Die elektronische Rechtspflege - Eine Vision für eJustice ... · Die elektronische Rechtspflege -...
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Die elektronische Rechtspflege -Eine Vision für eJustice in der
Schweiz
Daniel GruberVorstand Verein eJustice.ch
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eJustice.CH
Inhalt
• Umfeld in der Schweiz
• Chancen der Digitalisierung
• Vision eJustice
• Umsetzung
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Umfeld in der Schweiz
• Ausgezeichnete Infrastruktur
• Exzellentes Ausbildungsniveau
• Wirtschaft ist Weltspitze bei Innovationsfreudigkeit und Übernahme neuer Technologien
Quelle: WEF - The Global Information Technology Report 2016, S. 178 (www.weforum.org/gitr)
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Chancen der Digitalisierung
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Chancen der Digitalisierung
Konkrete Vorteile für den Justizbereich
• Keine ressourcenintensiven Mehrfacheingaben von Daten
• Reduktion von Zeit und Kosten bei Zustellungen und bei der Akteneinsicht
• Reduktion von Zeit und Kosten bei der Aktenbearbeitung (Reduktion Büro- und Archivraum, schneller Dossierzugriff)
• Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikations- und Entscheidungswege
• Effizientere und flexiblere Organisation durch erhöhte Mobilität der Dossiers bzw. orts- und zeitunabhängigen Zugriff
• Nutzen von originär elektronischen Produktivitätshilfsmitteln und spezifischen Funktionen (Verlinkung von Aktenstücken zu Rechtsschriften, Verlinkung zu Rechtsquellen, intelligente Suchfunktionen, Kommentarfunktionen etc.)
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Vision eJustice - «Leitsatz»
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Justizverfahren werden in elektronischer Form anhängig
gemacht, geführt, abgeschlossen und publiziert. Sämtliche
Verfahrensschritte und sämtlicher Geschäftsverkehr laufen
elektronisch ab.
Vision eJustice – Behördenseitig
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• Justizbehörden empfangen elektronische Eingaben und produzieren elektronische Ergebnisse.
• In der Justiz werden sämtliche Prozesse innerhalb und zwischen Behörden ausschliesslich und vollständig elektronisch abgewickelt.
• Die Justiz versorgt sämtliche externen berechtigten Bereiche und Systeme bedürfnisgerecht mit elektronischen Daten.
• Die Justiz begegnet den laufend steigenden Anforderungen mit den Hilfsmitteln der Informationstechnologie.
Eingang
• Rechtsschriften• Korrespondenz mit
Nutzerinnen und Nutzern
Interne Behördenprozesse
• interne Verarbeitung
• Akteneinsicht• Dossierweitergabe• ...
Ausgang
• Entscheide• Mitteilungen an
externe Stellen (Register, Vollzug etc.)
Vision eJustice – Nutzerseitig
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• Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare sowie professionell beteiligte Dritte verkehren ausschliesslich und vollständig elektronisch mit den Justizbehörden.
• Einwohnerinnen und Einwohner können sämtliche Prozesse mit Justizbehörden elektronisch führen.
• Nutzerinnen und Nutzer im Justizbereich (professionell Beteiligte und Einwohnerinnen/Einwohner) kommunizieren sicher und benutzerfreundlich in elektronischer Form untereinander sowie mit externen Bereichen und Systemen (einfache und sichere „Version“ von E-Mail Verkehr).
Instruktion
•Korrespondenz unter AnwältInnen; NotarIn-nen etc.
•Korrespondenz mit Auf-traggeberInnen und ex-ternen Bereichen
Verarbeitung
•interne Verarbeitung•Akteneinsicht
Eingang / Ausgang
•Rechtsschriften•Entscheide•Korrespondenz mit Justizbehörden
Vision eJustice – Gesellschaftlich
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• Die Justiz ist nahtlos ins Ökosystem elektronischer Behördenleistungen integriert und leistet einen Beitrag zur Positionierung der Schweiz als attraktiven, zukunftsorientierten Lebens- und Wirtschaftsstandort.
• Mit den Mitteln der Informationstechnologie besteht ein umfassender, rechtsgleicher Zugang für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu den Entscheiden der schweizerischen Gerichte.
• Die Justiz setzt natürliche Ressourcen schonend und nachhaltig ein.
Umsetzung
Heutige Situation
• Unterschiedliche staatsrechtliche, ordnungspolitische und strukturelle Vorgaben
• Kein Grossprojekt «eJustice Schweiz»
• Gefahr der Entstehung eines Flickenteppichs
Notwendigkeiten
• Einvernehmliches Grundverständnis des Ziels
• Gemeinsame Grundsätze der Umsetzung
• Geeignetes Gefäss der Zusammenarbeit
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Umsetzung
Einvernehmliches Grundverständnis des Ziels
• Heutige Tagung
• Bestrebungen der Anwaltschaft
• Projekt(e) des Bundesgerichts
• Kantone und Bund: Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS)
• Revision des ZertES und Anpassungen der Zustellverordnungen
Gemeinsame Vision schafft einvernehmliches Grundverständnis des Ziels
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Umsetzung
Gemeinsame Grundsätze der Umsetzung
• Kommunikation• Alle Beteiligten sind über den Stand bestehender Planungen, Arbeiten oder
Lösungen informiert.
• Kooperation• Koordination vom Umsetzungsaufgaben
• Wo möglich und nötig Kooperation
• Kulturwandel• Digitalisierungsprozess ist nicht nur Wechsel des Mediums
• Change Management
• Nutzen stiften• Einfachheit der Lösungen
• Kostenreduktion durch Standardisierung
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Umsetzung
Geeignetes Gefäss der Zusammenarbeit
Bestehende Gefässe
• Programm HIS: Vernetzung Kantonsbehörden, Bund, Polizeikorps, Staatsanwaltschaften
• Programm HPI: Vernetzung Polizeikorps
• Projekt des Bundesgerichts: Vernetzung Bundesgericht und Obergerichtspräsidenten
• Verein eJustice.CH: Gesprächsforum und Entwicklung Vision
Institutionalisierte Koordination notwendig
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Umsetzung
Rolle des Vereins eJustice.CH
• Alle Stakeholder sind im Verein eJustice.ch vertreten (Gerichte des Bundes, diverse Gerichte der Kantone, SAV, SNV, Privatwirtschaft, Wissenschaft, J)
• Koordinationsgefäss
• Aktive Begleitung des Transformationsprozesses
• Dokumentation der Umsetzung («eJustice Barometer»)
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Daniel Gruber
Vizedirektor Bundesamt für Justiz BJ
Vorstandsmitglied Verein eJustice.CH
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