RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND HILFEPLANUNGSPROZESSE
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Erziehungswissenschaft
Professur: Lehrstuhl für Sozialpädagogik und außerschulische Bildung
Dozentin: Kristin Georgy, M. A.
Seminar: „Besonders schwierige“ Kinder und Jugendliche: Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen im Blickfeld Heimerziehung
Referenten: Antje Barth, Frauke Till
Datum: 10. Februar 2011
GLIEDERUNG
1. Einleitung2. Qualität3. Finanzierung4. Hilfeplanung5. Hilfeplanungsprozess6. Heimerziehung7. Quellen
1. EINLEITUNG
Quellen: Statistisches Bundesamt
BRAINSTORMING
Was fällt euch zum Begriff „Heim“ ein?
2. QUALITÄT
Qualität und Maßstäbe der Erziehungshilfen sind rechtlich verankert
Sonderstatus des Jugendamtesa) Örtlicher Träger der Jugendhilfeb) Träger eigener Einrichtungen und Dienste
Leistungsanbieter sollen zu wirtschaftlichem und wirksamem Handeln verpflichtet werden
finanzieller Aufwand, erwarteter Erfolg und Wirksamkeit muss berücksichtigt werden
schwer feststellbar
2.1 KRITERIEN FÜR QUALITÄT IN HEIMEN
Produkt = Erziehung und Erziehungshilfe als Begegnung von Professionellen und Kindern
Probleme:a) Wie kann Qualität gemessen werden?b) Wie kann man Qualitätsmaßstäbe am Ergebnis der Erziehungshilfe, der Effizienz und dem Kostenverhältnis setzen/ entwickeln?
wichtig für gutes Heim: hohe Personalzahl mit hoher Belastbarkeit und entsprechenden persönlichen Kompetenzen
2.1 KRITERIEN FÜR QUALITÄT IN HEIMEN
a) Harte Faktoren b) Weiche Faktoren
- alle äußeren Bedingungen, die Erziehung und Erziehungshilfe überhaupt ermöglichen
- Inhalte und Ziele sowie Art und Weise der Auftragserfüllung der Erziehung/ Erziehungshilfe
- Grundbetreuung - Reife des Personals beeinflusst Qualität
- Betreuung und Versorgung rund um die Uhr für jedes Kind
- Wert-, Grund-, Leitbildorientierung
2.2 UMSETZUNG DES AUFTRAGS DER HZE
Einbezug der Familie und des sozialen Umfelds
Transparenz Kommunikation Beteiligung und Wertschätzung Dokumentation Zielbezogenheit und Erfolgskontrolle Qualifizierung des Personals Hilfeprozess (Qualität) muss im Verbund mit
den anderen geschehen
2.3 QUALITÄTSKENNZEICHEN FÜR DAS JUGENDAMT
a) Strukturqualität
Infrastruktur der Institution und der darin eingebetteten
(De-)Zentralisierung, (Ent-)Spezialisierung, Personalqualität, Transparenz der Organisation und Entscheidungswege, Beteiligungsqualität, Jugendhilfeplanung
2.3 QUALITÄTSKENNZEICHEN FÜR DAS JUGENDAMT
b) Prozessqualität
Steuerung des Hilfeplanungsprozesses Kooperation der Beteiligten Sorge für Informationsbasis Kenntnis und Entwicklung des
Evaluationsverfahrens
2.3 QUALITÄTSKENNZEICHEN FÜR DAS JUGENDAMT
c) Ergebnisqualität
Summe aller individuellen Erfolge Wie geschieht die längerfristige
Lebensbewältigung? Welche Wirkung hat die Erziehungsarbeit?
3. FINANZIERUNG3.1 ZIELE DES GESETZGEBERS
Begrenzung der Jugendhilfekosten Transparenz und Planungssicherheit Maßstab für Qualität
Realisierung durch: Kooperationswillige Heime Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit Aktive Einflussnahme des Jugendamts Prospektive Festlegung der Entgelte
3.2 VEREINBARUNGSVERFAHREN
a) Leistungsvereinbarung
Festlegungen: Art, Ziel und Qualität des
Leistungsangebotes Zielgruppe Erforderliche Ausstattung Personalqualifikation Betriebsnotwendige Anlagen
3.2 VEREINBARUNGSVERFAHREN
Leistungen müssen geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
Entgelte müssen leistungsgerecht sein
Leistungsbeschreibung des Heims: Leitbild Inhalte der Leistung Personal Wirtschaftlichkeit
3.2 VEREINBARUNGSVERFAHREN
b) Entgeltvereinbarung
Voraussetzung = Leistungsvereinbarung Entgelte: leistungsgerecht für zukünftigen
Wirtschaftsraum Nachträgliche Ausgleiche nicht möglich Fachleistungsstunde = Instrument zur
Ermittlung, Darstellung und Abrechnung von Entgelten
3.2 VEREINBARUNGSVERFAHREN
c) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Voraussetzung = Leistungsvereinbarung Qualitätsmaßstäbe Qualitätssicherung Qualitätsentwicklung
Eine kleine Einführung zum Thema
Hilfeplanung…
http://www.youtube.com/watch?v=M11T3MkPaoo&feature=related
4. HILFEPLANUNG
Quellen: Statistisches Bundesamt
4. HILFEPLANUNG
Hilfeplan = gemeinsam erarbeitete Geschäftsgrundlage für die jeweils folgende Hilfephasen
Hilfeplanverfahren = Instrument der Einzelfallsteuerung
Entscheidung über Hilfen fällt Jugendamt, nicht Leistungsstelle
4. HILFEPLANUNG
SGB VIII schreibt niemandem Verantwortung des Hilfeplans zu Jugendamt, bzw. fallzuständige Fachkraft des ASD, ist verantwortlich Kritik: Keine einheitliche Struktur des Beratungsgremiums in den Jugendämtern
4. HILFEPLANUNG
Inhalte:a) aktuelle Situation des Kindes/ Jugendlichen
und Anlass für Hilfeb) besondere Ereignisse und Vorkommnissec) Einbezug der Eltern und der Familied) Veränderungen in der Herkunftsfamiliee) Situation in Schule oder Ausbildungf) Situation des Kindes in der Gruppeg) Erörterung der aktuellen und zukünftigen
Erziehungsbedürftigkeith) Perspektive des Kindes und seiner Familie
4. HILFEPLANUNG
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Betrachtung und Aushandlung von
Lösungsansätzen längere erzieherische Hilfen erfordern
besonders intensive Zusammenarbeit Hilfen zur Erziehung sind auf Kooperation und
Vertraulichkeit hin angelegt Kritik: viele Mitarbeiter des JA verstehen
Hilfeplanung nicht als Aushandlungsprozess Daten und Tatbestände dürfen nur mit
Einverständnis der Betroffenen weitergegeben werden
4. HILFEPLANUNG
Hilfeplanung als…
a) Psychosoziale Diagnostik
b) Partizipationsprozess
- Hilfeplanung = fachlicher Prozess zw. Professionellen und Klienten
- Keine Objektivität der Hilfeplanung
- Sichert Rechtsanspruch und legitimiert Gewährung öffentlicher Gelder
- Partizipation der Betroffenen an der Entscheidung und ihre Zustimmung dazu legitimieren staatliches „Eindringen“
- Fachkraft besitzt Expertenwissen, mit dessen Hilfe sich Probleme im Einzelfall erklären und lösen lassen
- Sozialpädagogische Fachlichkeit bedeutet hier, Beteiligung zu ermöglichen
4. HILFEPLANUNG
3 Folgen für sozialpädagogische Fachkräfte:
1 2 3
- Fachkräfte müssen widersprüchliche (a) diagnostische und (b) partizipative Elemente verbinden
- Hilfeplanung ist Hilfe und Kontrolle
- Fachlichkeit: begründeter, reflektierter und kontrollierter Umgang mit Widerspruch
- nur a: Kindeswohl wäre nur aus Sicht der Eltern definiert
- HzE: Hilfestellung, Kontrolle und Einsichtnahme
- Reflexionshilfen und Verfahrens-weisen nötig, um Balance zu halten
- nur b: Gefahr, Kontakt zu Eltern zu verlieren
- Kontrolle stellt ersten Teil der fachlichen Arbeit dar
4. HILFEPLANUNG
Häufig ist betroffenen Kindern die Tragweite sowie Funktion und Bedeutung eines Hilfeplangesprächs nicht klar
Kinder und Jugendliche sind an allen Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen
4. HILFEPLANUNG
Erhöhung der Partizipation von Kindern/ Jugendlichen beim Hilfeplanungsprozess kann durch folgende Ablaufpunkte gelingen:a) gute Vorbereitung auf Gesprächb) Gesprächsatmosphäre durch Vertrauensperson schaffenc) schriftliche Dokumentation sollte kinderfreundlich formuliert werdend) Hilfekonferenzen müssen von den Kindern/
Jugendlichen verstanden werden
5. HILFEPLANUNGSPROZESS
Zwei Dimensionen: Hilfeplanungsprozess = …a) rechtliche Dimension: Kern eines Verwaltungsverfahrensb) fachliche Dimension: dynamisches Geschehen, dass durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst wird
SGB VIII regelt Hilfeplanverfahren nicht bis ins kleinste Detail, gibt ihm jedoch einen Rahmen
Ziel/ Herausforderung: fachlich geeignete Handlungsansätze entwickeln, die auf Akzeptanz bei Betroffenen stoßen
5. HILFEPLANUNGSPROZESS
Verlauf der Hilfeplanung:1. Personensorgeberechtigte/ Minderjährige wenden sich mit Problem an Jugendamt2. Beratungsgespräch: zuständiger Sozialarbeiter berät und legt Vor- bzw. Nachteile über eventuelle Hilfen offen3. Hilfe wird (ggf.) als notwendig empfunden und Beteiligte einigen sich über Form und Ausgestaltung der Hilfe4. Hilfeplanprozess
5. HILFEPLANUNGSPROZESS
Hilfeplanprozess besteht aus zwei Teilen:a) Fachgespräch zuständige Fachkraft des Jugendamtes und ggf. weitere Kollegen sowie andere Fachkräfte nehmen daran teilb) Hilfeplangespräch Einbeziehung der Eltern und Minderjährigen in Entscheidungen über Art und Umfang der zu leistenden Erziehungshilfen
oberstes Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe
5. HILFEPLANUNGSPROZESS
Interessenkollision:a) Leistungserbringer wollen eher Hilfen auf Dauerb) Jugendamt ist an baldiger Beendigung der Hilfe interessiert
Leistung erbringende Dienste und Einrichtungen sind wichtige Partner bei Umsetzung der Vorgaben des Hilfeplans
Eine kleine Einführung zum Thema
Heimerziehung…
http://www.youtube.com/watch?v=PYyfVVfpAeA&feature=related
6.1 GRÜNDE FÜR HEIMERZIEHUNG
Allgemein
Verhaltensänderung/ tiefgreifende Entwicklungsstörung
Belastete Lebenssituation Elterliche Erziehungsprobleme Kindswohlgefährdung
Ursachen?
6.1 GRÜNDE FÜR HEIMERZIEHUNG
Mögliche begünstigende Ursachen
1-Kind-Familien steigen Erhöhte Scheidungsquoten Mehr Alleinerziehende Mehr Stiefelternteile Beide Elternteile berufstätig Langzeitarbeitslosigkeit Verarmung/Leben am Existenzminimum
6.1 GRÜNDE FÜR HEIMERZIEHUNG
Heim als Indikation
Diagnostische Sicherheit, dass elterliche Erziehungsfähigkeit in Bezug auf Verhaltensstörung des K/J unzureichend
aber: Diagnose/Einschätzung schwer
Heimerziehung als geeignetes und notwendiges Mittel
6.2 ZIELE DER HEIMERZIEHUNG
Allgemein
Gefahrabwendung Korrektur der Defizite/Störungen des K/J Ausgleich der elterlichen Erziehung,
Wertvorstellung Beratung und Unterstützung Selbstständige, familiäre Bedingungen
ähnliches Gruppenleben ermöglichen K/J sollen sich heimisch, zuhause fühlen
6.2 ZIELE DER HEIMERZIEHUNG
Ziele nach SGB VIII
a) Versuch der Wiedereingliederung
= Hauptziel i. V. m. §37 Elternarbeit Eltern: Willen und Veränderungsbereitschaft
zeigen
6.2 ZIELE DER HEIMERZIEHUNG
b) Vorbereitung auf Vollzeitpflege
Eltern nicht bereit mit oder an sich zu arbeiten
Freiwilliges oder aufgrund von Kindeswohlgefährdung Zurücktreten der Eltern
Intensive Begleitung der beiden Familien
6.2 ZIELE DER HEIMERZIEHUNG
c) Vorbereitung auf selbstständiges Leben
Begleitung und Unterstützung des Selbstständigwerdens
Versuch des Erhalts eines Mindestmaßes an emotionaler Beziehung zu Eltern
Außerdem: Beratung und Unterstützung in Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten
6.3 BETEILIGUNG DER KINDER
aktive Beteiligung der betroffenen Kinder muss gefordert und in der Praxis realisiert werden
Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in Heimen:a) Mitspracherecht bei Gruppenregelnb) Vorschläge bezüglich Urlaubsfahrtenc) Mitspracherecht bei Neuanschaffungend) Meinungsäußerung bei Mitarbeitereinstellunge) Informationen über geplanten Neuaufnahmen
Pädagogen müssen ihre Macht teilen, um die Partizipation von Kindern voranzutreiben
IST ERZIEHUNG IN HEIMEN MÖGLICH?
7. QUELLEN Günder, R. (2007): Praxis und Methoden der Heimerziehung.
Entwicklungen, Veränderungen und Perspektiven der stationären Erziehungshilfe. Freiburg: Lambertus.
Post, W. (2002): Erziehung im Heim. Perspektiven der Heimerziehung im System der Jugendhilfe. Weinheim: Juventa.
Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e. V. (Hrsg.) (2005): Das Hilfeplanung-reine Formsache?
http://www.berlin.de/sen/jugend/rechtsvorschriften/brvj.html http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/
Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Sozialleistungen/ErzieherischeHilfe042010,property=file.pdf
http://www.inselhaus.org/downloads/flyer/IH-Kinderheim.pdf http://www.kinderschutz.de/local/media/File/anh_f07.pdf http://www.kinderheimrietberg.de/vorlagen/flyer.pdf
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
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