FLEDERMAUSKUNDLICHES FACHGUTACHTEN FÜR DIE SAISON 2010 / 2011
WEA-STANDORT GAU BICKELHEIM / FLONHEIM
VERBANDSGEMEINDE
ALZEY-LAND
LANDKREIS ALZEY-WORMS
AUFTRAGGEBER
G.A.I.A mbH und juwi Wind GmbH
Viktoriaring 17 Energie-Allee 1
67245 Lambsheim 55286 Wörrstadt
AUFTRAGNEHMER
FREILANDÖKOLOGIE GUTSCHKER-DONGUS GBR
Hauptstraße 34 55571 ODERNHEIM AM GLAN
VERFASSER
M. Mehr, DIPL. BIOL.
Dr. G. Schorr, DIPL. BIOL T. Wanner, DIPL. BIOL.
ODERNHEIM, Januar 2012
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Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 3
2 METHODE 5
2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums 5
2.2 Abgrenzung der zeitlichen Leistungsumfänge 5
2.3 Erfassungsmethode 7 2.3.1 Erfassung der Artendiversität und Raumnutzung der Fledermäuse (Detektor) 7 2.3.2 Erfassung der Aktivitätsmuster und Fledermausdichte (batcorder) 8
2.4 Akustische Rufanalyse 9
2.5 Erfassung des Quartierpotentials 10
3 ERGEBNISSE 13
3.1 Erfassung der Artendiversität und Raumnutzung der Fledermäuse (Detektor) 13
3.2 Erfassung der Aktivitätsmuster und der Fledermausdichte (batcorder) 17
3.3 Quartierpotentialanalyse 34
3.4 Zusammenstellung der Ergebnisse 37
4 BEWERTUNG DES KONFLIKTPOTENTIALS 40
Gesamtbewertung nach §44 Abs.1 BNatSchG für das USR Flonheim 40
5 GESICHTETE UND ZITIERTE LITERATUR 45
6 ARTENSCHUTZRECHTLICHE GRUNDLAGEN 50
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Seit
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1 EINLEITUNG
Die Unternehmen G.A.I.A. mbH (Niederlassung Lambsheim) und juwi Wind GmbH
planen im Bereich der Ortsgemeinde Flonheim, Verbandsgemeinde Alzey-Land im Landkreis
Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz die Erweiterung des vorhandenen Windparks (nordöstlich des
Untersuchungsraums: fünf bestehende Altanlagen) durch die Errichtung von 24 neuen
Windenergieanlagen (s. Abb. 01: G.A.I.A. mbH: WEA 13a und 29; juwi Wind GmbH:
restliche 22 Anlagen).
Zum Zeitpunkt der Erfassungen lagen keine Informationen über die Anzahl der
geplanten WEA sowie deren Standorte vor. Daher wurden die Untersuchungsradien an die
Potentialfläche angepasst. Eine ursprüngliche Planung (Stand 24.02.2010) sah die
Errichtung von WEA weiter südlich in Richtung der Ortsgemeinde Flonheim vor. Der
Untersuchungsraum wurde der jeweils aktuellen WEA-Planung angepasst. Der gesamte
Untersuchungsraum (USR) entspricht der Fläche (ca. 1630ha) innerhalb des 1000m-Radius
um die Potentialfläche und wird im Folgenden in das Untersuchungsgebiet (USG) und in das
Untersuchungsumfeld (USU) unterteilt. Das USG entspricht der Fläche (ca. 950ha) innerhalb
des 500m Radius um die Potentialfläche und das USU entspricht der Fläche (ca. 680ha)
außerhalb des USG, zwischen dem 500m-Radius und 1000m-Radius um die Potentialfläche
(s. Abb.1).
Zur Klärung eines möglicherweise auftretenden artenschutzrechtlichen Konflikts, ist von
Ende März 2010 bis Ende September 2011 das Fledermausaufkommen im
Untersuchungsraum Gau-Bickelheim / Flonheim erhoben worden. Der Untersuchungsraum
befindet sich zwischen den Ortsgemeinden Flonheim, Armsheim, Gau-Bickelheim,
Gumbsheim und Eckelsheim. Neben Weinanbau ist die Fläche durch intensive
Ackerbewirtschaftung geprägt. Im nördlichen Teil des aktuellen Untersuchungsraums sind
bereits fünf Altanlagen auf Gau-Bickelheimer Gemarkung vorhanden. Im westlichen
Abschnitt der Untersuchungsfläche verläuft der Rohrbach, der abschnittsweise von
bachbegleitenden Baumreihen gesäumt wird. Im diesem Bereich befindet sich zudem der
geschützte Landschaftsbestandteil „Windschutzstreifen Eckelsheim“ (LB-7331-021).
Südwestlich der Untersuchungsfläche, zwischen Wöllstein und Wendelsheim, beginnt das
Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessische Schweiz“ (07-LSG 4.002). Südöstlich der
Untersuchungsraums, befindet sich zudem das Landschaftsschutzgebiet „Alzeyer Berg“ (07-
LSG-7331-010). Innerhalb eines 5km Radius um das Untersuchungsgebiet liegt zudem im
Südwesten das FFH-Gebiet „Nahetal zwischen Simmertal und Bad Kreuznach“
(Gebietsnummer: FFH-6212-303). Zu diesem gehören die Naturschutzgebiete „Höll-
Martinsberg“ (NSG-7331-070), „Horn bei Siefersheim“ (NSG-7331-097), „Neu-Bamberger-
Heide“ (NSG-7133-001), „Haarberg-Höllberg“ (NSG-7331-102) sowie „Ölberg Wöllstein“
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(NSG-7331-053). Nördlich des USR befindet sich das Naturschutzgebiet „Wißberg“ (NSG-
7339-178), südlich die Naturschutzgebiete „Aulheimer Tälchen“ (NSG-7331-158), „Arenberg-
Dreigemeindewald“ (NSG-7331-163) und „Am Kahlenberg“ (NSG-7331-083) sowie
südwestlich das Naturschutzgebiet „Am Vogelsang“ (NSG-7133-002). Die
Untersuchungsfläche ist somit von mehreren, meist recht kleinen Naturschutzgebieten
umgeben, die vorwiegend von artenreichen mageren und trockenen Standorten geprägt
sind. Für das FFH-Gebiet „Nahetal zwischen Simmertal und Bad Kreuznach“ werden als
Fledermausarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie die Bechsteinfledermaus (Myotis
bechsteinii) und das Große Mausohr (Myotis myotis) angegeben.
Abbildung 1: Übersichtskarte des Untersuchungsraums (USR) Gau-Bickelheim / Flonheim mit Illustration der
Potentialfläche 2011 (schwarze Linie); Untersuchungsgebiet 2011 (USG=Fläche des 500m-Radius der Potentialfläche (rote Linie); Untersuchungsumfeld 2011 (USU=Fläche zwischen 500m und 1000m-Radius (graue Linie). Illustration der bc-Standorte (2010=rote Symbole; 2011=schwarze Symbole; 2010 / 2011=blaues Symbol).
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2 METHODE
2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums
Innerhalb des Untersuchungsraum wurden die Artendiversität, die Raumnutzung und
die Aktivitätsdichte der dokumentierten Fledermaus-Arten (bzw. Klassen) mit
unterschiedlichen Methoden untersucht. Dabei konzentrierte sich die Erfassung durch
Detektorbegehungen sowie der batcorder-Einsatz innerhalb des 500m-Radius um die
Potentialfläche (=USG). Außerdem wurden im 1000m-Radius um die Potentialfläche (=USR)
besonders herausragende Strukturen während der Detektorbegehungen zu Fuß angelaufen,
oder im Vorfeld der Begehung mit dem Fahrzeug angefahren und erfasst.
2.2 Abgrenzung der zeitlichen Leistungsumfänge
Der Untersuchungsumfang orientierte sich an den Vorgaben des „Leitfadens zur
Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergieprojekten“ (EUROBATS 2008). Die
vorliegende Untersuchung beinhaltet eine Fledermaus-Erfassung in den Jahren 2010
und 2011 über Detektorkartierungen, batcorder-Erfassungen und einer
Quartierpotentialanalyse.
Während der Saison 2010 (Herbst) und der Saison 2011 (Frühling, Sommer, Herbst)
erfolgten insgesamt 24 Fledermauserfassungsnächte im USR (s. Tab. 1).
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Tabelle1: Auflistung der Detektorkartierungstermine mit Angabe der angewendeten Methoden und den
erfassten Witterungsbedingungen. Methode: De: Detektorkartierung (De-Umfang: v= voller Umfang; h=halber Umfang Bc: batcorder-Einsatz (F=flexible batcorder-Kontrollstandorte; der nummerische Wert im Anschluss gibt den
jeweiligen disjunkten Standort wieder) Witterungsbedingungen: T= Temperatur in Grad Celsius bei Abenddämmerung bzw. (Td); Temperatur in Grad Celsius zur Halbzeit der Detektorkartierung (Tm); vmax= maximale Windgeschwindigkeit während der Abenddämmerungsmessung (vmax;d) bzw. bei Halbzeitmessung der Kartierung (vmax;m); RH=Luftfeuchtigkeit in Prozent während der Abenddämmerungsmessung (RHd) bzw. bei Halbzeitmessung der Kartierung (RHm); AP=
Luftdruck in Hektopascal während der Abenddämmerungsmessung (APd) bzw. bei Halbzeitmessung der Kartierung (APm). Alle Angaben bei Abenddämmerung sind Witterungsmessungen an den jeweilig bedienten batcorder-Standorten.
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[%]
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[hP
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20.04.2010 DeBc v 1F + 2F + 3F + 4F 12,9-14,3 / 7-8 0,9-2,5 / 3,8-5,7
50,6-57,4 / 53-55
991,6-995 / 990-997
13.06.2010 Bc
5F + 6F 18,4-19,9 / - 0,9-1,9 / - 66,2-68,2 / - 991,4-993,2 / -
28.06.2010 De v
- / 18 - / 0,8 - / 64,9 - / 1001
31.07.2010 DeBc v 4F + 8F 23,6-26,6 / 20,6
0,6-2,8 / 1,5
40,7-48,9 / 57,2
999,7-1001 / 998,2
28.09.2010 DeBc v 5F + 6F 11,1-11,3 / 10,8
3,1-3,2 / 1,5
82,8 / 83,7 998,1-1000 / 999,6
29.10.2010 Bc
1F + 4F 13,1-14,1 / - 2,2-2,5 / - 57-60,8 / - 997,9-1006 / -
05.11.2010 De v
- / 12,8 - / 10,9 - / 72,8 - / 1005
08.11.2010 De v
- / 2 - / 0,6 - / 81,6 - / 961
24.03.2011 DeBc h 1F + 8F 19,2-19,5 / 9,4 3,1-3,6 / 1,6
19-24,3 / 33,7 1011-1013 / 1010
30.03.2011 De h
- / 11,2-11,3 - / 0-1,6 - / 58,5-60,9 - / 995,1-999,7
06.04.2011 De v
- / 15 - / 0,8 - / 59,6 - / 1015
15.04.2011 DeBc h 1F + 4F + 6F + 7F 12-14,1 / 9,3 3,4-4,4 / 1,7
39,7-41,6 / 51 999,5-1003 / 1000
03.05.2011 DeBc h 8F + 3F +5F +6F 10,9-16,1 / 6,9 2,5-6 / 1,1 21,3-36,7 / 43,8
993,5-997,6 / 994,5
07.05.2011 DeBc h 1F + 3F + 4F + 5F 24,2-26,3 / 17,5
1-5 / 3 29,3-34,6 / 42 996,7-997,5 / 999,2
10.05.2011 De h
- / 17,1 - / 0,8 - / 56,7 - / 1005
17.05.2011 DeBc h 3F + 4F + 5F+ 6F 22,1-22,6 / 10,4-11,1
5,3-6,3 / 0,7-1,6
31,3-34,3 / 56,8-58,4
998,3-1000 / 997,4-1000
03.06.2011 DeBc h 8F + 4F - / 21,5 - /4,6 - /48,5 - /994
18.06.2011 DeBc v 6F + 7F 14,3-16,7 / 12,1-12,4
0 / 0-0,6 64-65 / 65,8-68,2
988,1-991,9 / 981,2-992,7
30.06.2011 DeBc h 3F + 4F 16,2-16,5 / 15,3
1-2,7 / 0,9 48,6-52 / 55,2 998,7-1001 / 993,8
01.08.2011 DeBc h 5F + 6F 21-21,9 / 16,5 0,7-1,5 / 1,3
50,6-58 / 73,3 982,8-984,3 / 983,5
10.08.2011 De v
- / 13,1-14,4 - / 0-1,2 - / 60,7 - / 986,8-998
22.08.2011 DeBc v 3F + 7F 25,2-27,4 / 22,3
0-2,7 / 0 54,4-56,9 / 63,8
994-996,9 / 981,6
09.09.2011 DeBc h 1F + 5F 20,3-21,7 / 19,1
0-2,2 / 0 79,9-76,3 / 80,9
991-993,9 / 994
21.09.2011 DeBc h 8F + 3F + 4F + 5F +6F + 7F
18,8-22,6 / 13,7
2-6,9 / 2,1 46,9-55 / 69,9 996,9-1002 / 996,1
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2.3 Erfassungsmethode
Fledermäuse sind nachtaktiv und durch ihre Flugfähigkeit sehr mobil. Erhebungen
dieser Artengruppe sind daher nur mit erhöhtem technischem Aufwand und durch eine
Kombination mehrerer Methoden unter Verwendung modernster Technik möglich.
Die Artendiversität, die Raumnutzung und die Aktivitätsdichte der Fledermäuse im
Untersuchungsraum, wurden von Ende März 2010 bis Ende September 2011, anhand von
drei unterschiedlichen Methoden untersucht. Zur Registrierung der Diversität und der
Raumnutzung der Fledermäuse sind flächendeckende Detektorkartierungen durchgeführt
worden. Die Erfassung der Fledermausdichte und der Aktivitätsmuster (nächtlich und
saisonal) wurde durch den Einsatz von automatisiert operierenden Rufdatenloggern der
Marke ecoObs batcorder 2.0 ermöglicht. Im Herbst 2011 ist zudem eine Quartieranalyse
durchgeführt worden.
2.3.1 Erfassung der Artendiversität und Raumnutzung der Fledermäuse (Detektor)
Bei den Detektorkartierungen sind innerhalb des Untersuchungsgebiets und dessen
Nahumfelds (USU) flächendeckend die Artendiversität und die Raumnutzung der
Fledermäuse untersucht worden. Unter flächendeckender Kartierung (abweichend von einer
Transektmethode) wird dabei das Begehen des gesamten (voller Durchgang),
beziehungsweise eines Teilraums des Untersuchungsgebiets (halber Durchgang), wenn
möglich unter Nutzung des Wegenetzes verstanden. Dabei wurde das USG in jeder
Detektorkartierungsnacht ab der Dämmerung 3,5h lang (bezeichnet als halber Durchgang)
bzw. 6h (bezeichnet als voller Durchgang) begangen (s. Tab. 1). Hierbei sind zur
Archivierung und späteren Auswertung die Fußwege über GPS-Geräte (GARMIN OREGON
450T, GARMIN ETREX LEGEND HCX und GARMIN ETREX VISTA HCX) aufgezeichnet (getrackt)
und die Fledermauserfassungen (=akustische und/oder optische Registrierung von
mindestens einem Fledermausindividuum) mit Informationspunkten (waypoints) versehen
worden. Die Erfassungen wurden sowohl handschriftlich als auch elektronisch belegt. Die
Registrierung der Fledermäuse erfolgte mit Hilfe der Detektoren Pettersson D 240x und
Batbox Griffin, wenn möglich in Kombination mit einer Sichtbeobachtung. Zur Archivierung
und späteren computergestützten Analyse erfolgten Aufnahmen der zehnfach zeitgedehnten
Fledermausrufe mit Hilfe digitaler PCM (Puls-Code-Modulations)-Recorder (FAME DIGITAL
HR-2; OLYMPUS LS5). Bei der Rufanalyse sind die Softwarelösungen bcAnalyse (ECOOBS)
bzw. BatSound (PETTERSSON) in Verwendung gekommen. Die Artbestimmung erfolgte mit
Hilfe der Software manuell (s. 2.4 akustische Rufanalyse). Zusätzlich kamen während der
Detektorkartierungen portable Wetterstationen (SKYMATE PRO) zum Einsatz, um die
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Witterungsbedingungen am Standort (Temperatur, maximale Windgeschwindigkeit,
Luftfeuchtigkeit, Luftdruck) während der Kartierung zu erfassen. Die Messung erfolgte zur
Halbzeit einer Detektorkartierungsnacht aus der Hand. Zusätzlich wurde der subjektive
Eindruck über die Stetigkeit der Windverhältnisse (böig ja/nein) dokumentiert.
2.3.2 Erfassung der Aktivitätsmuster und Fledermausdichte (batcorder)
Zur Aufnahme der Artendiversität sowie der Bestimmung der temporären
Aktivitätsmuster (tageszeitlich und saisonal) und der Aktivitätsdichte von Fledermäusen,
kamen in 17 Nächten (s. Tab. 1) jeweils zwei bis sechs akustische Datenlogger, batcorder
2.0 des Unternehmens ECOOBS, terrestrisch zum Einsatz. Dabei handelt es sich um autark
operierende Fledermausrufdatenlogger die eigenständig mittels Filteralgorithmen
Fledermausrufe von anderen Signalen trennen können. Um eine Vergleichbarkeit zwischen
Daten unterschiedlicher Standorte und zwischen den unterschiedlichen batcordern zu
gewährleisten, sind alle Mikrofone kalibriert und alle terrestrischen Aufbauten
(Teleskopstangen) in 2,5m Höhe über Grund an jedem batcorder-Standort identisch
vorgenommen worden.
Die batcorder erfassten während jedes Einsatzes automatisch, determiniert durch eine
Zeitschaltuhr über die ganze Nacht, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
Fledermausrufe (Samplerate: 500kHz; Auflösung: 16bit; eingestellter Schwellenwert: -27dB
SPL; posttrigger: 400ms; Qualität: 20). Um die Aktivitätsdichte an unterschiedlichen
Teilflächen der Untersuchungsfläche zu erheben, sind verschiedene Standorte (angepasst
an die jeweilige aktuelle WEA-Planung) gewählt worden, die nach einem alternierenden
Rotationsprinzip aufgesucht wurden. Vor und nach jeder nächtlichen Messreihe sind
zusätzlich dieselben Witterungsdaten wie im Falle der Detektorkartierungen aufgenommen
worden (Temperatur, maximale Windgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck).
Abweichend von den Witterungsmessungen während der Kartierungen sind hier jedoch
einheitliche Messhöhen eingehalten worden (2,5m über Grund).
Die ECOOBS BATCORDER 2.0 wurden dabei innerhalb des Untersuchungsgebietes an 13
verschiedenen Kontrollstandorten (codiert als bc) aufgestellt. Die batcorder-Kontrollstandorte
wurden nach fachlicher Einschätzung an fledermausbiologisch relevanten
Referenzstandorten bedient. Aufgrund der WEA-Planänderung wurden im Jahr 2010 und
2011 mit Ausnahme des Standorts bc F08 verschiedene Kontrollstandorte verwendet, Somit
wurden in beiden Jahren an jeweils sieben Kontrollstandorten ECOOBS BATCORDER 2.0
aufgestellt. Im Jahr 2010 wurden die südlichen Kontrollstandorte bc F01 (2010) und bc F03
(2010) bis bc F08 (2010) und im Jahr 2011 die nördlichen Kontrollstandorte bc F01 (2011)
bis bc F08 (2011) untersucht (s. Abb. 1). Jede aufgenommene Rufsequenz wurde mit der
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Software ecoObs bcAdmin verwaltet und über die Software ecoObs batIdent automatisch
und zusätzlich – um eine erhöhte Qualität der Rufanalyse zu gewährleisten – mithilfe der
Software ecoObs bcAnalyze und/oder Pettersson BatSound 4.03 manuell durch den
Bearbeiter bestimmt.
2.4 Akustische Rufanalyse
Sowohl für die Auswertung der Detektoraufnahmen als auch für die der batcorder-
Aufnahmen ist eine manuelle Rufanalyse durchgeführt worden (Aufnahme = akustische
Aufzeichnung (Datei) mit mindestens einem aufgenommenen Fledermaus-Signal (Signal =
Ruf) einer oder mehrerer Arten; Rufsequenz = akustische Ruf-Reihe oder Einzelruf innerhalb
einer Aufnahme von einer Art, unabhängig von der Individuenanzahl; Individualsequenz =
akustische Rufreihe oder Einzelruf innerhalb einer Aufnahme eines Individuums einer Art).
Für die manuelle Analyse wurden die beiden Programme ecoObs bcAnalyze und Pettersson
BatSound 4.03 verwendet. Um fehlerlastige Bestimmungen und Datenverluste zu vermeiden
(zu leise Signale, mehrere Individuen einer oder mehrerer Arten, Ruftypenunterscheidung
etc.), ist auch im Falle der prinzipiell automatisch bestimmbaren batcorder-Rufsequenzen
jede Aufnahme manuell durchgesehen worden. Bei der Rufanalyse wurden die Sonagramme
innerhalb der FFT (Fast Fourier Transformation) mit einem Hanning- Fenster, das einen
Überlappungsbereich von 98,43% und eine Fenstergröße von 1024 aufwies, bearbeitet. Bei
der Analyse wurden zudem keine automatischen Parametererfassungen (Erfassung der
Rufparameter über die Software) angewendet.
Eine rein akustische Bestimmung einer Art ist in einigen Fällen, in denen sich die
Rufparameter stark mit denen anderer Arten überlappen, und in anderen Fällen, in denen
aufgrund der speziellen Raumnutzung eine artübergreifend ähnliche Modulation genutzt
wird, nicht möglich. Diese Problematik betrifft jedoch nicht nur die von der jeweiligen Art bei
der individuellen Raumnutzung ausgesendete Signalmodulation, sondern auch die
geometrischen und atmosphärischen Attenuationen und letztendlich auch die Digitalisierung,
weshalb eine Klassifizierung notwendig ist. Generell wird bei der Analyse, wenn möglich, die
Art angegeben. Da sich jedoch Rufe unterschiedlicher Taxa in Grenzbereichen in ihrer
Modulation überschneiden können, ist in manchen Fällen lediglich eine Angabe der Gattung
möglich. Insbesondere die Rufe der artenreichen Gattung Myotis sind oft nicht auf Artniveau
bestimmbar. Sind Überschneidungen im Rufdesign gattungsübergreifend, wird nur der
Ruftyp angegeben. Dies betrifft hier den Ruftypen „Nyctaloid“, der von den beiden
Abendseglerarten, dem Großen Mausohr, der Breitflügelfledermaus, der Nordfledermaus
und der Zweifarbfledermaus genutzt werden kann. Innerhalb dieser Artengruppe ist eine
genauere Differenzierung bzw. eine Bestimmung auf Artniveau in vielen Fällen nicht möglich.
Ist innerhalb einer Rufsequenz ein akustisch klar abtrennbares Individuum identifiziert, das
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jedoch aufgrund der Rufmodulation oder Aufnahmequalität (Aufnahmequalität = Signal-
Rausch-Verhältnis) nicht in eine der Klassen einzuordnen gewesen, wurde es in der Klasse
„Spec.“ (allgemein Fledermäuse) gelistet und in die Statistik aufgenommen.
Bei den vergleichenden Darstellungen und Analysen zwischen den verschiedenen
batcorder-Standorten wird bei den Aufnahmen mehrerer Taxa nur die Art in die temporäre
Analyse aufgenommen, die die triggerung auslöste und bis zum Sequenzende gerufen hat
(Amplitudenkriterium), um fehlerhafte Sequenzdauerangaben zu vermeiden. Des Weiteren
ist in keiner disjunkten Aufnahme eine gesicherte Trennung von Individuen derselben Art
möglich, weshalb Aufnahmen mit mehreren Fledermäusen der gleichen Art (innerhalb einer
Sequenz ist die individuelle Trennung eines Taxons meist möglich) nicht in die Analyse
übernommen worden (Individuum-Kriterium). Bei Aufzeichnungen von verschiedenen Arten
innerhalb einer Aufnahme wird jeder Art eine Sequenz zugesprochen (Art-Kriterium).
Generell ist durch ein rein akustisches Monitoring kein Vergleich von Abundanzen
verschiedener Arten möglich. Dies liegt abgesehen von den bereits oben erwähnten
Gründen der Artansprache, zum einen daran, dass bei zwei aufgenommenen Rufsequenzen
nicht ausgeschlossen werden kann, dasselbe Individuum registriert zu haben und zum
anderen, dass einige Arten aufgrund ihrer leisen Rufe (die Art ruft leise oder fliegt in größerer
Entfernung zum Empfänger) seltener aufgezeichnet werden.
Im Falle von Arten, die rein akustisch nicht sicher bestimmbar sind, ist bei den
Detektorbegehungen durch die zusätzlich dokumentierten Sichtbeobachtungen dennoch in
vielen Fällen eine Artansprache möglich.
2.5 Erfassung des Quartierpotentials
Zur Erfassung und Dokumentation des Quartierpotentials für Fledermäuse im
Untersuchungsgebiet wurde die Fläche des 500m-Radius am 06.11.2011 möglichst
flächendeckend zu Fuß begangen (Waldrandbereiche und Waldparzellen, Offenlandbereiche
und deren quartiertauglichen Strukturelemente wie beispielsweise Streuobstbestände,
Gebüsch- und Feldgehölzstrukturen, Einzelbäume und Baumreihen) oder von exponierten
Stellen (z.B. Kuppenlagen) eingesehen. Unzugängliche Bereiche wurden mit dem Auto
entlang des vorhandenen Wegenetzes angefahren und wenn möglich zu Fuß begangen.
Innerhalb des USU wurden einzelne quartiertaugliche Strukturelemente zu Fuß oder per
Auto gezielt aufgesucht. Potentielle Quartierbäume sowie Gebäude wurden mit Hilfe eines
Fernglases auf ihr Quartierpotential und Nutzungsspuren von Fledermäusen abgesucht. Zur
Archivierung der Feldaufnahmen wurde ein GPS-Gerät (GARMIN VISTA HCX) verwendet,
mit dessen Hilfe Informationspunkte (waypoints) angelegt wurden, um eine zeitlich versetzte
Auswertung zu ermöglichen. Zusätzlich wurden bestimmte Strukturelemente mithilfe von
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Fotos dokumentiert. Die so gewonnenen Informationen wurden in vorbereiteten Feldbögen
vermerkt.
Um anhand der erhobenen Parameter (Baumartenzusammensetzung,
Erhaltungszustand, Baumabstände, Totholzvorkommen, Vorkommen von Spechthöhlen,
Rindenabplatzungen oder sonstigen möglichen Quartieren, Leitpotential von
Strukturelementen, anthropogene Strukturen mit Quartierpotential) eine Bewertung des
Quartierpotentials einzelner Strukturelemente oder Strukturbereiche für das
Untersuchungsgebiet zu ermöglichen, wurde nach fachlicher Abschätzung ein dreistufiges
Wertungssystem genutzt, aus dem sich folgende Wertigkeitsstufen für das Quartierpotential
ergeben: „hoch“, „mittel“ und „gering“.
Außerdem wurde nach bekannten Fledermausquartieren durch telefonische
Recherche, Befragung Ortskundiger, auf entsprechenden Informationsplattformen und der
einschlägigen Literatur gesucht.
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e12
Abbildung 3: Darstellung des akustischen Bestimmungspfads mit Angabe der jeweils für den Standort Gau-
Bickelheim / Flonheim relevanten Klassifizierungen (Art, Gattung, Ruftyp, Spec.). Ist aus der Rufsequenz die Art ansprechbar, wird der lateinische Artname verwendet, ansonsten wird lediglich die Gattung, der Ruftyp oder die Ordnung (Chiroptera= Fledermäuse allgemein=Spec.) verwendet. Grau untermalte Kästen stellen die festgestellten und weiter statistisch untersuchten Klassen dar. Im Falle der nicht auf Artniveau bestimmbaren Sequenzen sind die innerhalb einer Klasse potentiell beinhalteten Arten angegeben.
USR Gau-Bickelheim / Flonheim
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3 ERGEBNISSE
3.1 Erfassung der Artendiversität und Raumnutzung der Fledermäuse (Detektor)
Insgesamt konnten in den 22 Detektorkartierungsnächten 278 Fledermaus-
registrierungen (Registrierung = akustische und/oder optische Erfassung einer Fledermaus,
unabhängig von der Erfassungsmethode) dokumentiert werden (Tab. 2, Abb. 3). Die Anzahl
der Registrierungen lag zwischen Null (08.11.2010, 30.03.2011, 15.04.2011, 03.05.2011) bis
48 Registrierungen (17.05.2011) pro Nacht. Durch die Detektorkartierungen sind insgesamt
fünf Fledermausarten auf Artniveau gesichert ansprechbar geworden (s. Tab. 2): die
Zwergfledermaus (n=167), das Große Mausohr (n=9), die Rauhautfledermaus (n=3), der
Große Abendsegler (n=2), und die Mückenfledermaus (n=1). Außerdem konnten Vertreter
der Langohrfledermäuse (Gattung Plecotus: Graues und/ oder Braunes Langohr, n=2)
nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurde 22mal die Gattung Myotis und 71mal der
Ruftyp Nyctaloid registriert. In einem Fall war eine Gattungs- bzw. Artansprache nicht
möglich, dieser Fledermausruf ist als Spec. aufgeführt. Damit ist eine Artendiversität von
mindestens sechs Arten (fünf Arten auf Artniveau ansprechbar und die Artengruppe der
Langohren) im USG festgestellt worden.
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Tabelle 2: Tabellarische Auflistung der absoluten Registrierungen der Fledermaussequenzen aller Arten oder
sonstiger Rufklassen während der Detektorkartierungen im USR Gau-Bickelheim / Flonheim.
Da
tum
[d
d.m
m.a
aa
a]
Zw
erg
fle
de
rmau
s
Ny
cta
loid
Gro
ße
s M
au
so
hr
Ra
uh
au
tfle
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rmau
s
Mü
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ed
erm
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s
Gro
ße
r A
be
nd
seg
ler
My
oti
s
Ple
co
tus
Sp
ec
.
Ge
sa
mte
rgeb
nis
20.04.2010 1
1
28.06.2010 8
2
4
14
31.07.2010 9
3
12
28.09.2010 8
2
4
14
05.11.2010
1
1
08.11.2010
0
24.03.2011 1
1
30.03.2011
0
06.04.2011 18 3 5
1
27
15.04.2011
0
03.05.2011
0
07.05.2011 7 13
1
1
1 23
10.05.2011 3 4
1
8
17.05.2011 19 27
2
48
03.06.2011
1
1
18.06.2011 36 8
1
45
30.06.2011 7 3
2
12
01.08.2011 2
1
3
10.08.2011 21 2
6
29
22.08.2011 17 4
21
09.09.2011 6 2
2
10
21.09.2011 5 2
1
8
Gesamtergebnis 166 71 9 3 1 2 22 2 1 278
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e15
Abbildung 4: Kreisdiagramm zur Illustration der relativen Fledermausregistrierungshäufigkeit der erfassten Arten
und Rufklassen während der 22 Detektorkartierungsnächte im USR Gau-Bickelheim / Flonheim.
Artunabhängig betrachtet ergab sich im südwestlichen Abschnitt des USR ein
Raumnutzungsschwerpunkt entlang des „Rohrbaches“ (s. Abb. 5, 6). Aber auch an weiteren
Strukturen im Norden des USR (im USU) sind vereinzelte Verdichtungszonen ersichtlich
geworden. Hingegen wurden die größtenteils unstrukturierten Ackerflächen innerhalb der
Potentialfläche kaum von Fledermäusen frequentiert. Damit ist kein
Raumnutzungsschwerpunkt von Fledermäusen innerhalb der Potentialfläche dokumentiert
worden.
Innerhalb der Gattung Pipistrellus sind alle drei Arten (Mückenfledermaus,
Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus) über die Detektorkartierungen nachgewiesen
worden. Die prominenteste Art mit insgesamt 167 Registrierungen (relativ: 59,93% aller
erfassten Registrierungen) war die Zwergfledermaus. Diese Art wies erwartungsgemäß
einen Raumnutzungsschwerpunkt an den Leitstrukturen entlang des „Rohrbachs“ im
westlichen Teilbereich des Untersuchungsraums auf. Zusätzlich sind im Norden nahe der
Ortsgemeinde Gau-Bickelheim vermehrt Zwergfledermäuse registriert worden (s. Abb. 5).
Innerhalb der Potentialfläche hingegen ist das Taxon nur selten festgestellt worden. Die
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) sowie die Mückenfledermaus sind nur viermal
während der Detektorkartierungen dokumentiert worden. Aus dieser geringen Aktivität ist
insofern kein Raumnutzungsschwerpunkt im USR ersichtlich geworden. Dennoch sind die
Registrierungen beider Arten ebenfalls im Nahbereich des „Rohrbachs“ aufgezeichnet
worden.
Für die Gattung Myotis die 31mal während der Untersuchung feststellbar war, ist ein
Raumnutzungsschwerpunkt im östlichen Teilbereich des USR ersichtlich geworden. Das
Große Mausohr (Myotis myotis) ist als einziger Myotis-Vertreter gesichert akustisch
Zwergfledermaus 59,93%
Nyctaloid 25,63%
Großes Mausohr 3,25%
Rauhautfledermaus 1,08%
Mückenfledermaus 0,36%
Großer Abendsegler 0,72%
Myotis 7,94%
Plecotus 0,72%
Spec. 0,36%
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e16
determinierbar gewesen. Auch das Taxon weist einen Schwerpunkt im östlichen USR;
konzentriert im Nordosten des USG; auf. Sowohl der „Rohrbach“ als auch die zentrale
Potentialfläche hingegen sind kaum während den Erfassungen genutzt worden (s. Abb. 6)
Abbildung 5: Raumnutzung von Fledermäusen der Gattung Pipistrellus. Illustriert sind die Registrierungen aller
Detektornächte des USR Gau-Bickelheim / Flonheim.
Der Ruftyp Nyctaloid, der insgesamt 71mal erfasst wurde (25,63% der relativen
Erfassungshäufigkeit), wurde vorwiegend entlang des Rohrbaches aufgenommen (s. Abb.
6). Weitere vereinzelte Registrierungen des nyctaloiden Ruftyps wurden in der nördlichen
Hälfte der Untersuchungsfläche erfasst. Gesichert akustisch ansprechbar wurde die Art
Großer Abendsegler. Beide Registrierungen sind dabei ebenfalls im Bereich des
„Rohrbachs“ dokumentiert (s. Abb. 6). Aufgrund dieser geringen Registrierungshäufigkeit im
Untersuchungsraum ist keine Aussage über einen Schwerpunkt hinsichtlich der
Raumnutzung zu nennen.
Die zwei Plecotus-Registrierungen (Plecotus auritus und/ oder Plecotus austriacus)
wurden in einer Nacht (17.05.2011) entlang des Rohrbaches detektiert (0,72% der relativen
Erfassungshäufigkeit) (s. Abb. 6). Auch für diese Artengruppe ist somit kein
Raumnutzungsschwerpunkt im USR anzugeben.
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e17
3.2 Erfassung der Aktivitätsmuster und der Fledermausdichte (batcorder)
Die im Untersuchungsgebiet an 13 disjunkten Kontrollstandorten aufgestellten ECOOBS
batcorder 2.0 zeichneten insgesamt 2471 Rufaufnahmen (Rufaufnahme= Anzahl an
disjunkten Aufnahmen, ohne eine Sequenzauftrennung) auf. Dabei wurden an den sieben
Kontrollstandorten im Jahr 2010 insgesamt 165 Rufaufnahmen, während fünf
Erfassungsnächten, registriert. Im Folgejahr 2011 wurden insgesamt 2306 Rufaufnahmen,
innerhalb von zwölf Erfassungsnächten, an allen Kontrollstandorten aufgenommen. Über
beide Erfassungsjahre hinweg, enthielten 2312 Rufaufnahmen dabei die Rufe von einem,
145 die Rufe von zwei und 14 die Rufe von drei Individuen gleichzeitig, zum Teil von
verschiedenen Arten. Durch die batcorder-Aufzeichnungen (Erfassungsnächte s. Tab. 1)
wurden insgesamt fünf Fledermausarten gesichert determiniert nachgewiesen:
Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Großes Mausohr, Rauhautfledermaus und
Großer Abendsegler (s. Abb. 7). Des Weiteren wurden mindestens zwei weitere Arten im
USG angetroffen, die aber in der Rufanalyse nicht auf Artniveau bestimmbar wurden: das
Graue und/oder Braune Langohr (Plecotus auritus und/ oder Plecotus austriacus) und die
Abbildung 6: Raumnutzung des Großen Abendseglers und des Großen Mausohrs, der Gattungen Myotis und Plecotus und des Ruftyps Nyctaloid. Illustriert sind die Registrierungen aller Detektornächte des USR Gau Bickelheim / Flonheim.
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e18
Kleine und/oder Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus und/ oder Myotis brandtii).
Auch der Ruftyp Nyctaloid und die Gattungen Myotis und Nyctalus wurden registriert. Somit
kann von einer über die batcorder erfassten Diversität von mindestens sieben Arten im
Untersuchungsgebiet gesprochen werden. Dies entspricht einer geringen- bis mittleren
Artendiversität.
An den sieben genutzten batcorder-Kontrollstandorten im Kalenderjahr 2010 wurden
insgesamt 165 Sequenzen aufgezeichnet (s. Tab. 4, Abb. 7). Mit ca. 79% aller Sequenzen
ist die Zwergfledermaus am häufigsten festgestellt worden (n=131). Alle anderen
aufgezeichneten Arten bzw. Klassen sind mit weniger als zehn Sequenzen dokumentiert
worden (s. Tab. 4 und Abb. 7). Darunter sind die Arten Rauhautfledermaus (n=2) und das
Große Mausohr (n=4). Die Gattung Myotis ist nach der Gattung Pipistrellus mit neun
Sequenzen am stärksten vertreten gewesen. Daneben sind auch die Gattungen Nyctalus
(n=1) und Plecotus (n=6) registriert worden. Die Artengruppe der Bartfledermäuse ist in fünf
Sequenzen dokumentiert, während der Ruftyp Nyctaloid in sieben Fällen erfassbar war.
Während der Erfassungen des Kalenderjahres 2011 konnten insgesamt 2465
Rufsequenzen im USR registriert werden. 79,27% aller Sequenzen und batcorder entfielen
dabei auf die Zwergfledermaus (s. Abb. 7 und Tab. 4). Mit 9,47% aller Sequenzen ist der
Ruftyp Nyctaloid am zweithäufigsten festgestellt worden. Die Gattung Myotis ist in knapp 5%
aller Sequenzen aufgezeichnet worden. Die Mückenfledermaus konnte in 63 Sequenzen
dokumentiert werden und machte somit 2,56% aller Sequenzen aus. Die Gattung Nyctalus
ist mit 32 Sequenzen und daher mit einem relativen Sequenzanteil aller Aufzeichnungen von
1,25% erfasst worden. Die Artengruppe der Bartfledermäuse ist in 26 Sequenzen
bestimmbar gewesen (ca. 1% aller Rufsequenzen). Unter den restlichen Sequenzen ist keine
Art bzw. sonstige Klasse in erhöhter Sequenzhäufigkeit (alle mit einem relativen Anteil aller
aufgezeichneten Sequenzen von <1%) festgestellt worden (s. Tab. 4).Die relative
Erfassungsdichte von 68,47 Rufsequenzen pro Nacht und batcorder im USR (hier werden
nur die Kontrollstandorte des Kalenderjahres 2011 berücksichtigt) spiegelt
untersuchungsflächen- und artunabhängig eine geringe bis mittlere Aktivitätsdichte wieder.
Untersuchungsflächen- und standortunabhängig (batcorder-Kontrollstandorte) ist
lediglich für die Zwergfledermaus eine geringe bis durchschnittliche, Sequenzanzahl von
54,28 Sequenzen pro Nacht und batcorder dokumentiert worden. Bei allen anderen Arten
oder sonstigen Klassen sind batcorder-standortunabhängig geringe bis durchschnittliche
Sequenzanzahlen pro Nacht und batcorder festgestellt worden.
Hinsichtlich der saisonalen Aktivität im Untersuchungsraum, konnten im späten
Frühling/Frühsommer (Anfang/Mitte Mai 2011) und im Herbst (September 2011) erhöhte
Aktivitätsdichten, festgestellt werden (s. Tab. 6). Die höchste erfasste saisonale Aktivität
wurde, mit einer absoluten Sequenzzahl von 1205 am 21.09.2011 dokumentiert (s. Tab. 6).
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2010 2011
Abbildung 7: Relative Verteilung der erfassten Fledermausklassen in Bezug auf die Gesamtsequenzanzahl an allen batcorder-Kontrollstandorten und in allen Nächten im Kalenderjahr 2010 (links) und 2011 (rechts) im USR
Gau-Bickelheim / Flonheim.
Zwerg-fledermaus
79%
Myotis 6%
Bartfledermäuse
3% Plecotus
4%
Nyctaloid 5%
Rauhaut-fledermaus
1%
Großes Mausohr
2%
Zwerg-fledermaus
79,27%
Nyctaloid; 9,47%
Myotis; 4,94%
Mücken-fledermaus
2,56%
Nyctalus 1,30%
Bartfleder-mäuse 0,85%
Plecotus 0,37%
Großes Mausohr
0,28%
Rauhaut-fledermaus
0,32%
Großer Abend-segler 0,28%
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Seit
e20
Tabelle 4: links: absolute Sequenzanzahl an den unterschiedlichen batcorder-Kontrollstandorten in allen
Erfassungsnächten. rechts: absolute Sequenzanzahl der erfassten Arten bzw. Klassen in allen Erfassungsnächten im USR nach Erfassungsjahren getrennt. Zusätzlich wird die durchschnittliche Sequenzanzahl pro batcorder und Nacht (SPN) unabhängig vom genutzten batcorder-Kontrollstandort illustriert.
2010 2011
bc-Standort
absolute Sequenz-anzahl [n]
Art, Gattung oder sonstige Klasse
absolute Sequenzanzahl
[n]
Sequenzanzahl pro batcorder
und Erfassungsnacht
[n]
absolute Sequenzanzahl
[n]
Sequenzanzahl pro batcorder
und Erfassungsnacht
[n]
F01 (2010) 25 Zwergfledermaus 131 10,92 1954 54,28
F02 (2010) 1 Nyctaloid 7 0,58 243 6,75
F03 (2010) 0 Myotis 9 0,75 121 3,36
F04 (2010) 37 Mückenfledermaus 0 0,00 63 1,75
F05 (2010) 8 Nyctalus 1 0,08 32 0,89
F06 (2010) 18 Bartfledermäuse 5 0,42 21 0,58
F08 (2010) 76 Plecotus 6 0,50 9 0,25
F01 (2011) 508 Großes Mausohr 4 0,33 7 0,19
F03 (2011) 37 Rauhautfl. 2 0,17 8 0,22
F04 (2011) 655
Großer Abendsegler
0 0,00 7 0,19
F05 (2011) 156 Summe 165 13,75 2465 68,47
F06 (2011) 52
F07 (2011) 33
F08 (2011) 1024
Summe 2630
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Seit
e21
Tabelle 5: Tabelle zur Illustration der saisonalen Aktivität (absolute Sequenzanzahlen) an den unterschiedlichen batcorder-Kontrollstandorten im Jahr 2010.
Datum [dd.mm.aaaa]
20
.04
.20
10
13
.06
.20
10
31
.07
.20
10
28
.09
.20
10
29
.09
.20
10
Saisonale Phase
Frühling 2010 Sommer 2010 Herbst 2010
batcorder-Kontrollstandort
F01 10
15
F02 1
F03 0
F04 0
27
10
F05
8
0
F06
9
9
F08
76
∑ 11 17 103 9 25
Tabelle 6: Tabelle zur Illustration der saisonalen Aktivität (absolute Sequenzanzahlen) an den unterschiedlichen batcorder-Kontrollstandorten im Jahr 2011.
Datum [dd.mm.aaaa]
24
.03
.20
11
15
.04
.20
11
03
.05
.20
11
07
.05
.20
11
17
.05
.20
11
03
.06
.20
11
18
.06
.20
11
30
.06
.20
11
01
.08
.20
11
22
.08
.20
11
09
.09
.20
11
21
.09
.20
11
Saisonale Phase
Frühling 2011
Frü
hso
mm
er
20
11
Sommer 2011
Spät
som
me
r 2
01
1
Herbst 2011
batcorder-Kontrollstandorte
F01 64 10
434
0
F03
0 5 4
8
7
13
F04
9
116 113 66
149
202
F05
0 99 10
37
0 10
F06
0 0
0
1
42
9
F07
1
18
11
3
F08 18
35
2
968
∑ 82 20 35 654 127 68 19 157 79 18 0 1205
Bc F08 wurde als einziger Kontrollstandort während beider Erfassungsjahre 2010
und 2011 untersucht. Dieser Kontrollstandort befand sich an einem baumgesäumten
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Seit
e22
Feldweg entlang des Rohrbaches, im Südwesten des Untersuchungsgebiets (s. Abb. 1). An
diesem Standort wurden während der fünf Aufnahmenächte insgesamt 1100
Fledermaussequenzen aufgenommen, was einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 220
Fledermaus-Sequenzen pro Nacht entspricht (s. Abb. 8), wobei die meisten Sequenzen (n=
968) im Herbst (21.09.2011, s. Tab. 6) registriert worden sind. Der Kontrollstandort bc F08 ist
der am stärksten frequentierte Kontrollstandort, während beider Untersuchungsjahre. Die
große Mehrheit der erfassten Sequenzen (relativ: 82,91%, absolut: n=912) konnten der
Zwergfledermaus zugesprochen werden, was durchschnittlich 182 Sequenzen pro
Aufnahmenacht entspricht. In Relation zu den übrigen batcorder-Positionen im USG kam die
Zwergfledermaus an diesem Standort am häufigsten vor (Referenz SPN). Die Gattung
Myotis wurde relativ häufig, insgesamt 66mal aufgenommen (6,00% der Sequenzen). Damit
ist eine durchschnittliche Sequenzanzahl von 13 Tieren pro Nacht erfasst worden. Die
Mückenfledermaus mit insgesamt 5,4% aller Sequenzen, ist an diesem Standort mit 59
Registrierungen am stärksten vertreten (absolut USR gesamt: 62). Die durchschnittliche
Erfassungshäufigkeit der Mückenfledermaus an diesem Kontrollstandort lag bei 11,8
Sequenzen pro Nacht. Die Gattung Nyctalus wurde insgesamt 22mal aufgenommen (2,00%
aller Sequenzen), entsprechend ist eine durchschnittliche Registrierungshäufigkeit von 4,4
Sequenzen pro Nacht festgestellt worden. Der Ruftyp Nyctaloid wurde insgesamt 20mal
aufgenommen (1,8% aller Sequenzen). Die weiteren Erfassungen beinhalteten die
Artengruppe der Bartfledermäuse mit acht Registrierungen (1,6 SPN), den Großen
Abendsegler mit sechs Sequenzaufzeichnungen (1,2 SPN), das Große Mausohr mit fünf
Erfassungen (1,0 SPN) sowie zwei Sequenzen der Gattung Plecotus (0,4 SPN).
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Seit
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Absolute Sequenzanzahl
in n= 5 Nächten
Zwergfledermaus 912
Myotis 66
Mückenfledermaus 59
Nyctalus 22
Nyctaloid 20
Bartfledermäuse 8
Großer Abendsegler
6
Großes Mausohr 5
Plecotus 2
Summe 1100
Abbildung 8: batcorder- Standort F08 (2010/2011)
A: Säulendiagramm zur Darstellung der
registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus fünf Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an
Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.
Der batcorder-Kontrollstandort bc F01 (2011) wurde während der Saison 2011 in vier
Erfassungsnächten bedient. Der Standort befand sich im Südwesten des USG (2011) an
einer Wegkreuzung. Der Feldweg der sich von Südost nach Nordwest erstreckt, wird durch
Baumreihen gesäumt, während der von Nordost nach Südwest verlaufende Feldweg
weitgehend durch unstrukturierte Ackerflächen umgeben ist. Mit 508 Sequenzen in vier
Aufnahmenächten und damit einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 127 Fledermaus-
Sequenzen pro Nacht, wurde dieser Kontrollstandort am drittstärksten frequentiert (s. Abb.
9), wobei die meisten Sequenzen (n=434) im Frühling (07.05.2011, s. Tab. 6) registriert
worden sind. Die große Mehrheit der erfassten Sequenzen (relativ: 81,30%, absolut: n=413)
konnten der Zwergfledermaus zugesprochen werden. Im Durchschnitt wurden an diesem
Standort pro Nacht 103 Sequenzen der Zwergfledermaus registriert. Der Ruftyp Nyctaloid
wurde insgesamt 90mal aufgenommen (SPN=22,5; 17,72% aller Sequenzen). Im Vergleich
zu den übrigen batcorder-Kontrollstandorten wurden hier die meisten Rufaufnahmen des
0
50
100
150
200
250 220,0 182,4
13,2 11,8 4,4 4,0 1,6 1,2 1,0 0,4
Sequenzen pro Nacht an bc F08 (2010/ 2011)
Zwergfledermaus 82,91%
Myotis 6,00%
Mückenfledermaus 5,36%
Nyctalus 2,00%
Nyctaloid 1,82%
Bartfledermäuse 0,73%
Großer Abendsegler 0,55%
Großes Mausohr 0,45%
Plecotus 0,18%
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Seit
e24
Ruftyps Nyctaloid erfasst. Die Gattung Nyctalus wurde an diesem Standort insgesamt
zweimal registriert (0,39% aller Sequenzen), was eine durchschnittliche Häufigkeit von
gerundet einer Sequenz pro Nacht wiederspiegelt. Die Artengruppe der Bartfledermäuse, die
Gattung Plecotus sowie die Rauhautfledermaus wurden jeweils einmal registriert (jeweils
0,2% aller Sequenzen; 0,3 SPN).
Absolute Sequenzanzahl
in n= 4 Nächten
Zwergfledermaus 413
Nyctaloid 90
Nyctalus 2
Bartfledermäuse 1
Plecotus 1
Rauhautfledermaus 1
Summe 508
Abbildung 09: batcorder- Standort F01 (2011)
A: Säulendiagramm zur Darstellung der
registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus vier Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an
Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.
Der batcorder-Kontrollstandort F03 (2011) wurde während der Saison 2011
insgesamt sechsmal bedient und stand zentral im USG. Der Kontrollstandort wird von
intensiv bewirtschafteten Ackerflächen und Weinanbauflächen umgeben. Während der sechs
Erfassungsnächte konnten insgesamt lediglich 37 Fledermaussequenzen aufgezeichnet
werden (s. Abb. 10). Mit einer durchschnittlichen Fledermaussequenzanzahl pro Nacht von
sechs, war dieser batcorder-Standort der am wenigsten frequentierte im USR. Knapp 65%
aller Sequenzen (24 Registrierungen) konnten der Zwergfledermaus zugesprochen werden.
Der Ruftyp Nyctaloid wurde hier insgesamt 16mal festgehalten. Die Artengruppe der
0
50
100
150 127,0
103,3
22,5
0,5 0,3 0,3 0,3
Sequenzen pro Nacht an bc F01 (2011)
Zwergfledermaus 81,30%
Nyctaloid 17,72%
Nyctalus 0,39%
Bartfledermäuse 0,20% Plecotus
0,20%
Rauhautfledermaus 0,20%
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Seit
e25
Bartfledermäuse sowie die Gattung Myotis sind mit einer absoluten Anzahl von jeweils drei
Sequenzen dokumentiert (jeweils 8,1% aller Sequenzen; durchschnittliche Sequenzanzahl:
0,5). Die Gattung Nyctalus wurde mit einer Sequenz (2,7% aller Sequenzen) registriert.
Absolute Sequenzanzahl
in n= 6 Nächten
Zwergfledermaus 24
Nyctaloid 6
Bartfledermäuse 3
Myotis 3
Nyctalus 1
Summe 37
Abbildung 10: batcorder- Standort F03 (2011)
A: Säulendiagramm zur Darstellung der
registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus sechs Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an
Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.
Der Kontrollstandort F04 (2011) befand sich im nordwestlichen USG an einem Weg,
der von Gehölzstrukturen gesäumt wird und sich durch die angrenzenden Ackerflächen
erstreckt. An diesem bc-Standort wurden insgesamt 655 Sequenzen in sechs
Aufnahmenächten registriert, was einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 109
Fledermaus-Sequenzen pro Nacht entspricht (s. Abb. 11). Somit wurde dieser
Kontrollstandort am zweitstärksten frequentiert. Die große Mehrheit der erfassten Sequenzen
(knapp 80%, absolute Sequenzanzahl n=527) konnten wieder der Zwergfledermaus
zugesprochen werden. Dies entspricht einer durchschnittlichen Registrierung von 88
Zwergfledermaus-Sequenzen pro Nacht. Die Gattung Myotis wurde insgesamt 28mal
aufgenommen (ca. 4% der Sequenzen). Das entspricht einer Sequenzanzahl von fünf
Myotis-Vertretern pro Nacht. Die Artengruppe der Bartfledermäuse und die
Rauhautfledermaus wurden an diesem Standort insgesamt fünfmal registriert (0,76% aller
Sequenzen), was eine durchschnittliche Häufigkeit von je einer Sequenz pro Nacht
(gerundet) wiederspiegelt. Von der Gattung Plecotus, dem Großen Abendsegler sowie der
0
2
4
6
8
10
6,2
4,0
1,0 0,5 0,5 0,2
Sequenzen pro Nacht an bc F03 (2011)
Zwergfledermaus 64,86%
Nyctaloid 16,22%
Bartfledermäuse 8,11%
Myotis 8,11%
Nyctalus 2,70%
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e26
Gattung Nyctalus wurde jeweils eine Sequenz erfasst. Dies macht jeweils 0,15% aller
Sequenzen und einer Erfassungshäufigkeit von 0,2 Sequenzen pro Nacht aus.
Absolute Sequenzanzahl
in n= 6 Nächten
Zwergfledermaus 527
Nyctaloid 87
Myotis 28
Bartfledermäuse 5
Rauhautfledermaus 5
Plecotus 1
Großer Abendsegler
1
Nyctalus 1
Summe 655
Abbildung 11: batcorder- Standort F04 (2011)
A: Säulendiagramm zur Darstellung der
registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus sechs Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an
Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.
Der Standort F05 (2011) befand sich während sechs Erfassungsnächten am Anfang
eines heckenumsäumten Weges, der von Weinbergreben umgeben ist. Die durchschnittliche
Sequenzanzahl pro Nacht lag bei 156 Fledermaussequenzen (s. Abb. 12). Mit knapp 80%
aller Aufzeichnungen ist die Zwergfledermaus mehrheitlich dokumentiert worden. Für die Art
konnte eine durchschnittliche Sequenzdichte von 21 Sequenzen pro Nacht festgestellt
werden. Der Ruftyp Nyctaloid wurde 18mal erfasst und machte knapp 12% aller Sequenzen
aus (SPN=3). Die Gattung Myotis wurde mit zehn Sequenzen dokumentiert (ca. 6% aller
Sequenzen; SPN=1,7). Die Artengruppe der Bartfledermäuse, die Gattung Plecotus, die
Arten Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus wurden jeweils einmal in den sechs
Erfassungsnächten registriert, was einem relativen Anteil aller Sequenzen innerhalb dieses
Standortes von jeweils 0,64% entspricht (0,2 SPN).
0
50
100
150109,2
87,8
14,3 4,7 0,8 0,8 0,2 0,2 0,2
Sequenzen pro Nacht an bc F04 (2011)
Zwergfledermaus 80,58%
Nyctaloid 13,15%
Myotis 4,28%
Bartfledermäuse 0,76%
Rauhautfledermaus 0,76% Plecotus
0,15%
Großer Abendsegler 0,15%
Nyctalus 0,15%
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e27
Absolute Sequenzanzahl
in n= 6 Nächten
Zwergfledermaus 124
Nyctaloid 18
Myotis 10
Bartfledermaus 1
Plecotus 1
Mückenfledermaus 1
Rauhautfledermaus 1
Summe 156
Abbildung 12: batcorder- Standort F05 (2011)
A: Säulendiagramm zur Darstellung der
registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus sechs Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an
Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.
Der Kontrollstandort F06 (2011) befand sich im westlichen Bereich des USG an einer
Wegkreuzung, in der Nähe einer Pflaumenplantage, die überwiegend von Ackerflächen
umgeben wird. An diesem batcorder-Standort wurden insgesamt 52 Sequenzen in sechs
Aufnahmenächten registriert, was einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 8,7
Fledermaus-Sequenzen pro Nacht entspricht. Damit ist dieser Standort in Relation zu den
anderen bc-Positionen einer der geringer frequentierten im USR (s. Abb. 13). Saisonal
betrachtet ergab sich, dass die meisten Sequenzen im Spätsommer zu verzeichnen waren
dahingegen im Frühling innerhalb von drei Nächten keine Aufnahme registriert wurde. (s.
Tab.6). Die Mehrheit der erfassten Sequenzen (ca. 38%; absolute Sequenzanzahl n=20)
konnten der Zwergfledermaus zugesprochen werden. Im Durchschnitt wurden pro Nacht 3,3
Sequenzen der Zwergfledermaus registriert. Die Gattung Myotis wurde an diesem
Kontrollstandort am häufigsten innerhalb des USR dokumentiert. Insgesamt ist die Gattung
16mal aufgenommen worden und machte damit ca. 31% der Sequenzen aus. Damit ist eine
durchschnittliche Sequenzanzahl von 2,7 pro Nacht erfasst worden. Die Gattung Nyctalus
0
10
20
30 26,0
20,7
3,0 1,7 0,2 0,2 0,2 0,2
Sequenzen pro Nacht an bc F05 (2011)
Zwergfledermaus 79,49%
Nyctaloid 11,54%
Myotis 6,41%
Bartfledermaus 0,64%
Plecotus 0,64%
Mückenfledermaus 0,64%
Rauhautfledermaus 0,64%
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e28
wurde an diesem Standort insgesamt viermal registriert (7,7% aller Sequenzen), was eine
durchschnittliche Häufigkeit von 0,7 Sequenzen pro Nacht wiederspiegelt.
Absolute Sequenzanzahl
in n= 6 Nächten
Zwergfledermaus 20
Myotis 16
Nyctalus 4
Bartfledermäuse 3
Nyctaloid 3
Mückenfledermaus 3
Großes Mausohr 2
Rauhautfledermaus 1
Summe 52
Abbildung 13: batcorder- Standort F06 (2011)
A: Säulendiagramm zur Darstellung der
registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus sechs Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an
Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.
Der Kontrollstandort F07 (2011) befand sich am nördlichen Rand des USG, unweit
der Autobahn A61 in der Nähe eines Gehöfts, welches von fledermausrelevanten Strukturen
umgeben ist. Im Süden des Standorts befand sich eine weitläufige Ackerflur. An dieser
batcorder-Position wurden insgesamt 33 Sequenzen in vier Aufnahmenächten registriert,
was einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von 8,3 Fledermaus-Sequenzen pro Nacht
entspricht. Über alle Kontrollstandorte betrachtet kann man von einer geringen
Frequentierung sprechen (s. Abb. 14). Etwa 58% der erfassten Sequenzen (absolute
Sequenzanzahl n=19) konnten dem Ruftyp Nyctaloid zugesprochen werden was einer
Registrierung von durchschnittlich 4,8 Sequenzen pro Nacht entspricht. Als zweithäufigste
registrierte Art wurde die Zwergfledermaus mit einer absoluten Sequenzanzahl von sieben
festgestellt (1,8 SPN). Die Gattung Plecotus machte mit vier Sequenzen einen relativen
Anteil von knapp 12% aus. Des Weiteren sind Registrierungen der Gattung Nyctalus (n=2)
sowie eine Sequenz der Artengruppe der Bartfledermäuse aufgezeichnet worden.
0
2
4
6
8
10 8,7
3,3 2,7
0,7 0,5 0,5 0,5 0,3 0,2
Sequenzen pro Nacht an bc F06 (2011)
Zwergfledermaus 38,46%
Myotis 30,77% Nyctalus
7,69%
Bartfledermaus 5,77%
Nyctaloid 5,77% Mückenfledermaus
5,77% Großes Mausohr
3,85%
Rauhautfledermaus 1,92%
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e29
Absolute Sequenzanzahl
in n= 4 Nächten
Nyctaloid 19
Zwergfledermaus 7
Plecotus 4
Nyctalus 2
Bartfledermäuse 1
Summe 33
Abbildung 14: batcorder- Standort F07 (2011)
A: Säulendiagramm zur Darstellung der
registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus vier Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl an
Sequenzen. C: relative Häufigkeit der Registrierungen.
Obgleich sich die meisten Kontrollstandorte im Kalenderjahr 2010 nicht im aktuellen
Planungsbereich befanden, werden die Daten im Folgenden illustriert, da sie einen Eindruck
über die Fledermaus-Aktivitätsdichte in den Einzugsräumen südlich des USR offenlegen. Ein
unmittelbarer Vergleich der Aktivitätsdichten ist nur bedingt möglich, da es sich um
unterschiedliche Kalenderjahre handelt.
Der batcorder-Kontrollstandort F01 (2010) wurde während der Saison 2010 in zwei
Erfassungsnächten bedient (s. Tab. 1). Dieser Kontrollstandort befand sich südlich des
Untersuchungsgebietes an einer Feldwegkreuzung, die von Weinreben, Ackerflächen sowie
einer Gehölzplantage umgeben ist. An diesem Kontrollstandort wurden insgesamt 25
Sequenzen in den zwei Aufnahmenächten registriert. Das entspricht einer mittleren Anzahl
von 13 Sequenzen pro Nacht (s. Abb. 15). Insgesamt sind 13 Sequenzen der
Zwergfledermaus (relativer Anteil an den Sequenzen 52%; durchschnittliche Sequenzanzahl
pro Nacht n=7) erfasst worden. Als einziger Kontrollstandort des Jahres 2010 wurde an
diesem die Gattung Plecotus mit sechs Sequenzen (durchschnittliche Sequenzanzahl pro
Nacht n=3) nachgewiesen. Der Ruftyp Nyctaloid wies eine relative Häufigkeit von 24% auf.
Der batcorder-Kontrollstandort F02 (2010), der insgesamt zweimal bedient wurde,
befand sich ebenfalls südlich des USG. Dieser Kontrollstandort war umgeben von Weinreben
0
2
4
6
8
10 8,3
4,8
1,8 1,0 0,5 0,3
Sequenzen pro Nacht an bc F07 (2011)
Nyctaloid 57,58%
Zwergfledermaus 21,21%
Plecotus 12,12%
Nyctalus 6,06%
Bartfledermäuse 3,03%
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e30
und einem Wiesenabschnitt an dem eine kleinere baumbestandene Fläche angrenzte. Noch
innerhalb des 50m Radius um den Standort befanden sich westlich des Standorts eine
Gehölzplantage sowie eine Ackerfläche. An diesem batcorder-Standort wurde in den beiden
Erfassungsnächten nur eine Sequenz einer Rauhautfledermaus erfasst. An dem batcorder-
Kontrollstandort F03 (2010), wurde während einer Erfassungsnacht im Frühling 2010
(20.04.2010) keine Fledermaussequenz aufgenommen. Dieser Kontrollstandort befand sich
am Rande des USR an Baumstrukturen, die eine Ackerfläche abgrenzten.
Absolute Sequenzanzahl
in n= 2 Nächten
Zwergfledermaus 13
Plecotus 6
Nyctaloid 6
Summe 25
Abbildung 15: batcorder- Standort F02 (2010) A: Säulendiagramm zur
Darstellung der registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus zwei Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl
an Sequenzen. C: relative Häufigkeit der
Registrierungen.
Der batcorder-Kontrollstandort F04 (2010) befand sich am Rand des USG am „Rohrbach“. In
direkter Umgebung sind weitläufige Ackerflächen zu verzeichnen. An diesem Standort
wurden insgesamt 37 Sequenzen in vier Aufnahmenächten registriert: das entspricht einer
mittleren Sequenzanzahl von neun Sequenzen pro Nacht (s. Abb. 16). Mit 78% aller
aufgezeichneten Sequenzen, ist die Zwergfledermaus im Untersuchungsjahr 2010 im
0
2
4
6
8
10
12
1412,5
6,5
3,0 3,0
Sequenzen pro Nacht an bc F01 (2010)
Zwergfledermaus
52,00%
Plecotus 24,00%
Nyctaloid 24,00%
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Seit
e31
Vergleich zu den übrigen batcorder-Standorten 2010 am häufigsten registriert worden
(absolute Sequenzanzahl: 29). Im Durchschnitt wurden somit sieben Zwergfledermaus-
Sequenzen pro Nacht registriert. Das Große Mausohr sowie die Artengruppe der
Bartfledermäuse wurden insgesamt viermal aufgenommen (jeweils knapp 11% der
Sequenzen). Das entspricht einer durchschnittlichen Sequenzanzahl von einer Registrierung
pro Nacht.
Absolute Sequenzanzahl
in n= 4 Nächten
Zwergfledermaus 29
Großes Mausohr 4
Bartfledermäuse 4
Summe 37
Abbildung 16: batcorder- Standort F04 (2010)
A: Säulendiagramm zur
Darstellung der registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus drei Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl
an Sequenzen. C: relative Häufigkeit der
Registrierungen.
Der bc-Standort F05 (2010) der zweimal bedient wurde, befand sich ebenfalls am
Rande des USG auf einer Erhebung, die durch intensiven Ackeranbau geprägt wird.
Während dieser zwei Aufnahmenächte sind insgesamt acht Rufsequenzen registriert
worden. Damit ist eine durchschnittliche nächtliche Sequenzhäufigkeit von vier dokumentiert
worden (s. Abb. 17). Die Zwergfledermaus wurde mit einem relativen Anteil der
Gesamtsequenzen von 75% am häufigsten registriert (absolut: n=6). Im Durchschnitt wurden
0
2
4
6
8
109,3
7,3
1,0 1,0
Sequenzen pro Nacht an bc F04 (2010)
Zwergfledermaus 78,38%
Großes Mausohr 10,81%
Bartfledermäuse 10,81%
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e32
an diesem Kontrollstandort drei Zwergfledermaussequenzen pro Nacht dokumentiert. Der
Ruftyp Nyctaloid sowie die Gattung Nyctalus wurden jeweils einmal registriert, was einer
relativen Häufigkeit von 12,5% entspricht.
Absolute Sequenzanzahl
in n= 2 Nächten
Zwergfledermaus 6
Nyctaloid 1
Nyctalus 1
Summe 8
Abbildung 17: batcorder- Standort F05 (2010)
A: Säulendiagramm zur
Darstellung der registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus zwei Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl
an Sequenzen. C: relative Häufigkeit der
Registrierungen.
0
1
2
3
4
5 4,0
3,0
0,5 0,5
Sequenzen pro Nacht an bc F05 (2010)
Zwergfledermaus 75,00%
Nyctaloid 12,50%
Nyctalus 12,50%
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e33
Der Kontrollstandort F06 (2010) befand sich im Westen des USU im Offenland an
einer kleinen Baumgruppe umgeben von Ackerflächen. An diesem bc-Standort wurden
insgesamt 18 Sequenzen in zwei Aufnahmenächten registriert, was einer durchschnittlichen
Sequenzanzahl von neun Fledermaus-Sequenzen pro Nacht entspricht (s. Abb. 18). Zehn
Sequenzen (relativ: 55,56%) konnten der Zwergfledermaus zugesprochen werden. Im
Durchschnitt wurden an batcorder-Standort F06 (2010) pro Nacht fünf Sequenzen der
Zwergfledermaus registriert. Die Gattung Myotis wurde an diesem Standort mit insgesamt
sieben Sequenzen aufgenommen (knapp 39% der Sequenzen). Außerdem wurde eine
Rauhautfledermaus in den zwei Erfassungsnächten registriert.
Absolute Sequenzanzahl
in n= 2 Nächten
Zwergfledermaus 10
Myotis 7
Rauhautfledermaus 1
Summe 18
Abbildung 18: batcorder- Standort F06 (2010)
A: Säulendiagramm zur
Darstellung der registrierten Fledermaus-Sequenzen pro Aufnahmenacht (arithmetischer Mittelwert aus zwei Nächten). Die über alle Arten hinweg erfassten Sequenzen pro Aufnahmenacht sind abgesetzt mit einer schwarzen Säule dargestellt. B: Tabelle der absoluten Anzahl
an Sequenzen. C: relative Häufigkeit der
Registrierungen.
0
2
4
6
8
109,0
5,0
3,5
0,5
Sequenzen pro Nacht an bc F06 (2010)
Zwergfledermaus 55,56%
Myotis 38,89%
Rauhaut-fledermaus
5,56%
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e34
3.3 Quartierpotentialanalyse
Im Untersuchungsraum Gau-Bickelheim / Flonheim konnten im Rahmen der
Quartierpotentialanalyse einzelne Strukturelemente und Flächen unterschiedlicher
Quartiereignung ermittelt werden. Stollen, Höhlen oder sonstige unterirdische Quartiertypen
sowie bereits durch Fledermäuse genutzte Quartiere konnten im Untersuchungsgebiet im
Zuge der Flächenbegehung zur Quartieranalyse und während der Detektorbegehungen nicht
nachgewiesen werden.
Der USR befindet sich auf einem Plateau und ist durch unstrukturiertes, ausgeräumtes
Offenland, bewirtschaftete Weinberge und Ackerflächen geprägt (s. Abb. 19).
Abbildung 19: Übersicht des USR Gau-Bickelheim / Flonheim 2011 mit Angabe des Quartierpotentials.
Von Süden in Richtung Südwesten zieht sich ein kleiner anthropogen beeinflusster
Graben („Rohrbach“) durch die Ackerflächen. Dieser mündet anschließend in den
„Dunzelbach“, welcher an der Ortsgemeinde Gumbsheim vorbei, in Richtung Wöllstein fließt.
Entlang dieses Gewässers wachsen beidseitig hohe, alte Pappeln, gleichen Alters mit einem
BHD von etwa 70 cm. Dabei weisen die Pappeln ausgehöhlte Verästellungen und
ausgeprägte Rindenabplatzungen auf. Vereinzelt findet man Spechthöhlen und kleinere
Astlöcher. Insgesamt hat diese Baumreihe ein hohes Quartierpotential (s. Abb. 20).
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e35
Abbildung 20: Gehölzreihe mit Pappeln am „Rohrbach“. Fotos und Illustration: V. Hansbauer
Eine ähnliche Struktur liegt im Norden des USR, nahe Gau-Bickelheim an der B420.
Hier zieht sich eine etwa 1,5 km lange Gehölzreihe gegen Süden in die Ackerflächen
(Getreide, Raps). Es wachsen hier vor allem „dicke“ Pappeln mit einem Brustdurchmesser
von bis zu 70 cm. Auch diese Pappeln weißen ausgehöhlte Verästellungen und/ oder
Rindenabplatzungen auf. Insgesamt hat diese Gehölzreihe ein hohes Quartierpotential für
Fledermäuse.
Des Weiteren gibt es im Nordosten eine kleine Weidefläche. Die Strauchhecken im
Umkreis bestehen aus Pappel, Eiche, gemeiner Esche und Winterlinde dazu Weißdorn,
Wolliger Schneeball und Feldahorn im Unterwuchs. Insgesamt besitzt dieses Gebiet für
Fledermäuse Leitstrukturen und hat für einige Arten Potential als Jagdrevier. Die Bäume des
Bestandes haben alle einen Brustdurchmesser von weniger als 25 cm und eignen sich nur
„gering“ als Quartier für Fledermäuse. Ähnliche Strukturen befinden sich auch im Südwesten
des USR.
Im Nordosten des USR (östlich des batcorder-Kontrollstandorts F6/2011) befindet
sich eine kleine Fläche mit Feldgehölzen unterschiedlicher Art und unterschiedlichen Alters.
Verschiedene Laubbaumarten, wie Spitzahorn, Winterlinde und Hainbuche kommen hier vor.
Das Quartierpotential ist als gering einzustufen, da es nur wenige Rindenabplatzungen bzw.
Spechthöhlen gibt, der BHD unter 30 cm liegt und es keine Anbindung zu Leitstrukturen in
der näheren Umgebung gibt.
Die Pflaumenplantagen westlich des batcorder-Kontrollstandorts F6 (2011) weisen
ebenfalls ein geringes Quartierpotential auf, da die Baumstämme einen niedrigen BHD
aufweisen und es weder Spechthöhlen noch sonstige geeignete Borkenstrukturen gibt, die
von Fledermäusen als Quartier genutzt werden könnten.
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e36
Die Siedlungsgebiete Gumbsheim, Eckelsheim und Gau-Bickelsheim liegen knapp
außerhalb des 1000 m Radius. Alte Fachwerkhäuser, der Kirchturm das Rathaus, beide mit
offenen Schallluken im Glockenturm (s. Abb. 21) sowie alte, baufällige Schuppen, mit Rissen
und Spalten in den Mauern, die für Fledermäuse wichtige Strukturen für Quartiere darstellen
können, sind sowohl in Gumbsheim als auch in Wöllstein vorhanden. Insgesamt haben die
Siedlungsbereiche ein „mittleres“ bis „hohes“ Quartierpotential.
Abbildung 21: Unvergitterte Schallluken im Rathaus (links) und in der Kirche St. Remigius (rechts) in Wöllstein. Fotos und Illustration: V. Hansbauer .
FAZIT:
Insgesamt ist das Quartierpotential im Untersuchungsraum Gau-Bickelheim /
Flonheim als gering einzuschätzen. Lediglich die Gehölzreihen im Westen und im Norden
verfügen über ein erhöhtes Quartierpotential. Das Offenland und die kleinen Strauchhecken,
die sich durch die Acker- und Weinbergflächen ziehen, bieten für Fledermäuse nur ein
geringes Quartierpotential.
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e37
3.4 Zusammenstellung der Ergebnisse
1. Raumnutzung
Detektorbegehungen
Diversität:
WEA-konfliktträchtige Arten:
Artunabhängige
Raumnutzungsschwerpunkte im
USR:
Raumnutzungsschwerpunkte
Gattung Pipistrellus im USR:
Belegte Arten und
Registrierungshäufigkeit:
Zwergfledermaus häufig
Rauhautfledermaus selten
Mückenfledermaus selten
Raumnutzungsschwerpunkte Ruftyp
Nyctaloid im USR:
Belegte Arten und
Registrierungshäufigkeit:
Großer Abendsegler selten
Raumnutzungsschwerpunkte
Gattung Myotis im USR:
Belegte Arten und
Registrierungshäufigkeit:
Großes Mausohr selten
Raumnutzungsschwerpunkte
Gattung Plecotus im USR:
Belegte Arten und
Registrierungshäufigkeit:
Graues und/ oder
Braunes Langohr selten
- mind. sechs Arten im USR
- Zwergfledermaus
- Rauhautfledermaus
- Mückenfledermaus
- Großer Abendsegler
- an den bachbegleitenden
Strukturen entlang des „Rohrbachs“
(im Westen des USR)
- Baumreihen und wegbegleitende
Hecken (im Norden des USR)
- an den bachbegleitenden
Strukturen entlang des „Rohrbachs“
(im Westen des USR)
-im Osten des USR leicht erhöhte
Dichte
- nicht angebbar (geringe
Aktivität erfasst)
2. Aktivitätsdichte und
temporäre
Raumnutzung
Diversität:
WEA-konfliktträchtige Arten:
Aktivitätsdichte (in Sequenzen pro
Nacht= SPN) mit Angabe der Klassen
mind. fünf Arten im UR
- Zwergfledermaus
- Rauhautfledermaus
- Mückenfledermaus
- Großer Abendsegler
bc F08(2010/2011):
- artunabhängig: 220 SPN (hohe
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mit für den USR
überdurchschnittlicher Dichte
(in Klammern Angabe einer USR-
unabhängigen Bewertung der
Aktivitätshöhe):
Dichte)
- Zwergfledermaus: 182 SPN (hohe
Dichte)
- Myotis: 13 SPN (geringe bis
durchschnittliche Dichte)
- Mückenfledermaus: 12 SPN
(mittlere Dichte)
- Nyctalus: 4 SPN (hohe Dichte)
- Bartfledermäuse: 2 SPN (sehr
geringe Dichte)
- Großer Abendsegler: 1 SPN (sehr
geringe Dichte)
- Großes Mausohr: 1 SPN (sehr
geringe Dichte)
- Plecotus: 0,4 SPN (sehr geringe
Dichte)
bc F01 (2011):
- artunabhängig: 127 SPN (hohe
Dichte)
- Zwergfledermaus: 103 SPN
(durchschnittliche Dichte)
-Nyctaloid: 23 SPN (geringe bis
durchschnittliche Dichte)
- Plecotus: 0,3 SPN (sehr geringe
Dichte)
- Rauhautfledermaus: 0,3 SPN
(sehr geringe Dichte)
bc F03 (2011):
- artunabhängig: 6 SPN (sehr
geringe Dichte)
bc F04 (2011):
- artunabhängig: 109 SPN
(durchschnittliche Dichte)
- Zwergfledermaus: 88 SPN
(geringe Dichte)
- Nyctaloid: 14 SPN (geringe
Dichte)
- Myotis: 5 SPN (sehr geringe
Dichte)
- Rauhautfledermaus: 1 SPN (sehr
geringe Dichte)
- Bartfledermäuse: 1 SPN (sehr
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geringe Dichte)
bc F05 (2011):
- artunabhängig: 26 SPN (sehr
geringe Dichte)
bc F06 (2011):
- artunabhängig: 9 SPN (sehr
niedrige Dichte)
- Großes Mausohr: 0,3 SPN (sehr
geringe Dichte)
bc F07 (2011):
- artunabhängig: 8 SPN (sehr
niedrige Dichte)
- Plecotus: 1 SPN (sehr geringe
Dichte)
bc F01 (2010):
- artunabhängig: 12 SPN (geringe
Dichte)
- Plecotus: 3 SPN (sehr geringe
Dichte)
bc F02 (2010):
- artunabhängig: 1 SPN (sehr
geringe Dichte)
bc F03 (2010):
- artunabhängig: 0 SPN (sehr
geringe Dichte)
bc F04 (2010):
- artunabhängig: 9 SPN (sehr
geringe Dichte)
- Großes Mausohr: 1 SPN (sehr
geringe Dichte)
- Bartfledermäuse: 1 SPN (sehr
geringe Dichte)
bc F05 (2010):
- artunabhängig: 4 SPN (sehr
geringe Dichte)
- Nyctalus: 1 SPN (sehr geringe
Dichte)
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Saisonale Raumnutzung im USR:
bc F06 (2010):
- artunabhängig: 9 SPN (sehr
geringe Dichte)
- Myotis: 4 SPN (sehr geringe
Dichte)
- Rauhautfledermaus: 1 SPN (sehr
geringe Dichte)
Insbesondere im Zeitraum Frühling
und Herbst 2011 erhöhte Aktivität
im USR
3. Quartierpotential Räume mit erhöhtem
Quartierpotential:
Insgesamt im USG niedrig, mit
erhöhtem Potential an Baumreihen;
anthropogenen Strukturen
außerhalb des USR
(Siedlungsräume: Gumbsheim und
Wöllstein)
4 BEWERTUNG DES KONFLIKTPOTENTIALS
4.1 Gesamtbewertung nach §44 Abs.1 BNatSchG für das USR Gau-Bickelheim / Flonheim
Durch die erhobenen Daten der Saison 2010 und 2011 sind innerhalb des
Untersuchungsraums Gau-Bickelheim / Flonheim einzelne Teilbereiche zu nennen in denen
es nach Errichtung der Anlagen zu möglichen Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG
kommen kann. Im Folgenden wird vorerst eine Bewertung der gesamten
Untersuchungsfläche (USR) gegeben, um im weiteren Verlauf in tabellarischer Form auf die
zu erwartenden Verbotstatbestände des §44 BNatSchG an den momentan (Planungsstand:
20.09.2011) geplanten WEA-Standorten einzugehen.
1. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungsverbot)
Innerhalb des USR Gau-Bickelheim / Flonheim sind nach vorliegendem Datenbestand
einzelne Flächenbereiche zu nennen in denen ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG für die Population der Zwergfledermaus zu erwarten ist:
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A. Im Nahbereich der Gehölzelemente am „Rohrbach“ ist mit einem erhöhten Konflikt
zwischen dem Betrieb von WEA und der Raumnutzung der Art Zwergfledermaus zu
rechnen.
Hinsichtlich der Zwergfledermaus ist im Einzugsbereich des „Rohrbachs“ über
die Detektorbegehungen ein Raumnutzungsschwerpunkt der Art ersichtlich geworden.
Durch die Aktivitätsdichteanalysen (batcorder– Erfassungen) ist am Kontrollstandort
F08 eine hohe durchschnittliche Aktivitätsdichte von 182 SPN (Sequenzen pro Nacht)
dokumentiert worden. In diesem Bereich sind Vermeidungsmaßnahmen aufgrund des
wahrscheinlichen Eintritts des Verbotstatbestands nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu
nennen. Dies begründet sich aufgrund der biologischen Einnischung der
Zwergfledermaus als zumeist strukturgebunden fliegende Art („edge space aerial
forager“, Schnitzler et al 2003). Sollten Anlagen in diesem unmittelbaren
Einzugsbereich vom „Rohrbach“ errichtet werden, muss davon ausgegangen werden,
dass die Zwergfledermaus den Bereich mindestens exploriert, wenn nicht sogar als
neuen Jagdbereich ausnutzt. Da es sich nach der Schlagopferstatistik um eine der am
stärksten WEA empfindlichen Arten (20% der Schlagopfer; Schlagopferstatistik Dürr;
MUGV Brandenburg; Stand: 29.11.2011) handelt, ist durch den Anlagenbetrieb mit
einem negativen populationsbezogenen Effekt zu rechnen. Aus diesem Grund wird
eine Abschaltung der Anlagen mit zusätzlichem Höhenmonitoring zur Klärung der ab
dem zweiten Jahr notwendigen Betriebseinschränkungen vorgeschlagen. Im sonstigen
USR sind zwar noch Verdichtungszonen mit einer leicht erhöhten Raumnutzung der
Zwergfledermaus im Norden des USR (im USU nahe der Ortsgemeinde Gau-
Bickelheim) registriert worden, doch zeigte sich über die batcorder-Erfassungen keine
konfliktträchtige Aktivitätsdichte (populationsbezogen bewertet) innerhalb dieser
Flächenbereiche. Insofern wird, auch aufgrund der Vorbelastung in diesem Bereich,
von keinem signifikanten Effekt auf die lokale Zwergfledermaus-Population durch eine
Errichtung und dem Betrieb von WEA ausgegangen. Innerhalb der Potentialfläche ist
für die Zwergfledermaus kein Raumnutzungsschwerpunkt und an keinem batcorder-
Kontrollstandort eine erhöhte Aktivität ersichtlich geworden. Aus diesen Gründen sind
in diesen Bereichen eintretende Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
nicht zu erwarten.
Bezüglich der weiteren erfassten Arten im USR Gau-Bickelheim / Flonheim sind
wie bereits in den Ergebnissen präsentiert neben der Zwergfledermaus, noch drei
weitere WEA-konfliktträchtige Taxa nachgewiesen worden (Rauhautfledermaus,
Mückenfledermaus; Großer Abendsegler). Für die beiden weiteren Pipistrellus-
Vertreter die Rauhautfledermaus und die Mückenfledermaus ist nach vorliegender
Begutachtung kein Raumnutzungsschwerpunkt innerhalb des Untersuchungsraums
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ersichtlich geworden. Für beide Arten ist zudem an keinem batcorder-Kontrollstandort
eine (populationsbezogen) konfliktträchtige Aktivitätshöhe erfasst worden. Die
Mückenfledermaus wies am Rohrbach (s. bc F08) eine durchschnittliche
Registrierungshäufigkeit von maximal 12 Sequenzen pro Nacht und batcorder (SPN)
auf, während bei der Rauhautfledermaus maximal 1SPN im Untersuchungsraum
festgestellt wurde. Für beide Taxa wird daher von keinem negativen
populationsbezogenen Konflikt durch den Betrieb von WEA gerechnet. Für den
Großen Abendsegler ist wie bereits bei der Zwergfledermaus ein
Raumnutzungsschwerpunkt im Bereich des Rohrbachs nachgewiesen worden. Dieser
Raumnutzungsschwerpunkt ist zudem auch für den Ruftyp Nyctaloid, in dem der
Große Abendsegler neben maximal fünf weiteren Arten eingegliedert werden muss,
nachgewiesen worden. Über die batcorder konnte jedoch sowohl für den Großen
Abendsegler als auch für die ganze Klasse der Nyctaloiden keine Aktivitätsdichte
erfasst werden, die den Schluss eines Eintretens des Verbotstatbestands nach §44
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nahelegen würde. Dennoch ist aufgrund der terrestrischen
Erfassungsmethode (Detektor und terrestrische batcorder –> ca. 50m bis maximal
100m Erfassungsraum) nicht vollends auszuschließen das es speziell im Nahbereich
des „Rohrbachs“ zu erhöhten Aktivitätsdichten im Konfliktbereich der WEA-Rotoren
kommen kann. Aufgrund der bereits oben erwähnten notwendigen
Vermeidungsmaßnahme hinsichtlich der Zwergfledermaus (WEA Errichtung im
Einzugsbereich des „ Rohrbachs“: Abschaltung mit Höhenmonitoring als Kontrolle) wird
ein Synergieeffekt durch die möglicherweise notwendige Abschaltung eintreten.
Hinsichtlich der Analyse der Höhenerfassungsergebnisse muss demnach auch diese
Artengruppe (Nyctaloide) in Berücksichtigung genommen und somit im Falle der
Feststellung einer erhöhten Höhenaktivität der Nyctaloiden eine Anpassung der
Betriebsalgorithmen an Konfliktzeiträume dieser Klasse stattfinden. Dennoch wird nach
fachgutachterlicher Einschätzung keine erhöhte „Höhen“-konfliktträchtigkeit bei WEA-
Betrieb für die Nyctaloiden erwartet.
Neben den abgehandelten Arten bzw. Klassen sind noch die Gattung Plecotus
(Langohrfledermäuse) und die Art Großes Mausohr im USR Gau-Bickelheim /
Flonheim registriert worden. Nach bisherigem Wissensstand handelt es sich in beiden
Fällen jedoch nicht um hochgradig WEA-konfliktträchtige Arten
(Schlagopfergefährdung populationsrelevant). Daher wird für die Populationen des
Großen Mausohrs und der Plecotus –Population kein eintreten des Verbotstatbestands
nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 in „Gau-Bickelheim / Flonheim“ erwartet.
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Unter Einbeziehung der momentanen WEA-Planung (Planungsstand:
20.09.2011) sind insofern folgende Verbotstatbestände für die disjunkten
Anlagenplanungsbereiche zu nennen:
§44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG
Zu erwartende
Verbotstatbestände durch den Betrieb der Anlagen
(bewertet anhand
vorhandener Daten der
Saison 2010/2011):
betroffene Arten (bewertet anhand
vorhandener Daten der Saison 2010/2011):
Mögliche Minderungsmaßnahmen um einen signifikanten
Effekt auf die lokale Population zu verhindern:
WEA 1 -
WEA 2 -
WEA 3 -
WEA 4 -
WEA 5 -
WEA 7 -
WEA 8 -
WEA 9 -
WEA 10 -
WEA 11 -
WEA 12a Ja Zwergfledermaus - Abschaltalgorithmus mit Höhenmonitoring als Leistungskontrolle und zur Angabe der temporären Abschaltzeiträume
WEA 13a Ja Zwergfledermaus - Abschaltalgorithmus mit Höhenmonitoring als Leistungskontrolle und
zur Angabe der temporären Abschaltzeiträume
WEA 14a -
WEA 17a Ja Zwergfledermaus - Abschaltalgorithmus mit Höhenmonitoring als Leistungskontrolle und
zur Angabe der temporären Abschaltzeiträume
WEA 18a -
WEA 19 -
WEA 20 -
WEA 21 -
WEA 22 -
WEA 23 -
WEA 24 -
WEA 25 -
WEA 26 -
WEA 29 -
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2. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot)
Obgleich anekdotische Informationen, Verdachtsmomente von Störungen für
einzelne Taxa (z.B. Breitflügelfledermaus) durch den Betrieb von Anlagen ermöglichen,
sind nach bisherigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand keine konkreten Studien
oder sonstige gesicherten Belege vorhanden, die zu einem Verbotstatbestand nach §
44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG führen würden. Insofern ist für den Untersuchungsraum
Gau-Bickelheim / Flonheim kein Verbotstatbestand nach §44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG zu nennen.
3. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
Es wurden keine real durch Fledermäuse belegten Quartierbäume oder
sonstige Strukturen gefunden. Lediglich die Gehölzreihen im Westen und im Norden
verfügen über ein erhöhtes Quartierpotential. Auf dieser Grundlage ist durch den
möglichen Bau von neuen Zuwegungen und der Errichtung der Anlagen (mit
Berücksichtigung der notwendigen Kranstellflächen) kein Verbotstatbestand des §44
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu erwarten.
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Wanner, T. 2006. Flugschneisenveränderungsexperimente mit Waldfledermäusen im Steigerwald. Diplomarbeit aus dem Institut für Zoologie II an der Friedrich- Alexander- Universität Erlangen- Nürnberg Warren, R.D., Waters, D.A., Altringham, J.D., Bullok, D.J. 2000. The distribution of Daubenton`s bats (Myotis daubentonii) and pipistrelle bats (Pipistrellus pipistrellus) (Vespertilionidae) in relation to small-scale variation in riverine habitat. Biological Conservation 92: 85-91 Waters, D., Jones, G., Furlong, M. 1999. Foraging ecology of Leisler`s bat (Nyctalus leisleri)
at two sites in southern Britain. Journal Zool. (London) 249: 173- 180 Windeln, H.J. 2009. Merkwürdiges Verhalten eines überwinternden Kleinabendseglers
(Nyctalus leisleri) in Nordrhein-Westfalen. Nyctalus (n.F.), Berlin, 14, Heft 1-2: 3-13 Zahn, A. Fledermäuse – Bestandserfassung und Schutz. Internet: http://www.fledermaus- bayern.de/content/fldmcd/schutz_und_pflege_von_fledermaeusen/bestandserfassung _und_schutz.pdf. Stand: 13.01.2010
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6 ARTENSCHUTZRECHTLICHE GRUNDLAGEN
Allgemein
Insbesondere seit der Rio Konferenz (1992) und den folgenden Konventionen (Bern,
Bonn) hat der Artenschutz eine verstärkte Verankerung in der internationalen und nationalen
Gesetzgebung. Es soll dadurch ein Beitrag zur Verminderung des fortschreitenden
Artenschwunds und zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet werden.
Auf der Ebene der EU sind die artenschutzrelevante Gesetze in der FFH-Richtlinie
(92/43/EWG), sowie die Vogelschutzrichtlinie zu finden. In der Bundesrepublik bildet das
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die rechtliche Grundlage hierfür.
BNatSchG
Im BNatSchG ist der Artenschutz in unterschiedlichen Abschnitten verankert.
Mit der Einführung des neuen BNatSchG (am 1. März 2010) wird der Schutz der
biologischen Vielfalt, und mit ihm der Artenschutz, an die erste Stelle des § 1 BNatSchG
gestellt. Um diese Vielfalt zu sicherzustellen wird in § 1 Abs. 2 BNatSchG festgelegt,
entsprechend ihrem Gefährdungsgrad lebensfähige Populationen wildlebender Tier- und
Pflanzenarten und deren Lebensstätten zu erhalten, und den Austausch zwischen den
Populationen zu ermöglichen.
Weiterhin sind in der Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG) und im Biotopschutz (§ 30
BNatSchG) Verknüpfungen zum Artenschutz gegeben. Ausschließlich dem Artenschutz
gewidmet ist das Kapitel 5 (§ 37 - § 55) des BNatSchG.
Im BNatSchG sind alle wildlebenden Tier- und Pflanzenarten vor der
Beeinträchtigung durch den Menschen geschützt (§§ 38 ff. BNatSchG). Bestimmte definierte
Arten unterliegen aber besonderem Schutz. Dieser bezieht sich auf das Verbot von Tötung
von Individuen oder auf Störungen während bestimmter sensibler Zeiten, in denen diese
Arten ohnehin verschiedenen Belastungen ausgesetzt sind und die damit für ihren
Erhaltungszustand von besonderer Bedeutung sind.
Die sich aus dem besonderen Schutzstatus ergebende Verbote finden sich in § 44
BNatSchG.
§ 44 BNatSchG
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Im § 44 BNatSchG werden die für den Artenschutz auf nationaler Ebene wichtigsten
Verbotstatbestände festgelegt, die in Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 gegenüber besonders
geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 13) und in Abs. 1 Nr.1, 2, 3, 4 gegenüber streng
geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 14) sowie allen europäischen Vogelarten gelten.
Die Verbotstatbestände von § 44 Abs. Abs. 1 BNatSchG beziehen sich auf:
Nr. 1 das Nachstellen, Fangen, Verletzen und Töten,
Nr. 2 das Stören,
Nr. 3 die Zerstörung von Nist-, Brut-, sowie Wohn- und Zufluchtsstätten (Nahrungs-
und Jagdgebiete fallen weg)
Nr. 4 und auf die Entnahme von Individuen (inkl. deren Entwicklungsformen)
von Tieren.
Abs. 1 Nr. 2 und 4 werden auch Pflanzen mit eingeschlossen.
In den Absätzen 2 und 3 § 44 BNatSchG wird das Besitz- und Vermarktungsverbot
bestimmter Arten festgelegt. Absatz 4 richtet sich an die land-, forst- und
fischereiwirtschaftliche Bodennutzung.
Für bauliche Fachplanung besonders relevant ist vor allem der Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3
BNatSchG. Diese Tötungs- und Störungs- und Zerstörungstatbestände können sich durch
die Beeinträchtigungen bei Eingriffen ergeben.
Hinsichtlich des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist zu beachten, dass sich das
Tötungsverbot auf das Töten von Einzelindividuen (Stichwort „Kollisionsrisiko“) der
besonders und streng geschützten Arten bezieht. In der aktuellen Rechtsprechung1 wird das
Verbot so ausgelegt, dass von einem kompletten Ausschluss des Tötungsrisikos nicht
ausgegangen werden kann. Im Fall eines Straßenprojekts von Bad Oeynhausen stellt der
Senat fest, dass „[…] die bei lebensnaher Betrachtung nie völlig auszuschließende
verkehrsbedingte Tötung einzelner Exemplare geschützter Arten das Zugriffsverbot nicht
gleichsam automatisch, sondern nur dann aktiviert, wenn sich das Kollisionsrisiko für die
betroffenen Arten durch ein Straßenbauvorhaben „in signifikanter Weise“ erhöht.“
(GELLERMANN 2009, Artenschutz und Straßenplanung – Neues aus Leipzig, NuR (2009) 31:
85–91)
Dabei wurde berücksichtigt, dass sich Tiere zwangsläufig einem gewissen
Schadensrisiko ausgesetzt sehen, wenn sie ihren Lebensraum mit Menschen und deren
Bedürfnissen teilen.
1 Die Rechtssprechung bezieht sich bisher auf § 42 BNatSchG 2002, kann jedoch weiterhin auf § 44
BNatSchG n.F. angewandt werden
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Ist mit dem Eingriff ein vorhabenbedingt erhöhtes Tötungsrisiko gegeben, kann das
Verbot von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unter Umständen umgangen werden, wenn
artspezifische Verminderungsmaßnahmen dieses zusätzliche Risiko vermindern. Durch
diese Verminderungsmaßnahmen muss gewährleistet werden dass das Tötungsrisiko zwar
nicht vollständig ausgeschlossen, aber unter der maßgeblichen Schwelle liegt, die sich aus
dem „normalen“ Zusammenleben von Mensch und den geschützten Arten ergibt.
Bei Betrachtung des Störungsverbotes des § 44 Abs. 1 Nr. 2 wird in der neueren
Rechtsprechung (Rechtsprechung 898 NuR (2009) 31: 898–900) vorausgesetzt, dass es
sich in § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG um eine „erhebliche“ Störung handelt, die nach der
Legaldefinition dann vorliegt, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert. Eine lokale Population umfasst diejenigen (Teil-)Habitate
und Aktivitätsbereiche der Individuen einer Art, die in einem für die Lebens(-raum)ansprüche
der Art ausreichenden räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen.
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
„insbesondere“ dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Bruterfolg oder die
Reproduktionsfähigkeit vermindert werden, wobei dies artspezifisch für den jeweiligen
Einzelfall untersucht und beurteilt werden muss.
Nach einem Urteil des BVerwG (2008) wird das Zerstörungsverbot von Habitaten
(und Teilhabitaten) grundsätzlich individuumsbezogen ausgelegt. Es bezieht sich auf
einzelne Nester, Bruthöhlen, „Lebens- und Standortstrukturen“, die nicht zerstört werden
dürfen. Die Zerstörung von Nahrungshabitaten fällt nicht unter das Zerstörungsverbot § 44
Abs. 1 Nr. 3
Freistellung von den Verboten bei der Eingriffs- und Bauleitplanung
In § 44 Abs. 5 BNatSchG wird festgelegt dass im Zuge eines genehmigten Eingriffs
(§ 19 BNatSchG) oder einer zulässigen Maßnahme im Sinne des BauGB ein Verstoß gegen
das Verbot des § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1
Nr. 1 nicht vorliegt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin
erfüllt wird. Diese „Freistellung“ bezieht sich aber nur auf in Anhang IV Buchstabe a der
Richtlinie 92/ 43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten, die
in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind. Soweit
erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für
Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG
aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.
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Wichtig bei zulässigen Eingriffen ist es, die ökologische Funktion aufrecht zu erhalten
oder wieder herzustellen (§15 BNatSchG).
CEF Maßnahmen (measures to ensure the continuous ecological functionality), die in der
FFH-Richtlinie teilweise gefordert werden, sollen den durchgehende Schutz von
artspezifischen Lebensräumen (Habitaten) sicherstellen. Hierbei sind bereits vor dem Eingriff
in die Natur „Ausgleichsmaßnahmen“ notwendig. Diese Maßnahmen gehen über §15
BNatschG hinaus, in dem die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nicht zwingend vor dem
Eingriff stattfinden muss.
Ausnahmen
Ausnahmen der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG finden sich in § 45 Abs. 7
BNatSchG. Es kann nur zu bestimmten Ausnahmen (erhebliche wirtschaftliche
Schadensvermeidung, Tier- und Pflanzenschutz, Forschungsbedarf, Gesundheit von
Menschen, zwingendes öffentliches Interesse) kommen, wenn sich keine zumutbaren
Alternativen bieten und sich der Erhaltungszustand der Populationen nicht verschlechtert.
Befreiung
Von den Verboten nach § 44 BNatSchG kann nach § 67 BNatSchG befreit werden
sich im Einzelfall mit der Durchführung der Verbote unzumutbare Bedingungen ergeben und
die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Verbote können nur dann überwunden oder umgangen werden, wenn die Voraussetzungen
für Ausnahmeregeln (§ 45 Abs. 7) erfüllt sind.
Diese gehen über eine „steuernde Beeinflussung“ hinaus und bilden festgesetzte Grenzen,
Vorgaben und Determinanten für die Fachplanung.
Aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses können bei § 44 BNatSchG keine
Befreiungen gewährt werden.
Weitere relevante Gesetze
Aufgrund der Relevanz ist das Artenschutzrecht außerhalb der „reinen“
Naturschutzgesetzgebung auch in anderen Gesetzbüchern verhaftet (BGB, BBergG,
BBauG). Besonders bei baulichen Eingriffen im Außenbereich, kommt dem Artenschutz mit
§35 Abs. 3 Nr. 5 des BauGB eine wichtige Bedeutung zu.
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Hiernach werden Baumaßnahmen im Außenbereich, die öffentliche Belange beeinträchtigen,
d.h. bspw. eine beeinträchtigende Wirkung auf Arten und Lebensräume haben, als
unzulässig erklärt. In Abs. 1 „privilegiert“ der Gesetzgeber aber die Vorhaben mit besonderer
Funktion, zu denen auch Windkraftanlagen zählen, die nur dann unzulässig sind, wenn sie
den öffentlichen Belangen (bspw. dem Artenschutz) entgegenstehen.
Im Rahmen eines Planvorhabens ist zu prüfen, dass es zu keinen Verstößen der o.g.
Tatbestände kommt.
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