Post on 01-Jan-2016
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Aufnahmevoraussetzungen
§ 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, „die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.“
Für das zu wählende Pflichtinstru-ment (z.B. Violine, Cello, Klavier, Saxophon etc.) sind keine Vorkennt-nisse nötig.
Unterricht im Musischen Zweig:Ablauf des Unterrichts
Musik ist KernfachMusikpraxis (Singen und Musizieren)
Musik und ihre Grundlagen (Theorie/Noten-schrift/Harmonielehre/Gehörbildung)
Musik im Kontext (Komponisten und ihre Zeit)
Eine Schulaufgabe pro Halbjahr
Pflichtinstrument Erlernen eines Pflichtinstruments in Kleingruppen
Musikliteratur aus verschiedenen Epochen
Ein Pflichtstück und ein Wahlstück pro Halbjahr
Unterricht im Musischen Zweig:zusätzliche Wahlunterrichts-
angebote/AufführungenOrchesterChor (Ober- und Mittelstufe)Chor (Unterstufe)BigbandBlechbläserensemble KlezmerbandEinzelne Instrumente (Klavier, Saxophon, Posaune, Trompete, Gitarre, Violine, Cello etc.)Treten auf bei folgenden Anlässen:Weihnachts- und SommerkonzerteSchulische und außerschulische Veranstaltungen aller Art (Gottesdienste, Abiturfeier, Einweihungen, Benefizkonzerte etc.)Dazu kommen noch für die musischen Schüler Klassenvorspiele
Unterricht im Musischen Zweig:Lehrkräfte/Instrumente
Schulmusiker
Instrumentallehrer (Schule)
Instrumentallehrer (privat)
Leihinstrumente (Violine, Cello)
Persönliche Instrumente
Unterricht im Musischen Zweig:Instrument und gemeinsames
Musizieren fördern die Persönlichkeitsbildung
Ausdauer
Konzentrationsfähigkeit
Innere Ruhe
Teamfähigkeit
Sozialkompetenz
Unterricht im Musischen Zweig:Vergleich mit den übrigen
Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Ethik, Ge-schichte, Natur und Technik, Geographie, Wirt-schaft/Recht und Kunst wie alle anderen Schüler
Schriftliches Abitur in D und M für alle Schüler
Latein als 2. Fremdsprache für musische Schüler
Physik ab 8, Chemie ab 9 für musische Schüler
1 Std. weniger Sport (Unterstufe) für musische Schüler
Wechsel aus dem musischen Zweig in das nichtmusi-sche Gymnasium möglich (möglichst nach Jgst. 5; zweite Fremdsprache ab Jgst. 6 sonst festgelegt auf Latein)
Unterricht im Musischen Zweig:Oberstufe/Belegungsmöglichkeit
en Im Wahlpflichtbereich grundsätzlich wählbar: zweistündig Kunst oder Musik
Mögliche Zusatzbelegung im Profilbe-reich (Instrument, Chor, Orchester, Bigband etc.)