Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab

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Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab. Aufnahmevoraussetzungen. § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, „die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.“ - PowerPoint PPT Presentation

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Aufnahmevoraussetzungen

§ 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, „die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.“

Für das zu wählende Pflichtinstru-ment (z.B. Violine, Cello, Klavier, Saxophon etc.) sind keine Vorkennt-nisse nötig.

Unterricht im Musischen Zweig:Ablauf des Unterrichts

Musik ist KernfachMusikpraxis (Singen und Musizieren)

Musik und ihre Grundlagen (Theorie/Noten-schrift/Harmonielehre/Gehörbildung)

Musik im Kontext (Komponisten und ihre Zeit)

Eine Schulaufgabe pro Halbjahr

Pflichtinstrument Erlernen eines Pflichtinstruments in Kleingruppen

Musikliteratur aus verschiedenen Epochen

Ein Pflichtstück und ein Wahlstück pro Halbjahr

Unterricht im Musischen Zweig:zusätzliche Wahlunterrichts-

angebote/AufführungenOrchesterChor (Ober- und Mittelstufe)Chor (Unterstufe)BigbandBlechbläserensemble KlezmerbandEinzelne Instrumente (Klavier, Saxophon, Posaune, Trompete, Gitarre, Violine, Cello etc.)Treten auf bei folgenden Anlässen:Weihnachts- und SommerkonzerteSchulische und außerschulische Veranstaltungen aller Art (Gottesdienste, Abiturfeier, Einweihungen, Benefizkonzerte etc.)Dazu kommen noch für die musischen Schüler Klassenvorspiele

Unterricht im Musischen Zweig:Lehrkräfte/Instrumente

Schulmusiker

Instrumentallehrer (Schule)

Instrumentallehrer (privat)

Leihinstrumente (Violine, Cello)

Persönliche Instrumente

Unterricht im Musischen Zweig:Instrument und gemeinsames

Musizieren fördern die Persönlichkeitsbildung

Ausdauer

Konzentrationsfähigkeit

Innere Ruhe

Teamfähigkeit

Sozialkompetenz

Unterricht im Musischen Zweig:Vergleich mit den übrigen

Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Ethik, Ge-schichte, Natur und Technik, Geographie, Wirt-schaft/Recht und Kunst wie alle anderen Schüler

Schriftliches Abitur in D und M für alle Schüler

Latein als 2. Fremdsprache für musische Schüler

Physik ab 8, Chemie ab 9 für musische Schüler

1 Std. weniger Sport (Unterstufe) für musische Schüler

Wechsel aus dem musischen Zweig in das nichtmusi-sche Gymnasium möglich (möglichst nach Jgst. 5; zweite Fremdsprache ab Jgst. 6 sonst festgelegt auf Latein)

Unterricht im Musischen Zweig:Oberstufe/Belegungsmöglichkeit

en Im Wahlpflichtbereich grundsätzlich wählbar: zweistündig Kunst oder Musik

Mögliche Zusatzbelegung im Profilbe-reich (Instrument, Chor, Orchester, Bigband etc.)

Unterricht im Musischen Zweig:Oberstufe/Abiturprüfung

Musik grundsätzlich als Abiturfach wählbar:

Als schriftliches Abiturfach mit prakti-schen Anteilen (das 2-stündige Grund-fach und 1 Std. Instrument)

Als mündliches Abiturfach (nur das 2-stündige Grundfach)