A1 Sinngemäße Anwendung - nachhaltigesbauen.de · K rt en Q uali tä der P ng Gesundheit,...
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A1 Sinngemäße AnwendungIn Vorbereitung
Anlage A1 - Gesundheit
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2 Anlage A1 - Sinngemäße Anwendung
3Anlage A1 - Sinngemäße Anwendung
4 Anlage B7 - Mindesterfüllungsgrade Bundesbauten
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Die von der Bauverwaltung. dem Maßnahmenträger (Ei-gentümer) und dem Nutzer vor Planungsbeginn vereinbar-ten Zielwerte, mindestens jedoch die vorgegebenen Min-desterfüllungsgrade nach Anlage B7, die dafür erforderlichen Leistungen und Maßnahmen sowie Termine und Zuständigkeiten sollen projektspezifisch in der Zielver-einbarungstabelle für jedes einzelne Kriterium festge-schrieben werden. Dies ermöglicht es, dass deren Einhal-tung in den einzelnen Planungsphasen schrittweise überprüft werden kann.
B1 Zielvereinbarungstabellen
Die Zielvereinbarung ist ein wesentlicher Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Projektvorbereitung. Eine nach-haltigkeitsorientierte Zielvereinbarung dient der Festle-gung von konkreten objekt- bzw. vorhabenspezifischen Planungszielen. Sie schafft somit die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Planung bzw. für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Wettbewerb und gewähr-leistet, dass alle im Sinne der Nachhaltigkeit zu berücksich-tigenden Kriterien Beachtung finden.
Anlage B1 - Zielvereinbarungstabellen
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B1.1 Zielvereinbarungstabelle Neubau
Zielvereinbarungstabelle Neubau
Projekt:
Zielwert/Mindest-
erfüllungsgrad
erforderliche Leistungen, Maßnahmen,
Methoden
erforderliche Dokumente/Nachweise
Termin Intern Extern
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP)
1.1.2 Ozonschichtabbaupotential (ODP)
1.1.3 Ozonbildungspotential (POCP)
1.1.4 Versauerungspotenzial (AP)
1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP)
1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt
1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität
1.2.1 Primärenergiebedarf
1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
1.2.4 Flächeninanspruchnahme
Lebenszykluskosten 2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
2.2.1 Flächeneffizienz
2.2.2 Anpassungsfähigkeit
3.1.1 Thermischer Komfort
3.1.3 Innenraumlufthygiene
3.1.4 Akustischer Komfort
3.1.5 Visueller Komfort
3.1.6Einflussnahmemöglichkeiten durch Nutzer
3.1.7 Aufenthaltsqualitäten
3.1.8 Sicherheit
3.2.1 Barrierefreiheit
3.2.4 Zugänglichkeit
3.2.5 Mobilitätsinfrastruktur
3.3.1 Gestalterische und städetbauliche Qualität
3.3.2 Kunst am Bau
4.1.1 Schallschutz
4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz
4.1.3Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung
4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren
4.1.6Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA
5.1.1 Projektvorbereitung
5.1.2 Integrale Planung
5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung
5.1.4 Ausschreibung und Vergabe
5.1.5Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung
5.2.1 Baustelle /Bauprozess
5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung
5.2.3 Systematische Inbetriebnahme
6.1.1 Risiken am Mikrostandort
6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort
6.1.3 Quartiersmerkmale
6.1.4 Verkehrsanbindung
6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen
6.1.6 Anliegenden Medien / Erschließung
Technische Qualität
Prozessqualität
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Zuständigkeiten
Ökologische Qualität
Qualität der Bauausführung
Standortmerkmale
Kriteriengruppe Nr.
Funktionalität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Qualität der technischen Ausführung
Standortmerkmale
Wirkungen auf die globale Umwelt
Ressourcen-inanspruchnahme
Wirtschaftlichkeit und Wertstabilität
Kriterien
Qualität der Planung
Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit
Ökonomische Qualität
Zielvereinbarung
Anlage B1- Zielvereinbarungstabellen
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B1.2 Zielvereinbarungstabelle Komplettmodernisierung
Zielvereinbarungstabelle Komplettmodernisierung
Projekt:
Zielwert/Mindest-
erfüllungsgrad
erforderliche Leistungen, Maßnahmen,
Methoden
erforderliche Dokumente/Nachweise
Termin Intern Extern
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP)
1.1.2 Ozonschichtabbaupotential (ODP)
1.1.3 Ozonbildungspotential (POCP)
1.1.4 Versauerungspotenzial (AP)
1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP)
1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt
1.1.7Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität
1.2.1 Primärenergiebedarf
1.2.3Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
1.2.4 Flächeninanspruchnahme
Lebenszykluskosten 2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
2.2.1 Flächeneffizienz
2.2.2 Anpassungsfähigkeit
3.1.1 Thermischer Komfort
3.1.3 Innenraumlufthygiene
3.1.4 Akustischer Komfort
3.1.5 Visueller Komfort
3.1.6Einflussnahmemöglichkeiten durch Nutzer
3.1.7 Aufenthaltsqualitäten
3.1.8 Sicherheit
3.2.1 Barrierefreiheit
3.2.4 Zugänglichkeit
3.2.5 Mobilitätsinfrastruktur
3.3.1 Gestalterische und städetbauliche Qualität
3.3.2 Kunst am Bau
4.1.1 Schallschutz
4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz
4.1.3Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung
4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren
4.1.6Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA
5.1.1 Projektvorbereitung
5.1.2 Integrale Planung
5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung
5.1.4 Ausschreibung und Vergabe
5.1.5Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung
5.1.6 Bestandsanalyse
5.1.7 Rückbaumaßnahmen
5.2.1 Baustelle / Bauprozess
5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung
5.2.3 Systematische Inbetriebnahme
6.1.1 Risiken am Mikrostandort
6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort
6.1.3 Quartiersmerkmale
6.1.4 Verkehrsanbindung
6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen
6.1.6 Anliegenden Medien / Erschließung
Standortmerkmale
Kriteriengruppe Nr.
Funktionalität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Qualität der technischen Ausführung
Standortmerkmale
Wirkungen auf die globale Umwelt
Ressourcen-inanspruchnahme
Zielvereinbarung Zuständigkeiten
Ökologische Qualität
Kriterien
Qualität der Planung
Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit
Ökonomische Qualität
Bauausführung
Technische Qualität
Prozessqualität
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Wirtschaftlichkeit und Wertstabilität
Anlage B1- Zielvereinbarungstabellen
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Zeichenerklärung:× empf. Nachweisart qualitativ Standardgebäude× empf. Nachweisart quantitativ Standardgebäude
empf. Nachweisart qualitativ besonderes Gebäude empf. Nachweisart quantitativ besonderes Gebäude
° finaler Nachweis des Einzelkriteriums alle Gebäudetypen
* In Abhängigkeit von Wettbewerbsverfahren und Nachhaltigkeitszielstellungwerden spezifische Empfehlungen im Informationsportal Nachhaltiges Bauenzur Verfügung gestellt.
Allgemeine Hinweise:Die Anlagen B 2 dienen der Zuordnung der BNB-Kriteriensteckbriefe bzgl. Neubau- undKomplettmodernisierungmaßnahmen sowie deren Unterscheidung hinsichtlich vorliegender Denkmaleigenschaften.
Im Hinblick auf die zu führenden Nachweise bzw. Teil- und Vollbewertungen in denverschiedenen Phasen der RBBau fallen in Abhängigkeit der Komplexität des Gebäudes dieNachweise i. d. R. qualitativ, quantitativ und als Kombination beider aus. Der BNB Koordinator muss festlegen, in welcher Tiefe die einzelnen Nachweise / Bewertungen zu erfolgen haben. Neben der reinen BNB-Bewertung kann es bei fehlender Planungstiefe dienlicher sein, die Formulierung von Grenz- und Zielwerten stärker in den Fokus zu rücken.
Somit haben die Anlagen empfehlenden Charakter. Darüber hinaus muss projektspezifisch entschieden werden, ob, abweichend zur verbindlichen planungsbegleitenden Nachweisführung (Fertigstellung der ES-und EW-Bauunterlage), die Gesamtbewertung des Gebäudes zu weiteren Zeitpunkten im Sinne einer Vor-, Zwischen- oder Endbewertung sinnvoll wäre. Ziel dieser zusätzlichen Bewertungen ist einerseits die Sicherstellung der Einhaltung der angestebten Qualitäten und andererseits das Erkennen von Optimierungspotenzialen und somit die Wahrung der Möglichkeit zur Verbesserung der Gesamtqualität des Gebäudes.
B2 Kriterien nach BNB in Analogie zu den Phasen der RBBau
Anlage B2 - Kriterien nach BNB in Analogie zu den Phasen der RBBau
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B2.1 Übersicht zu den zu beacht-enden Kriterien in Analogie zu den Phasen der RBBau
Kriterien- gruppe Bezeichnung
Phasenzuordnung nach RBBau
Betriebs-optimierung
ES-Bau Wett bewerb EW-Bau Ausführungs-planung
Bauaus-führung
Bauübergabe und Bestands-dokumentation
ÖKOLOGISCHE QUALITÄT
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) °1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) °1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) °1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) °1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) °1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt × × °1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung /
Biodiversität × × °Ressourcen-inanspruch-nahme
1.2.1 Primärenergiebedarf × °1.2.3 Trinkwasserbedarf und
Abwasseraufkommen × × °1.2.4 Flächeninanspruchnahme × × °
ÖKONOMISCHE QUALITÄT
Lebens- zykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus × × °
Wirtschaft-lichkeit und Wertstabilität
2.2.1 Flächeneffizienz × × °2.2.2 Anpassungsfähigkeit × x
SOZIOKULTURELLE UND FUNKTIONALE QUALITÄT
Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzu-friedenheit
3.1.1 Thermischer Komfort × × °3.1.3 Innenraumlufthygiene × × °3.1.4 Akustischer Komfort × °3.1.5 Visueller Komfort × °3.1.6 Einflussnahmemöglichkeiten durch
Nutzer × °3.1.7 Aufenthaltsqualitäten innen / außen × × °3.1.8 Sicherheit × × °
Funktionalität
3.2.1 Barrierefreiheit × × °3.2.4 Zugänglichkeit × × °3.2.5 Mobiliätsinfrastruktur × × °
Sicherung der Gestaltungs-qualität
3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität × °
3.3.2 Kunst am Bau × °
Tabelle 1: Phasen der RBBau - Neubau:
(unterschieden nach Neubau bzw. Komplettmodernisierung mit / ohne Denkmaleigenschaften für die Systemvariante Büro und Verwaltungsbau)
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Anlage B2 - Kriterien nach BNB in Analogie zu den Phasen der RBBau
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TECHNISCHE QUALITÄT
Technische Ausführung
4.1.1 Schallschutz × °4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz × × °4.1.3 Reinigung und Instandhaltungsfreund-
lichkeit× ×
°4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung × × °4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturge-
fahren× × °
4.1.6 Bedienungs- und Instandhaltungs-freundlichkeit der TGA
× × °PROZESSQUALITÄT
Planung
5.1.1 Projektvorbereitung × °5.1.2 Integrale Planung × °5.1.3 Komplexität und Optimierung der
Planung× °
5.1.4 Ausschreibung und Vergabe × × °5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale
Bewirtschaftung °Bauausfüh-rung
5.2.1 Baustelle / Bauprozess × °5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung × °5.2.3 Systematische Inbetriebnahme ° ×
STANDORTMERKMALE
Standort-merkmale
6.1.1 Risiken am Mikrostandort × °6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort × °6.1.3 Quartiersmerkmale × °6.1.4 Verkehrsanbindung ×× °6.1.5 Nähe zu nutzungsspezifischen Einrich-
tungen× °
6.1.6 Anliegende Medien / Erschließung × °
Anlage B2 - Kriterien nach BNB in Analogie zu den Phasen der RBBau
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Kriterien- gruppe Bezeichnung
Phasenzuordnung nach RBBau
Betriebs-optimierung
ES-Bau Wett bewerb EW-Bau Ausführungs-planung
Bauaus-führung
Bauübergabe und Bestands-dokumentation
ÖKOLOGISCHE QUALITÄT
Wirkungen auf die globale Umwelt
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) °1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) °1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) °1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) °1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) °1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt × × × × °1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Holz × × °
Ressourcen-inanspruch-nahme
1.2.1 Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (PEne) × °1.2.2 Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil
erneuerbarer Primärenergie (PEe) × °1.2.3 Trinkwasserbedarf und
Abwasseraufkommen × × °1.2.4 Flächeninanspruchnahme × × × °
ÖKONOMISCHE QUALITÄT
Lebens- zykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus × × °
Wert- entwicklung
2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit × × °SOZIOKULTURELLE UND FUNKTIONALE QUALITÄT
Gesundheit, Behaglich-keit und Nutzerzu-friedenheit
3.1.1 Thermischer Komfort im Winter × × °3.1.2 Thermischer Komfort im Sommer × × × °3.1.3 Innenraumhygiene × × °3.1.4 Akustischer Komfort × °3.1.5 Visueller Komfort × °3.1.6 Einflussnahme des Nutzers × °3.1.7 Aufenthaltsmerkmale im Außenraum × × °3.1.8 Sicherheit und Störfallrisiken × °
Funktio-nalität
3.2.1 Barrierefreiheit × × °3.2.2 Flächeneffizienz × × °3.2.3 Umnutzungsfähigkeit × × °3.2.4 Zugänglichkeit × × °3.2.5 Fahrradkomfort × × °
Sicherung der Gestal-tungsqualität
3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität × × × °
3.3.2 Kunst am Bau × × × °
Tabelle 2: Phasen der RBBau - Komplettmodernisierung (ohne Denkmalscheigenschaften):
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Anlage B2 - Kriterien nach BNB in den Phasen der RBBau
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TECHNISCHE QUALITÄT
Qualität der technischen Ausführung
4.1.1 Schallschutz × °4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz × × °4.1.3 Reinigung und Instandhaltung × × °4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung × × °
PROZESSQUALITÄT
Qualität der Planung
5.1.1 Projektvorbereitung × °5.1.2 Integrale Planung × °5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung × °5.1.4 Ausschreibung und Vergabe × × °5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale
Nutzung und Bewirtschaftung °5.1.6 Bestandsanalyse × °5.1.7 Rückbaumaßnahmen × × × °
Qualität der Bauaus-führung
5.2.1 Baustelle / Bauprozess × °5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung × °5.2.3 Systematische Inbetriebnahme ° ×
STANDORTMERKMALE
Standort-merkmale
6.1.1 Risiken am Mikrostandort × °6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort × °6.1.3 Quartiersmerkmale × °6.1.4 Verkehrsanbindung ×× °6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen × °6.1.6 Anliegende Medien / Erschließung × °
Anlage B2 - Kriterien nach BNB in den Phasen der RBBau
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Kriterien- gruppe Bezeichnung
Phasenzuordnung nach RBBau
Betriebs-optimierung
ES-Bau Wett bewerb EW-Bau Ausführungs-planung
Bauaus-führung
Bauübergabe und Bestands-dokumentation
ÖKOLOGISCHE QUALITÄT
Wirkungen auf die globale Umwelt
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) × °1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) × °1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) × °1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) × °1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) × °1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt × × × × °1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Holz × × °
Ressourcen-inanspruch-nahme
1.2.1 Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (PEne) × × °1.2.2 Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil
erneuerbarer Primärenergie (PEe) × × °1.2.3 Trinkwasserbedarf und
Abwasseraufkommen × × °1.2.4 Flächeninanspruchnahme × × × °
ÖKONOMISCHE QUALITÄT
Lebens- zykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus × × °
Wert- entwicklung
2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit × × °SOZIOKULTURELLE UND FUNKTIONALE QUALITÄT
Gesundheit, Behaglich-keit und Nutzerzu-friedenheit
3.1.1 Thermischer Komfort im Winter × × °3.1.2 Thermischer Komfort im Sommer × × × °3.1.3 Innenraumlufthygiene × × °3.1.4 Akustischer Komfort × °3.1.5 Visueller Komfort × °3.1.6 Einflussnahme des Nutzers × °3.1.7 Aufenthaltsmerkmale im Außenraum × × °3.1.8 Sicherheit und Störfallrisiken × × °
Funktio-nalität
3.2.1 Barrierefreiheit × × °3.2.2 Flächeneffizienz × × °3.2.3 Umnutzungsfähigkeit × × °3.2.4 Zugänglichkeit × × °3.2.5 Fahrradkomfort × × °
Sicherung der Gestal-tungsqualität
3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität × × × °
3.3.2 Kunst am Bau × × × °TECHNISCHE QUALITÄT
Qualität der technischen Ausführung
4.1.1 Schallschutz × °4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz × × °4.1.3 Reinigung und Instandhaltung × °4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung × × °
Tabelle 3: Phasen der RBBau - Komplettmodernisierung (mit Denkmalscheigenschaften):
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Anlage B2 - Kriterien nach BNB Analogie zu den Phasen der RBBau
In A
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PROZESSQUALITÄT
Qualität der Planung
5.1.1 Projektvorbereitung × °5.1.2 Integrale Planung × °5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung × °5.1.4 Ausschreibung und Vergabe × × °5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale
Nutzung und Bewirtschaftung °5.1.6 Bestandsanalyse × °5.1.7 Rückbaumaßnahmen × × °
Qualität der Bauaus-führung
5.2.1 Baustelle / Bauprozess × °5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung × °5.2.3 Systematische Inbetriebnahme ° ×
STANDORTMERKMALE
Standort-merkmale
6.1.1 Risiken am Mikrostandort × °6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort × °6.1.3 Quartiersmerkmale × °6.1.4 Verkehrsanbindung ×× °6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen × °6.1.6 Anliegende Medien / Erschließung × °
Anlage B2 - Kriterien nach BNB in den Phasen der RBBau
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B2.2 Nachweisanforderungen in Analogie zu der Phase der ES-Bau
ES-BAU
Kriterien- gruppe Bezeichnung Pflichtnachweis Standardgebäude
qual
itativ
quan
titat
iv ergänzende Nachweise bei besonderen Gebäuden (Auswahl in Abhängigkeit der Besonderheiten des Gebäudes) qu
alita
tiv
quan
titat
iv
ÖKOLOGISCHE QUALITÄT
Ressourcen-inanspruch-nahme
1.2.1 Primärenergiebedarf Abschätzung des Primärenergiebedarfs ohne Konstruktion × Abschätzung des Primärenergiebedarfs im
Lebenszyklus Konstruktion und Betrieb ×1.2.3 Trinkwasserbedarf und
AbwasseraufkommenAbschätzung des Trinkwasserbedarfs und Abwasseraufkommen gemäß Anlage 1 zu Muster 7
×Abschätzung des Wassergebrauchs-kennwertes anhand Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
×1.2.4 Flächeninanspruchnahme Bewertung von Art, Umfang und
Richtung der tatsächlichen Nutzung der Fläche über Anforderungsniveaus
× ×ÖKONOMISCHE QUALITÄT
Lebens- zykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Abschätzung der Kosten gemäß Muster 6, Anlage 1 zu Muster 7 und Muster 11 ×
Abschätzung der gebäudebezogenen Kos ten im Lebenszyklus für KG 300, 400 und 500
×Wirtschaft-lichkeit und Wertstabi-lität
2.2.1 Flächeneffizienz×
Bewertung über Flächeneffizienzkennwert (Bezugsfläche NF und BGF) gem. Muster 6 ×
2.2.2 Anpassungsfähigkeit Teilbewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Gebäudegeomet-rie, Grundriss, Konstruktion, Technische Ausrüstung)
×Detaillierte Bewertung über veschiedene Anforderungsniveaus (Modularität des Ge-bäudes, räumliche Struktur, Energie- und Medienversorgung, Heizung und Wasser
×
SOZIOKULTURELLE UND FUNKTIONALE QUALITÄT
Gesundheit, Behaglich-keit und Nutzerzu-friedenheit
3.1.1 Thermischer Komfort im Winter
Beachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.1.3 Innenraumlufthygiene Bewertung des Material- und
Innenraumhygienekonzeptes ×3.1.6 Einflussnahmemöglichkeiten
durch NutzerBewertung der im Steckbrief genannten Anforderungen ×
3.1.7 Aufenthaltsqualitäten innen / außen
Beachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.1.8 Sicherheit Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×
Funktio-nalität
3.2.1 Barrierefreiheit Beachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.2.4 Zugänglichkeit Beachtung der im Steckbrief genannten
Anforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.2.5 Mobilitätsinfrastuktur Nachweis über geplante Anzahl
Fahrradstellplätze ×Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Fahrradstellplätze, Witterungsschutz, Beleuchtung, Diebstahlschutz, Sanitäreinrichtungen )
×
Sicherung der Gestal-tungsqualität
3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität
Bewertung von Art, Umfang und Qualität des durchzuführenden Wettbewerbs ×
3.3.2 Kunst am Bau Bewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus (Mittelbereitstel-lung, Umsetzung Leitfaden Kunst am Bau,
×
Tabelle 1: Phasen der ES-Bau - Neubau:
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in Analogie zu der Phase der ES-Bau
(unterschieden nach Neubau bzw. Komplettmodernisierung mit / ohne Denkmaleigenschaften für die Systemvariante Büro und Verwaltungsbau)
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TECHNISCHE QUALITÄT
Technische Ausführung
4.1.1 Schallschutz
4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz Konzeptionelle Aussagen (genauer Nachweis in EW-Bau) ×
Beachtung der im Steckbrief genannten Anforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×4.1.3 Reinigung und Instandhal-
tungsfreundlichkeitKonzeptionelle Aussagen zu Reinigung und Instandhaltung ×
Bewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus (Zugänglichkeit von Tragkon struktion und nichttragender Teile der Konstruktion innen und außen)
×
4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung
Konzeptionelle Aussagen (genauer Nachweis in EW-Bau) ×
4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren
Konzeptionelle Aussagen (genauer Nachweis in EW-Bau) × ergänzende Aussagen zu Sonderbauteilen ×
4.1.6 Bedienungs- und Instandset-zungsfreundlichkeit der TGA
Konzeptionelle Aussagen (genauer Nachweis in EW-Bau) × ergänzende Aussagen zu Spezial-TGA ×
PROZESSQUALITÄT
Planung
5.1.1 Projektvorbereitung Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Bedarfsplanung, Zielvereinbarung, Planungswettbewerb / interdisziplinär)
×
5.1.2 Integrale Planung Überprüfung des Vorhandenseins, Art und Umfang von integralem Planungsteam und dessen Qualifikation, integrales Planungskonzept, Partizipation Nutzer und Öffentlichkeit
×
5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung
Bewertung über verschiedene Qualitäts-stufen (SiGe-Plan, vers. Konzepte, Prüfung Planungsunterlagen, Variantenvergleiche)
×STANDORTMERKMALE
6.1.1 Risiken am Mikrostandort Bewertung über verschiedene Anforde-rungsniveaus (Man-Made-Hazards und Terror, Risiken aus Wetter und Natur)
×6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort Bewertung über verschiedene Anforde-
rungsniveaus (Außenluftqualität, Außen-lärm, Boden und Baugrund, elektromag. Felder, Radonbelastung, Stadt- und Landschaftsbild)
×
6.1.3 Quartiersmerkmale Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Image Standort, Synergie- und Konfliftpotentiale, Kriminalität, Plege und Erhaltung)
×
6.1.4 Verkehrsanbindung Bewertung über verschiedene Anfor-derungsniveaus (Erreichbarkeit ÖPNV, Erschließung Radweg)
×Nachweis über tatsächlich vorhandene Entfernungen ×
6.1.5 Nähe zu nutzungsspezifischen Einrichtungen
Bewertung über Abschätzung der Entfernungen zu verschiedenen nutzungs-spezifischen Einrichtungen
×6.1.6 Anliegende Medien /
ErschließungBewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus der Verfügbarkeit von Leitungsbebundener- und Solarenergie, Breitbandanschluss, Regenwasserversickerung)
×
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in Analogie zu der Phase der ES-Bau
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ES-BAU
Kriterien- gruppe Bezeichnung Pflichtnachweis Standardgebäude
qual
itativ
quan
titat
iv ergänzende Nachweise bei besonderen Gebäuden (Auswahl in Abhängigkeit der Besonderheiten des Gebäudes) qu
alita
tiv
quan
titat
iv
ÖKOLOGISCHE QUALITÄT1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt Bewertung der weitergenutzten Altbau-
substanz (Gebäudeschadstoffuntersu-chung im Rahmen der Bestandsanalyse)
×1.2.1 Primärenergiebedarf nicht
erneuerbar (PEne)Abschätzung des Primärenergiebedarfs (n. e.) ohne Konstruktion ×
Abschätzung des Primärenergiebedarfs (n. e.) im Lebenszyklus Konstruktion und Betrieb
×1.2.2 Gesamtprimärenergiebedarf
und Anteil erneuerbarer Primärenergie (PEe)
Abschätzung des Primärenergiebedarfs (n.e. und e) ohne Konstruktion ×
Abschätzung des Primärenergiebedarfs (n. e. und e) im Lebenszyklus Konstruktion und Betrieb
×1.2.3 Trinkwasserbedarf und
AbwasseraufkommenAbschätzung des Trinkwasserbedarfs und Abwasseraufkommen gemäß Anlage 1 zu Muster 7
×Abschätzung des Wassergebrauchs-kennwertes anhand Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
×1.2.4 Flächeninanspruchnahme Bewertung von Art, Umfang und
Richtung der tatsächlichen Nutzung der Fläche über Anforderungsniveaus
×ÖKONOMISCHE QUALITÄT
Lebens- zykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Abschätzung der Kosten gemäß Muster 6, Anlage 1 zu Muster 7 und Muster 11 × Abschätzung der gebäudebezogenen Kos-
ten im Lebenszyklus für KG 300 und 400 ×Wert- entwicklung
2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit Kombination aus Kriterium 3.2.2 und 3.2.3 × Kombination aus Kriterium 3.2.2 und 3.2.3 ×SOZIOKULTURELLE UND FUNKTIONALE QUALITÄT
Gesundheit, Behaglich-keit und Nutzerzu-friedenheit
3.1.1 Thermischer Komfort im Winter
Beachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.1.2 Thermischer Komfort
im SommerBeachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.1.3 Innenraumlufthygiene Bewertung des Material- und
Innenraumhygienekonzeptes ×3.1.6 Einflussnahme des Nutzers Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.7 Aufenthaltsmerkmale im
AußenraumBeachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.1.8 Sicherheit und Störfallrisiken Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×
Funktio-nalität
3.2.1 Barrierefreiheit Beachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.2.2 Flächeneffizienz Bewertung über Flächeneffizienzkennwert
(Bezugsgrößen NF und BGF) gem. Muster 6
×3.2.3 Umnutzungsfähigkeit Teilbewertung über verschiedene
Anforderungsniveaus (Modularität des Gebäudes, räumliche Struktur, Energie- und Medienversorgung, Heizung und Wasser)
×Detaillierte Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Modularität des Gebäudes, räumliche Struktur, Energie- und Medienversorgung, Heizung und Wasser)
×
3.2.4 Zugänglichkeit Beachtung der im Steckbrief genannten Anforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.2.5 Fahrradkomfort Nachweis über geplante Anzahl
Fahrradstellplätze ×Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Fahrradstellplätze, Witterungsschutz, Beleuchtung, Diebstahlschutz, Sanitäreinrichtungen )
×
Sicherung der Gestal-tungsqualität
3.3.1 gestalterische und städtebauliche Qualität
Bewertung der Qualität der Erfassung und Fortentwicklung des Bestandgebäudes Bewertung von Art, Umfang und Qualität des durchzuführenden Wettbewerbs
×3.3.2 Kunst am Bau Bewertung über verschiedene
Anforde rungsniveaus (Bestandsaufnahme, Umgang Instandsetzung, Umbaumaß-nahmen)
×
Tabelle 2: Phase der ES-Bau - Komplettmodernisierung (ohne Denkmalscheigenschaften):
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in der Phase der ES-Bau
In A
ktuali
sieru
ng
11
PROZESSQUALITÄT
Qualität der Planung
5.1.1 Projektvorbereitung Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Bedarfsplanung, Zielvereinbarung, Planungswettbewerb / interdisziplinär)
×
5.1.2 Integrale Planung Überprüfung des Vorhandenseins, Art und Umfang von integralem Planungsteam und dessen Qualifikation, integrales Planungskonzept, Partizipation Nutzer und Öffentlichkeit
×
5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung
Bewertung über verschiedene Qualitäts-stufen (SiGe-Plan, vers. Konzepte, Prüfung Planungsunterlagen, Variantenvergleiche)Zusätzliches Ver- und Entsiegelungskon-zept
×
5.1.6 Bestandsanalyse Bewertung über verschiedene Anfor-derungsniveaus (Bestandsaufnahme Geometrie, Baukonstruktion, Haustech-nik, Baugeschichte) und Baudiagnose (Tragwerk, energet. Qualität, Schadstoffe, Feuchte und Salze)
×
5.1.7 Rückbaumaßnahme Bewertung über verschiedene Qualitäts-stufen, konzeptionelle Beschreibung der Rückbaumaßnahme ×
STANDORTMERKMALE
6.1.1 Risiken am Mikrostandort Bewertung über verschiedene Anforde-rungsniveaus (Man-Made-Hazards und Terror, Risiken aus Wetter und Natur)
×6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort Bewertung über verschiedene Anforde-
rungsniveaus (Außenluftqualität, Außen-lärm, Boden und Baugrund, elektromag. Felder, Radonbelastung, Stadt- und Landschaftsbild)
×
6.1.3 Quartiersmerkmale Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Image Standort, Synergie- und Konfliftpotentiale, Kriminalität, Plege und Erhaltung)
×
6.1.4 Verkehrsanbindung Bewertung über verschiedene Anfor-derungsniveaus (Erreichbarkeit ÖPNV, Erschließung Radweg)
×Nachweis über tatsächlich vorhandene Entfernungen ×
6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen
Bewertung über Abschätzung der Entfernungen zu verschiedenen nutzungs-spezifischen Einrichtungen
×6.1.6 Anliegende Medien /
ErschließungBewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus der Verfügbarkeit von Leitungsbebundener- und Solarenergie, Breitbandanschluss, Regenwasserversickerung)
×
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in der Phase der ES-Bau
TECHNISCHE QUALITÄT
Qualität der technischen Ausführung
4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz Konzeptionelle Aussagen (genauer Nachweis in EW-Bau) ×
Beachtung der im Steckbrief genannten Anforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×4.1.3 Reinigung und Instandhaltung Konzeptionelle Aussagen zu Reinigung
und Instandhaltung ×Bewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus (Zugänglichkeit von Tragkon struktion und nichttragender Teile der Konstruktion innen und außen)
×
4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung
Konzeptionelle Aussagen (genauer Nachweis in EW-Bau) ×
In A
ktuali
sieru
ng
12
ES-BAU
Kriterien- gruppe Bezeichnung Pflichtnachweis Standardgebäude
qual
itativ
quan
titat
iv ergänzende Nachweise bei besonderen Gebäuden (Auswahl in Abhängigkeit der Besonderheiten des Gebäudes) qu
alita
tiv
quan
titat
iv
ÖKOLOGISCHE QUALITÄT1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) Qualitativer Bewertungsmaßstab ×1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial
(ODP)Qualitativer Bewertungsmaßstab ×
1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) Qualitativer Bewertungsmaßstab ×1.1.4 Versäuerungspotenzial (AP) Qualitativer Bewertungsmaßstab ×1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) Qualitativer Bewertungsmaßstab ×1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt Bewertung der weitergenutzten Altbau-
substanz (Gebäudeschadstoffuntersu-chung im Rahmen der Bestandsanalyse)
×1.2.1 Primärenergiebedarf nicht
erneuerbar (PEne) Abschätzung des Primärenergiebedarfs (n. e.) ohne Konstruktion ×
Abschätzung des Primärenergiebedarfs (n. e.) im Lebenszyklus Konstruktion und Betrieb, Qualitativer Bewertungs-maßstab
×1.2.2 Gesamtprimärenergiebedarf
und Anteil erneuerbarer Primärenergie (PEe)
Abschätzung des Primärenergiebedarfs (n.e. und e) ohne Konstruktion ×
Abschätzung des Primärenergiebedarfs (n. e. und e) im Lebenszyklus Konstruktion und Betrieb, Qualitativer Bewertungs-maßstab
×1.2.3 Trinkwasserbedarf und
AbwasseraufkommenAbschätzung des Trinkwasserbedarfs und Abwasseraufkommen gemäß Anlage 1 zu Muster 7
×Abschätzung des Wassergebrauchs-kennwertes anhand Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
×1.2.4 Flächeninanspruchnahme Bewertung von Art, Umfang und
Richtung der tatsächlichen Nutzung der Fläche über Anforderungsniveaus
× ×ÖKONOMISCHE QUALITÄT
Lebens- zykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Abschätzung der Kosten gemäß Muster 6, Anlage 1 zu Muster 7 und Muster 11 ×
Abschätzung der gebäudebezogenen Kos-ten im Lebenszyklus für KG 300 und 400, Qualitativer Bewertungsmaßstab
×Wert- entwicklung
2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit Kombination aus Kriterium 3.2.2 und 3.2.3 × Kombination aus Kriterium 3.2.2 und 3.2.3 ×SOZIOKULTURELLE UND FUNKTIONALE QUALITÄT
Gesundheit, Behaglich-keit und Nutzerzu-friedenheit
3.1.1 Thermischer Komfort im Winter
Beachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.1.2 Thermischer Komfort
im SommerBeachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.1.3 Innenraumlufthygiene Bewertung des Material- und
Innenraumhygienekonzeptes ×3.1.6 Einflussnahme des Nutzers Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.7 Aufenthaltsmerkmale im
AußenraumBeachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.1.8 Sicherheit und Störfallrisiken Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×
Funktio-nalität
3.2.1 Barrierefreiheit Beachtung der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.2.2 Flächeneffizienz Bewertung über Flächeneffizienzkennwert
(Bezugsgrößen NF und BGF) gem. Muster 6
×3.2.3 Umnutzungsfähigkeit Teilbewertung über verschiedene
Anforderungsniveaus (Modularität des Gebäudes, räumliche Struktur, Energie- und Medienversorgung, Heizung und Wasser)
×Detaillierte Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Modularität des Gebäudes, räumliche Struktur, Energie- und Medienversorgung, Heizung und Wasser)
×
3.2.4 Zugänglichkeit Beachtung der im Steckbrief genannten Anforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×3.2.5 Fahrradkomfort Nachweis über geplante Anzahl
Fahrradstellplätze ×Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Fahrradstellplätze, Witterungsschutz, Beleuchtung, Diebstahlschutz, Sanitäreinrichtungen )
×
Tabelle 3: Phase der ES-Bau - Komplettmodernisierung (mit Denkmalscheigenschaften):
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in der Phase der ES-Bau
In A
ktuali
sieru
ng
13
Sicherung der Gestal-tungsqualität
3.3.1 gestalterische und städtebauliche Qualität
Nachweis über das Vorlliegen eines wissenschaftlichen Gutachtens, eines denkmalpflegerischen Gutachtens oder eines Denkmalpflegeplans
×
3.3.2 Kunst am Bau Bewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus (Bestandsaufnahme, Umgang Instandsetzung, Umbaumaß-nahmen)
×
TECHNISCHE QUALITÄT
PROZESSQUALITÄT
Qualität der Planung
5.1.1 Projektvorbereitung Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Bedarfsplanung, Zielvereinbarung, Planungswettbewerb / interdisziplinär)
×
5.1.2 Integrale Planung Überprüfung des Vorhandenseins, Art und Umfang von integralem Planungsteam und dessen Qualifikation, integrales Planungskonzept, Partizipation Nutzer und Öffentlichkeit
×
5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung
Bewertung über verschiedene Qualitäts-stufen (SiGe-Plan, vers. Konzepte, Prüfung Planungsunterlagen, Variantenvergleiche)Zusätzliches Ver- und Entsiegelungskon-zept
×
5.1.6 Bestandsanalyse Bewertung über verschiedene Anfor-derungsniveaus (Bestandsaufnahme Geometrie, Baukonstruktion, Haustech-nik, Baugeschichte) und Baudiagnose (Tragwerk, energet. Qualität, Schadstoffe, Feuchte und Salze)
×
5.1.7 Rückbaumaßnahme Bewertung über verschiedene Qualitäts-stufen, konzeptionelle Beschreibung der Rückbaumaßnahme
×STANDORTMERKMALE
6.1.1 Risiken am Mikrostandort Bewertung über verschiedene Anforde-rungsniveaus (Man-Made-Hazards und Terror, Risiken aus Wetter und Natur)
×6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort Bewertung über verschiedene Anforde-
rungsniveaus (Außenluftqualität, Außen-lärm, Boden und Baugrund, elektromag. Felder, Radonbelastung, Stadt- und Landschaftsbild)
×
6.1.3 Quartiersmerkmale Bewertung über verschiedene Anforderungsniveaus (Image Standort, Synergie- und Konfliftpotentiale, Kriminalität, Plege und Erhaltung)
×
6.1.4 Verkehrsanbindung Bewertung über verschiedene Anfor-derungsniveaus (Erreichbarkeit ÖPNV, Erschließung Radweg)
×Nachweis über tatsächlich vorhandene Entfernungen ×
6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen
Bewertung über Abschätzung der Entfernungen zu verschiedenen nutzungs-spezifischen Einrichtungen
×6.1.6 Anliegende Medien /
ErschließungBewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus der Verfügbarkeit von Leitungsbebundener- und Solarenergie, Breitbandanschluss, Regenwasserversickerung)
×
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in der Phase der ES-Bau
Qualität der technischen Ausführung
4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz Konzeptionelle Aussagen (genauer Nachweis in EW-Bau) ×
Beachtung der im Steckbrief genannten Anforderungen (genauer Nachweis in EW-Bau)
×4.1.3 Reinigung und Instandhaltung Konzeptionelle Aussagen zu Reinigung
und Instandhaltung ×Bewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus (Zugänglichkeit von Tragkon struktion und nichttragender Teile der Konstruktion innen und außen)
×
4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung
Konzeptionelle Aussagen (genauer Nachweis in EW-Bau) ×
In A
ktuali
sieru
ng
14
B2.3 Nachweisanforderungen in Analogie zu der Phase der EW-Bau
EW-BAU
Kriterien- gruppe
Bezeichnung Pflichtnachweis Standardgebäude
qual
itativ
quan
titat
iv ergänzende Nachweise bei besonderen Gebäuden (Auswahl in Abhängigkeit der Besonderheiten des Gebäudes) qu
alita
tiv
quan
titat
iv
ÖKOLOGISCHE QUALITÄT
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.1 ×1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial
(ODP)Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.2 ×
1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.3 ×1.1.4 Versäuerungspotenzial (AP) Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.4 ×1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.5 ×1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt Nachweis des Kriteriums gem. BNB 1.1.6 ×
Ressourcen-inanspruch-nahme
1.2.1 Primärenergiebedarf Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.2.1 ×1.2.3 Trinkwasserbedarf und
AbwasseraufkommenAbschätzung des Wassergebrauchs-kennwertes anhand Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
×Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.2.3
×1.2.4 Flächeninanspruchnahme Nachweis des Kriteriums gemäß BNB 1.2.4 ×
ÖKONOMISCHE QUALITÄT
Lebens- zykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Abschätzung der gebäudebezogenen Kos- ten im Lebenszyklus für KG 300, 400 und 500
×Berechnung der gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus gem. 2.1.1 ×
Wirtschaft-lichkeit und Wertstabi-litiät
2.2.1 Flächeneffizienz Nachweis des Kriteriums gemäß BNB 2.2.1 ×2.2.2 Anpassungsfähigkeit Detaillierte Bewertung über veschiedene
Anforderungsniveaus (Gebäudegeomet-rie, Grundriss, Konstruktion, Technische Ausrüstung) gemäß BNB 2.2.2
×
SOZIOKULTURELLE UND FUNKTIONALE QUALITÄT
Gesundheit, Behaglich-keit und Nutzerzu-friedenheit
3.1.1 Thermischer Komfort Bewertung der im Steckbrief genannten Anforderungen × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 3.1.1 ×
3.1.3 Innenraumlufthygiene Bewertung des Material- und Innenraum-hygienekonzeptes ×
Bewertung des Material- und Innenraumhygienekonzeptes anhand von Bemusterung und Prüfzertifikaten
×3.1.4 Akustischer Komfort Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.5 Visueller Komfort Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.6 Einflussnahmemöglichkeiten
durch NutzerBewertung der im Steckbrief genannten Anforderungen ×
3.1.7 Aufenthaltsqualitäten innen / außen
Nachweis des Kriteriums gem. BNB 3.1.7 ×3.1.8 Sicherheit Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×
Funktio-nalität
3.2.1 Barrierefreiheit Nachweis der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen ×
3.2.4 Zugänglichkeit Nachweis des Kriteriums gem. BNB 3.2.4 ×3.2.5 Mobilitätsinfrastruktur Nachweis des Kriteriums gem. BNB 3.2.5,
qualitativer und quantitativer Teil ×
Tabelle 1: Phase der EW-Bau - Neubau:
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in Analogie zu der Phase der EW-Bau
(unterschieden nach Neubau bzw. Komplettmodernisierung mit / ohne Denkmaleigenschaften für die Systemvariante Büro und Verwaltungsbau)
In A
ktuali
sieru
ng
15
TECHNISCHE QUALITÄT
Technische Ausführung
4.1.1 Schallschutz Konzeptioneller Nachweis des Kriteriums gem. BNB 4.1.1 × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 4.1.1 ×
4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz Nachweis Kriterium gem. BNB 4.1.2 für ausgewählte Bauteile × Nachweis Kriterium gem. BNB 4.1.2 ×
4.1.3 Reinigung und Instandhal-tungsfreundlichekeit
Nachweis Kriterium gem. BNB 4.1.3 ×4.1.4 Rückbau, Trennung und
VerwertungNachweis Kriterium gem. BNB 4.1.2 für ausgewählte Bauteile ×
4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren
Nachweis Kriterium gem. BNB 4.1.5 ×4.1.6 Bedienungs- und Instandhal-
tungsfreundlichkeit der TGANachweis Kriterium gem. BNB 4.1.6 ×
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in Analogie zu der Phase der EW-Bau
In A
ktuali
sieru
ng
16
EW-BAU
Kriterien- gruppe
Bezeichnung Pflichtnachweis Standardgebäude
qual
itativ
quan
titat
iv ergänzende Nachweise bei besonderen Gebäuden (Auswahl in Abhängigkeit der Besonderheiten des Gebäudes) qu
alita
tiv
quan
titat
iv
ÖKOLOGISCHE QUALITÄT
Wirkungen auf die globale Umwelt
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.1 ×1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial
(ODP)Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.2 ×
1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.3 ×1.1.4 Versäuerungspotenzial (AP) Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.4 ×1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.5 ×1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt Nachweis des Kriteriums gem. BNB 1.1.6 ×
Ressourcen-inanspruch-nahme
1.2.1 Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (PEne)
Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.2.1 ×1.2.2 Gesamtprimärenergiebedarf
und Anteil erneuerbarer Primär-energie (PEe)
Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.2.2×
1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
Abschätzung des Wassergebrauchs-kennwertes anhand Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
×Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.2.3
×1.2.4 Flächeninanspruchnahme Nachweis des Kriteriums gemäß BNB
1.2.4zusätzliche Berücksichtigung der Flä-chenversiegelung (Veränderungsfaktor)
×
ÖKONOMISCHE QUALITÄT
Lebens- zykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Abschätzung der gebäudebezogenen Ko-sten im Lebenszyklus für KG 300 und 400 × Berechnung der gebäudebezogenen
Kosten im Lebenszyklus gem. 2.1.1 ×Wert- entwicklung
2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit Kombination aus Kriterium 3.2.2 und 3.2.3 ×
SOZIOKULTURELLE UND FUNKTIONALE QUALITÄT
Gesundheit, Behaglich-keit und Nutzerzu-friedenheit
3.1.1 Thermischer Komfort im Winter
Bewertung der im Steckbrief genannten Anforderungen × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 3.1.1 ×
3.1.2 Thermischer Komfort im Sommer
Bewertung der im Steckbrief genannten Anforderungen × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 3.1.2 ×
3.1.3 Innenraumlufthygiene Bewertung des Material- und Innen-raumhygienekonzeptes ×
Bewertung des Material- und Innenraumhygienekonzeptes anhand von Bemusterung und Prüfzertifikaten
×3.1.4 Akustischer Komfort Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.5 Visueller Komfort Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.6 Einflussnahme des Nutzers Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.7 Aufenthaltsmerkmale im
AußenraumNachweis des Kriteriums gem. BNB 3.1.7 ×
3.1.8 Sicherheit und Störfallrisiken Bewertung der im Steckbrief genannten Anforderungen ×
Funktio-nalität
3.2.1 Barrierefreiheit Nachweis der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen ×
3.2.2 Flächeneffizienz Nachweis des Kriteriums gemäß BNB ×3.2.3 Umnutzungsfähigkeit Detaillierte Bewertung über verschiedene
Anforderungsniveaus (Modularität des Gebäudes, räumliche Struktur, Ener-gie- und Medienversorgung, Heizung und Wasser) gem. BNB 2.3.2
×
3.2.4 Zugänglichkeit Nachweis des Kriteriums gem. BNB 3.2.4 ×3.2.5 Fahrradkomfort Nachweis des Kriteriums gem. BNB 3.2.5,
qualitativer und quantitativer Teil ×
Tabelle 2: Phase der EW-Bau - Komplettmodernisierung (ohne Denkmalscheigenschaften):
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in der Phase der EW-Bau
In A
ktuali
sieru
ng
17
Sicherung der Gestal-tungsqualität
3.3.1 gestalterische und städtebauliche Qualität
Nachweis zur Berücksichtigung und Um-setzung der Anforderungen aus ES-Bau ×
3.3.2 Kunst am Bau Bewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus (Umgang Instand-setzung, Umbaumaßnahmen, Wartung sowie Dokumentation)
×
TECHNISCHE QUALITÄT
Qualität der technischen Ausführung
4.1.1 Schallschutz Konzeptioneller Nachweis des Kriteriums gem. BNB 4.1.1 × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 4.1.1 ×
4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz Nachweis Kriterium gem. BNB 4.1.2 für ausgewählte Bauteile × Nachweis Kriterium gem. BNB 4.1.2 ×
4.1.3 Reinigung und Instandhaltung Nachweis des Kriteriums ×4.1.4 Rückbau, Trennung und
VerwertungNachweis Kriterium gem. BNB 4.1.2 für ausgewählte Bauteile ×
PROZESSQUALITÄT
Qualität der Planung
5.1.7 Rückbaumaßnahme Nachweis des Kriteriums 5.1.7 (Arbeits-schutz, Rücbaukonzept, Entsorgung) ×
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in der Phase der EW-Bau
In A
ktuali
sieru
ng
18
EW-BAU
Kriterien- gruppe
Bezeichnung Pflichtnachweis Standardgebäude
qual
itativ
quan
titat
iv ergänzende Nachweise bei besonderen Gebäuden (Auswahl in Abhängigkeit der Besonderheiten des Gebäudes) qu
alita
tiv
quan
titat
iv
ÖKOLOGISCHE QUALITÄT
Wirkungen auf die globale Umwelt
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) Qualitativer Bewertungsmaßstab × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.1 ×1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial
(ODP)Qualitativer Bewertungsmaßstab × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.2 ×
1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) Qualitativer Bewertungsmaßstab × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.3 ×1.1.4 Versäuerungspotenzial (AP) Qualitativer Bewertungsmaßstab × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.4 ×1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) Qualitativer Bewertungsmaßstab × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.1.5 ×1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt Nachweis des Kriteriums gem. BNB 1.1.6 ×
Ressourcen-inanspruch-nahme
1.2.1 Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (PEne)
Qualitativer Bewertungsmaßstab × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.2.1 ×1.2.2 Gesamtprimärenergiebedarf
und Anteil erneuerbarer Primär-energie (PEe)
Qualitativer Bewertungsmaßstab×
Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.2.2×
1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
Abschätzung des Wassergebrauchs-kennwertes anhand Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
×Berechnung des Kriteriums gem. BNB 1.2.3
×1.2.4 Flächeninanspruchnahme Nachweis des Kriteriums gemäß BNB 1.2.4
zusätzliche Berücksichtigung der Flächen-versiegelung (Veränderungsfaktor)
× ×ÖKONOMISCHE QUALITÄT
Lebens- zykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Abschätzung der gebäudebezogenen Ko-sten im Lebenszyklus für KG 300 und 400Qualitativer Bewertungsmaßstab
×Berechnung der gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus gem. 2.1.1 ×
Wert- entwicklung
2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit Kombination aus Kriterium 3.2.2 und 3.2.3 ×
SOZIOKULTURELLE UND FUNKTIONALE QUALITÄT
Gesundheit, Behaglich-keit und Nutzerzu-friedenheit
3.1.1 Thermischer Komfort im Winter
Bewertung der im Steckbrief genannten Anforderungen × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 3.1.1 ×
3.1.2 Thermischer Komfort im Sommer
Bewertung der im Steckbrief genannten Anforderungen × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 3.1.2 ×
3.1.3 Innenraumlufthygiene Bewertung des Material- und Innenraum-hygienekonzeptes ×
Bewertung des Material- und Innenraumhygienekonzeptes anhand von Bemusterung und Prüfzertifikaten
×3.1.4 Akustischer Komfort Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.5 Visueller Komfort Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.6 Einflussnahme des Nutzers Bewertung der im Steckbrief genannten
Anforderungen ×3.1.7 Aufenthaltsmerkmale im
AußenraumNachweis des Kriteriums gem. BNB 3.1.7 ×
3.1.8 Sicherheit und Störfallrisiken Bewertung der im Steckbrief genannten Anforderungen ×
Funktio-nalität
3.2.1 Barrierefreiheit Nachweis der im Steckbrief genannten Mindestanforderungen ×
3.2.2 Flächeneffizienz Nachweis des Kriteriums gemäß BNB 3.2.2 ×3.2.3 Umnutzungsfähigkeit Detaillierte Bewertung über verschiedene
Anforderungsniveaus (Modularität des Gebäudes, räumliche Struktur, Energie- und Medienversorgung, Heizung und Wasser) gem. BNB 2.3.2
×
3.2.4 Zugänglichkeit Nachweis des Kriteriums gem. BNB 3.2.4 ×3.2.5 Fahrradkomfort Nachweis des Kriteriums gem. BNB 3.2.5,
qualitativer und quantitativer Teil ×
Tabelle 3: Phase der EW-Bau - Komplettmodernisierung (mit Denkmalscheigenschaften):
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in der Phase der EW-Bau
In A
ktuali
sieru
ng
19
Sicherung der Gestal-tungsqualität
3.3.1 gestalterische und städtebauliche Qualität
Nachweis über das Vorlliegen eines umfas-senden Gestaltungkonzeptes ×
3.3.2 Kunst am Bau Bewertung über verschiedene Anforde rungsniveaus (Umgang Instand-setzung, Umbaumaßnahmen, Wartung sowie Dokumentation)
×
TECHNISCHE QUALITÄT
Qualität der technischen Ausführung
4.1.1 Schallschutz Konzeptioneller Nachweis des Kriteriums gem. BNB 4.1.1 × Berechnung des Kriteriums gem. BNB 4.1.1 ×
4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz Nachweis Kriterium gem. BNB 4.1.2 für ausgewählte Bauteile × Nachweis Kriterium gem. BNB 4.1.2 ×
4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung
Nachweis Kriterium gem. BNB 4.1.2 für ausgewählte Bauteile ×
PROZESSQUALITÄT
Qualität der Planung
5.1.7 Rückbaumaßnahme Nachweis des Kriteriums 5.1.7 (Arbeits-schutz, Rücbaukonzept, Entsorgung) ×
Anlage B2 - Nachweisanforderungen in der Phase der EW-Bau
In A
ktuali
sieru
ng
20 Anlage B2 - Kriterien nach BNB in den Phasen der EW-Bau
1
B3 Pre-Check (Muster)
Das Muster zum „Pre-Check“ beschreibt die BNB-Anwen-dung in den Planungsphasen, in denen eine genaue Quali-tätsbestimmung des Gesamterfüllungsgrades aufgrund fehlender Planungs-tiefe noch nicht vollständig möglich ist. Ziel der BNB-Koordination ist es, auch in diesen Phasen durch sinnvolle Annahmen die Gebäudequalität abzubil-den und die bestehenden Entwicklungspotenziale aufzu-zeigen.
In Abhängigkeit der im Rahmen der ES-Bau formulierten BNB-Zielanforderung (siehe Anlage B 5) und ggf. der im Wettbewerb verwendeten Zielvereinbarungstabelle, erge-ben sich einerseits verbindliche Zielgrößen, andererseits Mindesterfüllungsgrade und Orientierungswerte.
Abbildung 1: Auszug Zielvereinbarungstabelle Neubau (Anlage B 1)
Der BNB-Nachhaltigkeitskoodinator muss bei der Aufstel-lung des Pre-Checks die Qualitätsfestlegungen mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen abgleichen und in krite-rienscharfe Qualitätsstufen übersetzen.
Je nach den formulierten Anforderungen an das zu planen-de Gebäude (Standardgebäude ohne nennenswerte Anfor-derungen oder Gebäude mit besonderen Anforderungen), ergeben sich unterschiedliche Nachweisumfänge und Nachweisführungen. Orientierend an den Empfehlungen der Tabellen B2 sind die Nachweisanforderungen zu den unterschiedlichen Planungsphasen festzulegen und die Er-füllungsgrade zu bestimmen.
Ausgehend von einer grundsätzlichen Mindesterfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen im Bun-desbau, den Festlegungen zur energetischen Qualität, der Nutzung regenerativer Energieträger sowie weiteren Son-derregelungen, erreichen Bundesgebäude ohne nennens-werte Anforderungen (Standardgebäude) in der Regel einen Gesamterfüllungsgrad im unteren Silberniveau (ca. 65 bis 70%).
Zielvereinbarungstabelle Neubau
Projekt:
Zielwert/Mindest-
erfüllungsgrad
erforderliche Leistungen, Maßnahmen,
Methoden
erforderliche Dokumente/Nachweise
Termin Intern Extern
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP)
1.1.2 Ozonschichtabbaupotential (ODP)
1.1.3 Ozonbildungspotential (POCP)
1.1.4 Versauerungspotenzial (AP)
1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP)
1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt
1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung/Holz
1.2.1 Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (PEne)
1.2.2Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergiebedarf (PEe)
1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
1.2.4 Flächeninanspruchnahme
Lebenszykluskosten 2.1.1 gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Kriteriengruppe Nr.
Wirkungen auf die globale Umwelt
Ressourcen-inanspruchnahme
Ökonomische Qualität
Zielvereinbarung Zuständigkeiten
Ökologische Qualität
Kriterien
Anlage B3 - Pre-Check
2
nen dabei nach BNB bereits bewertet Bundesgebäude lie-fern.
Neben den Festlegungen zu Einzelkriterien muss auch der im Projekt mindestens zu erreichende Gesamterfüllungs-grad, unter den das Projekt nicht fallen darf, ausgewiesen werden.
Insgesamt ist im Rahmen des Koordinierungsprozesses die Erreichung des Gesamterfüllungsgrades sicherzustellen.
Sonderanforderung: Gesamterfüllungsgrad ≥ 80%Für Gebäudeplanungen mit einer Zielformulierung im „Gold-Niveau“, d. h. mit einem Gesamterfüllungsgrad von ≥ 80 %, ist zusätzlich zu oben genannten Nachweisverfah-ren folgende Sicherheitsbetrachtung vorzunehmen:
Zielvereinbarungstabelle Neubau
Projekt:
Zielwert/Mindest-
erfüllungsgrad
erforderliche Leistungen, Maßnahmen,
Methoden
erforderliche Dokumente/Nachweise
Termin Intern Extern
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) 65,0
1.1.2 Ozonschichtabbaupotential (ODP) 65,0
1.1.3 Ozonbildungspotential (POCP) 65,0
1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) 65,0
1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) 65,0
1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt 50,0
1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung/Holz 80,0
1.2.1 Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (PEne) 65,0
1.2.2Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergiebedarf (PEe)
65,0
1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen 65,0
1.2.4 Flächeninanspruchnahme 10,0
Lebenszykluskosten 2.1.1 gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Wertentwicklung 2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit
Kriteriengruppe Nr.
Wirkungen auf die globale Umwelt
Ressourcen-inanspruchnahme
Ökonomische Qualität
Zielvereinbarung Zuständigkeiten
Ökologische Qualität
Kriterien
Qualitätsstufe 3: (Auszug aus dem Bewertungsmaßstab)Für mindestens 80% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwen-dung von Holzprodukten nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifi-kats und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen.
Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grundlage des Bauteilkatalogs für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage des Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen mit Gebäudefertigstellung. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugs-größe für die unterschiedlichen Gewerke auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen.
G: 10 (Auszug aus dem Bewertungsmaßstab)d) Für die bauliche Nutzung werden Flächen verwendet, die statistisch bereits der Verkehr- und Siedlungsfläche zugeordnet, jedoch bisher unbebaut waren (Nachverdich-tung“) - z. B. Freiflächen und Erholungsflächenoder:wie e) jedoch mit realisierten und anerkannten Ausgleichs-maßnahmen
Abbildung 2: Beispielhafte Zielvereinbarungstabelle Neubau
Nicht alle BNB-Kriterien sind gleichermaßen durch die Planung beeinflussbar. Für einige Kriterien steht der er-reichbare Erfüllungsgrad mit Aufstellung der Zielvereinba-rung schon fest (sog. feststehende Qualitäten, schwarze Kennzeichnung). Dies trifft für die Kriterien „Flächeninan-spruchnahme“, „Öffentliche Zugänglichkeit“, „Gestalteri-sche und städtebauliche Qualität“ sowie „Kunst am Bau“ zu.
Für das Kriterium „Nachhaltige Materialgewinnung/Biodi-versität“ besteht aufgrund der geltenden Erlasslage für den Bundesbau eine Mindesterfüllung von 80 Punkten, so dass eine Abweichung nach unten nicht zulässig wäre (rote Kennzeichnung). Projektspezifische Mindesterfüllungsgra-de (beispielsweise Festlegungen durch die OTI) wären eben-falls rot zu kennzeichnen.
Für die Kriterien, für die ein Mindesterfüllungswert nicht vorgegeben werden soll, ist ein Orientierungswert festzule-gen (grüne Kennzeichnung). Dieser Wert darf im Zuge der Weiterplanung nach oben oder unten abweichen. Anhalts-punkte für die Bestimmung der Orientierungswerte kön-
Anlage B3 - Pre-Check
3
Diese 13 Kriterien sind verantwortlich für ca. 58% des Ge-samterfüllungsgrades (Prozentuale Angaben beispielhaft für das Nutzungsprofil Verwaltungsgebäude Neubau).
Insofern in der Differenzbetrachtung festgestellt wird, dass die Summenbetrachtung der Abzüge mehr als 10 % aus-macht, ist planungsseitig durch erforderliche Maßnahmen zu reagieren. Andernfalls ist darzulegen, dass das angestreb-te Planungsziel nicht erreicht werden kann.
Darüber hinaus wird für sämtliche Vorabschätzungen des Gesamterfüllungsgrades eines in Planung befindlichen Ge-bäudes empfohlen, die Nachweise mit einem Sicherheits-beiwert von 2,5 % zu führen. Aus diesem Grund sollte für die geplante Erreichung des Silber-Niveaus im „Pre-Check“ mindestens 67,5 % Gesamterfüllungsgrad erreicht werden, für das Gold-Niveau mindestens 82,5 %.
Diese Empfehlung leitet sich aus den Erkenntnissen der bisherigen Konformitätsprüfungen ab, in denen ungenaue bzw. fehlende Dokumentationen, aber auch die mangelnde Umsetzung des Geplanten in der Bauphase [i. d. R.] mit ge-ringfügigen Abzügen geahndet wurde.
Ausgehend von einem derzeit praktisch erreichbaren Gesamt-erfüllungsgrad von max. 90% ist eine Differenzbetrachtung nach folgender Formel durchzuführen:
G mögl = 90 – ∑ (E max – E err)n [%]
G mögl
E max
E err
n
möglicher Gesamterfüllungsgrad Gebäudemax Erfüllungsgrad Kriteriumerreichter Erfüllungsgrad KriteriumAnzahl der nachzuweisenden Kriterien
Aufgrund der hohen maximal Einzelkriterienerfüllungs-grade (Emax) sind folgende Kriterien immer in die Sicher-heitsbetrachtung mit einzubeziehen:
1.1.6 3,375 % 1.2.4 2,250 % 2.1.1 13,500 % 2.2.1 9,000 % 2.2.2 1,607 % 3.2.2 0,804 % 3.2.4 1,607 % 3.3.1 2,411 % 3.3.2 0,804 % 4.1.1 5,625 % 4.1.2 5,625 % 4.1.3 5,625 % 4.1.4 5,625 %
Anlage B3 - Pre-Check
4
IstÖkologische QualitätWirkungen auf die globale und lokale Umwelt
1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) 75,0 1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) 70,0 1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) 70,0 1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) 70,0 1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) 70,0 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt 50,0 1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität 80,0
Ressourceninanspruchnahme 1.2.1 Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (PEne) 75,0 1.2.3 Trinkwasserverbrauch und Abwasseraufkommen 70,0 1.2.4 Flächeninanspruchnahme 10,0
Ökonomische QualitätLebenszykluskosten
2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus 85,0Wertentwicklung
2.2.1 Flächeneffizienz 40,0 2.2.2 Anpassungsfähigkeit 65,0
Soziokulturelle und funktionale QualitätGesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit
Thermischer Komfort 60,0Innenraumlufthygiene 60,0Akustischer Komfort 70,0Visueller Komfort 60,0Einflussnahmemöglichkeiten durch Nutzer 70,0Aufenthaltsmerkmale innen / außen 80,0Sicherheit 70,0
Funktionalität 3.2.1 Barrierefreiheit 50,0
Zugänglichkeit 10,0Mobilitätsinfrastruktur 80,0
Sicherung der GestaltungsqualitätGestalterische und städtebauliche Qualität 70,0Kunst am Bau 60,0
Technische QualitätQualität der technischen Ausführung
Schallschutz 50,0Wärme- und Tauwasserschutz 78,0
4.1.3 Reinigung und Instandhaltungsfreundlichkeit 70,0 4.1.4 Rückbau, Trenung und Verwertung 65,04.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren 50,04.1.6 Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA 50,0
ProzessqualitätQualität der Planung
Projektvorbereitung 100,0Integrale Planung 100,0
5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung 100,0Ausschreibung und Vergabe 100,0Vorraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung 100,0
Qualität der BauausführungBaustelle /Bauprozess 50,0Qualitätssicherung der Bauausführung 50,0
5.2.3 Systematische Inbetriebnahme 50,0 5.2.2 5.2.1
5.1.5 81% 5.1.4
5.1.2 5.1.1
4.1.2
62%
4.1.1
3.3.2 3.3.1
3.2.5 3.2.4
3.1.8 3.1.7 3.1.6 3.1.5 3.1.4 3.1.3 3.1.1
60%
77%
66,8%
62%
Erfüllungs-grad gesamt
Punktzahl (Bewertung) Erfüllungs-
grad
Pre-Check
Nr. Kriterium
Abbildung 3: Beispiel eines durchgeführten Pre-Check unter Berücksichtigung des empfohlenen Sicherheitsbeiwertes sowie farblicher Kenn-zeichnung von Mindestanforderungen (rot), Orientierungswerten (grün) und feststehenden Qualitäten (schwarz)
Anlage B3 - Pre-Check
5Anlage B3 - Pre-Check
6
1
2. Erarbeitung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für Planungsalternativen und Vorlage von NachweisenV: baudurchführende Ebene ggf. mit dem
Architekten und den Fachplanern
3. Prüfung der Nachweise und Festlegungen von Aufla-gen für die PlanungV: baudurchführende Ebene, Maßnahmeträger (Ei
gentümer / Betreiber), ggf. fachaufsichtsführende Ebene, ggf. OTI (BMUB bzw. BMVg), ggf. Energie beauftragter (energetische Aspekte)
Sonderfall:Für zurzeit noch nicht wirtschaftliche Lösungen, z.B. für den Einsatz besonders innovativer Techniken, be-darf es der Abstimmung zwischen OTI (BMUB bzw. BMVg), BMF und Maßnahmenträger (Eigentümer / Betreiber).
4. Festlegung der Vorzugslösung für Planungsalterna-tivenV: baudurchführende Ebene, Maßnahmeträger
(Eigentümer/Betreiber); ggf. Energiebeauftragter (energetische Aspekte), fachaufsichtführende
Ebene bzw. OTI (BMUB bzw. BMVG)
1. Anforderungen an die energetische Gebäude-qualitätPrimäres Ziel ist es, den Gesamtenergiebedarf (vorrangig den Bedarf an fossilen Energieträgern) eines Gebäudes un-ter Beachtung der Anforderungen hinsichtlich Gesundheit und Behaglichkeit sowie des Grundsatzes der Wirtschaft-lichkeit und der Sparsamkeit mit architektonischen, bau-lichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen vorbildlich zu minimieren.
Gesundheit und BehaglichkeitDie nachfolgend genannten Anforderungen beschränken sich auf die energetisch relevanten Aspekte der ther-mischen Behaglichkeit, der Beleuchtung und zum Außen-luft-Volumenstrom. Die weiteren Kriterien wie Innen-raumluftverunreinigungen, Schallschutz usw. sind ggf. mit anderen Teilpflichtenheften vorzugeben..
B4 Energetisches Pflichtenheft (Muster)
GrundsätzeDie energetischen und klimapolitischen Anforderungen an Bundesbauten bedingen die Ausnutzung des gesamten Spektrums für das Energie sparende, Ressourcen scho-nende sowie umweltverträgliche Bauen und Nutzen von Gebäuden. Wesentliche Zielgröße der Planung ist ein mini-maler Primärenergiebedarf zur Gewährleistung des Behag-lichkeitsstandards in Bundesgebäuden. Zur Erreichung die-ses Ziels sind sowohl bauliche als auch technische Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Durch bauliche Maßnahmen ist sicherzustellen, dass das errichtete bzw. sa-nierte Gebäude einen minimalen Endenergiebedarf hat. Mittels entsprechender technischer Maßnahmen ist dieser minimierte Energiebedarf optimal zu decken.
Unter Berücksichtigung des EEWärmeG und der besonde-ren Vorbildrolle des Bundes besteht die Erwartung, minde-stens xx % 1 des Energiebedarfs durch die Nutzung regene-rativer Energiequellen zu decken. Bei der Bewertung haben neben den Kosten auch die ökologische Verträglichkeit, die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen, Aspekte des Ar-beitsmarkes und die technische Beispielwirkung ein hohes Gewicht.
Grundlage zur energetischen Beurteilung von Planungen sind die durch die baudurchführende Ebene zu erstel-lenden Nachweise (Nachweise nach EnEV, Energiebilanz aus Leistung, Arbeit, etc.) sowie bei alternativen Lösungen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Bei Wirtschaftlichkeits-betrachtungen sind vorrangig die Kapitalwerte oder ggf. die annuitätischen Kosten zu vergleichen. Bei den Planungs-entscheidungen sind neben der Wirtschaftlichkeit auch ex-terne Effekte gemäß RBBau einzubeziehen.
Verantwortlichkeiten:
1. Entscheidung, welche Lösungen durch Planungsalter-nativen zu untersuchen und welche Nachweise vorzu-legen sind.V: baudurchführende Ebene, Maßnahmeträger
(Eigentümer/Betreiber), ggf. Energiebeauftragter (energetische Aspekte)
1 Prozentualer Anteil ist durch Ersteller des Pflichtenheftes
für eine Baumaßname zu ermitteln und einzutragen.
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
2
Thermische Behaglichkeit winterliche Raumlufttemperatur:
Es gilt die DIN EN 12831 (August 2003) – Klasse „B“.
Raumluftfeuchte: Es gilt die DIN EN 13779 (September 2007).
Luftgeschwindigkeit: Es gilt die DIN EN ISO 7730 (März 2006 inkl. Berichti gung vom Juni 2007) – Kategorie „B“.
Sommerliche Raumlufttemp. Es gilt im Grundsatz die DIN EN 15251 (Dezember 2012) – Kategorie II. Die Regelungen in der Klimarichtlinie des BMVBS (Dezember 2008) sind zu beachten (siehe hierzu auch Abschnitt „Kältebedarf/ sommerlicher Wärmeschutz“).
AußenluftvolumenstromIn mechanisch belüfteten Räumen, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, gelten die Außenluftraten gemäß DIN EN 15251, Kategorie II (Dezember 2012) als maßgebend. Die Verfahren dieser Norm sollen auch bei der Auslegung von Anlagen für Räume angewendet werden, die keine klar definierte Nutzungsart besitzen und nicht für den Aufenthalt von Personen bestimmt sind. Wenn der Vo-lumenstrom zur Verdünnung bekannter Emissionen einge-setzt wird, ist der Außenluftvolumenstrom nach der maß-geblichen Verunreinigung und Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Reduktion dieser Verunreinigung zu er-mitteln. Die Außenluftraten gemäß DIN EN 15251, Kategorie II bzw. zur Verdünnung von Emissionen gelten auch dann als maßgebend, wenn der Luftvolumenstrom neben seiner hy-gienischen Veranlassung ebenso zur Abtragung ther-mischer Lasten genutzt wird (siehe hierzu auch Abschnitt 2). Für Büro- und Versammlungsräume ist auch die VDI 6022 zu beachten.
Anmerkung: Bei der flächenbezogenen Auslegung des Außenluftvolu-menstromes ist mindestens von der Errichtung eines schadstoffarmen Gebäudes auszugehen. Abweichungen hiervon sind mit der baudurchführenden Ebene, dem Maß-
nahmenträger (Eigentümer), dem Nutzer und dem Energie-beauftragten abzustimmen.Nachweis:In Zuordnung zu Raumarten ist eine Zusammenstellung für die Außenluftrate vorzulegen. Daraus müssen die pla-nungsrelevanten Angaben (Personenanzahl, Nettogrund-fläche, spez. Auslegungswert, spez. Luftmengen, Gesamt-Luftmenge, etc.) hervorgehen.
Bauliche AnforderungenWesentliche Anteile des späteren Jahres-Primärenergiebe-darfes eines Gebäudes, insbesondere Wärme, Kälte/Küh-lung, Strom für maschinelle Lüftung und für Beleuchtung, werden durch den architektonischen Entwurf festgelegt. Dem Architekten kommt deshalb eine entscheidende Ver-antwortung auch für die energetische Qualität des Gebäu-des zu.
Es ist ein hoher Standard des baulichen Wärmeschut-zes zu realisieren. Die Mindestanforderung ist die Ein-haltung der Anforderungen aus dem BMUB-Erlass zur „Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten“ (BI3-8133.2/3) Ziel ist eine darüber hinausgehende und wirtschaftlich darstellbare Unterschreitung der entsprechenden Anforderung. Die Anforderung aus dem vorgenannten Erlass und die weitergehende Ziel-setzung beziehen sich jeweils auf die Gesamtheit von opaken und transparenten Bauteilen eines Gebäudes. Das heißt, dass eine gegebenenfalls unwirtschaftliche Zielerreichung bei einem Bauteil durch die wirtschaft-liche energetische Verbesserung eines anderen Bau-teils kompensiert werden kann.
Es soll ein Gebäudekonzept entwickelt werden, mit dem natürliche Ressourcen, beispielsweise durch Op-timierung der Fensterlüftung und/oder Tageslichtnut-zung, möglichst weitgehend genutzt werden können..
Es soll ein Gebäudekonzept entwickelt werden, das
nach Möglichkeit die Bildung von Funktionsbe-reichen vorsieht, um z.B. Lüftungswege kurz zu hal-ten.
EnergiebedarfDer Gesamtenergiebedarf (vorrangig der Bedarf an fossilen Der Gesamtenergiebedarf (vorrangig der Bedarf an fossilen
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
3
Energieträgern) eines Gebäudes ist unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit mit architektonischen, baulichen und anlagentechnischen sowie organisatorischen Mitteln zu minimieren. Dabei gilt der Grundsatz:
Maßnahmen zur Minderung des Energiebedarfs sollen Vor-rang erhalten vor Maßnahmen zur Optimierung der Energie-bedarfsdeckung.
HeizenergiebedarfAnforderungen:Für den Heizenergiebedarf wird kein gesondertes Ziel vor-gegeben. Entscheidend ist die Einhaltung der Anforderun-gen an den Jahres-Primärenergiebedarf sowie an die bau-lichen Anforderungen (U-Werte).
Nachweise:Vorlage eines groben Energiekonzeptes (U-Werte der Bau-teile und Energieversorgung) zur Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau); ggf. bereits Energiebedarfsberechnung nach EnEV.
Vorlage des Nachweises nach EnEV (Bedarfsberechnung) einschließlich der U-Wert- und der Flächenermittlung zur Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau). Aktualisierung des Nach-weises mit fortschreitender Planung.
Vorlage des Energiebedarfsausweises nach Abschnitt 5 der EnEV auf der Grundlage des ausgeführten Gebäudes mit Baufertigstellung.
Hinweis:Der Jahresheizwärmebedarf ist auf Basis der Berechnungs-vorschrift der DIN V 18599 anzugeben.
Energiebedarf für WarmwasserbereitstellungEs besteht die Forderung, die Versorgung mit erwärmtem Wasser auch unter Berücksichtigung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit kritisch zu prüfen. Für die Bereitung von Warmwasser ist das energetisch günstigste System auszu-wählen.
Anforderungen:Grundsätzlich ist keine Warmwasserbereitstellung in Büros
und WC-Vorbereichen vorzusehen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Anforderung des Nutzers sowie der Zu-stimmung der Obersten Instanz des Nutzers und der Ober-sten Technischen Instanz (BMUB bzw. BMVg)..
Nachweise:Es ist eine Leistungs- und Arbeitsbilanz für den Wärmebe-darf zur Trinkwassererwärmung nach Zapfstellen und mit Zuordnung zu den Hauptverbrauchern zur Entwurfsunter-lage Bau (EW-Bau) vorzulegen. Aktualisierung des Nach-weises mit fortschreitender Planung.
Bedarf an elektrischer EnergieDem sparsamen Einsatz von Elektroenergie kommt auf-grund des relativ hohen Primärenergiebedarfes und der, mit der Erzeugung und Bereitstellung der Elektroenergie verbundenen, hohen CO2-Emissionen besondere Bedeu-tung zu. Dabei ist den Bereichen Beleuchtung, Lüftung, Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Arbeitsmit-tel besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wenn Aufzüge und Küchen/Kantinen geplant werden, sind gesonderte Untersuchungen zur Minderung des Elektroenergiebe-darfes vorzunehmen.
Der Anteil des Elektroenergiebedarfs, der im Rahmen der Bilanzierung gemäß Energieeinsparverordnung berück-sichtigt wird, ist getrennt von den übrigen Anteilen auszu-weisen. Dies wird auch für die Bereiche Zentrale EDV, Schwachstromanlagen (Telefonanlage, Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle, usw.), Arbeitsmittel sowie ggf. Küche/Kantine und Aufzüge dringend empfohlen.
Anforderungen:Umsetzung der Anforderungen aus dem Kapitel 2 „Anfor-derungen an Technikkonzepte“. Diese Anforderungen fol-gen den Empfehlungen des Verein Deutscher Ingenieure in der VDI 3807, Teil 4 (2008) und des Schweizerischen Ingeni-eur- und Architektenvereins in der SIA 380/4 (2006).
Für die konkrete Baumaßnahme errechnet sich ein Grenz-wert des Elektroenergiebedarfs von xx kWh/(m²NGF a) 2. Dieser Grenzwert ist mindestens einzuhalten.
2 Der Grenzwert ist durch den Ersteller des Pflichtenheftes für eine Baumaßname zu ermitteln und hier einzutragen.
Anlage B4- Energetisches Pflichtenheft
4
Bürogebäude Anteil Haupt-nutzung
ZielwertekWh/(m²a)
(NGF1)
GrenzwertekWh/(m²a)
(NGF1)
Hauptnutzung: Einzel- und Gruppenbüros (max. 6 Arbeitsplätze)
„helle“ Arbeitsplätze (hier: Fenster-/Bodenflächen-Verhältnis min. 30%)
geringer Anteil ventilatorgestützte Lüftung (hier: Besprechung und WC)
geringer Anteil Kühlung (hier: Besprechung und Serverraum)
geringer Anteil EDV-Großgeräte (Serverraum)
normale Geräteausstattung bzw. Betriebseinrichtungen
Cafeteria
ca. 33 % 15 27,5
ca. 50 % 20 37,5
Hauptnutzung: Einzel- und Gruppenbüros (max. 6 Arbeitsplätze)
„helle“ Arbeitsplätze (hier: Fenster-/Bodenflächen-Verhältnis min. 30%)
höherer Anteil ventilatorgestützte Lüftung (hier: Besprechung, WC,
Küche, Kantine)
geringer Anteil Kühlung (hier: Besprechung, Serverraum)
mittlerer Anteil EDV-Großgeräte (Serverraum)
höhere Geräteausstattung bzw. Betriebseinrichtungen
Küche/Kantine
ca. 33 % 25 45
ca. 50 % 35 60
Hauptnutzung: Einzel- und Gruppenbüros (max. 6 Arbeitsplätze)
„helle“ Arbeitsplätze (hier: Fenster-/Bodenflächen-Verhältnis min. 30%)
höherer Anteil ventilatorgestützte Lüftung (hier: Besprechung, WC,
Küche, Kantine, Büro)
höherer Anteil Kühlung (hier: Besprechung, Serverraum, Büro)
hoher Anteil EDV-Großgeräte (Serverraum)
höhere Geräteausstattung bzw. Betriebseinrichtungen
Küche/Kantine
ca. 33 % 40 65
ca. 50 % 50 85
1 für Umrechnung auf BGF-Bezug: NGF/BGF = 0,87
Tabelle 1: Beispiele für Grenz- und Zielwerte des Elektroenergiebedarfes für Bundesbauten
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
Empfehlung:Die Planungen sollten möglichst auf das Erreichen des Zielwertes für den Elektroenergiebedarf abgestellt werden. Der Zielwert errechnet sich zu xx kWh/(m²NGF a) 3.4
3 Der Zielwert ist durch den Ersteller des Pflichtenheftes für eine Baumaßname zu ermitteln und hier einzutragen.4 Tabelle und der nachfolgende Text können nach Be-rechnung der spezifischen Grenz- und Zielwerte aus dem spezifischen Pflichtenheft gelöscht werden.
Die spezifischen Grenz- und Zielwerte einer Baumaßnah-me können mit den Vorgaben in den Anlagen 2 bis 4 und anhand der tatsächlichen Nutzungen ermittelt werden. Hierbei ist, wie in den beigefügten Beispielen in Anlage 5 gezeigt, vorzugehen. Als Vollbetriebsstunden sind die Anga-ben aus den Anlagen 2 bis 5 zu verwenden, die sich an den Vorgaben der VDI 3807, Teil 4 (2008) bei Verwendung be-stimmter Technikkonzepte orientieren.4
Nachweise:Der Nachweis bzgl. der Einhaltung von Grenz- bzw. Ziel-werten für den Elektroenergiebedarf erfolgt jeweils über die installierten Anschlusswerte pro m² Nettogrundfläche (spezifisch für jede Baumaßnahme) und die Vollbetriebs-
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des Nutzers sowie der Zustimmung der Obersten Instanz des Nutzers und der Obersten Technischen Instanz (BMUB bzw. BMVg). Sie ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis ist mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung aller baufach-lich in Frage kommenden Alternativen zu führen.
Kann auf eine maschinelle Kühlung trotz Beachtung der Empfehlungen für den sommerlichen Wärmeschutz nicht verzichtet werden, ist der Leistungsbedarf durch eine Kühl-lastberechnung gemäß VDI 2078 zu begründen.
Für die Bereitstellung von Kälte ist das energetisch/wirt-schaftlich günstigste System auszuwählen.
Anforderungen:Vorrangiges Ziel ist es, die Gesundheit und Behaglichkeit der Nutzer in normalen Büroräumen ohne den Einsatz ma-schineller Kühlung sicherzustellen.
Die Vorgaben der Klimarichtlinie 2008 des BMUB sind bin-dend.
Hinweis:Grundvoraussetzung für das Erreichen des notwendigen Sonnenschutzes ist die Einhaltung des zulässigen Sonnen-eintragskennwertes nach DIN 4108-2 (Februar 2013) Nr. 8.5. Die Einhaltung dieses Wertes ist jedoch kein ausreichender Nachweis für die Erfüllung der Vorgaben aus der Klima-richtlinie 2008 des BMUB.
Nachweise:Der Nachweis zur Einhaltung der sommerlichen Behag-lichkeitsanforderungen ist gemäß der Vorgaben der Klima-richtlinie 2008 des BMVBS zu führen.
Der Leistungsbedarf für die Kältebereitstellung ist durch Vorlage der Kühllastberechnungen nach VDI 2078 für die zu kühlenden Räume bei eingeschwungenem Zustand zu begründen.
Vorlage der Leistungs- und Arbeitsbilanz „Kälte“ zur EW-Bau und Fortschreibung der Unterlage mit den weiteren Planungen. Als Vorlage kann die Bilanzierung gemäß Anla-ge 9 genutzt werden.
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
stunden in Anlehnung an die Angaben der VDI 3807, Teil 4 (2008) bzw. des Schweizerischen Ingenieur- und Architek-tenvereins in der SIA 380/4 (2006) gemäß Anlagen 2 bis 5. Als Vorlage können die Beispielrechnungen der Anlage 5 dienen. Die erstmalige Vorlage des Nachweises erfolgt spätestens mit der EW-Bau. Fortschreibung der Unterlagen mit den weiteren Planungen
Zur Dimensionierung der Elektroversorgung sind die ins-tallierten Anschlusswerte pro m² Netto-Grundfläche sowie die „baumaßnahmenspezifischen“ Vollbetriebsstunden und Gleichzeitigkeitsfaktoren zu verwenden. Die beiden letztge-nannten Angaben sind in Abstimmung mit dem Maßnah-menträger (Eigentümer / Betreiber) und dem Nutzer fest-zulegen. Als Vorlage können die Leistungs- und Arbeitsbilanzen nach Anlagen 6 bis 9 dienen.
Kältebedarf / sommerlicher WärmeschutzFür Räume mit normaler Nutzung sollen grundsätzlich kei-ne gebäudetechnischen Anlagen zur Kühlung vorgesehen werden. Zur Minimierung der äußeren Kühllasten ist daher der Planung eines effizienten sommerlichen Wärmeschut-zes besondere Sorgfalt zu widmen. Darüber hinaus sind die inneren Kühllasten beispielsweise mit Hilfe der Empfeh-lungen im Abschnitt „Anforderungen an die Technikkon-zepte“ zu minimieren. Einfache Lösungen sind anzustre-ben.
Bei Fassaden mit mehr als 30 % (transparentem) Glasanteil ist ein wirksamer äußerer Sonnenschutz in der Regel uner-lässlich. Dies trifft unter Umständen auch auf nördlich ori-entierte Flächen zu. Zu den Anforderungen an den Jahres-Kältebedarf bzw. den sommerlichen Wärmeschutz wird auf die „Richtlinie zu baulichen und planerischen Vorgaben für Baumaßnahmen des Bundes zur Gewährleistung der ther-mischen Behaglichkeit im Sommer“ (Klimarichtlinie 2008 des BMUB (ehemals: BMVBS)) vom 05.12.2008 verwiesen.
Die Notwendigkeit einer Kühlung ist nachzuweisen. Bei al-ternativen Systemen ist eine Wirtschaftlichkeitsberech-nung zu führen.
Insbesondere die Notwendigkeit einer Kühlung von Büros bedarf der ausdrücklichen Raum bezogenen Anforderung
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Liegenschaftsenergie¬konzepten (LEK) im Rahmen des Energetischen Sanierungsfahrplanes Bundesliegenschaften (ESB) zu berücksichtigen.
Hinweis:Da sich EnEV und DIN V 18599 hinsichtlich der Randbe-dingungen für die Bilanzierung etwas unterscheiden, sei an dieser Stelle explizit darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der EnEV maßgebend sind.
Bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Bestandsge-bäuden, die nicht ohnehin im Rahmen des Energetischen Sanierungsfahrplanes Bundesliegenschaften bearbeitet werden, ist die Clearing & Controlling Stelle (CCS) bei der OFD Hannover zu informieren. Es sind Absprachen zu tref-fen, wie die konkrete Baumaßnahme in die Regelsystema-tik der CCS eingefügt werden kann.
EnergiebedarfsberechnungZur Bestimmung der energierelevanten Bedarfswerte des Gebäudes ist das Rechenverfahren der DIN V 18599 anzu-wenden. Die Berechnungen sollen Entwurfs- und Pla-nungshilfsmittel (Grundlage für Variantenvergleiche) sein, die Notwendigkeit technischer Maßnahmen begründen so-wie den Nachweis der energetischen Qualität und die Be-stimmung des zu erwartenden Jahresenergiebedarfs er-möglichen.
Nachweise:Durchführung von Berechnungen der Energiebedarfswerte des Gebäudes nach DIN V 18599 (planungsbegleitend) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. dem Energie-berater.
Hinweis:Um nicht unnötigen Arbeitsaufwand zu erzeugen, sollen auch bei diesen planungsbegleitenden Berechnungen die Vorgaben der EnEV bezüglich der Art und des Umfangs der energetischen Bilanzierung des Gebäudes Anwendung fin-den (Begründung siehe oben).
2. Anforderungen an die TechnikkonzepteEs sind energetisch optimierte Technikkonzepte unter Be-achtung der Wirtschaftlichkeit und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu entwickeln. Von Anfang an muss
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
Hinweis:Planungsbegleitend wird die Anwendung der DIN 4108-2 der empfohlen, um auf einfache Weise ein Gespür für die Wirksamkeit von möglichen Maßnahmen zu entwickeln.
Jahres-PrimärenergiebedarfBasis für die Berechnung der maßgeblichen Energiebe-darfskennwerte für Nichtwohngebäude ist die DIN V 18599.
Wegen der Vorbildrolle öffentlicher Gebäude hinsichtlich des energiesparenden Bauens besteht die Erwartung bei Neubauten sowie bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Bestandsgebäuden, die Anforderungen der Energieein-sparverordnung hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebe-darfs nach Möglichkeit deutlich zu unterschreiten. Bei Bau-maßnahmen im Bestand sind die Zielsetzungen des energetischen Sanierungsfahrplanes für Bundesliegen-schaften zu beachten.
Anforderung:In den Fällen der Änderung, der Erweiterung und dem Aus-bau von Bestandsgebäuden sind die Anforderungen aus dem BMUB-Erlass zur „Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten“ (BI3-8133.2/3) mindestens einzuhalten. Dies bedeutet die Unterschreitung der Anforderungen der EnEV 2013 an den Jahres-Primärenergiebedarf um mindes-tens 20 % bzw. 30% (bei Bezug von Wärme aus KWK-Anla-gen).
Für Neubauten ist seit 01.01.2016 die entsprechende EnEV-Anforderung mindestens einzuhalten.
Empfehlung:Ziel, sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten, ist eine über die vorgenannten Anforderungen hinausgehende und wirtschaftlich darstellbare Unterschreitung der EnEV 2013. Die Zielsetzung des energetischen Sanierungsfahrpla-nes für Bestandsgebäude ist eine Senkung des Primärener-giebedarfs um mindestens 80 % gegenüber der Ausgangssi-tuation.
Nachweis:gemäß EnEV 2009Bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Bestandsge-bäuden sind die Vorgaben zur Erstellung von
7
ten und die Optimierung mit berechneten Werten.
Bei der Planung gebäudetechnischer Ausrüstungen (Heiz-anlagen, Anlagen der Lüftung und Raumkühlung) sind die Empfehlungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektro-technik staatlicher und kommunaler Verwaltungen für öf-fentliche Gebäude (AMEV) weitestgehend zu berücksichti-gen. Das betrifft den Ausrüstungsstandard und die energetisch relevanten Auslegungsparameter. Über diese Anforderungen hinausgehende Konzepte sind zu begrün-den und wirtschaftlich zu bewerten.
HeizungGrundlage für die Planung und den Betrieb der Heizungs-anlagen sind die allgemein anerkannten Regeln der Hei-zungstechnik. Darüber hinaus sind die Regelungen der EnEV, insbesondere die Ausführungen zu der Begrenzung der Bereitschaftsverluste, der Wärmedämmung, dem Ein-satz der Heizungspumpen und den Einrichtungen zur Steuerung und Regelung zu beachten.
Heizungsanlagen sind unter dem Gesichtspunkt der Ver-meidung von Energieverlusten zu planen und müssen an die Raumbedingungen und die Komforterwartungen des Nutzers angepasst sein. Niedertemperatur-Heizsysteme sind zu bevorzugen.
Im Hinblick auf die gute Ausnutzung von Abwärme, bei-spielsweise aus der Strom- bzw. Kälteerzeugung, ist durch entsprechende Anlagengestaltung möglichst umfänglich die Verwendbarkeit von Niedertemperaturwärme zu si-chern.
Das Wärmeverteilnetz ist hinsichtlich Struktur, Lage und Wärmeschutz zu optimieren. Es soll eine optimale Auftei-lung in Heizkreise erzielt werden, die entsprechend ihrer unterschiedlichen Anforderungen einzeln regelbar sind. Ein hydraulischer Abgleich der Rohrnetze ist zu berechnen und bei Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Zur Gewährleistung der Funktion und Regelbarkeit sind die wasserführenden wärmetechnischen Systeme auch hin-sichtlich des Schutzes vor Korrosion, Kalkablagerung und Gasbildung durch mikrobielle Kontaminierung zu optimie-ren.
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
die Wechselwirkung der versorgungstechnischen Anlagen und die Bedienbarkeit durch den Betreiber und/oder Nut-zer berücksichtigt werden.
Zur Begrenzung der sofort bereitzustellenden Investitionen sind die Möglichkeiten für Stufenlösungen zu prüfen.
Die Bauten des Bundes sollen auf ein effizientes Energie-management ausgerichtet sein. Dieses ist Bestandteil eines anzustrebenden übergreifenden Facility-Managements. Im Hinblick auf die Ressourcen- und Umweltschonung sowie die Wirtschaftlichkeit des Gebäudebetriebes kommt der Gebäudeautomation gemäß DIN 276 und DIN 18386 eine Schlüsselrolle zu.
Um bereits in der Neubauplanung die Voraussetzungen für einen späteren effizienten Gebäudebetrieb bzw. eine Be-triebsoptimierung zu schaffen, ist grundsätzlich eine offene Gebäudeleittechnik (GLT), mindestens ein offenes Automa-tisierungssystem, für die betriebstechnischen Anlagen bspw. nach dem Standard des BBR einzusetzen.
Anforderungen:1. einheitliche Datenpunktkennzeichnung - bspw. durch
die Anwendung des Allgemeinen Kennzeichnungssys-tems (AKS) des BBR,
2. einheitliches, offenes Kommunikationsprotokoll: Modbus TCP,
3. Schaffung der Möglichkeit für einen Fernzugriff auf Echtzeitwerte des Anlagenbetriebs (siehe Anlage 1)a) liegenschaftseigener Server der SQL-Daten vorhält
oderb) internetfähige SPS mit integriertem Webserver zur
Visualisierung und zyklischer Datenspeicherung auf einem Server.
4. Bereitstellung von Informationen zum Energiever-brauch zur externen Abspeicherung (siehe Anlage 1)
Empfehlung:Schaffung der Möglichkeit für einen Fernzugriff auf Histo-rienwerte des Anlagenbetriebs (siehe Anlage 1)Die GLT übernimmt die Regelung und Steuerung der Raumheizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie der Raumkühlung. Intelligente Steuerungs- und Regelungs-techniken umfassen das zeit- und ereignisabhängige Schal-
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Soweit maschinelle Lüftung vorgesehen wird, ist für die Luftmenge gemäß DIN EN 15251 die Kategorie II vorzuse-hen (siehe Abschnitt „Außenluftvolumenstrom“). Zuschläge für Raucher sind nicht zu berücksichtigen. Über die mit dieser Luftmenge transportierbare Energie hinausgehende Heiz- oder Kühlleistung ist dem Raum mit Wasser führen-den Systemen zuzuführen.
Planung einer effizienten Wärmerückgewinnung (Rück-wärmezahl ≥ 74 %) bei Zu- und Abluftanlagen; insbesonde-re für größere Anlagensysteme. Die Wirtschaftlichkeit ist nachzuweisen.
Die Ventilatoren sollen einen Gesamt-Wirkungsgrad (Ven-tilator, Transmission, Motor, Frequenzumrichter) von ca. 65 % besitzen.
Die spezifische Ventilatorleistung (SFP) für Lüftungsanla-gen, auch für Anlagen mit Wärmerückgewinnung, soll die Kategorie SFP4 nach EN 13779:2007 nicht übersteigen (ent-spricht max. 0.56 W/(m³/h). Empfohlen wird das Erreichen einer höheren energetischen Qualität.
Anforderung: spezifische Ventilatorleistung - SFP 4Ziel: spezifische Ventilatorleistung - SFP 3 oder besser
Beachtung der AMEV-Empfehlungen „Hinweise zur Pla-nung und Ausführung raumlufttechnischer Anlagen“ (In-ternet: http://www.amev-online.de).
Bei gemäßigten Außentemperaturen sowie bei Nichtnut-zung der Räume ist eine weitgehende Reduzierung oder vollständige Abschaltung der ventilatorgestützten Lüftung zu ermöglichen.
Be- und Entfeuchtung ist nur bei ausdrücklicher raumbe-zogener Anforderung des Nutzers sowie der Zustimmung der Obersten Instanz des Nutzers und der Obersten Techni-schen Instanz (BMUB bzw. BMVg).
Das Luftverteilnetz ist hinsichtlich Struktur, Lage und Wär-meschutz zu optimieren. Es soll eine optimale Aufteilung in Versorgungskreise erzielt werden, die entsprechend ih-rer unterschiedlichen Anforderungen einzeln regelbar sind. Ziel ist die Minimierung der Druckverluste im Kanalnetz:
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
Wärmeerzeuger und Pumpen in den Heizungsanlagen sind exakt zu dimensionieren. Es sind geregelte Pumpen zu ver-wenden.
Bei der Planung der Heizungsanlage sind auch die Anforde-rungen aus dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EE-WärmeG) zu beachten. Gesonderte Anforderungen zu einer Übererfüllung der Vorgaben aus diesem Gesetz werden nicht gestellt.
Planungsgrundlage für den Bereich der Bundeswehr ist die Musterplanung Wärmeversorgungsanlagen.
WarmwasserAnlagen zur Warmwasserbereitung und Bereitstellung müssen, wenn sie nicht von vornherein vermeidbar sind (Bsp. Warmwasserbereitstellung in Büros), rationell mit den Ressourcen Wasser und Energie umgehen und im Sinne ei-ner gesamtwirtschaftlichen Lösung optimiert sein.
Soweit nicht einfach bewertbar, sind zentrale und dezent-rale Warmwasserbereitungssysteme liegenschaftsbezogen zu untersuchen. Dabei ist auch die solargestützte Warm-wasserbereitung in die Betrachtung einzubeziehen.
Die Hygienebestimmungen an das Lebensmittel Trinkwas-ser des DVGW müssen eingehalten werden..Lüftung / RLTGrundsätzlich erhält die freie Lüftung Vorzug vor einer ma-schinellen Lüftung, sofern keine Vorschriften über den zwingenden Einsatz von maschineller Lüftung vorliegen (bspw. Laboratorien) oder der Einsatz maschineller Lüftung in Kombination mit Wärmerückgewinnungsanlagen zu ei-ner Minderung des Heiz-/Kühlenergiebedarfs führt und die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme nachgewiesen wurde.Das Öffnen der Fenster muss in jedem Fall möglich sein, sofern keine sicherheitstechnischen oder andere Gründe dagegensprechen.
Die Notwendigkeit der Installation von Teilklima- und/oder Klimaanlagen ist nachzuweisen. Bei alternativen Sys-temen ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu führen.
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Kälteerzeuger und Pumpen in den Kälteanlagen sind exakt zu dimensionieren. Es sind mehrstufig regelbare Kälteanla-gen sowie geregelte Pumpen zu verwenden.
BeleuchtungGrundsätzlich ist eine weitgehende und optimierte Nut-zung der natürlichen Belichtung anzustreben. Bei Raumtie-fen über 5 m muss die fensternahe Leuchtenreihe separat schaltbar sein. Bei einer Entscheidung zum Einsatz von Lichtlenkeinrichtungen ist der mit solchen Einrichtungen verbundene Wärmeeintrag im Sommer zu berücksichtigen; er darf keinesfalls zu erhöhter maschineller Kühlung füh-ren. Elektrische Beleuchtung soll dem modernsten Stand energiesparender Beleuchtungstechnik entsprechen (Leuchtmittel der EU-Energieeffizienzklasse A). Es gelten die „Vorgaben zur Umsetzung einer modernen und ener-gieeffizienten Beleuchtung“ des BMUB (B12-8135.4/0 vom 25.07.2013). So soll Bürobeleuchtung bspw. eine System-Lichtausbeute von mindestens 75 lm/W haben. In der Regel sind daher Leuchtstofflampen mit EVG oder andere, eben-so effiziente Leuchtmittel vorzusehen. Glühlampen (auch Halogenglühlampen) haben einen sehr hohen Strombedarf und eine geringe Lebensdauer und sind daher für funktio-nale Beleuchtung normalerweise ungeeignet.
Der Einsatz einer präsenzabhängigen Lichtsteuerung ist grundsätzlich vorzusehen. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme ist in einer entsprechenden Betrachtung abzu-klären.
In tageslichtversorgten Bereichen ist der Einsatz einer ta-geslichtabhängigen Steuerung grundsätzlich vorzusehen. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme ist in einer ent-sprechenden Betrachtung abzuklären. Dabei ist davon aus-zugehen, dass mit dieser Maßnahme der beleuchtungsbe-dingte Energieverbrauch in der Regel um 30 % gesenkt werden kann.
Unter Beachtung der EN 12464-1 und der damit anzuneh-menden Wartungsfaktoren (siehe Tabelle 2) sind folgende Richtwerte für den Strombedarf Beleuchtung einzuhalten (siehe Tabelle 3). Bezugsfläche ist die beleuchtete Netto-grundfläche.
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
Anforderung: max. 1.500 Pa je KanalnetzEmpfehlung: < 1.200 Pa je Kanalnetz
Ein Druckabgleich der Kanalnetze ist zu berechnen und bei Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen.
Die Ventilatoren in den Lüftungsanlagen sind exakt zu di-mensionieren und sollen mindestens 2-stufig, nach Mög-lichkeit jedoch stufenlos in ihrer Drehzahl regelbar sein.
KühlungEs gilt der Grundsatz, weitestgehend auf maschinelle Küh-lung zu verzichten. Büros sind beispielsweise so zu planen, dass sie im Regelfall ohne maschinelle Kühlung auskom-men. Äußere Kühllasten sind durch bauliche Maßnahmen, innere Kühllasten durch den Einsatz energieeffizienter Ge-räte (siehe Pkt. „Betriebseinrichtungen im Büro) zu mini-mieren. Die Notwendigkeit einer Kühlung ist nachzuwei-sen. Bei alternativen Systemen ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu führen.Im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Rückkühlung mit-tels Außenluft-Kühlern (Rückkühlwerke) ist durch entspre-chende Anlagengestaltung möglichst umfänglich der Ein-satz von Hochtemperatur-Kühlung vorzusehen.
Kälteanlagen sind unter dem Gesichtspunkt der Vermei-dung unnötiger Energieverluste zu planen und müssen an die Raumbedingungen und die Komforterwartungen des Nutzers angepasst sein.
Als Antriebsenergie für die aktive Kühlung sollten vorran-gig Abwärme- oder regenerative Energieressourcen genutzt werden. Der Einsatz fossiler Energieträger sollte vermieden werden.Das Kälteverteilnetz ist hinsichtlich Struktur, Lage und Wärmeschutz zu optimieren. Es soll eine optimale Auftei-lung in Kältekreise erzielt werden, die entsprechend ihrer unterschiedlichen Anforderungen einzeln regelbar sind. Ein hydraulischer Abgleich der Rohrnetze ist zu berechnen und bei Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Zur Gewährleistung der Funktion und Regelbarkeit sind die wasserführenden wärmetechnischen Systeme auch hin-sichtlich des Schutzes vor Korrosion, Kalkablagerung und Gasbildung durch mikrobielle Kontaminierung zu optimie-ren.
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Unter Beachtung der EN 12464-1 und der damit anzuneh-menden Wartungsfaktoren (siehe Tabelle 2) sind folgende Richtwerte für den Strombedarf Beleuchtung einzuhalten (siehe Tabelle 3). Bezugsfläche ist die beleuchtete Netto-grundfläche.
Die Tageslichtnutzung ist durch hohe Reflexionsgrade der raumumschließenden Oberflächen zu unterstützen (Decke ≥0,7; Wände ≥0,5; Boden ≥0,2). Auf der Arbeitsfläche sollte ein Tageslichtquotient im Mittel von 0,9 % erreicht werden.
Geringe Leuchtdichteunterschiede zwischen Arbeitsplatz-bereich (500 lx) und Umfeld (300 lx) sind zu gewährleisten. Dabei sollte die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (g1 = Emin/E) im Bereich der Sehaufgabe mindestens 0,7 und im Bereich des Umfeldes mindestens 0,5 sein.
Betriebseinrichtungen Die Tabelle 4 enthält Zielwerte für den elektrischen Leis-tungsbedarf der energieeffizienten Betriebseinrichtungen im Büro. Die Werte stammen aus der VDI 3807, Blatt 4: 2008 bzw. der SIA 380/4:2006.
Anlage B4- Energetisches Pflichtenheft
Zone Pmax.spez in W/m²
Grenzwert Zielwert
Einzel- und Gruppenbüro(max. 6 Arbeitsplätze)
12 8
Sitzungszimmer, Besprechungsraum, Konferenzsaal
12 8
Verkehrsflächen 4 2
Teeküche 7 4
Lager, Technik, Archiv 7 2
WC und Sanitärräume 7 4
weitere Zonen siehe Anlage 2
Tabelle 3: Ziel- und Grenzwerte für die spezifische installierte Leis-tung für Beleuchtung in Bundesbauten nach VDI 3807-4 (2008)
Die Tageslichtnutzung ist durch hohe Reflexionsgrade der raumumschließenden Oberflächen zu unterstützen (Decke ≥0,7; Wände ≥0,5; Boden ≥0,2). Auf der Arbeitsfläche sollte ein Tageslichtquotient im Mittel von 0,9 % erreicht werden.
Geringe Leuchtdichteunterschiede zwischen Arbeitsplatz-bereich (500 lx) und Umfeld (300 lx) sind zu gewährleisten. Dabei sollte die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (g1 = Emin/E) im Bereich der Sehaufgabe mindestens 0,7 und im Bereich des Umfeldes mindestens 0,5 sein.
Der Einsatz einer präsenzabhängigen Lichtsteuerung ist grundsätzlich vorzusehen. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme ist in einer entsprechenden Betrachtung abzu-klären.
In tageslichtversorgten Bereichen ist der Einsatz einer ta-geslichtabhängigen Steuerung grundsätzlich vorzusehen. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme ist in einer ent-sprechenden Betrachtung abzuklären. Dabei ist davon aus-zugehen, dass mit dieser Maßnahme der beleuchtungsbe-dingte Energieverbrauch in der Regel um 30 % gesenkt werden kann.
Zone Beleuchtungsstärke in lx
Büroräume• Arbeitsbereich (Bereich der Sehaufgabe)• Randbereich
500300
Sitzungszimmer, Besprechungsraum, Konferenzsaal
500
Verkehrsflächen• Flur• Treppen
100150
Teeküche 200
Lager, Technik, Archiv• mit Leseaufgabe• ohne Leseaufgabe
300100
WC und Sanitärräume 200
weitere Zonen siehe Anlage 2
Tabelle 2: ausgewählte Wartungswerte der Beleuchtungsstärke in Bundesbauten nach EN 12464-1 (2002)
11Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
Bürogebäude Leistungsaufnahme in W
Betriebszustand
ein bereit aus
PC (Röhrenbildschirm) 90 7 0
PC (Flüssigkristall-Bildschirm) 70 7 0
Notebook 15 2 1
Tintenstrahl-Drucker 10 2 0
Laser-Drucker 100 2 0
Telefon 1 1 -
Fax 10 2 -
Kopierer 100 20 0
Scanner 10 2 0
Tabelle 4: Zielwerte für die spezifische installierte Leistung für ener-gieeffiziente Betriebseinrichtungen im Büro in Bundesbauten nach VDI 3807-4 (2008) bzw. SIA 380/4:2006 in W
Diverse TechnikÜber die vorgenannten elektrischen Verbraucher hinaus ist allgemein darauf zu achten, dass die geplanten Anlagen grundsätzlich effizient mit der für ihren Betrieb eingesetz-ten Energie umgehen. Die nachfolgende Tabelle enthält Anhaltswerte, mit denen die Energieeffizienz einer geplan-ten Anlage bewertet werden kann.
Zone spez. Energiebedarf in kWh/(m²a)
Grenzwert Zielwert
Aufzüge 1,5 -
Pumpen (Heizung) 2 1
Zentrale EDV• Ausstattungsgrad „gering“• Ausstattungsgrad „mittel“• Ausstattungsgrad „hoch“
1,55
20
---
Küche (warme Essenszubereitung) 7 5
Cafeteria 0,3 0,2
Schwachstromanlagen (TK, BMA, usw.)
2 -
Tabelle 5: Ziel- und Grenzwerte für die spezifische Energiebedarf für diverse technische Anlagen nach VDI 3807-4 (2008) bzw. SIA 380/4 (2006)
Nachweise: Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Wirtschaftlichkeitsberechnungen/-nachweise soweit
erforderlich Kühllastberechnung (dynamisch) nach VDI 2078 Ggf. dynamische thermische Gebäudesimulation nach
Maßgabe der BMVBS-Klimarichtlinie vom Dezember 2008
Leistungs- und Arbeitsbilanzen (Wärme-, Strom, Kälte, etc.)
Tageslichtsimulation zum Nachweis des geforderten Ta-geslichtquotienten auf der Arbeitsfläche.
Beleuchtungssimulation für Hauptnutzungszonen (Büros, Flure, Besprechung, etc.)
3. MesstechnikIm Hinblick auf die Minimierung des Energieverbrauchs im späteren Betrieb sind die messtechnischen Vorausset-zungen zur Erfassung der energieökonomischen Kennwer-te (Leistungen und Energiemengen) und damit zur Trans-parenz des Energieverbrauches zu schaffen. Damit sind gleichzeitig periodisch aussagekräftige Informationen zu ermöglichen.
Die Vorgaben aus der Planung (Soll-Werte) sollen später mit den Verbrauchswerten aus der Nutzung und der Be-triebsphase (Ist-Werte) im Sinne eines energetischen Moni-toring verglichen werden. Dabei festgestellte Differenzen zwischen Soll- und Istwerten sind im Nachgang zu unter-suchen, um Grundlagen für die Ursachenbeseitigung zu schaffen.
Es sind die technischen Voraussetzungen für die nach Bau-fertigstellung vorgesehene Auswertung der erreichten Energieeffizienz zu schaffen. Dies betrifft sowohl die Ener-gieverbrauchsauswertung als auch ggf. die wissenschaftli-che Begleitung innovativer Lösungen. Technische Voraus-setzungen sind neben der Installation der erforderlichen Messtechnik die strukturierte Ablage der Messwerte auf Datenbanken sowie die Schaffung der technischen Mög-lichkeiten zur Datenfernabfrage.
Anforderungen:Erarbeitung eines Mess- und Auswertekonzeptes; mindes-tens Umsetzung der AMEV-Empfehlungen EnMess 2001
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fische Vorgaben des Maßnahmenträgers (Eigentümer) und ggf. Nutzers berücksichtigt werden, auch wenn diese über die Anforderungen des Leitfadens Nachhaltiges Bauen hin-ausgehen. Diese Vorgaben bedürfen jedoch der ausdrückli-chen Anforderung des Maßnahmenträgers bzw. Nutzers sowie der Zustimmung ihrer jeweiligen Obersten Instanzen und der Zustimmung der Obersten Technischen Instanz (BMUB bzw. BMVg).
Vorgaben, die über die Anforderungen des Energetischen Pflichtenhefts hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Anforderung des Maßnahmenträgers (Eigentümer) und ggf. Nutzers sowie der Zustimmung ihrer jeweiligen Obersten Instanzen, die diese auch haushaltsbegründend gegenüber dem BMF vertreten muss.
Die im energetischen Pflichtenheft aufgeführten Nachwei-se sind von der Baudurchführenden Ebene der Bauverwal-tung zu erbringen. Sie sind dem Energiebeauftragten zur Prüfung vorzulegen.
Die Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) und die Ent-wurfsunterlage-Bau (EW-Bau) sind dem Energiebeauftrag-ten zur fachtechnischen Stellungnahme vorzulegen, gleich-falls alle energetisch relevanten Leistungsverzeichnisse.Energierelevante Abweichungen zur EW-Bau sind mit dem Energiebeauftragten abzustimmen. Bei erheblichen Abwei-chungen bzw. wenn zusätzliche Kosten zu veranschlagen sind, ist gemäß RBBau Abschnitt E zu verfahren. Die Obers-te Technische Instanz (BMUB bzw. BMVg) behält sich dabei eine Mitwirkung zum Zwecke der Einhaltung der Kosteno-bergrenze vor.
5. Anforderungen an die EnergieversorgungFür die Versorgung eines Gebäudes oder einer Liegenschaft mit Wärme, Strom und Kälte ist ein vorbildliches ökologi-sches Energieversorgungskonzept unter den Aspekten
Minimierung des Primärenergieaufwandes Umweltentlastung Nutzung regenerativer Energien Wirtschaftlichkeit Versorgungssicherheit
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
Empfehlung:Zur Schaffung minimaler Voraussetzungen bezüglich der Analyse für die Ursachen von Mehrverbräuchen, wird eine messtechnische Ausstattung mindestens der primären und sekundären Verteilkreise (Beispiel: Wärmezähler sowohl für den Wärmeerzeuger (primär) als auch Wärmezähler für die Heizkreise (sekundär)) empfohlen.
Hinweis:Anlage 1 enthält bereits einige mögliche zu erfassende Pa-rameter.
Nachweis:Vorlage eines Mess- und Auswertekonzeptes einschließlich Datenpunktliste sowie eines technischen Konzeptes der Datenabfrage/-fernübertragung im Rahmen der Gebäude-leittechnik zur Entwurfsplanung (EW-Bau)
4. Einbeziehung eines unabhängigen Energiebeauf-tragten in die Planung und Bauausführung
Bei Baumaßnahmen, deren energetische Zielstellungen über die Anforderungen aus dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen hinausgehen, ist, durch die baudurchführende Ebe-ne, ein unabhängiger Energiebeauftragter in die Planung und die Bauausführung umfassend einzubeziehen. In aus-gewählten Bundesbaumaßnahmen wird diese Funktion beispielsweise durch den Bundes-Energiebeauftragten aus-gefüllt. Gegebenenfalls sind zur Erfüllung der Anforderung freiberuflich Tätige zu beauftragen.Der Energiebeauftragte erstellt ein energetisches Pflichten-heft für die spezifische Baumaßnahme und ist für dessen Erfüllung durch die aktive Begleitung des Planungsprozes-ses (Teilnahme an Projektberatungen, Erarbeitung von Stel-lungnahmen, Beratung der Projektbeteiligten, insbesonde-re Bauverwaltung und Nutzer) mit einzubinden. Der Energiebeauftragte ist zu den Projektberatungen und -be-sprechungen mit energetisch relevanten Themen einzula-den.
Die Forderungen des Leitfadens Nachhaltiges Bauen hin-sichtlich der einzuhaltenden energetischen Kennwerte der versorgungstechnischen Einrichtungen sind grundsätzlich bindend. Davon abweichend können für die Planung spezi-
13Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
zu entwickeln. Dabei gilt es auch, die Eckpunkte für ein in-tegriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregie-rung und die Anforderungen aus dem Erneuerbare-Energi-en-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Ausweitung der Nutzung von KWK-Anla-gen, den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmebereich, den Einsatz intelli-genter Messverfahren für den Stromverbrauch und die Ein-führung moderner Energiemanagementsysteme.
Für eine Entscheidung hinsichtlich eines optimalen Ener-gieversorgungskonzeptes müssen Verbrauchsprognosen für Wärme, Strom und ggf. Kälte sowie Bilanzen bzgl. der zu erwartenden CO2-Emissionen vorgelegt werden. In be-triebswirtschaftliche Vergleiche von Versorgungsvarianten sind ex-terne Kosten, z.B. Kosten für die Beseitigung von Folgen aus CO2-Emissionen (80,- €/t), einzubeziehen.
Folgende Anwendungen zur Energieversorgung eines Ge-bäudes bzw. einer der Liegenschaft stehen im Vordergrund:
Aktive SonnenenergienutzungDie Nutzung solarer Energie zur Wärmeerzeugung oder zur Stromerzeugung ist unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Bei Nutzung von Wärme aus KWK-Anlagen ist die photovoltaische Nutzung sola-rer Energie zu bevorzugen.
ErdwärmenutzungDie Einbindung der Nutzung von Erdwärme in das tech-nische Konzept ist unter dem Gesichtspunkt der Wirt-schaftlichkeit zu prüfen.
Kühlung/Freie KühlungZur Deckung eines Kältebedarfs ist die Möglichkeit der Nutzung freier Kühlung zu optimieren. In diesem Punkt haben Sorptionsanlagen, wegen ihrer größeren Rück-kühlwerke, Vorteile gegenüber den Kompressionsanla-gen. Die Entscheidung hinsichtlich des am besten geeig-neten Anlagenkonzeptes ist auf der Basis der primärenergetischen Jahres-Bilanzierung des gesamten Kälteerzeugungsprozesses zu treffen.
Wärmerückgewinnung/AbwärmenutzungEinen hohen Stellenwert bei der Verminderung des Ein-satzes fossiler Energieträger haben auch Wärmerückge-winnung und Abwärmenutzung.
Kraft-Wärme-KopplungDer Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Verminderung des Einsatzes von Primärenergie und CO2-Emissionen ist zu prüfen (siehe hierzu auch die Ausführungen zur aktiven Solarenergienutzung).
Regenerative EnergienIn das Energieversorgungskonzept eines Gebäudes bzw. einer Liegenschaft soll eine weitgehende Nutzung rege-nerativer Energien eingebunden werden. Es besteht die Erwartung, mindestens xx % 1 des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien (Basis Primärenergie) zu decken. Unter regenerativen Energiequellen für die Berechnung der regenerativen Deckungsrate sind die messbaren, selbstgenutzten Beiträge:
• der solaren Systeme (Solarthermie, Photovoltaik),• der Freien Kühlung,• der Erdwärme-/kältenutzung,• anderer Umweltenergie (Wind, Biomasse, Wasser-
kraft, etc.)zu verstehen. Beim Einsatz von Biomasse zur Wärme- und/oder Stromerzeugung (bspw. BHKW oder Holzpel-letkessel) sind die erzeugten Energiemengen heranzu-ziehen
Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequel-len hat grundsätzlich gebäude- bzw. liegenschaftsbezogen zu erfolgen. Abweichungen hiervon sind durch eine Wirt-schaftlichkeitsberechnung zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Nutzers, des Maßnahmenträgers (Eigen-tümer / Betreibers), ggf. des Energiebeauftragten sowie des BMUB bzw. des BMVg und des BMF.
1 Prozentualer Anteil ist durch Ersteller des Pflichtenheftes für eine Baumaßname zu ermitteln und einzutragen.
14
Die regenerative Deckungsrate eines Gebäudes oder einer Liegenschaft ist auf Basis der Primärenergie zu ermitteln. Für die Bestimmung des Primärenergieanteils durch die, im Gebäude oder der Liegenschaft, genutzten regenerati-ven Energien ist hierfür der Primärenergiefaktor des von ihnen substituierten Energieträgers zu verwenden (Bei-spiel: Strom aus PV-Anlagen wird mit dem Wert 1,8 (gemäß EnEV 2013, Stand: 01/2016) multipliziert). Der Quotient aus primärenergetisch bewerteter erneuerbarer Energie und dem gesamten Primärenergiebedarf ergibt die regenerative Deckungsrate.
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
15
Anlage 1 – Gebäudeautomation / Energiemanagement
Nachfolgende Informationen sind grundsätzlich zur externen Abspeicherung für jedes Gebäude individuell (gebäude-scharf) bereitzustellen: Jahres-Wärmeverbrauch der Liegenschaft gesamt (Anforderung) einzelne Heizkreise (Empfehlung) Jahres-Stromverbrauch der Liegenschaft (gesamt) (Anforderung) Jahres-Wasserverbrauch der Liegenschaft (gesamt) (Anforderung)
Jahres-Erträge regenerative Energien (Anforderung) PV gesamt selbstgenutzt Solarthermie Erdwärmetauscher … Angaben zu den eingesetzten Energieträgern und deren CO2-Emissionsfaktoren (Anforderung
Nachfolgende Informationen sind in der Liegenschaft für jedes Gebäude individuell (gebäudescharf) vorzuhalten und dort für das operative Energiemanagement mittels der Gebäudeautomation zu verwerten, wobei gebäudescharfe Messeinrich-tungen für Strom, Wärme und Wasser grundsätzlich vorzuhalten sind:
Echtzeitdaten Wärmeverbrauch - Gesamt (hier aufzulösen in die Daten eines Wärmemengenzählers (Arbeit, Leistung, T_Vorlauf, T_Rücklauf, Wassermenge, Volumenstrom) (Anforderung) - Einzelne Heizkreise (Empfehlung) Stromverbrauch - Gesamt (aufzulösen in Arbeit, Leistung, Spannung und Strom) (Anforderung) - Unterverteilungen (Empfehlung) Wasserverbrauch (gesamt) (Wassermenge und Volumenstrom) (Anforderung) Erträge regenerative Energie (Anforderung) - PV - Solarthermie - Erdwärmetauscher - … Temperatur - Heizung (Vor- und Rücklauftemperatur) - Wärmeerzeugung (Anforderung) - Heizkreise (Empfehlung) - Wärmerückgewinnung (Empfehlung) - Lüftung (Lufteintritt und Luftaustritt je RLT-Zentrale) (Empfehlung) Klimadaten (Anforderung) - Temperatur - Rel. Feuchte - Strahlungsdaten - … Historische Daten (Empfehlung) Bestandteile wie bei Echtzeitdaten
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
16
Anlage 2 – Elektroenergiebedarf Beleuchtung
Nutzung Beleuchtungsstärke (Wartungswert)lx
installierte Leistung und zugeordnete Voll-Betriebszeit (zur Nachweisführung)
Grenzwert Zielwert
W/m²NGF h/a W/m²NGF h/a
1 Einzelbüro, ein bis zwei Arbeitsplätze 500 12 1200 8 550
2 Gruppenbüro, drei bis sechs Arbeitsplätze 500 12 1550 8 750
3 Großraumbüro, ab sieben Arbeitsplätze 500 11 2200 7 1950
4 Besprechung, Sitzung, Seminar 500 13 1600 8 550
5 Klassenzimmer (Schulen) 500 7 650 4 400
6 Hörsaal, Auditorium 500 12 1050 7 650
7 Kantine 200 5 1050 3 600
8 Restaurant 200 8 3350 6 2500
9 Küche in Nichtwohngebäuden 500 14 2850 8 2350
10 Küche - Vorbereitung, Lager 300 9 2400 5 1250
11 WC und Sanitärräume in Nichtwohngebäuden 200 7 1200 4 100
12 Sonstige Aufenthaltsräume 300 8 1550 5 550
13 Nebenflächen (ohne Aufenthaltsräume) 100 4 400 2 250
14 Verkehrsflächen 100 4 1600 2 650
14 a Verkehrsflächen ohne Tageslicht 100 4 2550 2 2250
15 Lager, Technik, Archiv 100 3 1850 2 200
16 Lager, Technik, Archiv mit Leseaufgabe 300 6 1850 3 200
17 Serverraum 500 15 2700 8 1100
18 Werkstatt, Montage, Fertigung 500 11 1600 6 1600
19 Messe/Kongress (Allgemeinbeleuchtung) 300 6 500 4 500
20 Ausstellungsräume, Museum
(konservatorische Anforderungen)
300 7 1350 6 750
21 Bibliothek - Lesesaal 500 10 2500 7 1350
22 Bibliothek - Freihandbereich 200 6 2250 3 1100
23 Bibliothek - Magazin und Depot 200 3 1750 2 350
24 Sporthalle 300 7 2600 4 1050
25 Parkhäuser (Büro- und Privatnutzung) 75 3 1500 1 200
26 Tiefgaragen (Büro- und Privatnutzung) 75 3 1900 1 250
27a Parkhäuser (öffentliche Nutzung) 75 4 3200 1 1050
28 Tiefgaragen (öffentliche Nutzung) 75 4 4050 1 1300
Hinweise:1. Werte in Spalte 3 „Beleuchtungsstärke (Wartungswert) in Anlehnung an EN 12464-1:2002 bzw. DIN V 18599-10:2007; Werte in den Spalten 4 bis 7 in Anlehnung an VDI 3807-4:2008 bzw. SIA 380/4:2006.2. Randbedingungen für Ausstattung/Technisierungsgrad
Grenzwert Zielwert
spez. inst. Leistung:Refelexionsgrade 0,7; 0,5; 0,2Leuchtmittel mit Lichtausbeute >75 lm/WLeuchtenwirkungsgrad 70%
Raumflexionsgrade 0,8; 0,5; 0,3Leuchtmittel mit Lichtausbeute >90 lm/WLeuchtenwirkungsgrad 85%
Vollbetriebszeit
Verhältnis Fenster- zu Bodenfläche 30%Hand- bzw. ZeitsteuerungTageslichtbereiche ohne Präsenzmeldersonstige Bereiche mit Präsenzmelder
Verhältnis Fenster- zu Bodenfläche 30%tageslichtabhängige SteuerungTageslichtbereiche mit Präsenzmeldersonstige Bereiche mit Präsenzmelder
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
17Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
Nutzung installierte Leistung und zugeordnete Voll-Betriebszeit (zur Nachweisführung)
Grenzwert Zielwert
W/m² h/a W/m² h/a
1 Einzelbüro 2,4 3250 1,4 3250
2 Gruppenbüro (zwei bis sechs AP) 2,4 3250 1,4 2381
3 Großraumbüro (ab sieben AP) 3,6 3250 2,1 2381
4 Besprechung/Sitzung/Seminar 9,1 3250 5,3 1947
5 Klassenzimmer (Schulen) 6,1 1800 3,5 1453
6 Hörsaal, Auditorium 18,2 1297 10,6 1156
7 Kantine 10,9 1412 6,4 1245
8 Restaurant 10,9 2788 6,4 1896
9 Küche in Nichtwohngebäuden 55,0 3662 32,0 3662
10 Küche - Vorbereitung, Lager 9,1 3326 5,3 3327
11 WC und Sanitärräume in Nichtwohngebäuden 3,8 3250 2,2 3250
12 Sonstige Aufenthaltsräume 4,2 3250 2,5 1947
13 Nebenflächen ohne Aufenthaltsräume 0,9 3250 0,5 3250
14 Verkehrsflächen 0,0 0 0,0 0
15 Lager 0,9 3250 0,5 3250
16 Serverraum 0,8 3865 0,5 2314
17 Rechenzentrum 0,8 3865 0,5 2314
18 Werkstatt 12,1 2750 7,1 2750
19 Messe/Kongress 4,2 1147 2,5 1147
20 Ausstellungsräume und Museum 1,2 6000 0,7 4842
21 Bibliothek - Lesesaal 10 2500 7 1350
21 Bibliothek - Lesesaal 7,9 2188 2,8 2284
22 Bibliothek - Freihandbereich 1,2 2188 0,7 2284
23 Bibliothek - Magazin und Depot 1,8 4200 1,1 3158
24 Sporthalle 1,8 5100 1,1 3363
25 Parkhäuser für Büro- und Privatnutzung 4,9 2132 2,8 1623
27 Parkhäuser für öffentliche Nutzung 9,7 3145 5,7 2105
Hinweise:1. Werte in den Spalten 3 bis 6 in Anlehnung an VDI 3807-4:2008 bzw. SIA 380/4:2006.2. Randbedingungen für Ausstattung/Technisierungsgrad
Anlage 3 – Elektroenergiebedarf Luftförderung
Grenzwert Zielwert
spez. inst. Leistung:
hygienischer MindestluftwechselKühlung über wasserführendes SystemDruckverlust max. 1.500 PaGesamtwirkungsgrad 65%SFP max. 2.000 W/m³/s (SFP 4)
hygienischer MindestluftwechselKühlung über wasserführendes SystemDruckverlust max. 1.200 PaGesamtwirkungsgrad 65%SFP max. 1.250 W/m³/s (SFP 3)
Vollbetriebszeit Regelung 2-stufig Regelung stufenlos
18
Anlage 4 – Elektroenergiebedarf Kühl-Kälte
Nutzung installierte Leistung und zugeordnete Voll-Betriebszeit (zur Nachweisführung)
Grenzwert Zielwert
W/m² h/a W/m² h/a
1 Einzelbüro 10 522 10 213
2 Gruppenbüro (zwei bis sechs AP) 11 542 10 211
3 Großraumbüro (ab sieben AP) 14 690 14 212
4 Besprechung/Sitzungszimmer/Seminar 21 351 21 189
5 Klassenzimmer (Schulen) 17 132 17 114
6 Hörsaal, Auditorium 46 121 45 113
7 Kantine 26 126 26 119
8 Restaurant 26 237 25 235
9 Küche in Nichtwohngebäuden 130 258 129 266
10 Küche - Vorbereitung, Lager 25 298 24 285
11 WC und Sanitärräume in Nichtwohngebäuden 18 134 17 116
12 Sonstige Aufenthaltsräume 15 296 14 236
13 Nebenflächen ohne Aufenthaltsräume 5 265 5 194
14 Verkehrsfläche 3 257 3 84
15 Lager 5 236 5 166
16 Serverraum/Rechenzentrum 41 6301 40 1532
17 Werkstatt 30 169 30 157
18 Messe/Kongress 14 131 14 106
19 Austeilungsräume und Museum 7 258 7 175
20 Bibliothek - Lesesaal 17 455 17 284
21 Bibliothek - Freihandbereich 7 462 6 336
22 Bibliothek - Magazin und Depot 7 214 6 167
23 Sporthalle 8 387 8 312
Hinweise:1. Werte in den Spalten 3 bis 6 in Anlehnung an VDI 3807-4:2008 bzw. SIA 380/4:2006.2. Randbedingungen für Ausstattung/Technisierungsgrad
Grenzwert Zielwert
spez. inst. Leistung:
Fensterflächenanteil 60%außenliegender SonnenschutzJahresarbeitszahl ca. 4Kaltwassertemperatur 14/18°CRegelung mehrstufig
Fensterflächenanteil 40%außenliegender SonnenschutzJahresarbeitszahl ca. 4Kaltwassertemperatur 14/18°CRegelung mehrstufig
Vollbetriebszeit ohne Freikühlbetrieb mit Freikühlbetrieb
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
19Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
20
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Leitfaden Nachhaltiges Bauen - Anlagen
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
21
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Leitfaden Nachhaltiges Bauen - Anlagen
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
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Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Leitfaden Nachhaltiges Bauen - Anlagen
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
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Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Leitfaden Nachhaltiges Bauen - Anlagen
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
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Leitfaden Nachhaltiges Bauen - Anlagen
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
25
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Leitfaden Nachhaltiges Bauen - Anlagen
Anlage 5 – Beispielberechnungen zur Ermittlung von energetischen Ziel- und Grenzwerten
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
26
Anlage 6 – Elektroenergiebilanz
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Anlage 7 – Leistungs- und Arbeitsbilanz Elektroenergiebedarf Beleuchtung
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Anlage 7 – Leistungs- und Arbeitsbilanz Elektroenergiebedarf Beleuchtung
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
28
Anlage 8 – Leistungs- und Arbeitsbilanz Elektroenergiebedarf Luftförderung
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Anlage 8 – Leistungs- und Arbeitsbilanz Elektroenergiebedarf Luftförderung
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
29
Anlage 9 – Leistungs- und Arbeitsbilanz Kältebedarf
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Anlage 9 – Leistungs- und Arbeitsbilanz Kältebedarf
Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
30 Anlage B4 - Energetisches Pflichtenheft
1
B5 Bericht zur Bewertung der Nachhaltigkeit
Zur frühen Abschätzung der Umsetzung von einzelnen Nachhaltigkeitskriterien in der Planungsphase und deren Auswirkungen auf eine Gesamtbewertung für ein Gebäude gemäß des BNB, ist ein Erläuterungsbericht zur Nachhal-tigkeit aufzustellen. Dieser dient als Entscheidungshilfe für die Oberste Technische Instanz im Bundesbauministerium oder vergleichbarer Oberster Technischer Instanzen der Länder / Kommunen im Zuge der Zustimmung zur Ent-scheidungsunterlage-Bau (oder vergleichbarer Unterlagen). Die Aufstellung kann durch die zuständigen Projektreferate oder durch die Einbindung qualifizierter Dritter erfolgen.
Je nach Einstufung des Gebäudes nach „Standardgebäude“ oder „besonderes Gebäude“ werden zum Zustimmungszeit-punkt verschiedene Planungstiefen im Projekt erreicht sein, die entsprechend zu dokumentieren sind und auf des-sen Basis eine Nachhaltigkeitsbewertung zu führen ist.
Die erste Bewertung bzw. die erste Erstellung eines Erläute-rungsberichtes erfolgt spätestens mit Kostenfestlegung zum Bauvorhaben. Je nach Komplexität des Bauvorhabens sind darauf aufbauende Bewertungen (z. B. zur EW-Bau) vorzunehmen.
Im Zuge der Aufstellung des Erläuterungsberichtes sind qualitative und quantitative Abschätzungen der BNB-Kri-terien, die grundsätzlich auf den Ergebnissen des Pre-Checks aufbauen, durchzuführen und entsprechend ihrer Ergebnisse im Hinblick auf die angestrebte Gesamtqualität des Gebäudes zu bewerten. Dabei sollten die dafür erfor-derlichen notwendigen Maßnahmen benannt werden.
Insgesamt ist eine Bewertung der Einzelkriterien, der Hauptkriteriengruppen sowie eine Gesamtbewertung mit Bestimmung des Gesamterfüllungsgrades vorzunehmen und dem Bericht voranzustellen.
Der beigefügte Bericht dient als Orientierungshilfe zur Er-stellung eines Erläuterungsberichtes, soweit keine verein-heitlichten Musteranlagen zur RBBau oder Dokumentati-onsanforderung des BNB vorliegen..
Anlage B5- Bericht zur Bewertung der Nachhaltigkeit
2 Anlage B5 - Bericht zur Bewertung der Nachhaltigkeit
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Ersatzneubau Umweltbundesamt „UBA 2019“ 02.05.2010
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Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung - im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Referat II 5 Nachhaltiges Bauen e-mail: [email protected]
Bericht zurBewertung der Nachhaltigkeit
Stand ES-Bau „UBA 2019“
Genutzte Unterlagen � Entwurfsunterlage Bau „UBA 2019“ � Protokolle der Planungsrunde � Tragwerksplanung � Brandschutz � Grundrisse � Landschaftsplanung
Allg. Hinweis Im Rahmen der Bewertung des UBA 2019 gemäß BNB auf Basis der Entwurfsunter-lage Bau (ES-Bau), wurde noch keine vollständige LCA, LCC-Berechnung (mit der Programm-Software LEGEP) durchgeführt, sondern es wurden die Erfüllungsgrade auf Basis der ES-Bau sinnvoll vorabgeschätzt bzw. mit einer Hilfstabelle (Anlage 1) zur frühen Abschätzung des Barwertes gearbeitet. In einer ersten am 12.01.2010 durchgeführten BNB-Bewertung auf Basis des Erläu-terungsberichtes erzielte das Gebäude einen Gesamterfüllungsgrad von ca. 70%, wobei die Hauptkriteriengruppe „Soziokulturelle und funktionale Qualität“ insgesamt am schlechtesten abschnitt. Dies lag unter anderem daran, dass die erforderlichen Festlegungen zu den Komfortfragen noch nicht ausreichend erfolgt waren.
Ersatzneubau Umweltbundesamt „UBA 2019“ 02.05.2010
2 / 16
Aufsteller:Dipl.-Ing. Nicolas Kerz Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Referat II 5 Nachhaltiges Bauen Telefon: 030 18401-3402 Fax: 030 18401-3409 E-Mail: [email protected] Fasanenstraße 87, 10623 Berlin Bewertung der Nachhaltigkeitskriterien des BNB Stand ES-Bau Übersicht zum Ergebnis der Bewertung: Ökologische Qualität: 87 % Erfüllungsgrad Ökonomische Qualität: 70 % Erfüllungsgrad Soziokulturelle und funktionale Qualität: 66 % Erfüllungsgrad Technische Qualität: 83 % Erfüllungsgrad Prozessqualität: 79 % Erfüllungsgrad Gesamterfüllungsgrad: 76,7 % Erfüllungsgrad Mit Bewertungsstand ES-Bau, liegen deutlich besser Daten vor, so dass die Bewer-tung einen Gesamterfüllungsgrad von 76,7 % ergab. Somit liegt das Gebäude derzeit im oberen Silberbereich (Gold 80% Erfüllungsgrad). Die Bewertungstabelle des BNB (Anlage 2) gibt eine Übersicht zu den Einzelkriterien und ihren Erfüllungsgraden. Dabei sind die schon heute relativ sicheren Ergebnisse grün, die noch variablen Ergebnisse gelb hinterlegt worden. Je nach Planungstiefe, Detaillierungsgrad und Verankerung der Nachhaltigkeitsziele sind Ergebnisschwankungen zu erwarten. Im folgenden Teil werden die Bewertungsergebnisse für die Einzelkriterien erörtert. 1 Ökologische QualitätAllg. Vorbemerkung: Die globalen Wirkungen, adressiert in den Kriterien 1.1.1 bis 1.1.5, können im Rahmen der Bewertung zum Stand ES-Bau nur qualitativ abge-schätzt werden, da der Programmanbieter trotz Zusage, die Einbindung der Öko-bau.dat des BMVBS in das LEGEP Programm nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen konnte. Die Abschätzungen lassen entsprechende Spielräume im Rahmen der Ge-samtprognose zu, somit sind positive wie auch negative Bewertungskorrekturen mit besserem Kenntnisstand möglich. 1.1.1 Treibhauspotenzial Einstufung: 100 Bewertungspunkte
Ersatzneubau Umweltbundesamt „UBA 2019“ 02.05.2010
3 / 16
GWP: Aufgrund des hohen Energiestandards und in Kombination mit Holzkonstrukti-on (großteils CO2-neutrale Bilanzierung) sollte der GWP-Zielwert erreichbar werden. Da das Kriterium stark von der Nutzungsphase beeinflusst wird die beim vorliegen-den Gebäude gezielt minimiert wird, werden 100 Bewertungspunkte angesetzt. Die Verwendung von thermisch konditionierten Hölzern in der Fassade, sollte gegenüber anderen Standardfassadenmaterialien (z. B. Glas, Metall, Ziegel) keine merklichen Nachteile zur Folge haben. 1.1.2 Ozonschichtzerstörungspotenzial Einstufung: 80 Bewertungspunkte Die Benchmarks sind derzeit eher weich formuliert, so dass 80 Bewertungspunkte erreicht werden sollten. Es liegen dazu jedoch noch keine Auswertungen aus der Pilotphase BNB vor. 1.1.3 Ozonbildungspotenzial Einstufung: 80 Bewertungspunkte Die Benchmarks sind derzeit eher weich formuliert, so dass 80 Bewertungspunkte erreicht werden sollten. Es liegen dazu jedoch noch keine Auswertungen aus der Pilotphase BNB vor. 1.1.4 Versauerungspotenzial Einstufung: 80 Bewertungspunkte In Abhängigkeit der eingesetzten TGA und den verwendeten Metallen, wir das Ver-sauerungspotenzial negativ beeinflusst, welches wiederum durch die Holzkonstrukti-on und dem daraus gering zu erwartenden Versauerungspotenzial kompensiert wer-den sollte. Somit sollten 80 Bewertungspunkte erreichbar sein für das Gebäude. 1.1.5 Überdüngungspotenzial Einstufung: 80 Bewertungspunkte In Abhängigkeit der verwendeten Energien bei Herstellung und Betrieb, nimmt das Überdüngungspotenzial mittelfristig für Gebäude zu. Aufgrund der langsamen Um-stellung bei den Erzeugern und den Ergebnissen aus der Pilotphase sollten 80 Be-wertungspunkte erreichbar sein.
1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt Einstufung: 75 Bewertungspunkte Nach heutigem Planungsstand kann das Qualitätsniveau 4 des Kriteriums 1.1.6 durch gezielte Vermeidung der dort benannten Inhaltsstoffe erreicht werden, insofern die Bauproduktanforderungen auch über die Ausschreibung und Kontrolle beim Ein-bau überprüft werden. Bisher erfolgt die Materialvorprüfung durch das BBSR pla-nungsbegleitend. Es wird parallel ein Materialkataster angelegt. Speziell im Bereich der Hölzer wird im Außenbereich Thermoholz geplant, welches ohne Einsatz von Holzschutzmitteln verbaut wird. Bei der Bewertung handelt es sich um eine reine Prognose, da die Bauprodukte in einer noch nicht ausreichenden Anzahl bekannt sind. 1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Holz Einstufung: 100 Bewertungspunkte Nach heutigem Planungsstand kann und muss die Qualitätsstufe 3, 80% des einge-setzten Holzes aus nachhaltiger Forstwirtschaft erreicht werden und zwingend ange-strebt werden. Dies gilt für die Hölzer und Holzwerkstoffe für Fassade, Fenster,
Ersatzneubau Umweltbundesamt „UBA 2019“ 02.05.2010
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Wände, Decken, Türen, Scheuerleisten etc.. Speziell im Bereich von Türen ist dabei besonders Wert auf die Ausschreibung zu legen, da hier i. d. R. Konstruktionshölzer tropischer oder subtropischer Herkunft ohne Zertifikatsnachweis verstärkt im Einsatz sind. 1.2.1 Primärenergiebedarf nicht erneuerbar Einstufung: 100 Bewertungspunkte Aufgrund des hohen Energiestandards und in Kombination mit Holzkonstruktion (ge-ringe „graue Energie“), Primärenergiebedarfsanforderung nicht erneuerbar eindeutig erreichbar. 1.2.2 Primärenergiebedarf erneuerbar Einstufung: 100 Bewertungspunkte Aufgrund des hohen Energiestandards und in Kombination mit hoher Deckungsrate Solar- und Photovoltaik, sowie Geothermie wird die Zielanforderung Deckungsrate von 20% nahezu sicher eingehalten. 1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen. Einstufung: 80 Bewertungspunkte Es sind zur ES-Bau Konzepte zur Reduzierung des Trinkwasserbedarfs hinsichtlich Tastern und Durchflussbegrenzern in Planung, Es liegt jedoch kein explizites Was-sereinsparkonzept z. B. Nutzung von Regen- oder Grauwassernutzung vor. Da Trinkwasser und Abwasser bewertet werden, sind somit auch keine zusätzlichen Maßnahmen zur Reduktion des Abwassers in diesem Bereich zu erkennen. Regen-wasser wird genutzt für das Gründach und ggf. versickert, was eine Reduktion des Abwassers zur Folge hat. Insgesamt sollte da Gebäude dennoch 80 Bewertungspunkte erhalten können. Auf den rechnerischen Nachweis des Wassergebrauchkennwertes ohne die Durch-flussbegrenzungen real zu kennen, wird zum Stand ES-Bau verzichtet. 1.2.4 Flächeninanspruchnahme Einstufung: 70 Bewertungspunkte Die Beurteilung der Flächeninanspruchnahme kann relativ eindeutig dem Qualitätsni-veau zugeordnet werden, welche 70 von 100 Bewertungspunkten vorsieht. … wie c) jedoch mit zusätzlichen (real ausgeführten und anerkannten) freiwilligen Ausgleichsmaßnahmen bzw. zusätzlichem Gründach
c) Für die bauliche Nutzung werden Flächen verwendet, die bereits der Kategorie „Gebäudefläche“, „Betriebsfläche“ oder „Verkehrsfläche“ zugeordnet waren bzw. bisher bereits überwiegend als Gebäu-de-, Industrie- und Gewerbe oder Verkehrsfläche genutzt wurden, darunter auch Baulücken und Brachflächen, jedoch ohne nennenswerte Belastung aus der Vornutzung … 2. Ökonomische Qualität2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus Einstufung: 74,8 Bewertungspunkte Die gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus werden bezogen auf m² BGF (net-to), einheitlicher Diskontierungszinssatz, Bezugszeitraum 50 Jahre, das Gebäude wird der Kategorie 2 (Gebäude mit Sonderbedingungen) zugeordnet. Berechnung erfolgte mit Hilfstabelle zur Barwertberechnung (siehe Anlage 1). Für den Betrieb mussten Ersatzannahmen getroffen werden, da noch kein Betreiberkonzept vorliegt. m
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Instandsetzung, Wartung, Austausch wurden gemäß BNB Festlegungen berechnet. Bezugsquelle:
� ES-Bau Kapitel 8.2 Kostenberechnung Hochbau � ES-Bau Kapitel 8.4 Kostenberechnung Technische Anlagen
Herstellung:Kostengruppe 300 (netto) = 1.421.170,42 € Kostengruppe 400 (netto) = 873.699,58 € = 2.294.870,00 € Betrieb:Wärme / Elektrizität: = neutral da Nullenergiehaus Trinkwasser 1135 l / Tag x 210 Tage = 238,35 m³ Abwasser = 238,35 m³ Reinigungsaufwand Fenster = 35 h/a Reinigungsaufwand Innentüren = 35 h/a Reinigungsaufwand Sonnenschutz = 35 h/a Reinigungsaufwand Treppen = 10 h/a Reinigungsaufwand Böden = 210 h/a Reinigungsaufwand PV, Fassade = 50 h/a Reinigungsaufwand Duschen, Sanitär = 210 h/a
Berechneter Barwert: ca. 3055,16 € entspricht ca. 74,8 % Erfüllungsgrad 2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit Einstufung: 61,625 Bewertungspunkte Summe aus (0,3xFlächeneffizienz) + (0,7xUmnutzungsfähigkeit) = 61,625. 3. Soziokulturelle und funktionale Qualität3.1.1 Thermischer Komfort im Winter Einstufung: 90 Bewertungspunkte Nach bisherigem Stand der Planung ist der Winterfall als eher unproblematisch ein-zustufen, es wir davon ausgegangen, dass die rechnerische Nachweise für „Operati-ve Temperatur“, „Zugluft“, „Strahlungstemperaturasymmetrie und Fußbodentempera-tur“ sowie „Relative Luftfeuchte“ durchgeführt werden und die Qualitätsniveaus ein-gehalten werden können. Es wird ein Sicherheitsabschlag von 10 % angesetzt, da die Simulationen an ausgewählten Büroräumen erfolgt sind, aber bisher noch keine Aussagen zu möglichen Wechselwirkungen getroffen wurden. 3.1.2 Thermischer Komfort im Sommer Einstufung: 80 Bewertungspunkte Nach bisherigem Stand der Planung ist der Sommerfall als eher problematisch ein-zustufen, es wir davon ausgegangen, dass die rechnerische Nachweise für „Operati-ve Temperatur“, „Zugluft“, „Strahlungstemperaturasymmetrie und Fußbodentempera-tur“ sowie „Relative Luftfeuchte“ durchgeführt werden jedoch Grenzfälle auftreten, deshalb Abminderung der Bewertungspunkte auf 80 von 100. Simulationsberech-nung noch nicht abgeschlossen. 3.1.3 Innenraumhygiene
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Einstufung: 75 Bewertungspunkte Abschätzung VOC � 1000 µg/m³ / Formaldehyd � 60 µg/m³: 25 von 50 Bewertungs-punkten. Die Abschätzung der Innenraumhygiene unterliegt erheblichen Schwankungen, da sie sehr materialabhängig sind. Derzeit liegen noch keine Konzepte vor die eine ge-zielte Vermeidung von VOC und Formaldehyd anstreben, so dass eine durchschnitt-liche Bewertung vorgenommen wurde. Zwingend erforderlich sind jedoch die ab-schließenden Messungen. Über die Messung kann festgestellt werden, ob es sich um ein schadstoffarmes Gebäude handelt. Ist dies der Fall, sind keine Aufschläge bei der Berechnung der erforderlichen personenbezogenen Lüftungsrate zu machen. Die Vordimensionierung des Luftwechsels liegt bei 40 m³/h und wäre somit der Kategorie 1 des Teilkriteriums zuzuordnen. 50 von 50 Bewertungspunkten. 3.1.4 Akustischer Komfort Einstufung: 75 Bewertungspunkte Kenngröße ist die Nachhallzeit, bisher wurde die Qualitätsanforderung noch nicht benannt, entsprechende Konzepte liegen für eine Bewertung noch nicht vor, so dass eine konservative Abschätzung mit durchschnittlichen Nachhaltzeiten (>0,8) gewählt wurde. Es liegen jedoch keine Vergleichswerte für entsprechende Gebäude vor. In den Besprechungsräumen sind gemäß Kostenplanung KG 300 Akustikdecken vor-gesehen. 3.1.5 Visueller Komfort Einstufung: 81 Bewertungspunkte Es liegt bislang kein Konzept für die Tageslichtnutzung vor, die Thematik wird in der ES-Bau explizit angesprochen. Somit wurden durchschnittliche Ersatzannahmen ge-troffen. Teilkriterium Tageslichtverfügbarkeit Gesamtgebäude: 12 von 16 Bewertungspunkten aufgrund des (Energiekonzeptes bisher möglichst klein dimensionierten Fenstern, keine Lichtumlenkung), jedoch gezielte Tageslichtnutzung auf den Verkehrsflächen. Teilkriterium Tageslichtverfügbarkeit ständige Arbeitsplätze: 10 von 14 Bewertungs-punkten aufgrund des (Energiekonzeptes bisher möglichst klein dimensionierten Fenstern, keine Lichtumlenkung), Verschattungen im Außenbereich. Teilkriterium Sichtverbindung nach Außen: 10 von 14 Bewertungspunkten, Annahme Standardsonnenschutz. Teilkriterium Blendfreiheit Tageslicht: 14 von 14 Bewertungspunkten, in der Regel erreichbar, Systemabhängig. Teilkriterium Blendfreiheit Kunstlicht: 14 von 14 Bewertungspunkten, in der Regel erreichbar durch einhalten der DIN EN 12464 Teil 1. Teilkriterium Lichtverteilung: 14 von 14 Bewertungspunkten, unter Annahmekombi-nierte Beleuchtung aus direktem und indirektem Anteil mit individueller Einzelplatzre-gelung. Teilkriterium Farbwiedergabe: 7 von 14 Bewertungspunkten, Annahme Farbwieder-gabeindex 80 – 90.
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3.1.6 Einflussnahme des Nutzers Einstufung: 92 Bewertungspunkte Insgesamt wurde ein nutzerfreundlicher Ansatz gewählt. Teilkriterium Lüftung: 14 von 14 Bewertungspunkten, Annahme raumweise beein-flussbarer Luftaustausch. Teilkriterium Sonnenschutz: 14 von 14 Bewertungspunkten, Annahme raumweise beeinflussbarer Sonnenschutz. Teilkriterium Blendschutz: 14 von 14 Bewertungspunkten, Annahme raumweise be-einflussbarer Blendschutz. Teilkriterium Temperaturen während der Heizperiode: 14 von 14 Bewertungspunkten, Annahme raumweise beeinflussbare Temperatur. Teilkriterium Temperaturen außerhalb der Heizperiode: 14 von 14 Bewertungspunk-ten Teilkriterium Steuerung des Tages- und Kunstlichtes: 14 von 14 Bewertungspunkten, Annahme raumweise beeinflussbares Tages- und Kunstlicht. Teilkriterium Bedienfreundlichkeit: 8 von 16 Bewertungspunkten, Annahme nur Be-diengeräte im Raum (Schalter), in KG 400 Position vorgesehen. 3.1.7 Aufenthaltsmerkmale im Außenraum Einstufung: 85 Bewertungspunkte Teilkriterium Anzahl Sitzmöglichkeiten im Außenbereich: 40 von 40 Bewertungspunk-ten, Annahme mehr als 20% der Mitarbeiter haben Sitzmöglichkeiten in der geplan-ten Außenanlage. Teilkriterium Art der Aufenthaltsflächen: 15 von max. 60 Bewertungspunkten, Ge-bäudevorgelagerte Freiflächen. Keine Dachterrasse, Atrium etc. Teilkriterium Ausstattungsmerkmale: 30 von 40 Bewertungspunkten, Annahme Be-pflanzung und integrierte Wasserelemente, Überdachung im Bereich des Vordaches mit Integration von Sitzmöglichkeiten, kein Windschutz. Bezugsquelle:
� ES-Bau Kapitel 8.3 Kostenberechnung Landschaftsbau (KG 500) � ES-Bau Entwurf Außenanlagen vom 17.03.2010
3.1.8 Sicherheit und Störfallrisiken Einstufung: 55 Bewertungspunkte Für das Kriterium liegen keine aussagekräftigen Unterlagen zum Liegenschaftskon-zept vor, so dass eine konservative Annahme getroffen werden musste. Teilkriterium Subjektives Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen: 10 von 50 Bewertungspunkten. Keine Notrufsäulen, Pförtner, Sicherheitsdienste, Video-überwachung etc.
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Teilkriterium Reduktion des Schadensausmaßes im Fall von Schadensereignissen: 45 von 50 Bewertungspunkten, Annahme: Evakuierungspläne für den Fall belasteter Luft im Gebäude sind vorhanden, Vermeidung von Materialien die im Brandfall ät-zende oder zersetzende Rauchgase bilden etc. 3.2.1 Barrierefreiheit Einstufung: 75 Bewertungspunkte Der Nutzer legt erhöhten Wert auf die nahezu vollständige barrierefreie Erschließung des Gebäudes. Zusatzmaßnahmen wie Leitsysteme für Sehbehinderte sind ange-dacht. Zudem wird für Bundesgebäude eine umfangreiche Barrierefreiheit gefordert. Somit ist davon Auszugehen, dass mindestens 75 Bewertungspunkte erreicht wer-den sollten. 3.2.2 Flächeneffizienz Einstufung: 46,75 Bewertungspunkte NF / BGF = 0,587; Erfüllungsgrad ca. 46,75% Bezugsquelle:
� ES-Bau Kapitel 7.1 Flächenberechnung nach DIN 277 3.2.3 Umnutzungsfähigkeit Einstufung: 68 Bewertungspunkte Teilkriterium Modularität des Gebäudes: 10 von 10 Bewertungspunkten. Lichte Raumhöhe 2,75m = 2,75m Bezugsquelle:
� ES-Bau Schnitt 01 und 02 vom 29.03.2010 Teilkriterium Räumliche Struktur: 8 von 30 Bewertungspunkten 2.1…Die Ergänzung, Umsetzung oder Entfernung nicht lastabtragender, räumlich trennender Elemente kann mit geringem Aufwand erfolgen und der Gebäudebetrieb kann mit geringfügigen Einschränkun-gen des Betrieb fortgeführt werden…(8) 2.2…Die nicht lastabtragenden, räumlich trennenden Elemente sind nicht demontagerecht und es ist keine Möglichkeit zur Zwischenlagerung nicht benötigter Elemente vorgesehen… (0) Teilkriterium Elektro- und Medienversorgung: 30 von 30 Bewertungspunkten Annahme, die noch bestätigt werden muss: 3.1…Die Führung der Elektro- und Medienleitungen erfolgt in leicht erreichbaren Versorgungsschächten, Kabelkanälen oder Doppelböden bzw. die Leitungen sind sichtbar verlegt…(10) 3.2…Die Kapazität der Versorgungsschächte und Leerrohre für Elektro- und Medienleitungen ist mit weniger als 80 % ausgelastet…(10) 3.3…Die Elektroinstallation / Gebäudeautomation erfolgt mittels eines BUS-Systems… (10) Teilkriterium Heizung, Wasserver- und -entsorgung: 20 von 30 Bewertungspunkten 4.1…Die Verteilungen und Anschlüsse der Heizung sind nicht derart flexibel gestaltet, dass eine Umgestaltung ohne Umverlegung möglich ist…(0)
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4.2…Die Verteilungen und Anschlüsse der Wasserversorgung sind nicht derart flexibel gestaltet, dass eine Umgestaltung ohne Umverlegung möglich ist…(10) Kommentar: gemäß Trinkwasserplan liegen bis zu 20 Zapfstellen im Gebäude vor 4.3…Die Verteilungen und Anschlüsse der Wasserentsorgung sind nicht derart flexibel gestaltet, dass eine Umgestaltung ohne Umverlegung möglich ist…(10) Kommentar: gemäß Schmutzwasserplan liegen bis zu 23 Einleitungsstellen im Gebäude vor Bezugsquelle:
� ES-Bau Schema Trinkwasser 29.03.2010 � ES-Bau Schema Schmutzwasser 09.03.2010
3.2.4 Öffentliche Zugänglichkeit Einstufung: 10 Bewertungspunkte Aufgrund der Liegenschaftsproblematik und der damit vorgegebenen Zugänglichkeit, werden die Teilkriterien nicht direkt erfüllt. Bisher verfügt das BNB-System bzgl. solcher Fälle über keine Sonderregelungen, somit wird die Mindestanforderung von 10 Bewertungspunkten angesetzt, da laut Aussage des Nutzervertreters der Besprechungsraum ggf. auch mit Externen genutzt wird und ggf. auch Veranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“ denkbar sind, zudem ist Besucherverkehr mit Anmeldung auf der Liegenschaft möglich. Teilkriterium öffentliche Zugänglichkeit: Nein Teilkriterium öffentliche Zugänglichkeit der Außenanlagen: Nein Teilkriterium Öffnung gebäudeinterner Einrichtungen für die Öffentlichkeit: Nein Teilkriterium Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte: Nein Teilkriterium Nutzungsvielfalt der öffentlich zugänglichen Bereiche innerhalb des Ge-bäudes: Nein Bezugsquelle:
� ES-Bau Kapitel 3.2 Erläuterungsbericht (Seite 4) 3.2.5 Fahrradkomfort Einstufung: 95 Bewertungspunkte Teilkriterium Anzahl der Fahrradstellplätze: 50 Bewertungspunkte Insgesamt werden mit der Baumaßnahme 24 überdachte und 12 nicht überdachte Fahrradstellplätze geschaffen, wobei auch eine Mehrfachnutzung durch die beste-henden Gebäude möglich ist. Teilkriterium Qualitative Anforderungen:30 Bewertungspunkte (bisher 4 von 6 Anfor-derungen erfüllt);räumlicher Abschluss und somit Diebstahlschutz ist durch den nicht öffentlichen Zugang der Liegenschaft gegeben, Überdachung der Stellplätze (2/3) sichergestellt, Anordnung der Fahrradstellplätze derzeit als Einfachparker 90° gemäß Anlage 1 Kriterium 3.2.5 und variabler Versatz, Abstand zum Haupteingang des Ge-bäudes variiert zwischen 10 und 25 m und es wird kein Unterschied zwischen Besu-cherverkehr und Mitarbeitern gemacht, Beleuchtung unbekannt, deshalb Reduktion um 5 Punkte im Teilkriterium 2.3. Duschen und Umkleiden vorhanden und nutzbar. Bezugsquelle:
� ES-Bau Kapitel 8.3 Kostenberechnung Landschaftsbau (KG 500) � ES-Bau Entwurf Außenanlagen vom 17.03.2010
3.3.1 Planungswettbewerb
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Einstufung: 10 Bewertungspunkte …c) Sofern innerhalb der Bauverwaltungen aufgrund hausinterner Lösungen kein Planungswettbewerb durchgeführt wurde, sind mindestens zwei Entwurfsvarianten von externen unabhängigen Fachleuten zu beurteilen… oder der schriftliche Nachweis über die Befreiung vom Wettbewerb. 3.3.2. Kunst am Bau Einstufung: 80 Bewertungspunkte Bisher ist die Einstellung von Mittel für Kunst am Bau geplant jedoch nicht spezifi-ziert, Annahme � 1,5% (KG 300 und 400), Anwendung Leitfaden Kunst am Bau mit offenen Wettbewerb gemäß Variante A / B 30 Bewertungspunkte …- Durchführung eines offenen Wettbewerbs und zusätzlich - Beratung durch Kunstsachverständige, Direktvergabe oder Ankauf oder- der Wettbewerb stand jungen Künstlern offen Variante B: - Durchführung eines begrenzt offenen Wettbewerbs und zusätzlich - Beratung durch Kunstsachverständige, Direktvergabe oder Ankauf und- der Wettbewerb stand jungen Künstlern offenSowie entsprechender Vorstellung der Kunst mit Konzept, Eröffnungsfeier, Führung, Publikation, Kennzeichnung des Kunstwerkes etc. 4. Technische Qualität4.1.1 Schallschutz Einstufung: 50 Bewertungspunkte Für die Teilkriterien Luftschallschutz gegen Außenlärm, Luftschallschutz gegenüber fremden Arbeitsräumen und eigenen Bereichen, Trittschallschutz gegenüber fremden Arbeitsräumen und eigenen Bereichen sowie Schallschutz gegenüber haustechni-schen Anlagen wurde bisher noch keine zusätzlichen Anforderungen / Qualitäten seitens des Bauherrn definiert und auch noch nicht in den Regeldetails zur ES-Bau eingetragen. In der Regel werden die Mindestanforderungen der DIN 4109 und den Beiblättern umgesetzt, ganz selten werden die erhöhten Anforderungen ausgeführt. 4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz Einstufung: 100 Bewertungspunkte Zur Umsetzung eines Nullenergiehauses, sollten in der Regel die die Zielanforderun-gen des Kriteriums Wärme- und Tauwasserschutz zwingend eingehalten werden. Basierend auf dem derzeitigen Stand der Simulationsberechnung des Büro Schim-mel, ist davon auszugehen, dass die nachzuweisenden Teilkriterien (Mittlere Wär-medurchgangskoeffizienten, Wärmebrückenzuschlag, Klasse der Luftdurchlässigkeit, Tauwasserbildung, Luftwechsel, Sonneneintragskennwert nachgewiesen und ein-gehalten werden können und entsprechend mit Planungsfortschritt vorliegen. 4.1.3 Reinigung und InstandhaltungEinstufung: 100 Bewertungspunkte Teilkriterium Zugänglichkeit Tragkonstruktion: 10 von 20 Bewertungspunkten Teilkriterium Zugänglichkeit Außenglasflächen: 20 von 20 Bewertungspunkten, An-nahme öffenbare Fenster
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Teilkriterium Materialien Außenbauteile: 0 von 10 Bewertungspunkten, Klärungsbe-darf, ob die Außenbauteile Reinigungszyklen unterliegen. Teilkriterium Bodenbelag: 20 von 20 Bewertungspunkten, Annahme Bodenbelag ist auf den höheren Verschmutzungsgrad auf 80 % der Nutzflächen abgestimmt. Bo-denbelag hauptsächlich Linoleum. Teilkriterium Schmutzfangzone: 20 von 20 Bewertungspunkten, Annahme 4 m Länge Teilkriterium Fußbodenleisten: 10 von 10 Bewertungspunkten, Annahme vorhandene Fußbodenleisten (in Kostenschätzung KG 300 ES-Bau enthalten) Teilkriterium hindernisfreie Raumaufteilung: 10 von 10 Bewertungspunkten, Annah-me Hindernisfreiheit grundsätzlich erfüllt, keine Stützen, spitzen Winkel Teilkriterium Zugänglichkeit der Innenglasflächen: 10 von 10 Bewertungspunkten, Anforderung erfüllt 5. Prozessqualität5.1.1 Projektvorbereitung Einstufung: 52 Bewertungspunkte Teilkriterium Bedarfsplanung oder vergleichbare Planung: 26 von 34 Bewertungs-punkten, es können derzeit nicht alle Punkte der großen Bedarfsplanung anhand der Unterlagen belegt werden. Teilkriterium Zielvereinbarung: 26 von 35 Bewertungspunkten, Zielvereinbarung bzgl. Leitfaden Nachhaltiges Bauen durch RBBau. Teilkriterium Architektenwettbewerb, Adressierung Nachhaltiges Bauen: 0 von 30 Bewertungspunkten, kein Wettbewerb, keine explizite Adressierung der Thematik 5.1.2 Integrale Planung Einstufung: 80 Bewertungspunkte Teilkriterium Integrales Planungsteam: 20 von 20 Bewertungspunkten, grundsätzlich erfüllt (Architektenteam 3 Personen, Fachplaner TGA 2 Personen, Tragwerk 1 Per-son, Energiebeauftragter des Bundes, Nachhaltigkeitskoordinator und weitere). Teilkriterium Qualifikation des Planungsteams: 20 von 20 Bewertungspunkten, (Ar-chitekten, TGA, Tragwerk etc.) Teilkriterium Integraler Planungsprozess: 20 von 20 Bewertungspunkten, Erläute-rungsberichte des Auditors, Hochrechnung des Erfüllungsgrades BNB, Hochrech-nung zur ES-Bau. Teilkriterium Nutzerbeteiligung: 20 von 20 Bewertungspunkten, Nutzerbeteiligung durch UBA dokumentiert in den Protokollen Teilkriterium Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 von 20 Bewertungspunkten, bisher keine Konsultierung der Öffentlichkeit bekannt, auch keine anderen Öffentlichkeitsmaß-nahmen
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5.1.3 Optimierung und Komplexität in der Planung Einstufung: 65 Bewertungspunkte Die Konzepte sind entsprechend des Kriteriums zu dokumentieren, für die Hälfte der Konzepte liegen Beauftragungen vor, daher 50 % Erfüllungsgrad angesetzt Teilkriterium SI-GE-Plan: in Bearbeitung Teilkriterium Energiekonzept: in Bearbeitung Teilkriterium Messkonzept: in Vorbereitung Teilkriterium Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Planungsbeteiligte: Energiebeauftragter, Prüfer Statik, Prüfer Brandschutz, Fachreferate BBR Teilkriterium Durchführung von Variantenvergleichen: verschiedene Energiekonzepte wurden erstellt, Variantenbetrachtung Dachaufbau, Variantenbetrachtung Fenster-aufbau (Materialien), Varianten wurden Beurteilung vom Nachhaltigkeitsverantwortli-chen unterzogen (Planungsrunde). Teilkriterium Wasserkonzept: nicht umgesetzt Teilkriterium Abfallkonzept: Gebäude gliedert sich im Abfallkonzept der Liegenschaft ein und hat deshalb wenig Spielräume und wird mit halber Erfüllung angesetzt. Teilkriterium Tages- Kunstlichtoptimierung: in Bearbeitung im rahmen der Simulati-onsberechnung, Zudem im allg. Textteil des ES-Bau wird gezielt auf eine Optimie-rung hingewiesen. Teilkriterium Reinigung- und Instandhaltungsfreundlichkeit: Nachweis nicht erbracht und auch nicht beauftragt. Teilkriterium Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit: Nachweis nicht erbracht und auch noch nicht beauftragt 5.1.4 Ausschreibung und Vergabe Einstufung: 75 Bewertungspunkte Die Anforderungen können noch vollständig umgesetzt werden, daher 100 % Erfül-lungsgrad angesetzt Teilkriterium Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausschreibung: Bedin-gung erfüllbar, 50 von 50 Bewertungspunkten Teilkriterium Integration von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Auswahl von Firmen: Bedingung erfüllbar unter Hinzuziehung des Bauherrn, bisher nur bedingt erfolgt im Bereich des öffentlichen Baus, 25 von 50 Bewertungspunkten 5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung Einstufung: 100 Bewertungspunkte Die Anforderungen können noch vollständig umgesetzt werden, 100 von 100 Bewer-tungspunkten
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Teilkriterium Objektdokumentation: Bedingung erfüllbar Teilkriterium Erstellung von Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitun-gen: Bedingung erfüllbar Teilkriterium Anpassung der Pläne und Berechnungen an das realisierte Gebäude: Bedingung erfüllbar Teilkriterium Erstellung eines Nutzerhandbuches: Bedingung erfüllbar 5.2.1 Baustelle / Bauprozesse Einstufung: 87 Bewertungspunkte Die Anforderungen können höchstwahrscheinlich umgesetzt werden, kritisch sind Bodenarbeiten hinsichtlich Bohrungen Geothermie zu sehen, daher 87 % Erfüllungs-grad angesetzt Teilkriterium abfallarme Baustelle: Bedingung erfüllbar, hoher Vorfertigungsgrad Teilkriterium lärmarme Baustelle: Bedingung erfüllbar, gesondert in der Ausschrei-bung zu berücksichtigen Teilkriterium staubarme Baustelle: Bedingung erfüllbar, hoher Vorfertigungsgrad, Staubabsaugung bei Trockenbau ist zu berücksichtigen Teilkriterium Bodenschutz auf der Baustelle: Bedingung bedingt erfüllbar, Bodenar-beiten Geothermie, Stoffe sind zu prüfen 5.2.2 Präqualifikation der ausführenden Unternehmen Einstufung: 50 Bewertungspunkte Die Anforderungen zur Präqualifikation, dass alle Unternehmen präqualifiziert sein sollten, können höchstwahrscheinlich nicht vollständig umgesetzt werden, Einschät-zung durch BBR Projektleitung erforderlich 5.2.3 Qualitätssicherung der Bauausführung Einstufung: 100 Bewertungspunkte Teilkriterium Dokumentation der verwendeten Materialien, Hilfsstoffe und Sicher-heitsdatenblätter: 50 von 50 Bewertungspunkten, Bedingung muss erfüllt werden da sonst im Kriterien Risiken für die lokale Umwelt kein höherer Erfüllungsgrad erzielt werden kann Teilkriterium Messung zur Qualitätskontrolle: 50 von 50 Bewertungspunkten, bisher liegt noch keine Festlegung zu allen erforderlichen Messungen vor (Luftschall, Tritt-schall, Thermografie, Schadstoffe, Licht, Luftdichtheit), es wird davon ausgegangen, dass das Anforderungsniveau nachgewiesen wird, da verschiedenste Messungen vorgesehen sind. 5.2.4 Systematische Inbetriebnahme Einstufung: 100 Bewertungspunkte Es wird davon ausgegangen, dass bei einem solch komplexen Gebäude eine Einre-gulierung, Optimierung und Monitoring entsprechend der Zielanforderung des Kriteri-ums durchgeführt werden. Zudem verfügt das UBA über eine eigenes Liegen-schaftsmanagement, welches Teile der Aufgaben wahrnimmt.
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…Es wurde eine systematische Inbetriebnahme mit anschließender Einregulierung und Betriebsopti-mierung durchgeführt bzw. für die ersten 14 Monate der Nutzungszeit vertraglich vereinbart. Eine voll-ständige Dokumentation liegt vor bzw. ist vertraglich vereinbart. Zusätzlich erfolgte eine Funktions- und Leistungsprüfung durch unabhängige Dritte zur Feststellung der Einhaltung der durch den Auf-traggeber vorgegebenen Parameter in der Nutzung. Ein Konzept für die Überführung der Inbetrieb-nahme in einen Prozess der kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung liegt vor… 6. StandortmerkmaleIm Rahmen der Vorprüfung wird keine Beurteilung des Standortes durchgeführt, da er keinen Einfluss auf die Gesamtbewertung nimmt.
Mögliche Verbesserung des Gesamtergebnisses:Unter Berücksichtigung aller noch beeinflussbaren Kriterien sowie optimalster Pro-zessgestaltungen, kann zum derzeitigen Stand ein maximaler theoretischer Erfül-lungsgrad von 84,5 % erreicht werden, welches eine Steigerung um 7,8 % erfordern würde. Dies scheint jedoch nicht praktisch erreichbar, da einige Kriterien auch wieder negative Auswirkungen auf die Kosten hätten. Ein optimistisches Szenario lässt somit bei gezielter Umsetzung der Nachhaltigkeits-kriterien in den variablen Teilkriterien eine Verbesserung um bis zu 4% möglich er-scheinen und es besteht weiterhin die Chance einen Gesamterfüllungsgrad >80% zu erreichen und somit im Goldbereich zu liegen. Ein Worst-Case-Szenario (Nichteinhaltung der hohen Planungsziele) könnte das Ge-samtergebnis auf ca. 70% Erfüllungsgrad abmindern, so dass zum heutigen Bewer-tungszeitpunkt das Gebäude im relativ sicheren Silberbereich liegt (>65% Erfüllungs-grad).
gez.
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Anlage 1
Hilfstabelle LCC
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Ersatzneubau Umweltbundesamt „UBA 2019“ 02.05.2010
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Anlage 2
Bewertungstabelle BNB
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54
7Anlage B5 - Bericht zur Bewertung der Nachhaltigkeit
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einem angemessenen Arbeitsaufwand in Wettbewerbsver-fahren umsetzen zu können. Zur Erläuterung des SNAP-Tools dient eine entsprechende Handlungsanleitung, die ebenfalls im Informationsportal zur Verfügung steht.
Nachfolgend sind die Kriterien genannt, deren Integration in Planungswettbewerbe mittels des SNAP-Ansatzes emp-fohlen wird. Dabei sind die Umsetzungsempfehlungen aus der SNAP-Broschüre zu beachten.
B6 Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben
Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben wird im Informationsportal Nachhaltiges Bauen (www.nachhaltigesbauen.de) unter dem Titel „Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben“ (SNAP) eine Informationsbro-schüre mit Umsetzungsempfehlungen bereitgestellt.
Zusätzlich steht dort ein Excel-basiertes Vorprüfinstrument (SNAP-TOOL) zur Verfügung, um die in der Broschüre ent-haltenen Empfehlungen fundiert, praxisgerecht und mit
Themen Nr. Kriterium M
Funktionalität 01 Erschließung
02 Öffentliche Zugänglichkeit
03 Barrierefreiheit
04 Kommunikationsfördernde Flächen und Räume
Komfort und Gesundheit 05 Sicherheit
06 Schallschutz
07 Tageslicht
08 Raumklima
Wirtschaftlichkeit 09 Flächeneffizienz
10 Nutzungsflexibilität
11 Lebenszykluskosten
Ressourcen und Energie 12 Flächenversiegelung
13 Baustoffe
14 Primärenergiebedarf
15 Energiebedarfsdeckung
Legende zu Spalte M (Merkmal): = Basis-Kriterien
= erweiterte Kriterien
Tabelle 1: Liste der für Planungswettbewerbe empfohlenen Kriterien
Anlage B6 - Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben
2
1
B7 Mindesterfüllungsgrade Bundesbauten
Im Rahmen des Anwendungsbereichs des Bewertungssys-tems Nachhaltiges Bauen für Neubauten und Komplettmo-dernisierungen von Bundesgebäuden werden folgende Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeitsqualitäten/
Hauptkriteriengruppen in Abhängigkeit der Definition ge-mäß Teil B des Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Kap. 2.2, S. 62) gestellt:
Mindesterfüllungsgrad für Standardgebäude (Neubau):
Ökologische Qualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Ökonomische Qualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Soziokulturelle und funktionale Qualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Technische Qualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Prozessqualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Gesamterfüllungsgrad: ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Mindesterfüllungsgrad für besondere Gebäude (Neubau):
Ökologische Qualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Ökonomische Qualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Soziokulturelle und funktionale Qualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Technische Qualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Prozessqualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Gesamterfüllungsgrad: ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Mindesterfüllungsgrad für Standardgebäude (Komplettmodernisierung ohne Denkmaleigenschaften):
Ökologische Qualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Ökonomische Qualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Soziokulturelle und funktionale Qualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Technische Qualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Prozessqualität ≥ 50 % Erfüllungsgrad
Gesamterfüllungsgrad: ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Anlage B7 - Mindesterfüllungsgrade Bundesbauten
2
2.2.3) durch die Baudurchführende Ebene (BdE) eine Ziel-vereinbarungstabelle nach Leitfaden Nachhaltiges Bauen aufzustellen, mit der die BdE Mindestqualitäten und einen Gesamterfüllungsgrad nach BNB-Komplettmodernisie-rung vorschlägt. Die Oberste Technische Instanz (OTI), der Maßnahmenträger (Eigentümer) und der Nutzer entschei-den einvernehmlich über die vorgeschlagene Zielvereinba-rungstabelle. Grundsätzlich ist bei der Zielvereinbarung für Standardgebäude ein Gesamterfüllungsgrad größer 50% und für besondere Gebäude ein Gesamterfüllungsgrad grö-ßer 65 % anzustreben.
Mindesterfüllungsgrad für besondere Gebäude (Komplettmodernisierung ohne Denkmaleigenschaften):
Ökologische Qualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Ökonomische Qualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Soziokulturelle und funktionale Qualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Technische Qualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Prozessqualität ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Gesamterfüllungsgrad: ≥ 65 % Erfüllungsgrad
Ergänzend zu den genannten Festlegungen für Standardge-bäude und besondere Gebäude gilt, dass Gebäude mit aus-gewiesenen Denkmalschutzanforderungen grundsätzlich gesondert einzustufen sind. Aufgrund der möglichen bau-lichen Zwänge werden deshalb die Mindesterfüllungsgrade der Hauptkriteriengruppen (Nebenanforderungen) mit Ausnahme der Prozessqualität aufgehoben, da diese Quali-tät in keinem Zusammenhang zu bestehenden baulichen Zwängen steht.
Für Bundesgebäude ist während der Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage - Bau (vgl. RBBau Abschnitt E
Mindesterfüllungsgrad für Standardgebäude bzw. besondere Gebäude (Komplettmodernisierung mit Denkmaleigenschaften):
Ökologische Qualität ohne Anforderung
Ökonomische Qualität ohne Anforderung
Soziokulturelle und funktionale Qualität ohne Anforderung
Technische Qualität ohne Anforderung
Prozessqualität ≥ 50 % / 65 % Erfüllungsgrad
Gesamterfüllungsgrad: Festlegung mit ES-Bau
Anlage B7 - Mindesterfüllungsgrade Bundesbauten
3
sierung vorschlägt. Die OTI, der Maßnahmenträger (Eigen-tümer) und der Nutzer entscheiden einvernehmlich über die vorgeschlagenen Mindestqualitäten. Somit wird sicher-gestellt, dass ein Mindestmaß an Nachhaltigkeitsoptimie-rung im Rahmen der Teilmodernisierung dennoch Be-rücksichtigung finden kann.
Die durch die BdE aufzustellende Zielvereinbarungstabelle nach Anlage B1 muss sowohl bei Komplett- als auch bei Teilmodernisierungen neben den Mindestqualitäten auch projektspezifische Zielqualitäten enthalten.
Von den vorstehenden abweichende Regelungen werden bei Bedarf durch die OTI mit Erlass festgelegt
Für Baumaßnahmen, die definitionsgemäß der Teilmoder-nisierung gemäß Abbildung D1 des Leitfadens Nachhaltiges Bauen zuzuordnen sind, können auf Hauptkriterienebene keine pauschalen Anforderungen an den Mindesterfül-lungsgrad gestellt werden, da i. d. R. nur Teilkriterien bzw. nur Einzelaspekte der Nachhaltigkeit in unterschiedlicher Tiefe adressiert werden.
Für Bundesgebäude ist während der Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage - Bau (vgl. RBBau Abschnitt E 2.2.3) ist durch die BdE eine Zielvereinbarungstabelle nach Leitfaden Nachhaltiges Bauen aufzustellen, mit der die BdE Mindestqualitäten für die projektspezifisch festzulegenden relevanten Kriterien des BNB-Moduls Komplettmoderni-
Anlage B7 - Mindesterfüllungsgrade Bundesbauten
1
chen Vorgaben näher zu bestimmen: „Den wesentli-chen gesetzlichen Rahmen für die Festsetzung von Richtwerten für Verunreinigungen der Innenraum-luft, die aus baulichen Anlagen stammen, liefert das Baurecht in Form der jeweiligen Landesbauordnung. Danach darf von einer baulichen Anlage keine Ge-fährdung der Gesundheit des Nutzers ausgehen (§ 3 der Musterbauordnung). In diesem Sinn abgeleitete Richtwerte stellen Gefahrenwerte dar.“4
Die Qualität der Innenraumluft bzw. deren hygieni-sche Unbedenklichkeit hängt eng mit den im Innen-raum verbauten Materialien und deren Emissions-verhalten ab. Der Eintrag von Innenraumluftverun-reinigungen erfolgt i.d.R. durch die Abgabe flüchtiger organischer Substanzen, durch mechanische Belas-tung von Oberflächen (Abrieb), technisch fehlerhafter Anlagentechnik oder den Eintrag über die Außenluft (vgl. Tabelle 1). Darüber hinaus tragen CO
2-Emissio-
B8 GesundheitInnenraumlufthygiene
Ein bedeutsamer Schwerpunkt in der Berücksichti-gung gesundheitlicher Belange beim nachhaltigen Bauen ist die hygienische Unbedenklichkeit der In-nenraumluft. Bei der Fragestellung, wie Verunreini-gungen der Innenraumluft zu beurteilen sind, wer-den die bundeseinheitlichen, gesundheitlich begrün-deten Leit- und Richtwerte des Ausschusses für In-nenraumrichtwerte (AIR)1 herangezogen, der aus Fachleuten der Innenraumlufthygienekommission (IRK)2 und der Arbeitsgruppe Innenraumluft des Um-welthygieneausschusses der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)3 be-steht.
Mit der Festlegung von Richt- und Leitwerten für die Innenraumluft verfolgt der AIR im Auftrag der ge-sundheitministerkonferenz die vorhandenen rechtli-
Anlage B8 - Gesundheit
Substanzklasse (Ausschnitt) Mögliche Quelle
Stäube Abrieb von Fussböden, Faserdämmstoffe, SchleifprozesseKohlenmonoxid defekte oder schlecht ventilierte HeizungsanlagenRadon geogenes Radon (Untergrund) / ggf. mineralische BaustoffeFormaldehyd (HCHO) Holzwerkstoffe, Holzwerkstoffe, Bodenbeläge, Möbel, und
bestimmte Dämmstoffe (z.B. Harnstoff (Urea)-Formalde-hyd-Ortschäume [UF-Ortschäume)Tabakrauch, brennende Kerzen, Desinfektionsmittel Kos-metikartikel, Textilien
Flüchtige organische Verbindungen Fußboden-, Wand- und Deckenmaterialien, Farben, Lacke, Dicht- und Klebstoffe, Möbel und Dekormaterialien) Pflege-, Reinigungs- und Hobbyprodukte, Tabakrauch
Alkane DichtstoffeAromaten Lösungsmittel, DichtstoffeAldehyde (o. HCHO), Ketone besonders sog. BiofarbenEster Hölzer, DichtstoffeAlkohole LösungsmittelTerpene natürliche Emissionen aus Holzprodukten, AbbeizerGlykole Lösemittel in Dichtstoffe, LackenChlorierte Kohlenwasserstoffe Lösemittel, Holzschutzmittel
Weichmacher Kunststoffböden, -Tapeten, -Folien, -Fenster, Kabelum-mantelungen
Biozide Holzschutzmittel, Topfkonservierer, Anstriche, Putze, Fugendichtstoffe
Polychlorierte Biphenyle (PCB) - Verwendung in Baupro-dukten bis 1978
Fugenmassen, Deckenplatten, flammhemmende Anstriche
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) - Verwen- dung als Holzschutzmittel bis 1991
Holzschutzmittel, Fußbodenkleber auf Teerbasis, Boden-belagsschichten aus Altreifengranulat
Tabelle 1: Auswahl möglicher Innenraumluftverunreinigungen und ihre möglichen Quellen
2
Darüber hinaus sind für ausgewählte chemische Ver-bindungen deren Einzelkonzentrationen im Hinblick auf Richtwertempfehlungen (Richtwert I) des AIR zu betrachten.
Der Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert)1 bschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegen-wärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesund-heitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, unerwünschten Belastung verbun-den. Aus Gründen der Vorsorge sollte der Richtwert I nicht überschritten werden. Im Konzentrationsbe-reich zwischen RW I und RW II (wirkungsbezogener Wert) besteht Handlungsbedarf, sei es durch techni-sche und bauliche Maßnahmen am Gebäude oder durch verändertes Nutzerverhalten (z. B. bei der Ge-bäudereinigung). Der RW I sollte auch als Sanie-rungszielwert dienen. Er soll nicht ausgeschöpft, son-dern nach Möglichkeit unterschritten werden.4
Weiterhin werden vom AIR Empfehlungen zu Richt-werten von Einzelsubstanzen wie z. B. PCB, Formal-dehyd, Styrol etc. im Bundesgesundheitsblatt bzw. auf der Webseite des Umweltbundesamtes veröffent-licht .
Anlage B8- Gesundheit
Tabelle 2: Leitwerte für TVOC in der Innenraumluft des Aus-schusses für Innenraumrichtwerte (AIR)1
nen aus der Atemluft zur Verunreinigung der Innen-raumluft bei.
Im Rahmen der nachhaltigen Bauaufgaben werden gebäudebedingte und nutzungsbedingte Einflüsse wie die Vermeidung von Schadstoffemissionen aus Bauprodukten und damit auch die Vermeidung von geruchsaktiven Stoffen sowie die Reduzierung der Kohlendioxidkonzentration in der Raumluft verfolgt. Durch bauphysikalisch einwandfreie Konstruktionen wird die Grundlage zur Vermeidung von mikrobiel-len Verunreinigungen geschaffen.
Gebäudebedingte Einflüsse
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) und FormaldehydVoraussetzung für die Vermeidung von Schadstoff-konzentrationen in Innenräumen ist die Auswahl ausgewiesen emissionsarmer Bauprodukte (z. B. ge-prüft nach AgBB oder „Blauer Engel“), die möglichst frei von chemischen Verunreinigungen sind.
Die Aufnahme der schadstoffhaltigen Substanzen er-folgt dabei über die Atemwege, so dass es bei zu ho-hen Konzentrationen zu Reizungen der Atemwege bzw. zu gesundheitlichen Belastungen beim Nutzer kommen kann. Tabelle 1 gibt eine erste Orientierung zu möglichen Substanzklasse-Quelle-Beziehungen. Dabei wird noch keine Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandsgebäuden gemacht, da einige Bau-produkte auch nach vielen Jahren flüchtige Substan-zen (i.d.R. schwer flüchtige organische Verbindungen) freisetzen können.
Die Beurteilung der flüchtigen organischen Verbin-dungen erfolgt über die Summe der flüchtigen orga-nischen Verbindungen (TVOC – Total Volatile Orga-nic Compounds). Hierzu wurden vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) verschiedene Konzentra-tionsbereiche in Abhängigkeit der hygienischen Un-bedenklichkeit angegeben, die sich insgesamt in 5 Stufen gliedern (vgl. Tab. 2). Dabei stellt die Stufe 1 den Zielwert und Stufe 3 den Grenzwert dar, der auf keinen Fall überschritten werden soll.
Stufe TVOC-Kon-zentrations-bereich [mg/m3]
Hygienische Bewertung
1 ≤ 0,3 mg/m3 Hygienisch unbedenklich
2 > 0,3-1 mg/m3 Hygienisch noch unbedenklich, sofern keine Richtwertüber-schreitungen für Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen vorliegen
3 >1-3 mg/m3 Hygienisch auffällig
4 >3-10 mg/m3 Hygienisch bedenklich
5 >10 mg/m3 Hygienisch inakzeptabel
3
triebs einhalten zu können, muss während der Pla-nung ein ausreichender Luftwechsel durch Frisch-luftzufuhr - sowohl bei natürlicher wie auch bei me-chansicher Belüftung - innerhalb der Räume be-rücksichtigt werden. Der o. g. Grenzwert basiert auf der Maßgabe der Arbeitschutzrichtlinie ASR A3.6 und der hygienischen Beurteilung für Kohlendioxid in der Innenraumluft durch des AIR, wonach CO2-Kon-zentrationen unter 1000 ppm als „hygienisch unbe-denklich“ gelten. Das bedeutet, dass raumlufttechni-sche Anlagen danach auszulegen sind, dass an jedem Arbeitsplatz 1000 ppm CO
2-Gehalt in der Raumluft
nicht überschritten werden.
Erfahrungsgemäß ist die Einhaltung des Grenzwertes bei natürlich belüfteten Ein- oder Zweipersonenbü-ros unter Berücksichtigung entsprechender Fenster-flächen und eines stündlichen Lüftungszyklusses möglich.
Bei Räumen, die von mehr als 3 Personen genutzt werden wie z. B. Seminar-, Konferenz- und Unter-richtsräume, spielen die Einflussfaktoren Außenluft-volumenstrom, Raumvolumen, Personenanzahl im Raum, Belegungsdichte, Belüftungsart etc. eine noch bedeutendere Rolle. Hier bedarf es einer sorgsamen Planung bezüglich der Auslegung der Fensteröff-nungsflächen und eines auf die Nutzung abgestimm-ten Lüftungskonzepts, um einen ausreichenden Luft-wechsel zu gewährleisten. In der Regel werden für diese Raumnutzungen unterstützende Maßnahmen zur Fensterlüftung benötigt, die für zusätzliche Zuluft sorgen, wie z. B. mechanische Lüftungsanlagen oder automatischen Lüftungsklappen.
Ein wirksames Hilfsmittel als ständige Kontrollmög-lichkeit über die momentanen CO
2-Konzentrationen
während der Nutzung und um im Einzelfall auftre-tenden Spitzenbelastungen entgegenwirken zu kön-nen kann z.B. eine sensorgesteuerte CO
2-Ampeln
sein, die kontinuierlich während der Raumnutzung mitlaufen und anzeigen, wann die Fenster zu öffnen sind.
Die Beurteilung von Formaldehyd in der Innen-raumluft basiert auf dem von der Weltgesundheitsor-ganisation veröffentlichten Leitwert von 0,124 mg/m3 Innenraumluft. Dieser Wert ist als Grenzwert zu verstehen, der nicht überschritten werden darf. Als Zielwert für die maximale Formaldehydkonzentrati-on im Innenraum gilt 0,03 mg/m3. Hierbei findet ein möglicher zusätzlicher Eintrag durch die lose Möblie-rung nach Gebäudefertigstellung gewissermaßen Be-rücksichtigung.
Mikrobiologische SituationDie Grundlage zur Vermeidung von mikrobiellen Verunreinigungen, allem voran Schimmelpilzbefall, ist die gezielte Berücksichtigung der hygrothermi-schen Gegebenheiten sowie durch die gezielte Aus-wahl entsprechend den Einsatzbedingungen geeig-neter Bauprodukte und Konstruktionen.
Weiterhin ist eine längerfristige bau- oder schadens-bedingte Feuchteeinwirkung während der Gebäude-erstellung (Undichtigkeiten im wasserführenden Sys-tem, Restbaufeuchte, Undichtigkeiten und Wärme-brücken in der Gebäudehülle) zu vermeiden, um mi-krobiellen Befall vorzubeugen. Daher sollen die Innenräume nach Fertigstellung des Gebäudes auf Mängelfreiheit hinsichtlich möglicher Feuchteein-wirkungen im Rahmen einer visuellen und sensori-schen Inspektion überprüft werden.
In Ausnahmefällen kann bei Verdacht auf im Verbor-genen vorhandenes Schimmelpilzwachstum eine da-rüber hinausgehende, verdachtsunabhängige mess-technische Untersuchung z. B. der Sporenkonzentra-tionen in der Luft erforderlich sein. Im Rahmen einer vorsorglichen Baubetreuung ist diese Messung nicht (zwingend) erforderlich.
Nutzerbedingte Einflüsse
KohlendioxidgehaltUm die maximale Kohlendioxidkonzentration von 1000 ppm in Innenräumen während des Gebäudebe-
Anlage B8 - Gesundheit
4
1 AIR-Richt- und Leitwerte: Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet von dem Ausschuss für Innenraum
richtwerte (AIR), veröffentlicht durch das Umweltbundesamt unter www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/
kommissionen-arbeitsgruppen/ad-hoc-arbeitsgruppe-innenraumrichtwerte-0
Unter einem Leitwert versteht der AIR einen hygienisch begründeten Beurteilungswert eines Stoffes oder einer Stoff
gruppe. Leitwerte werden festgelegt, wenn systematische praktische Erfahrungen vorliegen, dass mit steigender Kon-
zentration die Wahrscheinlichkeit für Beschwerden oder nachteilige gesundheitliche Auswirkungen zu nimmt, der
Kenntnisstand aber nicht ausreicht, um toxikologisch begründete Richtwerte abzuleiten.
2 IRK: Die Kommission Innenraumlufthygiene erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen zu verschiedenen Fragen
und Problemen der Luft in Innenräumen. Das können Fragen im Zusammenhang mit Substanzen sein, die aus Gegen-
ständen im Haushalt stammen, oder Hygienefragen in öffentlichen Gebäuden, oder Schimmelpilzwachstum oder Fein-
staubbelastung in Innenräumen. An der Kommissionnehmen nehmen überwiegend Vertreterinnen und Vertreter aus
wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, den fachlich zuständigen Landesbehörden , des Bundesumweltmi-
nisteriums, des Bundesgesundheitsministeriums und bei Bedarf weitere Ministerien (Arbeitsministerium, Verbrau-
cherschutz etc.) sowie des Umweltbundesamtes und des BBSR teil.
3 AOLG: Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) setzt sich aus den Leiterinnen und
Leitern der Gesundheitsabteilungen der Länder zusammen. Das Bundesministerium für Gesundheit und ggf. andere
Einrichtungen, wie z.B. das Robert Koch Institut oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, neh-
men als Gäste teil. Die Aufgabe der AOLG ist die fachliche Beobachtung und Bewertung gesundheitspolitischer The
men.
4 Bundesgesundheitsbl 2012 · 55:279–290, eine Bekanntmachung des Umweltbundesamtes : Richtwerte für
die Innenraumluft: erste Fortschreibung des Basisschemas, Springer-Verlag 2012
Anlage B8- Gesundheit
1
Die angegebenen Empfehlungen stellen sinnvolle Quali-tätssteigerungen zu den Mindestanforderungen dar.
C1 Mindestanforderungen und Empfehlungen für das Nutzen und BetreibenDie nachfolgende Liste fasst die im Textteil des Leitfadens Teil C aufgeführten Mindestanforderungen zusammen und konkretisiert sie zum Teil.
1. Betriebskonzept (vgl. 3.2.1)
Nutzungs- und Bewirtschaftungsanalyse
Mindestanforderung:
Die Nutzungs- und Bewirtschaftungsanalyse ist periodisch mit einem Grundintervall von 12 Monaten sowie nach wesentlichen baulichen oder organisatorischen Modifikationen durchzuführen.
Es sind die Fragestellungen zu untersuchen, ob die tatsächliche Gebäudenutzung von der dem Betriebskonzept zugrundeligenden Gebäudenutzung abweicht, das tatsächliche Nutzerverhalten von dem theoretischen Nutzerverhalten des Betriebskonzepts abweicht, der vom Gebäude gebotene Komfort und Ausstattungsstandard vom Anspruch des Nutzers abweicht, aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Faktoren der Gebäudenutzung Einsparpotenziale hinsichtlich Nutzungskosten,
Energie- oder Wasserverbrauch bestehen und Potenziale zur Optimierung des Betriebskonzepts bestehen.
Hinsichtlich der Gebäudenutzung sind die folgenden Faktoren der tatsächlichen Nutzung den Faktoren gegenüber zu stellen, die dem Betriebskon-zept zugrunde liegen:
tatsächliche Art der Nutzung aktuelles Raumprogramm tatsächliche Raumbelegung tatsächliche Arbeits- und Betriebszeiten aktueller baulicher und technischer Ausstattungsstandard aktuelles Nutzerverhalten aktuelle nutzer- und nutzungsspezifische Ausstattung
Bei der Untersuchung des Komfort und Ausstattungsstandards sind die folgenden Punkte zu untersuchen: Anspruch und Umfang der technischen Ausrüstung Anspruch und zur Verfügung stehende Raumgröße sowie Anspruch und Vorhandensein einer Klimatisierung Anspruch an Funktionalität, Sicherheit, Komfort
Anlage C1 - Mindestanforderungen und Empfehlungen für das Nutzen und Betreiben
2
2. Nutzungskostencontrolling (vgl. 3.2.2)
Detaillierungsgrad der Betriebs- und Instandsetzungskosten
Mindestanforderung: Empfehlung:
Das Nutzungskostencontrolling muss mit einer Gliederungstiefe der Betriebs- und Instandsetzungskosten entsprechend Anlage C.2 vorgenommen werden.
Das Nutzungskostencontrolling erfolgt durchgängig mit einer Gliede-rungstiefe gemäß 3. Ebene DIN 18960: 2008-02.
Nutzungskostenplanung
Mindestanforderung:
Durchführung einer jährlichen Nutzungskostenplanung entsprechend Abschnitt 3.2.2.
Erfassung und Auswertung der Nutzungskosten
Mindestanforderung: Empfehlung:
Regelmäßige Durchführung einer Erfassung und Auswertung der tatsächlichen Betriebs- und Instandsetzungskosten in einem Intervall von 12 Monaten entsprechend Abschnitt 3.2.2.
Regelmäßige Durchführung einer Erfassung und Auswertung der tat-sächlichen Betriebs- und Instandsetzungskosten in einem Intervall von 3 Monate entsprechend Abschnitt 3.2.2.
Ursachenforschung
Mindestanforderung:
Durchführung einer Ursachenforschung bei Überschreitung von Benchmarks entsprechend Abschnitt 3.2.2.
Nutzungskostenanalyse
Mindestanforderung:
Regelmäßige Durchführung einer Nutzungskostenanalyse in einem Intervall von 36 Monate sowie nach wesentlichen baulichen oder organisa-torischen Umgestaltungen entsprechend Abschnitt 3.2.2.
Maßnahmenprogramm
Mindestanforderung:
Fortlaufendes Betreiben eines Maßnahmenprogramms entsprechend Abschnitt 3.2.2. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet die Aktivitäten der Planung, Bewertung, Umsetzung und Erfolgskontrolle von Maßnahmen, die auf eine Reduzierung der Betriebs- und Instandsetzungskosten abzielen.
Anlage C1 - Mindestanforderungen und Empfehlungen für das Nutzen und Betreiben
3
3. Management der Energie- und Wasserverbräuche (vgl. 3.2.3.1)
Erfassung und Auswertung der Energie- und Wasserverbräuche
Mindestanforderung: Empfehlung:
Regelmäßige Erfassung, Auswertung und Dokumentation der Energie- und Wasserverbräuche entsprechend Abschnitt 3.2.3.1. Die Erfassung, Auswertung und Dokumentation erfolgt
in der Inbetriebnahmephase und solange kein stabiler und optimaler Anlagenbetrieb erreicht worden ist in einem Intervall von 1 Monat und
wenn ein stabiler und optimaler Anlagenbetrieb erreicht worden ist in einem Intervall von 3 Monaten oder kürzer.
Regelmäßige Erfassung, Auswertung und Dokumentation der Energie- und Wasserverbräuche entsprechend Abschnitt 3.2.3.1. Die Erfassung, Auswertung und Dokumentation erfolgt in einem Intervall von 1 Monat.
Ursachenforschung und Fehler- oder Störungsbeseitigung
Mindestanforderung:
Durchführung einer Ursachenforschung und Fehler- oder Störungsbeseitigung bei Überschreitung von Benchmarks und sonstigen Auffälligkei-ten entsprechend Abschnitt 3.2.3.1.
Energie- und Wasserverbrauchsuntersuchung
Mindestanforderung: Empfehlung:
Regelmäßige Durchführung einer Energie- und Wasserverbrauchsuntersuchung in einem Intervall von 12 Monate sowie nach wesentlichen baulichen oder organisatorischen Umgestaltungen entsprechend Abschnitt 3.2.3.1.
Maßnahmenprogramm
Mindestanforderung:
Fortlaufendes Betreiben eines Maßnahmenprogramms entsprechend Abschnitt 3.2.3.1. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet die Aktivitäten der Planung, Bewertung und Umsetzung baulicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen, die auf eine Reduzierung der Energie- und Wasserverbräuche abzielen.
4. Lebenszyklusbegleitende Objektdokumentation (vgl. 3.2.4)
Lebenszyklusbegleitende Objektdokumentation
Mindestanforderung: Empfehlung:
Vorhaltung einer laufend fortgeschriebenen lebenszyklusbe-gleitenden Objektdokumentation entsprechend Abschnitt 3.2.4. Diese besteht mindestens aus den nachfolgenden Punkten:
Baudokumentation Gebäudebestandsdokumentation Primärnachweis Sammlung der Wartungs-, Inspektions- und Betriebsanleitungen Dokumentation der Gebäudebewirtschaftung
Zusätzlich beinhaltetet die laufend fortgeschriebenen lebenszyklusbe-gleitenden Objektdokumentation entsprechend Abschnitt 3.2.4 den nachfolgenden Punkt:
Laufend fortgeschriebener Bauteilkatalog
Anlage C1 - Mindestanforderungen und Empfehlungen für das Nutzen und Betreiben
4
5. Inspektion, Wartung und Verkehrssicherung (vgl. 3.2.5)
Inspektion und Wartung
Mindestanforderung:
Durchführung einer Inspektions- und Wartungsplanung entsprechend Abschnitt 3.2.5.1.Die vorhandenen technischen Anlagen und Bauteile sind in Bestandslisten oder vergleichbarem zu führen. Die Bestandslisten enthalten alle technischen Anlagen und Bauteile, die gemäß Herstellerempfehlungen und/ oder öffentlich-rechtlicher Vorgaben zu inspizieren, zu warten und / oder zu prüfen sind.
Verkehrssicherung
Mindestanforderung:
Regelmäßige Erfassung, Analyse und Bewertung des Gefährdungspotenzials der jeweiligen Liegenschaft in einem Intervall von 12 Monaten sowie nach wesentlichen baulichen oder organisatorischen Umgestaltungen entsprechend Abschnitt 3.2.5.2.
Bauunterhalt nach Abschnitt C RBBau
Mindestanforderung:
Die vorhandenen Qualitäten von Bestandsgebäuden sind nach Maßgabe des Abschnitts 3.2.5.3 zu erhalten.
6. Umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigung (vgl. 3.2.6)
Umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigung
Mindestanforderung:
Der „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und Reinigungsmitteln“ des Umweltbundes-amts ist bei der Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen anzuwenden
7. Technische Betriebsführung und Qualifikation des Betriebspersonals (vgl. 3.2.7)
Technische Betriebsführung
Mindestanforderung:
Eine Störungsbearbeitung mit kurzer Reaktionszeit sowie eine hohe Anlagenverfügbarkeit ist zu gewährleisten.
Anlage C1 - Mindestanforderungen und Empfehlungen für das Nutzen und Betreiben
5
8. Gebäudenutzer – Information, Motivation und Zufriedenheit (vgl. 3.2.8)
Information und Motivation der Nutzer
Mindestanforderung:
Den Nutzern sind jährlich aktualisierte Unterlagen (digital oder analog) bereitzustellen, die Informationen zu folgenden Themenbereichen enthalten:
Bedienung der Gebäudetechnik Gesundes Raumklima Sparsamer Energie- und Wasserverbrauch Abfallvermeidung, -trennung und –entsorgung Änderungen oder Neuerungen des Gebäude-Energiekonzeptes Änderungen oder Neuerungen an nutzerrelevanten Ausstattungen Handlungsempfehlungen im Bezug auf die Jahreszeiten (u.a. richtiges Lüftungsverhalten im Sommer oder Winter etc.) Darstellung der Energie- und Wasserverbräuche der vergangenen drei Jahre
Nutzerzufriedenheitsanalysen
Mindestanforderung:
Es sind regelmäßig im Abstand von höchstens 4 Jahren Nutzerzufriedenheitsanalysen mit dem Instrument für Nutzerbefragungen zum Komfort am Arbeitsplatz (INKA) durchzuführen (vgl. Abschnitt 3.2.8.2). Zur Erfassung der jahreszeitlichen Unterschiede sind jeweils zwei getrennte Befragungen im Sommer und Winter durchzuführen.
Mitteilungsmanagement
Mindestanforderung:
Es muss ein Mitteilungsmanagement betrieben werden. Entsprechend Abschnitt 3.2.8.2 hat das Mitteilungsmanagement sicherzustellen, dass: der Nutzer durch leicht erreichbare Ansprechpartner und Kontaktstellen zur Kontaktaufnahme animiert wird, die vorgebrachten Mitteilungen systematisch angenommen und dokumentiert sowie vertraulich behandelt werden, die angenommenen Mitteilungen zügig bearbeitet werden und der Absender eine Reaktion auf seine Mitteilung erhält, eine Auswertung der eingegangenen Mitteilungen, z.B. im Hinblick auf die Anzahl der Beschwerden, die Repräsentativität von Mitteilungen
für ein allgemeines Stimmungsbild der Nutzer, Häufungen ähnlich gelagerter Fälle usw., vorgenommen wird.
9. Berichterstattungspflichten (vgl. 3.2.10)
Nachhaltigkeitsbericht des Betreibers
Mindestanforderung:
Es ist jährliche ein Nachhaltigkeitsbericht entsprechend Abschnitt 3.2.10.1. und 3.2.10.3 zu erstellen und zu verteilen..
Anlage C1 - Mindestanforderungen und Empfehlungen für das Nutzen und Betreiben
1
C2 Muster-Erfassungsbogen zu Be-triebs- und Instandsetzungskosten mit MindestdetaillierungsgradLegende
optional: In die blau hinterlegten Felder können optional Daten eingegeben werden.
Bezeichnung der Liegenschaft Liegensch.-Kenn-Nr. - LKNR Bruttogeschossfläche BGF ab
Bezeichnung des Gebäudes Objektnummer Bruttogeschossfläche BGFa
Straße und Hausnummer, PLZ und Ort Gebäudeidentifikationsnummer: BGF b
Nutzer sonstige Interne Kennnummer Nutzfläche NF
Eigentümer BNB-Nummer Technische Funktionsfläche TF
Nutzungsart BWZ Verkehrsfläche VF
KOSTENGRUPPEN NUTZUNGSPHASE NACH DIN 18960
bruttoBetrag absolut
bruttoKosten
nettoBetrag absolut
nettoKosten
Betragabsolut in
netto / brutto
in € je m²/ BGFa bei in € je m²/ BGFab bei € AUSWAHL
48 Werte 48 Werte
100 Kapitalkosten netto
110 Fremdmittel netto
120 Eigenmittel netto
130 Abschreibung netto
200 Objektmanagementkosten (6100, 6700) netto
210 Personalkosten netto
220 Sachkosten netto
230 Fremdkosten netto
300 Betriebskosten 24 Werte 24 Werte
310 Versorgungskosten 19,00% 8 Werte 8 Werte
311 Wasser 19,00% netto
312 Öl 19,00% netto
313 Gas 19,00% netto
314 Feste Brennstoffe 19,00% netto
315 Fernwärme 19,00% netto
316 Strom 19,00% netto
317 Technische Medien 19,00% netto
319 Versorgung, sonstiges 19,00% netto
320 Entsorgung 19,00% netto
321 Abwasser 19,00% netto
322 Abfall 19,00% netto
323 Entsorgung, sonstiges 19,00% netto
330 Reinigung und Pflege von Gebäuden 19,00% 5 Werte 5 Werte
331 Unterhaltsreinigung 19,00% netto
332 Glasreinigung 19,00% netto
333 Fassadenreinigung 19,00% netto
334 Reinigung technischer Anlagen 19,00% netto
339 Reinigung und Pflege von Gebäuden, sonstiges 19,00% netto
340 Reinigung und Pflege von Außenanlagen 19,00% netto
341 Befestigte Flächen 19,00% netto
342 Pflanz- und Grünflächen 19,00% netto
343 Wasserflächen (einsch. Uferausbildung) 19,00% netto
344 Baukonstruktionen in Außenanlagen 19,00% netto
345 Technische Anlagen in Außenanlagen 19,00% netto
346 Einbauten in Außenanlagen 19,00% netto
349 Reinigung und Pflege von Außenanl., sonstiges 19,00% netto
Kosten je Kalenderjahr in €
Eingabe BGFa und BGFb erforderlich
Steuersatz EINGABEKosten je Kalenderjahr in €
Ergebnisberechnung
Nutzungskosten ( ∑ 100 bis 400)
Betriebs- und Instandsetzungskosten ( ∑ 300 bis 400)
erforderlich: In die orange hinterlegten Felder sind die erforderlichen Daten standardmäßig einzugeben. Aus diesen Feldern ergibt sich der erforderliche Mindestdetaillierungsgrad für die Erfassung der Betriebs- und Instandsetzungskosten
1
Anlage C2 - Muster-Erfassungsbogen zu Betriebs- und Instandsetzungskosten mit Mindestdetaillierungsgrad
2
350 Bedienung, Inspektion und Wartung 19,00% 6 Werte 6 Werte
351 Bedienung der technischen Anlagen 19,00% netto
352 Inspektion und Wartung der Baukonstruktionen 19,00% netto
353 Inspektion und Wartung der techn. Anlagen 19,00% netto
354 Inspektion und Wartung der Außenanlagen 19,00% netto
355 Inspektion und Wartung von Ausst.und Kunstw. 19,00% netto
359 Bedienung, Inspektion und Wartung, sonstiges 19,00% netto
360 Sicherheits- und Überwachungsdienste 19,00% netto
361 Kontrollen aufgrund öffentl.-rechtl. Bestimmungen 19,00% netto
362 Objekt- und Personenschutz 19,00% netto
369 Sicherheit und Überwachung, sonstiges 19,00% netto
370 Abgaben und Steuern netto
371 Steuern netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 1 0,00% netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 2 0,02% netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 3 3,00% netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 4 0,38% netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 5 13,20% netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 6 16,15% netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 7 16,34% netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 8 17,75% netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 9 18,00% netto
372 Versicherungsbeiträge - Steuersatz 10 19,00% netto
379 Abgaben und Beiträge, sonstiges netto
390 Sonstige Betriebskosten 19,00% netto
400 Instandsetzungskosten 19,00% 24 Werte 24 Werte
410 Instandsetzung der Baukonstruktion 19,00% 7 Werte 7 Werte
411 Gründung 19,00% netto
412 Außenwände 19,00% netto
413 Innenwände 19,00% netto
414 Decken 19,00% netto
415 Dächer 19,00% netto
416 Baukonstruktive Einbauten 19,00% netto
419 Instandsetzungskosten der Baukonstr., sonstiges 19,00% netto
420 Instandsetzung der Technischen Anlagen 19,00% 9 Werte 9 Werte
421 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 19,00% netto
422 Wärmeversorgungsanlagen 19,00% netto
423 Lufttechnische Anlagen 19,00% netto
424 Starkstromanlagen 19,00% netto
425 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 19,00% netto
426 Förderanlagen 19,00% netto
427 Nutzungsspezifische Anlagen 19,00% netto
428 Gebäudeautomation 19,00% netto
429 Instandsetzung der Techn. Anlagen, sonstiges 19,00% netto
430 Instandsetzung der Außenanlagen 19,00% 6 Werte 6 Werte
431 Geländeflächen 19,00% netto
432 Befestigte Flächen 19,00% netto
433 Baukonstruktionen in Außenanlagen 19,00% netto
434 Technische Anlagen in Außenanregen 19,00% netto
435 Einbauten in Außenanlagen 19,00% netto
439 Instandsetzung der Außenanlagen, sonstiges 19,00% netto
440 Instandsetzung der Ausstattung 19,00% netto
490 Sonstige Instandsetzungskosten 19,00% netto
2
Anlage C2 - Muster-Erfassungsbogen zu Betriebs- und Instandsetzungskosten mit Mindestdetaillierungsgrad
1Anlage C2 - Muster-Erfassungsbogen zu Betriebs- und Instandsetzungskosten mit Mindestdetaillierungsgrad
1
C3 Kriterientabelle für Maßnahmen des Bauunterhalts (Checkliste Qualitätssicherung)Anlage C.3: Kriterientabelle für Maßnahmen des Bauunterhalts
(Checkliste Qualitätssicherung)Stand: 25.05.2016
1.1.6 RISIKEN FÜR DIE LOKALE UMWELT
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
1.1.7 NACHHALTIGE MATERIALGEWINNUNG / BIODIVERSITÄT
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
1.2.3 TRINKWASSERBEDARF UND ABWASSERAUFKOMMEN
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
3.1.3 INNENRAUMLUFTHYGIENE
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
1Anlage C3 - Kriterientabelle für Maßnahmen des Bauunterhalts
2
Anlage C.3: Kriterientabelle für Maßnahmen des Bauunterhalts (Checkliste Qualitätssicherung)
Stand: 25.05.2016
3.1.4 AKUSTISCHER KOMFORT
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
3.1.5 VISUELLER KOMFORT
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
3.1.6 EINFLUSSNAHMEMÖGLICHKEITEN DURCH NUTZER
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
3.1.7 AUFENTHALTSQUALITÄTEN INNEN/ AUSSEN
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
2
Anlage C3 - Kriterientabelle für Maßnahmen des Bauunterhalts
3
Anlage C.3: Kriterientabelle für Maßnahmen des Bauunterhalts (Checkliste Qualitätssicherung)
Stand: 25.05.2016
3.1.8 SICHERHEI
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
3.2.1 BARRIEREFREIHEIT
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
3.2.5 MOBILITÄTSINFRASTRUKTUR
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
3.3.1 GESTALTERISCHE UND STÄDTEBAULICHE QUALITÄT
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
3Anlage C3 - Kriterientabelle für Maßnahmen des Bauunterhalts
4
Anlage C.3: Kriterientabelle für Maßnahmen des Bauunterhalts (Checkliste Qualitätssicherung)
Stand: 25.05.2016
3.3.2 KUNST AM BAU
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
4.1.1 SCHALLSCHUTZ
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
4.1.3 REINIGUNGS- UND INSTANDHALTUNGSFREUNDLICHKEIT
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
4.1.4 RÜCKBAU, TRENNUNG UND VERWERTUNG
beibehaltene QualitätOptional: Beschreibung der ursprünglich geplanten Qualitäten
Beschreibung der aktuell vorhandenen Qualitäten
Beschreibung der nach Abschluss der konsumtiven Maßnahme vorliegenden Qualitäten
Optional: Anmerkungen
Verschlechterungsverbot eingehalten:
4Anlage C3 - Kriterientabelle für Maßnahmen des Bauunterhalts
1
C4 Nachhaltigkeitsbericht des Betreibers (Checkliste)
LFNB_ANLAGE_C4- ENTWURF vom 18.04.2013
Zu nachfolgend aufgeführten Punkten soll der Nachhaltigkeitsbericht Aussagen beinhalten:
1. KostencontrollingAussage im
Bericht enthalten ?Anmerkungen
Nutzungskostenplanung für das kommende Haushaltsjahr:
Aufführung der Kostenziele
Erläuterung und Begründung der einzelnen Kostenziele
Zielkennwerte bezogen auf Netto-Grundfläche (NFG) nach DIN 277 und Personenzahl
Gegenüberstellung der Zielkennwerte mit Kennwerten vergleichbarer Objekte
Erfassung der tatsächlichen Betriebs- und Instandsetzungskosten des vergangenen Haushaltsjahres:
tatsächliche Betriebs- und Instandsetzungskosten
Bereinigung der Kosten um nicht vorhersehbare Einflüsse (z.B. Preisentwicklung, Witterung, Besonderheiten aus Nutzung/ Betrieb)
Gegenüberstellung tatsächliche Betriebs- und Instandsetzungskosten mit Kostenzielen
Identifikation deutlicher Abweichungen von einzelnen Kostenzielen (Über- und Unterschreitung)
Nutzungskostenuntersuchung der tatsächlichen Betriebs- und Instandsetzungskosten des vergangenen Haushaltsjahres:
Ursachenforschung bei Überschreitung von Kostenzielen und sonstigen Auffälligkeiten
Auflistung von meldepflichtigen Kennwerten im laufenden Betrieb
Nutzungskostenanalyse (im Grundintervall oder nach wesentlichen baulichen oder organisatorischen Umgestaltungen) einschl. Nutzungs- und Bewirtschaftungsanalyse
Maßnahmenprogramm:
Auflistung von Maßnahmen, die eine Reduzierung der Betriebs- und Instandsetzungskosten erwarten lassen
Bewertung, Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle der einzelnen Maßnahmen
2. Management der Energie- und WasserverbräucheAussage im
Bericht enthalten ?Anmerkungen
Erfassung der Energie- und Wasserverbräuche des vergangenen Haushaltsjahres:
Gemessene jährliche Energieverbräuche unterteilt nach Energieträger und gegliedert nach Heizenergie, Warmwasserbereitung, Hilfsenergie, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Aufzüge und Rolltreppen, nutzer- und nutzungsbedingter Energieaufwand
Bereinigte jährliche Energieverbräuche unterteilt nach Energieträger und gegliedert nach Heizenergie, Warmwasserbereitung, Hilfsenergie, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Aufzüge und Rolltreppen, nutzer- und nutzungsbedingter Energieaufwand (Witterung, eventuelle Besonderheiten aus Nutzung und Betrieb)
jährliche Wasserverbräuche
bereinigte jährliche Wasserverbräuche (Besonderheiten aus Nutzung und Betrieb)
Anlage C.4: Nachhaltigkeitsbericht des Betreibers (Checkliste)
1
Anlage C4 - Nachhaltigkeitsbericht des Betreibers
2
LFNB_ANLAGE_C4- ENTWURF vom 18.04.2013
Auswertung der Energie- und Wasserverbräuche des vergangenen Haushaltsjahres:
Gegenüberstellung der erfassten Verbräuche mit gebäudespezifischen Vergleichswerten (Gesamtverbrauch und Teilverbräuche bzw. Teilenergiekennwerte)
Identifikation von Überschreitungen der Vergleichswerte und sonstigen Auffälligkeiten
Ursachenforschung für Überschreitungen der Vergleichswerte und bei sonstigen identifizierten Auffälligkeiten
Untersuchung der Energie- und Wasserverbräuche des vergangenen Haushaltsjahres (Energie- und Wasserverbrauchsuntersuchung):
Untersuchung auf investive Maßnahmen, die eine Senkung der Energie- und Wasserverbräuche erwarten lassen
Untersuchung auf niedriginvestive Optimierungsmaßnahmen, die im Zuge der Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Beleuchtungsanlagen durchgeführt werden können und eine Senkung der Energie- und Wasserverbräuche erwarten lassen
Maßnahmenprogramm auf Basis der Energie- und Wasserverbrauchsuntersuchung:
Auflistung von Maßnahmen, die eine Senkung der Energie- und Wasserverbräuche erwarten lassen
Bewertung, Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle der einzelnen Maßnahmen
3. Tatsächliche THG-Emissionen infolge von Heizenergie- und StromverbrauchAussage im
Bericht enthalten ?Anmerkungen
Berechnungsergebnis der THG-Emissionen infolge von witterungs- und standortbereinigten Energieverbräuchen gemäß definierter Systemgrenzen
Berechnungsergebnis der tatsächlichen THG-Emissionen infolge der gemessenen Energieverbräuche gemäß definierter Systemgrenzen
Bewertungsergebnis der THG-Emissionen gemäß BNB_BB_5.3.11
4. NutzerzufriedenheitsmanagementAussage im
Bericht enthalten ?Anmerkungen
statistische Auswertungen des Mitteilungsmanagement (Anzahl eingegangener Beschwerden und Hinweise, Bearbeitungsstände)Ergebnis durchgeführter Nutzerzufriedenheitsanalysen (Nutzerzufriedenheits-Index). soweit diese im Berichtszeitraum erfolgten
5. Berichterstattungspflichten nach RBBauAussage im
Bericht enthalten ?Anmerkungen
Nachweis der Berichterstattung nach RBBau Abschnitts K6
6. Dokumentation der Inspektions- und Wartungsplanung, NachweiseAussage im
Bericht enthalten ?Anmerkungen
Dokumentation der durchgeführten Inspektions- und Wartungsleistung aus dem vergangenen Haushaltsjahr
Auflistung der Inspektions- und Wartungsleistung im kommenden Haushaltsjahr
Dokumentation des aktuellen Stands der Bestandslisten
Ergebnisse der durchgeführten energetischen Inspektionen
7. Dokumentation der Verkehrssicherungspflichten:Aussage im
Bericht enthalten ?Anmerkungen
Begehungsprotokolle
Erfassung, Analyse und Bewertung des Gefährdungspotentials der Liegenschaft
2
Anlage C4 - Nachhaltigkeitsbericht des Betreibers
1
C5 Bewertungstabelle BNB-Modul Nutzen und Betreiben
ProjektnameBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) - Systemvariante Büro- und Verwaltungsgebäude
NachhaltigkeitskriterienSoll Punkt- Qualität Bemerkung
zahl
BNB-Modul Nutzen und Betreiben Gesamterfüllungsgrad
Realqualitäten 0,0% 0,0%
Wirkungen auf die globale und lokale UmweltBB 1.1.1 THG-Emissionen infolge Heiz-/ Elektroenergieverbrauch 100 0,0 0,000% 0,000%
RessourceninanspruchnahmeBB 1.2.1 Heizenergie- und Elektroenergieverbrauch 100 0,0 0,000% 0,000%BB 1.2.3 Trinkwasserverbrauch 100 0,0 0,000% 0,000%
Gesundheit, Behaglichkeit und NutzerzufriedenheitBB 3.1.1 Tatsächlicher thermischer Komfort im Winter 100 0,0 0,000% 0,000%BB 3.1.2 Tatsächlicher thermischer Komfort im Sommer 100 0,0 0,000% 0,000%BB 3.1.3 Tatsächliche Innenraumlufthygiene 100 0,0 0,000% 0,000%BB 3.1.9 Tatsächliche Nutzerzufriedenheit 100 0,0 0,000% 0,000%
Prozessqualität des Nutzen und Betreibens 100,0% 0,0%
BB 5.3.1 Nutzerzufriedenheitsmanagement 100 0,0 15,789% 0,000%BB 5.3.2 Management der Energie- und Wasserverbräuche 100 0,0 15,789% 0,000%BB 5.3.3 Nutzungskostencontrolling 100 0,0 15,789% 0,000%BB 5.3.4 Inspektion, Wartung und Verkehrssicherung 100 0,0 10,526% 0,000%BB 5.3.5 Umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigung 100 0,0 10,526% 0,000%BB 5.3.6 Technische Betriebsführung und Qualifikation des
Betriebspersonals100 0,0 10,526% 0,000%
BB 5.3.7 Lebenszyklusbegleitende Objektdokumentation 100 0,0 10,526% 0,000%BB 5.3.8 Information und Motivation der Nutzer 100 0,0 10,526% 0,000%
Projektnummer
0,0%
GewichtungGesamtbe-
wertung
Gesamt-bewertung
Punkt-zahl
max. Punkt-
zahl
Zielwert Bewertung
gedruckt am: 18.04.2013 Seite 1 von 1
Anlage C5 - Bewertungstabelle BNB-Modul Nutzen und Betreiben
2
C6 Kriterientabelle BNB-Übergangsmodul Neubestand
BNB-BewertungsmethodikBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) - Systemvariante Büro- und Verwaltungsgebäude
BNB-Modul NeubestandNachhaltigkeitskriterien Zielwert
PunktzahlMaximum
Ökologische Qualität 22,5% 1800
Wirkungen auf die globale und lokale UmweltBU 1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) unter Einbezug der
THG-Emissionen aus BNB_BB_1.1.1100 3 3,750% 300
BU 1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) unter Einbezug der Energieverbräuche aus BNB_BB_1.2.1
100 1 1,250% 100
BU 1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) unter Einbezug derEnergieverbräuche aus BNB_BB_1.2.1
100 1 1,250% 100
BU 1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) unter Einbezug derEnergieverbräuche aus BNB_BB_1.2.1
100 1 1,250% 100
BU 1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) unter Einbezug derEnergieverbräuche aus BNB_BB_1.2.1
100 1 1,250% 100
BN 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt 100 3 3,750% 300BN 1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität 100 1 1,250% 100
RessourceninanspruchnahmeBU 1.2.1 Primärenergiebedarf unter Einbezug der Energieverbräuche
aus BNB_BB_1.2.1100 3 3,750% 300
BB 1.2.3 Trinkwasserverbrauch und AbwasseraufkommenErgebnis des Kriteriums BNB_BB 1.2.3 des BNB-Moduls Nutzen und Betreiben
100 2 2,500% 200
BN 1.2.4 Flächeninanspruchnahme 100 2 2,500% 200
Ökonomische Qualität 22,5% 600
LebenszykluskostenBN 2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus unter Einbezug
tatsächlicher Nutzungskosten (Energie- und Reinigungskosten)
100 3 11,250% 300
Wirtschaftlichkeit und WertstabilitätBN 2.2.1 Flächeneffizienz 100 1 3,750% 100BN 2.2.2 Anpassungsfähigkeit 100 2 7,500% 200
Soziokulturelle und funktionale Qualität 22,5% 2500
Gesundheit, Behaglichkeit und NutzerzufriedenheitBB 3.1.1 Tatsächlicher Thermischer Komfort im Winter 100 2 1,800% 200BB 3.1.2 Tatsächlicher Thermischer Komfort im Sommer 100 3BB 3.1.3 Tatsächliche Innenraumlufthygiene
Ergebnis des Kriteriums BNB_BB 3.1.1 des BNB-Moduls Nutzen und Betreiben
100 3 2,700% 300
BN 3.1.4 Akustischer Komfort 100 1 0,900% 100BN 3.1.5 Visueller Komfort 100 3 2,700% 300BN 3.1.6 Einflussnahmemöglichkeiten durch Nutzer 100 2 1,800% 200BN 3.1.7 Aufenthaltsqualitäten 100 1 0,900% 100BN 3.1.8 Sicherheit 100 1 0,900% 100
BB 3.1.9 Tatsächliche NutzerzufriedenheitErgebnis des Kriteriums BNB_BB 3.1.2 des BNB-Moduls Nutzen und Betreiben
100 3 2,700% 300
FunktionalitätBN 3.2.1 Barrierefreiheit 100 2 1,800% 200BN 3.2.4 Zugänglichkeit 100 2 1,800% 200BN 3.2.5 Mobilitätsinfrastruktur 100 1 0,900% 100
Sicherung der GestaltungsqualitätBN 3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität 100 3 2,700% 300BN 3.3.2 Kunst am Bau 100 1 0,900% 100
Technische Qualität 22,5% 1000
Technische AusführungBN 4.1.1 Schallschutz 100 2 4,500% 200BN 4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz 100 2 4,500% 200BN 4.1.3 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit 100 2 4,500% 200BN 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung 100 2 4,500% 200BN 4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren 100 1 2,250% 100BN 4.1.6 Bedienungs- und Insatndhaltungsfreundl. der TGA 100 1 2,250% 100
Prozessqualität 10,0% 1900
Prozessqualität des BNB-Moduls Nutzen und BetreibenBB 5.3.1
bis 5.3.8
Ergebniss des der Kriteriengruppe„Prozessqualität des Nutzen und Betreibens"des BNB-Moduls Nutzen und Betreiben
10,000% 1900
Bedeu-tungs-faktor
GewichtungGesamt-
bewertung
Zielwert
gedruckt am: 25.05.2016 Seite 1 von 2
Anlage C6 - Kriterientabelle BNB-Übergangsmodul Neubestand
1
C7 Zielvereinbarungstabelle Nutzen und Betreiben
LFNB_ANLAGE_C7- ENTWURF vom 18.04.2013
Anlage C.8: Zielvereinbarungstabelle zum BNB Nutzen und Betreiben
Projekt:
Zielwert/Mindest-
erfüllungsgrad
erforderliche Leistungen, Maßnahmen,
Methoden
erforderliche Dokumente/Nachweise
Termin Intern Extern
Realqualitäten
Wirkungen auf die globale Umwelt
1.1.1 THG-Emissionen infolge Heiz-/ Elektroenergieverbrauch
1.2.1 Heiz- und Elektroenergieverbrauch
1.2.3 Trinkwasserverbrauch
3.1.1 Tatsächlicher thermischer Komfort im Winter
3.1.2 Tatsächlicher thermischer Komfort im Sommer
3.1.3 Tatsächliche Innenraumlufthygiene
3.1.9 Tatsächliche Nutzerzufriedenheit
5.3.1 Nutzerzufriedenheitsmanagement
5.3.2 Management der Energie- und Wasserverbräuche
5.3.3 Nutzungskostencontrolling
5.3.4 Inspektion, Wartung und Verkehrssicherung
5.3.5 Umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigung
5.3.6Technische Betriebsführung und Qualifikation des Betriebspersonals
5.3.7 Lebenszyklusbegleitende Objektdokumentation
5.3.8 Information und Motivation der Nutzer
Ökologische Qualität
Kriteriengruppe Nr. Kriterien
Zielvereinbarung Zuständigkeiten
Ressourcen-inanspruchnahme
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit
Prozessqualität des Nutzen und Betreibens
Prozessqualität des Nutzen und Betreibens
Anlage C7 - Zielvereinbarungstabelle Nutzen und Betreiben
1
D1 Kriterientabelle BNB-Modul Komplettmodernisierung
Es handelt sich um eine Kriterientabelle des BNB-Moduls Komplettmodernisierung am Beispiel der Systemvariante Büro- und Verwaltungsbau.
BNB-BewertungsmethodikBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) - Systemvariante Büro- und Verwaltungsgebäude
BNB-Modul KomplettmodernisierungNachhaltigkeitskriterien Zielwert
PunktzahlMaximum
Ökologische Qualität 22,5% 1800
Wirkungen auf die globale und lokale UmweltBK 1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) 100 3 3,750% 300BK 1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) 100 1 1,250% 100BK 1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) 100 1 1,250% 100BK 1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) 100 1 1,250% 100BK 1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) 100 1 1,250% 100BK 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt 100 3 3,750% 300BK 1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität 100 1 1,250% 100
RessourceninanspruchnahmeBK 1.2.1 Primärenergiebedarf 100 3 3,750% 300BN 1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen 100 2 2,500% 200BK 1.2.4 Flächeninanspruchnahme 100 2 2,500% 200
Ökonomische Qualität 22,5% 600
LebenszykluskostenBK 2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus 100 3 11,250% 300
Wirtschaftlichkeit und WertstabilitätBN 2.2.1 Flächeneffizienz 100 1 3,750% 100BK 2.2.2 Anpassungsfähigkeit 100 2 7,500% 200
Soziokulturelle und funktionale Qualität 22,5% 2300
Gesundheit, Behaglichkeit und NutzerzufriedenheitBN 3.1.1 Thermischer Komfort 100 3 2,935% 300BN 3.1.3 Innenraumlufthygiene 100 3 2,935% 300BN 3.1.4 Akustischer Komfort 100 1 0,978% 100BN 3.1.5 Visueller Komfort 100 3 2,935% 300BN 3.1.6 Einflussnahmemöglichkeiten durch Nutzer 100 2 1,957% 200BN 3.1.7 Aufenthaltsqualitäten 100 1 0,978% 100BN 3.1.8 Sicherheit 100 1 0,978% 100
FunktionalitätBN 3.2.1 Barrierefreiheit 100 2 1,957% 200BN 3.2.4 Zugänglichkeit 100 2 1,957% 200BN 3.2.5 Mobilitätsinfrastruktur 100 1 0,978% 100
Sicherung der GestaltungsqualitätBK 3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität 100 3 2,935% 300BK 3.3.2 Kunst am Bau 100 1 0,978% 100
Technische Qualität 22,5% 1000
Technische AusführungBN 4.1.1 Schallschutz 100 2 4,500% 200BK 4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz 100 2 4,500% 200BN 4.1.3 Reinigung und Instandhaltung 100 2 4,500% 200BN 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung 100 2 4,500% 200BN 4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren 100 1 2,250% 100BN 4.1.6 Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA 100 1 2,250% 100
Prozessqualität 10,0% 2500
PlanungBN 5.1.1 Projektvorbereitung 100 3 1,200% 300BN 5.1.2 Integrale Planung 100 3 1,200% 300BN 5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung 100 3 1,200% 300BN 5.1.4 Ausschreibung und Vergabe 100 2 0,800% 200BN 5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung 100 2 0,800% 200BK 5.1.6 Bestandsanalyse 100 3 1,200% 300BK 5.1.7 Rückbaumaßnahmen 100 1 0,400% 100
BauausführungBN 5.2.1 Baustelle / Bauprozess 100 2 0,800% 200BN 5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung 100 3 1,200% 300BN 5.2.3 Systematische Inbetriebnahme 100 3 1,200% 300
Standortmerkmale 0,0% 1300
StandortmerkmaleBN 6.1.1 Risiken am Mikrostandort 100 2 -- 200BN 6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort 100 2 -- 200BN 6.1.3 Quartiersmerkmale 100 2 -- 200BN 6.1.4 Verkehrsanbindung 100 3 -- 300BN 6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen 100 2 -- 200BN 6.1.6 Anliegende Medien / Erschließung 100 2 -- 200
Bedeu-tungs-faktor
GewichtungGesamt-
bewertung
Zielwert
gedruckt am: 25.05.2016 Seite 1 von 1
Anlage D1 - Kriterientabelle BNB-Modul Komplettmodernisierung
2
BNB-BewertungsmethodikBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) - Systemvariante Büro- und Verwaltungsgebäude
BNB-Modul KomplettmodernisierungNachhaltigkeitskriterien Zielwert
PunktzahlMaximum
Ökologische Qualität 22,5% 1800
Wirkungen auf die globale und lokale UmweltBK 1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) 100 3 3,750% 300BK 1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) 100 1 1,250% 100BK 1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) 100 1 1,250% 100BK 1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) 100 1 1,250% 100BK 1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) 100 1 1,250% 100BK 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt 100 3 3,750% 300BK 1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität 100 1 1,250% 100
RessourceninanspruchnahmeBK 1.2.1 Primärenergiebedarf 100 3 3,750% 300BN 1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen 100 2 2,500% 200BK 1.2.4 Flächeninanspruchnahme 100 2 2,500% 200
Ökonomische Qualität 22,5% 600
LebenszykluskostenBK 2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus 100 3 11,250% 300
Wirtschaftlichkeit und WertstabilitätBN 2.2.1 Flächeneffizienz 100 1 3,750% 100BK 2.2.2 Anpassungsfähigkeit 100 2 7,500% 200
Soziokulturelle und funktionale Qualität 22,5% 2300
Gesundheit, Behaglichkeit und NutzerzufriedenheitBN 3.1.1 Thermischer Komfort 100 3 2,935% 300BN 3.1.3 Innenraumlufthygiene 100 3 2,935% 300BN 3.1.4 Akustischer Komfort 100 1 0,978% 100BN 3.1.5 Visueller Komfort 100 3 2,935% 300BN 3.1.6 Einflussnahmemöglichkeiten durch Nutzer 100 2 1,957% 200BN 3.1.7 Aufenthaltsqualitäten 100 1 0,978% 100BN 3.1.8 Sicherheit 100 1 0,978% 100
FunktionalitätBN 3.2.1 Barrierefreiheit 100 2 1,957% 200BN 3.2.4 Zugänglichkeit 100 2 1,957% 200BN 3.2.5 Mobilitätsinfrastruktur 100 1 0,978% 100
Sicherung der GestaltungsqualitätBK 3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität 100 3 2,935% 300BK 3.3.2 Kunst am Bau 100 1 0,978% 100
Technische Qualität 22,5% 1000
Technische AusführungBN 4.1.1 Schallschutz 100 2 4,500% 200BK 4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz 100 2 4,500% 200BN 4.1.3 Reinigung und Instandhaltung 100 2 4,500% 200BN 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung 100 2 4,500% 200BN 4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren 100 1 2,250% 100BN 4.1.6 Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA 100 1 2,250% 100
Prozessqualität 10,0% 2500
PlanungBN 5.1.1 Projektvorbereitung 100 3 1,200% 300BN 5.1.2 Integrale Planung 100 3 1,200% 300BN 5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung 100 3 1,200% 300BN 5.1.4 Ausschreibung und Vergabe 100 2 0,800% 200BN 5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung 100 2 0,800% 200BK 5.1.6 Bestandsanalyse 100 3 1,200% 300BK 5.1.7 Rückbaumaßnahmen 100 1 0,400% 100
BauausführungBN 5.2.1 Baustelle / Bauprozess 100 2 0,800% 200BN 5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung 100 3 1,200% 300BN 5.2.3 Systematische Inbetriebnahme 100 3 1,200% 300
Standortmerkmale 0,0% 1300
StandortmerkmaleBN 6.1.1 Risiken am Mikrostandort 100 2 -- 200BN 6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort 100 2 -- 200BN 6.1.3 Quartiersmerkmale 100 2 -- 200BN 6.1.4 Verkehrsanbindung 100 3 -- 300BN 6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen 100 2 -- 200BN 6.1.6 Anliegende Medien / Erschließung 100 2 -- 200
Bedeu-tungs-faktor
GewichtungGesamt-
bewertung
Zielwert
gedruckt am: 25.05.2016 Seite 1 von 1
Anlage D1 - Kriterientabelle BNB-Modul Komplettmodernisierung
3
D2 Bewertungstabelle BNB-Modul Komplettmodernisierung
Es handelt sich um eine Bewertungstabelle des BNB-Moduls Komplettmodernisierung am Beispiel der Systemvariante Büro- und Verwaltungsbau.
Projekt: 01.01.2016
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)Systemvariante Büro- und Verwaltungsgebäude, Modul Komplettmodernisierung (BNB_BK) - Version 2015
Zielwert der Ziel-vereinbarung
Zwischen-bewertung
Endbewertung
Soll 14.06.2016
0,0% 0,0% 0,0%to copy zb to insert zb qwe
Ökologische Qualität 22,5% 0,0% 0,0% 0,0%
Sys.-Abgleich Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
BK 1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) 100 3,75% 0
BK 1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) 100 1,25% 0
BK 1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) 100 1,25% 0
BK 1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) 100 1,25% 0
BK 1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) 100 1,25% 0
BN 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt 100 3,75% 0 0 0
BN 1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität 100 1,25% 0
Ressourceninanspruchnahme
BK 1.2.1 Primärenergiebedarf 100 3,75% 0
BN 1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen 100 2,50% 0
BK 1.2.4 Flächeninanspruchnahme 100 2,50% 0 0 0
Ökonomische Qualität 22,5% 0,0% 0,0% 0,0%
Lebenszykluskosten
BK 2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus 100 11,25% 0
Wirtschaftlichkeit und Wertstabilität
BN 2.2.1 Flächeneffizienz 100 3,75% 0
BK 2.2.2 Anpassungsfähigkeit 100 7,50% 0 0 0
Soziokulturelle und funktionale Qualität 22,5% 0,0% 0,0% 0,0%
Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit
BN 3.1.1 Thermischer Komfort 100 2,93% 0 0 0
BN 3.1.3 Innenraumlufthygiene 100 2,93% 0 0 0
BN 3.1.4 Akustischer Komfort 100 0,98% 0 0 0
BN 3.1.5 Visueller Komfort 100 2,93% 0 0 0
BN 3.1.6 Einflussnahmemöglichkeiten durch Nutzer 100 1,96% 0 0 0
BN 3.1.7 Aufenthaltsqualitäten innen / außen 100 0,98% 0 0 0
BN 3.1.8 Sicherheit 100 0,98% 0 0 0
FunktionalitätBN 3.2.1 Barrierefreiheit 100 1,96% 0
BN 3.2.4 Zugänglichkeit 100 1,96% 0 0 0
BN 3.2.5 Mobilitätsinfrastruktur 100 0,98% 0 0 0
Sicherung der GestaltungsqualitätBK 3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität 100 2,93% 0 0 0
BK 3.3.2 Kunst am Bau 100 0,98% 0 0 0
Technische Qualität 22,5% 0,0% 0,0% 0,0%
technische Ausführung
BN 4.1.1 Schallschutz 100 4,50% 0 0 0BK 4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz 100 4,50% 0 0 0
BN 4.1.3 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit 100 4,50% 0 0 0
BN 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung 100 4,50% 0
BN 4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren 100 2,25% 0
BN 4.1.6 Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA 100 2,25% 0
Prozessqualität 10,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Planung
BN 5.1.1 Projektvorbereitung 100 1,20% 0 0 0
BN 5.1.2 Integrale Planung 100 1,20% 0 0 0
BN 5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung 100 1,20% 0 0 0
BN 5.1.4 Ausschreibung und Vergabe 100 0,80% 0
BN 5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung 100 0,80% 0 0 0
BK 5.1.6 Bestandsanalyse 100 1,20% 0 0 0
BK 5.1.7 Rückbaumaßnahmen 100 0,40% 0 0 0
Bauausführung
BN 5.2.1 Baustelle / Bauprozess 100 0,80% 0 0 0
BN 5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung 100 1,20% 0 0 0
BN 5.2.3 Systematische Inbetriebnahme 100 1,20% 0
Standortmerkmale 100,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Standortmerkmale
BN 6.1.1 Risiken am Mikrostandort 100 15,38% 0 0 0
BN 6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort 100 15,38% 0 0 0
BN 6.1.3 Quartiersmerkmale 100 15,38% 0 0 0
BN 6.1.4 Verkehrsanbindung 100 23,08% 0 0 0
BN 6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen 100 15,38% 0 0 0
BN 6.1.6 Anliegende Medien / Erschließung 100 15,38% 0 0 0
Projektbezeichnung
GewichtungGesamt-
bewertung
Gesamterfüllungsgrad
Nachhaltigkeitskriterien maximale Punktzahl
Anlage D2 - Bewertungstabelle BNB-Modul Komplettmodernisierung
4 Anlage D2 - Bewertungtabelle BNB-Modul Komplettmodernisierung
Projekt: 01.01.2016
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)Systemvariante Büro- und Verwaltungsgebäude, Modul Komplettmodernisierung (BNB_BK) - Version 2015
Zielwert der Ziel-vereinbarung
Zwischen-bewertung
Endbewertung
Soll 14.06.2016
0,0% 0,0% 0,0%to copy zb to insert zb qwe
Ökologische Qualität 22,5% 0,0% 0,0% 0,0%
Sys.-Abgleich Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
BK 1.1.1 Treibhauspotenzial (GWP) 100 3,75% 0
BK 1.1.2 Ozonschichtabbaupotenzial (ODP) 100 1,25% 0
BK 1.1.3 Ozonbildungspotenzial (POCP) 100 1,25% 0
BK 1.1.4 Versauerungspotenzial (AP) 100 1,25% 0
BK 1.1.5 Überdüngungspotenzial (EP) 100 1,25% 0
BN 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt 100 3,75% 0 0 0
BN 1.1.7 Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität 100 1,25% 0
Ressourceninanspruchnahme
BK 1.2.1 Primärenergiebedarf 100 3,75% 0
BN 1.2.3 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen 100 2,50% 0
BK 1.2.4 Flächeninanspruchnahme 100 2,50% 0 0 0
Ökonomische Qualität 22,5% 0,0% 0,0% 0,0%
Lebenszykluskosten
BK 2.1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus 100 11,25% 0
Wirtschaftlichkeit und Wertstabilität
BN 2.2.1 Flächeneffizienz 100 3,75% 0
BK 2.2.2 Anpassungsfähigkeit 100 7,50% 0 0 0
Soziokulturelle und funktionale Qualität 22,5% 0,0% 0,0% 0,0%
Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit
BN 3.1.1 Thermischer Komfort 100 2,93% 0 0 0
BN 3.1.3 Innenraumlufthygiene 100 2,93% 0 0 0
BN 3.1.4 Akustischer Komfort 100 0,98% 0 0 0
BN 3.1.5 Visueller Komfort 100 2,93% 0 0 0
BN 3.1.6 Einflussnahmemöglichkeiten durch Nutzer 100 1,96% 0 0 0
BN 3.1.7 Aufenthaltsqualitäten innen / außen 100 0,98% 0 0 0
BN 3.1.8 Sicherheit 100 0,98% 0 0 0
FunktionalitätBN 3.2.1 Barrierefreiheit 100 1,96% 0
BN 3.2.4 Zugänglichkeit 100 1,96% 0 0 0
BN 3.2.5 Mobilitätsinfrastruktur 100 0,98% 0 0 0
Sicherung der GestaltungsqualitätBK 3.3.1 Gestalterische und städtebauliche Qualität 100 2,93% 0 0 0
BK 3.3.2 Kunst am Bau 100 0,98% 0 0 0
Technische Qualität 22,5% 0,0% 0,0% 0,0%
technische Ausführung
BN 4.1.1 Schallschutz 100 4,50% 0 0 0BK 4.1.2 Wärme- und Tauwasserschutz 100 4,50% 0 0 0
BN 4.1.3 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit 100 4,50% 0 0 0
BN 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung 100 4,50% 0
BN 4.1.5 Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren 100 2,25% 0
BN 4.1.6 Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA 100 2,25% 0
Prozessqualität 10,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Planung
BN 5.1.1 Projektvorbereitung 100 1,20% 0 0 0
BN 5.1.2 Integrale Planung 100 1,20% 0 0 0
BN 5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung 100 1,20% 0 0 0
BN 5.1.4 Ausschreibung und Vergabe 100 0,80% 0
BN 5.1.5 Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung 100 0,80% 0 0 0
BK 5.1.6 Bestandsanalyse 100 1,20% 0 0 0
BK 5.1.7 Rückbaumaßnahmen 100 0,40% 0 0 0
Bauausführung
BN 5.2.1 Baustelle / Bauprozess 100 0,80% 0 0 0
BN 5.2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung 100 1,20% 0 0 0
BN 5.2.3 Systematische Inbetriebnahme 100 1,20% 0
Standortmerkmale 100,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Standortmerkmale
BN 6.1.1 Risiken am Mikrostandort 100 15,38% 0 0 0
BN 6.1.2 Verhältnisse am Mikrostandort 100 15,38% 0 0 0
BN 6.1.3 Quartiersmerkmale 100 15,38% 0 0 0
BN 6.1.4 Verkehrsanbindung 100 23,08% 0 0 0
BN 6.1.5 Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen 100 15,38% 0 0 0
BN 6.1.6 Anliegende Medien / Erschließung 100 15,38% 0 0 0
Projektbezeichnung
GewichtungGesamt-
bewertung
Gesamterfüllungsgrad
Nachhaltigkeitskriterien maximale Punktzahl
5