Betäubungsmittelrecht 16.04.2013 Dr. med. Robert Hämmig Psychiatrie & Psychotherapie FMH...

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Betäubungsmittelrecht16.04.2013

Dr. med. Robert HämmigPsychiatrie & Psychotherapie FMH

Präsident Schw. Gesellschaft für SuchtmedizinLeitender Arzt Schwerpunkt Sucht

Universitäre Psychiatrische Dienste BernDirektion Psychiatrie

•S•S•A•M•

Betäubungsmittelgesetzgebung in der Schweiz

• Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG) in der CH: Folge von internationalen Abkommen

• Internationales Opiumabkommen 1912 («Haager Abkommen»)

Internationales Opiumabkommen

• «…

…..»

BetmG

• 1. BetmG in Kraft 1.08.1925• Weitere Abkommen:

«Genfer Abkommen» (Cannabis wird unter Kontrolle gestellt)

BetmG

• Internationales Abkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Verkehrs mit Betäubungsmitteln 1936

• Diverse Zusatzprotokolle• 2. BetmG 1951

Einheits-Übereinkommen

BetmG

• BetmG Revision 1968, in Kraft 1.01.1970

1965 1969 19700

200

400

600

800

1000

1200

9

367

1024

BetmG Verurteilungen 1965 - 1970

BetmG

• BGE 95 IV 179 (1969):Betäubungsmittelkonsum ist an und für sich nicht strafbar, bestraft wird er aber trotzdem, weil er mit «Vorbereitungshandlungen» verbunden ist, die strafbar sind.

Psychotropenabkommen

Tabelle I enthält als besonders gefährlich eingestufte Drogen, deren Konsum ein erhebliches Gesundheitsrisiko birgt und deren therapeutische Bedeutung als gering bis nutzlos betrachtet wird. Tabelle II beinhaltet einige Stimulanzien mit eingeschränktem therapeutischen Nutzen, Phencyclidin, Methaqualon und andere.Tabelle III enthält Barbiturate mit starken bis durchschnittlichen Auswirkungen, die oft missbraucht, aber auch therapeutisch verwendet werden. Weiterhin sind hier schmerzlindernde Mittel wie Buprenorphin aufgeführt.Tabelle IV beinhaltet Betäubungs-, Beruhigungs- (Benzodiazepine) und Schmerzmittel, die zwar ein gewisses Abhängigkeitspotential beinhalten, jedoch verbreitet therapeutisch genutzt werden.

http://www.incb.org/documents/Psychotropics/conventions/convention_1971_en.pdf

Heute 27 Substanzen (Stand 04.2013)

Heute 15 Substanzen (Stand 04.2013). Methaqualon, Secobarbital und Dronabinol (THC) sind hier eingeteilt.

Heute 9 Substanzen (Stand 04.2013). Flunitrazepam (Rohypnol®) ist das einzige BZD auf dieser Tabelle. Buprenorphin und Cathin finden sich hier.

Die Liste umfasst heute 60 Einträge, davon 34 Benzodiazepine. Z-Substanzen werden nicht geführt, dies ist eine Spezialität der nationalen Liste. (Stand 04.2013)

BetmG

• BetmG Revision 1975– Versuch klare Trennung Drogenhändler und

Konsumenten (stärkere Bestrafung der Händler)– Eigenkonsum explizit strafbar– Massnahmen sozialmedizinischer &

fürsorgerischer Art (Aufklärung, Beratung, Betreuung), Forschung

«Grämmli»-Justiz

• BetmG (in Kraft bis 30.06.2011)

Viele Menschen?

• Wie viele sind «viele Menschen»?

Welche Menge bringt die Gesundheit vieler Menschen (≥ 20) in Gefahr?

• Nach Expertenhearing:

Gewicht: gestreckte oder reine Substanz?

• 1985 BGE 111 IV 100:Reinheitsgrad spielt keine Rolle

• 1993 BGE 119 IV 180:es ist auf die Menge des Wirkstoffs abzustellen.

Keller M. Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalistik, Hochschule Luzern, 2009

Cannabis

• Schwerer, durch Menge qualifizierter Fall?1991 BGE 117 IV 314: kein schwerer durch Menge qualifizierter Fall möglich -> Aufhebung der 4kg.

Ende der «Grämmli»-Justiz?

• nBetmG 2008

BetmG

• Gescheiterte Revision 2001

nBetmG 2008

• In Kraft gesetzt 1.07.2011• 4-Säulen Prinzip• Diaphin & Cannabis als Medikament

verschreibbar • Verordnungen:– BetmSV («Betäubungsmittel-Suchtverordnung»)– BetmKV («Betäubungsmittel-Kontrollverordnung»)– BetmVV-EDI

(«Betäubungsmittelverzeichnisverordnung»)

nBetmG

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BetmKV

Melderecht

BetmG

BetmG

BetmKV

SR 312.0 Schweizerische Strafprozessordnung

• Art. 294 Einsatz bei der Verfolgung von Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz

• Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler sind nicht nach den Artikeln 19 sowie 20–22 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 strafbar, soweit sie im Rahmen einer genehmigten verdeckten Ermittlung handeln.

Voilà: strafloses Kiffen ist in der Schweiz möglich!