Post on 05-Apr-2015
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006
Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief)
Diese Bescheinigung hat DIN-A4-Format und enthält lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten sowie nur noch zwei Haltereintragungen.
Dadurch, dass nur noch zwei Zulassungseinträge möglich sind, muss bereits bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden.
Diese nennt dann nur den jeweiligen Halter und die Gesamtzahl der Vorbesitzer, damit die Käufer wissen, wie viele »Besitzer« dieses Fahrzeug bislang bewegten.
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© Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006
Obere Hälfte
Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief)
Fahrzeugdaten
Halterdaten
Zulassungsbehörde
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006
Untere Hälfte
Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief)
Fahrzeugdaten
Zulassungsbehörde
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006
Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein)
Diese Bescheinigung lehnt sich in Aussehen und Format an den bisherigen Fahrzeugschein an und enthält alle erforderlichen Einzeldaten, die zur Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeuges erforderlich sind.
Auf die Aufnahme bestimmter technischer Daten wurde aus Gründen des Umfangs und der Übersichtlichkeit verzichtet.
So wird beispielsweise nur eine Reifengröße eingetragen. Welche weiteren Rad- und Reifenkombinationen zulässig sind, kann bei Fachbetrieben erfragt oder den Webauftritten der Hersteller und der Betriebserlaubnis entnommen werden.
Nach wie vor gilt allerdings: Was nicht genehmigt ist, muss durch eine entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Einzelgutachten abgesegnet sein.
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© Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006
Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein)
Vorderseite
Halterdaten Fahrzeugdaten
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© Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006
Rückseite
Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein)
ZulassungsbehördeDefinition der Felder auf der Vorderseite
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© Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006
Wichtige Hinweise
Bisher wurde bei der Abmeldung bzw. Stilllegung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogenund die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. der Fahrzeugbrief unbrauchbar gemacht.
Neuerdings wird die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt.
Somit hat der Fahrzeughalter immer beide Dokumente zur Verfügung.
Eine Abmeldebescheinigung wird nicht mehr ausgestellt.