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Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2017
TOP 1: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung am 20. November 2017 hat sich der Gemeinderat mit
folgenden Themen befasst und entsprechende Beschlüsse getroffen:
• Verkauf eines Ladengeschäftes in der Schwetzinger Straße 16
• Verkauf eines Teilgrundstücks in der Schwetzinger Straße 19
• Verkauf eines Wochenendhausgrundstücks Am Kraichbach
• Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen
TOP 2: Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderates
Bürgermeister Jürgen Kappenstein erinnert daran, dass mit der Neufassung der
Hauptsatzung am 23. Oktober 2017 folgende Ausschüsse des Gemeinderates
festgelegt worden seien:
1. Finanz- und Verwaltungsausschuss: Vorsitzender und 11 weitere Mitglieder
2. Bau- und Umweltausschuss: Vorsitzender und 11 weitere Mitglieder
3 . Partnerschaftsausschuss: Vorsitzender und 9 weitere Mitglieder
4. Verkehrsausschuss: Vorsitzender und 7 weitere Mitglieder
5. Ständiger Umlegungsausschuss: Vorsitzender und 7 weitere Mitglieder
(+ Vermessungssachverständiger und Bauverständiger der Baurechtsbehörde in
beratender Funktion)
Bei den Ausschüssen Ziffer 1 bis 4 handle es sich um beratende Ausschüsse.
Lediglich der Ständige Umlegungsausschuss sei ein beschließender Ausschuss.
Zudem sei außerhalb der Hauptsatzung ein Kindergartenausschuss gebildet worden,
dessen Besetzung künftig wie folgt vorgenommen werden soll:
6. Kindergartenausschuss: Vorsitzender und 7 weitere Mitglieder
Der Vorsitzende sämtlicher Ausschüsse sei kraft Gesetz der Bürgermeister. Die
Gemeindeordnung gehe davon aus, dass über die personelle Zusammensetzung der
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Ausschüsse in der Regel Einigung erzielt wird. In der Hauptsatzung sei geregelt,
dass für die weiteren Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse die gleiche Anzahl von
Stellvertretern bestellt wird. Es werde vorgeschlagen, für jedes Ausschussmitglied
einen persönlichen Stellvertreter zu benennen.
Bereits im Vorfeld zur anstehenden Sitzung seien von den Ratsfraktionen und
politischen Gruppierungen Vorschläge zur personellen Besetzung der jeweiligen
Ausschüsse unterbreitet worden.
Die Besetzung der Ausschüsse sei wie folgt vorgesehen:
→ Finanz- und Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ketsch
- Beratender Ausschuss -
Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein
Mitglieder:
Pers. Stellvertreter:
Franz, Thomas Jörger, Christian
Kapp, Michael Kapp, Tobias
Fuchs, Rainer Reister, Achim
Seitz, Michael Rapp, Ralf
Kemptner, Konrad Kochendörfer, Jens
Rist, Hans-Peter Badr, Tarek
Jungmann, Gerhard Rapp, Birgit
Mummert, Dieter
Läppchen, Annette
Martin, Günther
Weixler, Gerhard
Völker, Heino
Kohl, Karin
Müller, Frank
Moser, Helena
→Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Ketsch
- Beratender Ausschuss -
Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein
Mitglieder: Pers. Stellvertreter:
Kapp, Tobias Fuchs, Rainer
Rapp, Ralf Seitz, Michael
Reister, Achim Moser, Helena
Jörger, Christian Franz, Thomas
Kochendörfer, Jens Kemptner, Konrad
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Badr, Tarek Rapp, Birgit
Jungmann, Gerhard Rist, Hans-Peter
Müller, Frank
Kohl, Karin
Martin, Günther
Völker, Heino
Läppchen, Annette
Mummert, Dieter
Weixler, Gerhard Kapp, Michael
→ Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Ketsch
- Beratender Ausschuss -
Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein
Mitglieder: Pers. Stellvertreter:
Seitz, Michael Rapp, Ralf
Fuchs, Rainer Jörger, Christian
Moser, Helena Kapp, Michael
Rist, Hans-Peter Badr, Tarek
Jungmann, Gerhard Rapp, Birgit
Völker, Heino
Kohl, Karin
Martin, Günther
Weixler, Gerhard
Mummert, Dieter
Läppchen, Annette
Kemptner, Konrad
Kochendörfer, Jens
→ Verkehrsausschuss der Gemeinde Ketsch
- Beratender Ausschuss -
Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein
Mitglieder: Pers. Stellvertreter:
Franz, Thomas
Kapp, Tobias
Kochendörfer, Jens
Rapp, Ralf
Seitz, Michael
Rist, Hans-Peter
Völker, Heino Müller, Frank
Kohl, Karin
Martin, Günther
Läppchen, Annette
Fuchs, Rainer
Weixler, Gerhard Kemptner, Konrad
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→ Kindergartenausschuss:
Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein
Mitglieder: Pers. Stellvertreter:
Seitz, Michael
Jörger, Christian
Rapp, Birgit
Müller, Frank
Moser, Helena
Fuchs, Rainer
Jungmann, Gerhard
Mummert, Dieter
Kohl, Karin
Martin, Günther
Weixler, Gerhard
Läppchen, Annette
Kochendörfer, Jens
Badr, Tarek
→ Ständiger Umlegungsausschuss der Gemeinde Ketsch
- Beschließender Ausschuss -
Vorsitzender: Bürgermeister Kappenstein
Mitglieder: Pers. Stellvertreter:
Franz, Thomas
Reister, Achim
Badr, Tarek
Mummert, Dieter
Jörger,Christian
Rapp, Ralf
Rist, Hans-Peter
Müller, Frank
Läppchen, Annette
Martin, Günther
Weixler, Gerhard
Kohl, Karin
Fuchs, Rainer
Kapp, Tobias
Vermessungssachverständiger:
nach Nennung
Bauverständiger der Gemeinde:
Mitglied: Rehberger, Marion Persönlicher Stellvertreter: Hans Keilbach
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Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) bringt sein Unverständnis
darüber zum Ausdruck, dass in den Ausschüssen jedes Mitglied einen Stellvertreter
benötigt.
Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer erläutert, dass die Besetzung der Ausschüsse
parteiunabhängig und in der Hauptsatzung so festgelegt worden sei.
Es ergeht der einstimmige Beschluss:
Die durch Hauptsatzung bestimmten Ausschüsse des Gemeinderates sowie der
außerhalb der Hauptsatzung gebildete Kindergartenausschuss werden im Wege der
Einigung mit den aufgeführten Mitgliedern besetzt. Die jeweils genannten
Stellvertreter werden als persönliche Stellvertreter berufen.
TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Bürgermeister Jürgen Kappenstein informiert darüber, dass über die geplanten
Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr zu beraten und zu beschließen
sei, um damit die finanzielle Grundlage für die weitere Entwicklung der Gemeinde
festzulegen. Über die konkreten Zahlen sei im Vorfeld im Finanz- und
Verwaltungsausschuss sowie in der Klausurtagung sehr intensiv diskutiert worden.
Es liege ein Gesamthaushalt mit einem noch nie dagewesenen Volumen von 43,1
Millionen Euro vor - wobei auf den Verwaltungshaushalt 32,2 Millionen Euro und auf
den Vermögenshaushalt 10,9 Millionen Euro entfallen.
Bürgermeister Kappenstein geht sodann auf einige Zahlen näher ein und erläutert
diese. Auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts seien 22,4 Millionen Euro
an Steuern und Zuweisungen veranschlagt worden. Hierunter finde man zum
Beispiel die Grundsteuer mit 1,6 Millionen Euro, die Gewerbesteuer mit 7 Millionen
Euro, aber auch Anteile an der Einkommensteuer mit 7,9 Millionen Euro.
Weiterhin seien Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb in Höhe von 7,6 Millionen
Euro eingeplant. Darunter fallen die Gebühreneinnahmen von rund 1,3 Millionen
Euro, Mieten und Pachten von 1,6 Millionen Euro sowie Zuweisungen und
Zuschüsse vom Land mit geschätzten 1,8 Millionen Euro.
Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts springen die Personalausgaben
ins Auge. Hier müsse mit einer Summe von 8,1 Millionen Euro gerechnet werden –
gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung, die sich im Wesentlichen aus den
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Tariferhöhungen im Beschäftigtenbereich und den Besoldungsanpassungen für
Beamte ergeben.
Der sächliche Betriebsaufwand werde mit insgesamt 10,1 Millionen Euro
veranschlagt. Darunter befinden sich 1,77 Millionen Euro für die Unterhaltung der
Einrichtungen, 1,2 Millionen Euro für deren Bewirtschaftung sowie Kalkulatorische
Kosten und Verrechnungskosten in Höhe von 4,1 Millionen Euro. Weiterhin werden
für Zuweisungen und Zuschüsse rund 4 Millionen Euro bereitgestellt.
Bei den sonstigen Finanzausgaben in Höhe von 9,9 Millionen Euro schlagen die
Finanzausgleichsumlage mit 3,8 Millionen Euro sowie die Kreisumlage mit 4,9
Millionen Euro zu Buche.
Nach diesen Zahlen sei der Haushalt ausgeglichen und es könne sogar ein kleiner
Überschuss von 4.000 Euro ausgewiesen werden. Dieser Überschuss werde sich
nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung 2017, die leider nicht mehr im
Haushaltsplan berücksichtigt werden konnte, wesentlich verbessern. Nach der
Steuerschätzung werden sich die Einnahmeerwartungen im Finanzausgleich um
700.000 Euro erhöhen. Damit befinde sich die Planung absolut im grünen Bereich.
Betrachtet man die Zahlen im Vermögenshaushalt, so sei ein Volumen von 10,9
Millionen Euro im investiven Bereich der Gemeinde festzustellen. Es seien hier durch
den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen 3,3 Millionen Euro an Einnahmen
geplant; ebenso könne mit investiven Zuweisungen und Zuschüssen von 240.000
Euro gerechnet werden. Mit einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 7,3
Millionen Euro werde der Vermögenshaushalt letztlich ausgeglichen.
Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushalts seien Ausgaben für
Baumaßnahmen, insbesondere für den Straßenbau, in Höhe von 6,9 Millionen Euro
zu finden sowie Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken in Höhe von 3 Millionen
Euro.
Abschließend kommt Bürgermeister Kappenstein auf die mittelfristige Finanzplanung
zu sprechen: Wenn die mittelfristige Finanzplanung auch mit großen Unsicherheiten
behaftet ist, so habe sie doch einige wichtige Funktionen. Bei größtmöglicher
Transparenz zeige diese Planung nämlich Entwicklungen und Trends auf. Dadurch
werde man frühzeitig auf mögliche Probleme hingewiesen. Durch diese ausreichende
Vorlaufzeit können Strukturen rechtzeitig verbessert und Wünsche auf ihre
Machbarkeit hin überprüft werden. Diese Planung sei somit ein wertvolles Hilfsmittel
für die Kontinuität und Verlässlichkeit der kommunalen Aufgabenerfüllung. Die
vorliegende Finanzplanung sei nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden.
Daraus ergebe sich, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde mittelfristig
gewährleistet ist.
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Nach den vorliegenden Zahlen werden in den Jahren 2017 bis 2021 Investitionen in
Höhe von rund 28,7 Millionen Euro getätigt. Diese können aufgrund der aktuell
vorliegenden Planung ohne die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Ein
schöneres Weihnachtsgeschenk aus kommunalpolitischer Sicht sei kaum vorstellbar.
Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) hebt hervor, dass in Ketsch – aufgrund der guten
gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland und den daraus resultierenden hohen
Steuereinnahmen – derzeit erhebliche Mehreinnahmen gegenüber den Planungen
zu verzeichnen seien. Die aktuelle Finanzlage der Gemeinde sei so gut wie schon
lange nicht mehr. Einen historischen Höchststand werde es beim Anteil an der
Einkommenssteuer mit geplanten 8 Millionen Euro geben. Auch die
Gewerbesteuereinnahmen werden im Jahr 2018 rekordverdächtige Höhen erreichen.
Die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Süd sei daher eine folgerichtige
Entscheidung gewesen. Die hohen Einnahmen durch Finanzzuweisungen von Bund
und Land seien der extrem guten Konjunktur und niedrigen Zinsen geschuldet.
Langfristig jedoch berge die hohe Staatsverschuldung Deutschlands von derzeit
mehr als 2,3 Billionen Euro natürlich erhebliche Risiken, beispielsweise wenn die
Zinsen wieder steigen. Das würde sich dann auch unmittelbar auf die kommunalen
Haushalte auswirken und diese belasten. Daher müsse die Weiterführung einer
sparsamen und vorausschauenden Haushaltsführung das erklärte Ziel bleiben.
Gemeinderat Fuchs macht deutlich, dass Ketsch für die Zukunft gut aufgestellt sei.
Aufgrund der großen Nachfrage nach Grundstücken im Neubaugebiet
„Fünfvierteläcker“ sei in den nächsten Jahren mit einem Einwohnerzuwachs zu
rechnen. Dies wirke sich positiv auf die Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen
aus, stärke zudem das lokale Gewerbe und trage zur besseren Auslastung der
gemeindlichen Infrastrukturen bei. Entgegen aller Prognosen vermelden die beiden
Grundschulen zunehmende Schülerzahlen, womit auch der Bedarf an Hort- und
Kernzeitbetreuungsangebote steige. Allein für diese außerschulischen
Betreuungsangebote sei 2018 ein Zuschussbedarf in Höhe von 420.000 Euro
veranschlagt. Im Vermögensplan seien zudem 100.000 Euro für Baumaßnahmen zur
Erweiterung des Kernzeit-Betreuungsangebots vorgesehen.
Neben Kindergärten und Schulen gebe es weitere Einrichtungen, die teilweise
erhebliche Mittel verschlingen, die jedoch die hohe Attraktivität der Gemeinde
ausmachen: unter anderem die Badanlagen, die Bücherei, die Rheinhalle, der
Bruchfestplatz und die Grillhütte. Des Weiteren unterstütze die Gemeinde ihre
Vereine, die Räumlichkeiten und Infrastruktur weitgehend unentgeltlich nutzen und
über die Vereinsförderungsrichtlinien Zuschüsse erhalten.
Mit der Neugestaltung des Marktplatzes werde 2018 begonnen. Hierfür seien 1,5
Millionen Euro vorgesehen. Dieses Projekt habe, wie kein anderes zuvor,
Diskussionen über Art und Umgang einer Bürgerbeteiligung hervorgerufen. Eine
solche Bürgerbeteiligung dürfe aber nicht das Privileg der Starken und Lauten sein,
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sondern müsse Beteiligungsmöglichkeiten für alle bieten. Zugleich haben die Bürger
einen Anspruch darauf, dass die gewählten Vertreter am Gemeinwohl orientierte,
nachhaltige Entscheidungen treffen. Allein die Beachtung von Bürgeranfragen könne
nicht bedeuten, dass allen Anliegen tatsächlich Rechnung getragen werden kann.
Auch wenn die Einnahmen derzeit sprudeln, werde es nicht möglich sein, alle Ideen
und Wünsche umzusetzen. Hier gelte es, sich an Machbarem zu orientieren,
Prioritäten zu setzen und Entscheidungen zu treffen, die langfristig für alle Ketscher
von Vorteil sind.
Gemeinderat Hans-Peter Rist (SPD) führt aus, dass alle Zeichen aus Politik und
Wirtschaft ein weiteres Wachstum und damit verbundene Mehreinnahmen auch im
kommenden Jahr erwarten lassen. So sei die Notwendigkeit einer Entnahme aus den
Rücklagen von mehr als 7,3 Millionen Euro auf den ersten Blick vielleicht
überraschend. Wer aber die Haushaltsplanungen der vergangenen Jahre verfolgt
hat, wisse, dass die Gemeinde in ihren Finanzplanungen bis 2021 genau im Soll
liegt.
Gemeinderat Rist nennt sodann einige Zahlen aus den Einzelplänen. Unter anderem
führt er den Zuschussbedarf für die Neurottschule an, der im Jahr 2017 625.000 Euro
betragen hat und im Jahr 2018 – durch die Erweiterung zur Gemeinschaftsschule –
auf 710.000 Euro ansteigen wird. Für die Realschule sei mit 300.000 Euro derselbe
Zuschussbedarf wie im vergangenen Jahr eingeplant. Gemeinderat Rist fragt, ob bei
den Anmeldungen der Ketscher Schüler bereits eine Tendenz in Richtung
Realschule oder Gemeinschaftsschule zu erkennen sei. Hauptamtsleiter Knörzer
antwortet, dass hierzu keine Informationen vorliegen.
Gemeinderat Rist kommt auf den Zuschussbedarf für die Kulturpflege zu sprechen.
Der größte Zuschussbedarf mit 289.300 Euro falle hier auf die Gemeindebücherei.
Allerdings liege dieser nur 5 Euro über dem des Jahres 2016. Gerade auch im
Hinblick auf die Lesekompetenz habe die Bücherei einen hohen Stellenwert und es
sei allen Schülern und Eltern zu empfehlen, das umfassende Angebot und die
kenntnisreiche Beratung der Mitarbeiterinnen zu nutzen.
Bezüglich der im Haushalt eingestellten 100.000 Euro für Baumaßnahmen in der
„alla hopp!“-Anlage möchte Gemeinderat Rist wissen, ob hierbei auch Maßnahmen
geplant seien, die die Beschwerden der Anwohner berücksichtigen. Bürgermeister
Kappenstein unterstreicht, dass dies teilweise der Fall sei.
Im Hinblick auf den Zuschussbedarf in Höhe von 340.000 Euro für die Rheinhalle
bittet Gemeinderat Rist, gemeinsam mit Bürgern und Vereinen ein nachhaltiges
Konzept zu erarbeiten. In der Wohnlage Gutenbergstraße 37, 39 und 41 werde nicht
– wie in den vergangenen Jahren – ein Zuschuss in sechsstelliger Höhe eingefordert,
sondern erstmals ein Überschuss von 4.000 Euro in die Gemeindekasse gebracht.
Gemeinderat Rist fragt, wie dies möglich sei. Kämmerer Gerd Pfister erläutert, dass
die Gemeinde aktuell für das Objekt noch Miete bezahle. Da die Gemeinde Mitte des
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Jahres 2018 die Wohnanlage zurückkaufen werde, werden die Mietzahlungen nur
die Hälfte betragen. Dadurch entstehe der Überschuss.
Gemeinderat Dieter Mummert (FWV) findet es sehr positiv, dass der Haushaltsplan
auf Reserven zurückgreift, die aufgrund des sparsamen Wirtschaftens auch
vorhanden sind. Bisher sei die Gemeinde im Kernhaushalt schuldenfrei. Aufgrund der
guten Finanzlage sei aktuell davon auszugehen, dass keine neuen Kredite benötigt
werden. Aus dem Haushaltsplan gehe hervor, dass die Rücklagen Ende 2018
5.664.000 Euro betragen werden. Bis zum Jahr 2021 werden sie stetig abnehmen,
denn die Rücklagen werden benötigt für: die Neugestaltung der Schwetzinger Straße
und des Marktplatzes, Straßenbaumaßnahmen, Umgestaltung der Neurottschule in
eine Gemeinschaftsschule, Brandschutz an der Neurottschule, Neubau einer Mensa,
Planungskosten für einen neuen Kindergarten sowie Planungskosten für die
Auslagerung der Hort- und Kernzeitbetreuung an der Alten Schule. Dies alles seien
gewaltige Aufgaben, die in den nächsten Jahren bewältigt werden sollen und
trotzdem werde 2021 voraussichtlich noch 1 Million Euro im Finanzhaushalt vorrätig
sein. Alles dies sei nur möglich, weil die Verwaltung vorausschauend plant, investiert
und alle ihr zustehenden Landes- und Förderzuschüsse abruft. Für den Zeitraum bis
2021 sei die Leistungsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet.
Gemeinderätin Annette Läppchen (Unabhängige Grüne) merkt an, dass der
Haushaltsplan wieder deutlich zeige, wie sich die Kosten in den verschiedenen
Bereichen in der Gemeinde entwickelt haben. Hierzu gehören zum Beispiel die
Bereiche Verwaltung, Unterhaltung der zahlreichen Einrichtungen im Sozial- und
Bildungsbereich und die Instandhaltung der Infrastruktur im Straßen- und
Versorgungssektor. Hier seien im Zuge der Neugestaltung der Schwetzinger Straße
auch die kostspielige Erneuerung des maroden Wasser- und Abwassernetzes zu
erwähnen, aber auch die Umbauten an den Schulen. Hinzu kommen weitere
Ausgaben für den Ausbau der Gemeinschaftsschule mit Mensa und den Neubau
eines Kindergartens. Alles dies erfordere hohe Investitionen zur Sicherung der
Zukunftsfähigkeit der Gemeinde. Für Einsparungen gebe es hier keinen Spielraum.
Deshalb müsse man die jetzige gute Konjunkturlage für solche Investitionen nutzen
und hoffen, dass sich die Einnahmen weiterhin so gut entwickeln wie bisher. Wenn
es hingegen um weitere zusätzliche Investitionen geht, müsse man strenge Kriterien
anlegen, denn die Gemeinde könne nicht alle Wünsche erfüllen. Stattdessen sei eine
Priorisierung aller Maßnahmen erforderlich.
Gemeinderätin Läppchen fragt, warum auf der Einnahmenseite die Erstattungen vom
Land für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes fast doppelt so hoch waren als in der
Version vom Oktober angegeben. Auch der Ansatz für die Erstattungen von
kommunalen Sonderrechnungen sei deutlich höher ausgefallen als in der Version
vom Oktober. Kämmerer Pfister erklärt, dass bei der Version im Oktober noch nicht
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alle Berechnungen eingeplant gewesen seien und dass bei den kommunalen
Sonderrechnungen die Erstattungen aus dem Eigenbetrieb noch nicht berücksichtigt
worden waren.
Bei der Straßenbeleuchtung möchte Gemeinderätin Läppchen wissen, warum die
Stromkosten durch die erfolgte Umstellung auf LED-Licht nicht maßgeblich gesunken
seien. Im Jahr 2016 haben die Stromkosten 103.486 Euro betragen und für 2018
seien 150.000 Euro angesetzt. Kämmerer Pfister antwortet, dass dem Ergebnis 2016
noch nicht alle Abrechnungen zugrunde lagen. Die angesetzten 150.000 Euro
werden auf jeden Fall ausreichend sein.
Bezüglich der Fragen, warum sich für den Friedhof die Unterhaltung der Grundstücke
mehr als verdoppelt hat und warum die Kosten für die Unterhaltung gemeindeeigener
Grundstücke extrem gestiegen sind, sichert Kämmerer Pfister eine
Zusammenstellung der Details zu.
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) findet es erfreulich, dass die
Gemeinde schuldenfrei geblieben ist. Dies habe er nicht erwartet. Gemeinderat
Martin kritisiert am Haushaltsplan, dass mit 10.000 Euro zu wenig Geld für den
Umwelt- und Naturschutz ausgewiesen werde. Für die Instandsetzung der Radwege
beispielsweise sollte mehr Geld ausgegeben werden. Auch wäre es beim Anlegen
der Versickerungsflächen im Neubaugebiet „Fünfvierteläcker“ gut gewesen, wenn
Tunnel angelegt worden wären, damit die Amphiben wandern können.
Als weitere Anregung nennt Gemeinderat Martin den Lärmschutz am „alla hopp!“-
Park: Der hinter den Häusern entlang führende Weg sollte beleuchtet werden.
Bürgermeister Kappenstein unterstreicht, dass dies nicht erforderlich sei, da in
diesem Bereich andere beleuchtete Wege zur Verfügung stehen.
Gemeinderat Martin möchte wissen, warum es bei kulturellen Veranstaltungen
Pauschalbeträge für den Bauhof gibt. Bürgermeister Kappenstein erklärt, dass sich
die Bauhof-Mitarbeiter beispielsweise um die Bestuhlung kümmern und dass hierfür
Arbeitsstunden anfallen. Als Planansatz für die interne Verrechnung werden
Pauschalbeträge veranschlagt. Erst bei der Jahresrechnung können die konkreten
Zahlen ermittelt werden.
Gemeinderat Martin fragt, warum für die Neugestaltung der Schwetzinger Straße nur
500.000 Euro eingeplant wurden und welche Maßnahmen in der Enderlestraße
vorgesehen seien. Bürgermeister Kappenstein antwortet, dass für die Neugestaltung
der Schwetzinger Straße in den Vorjahren bereits Mittel eingestellt worden seien, die
noch nicht aufgebraucht sind. In der Enderlestraße müsse teilweise die
Straßendecke saniert werden.
Gemeinderat Martin möchte wissen, warum für die Mannheimer Straße und die
Brühler Straße 1,2 Millionen Euro für Anschlüsse an das Neubaugebiet
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„Fünfvierteläcker“ angesetzt wurden und ob diese Ausgaben nicht von den
Anwohnern des Neubaugebiets mit den Erschließungskosten bezahlt werden
müssten. Bürgermeister Kappenstein macht deutlich, dass die Mannheimer Straße
und die Brühler Straße nicht im Erschließungsgebiet liegen und die Anschlüsse auch
ohne Neubaugebiet hätten saniert werden müssen.
Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos) führt aus, dass der Haushalt 2018 im
Vergleich zu 2017 um 2 Millionen Euro höher angesetzt sei und ein Volumen von
knapp 43,1 Millionen Euro aufweise. Bei den Steuereinnahmen gebe es vor allem bei
der Gewerbesteuer und Hundesteuer sowie beim Anteil Umsatzsteuer einen
deutlichen Anstieg zu verzeichnen. Aktuell sprudeln die Steuereinnahmen auf allen
Ebenen. Es werde überall mit Mehreinnahmen gegenüber den Planungen gerechnet.
Insofern bestehe derzeit kein Grund zu sorge. Dennoch sollte die Gemeinde Ketsch
weiterhin finanzwirtschaftlich solide arbeiten, um sich einen Gestaltungsspielraum für
die Zukunft zu bewahren. Die Pro-Kopf-Verschuldung im kameralen Haushalt werde
im Jahr 2018 von 46,04 Euro auf 40,29 Euro sinken. Dies sei im Rhein-Neckar-Kreis
eine Spitzenstellung. Die Rücklagen der Gemeinde haben sich – entgegen aller
Unkenrufen – wieder positiv verändert, so dass die Gemeinde die wichtigen
Investitionen der nächsten Jahre mit eigenen Mitteln stemmen kann. Im Zeitraum bis
2021 sei die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet.
Alle Fraktionen sprechen Kämmerer Gerd Pfister und seinen Mitarbeitern ihren Dank
aus.
Es ergeht – bei einer Enthaltung von Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die
Grünen) – der mehrheitliche Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2018 und genehmigt den
Haushaltsplan 2018 mit sämtlichen Anlagen gemäß der Vorlage der Verwaltung.
TOP 4: Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes 2018
Bürgermeister Kappenstein teilt mit, dass der Erfolgsplan mit einem Gesamtbetrag
der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.011.200 Euro abschließe. Im
Vermögensplan seien Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 350.000 Euro
vorgesehen.
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Kämmerer Pfister erinnert daran, dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes mit Erfolgs-
und Vermögensplan des Wasserversorgungsbetriebes in der Finanz- und
Verwaltungsausschusssitzung am 13. November 2017 vorberaten wurde.
Beim Wasserversorgungsbetrieb plane man für das Jahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe
von 1.001.000 Euro. Hierbei sei der Wasserpreis von 1,15 Euro pro Kubikmeter
sowie ein Wasserabsatz von rund 750.000 Kubikmeter zugrunde gelegt worden.
Insgesamt werden Erträge in Höhe von 1.0011.200 Euro erwartet.
Auf der Aufwandseite gehe man von einem Materialaufwand in Höhe von 366.500
Euro, Aufwendungen für die Unterhaltung des Netzes und Wasserzähleraustausch in
Höhe von 253.200 Euro sowie sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von
234.700 Euro aus. Insgesamt werden Aufwendungen in Höhe von 1.011.200 Euro
erwartet. Unter dem Strich dürfte sich ein Gewinn in Höhe von 47.000 Euro ergeben.
Im Vermögensplan werden Investitionen in Höhe von insgesamt 230.000 Euro für
neue Leitungen vorgesehen. Im Einzelnen seien dies die Schwetzinger Straße mit
200.000 Euro sowie das Gewerbegebiet Süd mit 30.000 Euro. Für
unvorhergesehene Maßnahmen werden 50.000 Euro eingeplant. Die Finanzierung
erfolge über eine geplante Kreditaufnahme in Höhe von 228.500 Euro. Insgesamt sei
die finanzielle Lage des Wasserversorgungsbetriebes weiterhin geordnet.
Gemeinderat Michael Kapp (CDU) begrüßt es, dass der Haushaltsplan ausgeglichen
ist. Dies sei notwendig, damit die Aufwendungen von den Gebühren gedeckt werden.
Der Planansatz der Umsatzerlöse sei leicht nach oben angepasst worden. Die
Ansätze der Unterhaltungskosten der Versorgungsleitungen seien in gleichem Maße
angepasst worden.
Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) bringt seine Freude darüber zum Ausdruck,
dass der Wasserversorgungsbetrieb auf gesunden Beinen stehe. Die Erhöhung des
Wasserpreises Anfang 2017 habe seinen Teil dazu beigetragen. In den nächsten
Jahren anstehende Reparatur- und Sanierungsarbeiten von Versorgungsleitungen
könnten aber durchaus zu weiteren Gebührensteigerungen führen.
Gemeinderat Dieter Mummert (FWV) merkt an, dass der Wasserversorgungsbetrieb
der Gemeinde Ketsch das Trinkwasser vom Zweckverband Wasserversorgung
Kurpfalz und von der MVV beziehe. Beim Wasserverkauf an die Tarifabnehmer
werden Einnahmen in Höhe von 980.000 Euro erwartet.
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Gemeinderätin Annette Läppchen (Unabhängige Grüne) findet es ebenfalls gut, dass
der Wirtschaftsplan ausgeglichen ist. Das Wichtigste für die Bürger sei, dass
mittelfristig mit keiner Gebührenerhöhung gerechnet werden muss.
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) und Gemeinderat Gerhard
Weixler (parteilos) stimmen dem Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes
2018 zu.
Es ergeht der einstimmige Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Wassersversorgungsbetriebes
der Gemeinde Ketsch für das Wirtschaftsjahr 2018 gemäß der Vorlage der
Verwaltung.
TOP 5: Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes
Bürgermeister Kappenstein informiert darüber, dass der Erfolgsplan einen
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.235.700 Euro aufweise.
Der Vermögensplan umfasse Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.002.200
Euro.
Kämmerer Pfister erläutert, dass man beim Abwasserbetrieb für das Jahr 2018
Umsatzerlöse in Höhe von 1.634.000 Euro plane. Hierbei entfalle auf das
Schmutzwasser voraussichtlich ein Anteil von 1.204.200 Euro und auf das
Niederschlagswasser 430.000 Euro. Zusammen mit weiteren Erlösen ergebe sich
eine Gesamtsumme im Erfolgsplan von 2.235.700 Euro.
Auf der Aufwandseite rechne man mit einer Betriebskostenumlage für die Kläranlage
in Höhe von 1.000.000 Euro, Abschreibungen in Höhe von 371.000 Euro sowie
Zinsaufwendungen von 314.000 Euro. Für zu beziehende Leistungen, insbesondere
die Kanalunterhaltung, werden 250.000 Euro veranschlagt.
Insgesamt werden Aufwendungen in Höhe von 2.235.700 Euro geplant.
Im Vermögensplan werden Investitionen in Höhe von insgesamt 700.000 Euro für
neue Abwasserleitungen vorgesehen. Im Einzelnen seien dies die Schwetzinger
Straße mit 600.000 Euro sowie im Gewerbegebiet Süd 100.000 Euro. Zur
Finanzierung der Investitionen seien Kreditaufnahmen in Höhe von 526.000 Euro
eingeplant.
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Insgesamt sei die finanzielle Lage des Betriebes auch weiterhin geordnet.
Gemeinderat Michael Kapp (CDU) sieht für 2018 bei den Gebühren keinen
Erhöhungsbedarf. 2018 werde mit einem leichten Überschuss gerechnet. Der
Kostenanteil für die Straßenentwässerung betrage voraussichtlich 314.000 Euro und
werde den Gebührenzahlern gutgeschrieben.
Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) merkt an, dass der Abwasserbetrieb – trotz
vieler Sanierungsarbeiten am Kanalsystem – finanziell gut aufgestellt sei. Da es aber
im Untergrund weitere schlummernde Probleme gibt, könnte sich in naher Zukunft
bei der Preisgestaltung etwas ändern. Auch könnte sich beim
Abwasserzweckverband der Beitrag der Gemeinde erhöhen, da auch hier erhebliche
Sanierungen getätigt wurden und weitere in Planung sind, zum Beispiel der Bau
einer vierten Reinigungsstufe. Diese Kosten sollten – wenn die Beiträge und
Zuschüsse nicht mehr ausreichen – über weitere Kredite finanziert werden.
Gemeinderat Dieter Mummert (FWV) erläutert, dass sich – bei einer Einwohnerzahl
von 12.558 Personen – eine momentane Pro-Kopf-Verschuldung von 307,07 Euro
ergebe. Der Schuldenstand des Abwasserbetriebes werde zum Jahresende 2018
3.856.242 Euro betragen. Für die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 werden rund
5,3 Millionen Euro in das Kanalnetz investiert werden müssen.
Gemeinderätin Annette Läppchen (Unabhängige Grüne), Gemeinderat Günther
Martin (Bündnis 90/Die Grünen) und Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos)
stimmen dem Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes 2018 zu.
Es ergeht der einstimmige Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der
Gemeinde Ketsch für das Wirtschaftsjahr 2018 gemäß der Vorlage der Verwaltung.
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TOP 6: Antrag der Fraktion Unabhängige Grüne Ketsch zur Einleitung einer
Überprüfung zur Realisierung einer neuen Anbindung der Gemeinde Ketsch an
die L 599/B 36 im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Ausbau der BAB
A6
Der Antrag der Unabhängigen Grünen Ketsch wird in seiner Begründung wie folgt
konkretisiert:
1. Aufstellung eines Lage- und Trassenplanes
2. Abschätzende Kostenaufstellung anhand dieser Pläne
3. Anfragen bei den Verkehrsministerien von Land und Bund über zu erwartende
Investitionszuschüsse
4. Herbeiführung einer Entscheidung durch Beschlussvorlage im Gemeinderat mit
„Ja“ oder „Nein“ für die geplante Anbindung der Gemeinde Ketsch an die L 599 / B
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Bauamtsleiter Hans Keilbach erinnert daran, dass eine Südanbindung schon einmal
Gegenstand der Beratung gewesen und beim Regierungspräsidium Karlsruhe
angefragt worden sei. Das seinerzeitige Antwortschreiben sei den Gemeinderäten
fraktionsweise zur Information zur Verfügung gestellt worden. Grundsätzlich bestehe
die Bereitschaft dieser Behörde, dem Wunsch nach einem zusätzlichen Anschluss
der Gemeinde im Süden nachzukommen und diesen in die weiterführenden
Planungen einzubeziehen. Es werde jedoch deutlich auf die Kostentragungspflichten
des Antragstellers und damit der Gemeinde hingewiesen. Außerdem werde eine
richtlinienkonforme Umsetzungsmöglichkeit vorausgesetzt. Die Überprüfung, ob eine
neue Anbindung realisiert werden kann, sei laut Regierungspräsidium jedoch erst
anhand von detaillierten Angaben über die Linienführung und die Lage des neuen
Knotenpunktes möglich.
Dementsprechend werde im Antrag der Unabhängigen Grünen Ketsch die Erstellung
von Lage- und Trassenplänen und eine abschätzende Kostenaufstellung auf dieser
Grundlage gefordert. Da diese Planungen als belastbare Grundlage auch der
Klärung von eventuellen Zuschüssen dienen sollen, sei hierfür die Unterstützung
einschlägiger Fachplaner notwendig und zu beauftragen.
Damit das Anliegen der Unabhängigen Grünen Ketsch zu einem beschlussfähigen
Abschluss gebracht werden kann, werde die Verwaltung ein Honorarangebot für die
Ausführung der notwendigen Planungen mit Beratung über Varianten und
Kostenschätzung eines einschlägigen Büros für Verkehrsplanungen einholen und –
soweit notwendig – einen entsprechenden Vergabebeschluss vorlegen. Wegen der
Ortskenntnis und der vorhandenen, aktuellen Verkehrserhebungen und Zahlen wäre
ein Angebot des Büros Koehler & Leutwein aus Karlsruhe angebracht. Des Weiteren
wäre auch eine Vorberatung in der nächsten Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses dienlich.
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Gemeinderätin Karin Kohl (Unabhängige Grüne) findet es gut, dass das
Regierungspräsidium dem Projekt nicht ablehnend gegenüber steht, auch wenn
Bedingungen erfüllt werden müssen. Dem Antrag der Grünen werde mit dem
Beschlussvorschlag Rechnung getragen, denn eine Kostenaufstellung werde
erarbeitet, Investitionszuschüsse werden erfragt und nach einer Beratung im Bau-
und Umweltausschuss könne ein Beschuss in öffentlicher Gemeinderatssitzung
erfolgen.
Gemeinderat Ralf Rapp (CDU) hat Bedenken, ob mit einer neuen Anbindung der
Kosten-Nutzungsfaktor erreicht werden kann. Es sei fraglich, ob sich die
Verkehrslage tatsächlich entspannen würde. Daher sei es richtig, zunächst einmal
weitere Informationen zu erhalten und darüber zu beraten.
Gemeinderat Tarek Badr (SPD) macht ebenfalls auf die Kostenfrage aufmerksam
und befürchtet, dass es aufgrund dieser neuen Verbindung zu einer Erhöhung des
Lkw-Zielverkehrs kommen könnte. Hier stelle sich die Frage, ob man überhaupt eine
beschlussfähige Vorlage erbringen kann.
Gemeinderat Heino Völker (FWV) findet die Beauftragung einer Fachfirma ins Blaue
hinein problematisch. Es fehle eine Skizzierung, wie man sich die Anbindung
vorstelle und welche konkreten Vorteile man sich davon verspricht. Die Antragsteller
hätten sich im Vorfeld Gedanken darüber machen müssen, welche Verkehrsströme
in Ketsch an welchen Stellen aufgelöst werden sollen. Bei der Realisierung einer
neuen Anbindung seien zudem hohe Planungs- und Umsetzungskosten zu erwarten.
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) sieht den Zweck des Antrags
darin, dass das Gewerbegebiet Ost erschlossen werden soll, ohne die Wohngebiete
zu belasten. Es sei wichtig, für das Gewerbegebiet Ost eine kosteneffiziente und
umweltverträgliche Lösung zu finden, deshalb unterstütze er den Antrag. Die
Verlängerung des Oftersheimer Heuwegs sei keine Ausfallstraße und werde dennoch
von vielen Fahrzeugen und Lkw genutzt, so dass sich Fahrradfahrer bedroht fühlen.
Bürgermeister Kappenstein hebt hervor, dass die Verlängerung des Oftersheimer
Heuwegs nur für Fahrzeuge bis zu 12 Tonnen geeignet sei. Es stehe nicht in
Überlegung, diesen Weg für die Erschließung des Gewerbegebiets Ost zu nutzen.
Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos) stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
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Es ergeht – bei einer Enthaltung von Gemeinderat Heino Völker (FWV) – der
mehrheitliche Beschluss:
Nach der Erhebung weiterer, entscheidungserheblicher Belange werden die
Beratungen an den zuständigen Bau- und Umweltausschuss verwiesen.
TOP 7: Bebauungsplan „Bruchrain; 2. Abschnitt“, Auslegungsbeschluss
Das Anwesen Hockenheimer Straße 110 stellt den verbliebenen Rest einer früheren
gewerblichen Nutzung am südlichen Ortsrand von Ketsch, westlich der
Hockenheimer Straße, dar. Es handelt sich um das ursprünglich vom Eigentümer des
Gewerbebetriebs genutzte Wohnhaus mit seinem umgebenden, parkartigen Garten.
Für dieses Anwesen bestehen Umnutzungsabsichten. Der überwiegende Teil des
Anwesens befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.
Am 15. Mai 2017 wurde in der Gemeinderatssitzung der Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan „Bruchrain, 2. Abschnitt“ sowie die dazugehörige
Veränderungssperre gefasst. Für das Plangebiet waren grundlegend
unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten denkbar. Diese wurden mehrfach im
Bau- und Umweltausschuss diskutiert. Nach Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange wurde entschieden, dass keine Neustrukturierung des Areals mit
Ausdehnung der Bebauung über den heute bereits zulässigen Rahmen hinaus
ermöglicht werden soll. Dies beinhaltet die Sicherung der parkartigen Gartenanlage
sowie eine Weiterentwicklung der Bebaubarkeit des Grundstücks in dem nach § 34
BauGB gegebenen Rahmen. Daher sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder in der
letzten Bauausschusssitzung für den vorliegenden Bebauungsplanentwurf aus.
Planerische Zielsetzung ist somit insbesondere die Schaffung einer
planungsrechtlichen Grundlage gemäß § 13 BauGB für eine mit den umgebenden
Nutzungen verträglichen Bebauung des Areals. Ansonsten wären grundlegende
Konflikte im Hinblick auf die schutzwürdigen Belange der südlich angrenzenden
Nutzungen – Einzelhandel und Schützenverein – und/oder mit der nördlich
angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten.
Die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sind erfüllt.
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist durch den Gemeinderat die
öffentliche Auslegung, die einen Monat beträgt, zu beschließen. Über die dabei
eingehenden Anregungen oder Bedenken fasst der Gemeinderat in öffentlicher
Sitzung Beschluss.
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Gemeinderat Tobias Kapp (CDU) macht deutlich, dass der jetzige Entwurf drei
Aspekte in Einklang bringe: den Schutz von Umwelt und Natur durch die Sicherung
der parkartigen Gartenanlage, den Schutz der Nachbarn durch die Sicherung der
Lärm- und Emissionsschwellenwerte sowie den Schutz des Eigentümers durch das
Beibehalten von Entwicklungspotenzial.
Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) befürwortet, dass durch den Bebauungsplan
die rechtliche Grundlage darüber geschaffen werde, welcher Teil des Anwesens
bebaut werden darf. Es sei wichtig, dass der parkartige Garten erhalten bleibt.
Gemeinderat Frank Müller (FWV) sagt, dass der Bebauungsplan soweit gereift sei,
dass alle Belange berücksichtigt wurden. Die Bürger sollten nun Gebrauch von der
Möglichkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung machen.
Auch Gemeinderätin Karin Kohl (Unabhängige Grüne) ruft die Bürger dazu auf, ihre
Anregungen und Bedenken einzubringen.
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass im
artenschutzrechtlichen Gutachten, das im Vorfeld der Baumaßnahme für den
Einzelhandelsverbundstandort erstellt wurde, auf den Bestand von Fledermäusen
hingewiesen wurde.
Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos) stimmt dem Auslegungsbeschluss zu.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften „Bruchrain, 2. Abschnitt“
wird gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3, Absatz 2 BauGB
auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen,
öffentlich ausgelegt. Zeitpunkt und Ort werden vorher rechtzeitig ortsüblich bekannt
gegeben.
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TOP 8: Bebauungsplan „Fünfvierteläcker; 1. Änderung“,
Aufstellungsbeschluss
Die Gemeinderäte Gerhard Jungmann (SPD), Konrad Kemptner (SPD), Dieter
Mummert (FWV) und Helena Moser (CDU) erklären sich für befangen und nehmen
im Zuschauerraum Platz.
Im Bebauungsplan „Fünfvierteläcker“ wurden im südwestlichen Bereich der
Neubaufläche insgesamt vier Baufelder für Reihenhausgruppen mit je vier
Teilgrundstücken vorgesehen. Im Rahmen der Bodenordnung wurde die in der
ursprünglichen städtebaulichen Konzeption dargestellte Lösung für die Garagen- und
Stellplatzflächen der Reihenmittelhäuser nicht übernommen, so dass nun ein
Nachweis der notwendigen Stellplätze bei den Reihenmittelhäusern nur durch eine
vollständige Nutzung der Vorgartenzone möglich wäre. Da dies städtebaulich nicht
beabsichtigt war, ist nun geplant, anstelle eines Reihenendhauses eine Garagen-
beziehungsweise Stellplatzanlage zu errichten, auf der der bauordnungsrechtliche
Stellplatzbedarf der Reihenmittelhäuser nachgewiesen werden kann.
Die Garagen- beziehungsweise Stellplatzanlage widerspricht jedoch den
Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Fünfvierteläcker“, da dort
Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten nur zwischen der
Straßenbegrenzungslinie und der Hinterkante der überbaubaren Grundstücksfläche
sowie in den seitlichen Abstandsflächen zulässig sind.
Die Garagen- beziehungsweise Stellplatzanlage kann nicht durch eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt werden, da die Grundzüge der
Planung berührt sind. Daher wird zur planungsrechtlichen Absicherung des
Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel der Verbesserung der Bebauungsmöglichkeiten
für bereits planungsrechtlich ausgewiesene Baugrundstücke. Die
Bebauungsplanänderung wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, weil
- die nach dem Bebauungsplan zulässige Grundfläche im Sinne des § 19, Absatz 2
BauNVO weniger als 20.000 Quadratmeter beträgt
- der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, weder begründet
noch vorbereitet
- keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Absatz 6, Nr. 7,
Buchstabe b genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) bestehen
- keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50,
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Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, wird auf die Erstellung eines
Umweltberichtes und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung verzichtet.
Gemeinderat Tobias Kapp (CDU) bringt seine Freude über die rege Bautätigkeit im
Neubaugebiet „Fünfvierteläcker“ zum Ausdruck und kommt sodann auf die
Stellplatzsituation zu sprechen. Die Umwidmung eines Grundstücks in eine Garagen-
und Stellplatzfläche könne das Stellplatzproblem für die Reihenmittelhäuser lösen
und gleichzeitig den Hausbesitzern die Möglichkeit lassen, einen Vorgarten
anzulegen und diesen nicht als Parkfläche nutzen zu müssen.
Gemeinderat Kapp fragt, wo der Planungsfehler gelegen habe. Bauamtsleiter
Keilbach erläutert, dass das städtebauliche Konzept in der Umlegung nicht
vollständig umgesetzt worden sei.
Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) stimmt dem Vorschlag zu und möchte
wissen, ob noch weitere ähnliche Situationen bekannt seien. Bürgermeister
Kappenstein antwortet, dass es nur die Reihenmittelhäuser betreffe.
Gemeinderat Kochendörfer weist darauf hin, dass die Hausnummern gut sichtbar
angebracht werden sollten, damit es durch die Garagen nicht zu Unklarheiten bei der
Nummerierung kommt.
Gemeinderat Frank Müller (FWV) hebt hervor, dass es sich um ein Versäumnis in der
Planungsphase handle. Die nun vorgeschlagene Änderung sei zwar nicht schön,
aber notwendig.
Gemeinderätin Annette Läppchen (Unabhängige Grüne) findet es nicht gut, große
zusammenhängende Flächen aus Parkplatzgründen zu versiegeln und regt an zu
überprüfen, ob das verbleibende restliche Eckgrundstück einer Familie zum Kauf
angeboten werden könnte.
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht, dass er
überrascht gewesen sei, wie gut das Baugebiet bisher angenommen wird. Für die
geplanten Garagen könne überlegt werden, die Dachflächen zu begrünen.
Gemeinderat Gerhard Weixler (parteilos) stimmt dem Aufstellungsbeschluss zu.
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Es ergeht – bei zwei Gegenstimmen von den Gemeinderätinnen der Unabhängigen
Grünen, Annette Läppchen und Karin Kohl – der mehrheitliche Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ketsch beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans „Fünfvierteläcker; 1. Änderung“ gemäß § 2, Absatz 1 in Verbindung
mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Das Planungsgebiet liegt im Norden der
Gemeinde Ketsch im Neubaugebiet „Fünfvierteläcker“, östlich der Brühler
Landstraße, südlich der Verbindungsspange zwischen der Brühler Landstraße und
der Straße Altrheinbogen.
Der vorgesehene Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden: durch die südlichen Grenzen des Flurstücks 6886 (Straße
Altrheinbogen) und deren geradlinige Verlängerung nach Osten über die Straße
Altrheinbogen
- im Westen: durch die östlichen Grenze des Flurstücks 6990
- im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 6869 und deren geradlinige
Verlängerung nach Osten über die Straße Altrheinbogen
- im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 6968 und 6970.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 6867, 6868 und
6886 (Straße Altrheinbogen, teilweise).
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
TOP 9: Unterhaltung Kolpingstraße 47; Auftrag zur Erneuerung der
Hauptwasserleitung
Das gemeindeeigene Mehrfamilienwohnhaus in der Kolpingstraße 47 wurde im Jahre
1962 errichtet. Die Wasserhauptversorgungsleitung stammt noch aus dieser Zeit und
ist deutlich in die Jahre gekommen. Eine Erneuerung dieser Steigleitungen steht
aufgrund sich häufender Undichtigkeiten an. Betroffen ist die Versorgungsleitung
vom Keller bis zum 3. Obergeschoss.
Für die notwendigen Installationsarbeiten wurde eine beschränkte Ausschreibung
durchgeführt. Von den 4 angeschriebenen Fachfirmen gaben 2 Bieter ein Angebot
ab. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote durch das Bauamt
ergab, dass das von der Firma Keller Sanitär Heizung GmbH vorgelegte Angebot als
günstigstes Angebot bewertet wird. Die Firma Keller hat in der Vergangenheit schon
22
des Öfteren Sanitär- und auch Heizungsarbeiten im Auftrag der Gemeinde
ordnungsgemäß und zuverlässig ausgeführt. Auch ist anzumerken, dass die
vorgelegten Einheitspreise als angemessen und auskömmlich zu bezeichnen sind.
Gemeinderat Michael Seitz (CDU) unterstreicht, dass auch kleinere
Unterhaltungsmaßnahmen wichtig seien. Die Erneuerung der Steigleitungen sei
notwendig, um einem Renovierungsstau vorzubeugen.
Gemeinderat Konrad Kemptner (SPD) sieht ebenfalls die Dringlichkeit einer
Erneuerung der Hauptwasserleitung gegeben.
Gemeinderat Heino Völker (FWV) möchte wissen, ob stichprobenartig untersucht
worden sei, wie es mit den weiteren Leitungen aussieht. Bürgermeister Kappenstein
erklärt, dass zunächst die Steigleitungen erneuert werden müssen. Mit weiteren
notwendigen Arbeiten sei zu rechnen, die dann sukzessive durchgeführt werden.
Gemeinderätin Karin Kohl (Unabhängige Grüne) und Gemeinderat Gerhard Weixler
(parteilos) haben keinen Zweifel daran, dass die alte Hauptwasserleitung erneuert
werden muss.
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob die Versicherung für
eine solche Maßnahme zahle. Bauamtsleiter Keilbach macht deutlich, dass eine
Versicherung erst dann zahle, wenn ein Schaden entstanden ist.
Alle Fraktionen bringen ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass eine Ketscher
Firma als günstigster Bieter den Auftrag erhält.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Im Rahmen der Unterhaltung des gemeindeeigenen Mehrfamilienwohnhauses in der
Kolpingstraße 47 wird der Auftrag für die Erneuerung der Wasserhauptleitung
(Steigleitung) an die Firma Keller Sanitär Heizung GmbH aus Ketsch zu deren
Angebotspreis in Höhe von 46.950,57 Euro inklusive Mehrwertsteuer erteilt.
Auftragsgrundlage ist die VOB.
23
TOP 10: Berichte des Bürgermeisters
1. Weihnachtsmarkt
Bürgermeister Kappenstein teilt mit, dass am 1. Adventswochenende auf dem
Marktplatz der Weihnachtsmarkt stattgefunden habe und spricht dem Handwerker-
und Gewerbeverein unter dem Vorsitz von Gemeinderat Rainer Fuchs seinen
herzlichen Dank für die Organisation und Durchführung dieser besonderen
Veranstaltung aus.
2. Bebauung des Anwesens am Friedhofsweg
Bürgermeister Kappenstein erinnert daran, dass in den letzten Sitzungen des
Gemeinderates Zweifel an der planmäßigen Bebauung des Anwesens am
Friedhofsweg geäußert worden seien. Nach erfolgter Prüfung durch das Bauamt
könne ausdrücklich gesagt werden, dass die Garagen, Carports und der Stellplatz
entlang der Friedhofsmauer so errichtet sind wie es im Vorhaben- und
Erschließungsplan dargestellt ist. Diese Darstellung entspreche auch den
Festsetzungen des Bebauungsplans und der Bauvorlagen. Direkt vor der Sankt-
Anna-Kapelle sei, wie vorgesehen und ausgeführt, nur ein Stellplatz angelegt.
3. Finanzprüfung der Jahre 2010 bis 2015 für die Eigenbetriebe
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Bürgermeister Kappenstein kommt auf die Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2010
bis 2015 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu
sprechen und liest das Schreiben des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis vor. Darin
wird deutlich gemacht, dass Bürgermeister Kappenstein zu den Bemerkungen des
Prüfungsberichts vom 13. Juli 2017 in einem Schreiben vom 8. November 2017
Stellung genommen habe. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme seien die
wesentlichen Prüfungsanstände erledigt oder können nach den Zusagen der
Gemeindeverwaltung als erledigt gelten. Im Einvernehmen mit der
Gemeindeprüfungsanstalt werde nach § 114, Absatz 5, Satz 2 Gemeindeordnung
(GemO) die Bestätigung erteilt, dass die im Prüfungsbericht vom 13. Juli 2017
festgestellten wesentlichen Anstände erledigt sind. Das Prüfungsverfahren werde
hiermit abgeschlossen.
4. Drahtkörbe für Igel
Bürgermeister Kappenstein informiert darüber, dass – nach Anregung in der letzten
Gemeinderatssitzung – zwischenzeitlich Igelkörbe aufgestellt worden seien, die den
stacheligen Vierbeinern eine bessere Überwinterungsmöglichkeit bieten sollen.
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TOP 11: Anfragen der Gemeinderäte
1. Friedhofsweg
Gemeinderätin Läppchen (Bündnis 90/Die Grünen) kommt auf die Umsetzung der
planungsrechtlichen Festsetzungen der Bauvorhaben im Friedhofsweg zu sprechen
und fragt, ob die vorgesehene Bäume noch gepflanzt werden.
Bürgermeister Kappenstein sagt, dass dies noch erfolgen wird.
2. Verstopfte Gullys
Gemeinderat Jens Kochendörfer (SPD) macht darauf aufmerksam, dass in der
Brühler Straße, zwischen der II. und III. Rheinstraße, bei zwei Gullys das Wasser
nicht ablaufe.
Bürgermeister Kappenstein dankt für den Hinweis.
3. Rückschnitt von Kastanienbäumen
Gemeinderat Kochendörfer fragt nochmals nach, ob es machbar sei, dass die
Kastanienbäume entlang der Friedhofsmauer zurückgeschnitten werden.
Bürgermeister Kappenstein erläutert, dass man mit dem Baumsachverständigen
gesprochen und dieser sich lediglich für einen vorsichtigen Rückschnitt
ausgesprochen habe, da die Kastanien sehr empfindlich seien.
4. Vorfahrtsschilder am neuen Kreisel in der Schwetzinger Straße
Gemeinderätin Karin Kohl (Unabhängige Grüne) möchte wissen, warum am neuen
Kreisel in der Schwetzinger Straße Vorfahrtsschilder aufgestellt wurden, obwohl die
Vorfahrt in einem Kreisel generell geregelt sei.
Bürgermeister Kappenstein antwortet, dass die Beschilderung vom Rhein-Neckar-
Kreis angeordnet worden sei.
5. Baubeginn im Gewerbegebiet Süd
Gemeinderat Frank Müller (FWV) fragt, ab wann ortsansässige Betriebe, die ein
Grundstück im Gewerbegebiet Süd kaufen möchten, mit einem Baubeginn rechnen
können.
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Bürgermeister Kappenstein verweist auf noch zu klärende Detailfragen, wobei ein
baldiger Baubeginn in Aussicht stehen sollte.
6. Anpflanzen von Bäumen in der Brühler Straße und am Hohwiesensee
Gemeinderat Günther Martin (Bündnis 90/Die Grünen) sagt, dass Bündnis 90/Die
Grünen gerne Bäume in der Brühler Straße und am Hohwiesensee pflanzen möchte.
Bürgermeister Kappenstein antwortet, dass diese Anfrage an den
Umweltbeauftragten, Herrn Stang, weitergeleitet werde. Gemeinderat Martin sichert
eine Kontaktaufnahme mit Herrn Stang zu.
7. Hohes Gras im neuen Kreisel an der Schwetzinger Straße
Gemeinderat Martin berichtet, dass er von Bürgern darauf aufmerksam gemacht
wurde, dass die Sicht durch das hohe Gras am neuen Kreisel in der Schwetzinger
Straße sehr eingeschränkt sei. Insbesondere wenn man von der Gartenstraße in
Richtung Marktplatz laufen möchte, könne man die Schwetzinger Straße kaum
einsehen, was vor allem für Kinder gefährlich sei.
Bürgermeister Kappenstein dankt für den Hinweis.
8. Hinweisschild auf Anlieferung für Lkw
Gemeinderat Martin bezieht sich auf den Vorwegweiser der Firma Aldi zwischen der
Talhauskreuzung und der Abfahrt Oftersheimer Heuweg. Er erfragt die Möglichkeit,
die Hinweisbeschilderung etwas größer direkt an der Abfahrt Oftersheimer Heuweg
anzubringen.
Bürgermeister Kappenstein macht deutlich, dass man diesen Vorschlag gemeinsam
mit der Firma Aldi besprechen müsse.
9. Laubentsorgung am Badestrand Hohwiese
Gemeinderat Martin möchte wissen, warum das Laub am Badestrand Hohwiese nicht
von der hierfür zuständigen Fremdfirma, sondern von Mitarbeitern des Bauhofs
entsorgt worden sei.
Bürgermeister Kappenstein sagt, dass er hierzu Informationen einholen werde.
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10. Einführung des Ratsinformationssystems und der Bürger-App
Gemeinderat Tarek Badr (SPD) bittet um einen Zwischenstand bezüglich der
Einführung eines Ratsinformationssystems und der Bürger-App von Nussbaum-
Medien.
Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer berichtet, dass die Daten bezüglich des
Ratsinformationssystems bereits eingepflegt wurden und dass zurzeit die Schulung
der Mitarbeiter erfolge. Anfang nächsten Jahres sei dann auch eine Schulung für die
Gemeinderäte vorgesehen. Die Bürger-App von Nussbaum-Medien werde Mitte
Januar probegeschaltet und voraussichtlich im Laufe des Februars für alle verfügbar
sein.
TOP 12: Anfragen der Sitzungsbesucher
1. Zebrastreifen in der Hockenheimer Straße
Herr Eppel möchte wissen, ob es möglich sei, an der Kreuzung Hockenheimer
Straße/Gutenbergstraße einen Zebrastreifen anzubringen, da dort insbesondere
Kinder, die von den Badeanlagen kommen, die Straße überqueren.
Bürgermeister Kappenstein verneint bedauernd und erklärt, dass dies aufgrund der
dortigen 30er-Zone an den rechtlichen Hürden scheitere. Jene Zebrastreifen, die
bereits vor Einführung einer 30er-Zone vorhanden waren, dürfen jedoch als Bestand
erhalten bleiben.
2. Erschwerte Durchfahrt für die Kehrmaschine
Herr Eppel macht darauf aufmerksam, dass parkende Autos immer wieder für eine
erschwerte Durchfahrt der Kehrmaschine sorgen, weil Anwohner die Termine nicht
beachten.
Bürgermeister Kappenstein unterstreicht, dass die gesamten Jahrestermine für die
Kehrmaschine in der ersten Amtsblatt-Ausgabe im Januar veröffentlicht werden und
das ganze Jahr über auf der Ketscher Homepage nachzuschlagen sind.
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3. Thermografische Untersuchung der AVR
Herr Munk fragt, ob sich die Gemeinde Ketsch finanziell an der thermografischen
Untersuchung der AVR beteiligt.
Bürgermeister Kappenstein antwortet, dass eine Beteiligung ab nächsten Spätherbst
angedacht sei.
4. Dank für Ehrung
Herr Scholz bedankt sich für die Gemeinde-Ehrung, die ihm für seine 50-jährige
Zugehörigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch zuteil wurde.
5. Schwerlastverkehr auf der Brücke in Verlängerung des Oftersheimer
Heuwegs
Frau Scherr findet den Antrag der Unabhängigen Grünen zur Überprüfung einer
möglichen Anbindung an die L 599 / B 36 sehr gut und berichtet, dass die Brücke in
Verlängerung des Oftersheimer Heuwegs oftmals auch vom Schwerlastverkehr als
Zulieferungsstrecke für das Gewerbegebiet Ost genutzt werde.
6. Ausführliche Stellungnahmen
Frau Scherr möchte wissen, warum bei den Stellungnahmen der Fraktionen zum
Haushaltsplan immer wieder dieselben Zahlen genannt werden, die bereits vom
Bürgermeister vorgetragen wurden.
Bürgermeister Kappenstein macht deutlich, dass die Fraktionen das Recht haben, zu
jedem Tagesordnungspunkt ihre Stellungnahmen abzugeben.
7. Baumschnitt auf dem Parkplatz an der Turnhalle Schwetzinger Straße
Frau Schütz erkundigt sich, warum die Platanen auf dem Parkplatz an der Turnhalle
in der Schwetzinger Straße so extrem geschnitten worden seien.
Bürgermeister Kappenstein erläutert, dass die Platanen gefällt werden müssen,
bevor mit der geplanten Umgestaltung des Platzes begonnen wird.
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TOP 13: Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern für häufigen Besuch von
Gemeinderatssitzungen
Bürgermeister Kappenstein informiert, dass es im Jahr 2017 – ohne der aktuellen
Sitzung – neun öffentliche Gemeinderatssitzungen gegeben habe.
Die häufigsten Besucher mit Teilnahme an allen neun Sitzungen waren die Eheleute
Behrens, Herr Christian Eberle, Herr Herbert Hüpsel, Herr Kurt Mitsch, Herr Horst
Munk, Herr Manfred Nastainczyk, Frau Anita Pohl und Herr Werner Scholz. Achtmal
nahmen Herr Willi Dörr, Herr Hermann Eberle, Herr Heinz Eppel, Herr Hansdieter
Gehres, Frau Waltraud Oberhardt-Karg, Frau Christel Ritter sowie Herr Burghard
Seifert und siebenmal nahmen Herr Kurt Allgeier und Frau Manuela Fuchs teil.
Bürgermeister Kappenstein freut sich über das rege Interesse an der Arbeit des
Gemeinderates und am Gemeindegeschehen, dankt den treuen Sitzungsbesuchern,
auch im Namen des Gemeinderates, und überreicht ihnen – verbunden mit dem
Wunsch, auch im kommenden Jahr ein so lebhaftes Interesse zu erfahren – als
kleine Aufmerksamkeit ein Präsent.
Zum Abschluss der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres wünscht Bürgermeister
Kappenstein den Sitzungsbesuchern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten
Start ins Jahr 2018.