FINANZCHEF24-TARIFMONITOR
Teil II. Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomen im Tarifvergleich
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Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomen im Tarifvergleich
Finanzchef24-Tarifmonitor 2017: Teil II. Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomen, Stand Dezember 2017 | 2
Welche betriebliche Haftpflichtversicherung bietet gute Leistungen zum günstigsten Preis?
Finanzchef24, der digitale Versicherungsmakler für Unternehmer und Selbstständige, hat im Dezember 2017 die Tarife
seiner 46 Vertragspartner unter die Lupe genommen und die besten Preis-Leistungs-Angebote für Gründer und etablierte
Betriebe in der Gastronomie ermittelt. Die Studie findet bereits zum zweiten Mal in Folge statt.
Hinweis: Die im Tarifmonitor von Finanzchef24 gewählte männliche Form bezieht immer gleichermaßen die weibliche Form
mit ein. Auf eine Doppelbezeichnung wird aufgrund einfacherer Lesbarkeit verzichtet.
1. ERGEBNISSE DER AUSWERTUNG Seite 3-9
2. SO WURDE GETESTET Seite 10-13
3. EXPERTENTIPPS Seite 14-15
1. DAS ERGEBNIS: GROßES SPARPOTENZIAL OHNE EINBUßEN BEIM VERSICHERUNGSSCHUTZ
AUF EINEN BLICK
Vergleichen zahlt sich aus! Denn Gastronomen können bei ihrer Betriebshaftpflicht viel Geld sparen, ohne dabei auf einen
starken Versicherungsschutz verzichten zu müssen. So sind Beitragsunterschiede von mehreren 100 € möglich! Mit dem
richtigen Tarif zahlen Gastronomen zudem nur den Versicherungsschutz, den sie wirklich benötigen. Der Tarifmonitor von
Finanzchef24 zeigt, wie hoch die Kostenersparnis tatsächlich sein kann:
• Preisunterschiede von durchschnittlich 85 %: Restaurantbetreiber bekommen einen umfangreichen Risikoschutz
bereits für 119,74 €/Jahr beim Preis-Leistungs-Sieger AXA. Im teuersten Tarif zahlen Gastronomen dagegen
392,70 €/Jahr.
• Großes Sparpotenzial für Unternehmensgründer: Beim Start in die Selbstständigkeit zahlen Cafébesitzer im Tarif
des Testsiegers der Bayerischen 95,10 €/Jahr bei einer Deckungssumme von 10.000.000 € im Schadensfall. Zum
Vergleich: Der höchste Beitrag liegt bei 335,10 €/Jahr und sichert die gleiche Summe im Schadensfall ab.
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IM DETAIL
Die folgende Tabelle zeigt die von Finanzchef24 ermittelten Preis-Leistungs-Sieger für die einzelnen Gastronomiebetriebe im
großen Tarifvergleich für Betriebshaftpflichtversicherungen. Einen Überblick aller Vergleiche gibt es auch im Internet unter:
https://www.finanzchef24.de/tarifmonitor/haftpflicht-fuer-selbststaendige.
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Bäcker
Weniger zahlen und dabei mehr Leistung erhalten: Das bietet die Bayerische neu gegründeten Bäckereibetrieben mit
ihrem Siegertarif für 95,20 €/Jahr. Der teuerste Beitrag liegt bei 232,64 €/Jahr. Eingesessene Bäckereien, die zum Beispiel
auch einen Sitzbereich anbieten, zahlen im besten Preis-Leistungs-Angebot der VHV 138,34 €/Jahr für einen leistungs-
starken Versicherungsschutz. Hier bietet sich im Vergleich ein Preisvorteil von 250 € gegenüber dem höchsten Beitrag für
392,70 €/Jahr.
Barbesitzer
Barbesitzer in der Gründungsphase kann die Absicherung ihrer Arbeit bis zu 355,81 €/Jahr kosten. Mit dem Preis-Leistungs-
Angebot von Interlloyd für 114,95 €/Jahr bekommen sie jedoch einen vergleichbaren Risikoschutz und Deckungssummen in
gleicher Höhe. Dies birgt ein Einsparpotenzial von fast 70 %. Für Barlokale, die bereits mehrere Jahre in Betrieb sind,
überzeugt der Tarif des Vergleichssiegers Helvetia für 196,80 €/Jahr bei einer geringen Selbstbeteiligung von 250 € im
Schadensfall. Zum Vergleich: Der höchste Tarifsatz liegt bei 392,70 €/Jahr.
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Cafébetreiber
Wer ein eigenes Café eröffnet, kann mit dem Siegertarif der Bayerischen im Vergleich über 200 € sparen. Mit dem besten
Preis-Leistungs-Angebot kostet ein leistungsstarker Risikoschutz 114,95 €/Jahr. Im teuersten Tarif zahlen Gründer
355,81 €/Jahr bei Deckungssummen in gleicher Höhe. Inhaber etablierter Cafés können mit dem Testsieger AXA sogar
mehr als die Hälfte ihres Jahresbeitrags einsparen. Für 119,74 €/Jahr bietet das beste Preis-Leistungs-Angebot eine
leistungsstarke Grundabsicherung bei einer geringen Selbstbeteiligung von 250 € im Schadensfall. Der höchste Beitrag
liegt im Vergleich bei 392,70 €/Jahr.
Restaurantbesitzer
Rund 260 € sparen, das können Restaurantbetreiber bei der Neueröffnung mit dem besten Preis-Leistungs-Angebot von
95,20 €/Jahr des Versicherers die Bayerische. Im teuersten Tarif zahlen Restaurantgründer bis zu 355,81 €/Jahr und das
trotz niedrigerer Deckungssummen. Wer eine Selbstbeteiligung von 250 € in Kauf nimmt, kann auch als "Alteingesessener"
in der Gastronomiebranche viel Geld sparen - im Vergleich fast 70 % des Jahresbeitrags. So bietet der Siegertarif der AXA
mit 119,74 €/Jahr eine effiziente Absicherung betrieblicher Risiken. Der höchste Beitrag liegt dagegen bei 392,70 €/Jahr.
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Eisdielenbetreiber
Wer seine Eisdiele eröffnet, bezahlt für die betriebliche Absicherung 95,20 €/Jahr im Top-Tarif der Bayerischen. Zum
Vergleich: Im teuersten Tarif würden bei einem vergleichbaren Leistungsumfang 335,10 €/Jahr anfallen. Hier zeigt sich ein
Einsparpotenzial von rund 240 € jährlich. Besitzer etablierter Eisdielen zahlen beim Vergleichssieger AXA 119,74 €/Jahr,
wenn sie einen Selbstbehalt von 250 € in Kauf nehmen. Der höchste Tarifsatz liegt bei 392,70 €/Jahr. Hier lassen sich im
Vergleich fast 70 % einsparen.
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2. DAS VORGEHEN: SO WURDE GETESTET
Finanzchef24 untersuchte die Jahresbeiträge von insgesamt fünf Betriebsarten in der Gastronomie:
• Bäcker
• Barbesitzer
• Cafébetreiber
• Restaurantbesitzer
• Eisdielenbetreiber
Versicherungsbeginn ist bei allen Rechnungsbeispielen der 01. Dezember 2017. Alle Leistungen beziehen sich auf den
Versicherungsabschluss für ein Jahr.
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Für ein genaues Vergleichsergebnis wurde eine Unterscheidung zwischen Existenzgründern und etablierten Betrieben in der
Gastronomie vorgenommen. Für die Berechnung der Durchschnittswerte griff Finanzchef24 auf seine sechsstellige
Kundenbasis zurück und generierte daraus folgende Modellkunden:
1. Existenzgründer
Die Gründung erfolgte im Dezember 2017. Der Selbstständige betreibt sein Geschäft als Einzelunternehmen. Zusätzliche
Mitarbeiter sind noch nicht angestellt. Es liegen weder Vorschäden noch eine Vorversicherung vor. Der Jahresumsatz ist
auf 10.000 € geschätzt. Der Gründer profitiert bei der Betriebshaftpflichtversicherung in der Anfangsphase von einem
speziellen Gründerrabatt.
2. Etablierte Betriebe
Der Gastronomiebetrieb wurde im Dezember 2013 als GmbH gegründet. Es liegen keine Vorschäden vor, jedoch wird das
Risiko höher eingestuft, da das Unternehmen seinen Gästen mittlerweile mehr Services bietet und Mitarbeiter beschäftigt.
Es existiert bereits eine Vorversicherung bei einem anderen Anbieter, die der Versicherungsnehmer selbst gekündigt hat.
Der Jahresumsatz liegt bei 150.000 €.
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Tarifnote
Um die Qualität der Tarifnote zu gewährleisten, berücksichtigt Finanzchef24 bei seiner Bewertung die einzelnen Teil-
leistungen der Versicherungstarife. Die Note setzt sich aus zwei Aspekten zusammen: Zum einen dem allgemeinen
Risikoschutz, der die Höhe der eigenen Selbstbeteiligung sowie die maximale Deckungssumme der Personen- und
Sachschäden im Schadensfall umfasst. Zum anderen werden auch spezifische Betriebsrisikopunkte für Gastronomen
herangezogen, wie zum Beispiel die Herstellung eigener Speisen oder der Verlust von fremden Schlüsseln.
Beitrag
Bei der Berechnung der Versicherungskosten spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Der Beitrag richtet sich vor allem nach
der Betriebsart, der Größe und dem Leistungsangebot des Gastronomiebetriebs. Versicherer wollen zudem von ihren Kunden
in der Regel wissen, wie viel Umsatz der Gastronomiebetrieb jährlich einbringt, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden und
auf welche Summe sich die Lohnzahlungen belaufen. Auf Basis dieser Informationen wird das Risiko für mögliche Schäden
sowie Schadenshöhen ermittelt und daraus die Kosten für den nötigen Versicherungsschutz abgeleitet. Zusätzlich
bestimmen noch weitere Faktoren wie zum Beispiel die Höhe der Selbstbeteiligung und Deckungssumme den Tarifpreis.
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Versicherungssumme
Die Versicherungs- bzw. Deckungssumme ist der Höchstbetrag, der im Falle eines Schadens von der Versicherung getragen
wird. Nicht immer wird für die verschiedenen Schadensarten auch eine separate Deckungssumme genannt, sondern oftmals
eine pauschale. Denn viele Versicherer fassen ihre Schadensleistungen zusammen. Das bedeutet, dass unabhängig davon,
ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt, die genannte Höchstsumme insgesamt als Deckung zur Verfügung steht.
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es zudem keine standardisierte Deckungssumme. Das individuelle Risiko des
einzelnen Gastronomiebetriebs bestimmt, wie hoch die Summe angesetzt werden sollte, sodass der größte anzunehmende
Schadensfall abgesichert ist. Sprich, je höher das Risiko eines Betriebs, desto höher sollte die Deckungssumme angesetzt
werden. In der Regel bieten Deckungssummen zwischen 5.000.000 € und 10.000.000 € eine solide Absicherung im
Gastronomiebereich.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung bildet eine mit dem Versicherer vereinbarte Grenze, bis zu welcher der Versicherungsnehmer für einen
Schaden selbst aufkommen muss.
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3. GUT ZU WISSEN: TIPPS VON DEN EXPERTEN
Eine Betriebshaftpflichtversicherung springt ein, wenn bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eine dritte Person
geschädigt wird. Dabei kann es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handeln. In den Schutz mit
einbezogen ist dabei das gesamte Personal.
Um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten, sind zusätzlich folgende Versicherungen für Gastronomen ratsam:
Inhaltsversicherung
Eine Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt die Haftung für Schäden an der Einrichtung (Möbel, Geschirr, Kaffeemaschine
etc.) und der Waren bzw. Vorräte, verursacht durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch/Diebstahl.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung stellt einen wichtigen Zusatz zur Geschäftsinhaltsversicherung dar und schützt
vor den finanziellen Folgen nach einem Schadensereignis, wenn der Geschäftsbetrieb ausgesetzt werden muss oder nur
noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
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Rechtsschutzversicherung
Eine Gewerberechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit der
beruflichen Tätigkeit entstehen, wie beispielsweise Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Weiterer Risikoschutz nach Bedarf:
Elektronikversicherung
Eine Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz für alle denkbaren Gefahren (Allgefahrendeckung), die elektronische
Geräte betreffen wie Kassensysteme, Kühl- und Kochgeräte sowie Bürogeräte. Sie greift auch bei Schäden durch
Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Überspannung, Unterspannung, Kurzschluss etc.
Maschinenversicherung
Versichert sind bei einer Maschinenbruchversicherung durch eine sogenannte Allgefahrendeckung alle denkbaren Gefahren
an Maschinen und Anlagen (beispielsweise Backstraßen). Sie greift bei Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit,
Materialfehler, Überspannung, Unterspannung, Kurzschluss etc. Ausnahme: Fahrzeuge, die zum Transport dienen.
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Pressekontakt:
Taisija Alfreitor
E-Mail: [email protected]
Telefon: 089 / 716 772 -707
Impressum:
Finanzchef24 GmbH
Hohenlindener Straße 1
81677 München
www.finanzchef24.de
Telefon: 089 / 716 772 -700
Fax: 089 / 716 772 -800
Bildnachweis:
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