Justizakademie des Landes Brandenburg
Fortbildungsveranstaltung: Handelsregister im In- und Ausland
mit Registerverfahrensrecht
Referenten:
RiAG Prof. Dr. P. Ries
RiAG Dr. Dr. C. Schulte
25. September 2013
Justizakademie Königs Wusterhausen
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Inländisches Registerverfahren
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Antragsverfahren
Anmeldung + Eintragungsantrag, Antrag auch durch Notar (§ 378 FamFG)
Wirksamkeit der Anmeldung Zukünftige Ereignisse? Vergangene Ereignisse?
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Beteiligte
• Antragsteller nach § 7 Abs. 1 FamFG für KGs sämtliche Gesellschafter?
• Unmittelbar rechtlich Betroffene § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG: •Betroffener Rechtsträger (vertreten durch die Anmeldenden)
•Neue Geschäftsführer (da sie Versicherungen zur Person abgeben),
•Nicht aber Prokuristen (da die Eintragung hier nur deklaratorisch wirkt)
•Bei Umwandlungsvorgängen und Unternehmensverträgen werden der andere Vertragsteil und die Gesellschafter des anderen Vertragsteils Beteiligte, weil diese an den beim Registergericht vorliegen Verträgen und Beschlüssen mitwirken.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Vertretung §§ 10, 378 FamFG, § 12 HGB
•Rechtsanwälte •Beschäftigte des Beteiligten •Volljährige Familienangehörige •Volljuristen•Beteiligte, die für die Vertretung kein Entgelt
erhalten (also z. B. Mitgesellschafter) •Notare•§ 378 I1 FamFG, § 12 HGB als lex specialis
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Beweismittel, Prüfung
Amtsermittlungsgrundsatz, § 26 FamFG Mitwirkungspflichten, § 27 FamFG Freie Beweisermittlung, § 29 FamFG Erbfolge, § 12 Absatz 1 Satz 3 HGB Anhörung anderer Stellen, § 380 Abs. 2 FamFG Prüfung:
Formell + MateriellEinschränkung nach § 9c GmbHG, 38 AktGGesellschafterstellung, § 16 Abs. 1 GmbHG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Entscheidungen des Registergerichts
Zwischenverfügung, § 382 Abs. 4 FamFG Aussetzung, §§ 381, 21 FamFG Eintragung, § 382 Abs. 1 und 2 FamFG Zurückweisung, § 382 Abs. 3 FamFG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Zwischenverfügung•Nicht bei nicht behebbaren Mängeln (OLG Hamm Rpfleger
1990, 426)•Soll alle Beanstandungen und Vorschläge zu deren
Behebung (BayObLG Rpfleger 1991, 156) enthalten•Muss Fristsetzung enthalten•Angemessen = mind. 4 Wochen (Holzer ZNotP 2009, 210)•Mit der Beschwerde anfechtbar•Muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten, da ein
Rechtsbehelf gegen die Zwischenverfügung gegeben ist•Bekanntgabe der Zwischenverfügung in elektronischer
Form erfolgt nach § 15 Abs. 2 FamFG i. V. m. § 174 Abs. 3 ZPO, Signatur erforderlich
•Zustellung über das EGVP
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Eintragung
Eintragung bewirkt die Erledigung des Verfahrens-gegenstandes, ohne dass es eines Beschlusses bedarf, § 38 Abs. 1 FamFG i. V. m. § 382 FamFG.
Eintragungstext unabhängig vom Anmeldungstext, z.B. Großschreibung der Firma (KG GmbHR 2000. 1101).
Text: aus sich heraus verständlich, nicht nur Bezugnahme auf §§
Wirkung der Eintragung: mit der tatsächlichen Eintragung
Änderungen/Löschungen von Eintragungen: nur unter neuen fortlaufenden Nummern
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Zurückweisungsbeschluss
Wenn Beanstandung nicht behoben werden kann oder wenn behebbare Beanstandung nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben worden ist.
Zurückweisungsbeschluss muss unterschrieben und begründet werden (§§ 382 Abs. 3, 38 Abs. 3 FamFG, § 26 Satz 1 HRV). Bezugnahme auf Verfügungen genügt. Statt Schriftform reicht auch die elektronische Signatur (§ 14 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 130b ZPO).
Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG) Bekanntgabe durch Zustellung oder durch Übergabe an die
Post mit Zugangsfiktion von drei Tagen nach Aufgabe zur Post (§ 15 Abs. 2 FamFG) oder elektronisch
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Nachricht, Mitteilungen, Bekanntmachung
Benachrichtigt von der Eintragung, Zwischenverfügung und Zurückweisungen der Eintragung werden
Die Beteiligten (§ 383 FamFG) Der Notar, falls er den Eintragungsantrag nach § 378 FamFG gestellt hatIHK, Berufsvertretungen ... nach § 380 Abs. 4 FamFG, wenn sie angehört wurdenWeitere Adressaten: MiZi Teil XXI
Bei Eintragungsmitteilung reicht formlose Mitteilung (auch elektronisch, § 38a HRV), § 15 Abs. 3 FamFG
Bekanntmachung der Eintragungen: § 10 HGB Ausnahmen von der Bekanntmachung: §§ 32 Abs. 2, 162 Abs.
2, 175 S. 2 HGB
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Kosten I•Eintragung: § 58 GNotKG, Geschäftswert § 36 GNotKG; HRegGebNeuOG•Ablichtungen, Ausdrucke, elektronische Übermittlung, Bescheinigungen aus dem Register: KV 17000-17004 Anlage 1 zum GNotKG (Einfacher Registerausdruck 10 Euro, amtl. Registerausdruck 20 Euro)•Abruf von Daten aus dem elektronischen Register je Registerblatt 4,50 Euro, je Dokumentendatei 1,50 Euro: § 4 Justizverwaltungskostengesetz, Anlage, Nr. 1140 und 1141 •Beschwerde: § 61 GNotKG•Zwangs-/Ordnungsgeldverfahren: KV 13310 und 13311 Anlage 1 zum GNotKG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Kosten II
• Gebühren in unternehmensrechtlichen Verfahren: § 67 GNotKG; Geschäftswert für Kapitalgesellschaften 60.000 Euro, für Personenhandelsgesellschaften 30.000 Euro, sonst 10.000 Euro, Gebührensatz 2.0 nach KV 13500 Anlage 1 zum GNotKG
• Gebührenfreie Geschäfte: Einsicht ins Register bei Gericht (Vorbemerkung 1.1.4 Anlage zu JVKostG), Löschungen nach § 395 FamFG und Inso-Eintragungen (§ 58 Abs. 1 S. 2 GNotKG und Vorbemerkung 1.3 Anlage 1 zum GNotKG)
• Vorschuss: § 13 GNotKG. Vorwegleistungspflicht („soll“ = muss) bei Antragsgeschäften (= eintragungsfähige, nicht eintragungspflichtige Tatsachen), außer Kostenverbürgung des Notars, § 16 GNotKG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Beschwerde I
gegen …
Zurückweisungsbeschlüsse, §§ 382 Abs. 3; 58 Abs. 1 FamFG Zwischenverfügungen, § 382 Abs. 4 S. 2 FamFG Zwangs- und Ordnungsgeldbeschlüsse, §§ 391, 392 FamFG Beschlüsse im Amtslöschungsverfahren (§ 393 ff. FamFG) bei
Widerspruch gegen die Löschungsabsicht oder bei Ablehnung der Einleitung
Beschlüsse in unternehmensrechtlichen Verfahren, § 402 FamFG
nicht gegen HR-Eintragungen, § 383 Abs. 3 FamFG ( ggf. Löschungsantrag nach § 395 FamFG)
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Beschwerde II
Einlegung beim Ausgangsgericht, § 64 Abs. 1 FamFG
Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, Begründung „soll“ § 65 FamFG
Beschwerdeberechtigung, § 59 FamFGAntragsteller (=Anmeldenden)Notar § 378 FamFGBerufsvertretungen, § 380 Abs. 5 FamFG „sonstige durch Beschlussfassung Beeinträchtigte“
§ 59 Abs. 1 FamFG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Beschwerde III
Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe, § 63 Abs. 1 FamFG oder 6 Monate nach Erlass, wenn keine Bekanntgabe
erfolgt ist § 63 Abs. 3 FamFG
Beschwerdewert: mind. 600 EUR, § 61 Abs. 1 FamFG Regelmäßiger Verfahrenswert in Registersachen:
3.000 EUR Bei Zwangs- oder Ordnungsgeldern: festgesetzter
Betrag
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Beschwerde IV
Abhilfemöglichkeit des Ausgangsgerichts, § 68 Abs. 1 FamFG Entscheidung durch das Beschwerdegericht oder u. U.
Zurückweisung an Ausgangsgericht, § 69 FamFG Zuständigkeit Beschwerdegericht:
Kammergericht (OLG), § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVGKein Anwaltszwang
Weitere Beschwerde: Rechtsbeschwerde Zuständigkeit BGH, § 133 GVG, Anwaltszwang § 10
Absatz 4 FamFG nur, wenn vom Beschwerdegericht zugelassen § 70
FamFG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Eintragung von Amts wegen(ohne Mitwirkung anderer Stellen)
Löschung von Firmen nach § 31 HGB, § 393 FamFG Löschung vermögensloser Gesellschaften nach §
394 FamFG Löschung unzulässiger Eintragungen nach § 395
FamFG Löschung nichtiger Kapitalgesellschaften nach § 397
FamFG Löschung nichtiger Beschlüsse von
Kapitalgesellschaften nach § 398 FamFG Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach § 399
FamFG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Amtseintragung auf Veranlassung des Registergerichts
Amtseintragung gerichtlich bestellter Vertreter
Eintragungen bei Umwandlungen
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Amtseintragung auf Veranlassung anderer Stellen
Insolvenzvermerke, §§ 32, 143 HGB, § 60 GmbHG, § 262 AktG
Auflösung von AG, §§ 396, 398 AktG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Zwangs- und Ordnungsgeldverfahren I
Zwangsgeldverfahren nach §§ 388 ff FamFGGerichtet auf Durchsetzung künftigen
Verhaltens = BeugefunktionAnwendungsfälle: § 14 HGB, § 40 GmbHG, §
106 AktG, §§ 37a Abs. 4, § 125a Abs. 2, 177a HGB, § 35a, 71 Abs. 5 GmbHG, §§ 80, 268 Abs. 4 AktG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Zwangs- und Ordnungsgeldverfahren II
Zwangsgeldverfahren nach § 35 FamFG: § 166 Abs. 3 HGB, §§ 273 Abs. 3, 278 Abs. 3 AktG, § 74 Abs. 3 S. 2 GmbHG
Ordnungsgeldverfahren nach § 392 FamFG, § 37 HGB (Beuge- und Straffunktion, deshalb Verschulden erforderlich)
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Auslandsbezug und ausländische Handelsregister
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
11.04.23 Peter Ries Internationales Gesellschaftsrecht
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Ausländische Vertretungsorgane Bestellung zum Organ eines ausländischen Rechtsträgers
beurteilt sich nach dem Personalstatut des Rechtsträgers, also regelmäßig nach am Gründungssitz maßgeblichen nationalem Recht
Erteilung rechtsgeschäftlicher Vertretungsbefugnis beurteilt sich regelmäßig nach dem Wirkungsstatut, also nach dem Recht am Ort, an dem die Vertretungsmacht eingesetzt werden soll; z. B. Prokura, Handlungsvollmacht, Ständiger Vertreter nach § 13e Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB
Ausländer als Organe deutscher Kapitalgesellschaften: nach Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz (MoMiG
2008) kein Visum/Aufenthaltstitel mehr erforderlich Ausübung der Leitungsfunktion vom Ausland aus
unbeschränkt möglich
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Ausländische Beteiligte als Organe
Versicherung über „weiße Weste“ nach § 8 Abs. 3GmbHG, 37 Abs. 2 AktG
Belehrung auch durch ausländischen Notar, zumindest bei vergleichbarer beruflicher Stellung und Ausbildung nebst Kenntnis des einschlägigen Normen
Alternative: Belehrung, Versicherung und komplette Anmeldung durch Konsularbeamten oder schriftliche Belehrung durch deutschen Notar.
Berücksichtigung ausländischer Gewerbe- und Berufsverbote für die Amtsfähigkeit? Wohl keine Analogiefähigkeit nach dem Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes und der zulässigen Grenzen der Berufs(ausübungs-)freiheit aus Art. 12 GG. aber wegen MoMiG Berücksichtigung ausländischer Straftaten, vgl. § 6 Absatz 2 Satz 3 GmbHG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Sitzverlegung ins Ausland
§ 4a GmbHG und § 5 AktG durch MoMiG geändert Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen
Verlegung des Satzungssitzes ins Ausland: Rechtsfolge ist Auflösung der Gesellschaft Ausnahmen: SE, EWIV, EU-Ausland (EuGH: „Vale“)
RefE Intl. Gesellschaftskollissionsrecht noch nicht umgesetzt
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Ausländer als Gesellschafter
Ausländische natürliche Personen als Gesellschafter
Ausländische juristische Personen als Gesellschafter
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
INTERNATIONALES GESELLSCHAFTSRECHT
Gründungstheorie Sitztheorie EuGH: Centros, Daily Mail, Inspire Art EFTA (www.efta.int), außer Schweiz Deutsch-Amerikanisches Freundschaftsabkommen
Briefkastengesellschaften aus anderen Ländern?
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Übersicht: Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV)
grenzüberschreitender Sachverhalt (nicht lediglich Inländerdiskriminierung)
persönlicher Schutzbereich: Gesellschaften nach Art. 54 AEUV Sachlicher Schutzbereich: selbständige Erwerbstätigkeit, feste
und ständige Einrichtung, in anderem Mitgliedstaat, auf unbestimmte Zeit (EuGH „Gebhardt“)
Inhalt der Grundfreiheit:Diskriminierungsverbot (Gebot der Inländergleichbehandlung)Allgemeines Beschränkungsverbot (EuGH: „Cassis“-Formel,
„Dassonville“-Formel“) „geeignet, zu behindern“, „weniger attraktiv zu machen“
Rechtfertigungsgründe: Öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gesundheit nach Art. 52 Abs. 1 AEUV„zwingende Gründe des Allgemeininteresses“ (Übertragung der „Cassis“-
Formel auf die Niederlassungsfreiheit (EuGH „Gebhardt“ und „Centros“)
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Rechtsprechung des EuGH(„europäisches Gesellschaftsrecht“ – „Klassiker“ des EuGH)
„Daily mail“ (1988) „Niederlassungsfreiheit“ ist ein Recht der Gesellschafter, nicht der Gesellschaft
„Centros“ (1999): AZN muss zulässig sein, auch wenn keine Tätigkeit bei der Hauptniederlassung „Startschuss“ für limited-Gründungswelle in Deutschland, bestätigt durch „Inspire Art“ (2003)
„Überseering“ (2002) Annäherung an Gründungstheorie, Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz (nach MoMiG 2008 jetzt in § 4 a GmbHG im nationalen Recht implementiert)
„Sevic“ (2005): grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften fallen unter die Niederlassungsfreiheit (jetzt: Umsetzung in § 122 a ff. UmwG erfolgt)
„innoventif“ (2006) Erhebung von (hohen) vom nationalen Recht „verursachten“ Verwaltungskosten ist keine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Rechtsprechung des EuGH(neuere/aktuelle Entscheidungen)
„Cartesio“ (2008) keine Übertragung der Rechtsprechung zu „Zuzugsfällen“ auf „Wegzugsfälle“ nationales Recht darf bei „Wegzug“ einer Kapitalgesellschaft die Auflösung anordnen
„VALE Epitesi kft.“ (2012): „Sitzverlegende Neugründung“ mit Universalsukzession unterfällt Niederlassungsfreiheit Beschränkung durch nationales Recht nur dann zulässig, wenn a) nicht diskriminierend und b) gerechtfertigt aus „zwingenden Gründen des Allgemeinwohls“
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften
Deutsches vs. Englisches Gesellschaftsrecht Schnellere Gründung? Anmeldung Zweigniederlassung (Firma, Vertreter …) Billigerer Gründung?
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Limited & Co. KG
Firma
Vertretung
Eintragung Zweigniederlassung
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
INTERNATIONALES GESELLSCHAFTSRECHTNachweise
Existenz- und Vertretungsnachweise in Kontinentaleuropa
Existenz- und Vertretungsnachweise in angelsächsischen Staaten
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
AZN Limited, WebCHeck, 1
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
11.04.23 Peter Ries Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
AZN Limited, WebCHeck, 2
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
AZN Limited, WebCHeck, 3
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
11.04.23 Peter Ries Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
AZN LimitedCertificate ofIncorporation
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
LimitedNachweise
Nachweise ergänzend/alternativ durch
• WebCHeck (nur Existenznachweis)• certificate des registrars oder current appointment
report• Bescheinigung des secretary,• Bescheinigung eines notary public oder eines
scrivener notary oder• Bescheinigung eines deutschen Notar nach § 24
BNotO
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Anerkennung von Urkunden aus dem Ausland
Anerkennung von Urkunden deutscher Auslandsvertretungen
Anerkennung von Urkunden ausländischer Notare
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts 60
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Überbeglaubigung ausländischer Urkunden
Nicht erforderlich, falls zwischenstaatliches Abkommen
Apostille, falls fremder Staat Mitglied des Haager Übereinkommens (www.hcch.net)
Ansonsten Legalisation durch Auslandsvertretung der BRD
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
INTERNATIONALES GESELLSCHAFTSRECHT
Grenzüberschreitende Verschmelzungen
Grenzüberschreitende Unternehmensverträge
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
INTERNATIONALES GESELLSCHAFTSRECHTVerschmelzungen, Unternehmensverträge
• Grenzüberschreitende Verschmelzungen– frühere Ansicht: wegen § 1 Abs. 1 UmwG nur im Inland möglich
– jetzt: §§ 122 a ff. UmwG infolge der EuGH-Rechtsprechung „SEVIC“ (DB 2005, 2804)
• Grenzüberschreitende Unternehmensverträge:– Zulässigkeit nicht unumstritten, nach h.M. aber im Grundsatz
anerkannt
– zivilrechtlich sind die §§ 292 ff. AktG anwendbar, wenn Untergesellschaft in Deutschland Satzungssitz hat
– sehr str: Voraussetzungen für Anerkennung steuerrechtlicher Organschaft gemäß § 14 KStG, teilweise „doppelter Inlandsbezug“ gefordert, FGe wollen aber unionsrechtskonform auslegen (Nieders. FG; FG Rheinland-Pfalz)
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
EU-VerschmelzungVerschmelzungsfähige Rechtsträger
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktiengesellschaft SE (str. ob SE-VO lex specialis gegenüber §§ 122 a ff. UmwG) UG (haftungsbeschränkt): soweit auch bei rein inländischer
Verschmelzung umwandlungsfähiger Rechtsträger
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
EU-Verschmelzungnicht verschmelzungsfähige Rechtsträger
Genossenschaften (§ 122 b Abs. 2 Nr. 1 UmwG)Kapitalanlagegesellschaften (§ 122 b Abs. 2 Nr. 2 UmwG)alle Personengesellschaften
6811.04.23
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Verfahrensschritte einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (I)
Arbeitnehmerbeteiligung nach inl. Recht (vgl. § 16 VRL) Gemeinsamer Verschmelzungsplan (§ 122 c I UmwG) notariell
beurkundet (strenge Anforderungen an "Gleichwertigkeit" bei Auslandsbeurkundung ggfs. "Doppelbeurkundung" erforderlich bei "upstream-Merger" Erleichterungen gemäß § 122 c III UmwG)
Bekanntmachung: 1 Monat vor beschlussfassender Versammlung (§ 122 d UmwG)
Verschmelzungsbericht (unverzichtbar) gemäß §§ 122 e, 122 a, 8 UmwG, Art. 8 VRL
Offenlegung des Berichts gegenüber Anteilsinhabern und Betriebsrat (ein Monat vor zustimmender Versammlung, § 122 e S.2 UmwG)
Verschmelzungsprüfung mit Bericht (§ 122 f S. 1 UmwG, Art. 8 VRL)
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Verfahrensschritte einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (II)
Zustimmende Versammlungen (Einberufung und Durchführung nach Vorschriften des nationalen Rechts)
Anmeldung der übertragenden Gesellschaft zum zuständigen Handelsregister bzw. Registerbehörde) --> Bescheinigung nach § 122 k UmwG
Anmeldung der übernehmenden Gesellschaft zum zuständigen Handelsregister bzw. Registerbehörde und Vollzug der Anmeldung (§ 122 i UmwG, Art. 12 VRL)
Wirksamkeit der Verschmelzung nach dem Recht der übernehmenden Gesellschaft (Art. 13 VRL), in Deutschland demnach § 20 UmwG
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Alternativen für Verschmelzung von Personengesellschafen
Zwischen-Formwechsel in Kapitalgesellschaft
Anwachsungsmodell des § 738 BGB (KG mit ausländischem Kommanditisten, nach Verschmelzen der inländischen Gesellschaft auf die KG scheidet die Komplementärin aus, Kommanditist verbleibt als Alleingesellschafter)
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
INTERNATIONALES GESELLSCHAFTSRECHT
• EWIV
• Societas Europaea
• Europäische Privatgesellschaft (vergleichbar GmbH): Exitus
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
EWIV
Europäische oHG; mind. zwei Gesellschafter aus versch. EU-Staaten
Schriftlicher Gesellschaftsvertrag Anmeldung durch Geschäftsführer (auch Fremdorganschaft) mit
Versicherungen Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Eintritt neuer
Gesellschafter, Auflösung erfordern einstimmigen Beschluss
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
SENormenhierarchie
SE-VO
SEAG
AktG
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Gründung der SE
75Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
•Identische Rechtsgrundlage in allen Mitgliedstaaten der Union (SE-VO Nr. 2157/2001 EG) Transformation durch das SEAG v. 22.12.2004 in nationales Recht. Mindestgrundkapital 120.000 EUR.
•Vertretungsorgan wahlweise:- monistisches System (Bestellung durch HV)
- dualistisches System (Bestellung durch AR wie deutsche AG)
•„Numerus clausus“ der Gründungsvarianten:- Verschmelzung von Aktiengesellschaften (Aufnahme oder Neugründung), sofern mindestens zwei dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterfallen
- Gründung einer „Holding“-SE, sofern mindestens zwei aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten (bzw. dem Recht von zwei verschiedenen Mitgliedstaaten unterfallen) alternativ: mindestens seit zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterfallende Tochtergesellschaft oder AZN
-Umwandlung einer AG (sofern diese seit mindestens zwei Jahren dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterfallende Tochtergesellschaft hat)
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Satzung der SE(notwendiger Inhalt)
notwendige Inhalte gemäß §§ 23, 26, 27 AktG Festlegung auf dualistisches oder monistisches System Zusammensetzung des jeweiligen Aufsichts- bzw.
Leitungsgremiumsdualistisches System: Anzahl AR-Mitglieder und Modus der
Bildung des Vorstands (Art. 39 Abs. 4, 40 Abs. 3 SE-VO)monistisches System: Anzahl Mitglieder VerwR oder
Regelungen über die Bildung des Gremiums (Art. 43 Abs. 2 SE-VO)
Amtsdauer (Art. 46 SE-VO) „Zustimmungskatalog“ gemäß Art. 48 SE-VO
zur Vertiefung vgl. die Übersicht bei Spitzbart, RNotZ 2006, 369 ff., 386 f.
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Organe der SE Dualistisches System: Aufsichtsorgan + Leitungsorgan
(Aufsichtsrat und Vorstand)AR: mindestens drei Mitglieder (§ 17 Abs. 1 SEAG), Staffelungen nach §
17 Abs. 1 Satz 4 SEAG, max. 6 Jahre (Art. 46 Abs. 2 SEVO), Mitbestimmung nach arbeitsr. Vereinbarung, sonst Auffangregel nach § 36 SEBG, mit Vorstand inkompatibel
Vorstand: nach inl. AktG, Art. 39 SE-VO, § 16 SEAG
Monistisches System: §§ 20-49 SEAGVerwaltungsrat: Regelfall drei Mitglieder, nur nat. Personen (§ 23 Abs. 1
SEAG), satzungsdispositiv (Art. 43 Abs. 2 SE-VO (Satzung muss „Vorbehaltskatalog“ haben, Art. 48 S. 1 SEVO), bei Mitbestimmung mind. drei Verwaltungsräte, max. 6 Jahre (Art. 46 Abs. 1 SE-VO); ger. Bestellung nach § 30 SEAG (entspr. § 104 AktG), mit gesch. Dir. kompatibel (aber: Sperre des § 40 Abs. 1 Satz 2 SEAG)
geschäftsführende Direktoren (interne oder externe), eine oder mehrere Personen
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Hauptversammlung der SE
mind. 1 mal pro Jahr, 6 Monate nach Geschäftsjahresende (Art. 54 Abs. 1 S. 1 SE-VO)
Beschlussmaterien gem. Art. 52 SE-VO (VO, SEAG, Beschlussmaterien des AktG)
a. Satzungsänderungen (Art. 59 Abs. 1 SE-VO)
b. Sitzverlegungen (Art. 8 Abs. 6 SE-VO)
c. Wahl des Aufsichtsrates oder des Verwaltungsrates
d. Zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen
e. Abschluss von Unternehmensverträgen i.S.d. §§ 291 ff. AktG (Art. 9 Abs. 1 SE-VO)
f. „Squeeze Out“ (Art. 9 Abs. 1 SE-VO, §§ 327 a ff. AktG)
g. Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Hauptversammlung (Ablauf)
nach den Art. 52 ff. SE-VO u. Vorschriften des AktG
- Art. 57 SE-VO: Beschluss durch Mehrheit der abgegebenen Stimmen
- satzungsändernde Beschlüsse: grds. 2/3-Mehrheit (Art. 59 Abs. 1 SE-VO, aber: Verschärfung durch § 179 Abs. 2 AktG ¾-Mehrheit)
- Form der Beschlussfassung / Niederschrift: Art. 53 SE-VO, § 130 AktG
- Beschlussanfechtungen gem. Art. 9 Abs. 1 SE-VO nach §§ 241 ff. AktG
- Auflösung der Gesellschaft grds. nach inl. Aktienrecht
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Sitzverlegung der SE
Sitzverlegung in anderen Mitgliedstaat führt nicht zur Auflösung (§ 8 Abs. 1 SE-VO)
Ablauf der innereuropäischen Sitzverlegung:Verlegungsplan und Verlegungsbericht der Verwaltungsorgane
(Angaben zum neuen Sitz, Folgen für Arbeitnehmer, Zeitplan, Schutz der Aktionärs- und Gläubigerrechte) Einreichung bei dem HR des alten Sitzes zur Bekanntmachung
Beschluss der HV (frühestens 2 Monate nach Bekanntmachung)Bescheinigung des HR des alten Sitzes, dass die erforderlichen
Rechtshandlungen und Formalitäten erfüllt wurden erst dann Eintragung bei dem neuen Sitz
Peter Ries / Christian Schulte Internationales Gesellschaftsrecht
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Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
AuslandsbezugAusländische Registerauszüge
Sachverhalt: Zum Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnis einer holländischen BV wird ein holländischer Registerauszug eingereicht: Ausreichend?
Entscheidung: Übersetzung/Beglaubigung/Legalisierung des Registerauszugs ist nicht erforderlich, wenn der Richter/Registerrechtspfleger die Unterlagen versteht und Beglaubigung und Legalisierung nicht verlangt, OLG Schleswig GmbHR 2012, 800 und OLG Dresden DNotZ 2011, 51, ähnlich auch KG v. 18. 10. 2012 – 1 W 334/12, NZG 2012, 1352 für Grundbuch und italienische Gesellschaft
Anmerkung: Registerauszug ist in diesem Fall nur Beweismittel, Gerichtssprache hierfür ist nicht unbedingt Deutsch, Gerichte haben Ermessen, vgl. §§ 26, 29 FamFG
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
AuslandsbezugLimited/director/Nachweis
Sachverhalt: Wie weist man Vertretungsberechtigung bei der Limited nach?
Entscheidung: Nachweis auch durch Bestätigung eines englischen Notars möglich, OLG Schleswig GmbHR 2012, 800
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
AuslandsbezugUS-Gesellschaft/Nachweis Existenz
Sachverhalt: Wie weist man Existenz einer US-Gesellschaft nach?
Entscheidung: Nachweis durch Gründungsurkunde nicht ausreichend, certificate of good standing ausreichend, OLG Köln NZG 2013, 754
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenVertretung bei der Anmeldung I
Sachverhalt: Notar meldet als „Vertreter“ die von ihm beurkundete Satzungsänderung an. Möglich?
Entscheidung: Im Rahmen des § 378 Abs. 2 FamFG kann beurkundender Notar Anmeldungen von Satzungsänderungen vornehmen, OLG Oldenburg v. 16.9.11 – 12 W 193/11 NZG 2011, 1233.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Registerverfahren Vertretung bei der Anmeldung II
Sachverhalt: Dritter meldet aufgrund schriftlicher Generalvollmacht Satzungsänderung einer GmbH an. Geschäftsführer genehmigt schriftlich. Geht das?
Entscheidung: Die Genehmigung einer formunwirksamen Anmeldevollmacht muss notariell beglaubigt sein, § 12 Absatz 1 Satz 2 HGB analog; Generalvollmachten, die organgleiche Vertretungsbefugnis gewähren sind unzulässig (OLG Frankfurt v. 7.11.2011 – 20 W 459/11, GWR 2012, 224).
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Registerverfahren Vertretung bei der Anmeldung III
Sachverhalt: GF erteilt Anmeldevollmacht und scheidet dann aus. Erlöschen der Vollmacht?
Entscheidung: Handelsregistervollmacht erlischt nicht nach Ausscheiden des erteilenden Geschäftsführers, OLG Hamm v. 23.2.2012 – I - 27 W 175/11, GmbHR 2012, 903.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenAnmeldung durch Prokuristen
Sachverhalt: Prokurist meldet Ausscheiden des Geschäftsführers an. Möglich?
Entscheidung: Prokura allein ermächtigt nicht zur Anmeldung des Ausscheidens eines Geschäftsführers (OLG Düsseldorf v. 16.3.12 – I-3 Wx 296/11, GWR 2012, 335513).
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenAuslegung der Anmeldung
Sachverhalt: Es wird angemeldet, dass Prokurist jetzt Geschäftsführers ist. Ausreichend?
Entscheidung: Wird angemeldet, dass der Prokurist jetzt Geschäftsführer ist, liegt darin auch – konkludent – die Anmeldung des Erlöschens der Prokura (OLG Düsseldorf v. 7.3.12 – I-3 Wx 200/11, NZG 2012, 957).
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenZwischenverfügung I
Sachverhalt: Registergericht verlangt Belege zum Erhalt des Stammkapitals. Ist das eine Zwischenverfügung?
Entscheidung: Zwischenverfügung liegt nur dann vor, wenn die Verfügung begründet ist und Beanstandungen und Vorschläge zu deren Behebung unter Fristsetzung mit Zurückweisungsandrohung enthält, OLG Düsseldorf NZG 2012, 271.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenZwischenverfügung II
Sachverhalt: Registergericht verlangt Beibringung einer positiven IHK-Stellungnahme. Ist das eine Zwischenverfügung?
Entscheidung: Zwischenverfügung liegt nur dann vor, wenn fehlende positive Stellungnahme ein Eintragungshindernis wäre; fehlende positive IHK-Stellungnahme ist kein Eintragungshindernis, OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 197.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenAussetzung
Sachverhalt: Registergericht will wegen anhängiger Anfechtungsklage Eintragungsverfahren aussetzen. Möglich?
Entscheidung: Aussetzung des Eintragungsverfahrens wegen anhängiger Anfechtungsklage liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Registergerichts, OLG Zweibrücken v. 30.08.2012 – 3 W 108/12, NZG 2013, 107.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenRücknahme der Anmeldung
Sachverhalt: Notar nimmt Anmeldung durch Papierschreiben zurück. Möglich?
Entscheidung: Rücknahme der Anmeldung durch Papierschreiben ist zulässig, solange die Registerakte nicht nur elektronisch geführt wird, OLG Frankfurt v. 22.02.2013 – 20 W 550/11, NZG 2013, 626.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenErneute Anmeldung nach Rücknahme oder Zurückweisung
Sachverhalt: Notar nimmt Anmeldung durch zurück und meldet gleichen Sachverhalt nochmals an. Möglich?
Entscheidung: Erneute Antragstellung nach Rücknahme oder Zurückweisung ist grundsätzlich unzulässig, wenn keine neue Sach- und Rechtslage, BGH v. 9.7.13 – II ZB 7/13, NZG 2013, 951.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
Genehmigungspflichtiger Gegenstand, § 43 KWG
Sachverhalt: Registergericht verlangt Negativattest, obwohl genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausgenommen sind. Richtig?
Entscheidung: Negativattest nicht erforderlich, wenn Gegenstand ausreichend individualisiert ist (OLG München v. 21.5.12 – 31 Wx 164/12)
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111024_bezeichnungsschutz.html
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenLöschung der Löschung
Sachverhalt: Registergericht löschte nach Hinweis der IHK auf ausstehende IHK-Beiträge. Zulässig?
Entscheidung: Registergericht muss Vermögenslosigkeit genau überprüfen. Schlechte Zahlungsmoral reicht nicht. Bei Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften muss Gesellschaft wieder eingetragen werden, OLG Düsseldorf NZG 2013, 108.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenBeschwerde
Sachverhalt: Beschwerde wird elektronisch eingereicht. Fristwahrend?
Entscheidung: Die elektronische Einreichung der Beschwerde ist fristwahrend, Eingang auf Server innerhalb der Frist reicht, KG v. 14.12.2011 – 25 W 48/11, NZG 2012, 353.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
RegisterverfahrenEinsicht in Registerakte
Sachverhalt: Presse will Einsicht in elektronische Akte nehmen. Möglich?
Entscheidung: Presse kann berechtigtes Interesse an Einsichtnahme haben, betroffenes Unternehmen muss nicht unbedingt vorher angehört werden, OLG Hamm v. 20.06.2012 – 27 W 41/12, NZG 2013, 822.
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
AuslandsbezugAZN als Kommanditistin
Sachverhalt: Zweigniederlassung soll als Kommanditistin eingetragen werden. Zulässig?
Entscheidung: Nach OLG Bremen NZG 2013, 144 kann Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens als Kommanditistin eingetragen werden und dabei vom ständigen Vertreter bei der Anmeldung vertreten werden.
Anmerkung: Problematisch, da ZN nicht rechtlich selbständig. Ähnlich (Eintragung der ZN in das Grundbuch) OLG München NZG 2013, 558
Aktuelle Probleme des Handelsregisterrechts
AuslandsbezugLimited/Löschung
Sachverhalt: Limited ist in England gelöscht. In Deutschland ist noch Zweigniederlassung eingetragen. Was ist zu tun?
Entscheidung: Falls Ltd. in England gelöscht ist, Zweigniederlassung in BRD aber noch Vermögen hat, soll für Zweigniederlassung vom Gericht ein Nachtragsliquidator bestellt werden (OLG Düsseldorf v. 10.5.10 – I-24 U 160/09, ZIP 2010, 1852; OLG Thüringen v. 22.8.07, GmbHR 2007, 1109; ähnlich auch KG v. 15.10.09 – 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316)
Achtung: Löschung der Zweigniederlassung über § 395 FamFG, nicht nach § 394
FamFG wegen Vermögenslosigkeit (KG v. 24.10.11 – 25 W 37/11, NZG 2012, 230 und OLG Frankfurt am Main v. 17.5.10 – 20 W 163/10, NZG 2011, 158)
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AuslandsbezugLimited/Fortsetzung
Sachverhalt: Limited ist in England gelöscht. In Deutschland ist Zweigniederlassung weiter tätig. Folge?
Entscheidung: Falls gelöschte ZN in Deutschland weiter agiert, wird sie als Personengesellschaft angesehen (OLG Celle v. 29.5.12 – 6 U 15/12, NZG 2012, 738)
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AuslandsbezugZuzug von ausl. Gesellschaften
Sachverhalt: Ausländische Gesellschaft will Sitz identitätswahrend nach Deutschland verlegen. Möglich?
Entscheidung: Nicht möglich nach OLG Nürnberg NZG 2012, 468 bzw. nur, wenn §§ 190 ff UmwG eingehalten werden, EuGH DB 2012, 1614 „VALE“
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