Informationsveranstaltung zurForschungsförderung der EU
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 24. März 2009
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-
Strukturfonds EFRE und ESF
Referat Internationale Zusammenarbeit
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Förderung von Projekten im Rahmen von Regionalpartnerschaften undInternationalen Kommunalpartnerschaften sowie des internationalen Jugendaustausches
Pflege der Regionalpartnerschaften des Landes
Koordinierung der internationalen Kontakte des Landes
Aufgaben (Auswahl):
Vorbereitung von Auslandsreisen des Ministerpräsidenten und des Europaministers
Vorbereitung von Besuchen ausländischer Delegationen
Förderung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit mit Landesmitteln bzw. EFRE-/ESF-Mitteln
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Internationale Verflechtungen Sachsen-Anhalts
rund 300 Schulen unterhalten internationale Schulpartnerschaftenca. 125 Kommunalpartnerschaften
Außenwirtschaftliche Aktivitäten der Unternehmen des Landes
Internationaler JugendaustauschFachkooperationen der Ministerien und nachgeordneter Einrichtungen (z. B. Landwirtschaft, Umwelt, Kunst/Kultur)
Internationale Wirtschaftskooperationen („Partner von morgen“)
Wissenschafts- und Forschungsaustausch
Regionalpartnerschaften des Landes (Centre, Masowien, Plovdiv)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Förderperiode 2007-2013
5,2 Mio. € Fördermittel inkl. Landeskofinanzierung, davon 2,2 Mio. € aus EFRE und 3 Mio. € aus ESF
Erstmalige Möglichkeit der Förderung interregionaler Zusammenarbeitaus EFRE und ESF
Eigene Förderlinie in den Operationellen Programmen Sachsen-Anhalts
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Förderprogramm „Sachsen-Anhalt interregional“
Thematisch offen
Rechtliche Grundlagen (Auswahl):
VO 1083/2006 (Allgemeine Bestimmungen zu EFRE und ESF)VO 1080/2006 (EFRE-Verordnung)
VO 1081/2006 (ESF-Verordnung)
VO 1828/2006 (Durchführungs-Verordnung)
Haushaltsrecht (LHO)Leitlinien zum Förderprogramm (zu EFRE bzw. ESF)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Schwerpunkte der EFRE-Förderung (Art. 4 der VO 1080/2006)Auswahl:
lokale Entwicklungsinitiativen und Unterstützung von Strukturen für lokale Dienstleistungseinrichtungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
Risikovermeidung, einschließlich: Ausarbeitung und Durchführung von Plänen zur Vermeidung und Bewältigung von naturbedingten und technologischen Risiken
Tourismus
Investitionen in den Kulturbereich
Forschung und technologische Entwicklung, Innovation und unternehmerischeInitiative (inkl. Technologietransfer, Entwicklung von Unternehmens-netzwerken; öffentlich-private Partnerschaften und Cluster)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Schwerpunkte der ESF-Förderung (Art. 3 der VO 1081/2006)Auswahl:
Verbesserung des Zugangs von Arbeitssuchenden und nicht erwerbs-tätigen Personen zum Arbeitsmarkt und Verbesserung ihrer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen im Hinblick auf ihre dauerhafte Eingliederung ins Erwerbsleben und Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
Stärkung des Humankapitals, insbesondere durch Förderung von Netzwerk- tätigkeiten zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungs- und Technologiezentren und Unternehmen
die Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmen und Unternehmer zur besseren Vorwegnahme und Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Förderprogramm „Sachsen-Anhalt interregional“
Bedingung für interregionale Projekte EFRE:
Beteiligung lokaler, regionaler oder nationalerBehörden aus mindestens einem anderen EU-Land(Art. 37 Abs. 7 der VO 1083/2006)
Beteiligung mindestens einer lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft aus einem anderen EU-Land (Art. 37 Abs. 6 c der VO 1083/2006)
Bedingung für interregionale Projekte ESF:
Wünschenswert, aber keine Förderbedingung: Beteiligung von Partnern inden drei Partnerregionen des Landes (Centre, Masowien, Plovdiv)
Wichtig:
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Sachsen-Anhalts Finanzmittel müssen Nutzen in/für Sachsen-Anhalt bewirken!
Kosten der ausländischen Projektpartner müssen dort finanziert werden.
1.
2. Eine Kombination mit anderen europäischen Fördermitteln ist nicht möglich!
Das betrifft auch die Kombination von EFRE- und ESF-Mitteln untereinander.
3. Antragsteller haben einen Eigenanteil an den Projektkosten einzubringen.
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Mögliche Inhalte von Projekten
Erfahrungsaustausch Austausch von „Best practice“-Beispielen und deren Umsetzungin Sachsen-Anhalt
Erarbeitung und Umsetzung von Mechanismen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft (EFRE)
Erarbeitung und Umsetzung von interregionalen Aus-, Fort- und Weiter-bildungsprojekten (ESF)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Möglich: überjährige Projekte
Förderfähige Kosten:
Antragsberechtigt:
Personalausgaben, soweit durch das Projekt neu entstanden (also nicht für Stammpersonal!)
Sachkosten, jedoch kein Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücken
nur dem Projekt zuzuordnende Ausgaben
sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und denen Gleichgestellte
natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
Kommunen
Fördergrundlagen und Antragsunterlagen
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Landesportal Sachsen-Anhalt:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=30712
„Politik+Verwaltung“
„Europa+Internationales“
„Internationales“
„Förderung der internationalenZusammenarbeit“
Verfahrensablauf (1)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Antragsberatung
Einreichung des Antrags(mind. 6 Wochen vor Projektbeginn)
Antragsbearbeitung
Entscheidungsvorlage an Staatskanzlei
Förderentscheidung
Verfahrensablauf (2)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Verwendungsnachweisprüfung und Entscheidungsvorlage an Staatskanzlei
Mittelauszahlung
Erteilung Zuwendungsbescheid (oder ggf. Ablehnungsbescheid)
Entscheidung über Entlastung/Rückforderungen
Erteilung Entlastungs- oder Rückforderungsbescheid
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Thomas KelterStaatskanzlei Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 4239104 Magdeburg
Tel.: 0391-567 6568E-Mail: [email protected]
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