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Allgemeine Themen Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel Allgemeine Themen A 016 Stand: Januar 2013 (Überarbeitung der Ausgabe 8/2011)

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Allgemeine Themen

Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel

Allgemeine ThemenA 016Stand: Januar 2013(Überarbeitung der Ausgabe 8/2011)

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Inhaltsverzeichnis dieses Ausdrucks

Deckblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53.1 Beteiligte bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63.2 Anlässe für die Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84.1 Schritt 1: Erfassen der Betriebsorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94.2 Schritt 2: Erfassen der Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94.3 Schritt 3: Ermitteln der möglichen Gefährdungen und Belastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104.4 Schritt 4: Beurteilen des Risikos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114.5 Schritt 5: Festlegen von Schutzzielen und Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124.6 Schritt 6: Realisieren der Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124.7 Schritt 7: Kontrolle der Wirksamkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134.8 Hinweise zur Dokumentation und Fortschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Arbeitshilfen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Anhang 1: Arbeitsblätter zur Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Anhang 2: Beispiel eines Arbeitsblattes zur Mitarbeiterbefragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Anhang 3: Risikomatrix nach Nohl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Anhang 4: Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Sonstiges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

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In diesem Merkblatt sind als Handlungshilfe auszugsweise wesentliche Aspekte aus aktuellen Vorschriften undTechnischen Regeln abgebildet. Somit wird der Einstieg in die Thematik erleichtert – ersetzt aber nicht die imBedarfsfall notwendige Recherche von vollständigen Inhalten durch den Unternehmer oder die von ihmbeauftragten Personen.

Das Merkblatt wurde sorgfältig erstellt. Trotzdem werden der Unternehmer und die von ihm Beauftragten nicht vonder Pflicht und Verantwortung befreit, die Angaben auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit selbst zuüberprüfen.

In den Betrieben nehmen Frauen und Männer gleichermaßen verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Um das Lesenzu erleichtern, wird in diesem Merkblatt – wie auch in den Vorschriften – unabhängig davon nur von „demUnternehmer“ bzw. „dem Vorgesetzten“ gesprochen.

Das Arbeitsschutzgesetz spricht vom Arbeitgeber, das Sozialgesetzbuch VII und die Unfallverhütungsvorschriftender Berufsgenossenschaften vom Unternehmer. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Thematik ergeben sichdaraus keine relevanten Unterschiede, so dass der Begriff „Unternehmer“ verwendet wird.

1 EinleitungGefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und der Schlüssel zur Verringerung vonArbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Der Nutzen von Gefährdungsbeurteilungen liegt auf der Hand.

- Wichtige Informationen und Hinweise werden gewonnen über

• Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen,

• notwendige technische und organisatorische Schutzmaßnahmen,

• den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen,

• Inhalte für Unterweisungen.

- Kosten und Ausfallzeiten als Folge von Unfällen oder Erkrankungen können verringert werden.

- Gefährdungsbeurteilungen sind ein Führungsinstrument für Verantwortliche und tragen dazu bei,Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch verantwortliches Handeln zuverbessern.

- Gefährdungsbeurteilungen sind ein wesentliches Kriterium im Rahmen von Auditierungen.

Die Gefährdungsbeurteilung trägt der allgemeinen Fürsorgepflicht des Unternehmers Rechnung.

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Abbildung 1: Die Gefährdungsbeurteilung steht im Mittelpunkt

2 Rechtliche GrundlagenDie Pflicht zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen durch den Unternehmer ergibtsich aus

- dem Arbeitsschutzgesetz1 (§§ 5 und 6) oder

- der Allgemeinen Bundesbergverordnung2(§ 3) für die Branche Bergbau.

Diese auch in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) genannte Anforderung wirdbeispielsweise in folgenden Verordnungen konkretisiert3:

- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

- Biostoffverordnung (BiostoffV)

- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

- Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

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3 GefährdungsbeurteilungDie Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungender Beschäftigten am Arbeitsplatz einschließlich der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen.

1 Siehe Anhang 4, Nr. (2)

2 Siehe Anhang 4, Nr. (1)

3 Detailregelungen sind auch in den technischen Regeln wie TRGS und TRBS enthalten – siehe Anhang 4, Nr. (13) ff und (5) ff.

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3.1 Beteiligte bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt beim Unternehmer. Er kann diese Aufgabe auchauf andere geeignete Personen wie beispielsweise Führungskräfte übertragen (zur Verantwortung imArbeitsschutz siehe Merkblatt A 006 der BG RCI).

Für eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung wird der Unternehmer von folgenden Personen beraten:

- Fachkräfte für Arbeitssicherheit

- Betriebsärzte

- Betriebsrat

Darüber hinaus sollen Personen aus dem unmittelbaren betrieblichen Geschehen einbezogen werden, wieSicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter. Diese kennen die Gefährdungen und Belastungen, denen sie ausgesetztsind, am besten.

Die Mitarbeiter können beispielsweise beteiligt werden durch

- Mitarbeiterbefragungen (siehe Anhang 2),

- Mitarbeitergespräche, z. B. im Rahmen der Unterweisungen,

- gemeinsame Arbeitsplatzbesichtigungen.

Zusätzlich können externe Arbeitsschutzexperten zur Beratung herangezogen werden (z. B. sicherheitstechnischeDienste, Beratungsbüros, Unfallversicherungsträger und zuständige staatliche Behörden).

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Abbildung 2: Arbeitsblatt zur Mitarbeiterbefragung (siehe Anhang 2)

3.2 Anlässe für die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen undinsbesondere bei folgenden Anlässen zu aktualisieren:

- Planung von Investitionsvorhaben

- Neubeschaffung von Arbeitsmitteln

- Verwendung neuer Arbeitsstoffe

- Änderungen von Arbeits- und Verkehrsbereichen

- Änderungen von Arbeitsverfahren und Tätigkeitsabläufen

- Änderungen der Betriebsorganisation

- Änderungen von Vorschriften

- Änderungen des Stands der Technik

- Auftreten von Unfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen

- Personalwechsel

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4 Durchführung und Dokumentation der GefährdungsbeurteilungDie Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann in sieben Schritte unterteilt werden. Diese Schritte werdenim Folgenden beschrieben (siehe auch Ordner „Gefährdungsbeurteilung – Arbeitshilfen“4).

Abbildung 3: Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung

4 Siehe Anhang 4, Nr. (30)

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4.1 Schritt 1: Erfassen der Betriebsorganisation

Durchführung Dokumentation

Bevor Sie die Gefährdungsbeurteilung für einzelne Tätigkeiten erstellen, solltenSie Ihr Unternehmen strukturiert erfassen. So können Sie Schritt für Schritt dieGefährdungsbeurteilung für überschaubare Bereiche erstellen. Meistens isteine Strukturierung in die Arbeitsbereiche Produktion, Lager, Büro, Werkstattund weitere betriebsspezifische Arbeitsbereiche (z. B. Baustelle, Labor,Außendienst) hilfreich.

Arbeitsblatt A und B5

4.2 Schritt 2: Erfassen der Tätigkeiten

Durchführung Dokumentation

Nachdem Sie die Arbeitsbereiche festgelegt haben, erfassen Sie jetzt diezugehörigen Tätigkeiten. Die Tätigkeiten sollten nicht weiter als unbedingterforderlich aufgesplittet werden: Es bietet sich beispielsweise an, dieArbeitsschritte beim Bedienen von Maschinen nicht einzeln aufzuführen,sondern unter der Tätigkeitsbezeichnung „Bedienen der Maschine XY“zusammenzufassen. Gleichartige Tätigkeiten können zusammengefasstwerden.

Neben den normalen Arbeitsprozessen sind auch besonders gefährlicheTätigkeiten, insbesondere Rüsten, Reinigen, Anfahren, Instandhalten undStörungsbeseitigung zu betrachten, weil hierbei häufig schwere Unfälleauftreten.

Arbeitsblatt B6

5 Die genannten Arbeitsblätter sind im Anhang 1 dieses Merkblatts abgedruckt.

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4.3 Schritt 3: Ermitteln der möglichen Gefährdungen und Belastungen

Durchführung Dokumentation

Ermitteln Sie nun vor Ort zu den einzelnen Tätigkeiten die Gefährdungen undBelastungen. Das Arbeitsblatt C1 beinhaltet eine Übersicht der Gefährdungs-und Belastungsfaktoren, die im Merkblatt A 017 der BG RCI erläutert sind.Beachten Sie dabei besonders schutzbedürftige Personengruppen wieJugendliche, Schwangere und Menschen mit Behinderung. Beachten Sie auchGefährdungen aus der Arbeitsumgebung (z. B. benachbarte Arbeitsplätze undMaschinen) sowie durch Fremdfirmeneinsatz. Dokumentieren Sie alleermittelten Gefährdungen und Belastungen, falls möglich aucharbeitsbereichsbezogen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.

Arbeitsblatt C1 und C2, Spalte 27

6 Das Arbeitsblatt ist im Anhang 1 dieses Merkblatts abgedruckt.

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4.4 Schritt 4: Beurteilen des Risikos

Durchführung Dokumentation

Beurteilen Sie vor dem Hintergrund der ermittelten Gefährdungen undBelastungen die Risiken, die mit den Tätigkeiten verbunden sind. DieBeurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Eintrittsund der möglichen Schwere der Verletzung oder Erkrankung. Ziel ist das Risikoauf ein akzeptables Maß zu reduzieren.8

Arbeitsblatt C2 Spalte 39

7 Die genannten Arbeitsblätter sind im Anhang 1 dieses Merkblatts abgedruckt.

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4.5 Schritt 5: Festlegen von Schutzzielen und Maßnahmen

Durchführung Dokumentation

In der Spalte 4 des Arbeitsblatts C2 werden die festgelegten Schutzziele undMaßnahmen eingetragen. In dieser Spalte können auch bereits realisierteMaßnahmen dokumentiert werden.

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist die folgende Reihenfolge zu beachten:

Arbeitsblatt C2 Spalte 410

1. Vermeiden/Beseitigen von Gefahren-quellen/Gefährdungsfaktoren(z. B. Ersatz von Gefahrstoffen)

2. Technische Schutzmaßnahmen(z. B. Verkleiden von Gefahrstellen)

3. Organisatorische Schutzmaßnahmen(z. B. die Aufenthaltsdauer in Lärmbereichen minimieren)

4. Persönliche Schutzmaßnahmen(z. B. persönliche Schutzausrüstungen)

5. Verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen(z. B. Unterweisungen, Trainingsprogramme).

4.6 Schritt 6: Realisieren der Maßnahmen

Durchführung Dokumentation

Beauftragen Sie geeignete Personen mit der Umsetzung der Maßnahmen.Vereinbaren Sie verbindliche Termine für die Erledigung und kontrollieren Siedie Umsetzung.

Arbeitsblatt C2 Spalte 4 und 511

8 Siehe auch Risikomatrix nach Nohl in Anhang 3 dieses Merkblatts.

9 Das Arbeitsblatt ist im Anhang 1 dieses Merkblatts abgedruckt.

10 Das Arbeitsblatt ist im Anhang 1 dieses Merkblatts abgedruckt.

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4.7 Schritt 7: Kontrolle der Wirksamkeit

Durchführung Dokumentation

Prüfen Sie, ob das Schutzziel erreicht wird.

Erreichen die durchgeführten Maßnahmen keine oder nur unzureichendeWirkung, veranlassen Sie weiterführende Maßnahmen.

Arbeitsblatt C2 Spalte 612

4.8 Hinweise zur Dokumentation und Fortschreibung

Für die Gefährdungsbeurteilung können bereits vorhandene Dokumente und betriebliche Regelungen alsmitgeltende Unterlagen verwendet werden.

Mitgeltende Unterlagen können beispielsweise sein:

- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen

11 Das Arbeitsblatt ist im Anhang 1 dieses Merkblatts abgedruckt.

12 Das Arbeitsblatt ist im Anhang 1 dieses Merkblatts abgedruckt.

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- Gefahrstoffverzeichnis

- Gefährdungsbeurteilung des Herstellers oder Inverkehrbringers von Gefahrstoffen nach § 6 Abs. 7 derGefahrstoffverordnung

- Explosionsschutzdokument nach § 6 der Betriebssicherheitsverordnung

- Verfahrensanweisungen, auch nach DIN-Normen

- Sicherheits- und Arbeitsbereichsanalysen

- Stellenbeschreibungen

- Arbeitsfreigabescheine oder Erlaubnisscheine

- Lärmminderungsprogramme

- Prüfberichte und Messprotokolle

Es gibt keine gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrerGesamtheit. Es empfiehlt sich jedoch die langfristige Aufbewahrung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben. Anlässe dafür können demAbschnitt 3.2 dieses Merkblatts entnommen werden.

5 Arbeitshilfen zur Durchführung der GefährdungsbeurteilungDas vorliegende Merkblatt A 016 ist ein Leitfaden für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Mit den Arbeitsblättern im Ordner „Gefährdungsbeurteilung – Arbeitshilfen“13 kann die Erfassung der Gefährdungs-und Belastungsfaktoren und die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. In den Ordnereingelegt sind die im Abschnitt 4 dieses Merkblatts vorgestellten Arbeitsblätter. Diese sowie weitere Arbeitshilfenaus den Branchen stehen auch als Download unter http://www.bgrci.de/downloadcenter zur Verfügung.

Im Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“14 der BG RCI sind typische Gefährdungs-und Belastungsfaktoren, Beispiele für Schutzmaßnahmen sowie heranzuziehende Vorschriften und TechnischeRegeln für die einzelnen Gefährdungsfaktoren zusammengestellt. Dieser Gefährdungskatalog erfüllt dieEmpfehlungen der Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)15 und kann fürGefährdungsbeurteilungen in Betrieben aller Branchen genutzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung auf Basis der Merkblätter A 016 und A 017 kann mit den Programmen GefDoklight16 (Excel-Datei) und GefDok3217 (Datenbank) auch EDV-gestützt dokumentiert werden.

In den Merkblattreihen der BG RCI gibt es Merkblätter mit Gefährdungskatalogen für bestimmteUnternehmensarten bzw. Gewerbezweige sowie für spezielle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Darüber hinausgibt es Schriften mit einem deutlichen branchenspezifischen Zuschnitt.

Alle Merkblätter und Schriften können übergreifend als Arbeitshilfen für die Gefährdungsbeurteilung verwendetwerden.

13 Siehe Anhang 4, Nr. (30)

14 Siehe Anhang 4, Nr. (31)

15 Unter www.gda-portal.de ist die Leitlinie der GDA mit dem Suchbegriff „Leitlinie“ zu finden.

16 Siehe Downloadcenter der BG RCI unter www.bgrci.de/downloadcenter

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Anhang 1: Arbeitsblätter zur Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsblatt A: Gefährdungsbeurteilung – Deckblatt

17 DVD Kompendium Arbeitsschutz, siehe Anhang 4, Nr. (49)

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Das Formular kann im Format DIN A4 heruntergeladen werden unter: www.bgrci.de/downloadcenter

Arbeitsblatt B: Gefährdungsbeurteilung – Betriebsorganisation

Das Formular kann im Format DIN A4 heruntergeladen werden unter: www.bgrci.de/downloadcenter

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Arbeitsblatt C1: Gefährdungs- und Belastungsfaktoren

Das Formular kann im Format DIN A4 heruntergeladen werden unter: www.bgrci.de/downloadcenter

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Arbeitsblatt C2: Gefährdungsbeurteilung – Dokumentation

Das Formular kann im Format DIN A4 heruntergeladen werden unter: www.bgrci.de/downloadcenter

Anhang 2: Beispiel eines Arbeitsblattes zur Mitarbeiterbefragung

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Anhang 3: Risikomatrix nach NohlDie Beurteilung des Risikos einzelner Gefährdungen und Belastungen kann mit der unten stehenden Matrix nachNohl vorgenommen werden18. In Abhängigkeit des Ergebnisses müssen Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Beurteilungsmatrix

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Abbildung 4: Risikomatrix nach Nohl

Anhang 4: Literaturverzeichnis

Verbindliche Rechtsnormen sind Gesetze, Verordnungen und der Normtext von Unfallverhütungsvorschriften.Abweichungen sind nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde bzw. des zuständigenUnfallversicherungsträgers (z. B. Berufsgenossenschaft) erlaubt. Voraussetzung für die Erteilung einerAusnahmegenehmigung ist, dass die Ersatzmaßnahme ein mindestens ebenso hohes Sicherheitsniveaugewährleistet.

Keine verbindlichen Rechtsnormen sind Technische Regeln zu Verordnungen, Durchführungsanweisungen vonUnfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, BG-Informationen, Merkblätter, DIN-/VDE-Normen. Sie gelten alswichtige Bewertungsmaßstäbe und Regeln der Technik, von denen abgewichen werden kann, wenn die gleicheSicherheit auf andere Weise erreicht wird.

Fundstellen im InternetDie Merkblattreihen der BG RCI sowie ein umfangreicher Teil des staatlichen und berufsgenossenschaftlichenVorschriften- und Regelwerkes (rund 1 750 Titel) sind im Kompendium Arbeitsschutz der BG RCI verfügbar. DieNutzung des Kompendiums im Internet ist kostenpflichtig. Ein kostenfreier, zeitlich begrenzter Probezugang wirdangeboten. Weitere Informationen unter www.kompendium-as.de.

Zahlreiche aktuelle Informationen bietet die Homepage der BG RCI unter www.bgrci.de/praevention.

Detailinformationen zu Schriften und Medien der BG RCI sowie Bestellung unter medienshop.bgrci.de.

Ausgewählte Anhänge und Vordrucke aus Merkblättern und BG-Regeln sowie ergänzende Arbeitshilfen werdenim Downloadcenter Prävention unter downloadcenter.bgrci.de zur Verfügung gestellt.

18 Neben der Risikomatrix nach Nohl gibt es eine Vielzahl weiterer Methoden zur Risikobewertung.

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Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, BG-Grundsätze und viele BG-Informationen sind in der BGVR-Online-Datenbank auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unterpublikationen.dguv.de zu finden.

Nachstehend sind die im Zusammenhang mit diesem Merkblatt insbesondere zu beachtenden einschlägigenVorschriften, Regeln und andere Schriften zusammengestellt.

1. Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Bezugsquellen: BuchhandelFreier Download unter www.bundesrecht.juris.de (Gesetze und Verordnungen) bzw. www.baua.de (TechnischeRegeln)

(1) Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverordnung – ABBergV)

(2) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit unddes Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

(3) Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)

(4) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und derenBenutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über dieOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)19 mitTechnischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere:

(5) TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

(6) TRBS 1112: Instandhaltung

(7) TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

(8) TRBS 2111: Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen ergänzt durch TRBS 2111 – Teil 1 ff.

(9) TRBS 2210: Gefährdungen durch Wechselwirkungen

(10) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei derArbeit (Lastenhandhabungsverordnung – LasthandhabV)

(11) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten(Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV)

(12) Verordnung über Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen(Biostoffverordnung – BiostoffV)

(13) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) mit Technischen Regelnfür Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere:

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(14) TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

(15) TRGS 500: Schutzmaßnahmen

(16) TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten

(17) TRGS 600: Substitution

(18) Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrArbSchV)

(19) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei derArbeit (Lastenhandhabungsverordnung – LasthandhabV)

2. Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Grundsätze, Merkblätterund sonstige Schriften

Bezugsquellen: Jedermann-Verlag GmbH, Postfach 10 31 40, 69021 Heidelberg, www.jedermann.deund Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg,medienshop.bgrci.de.

(20) BGV A1: Grundsätze der Prävention

(21) DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

(22) BGV A3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Mitgliedsbetriebe der BG RCI können die folgenden Schriften (bis zur nächsten Bezugsquellenangabe) in einerder Betriebsgröße angemessenen Anzahl kostenlos beziehen.

(23) BGR 215: Herstellen von Reinigungs- und Pflegemitteln, mit Gefährdungskatalog

(24) BGR 221: Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie, mit Gefährdungskatalog

(25) BGR 223: Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie, mit Gefährdungskatalog

(26) BGI/GUV-I 5152: Sicheres Arbeiten beim Herstellen von Beschichtungsstoffen

(27) Merkblatt A 006: Verantwortung im Arbeitsschutz – Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen

(28) Merkblatt A 012: Mehr Sicherheit durch Kommunikation

(29) Merkblatt A 015: Richtig benutzen: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, mit Gefährdungskatalog

(30) Ordner: Gefährdungsbeurteilung – Arbeitshilfen

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(31) Merkblatt A 017: Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog

(32) Merkblatt A 020: Außendienst, mit Gefährdungskatalog

(33) Merkblatt A 021: Auf Nummer sicher gehen! (Ausrutschen, Umknicken, Stolpern), mit Gefährdungskatalog

(34) Merkblatt A 026: Unterweisung – Gefährdungsorientierte Handlungshilfe

(35) Merkblatt T 009: Spritzgießmaschinen, mit Gefährdungskatalog

(36) Merkblatt T 015: Eisenbahnkesselwagen für Flüssigkeiten – Befüllen und Entleeren, mitGefährdungskatalog

(37) Merkblatt T 020: Rührwerke, mit Gefährdungskatalog

(38) Merkblatt T 026: Probenahme – Flüssigkeiten, mit Gefährdungskatalog

(39) Merkblatt T 034: Gefährdungsbeurteilung im Labor, mit Gefährdungskatalog

(40) Merkblatt T 037: Warmlagerung von Bitumen, mit Gefährdungskatalog

(41) Merkblatt T 040: Probenahme – Feststoffe, mit Gefährdungskatalog

(42) Merkblatt T 044: Bildschirmarbeitsplätze, mit Gefährdungskatalog

(43) Merkblatt T 045: Tankfahrzeuge/Tankcontainer für Flüssigkeiten – Befüllen und Entleeren, mitGefährdungskatalog

Bezugsquellen: Jedermann-Verlag GmbH, Postfach 10 31 40, 69021 Heidelberg, www.jedermann.deund Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg,medienshop.bgrci.de.

(44) LI 001: Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Raumausstatter-Handwerk

(45) LI 002: Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Polstereibetrieben

(46) LI 003: Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Lederwarenbetrieben

(47) LI 004: Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Sattler-Handwerk

(48) LI 005: Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Gerbereien

3. Andere Schriften und Medien

Bezugsquellen: Jedermann-Verlag GmbH, Postfach 10 31 40, 69021 Heidelberg, www.jedermann.de

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und Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg,medienshop.bgrci.de

(49) Kompendium Arbeitsschutz als Online-Datenbank oder DVD-ROM (beides kostenpflichtig): Vorschriften-und Regelwerk, Symbolbibliothek, Programm zur Durchführung und Dokumentation derGefährdungsbeurteilung (GefDok und GefDok light). Information und kostenloser, zeitlich begrenzterTestzugang unter www.kompendium-as.de

Bezugsquelle: Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, Bürgermeister-Schmidt-Straße 74–76, 27568 Bremerhaven, www.nw-verlag.de und www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung.html

(50) Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute, ISBN: 978-3-88261-717-7

4. Datenbanken

Bezugsquelle: www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp

(51) Gefahrstoffdatenbanken GESTIS

Bezugsquelle: www.gischem.de

(52) Gefahrstoffinformationssystem Chemie GisChem

Bezugsquelle: www.gefaehrdungsbeurteilung.de

(53) Portal der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA zu Handlungshilfen zurGefährdungsbeurteilung

Bezugsquelle: www.dguv.de, Web-Code: d25295 → G und H → Gefährdungsbeurteilung www.dguv.de, Web-Code:d40131

(54) Arbeitshilfen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und einzelner Unfallversicherungsträger zurGefährdungsbeurteilung

Dieses Merkblatt können Sie über den Medienshop unter medienshop.bgrci.de beziehen.Haben Sie zu diesem Merkblatt Fragen, Anregungen, Kritik?Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

- Schriftlich:Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie,Prävention, Wissens- und InformationsmanagementPostfach 10 14 80, 69004 Heidelberg

- Kontaktformular im Internet:

19 Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) unter http://lasi.osha.de/publications/

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