Bildung und ihre Anerkennung:
Weiterbildung und Validierung
von Bildungsleistungen
Thomas Baumeler, Abteilungsleiter
Diplomanerkennung und Recht
Caritas, Forum 25. Januar 2013
Bildung und ihre Anerkennung:
Weiterbildung und Validierung von
Bildungsleistungen
2
1. Bildung und lebenslanges Lernen
2. Grundkompetenzen Erwachsener:
Teilhabe am lebenslangen Lernen
3. Bildung und ihre Anerkennung
4. Verfahren zur Anerkennung der Bildung
5. Herausforderungen
Bildungsraum Schweiz (Art. 61a BV)
1. Bildung und lebenslanges Lernen:
verfassungsrechtliche Grundlagen im
Bildungsraum Schweiz
3
Berufsbildung (Art. 63 BV)
Hochschulen (Art. 63a BV)
Weiterbildung (Art. 64a BV)
Vollzug in der Spezialgesetzgebung
1. Bildung und lebenslanges Lernen
4
Grundkompetenzen
4
Lebenslanges Lernen
Grundständige Bildung
(z.B. Bildungsgänge der Sek II sowie Abschlüsse der
Tertiärstufe BP, HFP, Bachelor, Master
PhD)
bereits geregelt
Weiterbildung
(z.B. Kurse, Semi-nare; kein staatlich
anerkannter Abschluss)
regulatorischer Handlungsbedarf
Informelle Bildung
(z.B. am Arbeitsplatz, Familienarbeit, ehrenamtliche
Tätigkeit)
individuell, kein Handlungsbedarf
Weiterbildungs-
gesetz
1. Bildung und lebenslanges Lernen
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• Bildung als zentrale Voraussetzung für die
persönliche Entfaltung und die Teilhabe in Wirtschaft
und Gesellschaft
• Lebenslanges Lernen umfasst die grundständige
Bildung (formale Bildung), die Weiterbildung (nicht-
formale Bildung) und die informelle Bildung
• Qualifizierung für den Arbeitsmarkt (grundständige
Bildung) und arbeitsmarktfähig bleiben
(Weiterbildung)
• Eine wichtige Komponente des lebenslangen
Lernens ist die Weiterbildung
• Geplantes Weiterbildungsgesetz: Einordnung der
Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz
1. Bildung und lebenslanges Lernen:
Qualität der Weiterbildung
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Minimale Regeln sorgen in einem dynamischen und
funktionierenden Markt für eine hohe Qualität der
Weiterbildung:
• Transparenzgebot, Vielfalt und Wettbewerb
• Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungs-
massnahmen und Zertifizierungen
• Keine allgemeinen, inhaltlichen Gütekriterien
• Checklisten zur Qualitätsbeurteilung von
Weiterbildungsangeboten für Nachfragerinnen
und Nachfrager und Beratungsdienste
• Qualität bleibt eine Verantwortung der
Anbieterinstitution
1. Bildung und lebenslanges Lernen:
Weiterbildung
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• Anbieter von Weiterbildungen können sehr schnell
auf neue Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt
reagieren
• Rahmenbedingungen: Rasche Entwicklung und
Verbreitung von neuem Wissen aufgrund der
Globalisierung (Halbwertszeit des Wissens)
1. Bildung und lebenslanges Lernen:
Qualität der Weiterbildung
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Privater Markt
Ausgaben
Bund
600 Mio. CHF
Einflussbereich von
Regelungen im
Weiterbildungsgesetz
Kantonale Gesetze
bzw. Ausführungs-
gesetze Marktvolumen
insgesamt: 5,3 Mia.
• Staatliche Unterstützung soll an Anforderungen an die Qualität des Angebotes sowie Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung beim Anbieter geknüpft werden.
• Aspekte, die abgedeckt sein müssen:
• Information über die Angebote
• Lernprogramme
• Qualifikation Ausbildner
• Qualifikationsverfahren
Indirekte Wirkung
2. Grundkompetenzen Erwachsener:
Teilhabe am lebenslangen Lernen
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• Ausgangslage: Unzureichende Grundkompetenzen
versperren vielen Menschen den Zugang zum
lebenslangen Lernen
• Erhebungen der internationalen Studie „Adult
Literacy and Life Skills Survey“: 16 Prozent der 16
bis 65jährigen Bevölkerung der Schweiz kann nicht
in ausreichendem Masse lesen und schreiben
• Grundkompetenzen Erwachsener ist die
bildungspolitische Antwort auf die Probleme des
Illettrismus (Transfer vom Kulturförderungs- ins
Weiterbildungsgesetz)
2. Grundkompetenzen Erwachsener:
Teilhabe am lebenslangen Lernen
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• Grundkompetenzen Erwachsener: grundlegende
Kenntnisse in Lesen und Schreiben,
Alltagsmathematik und in der Anwendung von
Informations- und Kommunikationstechnologien
• Die Vermittlung der Grundkompetenzen soll auf eine
erfolgreiche Bewältigung des Alltags ausgerichtet
sein und soziale und rechtliche Handlungsfelder
abdecken.
2. Grundkompetenzen Erwachsener
Zugang zum lebenslangen Lernen
11
Nachholen formaler
Abschlüsse
Sekundarstufe I
Weit
erb
ild
un
g
Voraussetzung für das lebenslange Lernen
Grundkompetenzen
Info
rmell
e
Bild
un
g
2. Grundkompetenzen Erwachsener:
finale Ziel
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• Möglichst vielen Erwachsenen mit fehlenden
Grundkompetenzen den Erwerb und Erhalt von
Grundkompetenzen ermöglichen
• Arbeitsmarktintegration und die persönliche
Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen
und am lebenslangen Lernen erleichtern
2. Grundkompetenzen Erwachsener:
Zusammenarbeit und Regelungsort
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Funktionierende interinstitutionelle Zusammen-
arbeit zwischen Bund und Kantonen:
• Koordinierte Zusammenarbeit der verschiedenen
involvierten Bundes- und kantonalen Stellen
sichert eine bessere Abstimmung in der
Betreuung und Begleitung der Betroffenen sowie
in der Mittelallokation.
3. Bildung und ihre Anerkennung
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Anerkannte Bildung:
• Leistungsausweis über definierte fachliche und
überfachliche Kompetenzen, die mit einem
beruflichen Abschluss und in der Regel mit einem
bestimmten Arbeitstätigkeit verbunden sind
• Gesellschaftliche, berufliche und staatliche
Anerkennung
• Zugang zu weiterführenden Studien
• Qualifizierter Zugang zum Arbeitsmarkt in
reglementierten Berufen
• Gesamtarbeitsvertrag (Lohn etc.)
4. Verfahren zur Anerkennung der beruflichen
Grundbildung: Vier Wege - ein Ziel
Weg 1 Weg 2 Weg 3 Weg 4
via berufliche
Grundbildung
via verkürzte
berufliche
Grundbildung
via Zulassung
zur
Abschluss-
prüfung
via
Validierung
von Bildungs-
leistungen
Voraussetzung
Abgeschlossene
obligatorische
Schulzeit
Abgeschlossene
obligatorische
Schulzeit
Bereits erbrachte
Bildungsleistungen
5 Jahre
Berufserfahrung,
zum Teil im
angestrebten
Beruf erforderlich
5 Jahre
Berufserfahrung,
zum Teil im
angestrebten
Beruf erforderlich
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Weg 1 Weg 2 Weg 3 Weg 4
via berufliche
Grundbildung
via verkürzte
berufliche
Grundbildung
via Zulassung
zur
Abschluss-
prüfung
via Validierung
von
Bildungsleis-
tungen
Dauer bis zum
Abschluss
2 Jahre für
EBA
3 oder 4 Jahre
für EFZ
1 bis 2 Jahre
kürzer als
reguläre
Lehrzeit
mindestens 5
Jahre
mindestens 5
Jahre
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4. Verfahren zur Anerkennung der beruflichen
Grundbildung: Vier Wege - ein Ziel
Weg 1 Weg 2 Weg 3 Weg 4
via berufliche
Grundbildung
via verkürzte
berufliche
Grundbildung
via
Zulassung
zur
Abschluss-
prüfung
via
Validierung
von
Bildungsleis-
tungen
Vorteile für
Erwachsene
Individuelle
Bildung und
Aufbau der
Handlungs-
Kompetenzen
Abschluss-
prüfung
Belegen der
vorhandenen
Handlungs-
Kompetenzen
Keine
Abschluss-
prüfung
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4. Verfahren zur Anerkennung der beruflichen
Grundbildung: Vier Wege - ein Ziel
Weg 1 Weg 2 Weg 3 Weg 4
via berufliche
Grundbildung
via verkürzte
berufliche
Grundbildung
via Zulassung
zur Abschluss-
prüfung
via
Validierung
von
Bildungsleis-
tungen
Nachteile
für
Erwachsene
Lange Dauer
Geringes
Einkommen
Lehrvertrag
(befristet)
Lange Dauer
Geringes
Einkommen
Lehrvertrag
(befristet)
Selbst-
organisation
Keine Begleitung
und Unterstützung
durch einen
Betrieb
Wenige Berufe
(in Entwicklung)
zum Teil (noch)
nicht im
Wohnorts-
Kanton ange-
boten 18
4. Verfahren zur Anerkennung der beruflichen
Grundbildung: Vier Wege - ein Ziel
5. Verfahren zur Anerkennung der
Bildung: Validierung
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Branchen- und kompetenzorientierte Berufsprofile
als Voraussetzung für die Validierung:
• Fachfrau / Fachmann Gesundheit
• Fachfrau / Fachmann Logistiker
• Quer- und Wiedereinstieg ermöglichen
Einrichten der Validierung und neuer flexibler
Studienmodelle auf allen Bildungsstufen:
Wenig entwickelt in der höheren Berufsbildung
4. Verfahren zur Anerkennung der
Bildung: Validierung
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• Förderung der Durchlässigkeit
• Gleiche Kompetenzen führen zu gleichen Titeln
• Lebenslanges Lernen und Arbeitsmarktfähigkeit
• Erreichen von verschiedenen Personengruppen
• Einbezug der Bildungsinstitutionen und der
Organisationen der Arbeitswelt als wichtige Partner
• Der Erfahrung einen Wert verleihen!
4. Verfahren zur Anerkennung der
Bildung: Validierung (in vier Phasen)
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• Information und Beratung: Schriftliche Information und
bei Bedarf persönliche Beratung
• Bilanzierung: Selbständige oder begleitete
Zusammenstellung der persönlichen Kompetenzen
• Beurteilung: Beurteilung durch Expertinnen und
Experten
• Teilzertifizierung oder Zertifizierung, gleichbedeutend
mit der Erteilung des Abschlusses
5. Herausforderungen (aus Sicht
Bildung)
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Chancen nutzen: Erklärung 2011 der kantonalen
Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und des
Eidgenössischen Departements für Wirtschaft,
Bildung und Forschung (WBF) zu den
gemeinsamen Zielen für den Bildungsraum
Schweiz
• 95% aller 25jährigen verfügen über einen
Abschluss der Sekundarstufe II
• Validierung von Bildungsleistungen und deren
Anrechnung an formale Abschlüsse im
gesamten Bildungsbereich
5. Herausforderungen (aus Sicht
Bildung)
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Günstige Rahmenbedingungen für anerkannte
Bildung schaffen
Den Menschen gute Voraussetzungen schaffen für
Einstieg und Verbleib im Arbeitsmarkt und die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben:
• Praxisnahe Bildungsangebote auf allen Stufen,
marktrelevante Abschlüsse
• Geregelte Nachholbildung
• Flexible Studienmodelle: Modell F
• Kein Abschluss ohne Anschluss!
• Eigenverantwortung des Einzelnen für Bildung
und Weiterbildung: Staatliches Handeln subsidiär
5. Herausforderungen (aus Sicht
Bildung)
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Stärken der Konkurrenz- und
Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz: ja, aber …
• Qualifizierte, fachlich ausgewiesene und
motivierte Fachleute als Antwort auf den
Fachkräftemangel, die Dynamik der Märkte und
die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Entwicklungen
• Zufluss an neuem und aktuellem Wissen und
Können erfolgt je länger desto weniger über die
Rekrutierung von Nachwuchskräften
• Innovation weniger über Generationenwechsel
als über Weiterbildung, Sicherstellung von
Quereinstiegen auf allen Qualifikationsniveaus
5. Herausforderungen (aus Sicht
Bildung)
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Durchlässigkeit: Validierung und Anrechnung
• Qualität eines Bildungssystems misst sich an
seiner Durchlässigkeit und einer qualitativ hohen
Weiterbildung (auch als Ergänzung auf dem Weg
zu einem formalen Bildungsabschluss)
• Ermöglichen von attraktiven Quer- und
Wiedereinstiege und von individuellen
Bildungsbiografien
Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als
Bildung, keine Bildung.‘‘
John F. Kennedy
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit!
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Thomas Baumeler
Abteilungsleiter Diplomanerkennung und Recht
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