Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
•UN- Behindertenrechtskonvention (Leonie Wöhrmann)
•Ausgrenzung durch Behindertenwohnheime (Chiara Hedoch)
•Diskriminierung im Schulalltag (Benjamin Mutter)
UN- Behindertenrechtskonvention
Gliederung Allgemeine Fakten
Entstehungsgeschichte und Hintergrund der UN-BRK
Inhalte
Überwachung der Einhaltung und Umsetzung
1. Allgemeine Fakten
am 13. Dezember 2006 einstimmig durch die UN-Generalversammlung in New York verabschiedet
erstes Rechtsinstrument, dass Rechte für Menschen mit Behinderungen festschreibt und konkretisiert
80 Staaten haben sofort unterschrieben
160 Mitgliedsstaaten aktuell
UN-BRK drückt menschenrechtliches Modell aus
2. Entstehungsgeschichte und Hintergrund
weltweit ca. 650 Millionen behinderte Menschen, 2/3 in Entwicklungsländern
Zusammenhang Behinderung und Armut + sozialer Ausschluss
nur ca. 40 Staaten haben eine behindertenpolitische Gesetzgebung
UN-BRK ist nicht die erste Vereinbarung, die auf Rechte für Menschen mit Behinderung abzielt:
die Menschenrechtscharta von 1948, die keine Menschengruppe ausschließt.
2. Entstehungsgeschichte und Hintergrund
die Erklärung der Rechte geistig behinderter Menschen von 1971 durch die UN
die Erklärung der Rechte der behinderten Menschen 1975
das Weltaktionsprogramm für behinderte Menschen 1982 durch die UN
die Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen von 1993
2. Entstehungsgeschichte und Hintergrund
insbesondere die letzten zwei Übereinkommen nur Empfehlungen
Studie belegte unzureichende Umsetzung
2001: Ad-hoc-Ausschuss durch UN, der Vorschläge für BRK erarbeiten sollte => verpflichtend für alle Vertragsstaaten
bei Verhandlung haben mitgewirkt: 193 Mitgliedsstaaten und weitere Organisationen, NGO‘s
=> über 900 Teilnehmende mit eigenen politischen, kulturellen und religiösen Vorstellungen
2. Entstehungsgeschichte und Hintergrund
Streitpunkte:
Zwangsbehandlungen und Institutionalisierung einig war man sich darüber, dass die Unterbringung in
Heimen und Sondereinrichtungen durch die menschenrechtsorientierte Behindertenpolitik nicht vertretbar sei, über direktes Verbot stritt man
Inklusion bezüglich Bildung und Arbeit: Blinde und
Gehörlose forderten Sonderschulen; man stritt über die Werkstätten für Menschen mit Behinderung als Alternative
3. Inhalte der UN-BRK
in zwei Teile gegliedert: Übereinkommen und Fakultativprotokoll
Ziel der UN-BRK wird im Artikel 1 beschrieben: „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“
betreffender Personenkreis: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
3. Inhalte der UN-BRK
Artikel 3 beschreibt die allgemeinen Grundsätze: die Autonomie, die Achtung der Menschenwürde, die Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit, Barrierefreiheit, die Partizipation und Inklusion, die Diversität behinderter Menschen und die dadurch entstehende menschliche Vielfalt, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und zuletzt die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten des behinderten Kindes.
Artikel 4 erläutert die Pflichten des Staates, zu achten, zu schützen und zu gewährleisten
3. Inhalte der UN-BRK
UN-BRK sind keine neuen Rechte oder Sonderrechte, greift auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte zurück und konkretisiert sie auf die Perspektive der Menschen mit Behinderungen
menschenrechtliches Modell drückt die uneingeschränkte Menschenrechtsfähigkeit aus, Anspruch auf gesamten Menschenrechtskatalog
3. Inhalte der UN-BRK
Lösung der Streitpunkte:
Artikel 19 verpflichtet die Vertragsstaaten, die Möglichkeit zu bieten, selbstbestimmt und außerhalb von Anstalten und anderen Sondereinrichtungen leben zu können.
Einigung auf Recht auf Inklusion ins Regelbildungssystem
Werkstätten nicht verboten, aber auch nicht ausdrücklich als Alternative dargeboten
4. Überwachung der Einhaltung und Umsetzung Staatenberichtsverfahren: Vertragsstaaten müssen alle
4 Jahre Bericht abgeben, wie sie Rechte umsetzen.
Überwachungsaussschuss und Staat diskutieren in einer Sitzung darüber
Ausschuss urteilt und erstellt abschließende Bemerkungen
2014 gab es noch viele Menschenrechtsverletzungen in insgesamt 19 Staaten
4. Überwachung der Einhaltung und Umsetzung
Beschwerdeverfahren: für Einzelne, die Menschenrechtsverletzung erlitten haben
Ausschuss hört sich dies an und eine Stellungnahme des Staates ebenfalls, entscheidet dann
Untersuchungsverfahren: berechtigt Ausschuss, in einem Staat Untersuchungen anzustellen, wenn der Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen besteht
Allgemeine Kommentare sind Interpretationen der UN-BRK zu einzelnen Artikeln
Ausgrenzung durch Behindertenwohnheime
Gliederung:
• Alltagsrealität in „totalen Institutionen“•De-Institutionalisierung•Dezentralisierung und Regionalisierung, nach dem Verständnis einer empirischen Studie, der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) in Darmstadt
Artikel 19: Recht des selbstbestimmten Leben (und Einbeziehung in die Gesellschaft) besagt:
•Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo und mit wem sie wohnen wollen, sie sind nicht verpflichtet in speziellen Wohnformen zu leben
Alltagsrealität in „totalen Institutionen“:•Steriles Umfeld•Depersonalisierung•Isolation•Verlust der eigenen persönlichen Identität•Leben in Zwangsgemeinschaft•Die meisten Alltagsphasen unter einer Autorität•Tagesablauf der Bewohner exakt geplant -> Fremdbestimmung•Folge: Sozialer Ausschuss und Verlust von sozialen Netzwerken
De-Institutionalisierung:
Definition mach Jantzen: „Abbau des totalen Charakters von Institutionen“
•Veränderung der Einwirkung der Institution in alle Lebensbereiche der Bewohner
•Weg von Fremdbestimmung, Zwangsgemeinschaft, Isolation und Verlust der eigenen Identität hin zur Achtung und Wertschätzung der Menschen mit Einschränkungen, in der deren Würde und Ehre nicht verletzt wird. Es soll vermehrt auf die Persönlichkeit und das Selbst des Menschen eingegangen werden
Dezentralisierung und Regionalisierung, nach dem Verständnis
einer empirischen Studie, der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) in Darmstadt:
•zur Veränderung der Großeinrichtungen und Verbesserung der Lebenssituation
Ziele:•Isolierende und hospitalisierende Strukturen aufbrechen•Eine Orientierung an „einem Leben so normal wie möglich“•Mehr Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit•Förderung der Integration der Bewohner/innen durch mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Diskriminierung im Schulalltag
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