HolzBrief AUSGABE 3/2019
BRANDSCHUTZfür Tischler und Schreiner
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Brandschutz für Tischler und Schreiner – Brandschutz für Holzwerkstoffe
Gemäß § 14 MBO (Musterbauordnung) sind bau-liche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu än-dern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Bei einem Brand muss die Rettung von Menschen und Tieren gewährleistet sein und wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein.
Um diese Schutzziele zu erreichen, sind auf na-tionaler (DIN) und internationaler (DIN EN) Ebene zahlreiche Vorschriften an die Anforderungen von Baustoffen festgehalten.
Als Grundlage für die brandschutztechnische Be-urteilung einer baulichen Anlage dient die Muster-bauordnung (MBO) sowie die Landesbauordnun-gen (LBO) der jeweiligen Bundesländer.
Um den Brandschutz einer baulichen Anlage zu bewerten und festzulegen, ist als erstes die bau-rechtliche Einstufung erforderlich. Das bedeutet, man teilt die bauliche Anlage einer Gebäudeklas-se (GKL) zu und legt somit die brandschutztech-nischen Anforderungen an die Bauteile und Bau-stoffe fest.
Gebäudeklassen (GKL)Man unterscheidet zwischen fünf Gebäudeklas-sen. Je höher die GKL, desto höher sind die brandschutztechnischen Anforderungen an die einzelnen Bauteile und Baustoffe.
Unterteilung in GKL nach MBO
Gebäudeklasse 1Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten (NE) von insgesamt nicht mehr als 400 m² Grundfläche sowie freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Gebäudeklasse 2Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei NE von insgesamt nicht mehr als 400 m² Grundfläche.
Gebäudeklasse 3Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m.
Gebäudeklasse 4Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und NE mit jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche.
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Gebäudeklasse 5Sonstige Gebäude sowie unterirdische Gebäude.
Als Höhe wird in diesem Fall nicht die Gebäude-höhe betrachtet, sondern die Höhe der Fußbo-denoberkante des höchstgelegenen Geschosses in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist.
SonderbautenZusätzlich zu den Gebäudeklassen werden bau-liche Anlagen, auf Grund ihrer Nutzungsart, in Regelbauten und Sonderbauten unterteilt. Die Sonderbauten unterteilen sich in geregelte und nicht geregelte Sonderbauten. Ein Sonderbau gilt als geregelt, wenn eine zusätzliche Vorschrift oder Richtlinie (z. B. Schulbaurichtlinie, Industriebau-richtlinie) explizit für diese Gruppe von Gebäuden existiert. Eine Schule beispielsweise ist als gere-gelter Sonderbau zu betrachten und muss zu-sätzlich zur Landesbauordnung nach der Schul-baurichtline des jeweiligen Bundeslandes beurteilt werden.
Baustoffklassen Neben den Gebäudeklassen gibt es die Baustoff-klassen. Diese bilden eine weitere Klassifizierung
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Baustoffklasse A: Nicht brennbare Baustoffe
A1
Nicht entflammbare Stoffe,
ohne Gaserzeugung
z. B.: Mineralwolle ohne
organische Zusätze
A2
Stoffe, die geringe Mengen an
brennbarem Stoff enthalten
z. B.: Gipsfeuerschutzplatten
Baustoffklasse B: Brennbare Baustoffe
B1
Schwer entflammbare Stoffe
z. B.: Holzwolleplatten
nach DIN EN 13168
B2
Normal entflammbare Stoffe
z. B.: Holz / genormte Holzwerkstoffe
mit einer Rohdichte von ρ ≥ 400 kg/m³
und einer Dicke von ≥ 2 mm
B3
Leicht entflammbare Stoffe
z. B.: Papier, Stroh, Holz
von weniger als 2 mm Dicke
und beschreiben die unterschiedlichen Gruppen, in welche Baustoffe sich unterteilen lassen. Bau-stoffe der Baustoffklasse B3 dürfen nur unter der Berücksichtigung verbaut werden, dass sie
Klasse Bedeutung (gem. FeuerTrutz)
A kein Beitrag zum Brand (A1, A2)
B sehr begrenzter Beitrag zum Brand
C begrenzter Beitrag zum Brand
D hinnehmbarer Beitrag zum Brand
E hinnehmbares Brandverhalten
F Keine Leistung festgestellt
d0kein brennendes Abtropfen /
Abfallen innerhalb von 600 Sekunden
d1
kein brennendes Abtropfen /
Abfallen mit einer Nachbrennzeit
länger als 10 Sekunden innerhalb
von 600 Sekunden
d2 keine Leistung festgestellt
s0 geringe Rauchentwicklung
s1 mittlere Rauchentwicklung
s2hohe Rauchentwicklung bzw.
Rauchentwicklung nicht geprüft
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im eingebauten Zustand und in Verbindung mit anderen Baustoffen mindestens B2, also normal entflammbar, sind.
Vergleich nationale und internationale BaustoffklassenAuf nationaler Ebene wird nach DIN 4102-1 das Brandverhalten von Baustoffen grob in zwei Klas-sen unterteilt. Die Baustoffklasse A beinhaltet die nichtbrennbaren Stoffe und in die Baustoffklasse B werden alle brennbaren Stoffe eingestuft. Die in-ternationale Ebene unterscheidet innerhalb der EN 13501-1 Baustoffklassen von A – F. Zusätzlich werden die Rauchentwicklung sowie das bren-nende Abtropfen / Abfallen klassifiziert.
Verbund von BaustoffenBei einem Verbund von zwei Baustoffen ist darauf zu achten, dass sich die Baustoffklasse ändern kann. Wenn man einen schwer entflammbaren Baustoff mit einem ebenfalls schwer entflammba-ren Baustoff verbindet (z. B. verklebt), erhält man nicht automatisch einen neuen schwer entflamm-baren Baustoff.
Dies erfordert eine erneute Prüfung des Brand-verhaltens und eine erneute Klassifizierung des Verbundbaustoffes in eine Baustoffklasse.
Feuerwiderstandsklassen Bei der Klassifizierung der Feuerwiderstandsdau-er werden die Bauteile separat als Einzelbauteil betrachtet. Gemäß DIN 4102-4 setzt diese Klas-sifizierung von Einzelbauteilen voraus, dass unter-stützende und aussteifende Bauteile, an denen die Einzelbauteile angeschlossen sind, mindes-tens dieselbe Feuerwiderstandsfähigkeit aufwei-sen müssen. Lesen Sie weiter auf Seite 6.
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FINSA MDF Spezialplatten Kollektion
SuperPan schwer entfl ammbarDie SuperPan Ignifugo ist ein von FINSA speziell entwickeltes Produkt, das aus einem Kern aus brandhemmenden Holzspan und zwei brand-hemmenden HDF-Deckschichten besteht. Das Ganze wird als ein Produkt gefertigt.
So werden die Vorteile von MDF und Span ver-eint: eine perfekt glatte Oberfl äche und ein saube-res Sägeergebnis. Die feinen Deckschichten der SuperPan Ignifugo eignen sich hervorragend zum direkten Lackieren oder Streichen. Brandklasse B,s1-d0.
MDF schwer entfl ammbar formaldehyd-arm verleimtDie Fibrapan Ignifugo E-Z ist eine mit syntheti-schen Harzen und brandhemmenden Additiven verleimte MDF-Platte. Diese Platte ist für An-wendungsbereiche bestimmt, in denen ein hoher Brandschutz erforderlich oder vorgeschrieben ist (Brandklasse B,s1-d0).
Die Platte erfüllt die Anforderungen der Norm CARB-2, wegen ihre sehr geringe Formaldehy-demissionen. Auch mit beidseitiger Grundierfolie erhältlich.
MDF schwer entfl ammbar schwarz durchgefärbtDie Fibracolour Negro Ignifugo ist eine vollstän-dig durchgefärbte MDF-Platte, die darüber hinaus brandhemmend ist. Überall dort, wo Ästhetik und Brandschutz gefragt sind, ist die Fibracolour Ne-gro Ignifugo eine geeignete Wahl.
Diese Platte wird hauptsächlich für den Innenaus-bau von öffentlichen Gebäuden, Möbel für Biblio-theken oder Ausstellungsräume, Dekorelemente oder Displays auf Messen und Ausstellungen ver-wendet. Brandklasse B,s2-d0.
MDF schwer entfl ammbar und feuchtigkeitsbeständig,Formaldehyde-arm verleimtDie Platten, die alles hat. Die Fibrapan Hidrofu-go Ignifugo E-Z ist eine MDF-Platte, die sowohl feuchtigkeitsbeständig als auch brandhemmend ist. Darüber hinaus weist die Platte eine sehr niedrige Formaldehydemission auf und ist daher CARB-2-zertifi ziert. Die brandhemmenden Eigen-schaften der Platte erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm B-s1,d0. Die feuchtigkeits-beständigen Eigenschaften entsprechen der Prü-fungsnorm V313.
Über FINSAFamilienbetrieb FINSA begann 1931 als klei-nes Sägewerk. Seitdem ist der älteste MDF und Spanplattenhersteller auf der Iberischen Halbinsel gewachsen. Vom Hauptsitz in San-tiago de Compostela und sechzehn weiteren Verkaufsbüros aus verteilen wir unsere Holz-produkte in der ganzen Welt. Unsere brei-te Palette an Holzprodukten wird an zwölf Produktionsstandorten produziert. Unser Sortiment umfasst MDF- und Spanplatten-Specials, SuperPan, Dekorplatten und furnier-te Platten.
FINSA verfügt über zwölf Produktionsnie-derlassungen in drei verschiedenen Ländern (Spanien, Portugal und Frankreich). Außerdem haben wir ein Vertriebsnetz mit siebzehn eige-nen Verkaufsbüros. In unserem Streben nach dauerhaftern Wachstum haben wir immer das eine Ziel vor Augen: die Nähe zu unseren Kunden, damit wir den besten Service bieten können.
Umwelt und nachhaltigkeit Der Einsatz von technischem Holz spielt eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der Treib-hausgasemissionen und trägt zum kontinuier-lichen Wachstum der Wälder bei. Wir haben eine sogenannte EPD (Environmental Product Declaration) für unsere Produkte. EPD ist ein Werkzeug, um klar und transparent zu kom-munizieren, welche Umweltauswirkungen ein bestimmtes Produkt in allen Phasen des Le-benszyklus hat.
Alle Produkte, die aus unserem Lager in Vlis-singen geliefert werden, sind 100% PEFC und optional FSC Mixed Credit zertifi ziert. Beide Zertifi kate zeigen, dass alle Produkte aus nach-haltig bewirtschafteten Quellen stammen.
MDF schwer entfl ammbar nicht rötlich eingefärbtDie Mediland M1 ist eine nicht gefärbte, brand-hemmende MDF-Platte hergestellt aus französi-sches Seekiefernholz. Die Platte is auf Grund der fehlenden Färbung und des geringen Gewichts prädestiniert für die Herstellung von Akustik-paneelen. Durch ihr geringes Gewicht, ist die Plat-te einfacher zu verarbeiten als beispielweise einestandardmäßige brandhemmende Platte.
Die Mediland M1 wird häufi g in Hotelrezeptionen, Büros und öffentlichen Gebäuden wie Bibliothe-ken, Schulen, Gerichten, Krankenhäusern oder Kinos eingesetzt. Brandklasse B,s2-d0.
Der spanische Holzhersteller FINSA ist bekannt für seine MDF-Spezialitäten.
Darunter ist eine breite Palette von feuerhemmenden Lösungen.
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FINSA MDF Spezialplatten Kollektion
SuperPan schwer entfl ammbarDie SuperPan Ignifugo ist ein von FINSA speziell entwickeltes Produkt, das aus einem Kern aus brandhemmenden Holzspan und zwei brand-hemmenden HDF-Deckschichten besteht. Das Ganze wird als ein Produkt gefertigt.
So werden die Vorteile von MDF und Span ver-eint: eine perfekt glatte Oberfl äche und ein saube-res Sägeergebnis. Die feinen Deckschichten der SuperPan Ignifugo eignen sich hervorragend zum direkten Lackieren oder Streichen. Brandklasse B,s1-d0.
MDF schwer entfl ammbar formaldehyd-arm verleimtDie Fibrapan Ignifugo E-Z ist eine mit syntheti-schen Harzen und brandhemmenden Additiven verleimte MDF-Platte. Diese Platte ist für An-wendungsbereiche bestimmt, in denen ein hoher Brandschutz erforderlich oder vorgeschrieben ist (Brandklasse B,s1-d0).
Die Platte erfüllt die Anforderungen der Norm CARB-2, wegen ihre sehr geringe Formaldehy-demissionen. Auch mit beidseitiger Grundierfolie erhältlich.
MDF schwer entfl ammbar schwarz durchgefärbtDie Fibracolour Negro Ignifugo ist eine vollstän-dig durchgefärbte MDF-Platte, die darüber hinaus brandhemmend ist. Überall dort, wo Ästhetik und Brandschutz gefragt sind, ist die Fibracolour Ne-gro Ignifugo eine geeignete Wahl.
Diese Platte wird hauptsächlich für den Innenaus-bau von öffentlichen Gebäuden, Möbel für Biblio-theken oder Ausstellungsräume, Dekorelemente oder Displays auf Messen und Ausstellungen ver-wendet. Brandklasse B,s2-d0.
MDF schwer entfl ammbar und feuchtigkeitsbeständig,Formaldehyde-arm verleimtDie Platten, die alles hat. Die Fibrapan Hidrofu-go Ignifugo E-Z ist eine MDF-Platte, die sowohl feuchtigkeitsbeständig als auch brandhemmend ist. Darüber hinaus weist die Platte eine sehr niedrige Formaldehydemission auf und ist daher CARB-2-zertifi ziert. Die brandhemmenden Eigen-schaften der Platte erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm B-s1,d0. Die feuchtigkeits-beständigen Eigenschaften entsprechen der Prü-fungsnorm V313.
Über FINSAFamilienbetrieb FINSA begann 1931 als klei-nes Sägewerk. Seitdem ist der älteste MDF und Spanplattenhersteller auf der Iberischen Halbinsel gewachsen. Vom Hauptsitz in San-tiago de Compostela und sechzehn weiteren Verkaufsbüros aus verteilen wir unsere Holz-produkte in der ganzen Welt. Unsere brei-te Palette an Holzprodukten wird an zwölf Produktionsstandorten produziert. Unser Sortiment umfasst MDF- und Spanplatten-Specials, SuperPan, Dekorplatten und furnier-te Platten.
FINSA verfügt über zwölf Produktionsnie-derlassungen in drei verschiedenen Ländern (Spanien, Portugal und Frankreich). Außerdem haben wir ein Vertriebsnetz mit siebzehn eige-nen Verkaufsbüros. In unserem Streben nach dauerhaftern Wachstum haben wir immer das eine Ziel vor Augen: die Nähe zu unseren Kunden, damit wir den besten Service bieten können.
Umwelt und nachhaltigkeit Der Einsatz von technischem Holz spielt eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der Treib-hausgasemissionen und trägt zum kontinuier-lichen Wachstum der Wälder bei. Wir haben eine sogenannte EPD (Environmental Product Declaration) für unsere Produkte. EPD ist ein Werkzeug, um klar und transparent zu kom-munizieren, welche Umweltauswirkungen ein bestimmtes Produkt in allen Phasen des Le-benszyklus hat.
Alle Produkte, die aus unserem Lager in Vlis-singen geliefert werden, sind 100% PEFC und optional FSC Mixed Credit zertifi ziert. Beide Zertifi kate zeigen, dass alle Produkte aus nach-haltig bewirtschafteten Quellen stammen.
MDF schwer entfl ammbar nicht rötlich eingefärbtDie Mediland M1 ist eine nicht gefärbte, brand-hemmende MDF-Platte hergestellt aus französi-sches Seekiefernholz. Die Platte is auf Grund der fehlenden Färbung und des geringen Gewichts prädestiniert für die Herstellung von Akustik-paneelen. Durch ihr geringes Gewicht, ist die Plat-te einfacher zu verarbeiten als beispielweise einestandardmäßige brandhemmende Platte.
Die Mediland M1 wird häufi g in Hotelrezeptionen, Büros und öffentlichen Gebäuden wie Bibliothe-ken, Schulen, Gerichten, Krankenhäusern oder Kinos eingesetzt. Brandklasse B,s2-d0.
Der spanische Holzhersteller FINSA ist bekannt für seine MDF-Spezialitäten.
Darunter ist eine breite Palette von feuerhemmenden Lösungen.
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Tab. 3 Klassifizierung von Bauteilen nach DIN 4102
Klassifizierung von Bauteilen nach DIN 4102
Funktion des Bauteils Feuerwiderstandsklasse Bauteil
tragende / raumabschließende
Bauteile
F tragende Decken, Stützen,
Pfeiler, Wände
nichttragende / nicht
raumabschließende Bauteile
W Nichttragende Wände
(Außen- u. Trennwände), Brüstungen
Sonderbauteile G Verglasungen
K Absperrvorrichtungen
L Lüftungsleitungen
R Rohrdurchführungen
S Kabelabschottungen
T Feuerschutzabschlüsse
Die Einstufung in eine Feuerwiderstandsklasse wird durch unterschiedliche Prüfversuche der einzelnen Baustoffe und Verbundbaustoffe nach DIN 4102-1 ermittelt. Dabei gibt es unterschied-liche Zeitgruppen. Klassifiziert wird in ≥ 30 Min., ≥ 60 Min., ≥ 90 Min., ≥ 120 Min. und ≥ 180 Min.
Der Baustoff wird immer der nächstkleineren Gruppe zugeordnet. Hält ein Baustoff beispiels-weise 40 Minuten im Prüfversuch dem Feuer oder der Hitze stand, so wird dieser in die Feuerwider-standsklasse ≥ 30 Min. eingestuft. (Siehe Tab. 3)
Bei den Feuerwiderstandsklassen F und W ist nach MBO zusätzlich die Baustoffklasse zu be-nennen.
Beispiel 1: Wir haben ein Bauteil der Feuerwider-standsklasse F60, welches aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht. Die korrekte Bezeichnung lautet dann F60-A.
Beispiel 2: Wir haben ein Bauteil der Feuerwi-derstandsklasse W30, bei dem die tragenden und aussteifenden Teile nichtbrennbar sind und die übrigen Teile aus brennbaren Baustoffen be-stehen. Die korrekte Bezeichnung lautet demnach W30-AB.
BrandschutztechnischeAnforderungen an BauteileDie brandschutztechnischen Anforderungen der tragenden und aussteifenden Bauteile sind ab-hängig von der jeweiligen Gebäudeklasse. (Siehe Tab. 4)
Bei tragenden und aussteifenden Bauteilen be-zieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit der baulichen Anlage auf dessen Standsicherheit im Brandfall. Bei raumabschließenden Bauteilen be-zieht sie sich auf den Widerstand einer Brandaus-breitung.
Brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile nach MBO
Bauteil GKL 1 GKL 2 GKL 3 GKL 4 GKL 5
tragende u. aussteifende Wände
und Stützen (oberirdische Geschosse)
F0 F30 F30 F60 F90
tragende u. aussteifende Wände
und Stützen (Kellergeschosse)
F30 F30 F90 F90 F90
tragende u. aussteifende Wände und
Stützen im Dachraum, wenn darüber
Aufenthaltsräume möglich sind
F0 F30 F30 F60 F90
nicht tragende Außenwände F0 F0 F0 F30 oder
A (n.b.)
F30 oder
A (n.b.)
Trennwände F30 F30 F30 F60 F90
Trennwände in Wohngebäuden F0 F0 F30 F60 F90
innere Brandwände F60 F60 F60 F60M F120
Gebäudeabschlusswände F30 innen
F90 außen
F30 innen
F90 außen
F30 innen
F90 außen
F120 F120
Decken zwischen
Geschossen (oberirdisch)
F0 F30 F30 F60 F90
Decken im Kellergeschoss F30 F30 F90 F90 F90
Decken im Dachraum, wenn darüber
Aufenthaltsräume möglich sind
F0 F30 F90 F90 F90
A (n.b.): Baustoffklasse A – nichtbrennbare Baustoffe
Tab. 4 Brandschutztechnische Anforderungen an BauteileB
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F30 bedeutet, dass ein Bauteil bzw. die Baus-toffe aus denen ein Bauteil besteht mindestens 30 Minuten lang feuerhemmend sein muss, also 30 Minuten dem Feuer und der Hitze Stand hal-ten muss. Ein Bauteil kann gemäß MVV TB (Mus-ter-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestim-mungen) auch noch feuerhemmend sein, wenn die tragenden und aussteifenden, einschließlich der raumabschließenden, Bauteile aus brennba-ren Baustoffen ausgeführt werden.
Muss ein Bauteil in F60 ausgeführt sein, so ist es hochfeuerhemmend zu errichten. Das bedeu-tet, wenn das tragende und aussteifende Bauteil aus brennbaren Baustoffen besteht, muss es von allen Seiten eine Brandschutzverkleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen erhalten. Dämmstof-fe müssen in diesem Fall ebenfalls nichtbrennbar ausgeführt werden.
Steht hinter der Klassifizierung des Feuerwider-stands ein M, F60M, so ist das Bauteil hoch-feuerhemmend auszuführen und muss in seinen Baustoffen auch unter zusätzlicher mechanischer Belastung 60 Minuten dem Feuer und der Hit-ze Stand halten. Das M steht also für den Wi-derstand gegen mechanische Beanspruchung. Für Gebäude, deren tragende und aussteifende sowie raumabschließende Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen und die Anforderung hochfeuerhemmend besitzen, also in die Gebäu-deklasse 4 einzuordnen sind, ist neben der MBO die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) anzuwenden und zu berücksichtigen.
Feuerbeständige Bauteile werden mit F90 be-zeichnet. Das bedeutet, dass die tragenden und aussteifenden Teile aus nichtbrennbaren Baus-toffen ausgeführt werden müssen und raumab-schließende Bauteile zusätzlich eine in Bauteil- ebene durchgehende Schicht aus nichtbrennba-ren Baustoffen aufweisen müssen.
Die Unterteilung eines Gebäudes in 40 m Ab-schnitten durch Brandwände dient dem Sach-wertschutz. Das Risiko eines Brandüberschlages auf angrenzende Gebäude oder Gebäudeteile soll so verringert werden. Eine Brandwand muss in der Standsicherheit ihrer Teile und Baustoffe min-destens 90 Minuten (F90) bei Brandeinwirkung aushalten. Eine Brandwand darf keinen Beitrag zum Brand leisten und muss dementsprechend aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
TreppenJedes nicht ebenerdige Geschoss sowie benutz-bare Dachräume müssen nach § 34 MBO über mindestens eine Treppe erreichbar sein. Diese Treppen nennt man notwendige Treppen. Sie die-nen als Rettungswege für Personen, die sich in dem Gebäude befinden und gleichzeitig als An-griffs- und Rückzugsweg für die Feuerwehr.
Auf Grund der Wichtigkeit von notwendigen Trep-pen gelten an die Bauteile und Baustoffe Vor-schriften hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsdauer.So müssen gemäß §34 MBO die tragenden Tei-le notwendiger Treppen in Gebäuden der GKL 5 mindestens feuerhemmend sein und aus nicht-brennbaren Baustoffen bestehen. In Gebäuden der GKL 4 müssen sie mindestens aus nicht-brennbaren Baustoffen bestehen und für GKL 3 müssen die tragenden Teile notwendiger Treppen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder feuerhemmend hergestellt werden. Für Gebäude der GKL 1 und 2 gelten keine besonderen Anfor-derungen.
TürenWände mit Anforderungen an den Feuerwider-stand müssen mit Türen versehen sein, die eben-falls eine brandschutztechnische Anforderung besitzen, um den jeweiligen Raumabschluss zu gewährleisten. Diese Brand- und Rauchschutz-türen gibt es in unterschiedlichen Anforderungen. (Siehe Tabelle unten)
Bsp. für feuerhemmende Treppen – Holzfibel (2017)
Viele unterschiedliche Faktoren beeinflussen die Wirkung auf Materialien und umfassende Bauteile bei einem natürlichen Brandereignis.
BrandszenarienEin Brandereignis wird durch unterschiedliche Pa-rameter, wie z. B. Menge und Art der Brandlast, Wärmeabfluss und Geometrie des Brandraumes, beeinflusst. Ein Brandereignis durchläuft unter-schiedliche Phasen, die abhängig von den je-weiligen Einflussparametern, dementsprechend unterschiedlich ausgeprägt verlaufen können.
Vergleich der Türbezeichnungen nach alter und neuer Vorschrift
Bezeichnung alt Bezeichnung neu nach MVV TB Bedeutung
D D dichtschließende Tür
DS DS dicht- und selbstschließende Tür
RS rd rauchdichte und selbstschließende Tür
T30 fh feuerhemmende, dicht-
und selbstschließende Tür
T30-RS fh rd feuerhemmende, rauchdichte
und selbstschließende Tür
Was bedeutet eigentlich F30 und wofür steht das M hinter F60?
Bei dem Einbau von Türen ist auf die fach- und zulassungsgerechte Montage zu achten. Die Montage erfolgt nach der jeweiligen Zulassung, des Verwendbarkeitsnachweises und den Her-stellerangaben der Tür. Mit dem Einbau der Tür ist es allerdings nicht getan. Brand- und Rauch-schutztüren müssen in regelmäßigen Wartungs-intervallen geprüft werden, um die anhaltende Funktionsfähigkeit zu prüfen und nachzuweisen.
Was muss bei der Montage in Leichtbauwände besonders beachtet werden?Neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulas-sung der jeweiligen Tür und den Herstelleranga-ben muss darauf geachtet werden, dass sowohl die seitlichen als auch die oberen und unteren Anschlüsse fachgerecht sind.
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Befindet sich über der Tür ein Deckenhohlraum, so muss dieser fach- und zulassungsgerecht ab-geschottet werden. Außerdem muss darauf ge-achtet werden, dass die Tür exakt in die Öffnung der Wand passt. Ein „Ausstopfen“ von Hohlräu-men zwischen Tür und Wand ist nur in geringem Umfang zulässig.
Als Abstandhalter beispielsweise, an der Zarge, dürfen – unter Berücksichtigung der Zulassung – nur Metall- oder Hartholzwerkstoffe verwendet werden. Material aus Kunststoff ist nicht zulässig. Des Weiteren ist zu beachten, dass eine feuer-hemmende Tür (T30) nicht unbedingt in eine feu-erhemmende (F30) Wand eingebaut werden darf. In der Zulassung der Tür könnte festgelegt sein, dass diese jeweilige Tür nur in eine hochfeuer-hemmende (F60) Wand montiert werden darf. Bezeichnung einer Feuerschutztür nach der neuen EU-Richtlinie
Beispiel einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik www.dibt.de Verzeichnis über bauaufsichtliche Zulassungen
Raumabschluss
Wärmedämmung
Hinweis auf das angewandte Temperaturmessverfahren
Auskunft über die Anzahl der durchgeführten Schließzyklen
Selbstschließfunktion
Klassifizierungszeit
El2 30-C3
Klassifizierungsschlüssel
Bei Einbau einer Feuerschutztür ohne abschließ-baren Prüfzylinder ist ein Blindzylinder erforderlich. Ist eine Feuerschutztür fach- und zulassungsge-recht und nach den Herstellerangaben korrekt montiert, so bildet sie mit allen zugehörigen Bau-teilen den für die Wandöffnung erforderlichen Feu-erschutzabschluss oder Raumabschluss.
Erforderliche Nachweise und ZulassungenNach § 16b MBO dürfen Bauprodukte nur dann verwendet werden, wenn bei ihrer Verwendung die bauliche Anlage bei ordnungsmäßiger In-standhaltung auf eine für die Nutzung entspre-chende Dauer gebrauchstauglich ist. Ein Bau-produkt muss also, um es verwenden zu dürfen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) aufweisen. Diese wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nach umfassender Prüfung des jeweiligen Bauproduktes erteilt. Die abZ wird im-mer nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Ist die Frist abgelaufen, muss das Bauprodukt erneut durch das DIBt geprüft werden.
Zusätzlich zu einer abZ ist es erforderlich, einen Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Dabei handelt es sich um eine Erklärung, mit der der Unternehmer (Verarbeiter) bescheinigt, dass das jeweilige Bauprodukt entsprechend seiner abZ sowie der Montageanleitung eingebaut und aus-geführt wurde. Hat ein Bauprodukt einen Über-einstimmungsnachweis, so ist das sogenannte Ü-Zeichen (nationaler Baustoff) oder CE-Zeichen (europäischer Baustoff) auf der Verpackung, dem Lieferschein, einem Beipackzettel und auf dem Bauprodukt selbst anzubringen. Neben dem Über-einstimmungsnachweis muss der Unternehmer (Verarbeiter) eines Bauproduktes eine Fachunter-nehmererklärung vorlegen. In dieser bescheinigt der Unternehmer (Verarbeiter), dass er auf Grund seiner fachlichen Kompetenz befugt ist, dieses Bauprodukt zu verwenden und einzubauen.
Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik – www.dibt.de – Verzeichnis über bauaufsichtliche Zulassungen
Ausstellungsdatum
Geltungsdauer der Zulassung
Zulassungsnummer des Bauproduktes
Antragssteller
Zulassungsgegenstand (betreffendes Bauprodukt)
Umfang des Zulassungsbescheides
Max MustermannMusterstraße 1
9
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3. A
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Nach bauaufsichtlichen Vorschriften verwendbar
Übereinstimmungszeichen „Ü“
Übereinstimmungsnachweisverfahren
Technische Regeln nach Bauregelliste A/1
Bauprodukte nach Liste CBauprodukte nach Bauregelliste A/2
Keine a.a.R.d.T oder Abweichung von A/1
Allgemeine bauaufsichtl. Zulassungen
Allgemeine bauaufsichtl. Prüfzeugnisse
Zustimmungen im Einzelfall
Kein Verwendbarkeits-nachweis erforderlich
Kein Übereinstimmungs-nachweis erforderlich
Kein Übereinstimmungs-zeichen erforderlich
Nichtgeregelte BauprodukteGeregelte Bauprodukte
Sonstige Bauprodukte
„Lei
stun
gsna
chw
eis“
„Geb
rauc
hsan
leitu
ng“bei wesentl.
Abweichungen von abP
bei wesentl. Abweichungen
von abP
Verwendbar-keitsnachweis
Ja NeinNein
Anwendbar-keitsnachweis
Erklärung der übereinstimmenden Ausführung durch den Anwender nach Einbau/Verwendung
*Geregelte Bauarten sind bisher in der Bauregelliste nicht zu finden. Die Erstellung dieser richtet sich, wie bei den geregelten Bauprodukten, nach den DIN-Normen (Brandschutz meist DIN 4102-4). Eine schriftliche Bestätigung über fachgerechte Ausführung wird empfohlen.
bei wesentl. Abweichungen von Produktnorm
Verwendung gem. techn. Baubestim-mungen & a.R.d.T
(DIN Normen)
Verwendung gemäß • abZ1
• abP2
• ZiE3
Verwendung gem. allgem. bauaufsichtl. Prüferzeugnis (abP)
Verwendung gem. Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
Verwendung gem. allgem. bauaufsichtl. Prüferzeugnis (abP)
Verwendung gem. Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
Geregeltes Bauprodukt(Bauregelliste A Teil 1)
Übereinstimmungsnachweis(ÜH / ÜZ / ÜHP) à Ü-Zeichen
Nicht geregeltes Bauprodukt(Bauregelliste A Teil 2)
Übereinstimmungsnachweis(ÜH / ÜZ / ÜHP) à Ü-Zeichen
Nicht geregelte Bauart*(Bauregelliste A Teil 3)
Übereinstimmungserklärung des Anwenders
1 allgem. bauaufsichtl. Zulassung (abZ) | 2 allgem. bauaufsichtl. Prüferzeugnis (abP) | 3 Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
Bauprodukt / Bauart entspricht technischen Baubestimmungen und anerkannten Regeln der Technik
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Für eine mängelfreie brandschutztechnische Bauausführung ist es wichtig, dass die beteilig-ten Gewerke miteinander kommunizieren. So ist beispielsweise besonders darauf zu achten, dass Schottungen durch Bauteile mit brandschutz-technischen Anforderungen diese ebenfalls er-füllen und entsprechende Zulassungen vorliegen.
Leitungsschottungen durch HolzbauteileAls Beispiel wird eine Durchführung und Abschot-tung einer Leitungsanlage durch eine feuerbe-ständige Holzbalkendecke dargestellt. Die Ab-schottungssysteme müssen eine entsprechende Zulassung aufweisen und können in F90-Auslei-bungen verbaut werden. Bei der Ausführung der Verbindung von der F90-Unterdecke und der F90-Ausleibung sind die Vorgaben der Decken- und Installationsschachtanbieter zu beachten und einzuhalten.
Kommunikation spart Kosten
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Autoren: Dirk Kröger, Dipl.-Ing. (FH), Sachverstän-diger für vorbeugenden Brandschutz so-wie für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung / Vanessa Oelmann, B. Eng., Fachplanerin vorbeugender Brandschutz
Kontaktdaten:Brandschutzberatung Kröger GmbHHansestraße 28, 29525 UelzenTel: +49 581 973 6660E-Mail: [email protected]: www.bsb-kroeger.de
Die Brandschutzberatung Kröger GmbH mit Hauptsitz in Uelzen und Zweigstellen in Lüneburg und Wiedensahl (Schaum-burg) ist ein Ingenieur- und Sachverstän-digenbüro im Bereich Brandschutz, vor allem für folgende Dienstleistungen:• Brandschutzkonzepte• Bau- und Objektüberwachung• Feuerwehr- und Flucht-
und Rettungspläne• Feuerwehr-Laufkarten• Brandschutzordnungen• Externer Brandschutzbeauftragter
IMPRESSUM:
Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau, der HolzBrief erscheint 4x jährlich, Ausgabe 3/2019
Verantwortlich für Redaktion und Anzeigen: André Röhrs, hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau, Tel. 05191 802-0;
Realisation und Druck: abeler bollmann werbeagentur GmbH, Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 2996842-0
Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. ©hagebau
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1 Holzbalkendecke2 Mineralfaserdämmung ≥ 20 mm3 schwimmender Estrich, Dicke ≥ 30 mm4 Trockenestrichplatten, Dicke ≥ 2 x 12,50 mm5 C-Profil verschraubt6 Hohlraum mind. 20 cm umlaufend oder bis
zum „Wechsel“ mit Mineralwolle Schmelz-punkt > 1000°C ausstopfen
7 hochfeuerhemmende Brandschutzbekleidung (F60-Ausleibung) z. B. 1 x 20 mm Ridurit
8 umlaufende Auflageleisten, Dicke ≥ 30 mm, in der Qualität der Brandschutzbekleidung. Die Lage innerhalb der Ausleibung kann bauseitig festgelegt werden.
9 Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdau-er von mind. 60 Minuten, z. B. Kombischott,
Weichschotts oder Rockwool Penetration Board unter Beachtung der Mindestdicken gem. ABP/ABZ
10 Bei Durchführungen nach den Erleichterun-gen der MLAR/LAR/RbALei, Abschnitt 4.3 ist eine Aufdoppelung von s ≥ 70 mm (F60) mit einem umlaufenden Maß von Ü ≥ 100 mm einzubausen.
Prinzipskizze Holzbalkendecke mit F90 Unterdecke
108
7
24
7
93 2 5
56
1
Aufdopplungs ≥ 70 mm
F 60F 60Ü
Im Gründchen 465520 Bad CambergTel.: +49 (6434) 9166-0Fax: +49 (6434) [email protected]
Blieskasteler Str. 5666440 Blieskastel-BlickweilerTel.: +49 (6842) 9230-0Fax: +49 (6842) [email protected]
Carl-Giesecke-Str. 537079 GöttingenTel.: +49 (551) 50836-36Fax: +49 (551) [email protected]
Marconistr. 4-850769 KölnTel.: +49 (221) 957436-0Fax: +49 (221) [email protected]
Südring 1454634 BitburgTel.: +49 (6561) 9696-0Fax: +49 (6561) [email protected]
August-Schanz-Str. 15-1760433 Frankfurt am MainTel.: +49 (69) 542011-0Fax: +49 (69) [email protected]
Gladbacher Str. 6152525 HeinsbergTel.: +49 (2452) 9114-0Fax: +49 (2452) [email protected]
Gutenbergstr. 1363477 MaintalTel.: +49 (69) 542011-0Fax: +49 (69) [email protected]
Bad Camberg
Blieskastel
Göttingen
Köln
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Maintal*
In der Pützgewann 556218 Mülheim-KärlichTel.: +49 (2630) 96668-0Fax: +49 (2630) [email protected]
Spitalsgraben 456218 Mülheim-KärlichTel.: +49 (2630) 96668-30Fax: +49 (2630) 96668-60kontakt@doorandfl oor.de
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