Post on 31-Jan-2016
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Herzlich Willkommen zum Workshop!
„Vorbereitung zum Anmeldeverfahren für Prüfungskandidaten“
(GyGe)
Gliederung Antrag auf Zulassung zur Ersten
Staatsprüfung Fachbezogene Auskünfte Deutsch
(Studienordnung) Anmeldung zur Prüfung im Fach
Deutsch Prüfungsberechtigte Personen im Fach
Deutsch Eure Fragen
Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
1 bis 2 Monate vor der ersten Prüfung erfolgt die Abgabe von so genannten „Stammdaten“ (Lebenslauf, Zwischenprüfungszeugnisse der Fächer usw.), ansonsten nur zusammen mit der ersten Anmeldung möglich
Im Meldezeitraum für die Prüfungen werden keine einzelnen Zulassungsanträge angenommen!
Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
Wichtiger Hinweis: Nur eure erste Meldung wird
schriftlich als Zulassung zur Ersten Staatsprüfung bestätigt. Die weiteren Meldungen werden entgegengenommen, Rückmeldung erfolgt nur im Falle einer Nichtzulassung
Zulassungsformular
Klick!
Anlagen
Tabellarischer Lebenslauf mit Datum, Unterschrift und Passfoto
-> Standard-Daten: Persönliche Daten (Vor- und
Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Religions- und Staatsangehörigkeit, Telefonnummer)
Anlagen
Schulbildung (Namen und Orte aller Schulen angeben, Jahreszahlen)
Hochschulstudium (Beginn des Studiums, angestrebter Abschluss an der Universität)
Sonstige Tätigkeiten (z.B. SHK) Hobbys
Anlagen Ein möglichst aktuelles Passfoto Immatrikulationsbescheinigung des
laufenden Semesters (mit Semester-anzahl & Fächerkombination)
Nachweis der Hochschulreife als beglaubigte Kopie (beim AStA kostenlos!)
Unterschriebene BAföG-Erklärung
Anlagen Zwischenprüfungszeugnisse der Fächer
und EW als Original (zur Vorlage) und als Kopie (zur Abgabe kopieren und beglaubigen lassen!)
An euch selbst adressierte Freiumschläge: 2 Umschläge C-6 frankiert als
Standardbriefe 1 Umschlag C-4 mit Papprücken (für
Zeugnisversand) frankiert als Großbrief
Anlagen (nur in Einzelfällen) Bescheinigung über angerechnete
Studienleistungen Zeugnisse oder Bescheinigungen über
abgelegte Staatsprüfungen oder Anerkennungsbescheinigungen der Bezirksregierungen als beglaubigte Kopien
Ein Exemplar der Arbeit, die als schriftl. Hausarbeit anerkannt werden soll
Anlagen (nur in Einzelfällen) Nachweis der
Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Körperbehinderung
Bei Namensänderung seit Erwerb der Hochschulreife: beglaubigte Kopie der Urkunde
Nachweis der fachpraktischen Prüfung (vom jeweiligen Fachbereich zugesandt)
Anmeldeformulare
Klick!
Anlagen
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, solltet ihr Folgendes beachten:
Vollständigkeit (Ist das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt? Sind alle notwendigen Unterschriften vorhanden?)
Anlagen (Sortierregeln) Ein Heftstreifen:
Antragsformular auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
Lebenslauf mit aufgeklebtem Passfoto Studienbescheinigung (laufendes
Semester, Fächerangabe) Beglaubigtes Abiturzeugnis (bei Namensänderung beglaubigte
Urkunde über Namensänderung)
Anlagen (Sortierregeln) Nachweis über die erfolgreich
abgeschlossenen Zwischenprüfungen in den Fächern und in EW im Original und als Kopie
Die an euch selbst adressierten Freiumschläge lose beifügen
Anmeldeformular zur Staatsexamensfeier
Bitte keine Klarsichthüllen verwenden!
Kontaktadresse Landesprüfungsamt
Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen- Geschäftsstelle Paderborn –Fürstenweg 1533120 PaderbornTel.: 05251-1348-10
Kontaktadresse Landesprüfungsamt
Sprechzeiten Mo,10.00-12.00
UhrMi, 10.00-12.00 UhrDo,14.00-15.00 Uhr
Personal :
Kontaktadresse Landesprüfungsamt Aufgaben:
Information und Beratung der Studierenden sowie der Prüfer/innen in allen Fragen bezüglich der Ersten Staatsprüfung
Die Anrechnung von Studien- & Prüfungsleistungen beim Wechsel von Lehramtsstudiengängen
Organisation der Ersten Staatsprüfung (in Kooperation mit der Universität)
Prüfungen im Ersten Staatsexamen
Die Erste Staatsprüfung umfasst: Schriftliche Prüfungen (Klausuren) Mündliche Prüfungen Die schriftliche Hausarbeit Das erziehungswiss.
Abschlusskolloquium Fachpraktische Prüfungen (Kunst,
Textilgestaltung, Musik, Sport)
Prüfungen im Ersten Staatsexamen Für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen gilt: Eine Klausur in EW Drei Prüfungen in jedem Fach (zwei in der
Fachwissenschaft, eine in der Fachdidaktik; mindestens eine Prüfung muss schriftlich od. mündlich sein)
Schriftliche Hausarbeit in EW od. einem der Fächer
Erziehungswiss. Abschlusskolloquium
Fachbezogene Auskünfte:
Deutsch(Studienordnung)
StudienordnungAufbau des Hauptstudiums:
StudienordnungAufbau des Hauptstudiums:
StudienordnungAufbau des Hauptstudiums:
Studienordnung
Aufbau des Hauptstudiums: Es besteht aus 5 Aufbaumodulen Insgesamt sind 4 Leistungsnachweise
zu erwerben: 3 LNs in der Fachwissenschaft und 1 LN in der Fachdidaktik
Studienordnung
Aufbau des Hauptstudiums: Die Leistungsnachweise sind in
folgenden Modulen zu erbringen: 1 fachwiss. LN: Aufbaumodul Sprachwiss.
I/II 2 fachwiss. LN: Aufbaumodul Litwiss. I/II 3 fachwiss. LN: Aufbaumodul Sprachwiss.
I/II oder Aufbaumodul Litwiss. I/II 4. fachdid. LN: Aufbaumodul Fachdidaktik
& Sprachpraxis
Studienordnung Aufbau des Hauptstudiums:
Vierwöchige Praxisphase in der Schule, der eine Lehrveranstaltung (2 SWS) inhaltlich zugeordnet ist.
Zuordnung erfolgt bevorzugt aus den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen, daneben auch aus den fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen zur Sprach- und Literaturwissenschaft
Studienordnung Erste Staatsprüfung:
Eine Prüfung kann im Anschluss an die folgenden Module abgelegt werden und besteht aus folgenden Prüfungsleistungen:
1. Eine Prüfung in der Literaturwissenschaft (Anschluss an Modul 7 oder 8)
2. Eine Prüfung in der Sprachwissenschaft (Anschluss an Modul 5 oder 6)
3. Eine Prüfung in der Fachdidaktik (Anschluss an fachdidaktische Teile des Modul 9)
Anmeldung zur Prüfung
im Fach Deutsch
Anmeldung zur Prüfung (Deutsch)
Klick!
Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) Voraussetzungen für die Meldung:
zu einer Prüfung in der Fachwissenschaft: Erwerb von 2 der 3 im HS zu erbringenden Leistungsnachweisen in der Fachwissenschaft
Zu einer Prüfung in der Fachdidaktik: Erwerb des LN in der Fachdidaktik im HS
Modulabschlussbescheinigung des jeweiligen Prüfungsmoduls (auf den Scheinformularen; unterschreibt Prüfer)
Mit der letzten Prüfung ist der Nachweis einzureichen, dass alle Leistungen des HS erbracht worden sind
Anmeldung zur Prüfung (Deutsch)
Modulabschlussbescheinigung Abschlussbescheinigung
Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) Beim Prüfungsamt einzureichen:
Jeweiliges Anmeldeformular (die Formulare einer Anmeldung auf einen Heftstreifen heften)
bei jeder Prüfungsanmeldung 2 an euch selbst adressierte und ausreichend frankierte Standardbriefumschläge (C 6) abgeben
Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters
Jeweilige Modulbescheinigung im Original & Kopie Jeweiliger LN im Original & Kopie
Alle Scheine vorher kopieren und beglaubigen lassen!
(Die Kopien werden nach Kontrolle einbehalten, das Original wird abgestempelt wieder mitgenommen)
Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) – Anmeldeformular
Beim Prüfungsamt einzureichen:Für eine schriftliche Prüfung: Formular F 1/5 zur Meldung (durch
euch) Formular F 2/5 (durch Prüfer)
Beim Prüfungsamt einzureichen:
Für eine mündliche Prüfung: Formular F 4/5 zur Meldung (durch
euch) Formular F 5/5 bis spät. 4 Wochen vor
dem Prüfungstermin (durch Prüfer oder Fakultät)
Anmeldung zur Prüfung (Deutsch)
Spezielle Regelungen für Klausuren im Rahmen der Ersten Staatsprüfung:
Umfassen i.d.R. 4 Zeitstunden Themenstellung zentral oder
individuell
Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) Spezielle Regelungen für mündliche
Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung: Zweiprüferprinzip Terminliche Abstimmung zwischen den
Prüfenden und dem Studierenden, Prüfer gibt Prüfungsamt Raum und Ort an
Themenstellung: Inhalte des gesamten Moduls
Nachweis über die Praxisphasen
Das Formular „Praxisphasen im Lehramtsstudium“ muss 4 Wochen vor dem Termin zum erziehungswiss. Abschlusskolloquium vorliegen
Formalitäten Abmeldung ist bis eine Woche vor dem
Prüfungstermin möglich Erscheint Prüfling zu einer Prüfung ohne
ausreichende Begründung, nicht rechtzeitig, oder verhält er sich ordnungswidrig (z.B.„Spicken“), gilt die Prüfungsleistung als nicht erbracht („ungenügend“)
In besonders schwerwiegenden Fällen ordnungswidrigen Verhaltens können alle bisher erbrachten Prüfungen als nicht bestanden gewertet werden
Formalitäten Im Krankheitsfall sofort beim
Prüfungsamt anrufen und euch krank melden. Außerdem unverzügliche Vorlage des ärztlichen Attestes beim Landesprüfungsamt
Der Nachholtermin für die Prüfung ist im nächsten Prüfungszeitraum. Für die Nachholprüfung müsst ihr ein neues Thema finden
Formalitäten Freiversuche:
Erfolgt die Meldung innerhalb der Regelstudienzeit (in eurem Fall 9 Semester) gelten im Fall des Nichtbestehens Prüfungen als nicht unternommen
Solange Regelstudienzeit nicht überschritten ist, könnt ihr Prüfungen beliebig oft wiederholen
Formalitäten Nichtbestehen:
In diesem Fall (beim Überschreiten der Regelstudienzeit) kann jeweils eine Wiederholungsprüfung (zu allen Prüfungen möglich) beantragt werden
Auf Antrag kann das Prüfungsamt eine zweite Wiederholungsprüfung zulassen (gilt für genau eine schriftliche oder mündliche Prüfung; nicht eine zweite Prüfung pro Fach möglich!)
Hierbei Melde- und Prüfungszeiträume beachten!
Formalitäten
Freiversuch zur Notenverbesserung: Innerhalb der Regelstudienzeit (9
Semester) könnt ihr bestandene Prüfungen zur Notenverbesserung einmal wiederholen
Es zählt dann die jeweils bessere Note!
Prüfungsberechtigte Personen im Fach Deutsch
Prof. Dr. Alo Allkemper Elke Düsing Prof. Dr. Gisela Ecker Prof. Dr. Juliane Eckhardt Prof. Dr. Norbert Otto Eke Prof. Dr. Elisabeth Feldbusch Prof. Dr. Werner Graf Prof. Dr. Michael Hofmann
Frau Katharina Köller Prof. Dr. Nicole Marx Prof. Dr. Stephan Müller Prof. Dr. Claudia Öhlschläger PD Dr. Petra Renneke PD Dr. Britt-Marie Schuster Prof. Dr. Hans Taubken Prof. Dr. Doris Tophinke Prof. Dr. Nicole M. Wilk
Nähere Informationen: Klick!
Fragen
Ist irgendetwas unklar geblieben?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
Und viel Erfolg bei den bevorstehenden
Prüfungen!!