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Nachlese und Beantwortungen
11. März 2015
im Rathaus Charlottenburg
Bürgersaal
16.00 bis 18.00
Das Bezirksamtskollegium hatte sich darauf verständigt, die Beantwortungen dem
Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann und dem stellv. Bezirksbürgermeister und StR für Soziales
und Gesundheit, Carsten Engelmann, zu übertragen. Die anderen Ressortkollegen arbeiteten ihnen
schriftlich zu.
Präsidium
F. W.Scharck, Vorsteher der BVV Charlottenburg a.D. Sitzungsleiter
Jens Friedrich, Vorsitzender Seniorenvertretung CW
Klaus-Dieter Horch, stellv. Vorsitzender Seniorenvertretung CW
Hildegard Scobel, Schriftführerin
Dem Bezirksamt sei gedankt, für die zur Verfügung gestellten schriftlichen Beantwortungen. Dies
erleichterte die Erstellung dieser Nachlese.
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1. Begrüßung
Die Sitzung der 7. Senioren Bezirksversammlung (Senioren-BV) wurde eröffnet durch den
Vorsitzenden der Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf, Jens Friedrich.
Mit Zustimmung der Teilnehmer wurde auf eine Einzelbegrüßung der zahlreichen Vertreter aus
Politik, Verbänden und Institutionen aufgrund des gesetzten Zeitrahmens von 2 Stunden, verzichtet.
1.1.
Bezirksbügermeister Reinhard Naumann hob in seinen Grußworten den beispielhaften bezirklichen
Umgang mit den Flüchtlingen hervor. Eine vorbildliche Willkommenskultur hat sich entwickelt.
2. Sitzung
Herr Friedrich W. Scharck übernahm die Sitzungsleitung und erklärte das Prozedere:
Der Antragsteller kann vor der Beantwortung seine Frage zusätzlich ergänzen bzw. Erläuterungen
abgeben.
Nach der Beantwortung können noch 2 Nachfragen gestellt werden, Vorrang hat der Antragsteller.
Die Tagesordnung wird in der vorgesehenen Reihenfolge abgearbeitet
Horsch Scharck Friedrich StR Engelmann, BzBm Naumann
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Joachim Dannert
Zustand der Straßennamenschilder im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist festzustellen, dass Schilder mit Straßennamen
zunehmend kaum noch lesbar oder gar schon unleserlich sind. Dieses Phänomen ist in allen
Ortsteilen des Bezirks festzustellen. Der Zustand vieler Straßennamenschilder in
Charlottenburg-Wilmersdorf war im Jahr 2014 auch Thema im Ausschuss für Eingaben und
Beschwerden.
Folgende Fragen ergeben sich an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf:
1. Was unternimmt das Bezirksamt, um Straßennamenschilder zu pflegen bzw. zu erneuern, damit eine leichte Auffindbarkeit von Straßen - und die damit verbundene Sicherheit für die Anwohner/-innen - gewährleistet wird?
2. Welcher Aufwand ist notwendig, um die Straßennamenschilder zu pflegen und ggf. zu erneuern?
3. Wann ist damit zu rechnen, dass die Straßennamenschilder im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf - zumindest nahezu alle - hinreichend in Ordnung sein werden? Welche Planungen hat das Bezirksamt dazu vorgenommen?
BEANTWORTUNG
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Dr. Krüger
Antrag zur Senioren-Bezirksversammlung am 11.3.2015
Die Erinnerungsskulptur des israelischen Bildhauers Igael Tumarkin an Rosa
Luxemburg mutiert zum Schandfleck
Die Eisen Skulptur auf der Mittelinsel Spichernstrasse/ Bundesallee war bereits Gegenstand
eines Antrages in der Senioren BVV 2013.
Sie gedenkt an Rosa Luxemburg und trägt den Namen "von der dicken Berta zur roten
Rosa". Gleichzeitig will Igael Tumarkin auf den Zusammenhang von Krieg und Revolution
hinweisen, und er wollte Rosa Luxemburg ein Denkmal setzen, die den Militarismus im
Kaiserreich bekämpfte.
Und im Internet kann man nachlesen, dass Bürgermeister Naumann (SPD) bei seinem
Kiezspaziergang am 10.5.2014 diesen Platz auch den Mitwandernden erläuterte.
Auch dies ist ein Teil unserer deutschen Geschichte.
Umso unverständlicher ist es, dass die Skulptur noch immer nicht instand gesetzt und
keinerlei informative Beschilderung aufgestellt ist. Nach dem Kiezspaziergang kann es dem
Bürgermeister doch eigentlich nur noch peinlich sein.
Daher wird das Bezirksamt erneut aufgefordert, die Instandsetzung zu veranlassen, um
somit seinen Willen zu bekunden, sich um Kultur im Straßenraum zu kümmern.
Sollte dies aus fehlenden bezirklichen Mitteln nicht machbar sein, dann wird erwartet, dass
der Bezirk einen öffentlichen Aufruf zum Sponsoring dieser Maßnahme erlässt bzw. sich
möglicherweise auch mit der Jüdischen Gemeinde in Verbindung setzt.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Skulptur nun nicht nur angerostet sondern auch mit
Graffiti beschmiert ist.
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BEANTWORTUNG
Folgemaßnahmen/ Veranlassungen
Antrag der BVV Fraktionen Linke/Piraten DS 1120/4 in den Ausschuss Kultur
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Wilfried Jacobi 3
Anfrage:
Bebauung der ehem. Kolonie Württemberg
Ich frage das BA:
Der geforderte Durchgang von der Düsseldorfer Str. zum Olivaer Platz ist blockiert. Ergibt sich die Duldung aus einer Kompensation, wenn ja, welcher?
Begründung:
Das Thema beschäftigte die BVV längere Zeit. Debatten wurden kontrovers geführt. Die Frage war, Grün zu erhalten und gleichzeitig neuen Wohnraum zu schaffen.
Am Ende stimmte die BVV mehrheitlich einem Kompromiss zu.
Bei der Bebauung muss ein direkter, fünf Meter breiter, begrünter Durchgang vom Grundstück Düsseldorfer Str. 80, über die Grundstücke Württembergische Str. 40 bis 48, das Grundstück Olivaer Platz 6 und 6a, als Durchgang zum Olivaer Platz angelegt werden.
Der Bauherr ignorierte den verpflichtenden Beschluss der BVV. Eine Sperre an der Grundstücksgrenze Olivaer Platz 6 und 6a blockiert den freien Zugang zum Platz.
Nicht genug, am Eingang zum Grundstück Düsseldorfer Str. 80 hängt ein großes Schild „Kein direkter Durchgang zum Olivaer Platz möglich“.
BEANTWORTUNG Die vertraglich vereinbarte Durchwegung auf dem Grundstück der ehemaligen Kolonie Württemberg wurde umgesetzt. Die Blockade findet auf dem bereits seit langem bebauten Grundstück Olivaer Platz 6 A statt, das einen anderen Eigentümer hat. StadtL
Folgemaßnahmen/ Veranlassungen
Seniorenvertretung Weiterleitung an Fraktionen:
Antwort sehr unbefriedigend, auch ein anderer
Eigentümer hat sich an Vereinbarungen zu
halten.
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Jens Friedrich
Seniorenvertretung
Anfrage zur Senioren-BV 2015 am 11.3.2015
Pangea Haus und Nachbarschaftszentrum am Lietzensee
Die Senioren betrachten mit Sorge das Auslaufen von Fördermitteln für Betreiber von
Einrichtungen, die Dienste für die Bürger anbieten und das nicht transparente Handeln des
Bezirksamtes hierzu.
Andererseits sollen aber bewährte Anbieter wie beim Pangea Haus verdrängt werden, weil
man plante dort ein Nachbarschaftszentrum einzurichten.
1)Was sind die Kriterien für die Umwidmung bzw. Einrichtung eines
Nachbarschaftszentrums?
2)Sollte ein Nachbarschaftszentrum nicht dort eingerichtet werden, wo es soziale Probleme
gibt?
3)Wenn ja, wieso wird (wurde) ausgerechnet am Nikolsburger Platz dieses
Nachbarschaftszentrum angedacht? Und kann bitte erklärt werden, warum in einem gut
betuchten bürgerlichen Bereich dieses notwendig zu sein schien?
4)Wer ist(war) Initiator dieser Idee?
5) Hatte man im Vorfeld mit den derzeitigen Mietern, mit ihren vielfältigen kulturellen
Angeboten, gesprochen und wie waren deren Reaktionen?
6) in welcher Weise kümmert sich der Bezirk um die Fortführung des ebenfalls infrage
stehenden Nachbarschaftszentrums am Lietzensee
7) gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf eine Sozialraumorientierte Planungskoordination
(SPK), die sich die Situationen in "Kleinräumen" ansieht, um somit ein Bezirksprofil zu
erstellen und auch die Entwicklungsperspektiven z.B. alle 2 Jahre für einen Teilraum
fortschreibt.
BEANTWORTUNG
Im Pangea Haus hat der Beirat eine Übernahme durch DIVAN abgelehnt.
DIVAN ist anerkannter Träger und hätte die Zuwendung vom Senat erhalten.
Das Nachbarschaftshaus wird als Projekt geführt, der Zuwendungsvertrag endet am 30.6.15, evtl.
neuer Träger
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Dr. M.Roeder
Antrag zur Senioren-BV 2015
NS-Zwangsarbeiterlager in Berlin-Wilmersdorf: Erinnerung wachhalten!
Während des Zweiten Weltkrieges gab es auch in den Bezirken Wilmersdorf und Charlottenburg eine Vielzahl von Zwangsarbeiterlagern -- insgesamt 64 mit 7.000 Insassen. Eines davon war das Zwangsarbeiterlager des Bezirksamts Wilmersdorf in der Wilhelmsaue 40. Das Bezirksamt wird aufgefordert, seiner Zwangsarbeiter durch eine Plakette am Haus Wilhelmsaue 40 zu gedenken. Detaillierte Informationen finden Sie auf http://blog.klausenerplatz-
kiez.de/archive/2015/01/20/zwangsarbeiterlager_in_wilmers. Dank für die Unterstützung
durch das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit der Stiftung Topographie des Terrors
(Frau Uta Fröhlich), das Archiv des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf und das
Landesarchiv Berlin
BEANTWORTUNG
Folgemaßnahmen/ Veranlassungen
Seniorenvertretung Schreiben an Gedenktafelkommision
v.17.3.2015
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Hannelore Jaschke 6
Anfrage zur Senioren-BV 2015 am 11.3.2015
Schöler-Schlößchen, ältestes Gebäude in Wilmersdorf
Kulturstandort an der Wilhelmsaue
Die Senioren betrachten mit Sorge den langen ungenutzten Zustand des Gebäudes.
Ich frage das Bezirksamt:
1) wie ist der aktuelle Stand der Nutzungsplanung?
2)dankenswerterweise gab es zwar eine Informationsveranstaltung für die Anwohner, gab
es darüber hinaus aber weiterführende Gespräche, um deren Meinungen und Vorschläge zu
erfragen und sie somit in die zukünftige Nutzungsplanung mit einzubeziehen?
3) werden auch Verbände oder die nahegelegene Kirchengemeinde in die Planungen mit
eingebunden?
4) sind auch Angebote für Senioren und Seniorinnen mit in die Konzeption aufgenommen
worden?
wenn ja, welche?
6) welche Abteilung (en) ist (sind) im Bezirksamt für die Konzeptionsentwicklung zuständig?
BEANTWORTUNG
Erst wenn Mittel der Klassenlotterie zur Verfügung stehen, kann das Konzept unter Einbeziehung der
Bürger erstellt werden.
Man könne sich eine unterschiedliche Nutzung für Kinder und Senioren vorstellen. Die Einrichtung
eines Trausaals wäre möglich. Ein Cafe könnte integriert werden, eine Nutzung in Verbindung mit dre
Aue-Kirche oder anderen Nutzern wäre zu überlegen.
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Wilfried Jacobi
Anfrage:
Die „Gelben Engel“ des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VVB)
Ich frage das BA:
Was unternimmt das BA, um über den Rat der Bürgermeister den Begleitservice des VVB, die Gelben Engel, in voller Personalstärke als feste Institution zu erhalten
Begründung:
Der erfolgreiche Begleitservice muss noch erweitert werden. Die Helfer haben sich seit 2008 in mehr als 80.000 Einsätzen bewährt. Ihre Hilfe gilt nicht nur Bürgern, die in der Mobilität eingeschränkt sind, sondern auch Bürgern, die wegen ihrer Sehschwäche auf Hilfe angewiesen sind. Nebenbei dienen die Gelben Engel Touristen und Berlinern als Scouts und Hobbyfremdenführer, sie empfehlen, beraten und helfen bei Planungen. Weil unsere Stadt an Attraktivitäten zunimmt, erhöht sich auch die Zahl der Berlin-Besucher, denen dieser Service auch zugutekommt.
Die Politik ist gefragt und muss diese Dienstleistung als ständige Einrichtung etablieren.
BEANTWORTUNG
Der Begleitservice des VBB ist ebenso wie alle anderen Mobilitätshilfsdienste in unserem Bezirk und in der gesamten Stadt eine wichtige und sehr sinnvolle Sache. Gleichzeitig wissen Sie, dass alle diese Dienste nicht aus den Mitteln des Landes Berlin finanziert werden, sondern immer nur über Beschäftigungsmaßnahmen der Jobcenter und damit hauptsächlich aus Bundesmitteln kommen. Das Land Berlin leistet teilweise aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds eine kleine Kofinanzierung. In manchen Programmen gibt es auch eine kleine Zuwendung für Regiestellen.
Solange dies so ist, können wir leider nie von einer „festen Institution“ ausgehen. Alle Mittel in den Eingliederungstiteln der Jobcenter werden jährlich von der Bundesregierung neu verteilt und die Kriterien für eine Verwendung dieser Mittel für Beschäftigungsmaßnahmen werden jedes Jahr verändert und neu formuliert. Weder als Bezirksamt, noch als Land Berlin haben wir die finanziellen Möglichkeiten, einen Begleitdienst dauerhaft allein zu finanzieren.
Gleichzeitig ist es aber so, dass der Begleitdienst des VBB auch auf der Landesebene als sehr wichtig und richtig angesehen wird. Deshalb wurde dort zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit verabredet, dass unser Jobcenter speziell für den VBB Begleitservice insgesamt 8 Stellen im Rahmen von FAV mit einer Kofinanzierung des Landes einrichten wird. Vier haben bereits am 1.2. begonnen und vier starten zum 1.5.2015.
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Ilona Falkowski 8 Zahngold des Toten bei der Einäscherung Besitzverhältnisse?
Was passiert mit dem Zahngold nach der Verbrennung eines Toten?
Gibt es hierüber bestimmte Regelungen, die noch zu Lebzeiten zu berücksichtigen sind?
Sind die Auslegungen zu möglichen Besitzverhältnissen unterschiedlich in den Bundesländern?
BEANTWORTUNG
Zunächst möchte ich mich für Ihre Frage bedanken. Es ist eine sehr interessante Frage und ich muss gestehen ich habe bei der Recherche dazu neue Erkenntnisse gewonnen: hier also zunächst noch einmal die Frage
1. Was passiert mit dem Zahngold nach der Verbrennung eines Toten? 2. Gibt es hierüber bestimmte Regelungen, die noch zu Lebzeiten zu
berücksichtigen sind?
3. Sind die Auslegungen zu möglichen Besitzverhältnissen unterschiedlich in den Bundesländern?
Zu Frage 1:
Eine Rückfrage bei den Krematorien in Berlin hat ergeben, dass dort bei der Verbrennung eines Leichnams alle Bestandteile in die Urne gegeben werden. Zahngold ist nach einer Verbrennung nach Auskunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in aller Regel nicht mehr zu erkennen und wird in keinem Falle entnommen. Anders verhält es sich nur bei Metallprothesen aus Edelmetallen, die bei einer Einäscherung nicht schmelzen. Die Krematorien in Berlin haben deshalb in das Auftragsformular zur Einäscherung das die Grundlage für jede Verbrennung ist folgenden Passus aufgenommen:
Hiermit erkläre ich als Totenfürsorgeberechtigter: „Ich verzichte auf mein Aneignungsrecht am etwaigen bei der Kremation verbleibenden Edelmetallen, die grundsätzlich Bestandteil der Asche werden. Für den Fall, dass Edelmetalle (zum Beispiel Implantate) nicht in die Urne passen, stimme ich einer etwaigen umweltgerechten Verwertung durch das beauftragte Krematorium zu.“ Edelmetalle, die anderweitig verwertet werden sollen, müssen nach Auskunft der Krematorien zwingend vor der Einäscherung dem Leichnam entnommen werden. Dies erfolgt in keinem Falle durch das Krematorium, sondern ein entsprechender Auftrag muss durch die Totenfürsorgeberechtigten oder das Bestattungsunternehmen beauftragt werden, bevor der Leichnam in das Krematorium gebracht wird.
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Zu Frage 2:
Aus der Antwort zu Frage 1 ergibt es sich, dass jeder zu Lebzeiten eine Festlegung treffen muss, falls er eine andere Verwertung von Zahngold, Implantaten oder Prothesen wünscht. Auch Angehörige können nach dem Tod eine entsprechende Verfügung treffen.
Zu Frage 3:
Das Thema ist insgesamt durch den Gesetzgeber auf Landes oder Bundesebene noch nicht abschließend geregelt, weil ein Leichnam nach unserem Rechtsverständnis weder eine „Person“ noch eine „Sache“ darstellt. Daher kommt der etwas sperrige Begriff der „Herrenlosigkeit“ für einen Leichnam. Daraus kann sich dann die Frage ergeben, wem ein Leichnam gehört. In Hamburg hat es in diesem Zusammenhang im Jahr 2014 eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gegeben, das einen Mitarbeiter eines Krematorium dazu verpflichtet Zahngold aus Kremierungsrückständen seinem Arbeitgeber zur Verwertung zu übergeben. Ich bin kein Spezialist für diese rechtlich sehr komplizierte Materie.
Mir persönlich wäre es ehrlich gesprochen ziemlich gleichgültig, was nach meinem Tod mit den Metallgegenständen in meinem Körper passiert. Wenn dieses Thema für Sie persönlich aber wichtig ist, wäre mein praktischer Vorschlag: Treffen Sie zu Lebzeiten entsprechende Verfügungen zur Verwertung von Edelmetallen in Ihrem Körper. Dann werden diese Ihrem Körper entnommen werden bevor er verbrannt wird.
Folgemaßnahmen/ Veranlassungen
Seniorenvertretung Inhaltliche Aufbereitung für Info im
Seniorenprogramm bzw. Merkblatt
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Eva Rüßkamp 9 U-Bahn zwischen Uhlandstr und Halensee
Kreuzungpunkt Adenauerplatz
Auf einem der Kiezspaziergänge von Bürgermeister Reinhard Naumann, die von den
Bürgern sehr geschätzt werden und sich eines großen Zuspruchs erfreuen, spazierte man
auch über den Adenauerplatz.Und die Teilnehmer waren erstaunt zu hören, dass der U-
Bahnhof Adenauerplatz als Kreuzungspunkt angedacht war mit der früheren Überlegung
einer möglicherweisen Verlängerung der U-Bahnstrecke von der Uhlandstr über den
Adenauerplatz bis nach Halensee. Entsprechende Teiltunnelröhren bestehen.Macht es in
der heutigen Zeit nicht Sinn diesen Weiterführungsgedanken aufzugreifen?Dies würde zu
einer Entlastung des Verkehrs auf dem Ku`damm führen.
Das Buslinienkonzept könnte kosteneinparend neu berechnet werden.
Die Attraktivität des Endbereiches Halensee könnte dadurch erhöht werden.
Der Ku`damm gewinnt dadurch in seiner gesamten Länge eine größere Anziehung,
und man würde eine neue Nord-Süd Verbindung im Bezirk schaffen.Das Bezirksamt
wird gebeten, die entsprechenden Stellen für dieses Thema zu erwärmen, wobei der
Bezirksbürgermeister, auch verantwortlich im Bezirk für die Wirtschaftsentwicklung,
dieses zur Chefsache machen sollte.
BEANTWORTUNG
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Dr. Zeitner 10
Anfrage zur Senioren-BVV 2015
Badequalität der Badeseen Begriffswirrwarr?
Fäkalienentsorgung von Reisebussen
A) Fährt man an einen Badesee, so wird man unter Umständen mit den unterschiedlichsten
"Verbots"-schildern konfrontiert.
1. Wie oft werden die Seen im Bezirk auf Badequalität untersucht und nach welchen
Kriterien geschieht dies?
2. was bedeuten die Schilder:
a. Baden erlaubt?
b. Baden auf eigene Gefahr?
c. Baden verboten
d. Baden nicht erlaubt
gibt es weitere und. welche Haftungsansprüche lassen sich ggf daraus ableiten?
B) Der Bezirksverordnete Herr Prejawa hat im Januar in dankenswerter Weise auf eine
Fäkalienschweinerei aufmerksam gemacht (Reisebusse entsorgen ihre Fäkalien über die
Gullis im Parkbereich AVUS)
1. Gelangten diese Einläufe in das dem Halensee vorgeschaltete und für die
Straßenabwässer vorgesehene "Rückhaltebecken" und dann doch noch in den
Halensee
2. Sind aufgrund dieser Sachlage zusätzliche Proben im Halensee-See gezogen
worden und wie ist die in 2015 zu erwartende Badesituation im Halensee-See?
Beantwortung der Anfrage Nr. 10 von Hr. Dr. Zeitner
(Senioren- Bezirksversammlung am 11.03.2015)
BEANTWORTUNG Zu A 1)
Die auf der Badestellenkarte für Berlin ausgewiesenen Bäder und Badestellen werden
regelmäßig hinsichtlich der Badegewässerqualität vom 15. Mai bis 15. September
(Badesaison) eines jeden Jahres in 14tägigen Abständen entsprechend einer von der
Europäischen Union (EU) erlassenen Richtlinie über die Qualität der Badegewässer sowie
der Berliner Badegewässerverordnung überwacht. Darüber hinaus werden aus
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Vorsorgegründen weitere Gewässer z.B. im Rahmen des Gewässerschutzes vierwöchentlich
beprobt.
Das bedeutet für die Praxis, dass entsprechende Verhaltensempfehlungen oder gar
Badeverbote ausgesprochen werden, sobald bestimmte Anforderungen der EU-
Badegewässerrichtlinie nicht eingehalten werden.
Kommt es im Rahmen der 14tägigen Badegewässerüberwachung zu einer Überschreitung
von Grenzwerten, wird sofort eine weitere Wasserprobe entnommen. Bestätigt diese
Untersuchung die Grenzwertüberschreitung, dann wird unter Berücksichtigung der
Empfehlungen der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission beim Umweltbundesamt
ein Abraten vom Baden oder ein Badeverbot ausgesprochen. Diese Empfehlung und das
Badeverbot werden erst dann wieder aufgehoben, wenn nachfolgende
Kontrolluntersuchungen gezeigt haben, dass sich die Gewässersituation deutlich gebessert
hat und wieder den Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht.
Zu A 2)
Die Beurteilung der aktuellen Badegewässerqualität erfolgt anhand der
Untersuchungsergebnisse mit Hilfe einer farbig hinterlegten Aussage, dem sogenannten
Ampel- System:
Grün - Zum Baden geeignet/ Baden erlaubt:
Diese Bezeichnung wird verwendet, wenn kein Hinweis einer fäkalen Belastung unter
Berücksichtigung der Angaben im Badegewässerprofil vorliegt und keine mikrobiologischen
Belastungen gemessen wurden, die die festgelegten Grenzwerte der
Badegewässerverordnung überschreiten. Der Begriff „Baden erlaubt“ ist somit ein Synonym
für „Zum Baden geeignet“.
Gelb - Vom Baden wird abgeraten/ Baden auf eigene Gefahr
Dieser Begriff wird verwendet, wenn ereignisbezogene fäkale Belastungen unter
Berücksichtigung der Angaben im Badegewässerprofil (zum Beispiel Notauslässe) vorliegen
und Belastungen bei einer Anzahl von bestimmten mikrobiologischen Parametern vorliegen,
die jedoch nicht so hoch sind, dass ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Der Begriff
„Baden auf eigene Gefahr“ ist ein Synonym für „vom Baden wird abgeraten“.
Rot – Badeverbot/ Baden verboten/ Baden nicht erlaubt
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn fäkale Belastungen des Badegewässers
vorliegen, die eine gesundheitliche Gefahr hervorrufen können, sowie aus anderen
hygienischen Gründen (Gefahrenabwehr). Hierbei sind die Begriffe „Badeverbot/ Baden
verboten/ Baden nicht erlaubt“ mit gleichem Aussageinhalt.
Zu haftungsrechtlichen Ansprüchen kann ich mich nicht äußern.
Folgemaßnahmen/ Veranlassungen
Seniorenvertretung Inhaltliche Aufbereitung für Info im
Seniorenprogramm bzw. Merkblatt
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Ingrid Hoffmann
Anfragen
1)Zebrastreifen Soorstr.
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob zur Straßenüberquerung des Kaiserdamms über
die Soorstr. die Einrichtung eines Zebrastreifens ermöglicht werden kann.
Begründung:
Durch die auf der anderen Seite der Soorstr. gelegene Post gibt es einen stärkeres
Fußgängeraufkommen . Die nächsten Ampel befinden sich am Theodor Heuss Platz und der
Königin-Elisabeth Straße
2) Gefährlicher Abbiegeverkehr für Autofahrer
Auf der Königin-Elisabeth Straße kann man vom Kaiserdamm kommend hinter der
Fredericastraße links abbiegen, um auf das gegenüberliegende Grundstück des
Supermarktes und weiterer Geschäfte zu kommen.
Dieses Abbiegen ist äußerst gefährlich, da dem Autofahrer durch die geparkten Autos am
Mittelstreifen der Blick in den entgegenkommenden Verkehr versperrt ist. Er muss quasi mit
dem vorderen Teil seines Fahrzeuges in den fließenden Verkehr reinfahren.
BEANTWORTUNG
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Folgemaßnahmen/ Veranlassungen
Seniorenvertretung Weiterleitung an Fraktionen m.d.B. dies zu
bewerten. Verkehrsunfälle ohne
Personenschaden werden nicht als Gefahr
betrachtet !?!?
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Joachim Neu 12
Antrag zur Seniorenbezirksversammlung am 11. März 2015;
Grünflächenausstattung des Bezirks
Die Seniorenbezirksversammlung möge beschließen:
Die Seniorenbezirksversammlung ersucht die Bezirksverordnetenversammlung, dem
Bezirksamt aufzugeben, jede Gelegenheit zu nutzen, die Grünflächen-ausstattung des
Bezirks zu erhalten und zu mehren. Dies gilt insbesondere für Park- und
Kleingartenanlagen.
Begründung:
Der Stadtraum ist – insbesondere im Innenbereich einer Großstadt – stark verdichtet.
Dem Ausgleich dieser einengenden Verdichtung dienen insbesondere wohnungsnahe
Grünanlagen.
Zu diesen Grünanlagen zählen vornehmlich Park- und Kleingartenanlagen. Als
wohnungsnah gilt eine Anlage, die von den Anwohnern zu Fuß innerhalb von 5 bis 10
Minuten erreichbar ist und die nicht weiter als 500 m von der Wohnung entfernt ist.
Diese Kriterien folgen dem Aspekt, dass
- das Grün für Kinder sowie ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen
und Bürger erreichbar bleibt und
- es Berufstätigen ermöglicht wird, die Grünanlage nach Feierabend unter zumutbarem
Zeitaufwand zu erreichen.
Als Richtgröße sollen pro Anwohner 6 m² wohnungsnaher Freifläche verfügbar sein.
Dieser Wert wird berlinweit deutlich unterschritten. Bezirksbezogen sind die Defizite am
gravierendsten in Tempelhof-Schöneberg und in Charlottenburg Wilmersdorf; hier
werden lediglich 61% bzw. 63 % des Plansolls erreicht (Stand 2013).
Aus den dargelegten Umständen folgen Notwendigkeit und Dringlichkeit des Petitums.
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Joachim Neu
Anfrage zur Senioren-BV
Ich frage den Bürgermeister
Warum wurde -im Unterschied zu der weiteren Werbung auf der BA Website - der Bürgerhaushalt eingestellt ? Warum wurden innerhalb von zwei Jahren keine Alternativen entwickelt ? (Bsp.Sozialraumversammlungen) Warum werden Ideen aus anderen Bezirken (Lichtenberg,Tempelhof) - hier am Beispiel Spandau - nicht aufgenommen ? http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-spandau/spandau/artikel/59552-buergerbeteiligung-noch-bis-maerz/ Warum werden die von der Zählgemeinschaft anvisierten Versprechungen nicht eingehalten ?
"BÜRGERINNENBETEILIGUNG, KIEZKONFERENZEN
SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehen eine frühzeitige und verbindliche Beteiligung der
Bürger/-innen an den Entscheidungen im Bezirk als besonders wichtige Aufgabe für die neue
Wahlperiode an. Die in den letzten fünf Jahren durchgeführten Kiezkonferenzen zum
Bürgerhaushalt waren ein guter Ansatz, um neue Beteiligungsformen zu erproben und die
Bürger/-innen mit ihren Anregungen und
Wünschen in den politischen Entscheidungsprozess einzubinden. Um auf unserer bisherigen
Arbeit aufzubauen, wollen wir hierzu das Angebot von eOpinio zur Einrichtung einer
Beteiligungsplattform für alle Charlottenburg-Wilmersdorfer/-innen nutzen, um ein
niedrigschwelliges und für eine hohe Interessent/-innenzahl attraktives Beteiligungsangebot
zu etablieren. Die hierfür notwendigen einmaligen Einr
ichtungskosten werden die Zählgemeinschaftspartner im Haushaltsplan
2012/2013absichern. Mittelfristig wollen wir den bezirklichen Internetauftritt um ein
Informations- und Beteiligungsangebot zu bezirklichen Bauvorhaben erweitern. Den
unmittelbaren Kontakt von engagierter Bürgerschaft und Bezirkspolitik, wie er auf den
Kiezkonferenzen stattfand, wollen wir in Zukunft intensivieren. Dazu soll im Rahmen einer
interfraktionellen Projektgruppe mit dem Bezirksbürgermeister die zukünftige räumliche wie
inhaltliche Ausrichtung der Konferenzen zügig beraten und beschlossen werden. Hierbei
wollen wir die bisher gewählten Kiezbeiräte aktiv einbeziehen,
um ihre Erfahrungen und ihr Engagement auch im zukünftigen Beteiligungsprozess
angemessen berücksichtigen zu können. Generell werden geeignete Maßnahmen geprüft,
um Bürger/-innen repräsentativ in die Beteiligungsprozesse
einzubinden."
Ergänzende mündliche Frage des Antragstellers:
Mitteilung auf der Webseite durch CDU und Grüne- jedoch nicht durch SPD?
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BEANTWORTUNG
BzBm Naumann ist offen für Vorschläge und Meinungsbildung. Bürgerbeteiligung ist zu
realisieren.
Herr Wittke, SPD, wird gebeten, diesen Wunsch in die Fraktion mitzunehmen.
Folgemaßnahmen/ Veranlassungen
Seniorenvertretung Weiterleitung an SPD
Joachim Neu
Anfrage zur Senioren-BV
Bahnhof Charlottenburg-
Halt des RE2 und zu verbessernde Umsteigebedingungen Der Bahnhof Charlottenburg hat - durch die Ausweitung der Arbeits- wie Freizeitverbindungen ins Brandenburger Umland - einen enormen Anstieg der Fahrgastzahlen erfahren. Dennoch halten nicht alle Regionalzüge - z.B. nicht der RE 2 ( Cottbus-Wismar)) Außerdem gestaltet sich die Umsteigesituation zwischen Regional- und S-Bahn für Rad-, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen- generell für alle älteren und behinderten ÖPNV Nutzer - als "prekär", da keine Aufzüge und Rolltreppen zur S-Bahn im Hauptgebäude vorhanden sind.(Obwohl sich ein Altenheim dem Bahnhof anschließt.) Was unternimmt das BA zur Verbesserung der Umsteige- und Fahrbedingungen, wo erst neulich der Bürgermeister die Barrierefreiheit der bezirklichen Verkehrsbeziehungen am Bahnhof Chlbg gelobt hat ? "
BEANTWORTUNG
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Die Senioren Bezirksversammlung wird gebeten, nachfolgendes Thema an die
politischen Parteien im Bezirk zur Bewertung und Problemlösung weiterzuleiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse hatte ich einer Pressemitteilung der Seniorenvertretung entnommen,
wie sie sich gegen den Warmbadezuschlag ausgesprochen hatte. Ich bitte nun ein
ständiges Ärgernis, nicht nur für Senioren, auf die Tagesordnung zu setzen.
Ich spreche hier sicherlich nicht alleine, sondern für eine Vielzahl von Senioren, die
täglich zum Frühschwimmen das Stadtbad Charlottenburg (Neue Halle) der Berliner
Bäder Betriebe (BBB) besuchen. Viele Besucher haben es bereits aufgegeben sich
über die dilettantische Unternehmensführung der BBB zu äußern. Hinsichtlich der
unfach-männischen und kundenunfreundlichen Vorgehensweise der BBB trifft es
nicht nur auf das Bad in der Krumme Straße zu, sondern auch auf das Freibad im
Olympia-Stadion und das Bad auf dem Olympia-Gelände (Nutzer: der Verein
Spandau 04). Im Einzelnen geht es um folgende Sachverhalte:
das Hallenbad auf dem Olympia.Gelände wird seit dem Frühjahr 2014 saniert
und sollte bis zum Beginn der Wintersaison im Oktober 2014 fertig gestellt
sein. Das Bad ist biet heute nicht geöffnet.
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mit einer gewissen Regelmäßigkeit wird seit Jahren die Eröffnung des
Sommerbade Olympia-Stadion verzögert. Gründe sind plötzliche abgefallene
Fliesen oder defekte Wasseraufbereitungsanlagen. Dies stellt man kurz vor
den Eröffnungsterminen Ende April jeden Jahres fest.
das Stadtbad Charlottenburg (Neue Halle) wird während der Weihnachtsferien
vom 22.12.2014 bis 4.1.2015 geschlossen. Eine Zeit, in der Familien einmal
ruhig schwimmen gehen könnten. Als „Ersatz“ wird die alte Halle (hier ist
sportliches Schwimmen auf Grund des kleinen und flachen Beckens
unmöglich!) und das Stadtbad Wilmersdorf I angeboten. Eine Wiedereröffnung
des Stadtbades wird über drei Termine im Januar 2015 angekündigt. Ende
Januar 2015 stellt man eine Wiedereröffnung nicht mehr in Aussicht. Das Bad
bleibt wegen eines „theoretischen Legionellenbefalls“ in Abstimmung mit dem
Gesundheitsamt geschlossen. Ist das Wirklich der wahre Grund oder Ergebnis
mangelhafter Personalplanung?
für das Kombibad Spandau Süd, eine Alternative für die Bewohner in Neu-
Westend, benötigt man eine Sanierungszeit von vier (!) Jahren seit Oktober
2010 bis zur Eröffnung am 5.1.2015. Elf Millionen Euro wurden verbaut. Für
die Sauna und das Außenbecken hat es nicht mehr gereicht; die Sauna bleibt
bis auf weiteres geschlossen. Von der plötzlichen Wiedereröffnung waren
sogar die Uhren beeindruckt: Diese blieben vor Schreck auf 12 Uhr stehen!
mit einer kräftigen Preiserhöhung im Mai 2013 und Januar 2014 um nahezu
50% (!) für den Frühschwimmertarif waren Hoffnungen bei den Nutzern
verbunden, dass sich an der Servicequalität bei den BBB etwas ändern
könnte. Auch € 50 Millionen Zuschüsse vom land Berlin scheinen nicht zu
reichen, eine angemessenen und auf die Bedürfnisse der Menschen
zugeschnittenen Badebetrieb durchzuführen.
das nun seit Anfang 2014 ausstehende und nun für Ende januar 2015 von der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport angekündigte Bäderkonzept liegt
immer noch nicht vor.
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Charlottenburg benötigt funktionierende Hallenbäder und insgesamt
funktionierende Bäder! 300.000 Einwohner Charlottenburgs haben ein Recht
auf eine vernünftige Daseinsvorsorge. Die BVV Charlottenburg wird
aufgefordert sich für ein Hallenschwimmbad neben dem Freibad Olympia-
Stadion einzusetzen. Daneben muss die abwegige Idee der BBB, einen
Umbau zu Spaß- und Eventbädern vorzunehmen und zu forcieren, umgehend
gestoppt werden.
Inwiefern die Aufsicht der BBB durch die Sentasverwaltung für Inneres und Sport
umfassend und effizient vorgenommen wird, kann der Unterzeichner nicht beurteilen.
Allerdings scheint es bei der Unternehmensführung und bei den
Geschäftsergebnissen der BBB angezeigt, dass sich der Rechnungshof einmal für
diese Anstalt der öffentlichen Rechts interessiert.
Ich würde mich freuen, wenn sich die Senioren-BV mit diesem Thema beschäftigen
und die politischen Parteien im Bezirk gegenüber Senatsverwaltung und BB aktiv
werden.
BEANTWORTUNG
die Berliner Bäder Betriebe haben auf Nachfrage wie folgt geantwortet:
„1. Zu den Schwimmbad-Einrichtungen auf dem Olympiagelände:
Das Olympiagelände und seine Einrichtungen stehen im Eigentum des Landes Berlin. Dies gilt auch für das Forumbad, das sich in der Betriebspflicht der BBB befindet und von einem Verein betrieben wird. Die dort durchgeführten umfangreicheren Sanierungs-maßnahmen (Erneuerung der raumtechnischen Anlagen, Sanierung von Zwischen-decken, Austausch der gesamten Fensterlagen der Fassade einschl. aller Außen-türanlagen) wurden in Verantwortung des Lands Berlin durchgeführt. Das Bad ist denkmal-geschützt. Dadurch ergaben sich besondere Anforderungen und zeitliche Verzögerungen im Bauablauf. Das Bad ist seit dem 23.02.2015 wieder geöffnet. Es handelt sich um eine Vereinsbad.Fragen der weiteren Entwicklung des Olympiageländes einschließlich eventueller Neuerrichtung von
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Sportstätten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Landes Berlin als Grundstückseigentümer.
Zur Eröffnung des Sommerbades mussten von den BBB jedes Jahr umfangreiche Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden, da auch dieses Bad sanierungsbedürftig ist. In Abhängigkeit des Umfangs der Reparaturmaßnahmen und unter Berücksichtigung der Gesamtplanung der Sommeröffnungszeiten wird jährlich der Termin der Baderöffnung festgelegt.
2. Stadtbad Charlottenburg
Das Stadtbad Charlottenburg ist seit dem 23.02.2015 wieder geöffnet. Ursache der Schließung war kein „theoretischer“, sondern tatsächlich immer wieder aufgetretenen Legionellenbefall, der sich mit den üblichen Maßnahmen nicht dauerhaft beheben ließ und dessen eigentliche Ursache (überaltertes Leitungssystem) erst nach wiederholten Beprobungen und intensiven Prüfungen festgestellt wurde. Einem erneuten Legionellenbefall wird derzeit mit einer kostenintensiven Übergangslösung (Filter an Duschen) entgegengewirkt. Eine Sanierung des 40 Jahre alten Leitungssystems erfolgt in der Sommerschließzeit.
Die Entscheidung zur Schließung von Bädern über die Weihnachtsferien wurde unter Berücksichtigung des erfahrungsgemäß geringen Besucheraufkommens getroffen. Die BBB haben ihr Angebot auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erbringen.
In den Weihnachtsferien hatten wir uns (wie auch 2013) auf eine der beiden benachbarten Schwimmhallen in der Krumme Straße konzentriert, d.h. die Öffnungszeiten in der Alten Halle ausgedehnt und dafür die Neue Halle geschlossen. In der vorhergehenden Weihnachtszeit war die Neue Halle geöffnet und die Alte Halle zu. Zusätzlich stand das Stadtbad Wilmersdorf I zur Verfügung.
3. Spandau Süd
Ja, es ist richtig, dass die Sauna im Kombibad Spandau Süd nicht wieder eröffnet werden kann, da keine Mittel für eine Sanierung zur Verfügung standen. Das ist auch für die BBB nicht befriedigend. Wir sind dennoch froh, dass nach einer sehr umfangreichen Sanierung das Bad Anfang Januar 2015 wieder geöffnet werden konnte und sich somit die Versorgungslage für die Spandauer Schulen, Vereine und Öffentlichkeit deutlich entspannt hat.
4. Seit Jahren werben die BBB für eine bessere finanzielle Ausstattung - gerade auch angesichts des trotz eines umfangreichen Bädersanierungsprogramms weiter steigenden Instandhaltungsstaus und gestiegener Kosten für den Unterhalt und Betrieb der Bäder. Die Bäder-Betriebe sind strukturell unterfinanziert. Dies hat der Vorstand im politischen Raum immer wieder adressiert.
5. Das Bäderkonzept 2025 ist vom Senat beschlossen und liegt dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vor. Es berücksichtigt die vorgenannte Problematik und sieht u. a. eine bessere finanzielle Ausstattung der BBB in den kommenden Jahren vorl.
Dass der Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unzweifelhaft ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen, bedarf eigentlich keiner ausdrücklichen Erwähnung.“
Mit freundlichen Grüßen Jantzen
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„Ich frage Herrn Stadtrat Engelmann auch in seiner Funktion als Vorstandssitzender der
Wilmersdorfer Seniorenstiftung:
Im Beschluss zur Übertragung der bezirklichen Seniorenclubs an die Wilmersdorfer Stiftung
ab Juli 2015 –DS-Nr. 1001/4 heißt es: Die Wilmersdorfer Seniorenstiftung wird für den
Betrieb der Clubs vom Bezirk eine Zuwendung für die Finanzierung von 1,5 Stellen
erhalten. Die Sachmittel und Honorare werden in der bestehenden Höhe weitergeführt.
a) Wie viele Stellen sind für die Leitung dieser 3 Clubs konkret vorgesehen? b) Wenn die Ausgaben in gleicher Weise weitergeführt werden, ist damit sicher-
gestellt, dass der Clubbetrieb in gleicher Weise fortgeführt wird, was Honorare, Raumnutzung und Teilnehmerbeiträge betrifft?
c) Welches Ergebnis hat die im 1.Quartal 2014 durchgeführte Bestandsanalyse der Angebote und Nutzung der bezirklichen Seniorenclubs?
d) Was ist unter der im Zeitplan des Bezirksamtes Abtlg. Soz für das 1.Quartal 2015 geplanten „Neupositionierung der Angebote Cunostraße“ konkret zu verstehen? Können alle Angebote der Cunostraße in der Wallotstraße weitergeführt
werden?
Gibt es Auslagerungen von Gruppen in andere Einrichtungen, wenn ja, welche?
Gehören diese Gruppen ab 1.7.15 auch zur Stiftung?
Eine schnelle Beantwortung ist für die Gruppenleitungen und Vereine wichtig, da sie ihre
Jahresplanung bereits langfristig festgelegt und inzwischen ihre Verträge mit dem
Bezirksamt zum 30.6.2015 gekündigt wurden.“
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BEANTWORTUNG
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
a) Bei Ausscheiden aller bezirklichen Mitarbeiter/innen erhält die Seniorenstiftung Mittel zur Finanzierung von 1Stelle (0,75 VZÄ) Sozialarbeit und 1Stelle (0,75 VZÄ) Altenpflege oder vergleichbarer Ausbildung für jetzt nur noch 2 Seniorenclubs (Herthastraße und Wallotstraße).
b) Die, bei der Übertragung, vorhandene Angebotspalette ist breit gestreut. Den Menschen soll weiterhin eine breit gefächerte Auswahl an kulturellen, sportlichen und wissensbildenden Anregungen zur Verfügung gestellt werden. Aufgabe der Seniorenstiftung ist es, diese Vielfalt weiterhin in Form von
Einzelveranstaltungen (Ausstellungen, Theateraufführungen, Basaren, Festen,
Informationsveranstaltungen zu Themen wie Gesundheit, Sicherheit usw.)
laufende und wiederkehrende Gruppenangebote (offen und geschlossen), wie
Sprach-, Bewegung, Musik-, Spiel- und Kreativgruppen usw. zu erhalten und weiter
zu entwickeln.
Die Angebote sind unter Einbezug der Besucherinnen und Besucher, ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Bedarfen der Zielgruppe anzupassen. Neuen
Gruppen und Interessenten soll unter Berücksichtigung der Inhalte und Zielgruppe
der Zugang ermöglicht werden.
c) Explizit wurde keine Bestandsanalyse durchgeführt, da die Clubangebote einer dauernden Evaluation durch die Koordinatorin unterliegen, die bei festgestellten Bedarfen sofort reagiert und notwendige Änderungen durchführt.
d) Es handelt sich um die Prüfung, welche Angebote der Cunostraße nach realisiertem Einzug in den neuen Standort, weitergeführt werden können. Die Kapazitäten und sonstigen Gegebenheiten in der Wallotstraße lassen die
Fortführung der Angebote des alten Clubs zu.
Umzugsbedingt haben sich einige Gruppen der Evangelischen Kirchengemeinde im
Gemeindehaus in Schmargendorf sowie bei unserem Kooperationspartner, beim
DRK Seniorenclub Schlangenbader Straße, angeschlossen.
Nach derzeitigem Sachstand, werden Gruppen, die sich einen neuen Standort
suchten, nicht von der Wilmersdorfer Seniorenstiftung betreut werden.
.
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usw.
BEANTWORTUNG Fragen werden in der Beantwortung iederholt
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Wann hat der Lenkungsausschuss zur Umsetzung der Veränderungsmaßnahmen im Bereich ehrenamtliche Betreuung/Rund um Senioren seine Arbeit aufgenommen und wie oft hat er bis jetzt getagt?
Der „Lenkungsausschuss“ findet im Rahmen von mindestens 1xmonatlich
stattfindenden Dienstbesprechungen im Bereich Seniorenbetreuung, sowie
Amtsleiterrunden, Jour fixe mit aber auch ohne Abteilungsleitung statt.
2. Welche Ergebnisse/Festlegungen liegen bis jetzt vor und wo wurden sie veröffentlicht?
3. Welchen Stand hat die Umsetzung der im Zeitplan des Fachbereichs 4 vom Januar 2014 genannten Veränderungsmaßnahmen in den Teilprojekten Ehrenamtlicher Dienst, Sportgruppen und Veranstaltungsorganisation.
Die seniorenbezogene Angebote außerhalb der bezirklichen Seniorenfreizeitstätten
(Sportangebote ausgenommen) sind in Gänze mit Ablauf 2015 weggefallen. Die
Neuorganisation des Teilprojektes „Ehrenamtlicher Dienst“ ist aufgrund des Umzuges,
der Neuorganisation einer Sondersozialkommission zur Betreuung von Flüchtlingen im
Flüchtlingswohnheim Soorstraße in Vorarbeit.
Die Sportgruppen bleiben unverändert bestehen.
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Informationen über Änderungen werden u.a. regelmäßig im Rahmen der Sitzungen der
Seniorenvertretung und des Ausschusses Soziales und Gesundheit der BVV
kommuniziert.
4. Was ist unter der im o.g. Zeitplan genannten „neuen Organisationsstruktur“ des Seniorensports ab Anfang 2015 zu verstehen? Welche Veränderungen ergeben sich für die Teilnehmer und wann wurde darüber informiert?
Die verwaltungstechnischen Abläufe (Anträge beim Sportamt oder den Berliner
Bäderbetrieben) werden unverändert durch die Seniorenbetreuung erledigt.
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Seniorensportgruppen
halten die Verbindung zu den Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern
in sonstigen Problemlagen. Einschränkungen im Seniorensport werden nicht entstehen.
5. Welche Veränderungen sind im Ehrenamtlichen Dienst bis 2017 geplant? Welche Aufgaben soll die künftige „Koordinierungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt“ mit welcher personellen Ausstattung wahrnehmen?
Die Aufgabenstellung einer künftigen Koordinierungsstelle für das bürgerschaftliche
Engagement ist noch nicht endgültig definiert. Die große Unbekannte ist die
Weiterentwicklung des Flüchtlingsaufkommens im Bezirk und der damit verbundenen
Betreuungsaufgaben der ehrenamtlich Tätigen. Eine zusätzliche Stelle ist reklamiert
aber noch nicht darüber entschieden.
Ein maßgeblicher Aufgabenbereich wird in Vernetzungsarbeit sowie in
Qualifizierungsmaßnahmen der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen.
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Hilde Schmidt
Tauroggener Str.
1)Rowdy-Radfahrer in der Fußgängerzone Wilmersdorfer Str.
2) Kontrolle Tempo-30-Zonen Tauroggener Str/Mierendorffstr
3) Parken in 2. Spur--Tauroggener Str.
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BEANTWORTUNG
Folgemaßnahmen/ Veranlassungen
Seniorenvertretung Weiterleitung an Fraktionen m.d.B. dies zu
bewerten
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BEANTWORTUNG
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Der Dritte Sektor weist eine Vielfalt an Organisationsprofilen auf, was folglich
unterschiedliche Ausmaße an Transparenz bedeutet. Diese ist also abhängig von den
geltenden rechtlichen Grundlagen. Diese wiederum von den Rechtsformen und
Einnahmequellen. Rechtsfähige Stiftungen unterliegen in erster Linie der
Rechtsaufsicht durch Stiftungsbehörden und Finanzverwaltung.
Die Satzung der „Wilmersdorfer Seniorenstiftung“ allein gewährleistet Transparenz im
Sinne der Anfrage. Ebenso das Aufsichtsorgan der Stiftung, der aus 7 Mitgliedern
bestehende Vorstand. Ihm gehören an:
(a) Die/Der verantwortliche Bezirksstadträtin/Bezirksstadtrat für die Altenpolitik im Be-
zirk Charlottenburg-Wilmersdorf als Vorsitzende/r,
(b) die Leiterin/der Leiter des Amtes Soziales im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
(c) die/der verantwortliche Leitende Sozialarbeiterin/ Leitende Sozialarbeiter für die
Alteneinrichtungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
(d) die/der verantwortliche Bezirksstadträtin/Bezirksstadtrat für den Haushalt des
Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf,
(e) die/der Vorsitzende des Ausschusses für Sozialwesen der
Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf,
(f) ein/e Arzt/Ärztin mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet der
Geriatrie/Gerontologie
(g) ein/e Vertreter/in in der bezirklichen Seniorenvertretung Charlottenburg-
Wilmersdorf.
Das Vorhandensein innerer demokratischer Strukturen und Transparenz ist in vollem
Umfange gewährleistet.
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