Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
Berufsgenossenschaft RCI, Branchenprävention Chemie, Nürnberg – Okt. 2011
Gut organisiert imGut organisiert im
ArbeitsschutzArbeitsschutzPraxishilfen für die Unternehmen
Stefan Reichart, Nürnberg
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 2
Unternehmer in der Verantwortung
Unterweisen
Arbeitsplätzesicher gestalten
Arbeitsmittelprüfen
Delegierenund Kontrollieren
Vorgabeneinhalten
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 3
Gliederung des Vortrags
Unterweisungen: neues Merkblatt A 0261
Auffinden von Mängeln und Störungsquellen2
Dokumentation3
Offensive Mittelstand4
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 4
Unterweisungen – ein schwieriges Thema
Unternehmer:
� Welche Themen?
� Wann?
� „Gießkanne“ vs. sehrspezifische Unterweisungen
� Vielzahl an Unterweisungs-
pflichten
� Ungewohnte Rolle / Aufgabe
Beschäftigte:
� „Unterweisungenwenig praxisnah“
� „Tausendmal gehört“
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 5
Merkblatt A 026
Kernelement:
„Unterweisungsleitfäden“
Orientierung an der Liste derGefährdungsfaktoren aus
Merkblatt A 017
Durchgängig strukturiert
Vielzahl an
Informationsquellen
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 6
Merkblatt A 026 - Gliederung
Analog zum
Katalog
„Gefährdungs-
und Belastungs-
faktoren“
aus Merkblatt A017
C1
1.1 Arbeitsplatzbez. Unterweisung
1.2 Arbeitsplatzbez. Betriebsanweisung
1.3 Koordinieren von Arbeiten
1.4 Gefährliche Arbeiten 1.5 Benutzen persönli-
cher Schutzausrüs-tungen
1.6 Erste-Hilfe-Systeme
1.7 Alarm- und Rettungs-maßnahmen
1.8 Hygiene 1.9 Arbeitsschutz-
organisationen 1.10 Allg.Kommunikation
1.11 Prüfpflichten von Arbeitsmitteln
1.12 Beschät igungsbe-schränkungen
2.1 Arbeitsräume 2.2 Verkehrswege 2.3 Sturz auf der Ebene,
Ausrutschen, Stol-pern, Umknicken, Fehltreten
2.4 Absturz 2.5 Behälter und enge
Räume 2.6 Arbeiten am
Wasser
3.1 Schwere körperliche Arbeit
3.2 Einseitig belastende körperliche Arbeit
3.3 Beleuchtung
3.4 Klima 3.5 Informationsauf-
nahme 3.6 Wahrnehmungs-
umfang
3.7 Erschwerte Hand-habbarkeit von Arbeitsmitteln
3.8 Steharbeitsplätze 3.9 Bildschirmarbeits-
plätze
4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile
4.2 Teile mit gefährli-chen Oberflächen
4.3 Transportmittel 4.4 Unkontrolliert
bewegte Teile
6.1 Gesundheitsschä-digende Wirkung von Gasen, Dämp-fen, Aerosolen, Stäuben, flüssigen und festen Stof en
6.2 Hautbelastungen 6.3 Sonstige Einwir-
kungen (Gerüche/Sauerstof mangel)
7.1 Brandgefahr durch Feststof e, Flüssigkeiten, Gase
7.2 Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre
7.3 Thermische Explosionen (durchgehende Reaktionen)
7.4 Physikalische Explosionen (z. B. durch heiße Metallschmelzen und Wasser)
7.5 Explosivstof e (Sprengstof e)
7.6 Sonstige explosions-gefährliche Stof e (z. B. Peroxide)
8.1 Gezielte Tätigkeiten
8.2 Nicht gezielte Tätigkeiten
9.1 Lärm 9.2 Ultraschall 9.3 Ganzkörper-
schwingungen 9.4 Hand-Arm-
Schwingungen
9.5 Nicht ionisierende Strahlung
9.6 Ionisierende Strahlung
9.7 Elektromagnetische Felder
9.8 Kontakt mit heißen oder kalten Medien
9.9 Elektrostatik 9.10 Überdruck
10.1 Über-/Unter-forderung
10.2 Handlungs-spielraum, Verantwortung
10.3 Sozialbedingungen 10.4 Arbeitszeit-
regelungen 10.5 Alkohol- und
Drogenmissbrauch
11.1 Außendienst-tätigkeit
11.2 Menschen 11.3 Tiere 11.4 Pflanzen
5.1 Grundsätze 5.2 Gefährliche
Körperströme 5.3 Lichtbögen
Firma
Betrieb/Betriebsteil
Arbeitsbereich*
Tätigkeit*
Stand:
* Im jeweiligen Fall Zutref endes bitte angeben.
Vollständiger Gefährdungskatalog siehe Merkblatt A 017 „Gefährdungskatalog – Gefährdungsbeurteilung“.
In dieser Übersicht können vor der detaillierten Gefährdungsbeurteilung die zutref enden Faktoren ausgewählt, angekreuzt und im
Einzelfall zusätzlich zu betrachtende Faktoren ergänzt werden.
Das Formular kann heruntergeladen werden unter: www.bgrci.de/downloadcenter.
Arbeitsblatt C1Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
Grundlegendeorganisatorische Faktoren
Gefährdung durch Arbeitsplatz-gestaltung
Gefährdung durch ergonomischeFaktoren
MechanischeGefährdung
ElektrischeGefährdung
Gefährdungdurch Stof e
Gefährdung durchBrände/Explosionen
BiologischeGefährdung
Gefährdung durchspezielle physikali-sche Einwirkungen
PsychischeBelastungsfaktoren
Sonstige Gefähr-dungs- und Belas-tungsfaktoren
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 7
Unterweisungsleitfäden
1) Warum unterweisen(„Das soll die Unterweisung verhindern“)
2) Themenvorschläge
3) Gestaltungsvorschläge
4) Verwandte Gefährdungsfaktoren
6Unterweisungsleitfäden
> Schwere körperliche Arbeit
oberhalb der Dauerleistungs-
grenze26 oder in Verbindung mit
Hitze (kurzfristige Gesundheits-
gefahren)
> Nicht gesundheitsgerechte lang-
jährige manuelle Handhabung
von schweren Lasten (langfristige
Gesundheitsgefahren)
Mit der Folge von: > Kurzfristig: Schweren bis tödli-
chen Folgen z. B. durch (Hitze-)
Erschöpfung bis hin zum akuten
Kreislaufversagen
> Langfristig: Erkrankung der
Gelenke und Bandscheiben bei
langjähriger Handhabung von
Lasten ohne Bereitstellung von
Hilfsmitteln für den Lastentrans-
port
> Wie beuge ich kurzfristigen
Gesundheitsgefahren vor?
– Grundlagen der Ergonomie,
insbesondere zu den Themen
Belastung und Beanspruchung,
Dauerleistungsgrenze,
Klimafaktoren
– Pausenregelungen (Nahrungs-
und Flüssigkeitsaufnahme)
> Wie beuge ich langfristigen
Gesundheitsgefahren vor?
– Lastenhandhabung, Nutzung
von Hilfsmitteln für den Lasten-
transport, Mitarbeiter bei der
Auswahl (Anschaffung und
Benutzung) be teiligen
6
3 Gefährdung durch ergonomische Faktoren
3.1 Schwere körperliche Arbeit
Warum unterweisen?25 Das soll
die Unterweisung verhindern:
Themenvorschläge
für die UnterweisungBeginn
25 Unterweisung gemäß § 4 Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)26 Die Dauerleistungsgrenze liegt üblicherweise bei einem Puls von ca. 110 Herzschlägen pro Minu-
te (siehe auch Abschnitt 5 BGI 523 „Mensch und Arbeitsplatz“)
96 BG RCI A 026 10/2010
Unterweisungsleitfäden
Aktives Üben > Lastenhandhabung
> Nutzung von Hilfsmitteln für den Lastentransport
Für Arbeitsschutzgespräche und Gruppenarbeit > Gefährdungsbeurteilung
> Bildgestützte Kurzinformation (BKI): Aktionsplakat P 002 „Wohlbefinden/
Wirbelsäule“ (www.bgrci.de ! Prävention ! Medienshop ! Branche
Chemische Industrie)
> Videogestützte Unterweisungshilfe „Heben und Tragen“ (www.bgrci.de !
Prävention ! Medienshop ! Branche Baustoffe-Steine-Erden ! Safety
First)
> Themen „Heben und Tragen“ (8/2005 und 10/2008) und „Schieben und
Ziehen“ (12/2007) (www.nextline.de ! Lehrkräfte + Ausbilder ! Unter-
richtshilfen)
> Angebote zum Thema 2000/2001 „Sitzen, Heben, Tragen“ der Aktion
„Jugend will sich-er-leben“ (Landesverbände der DGUV, www.jwsl.de)
> Präventionspaket „Kreuz-Weisheiten“ (www.bgrci.de ! Prävention
! Medienshop"!"Baustoffe-Steine-Erden"!"Präventionspakete)
Fragebögen/Arbeitsblätter > Bildgestützte Kurzinformation (BKI) 36 „Hebe(l)n und seine Auswirkun-
gen“ (www.bgrci.de ! Prävention ! Medienshop ! Branche Chemische
Industrie)
> Fragebogen und Partner-Interview zum Thema „Heben und Tragen“
(www.nextline.de ! Lehrkräfte + Ausbilder ! Unterrichtshilfen ! 10/2005
bzw. 10/2008)
Gestaltungsvorschläge für die Unterweisung
97BG RCI A 026 10/2010
Unterweisungsleitfäden6
> Fragebogen zum Thema „Schieben und Ziehen“ (12/2007)
(www.nextline.de ! Lehrkräfte + Ausbilder ! Unterrichtshilfen)
> Arbeitsblätter auf den Lehrerseiten zum Thema des Jahres 2000/2001
„Sitzen, Heben, Tragen“ der Aktion „Jugend will sich-er-leben“ (Landes-
verbände der DGUV, www.jwsl.de)
> Fragen auf den Schülerseiten zum Thema des Jahres 2000/2001
„Sitzen, Heben, Tragen“ der Aktion „Jugend will sich-er-leben“ (Landes-
verbände der DGUV, www.jwsl.de)
> Tipps T 041 „Lasten bewegen von Hand“ (BG Energie Textil Elektro Medien-
erzeugnisse, www.bgetem.de"!"Hauptverwaltung (Elektro Textil Fein-
mechanik)"!"Medien"!"Tipps)
Filme > „Engagement, das sich lohnt – Ergonomie in Produktion und Büro“ (Dauer
ca. 16 Minuten, www.bgrci.de"!"Prävention"!"Medienshop, im Medien-
shop der Branche Chemische Industrie „Video 153“, in den Medienshops
der Branchen Papierherstellung und Ausrüstung und Zucker als „V055“)
> Film „Napo in ‚Nimm’s leicht‘“ (DGUV, www.dguv.de !"Medien/Daten-
banken ! Download DGUV-Filme, Dauer ca. 10 Minuten)
> Video „Rücksicht aufs Rückgrat“ auf den Schülerseiten zum Thema des
Jahres 2000/2001 „Sitzen, Heben, Tragen“ der Aktion „Jugend will sich-er-
leben“ (Landesverbände der DGUV, www.jwsl.de)
Für Vorträge > Folien auf den Lehrerseiten zum Thema des Jahres 2000/2001
„Sitzen, Heben, Tragen“ der Aktion „Jugend will sich-er-leben“ (Landes-
verbände der DGUV, www.jwsl.de)
6
Gestaltungsvorschläge für die Unterweisung (Fortsetzung)
3 Gefährdung durch ergonomische Faktoren
3.1 Schwere körperliche Arbeit
98 BG RCI A 026 10/2010
Unterweisungsleitfäden
Gestaltungsvorschläge für die Unterweisung (Fortsetzung)
> Foliensätze zum Thema „Heben und Tragen“ (8/2005) und „Schieben und
Ziehen“ (12/2007) (www.nextline.de ! Lehrkräfte + Ausbilder ! Unter-
richtshilfen)
Vorab-Informationen für den Unterweiser > Merkblatt T 012 „Betriebliches Transportieren und Lagern“ (BGI 869)
> Merkblatt T 028 „Transport von Hand – Heben, Tragen, Schieben, Ziehen“
(BGI 641)
> BGI 7011 „Gesunder Rücken – Gesunde Gelenke: Noch Fragen?“
> BGI 523 „Mensch und Arbeitsplatz“
> BGI 582 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten“
> BGI 597-14 „Heben und Tragen, Ziehen und Schieben“
> BGI 609 „Stress am Arbeitsplatz“
> „Leitmerkmalmethode zur Erfassung von Belastungen bei manuellen
Arbeitsprozessen“ (BAuA, www.baua.de ! Physische Belastung !
Manuelle Arbeitsprozesse)
> Unterrichtskonzept auf den Lehrerseiten zum Thema des Jahres 2000/2001
„Sitzen, Heben, Tragen“ der Aktion „Jugend will sich-er-leben“ (Landes-
verbände der DGUV, www.jwsl.de)
Verwandte Gefährdungsfaktoren
> 3.2 Einseitig belastende körperliche Arbeit
> 3.4 Klima
99BG RCI A 026 10/2010
Unterweisungsleitfäden66
3 Gefährdung durch ergonomische Faktoren
3.2 Einseitig belastende körperliche Arbeit
> Fehlbelastung oder Überlastung
einzelner Körperregionen,
z. B. bei
– lang anhaltenden monotonen
Bewegungsabläufen
– Arbeiten in Zwangshaltungen
Mit der Folge von: > Beschwerden und Erkrankungen
am Bewegungs- und Halteappa-
rat (Muskel-/Skelett- System),
z. B.
– Sehnenscheidenentzündungen
– Rückenschmerzen
– Kniegelenkserkrankung bei
knienden Tätigkeiten
Obere Führungsebene zu mittlerer Führungsebene: > Ergonomisch optimierte Arbeits-
organisation (Wechsel von Tätig-
keiten, Pausengestaltung)
Mittlere Führungsebene zu Mitarbeiter: > Vorhandene Hilfsmittel
benutzen, z. B. Knieschoner
und Stehhilfen
> Richtiges Sitzen (dynamisch)
> Grundlagen der Ergonomie
(z. B. Gestaltung des Arbeitsum-
felds wie Greifraum, günstige
Ablage, freier Fußraum)
27 Unterweisung gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Warum unterweisen?27 Das soll
die Unterweisung verhindern:
Themenvorschläge
für die UnterweisungBeginn
100 BG RCI A 026 10/2010
Unterweisungsleitfäden
Gestaltungsvorschläge für die Unterweisung
Aktives Üben > Richtiges Heben und Tragen
> Richtiges Sitzen
> Gymnastische Übungen aus dem Merkblatt „Arbeiten im Knien und Hocken“
(www.bgrci.de"!"Prävention"!"Medienshop"!"Branche Lederindustrie
!"Allgemeine Schriften)
> Gymnastische Übungen „Workout für Ihre Knie“ (www.nextline.de
! Lehrkräfte + Ausbilder ! Unterrichtshilfen ! 1/2007)
Für Arbeitsschutzgespräche und Gruppenarbeit > Videogestützte Unterweisungshilfe „Heben und Tragen“ (www.bgrci.de"!"
Prävention"!"Medienshop"!"Baustoffe-Steine-Erden"!"Safety First)
> Merkblatt „Arbeiten im Knien und Hocken“ (www.bgrci.de"!"Prävention
!"Medienshop"!"Branche Lederindustrie"!"Allgemeine Schriften)
> Thema „Berufe mit Kniebelastungen“ (www.nextline.de ! Lehrkräfte +
Ausbilder ! Unterrichtshilfen ! 1/2007)
Fragebögen/Arbeitsblätter > Bildgestützte Kurzinformationen (BKI)
– 35 „Richtiges Sitzen“
– 36 „Hebe(l)n und seine Auswirkungen“ (www.bgrci.de"!"Prävention
!"Medienshop"!"Branche Chemische Industrie)
> Fragebogen zum Thema „Berufe mit Kniebelastungen“ (www.nextline.de
! Lehrkräfte + Ausbilder ! Unterrichtshilfen ! 1/2007)
101BG RCI A 026 10/2010
Unterweisungsleitfäden66
Filme > Film „Napo in ‚Nimm’s leicht‘“, speziell Teil 6: „Eine Frage des Niveaus“
(DGUV, www.dguv.de !"Medien/Datenbanken ! Download DGUV-Filme,
Dauer gesamt ca. 10 Minuten)
> „Engagement, das sich lohnt – Ergonomie in Produktion und Büro“ (Dauer
ca. 16 Minuten) (www.bgrci.de"!"Prävention"!"Medienshop, im Medien-
shop der Branche Chemische Industrie „Video 153“, in den Medienshops
der Branchen Papierherstellung und Ausrüstung und Zucker als „V055“)
Interaktives Lernprogramm > CD oder Download „Rückenprävention oder Mein Schweinehund und ich“
(www.vbg.de ! Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ! Qualifizie-
rungsangebote ! E-Learning)
Für Vorträge > Foliensatz „Berufe mit Kniebelastungen“
(www.nextline.de ! Lehrkräfte + Ausbilder ! Unterrichtshilfen ! 1/2007)
Vorab-Informationen für den Unterweiser > Merkblatt T 028 „Transport von Hand“ (BGI 620)
> BGI 7011 „Gesunder Rücken – Gesunde Gelenke: Noch Fragen?“
> BGI 523 „Mensch und Arbeitsplatz“
> BGI 5009 „Anwendungsbeispiele zur Vermeidung arbeitsbedingter
Gesundheitsgefahren“
> Merkblatt „Arbeiten im Knien und Hocken“ (www.bgrci.de"!"Prävention
!"Medienshop"!"Lederindustrie"!"Allgemeine Schriften)
Gestaltungsvorschläge für die Unterweisung (Fortsetzung)
3 Gefährdung durch ergonomische Faktoren
3.2 Einseitig belastende körperliche Arbeit
102 BG RCI A 026 10/2010
Unterweisungsleitfäden
Verwandte Gefährdungsfaktoren
> 3.1 Schwere körperliche Arbeit
> 3.8 Steharbeitsplätze
> 3.9 Bildschirmarbeitsplätze
> „Leitmerkmalmethode zur Erfassung von Belastungen bei manuellen
Arbeitsprozessen“ (BAuA, www.baua.de ! Physische Belastung
!"Manuelle Arbeitsprozesse)
Gestaltungsvorschläge für die Unterweisung (Fortsetzung)
103BG RCI A 026 10/2010
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 8
Merkblatt A 026
Ablaufplan zur Vorbereitung /
Ausarbeitung von Unter-
weisungen
Unterweisungsmethoden
Rechtliche Grundlagen
CD-ROM
Anhang 7: Dokumentation
Weitere Inhalte:
Firmenlogo Nachweis Unterweisung/Übung (Vordruck)
Regelmäßige Unterweisung
Unterweisung aus folgendem Anlass
Übung
Abteilung/Schicht: Datum:
Zeit von: bis:
Inhalt/Thema:
Nr. Teilnehmer (Name) Unterschrift Unterweisung nachgeholt am:
Bemerkungen
Verwendete Unterlagen:
Kontrolle durch: Verständnisfragen Begehung am:
Sonstiges:
Unterschrift Unterweisender Kenntnisnahme – Unterschrift Betriebsleitung
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 9
Auffinden von Mängeln und Störungsquellen
Methode: Kurzaudit
Gibt es hier Mängel oder Störungsquellen,die zu einem Unfall / einer Störung / einem Ausfallkönnen?
Wird hier so gearbeitet, wie es z.B. in Unterweisungen,Betriebsanweisungen oder Teambesprechungenvereinbart wurde?
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 10
Auffinden von Mängeln und Störungsquellen
Methode: Kurzaudit
� Beobachten und Bewerten
� Gespräch und Vereinbarung
� Erfolgskontrolle
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 11
Auffinden von Mängeln und Störungsquellen
Beobachten und Bewerten
• Wenn Sie den Arbeitsbereich betreten, halten Sie
ca. 15 Sekunden inne
• Achten Sie auf Verhaltensänderungen bei
Ihren Mitarbeitern, wenn Sie in deren Blickfeld geraten
• Beobachten Sie ruhig alle Aktivitäten
• Beobachten Sie oben, unten, hinten, vorne ….
Nutzen Sie alle Sinne.
• Stellen Sie die Frage:
„Was könnte passieren, wenn … ?“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 12
Auffinden von Mängeln und Störungsquellen
Gespräch und Vereinbarung
• Auf die sicheren Handlungen eingehen, loben.
• Nach Gründen für unsichere Handlungen fragen,
deren mögliche Konsequenzen besprechen.
• Vorschläge machen lassen, wie die Arbeit sicherer
ausgeführt werden kann.
• Vereinbarung treffen:
Die Zustimmung des Mitarbeiters erwirken UND
Zusagen, was Sie selbst tun werden
• Weitere Aspekte der Arbeit besprechen, danken.
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 13
Auffinden von Mängeln und Störungsquellen
Methode: Rote-Punkt-Aktion
Einbinden der Erfahrungen Ihrer Mitarbeiter
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 14
Sicherheit und
Gesundheitsschutz
in das betriebliche
Geschehen
integrieren
Führungs-
elemente
Aufbau-
organisation
Ablauf-
organisation
Wettbewerbs-bedingungenwerdenoptimiert
gesetzlichgefordert
Arbeitsschutzelemente
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 15
Arbeitsschutzorganisation im Kleinbetrieb
Stand:
Daten
Firma
Betrieb/Betriebsteil
1. Zahl der Beschäftigten Gesamt: davon Büro/Verwaltung:
Produktion:
Außendienst:
2. Schichtarbeit ja nein
3. Arbeitsschutzausschuss ja neinerforderlich ab 20 MA
4. Sicherheitstechnische Betreuung Einsatzzeit (h/Jahr)Soll Ist
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst
- Alternative ASiG-Betreuung (bish. Unternehmermodell)
5. Arbeitsmedizinische Betreuung Einsatzzeit (h/Jahr)Soll Ist
- Betriebsarzt
- Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst
- Alternative ASiG-Betreuung (bish. Unternehmermodell)
6. Zahl der Sicherheitsbeauftragten (Anlage 2 BGV A 1) Soll Isterforderlich ab 20 MAFaustregel (U-Modell): je 50 Beschäftigte 1 Sicherheitsbeauftragter
7. Zahl der Ersthelfer (§ 26 BGV A 1) Soll IstFaustregel: bis 20 MA, 1 Ersthelfer; ansonsten: 10% der MA
8. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - Grundsätze (ArbMedVV)
9. ODIN-Meldungen ja nein(krebserzeugende Gefahrstoffe)
[Firmenlogo] ASA – Tagesordnung (Beispiel) Abschnitt
1.4
1.4.2-a 11/2005
BG Chemie Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz
Seite 1 von 1
Arbeitsschutzausschuss-Sitzung
Einladung und Tagesordnung
Sitzungs-Datum: Beginn:
Ende ca.:
Sitzungsort:
Verteiler: Unternehmensleitung
Fachkraft f. Arbeitssicherheit
Betriebsarzt
Betriebsrat
Sicherheitsbeauftragte
Weitere Personen
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht der Geschäftsleitung
2. Protokoll der ASA - Sitzung vom
Erledigungsstand der beschlossenen Maßnahmen
3. Gefährdungsbeurteilung, festgestellte Gefährdungen und Belastungen
4. Besondere Ereignisse in den letzten Monaten
5. Berichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes
6. Planung von Aktionen
7. Gemeinsame Besichtigung des Bereiches
Treffpunkt
Uhrzeit (vor oder nach der ASA - Sitzung)
8. Verschiedenes
...
Datum Unterschrift
Jederm
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r. O
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Pfe
ffer,
Postfach 1
0 3
1 4
0, 69021 H
eid
elb
erg
[Firmenlogo] ASA - Protokoll (Beispiel) Abschnitt
1.4
1.4.3-a 11/2005
BG Chemie Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz
Seite 1 von 1
Protokoll der Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung
Datum der Sitzung:
Teilnehmer:
Thema / Ergebnisse: Zu erledigen durch: bis Datum:
1. (Text) (Name / Abteilung) (Datum)
2. (Text) (Name / Abteilung) (Datum)
3. ...
4. ...
Datum der nächsten Sitzung:
Datum: Unterschrift
Verteiler:
Jederm
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0, 69021 H
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erg
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 16
Arbeitsschutzorganisation im Kleinbetrieb
[Firmenlogo] Sicherheitsbeauftragte – Anzahl (Anleitung) Abschnitt
1.3
1.3.4-c 11/2005
BG Chemie Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz
Seite 1 von 2
Jederm
ann–V
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Anmerkungen auf Seite 2
(Grundlage: Anlage 2 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" der BG Chemie)
Zahl der Beschäftigten kleiner oder gleich 20?
Ja Siehe Anmerkungen A, D
Zahl der Beschäftigten
größer 20 ?
Ja Siehe Anmerkung B
Schichtarbeit? Ja
Siehe Anmerkung C
Nein
Nein
Könnten be-sondere Unfall-
gefahren be-stehen?
Ja Siehe Anmerkung D
Gibt es verwaltende und kaufmännische Abteilungen?
Ja Siehe Anmerkung E
Nein
[Firmenlogo] Sicherheitsbeauftragte – Anzahl (Anleitung) Abschnitt
1.3
1.3.4-c 11/2005
BG Chemie Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz
Seite 2 von 2
Anmerkung A
Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, solange die Zahl der
Beschäftigten unter 21 liegt. Es kann jedoch für Unternehmer und Verantwortliche hilfreich sein, auch
in Betrieben mit weniger als 21 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Siehe auch Anmerkung D.
Anmerkung B
Sozialgesetzbuch VII, § 22 Abs. 1, Sicherheitsbeauftragte:
„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung
des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unterneh-
men für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Be-
schäftigten zu bestellen." ...
Anlage 2 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" der BG Chemie:
„Der Unternehmer hat unter Mitwirkung des Betriebsrates (Personalrates) nach der Zahl der
Arbeitnehmer und Betriebsabteilungen mindestens soviel Sicherheitsbeauftragte, wie in der folgenden
Aufstellung angegeben ist, zu bestellen.
Zahl der Beschäftigten Zahl der Sicherheitsbeauftragten
21 bis 150 je 50 Beschäftigte 1
151 bis 750 je 75 Beschäftigte 1, mindestens 3
über 750 je 100 Beschäftigte 1, mindestens 10
In jeder Abteilung des Betriebes mit mehr als 20 Beschäftigten soll mindestens ein Sicherheits-
beauftragter bestellt werden.“
Anmerkung C
Bei Schichtarbeit sind mindestens so viel Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, dass in jeder Schicht
die Zahl der Sicherheitsbeauftragten der Forderung in Anmerkung B entspricht.
Anmerkung D
In allen Betrieben, in denen nach ihrer Eigenart besondere Unfallgefahren bestehen, hat der
Unternehmer im Benehmen mit dem Technischen Aufsichtsbeamten oder auf sein Verlangen und
unter Mitwirkung des Betriebsrates (Personalrates) eine größere Zahl von Sicherheitsbeauftragten zu
bestellen. In solchen Betrieben und Betriebsabteilungen soll auch bei weniger als 20 Beschäftigten
mindestens ein Sicherheitsbeauftragter je Schicht bestellt werden.
Anmerkung E
In den verwaltenden und kaufmännischen Abteilungen muss bei mehr als 50 Beschäftigten zusätzlich
mindestens ein Sicherheitsbeauftragter und für je 250 Beschäftigte mindestens ein weiterer
Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
Jederm
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0, 69021 H
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[Firmenlogo] Bestellung Sicherheitsbeauftragter (Beispiel) Abschnitt
1.3
1.3.1-e 11/2005
BG Chemie Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz
Seite 1 von 2
Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten
Sehr geehrte(r) Frau/Herr
wir danken Ihnen, dass Sie sich bereit erklärt haben, die Aufgabe eines Sicherheits-beauftragten zu übernehmen, und bestellen Sie hiermit im Einvernehmen mit dem Betriebsrat zur/zum
Sicherheitsbeauftragten
für den Bereich
Die Bestellung erfolgt auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" BGV A1 § 20.
Die auf Seite 2 dieses Schreibens genannten Aufgaben werden Ihnen hiermit über-tragen.
Die Vorgesetzten werden Sie jederzeit bei Ihrer Tätigkeit für Sicherheit und Gesund-heitsschutz unterstützen und Ihre Meldungen und Vorschläge entgegennehmen.
Für Ihre Bemühungen im Interesse der Arbeitssicherheit wünschen wir guten Erfolg.
(Ort, Datum)
(Betriebsleitung) (Sicherheitsbeauftragter)
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[Firmenlogo] Bestellung Sicherheitsbeauftragter (Beispiel) Abschnitt
1.3
1.3.1-e 11/2005
BG Chemie Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz
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Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte(r):
Die Aufgaben sind in § 22 des Sozialgesetzbuches VII und § 20 der Unfallverhü-tungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ BGV A1 festgelegt. Danach haben Si-cherheitsbeauftragte den Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen fortlaufend zu überzeugen.
In Einzelnen heißt das, der Sicherheitsbeauftragte soll:
• Sich überzeugen, dass die nach Vorschriften, BG-Regeln, Merkblättern usw. vor-gesehenen technischen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstun-gen vorhanden sind.
• Sich überzeugen, dass die technischen Schutzeinrichtungen funktionsfähig und die persönlichen Schutzausrüstungen in gebrauchsfähigem Zustand sind.
• Darauf achten, dass Ihre Kollegen technische Schutzeinrichtungen und persönli-che Schutzausrüstungen in der vorgesehenen Art und Weise benutzen.
• Mängel unverzüglich Ihrem Vorgesetzten melden (er soll sich mindestens einmal im Monat zu einem Erfahrungsaustausch mit Ihnen treffen).
Eine schriftliche Meldung hat den Vorteil, dass bis zur Erledigung keine Einzelhei-ten vergessen werden. Bei mündlichen Meldungen sollten Sie sich einen Vermerk machen, um auch in diesem Fall daran zu denken, nach Terminablauf bzw. einer angemessenen Zeit die Abstellung des Mangels zu überprüfen.
• Ihren Arbeitskollegen den richtigen Umgang mit Maschinen und Stoffen erklären und zeigen.
Wenn Sie feststellen, dass die Arbeitsweise Ihrer Kollegen nicht den Sicherheits-vorschriften entspricht, sollten Sie sie durch sachliche Argumente überzeugen, richtig zu arbeiten.
• Ihre Arbeitskollegen über Unfall- und Gesundheitsgefahren informieren.
Prüfen Sie nach, ob Mängel abgestellt wurden. Überzeugen Sie sich, ob Ihre Ar-beitskollegen Ihre Hinweise beachten.
• Sich besonders kümmern um Neue im Betrieb, Jugendliche und ausländische Kollegen, die die deutsche Sprache nur unvollkommen beherrschen.
• Sich an Unfalluntersuchungen und an den Betriebsbegehungen beteiligen.
(nach dem Merkblatt A 004 „Sicherheitsbeauftragte in der chemischen Industrie“) Jede
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[Firmenlogo] Ersthelfer-Tabelle (Vordruck) Abschnitt
5.3
5.3.2-a 11/2005
BG Chemie Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz
Seite 1 von 2
Im Betrieb:
Betriebsteil / Arbeitsbereich:
Schicht:
berechnet sich laut Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (s. Seite 2) eine
Mindestzahl von ........ Ersthelfern. Aufgrund der besonderen betrieblichen Bedingungen
wird eine Zahl von ........ Ersthelfern festgelegt.
Datum: Unterschrift:
jeweils spätestens nach 2 Jahren
Nr. Name Ersthelfer Ausbildung am:
Fortbildung am:
Fortbildung am:
Fortbildung am:
Fortbildung am:
Aus- und Fortbildungsnachweise der Ersthelfer sind angefügt.
Die unmittelbaren Kosten der Aus- und Fortbildung übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft.
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Ersthelfer
[Firmenlogo] Ersthelfer-Tabelle (Vordruck) Abschnitt
5.3
5.3.2-a 11/2005
BG Chemie Wegweiser Sicherheit und Gesundheitsschutz
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Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"
§ 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b. in sonstigen Betrieben 10 %.
Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden. (2) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenos-senschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Die Vor-aussetzungen für die Ermächtigung sind in der Anlage 3 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift gere-gelt. (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Ist nach Art des Betriebes, insbesondere auf Grund des Umganges mit Gefahrstoffen, damit zu rechnen, dass bei Unfällen Maßnahmen erforderlich werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbildung zum Ersthelfer gemäß Absatz 2 sind, hat der Unternehmer für die erforderliche zusätzli-che Aus- und Fortbildung zu sorgen.
Hinweise:
Von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigte Stellen sind z.B. der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) oder den Malteser-Hilfsdienst (MHD) oder anerkannte betriebliche Stellen.
Die Ausbildung erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Gegenstand der Ausbildung sind die mit den Berufsgenossenschaften abgestimmten Ausbildungsinhalte. Die Aus-bildung enthält die Herz-Lungen-Wiederbelebung in der 1-Helfer-Methode.
Die Unterweisung in den Sofortmaßnahmen am Unfallort nach § 8a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), d.h. in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen, reicht als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht aus.
Die Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an einem vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training. Soweit die Fortbildung in der Form einer ständigen Schulung erfolgt, muss sie mindestens das gleiche Ergebnis wie das Erste-Hilfe-Training erreichen. Der Ersthelfer kann in dem genannten Zeitraum auch erneut an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilnehmen.
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Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 17
Regelungen + KVP Managementsystem
Sicherheit und
Gesundheitsschutz
integrieren
Führungs-
elemente
Aufbau-
organisation
Ablauf-
organisation
Wettbewerbs-bedingungenwerdenoptimiert
gesetzlichgefordert
Arbeitsschutzelemente
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 18
Offensive Mittelstand
Kernpartner als Leitung und Koordinatoren
Unternehmertag BG RCI
Bad Kissingen, 25.10.2011
Stefan Reichart
„Gut organisiert im Arbeitsschutz“
S. ReichartUnternehmertag 25.10.2011 Seite 19
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Stefan Reichart
Branchenprävention Chemische Industrie
Präventionsbereich Nürnberg
Tel.: 0911 / 6899-358
Fax: 0911 / 6899-300
E-Mail: [email protected]
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