Der Handel mit Emissionsrechten
Ein Vortrag von L. Scebi, J. Greiner, F. Marklein und
O. Salzmann
Der Handel mit Emissionsrechten 2
„Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen“
Albert Schweitzer
„Es ist schwer für jemanden, der in der USA oder Europa lebt, zu verstehen, dass der Anstieg des Meeresspiegels um wenig mehr als einen Meter den Untergang einer ganzen Nation bedeutet.“
Ben Graham, Bewohner der Marshall-Inseln
Der Handel mit Emissionsrechten 3
Gliederung
1. Geschichte, Hintergrund
1.1. Treibhauseffekt
1.2. Chronik der Klimaschutzmaßnahmen
1.3. Kyoto-Protokoll
2. Der Handel mit Emissionsrechten
2.1. Der Begriff der Emissionsrechte
2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten
2.2.1. Europäische Leitlinien
2.2.2. Bundesweite Gesetzesregelung
2.2.3. Der Nationale Allokationsplan
Der Handel mit Emissionsrechten 4
Gliederung (2)
2.4. Ablauf des Emissionshandels
2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel
2.4.2. Wer in den Emissionshandel fällt
2.4.3. Joint Implementation und Clean Development Mechanism
2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
Der Handel mit Emissionsrechten 5
1. Geschichte, Hintergrund1.1. Der Treibhauseffekt
Der Handel mit Emissionsrechten 6
Pro-Kopf-CO2-Emission im internationalen Vergleich
0 10 20 30
USA
Australien
Russland
Deutschland
Japan
Tonnen pro J ahr Quelle: Umweltbundesamt
Der Handel mit Emissionsrechten 7
1.2. Chronik der Klimaschutzmaßnahmen
• 70er Jahre: Notwendigkeit des Klimaschutzes wird erkannt
• 1979: Verdacht auf Klimabeeinflussung durch Treibhausgase
• 1992: UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ und Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention
• 1994: Klimarahmenkonvention tritt in Kraft• 1996: Ziele zur Reduktion der Treibhausgase
sollen rechtlich verbindlich ausgestaltet werden
Der Handel mit Emissionsrechten 8
Chronik der Klimaschutzmaßnahmen (2)
• 1997: Kyoto-Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasen wird angenommen
• 2001: Neue US-Regierung verkündigt Ausstieg aus dem Kyoto-Protokoll
• 2002: Das Kyoto-Protokoll wird ratifiziert
Der Handel mit Emissionsrechten 9
1.3. Kyoto-Protokoll
• Bisherigen Verpflichtungen zur Klimaänderung würde nicht genügen
• 11. Dezember 1997:
In Kyoto wird ein Protokoll zum Rahmenübereinkommen von den Vereinten Nationen aufgenommen
• Festsetzung eines gesetzlich verbindlichen Rahmen für Treibhausgasemission
• Ziel: Anreiz zur Innovation, mit der die Kosten der Emissionsreduzierung niedrig gehalten werden sollen
Der Handel mit Emissionsrechten 10
Kyoto-Protokoll (2)
• Die 15 „alten“ Mitgliedsstaaten sollen ihre Emission im Verpflichtungszeitraum 2008-2012 gemeinsam um 8% gegenüber 1990 reduzieren
• Lastenteilung: Einhaltung der einzelnen nationalen Ziele führen zur Einhaltung des europäischen Gesamtziels
• Ziel BRD: Reduktion um 21%
• Entwicklungsländer haben keine Emissionsreduzierungsziele
Der Handel mit Emissionsrechten 11
Kyoto-Protokoll (3)
• Am 31. Mai 2002 wurde Kyoto-Protokoll ratifiziert
• Über 125 Staaten, auf die fast 65% der CO2-Emission von 1990 entfallen
• Der weltweit größte Verursacher von Treibhausgasen, die USA, wollte das Protokoll nicht ratifizieren
• Das Inkrafttreten hing so von Russland mit Anteil von circa 17% ab
Der Handel mit Emissionsrechten 12
2. Der Handel mit Emissionsrechten2.1 Der Begriff der Emissionsrechte
Emissionszertifikat = Wertpapier
• Besitz eines Emissionsrecht = Ausstoß einer Tonne CO2 pro Jahr
Verwaltung der ausgegebenen Emissionsrechte durch
Umweltbundesamt (DEHSt)
• Emissionsrecht wird auf dem Emissionszertifikat verbrieft
Der Handel mit Emissionsrechten 13
2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.1. Europäische Leitlinien
Grundlage für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
Entgegenwirkung der Klimaänderung
Ziele: Erfüllung der Rahmenübereinkommen
Erfüllung des Kyotoprotokoll
Der Handel mit Emissionsrechten 14
Implementierungsinstrumente
2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.1. Europäische Leitlinien
- Monitoring Guidlines
- Regiserverordnung
- Anleitung zur Erstellung der Nationalen Allokationspläne
Der Handel mit Emissionsrechten 15
2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.1. Europäische Leitlinien
Kernaufgaben für die Mitgliedsstaaten
– Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen
– Erstellung eines Nationalen Zuteilungsplanes
– Erstellung von Sanktionsvorschriften
– Einrichtung eines Nationalen Emissionsregisters
– Einreichung des Richtlinienanwendungsberichtes
Der Handel mit Emissionsrechten 16
2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.1. Europäische Leitlinien
Quelle: Umweltbundesamt
Der Handel mit Emissionsrechten 17
2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten2.2.2. Bundesweite Gesetzgebung
• gesetzliche Verankerung der EU Richtlinien
• Treibhausgasemissionshandels-Gesetz (TEHG)
• Zuteilungsgesetz (ZuG 2007)
• Zuteilungsverordnung (Zuv)
• Kostenverordnung (EHKostV 2007)
Der Handel mit Emissionsrechten 18
2.2.3. Der Nationale Allokationsplan
• Zentrales Element des EU-Emissionshandelssystems
• Besteht aus dem Makroplan und dem Mikroplan
• Mitgliedsstaaten sind verpflicht mind. 95% der Zertifikate kostenlos auszugeben – „Grandfathering“
– „Benchmarking“
Der Handel mit Emissionsrechten 19
2.2.3. Der Nationale Allokationsplan(2)
• Frist für das Einreichen des NAPs bei der EU-Kommision – 1. Handelsperiode (2005-2007) war am 31.03.04 – 2. Handelsperiode (2008-2012) ist am 30.06.06
• Prüfung der Vereinbarkeit mit den von der EU festgelegten Richtlinien.
Der Handel mit Emissionsrechten 20
2.2.3. Der Nationale Allokationsplan(3)
Wichtige, transparente und objektive Anforderungen an die Erstellung – Vermeidung von unterschiedlicher Behandlung von
Unternehmen– Angaben über die Behandlung von neuen
Marktteilnehmern– Angaben über die Berücksichtigung neuer
Technologien– Auflistung aller Anlagen und der zugeteilten Menge
an Zertifikaten– Konsistenz mit den übrigen rechtlichen und
politischen Instrumenten der EU
Der Handel mit Emissionsrechten 21
2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel
Europa
12000 Anlagen
Deutschland
1849 industrielle Anlagen aus Energiewirtschaft, und Industrie
Ca. 50% CO2 Ausstoß Deutschland
Der Handel mit Emissionsrechten 22
Die Erfassung der Betriebe
Sachverständige
1. Ernennung der SV
2. Prüfung der Industriellen Anlagen
3. Einspruch
4. Antrag auf Zuteilung von Zertifikate
5. Erstellung Register-Konto, Zuteilung
Der Handel mit Emissionsrechten 23
2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel
• Europaweites Register: „community transaction log“, 12000 Einträge
• Enthält: Anzahl Zertifikate Kontobewegungen, Zuteilungen, Adresse, verwaltet von EU
• Deutsches Register: 1849 Einträge
• Verwaltet von verbunden mit EU-Register,
Der Handel mit Emissionsrechten 24
2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel
Der volkswirtschaftliche Mechanismus
2005,
1000 EZ,
Pot. 30%
Pflicht
5%
2006,
950 EZ,
verbr.
700
frei
250
• nicht verbrauchte EZ handelbar
• Kosten der Vermeidung < erw. Erlös
• Anreiz zur Vermeidung
Shell wesseling
Der Handel mit Emissionsrechten 25
2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel
volkswirtschaftlich betrachtet:• Internalisierung externer Effekte durch Staat• Emissionsvermeidung nur dort wo sie vorteilhaft ist• Effizient in der Theorie
Vorteile also:• Staatlicher Rückzug• freier Handel• (Selbstverantwortung) der Industrie• Schaffung neuartiger Technologien
Der Handel mit Emissionsrechten 26
2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel
wie wird gehandelt:• jede natürliche oder juristische Person darf handeln
Der Handel mit Emissionsrechten 27
2.4. Ablauf des Emissionshandels2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel
Tradingday € / EU Allowance
08.12.2004 8,58
14.04.2005 15,92
15.07.2005 24,11
• ECI = european carbon index
• Preismechanismus
Der Handel mit Emissionsrechten 28
2.4.2 Wer in den Emissionshandel fällt
• 1849 industrielle Anlagen• verankert im TEHG• Verpflichtet sind: 7 Typen von Kraftwerken der Energiewirtschaft (Gasturbinen, Kraftwerke, Verbrennungsmotoranlagen,
etc.ab 20 MW / h)2 Typen von metallverarbeitenden Werken
(Sinteranlagen, Schmelzen, z.B. 2,5 t/h) 4 Typen von mineralverarbeitenden Anlagen
(Raffinerien, Glaswerke, Keramik z.B. 4m3 Brennraum sonstige Typen
Der Handel mit Emissionsrechten 29
Verteilung der 1.849 betroffenen Anlagen
1236
613
Energiewirtschaft
emissionsintensiveIndustrie
• 1849 Anlagen = 1.485 mio Tonnen CO2
Der Handel mit Emissionsrechten 30
2.4.3. Joint Implementation und Clean
Development Mechansim• Zwei weitere Möglichkeiten zur Zertifikatsbeschaffung
• 1. JI– Kooperationsprojekt zwischen Annex-B-Staaten– Finanziert durch den Staat mit hohem technischen
Stand– Ziel: Methoden oder Technologien im Gastgeberland
zu implementieren
Der Handel mit Emissionsrechten 31
2.4.3 Joint Implementation und Clean Development Mechansim (2)
• Überprüfung der Nachhaltigkeit durch einen unabhängigen Verifizierer
• Bei Bestätigung Gutschrift für das Investorland an zusätzlichen Zertifikaten
• Prinzip des „Baseline and Credit“
Der Handel mit Emissionsrechten 32
2. CDM
– Funktioniert ebenfalls auf dem „Baseline and Credit-Prinzip“
– Kooperationsprojekte zwischen Annex-B-Staaten und nicht Annex-B-Staaten
– Finanziert durch den Staat mit hohem technischen Stand
– Ziel: Implementierung nachhaltiger Technologien in Entwicklungsländer
2.4.3 Joint Implementation und Clean Development Mechansim (3)
Der Handel mit Emissionsrechten 33
• Bei Bestätigung Gutschrift für das Investorland an zusätzlichen Zertifikaten
• Um einem Missbrauch von CDM-Projekten vorzubeugen; strenge Regulierungen
• Nachteil: Hohe Transaktionskosten
• Vorteil: Bereits seit dem Jahr 2000 gutschriftenwirksam; werden allerdings bis zur Verwertung bis 2008 kumuliert
2.4.3 Joint Implementation und Clean Development Mechansim (4)
Der Handel mit Emissionsrechten 34
2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen
• Einführung des Emissionshandels ist eine große Herausforderung
• Speziell für Implementierung neuer Abläufe und Strategien
• Unternehmen aus der Energieerzeugung und –umwandlung
• Zertifikate werden zu einem entscheidenden Produktionsfaktor
Der Handel mit Emissionsrechten 35
Zusätzliche Zertifikatsbeschaffung durch:
• Börsen oder Broker • JI und CDM • Banking • Kombination aus den Möglichkeiten
2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen
Der Handel mit Emissionsrechten 36
• Viele Unternehmen haben in der Einführungsphase ein Kompetenzteam CO2 gebildet
• Aufgaben– Meinungsbildung zur Entwicklung des
Handelssystems– Emissionsprognostizierung für das Unternehmen– Aufbau eines CO2 Berichtssystem für interne und
externe Zwecke– Überführung der Unternehmensabteilung in ein
Treibhausgasmanagementsystems– Ansprechpartner zum Thema Emissionshandel
2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen
Der Handel mit Emissionsrechten 37
Laufender Informationsaustausch zwischen den vom Emissionshandel betroffenen Bereichen, wie:
– Produktion– Einkauf/Handel von Emissionsrechten – Vertrieb – Datenmanagement
2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen
Der Handel mit Emissionsrechten 38
3. Fazit
„Lassen Sie uns alles daran setzen, dass wir der nächsten Generation, den Kindern von heute, eine Welt
hinterlassen, die ihnen nicht nur den nötigen Lebensraum bietet, sondern auch die Umwelt, die das Leben erlaubt und lebenswert macht.“
Richard von Weizsäcker
Der Handel mit Emissionsrechten 39
4. Literaturverzeichnis
1) Emissionhandel, Ökonomische Prinzipien, rechtliche Regelungen,und technische Lösungen für den Klimaschutz, Lucht, M. und Spangard, G., Berlin, Heidelberg, New York, 2005
2) www.Umweltbundesamt.de3) www.emissionhandel-fichtner.de4) http://images.umweltberatung.at/imggr/treibhauseffekt.gif5) www.bmu.de6) www.sfv.de7) www.eex.de
Top Related