09. notizen
h Kw 39
h
h
einführungsseminar sg 2, fsJ Kultur
mauritiushaus niederndodeleben
O k t o b e r
oktober
Mo Di Mi Do Fr Sa So01 02 03 04 05 06
07 08 09 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31
80
81
montag // 30.09.
Internationaler tag der älteren menschen // Vegetarier_innentag // weltmusiktag dienstag // 01.10.
mittwoch // 02.10.
tag der dt. einheit donnerstag // 03.10.
welttierschutztag freitag // 04.10.
samstag // 05.10. & sonntag // 06.10. notizen
Kw 40
O k t o b e r
einführungsseminar sg 3, fsJ Kulturmauritiushaus niederndodeleben
einsendeschluss Jugend-Kultur-Preis
Oktober
montag // 07.10.
dienstag // 08.10.
mittwoch // 09.10.
donnerstag // 10.10. welttag der geistigen gesundheit
samstag // 12.10. & sonntag // 13.10. notizen
Kw 41
freitag // 11.10. coming out day // Internationaler mädchentag
82
welternährungstag montag // 14.10.
dienstag // 15.10.
mittwoch // 16.10.
Internationaler tag zur Beseitung der armut donnerstag // 17.10.
freitag // 18.10.
samstag // 19.10. & sonntag // 20.10.»evaluiere dein leben«-tag
lass deine kreativen Ideen nicht entkommen!
Kw 42
83
montag // 21.10.
dienstag // 22.10.
mittwoch // 23.10.
donnerstag // 24.10. tag der Vereinten nationen // tag der Bibliotheken
samstag // 26.10. & sonntag // 27.10. Beginn der normalzeit (winterzeit)
notizen
Kw 43
freitag // 25.10.
84
85
O k t o b e r
montag // 28.10.
dienstag // 29.10.
weltspartag mittwoch // 30.10.
reformationstag donnerstag // 31.10.
freitag // 01.11.
samstag // 02.11. & sonntag // 03.11. notizen
Kw 44
novembermo di mi do fr sa so
01 02 03
04 05 06 07 08 09 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30
86
87
montag // 04.11.
dienstag // 05.11.
mittwoch // 06.11.
donnerstag // 07.11.
freitag // 08.11.
samstag // 09.11. & sonntag // 10.11. weltwissenschaftstag
für frieden und entwicklung (unesco)
notizen
Kw 45
N o v e m b e r
marktplatz Kultur, schule und wirtschaft
montag // 11.11.
dienstag // 12.11.
mittwoch // 13.11.
donnerstag // 14.11.
samstag // 16.11. & sonntag // 17.11. notizen
Kw 46
freitag // 15.11.
88
Ich wünsche ich wäre da, wo ich bin.
gertrude stein
89
N o v e m b e r
montag // 18.11.
dienstag // 19.11.
mittwoch // 20.11.
welttag der Philosophie (unesco) // tag der fernsehens donnerstag // 21.11.
freitag // 22.11.
samstag // 23.11. & sonntag // 24.11. heut mach ich mir gedanken!
Kw 47
einsatzstellentreffen, Vhs magdeburg
90
montag // 25.11.
dienstag // 26.11.
mittwoch // 27.11.
donnerstag // 28.11.
samstag // 30.11. & sonntag // 01.12. welt-aIds-tag
notizen
Kw 48
freitag // 29.11. Buy nothing day
N o v e m b e r
Preisverleihung Jugend-Kultur-Preis sachsen-anhalt
oli-Kino magdeburg
Lachen ist gesund!
D
smiley einfach ausschneiden und gute laune zur schau tragen!
91
dezember
mo di mi do fr sa so01
02 03 04 05 06 07 08
09 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23
30
24
31
25 26 27 28 29
92
93
montag // 02.12.
Internationaler tag der menschen mit »Behinderten« dienstag // 03.12.
mittwoch // 04.12.
Internationaler tag des ehrenamtes donnerstag // 05.12.
nikolaus freitag // 06.12.
samstag // 07.12. & sonntag // 08.12. notizen
Kw 49
D e z e m b e r
montag // 09.12.
dienstag // 10.12. tag der allg. erklärung der menschenrechte
mittwoch // 11.12.
donnerstag // 12.12.
Kw 50
freitag // 13.12.
samstag // 14.12. & sonntag // 15.12. mach dir einen Plan!
94
D e z e m b e r
montag // 16.12.
dienstag // 17.12.
Internationaler tag der migrant_innen und flüchtlinge mittwoch // 18.12.
donnerstag // 19.12.
freitag // 20.12.
Kw 51
samstag // 21.12. & sonntag // 22.12. notizen
95
96
montag // 23.12.
dienstag // 24.12. heiligabend
mittwoch // 25.12. 1. weihnachtstag
donnerstag // 26.12. 2. weihnachtstag
samstag // 28.12. & sonntag // 29.12. notizen
Kw 52
freitag // 27.12.
D e z e m b e r
97
1
Ich PacKe meInen (notfall-)Beutel:
Verlasse-dIe-arBeIt-PÜnKtlIch-drageesgeh pünktlich nach hause! lass dich nicht von der ar-
beit vereinnehmen.
Überstunden ja, aber nicht immer!
frIschluft-Pflastergeh in der Pause mal an die frische luft und atme tief
durch.
what-to-do-troPfenmach dir sinnvolle to-do-listen, um deine arbeit bes-
ser zu strukturieren!
worK-lIfe-Balance-sIruPBemühe dich, deine arbeitszeit und lebenszeit in ein-
klang zu bringen. dies ist extrem wichtig!
KollegIalInfünf-minuten-gespräche mit den mitarbeitenden auf
dem flur. das bringt neue Impulse und Ideen.
VItamIn cernähre dich nicht nur von Keksen und süßem. Beiße
lieber ab und zu herzhaft in einen apfel! der ist nicht
nur gesund, sondern erhöht die sauerstoffzufuhr zum
gehirn, wenn meetings oder eine tagungen mal wieder
zu ermüdend werden.
1. hIlfe BeI Burnout
Januarmo di mi do fr sa so
01 02 03 04 05
06 07 08 09 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31
98
99
montag // 30.12.
silvester dienstag // 31.12.
neujahr mittwoch // 01.01.
donnerstag // 02.01.
freitag // 03.01.
samstag // 04.01. & sonntag // 05.01. notizen
Kw 01
J a n u a r
montag // 06.01. heilige drei Könige
dienstag // 07.01.
mittwoch // 08.01.
donnerstag // 09.01.
Kw 02
freitag // 10.01.
samstag // 11.01. & sonntag // 12.01. notizen
100
montag // 13.01.
dienstag // 14.01.
mittwoch // 15.01.
donnerstag // 16.01.
freitag // 17.01.
Kw 03
samstag // 18.01. & sonntag // 19.01. notizen
Januar
meile der demokratie,
magdeburg
101
montag // 20.01.
dienstag // 21.01.
mittwoch // 22.01.
donnerstag // 23.01.
Kw 04
freitag // 24.01.
samstag // 25.01. & sonntag // 26.01. notizen
zwischenseminar sg 1 , fsJ KulturBildungs- und freizeitzentrum wolmirstedt
102
In zweifelhaften fällen entschiedet man sich immer für das richtige.
Karl Kraus
103
gedenktag für opfer des nationalsozialismus montag // 27.01.
dienstag // 28.01.
mittwoch // 29.01.
donnerstag // 30.01.
freitag // 31.01.
Kw 05
samstag // 01.02. & sonntag // 02.02. notizen
J a n u a r
zwischenseminar sg 2, fsJ Kultur Villa Jühlig (halle/saale)
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°°°°°°°°°°°°°°°°°° februar
mo di mi do fr sa so
01 02
03 04 05 06 07 08 09
10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28
°
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104
105
montag // 03.02.
dienstag // 04.02.
mittwoch // 05.02.
donnerstag // 06.02.
freitag // 07.02.
samstag // 08.02. & sonntag // 09.02. notizen
Kw 06
F e b r u a r
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zwischenseminar sg 3 , fsJ Kultur erlebnispädagogisches centrum havelberg
20 Jahre .lkj) sachsen-anhalt e.V.,
Johanniskirche magdeburg
montag // 10.02.
dienstag // 11.02.
mittwoch //12.02.
donnerstag // 13.02.
Kw 07
freitag // 14.02. Valentinstag
samstag // 15.02. & sonntag // 16.02. notizen °°
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106
107
montag // 17.02.
dienstag // 18.02.
mittwoch //19.02.
donnerstag // 20.02.
Internationaler tag der muttersprache freitag // 21.02.
Kw 08
samstag // 22.02. & sonntag // 23.02. notizen
F e b r u a r °°
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märz
mo di mi do fr sa so01 02
03 04 05 06 07 08 09
10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30
31
108
109
montag // 24.02.
dienstag // 25.02.
mittwoch // 26.02.
donnerstag // 27.02.
freitag // 28.02.
samstag // 01.03. & sonntag // 02.03. notizen
Kw 09
M ä r z
110
montag // 03.03. rosenmontag // tag des artenschutzes
dienstag // 04.03.
mittwoch // 05.03. aschermittwoch, »sieben wochen ohne«-start
donnerstag // 06.03.
Kw 10
freitag // 07.03.
samstag // 08.03. & sonntag // 09.03. Internationaler frauentag
notizen
M ä r z
montag // 10.03.
dienstag // 11.03.
mittwoch // 12.03.
donnerstag // 13.03.
freitag // 14.03.
Kw 11
samstag // 15.03. & sonntag // 16.03. notizen
111
montag // 17.03.
dienstag // 18.03.
mittwoch // 19.03.
donnerstag // 20.03. Internationaler Kinder- und Jugendtheatertag
Kw 12
freitag // 21.03. tag der Poesie // Internationaler tag zur Überwindung von rassismus
samstag // 22.03. & sonntag // 23.03. weltwassertag
notizen
112
fachtagung freiwilligendienste, sozialministerium in magdeburg
montag // 24.03.
dienstag // 25.03.
mittwoch // 26.03.
welttag des theaters donnerstag // 27.03.
freitag // 28.03.
Kw 13
samstag // 29.03. & sonntag // 30.03. Beginn der sommerzeit
notizen
März113
april
mo di mi do fr sa so
01 02 03 04 05 06
07 08 09 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 2728 29 30
114
115
montag // 31.03.
dienstag // 01.04.
mittwoch // 02.04.
donnerstag // 03.04.
freitag // 04.04.
samstag // 05.04. & sonntag // 06.04. notizen
Kw 14
A p r i lhalte dir jeden tag 30 minuten für deine sorgen frei und in dieser zeit mache ein nickerchen.
abraham lincoln
montag // 07.04. weltgesundheitstag
dienstag // 08.04.
mittwoch // 09.04.
donnerstag // 10.04.
Kw 15
freitag // 11.04.
samstag // 12.04. & sonntag // 13.04. notizen
April116
montag // 14.04.
dienstag // 15.04.
mittwoch // 16.04.
gründonnerstag donnerstag // 17.04.
Karfreitag freitag // 18.04.
Kw 16
samstag // 19.04. & sonntag // 20.04. ostersonntag
notizen
117
118
montag // 21.04. ostermontag
dienstag // 22.04.
mittwoch // 23.04. tag des Buches und des urheberrechts
donnerstag // 24.04.
Kw 17
freitag // 25.04.
samstag // 26.04. & sonntag // 27.04. welttag des geistigen eigentums
notizen
A p r i l
tag gegen lärm montag // 28.04.
welttanztag dienstag // 29.04.
mittwoch // 30.04.
tag der arbeit donnerstag // 01.05.
freitag // 02.05.
Kw 18
samstag // 03.05. & sonntag // 04.05.Internationaler tag weltlachtagder Pressefreiheit
notizen
119
mo di mi do fr sa so
01 02 03 04
05 06 07 08 09 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30 31
mai
120
121
europatag montag // 05.05.
dienstag // 06.05.
mittwoch // 07.05.
donnerstag // 08.05.
freitag // 09.05.
samstag // 10.05. & sonntag // 11.05. muttertag
heut mach ich mir gedanken!
Kw 19
M a i
122
montag // 12.05.
dienstag // 13.05.
mittwoch // 14.05.
donnerstag // 15.05. Internationaler tag der familie
Kw 21
freitag // 16.05.
samstag // 17.05. & sonntag // 18.05. Internationaler tag Internationaler gegen homophobie museumstag
notizen
M a i
montag // 19.05.
dienstag // 20.05.
Internationaler tag der kulturellen entwicklung mittwoch // 21.05.
Internationaler tag zur erhaltung der artenvielfalt donnerstag // 22.05.
freitag // 23.05.
Kw 22
samstag // 24.05. & sonntag // 25.05. notizen
aktion(en) zum Bundesweiten Kultur-aktions-tag
fahrt in eine der
europäischen Kulturhauptstädte
mit sg 1, 2 und 3
123
montag // 26.05.
dienstag // 27.05.
mittwoch // 28.05.
donnerstag // 29.05. christi himmelfahrt
Kw 23
freitag // 30.05.
samstag // 31.05. & sonntag // 01.06. weltnicht- raucher_innentag
notizen
Mai
fahrt in eine der europäischen Kulturhauptstädte mit sg 1, 2 und 3
124
sei du selbst – alle
anderen gibt es schon!
auch die größte reise beginnt mit
dem ersten kleinen schritt in die richtige
richtung.
wer nicht kämpft hat schon
verloren.
es ist besser zu genießen und zu
bereuen als zu bereuen, dass man
nicht genossen hat. (giovanni Boccacio)
lasse das gehen, was du
liebst, nur wenn es zu dir zurück
kehrt gehört es dir wirklich. gib
jedem tag die chance, der
schönste deines lebens zu werden.
(mark twain)
Versuche mal etwas ganz
neues!
achte auf das Kleine in der welt, das
macht das leben reicher und
zufriedener. (carl hilty)
auch ein gefährlicher drache
hat mal klein angefangen. träume nicht dein
leben – lebe deinen traum
In allen dingen ist hoffen besser
als verzweifeln
wenn du einen stein ins wasser
wirfst, erzeugst du wellen.
glÜcKsKeKs-zetteltexte
wer den tiger weckt, darf sich nicht beklagen, wenn er brüllt.
125
126
zutaten:40 g Butter 3 eiweiß
salz 60 g Puderzucker
60 g mehl
zuBereItung zunächst die Butter in einem topf bei niedriger temperatur zerlassen. das eiweiß leicht schaumig rühren, aber
nicht steif schlagen, danach eine Prise salz und den Puderzucker unterrühren.
als nächstes das mehl und die zerlassene Butter hinzufügen und ebenfalls unterrühren.
den Backofen auf 180°c vorheizen. auf der rückseite de Backpapiers drei ca. 8 cm große Kreise aufzeichnen und
das Backpapier mit der unbemalten seite nach oben auf das Blech legen. Pro Kreis einen gehäuften Kaffelöffel
teig verstreichen, so dass der Kreis ausgefüllt ist.
für 5 bis 6 minuten auf der mittleren schiene backen, bis die ränder sich leicht bräunen. du kannst nicht mher als
drei Kekse auf einmal backen, da sie sofort nach dem Backen gefaltet werden müssen.
Vom Blech nehmen, den gefalteten spruch in die mitte legen und in der mitte falten. die ränder festdrücken und
mit der unteren seite über den rand eines glases stülpen. so entsteht der typische Knick im glückskeks.
die fertigen glückskekse können jetzt auf einem rost abkühlen und hart werden.
BacK dIr deIn glÜcK! // rezePt fÜr glÜcKsKeKse
Juni
mo di mi do fr sa so
01
02 03 04 05 06 07 08
09 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23
30
24 25 26 27 28 29
127
128
montag // 02.06.
dienstag // 03.06.
mittwoch // 04.06.
donnerstag // 05.06. tag der umwelt
Kw 23
freitag // 06.06.
samstag // 07.06. & sonntag // 08.06. Pfingstsonntag
mach dir einen Plan!
J u n i
Pfingstmontag montag // 09.06.
dienstag // 10.06.
mittwoch // 11.06.
donnerstag // 12.06.
freitag // 13.06.
Kw 24
samstag // 14.06. & sonntag // 15.06. weltblutspendetag
notizen
129
montag // 16.06.
dienstag // 17.06.
mittwoch // 18.06.
donnerstag // 19.06.
Kw 25
freitag // 20.06. weltflüchtlingstag
samstag // 21.06. & sonntag // 22.06. notizen
w w w w w w w w w ww w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w
130
131
montag // 23.06.
dienstag // 24.06.
mittwoch // 25.06.
Internationaler tag gegen drogen donnerstag // 26.06.
freitag // 27.06.
Kw 26
samstag // 28.06. & sonntag // 29.06. notizen
J u n i
w
w w w w w w w w w ww w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w
Juli
mo di mi do fr sa so 01 02 03 04 05 06
07 08 09 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31
132
133
montag // 30.06.
dienstag // 01.07.
mittwoch // 02.07.
donnerstag // 03.07.
freitag // 04.07.
samstag // 05.07. & sonntag // 06.07. notizen
Kw 27
J u l i
134
montag // 07.07.
dienstag // 08.07.
mittwoch // 09.07.
donnerstag // 10.07.
Kw 28
freitag // 11.07. weltbevölkerungstag
samstag // 12.07. & sonntag // 13.07. notizen
J u l i
montag // 14.07.
dienstag // 15.07.
mittwoch // 16.07.
donnerstag // 17.07.
freitag // 18.07.
Kw 29
samstag // 19.07. & sonntag // 20.07. notizen
abschlussseminar sg 1, 2 und 3, fsJ Kultur
Jugend- und Bildungshaus tettenborn
135
montag // 21.07.
dienstag // 22.07.
mittwoch // 23.07.
donnerstag // 24.07.
Kw 30
freitag // 25.07.
samstag // 26.07. & sonntag // 27.07. notizen
abschlussseminar sg 1, 2 und 3, fsJ Kultur Jugend- und Bildungshaus tettenborn
136
montag // 28.07.
dienstag // 29.07.
mittwoch // 30.07.
donnerstag // 31.07.
freitag // 01.08.
Kw 31
samstag // 02.08. & sonntag // 03.08. notizen
Juli
einsatzstellen: abgabe zuarbeit für‘s zertifikat
freiwillige: abgabe eVP-Bericht
137
august
mo di mi do fr sa so01 02 03
04 05 06 07 08 09 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31
138
139
montag // 04.08.
dienstag // 05.08.
mittwoch // 06.08.
donnerstag // 07.08.
freitag // 08.08.
samstag // 09.08. & sonntag // 10.08. notizen
Kw 32
A u g u s t
Vorbereitungsseminar weltwärts und IJfd mauritiushaus niederndodeleben
140
montag // 11.08.
dienstag // 12.08. Internationaler tag der Jugend
mittwoch // 13.08.
donnerstag // 14.08.
Kw 33
freitag // 15.08.
samstag // 16.08. & sonntag // 17.08. notizen
A u g u s t
Vorbereitungsseminar weltwärts und IJfd
mauritiushaus niederndodeleben
montag // 18.08.
dienstag // 19.08.
mittwoch // 20.08.
donnerstag // 21.08.
freitag // 22.08.
Kw 34
samstag // 23.08. & sonntag // 24.08. notizen
141
Ich glaube nicht, dass die Kreativität die gabe einer guten fee ist. Ich glaube, sie ist eine fertigkeit, die wie autofahren geübt und gelernt werden kann. wir halten die Kreativität nur für eine gabe, weil wir uns nie bemüht haben, sie als fertigkeit zu üben. edward de Bono
montag // 25.08.
dienstag // 26.08.
mittwoch // 27.08.
donnerstag // 28.08.
Kw 35
freitag // 29.08.
samstag // 30.08. & sonntag // 31.08.
notizen
August
aBgesangs- & auftaktveranstaltung
magdeburg
142
143
elf menschen legen elf monate lang jeden monat elf euro zurück. nach elf monaten treffen sie sich und be-
raten, was sie mit dem geld gutes tun können. das geld darf nur im umkreis von elf Kilometern investiert werden.
statt anonymer spenden an fremde organisationen, kann so direkt etwas gutes vor der eigenen haustür passieren. Von der
entscheidung bis zur umsetzung sollten nicht mehr als elf tage vergehen.Jedes mitglied sollte während der elf monate mindestens einen weiteren menschen überzeugen, selbst eine elfenrunde zu grün-den.
Insgesamt geht es für einen selbst um 121.- euro und ein treffen alle elf monate. das klingt erst mal nach nicht so-
viel geld, aber es ist viel für menschen, die nicht viel haben!
elfen helfen
S e p t e m b e r
h september
mo di mi do fr sa so01 02 03 04 05 06 07
08 09 10 11 12 13 14
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29 30
144
145
antikriegstag montag // 01.09.
dienstag // 02.09.
mittwoch // 03.09.
donnerstag // 04.09.
freitag // 05.09.
samstag // 06.09. & sonntag // 07.09.
notizen
Kw 36
S e p t e m b e r
h
h
S e p t e m b e r
montag // 08.09. tag des offenen denkmals // welt-alphabetisierungs-tag (unesco)
dienstag // 09.09.
mittwoch // 10.09.
donnerstag // 11.09.
samstag // 13.09. & sonntag // 14.09. tag des positiven tag der deutschen denkens sprache
das notier ich mir sofort!
Kw 37
freitag // 12.09.
h
h
montag // 15.09.
dienstag // 16.09.
mittwoch // 17.09.
donnerstag // 18.09.
freitag // 19.09.
samstag // 20.09. & sonntag // 21.09. weltkindertag Internationaler tag des friedens
notizen
h h
Kw 38
147
September
montag // 22.09.
dienstag // 23.09.
mittwoch // 24.09.
donnerstag // 25.09.
samstag // 27.09. & sonntag // 28.09. welttourismustag // tag des Butterbrotes
notizen
Kw 39
freitag // 26.09. h h
h
148
montag // 29.09.
dienstag // 30.09.
mittwoch // 01.10.
donnerstag // 02.10.
freitag // 03.10.
samstag // 04.10. & sonntag // 05.10. notizen
Kw 40h
149
150
stImmungsBarometer
stimmung /// monat
unsagbar super gut
Im siebenten himmel
glücklich und zufrieden
gut
oK
naja
relativ niedergeschlagen
ganz schön down
elend
j
151
monat /// stimmung
unsagbar super gut
Im siebenten himmel
glücklich und zufrieden
gut
oK
naja
relativ niedergeschlagen
ganz schön down
elend
hier kann jeden monat die eigene laune, stimmungen und gefühle eingezeichnet werden. gerne können diese auf das frei-willigenjahr bezogen werden. so ergibt sich im Verlauf des freiwilligendienstes ein persönliches stimmungsbarometer.
iv
152
153
ImPressum
herausgeBerIn
.lkj) landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung sachsen-anhalt e.V.,
Bereich freiwilligendienste – fwd Kultur und Bildung,
liebigstr. 5, 39104 magdeburg,
fon 0391-2445162, fax 0391-2445170,
www.fsjkultur-lsa.de, www.lkj-sachsen-anhalt.de
redaKtIon franziska dusch, Kirsten mengewein, stefanie schaarschmidt
mItarBeIt Kathleen goldacker, diane hillebrand, seran nabo, larissa Katharina rausch, leonie schmidt-enke, Jenny willnow,
gestaltung Kirsten mengewein
fotos .lkj) sachsen-anhalt e.V., BKJ e.V., träger, einsatzstellen und freiwillige
magdeburg 2013
das fsJ Kultur wird gefördert und unterstützt
durch:
der Bfd Kultur und Bildung wird gefördert und unterstützt durch:
das fsJ Kultur und der Bfd Kultur und Bildung sind angebote der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) und der .lkj) sachsen-anhalt e.V.
Quifd – Qualität in freiwilligendiensten: die freiwilligendienstformate der .lkj) sachsen-anhalt e.V. wurden mit dem QuIfd-Qualitätssiegel ausgezeichnet.