Regierungspräsidium Freiburg, DS Bad Säckingen, Landesbetrieb Gewässer Gewässerentwicklung Dreisam, Freiburg-Kartauswiese
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Dezember 2012
Gewässerentwicklung an der Dreisam
auf der Gemarkung Stadt Freiburg, Bereich Kartauswiese Fluss-km 23+040 bis 24+000
Ausgleich- und Ersatzmaßnahme E 1.4, Ausbau-/Neubaustrecke Karlsruhe-Basel PfA 8.2, Freiburg-Schallstadt und PfA 8.3, Bad Krozingen-Heitersheim
Planungs- und Baumanagement
Regierungspräsidium Freiburg Dienstsitz Bad Säckingen Abteilung Umwelt, Referat 53.1 Rathausplatz 5 79713 Bad Säckingen
Antragsteller
Land Baden-Württemberg, vertreten durch: Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Umwelt Referat 53.1, Landesbetrieb Gewässer Bissierstr. 7 79114 Freiburg
Landschaftsplanung
kamm + pohladipl. ing. freie landschaftsarchitekt innen
schwarzwaldstr. 3tel. 07621 / 86200mail: [email protected]
79539 lörrachfax 07621 / 86299
Bauherr
DB Netz AG
Auftraggeber
DB ProjektBau Gmbh Regionalbereich Südwest Großprojekt Karlsruhe-Basel Schwarzwaldstraße 82 76137 Karlsruhe
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Inhalt
Lageplan, großräumig 3 Lageplan 4 Aufgabenstellung 5 Begründung 5
EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Zustandsbeschreibung 6
Allgemeines Naturräumliche Gliederung / Geologie Gewässertyp / Gewässersystem / Gewässer- Strukturgüte
Maßnahmebeschreibung 8
Hydrologische Daten 9 Fischfauna Naherholung Naturschutzfachliche Belange 10 Bepflanzung /Landschaftspflegerischer Begleitplan Kampfmitteluntersuchung Massenbedarf / Massenbewegung 11 Umsetzungszeiträume Baukosten
Anlagen Pläne:
Lageplan Flurstücke Flurstücke und Leitungen Querschnitte, Fluss-km 23+000 bis 23+400 Querschnitte, Fluss-km 23+500 bis 24+000
Wasserspiegellageberechnung Berechnung und Plandarstellung Fachgutachten Artenschutz (Vögel, Reptilien, Insekten) Überprüfung Fledermausvorkommen
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Lageplan, grossräumig
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Lageplan
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Aufgabenstellung Die Dreisam ist, gemäß Wassergesetz Baden-Württemberg, von der Mündung in den Leopoldkanal bei Riegel bis zur Gemeindegrenze Freiburg / Kirchzarten auf eine Länge von 26 km Gewässer 1. Ordnung. D.h. die Unterhaltslast trägt das Land Ba-den-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Freiburg, Abteilung Umwelt, Landesbetrieb Gewässer. Das RP Freiburg legt mit der vorliegenden Planung die Grundlage für die
- Verbesserung der Gewässermorphologie
- gewässerökologische Durchgängigkeit
- Hochwasserrückhaltung in der sog. „fließenden Welle“
- Naherholung. Das RP orientiert sich hierbei an die Vorgaben der gesetzlichen Grundlagen und Grundsätze zur Bewirtschaftung öffentlicher Gewässer. Im Wesentlichen jedoch an die EU-Vorgaben, beschrieben in der Wasserrahmen-richtlinie (WRRL), welche wiederum Bestandteil des Wassergesetzes von Baden-Württemberg (WG) sind. Heute ist die Dreisam, wie viele andere ähnlich ausgebaute Gewässer, von der Mün-dung in den Leopoldkanal bzw. Oberrhein bis zum Zusammenfluss der Gewässer Höllbach (Rotbach) und Wagensteigbach auf Gemarkung Kirchzarten, geprägt durch eine kanalartige, monotone Gewässerstruktur, zahlreichen Querbauwerken zum Schutze der Sohlerosion und Ausleitungen an Wehranlagen. Der örtliche Hochwasserschutz ist infolge des bestehenden Ausbauquerschnittes na-hezu auf der gesamten Gewässerlänge eingehalten. Verschiedene, übergeordnete und lokale Planungen, wie das IKSR-Programm „Lachs 2000“, die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) oder das Gewässerentwicklungskon-zept definieren Ziele für die künftige Entwicklung der Dreisam. Begründung Das wichtigste Ziel der vorliegenden Planung ist die Verbesserung der Sohl- und U-fermorphologie und somit auch die Verbesserung der Strömungsvielfalt. Dies ermöglicht eine große Artenfülle und spielt eine wesentliche Rolle für das Ange-bot an Habitaten in Fließgewässern. Mit dem Rückbau der bestehenden Sohlschwellen, insbesondere im oberstromigen Projektabschnitt, ist die Durchwanderbarkeit ein weiteres Ziel. Neben der angestrebten Ansiedlung des Lachses ist auch für die lokal und regional bedeutsamen Arten, welche durch die Seltenheit geeigneter Lebensräume gezwun-
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gen sind größere Ausweichwanderungen zu unternehmen, die Maßnahme von Be-deutung. EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Das Land Baden-Württemberg hat sich mit der Aufnahme der EG-Wasser-rahmenrichtlinie (WRRL) in Landesrecht dazu verpflichtet, den „guten ökologischen Zustand“ bzw. „das gute ökologische Potential“ für alle Gewässer zu erreichen. Maßgeblich für die Erreichung dieses Umweltzieles ist das Vorkommen der gewäs-sertypischen Flora und Fauna. Dem steht an der Dreisam gegenwärtig u.a. die feh-lende Durchwanderbarkeit für die Gewässerorganismen und Strukturarmut entgegen. Die Dreisam ist von der Mündung in den Leopoldkanal/Rhein bis zum Zusammen-fluss Höllbach (Rotbach) mit Wagensteigbach und darüber hinaus bis zur Pegelanla-ge am Rotbach in Falkensteig „WRRL-Programmstrecke Durchgängigkeit“. Zustandsbeschreibung Allgemeines
Die Dreisam entsteht durch den Zusammenfluss dreier Schwarzwaldgewässer, des Ibental-, Wagensteig- und Höllbaches, wobei letzterer - auch Rotbach genannt - den Oberlauf der Dreisam darstellt. Im Allgemeinen kann man alle zum Rhein hin entwässernden Tallagen und somit auch die Quellbäche der Dreisam als „jung, tief eingekerbt, steilwandig, in manchen Abschnitten sogar schluchtartig“ bezeichnen. Das auffallend breite Becken (Zartener Becken), welches die Dreisam nach dem Zu-sammenfluss der oben genannten Schwarzwaldbäche durchfließt, ist im Zusammen-hang mit den Verwerfungen, die in Fortsetzung des Bonndorfer Grabens den Schwarzwald durchziehen, als Quersenke entstanden. (Creutzburg, N. in Pfannenstiel, M. (Hrsg.), 1954:28f).
In Ebnet tritt die Dreisam aus dem Zartener Becken, fließt durch die Stadt Freiburg und die Freiburger Bucht, an deren Nordwestende die Glotter und und die Alte Drei-sam hinzufließen, bevor Dreisam und Elz im Leopoldskanal vereinigt in den Rhein strömen. Die Dreisam ist in ihrem Lauf fast gänzlich kanalisiert. (Schüle, E.-M. u. K. Schwineköper, 1988: 7f,30)
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Naturräumliche Gliederung / Geologie (nach „Landschaftsplan Freiburg 2020“)
Der Planungsabschnitt liegt östlich des Stadtzentrums von Freiburg und befindet sich im Naturraum „Zartener Becken“, welcher Teil des Raumes „Mittlerer Talschwarzwald“ des Gesamtnaturraumes „Schwarzwald“ ist. Das Gebiet ist von steilen Waldkämmen umgeben, besitzt trockene Acker-Schotterfelder und Wiesenauen mit Resten früherer Auenwälder (Kartauswiese). Im Bereich der Planung stehen sog. Schwarzwaldkiese und aus jüngsten Ablage-rungen 1 - 2 m mächtige Auelehm und -tone mit sandigen Schlufffraktionen an. Gewässertyp / Gewässersystem / Gewässer- Strukturgüte
Die Dreisam ist hinsichtlich des Gewässertyps ein „Schwemmfächerbach“.
Unmittelbar oberstromig des Planungsgebietes münden der Welchentalbach, Esch-bach, Zastlerbach, die Brugga und der Reichenbach in den Vorfluter Dreisam. Die-se Gewässer weisen in ihren Oberläufen ein starkes Gefälle und damit entspre-chend hohe Fließgeschwindigkeiten auf. Aufgrund geringer Versickerungs- und Speichermöglichkeiten bewirken Starknie-derschläge eine hohe Abflussdynamik mit einem schnell anschwellenden Abfluss, der zeitlich wenig verzögert die Dreisam erreicht. Diese Zuflüsse ,im Zusammenwirken mit den Zuflüssen aus den Schwarzwaldhoch-lagen (Wagensteigbach und Höllbach), lassen die Dreisam innerhalb einer kurzen Zeitspanne zu einem tosenden Gebirgsbach anschwellen. Die biologische Gewässergüteklasse wird in der Bewertungsklasse als „I = sehr gering bis unbelastetet“ gewertet. Die Bewertung der Struktur gilt als „künstlich“ und somit als „vollständig verändert“. Es handelt sich um ein „Salmonidengewässer“. Die chemische Gewässergüte gilt als „gut“.
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Maßnahmebeschreibung Mit der Umgestaltung des Dreisam-Gewässerabschnitts von Fluss-km 23+040 bis 24+000 soll erreicht werden:
Verbesserung der Sohlstruktur zur Erhöhung der Strömungsvielfalt
Punktuelle, linksseitige Einengung des vorhandenen Niedrigwasserbettes zwecks Bündelung des Niedrigwassers
Rechtsseitige Aufweitung des Gewässerbettes für den Hochwasserabfluss
und Hochwasserrückhaltung in der „fließenden Welle“ mittels Seitenarm(en)
Rückbau der rechtsseitigen Uferbefestigung zwecks Aufwertung der Was-serwechselzone
Rückbau vorhandener Querbauwerke zur Verbesserung der gewässerökolo-
gischen Durchgängigkeit Die Verbesserung der Sohlstruktur zur Erhöhung der Strömungsvielfalt wird mit dem Einbau von sog. Lenkbuhnen nach dem Prinzip „Instream River Training“ (IRT) - (=Flussbau im Stromstrich) erreicht:
Die Lenkbuhne ist eine Buhnenbauweise, welche bereits bei Niedrigwasserabfluss vollständig überströmt wird und u.a. die Funktion einer Strömungslenkung erfüllt. Als wesentliches Merkmal induziert sie bei größeren Abflüssen eine Spiralströmung um eine Längsachse in Fließrichtung und beeinflusst damit die Geschwindigkeits-verteilung und den Geschiebetransport. (Auszug aus WasserWirtschaft 1-2/2009; Christine Sindelar u. Matthias Mende)
Im Gegensatz zu linearen und glatten Längsbauwerken können mittels Lenkbuhnen Gewässerstabilisierung und -strukturierung miteinander kombiniert werden. Der Konflikt zwischen Ökologie und menschlichen Nutzungsansprüchen wird abgemin-dert. Darüber hinaus lassen sich Lenkbuhnen auch zur reinen Strukturierung einsetzen. Die im vorliegenden Projekt geplanten Lenkbuhnen als einfache Steinreihe oder sog. Strömungstrichter wurden bereits in der Wiese bei Lörrach, in der Wutach bei Waldshut-Tiengen und davor in Österreich in der Mur bei St. Stefan ob Loeben, der Krainach bei Dobl und der Salza bei Gusswerk erfolgreich eingebaut. Die verschiedenen, sohlnahen Buhnenvarianten bewirken eine wesentliche Reduk-tion der Ufererosion. Der Strömungsangriff auf die Uferbereiche wird deutlich ver-ringert. Auf einen gewässerökologisch nachteiligen Längsverbau kann somit verzichtet werden.
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Hydrologische Daten
bezogen auf den unmittelbar obertromig vorhandenen Pegel „Ebnet“ bei Fluss-km 24+280. NQ 0,03 m³/s MNQ 0,47 MQ 5,77
HQ2 44,3 HQ10 90,4 HQ20 111,0 HQ50 140,0 HQ100 164,0 (Wasserstand Pegel Ebnet: 1,96 m) Höchst gemessene Wasserstände
09.11.1944 1,62 m 09.11.1991 2,19 m Fischfauna
Das Planungsgebiet liegt in der unteren Forellen-Äschenregion.
Folgende Fischarten sind in der Dreisam charakteristisch: Äsche, Bachforelle, Bachneunauge, Barbe, Döbel, Stichling, Elritze, Groppe, Gründling, Hasel, Rotauge, Schmerle und Schneider. Naherholung
Der südlich der Dreisam vorhandene Rad- und Fußweg (entlang der Sportstätten) einschl. Baumallee wird von der Maßnahme nicht beeinträchtigt.
Mit der großzügigen, rechtsseitigen Aufweitung als hochwasserführender Seitenarm entsteht im weitesten Sinne auf eine Länge von ca. 750 m eine Flusslandschaft und somit eine einladende Zugänglichkeit zum Gewässer.
Da die Ungestörtheit der Lebensräume im Naturschutz einen elementaren Wert darstellt, entsteht mit der geplanten Gewässerumgestaltung und dem Naherho-lungsdruck ein nicht zu vernachlässigendes Konfliktpotential. Einerseits erfährt das künftige Landschaftsbild und die Zugänglichkeit zum Gewäs-ser eine Aufwertung, andererseits wird dieses durch Vandalismus, wilde Lagerstel-len und Abfallablagerungen nachteilig beeinträchtigt. Trotz dieses Widerspruchs sind neben einem ergänzenden stadtnahen Naherho-lungsbereich auch für die Bewusstseins- und Wissensbildung, insbesondere für den Vorschul- und Schulbereich, gezielte Einrichtungen nach dem Leitgedanken „Mensch und Gewässer“, "Naturkunde und Naturerlebnis Gewässer“, „künstleri-sches Gestalten am Fluss“ usw. mit entsprechend baulichen Flächen vorgesehen.
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In der vorliegenden Planung werden lediglich ansatzweise Vorschläge aufgezeigt, welche jedoch im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Na-turschutzverbände korrigiert oder ergänzt werden können. Diesbezüglich einvernehmliche Lösungen als Planergänzung oder Änderung wer-den Bestandteil der Gesamtplanung. Theoretische Studien zum Thema Naherholung sind deshalb seitens des An-tragstellers nicht vorgesehen. Zum Zwecke der Gewässerunterhaltung ist auf der Böschungskrone der flussab-wärts gesehen rechtsseitigen Gewässeraufweitung, ein Weg mit wassergebunde-ner Oberfläche geplant. Dieser dient gleichzeitig als Rad- und Fußweg und soll mit-tels einer lückigen, südseitigen Gehölzallee beschattet werden. Naturschutzfachliche Belange
Es liegen folgende naturschutzfachlichen Erhebungen, Konfliktdarstellungen und Maßnahmenempfehlungen den Antragsunterlagen bei:
Überprüfung der Fledermausvorkommen - Bericht vom 30.10.2012 Büro für Landschaftsplanung, Dipl.Forstwirt Hans-Joachim Zurmöhle, Waldkirch
Fachgutachten Artenschutz (Vögel, Reptilien und Insekten) - Bericht vom
Okt. 2012 Büro für Ökologische Gutachten u. Naturschutz, Dipl.Biologin Carola Seifert, Ettenheim
Bepflanzung /Landschaftspflegerischer Begleitplan
Für die geplante Maßnahme ist kein landschaftspflegerischer Begleitplan vorgese-hen. Die Planung wird als Aufwertung einer Flusslandschaft und Verbesserung für den Naturschutz angesehen. Eine Bepflanzung von Bäumen und Büschen ist als Beschattung der Steinbuhnen und Kolkbereiche (Unterstände) sowie des flussabwärts gesehen rechtsseitig neu herzustellenden Unterhaltungsweges geplant. Ansonsten werden freie Rückbauflächen der natürlichen Sukzession überlassen. Ein ungewolltes Auftreten von Neophyten ist zu erwarten. Hier bedarf es einer ge-zielten Bekämpfung im Zuge von Unterhaltungsarbeiten. Kampfmitteluntersuchung
Eine Erhebung möglicher Kampfmittelrückstände wurde beim Kampfmittelräum-dienst des Regierungspräsidiums Stuttgart durchgeführt. Vor Ort erfolgte bereits eine Beratung mit Vertretern dieser Dienststelle. Vor Beginn des Oberbodenabtrags sind Sondierungs-untersuchungen durch den Kampfmittelräumdienst durchzuführen und bei Bedarf weitergehend zu erkunden.
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Massenbedarf / Massenbewegung
Für die rechtsseitige Gewässeraufweitung werden ca. 24.100 m² Grünlandfläche beansprucht. Es fallen hierbei ca. 4.800 m³ Oberboden und ca. 15.000 m³ Erdaushub (Flußschot-ter mit Sand- und Feinanteilen) an.
Die Verwertung oder Entsorgung der Überschussmassen richtet sich nach noch durchzuführenden Bodenuntersuchungen (Schadstoffbelastung) und Bodenkenn-werten, welche mittels Baggerschürfen und Laboruntersuchungen ermittelt werden. Umsetzungszeiträume
Aufgrund der Belange Fischerei und Naturschutz sind folgende Umsetzungszeit-räume für die Gesamtmaßnahme vorgesehen:
Fischerei: Maßnahmen im wasserführenden Gewässerbett, wie Rückbau der Querbauwerke und Einbau von Lenkungsbuhnen, Böschungsan-schüttung linksseitig
► vor Oktober (Fischschonzeit beachten) Naturschutz: Maßnahmen außerhalb des wasserführenden Gewässerbettes, wie
Oberbodenabtrag, Erdarbeiten, Modellierungsarbeiten ►September bis Februar (Brutzeiten u. Nahrungshabitat berücksich-
tigen) Baukosten:
Für die reinen Wasserbauarbeiten (Rückbau Querbauwerke, Herstellen von Lenk-buhnen) werden Baukosten in Höhe von 200.000 € geschätzt. Die Baukosten für die Erdarbeiten richten sich nach den Ergebnissen der Bodenun-tersuchungen. Diese werden unter Annahme von unbelastetem und teilweise ver-wertbarem Erdaushub mit 400.000 € angenommen. Gesamtkosten somit: € 600.000. Aufgestellt im Dezember 2012
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