RadwegebenutzungspflichtRadwegebenutzungspflicht
InfoInfo für Fachausschuss 10.02.2011für Fachausschuss 10.02.2011
RadwegebenutzungspflichtRadwegebenutzungspflicht
Grundsatz der Fahrbahnnutzung
• Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen § 2 StVO
RadwegebenutzungspflichtRadwegebenutzungspflichtBauliche RadwegeBauliche Radwege
Bedingung benutzungspflichtiger Radweg
• Es besteht aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer (§ 45 Abs. 9 StVO)= qualifizierte Gefahrenlage BVerwG Urteil vom 18.11.2010 Az.:3 C 42/09
• DTV 1000 Kfz/h bei 50 km/h
• Zusätzliche Kriterien Schwerverkehrstärke, übersichtliche Linienführung, Steigung und Fahrbahnbreite
RadwegebenutzungspflichtRadwegebenutzungspflichtBauliche RadwegeBauliche RadwegeVwV StVO zu § 2 Abs. 4
• Zeichen 237, 240 und 241 beinhalten Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen und damit ein Fahrbahnverbot
• StVO-Novelle regelt Benutzungspflicht neu mit dem Ziel: „Reduzierung der benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen“
• Benutzungspflichtige Radwege nur dort, wo ausreichend Flächen für den Fußgängerverkehrvorhanden und es die Verkehrssicherheit erfordert, innerorts insbesondere auf Vorfahrtsstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr
RadwegebenutzungspflichtRadwegebenutzungspflichtBauliche RadwegeBauliche Radwege
Bedingungen benutzungspflichtiger Radweg
Breitenanforderungen nach ERA / RASt
• Einrichtungsradweg 2,00 m (1,60 m)
• Zweirichtungsradweg 2,50 m (2,00 m)
• Radfahrstreifen 1,85 m
• Schutzstreifen 1,50 m ( 1,25 m)
• Gemeinsamer Geh- und Radweg 4,00 m / 3,00 m ( 2,50 m )
RadwegebenutzungspflichtRadwegebenutzungspflichtBauliche RadwegeBauliche Radwege
Bedingungen benutzungspflichtiger Radweg
• Benutzung nach Beschaffenheit und Zustand zumutbar
• Linienführung eindeutig, stetig und sicher
• Ausreichend breit, befestigt und einschließlich Sicherheitsraum frei von Hindernissen
• Verkehrsfläche den Radverkehrserfordernissen entsprechend gebaut und unterhalten
RadwegebenutzungspflichtRadwegebenutzungspflichtRadwege CheckupRadwege Checkup
• Ziel: Harmonisierung der Anordnungen von Radwegebenutzungspflicht
• Überprüfung sämtlicher straßenbegleitender Radwege in Bremen
• 720 km straßenbegleitende Radwege davon 237 km benutzungspflichtig
• Erfassung von 3000 Verkehrszeichen mit Bezug auf Radwegbenutzungspflicht an 2000 Pfosten in 19 Stadtteilen
• Empfehlung Abbau 626 Zeichen Umbau 148 Zeichen
RadwegebenutzungspflichtRadwegebenutzungspflichtRadwege CheckupRadwege Checkup
• Überprüfung sämtlicher straßenbegleitender Radwege in Bremen
• 720 km straßenbegleitende Radwege davon 237 km benutzungspflichtig
• Erfassung von 3000 Verkehrszeichen mit Bezug auf Radwegbenutzungspflicht an 2000 Pfosten in 19 Stadtteilen
• Empfehlung Abbau 626 Zeichen Umbau 148 Zeichen
Am Weidedamm
Fürther Straße
Hemmstraße
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