Das Eingliederungs- management der Bewährungshilfe

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JVA Weiterstadt – 19.04.2012 Dr. Jochen Müller / Jasmin Pirner Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Folie # 1 Das Eingliederungs- Das Eingliederungs- management management der Bewährungshilfe der Bewährungshilfe

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Das Eingliederungs- management der Bewährungshilfe. Überblick (Begriffe und Abgrenzungen) Sozialdienst des Vollzuges Ambulante Soziale Dienste der Justiz in Hessen Bewährungshilfe (Landgerichte) Gerichtshilfe (Staatsanwaltschaften) Übergangsmanagement (freiwillige Straffälligenhilfe ). - PowerPoint PPT Presentation

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Folie # 1

Das Eingliederungs-Das Eingliederungs-

managementmanagement

der Bewährungshilfeder Bewährungshilfe

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Folie # 2

Überblick (Begriffe und Abgrenzungen)Überblick (Begriffe und Abgrenzungen)

Sozialdienst des Vollzuges   Ambulante Soziale Dienste der Justiz in Hessen 

o Bewährungshilfe (Landgerichte)o Gerichtshilfe (Staatsanwaltschaften)

  Übergangsmanagement (freiwillige Straffälligenhilfe)

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Folie # 3

Aufgaben der BewährungshilfeAufgaben der Bewährungshilfe

Traditionell: Betreuung nach der Entlassung 

auf Bewährung (§ 57 Abs. 3 StGB i.V.m. § 56d StGB)

im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68a Abs. 1 StGB)

Bestellung durch das Gericht (Fachaufsicht) Zwei bis fünf Jahre Unterstellungszeit, bei Führungs-

aufsicht in den Fällen des § 68c Abs. 2 und 3 StGB ggf. auch unbefristet

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Folie # 4

Nunmehr zusätzlich: Betreuung bereits vor der Entlassung   §§ 16 HStVollzG und 16 HessJStVollzG „Die Anstalt (…) arbeitet (…) mit der Bewährungshilfe zum Zwecke der sozialen

und beruflichen Eingliederung der Gefangenen zusammen. Die Bewährungshilfe ist zu einer solchen Zusammenarbeit schon während des Vollzugs verpflichtet, um einen bestmöglichen Übergang der Betreuung zu gewährleisten.“

 o Entlassungsvorbereitung / Eingliederungsmanagement (soweit Unter-

stellung unter Bewährungshilfe erfolgen soll oder Führungsaufsicht eintritt)o Vernetzung nach innen mit dem Sozialdienst des Vollzuges („Übergabe“)o Vernetzung nach außen mit den Partnern der Integrationsvereinbarung

(„Vermittlung“)

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Folie # 5

Drei Fachbereiche der Bewährungshilfe sind mit dem

Aufgabenbereich der Haftentlassungsvorbereitungen

betraut:

 o Entlassungsmanagement (EMA)

o Sicherheitsmanagement (SiMA)

o Jugendbewährungshilfe (JugendBwH)

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Folie # 6

EntlassungsmanagementEntlassungsmanagement

Einführungserlass vom 9. November 2010 

aktuell 12 EMA-Mitarbeiter/innen hessenweit 

8 weitere Stellen für 2012/2013 im Haushalt vorgesehen 

insgesamt 1.287 HE-Fälle im gesamten Jahr 2011 gemeldet

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Folie # 7

Zuständigkeiten und Aufgaben des EMAZuständigkeiten und Aufgaben des EMA

EMA ist als Einrichtung der Bewährungshilfe organisatorisch den Landgerichten zugeordnet.

  jeder JVA ist ein EMA angegliedert  EMA ist zuständig für Gefangene, die voraussichtlich nach der

Entlassung weiter unter staatlicher Kontrolle stehen (Bewährungs- und Führungsaufsicht), ausgenommen spezielle Tätergruppen (Sexualstraftäter, Sicherungsverwahrte und Jugendliche)

  Vorbereitung der Abgabe an die nach Haftentlassung vor Ort

zuständige Dienststelle der Bewährungshilfe

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Folie # 8

SicherheitsmanagementSicherheitsmanagement

Einführungserlass vom 28. April 2008  aktuell 31 Sicherheitsmanager/innen hessenweit auf 27,5 Stellen  insgesamt 727 Proband/innen (Stichtag 01.01.2012)

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Folie # 9

Zuständigkeiten und Aufgaben des SIMAZuständigkeiten und Aufgaben des SIMA

SIMA ist ebenfalls den Landgerichten zugeordnet; in jedem LG-Bezirk gibt es einen Fachbereichsleiter SIMA und je nach Fallzahl eine ent-sprechende Anzahl an SIMA-Mitarbeiter/innen

  In Abgrenzung zum EMA zuständig für  

o alle Sexualstraftätero Verurteilte nach einem Tötungsdelikt mit ungeklärter Motivlageo Sicherungsverwahrteo Prüfung der Anwendung und Betreuung bei EAÜ

  Aufsuchende Tätigkeit und Weiterbetreuung nach der Entlassung

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Folie # 10

JugendbewährungshilfeJugendbewährungshilfe

Einführungserlass vom 15. Januar 2008  aktuell 16 Jugendbewährungshelfer/innen hessenweit auf 7,1 Stellen  insgesamt 355 zu betreuende Jugendliche (Stichtag 01.01.2012)

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Folie # 11

Zuständigkeit der JugendbewährungshilfeZuständigkeit der Jugendbewährungshilfe

JugendBwH ist ebenfalls den Landgerichten zugeordnet; in jedem LG-Bezirk gibt es mindestens eine/n Jugendbewährungshelfer/in

  In Abgrenzung zu EMA und SIMA zuständig für alle nach JGG

entlassenen Jugendlichen mit Ausnahme von Sexualstraftätern, Sicherungsverwahrten und bei Verurteilung wegen Tötungsdelikt bei ungeklärter Motivlage

  Aufsuchende Tätigkeit und Weiterbetreuung nach der Entlassung

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Folie # 12

Aufgabenbereiche von EMA, SIMA und JugendBwHAufgabenbereiche von EMA, SIMA und JugendBwH

Beginn: Spätestens 6 Monate (bei Führungsaufsicht oder Entlassung aus Sicherungsverwahrung 12 Monate) vor voraussichtlicher Entlas-sung

  Erfassung und Planung der wirtschaftlichen Situation (Schulden, Bar-

mittel bei Haftentlassung etc.)   Kontakte zur Arbeitsverwaltung (Klärung der Fragen nach Leistungs-

bezug, Vorbereitung der Antragstellung auf Leistungen, Klärung von Zuständigkeiten, nahtloser Übergang in Betreuung etc.)

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Folie # 13

Klärung der Wohnsituation (Prüfen des zukünftigen Wohn-umfeldes, ggfls. Antragstellung vorbereiten für ambulante oder stationäre Hilfen nach SGB XII)

  Klärung der Art, Notwendigkeit und Durchführung einer

therapeutischen Versorgung  Einbeziehung des sozialen Nahbereichs  Vollständige Erfassung aller Daten in SoPart