Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006Folie 1 Aus der Praxis für die...
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Folie 1
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Dezember 2006
Aus der Praxis für die Praxis
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Ausbilderinfos
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Aus der Praxis für die Praxis
Nicht erst seit der letzten Änderung des ADR ist die praxisorientierte Ausbildung gefordert.
Aber seit der Umsetzung der 17. Änderungsverordnung des ADR (ADR 2005) müssen explizit Praxisübungen, wie zum Beispiel Feuerlöschübung sowie Unfallsimulation und Übungen an einem Fahrzeug mit einer zGM ab 3,5 t, ausgebildet werden.
Die folgende Präsentation zeigt:
wie die Themen vermittelt werden können und
welche Zeitansätze zur Verfügung stehen,
welche Hilfsmittel sinnvoll sein können.
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Schulungssystem Fahrerschulung
Kurs Theorie Praxis Prüfung Fragen max. Fehler
Basiskurs 18 UE 1 UE 45 min 30 5
Aufbaukurs Tank 12 UE 1 UE 45 min 24 4
Aufbaukurs Klasse 1 8 UE 0 UE 45 min 15 4
Aufbaukurs Klasse 7 8 UE 0 UE 45 min 15 4
Fortbildung (alle 5 Jahre) 8 UE 4 UE 30 min 15 4
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1. Abfahrtskontrolle
Die Überprüfung anhand einer Checkliste,
Die Durchführung einer Abfahrtkontrolle (Übung an einem Fahrzeug mit einer zGM ab 3,5 t, das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist) ist Teil des Themensektors 6.
während eines “Rundganges”,
mit technischer Durchsicht gem. “WOLKEN”
W – Wasser O – Öl L – Luft K – Kraftstoffe E – Elektrische AnlageN – Notfall-Set
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2. Ladungssicherung
Ladungssicherungsmethodenund dazu notwendige Mittel:
Niederzurren
Diagonalzurren
Schrägzurren
Horizontalzurren
Welche Sicherungsmethoden gibt es:
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2. Ladungssicherung
Ladungssicherungsmethodenund dazu notwendige Mittel:
Gewicht der Ladung Zurrwinkel Reibbeiwert Vorspannkraft
Welche Faktoren finden Beachtung
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3. Unfallsimulation
Unfallsimulation an einem Fahrzeug mit einer zGM ab 3,5 t, das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist.
Was muss wann gemacht werden:
Eigensicherung nicht vergessen
Handhabung der Schutzausrüstung
Absichern der Unfallstelle
Absetzen der Unfallmeldung
Punkte, die beachtet werden müssen:
Erst absichern, dann helfen
Ruhe bewahren
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4. Praktische Feuerlöschübung
Die Durchführung einer praktischen Feuerlöschübung ist seit 2005 wieder zwingend vorgeschrieben.
Ziel ist es, die Fahrzeugführer mit den Feuerlöschgeräten vertraut zu machen.
Da aus Umweltschutzgründen in den wenigsten Städten und Gemeinden Flüssigkeitsbrände zur Feuerlöschübung herangezogen werden können, hat sich in der Praxis die Verwendung von Feuerlöschtrainern bewährt.
Der Fahrzeugführer darf Ladungsbrände nicht löschen.
Nur Entstehungsbrände dürfen durch die Fahrzeugbesatzung gelöscht werden.