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Einkunftsarten
• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft• Einkünfte aus selbständiger Arbeit• Einkünfte aus Gewerbebetrieb• Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit• Einkünfte aus Kapitalvermögen• Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung• sonstige Einkünfte http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/22_sonstige_einkuenfte_01.html
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Steuertarife
bis EUR 11.000,00 0,00%
bis EUR 60.000,00 43,214286%
bis EUR 25.000,00 36,50%
über EUR 60.000,00 50,00%
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Steuertarife 2012
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Arbeitnehmerveranlagung
• Pflichtveranlagung (Frist: 30.09. d. folgenden Kalenderjahres)
– gleichzeitig zwei od. mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte
– AVAB oder AEAB bezogen, obwohl er nicht zustand– Bezüge aus gesetzlicher Krankenversicherung, für
Truppenübungen, …– Bezüge aus Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds– Freibetragsbescheid > tatsächl. Ausgaben– andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte > EUR
730,00• Antragsveranlagung
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Arbeitnehmerveranlagung
• Absetzbeträge
• Sonderausgaben
• Werbungskosten
• außergewöhnliche Belastungen
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Absetzbeträge für Familien 1/3
• Alleinverdienerabsetzbetrag– mehr als 6 Monate verheiratet– nicht dauernd von Ehepartner getrennt– Familienbeihilfe für mind. 1 Kind– mehr als 6 Monate in einer
Lebensgemeinschaft– Einkünfte des Ehepartners < EUR 6.000,00
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Absetzbeträge für Familien 2/3
• Alleinerzieherabsetzbetrag– mehr als 6 Monate nicht in einer
Partnerschaft– mehr als Monate FB bezogen
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) mindern die Lohnsteuer um • EUR 364,00 jährlich (ohne Kind)• EUR 494,00 bei einem Kind• EUR 669,00 bei zwei Kindern• + EUR 220,00 für jedes weitere Kind
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Absetzbeträge für Familien 3/3
• Mehrkindzuschlag– für das 3. und jedes weitere Kind EUR
20,00 pro Monat (abhängig vom Familien-einkommen)
• Unterhaltsabsetzbetrag– für das erste Kind EUR 29,20 monatlich– für das zweite Kind EUR 43,80 monatlich– für jedes weitere Kind EUR 58,40 monatlich
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Sonderausgaben
• Sonderausgaben mit Höchstbetrag und „Viertelung“
• Sonderausgaben ohne Höchstbetrag
• Sonderausgaben mit Höchstbetrag
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Sonderausgaben mit Höchstgrenze und „Viertelung“ 1/3
• Personenversicherungen• Wohnraumschaffung• Wohnraumsanierung
Höchstbetrag von EUR 2.920,00 jährlichmit AVAB bzw. AEAB EUR 5.840,00 jährlich+ EUR 1.460,00 bei mindestens 3 Kindern
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Sonderausgaben - Viertelung
• ein Viertel der innerhalb des Höchstbetrages angegebenen Summe wirkt sich steuer-mindernd aus (vermindert Steuerbemessungsgrundlage)
• Betrag vermindert sich, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als EUR 36.400,00 beträgt
• bei Einkünften von mehr als EUR 60.000,00 stehen überhaupt keine Sonderausgaben mehr zu
• werden keine Sonderausgaben beantragt, so wird automatisch eine Pauschale (EUR 60,00) berücksichtigt
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Einschleifregelung Sonderausgaben
(EUR 60.000 – Einkünfte)
ein Viertel der geltendgemachten Sonderausgaben
- 60x
EUR 23.600
Einschleif-regelung
Einkommen
25 %
0 %
EUR 36.400 EUR 60.000
geltend gemachteSonderausgaben
+ 60
( )
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Sonderausgaben ohne Höchstgrenze 2/3
• Beiträge zur freiwilligen Weiter-versicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
• Nachkauf von Schulzeiten
• gewisse Renten und dauernde Lasten
• Steuerberatungskosten
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Sonderausgaben mit Höchstgrenze 3/3
• private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger (bis zu 10 % des Vorjahres-einkommens)
• Kirchenbeiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religions-gemeinschaften (Höchstbetrag EUR 400,00)
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Werbungskosten
= Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen; sie müssen beruflich veranlasst sein
3 Gruppen von Werbungskosten:• automatisch beim Arbeitgeber erfasst• über Antrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt• beim Finanzamt geltend zu machen
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Werbungskosten, die automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt werden
• Pflichtbeiträge zur gesetzlichen SV• Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Inter-
essenvertretungen (z. B. Arbeiterkammerumlage)
• Gewerkschaftsbeitrag• E-Card Gebühr• Rückzahlung von Arbeitslohn (z. B. bei
Fehlbeträgen – Kassenmanko)
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Werbungskosten, die auf Antrag berücksichtigt werden
• Pendlerpauschale– „kleines“ Pendlerpauschale
• Arbeitsplatz mehr als 20 km von der Wohnung entfernt• Benützung eines Massenverkehrsmittel möglich und
zumutbar
– „großes“ Pendlerpauschale• Arbeitsplatz mehr als 2 km von der Wohnung entfernt• Benützung eines Massenverkehrsmittel unzumutbar
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Werbungskosten, die beim Finanzamt geltend zu machen sind 1/2
Werbungskostenpauschale: EUR 132,00 p.a.
• Betriebsratsumlage• Berufskleidung• Werkzeuge und Arbeitsmittel
– Computer– Internet– Absetzung für Abnutzung
• Fachliteratur, Zeitungen und Zeitschriften• Aus- und Fortbildungskosten
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• Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung
• Arbeitszimmer, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet
• Vermögensschäden, die durch die Berufsausübung entstehen
• Aufwendungen für Dienstreisen
Werbungskosten, die beim Finanzamt geltend zu machen sind 2/2
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Außergewöhnliche Belastungen
Voraussetzungen:• außergewöhnlich (Belastung ist höher als bei
der Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen)
• zwangsläufig (kann sich der Belastung nicht entziehen)
• wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss wesentlich beeinträchtigt sein (> Selbstbehalt)
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Außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung des Selbstbehalts
Berechnung des Selbstbehalts:
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Höhe des Selbstbehalts
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Außergewöhnliche Belastungen ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts
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Außergewöhnliche Belastungen bei Kindern
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Arbeitnehmerveranlagung
Versuch eines Leitfadens
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