Pro Airport Lübeck e. V.
Jahrbuch 2014
VORWORT
Hallo, Moin Moin und Guten Tag,
wieder einmal ist ein Jahr vergangen, in dem der Flughafen es geschafft hatte, für Schlagzeilen zu sorgen. Leider waren es zu-
nächst nicht die von uns erhofften „positiven Signale“, sondern im Frühjahr wurde eine nahezu spektakuläre, filmreife und mit
teilweise kriminellen Tendenzen gespickte Insolvenz hingelegt. Während dieser Zeit kochte nicht nur bei den Flughafenmitar-
beitern sondern auch bei unseren Mitgliedern immer wieder ein „Weltuntergangsszenario“ hoch, dass niemand so richtig wahr
haben wollte. Final muss man dabei feststellen, dass alle Beteiligen es bravourös geschafft haben, dass auch zum dritten Mal*
der Flughafen am Leben erhalten werden konnte. Wir verdanken es einem chinesischen Investor, der es sich zutraut, in
Deutschland einen Flughafen zu betreiben. Sicherlich kann man durchaus einige Vorbehalte und Vorurteile gegen einen In-
vestor aus China hegen, gerade wenn man sich die Bilanz des Flughafens Parchim ansieht, aber ihn nur aus diesem Grund
pauschal vorzuverurteilen, ist zu kurz gedacht. Mit Yongqiang Chen hat der Flughafen Lübeck nun einen Besitzer gefunden,
der für Kreativität und „Machereigenschaften“ bekannt ist. Wünschen wir ihm und seinem Team viel Erfolg!
Ansonsten muss man zugeben, dass in den anderen Monaten nicht all zu viel passiert ist. Das „zerbrochene Porzellan“ muss nun erst einmal in mühe-
voller Kleinarbeit gekittet und die Fehler aus der Vergangenheit korrigiert werden. Da sind es im Moment nur die kleinen Lichtblicke, die uns das ver-
gangene Jahr nicht ganz so trostlos haben erscheinen lassen. Einerseits gab es ein für den Lübecker Flughafen positives Urteil in dem EU-
Beihilfeverfahren und andererseits hat das italienische Flughafenrestaurant die ganzen Monate beinahe unbeschadet überstanden und kann seinen
Gästen immer noch eine hervorragende italienische Küche anbieten. Dadurch ist dieses wohl das kleinste aller je veröffentlichten Jahrbücher.
Auch wir waren im vergangenen Jahr nicht untätig und haben die Flughafenmitarbeiter in ihrer schweren Zeit nicht nur unterstützt, sondern auch zwei
öffentliche Veranstaltungen zu den Themen der neuen EU-Flughafenbeihilferegelung und über den fast schon vergessenen Lübecker Flughafen auf
dem Priwall durchführen können. Besonders stolz sind wir darauf, wie viel interessiertes Publikum wir mit diesen beiden Themen erreichen konnten, so
dass wir uns schon Gedanken über die diesjährigen Themen machen.
Aber zunächst wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern des vergangenen Jahres.
In diesem Sinne grüßt Sie ganz herzlich
Ihr Nicky Gernhardt
* = Die ersten beiden waren der gemeinsame Kampf für den Bürgerentscheid im Jahre 2012 und der Erhalt über die Frist hinaus Ende 2013
3
4
INHALT
5
06 Insolvenz
10 Ryanair & Wizz Air
11 EU-Flughafenbeihilferegelung
12 Über den Tellerrand: Rostock–Laage
14 Statistik
15 Veranstaltungen des Pro Airport Lübeck e. V.
16 Wir über uns
17 Unser Antrieb
18 Satzung
19 Mitgliedsantrag
20 Impressum
INSOLVENZ
Das Thema des vergangenen Jahres war ganz
eindeutig die Insolvenz des Flughafens und die
unglaublich vielen Geschichten, die damit zu
zusammenhingen. Selbst uns fällt es schwer, alles
relativ kurz und bündig in einem Artikel auf vier
Seiten niederzuschreiben, denn wir können gar
nicht alle Aspekte berücksichtigen. Aus diesem
Grund haben wir uns entschlossen, dass wir die
Geschehnisse chronologisch mit den jeweiligen
Tagesmeldungen kurz darstellen:
Januar 2014: Ein Jahr ist vergangen seitdem Prof.
Mohamad Rady Amar über die neu gegründete
Yasmina Flughafenmanagement GmbH am
Flughafen die Führung inne hat. Allerdings ist in
dem Jahr nur wenig passiert, viel zu wenig, aber
die Mitarbeiter sind immer noch tapfer. Wenn
aber der beklagte Planfeststellungsbeschluss vor
dem Oberverwaltungsgericht/OVG in Schleswig
Bestand hat, dann hätte der Flughafen immerhin
schon einmal die Genehmigung der Behörden
bekommen, die darin enthaltene Erneuerung
des Flughafenentwässerungssystems bis Ende
2017 durchzuführen. Auch der neue Betreiber
der Tankstelle Air BP hat eine weitere Investition
in die Modernisierung der Tankanlage in Höhe
von 600.000 Euro angekündigt, wenn das Urteil
positiv ausfällt.
Februar 2014: Am Morgen des 6. Februars wurde
das sich bisher nur im Probebetrieb befindliche
Instrumentenlandesystem/ILS-CAT II endlich live
geschaltet. Durch die höhere Kategorie kann
der Flughafen nun auch bei noch schlechteren
Wetterlagen sicherer angesteuert werden.
März 2014: Es ist nicht genau einschätzbar, aber
vom Bauchgefühl her scheint es so, dass am
Flughafen etwas gründlich schief zugehen droht.
Aber die Verkündung des lang ersehnten ersten
Verhandlungstermin vor dem OVG in Schleswig
am 23. April 2014 täuscht einen darüber hinweg.
Ende des Monats eröffnet unter dem Namen
L’Aragosta das Flughafenrestaurant wieder und
bietet mit neuen Betreibern viele italienische
Spezialitäten an.
28. März 2014: Irritierend nimmt man über die
Veröffentlichung in der Presse einen abrupten
Wechsel in der Geschäftsführung zur Kenntnis.
Der bisherige Geschäftsführer Siegmar Weegen
wird durch Prof. Mohamad Rady Amar ersetzt.
Dafür wurden gesundheitliche Schwierigkeiten
von Siegmar Weegen verantwortlich gemacht,
aber ein fader Beigeschmack bleibt.
15. April 2014: Überraschend
hat Prof. Mohammed Rady
Amar die Muttergesellschaft
der Yasmina, 3Y Logistic, an
zwei vollkommen unbekannte
Personen verkauft und ist kurz
danach untergetaucht. Ab
diesem Zeitpunkt war er weder
für die Flughafenmitarbeiter
noch für irgendeine andere
Person zu erreichen. Ein absolut mieses Spiel, das
er mit seiner „neuen Familie“ (so nannte Prof.
Mohammed Rady Amar Anfang 2013 noch die
Flughafenmitarbeiter) treibt. Nebenbei wird be-
kannt, dass auch die Löhne und Gehälter viel zu
spät ausgezahlt wurden.
16. April 2014: Das Rätselraten ist groß, aber die
ersten versuchen, den für den Schlamassel
Schuldigen zu finden.
17. April 2014: Das Amtsgericht hat bestätigt,
dass Mohamed Rady Amar ab sofort die ganze
Verantwortung abgegeben hat und die beiden
bisher unbekannten Käufer Adam Wagner und
Michael Glück heißen. Wegen dieser Situation ist
der OVG-Termin kurzfristig geplatzt.
18. April 2014: Die Stadt Lübeck bestätigt, dass
auch Sie seit Monaten offene Pachtforderungen
gegen die Flughafengesellschaft habe. Adam
Wagner ist genauso, wie Mohammed Rady
Amar, unauffindbar und das Wort Insolvenz wird
zum ersten Mal in den Mund genommen. Prof.
Mohammed Rady Amar soll sich wohl mit einem
Ausfuhrgeschäft für die RWE wegen fehlender
Genehmigungen übernommen haben.
23. April 2014: Bürgermeister Bernd Saxe (SPD)
verteidigt das Vorgehen der Stadt, da niemand
mit dieser Situation habe rechnen können.
24. April 2014: Die Anmeldung der Insolvenz wird
bekannt geben. Da weder Adam Wagner noch
Michael Glück als Eigentümer auffindbar sind,
beruft das Amtsgericht Siegmar Weegen zum
6
Unauffindbar:
Prof. M. Rady Amar
Notgeschäftsführer und Prof.
Klaus Pannen zum vorläufigen
Insolvenzverwalter. Die Löhne
und Gehälter für April stehen
weiterhin aus und die geplante
Glasfaserfabrik ist wohl auch
Geschichte. Währenddessen
wird Adam Wagner als
„Firmenbestatter“ gehandelt.
25. April 2014: „Rennen gegen
die Zeit“ - einige alte Investoren melden sich zu
Wort, Flughafengegner fordern die Abwicklung,
die Mitarbeiter hoffen.
30. April 2014: Die ungarische Wizz Air bekennt
sich zum Flughafen und bekräftigt ihr weiteres
Engagement beim Erhalt des Flughafens.
1. Mai 2014: Es wird bekannt, dass der Flughafen
noch weitere Ausstände hat, alleine bei den
Stadtwerken und den Entsorgungsbetrieben
Lübeck im sechsstelligen Bereich.
3. Mai 2014: Nun ist auch die Muttergesellschaft
3Y Logistic endgültig am Ende und hat Insolvenz
angemeldet. Dieses hat aber keine weiteren
Auswirkungen auf den Lübecker Flughafen.
4. Mai 2014: Ist die Holtenau-Lösung die Option
zum Weiterbetrieb? Die Hansestadt Lübeck lehnt
dieses ab, aber einen Plan B hat sie auch nicht.
7. Mai 2014: Die Stadt entwickelt nun doch einen
Plan B zur Aufrechterhaltung des Betriebs, bevor-
zugt aber einen potentiellen Investor.
8. Mai 2014: Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) und
sein Wirtschaftssenator Sven
Schinder (SPD) geben beide
zu, bereits seit Oktober von
den Zahlungsschwierigkeiten
gewusst zu haben. Auf Grund
der hohen Wahrscheinlichkeit,
dass Mohammed Rady Amar
bei öffentlich Bekanntwerden
der Schwierigkeiten seine
Rücktrittsoption genutzt hätte,
wurde der Bürgerschaft allerdings kein Bericht
erstattet, zumal anschließend wieder Zahlungen
geflossen sind. Andernfalls wäre der Flugbetrieb
unnötig in Gefahr gebracht worden.
13. Mai 2014: Wie bereits nach dem
Zweiten Weltkrieg geschehen, bieten
sich der Aero Club von Lübeck und der
Lübecker Verein für Luftfahrt an, den
Flughafen in einer reduzierten Weise
gemeinsam weiter zu betreiben, wenn
die Stadt Lübeck dafür einen jährlichen
Zuschuss bereitstellt.
22. Mai 2014: Die Pilotenvereinigung
Cockpit vergibt mal wieder einen „Roten Stern“
an den Lübecker Flughafen — diesbezüglich
verweisen wir gerne auf unser Jahrbuch 2013.
23. Mai 2014: Obwohl die Staatsanwaltschaft
von Amtswegen eine Insolvenzverschleppung
bereits untersucht, wurde der Notgeschäftsführer
Siegmar Weegen trotzdem von Matthias Freitag,
selbst Mieter am Flughafen, wegen Verdacht
auf Betrug und Insolvenzverschleppung ange-
zeigt. Obendrauf fordert er die Ablösung von
Siegmar Weegen und dem Insolvenzverwalter
Klaus Pannen. Es scheint so, dass diese Anzeige
eine Retourkutsche ist, da Matthias Freitag mit
dem Altstadt Reisekontor und der im ersten Bie-
terverfahrenen unterlegenen in Düsseldorf an-
sässigen sbc Restrukturierung & Investments AG
nicht zum Zuge kam.
24. Mai 2014: Selbst die Politik hält die Anzeige
von Matthias Freitag als reine Stimmungsmache
und definitiv nicht für zielführend.
27. Mai 2014: Gegen den Insolvenzverwalter
Prof. Klaus Pannen hat Matthias Freitag
nun nichts mehr und hat die Anzeige zu
seiner Abberufung zurückgezogen, da
die dafür ursprünglich verantwortlichen
Kommunikationsprobleme nun geklärt
seien. An der Abberufung von Siegmar
Weegen hält er aber fest.
31. Mai 2014: In einen Schreiben wollen
Matthias Freitag und die Bruchpilot-
Gastwirte zusammen mit vielen weiteren
unbekannten Unterzeichnern durchsetzen, dass
das damalige Konzept der unterlegenen sbc
Restrukturierung & Investments AG als einzige
noch zu diskutierende Möglichkeit genutzt wird.
5. Juni 2014: Rätselraten um das Gelände der
geplanten Glasfaserfabrik, denn es ist unklar,
was passiert, wenn die Bürgerschaft den neuen
Bebauungsplan absegnet. Dem unbekannten
7
Das Führungsduo in der Insolvenz:
Siegar Weegen und Prof. Klaus Pannen
Zunächst ratlos:
BM Bernd Saxe
Adam Wagner könnte dann ggf. das Gelände
rein rechtlich gehören und es würde dann mit in
die Insolvenzmasse des Flughafens fließen.
12. Juni 2014: Die Staatsanwaltschaft bestätigt
den Verdacht auf Insolvenzverschleppung und
leitet ein offizielles Verfahren ein.
17. Juni 2014: Zum Winterflugplan will die irische
Ryanair Lübeck nach über 14 Jahren aus dem
Streckennetz streichen. Diese Entscheidung
kommt zur Unzeit, da die Gespräche mit den
möglichen Investoren schon weit fortgeschritten
sind und damit Nachteile erwartet werden.
18. Juni 2014: Auf einer Betriebsversammlung
macht der Insolvenzverwalter Klaus Pannen den
Mitarbeitern große Hoffnungen, dass der Betrieb
auch nach dem Ende der vorläufigen Insolvenz
weitergehen werde.
19. Juni 2014: Insolvenzverwalter Klaus Pannen
will allen Mitarbeitern kurzfristig die Kündigung
aussprechen, um den potentiellen Investoren
entgegen zu kommen.
20. Juni 2014: Die Kündigungsankündigung hat
der Insolvenzverwalter zurückgenommen, da es
nun doch nicht mehr notwendig erscheint.
21. Juni 2014: Nicht erst zum Flugplanwechsel im
Herbst sondern bereits im August wird Lübeck
von der irischen Ryanair nicht mehr angeflogen,
um Entschädigungszahlungen an die Passagiere
in der unsicheren Lage zu entgehen.
25. Juni 2014: Eine Bürgerschaftssondersitzung
soll am 10. Juli 2014 stattfinden und über den
neuen Flughafeninvestor entscheiden.
26. Juni 2014: Falls der Investor in letzter Minute
doch noch abspringen sollte, dann würde die
Hansestadt Lübeck den Flughafen notfalls auch
auf Sparflamme (Plan B) wieder selbst betreiben.
Die Ryanair streicht auch alle noch verbliebenen
Flüge im September und Oktober.
1. Juli 2014: Die vorläufige Insolvenz ist
beendet und ein neuer, allerdings noch
unbekannter, Investor ist gefunden. Alle
Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben,
wenn die Bürgerschaft am 10. Juli 2014
dem Betriebsübergang zustimmt.
2. Juli 2014: Den Segelfliegern ist es ab
sofort nicht mehr gestattet zu starten,
da eine gültige Nutzungsvereinbarung
nicht mehr vorliegt.
3. Juli 2014: Der Name des neuen Investors wird
bekannt gegeben. Es ist die PuRen Group aus
China, die über ihre Tochtergesellschaft PuRen
Germany GmbH mit dem Geschäftsführer
Yongqiang Chen den Flughafen übernimmt.
5. Juli 2014: Die PuRen Group hat sich in einer
Gruppe von anfänglich dreißig Investoren, die
am Lübecker Flughafen einsteigen wollten,
durchgesetzt. Ihre Bewerbung war dabei reiner
Zufall. Als die chinesischen Investoren zu Besuch
in Lauenburg waren, wurden sie von dem
Lauenburger Bürgermeister Andreas Thiede
(CDU) auf den insolventen Lübecker Flughafen
aufmerksam gemacht.
8. Juli 2014: Es gibt Unruhen um die Vollmachten
zum Vertragsabschluss, denn diese sollen nicht
vorgelegen haben.
10. Juli 2014: Die Bürgerschaft stimmt dem neuen
Investor zu, der sich im Vorfeld im Rathaus vorge-
stellt hat. Die Linken stimmten gegen ihn und die
Grünen enthielten sich der Abstimmung.
Damit kann der Betriebsübergang zum
1. August 2014 durchgeführt werden mit
Markus Matthießen als neuem Ge-
schäftsführer.
12. Juli 2014: Die ersten Pläne werden
öffentlich, wobei kein überhastetes Han-
deln betont wird.
16. Juli 2014: Trotz eines neuen Investors
kommt die irische Ryanair erst einmal
nicht nach Lübeck zurück, sondern fliegt ab
dem Winterflugplan von Hamburg nach Portu-
gal. Die Lübecker Ziele werden somit nicht nach
Hamburg umgelegt.
22. Juli 2014: Der neue Investor Yongqiang Chen
besucht Lübeck und stellt sich persönlich vor.
31. Juli 2014: Um kurz nach 13 Uhr hebt die zu-
nächst letzte Ryanair-Maschine in Richtung
Palma de Mallorca ab.
1. August 2014: Mit einer feierlichen Übergabe
des Flughafens ist dritte Privatisierung nach
Infratil und der Yasmina mit vielen geladenen
Gästen gefeiert worden. Passend dazu wurden
gleich für den Herbst Charterflüge nach Antalya
präsentiert.
8
Der Neue im Amt:
Markus Matthießen
7. August 2014: Die ungarische Wizz Air setzt ihre
Ankündigung aus der Insolvenzphase um und
wird ab April 2015 den Lübecker Flughafen mit
der lettischen Hauptstadt Riga verbinden.
1. September 2014: Ohne große Ankündigung
und ohne eine öffentlichkeitswirksame Mitteilung
in der Presse wurde die neugegründete PuRen
Airlines GmbH in das Handelsregister (HRB 14202
HL) eingetragen. Der Geschäftszweck wurde als
„Betrieb einer Luftverkehrsgesellschaft für die
Beförderung von Personen, Gepäck, Post und
Fracht sowie weiteren Zweigen“ allerdings sehr
allgemein gehalten.
2. September 2014: Auch die Segelflieger dürfen
vorerst bis Ende des Jahres wieder abheben.
7. Oktober 2014: Nach einer Vorlage
des Rechnungsprüfungsamts mit allen
offenen Forderungen seitens der Stadt
hat der Hauptausschuss eine überfällige
Reform des Mahnwesens beschlossen.
7. November 2014: Der Flughafen wird
die erst kürzlich temporär verlängerte
Nutzungsvereinbarung für den Segelflug
des Aero Club von Lübeck nicht erneut
verlängern. Somit wäre theoretisch der
31. Dezember 2014 der letzte nutzbare Flugtag.
1. Dezember 2014: Auf dem vom Aero Club von
Lübeck genutzten Segelfluggelände sollen in
Kürze weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen
entstehen. Aus diesem Grund muss der Aero
Club das Flughafengelände verlassen. Da im
Winter allerdings nichts passieren wird, erhalten
die Segelflieger eine letzte Fristverlängerung der
Nutzungsvereinbarung bis zum 31. März 2015.
Die Wochen und Monate der Insolvenzphase
waren sicherlich kein Highlight des Flughafens
und wahrlich nicht nur für die Mitarbeiter kein
einfaches „Zuckerschlecken“.
Es gab ein unglaubliches Presseecho und der
Flughafen hat es sogar das ein oder andere Mal
in die Hauptnachrichtensendungen diverser
Fernsehkanäle geschafft. Leider nicht in die posi-
tiven Nachrichten, wie es eigentlich wünschens-
wert gewesen wäre. Fairerweise möchten wir
auch explizit die solide redaktionelle Berichter-
stattung im Radio und im Fernsehen so-
wie im Printbereich lobend erwähnen,
die fast ausnahmslos immer objektiv,
korrekt und aktuell war. Dieses kann bei
solch einem komplizierten Thema nicht
immer erwartet werden.
Selbst Mitglieder des Pro Airport Lübeck
e. V. sahen in den „dunklen Wolken“
sich bedrohliche Szenarien entwickeln
und fragten sich mehr als nur einmal,
ob und wie es überhaupt weitergehen könne.
Es war schon schwierig genug zu glauben, wie
diese vertrackte Situation so kurz vor dem Beginn
des Hauptsacheverfahrens zur Planfeststellung
vor dem OVG entstehen konnte, aber zweifels-
ohne erschüttert hat uns, wie Prof. Mohammed
Rady Amar mit seiner gesamten Belegschaft um-
gesprungen ist und den leichten Weg des Ver-
schwindens wählte. Dieses ist nicht nur dreist son-
dern unverantwortlich und wird dem Engage-
ment der Flughafenmitarbeiter in keiner Weise
gerecht. Wir können nur hoffen, dass irgend-
wann der Zeitpunkt erreicht sein wird, an dem er
sich dafür verantworten muss.
Trotz alledem war die eingeleitete Insolvenz die
beste aller Entscheidungen, denn ursprünglich ist
die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit der 3 Y
das Problem gewesen und nicht der Flughafen
selbst. Es sicherte ihn aber vor einem möglichen
Ausplünderungsversuch durch die neuen und
unbekannten Eigentümer und sicherte auch die
Gehaltszahlungen für die Mitarbeiter. Nur ein
neutraler und kompetenter Insolvenzverwalter
kann an so einem Zeitpunkt noch die besten
Chancen herausholen, um den Fortbestand zu
sichern. All dies wäre nicht möglich gewesen,
wenn keine Insolvenz eingeleitet worden wäre.
Nicht nur das Führungsduo, bestehend aus dem
Notgeschäftsführer Siegmar Weegen und dem
Insolvenzverwalter Klaus Pannen, haben in dieser
Phase eine hervorragende Leistung erbracht,
sondern auch das gesamte Team von ihnen.
Aus diesem Grund:
Für eine positive Zukunft drückt der gesamte Pro
Airport Lübeck e. V. den neuen Betreibern aus
China und der alten Mannschaft vor Ort ganz
fest alle vorhandenen Daumen.
9
Aus China:
Yongqiang Chen
RYANAIR & WIZZ AIR
Bevor im Frühjahr die Episode um die Insolvenz
startete, entschied die irische Ryanair bereits im
Vorfeld, dass die zweitälteste Verbindung nach
Stockholm-Skavsta zum 10. Januar eingestellt
wird. Sie wurde im April 2003 als zweite Linie
nach London-Stansted aufgenommen.
Ab diesem Zeitpunkt war die Ryanair nicht mehr
der „Platzhirsch“ am Lübecker Flughafen, denn
die ungarische Wizz Air bot einen Abflug mehr
pro Woche an.
Leider sollte sich der negative Trend auch im
Sommerflugplan fortsetzen, denn entgegen den
ursprünglichen Plänen hat die Ryanair auch die
Ziele nach Trapani auf Sizilien sowie nach Girona
in Spanien ersatzlos gestrichen.
Schlussendlich begann der Anfang vom Ende
denn Mitte Juni, als die Ryanair ganz spontan
ankündigte, ab Oktober den
Flughafen Lübeck
gar nicht mehr zu
nutzen. Begründet wurde
dieser Entschluss damit,
dass es am Flughafen
auf Grund des derzeit
laufenden Insolvenzverfahrens nicht die nötige
Planungssicherheit gäbe, die Ryanair für den
Betrieb benötige. Kurz vor Ablauf des vorläufigen
Insolvenzverfahrens macht diese Entscheidung
die Verhandlungen mit den noch vorhandenen
potentiellen Investoren natürlich nicht einfacher,
da dem Flughafen damit eine wirtschaftliche
Basis weggenommen
wurde. Fraglich ist, wie
nun andere Fluglinien
reagieren werden, die
immer Ryanair als Grund ge-
nannt haben, den Flughafen Lübeck
nicht zu nutzen.
Einerseits kann man diese Entscheidung aus rein
wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus
nachvollziehen, aber andererseits hätte Ryanair
durchaus noch zwei Wochen Spielraum gehabt,
um zu sehen, wie es am Flughafen mit einem
potentiellen Investor weitergeht. So gesehen ist
die Haltung der ungarischen Wizz Air erheblich
geschäftsfreundlicher, da diese die Entwicklung
z u e r s t abgewartet hat.
N u r vier Tage später war
dann klar, dass die
Ryanair ihre Flüge
bereits ab August
aussetzen wird und
damit auch auf
das Feriengeschäft
a b Lübeck verzichtet. Seitens Ryanair
hat sich an der Begründung nichts geändert.
Obwohl im Juli klar war, dass der Flughafen mit
der PuRen einen neuen Investor bekommt, ver-
kündet die Ryanair ihren Komplettabzug aus
Lübeck, um zum Hamburger Flughafen zu wech-
seln. Allerdings werden die Lübecker Ziele nicht
einfach nach Hamburg umgelenkt, denn ab
Hamburg werden zwei
komplett neue Ziele nach
Portugal aufgenommen.
Am 31. Juli flog
die zunächst
letzte Ryanair-
M a - schine nach
Palma de Mallorca und beendete somit eine
über 14 Jahre andauernde Geschäftsbeziehung.
Es wurde zwar nie von einem endgültigen Ende
gesprochen, allerdings muss nun abgewartet
werden, wie wohl sich die Ryanair in Hamburg
fühlt und ihre mittelfristige Pläne aussehen, wenn
es um die Verteilung der neuen Flugzeuge geht,
die sie in den nächsten fünf Jahren von Boeing
erhalten wird.
Im Gegensatz zu Ryanair wird die ungarische
Wizz Air auch weiterhin auf Lübeck setzen und
kündigte im August schließlich das an, was sie
bereits im Vorfeld und während der vorläufigen
Insolvenz angedeutet hatte: Ab April 2015 wird
sie Lübeck zweimal pro Woche mit der lettischen
Hauptstadt Riga verbinden.
Insgesamt betrachtet hat die Ryanair ihr allseits
bekanntes knallhartes Geschäftsgebaren mal
wieder unter Beweis gestellt. Zeitgleich sieht
man, dass sich die Wizz Air als der bessere Ge-
schäftspartner herausgestellt, da sie erheblich
zuverlässiger ist. Aber wie werden sich nun die
anderen Fluggesellschaften positionieren? Wir
hoffen nur das Beste für den Flughafen Lübeck.
10
Die eine bleibt: Wizz Air
Die andere geht: Ryanair
EU-FLUGHAFENBEIHILFEREGELUNG
Im Februar des vergangenen Jahres kürzte die
EU-Kommission die Möglichkeit der Flughäfen,
um in den Genuss von staatlichen Beihilfen zu
kommen. Die Grundaussage ist, dass ab sofort
staatliche Betriebsbeihilfen nur noch über einen
Zeitraum von zehn Jahren erlaubt sind.
Für den Lübecker Flughafen war dies ein gutes
Zeichen, da damit vermutlich auch endlich die
beiden laufenden EU-Beihilfeverfahren beendet
werden.
Die neuen Leitlinienziele sind ganz klar definiert:
• Die bisher unzulässigen Beihilfen zum laufenden
Betrieb dürfen maximal zehn Jahre gewährt
werden, danach müssen „Schwarze Zahlen“
erreicht sein;
• Unter bestimmten Voraussetzungen sind für
Fluggesellschaften und für Infrastrukturmaßnah-
men Anschubfinanzierungen erlaubt;
• Vergangene Betriebsbeihilfen sollen zwar nach
den neuen Regeln beurteilt werden, Beihilfen
für die Infrastruktur allerdings nach den alten.
Da der Flughafen zwischenzeitlich nicht mehr
der Hansestadt Lübeck gehört, sind diese neuen
Regeln nur bedingt auf Lübeck anwendbar.
Auf unserer Jahresauftaktveranstaltung 2014 am
8. März (sehen Sie dazu auch auf Seite 15 nach)
hatten wir dies aus diesem Grund zum Topthema
auserkoren, um die genauen Auswirkungen der
Änderungen auf den Lübecker Flughafen näher
zu erläutern.
Aber sehen Sie die Auswirkungen selbst…
Auch zukünftig wird es durchaus möglich sein
Fördergelder für bestimmte, genehmigte Investi-
tionen zu erhalten. Dafür gelten aber strenge
Richtlinien und für alle Flughäfen die gleichen
Grundbedingungen.
Das Urteil vom Europäischen Gerichtshof hat Ge-
nugtuung verschafft: Denn am 9. September
verkündete es, dass beide EU-Beihilfeverfahren
wegen offensichtlicher Beurteilungsfehler der EU-
Kommission nichtig sind. Allerdings ficht dies den
Ursprungskläger Air Berlin nicht an, so dass die
Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) in
Schleswig weiterverhandelt werden muss.
11
ÜBER DEN TELLERRAND: ROSTOCK-LAAGE
Nachdem wir im vergangenen Jahrbuch den
neu errichteten Flughafen Kassel-Calden näher
betrachtet hatten, werden wir in diesem Jahr
den rund 120 Kilometer entfernten Flughafen
Rostock-Laage in Augenschein nehmen. Gera-
de weil die Hansestadt Rostock eine ähnliche
Größe wie Lübeck hat, ist der Vergleich beider
Flughäfen äußerst interessant.
Die Lage beider Flughäfen ist nahezu identisch,
da jeweils ein Autobahnanschluss verfügbar ist.
Hier kann der Lübecker Flughafen allerdings
auch mit seinem Bahnanschluss punkten. In der
Nähe beider Flughäfen befindet sich mit Berlin
und Hamburg eine Metropole, die aber selbst
über mindestens einen Flughafen verfügen.
Im Gegensatz zum Lübecker Flughafen wird der
Rostocker auch militärisch genutzt, was sich in
diesem Fall äußerst positiv auswirkt, da sehr viele
Kosten (z. B. die Luftsicherung) somit vom Bund
getragen werden und die Flughafengesellschaft
entlasten. In Lübeck müssen diese Kosten immer
selbst erwirtschaftet werden.
Aber nicht nur vom Bund bekommt der
Rostocker Flughafen Unterstützung sondern
auch vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Im
Januar des vergangenen Jahres verdoppelte
das Land für vier Jahre seine Zuschüsse auf eine
Million Euro jährlich. Obendrauf zahlen die drei
Gesellschafter (die Rostocker Versorgungs- und
Verkehrsholding GmbH, der Landkreis Rostock
und die Stadt Laage) auch weiterhin jährlich 1,8
Millionen Euro. Die jährliche Förderung in Rostock
beträgt somit satte 2,8 Millionen (ohne die vom
Bund übernommen Kosten). In Lübeck gibt es
derartige Zuschüsse nicht!
Obwohl die verdoppelte Landesförderung auch
an gewisse Mindestpassagierzahlen gebunden
ist und kurz darauf im Februar bekannt wurde,
dass der Flughafen Rostock wohl seine Statistik
geschönt hatte und jeder dritte Passagier nicht
zum Kerngeschäft des Flughafens gehöre, ist
wohl davon auszugehen, dass das Land seine
Förderzusage nicht zurücknehmen wird.
Sicherlich ist der Flugplan ab Rostock, der neben
Charterverkehr sogar innerdeutsche Flüge nach
Köln, Stuttgart und München im Angebot hat,
teilweise interessanter als der Lübecker. Aber es
liegt doch auf der Hand, dass dieses nur auf
Grund der besseren Förderungsbedingungen
der Fall ist. Selbst in Schleswig-Holstein sollte es
bekannt sein, dass neue Flugverbindungen auf
Basis der Wirtschafts– oder Tourismusförderung
entstehen.
Allerdings ist PuRen als neuer Flughafenbetreiber
durchaus gewillt, im Zuge seiner Möglichkeiten
auch ab Lübeck ein entsprechendes Angebot
zu etablieren.
Betrachtet werden muss in diesem Zusammen-
hang auch die neue EU-Förderrichtlinie (näheres
dazu finden Sie auf Seite 11). Als sogenannter
12
Randflughafen hat Rostock das Glück, öffentlich
gefördert werden zu dürfen. In Lübeck sähe das
auf Grund der Nähe zu Hamburg anders aus,
wenn er nicht privatisiert wäre. In diesem Fall
kann die Infrastruktur in Lübeck auch weiterhin
öffentlich gefördert werden, aber es darf eben
keine öffentlichen Betriebszuschüsse u. a. zum
Verlustausgleich geben.
Es gibt durchaus noch mehr Vergleichspunkte:
So ist der Lübecker Flughafen beispielsweise mit
seinem Instrumentenlandesystem ILS CAT II eine
Stufe höher kategorisiert, als der Rostocker mit
dem ILS CAT I und Rostock fertigt die Fluggäste
nicht in einem Zelt ab.
Schlussendlich muss man feststellen, dass es im
Moment in Rostock scheinbar besser läuft als in
Lübeck, aber wir werden sehen, was PuRen in
den nächsten Monaten noch so anstellen wird
und wie sich die Situation ändert, wenn endlich
die lang ersehnte Klarheit im OVG-Verfahren zur
Planfeststellung feststeht.
13
Aus dem Schwarzbuch 2014 des Bundes der Steuerzahler über deutsche Flughäfen:
• Mecklenburg-Vorpommern hat eine völlig überdimensionierte Flughafenhafenlandschaft
• Ist Kassel-Calden über 2017 hinaus zu retten?
• 50 Millionen Euro illegale Beihilfen für Zweibrücken
• 32,5 Millionen Euro für überflüssigen Euro-Hawk-Flugplatz Schleswig-Jagel
• Berlin-Brandenburg dümpelt weiter planlos vor sich hin
• Prüfungsloser 5 Millionen Euro Kredit an dauerdefizitäre Frachtfluggesellschaft in Rheinland-Pfalz
→ Fällt Ihnen etwas auf? Der Flughafen Lübeck ist selbst bei dieser großen Auswahl nicht dabei.
Selbst der Freistaat Bayern ist sich der Bedeutung
von Flughäfen bewusst. Zusammen mit der Stadt
Nürnberg hat er dem verschuldeten Nürnberger
Flughafen Zuschüsse und Darlehen in Höhe von
70 Millionen Euro zukommen lassen. Alleine 40
Millionen Euro werden dafür verwendet, um das
Kapital der Flughafengesellschaft aufzustocken
und das Finanzpolster zu erhöhen.
Das für die aktuelle Passagierzahl völlig überdimensionierte und vom Land geförderte Terminal von innen und außen.
STATISITK
Das vergangene Jahr schlägt sich auch in den
Passagierzahlen nieder, die erneut nach unten
gesackt sind, allerdings noch schlechter hätten
ausfallen können. In der rechts nebenstehenden
Tabelle sind die Lübecker Passagierdaten 2014
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 8,
Reihe 6.1, 2014, Kapitel 2.2.1, 2.3.1 und 2.3.2) kurz
zusammengefasst. Der innerdeutsche Verkehr
von und nach Lübeck selbst ist nur einmal (also
222 Passagiere) in die Summierung eingeflossen.
Die Abwanderung der Ryanair zum Sommer hat
sich extrem niedergeschlagen, denn alleine für
Italien und Spanien hätten die Zahlen doppelt so
hoch sein können, ebenso für Portugal und
Schweden, die trotz Ankündigung doch nicht
wieder aufgenommen worden sind.
Da die Wizz Air im vergangenen Jahr kein neues
Ziel aufgenommen hat, sind die Zahlen für Polen
und die Ukraine stabil geblieben. Dieses ist sehr
interessant, denn gerade wegen der immer
noch anhaltenden Ukraine-Krise ist der dortige
Luftraum nicht immer nach Plan ansteuerbar
und hat zu einigen Verschiebungen auch im
Lübecker Flugplan geführt. Entgegen unseren
Befürchtungen hat die Wizz Air diese Verbindung
dennoch nicht eingestellt und wird sie auch in
Zukunft bedienen.
Der Charter-Verkehr ist leider immer noch nicht
nennenswert, dennoch konnten im Herbst trotz
der Flughafeninsolvenz kurzfristig ein paar Flüge
in das türkische Antalya stattfinden.
Alle innerdeutschen Flüge fanden individuell
statt, da es bekanntermaßen seit der letzten
Hahn-Verbindung keinen Linienverkehr von
und nach Lübeck innerhalb von Deutschland
mehr gibt.
Neben den Charter– und Linienverbindungen
lebt der Lübecker Flughafen auch gerade von
diesen individuellen Flugverbindungen, die
immer wieder für eine Überraschung gut sind.
Im September landete so beispielsweise der
nigerianische Staatspräsident Goodluck Ebele
Jonathan mit seiner Regierungsmaschine
(einer weißen Boeing 737) zu einem knappen
privaten Kurzbesuch in Lübeck.
Für das Jahr 2015 erwarten wir eine ähnliche
Passagieranzahl, da einerseits die fehlenden
Ryanair-Passagiere durch die beiden neuen
Wizz Air Destinationen nach Riga und Skopje
nicht komplett ausgeglichen werden können,
andererseits ist es immer noch möglich, dass
kurzfristig weitere Charterverkehre von Lübeck
aus abheben.
Letztendlich ist dieses alles nicht befriedigend,
aber in Anbetracht der Tatsache, dass es in
diesem Jahr hoffentlich zur OVG-Verhandlung
kommen wird und dass Anfang 2015 schon ein
paar kleine positive Schritte zur Normalisierung
erkennbar waren, ist es durchaus möglich,
dass in den nächsten Monaten noch so einige
positive Überraschungen passieren werden
und auch die Passagierzahlen wieder steigen.
14
VERANSTALTUNGEN DES PRO AIRPORT LÜBECK E. V.
Im vergangenen Jahr hat sich der Pro Airport
Lübeck e. V. häufiger in der Öffentlichkeit zeigen
können als es in den vergangenen Jahren der
Fall war. Darauf sind wir selbst ein wenig stolz,
denn mit dem Jahresauftakt im März und der
dortigen Präsentation über die Auswirkungen
der neuen EU-Förderrichtlinien gelang uns gleich
ein großer Erfolg. Dieser wurde nur vom Vortrag
über den fast vergessenen Lübecker Flughafen
auf dem Priwall getoppt.
Im März luden wir alle interessierten Personen in
den Hanseatischen Hof ein, um sich ein Bild über
die neuen EU-Förderrichtlinien zu machen und
um sich ein Bild über die aktuelle Lage am Lübe-
cker Flughafen zu machen. Als größte Überra-
schung hatten wir extra den ersten Verhand-
lungstermin am OVG in Schleswig im Gepäck,
aber leider kam es bekanntermaßen ja anders.
Dennoch war der Nachmittag äußerst kurzweilig
und im Anschluss hatten unsere vierzig Gäste
ausgiebig Zeit sich bei Kaffee und Kuchen auszu-
tauschen.
Im Mai hatten wir den renommierten Dozenten
Günter Meyer im Hanseatischen Hof zu Besuch,
der einen sehr lebendigen und mitreißenden
Vortrag über den alten Lübecker Flughafen auf
dem Priwall im Gepäck hatte. Mit fast sechzig
Zuhörern war dieses die bisher meistbesuchte
Veranstaltung des Pro Airport Lübeck e. V. Herr
Meyer schaffte es, dass sich alle Zuhörer nicht
nur sehr amüsierten sondern sich auch rege bei
der anschließenden Fragerunde beteiligten.
So wunderte es uns schlussendlich auch nicht,
dass sich der anschließende Brezelabend in die
Länge zog und Herr Meyer sehr gefragt war. Er
beantwortete alle Fragen zur Zufriedenheit aller
und wir danken ihm hier ausdrücklich nochmals
für seinen Vortrag. Weiter gab es an dem Abend
viele Fragen zum in Schieflage geratenen Flug-
hafen, die wir gerne beantwortet hätten, aber
es nicht konnten. Wir konnten nur einen groben
Überblick geben, wie es weitergehen könnte.
Rückblickend betrachtet hat sich unser Ausblick
aber größtenteils als richtig erwiesen, denn mit
einem neuen Eigentümer wurde viel gerettet.
Erstmalig hatte der Pro Airport Lübeck e. V. in
Zusammenarbeit mit dem Fluglehrer Horst Rux es
ermöglicht, dass Schulklassen sich das Fliegen
näher bringen lassen können.
Dazu fand im Frühjahr ein kleines Gewinnspiel
statt, bei dem es darum ging, Grundwissen der
Fliegerei richtig zu beantworten.
Ganz recht herzlich gratulieren konnten wir einer
Klasse der Grund– und Gemeinschaftsschule St.
Jürgen sowie zwei Klassen des Gymnasiums am
Tannenberg aus Grevesmühlen.
Die positive Resonanz aller Veranstaltungen hat
uns sehr in unserer Arbeit bestärkt und wieder
einmal mehr bewiesen, wie vielfältig die Wahr-
nehmung über den Lübecker Flughafen in der
Öffentlichkeit ist. Auch für das Jahr 2015 planen
wir wieder interessante Veranstaltungen für Sie.
15
Impressionen von unseren Vorträgen.
WIR ÜBER UNS
Wer wir sind. Der Pro Airport Lübeck e. V. besteht aus rund vierzig interessierten Personen an der Luftfahrt, die sich zudem positiv für die Lübecker Regi-
on einsetzen wollen. Unser Ziel ist es, Sie über die Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten des Lübecker Flughafens mit denen dazugehörigen Infor-
mationen aus der Luftfahrt, sowie den ökologischen, ökonomischen und technischen Zusammenhängen, aufzuklären. Durch das breite berufliche
Spektrum unserer Mitglieder ist es uns möglich, jederzeit auf ein fundiertes und kompetentes Wissen zurückzugreifen, um auch nah an der „Materie“
zu sein. Die diversen Standpunkte von Initiativen, von Parteien, der Wirtschaft und vom Flughafen selbst, hinterfragen wir kritisch und legen Ihnen un-
sere Sichtweise dar. Wir dienen dabei keiner Fluggesellschaft oder dem Flughafen selbst. Das in unserem Vereinsnamen vorkommende Wort „Pro“
versteht sich somit auch nicht als Affront, denn es stellt nur unsere positive Grundauffassung gegenüber dem Lübecker Flughafen dar. Um auch zu-
künftig qualitativ hochwertige Vereinsarbeit leisten zu können, sucht der Pro Airport Lübeck e. V. immer wieder gerne engagierte Mitstreiter.
Unsere Mitglieder. Unsere Mitglieder haben unterschiedliche Altersklassen und wohnen durchweg in Norddeutschland. Sie kennen dadurch die spezi-
fischen Interessen der einzelnen Ortschaften und der dort sesshaften Interessenvereine somit am Besten. Ihr breitgefächertes Berufsspektrum hilft uns
ferner, unser Wissen immer weiter zu vertiefen. Somit haben wir vielfältige Möglichkeiten, um auf fast alle Fragen innerhalb kürzester Zeit eine kompe-
tente Antwort zu liefern. Weiterhin stehen viele Mitglieder im persönlichen Kontakt zueinander, so dass das Vereinsleben selbst durch die Mitglieder
gefördert wird und der Austausch von Wissen und Informationen zügig voranschreitet. Durch ihre rege Beteiligung an unserem vereinsinternen Forum
gelingt es ihnen immer wieder, dem Vorstand wichtige Dinge für seine Arbeit mitzugeben. Wenn unsere Mitglieder weiterhin so engagiert sind und
somit das Rückgrat des Pro Airport Lübeck e. V. bilden, ist es uns auch zukünftig möglich immer besser zu werden.
Was wir für Sie tun. Unsere Leistungen beinhalten Themen rund um den Flughafen Lübeck: Neben dem Angebot an Informationsveranstaltungen zu
aktuellen und allgemeinen Themen, nehmen wir auch an diversen Gremien zum Flughafen Lübeck teil, um immer direkt und umfassend informiert zu
sein. Des Weiteren stehen wir Ihnen auch gerne als neutraler Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Lübecker Flughafen und seiner aktuellen Lage zur
Verfügung. Auf unserer ständig aktualisierten Homepage finden Sie tagesaktuelle Themen und Stellungnahmen, Reiseberichte und eine Fotodaten-
bank mit Bildern von unseren Mitgliedern, die Ihnen Anreize für Ihren Aufenthalt vor Ort geben sollen. Etwaige Fragen von ausländischen Gästen, die
den Flughafen Lübeck nutzen möchten, können wir dabei in mehr als zehn verschiedenen Fremdsprachen beantworten. Aber um auch über die
Probleme in anderen Regionen informiert zu sein, arbeiten wir u. a. mit den Vereinen „Hahn-Infos e. V.“ aus dem Hunsrück und der „Bürgeraktion PRO
Flughafen e. V.“ aus Frankfurt am Main zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht allen Beteiligten ihre regionalen Horizonte zu erweitern.
Was wir für unsere Mitglieder noch tun. Ergänzend zu den bereits genannten Leistungen, erhalten unsere Mitglieder selbstverständlich zusätzliche Ben-
efits, die Ihnen auch Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Vereins eröffnen. Es existiert so die Möglichkeit zur Teilnahme an internen Veranstaltun-
gen mit der Anwesenheit von vereinsfremden Personen, die es ihnen erlaubt fachspezifisch zu diskutieren sowie kompetente Antworten zu erhalten.
Auch können sie ihre eigene Kompetenz in den Mittelpunkt stellen und selbst über Themen referieren. In dem Mitgliederbereich unserer Homepage ist
es möglich sich im Forum untereinander auszutauschen und auf Dokumente, die den Flughafen Lübeck und die allgemeine Luftfahrt betreffen, zuzu-
greifen. Sie können dabei auch selbständig an unserer Homepage mitwirken und ihre Meinungen, Neuigkeiten, Fotos und Reiseberichte einstellen.
Zusätzlich werden allen Mitgliedern zeitnah aktuelle und brisante Informationen zum Flughafen Lübeck per eMail zugestellt.
16
UNSER ANTRIEB
Allein gelassen. Obwohl der Flughafen Lübeck erfolgreich an einen privaten Investor veräußert wurde, ist sein Rückhalt in Teilen der Politik und der
Bevölkerung vor Ort immer noch nicht vollständig gegeben. Viele Flughafengegner versuchen es trotz alledem immer noch, dem Flughafen das
„Leben schwer zu machen“ und greifen dazu nach jedem Strohhalm. So lange es eine Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung
e. V. sowie unnachgiebige Kritiker gibt, so lange werden wir es auch als unseren Auftrag betrachten, den Lübecker Flughafen - bei seinen Bestrebun-
gen erfolgreich zu sein - zu unterstützen. Auch wenn der Flughafen nicht mehr vollends „Allein gelassen“ ist, so kann er doch jede Fürsprache durch-
aus vertragen. Wir versuchen auch weiterhin die Geschäftsführung sowie alle Mitarbeiter bestmöglich dabei zu unterstützen, ihr Ziel zu erreichen, wo-
für sie so lange gekämpft und gezittert haben.
Eine schallende Ohrfeige vom Land. Das Land Schleswig-Holstein, welches seit Mai 2012 von der sogenannten „Dänenampel“, bestehend aus der
SPD, den Grünen und dem SSW, regiert wird, hat sofort nach ihrer Machtübernahme jegliche Fördermittel für Flughäfen und Verkehrslandeplätze in
Schleswig-Holstein gestrichen. Unterdessen werden rund 120 Kilometer weiter östlich, am Flughafen Rostock-Laage, jährlich 500.000,- € für den Betrieb
bereitgestellt. Erst kürzlich wurde ein zweites Vorfeld für über 3.000.000,- € errichtet, zu 90% vom Land Mecklenburg-Vorpommern bezahlt. Das
25.000.000,- € Terminal, das ebenfalls zu 90% vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert wurde, besitzt eine Kapazität von 1.000.000 Passagieren,
die der Flughafen Rostock-Laage noch lange nicht benötigt. Aber das Land Schleswig-Holstein zeigt dem Lübecker Flughafen die "lange Nase" und
sagt in ihrem Koalitionsvertrag lapidar, dass der Flughafen für ganz Schleswig-Holstein im benachbarten Bundesland Hamburg liegt. Wo bitte gibt es
eine solche Regierung nochmal?
Die Europäische Union und die Gerichte. Wir erwarten von der Europäischen Kommission und den deutschen Gerichten endlich endgültige Entschei-
dungen, damit die notwendige Rechtssicherheit hergestellt wird, die es schon seit über zehn Jahren nicht mehr gibt. Das hier "Eilentscheidungen" bis
zu neun Monate benötigen, widerspricht dem Begriff der „Eilentscheidung“ völlig. Und solange die Europäische Kommission in einem ähnlichen Tem-
po arbeitet, operiert die Zeit gegen den Lübecker Flughafen.
Flugverkehr. Derzeit fliegt nur die Fluggesellschaft Wizz Air den Lübecker Flughafen regelmäßig an. Ferner existieren regelmäßig diverse touristische
Sonderangebote und auch der Charterverkehr hat mit Antalya wieder „Flug“ aufgenommen. Aber das ist noch nicht genug, um den Flughafen in
schwarze Zahlen zu bringen. Jede Möglichkeit, die sich ergibt, werden wir nutzen, um den Flughafen für interessierte Firmen und Konzerne attraktiver
zu machen.
Einzugsgebiet und Infrastruktur. Im attraktiven Einzugsgebiet des Lübecker Flughafens wohnen 7.000.000 Menschen, die am Flughafen selbst eine sehr
gut ausgebaute Infrastruktur vorfinden und binnen zwei Stunden am Flughafen sein können. Es existiert eine Anbindung an die „Ostsee“-Autobahn
A20, die die Verbindung zur Autobahn A1 herstellt, eine Anbindung an die Bundesstraße 207n, einen regelmäßigen Stadtbus- und Regionalbusverkehr
sowie einen regelmäßigen Bahnverkehr nach Hamburg, Kiel, Lüneburg, Büchen und Ostholstein. Weiterhin gibt es jede Menge gut ausgebildete
Fachkräfte in der Region, viel Platz für weiteres Gewerbe, eine großartige Unterstützung der Lübecker Bürger und der hiesigen Wirtschaft, um genug
Argumente zum Fortbestand des Lübecker Flughafens zu liefern.
17
nes in der Hand des Vorstandes. / §7.2.3.4 Wenn eine Entscheidung des gesam-ten Vorstandes oder der Mitgliederversammlung nicht mehr eingeholt werden kann, kann der 1. Vorsitzende nach Einwilligung mindestens eines Stellvertreters bei wichtigen oder auch grundsätzlichen Entscheidungen eine bindende Erklä-rung abgeben, die nachträglich der Mitgliederversammlung mitzuteilen ist. / §7.2.3.5 Im Falle der Verhinderung betraut der 1. Vorsitzende einen seiner Stell-vertreter mit der Wahrnehmung seiner Befugnisse. / §7.2.4a Der Vorstand tritt auf Einladung des 1. Vorsitzenden zusammen. / §7.2.4b Auf Antrag mindestens zweier Vorstandsmitglieder hat der 1. Vorsitzende den Vorstand binnen acht Kalendertagen einzuberufen.
§8 Beiträge / §8.1 Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. / §8.2 Die Höhe des fälligen Mitgliedbeitrags und dessen Zahlungs-modalitäten regelt die Beitragsordnung (siehe auch §7.1.3). / §8.3 Den Mitglie-dern steht es frei, einen zusätzlichen ggf. zweckgebundenen Beitrag als Spende zu überweisen. / §8.4 Bezüglich der Beitragsgestaltung steht dem Vorstand ein Vetorecht zu, da hier finanzielle Zusammenhänge zu beachten sind, die dem "normalen" Mitglied nicht einfach ersichtlich sind. / §8.5 Die Beitragsordnung kann nicht eingezogen werden.
§9 Satzungsänderung / §9.1 Änderungen dieser Satzung können nur beschlos-sen werden, wenn der Antrag auf Änderung mindestens zehn Tage vorher allen Mitgliedern im Wortlaut schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) zugegangen ist. / §9.2 Für die Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mit-glieder auf der Mitgliederversammlung erforderlich. / §9.3 Ein Sonderkündi-gungsrecht der Mitgliedschaft im Verein, auf Grund einer durch die Mitglieder-versammlung abgelehnten oder beschlossenen Satzungsänderung, ist ausge-schlossen.
§10 Auflösung des Vereins / §10.1a Die Auflösung des Vereins „Pro Airport Lübeck“ kann nur durch den Beschluss, der mit einer verlängerten Frist von sechs Wochen geladenen Mitgliederversammlung, mit der Mehrheit von 4/5 der anwesenden Mitglieder erfolgen. / §10.1b Erscheinen keine Mitglieder zu dieser Mitgliederversammlung, so kann der Vorstand mit 2/3-Mehrheit im Vor-stand den Verein auflösen. / §10.2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen in allen Teilen an eine auf der Auflösungsversammlung zu bestimmende gemeinnützige Organisation mit der Auflage dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, die ggf. durch die Auflösungsversammlung exakt bestimmt werden können, zu verwenden. Findet keine Einigung statt, so fällt das gesamte Vereinsvermögen an das Jugendamt der Hansestadt Lübeck, mit der Maßgabe es für die Jugendarbeit zu verwenden. / §10.3 Die Mitglieder haben im Falle der Vereinsauflösung keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. / §10.4 Im Falle der Auflösung des Vereins wählt die Mitgliederversammlung nach dem Auflösungsbeschluss zwei Liquidatoren aus den Reihen des Vorstandes.
§11 Beitragsordnung Die dieser Satzung im Anhang beigefügte Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung bis zu ihrer Überarbeitung und Verabschiedung der Überarbeitung durch die Mitgliederversammlung.
§12 Schlussbestimmung / §12.1 Diese Satzung tritt am Tage ihrer Verabschie-dung in Kraft. / §12.2 Der 1. Vorsitzende wird ermächtigt, vom Amtsgericht Lübeck für die Eintragung geforderte Änderungen der Satzung vorzunehmen. / §12.3 Alle in der Satzung verwendeten maskulinen Formen sind auch für femini-ne Formen anzuwenden, ohne dass eine separate Nennung dafür notwendig wird.
§13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirk-sam oder undurchführbar sein oder nach Satzungsbeschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung des „Pro Airport Lübeck“ am nächsten kommen, die die Mitglie-derversammlung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist.
Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. / §6.5 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) zu erklären; er wird mit dem Ablauf des Folgemonats oder mit dem vom Mitglied gewünschten Kündigungsdatum wirksam. Der Vorstand kann bei unge-bührlichem Verhalten, Verstoß gegen die Satzung und dem Verstoß gegen ethische Grundprinzipien den sofortigen Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied binnen acht Kalendertagen nach Zugang des Ausschlussbescheides Beschwerde einlegen. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss nach Bekanntgabe der Gründe. Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem „Pro Airport Lübeck“, soweit sie während der Mitgliedschaft entstanden sind, müssen erfüllt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen oder auf Teile des Vereins-vermögens.
§7 Organe des Vereins / §7.1 Mitgliederversammlung / §7.1.1 Die Mitgliederver-sammlung umfasst die Mitglieder und die Mitglieder des Vorstandes. Sie ist das oberste Organ des „Pro Airport Lübeck“ und ihre Entscheidungen sind verbindlich für den Verein. Alle Mitglieder, die den fälligen Mitgliedsbeitrag bis zum Tage der Mitgliederversammlung vollständig bezahlt haben, sind stimmberechtigt. / §7.1.2 Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Einladung ordnungsgemäßes, zahlen-des Mitglied waren, ordnungsgemäß geladen sind. Eine ordnungsgemäße Ladung liegt vor, wenn 28 Kalendertage vor der Versammlung schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) eingeladen wurde. / §7.1.3 Die Mitgliederversammlung - wählt den Vorstand für die Dauer von drei Jahren; bestimmt die Anzahl der Stellvertreter; setzt den Beitrag sowie die verschiedenen Beitragsgruppen in der Beitragsordnung fest (siehe auch §8.4, „Vetorecht des Vorstandes); genehmigt den jährlichen Haushaltsplan; bestimmt mindestens zwei Kassenprüfer, wobei in begründeten Ausnahmefällen und auf einem positiv beschlossenen Antrag der Mitgliederversammlung auch nur ein Kassenprüfer zugelassen ist (Gelten gelassen wird hier als Begründung insbeson-dere das Fehlen geeigneter [gleich volljähriger und nicht im Vorstand beteiligter] Personen) und entlastet den Vorstand. Ferner entscheidet die Mitgliederversamm-lung über eingebrachte Anträge und kann einen haupt- oder ehrenamtlichen Geschäftsführer bestellen. Mit diesem hat der Vorstand des „Pro Airport Lübeck“ einen rechtsgültigen Vertrag über die Zusammenarbeit zu schließen. Spätestens zum Beginn und während seiner geschäftsführenden Tätigkeit muss er gleichzeitig auch Mitglied des „Pro Airport Lübeck“ sein und darf nicht dem Vorstand angehö-ren. / §7.1.4 Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorstand gegengezeichnet wird und allen Mitgliedern zugeht. / §7.2 Vorstand / §7.2.1 Dem Vereinsvorstand gehören an: 1. Der 1.Vorsitzende, der sich auch „Vorstandsvorsitzender“ nennen kann 2. Bis zu drei stellvertretende Vorsitzende, die sich auch „Vorstandsmitglieder“ nennen können 3. Der Schatzmeister, der in Perso-nalunion einer der stellvertretenden Vorsitzenden sein und sich auch „Kassenwart“ nennen kann / §7.2.2a Vereinsvorstand im Sinne des §26 BGB ist der hier in §7.2.1 beschriebene Vorstand. Der 1. Vorsitzende einzeln oder je zwei andere Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten den Verein nach außen. Meinungsäußerun-gen des Vereines müssen von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes, unab-hängig von ihrer Vertretungsberechtigung, herausgegeben werden. / §7.2.2b Der Vereinsvorstand kann ein Mitglied des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit seines Amtes entheben, wenn diesem Verhalten, welches geeignet ist, den Verein zu schädigen (sowohl materiell als auch immateriell) vorgeworfen und nachgewiesen werden kann. Gleiches gilt, wenn das Vorstandsmitglied gegen die Satzung verstößt oder aber vereinsschädigendes Verhalten abzusehen ist bzw. die Absicht zu solchem Verhalten geäußert wird. Gleiches gilt für außerhalb wie innerhalb des Vereines begangene, beabsichtigte oder angedrohte Straftaten bzw. Handlungen mit strafrechtlich relevantem Inhalt. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied des Vorstandes binnen acht Kalendertagen nach Zugang des Enthebungsbescheides schriftlich (per Brief, Fax oder eMail) Beschwerde einlegen. In diesem Fall entschei-det die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss. Da in der Regel die Mitgliederversammlung einmal jährlich tagt, ruht das Amt der Person mindestens bis zu dieser Mitgliederversammlung. / §7.2.3 Aufgaben des Vorstandes / §7.2.3.1 Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich. / §7.2.3.2 Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und führt die laufenden Geschäfte des Vereins. / §7.2.3.3 Der Vorstand entscheidet über organisatorische und andere wichtige Fragen. Grundsätzlich liegen Entscheidungen über die Finanzen des Verei-
§1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen „Pro Airport Lübeck“. Das Namenskürzel lautet „PAL“ oder „PALeV“. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Lübeck eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält der Vereinsname den Zusatz "e. V.".
§2 Sitz des Vereins Der Sitz des Vereins ist die Hansestadt Lübeck.
§3 Zweck des Vereins / §3.1 Der Verein „Pro Airport Lübeck“ leistet Aufklärungs-arbeit zum Thema Luftfahrt und vermittelt dazu weiterreichende Informationen im wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Zusammenhang. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Aufklärungsarbeit rund um den Flughafen Lübeck. Dazu wird der Verein Dialoge mit betroffenen Personen, mit der Ge-schäftsführung des Lübecker Flughafens und seinen Mitarbeitern, aber auch mit anderen Flughäfen, Initiativen, Parteien, Verbänden und der Wirtschaft führen und deren Standpunkte kritisch hinterfragen. Über Presse- und Öffentlichkeitsar-beit soll die Bevölkerung der Lübecker Region vorrangig und die Bevölkerung der Hamburger Metropolregion nachrangig über die Stichhaltigkeit dieser Argumente informiert und aufklärt werden. Das Ziel des „Pro Airport Lübeck“ ist es, eine positive Sichtweise auf die Entwicklung des Flughafens und die Chan-cen und Möglichkeiten, die sich aus diesen Entwicklungen für die Region erge-ben, darzustellen und den Flughafen Lübeck bei seinen Planungen positiv zu begleiten. Eine parteipolitische Arbeit ist kein Zweck des Vereines, wobei politi-sche Hintergründe – gerade bei Meinungsäußerungen des Vereines - jedoch aufgrund der Schwerpunktthemen nicht immer vermeidbar sind. Der Haupt-zweck des Vereines ist - auch bei Meinungsäußerungen - in jedem Fall der Bildungszweck. Diesem Zweck dienen turnusgemäße Treffen, Bildungsabende, Führungen, Pressearbeit, vereinsinterne Rundschreiben, öffentliche Veranstal-tungen sowie das Internetangebot des Vereines. / §3.2 Der „Pro Airport Lübeck“ ist weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden und enthält sich diesbe-züglich jeglicher Äußerung. Mitglieder, die in politisch tätigen Gruppierungen tätig sind, vertreten in diesen nicht die Meinung des „Pro Airport Lübeck“, eben-so wird die Meinung der politischen Gruppierung nicht Gegenstand der Vereins-arbeit.
§4 Mittelverwendung / §4.1 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßi-gen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. / §4.2 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütun-gen begünstigt werden. / §4.3 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen in allen Teilen an eine auf der Auflösungsversammlung zu bestimmende gemeinnützige Organisation mit der Auflage dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, die ggf. durch die Auflösungsversammlung exakt bestimmt werden können, zu verwenden. Findet keine Einigung statt, so fällt das gesamte Vereinsvermögen an das Jugendamt der Hansestadt Lübeck, mit der Maßgabe es für die Jugendarbeit zu verwen-den.
§5 Gliederung Der Verein gliedert sich auf Wunsch der Mitglieder in Arbeitskrei-se, die jeweils formlos einen Sprecher zu bestimmen haben. Dieser berichtet dem Vorstand.
§6 Mitgliedschaft / §6.1a Mitglieder des „Pro Airport Lübeck“ können alle natürli-chen und juristischen Personen werden. / §6.2b Die Höhe des Beitrages regelt die Beitragsordnung. / §6.3c Neben der regulären Mitgliedschaft ist eine Förder-mitgliedschaft möglich. Diese beinhaltet das Informationsrecht, nicht jedoch ein Mitwirkungsrecht an Vereinsentscheidungen. / §6.2 Über die Aufnahme, die schriftlich und ggf. von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss, entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedsanträge abzu-lehnen, wenn absehbar ist, dass die Eintrittswilligen ausschließlich im Eigeninte-resse handeln bzw. der Satzung zuwiderlaufende Interessen verfolgen. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann durch den Antragsteller binnen acht Kalendertagen ab Zugang der negativen Entscheidung Beschwerde eingelegt werden. Über die Aufnahme entscheidet dann endgültig die Mitgliederver-sammlung. / §6.3 Die Aufnahme gilt als vollzogen, wenn dem Antragsteller die Aufnahme schriftlich bestätigt wurde. / §6.4 Die Ernennung von Personen, die sich bei der Unterstützung des „Pro Airport Lübeck“ besonders verdient ge-macht haben, zu Ehrenmitgliedern ist zulässig. Die Ernennung erfolgt durch die
UNSERE SATZUNG
18
MITGLIEDSANTRAG
Bitte kreuzen Sie die Art Ihrer Mitgliedschaft an*:
[ ] Ordentliches Mitglied (25,- € / Jahr) [ ] Ordentliches Mitglied, ermäßigt (18,- € / Jahr)
[ ] Juristische Person (100,- € / Jahr) [ ] Juristische Person, ermäßigt (50,- € / Jahr)
[ ] Fördermitglied (mind. 100,- € / Jahr)
Ich möchte Mitglied werden ab dem*: ___ . ___ . 20___
___________________________________________________________________________________________________________________________________
Vorname* Name* (bzw. Firma und Ansprechpartner) Geburtstag*
___________________________________________________________________________________________________________________________________
Straße* und Hausnummer* Postleitzahl* Ort*
___________________________________________________________________________________________________________________________________
Telefon Telefax Mobil eMail-Adresse
Bitte kreuzen Sie an:
[ ] Die Satzung vom Pro Airport Lübeck e. V. habe ich gelesen, verstanden und erkenne diese an.*
[ ] Die Beitragsordnung vom Pro Airport Lübeck e. V. habe ich gelesen, verstanden und erkenne diese ebenfalls an.*
[ ] Ich möchte einen Zugang zum Online-Angebot vom Pro Airport Lübeck e. V. bekommen. Mir ist bewusst, dass dadurch alle anderen registrierten Mitglieder meinen Namen und meine eMail-Adresse erfahren und mich somit kontaktieren können.
Die für dem Online-Zugriff benötigten Angaben können jederzeit durch das Mitglied selbst angepasst und geändert werden. Eine Löschung des Benutzers
erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vereinsvorstand, sowie automatisch bei Austritt aus dem Pro Airport Lübeck e. V.
[ ] Bitte übersenden Sie mir ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, für das bequeme Lastschriftverfahren.
___________________________________________________________________________________________________________________________________
Ort* Datum* Unterschrift*
19
Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder des Mitgliedsantrages wahrheitsgetreu aus (Felder mit * sind Pflichtfelder) und versehen Sie ihn bitte mit dem Ort und Datum.
Abschließend müssen Sie diesen nur noch unterschreiben. Übersenden Sie uns Ihren Antrag bitte per Brief oder per Fax. Die notwenigen dafür Angeben finden Sie umseitig.
Auf unserer Homepage bieten wir Ihnen auch eine Möglichkeit an, ganz bequem online Mitglied des Pro Airport Lübeck e. V. zu werden.
IMPRESSUM
JAHRBUCH 2014
PRO AIRPORT LÜBECK e. V.
Pro Airport Lübeck e. V.
Postfach 10 22 45
23527 Hansestadt Lübeck
www.pro-airport-luebeck.de
© Pro Airport Lübeck e. V.
Hansestadt Lübeck im März 2015
ViSdP: Nicky Gernhardt
Dieses Jahrbuch wird online durch den Pro Airport Lübeck e. V. kostenlos als PDF-Version vertrieben - Der Weiterverkauf ist untersagt!
Top Related