E-GOV Aktuelle Trends bei öffentlichen Portalen: Informationsregister, Zugangsöffnung und...
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E-GOV
Aktuelle Trends bei öffentlichen Portalen: Informationsregister, Zugangsöffnung und
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
BDIP-Expertenforum 3. November 2008
IT-Direktorin Gisela SchwellachSenatorin für Finanzen
Freie Hansestadt Bremen
E-GOVBremer Informationsfreiheitsgesetz
Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz verschafft Bürgerinnen und Bürgern seit August 2006 einen Anspruch auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen
Ziele: Transparenz der Verwaltung Erhöhung der Akzeptanz von Verwaltungshandeln Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung staatlicher Entscheidungen
Umsetzung in zwei Säulen: Erste Säule - subjektives Recht der Bürger/innen auf
Informationszugang durch Antragsstellung Zweite Säule – aktive Veröffentlichungen von Informationen durch
die Verwaltung und Einrichtung eines zentralen elektronischen Informationsregisters, in dem alle Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt werden
E-GOVZweite Säule – Veröffentlichungspflichten
Umfang der Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG Organisations-, Geschäftsverteilung- und Aktenpläne Gesetze und Verordnungen Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse weitere geeignete Informationen alle Informationen sollen elektronisch zugänglich gemacht werden
Verordnung über die Veröffentlichungspflichten Weitere nach §11 zu veröffentlichende Informationen sind
insbesondere […] Senatsvorlagen nach Beschlussfassung bzw. bei Mitteilungen an
die Bürgerschaft diese sowie Unterlagen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen […]
Zuständige Behörden haben zu prüfen, ob der Veröffentlichung ein Ausnahmetatbestand im Sinne der §§ 3bis 6 entgegensteht
E-GOVAnforderungen an das Informationsregister
Anforderungen: ein – zumindest aus Nutzersicht – zentraler Zugriff auf alle
Informationen, also ein zentraler Einstieg ins Informationsregister alle Informationen müssen über einen Gesamtkatalog zu erreichen
sein, auch bei dezentralen Quellen Themenkatalog, durch den eine konsistente thematische Einordnung
aller Dokumente möglich ist Informationskategorien, die eine Einordnung nach Art der Information
ermöglichen (Rechtsverordnung, Organisationsplan etc.) Integration und Schnittstellen zu vorhandenen Informationssystemen
(dezentrale Quellen), um eine dezentrale Pflege zu ermöglichen
Ziel: Die Umsetzung des BremIFG soll auf vorhandene Systeme aufbauen und in das bestehende Informationsmanagement eingegliedert werden.
E-GOVUmsetzung der Anforderungen
Im zentralen Register befinden sich nur die Metadaten der gemeldeten Dokumente
Die eigentlichen Dokumente werden von den Dienststellen weiterhin dezentral gepflegt (im CMS und DMS) und veröffentlicht (z.B. auf den Internetauftritten)
Pro Dokument wird ein standardisierter Metadatensatz vergeben (teilweise manuell, teilweise voreingestellt)
Titel Kategorie (Aktenplan, GVP, …) Sachgebiet …
Der ausgefüllte Metadatensatz wird automatisch an das zentrale Register übermittelt (ohne manuellen Aufwand)
Das zentrale Register ist ein zusätzlicher Weg zu den auf den Internetauftritten eingestellten vorhandenen Informationen
E-GOVDer Veröffentlichungsprozess
Gesetze
Dokument
E-GOVDezentrale Quellen-zentraler Zugriff
Dezentrale Quellen Vorhandene Standard-Webseiten der Dienststellen Vorhandene sonstige Webseiten Gesetzesportal (Landesrecht und Verwaltungsvorschriften) durch
externen Dienstleister In den Dienststellen vorhandene Papierakten Intranet Dokumentenmanagementsystem
Standards des zentralen Registers müssen u.a. erfüllt werden für eine weitgehend automatisierte Datenübertragung zwischen den
dezentralen Quellen und dem zentralen Informationsregister einheitliche Such- und Erschließungsfunktionen
E-GOV
Das zentrale elektronische Informationsregister und seine dezentralen Quellen
E-GOVEinbindung in Bremen.de
Umfassender Menüpunkt zum IFG unter www.bremen.deEinführung in das Thema Informationsfreiheit und einfache
Erklärung des ‚neuen Bürgerrechts‘Informationssuche
Einfache Suche Erweiterte Suche A bis Z-Index
Antrag auf Akteneinsicht (elektronische Unterstützung bei einem individuellen Antrag)
Ansprechpartner Ressortansprechpartner/-innen Landesbeauftragter für Informationsfreiheit
Rechtliche Grundlagen Gesetz, RVO, Gebührenordnung
E-GOVEinbindung in Bremen.de
Informationssuche –
Erweiterte Suche (‚Navigator‘)
Verschiedene Filtermöglichkeiten zur gezielten Ergebniseinschränkung
Filter sind beliebig kombinierbar
E-GOVEinbindung in Bremen.de
A bis Z-Index - Alphabetische Sortierung der zugeordneten Schlagworte
Themenbezogenes Browsen
Übersicht über alle eingestellten Informationen
E-GOVEinbindung in Bremen.de
Ergebnisdarstellung– Listenansicht der Ergebnisse
Kurze Übersicht mit den wichtigsten Informationen
Direkter Aufruf der Information möglich
E-GOV
Einbindung in Bremen.de
Ergebnisdarstellung– Einzelansicht der Ergebnisse
Kurzbeschreibung und thematische Einordnung der Information
Ansprechpartner sowie zuständiges Ressort
Direkter Aufruf der Information möglich
E-GOVErgebnis
Ergebnis: Die bereitzustellenden Informationen werden dort eingepflegt,
wo sie entstehen (= Aktualität) wo das entsprechende Fachwissen zur Verschlagwortung
vorhanden ist (=korrekte thematische Einordnung) Es entsteht ein zentraler Ort (www.bremen.de), an dem
Informationen der bremischen Verwaltung (Senatsbeschlüsse, Geschäftsverteilungspläne, Haushaltsdokumente, Masterpläne etc.)
Alle bremischen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
für Bürger/-innen und Mitarbeiter/-innen der Freien Hansestadt Bremen zentral recherchierbar sind
Das Register erfordert keinen zentralen Pflegeaufwand bzw. keine zuständige zentrale Stelle im Regelbetrieb
E-GOV
Elektronische Zugangsöffnung
E-GOVWelche Anforderungen haben wir zugrunde gelegt?
Verwaltungen, Unternehmen und BürgerInnen müssen rechtsverbindlich und vertraulich miteinander kommunizieren können
Es soll für alle so einfach wie möglich sein, um die Akzeptanz zu steigern
Insbesondere wollen wir vorhandene Kommunikationsinfrastruktur nutzen
Flexible und zukunftssichere Infrastruktur: Es müssen sowohl Freitextnachrichten („formlos“) als auch (perspektivisch) strukturierte Daten für die automatische Datenverarbeitung versendet werden
Es muss wirtschaftlich UND billig sein!
E-GOV„Einfachheit“
Einfach ist nur E-MailAndersherum formuliert: jede Art von Rechtsverbindlichkeit und Vertraulichkeit erhöht die Komplexität.
Jede Lösung sollte trotzdem so nahe an E-Mail dran sein wie möglich
Erfahrungen aus MEDIA@Komm:Die „qualifizierte elektronische Signatur“ bzw. „Signaturkarte“ ist NICHT DAS entscheidende Hindernis bei der Verbreitung von E-Government
Keine Alternative hat sich durchgesetztNutzungsfrequenz und Vertrauen sind die kritischen Faktoren
E-GOVRechtsverbindliche und vertrauliche Kommunikation
SAGA 4.0 (März 2008): OSCI-Transport 1.2 obligatorischer Standard auf Anwendungsebene, insbesondere wg.Aufsetzen auf offenen StandardsTechnikunabhängigkeitSkalierbarkeit des Sicherheitsniveaus
OSCI Transport 2.0 wird bis Ende 2008 fertig gestellt – gewährleistet internationale Interoperabilität (WS-Trust)
Gesetzlich vorgeschrieben in mehreren Anwendungsszenarien, u.a.MeldewesenHandelsregister und MahnverfahrenPasswesen
E-GOV
Flexible und zukunftssichere Infrastruktur
SAFEwer?
Postfach!
Register,Etc.
Register,Etc.
?
Adresse!
XMLXML
MailMail
GOVERNIKUS
E-GOVWirtschaftlich und billig
Komponente Vorhanden? Bezahlt?
Unbezahlbar…
Register,Etc.
ja
ja
ja
SAFE In Kürze ja
ja
GOVERNIKUS ja
E-GOV
Bundesweit: Meldewesen: alle 5200+
Meldebehörden (1,3 Mio Nachrichten pro Monat!)
Gerichte in 16 Bundesländern und 4 Bundesgerichte:
Alle Mahnverfahren Alle Handeslregister-
eintragungen Verfahrenseinreichungen
VEMAGS (Beantragungen von Schwerlasttransportgenehmigungen)
Verfahren für Sondermüllbeseitigung (ab 2009)
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Post AG Deutsches Zentrum für Luft- und
Raumfahrt
Deutsche Emissionshandelsstelle
Luftfahrtbundesamt Bundesamt für Naturschutz Deutsches Patent- und
Markenamt Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesländer und Kommunen Versorgungsämter Gewerbeanmeldung Röntgenverordnung arbeitspolitische
Förderprogramme Zahlungsanordnungen Geschlossene
Benutzergruppen Gewoba (Bremen) Deutsche Bahn
Keine eigenen Infrastrukturen: EGVP, VPS-Bund und OSCI-Transport HEUTE
E-GOV
• Die Freie Hansestadt Bremen hat den elektronischen Zugang gemäß § 3a BremVwVfg seit dem 15.09.08 mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eröffnet
• Beteiligt sind alle Dienststellen und Eigenbetriebe mit einer elektronischen Eingangsstelle nach BremVwVfg § 3a
Elektronische Zugangseröffnung
E-GOVwww.egvp.bremen.de
Die Grundsätze, Informationen, und Konzepte zur elektronischen Zugangsöffnung sind über bremen.de veröffentlicht
Sie stehen damit auch anderen interessierten Kommunen zur Verfügung
E-GOVEGVP
E-GOV
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
E-GOVEU-Dienstleistungsrichtlinie
Hauptziel: Gewährleistung des freien Verkehrs von Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt
Dreijährige Umsetzungsfrist endet am 28.12.2009 Umsetzungsadressaten: alle Stellen mit Befugnissen
zur Rechtsetzung (Bund, Länder, Kommunen, Kammern etc.)
Ländern kommt zentrale Bedeutung zu
Hauptziel: Gewährleistung des freien Verkehrs von Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt
Dreijährige Umsetzungsfrist endet am 28.12.2009 Umsetzungsadressaten: alle Stellen mit Befugnissen
zur Rechtsetzung (Bund, Länder, Kommunen, Kammern etc.)
Ländern kommt zentrale Bedeutung zu
E-GOVWesentliche Prinzipien (1)
Verwaltungsvereinfachung (Kapitel II DLR)Art. 5, Prüfung und Vereinfachung von Verfahren und
Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten
Art. 6, einheitliche Ansprechpartner (EA) für alle dienstleistungsbezogenen Genehmigungen und Erlaubnisse
Art. 7, Recht auf Information durch EA über Verfahren und Formalitäten, zuständige Behörden, Register und Datenbanken, Rechtsbehelfe, Verbände, Organisationen
Art. 8, vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten muss möglich sein, Vorgabe von Standards durch die Kommission. (Anm. auch für inländische Dienstleister!)
E-GOVWesentliche Prinzipien (2)
Niederlassungsfreiheit (Kapitel III DLR)Art. 13, Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht
innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist,Art. 15, Harmonisierung des materiellen Rechts
dahingehend, dass die Mitgliedsstaaten ihre Rechtsordnungen auf Richtlinienkonformität zu überprüfen und ggf. anzupassen haben (Normenprüfung, sog. Screening).
Verwaltungszusammenarbeit (Kapitel VI DLR)Art. 28, Einrichtung einer Europäischen Amtshilfe
Internal Market Information System (IMI) als Datenbank gestütztes Instrument der europäischen Amtshilfe.
E-GOVEU-Dienstleistungsrichtlinie
Zentrale Inhalte: Normenscreening Binnenmarktinformationssystem (IMI) Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner (EA) Umsetzung verfahrensrechtlicher Anforderungen Elektronische Verfahrensabwicklung
Konsens in Deutschland: Von der Umsetzung der Richtlinie sollen ausländische und inländische Unternehmen gleichermaßen profitieren.
Im Rahmen von Deutschland-Online wurden Grundlagen für die Stufenweise technische Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erarbeitet (sogenannte „Blaupause“)
E-GOVProjekt EINIG - Organisation
EINIG - Einfach im Nordwesten investieren und gründen Laufzeit 10.01.2008 (Kick-Off) – 31.12.2009
gefördert von der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V., der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen sowie 14 Landkreisen, Städten und Gemeinden im Nordwesten (150.000 EUR)
Bisher zehn Piloten (Landkreise, Gemeinden, Städte) Einbindung der beteiligten Firmen in einem offenen
Unternehmensnetzwerk
Entscheidungsinstanz: Steuerungsgruppe vir-nordwest.de Projektverantwortlich: Die Senatorin für Finanzen In Zusammenarbeit mit dem Institut für Informationsmanagement
Bremen (ifib) GmbH
E-GOV
Unternehmen
Informationsservice
Formular-service
EinheitlicherAnsprech-partner (EA)
@
ZuständigeBehörde
@
Antrags-Webservice
Redaktion
EinheitlicherAnsprechpartner
Kommune A (zuständige Beh.)
Kommune … (zuständige Beh.)
Kommune n(zuständige Beh.)
MetropolregionHB-OL im Nw.
Bescheid
Internal MarketInformation System(IMI)
Fachverfahrender Verwaltungen
WeitereInfrastruktur-komponenten
… … …
Redaktion
IT-Konzept im Projekt EINIG
E-GOVKomponenten des IT-Konzept
Basis-Information
Antrags-Service
Versand
Eingang
ZustellungPro
zess
doku
men
tatio
n,
-m
anag
emen
t
Fallspezifische (Zusatz-)Information
Workflow zust. Behörde
Workflow EA
Zu-gang
Infor-mation
An-träge
Work-flow
Aus-gang S
ynch
roni
satio
n
Nav
igat
or
Umsetzung mit vorhandenen Systemen und Standards (Beispiel: Bremen)
E-GOVStand der Arbeiten in Bremen
Die Zugangsöffnung für den E-Geschäftsverkehr ist erfolgt Incl. Kammern, Wirtschaftsförderung, Gewerbeamt Null Kosten! durch Nutzung vorhandener Landeslizenzen (FHB)
Ein Testsystem für Informations- und Antragsservice ist im Aufbau (Formularmanagement nach Dienstleistungen)
CT-Gründungsmanager mit Metaformularen Ein Formularpool für über 700 Berufe Dezentrale Pflege, Webapplication, EGVP- und OSCI-Schnittstelle Integration in bremen.de – Portal ist erfolgt (für Bremen)
Prozesssteuerung mit Hilfe eines Vorgangsbearbeitungssystems (Fallmanagement inkl. Fristüberwachung)
Nutzung vorhandener DMS-Systeme; customizing des Fallmanagements für alle am Prozess Beteiligte unter Beachtung von Anforderungen des Datenschutzgesetzes (BDSG, LDSG)
Bremen: Testinstanz für VIS-Kompakt eingerichtet Prozess-Erprobung anhand von 4 konkreten Geschäftsvorfällen
(gemeinsam mit PDV) – z.Z. in Vorbereitung Web-EGVP (thin client) in Vorbereitung Ziel ist es, einen weitgehenden User-Centric Workflow abzubilden
E-GOVInformations- und Antragsservice in Bremen
E-GOVBürgerInnen (sind) Gründungsmanager
E-GOVAntragsformular mit Metadaten
E-GOVAufruf des EGVP (Testumgebung)
E-GOVEGVP
E-GOVEGVP
E-GOV
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
[email protected] www.vir-nordwest.de/einig
www.bremen.de/info/egovernmentwww.ifib.de