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Know Your Rights ...! Info-Veranstaltung
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Eure Fragen
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Inhalt
Inh
alt
Fakten Finanzierungsmöglichkeiten für das
Studium Deine Rechte im Job Deine Interessenvertretung Deine Pflichten im Job Beschäftigungsverhältnisse Ausländische Studierende Das Praktikum
Beratung vor Ort und im Internet
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Fakte
n FaktenQuelle: Statistisches Bundesamt /Deutsches
Studentenwerk,17. Sozialerhebung (2003)
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Fakte
n
Studierende in Deutschland
...davon arbeiten
2 Mio.
68% ( 1,4 Mio.) davon notwendigerweise zur Bestreitung des
Lebensunterhalts: 56%
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Frankfurt am Main
München
Berlin, Düsseldorf
Hamburg, Köln, Hannover
Leipzig, Dresden
Fakte
n
Nettostundenlohn nach Standorten
€ 10,60
€ 10,00
€ 9,50
€ 9,00
€ 6,30
ver.di und NGG fordern einen gesetzlichen Mindestlohn, der auch Studierende einschließt www.mindestlohn.de
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Fin
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zie
run
gsm
ög
lich
keit
en
Finanzierungsmöglich-keiten für
das Studium
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Unterhalt von den Eltern
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gsm
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lich
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en
Erstausbildung
Einkommensabhängig
Kindergeldanspruch Max. eigener Verdienst: 7680 €
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BAföG
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gsm
ög
lich
keit
en
Eltern(un)abhängig
www.das-neue-bafoeg.de
halb Zuschuss,
halb Darlehen
Antrag beim Studentenwerk
www.studentenwerke.d
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Stipendium
Fin
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lich
keit
en
Nicht nur für Hochbegabte!
Für alles Weitere: www.stiftungsindex.de
Stiftung des DGB:
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Dein
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i-Jo
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Deine Rechte im Job
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Wer seine Arbeitskraft verkauft §= Arbeit-
nehmer/in
Rechte PflichtenD
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Das Arbeitsrecht regelt…
…Mindestanforderungen bei
Arbeitszeiten
Lohnansprüchen
Kündigungsschutz u.a.m.
...und gilt auch für Studierende!
Gilt auch, wenn
vertraglich
anders vereinba
rt
Dein
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Was alles in den
Arbeitsvertrag gehört Name und Anschrift der
Vertragspartner
Arbeitsort
Beginn der Beschäftigung
Vorhersehbare Dauer (bei befristeten Jobs)
Zusammensetzung und Fälligkeit des Gehalts
Art der Tätigkeit
Arbeitszeiten
Urlaub
Kündigungsfristen
Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge BetriebsvereinbarungenDienstvereinbarungenD
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Pausen
Feiertage
LohnGesetzlich
er Anspruch
auf regelmäßige Lohn-
zahlungen
Bei festen
Arbeitstage
n:
Recht auf
bezahlte
Feiertage
!
Die Pause steht zur
freien Verfügung!
Dein
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S
tud
i-Jo
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Schutz vor Gefah
renUrlaub
KrankheitSechs
Wochen
100% Lohn-
fortzahlung
Min. 24
Werk- tage
pro Jahr
Anteilig
bei
Teilzeitjob
s
!Nur mit
ärztlichem Attest!
Dein
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tud
i-Jo
b
!Recht auf
gesunden
und
sicheren
Arbeitsplatz
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Kündigungsschutz
Kündigung
Ordentliche
!viele
Kündigungen sind
anfechtbar
Nutze den Rechtsschutz Deiner
Gewerkschaft!D
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Außerordentliche
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Dein
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tud
i-Jo
bIn Zweifelsfällen und
bei Problemen
•Urlaub
•Lohnzahlung
•Mobbing
•Kündigung
helfen Betriebsrat und Gewerkschaft
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Waru
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Gew
erk
sch
aft
sm
itg
lied
?Gewerkschaft
sorgt für• Bessere Arbeitsbedingungen
• Tarifvertrag
• Bessere Studienbedingungen
• Solidarität
• Ausbau des Sozialstaates
• Rechtsschutz im Arbeitsleben
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Hochschul-politische
Arbeit
Gesellschafts-
politische Seminare
Versicheru
ng&
Beratung
Weitere Leistungen
Waru
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Gew
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sm
itg
lied
? Publikationen
Weiter-bildungs-angebote
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Das Arbeitsrecht gilt auch für ausländische Studierende, aber je nach Status ist das Recht zu arbeiten eingeschränkt:
i.d.R. gilt für Studierende aus der alten EU die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Für alle anderen gilt i.d.R: 90 ganze Tage bzw. 180 halbe Tage sind Arbeitserlaubnisfrei.
Au
slän
dis
che
Stu
die
ren
de
Bei Praktika und Beschäftigungen an Hochschulen gibt es Sonderregelungen.
Wichtig: selbst nach genauem Status und aktuellen Entwicklungen erkundigen!!!
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Dein
e P
flic
hte
n im
Job
Deine Pflichten
im Job
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Brutto Lohn
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Einkommenssteuer u.ä.D
ein
e P
flic
hte
n im
Jo
b Netto Lohn
Was ist der Lohn?
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Familienversicherung bis 25 Jahre
Kranken- und Pflegeversicherung
Dein
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flic
hte
n im
Jo
b
Studentische Krankenversicherung (56,62 €)
Reguläre Krankenversicherung
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Rentenversicherung
Versicherungspflicht
ab 400 € / Monat
ab 2 Monaten / Jahr
9,75% vom Bruttolohn
Arbeitgeber zahlt immer
Unfallversicherung
Im legalen Job
vom Arbeitgeber
am
Arbeitsplatz
auf dem Hin-
und
Rückweg
Dein
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flic
hte
n im
Jo
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Arbeitslosenversicherung
Beitragsfreiheit für
Studierende
Grenze:
20 h / Woche
(Ausnahme: Ferien)
Lohnsteuer
einkommens-
abhängig
Lohnsteuerkarte
Freibetrag:
7664 €
Dein
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flic
hte
n im
Jo
b
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Geringfügige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigung
Reguläre Beschäftigung
Freie Mitarbeit
Beschäftigungsverhältnisse
Besc
häft
igu
ng
sve
rhält
nis
se
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Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
höchstens 400 € / Monat
automatisch steuerfrei
Besc
häft
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sve
rhält
nis
se
alle Abgaben (30 %) zahlt Arbeitgeber
allein
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Kurzfristige Beschäftigung
keine
Lohn-
obergrenz
e
lohnsteuer-pflichtig
Pauschale oder
individuell besteuert
rentenver
-
sicherung
s-frei
höchstens 50 Arbeitstage / Jahr
oder 2 Monate am
Stück
Besc
häft
igu
ng
sve
rhält
nis
se
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Reguläre Beschäftigung
bis 800 € gestaffelte Renten-beiträge
mehr als 8
Wochen
bis 20 h je Woche
mit Imma-trikulatio
ns-beschei-nigung
steuer-pflichtig
Freibetrag
7664€ / Jahr
ab 400 € im Monat
Besc
häft
igu
ng
sve
rhält
nis
se
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genauer schriftl. Vertrag vom Auftraggeber
Freie Mitarbeit / Honorartätigkeit
Besc
häft
igu
ng
sve
rhält
nis
se
Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt Ihr allein
Beim Finanzamt anmelden und Steuernummer beantragen. Eventuell Anmeldung eines Gewerbes beim Ordnungsamt nötig!
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Vorsicht vor Schwarzarbeit !!!
Besc
häft
igu
ng
sve
rhält
nis
se
Steuerausfälle auf Eure Kosten
Ohne Vertrag
kein Lohn
vorbestraft: saftige
Geldstrafen
Abgaben-nachforderungen für min. 4
Jahre
Arbeitsunfälle nicht
versichert
Kein Kündigungssch
utz
Keine Abgaben keine Leistungen
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Das PraktikumP
rakt
iku
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bei Lohnsteuer und Kindergeld zählt beides
Pflichtpraktikum (oder freiwillig
max. 2 Monate) während des
Studiums
alles andere
sozial-
versicherungsf
rei
ist ein
normaler Job
Praktikumsentgelt
Pra
ktik
um
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Job weg, und was
jetzt ?Job
Weg
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was
jetz
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kein Anspruch auf Arbeitslosengeld !
!kein Anspruch auf
Sozialhilfe
Ausnahme: Schwangerschaft / Urlaubssemester
Job
weg
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nd
was
jetz
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Worauf muß ich beim Minijob
achten?
Was mache ich, wenn mein Chef
mich sexuell belästigt?
Fragen, Fragen, Fragen...
Was muß in den Arbeits-vertrag?
Welche Abzüge vom Brutto-lohn
muß ich zahlen ?
Habe ich als Honorarkraft
feste Arbeits-zeiten?
Hab ich ein Recht auf Lohnfort-
zahlung bei Krankheit ?
Frag
en
...unter www.studentsatwork.org
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Beratung vor Ort:
Bera
tun
g v
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Ort
Humboldt Universität:Arbeitsrechtliche AnfangsberatungMo 10-13 Uhr, Do 13-16 Uhr
Monbijoustraße 3, Raum 5
Freie Universität:Arbeitsrechtliche AnfangsberatungDi 10.30-13 Uhr, Fr 10-12.30 UhrAStA-Villa, Otto-von-Simson-Str. 23
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CampusTourDGB-Jugend kommt zu euchTermine an deiner Uni unter:www.campustour.info
Bera
tun
g v
or
Ort
Technische Universität:Arbeitsrechtliche AnfangsberatungGenauen Termine werden noch bekannt gegebenFranklinstraße 28/29, Raum 7.001Mehr Infos unter: www.tu-berlin.de/zek/koop/
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Fragen & Antworten
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