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Simplex-Hart-PE-Kabelschutzrohre
Artikel-Nr. Bezeichnung m/Pal. €/m
6000 hPKs1 50/4,6 6 m* 738 auf anfrage
6002 hPKs1 63/3,6 6 m* 504 auf anfrage
6030 hPKs1 75/2,9 6 m 438 auf anfrage
6001 hPKs1 90/3,5 6 m 348 auf anfrage
6004 hPKs1 110/3,4 6 m 288 auf anfrage
6005 hPKs1 110/4,2 6 m 288 auf anfrage
6006 hPKs1 110/5,3 6 m 288 auf anfrage
6020 hPKs1 110/6,3 6 m* 288 auf anfrage
6023 hPKs1 110/10,0 6 m* 288 auf anfrage
6007 hPKs1 125/3,9 6 m 258 auf anfrage
6008 hPKs1 125/4,8 6 m 258 auf anfrage
6012 hPKs3 125/7,1 6 m 258 auf anfrage
6145 hPKs2 140x5,4/6 m 228 auf anfrage
6010 hPKs1 160/4,9 6 m 198 auf anfrage
6011 hPKs1 160/6,2 6 m 198 auf anfrage
6029 hPKs1 160/7,7 6 m 198 auf anfrage
6267 hPKs1 160/9,1 6 m* 198 auf anfrage
6266 hPKs3 160/14,6 6 m* 198 auf anfrage
6016 hPKs1 200/6,2 6 m 108 auf anfrage
6017 hPKs1 200/7,7 6 m 108 auf anfrage
6018 hPKs3 200/9,6 6 m 108 auf anfrage
6019 hPKs3 200/11,4 6 m* 108 auf anfrage
sonderabmessungen/zwischengrößen auf anfrage
• hPKs1 - mit steckmuffe und eingelegtem speziallippendichtring • hPKs2 - mit sanddichter Muffe • hPKs3 - inkl. beigestellter Verbindungsmuffe und eingelegten DichtringenFarbe: schwarz als sonderanfertigung mit farbigen streifen als Mehrschichtiges Vollwandrohr (coeX) mit farbiger außenschichtMaterial: regenerat entsprechend DIN eN 16876
* außendurchmesser und Wandstärke entsprechend DIN eN 16874
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Artikel-Nr. Bezeichnung €/Stück
3685 abstandhalter 50/2 zügig 0,78
3686 abstandhalter 50/4 zügig 1,30
3687 abstandhalter 50/6 zügig 1,98
3688 abstandhalter 50/8 zügig 2,24
3689 abstandhalter 63/2 zügig 0,78
3690 abstandhalter 63/4 zügig 1,38
3691 abstandhalter 63/6 zügig 1,98
3692 abstandhalter 63/8 zügig 2,42
3693 abstandhalter 75/2-zügig 0,88
3694 abstandhalter 75/4-zügig 1,40
3695 abstandhalter 75/6-zügig 2,00
3696 abstandhalter 75/8-zügig 2,78
3697 abstandhalter 90/2-zügig 0,99
3698 abstandhalter 90/4-zügig 1,51
3699 abstandhalter 90/6-zügig 2,11
3700 abstandhalter 90/8-zügig 2,78
3701 abstandhalter 110/2-zügig 0,75
3702 abstandhalter 110/4-zügig 1,25
3706 abstandhalter 110/6-zügig 1,78
3703 abstandhalter 110/8-zügig 2,20
3707 abstandhalter 125/2-zügig 1,70
3708 abstandhalter 125/4-zügig 3,16
3709 abstandhalter 125/6-zügig 4,62
3704 abstandhalter 125/8-zügig 6,07
3710 abstandhalter 160/2-zügig 2,54
3711 abstandhalter 160/4-zügig 4,24
3713 abstandhalter 160/6-zügig 6,32
3705 abstandhalter 160/8-zügig 8,44
andere abmessungen auf anfrage
sonderabstandshalter mit verschiedenen Dimensionen auf anfrage
Platten als Distanzhalter auf anfrage
• abstandshalter doppelseitig • erweiterbar mit Nut und Feder (sofern vorhanden)• teilbarFarbe: schwarz
Kabelschutzrohr / Zubehör
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Artikel-Nr. Bezeichnung €/Stück
3264 hPKs1 - rohrbogen 75x2,9/15° 21,20
3265 hPKs1 - rohrbogen 75x2,9/30° 21,90
3266 hPKs1 - rohrbogen 75x2,9/45° 26,10
3269 hPKs1 - rohrbogen 75x2,9/90° 30,80
3250 hPKs1 - rohrbogen 90x3,5/15° 21,70
3251 hPKs1 - rohrbogen 90x3,5/30° 22,40
3252 hPKs1 - rohrbogen 90x3,5/45° 26,60
3253 hPKs1 - rohrbogen 90x3,5/90° 31,30
3276 hPKs1 - rohrbogen 110x4,2/15° 26,14
3277 hPKs1 - rohrbogen 110x4,2/30° 26,10
3278 hPKs1 - rohrbogen 110x4,2/45° 30,90
3279 hPKs1 - rohrbogen 110x4,2/90° 37,18
3272 hPKs1 - rohrbogen 110x6,3/15° 38,50
3273 hPKs1 - rohrbogen 110x6,3/30° 40,72
3274 hPKs1 - rohrbogen 110x6,3/45° 45,50
3275 hPKs1 - rohrbogen 110x6,3/90° 57,94
3282 hPKs1 - rohrbogen 125x3,9/15° 43,24
3283 hPKs1 - rohrbogen 125x3,9/30° 45,04
3284 hPKs1 - rohrbogen 125x3,9/45° 48,54
3285 hPKs1 - rohrbogen 125x3,9/90° 63,74
3288 hPKs1 - rohrbogen 160x5,0/15° 85,44
3289 hPKs1 - rohrbogen 160x5,0/30° 88,02
3290 hPKs1 - rohrbogen 160x5,0/45° 96,18
3293 hPKs1 - rohrbogen 160x5,0/90° 10,38
3295 hPKs1 - rohrbogen 160x6,2/15° auf anfrage
3296 hPKs1 - rohrbogen 160x6,2/30° auf anfrage
3297 hPKs1 - rohrbogen 160x6,2/45° auf anfrage
3298 hPKs1 - rohrbogen 160x6,2/90° auf anfrage
hPKs3 - rohrbogen 110x10,0 auf anfrage
hPKs3 - rohrbogen 160x9,1 bzw. 14,6 auf anfrage
andere abmessungen und radien auf anfrage
• Pe-hD rohrbogen mit steckmuffe und eingelegtem Dichtring • Werkstoff: Pe-hD mit regeneratanteil • Gradtoleranz +/- 5° Farbe: schwarz
Kabelschutzrohr / Zubehör
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Artikel-Nr. Bezeichnung €/Stück
3320 Pe-Doppelsteckmuffe DN 110 15,60
3321 Pe-Doppelsteckmuffe DN 125 24,10
3322 Pe-Doppelsteckmuffe DN 160 36,70
3323 Pe-Doppelsteckmuffe DN 200 41,50
• Pe-hD Doppelsteckmuffe mit steg
Farbe: schwarz
Kabelschutzrohr / Zubehör
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Artikel-Nr. Bezeichnung €/Stück
3310 Pe-Überschiebmuffe DN 110 14,85
3311 Pe-Überschiebmuffe DN 125 23,75
3312 Pe-Überschiebmuffe DN 160 36,35
3313 Pe-Überschiebmuffe DN 200 40,80
• Pe-hD Überschiebmuffe
Farbe: schwarz
Kabelschutzrohr / Zubehör
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Artikel-Nr. Bezeichnung €/Stück
3330 Pe-langmuffe DN 50* auf anfrage
3331 Pe-langmuffe DN 63* auf anfrage
3332 Pe-langmuffe DN 75* auf anfrage
3304 Pe-langmuffe DN 90* auf anfrage
• Pe-hD langmuffe• Doppelsteckmuffe mit beidseitig eingelegten DichtringenFarbe: schwarz
Kabelschutzrohr / Zubehör
* lieferzeit auf anfrage
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Artikel-Nr. Bezeichnung €/Stück
3054 Pe-hD Flexbogen DN 50 29,55
3055 Pe-hD Flexbogen DN 63 32,74
3056 Pe-hD Flexbogen DN 75 32,74
3051 Pe-hD Flexbogen DN 90 33,02
3050 Pe-hD Flexbogen DN 110 40,08
3052 Pe-hD Flexbogen DN 125 55,04
3053 Pe-hD Flexbogen DN 160 82,10
• Pe-hD Flexbogen bis 45°• mit steckmuffe und eingelegtem Dichtring• sand- und schlammdicht
Farbe: schwarz
Kabelschutzrohr / Zubehör
Pe-hD Flexbogen bis 90° auf anfrage
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Artikel-Nr. Bezeichnung €/Stück
3854 Pe-Verschlussbecher DN 50 0,80
3851 Pe-Verschlussbecher DN 63 0,84
3852 Pe-Verschlussbecher DN 75 0,90
3853 Pe-Verschlussbecher DN 90 0,96
3855 Pe-Verschlussbecher DN 110 0,90
3856 Pe-Verschlussbecher DN 125 1,46
3858 Pe-Verschlussbecher DN 160 2,56
3859 Pe-Verschlussbecher DN 200 3,10
• Pe-Verschlusbecher (Pe-lD)• passend auf rohr- und MuffenendeFarbe: schwarz
Kabelschutzrohr / Zubehör
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Kabelschutzrohr / Zubehör
Artikel-Nr. Bezeichnung €/Stück
3866 Verschlussstopfen spitzende
für 110 x 6,3 0,90
andere Dimensionen auf anfrage
• Verschlussstopfen spitzende
Farbe: gelb/rot
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Kabelschutzrohr / Zubehör
Artikel-Nr. Bezeichnung €/m
6300 PP zugseil 5 mm 0,10
500 m scheibenspule
• PP-Kabelzugseil 5 mm*• 500 m scheibenspule• bruchkraft 5,2 kN
Farbe: orange*
*andere Farben und seilstärken auf anfrage
alle angaben freibleibend.Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Preise netto zzgl. Mwst..es gelten ausschließlich die aktuellen aGb der Ksr Kunststoffrohrsyteme Gmbh welche sie auf unserer Internetseite abrufen können. www.ksr-systeme.de
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DatenblattKabelschutzrohre aus PE-HD mit Steckmuffe System Simplex HPKS-1 Maße nach DIN 8074
Anwendung: Pe-hD Kabelschutzrohre system simplex dienen als erdverlegtes rohrsystem zu schutz von Fernmeld-eleitungen, stromleitungen für hoch- und Niederspan-nung, signalanlagen und sonstige schaltanlagen.
Chemische Beständigkeit: beachten sie hierzu die DIN 8075, beiblatt 1. Gerne geben wir unter angabe der chemischen stoffe aus-kunft.
Dichtsystem: sX-lippendichtring (großvolumiger Dichtring aus sbr)Das Dicht- und Muffensystem ist für eine maximale be-lastung von 0,5 bar Innendruck ausgerichtet, gilt nur für Ksr system simplex. analog dem Kanalrohrsystem nach DIN eN 12666-1.
Einbau: Pe-hD Kabelschutzrohre können bei verkehrsfreien Flächen mit einer Mindestüberdeckung von 0,80 m, bei Flächen unter Verkehrslasten mit einer Mindestüber-deckung von 1,00 m eingebaut werden. zu beachten ist dabei die DIN eN 1610 (Verlegung). beim einbau unter Verkehrslasten sollte eine rohrstatik angefordert werden.
Farbe: Die rohre sind durchgehend schwarz eingefärbt. son-derfarben wie blau, rot, orange, grün etc. können auf Kundenwunsch gefertigt werden. Diese können wir in verschiedenen ausführungen anbieten: durchgehend eingefärbt, mit farbiger coex-schicht und / oder mit far-bigen streifen.
Kennzeichnung: Kabelschutzrohre aus Pe-hD werden mit hersteller-kennzeichen, außendurchmesser, Wandstärke und Norm, auf Wunsch auch mit kundenspezifischen Daten versehen.
Normen: Es finden Anwendung die DIN 8074, DIN 8075 Teil 5.1 – 5.3 und 5.5, DIN 16876, für die Muffenmaße die DIN eN 12666-1 (ehemals DIN 19537) sowie die simplex – Werksnorm.
Rohrstatik: auf Wunsch erhalten sie eine statische berechnung gemäß atV-arbeitsblatt 127 (statische berechnung von abwasserkanälen und- leitungen).
Werkstoff: Pe-hD Polyethylen high Density (hart-Polyethylen)recyclingmaterial
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Die rohre sollten in möglichst langen strängen verlegt werden, der rohrstrang ist nach Gefälle und richtung einzumessen. Die bei Pe-hD temperaturbedingte gro-ße Längenausdehnung (Längenausdehnungs-Koeffizi-ent 2,0 x 10/grad) ist zu beachten.
Die rohrverbindungen sind zu säubern. um den ein-steckvorgang zu erleichtern, sollte sowohl der Dich-tring als auch das einsteckende mit handelsüblichem Gleitmittel behandelt werden.
Das ablängen der rohre erfolgt mittels einer schneid-lade, die dabei entstehenden Grade sollten mit einem Messer bzw. einer Feile entfernt werden. Das einste-ckende ist mit einem anschrägwerkzeug oder einer Feile unter einem Winkel von ca. 15° anzuschrägen.
beim Verfüllen und Verdichten des rohrgrabens ist be-sonders darauf zu achten, dass im unmittelbaren be-reich rund um das rohr steinfreies Material verwendet wird (0,3 m), damit im bereich der leitungszone min-destens ein Verdichtungsgrad von 95 % erreicht wird. Die Verdichtung trägt unmittelbar zur standsicherheit der rohre aus Pe-hD bei und ist deshalb sehr sorgfäl-tig durchzuführen. Im bereich der leitungszone ist die Verdichtung von hand durchzuführen.
bei mehrzügiger Verlegung mit abstandshaltern ist be-sonders auf die Verdichtung der rohrzwischenräume zu achten, damit eine ausreichende Verdichtung si-chergestellt werden kann. Deshalb muss jede rohrla-ge gesondert eingebettet (verfüllt und verdichtet) wer-den, bevor die nächste lage ausgelegt wird.
Die abstandshalter sind bei Verlegung im sand-Kies-Gemisch (bis 8 mm Korngröße mit überwiegend san-danteil) im abstand von 1,5 m und bei einer Verlegung in Magerbeton (zement-sand-Gemisch) in abständen von 3 m einzusetzen.
VerlegehinweiseKabelschutzrohre aus PE-HD mit Steckmuffe System Simplex HPKS-1 Maße nach DIN 8074
Verlegung: nach DIN eN 1610, KrV-einbauanleitung a 535a und unten aufgeführten hinweisen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Unsere nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind die rechtliche Grundlage für unsere Zusammenarbeit. Sie gelten für alle unsere Angebote, Ihre Bestellungen und die Ausführung der Aufträge. Durch Ihre Bestellung werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Ihre Einkaufs-bedingungen gelten für uns nicht, auch dann nicht, wenn wir nicht wi-dersprechen. Jede Abweichung wird nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
1. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst ver-bindlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
2. Preise: Die Preise verstehen sich ab Werk oder ab Lager, soweit nicht an-ders vereinbart, und zwar nach Lieferungsmöglichkeit. Aufschläge und Nachberechnungen auf das vereinbarte Entgelt sind zulässig, wenn uns außergewöhnliche Umstände wie z. B. Lohnerhöhungen, Streik, Aussperrung, Erhöhung öffentlicher Lasten (Steuer, Zölle und ande-res) dazu zwingen. Beförderungs- und Schutzmittel (z. B. Verpackung) werden besonders berechnet.
3. Zahlungen: Unsere Rechnungen sind unter Ausschluß der Aufrechnung und der Zurückbehaltung zahlbar in EURO porto- und spesenfrei in St. Gang-loff ab Aus stellungsdatum; Stichtag für die Skontoabrechnung ist das Datum des Zahlungseingangs. Skontogewährung setzt die Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungs verpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Bei Zielüberschreitung tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein und berechtigt uns, Verzugszinsen zu berech nen, und zwar in der Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Wechselannahme behal-ten wir uns vor. Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. Diskont und Spesen berechnen wir in bank-üblicher Höhe. Bei Zahlung durch Wechsel wird kein Skonto gewährt. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, welche nach unserer Ansicht die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, so werden unsere Forderun-gen sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenom-mener oder gutgeschriebener Wechsel. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auszuführen sowie vom Abschluß zurückzu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unbeschadet des Rechts, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelie-ferten Ware zu untersagen sowie des Rechts auf Rücknahme dieser Waren oder der Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers.Gutschriften für von uns zugebilligte Rücksendungen werden zu dem am Tage der Ankunft gültigen Verkaufspreise und Rabattsätze abge-rechnet. Unberührt bleiben Rücksendungen von geschlossenen Lie-ferungen oder Aufträgen, bei denen die jeweilige Rechnung von uns storniert wird. Sämtliche Zahlungen sind an uns, nicht aber an unsere Vertreter zu leisten.
4. Eigentumsvorbehalt: Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen.
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere auch unserer Saldoforderung unser Eigentum (Vorbehaltsware) auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
b) Soweit unser Eigentum durch Be- und Verarbeitung nach § 950
BGB untergehen kann, ist mit dem Besteller ein unentgeltliches Besitz-mittlungsverhältnis (Verwahrung) vereinbart, innerhalb dessen unser Eigentum als Sicherheitseigentum fortgeführt wird. Bei Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem zueinander stehen: unser Rechenwert unserer für die her gestellte Sache verwendeten Vorbehaltsware zu der Summe sämtlicher Rech-nungswerte aller bei der Herstellung verwendeten Waren. Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt ver einbart, daß die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Käufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen und der Käufer diese für uns un-entgeltlich verwahrt. Für aus der Verarbeitung oder durch die Verbin-dung oder Vermischung entstehende Sachen/Bestände gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware.
c) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäfts-verkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und so lange er nicht im Verzug ist, ver äußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vor-behaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den Absätzen d bis g auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
d) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vor-behaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer ver-äußert wird.
e) Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtre-tung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rech-nungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
f) Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Ver-arbeitung mit anderen nicht uns gehörenden Waren oder nach Verbin-dung/Vermischung weiterveräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem ver-äußerten Bestand.
g) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfang im voraus an uns abgetreten, wie es in Abs. d-f bestimmt ist.
h) Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtre-tung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall befugt. Auf unser Ver-langen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
i) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unserer Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, dann sind wir auf Verlan-gen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
k) Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Drit-te muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Verkaufs- und Lieferbedingungen
l) Machen wir von unserem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt dann kein Rücktritt vom Vertrag vor.
m) Der Käufer hat die Ware gegen Feuer und sonstige Sachschäden, sowie gegen Diebstahl zu vollem Wert zu versichern. Ansprüche ge-gen Versicherungen aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
n) Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in diesem Bereich entspre-chende Sicherung als vereinbart. Ist zur Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so ist er auf unsere Anforde-rung hin verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
5. Lieferzeiten, höhere Gewalt: Unsere Angaben über Liefertermine sind gewissenhaft angesetzt, ohne daß wir jedoch eine Gewähr für deren Einhaltung über nehmen. Schadenersatzansprüche können wegen nicht pünktlicher Lieferung nicht geltend gemacht werden, ebensowenig erwächst dem Käufer da-raus ein Recht zum Rücktritt. Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Ma-terial-, Betriebs- oder Transportstörungen jeder Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer irgendein Anspruch gegen uns zusteht. Dieses Recht muß von uns in einer angemessenen Frist ausgeübt werden. Eine mengenmäßige Über- und Unterbelieferung von 10 % steht uns frei. Teillieferungen sind zulässig. Ist keine Lieferzeit vereinbart, so steht uns das Recht zu, 1 Monat nach Auftragseingang mit 14tägiger Frist die Abnahme zu verlangen und nach Ablauf dieser Frist nach Wahl entweder Abnahme der von uns einseitig spezifizierten Ware zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu beanspruchen. Ist die Ware be-reits fertiggestellt und haben wir Abnahme verlangt, so lagert sie von da ab auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ungeachtet dessen bemühen wir uns um größtmögliche Termintreue. Wenn wir korrekte Liefertermine ausdrücklich schriftlich zusagen, haften wir nach allge-meinen Regeln für deren Einhaltung. Voraussetzung ist stets, dass käuferseitig alle Voraussetzungen zur Annahme der Lieferung erfüllt sind.
6. Versand und Gefahrenübergang: Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Werk bzw. Auslieferungslager, auch bei Frankolieferung. Die Gefahr geht mit der Anzeige über die Versandbereitschaft auf den Käufer über. Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers, und zwar zu dessen Lasten. Werden bei Bestellung keine bestimmten Weisungen für den Versand erteilt, wird er von uns selbst gewählt ohne Haftung für die getroffene Wahl und billigste Verfrach-tung. Bruch wird nicht vergütet.
7. Vertragsmäßigkeit der Ware: Maßgebend für Qualität und Ausführung sind die entsprechenden DIN - Normen. Handelsübliche geringe Abweichungen in Qualität, Stärke, Abmessung und Farbe, die durch Rohstofflage oder aus technischen Gründen (z. B. Schwinden) unvermeidlich sind und keinen Einfluß auf die ordnungsgemäße Funktion haben, berechtigen nicht zu Beanstan-dungen der Lieferung.Eine Garantie für die Eignung der von uns in Vorschlag gebrachten Qualität für den jeweiligen Verwendungszweck übernehmen wir nicht, es ist vielmehr Sache des Bestellers, dieses vor Auftragserteilung zu prüfen. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln.
8. Haftung für Mängel der Lieferung:Beanstandungen müssen unverzüglich und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich uns gegenüber und nicht gegenüber unseren Handelsvertretern erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden kön-nen, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 1 Monate nach Empfang der Ware zu rügen. Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung oder Nichterfüllung wird nur in Form von Ersatzlieferungen gewährt, für die die gleichen Bedingungen wie für die Lieferung gelten. Eine Haftung für irgendwelche Ansprüche anderer Art ist ausgeschlossen, insbe-sondere hat der Besteller kein Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz. Die Geltendmachung entgangenen Gewinns oder mit-telbaren Schadens ist ebenfalls ausgeschlossen.Mängelansprüche verjähren spätestens 3 Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Für Handelsware haften wir nur im Rahmen der Haftung unseres Vorlieferanten.
9. Schadenersatz: Alle Schadenersatzansprüche des Bestellers, die nicht durch diese Lieferbedingungen ausgeschlossen sind, sind in ihrer Höhe auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt.
10. Schutzrechte: Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge, die wir anfertigen, bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten, auch auszugsweise, nicht zugänglich gemacht werden. Sämt-liche Urgeberrechte verbleiben bei uns.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile - auch für Kla-gen im Wechsel- und Scheckprozeß - ist Stadtroda bzw. bei Streit-werten über 5.000 Euro Gera, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand nach unserer Wahl bestimmt wird. In jedem Falle gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts nur deutsches Recht.
12. Sonstiges: Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirk-sam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-gen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr dergestalt auszulegen, dass der mit ihr bezweckte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung, zu denen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gehören, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform, mündliche Nebenabreden gelten nicht.
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