Erfahrungsbericht zum Einsatz Erfahrungsbericht zum Einsatz der neuen Vorschriftender neuen Vorschriften
Referent: ÖbVI Torsten Hentschel
Gemeinsame Beratung TLVermGeo – ÖbVI – ÄLF
Erfurt, 23. und 25. März 2010
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InhaltInhalt
Vermessung im ETRS89/UTM
Neues Verwaltungsverfahren
Wegfall der Abmarkungspflicht – „Quo vadis?“
Zeitlicher Mehraufwand
Fazit & Ausblick
Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM
bisher 5 Anträge im ETRS89/UTM (LS 489) komplett bearbeitet
GU erfolgte grundsätzlich im PD83/GK (LS 120) Ausnahme: Vermessung mitten im Wald ohne
jegliche Koordinaten im LS 120 (Rattelsdorf) Anschluss über bekannte „alte“ KFP/AP gleichzeitige Bestimmung von (temp.) AP
größtenteils identische Punkte Vorteile:
- alte KFP-Einmessskizzen leicht überarbeitet weiter verwendbar Beispiel
- nur wenige zusätzliche Aufstellungen zur Aufmessung im LS 489 nötig
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Beispiel Beispiel –– ÜÜberarbeitete KFPberarbeitete KFP--BeschreibungBeschreibung
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Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM
Bearbeitung mit KIVID + GEOgraf Berechnungen im KIVID in verschiedenen LS durch
Stapelverarbeitung problemlos möglich Messdaten in beiden System nutzbar Aufmessung, GU, Abmarkung alter GP im LS 120 Umschalten nach LS 489 zur Neu-Berechnung alter
GP sowie Koordinierung ggf. Abmarkung neuer GP
Punktnummerntool je Antrag unterschiedlich eingesetzt tlw. Umnummerierung und/oder Trafo neuer Punkte Beispiel: kleiner Antrag mit 2 Teilungspunkten
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Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM
Bearbeitung im GEOgraf aufwändiger bis Version 5 keine Änderung des LS bei
Verknüpfung mit KIVID möglich neue GP fehlen keine Flächenberechnung
möglich Trafo über Passpunkte mit 7-stelligen Koordinaten
ab Version 6 Trafo zwischen Systemen beliebig oft + problemlos durchführbar (eineindeutig)
richtige Einstellungen bei Rechenparametern beachten!
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Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM
Neuerungen bei den Vermessungsschriften: Flächenberechnung im LS 489
- Abweichungen zw. berechneter + Buchfläche möglich- bisher noch nicht vorgekommen
Punktverzeichnis- evtl. 2 für LS 120 (Änderungen, Löschungen) + LS 489
FFR- Hinweis auf ETRS89/UTM- Farben der Punktnummern + Symbole beachten- Punktnummerierung + NBZ weiter im LS 120- Punktübersicht keine geom. Bedingungen, Maße
nötig, aber auch nicht verboten- Praxisbeispiele
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Beispiel 1Beispiel 1
TP alstemp. AP
GP im LS120 + 489
keine (!)Abmar-kungen
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Beispiel 2Beispiel 2
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Anschluss+ GP imPD83komplettvorhanden
nur Punkteim LS 489
nur 1Beteiligte
Beispiel 3Beispiel 3
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Anschluss+ GP imPD83komplettvorhanden
NA-Punkt21443 trans-formiert
Beispiel 4Beispiel 4
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Sonderungim KK
freie Wahldes neuenGP (GE)
Beispiel 5Beispiel 5
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keineKoordinatenvorhanden
Bearbeitungkomplett imLS 489
starke Ab-schattungen+ kein Funk-empfang Postpro-
cessing(BaLiBo)
Neues VerwaltungsverfahrenNeues Verwaltungsverfahren
2-mal problemlos durchgeführt Grenzniederschrift (GN)
besser handhabbar weniger Schreib- und Zeitaufwand im AT Skizze als Extrablatt bei Bedarf austauschbar
Nachteil des AT = Verfahren kann nicht sofort beendet werden (keine Unterschriften)
Ausweg Übergabe von Bescheiden und Unterschriften auf Rechtsbehelfsverzichten Kopien von GN + Skizze(n) nachsenden
Heftung + Siegelung der GN (Urkunde) wie bisher Beispiel
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Beispiel Beispiel –– GNGN
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Wegfall der Abmarkungspflicht Wegfall der Abmarkungspflicht –– „„Quo vadis?Quo vadis?““
sehr unterschiedliche Erfahrungen bisher nur Anträge nach alter KO abgerechnet i. Allg. wird Abmarkung auch zukünftig gewünscht
Hauptgrund = geringe Mehrkosten gegenüber Vermessungsgebühr
oft nur die den Antragsteller interessierenden GP aber bereits 1 Fall, wo komplett verzichtet wurde u. a. DEGES wird grundsätzlich auf Abmarkung
verzichten erste Tendenz Abmarkung des Trennstückes
wird zum Regelfall
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Zeitlicher MehraufwandZeitlicher Mehraufwand
Bearbeitung: 1. Stichprobe = sehr unterschiedlich Beispiel 1:
1 h AD (12 %) + 1,5 h ID (5 %) Σ ≈ 7 % Beispiel 2:
2 h AD (36 %) + 11,5 h ID (63 %) Σ ≈ 54 % Beispiel 3:
4 h AD (74 %) + 4 h ID (41 %) Σ ≈ 58 % Beispiel 4 (Sonderung):
0,5 h ID ≈ 10 % Beispiel 5:
0,5 h ID < 5 %
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Zeitlicher MehraufwandZeitlicher Mehraufwand
zusätzlich: erhöhter Aufwand für Beratung durch Wegfall der Abmarkungspflicht (AT) Erstellung der Bescheide
einmalige Umstellungsarbeiten in Software: KIVID + GEOgraf 1 MA = ca. 2 Tage zusätzlicher MA = ca. 1 Tag
Überarbeitung der Vorlagen für Vermessungsschriften + Auftragsschriftverkehr: 1 MA = ca. 2 Tage
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Fazit & AusblickFazit & Ausblick
für realistische Abschätzung des Mehraufwandes wesentlich mehr Daten nötig
auch kommende Routine wird erhöhten Aufwand nicht entscheidend reduzieren
Abmarkungen werden sich reduzieren,ABER bleiben erhalten
Überarbeitung der Vorschriften + Zusammenfassung im Sommer unumgänglich
WICHTIG: regelmäßiger Austausch zwischen
TLVermGeo/KB + ÖbVI sowieFlexibilität bei der Auslegung der Vorschriften
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Erfahrungsbericht zu den neuen VorschriftenErfahrungsbericht zu den neuen Vorschriften
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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