Titel:
Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung
FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) /
FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
Projekt:
Raumordnungsverfahren
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt
Auftraggeber:
50Hertz Transmission GmbH
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin
Auftragnehmer:
Umweltfachliche Bearbeitung:
IBUe Ingenieurbüro für Umwelt und Energie GmbH & Co. KG
Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung..................................................................... 8
2 Übersicht über die Schutzgebiete und die für ihre Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile ........................................................................11
2.1 Übersicht über die Schutzgebiete........................................................................ 11
2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes ................................................................... 14
2.2.1 Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................15 2.2.2 Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ....................................17 2.2.3 Überblick über die anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora .....................19 2.2.4 Überblick über die Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie ...........................21 2.2.5 Überblick über die regelmäßig vorkommenden Zugvögel (nicht im Anhang I der
Vogelschutzrichtlinie) ..............................................................................................22
2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen .............................. 22
2.4 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten ................................................................................................................ 22
3 Beschreibung des Vorhabens ...................................................................24
3.1 Trassenverlauf ...................................................................................................... 25
3.1.1 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt) ......................25 3.1.2 Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt .................................28
3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens ......................................................... 30
3.3 Baubedingte Zuwegungen und Montageflächen ................................................ 31
3.4 Wirkfaktoren .......................................................................................................... 31
4 Detailliert untersuchter Bereich .................................................................46
4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens ........................ 46
4.1.1 Voraussichtlich betroffene Lebensraumtypen und Arten .........................................47 4.1.2 Vorhandene Datenbasis .........................................................................................50
4.2 Erhaltungszustand der betroffenen Schutzobjekte ............................................ 51
4.2.1 Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Untersuchungskorridor ............................................................................................51
4.2.2 Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie ...............53 4.2.3 Voraussichtlich betroffene Amphibien des Anhangs II der FFH-Richtlinie ...............57 4.2.4 Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht
Anhang I oder II der FFH-RL) .................................................................................59 4.2.5 Voraussichtlich betroffene Vögel des Anhangs I der VSchRL .................................65
5 Ermittlung des Grades der lokalen Beeinträchtigung .............................75
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode.............................................................. 75
5.2 Lokale Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL des Standarddatenbogen ..................................................................................... 77
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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5.3 Lokale Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL des Standarddatenbogens ................................................................................... 82
5.4 Lokale Beeinträchtigungen von Amphibien des Anhangs II der FFH-RL des Standarddatenbogens .......................................................................................... 84
5.5 Lokale Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (nicht Anhang I oder II der FFH-RL) des Standarddatenbogens ............ 85
5.6 Lokale Beeinträchtigungen der Vogelarten des Anhangs I der VSchRL .......... 91
6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung .................94
6.1 Maßnahme 1 .......................................................................................................... 94
6.1.1 Bauzeiteinschränkung .............................................................................................94 6.1.2 Bewertung der Wirksamkeit ....................................................................................94
6.2 Maßnahme 2 .......................................................................................................... 95
6.2.1 Installation von Vogelschutzmarkern .......................................................................95 6.2.2 Bewertung der Wirksamkeit ....................................................................................95
6.3 Maßnahme 3 .......................................................................................................... 97
6.3.1 Überspannung der Gehölzbestände im FFH-Gebiet ...............................................97 6.3.2 Bewertung der Wirksamkeit ....................................................................................97
7 Beurteilung der unvermeidbaren vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes, Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ...........................98
7.1 Beschreibung der Bewertungsmethode.............................................................. 98
7.2 Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL ................ 99
7.3 Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL .................. 102
7.4 Beeinträchtigungen von Amphibien des Anhangs II der FFH-RL .................... 103
7.5 Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora .. 104
7.6 Beeinträchtigungen von Vögeln des Anhangs I der VSchRL .......................... 107
8 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte110
8.1 Ermittelte Pläne und Projekte ............................................................................ 110
8.2 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte ......... 112
9 Gesamtübersicht über mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen .........................114
10 Zusammenfassung ...................................................................................119
11 Literatur und Quellen ................................................................................125
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303)(LUA 2008) .12
Tabelle 2: Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) ....................13
Tabelle 3: Beziehung zu anderen Schutzgebieten und weiterer Status (LUA 2008) ............14
Tabelle 4: Im Schutzgebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie (Datenabfrage LUA 2008) .............................15
Tabelle 5: Im Schutzgebiet „Mittlere Oder“ vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LUA 03.2008) ............................................................................16
Tabelle 6: Im Schutzgebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie (Datenabfrage MOŚ 2011) .....................................16
Tabelle 7: In den Schutzgebieten vorkommende Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (LUA 2008 & MOŚ 2011) ...................................................................................18
Tabelle 8: In den Schutzgebieten vorkommende andere bedeutende Arten (LUA 2008 & MOŚ 2011) .........................................................................................................19
Tabelle 9: Im Schutzgebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) vorkommende Vögel nach Anhang I der VSch-RL (LUA 2008) ....................................................................21
Tabelle 10: Natura 2000-Gebiete die mit dem Schutzgebiet „Mittlere Oder in Beziehung stehen (LUA 2008) .............................................................................................22
Tabelle 11: Natura 2000-Gebiete die mit dem Schutzgebiet „Dolina Pliszki“ in Beziehung stehen (MOŚ 2011) ............................................................................................23
Tabelle 12: Varianten des 3. Interconnectors Eisenhüttenstadt – Plewiska ...........................25
Tabelle 13: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt) ..........................................................................26
Tabelle 14: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt ................................................................................................29
Tabelle 15: Allgemeine Hauptgefährdungsfaktoren der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach SSYMANK et al. (1998) (BEUTLER et al. 2002) ................32
Tabelle 16: Mögliche Wirkfaktoren auf die Schutzgüter/Erhaltungsziele der untersuchten Schutzgebiete (vgl. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2004) ..................................33
Tabelle 17: Ergebnisse der Datenabfrage Vereinen bzw. Verbänden Brandenburgs ............51
Tabelle 18: Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie (LUA 03.2008 & MOŚ 2011) ........................................................................................52
Tabelle 19: Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie (LUA 2008 / MOŚ 2011) ..............................................................................................53
Tabelle 20: Voraussichtlich betroffene Amphibien des Anhangs II der FFH-Richtlinie (LUA 2008 / MOŚ 2011) ..............................................................................................57
Tabelle 21: Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht Anhang I oder II FFH-RL) (LUA 2008 & MOŚ 2011) ...........................................59
Tabelle 22: Voraussichtlich betroffene Vögel des Anhangs I der VSchRL (LUA 2008)..........65
Tabelle 23: Laut Kartierung (2011) im Schutzgebiet vorkommende Avifauna .................66
Tabelle 24: Einordnung des Grades der lokalen Beeinträchtigung (BUNDESMINISTERIUM FÜR
VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN 2004b) .................................................76
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Tabelle 25: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen auf die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL ..........................................................79
Tabelle 26: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der Säugetiere- der SDB (LUA 03.2008 & MOŚ 09.2011) ........................................82
Tabelle 27: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der Amphibien der SDB (LUA 03.2008 & MOŚ 09.2011) ..........................................84
Tabelle 28: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Säugetiere) der SDB (LUA 03.2008 & MOŚ 09.2011) ...................................................................................87
Tabelle 29 Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien) der SDB (LUA 03.2008 & MOŚ 09.2011) ...................................................................................88
Tabelle 30: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Pflanzen) der SDB (LUA 03.2008 & MOŚ 09.2011) ...................................................................................90
Tabelle 31: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der Vögel des Anhangs I der VSchRL ......................................................................91
Tabelle 32: Effizienzkontrollen von Vogelschutzmarkern (aus RICHARZ, 2009, leicht verändert) ...........................................................................................................96
Tabelle 33: Einordnung des Grades der unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen 2004b) ................98
Tabelle 34: Mögliche unvermeidbare bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf den LRT-Komplex 3150/*6120/6430/6440 der Variante 1 ........................... 100
Tabelle 35: Mögliche unvermeidbare bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf die LRT-Komplexe 3270/6440/6510/*91E0, 3150/3270/*6120/6430/6510/ 91E0/91F0 und 3150/3260/3270/6510/*91E0 der Varianten 2, 3, 4 und 5 ........ 101
Tabelle 36: Verbliebene bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL nach Anwendung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ............................................................................. 102
Tabelle 37: Verbliebene bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Amphibien des Anhangs II der FFH-RL nach Anwendung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ............................................................................. 103
Tabelle 38: Verbliebene bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Säugetiere) der SDB (LUA 2008 & MOŚ 2011) nach Anwendung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ......................................................................................................................... 105
Tabelle 39: Verbliebene bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien) der SDB (LUA 2008 & MOŚ 2011) nach Anwendung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ......................................................................................................................... 106
Tabelle 40: Verbleibende unvermeidbare bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Vögel des Anhangs I der VSchRL ............................... 108
Tabelle 41: Übersicht über die abgefragten Behörden und Ergebnisse .............................. 110
Tabelle 42: Auswahl der Pläne und Projekte für die FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) ........................................................... 113
Tabelle 43: Mögliche Beeinträchtigungen der Lebensräume des Anhang I der FFH-RL des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) im Wirkraum des Vorhabens ..... 114
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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Tabelle 44: Mögliche Beeinträchtigungen der Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL ....... 115
Tabelle 45: Mögliche Beeinträchtigungen der Amphibienarten des Anhangs II der FFH-RL ......................................................................................................................... 116
Tabelle 46: Mögliche Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien) .......................................................................................... 117
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Standarddatenbögen
1.1 FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) - Standarddatenbogen
1.2 FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) - Standarddatenbogen
Anlage 2 FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“
(PLH080011) - Übersichtsplan
(Maßstab 1 : 50.000)
Anlage 3 FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“
(PLH080011) - Lebensraumtypen und Arten / Beeinträchtigungen der Er-
haltungsziele
(Maßstab 1 : 10.000)
Anlage 4 FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“
(PLH080011) - Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen / verblei-
bende Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
(Maßstab 1 : 10.000)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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Abkürzungsverzeichnis
BbgNatSchG Gesetz über den Naturschutz und die Landespflege im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Naturschutzgesetz)
BfN Bundesamt für Naturschutz
BGBl Bundesgesetzblatt
BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzge-
setz)
B-Pläne Bebauungspläne
BverwG Bundesverwaltungsgericht
ebd. ebenda
EU Europäische Union
FFH Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natür-
lichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie)
FFH-VP Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates
der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der natürlichen Lebens-
räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
LK Landkreis
LSG Landschaftsschutzgebiet
M Maßstab
NSG Naturschutzgebiet
SDB Standarddatenbogen
SPA Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)
VSch-RL Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung
der wildlebenden Vogelarten - EU-Vogelschutzrichtlinie
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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1 Anlass und Aufgabenstellung
Mit der Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 zur „Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)" und der Richt-
linie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie)
wurden in der Europäischen Union die rechtlichen Grundlagen für ein länderübergreifendes
Schutzgebietssystem geschaffen.
Wesentliches Ziel der Richtlinien ist die Schaffung und dauerhafte Sicherung eines kohären-
ten ökologischen Netzes von besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung „Natura
2000" (Art. 3 FFH-Richtlinie).
Eine wichtige Rechtsfolge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (im Folgenden FFH-Richtlinie)
ist die Prüfung von Plänen und Projekten auf deren Verträglichkeit entsprechend FFH-Richt-
linie Artikel 6 Abs. 3 und 4.
Hierzu wird in der FFH-Richtlinie festgelegt: „Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit
der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, die ein sol-
ches Gebiet jedoch einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten
erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für die-
ses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen...." (Artikel 6 Abs. 3).
Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 1998 wurde die FFH-Richtlinie in
nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften
(BNatSchGNeuregG) vom 25.03.2002, zuletzt geändert durch Art. 3 des BNatSchG vom
22.12.2008, BGBl. I S. 2986, sind die Regelungen zur FFH-Richtlinie bzw. Natura 2000 in
den §§ 32-36 BNatSchG verankert worden. Eine weitere Vertiefung des europäischen
Rechts fand mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom
12.12.2007 statt. Hierbei wurden verschiedene Paragraphen zum Schutz des kohärenten
Systems Natura 2000 geändert bzw. erweitert.
§ 34 BNatSchG bezieht sich auf die Prüfung der Verträglichkeit von Projekten. Nach
§ 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG (§ 26 d BbgNatSchG entsprechend) ist vor der Zulassung
oder Durchführung eines Projektes, dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines
Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu überprüfen. Nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist
ein Projekt unzulässig, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes in
seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen
kann. Das im Bundesland unmittelbar geltende Landesnaturschutzgesetz (§ 26 d
BbgNatSchG) sieht entsprechend § 34 BNatSchG Konkretisierungen zu Verträglichkeit und
Unzulässigkeit von Projekten und Plänen und Ausnahmen vor. Besteht der Verdacht einer
erheblichen Beeinträchtigung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Euro-
päischen Vogelschutzgebietes durch Projekte, müssen seitens des Projektträgers in den
nach den Rechtsvorschriften vorgeschriebenen behördlichen Gestattungs- oder Anzeigever-
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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fahren alle Angaben gemacht werden, die zur Beurteilung der Verträglichkeit des Projektes
erforderlich sind.
Die vorliegende Voruntersuchung zur Natura 2000-Verträglichkeit wurde in Anlehnung an
den Leitfaden des BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN
(2004a) und das dazugehörige Gutachten (BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR-, BAU- UND
WOHNUNGSWESEN 2004b) erstellt.
Gemäß Art. 4 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten (in Deutschland die Bundes-
länder) verpflichtet, entsprechend den Kriterien der Anhänge I bis III der Richtlinie Gebiete
auszuwählen und der Europäischen Kommission für die Bildung des ökologisch vernetzten
Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Das Bundesland Brandenburg hat das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (3754-303) als Vor-
schlagsgebiet an die Bundesregierung gemeldet. Dieser Vorschlag wurde durch die Re-
gierung der Bundesrepublik an die Europäische Kommission weitergeleitet. Eine Bestäti-
gung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) seitens der Europäischen Kom-
mission erfolgte 2004.
Seitens der 50Hertz Transmission GmbH ist der Neubau des deutschen Abschnitts des
3. Interconnectors Deutschland - Polen mit einer 380-kV-Freileitung zwischen Eisenhütten-
stadt und Plewiska und die Verstärkung des 380-kV-Netzanschlusses des UW Eisenhüt-
tenstadt vorgesehen. (Die weiterführende Planung auf polnischer Seite liegt noch nicht vor
und ist nicht Bestandteil dieser Untersuchung.) Dabei wird das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“
(DE 3754-303) gequert. Auf polnischer Seite grenzt das FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“
(PLH 080011) direkt an das Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) an. Da Beeinträchtigun-
gen dieses Gebietes durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können, wird es mit
in die FFH-Voruntersuchung einbezogen.
Im Rahmen einer Verträglichkeitsuntersuchung im Raumordnungsverfahren ist zu beurtei-
len, inwiefern dieses Vorhaben mit den festgelegten Erhaltungszielen der Gebiete verträg-
lich ist beziehungsweise inwiefern der Schutzzweck und die Erhaltungsziele der FFH-
Gebiete durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können.
Die Details des jeweils zu erwartenden Eingriffs in den betroffenen Natura 2000-Gebieten
(v. a. exakte Linienführung, Arbeitsstreifen) sind jedoch erst bei vorliegender Feintrassie-
rung und damit im Planfeststellungsverfahren hinreichend bekannt, um eine umfassende
Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung durchführen zu können. Daher werden im Rah-
men der UVU II im Planfeststellungsverfahren für die FFH-Gebiete/ SPA, für welche gemäß
den Voruntersuchungen Beeinträchtigungen hinsichtlich der wertgebenden Arten nicht aus-
zuschließen sind, umfassende Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen auf der Grund-
lage des dann detaillierten Planungsstandes vorgenommen.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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In der vorliegenden Unterlage erfolgt die Untersuchung bezüglich der Verträglichkeit des
Bauvorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen der FFH-Gebiete „Mittlere Oder“
(DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) für die folgenden Bereiche:
Das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ wird von den Varianten 1-5 gequert:
- durch die Trassenkorridorachse der Variante 1 östlich von Vogelsang auf einer Län-
ge von 495 m;
- durch Trassenkorridorachse des Variantenabschnitts IC 2/3 südlich des Klärwerks
(nordöstlich des Ortes Vogelsang) auf einer Länge von etwa 460 m;
- durch die Trassenkorridorachse der Variante 4 bei Aurith auf einer Länge von etwa
375 m und
- durch die Trassenkorridorachse der Variante 5 nordöstlich von Wiesenau auf einer
Länge von etwa 535 m.
Das FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ grenzt an den Übergabepunkten der Varianten 4 und 5 an
das deutsche Schutzgebiet und wird potenziell bei Weiterführung der Planung auf polni-
scher Seite gequert (detaillierte Aussagen sind aufgrund der nicht vorliegenden polnischen
Projektmerkmale zu diesem Zeitpunkt nicht möglich).
Die räumliche Betroffenheit der FFH-Gebiete ist dem Übersichtsplan (Anlage 2,
M 1 : 50.000) zur vorliegenden Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung zu entnehmen.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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2 Übersicht über die Schutzgebiete und die für ihre Erhaltungsziele maß-
geblichen Bestandteile
Im Folgenden werden die Schutzgebiete und die für ihre Erhaltungsziele maßgeblichen Be-
standteile vorgestellt. Darunter fallen die im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen
des Anhangs I der FFH-Richtlinie sowie die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der
FFH-Richtlinie mit ihren Habitaten und Standorten (LANA 2004). Ferner werden die im
Standarddatenbogen genannten anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora sowie die
Vogelarten des Anhangs I und die regelmäßig vorkommenden Zugvögel betrachtet.
2.1 Übersicht über die Schutzgebiete
Lage
Das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) erstreckt sich entlang der Oder von Fürs-
tenberg im Landkreis Oder-Spree bis Frankfurt (Oder). Vom Vorhaben betroffen ist das
Teilgebiet zwischen Fürstenberg (Oder) und Brieskow-Finkenheerd im Bundesland Bran-
denburg.
Das Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) erstreckt sich entlang des Laufs der
Pliszka/Pleiske bis zu ihrer Mündung in die Oder bei Urad.
Naturraum
Charakteristisch für die Gebiete sind die reich strukturierten Auenkomplexe des Odertals mit
Resten von Weichholz- und Hartholzauenwald, Altarmen und wechselfeuchtem Auengrün-
land.
Naturräumlich gehören die FFH-Gebiete zum Berlin-Warschauer-Urstromtal, das eiszeitlich
entstanden ist und großräumig in einem von Seen geprägten Gebiet liegt. Die naturräumli-
chen Großeinheiten sind das „Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet“ auf deutscher
Seite und die „Südbaltische Seenplatte“ auf polnischer Seite. Die mittlere Oderniederung, zu
der auch der betrachtete Teil der Ilanka gezählt werden kann, wird der Haupteinheit des
Fürstenberger Odertals bzw. des Warschauer Odertals zugerechnet.
Das Fürstenberger Odertal ist eine Urstromtalniederung mit zahlreichen Altwasserarmen
und Altwasserseen. Der Oderstrom, der die Ostgrenze bildet, entwässert das Gebiet. Mit ei-
ner Länge von ca. 27 km und einer wechselnden Breite zwischen 1,5 und 7 km zieht sich
das Fürstenberger Odertal von der Neißemündung im Süden bis zum Frankfurter Oderbruch
im Norden und findet dort seine Fortsetzung. Im Nordwesten geht es allmählich in die Tal-
sandflächen der Berlin-Fürstenwalder Spreetalniederung über, während es im südwestli-
chen Teil deutlich von den Endmoränenhügeln des Gubener Landes überragt wird. Der Au-
wald als natürliche Waldgesellschaft ist nur noch in Resten vorhanden.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Das Fürstenberger Odertal ist heute vorwiegend Ackerland und zu geringen Teilen Dauer-
grünland. In der intensiv agrarisch genutzten Talniederung ist insbesondere der Bereich der
Oder von naturschutzfachlicher Bedeutung. Er ist fast vollständig als Naturschutzgebiet und
FFH-Gebiet ausgewiesen. Neben den noch vorhandenen weitgehend naturnahen Auwald-
resten sind vor allem die Feucht- und Auenwiesen von naturschutzfachlicher Bedeutung.
Der gesamte Flussbereich besitzt eine überregionale Bedeutung für die Avifauna (BfN
2011).
Das Warschauer Odertal (Pradolina Warciansko-Odrzanska) ist ca. 220 km lang und
nimmt eine Fläche von 2.100 km² ein. Das Tal wurde durch westlich abfließendes Glet-
scherschmelzwasser gebildet und verbindet heute die Flusstäler der Oder, der Obra und der
Warthe. Es wird von Dünenfeldern durchzogen.
Gebietsausstattung
Das Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) zeichnet sich durch einen hohen Anteil an Le-
bensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL aus und verfügt über ein sehr hohes Entwick-
lungspotenzial zur natürlichen Regenerierung der Flussaue (LUA 20011).
In der nachfolgenden Tabelle werden die sich im Gebiet befindlichen Lebensraumklassen
und deren Anteil dargestellt.
Tabelle 1: Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303)(LUA 2008)
Lebensraumklassen Anteil [%]
Binnengewässer (stehend und fließend) 19
Moore, Sümpfe, Uferbewuchs 47
Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana 4
Anderes Ackerland 5
Laubwald 10
Nadelwald 1
Kunstforsten 13
insgesamt 100
Das Gebiet „Dolina Pliszka“ (PLH 080011) wird von Sanderebenen und Moränenhügeln
geprägt, die vorwiegend von Kiefernwäldern durchzogen werden.
In der nachfolgenden Tabelle werden die sich im Gebiet befindlichen Lebensraumklassen
und deren Anteil dargestellt.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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Tabelle 2: Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Lebensraumklassen Anteil [%]
Binnengewässer (stehend und fließend) 3
Waldlebensräume (Allgemein) 2
Wiesen- und Gebüschlebensräume 6
Landwirtschaftliche Lebensräume 4
Laubwald 22
Nadelwald 60
Mischwald 3
insgesamt 100
Klima
Die betrachteten Gebiete sind dem trockenen Binnenlandklima mit kontinentalem Charakter
zuzuordnen. Die mittlere Niederschlagssumme beträgt etwa 470 mm, die Jahresmitteltem-
peratur liegt bei 8,4 °C.
Größe
Das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) hat eine Gesamtgröße von ca. 1.386 ha
(LUA 2008).
Das FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) nimmt 5033,9 ha ein.
Vorbelastungen
Für die beiden FFH-Gebiete sind in den aktuellen SDB keine Vorbelastungen aufgeführt
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes
Gemäß Art. 4 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundes-
länder) verpflichtet, entsprechend den Kriterien der Anhänge I bis III der FFH-Richtlinie Ge-
biete auszuwählen und der Europäischen Kommission für die Bildung des ökologisch ver-
netzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebens-
räume und Arten der Anhänge I bzw. II der FFH-RL, für deren Schutz das Gebiet gemeldet
wurde, beschreibt das grundsätzliche Erhaltungsziel des Schutzgebietes (vgl. § 10 Abs. 1
Pkt. 9 BNatSchG).
Die FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) bilden in
ihrer Vielfältigkeit an Lebensraumtypen ein bedeutendes Refugium für zahlreiche gefährde-
te, vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, die teilweise auch besonders bzw.
streng geschützt sind.
Konkrete darüber hinausgehende Erhaltungsziele für das Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-
303) gibt es nach Auskunft von Frau Hönicke (LUGV) keine (HÖNICKE, 2011, schriftliche Mit-
teilung). Auch für das Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) sind laut Standarddatenbogen
keine gesonderten Erhaltungsziele festgelegt.
Folgende Tabelle zeigt die Beziehung der FFH-Gebiete zu anderen Schutzgebieten:
Tabelle 3: Beziehung zu anderen Schutzgebieten und weiterer Status (LUA 2008)
Typ Name Art
Anteil
[%]
„Mittlere Oder“ (DE 3754-303)
LSG
Fauler See, Märkischer Naturgarten, Güldendorfer
Mühlental, Eichwald und Buschmühler / 0
NSG Mittlere Oder * 98
„Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
LSG
XIII Obszar Chronionego Krajobrazu województwa
lubuskiego * 13,3
LSG
XVII Obszar Chronionego Krajobrazu
województwa lubuskiego * 27,7
* beide Gebiete überschneiden sich
/ die Gebiete grenzen aneinander
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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2.2.1 Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie
Im Anhang I der FFH-Richtlinie werden natürliche Lebensräume aufgelistet, die von ge-
meinschaftlichem Interesse sind und für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden
müssen.
Die Tabelle 4 listet die Lebensraumtypen aus der aktuellen Kartierung (Datenabfrage LUA
2008) für das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) auf. Im vorliegenden Gebiet
kommen nach Anhang I der FFH-Richtlinie zwei prioritäre natürliche Lebensraumtypen für
das kohärente Netz vor.
Tabelle 4: Im Schutzgebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) vorkommende Lebensräume nach
Anhang I der FFH-Richtlinie (Datenabfrage LUA 2008)
Kennziffer Lebensraumtypen
Anteil im FFH-
Gebiet [%]
3150 Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des
Magnopotamions oder Hydrocharitions 3
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des
Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion < 1
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion
rubri pp und des Bidention pp 1
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen < 1
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis
alpinen Stufe 2
6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) 3
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis,
Sanguisorba officinalis) 5
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder
Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] < 1
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum < 1
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus
robur 1
*91E0 Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus exelsior (Alno-
Padion, Alnion incanae, Salicio albae) 4
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Kennziffer Lebensraumtypen
Anteil im FFH-
Gebiet [%]
91F0
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis,
U. minor, Fraxinus excelsior oder F. angustifolia (Ulmenion
minoris)
4
* prioritärer Lebensraumtyp
Die Tabelle 4 verdeutlicht, dass etwa ein Viertel des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“ mit Le-
bensräumen des Anhangs I der FFH-RL bedeckt ist, wobei alle Lebensraumtypen nur sehr
kleine Anteile des Gebietes ausmachen.
Zudem ist im aktuellen SDB (LUA 03.2008) noch ein weiterer prioritärer Lebensraumtyp
aufgelistet, welcher in der Kartierung (Datenabfrage LUGV 2011) allerdings nicht bestätigt
werden konnte und somit in der folgenden Betrachtung nicht weiter beachtet wird.
Tabelle 5: Im Schutzgebiet „Mittlere Oder“ vorkommende Lebensräume nach Anhang I der
FFH-Richtlinie (LUA 03.2008)
Kennziffer Lebensraumtypen
Anteil im FFH-
Gebiet [%]
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-
schluffigen Böden (Molinion caeruleae) <1
Die Tabelle 6 listet die Lebensraumtypen aus dem Standarddatenbogen) für das FFH-
Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) auf. Im vorliegenden Gebiet kommen nach Anhang I
der FFH-Richtlinie zwei prioritäre natürliche Lebensraumtypen für das kohärente Netz vor.
Tabelle 6: Im Schutzgebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) vorkommende Lebensräume nach
Anhang I der FFH-Richtlinie (Datenabfrage MOŚ 2011)
Kennziffer Lebensraumtypen
Anteil im FFH-
Gebiet [%]
3150 Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions 1
3160 Dystrophe Seen und Teiche 1
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des
Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 2
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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Kennziffer Lebensraumtypen
Anteil im FFH-
Gebiet [%]
6410 Wechselfeuchte Pfeifengraswisen (Molinion) 2
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen
Stufe < 1
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba
officinalis) 5
7140 Übergangs- und Schwingrasenmorre, überwiegend mit Vegetation
des Scheuchzerio-Caricetea < 1
*7220 Kalktuffquellen < 1
7230 Kalkreiche Niedermoore 5
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 27
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 1
*91E0 Bruchwälder mit Pappel, Erlen, Eschen (Salicetum albo-fragilis,
Populaetum albae, Alnenion) 9
* prioritärer Lebensraumtyp
Die Tabelle 6 verdeutlicht, dass über die Hälfte des FFH-Gebietes „Dolina Pliszki“ mit Le-
bensräumen des Anhangs I der FFH-RL bedeckt ist. Dabei dominiert der über ein Viertel
des FFH-Gebiets einnehmende Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwälder.
2.2.2 Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Der Anhang II der FFH-Richtlinie führt die Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse auf, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Im Bereich der FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“
(PLH 080011) und liegen durch die Standarddatenbögen (LUA 2008 & MOŚ 2011) folgende
Angaben zu Tier- und Pflanzenarten aus Anhang II der FFH-Richtlinie vor:
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Tabelle 7: In den Schutzgebieten vorkommende Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (LUA
2008 & MOŚ 2011)
EU-Code Vorkommende Arten
Populationsgröße1
„Mittlere Oder“
(DE 3754-303)
„Dolina Pliszki“
(PLH 080011)
Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL
1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) - P
1352 Wolf (Canis lupus) - i 7-8
1337 Biber (Castor fiber) i P fam 5-7
1355 Fischotter (Lutra lutra) i P fam 5-7
1324 Großes Mausohr (Myotis myotis) - i 400 - 550
Amphibien des Anhangs II der FFH-RL
1188 Rotbauchunke (Bombina bombina) i P -
1166 Kammmolch (Triturus cristatus) i P -
Fische des Anhangs II der FFH-RL
1130 Rapfen (Aspius aspius) i C i V
1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) i C i C
1163 Groppe (Cottus gobio) - i V
1124 Weißflossengründling (Gobio albipinnatus) i R -
1099 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) i V -
1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) - i R
1145 Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) i R -
1134 Bitterling (Rhodeus amarus) i R -
Wirbellose des Anhangs II der FFH-RL
1088 Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo) i P -
1083 Hirschkäfer (Lucanus cervus) - i P
1060 Großer Feuerfalter (Lyaena dispar) i P -
1037 Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) i P -
1014 Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) - i C
1016 Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) - i C
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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EU-Code Vorkommende Arten
Populationsgröße1
„Mittlere Oder“
(DE 3754-303)
„Dolina Pliszki“
(PLH 080011)
Pflanzen
1393 Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus) - i P
1903 Sumpfglanzkraut (Liparis loeselii) - i P
1 i…Individuen p…Paare P…Art vorhanden, ohne Populationsdaten C…häufig;
R – selten V…sehr selten k.A….keine Angabe fam…Familie
2.2.3 Überblick über die anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora
Weitere im Standarddatenbogen für die untersuchten FFH-Gebiete angegebene Arten wer-
den in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Tabelle 8: In den Schutzgebieten vorkommende andere bedeutende Arten (LUA 2008 & MOŚ
2011)
Vorkommende Arten
Populationsgröße1
„Mittlere Oder“
(DE 3754-303)
„Dolina Pliszki“
(PLH 080011)
Säugetiere
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) - i P
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) - i V
Braunes Langohr (Plecotus auritus) - i P
Amphibien
Europäischer Laubfrosch
(Hyla arborea)
i P -
Fische
Schneider (Alburnoides bipunctatus) - i P
Pflanzen
Schlamm-Segge (Carex limosa) - i P
Gewöhnliche Brenndolde (Cnidium dubium) i P -
Fuchs‘ Knabenkraut (Dactylorhiza fuchsii) - i P
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Vorkommende Arten
Populationsgröße1
„Mittlere Oder“
(DE 3754-303)
„Dolina Pliszki“
(PLH 080011)
Fleischfarbenes Knabenkraut
(Dactylorhiza incarnata)
- i P
Rundblättriger Sonnentau
(Drosera rotundifolia)
- i P
Kammfarn (Dryopteris cristata) - i P
Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris) - i P
Schneeglöckchen (Galanthus nivalis) - i P
Gemeiner Efeu (Hedera helix) - i P
Wiesen-Alant (Inula britannica) i P -
Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica) i P -
Stumpfblütige Binse (Juncus subdolunosus) - i P
Porst (Ledum palustre) - i P
Europäische Reisquecke (Leersia oryzoides) i P -
Schlammling (Limosella aquatica) i P -
Großes Zweiblatt (Listera ovata) - i P
Polei-Minze (Mentha pulegium) i P -
Fieberklee (Menyanthes trifoliata) - i P
Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) - i P
Kümmelblättrige Silge (Selinum carvifolia) i P -
Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia) i P -
Moorveilchen (Viola stagnina) i P -
1 i…Individuen p…Paare P…Art vorhanden, ohne Populationsdaten C…häufig;
R – selten V…sehr selten k.A….keine Angabe
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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2.2.4 Überblick über die Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
Im Anhang I der VSch-RL werden Arten aufgeführt, für die aufgrund ihrer besonderen Ge-
fährdung bzw. Schutzwürdigkeit besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebens-
räume anzuwenden sind, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsge-
biet sicherzustellen (Art. 4 (1) VSch-RL). Daraus ergibt sich für die Mitgliedstaaten die Ver-
pflichtung, die zur Erhaltung dieser Arten „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete"
zu Schutzgebieten (SPA = Special Protection Area) zu erklären. Von diesen Anhang I-Arten
kommen in Deutschland 67 regelmäßig als Brut- oder Gastvögel vor und weitere sechs un-
regelmäßig.
Von den beiden untersuchten FFH-Gebieten sind nur im SDB des Gebietes „Mittlere Oder“
(DE 3754-303) vorkommende Vogelarten aufgelistet.
Tabelle 9: Im Schutzgebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) vorkommende Vögel nach Anhang I
der VSch-RL (LUA 2008)
EU-Code Vorkommende Arten Pop.-Größe1
A229 Eisvogel (Alcedo atthis) p P
A081 Rohrweihe (Circus aeruginosus) p P
A122 Wachtelkönig (Crex crex) p P
A238 Mittelspecht (Dendrocopos medius) p P
A379 Ortolan (Emberiza hortulana) p P
A320 Zwergschnäpper (Ficedula parva) p P
A127 Kranich (Grus grus) p P
A075 Seeadler (Haliaeetus albicilla) p P
A022 Zwergdommel (Ixobrychus minutus) p P
A338 Neuntöter (Lanius collurio) p P
A073 Schwarzmilan (Milvus migrans) p P
A074 Rotmilan (Milvus milvus) p P
A072 Wespenbussard (Pernis apivorus) p P
A307 Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) p P
1 p…Paare
P…Art vorhanden, ohne Populationsdaten
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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2.2.5 Überblick über die regelmäßig vorkommenden Zugvögel (nicht im Anhang I der
Vogelschutzrichtlinie)
Für die untersuchten FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina Priszki“
(PLH 080011) werden in den aktuellen Standarddatenbögen (LUA 2008, MOŚ 2011) keine
regelmäßig vorkommenden Zugvögel aufgelistet, die nicht im Anhang I der VSchRL aufge-
führt sind.
2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Durch geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anfor-
derungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird (§ 26 b BbgNatSchG
2004). Dafür werden u.a. sogenannte Managementpläne erstellt.
Der Aufwand der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollten in einem Verhältnis zum an-
gestrebten Nutzen bzw. Ergebnis stehen und der Erhaltung bzw. Verbesserung des Erhal-
tungszustandes dienen.
Aktuell besteht für das Gesamtgebiet des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“ noch kein Mana-
gementplan bzw. Pflege- und Entwicklungsplan (LUVG 2011). Das derzeitige Gebietsmana-
gement wird im SDB (Anlage 1) allgemein formuliert und sieht die Sicherung eines dauer-
haft günstigen Erhaltungszustandes der signifikanten Vorkommen von Lebensraumtypen
und Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Gebiet vor (LUA 2008).
Auch für das Gebiet „Dolina Priszki“ (PLH 080011) ist bisher kein Managementplan aufge-
stellt worden.
2.4 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten
Das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) steht mit vier anderen Natura 2000-
Gebieten in Beziehung (LUA 03.2008).
Tabelle 10: Natura 2000-Gebiete die mit dem Schutzgebiet „Mittlere Oder in Beziehung stehen
(LUA 2008)
EU-Code Typ Name
DE 3453-422 SPA Mittlere Oderniederung
DE 3553-308 FFH Oder-Neiße Ergänzung
DE 3854-301 FFH Fledermausquartier Kraftwerksruine Vogelsang
DE 3752-303 FFH Unteres Schlaubetal Ergänzung
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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Im Standarddatenbogen des FFH Gebietes „Dolina Pliszki“ werden drei weitere Natura 2000-Gebiete
genannt, mit denen das Schutzgebiet in Beziehung steht.
Tabelle 11: Natura 2000-Gebiete die mit dem Schutzgebiet „Dolina Pliszki“ in Beziehung ste-
hen (MOŚ 2011)
EU-Code Typ Name
PLB080004 SPA Dolina Środkowej Odry
PLH080037 FFH Lasy Dobrosułowskie
PLH080042 FFH Stara Dąbrowa w Korytach
Terrestrische Zerschneidungen im vom Vorhaben tangierten Bereich sind im FFH-Gebiet
„Mittlere Oder“ nur durch kleine (Feld-) Wege gegeben. Das Natura 2000-Gebiet „Dolina
Pliszki“ wird durch die Landesstraße L 29, durch kleinere Straßen und durch Feldwege ge-
quert.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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3 Beschreibung des Vorhabens
Das Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH verbindet die Netze West- und
Osteuropas und Skandinaviens. Der Ausbau der internationalen Leitungsverbindungen
(„Interconnectoren“) ist ein erklärtes Ziel der europäischen Politik. Im Vertrag von Lissabon
(Artikel 194), in der Richtlinie 2009/72/EG zum Elektrizitätsbinnenmarkt und in den Leitlinien
für die Transeuropäischen Netze (EU-Entscheidung 1364/2006/EG manifestieren sich die
europäischen Vorgaben zum Ausbau der Netze.
Der Dachverband der europäischen Netzbetreiber (ENTSO-E) folgt den Maßgaben und er-
arbeitet den „Community wide Ten Year Network Development Plan“ (TYNDP).
Der deutsche Gesetzgeber begründet in seinem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
nicht nur das politische Interesse, sondern auch die gesetzliche Notwendigkeit des Netz-
ausbaus, bis hin zum festgestellten vordringlichen Bedarf für konkrete Netzausbauvorha-
ben.
Die Errichtung des 3. Interconnectors Eisenhüttenstadt - Plewiska ist ein Europäisches Vor-
rangprojekt gemäß Anhang I Nr. EL. 8 und Anhang II der EU-Entscheidung 1364/2006, mit
erklärtem „vordringlichen Bedarf“ entsprechend Pkt. Nr. 12 der Anlage zu § 1 des bundes-
deutschen EnLAG.
Zwischen dem polnischen Übertragungsnetzbetreiber PSE-O und 50Hertz Transmission
wurde zur Etablierung der Projektteams und zur Organisation der Zusammenarbeit für die-
ses gemeinsame Vorhaben ein „General Agreement“ der gemeinsamen Projektarbeit am
11.03.2011 in Warschau unterzeichnet.
Im Rahmen der Modernisierung und des Umbaus des Höchstspannungsnetzes in den
1990er Jahren wurde das Umspannwerk Eisenhüttenstadt und seine Einbindung in die 380-
kV-Leitung Preilack - Neuenhagen errichtet. Das Umspannwerk Eisenhüttenstadt diente
seinerzeit vorrangig der Absicherung der regionalen Energieversorgung, insbesondere der
Stahlproduktion. Entsprechend der damaligen Netzsituation erfolgte lediglich eine Basis-
Auslegung des Umspannwerkes und eine einfache Gestaltung der Leitungsanbindung an
die 380-kV-Leitung Preilack - Neuenhagen am sogenannten „Punkt Fünfeichen“.
Der energiewirtschaftliche Standort Eisenhüttenstadt gewinnt gegenwärtig einen erhebli-
chen Bedeutungszuwachs als neuer zentraler Verknüpfungspunkt der deutschen und polni-
schen Übertragungsnetze in der Mitte Europas.
Zusätzlich liegt der 50Hertz Transmission GmbH ein Netzanschluss-Antrag für die Einspei-
sung der Leistung eines 2x400 MW-GuD(-Gas und Dampf)-Kraftwerkes des luxemburgi-
schen Unternehmens „enovos“ über das Umspannwerk (UW) Eisenhüttenstadt vor. Zwar
ruhen die Planungen derzeit, sie können aber angesichts der aktuellen energiepolitischen
Situation jederzeit reaktiviert werden.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 25
50Hertz hat bereits begonnen, den UW-Standort auszubauen, um entsprechend ihrer ge-
setzlichen Verpflichtung den Anschluss des GuD-Kraftwerkes sicherzustellen und die kom-
mende Anbindung der deutsch-polnischen Kuppelleitung (3. Interconnector) vorzubereiten.
Grundlegende Voraussetzung für die Bewältigung der künftig gesteigerten Einspeisung am
Standort Eisenhüttenstadt ist die maßgebliche Verstärkung des Netzanschlusses des Um-
spannwerkes Eisenhüttenstadt (380-kV-Leitung Preilack-Eisenhüttenstadt-Neuenhagen im
Abschnitt Fünfeichen-UW Eisenhüttenstadt).
Gegenstand der vorliegenden Raumverträglichkeitsuntersuchung ist das auf folgenden Teil-
abschnitten bestehende Projekt:
3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt) und die
Verstärkung des Netzanschlusses des Umspannwerkes Eisenhüttenstadt.
3.1 Trassenverlauf
3.1.1 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt)
Die Konzipierung von Varianten für die Trassenführung des 3. Interconnectors war Gegen-
stand einer „Trassenvorstudie 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Bacyna / Plewiska“ des
Planungsbüros Förster aus dem Jahre 2009. Im Ergebnis dieser Studie wurden insgesamt
vier mögliche Übergabepunkte und Varianten für die Trassenführung des 3. Interconnectors
herausgearbeitet.
Im Rahmen der Antragskonferenz am 14.12.2011 wurde dieses Konzept vorgestellt und mit
den Trägern öffentlicher Belange diskutiert.
Die Stadt Eisenhüttenstadt hat im Rahmen der Antragskonferenz einen Vorschlag zur Kon-
kretisierung der Untersuchungskorridore im Verlauf der EKO-Asche-Abstoßleitung zur Oder
und im Bereich nördlich von Vogelsang eingebracht. Diesem Vorschlag wurde seitens der
Gemeinsamen Landesplanungsbehörde im Protokoll zur Antragskonferenz vom 29.02.2012
gefolgt.
Die Aufteilung der fünf betrachteten Varianten in Variantenabschnitte (siehe auch Anlage 2)
wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 12: Varianten des 3. Interconnectors Eisenhüttenstadt – Plewiska
Variante Variantenabschnitte Länge Übergabepunkt
Variante 1 IC 1/2, IC 1 ca. 7,8 km Grzmiąca
Variante 2 IC 1/2, IC 2, IC 2/3 ca 6,4 km Bieganów
Variante 3 IC 3/4/5, IC 3, IC 2/3 ca. 7,3 km Bieganów
Variante 4 IC 3/4/5, IC 4/5, IC 4 ca. 10,9 km Urad
Variante 5 IC 3/4/5, IC 4/5, IC 5 ca. 13,1 km Kunice
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 26 50Hertz Transmission IBU
Im Folgenden wird der Verlauf der einzelnen Variantenabschnitte im Raum beschrieben.
Tabelle 13: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung 3. Interconnector Eisenhüttenstadt -
Plewiska (deutscher Abschnitt)
Variantenabschnittsbeschreibung
Variantenabschnitt IC 1/2: UW Eisenhüttenstadt bis zur Querung der Bahnstrecke 6153
(Anfangspunkt der Variantenabschnitte IC 1 und IC 2)
Der Variantenabschnitt IC 1/2 verläuft, beginnend am UW Eisenhüttenstadt, entlang der Uferstraße
nordwestlich des Industriegebietes Arcelor Eisenhütten¬stadt GmbH. Nach 1,5 km wird der Oder-
Spree-Kanal und nach weiteren 0,5 km die Bahnstrecke 6153 Berlin Ostbahnhof - Guben gequert. An
den Variantenabschnitt IC 1/2 schließen die alternativen Variantenabschnitte IC 1 und IC 2 an.
Variantenabschnitt IC 1: Querung der Bahnstrecke 6153 (Endpunkt des Variantenabschnittes
IC 1/2) bis zum Übergabepunkt Grzmiaca
Östlich der Bahnstrecke beginnt der Variantenabschnitt IC 1. Er schwenkt nach Südosten und erreicht
im Parallelverlauf zur Bahnlinie nach 1,6 km die Straße „Wasserwerk“ und im weiteren östlichen Ver-
lauf die Ortsrandlage Vogelsang. Es schließen sich Querungen bzw. Tangierungen von, durch Klein-
gartennutzungen geprägten, Siedlungsbereichen über eine Länge von ca. 1,1 km an. Nach Verlassen
der Ortslage Vogelsang folgt eine Überspannung von Acker- und Grünlandflächen bis der Endpunkt
des Variantenabschnittes IC 1 an der polnischen Grenze erreicht wird.
Variantenabschnitt IC 2: Querung der Bahnstrecke 6153 (Endpunkt des Variantenabschnittes
IC 1/2) bis zum Anfangspunkt des Variantenabschnittes IC 2/3
Östlich der Bahnstrecke 6153 Berlin Ostbahnhof - Guben quert der Variantenabschnitt IC 2 im weiteren
nach Osten gerichteten Verlauf Wälder und Forsten über eine Länge von 1,1 km sowie anschließend
über ca. 0,5 km landwirtschaftliche Nutzflächen und erreicht dann die Landesstraße L 372 nordwestlich
Vogelsang. Der Variantenabschnitt hier nach Nordosten und überspannt im Parallelverlauf zu einem
Landwirtschaftsweg bis zum Erreichen des Anfangspunktes des Variantenabschnittes IC 2/3 über etwa
1,5 km Acker- und Grünlandnutzungen.
Variantenabschnitt 3/4/5: UW Eisenhüttenstadt bis zur Querung der L 372 bei Ziltendorf (An-
fangspunkt der Variantenabschnitte IC 3 und IC 4/5)
Der Variantenabschnitt verläuft, beginnend am UW Eisenhüttenstadt, zunächst in nördlicher Richtung,
bis sie nach 0,85 km auf zwei parallel verlaufende Freileitungen trifft. Im gesamten weiteren Verlauf bis
zum Erreichen des Winkelpunktes an der L 372 bei Ziltendorf verläuft der Variantenabschnitt IC 3/4/5
in Bündelung mit den 110-kV-Freileitungen durch Waldgebiete unter Nutzung einer entsprechend zu
erweiternden Schneise. Nach weiteren 1,7 km erreicht er den Oder-Spree-Kanal und anschließend die
Bahnstrecke 6153 Berlin Ostbahnhof - Guben. Der Endpunkt des Variantenabschnitts IC 3/4/5 wird
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 27
Variantenabschnittsbeschreibung
nach insgesamt 3,7 km südöstlich Ziltendorf im Querungsbereich mit der L 372 erreicht.
Variantenabschnitt IC 3: Querung der L 372 bei Ziltendorf (Endpunkt des Variantenabschnittes
IC 3/4/5) bis zum Anfangspunkt des Variantenabschnittes IC 2/3
Im Querungsbereich mit der Landesstraße L 372, etwa 170 m südöstlich Ziltendorf, schwenkt der Vari-
antenabschnitt IC 3 nach Osten, quert über 150 m ein Waldstück, tangiert vereinzelte Kleingartennut-
zungen und überspannt anschließend über etwa 2 km bis zum Erreichen des Anfangspunktes des Va-
riantenabschnittes IC 2/3 Acker- und Grünlandflächen.
Variantenabschnitt IC 2/3: Endpunkt der Variantenabschnitte IC 2 und IC 3 bis zum Übergabe-
punkt Bieganow
Der Variantenabschnitt IC 2/3 verläuft in östliche Richtung über Acker- und Grünlandflächen und quert
dabei die Fürstenberger Untere Aue mit ihrem Fließgewässersystem. Vor Erreichen des Endpunktes
an der polnischen Grenze werden das europäische Vogelschutzgebiet (SPA) „Mittlere Oderniederung“
über 1 km und das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ über 0,5 km gequert.
Variantenabschnitt IC 4/5: Querung der L 372 (Endpunkt des Variantenabschnittes IC 3/4/5) bis
zur Querung der L 371 bei Ziltendorf (Anfangspunkt der Variantenab-
schnitte IC 4 und IC 5)
Der Variantenabschnitt IC 4/5 verläuft in Parallelführung zu zwei vorhandenen 110-kV-Freileitungen
östlich Ziltendorf, tangiert dabei ein kleines Waldstück über 100 m sowie vereinzelte Kleingartennut-
zungen und Landwirtschaftsgebäude. Die sonstigen überspannten Flächen unterliegen überwiegend
Grünlandnutzungen. Nach ca. 1,2 km wird der Querungsbereich der L 371 und damit der Endpunkt des
Variantenabschnitts IC 4/5 erreicht.
Variantenabschnitt IC 4: Querung der L 371 (Endpunkt des Variantenabschnittes IC 4/5)
bis zum Übergabepunkt Urad
Im Querungsbereich der Landesstraße L 371 östlich Ziltendorf schwenkt der Variantenabschnitt nach
Nordosten und verläuft von nun an in Bündelung mit der L 371. Mit der Querung der Gemeindestraße,
die die ErnstThälmann-Siedlung mit der L 371 verbindet, tritt der Variantenabschnitt in das europäische
Vogelschutzgebiet (SPA) „Mittlere Oderniederung“, das sich bis zum Übergabepunkt an der deutsch-
polnischen Grenze erstreckt, ein. Unmittelbar vor Erreichen der Oder wird das Siedlungsgebiet der
Ortschaft Aurith über eine Länge von 0,3 km überspannt. Direkt daran anschließend quert der Varian-
tenabschnitt IC 4 das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ über 0,4 km.
Im gesamten Verlauf des Variantenabschnittes IC 4 dominieren Acker- und Grünlandnutzungen.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 28 50Hertz Transmission IBU
Variantenabschnittsbeschreibung
Variantenabschnitt IC 5: Querung der L 371 (Endpunkt des Variantenabschnittes IC 4/5)
bis zum Übergabepunkt Kunice
Nach Querung der Landesstraße L 371 wird im weiteren nordwestlichen Verlauf bis zum Erreichen des
Winkelpunktes östlich Wiesenau über 3,8 km die Bündelung mit vorhandenen 110-kV-Freileitungen
beibehalten. Mit dem anschließenden Verschwenken in nordöstliche Richtung wird die Bündelung ver-
lassen. Die Variante verläuft nun parallel zur Verbindungsstraße zwischen Wiesenau und Kunitzer
Loose. Nach 0,5 km tritt sie in das europäische Vogelschutzgebiet (SPA) „Mittlere Oderniederung“, das
sich bis zum Übergabepunkt an der polnischen Grenze erstreckt, ein. Nach weiteren 3,4 km erreicht
der Variantenabschnitt das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ und quert dieses bis zum Erreichen des End-
punktes über 0,5 km.
Im gesamten Verlauf des Variantenabschnittes IC 5 dominieren Acker- und Grünlandnutzungen.
3.1.2 Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt
Die Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt erfolgt (neben dem Umbau
des Anbindepunktes Fünfeichen) durch die Errichtung eines 380-kV-Doppelleitungsab-
schnittes zwischen dem Anbindepunkt Schernsdorf der vorhandenen 380-kV-Freileitung
Preilack - Neuenhagen und dem Umspannwerk Eisenhüttenstadt mit einer Länge von
9,5 km. Es entstehen so die eigenständigen neuen 380-kV-Leitungen Eisenhüttenstadt -
Neuenhagen und Preilack - Eisenhüttenstadt.
Der Umbau der 380-kV-Freileitung Preilack - Neuenhagen am Anbindepunkt Fünfeichen
führt zu einer Direktverbindung UW Eisenhüttenstadt - Preilack. Der etwa 5 km lange Ab-
schnitt der vorhandenen 380-kV-Freileitung Preilack - Neuenhagen zwischen den Anbinde-
punkten Schernsdorf und Fünfeichen kann nach Abschluss der Neubau- und Umbaumaß-
nahmen zurückgebaut werden. Der geplante Neubau der 380-kV-Freileitung zwischen dem
Anbindepunkt Schernsdorf und dem UW Eisenhüttenstadt hat eine Gesamtlänge von ca.
9,5 km und gliedert sich in zwei Abschnitte:
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 29
Tabelle 14: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Verstärkung des Netzanschlusses des UW
Eisenhüttenstadt
Variantenabschnittsbeschreibung
Neubauabschnitt in Bündelung mit der vorhandenen 380-kV-Freileitung zwischen dem
UW Eisenhüttenstadt und Preilack
Beginnend am UW Eisenhüttenstadt verläuft die geplante Doppelfreileitung in südlicher Parallelführung
mit dem geringstmöglichen Achsabstand von ca. 60 m zur vorhandenen 380-kV-Freileitung. Damit
werden zusätzliche Näherungen zu den Ortslagen Rießen und Pohlitz vermieden. In ihrem westlich ge-
richteten Verlauf wird nach etwa 0,4 km die Bundesstraße B 112 und anschließend die Landesstraße
L 37 gekreuzt. Es schließt sich der Bereich der Pohlitzer Mühle und des Pohlitzer Mühlenfließes an. Bis
zum „Punkt Rießen“ quert die Doppelleitung Waldflächen über eine Länge von ca. 3 km.
Neubauabschnitt in freier Trassierung zwischen dem „Punkt Rießen“ und dem
„Anbindepunkt Schernsdorf“
Am „Punkt Rießen“ schwenkt die geplante 380-kV-Doppelleitung nach Nordwesten und verlässt damit
die Bündelung mit der vorhandenen Freileitung. Bis km 7,0 werden die Landesstraße L 37 (bei km 6,5)
sowie über jeweils kurze Streckenabschnitte im Wechsel Landwirtschaftsstandorte und Waldgebiete
gequert. Bei km 7,0 schwenkt die Doppelleitung nach Norden und verläuft weitere 0,8 km über Acker-
land. Von der etwa 800 m östlich gelegenen Ortschaft Rießen aus, ist die Leitung aufgrund der ver-
schattenden Wirkung von Offenlandgehölzen bzw. kleinerer Waldbestände nicht oder nur in geringem
Umfang sichtbar. Bei km 7,8 erfährt die geplante Freileitung nochmals eine Richtungsänderung nach
Nordwesten und passiert auf ihrem Weg zum „Anbindepunkt Schernsdorf“ das ausgedehnte Waldge-
biet der Rießener Berge.
Nordöstlich Schernsdorf bindet die 380-kV-Doppelleitung zur Verstärkung des Netzanschlusses des
UW Eisenhüttenstadt in das vorhandene Leitungsnetz ein.
Der Verlauf der 380-kV-Doppelleitung zur Verstärkung des Netzanschlusses des UW Ei-
senhüttenstadt ist im Übersichtsplan in der Anlage 1 dargestellt.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 30 50Hertz Transmission IBU
3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens
Für beide Teilabschnitte des Projektes ist die Errichtung von 380-kV-Freileitungen in
zweisystemiger Ausführung vorgesehen. Die Masten entsprechen in Aufbau und Erschei-
nungsbild den Masten der vorhandenen Netzanbindung des UW Eisenhüttenstadt (sog.
„Donau-Mastbild).
Abb. 1: Donau-Mastbild mit typischen Abmessungen
Die Spannfeldlängen (Abstände von Mast zu Mast) betragen im Normalfall etwa 350 -
500 m. Noch kürzere Abstände sind ohne weiteres möglich, größere Abstände erfordern
hingegen entsprechende Masterhöhungen und ggf. Verstärkungen.
Bei der Errichtung parallellaufender 380-kV-Leitungen, wie für den Teilabschnitt „Verstär-
kung des Netzanschlusses“ zwischen Rießen und dem UW vorgeschlagen, ist ein gegensei-
tiger Achsabstand von 60 m („Mastmitte zu Mastmitte“) einzuhalten.
Bei einem Parallellauf mit 110-kV-Leitungen sind die erforderlichen Achsabstände geringer.
Im Falle von Walddurchquerungen kommt zu dem aufgezeigten Schutzstreifen von 72 m
noch ein Sicherheitsaufschlag wegen in die Trasse stürzender Bäume hinzu. Die erforder-
lichen Schneisenbreiten sind abhängig von Endwuchshöhe und Stabilität der betroffenen
Waldbestände, Höhe und Spannfeldlängen sowie weiterer technischer Faktoren der Lei-
tung. Sie messen ca. 100 - 120 m, im Falle parallellaufender 380-kV-Leitungen ca. 180 m.
Die Schneisen müssen nicht vollständig freigehalten werden, jedoch darf der Bewuchs nie-
mals den Isolationsabstand von 4 m zum Leiterseil unterschreiten.
Schutzstreifen, ca. 72 m Trassenbreite
Durchhang Lei-
terseil
Masthöhe
mind. 50 m
Querträger/Traverse
Max. Ausschwin-
gung Leiterseil
Sicherheitsabstand
Isolatorenkette
Minimaler Bodenabstand
5 m
13 m
8,50 m
8 m 12 m 16 m 8 m 12 m 16 m
Mastfundament
Standfläche ca.
50 – 170 qm
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 31
3.3 Baubedingte Zuwegungen und Montageflächen
Für die erforderlichen Transporte von Material, Maste und Seilen werden, wenn möglich,
vorhandene Straßen und Wege genutzt. Sofern erforderlich, werden im unbefestigten Ge-
lände wieder aufnehmbare Holzbohlen zur Herstellung einer zeitweiligen Zuwegung ver-
wendet.
Während der Bauphase wird ein fortlaufender Wechsel zu den Maststandorten vorge-
nommen, so dass keine ständige Baustelleneinrichtung erforderlich ist. Material wird entspre-
chend Bedarf geliefert und so nur kurzfristig am Montageort gelagert.
3.4 Wirkfaktoren
Im Folgenden werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Wirkfaktoren dargestellt (vgl.
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2004). Daraus werden später der detaillierte Untersu-
chungsbereich und der Untersuchungsumfang abgeleitet.
Im Standarddatenbogen (LUA 03.2008) des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“ sind keine
anthropogenen Handlungen oder andere Einflussfaktoren angegeben, die unmittelbaren
Druck auf das FFH-Gebiet ausüben.
Laut SDB (MOŚ 2011) wird das Schutzgebiet „Dolina Pliszki“ auf der gesamten Gebietsflä-
che durch Vandalismus und durch sonstige und gemischte Formen der Verschmutzung be-
lastet. Von außerhalb wirken die forstwirtschaftliche Nutzung sowie sonstige und gemischte
Formen der Verschmutzung auf das Gebiet.
Zusätzlich können die vorhandenen Lebensraumtypen auch auf andere äußere Einflüsse
negativ reagieren. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über diese Wirkfaktoren und
deren Beziehung zu den Lebensraumtypen.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 32 50Hertz Transmission IBU
Tabelle 15: Allgemeine Hauptgefährdungsfaktoren der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebens-
raumtypen nach SSYMANK et al. (1998) (BEUTLER et al. 2002)
FFH-
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3150 x x x x x x - - x - - -
3160 x - - - x - - - - - x -
3260 x x - - x x - - x - - -
3270 x x - - x - - - x - - x
*6120 - - x - x - x x x - x x
6410 x - - x x - - - - - - -
6430 x x - x x - x x - - - -
6440 x - - x x - x - - - - -
6510 x - - x x - x - - - - -
7140 x - - x x - x - x - x -
7220 x x x x x - - - - - - -
9110 - - - - x - x - - x - -
9160 x - - - - - x - - x - -
9190 x - - - x - x - - x - -
*91E0 x x - - - - x - x x x -
91F0 x x - - - - x - x x x -
Nach Abgleich mit der Technischen Vorhabensbeschreibung (Kap. 3) bestehen keine direk-
ten Wirkungen durch stoffliche Einträge und strukturelle Änderungen des Gebietes. Dem-
entsprechend leiten sich die Wirkfaktoren von den im Schutzgebiet vorkommenden hoch-
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 33
mobilen Arten lt. Standarddatenbogen bzw. vorkommenden Arten der Lebensraumtypen ab
(vgl. Kap. 2.2.1).
Nach bisherigen Erkenntnissen (vgl. SCHUMACHER 2002, NABU 2003) kann es vor allem zu
Wirkungen durch 380-kV-Freileitungen an sich kommen (anlagebedingte Kollision/Draht-
anflug). Diese scheinen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft auch die Hauptwirkfak-
toren für die Avifauna zu sein.
In der Tabelle 16 werden die Wirkfaktoren, die von Bau, Anlage und/oder Betrieb der 380-
kV-Freileitung ausgehen können, benannt.
Tabelle 16: Mögliche Wirkfaktoren auf die Schutzgüter/Erhaltungsziele der untersuchten
Schutzgebiete (vgl. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2004)
EU-
Code
Wirkfaktoren
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Pro
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n
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL im Schutzgebiet
3150
Natürliche eutrophe Seen
mit einer Vegetation des
Magnopotamions oder
Hydrocharitions
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Höcker-
schwan³ (Cygnus olor) ver-
schiedene Schwimm- und
Tauchenten; Schellente³
(Bucephala clangula);
Bläßhuhn³ (Fulica atra);
Gänsesäger³ (Mergus
merganser); Haubentau-
cher³ (Podiceps cristatus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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EU-
Code
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Pro
jekte
n
3160
Dystrophe Seen und Tei-
che (x)
1 x - - - - - x (x)
1
Charakterarten2: verschie-
dene Entenarten, z.B. Löf-
felente (Anas clypeata),
Knäkente (Anas querque-
dula), Moorente (Aythya
nyroca)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
3260
Flüsse der planaren bis
montanen Stufe mit Vege-
tation des Ranunculion
fluitantis und des
Callitricho-Batrachion
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Eisvogel
(Acedo atthis); Wasser-
amsel (Cinclus cinclus);
Gebirgsstelze³ (Motacilla
cierea)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
3270
Flüsse mit Schlammbänken
mit Vegetation des Cheno-
podion rubri pp und des
Bidention pp
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Flussufer-
läufer³ (Actitis hypoleucos) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
*6120
Trockene, kalkreiche Sand-
rasen (x)
1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: -- - - - - - - - - (x)
1
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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6410
Pfeifengraswiesen auf kalk-
reichem Boden, torfigen
und tonig-schluffigen Bö-
den (Molinion caeruleae)
(x)1 x - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Wiesen-
pieper³ (Anthus pratensis),
Wachtelkönig (Crex crex),
Bekassine (Gallinago
gallinago), Grauammer³
(Miliaria calandra), Schaf-
stelze³ (Motacilla flava),
Braunkehlchen³ (Saxicola
rubetra), Kiebitz³ (Vanellus
vanellus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
6430
Feuchte Hochstaudenfluren
der planaren und montanen
bis alpinen Stufe
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Feld-
schwirl³ (Locustella
naevia), Braunkehlchen³
(Saxicola rubetra), Rohr-
ammer³ (Emberiza
schoeniclus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
6440
Brenndolden-Auenwiesen
(Cnidion dubii) (x)
1 - - - - - - x
(x)
1
Charakterart2: Wachtelkö-
nig (Crex crex) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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6510
Magere Flachland-Mäh-
wiesen (Alopecurus
pratensis, Sanguisorba
officinalis)
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Feldler-
che³ (Alauda arvensis),
Wiesenpieper³ (Anthus
pratensis), Wachtel (Cotur-
nix coturnix), Wachtelkönig
(Crex crex), Grauammer³
(Miliaria calandra)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
7140
Übergangs- und Schwing-
rasenmoore (x)
1 x - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Seggen-
rohrsänger (Acrocephalus
paludicola), Schilfrohrsän-
ger (Acrocephalus schoe-
nobaenus), Bekassine
(Gallinago gallinago), Kra-
nich³ (Grus grus), Tüpfel-
sumpfhuhn (Porzana
porzana)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
*7220
Kalktuffquellen
(Cratoneurion) (x)
1 x - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: - - - - - - - - -
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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9110
Hainsimsen-Buchenwald
(Luzulo-Fagetum) (x)
1 x - - - - - - (x)
1
Charakterarten2: Rauhfuß-
kauz (Aegolis funereus),
Hohltaube³ (Columba
oenas), Schwarzspecht³
(Dryocopus martius),
Trauerschnäpper³ (Ficedu-
la hypoleuca), Zwerg-
schnäpper (Ficedula
parva), Waldlaubsänger
(Phylloscopus sibilatrix),
Grauspecht (Picus canus),
Kleiber³ (Sitta europaea)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
9160
Subatlantische oder mittel-
europäische Stieleichen-
wald oder Hainbuchen-
wald (Carpinion betuli)
[Stellario-Carpinetum]
(x)1 (x)
1 - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Garten-
baumläufer³ (Certhia
brachydactyla); Schwarz-
storch³ (Ciconia nigra);
Kernbeißer³ (Coccothrau-
stes coccothraustes);
- - x x (x)1 x - - (x)
1
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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9160
Mittelspecht³ (Dendroco-
pus medius) [Brutvogel in
alten Eichenbeständen];
Trauerschnäpper³ (Fice-
dula hypoleuca); Zwerg-
schnäpper (Ficedula par-
va); Sumpfmeise³ (Parus
palustris); Waldlaubsänger
(Phylloscopus sibilatrix);
Grauspecht (Picus canus);
Kleiber³ (Sitta europaea)
- - x x (x)1 x - - (x)
1
9190
Alte, bodensaure Eichen-
wälder auf Sandebenen mit
Quercus robur
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Garten-
baumläufer³ (Certhia bra-
chydactyla); Mittelspecht³
(Dendrocopus medius)
[Brutvogel in alten Eichen-
bestän-den]; Waldlaubsän-
ger (Phylloscopus sibila-
trix); Misteldrossel³ (Turdus
viscivorus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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*91E0
Auen-Wälder mit Alnus glu-
tinosa und Fraxinus exel-
sior (Alno-Padion, Alnion
incanae, Salicion albae)
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Eisvogel
(Alcedo atthis), Karmingim-
pel (Carpodacus erythri-
nus), Kleinspecht³ (Dendro-
copus minor), Gelbspötter³
(Hippolais icterina), Schlag-
schwirl (Locustella fluviati-
lis), Sprosser³ (Luscinia
luscinia), Nachtigall³ (Lusci-
nia megarhynchos), Blau-
kehlchen (Luscinia sve-
cica), Pirol³ (Oriolus
oriolus), Weidenmeise³
(Parus montanus), Grau-
specht (Picus canus), Beu-
telmeise³ (Remiz
pendulinus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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91F0
Hartholzauwälder mit Quer-
cus robur, Ulmus laevis, U.
minor, Fraxinus excelsior
oder F. angustifolia
(Ulmenion minoris)
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2:
Schwanzmeise³ (Aegithalos
caudatos), Gartenbaumläu-
fer³ (Certhia brachydacty-
la), Mittelspecht³ (Dendro-
copus medius), Klein-
specht³ (Dendrocopus
minor), Nachtigall³ (Lus-
cinia megarhynchos), Grau-
schnäpper³ (Muscicapa
striata), Sumpfmeise³
(Parus palustris), Feldsper-
ling³ (Passer montanus),
Grauspecht (Picus canus),
Grünspecht³ (Picus viridis),
Kleiber³ (Sitta europaea),
Turteltaube³ (Streptopelia
turtur), Waldkauz³ (Strix
aluco), Waldwasserläufer³
(Tringa ochropus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
In den Schutzgebieten vorhandene Arten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie
A229 Eisvogel
(Alcedo atthis) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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A081 Rohrweihe
(Circus aeruginosus) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A122 Wachtelkönig
(Crex crex) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A238 Mittelspecht
(Dendrocopos medius) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A379 Ortolan
(Emberiza hortulana) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A320 Zwergschnäpper
(Ficedula parva) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A127 Kranich
(Grus grus) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A075 Seeadler
(Haliaeetus albicilla) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A022 Zwergdommel
(Ixobrychus minutus) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A338 Neuntöter
(Lanius collurio) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A073 Schwarzmilan
(Milvus migrans) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A074 Rotmilan
(Milvus milvus) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A072 Wespenbussard
(Pernis apivorus) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
A307 Sperbergrasmücke (Sylvia
nisoria) (x)
1 - x x (x)
1 x - (x)
1 -
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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In den Schutzgebieten vorhandene Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
1308 Mopsfledermaus (Barba-
stella barbastellus) - - (x)
1 - (x)
1 - - - -
1324 Großes Mausohr
(Myotis myotis) - - (x)
1 - (x)
1 - - - -
1337 Biber
(Castor fiber) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 (x)
1 - (x)
1 -
1352 Wolf (Canis lupus) (x)1 - (x)
1 - (x)
1 (x)
1 - - -
1355 Fischotter
(Lutra lutra) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 (x)
1 - (x)
1 -
1188 Rotbauchunke
(Bombina bombina) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
1166 Kammmolch
(Triturus cristatus) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
1096 Bachneunauge
(Lampetra planeri) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1130 Rapfen
(Aspius aspius) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1149 Steinbeißer
(Cobitis taenia) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1163 Groppe (Cottus gobio) (x)1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1124 Weißflossengründling
(Gobio albipinnatus) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1099 Flussneunauge
(Lampetra fluviatilis) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
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1145 Schlammpeitzger
(Misgurnus fossilis) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1134 Bitterling
(Rhodeus amarus) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1014 Schmale Windelschnecke
(Vertigo angustior) (x)
1 - - - (x)
1 - - - -
1016 Bauchige Windelschnecke
(Vertigo moulinsiana) (x)
1 - - - (x)
1 - - - -
1037 Grüne Keiljungfer
(Ophiogomphus cecilia) (x)
1 - - - (x)
1 - - - -
1060 großer Feuerfalter
(Lycaena dispar) (x)
1 - - - (x)
1 - - - -
1083 Hirschkäfer
(Lucanus cervus) (x)
1 - - - (x)
1 - - - -
1088 großer Eichenbock
(Cerambyx cerdo) (x)
1 - - - (x)
1 - - - -
Im Schutzgebiet vorhandene andere bedeutende Arten der Fauna und Flora
-+
Europäischer Laubfrosch
(Hyla arborea) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Kanten-Lauch
(Allium angulosum) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
kleinblütiges Schaumkraut
(Cardamine parviflora) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
gewöhnliche Brenndolde
(Cnidium dubium) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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-+
Sichelmoos
(Drepanocladus
vernicosus)
(x)1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Wiesen-Alant
(Inula britannica) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Sibirische Schwertlilie
(Iris sibirica) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Europäische Reisquecke
(Leersia oryzoides) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Schlammkraut
(Limosella aquatica) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Sumpf-Glanzkraut
(Liparis loeselii) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Polei-Minze
(mentha pulegium) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Kümmelblättrige Silge
(Selinum carvifolia) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
langblättriger Ehrenpreis
(Veronica longifolia) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Graben-Veilchen
(Viola stagnina) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+ EU-Code nicht berücksichtigt
1 - Risiko grundsätzlich nicht auszuschließen
* - prioritärer Lebensraumtyp
2 – nach Ssymank et al. 1998
3 – bei Kartierung beobachtet (LPV Mittlere Oder 2011)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 45
Wirkfaktor: Strahlung
Während des Leitungsbetriebes werden elektrische und magnetische Strahlungen emittiert.
Nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft sind negative Auswirkungen durch Elektro-
smog im Freiland nicht von wesentlicher Bedeutung (HAMANN et al. 1998, SILNY 1997).
Deshalb werden keine weiteren Betrachtungen zu Wirkungen durch elektrische und magne-
tische Immissionen auf die Tierwelt durchgeführt.
Wirkfaktor: Hydrologische Veränderungen
Evtl. notwendige temporäre Wasserhaltungen während der Bautätigkeiten können über ei-
nen Zeitraum von ein bis zwei Wochen während der Mastfundamentgründung erforderlich
werden. Die lediglich sehr lokal zu erwartende Wirkung durch Grundwasserabsenkung (ca.
5 m Umkreis) stellt generell keinen Eingriff in das Grund- und Oberflächenwasser dar und
erreicht die Bereiche der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet nicht.
Im Kapitel 5 erfolgt die in bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen differen-
zierte Beurteilung der o.g. Wirkfaktoren.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 46 50Hertz Transmission IBU
4 Detailliert untersuchter Bereich
Der gesamte näher betrachtete Raum (= Untersuchungsraum) liegt im Untersuchungskorri-
dor und beinhaltet den Referenz- und Wirkraum (siehe Anlage 4). Diese erklären sich wie
folgt:
- Referenzraum: Gesamtfläche der FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und
„Dolina Pliszki“ (PLH 080011) einschließlich möglicher funktionaler Beziehungen mit
der näheren Umgebung.
- Wirkraum: Raum, auf den sich die projektspezifischen Wirkfaktoren (vgl. Kap. 3.4)
konkret auswirken können.
Aus diesen Räumen und den projektspezifischen Wirkfaktoren werden der Untersuchungs-
rahmen und der detailliert untersuchte Bereich abgegrenzt und beschrieben.
4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens
Die projektspezifisch zu erwartenden Wirkungen betreffen vor allem die im Freileitungs-
schutzbereich (rechts und links der Freileitung) befindlichen Lebensraumtypen und deren
Arten sowie weitere hochmobile Arten der Natura 2000-Gebiete, die für ihre Existenz auf
verschiedenste (Teil-)Biotope angewiesen sind. Wechselwirkungen mit den umgebenden
Flächen sind daher wahrscheinlich.
Der Untersuchungsraum erfasst den Bereich, in dem Störwirkungen durch die temporären
Baustellen (Beeinträchtigungen durch Schädigung der Vegetation, Verlärmung und die An-
wesenheit von Menschen) und anlage-/betriebsbedingte Beeinträchtigungen möglich sind.
Vegetationskundliche Betrachtungen gehen dabei nicht über die Einschätzung der vorhan-
denen Lebensraumtypen hinaus. Nach Abgleich mit den Wirkfaktoren (Kap. 3.4) wurde
deutlich, dass für die Lebensraumtypen im FFH-Gebiet von keinen direkten Gefahren aus-
zugehen ist. Indirekt können die Lebensraumtypen allerdings über ihre hochmobilen Arten
beeinträchtigt werden. In Abstimmung mit dem Landesumweltamt Brandenburg (Beratung
vom 14.12.2011) wird im Raumordnungsverfahren für die FFH-Gebiete „Mittlere Oder“
(DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) eine Untersuchung zur Natura 2000-
Verträglichkeit auf der Basis von Bestandsdaten (Standarddatenbogen Stand: 2008) sowie
aktuellen Kartierungsdaten (LPV MITTLERE ODER 2011) durchgeführt. Die Studie der be-
trachteten FFH-Gebiete konzentriert sich vor allem auf die Abschnitte, welche die FFH-
Gebiete direkt betreffen. Im Weiteren wird auch die Trassenführung außerhalb der FFH-
Gebiete berücksichtigt, da hiervon ebenfalls - wenn auch mit geringerer Intensität - Wirkun-
gen für hochmobile Arten auftreten könnten.
Nach Abgleich mit projektspezifisch zu erwartenden Empfindlichkeiten wurde der insgesamt
1.000 m breite Korridor als maximaler Wirkraum (Lärm, optische Reize) betrachtet. Dieser
beinhaltet so den gesamten Raum, in dem überhaupt unmittelbar projektbezogene Wirkun-
gen auftreten können. Durch den fortlaufenden Planungsprozess ergaben sich in einigen
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 47
Bereichen Aufweitungen des Untersuchungskorridors. Darüber hinaus wurden ebenfalls die
für das Projekt bedeutenden Arten im äußeren Randbereich des Untersuchungsgebietes mit
betrachtet.
4.1.1 Voraussichtlich betroffene Lebensraumtypen und Arten
Das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ wird durch die Trassenkorridorachsen der Varianten 1 - 5
gequert, das polnische Schutzgebiet „Dolina Pliszki“ grenzt an die Übergabepunkte der Va-
rianten 4 und 5, eine direkte Betroffenheit der vorhandenen Lebensraumtypen kann somit
auf deutscher Seite nicht ausgeschlossen werden. Dennoch ist eine erhebliche Beeinträch-
tigung durch die Überspannung der im Querungsbereich vorkommenden Lebensraumtypen
sowie der projektspezifischen Wirkfaktoren (Kap. 3.4) nicht zu erwarten. Es können jedoch
hochmobile Arten beider Schutzgebiete betroffen sein, deren (Teil-) Habitate im funktionel-
len Zusammenhang zum FFH-Gebiet stehen.
Avifauna:
Vögel können durch das geplante Vorhaben besonders betroffen werden, da von einer Frei-
leitung ein vielfältiges Gefährdungspotenzial für die Avifauna (Verluste durch Anflug und
Beeinträchtigung von Brut- und Nahrungshabitaten durch den Bau der Freileitung und Über-
spannung) ausgeht. Davon können sowohl die ortsansässigen Brutpopulationen als auch
durchziehende Tiere betroffen sein.
Die Auswahl von planungsrelevanten Vogelarten (Greifvögel, Großvögel, Wasservögel,
Limikolen und sonstige) basiert u. a. auf den Veröffentlichungen von BERNSHAUSEN et al.
(2000) und RICHARZ in RICHARZ et al. (2001), die den Stand des Wissens innerhalb des
Problemfelds „Vögel und Freileitungen“ zusammenfassen.
Als generell planungsrelevant für Freileitungen wurden:
- Großvögel (z. B. Weißstorch, Graureiher, Kranich und Wildgänse),
- Greifvögel,
- Wasservögel und Wiesenlimikolen,
- dämmerungs- und nachtaktive Arten (Eulen, Waldschnepfe),
- Tauben,
- seltene Bodenbrüter des Offenlandes (z. B. Wachtel, Rebhuhn, Grauammer) sowie
- wertvolle Brutgemeinschaften gehölzgebundener Singvögel des Offenlandes
erfasst.
Der Gefährdungsgrad bzw. der Schutzstatus der festgestellten Arten wird gemäß
- der Roten Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburgs (RYSLAVY et al.
2008) und
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 48 50Hertz Transmission IBU
- dem Schutzstatus gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (Anhang I)
angegeben.
Dabei wurden die folgenden Kategorien verwendet:
1 = vom Aussterben bedroht
2 = stark gefährdet
3 = gefährdet
R = extrem selten
G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
Brutvögel
- Leiterseile als Hindernis im Aktionsraum
Das Vorhandensein der Stomseile im Aktionsraum der Vögel ruft eine, je nach Art unter-
schiedlich hohe Kollisionsgefahr hervor. Problematisch ist vor allem die schlechte Sicht-
barkeit der Erdseile. Die übrigen Leiterseile sind dagegen deutlich besser erkennbar. Die
Erdseile erscheinen im Gesichtsfeld der Tiere i.d.R. als horizontale dünne Linie ohne
Verbindung zum Boden, so dass die Sichtbarkeit gering und eine Einschätzung der Ent-
fernung nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass es an den
Erdseilen gelegentlich zum Anprall einzelner Individuen kommen kann, der den Tod oder
schwere Verletzungen der Tiere nach sich zieht. Das diesbezügliche Gefährdungspoten-
zial wird für Großvögel (v. a. für die noch unerfahrenen und ungeübten Jungvögel), Was-
servögel und Tauben (aufgrund des schnellen Fluges) sowie nacht- und dämmerungsak-
tive Arten als besonders hoch eingestuft. Für die allgemein wendigeren Greifvögel mit ih-
rem ausgezeichneten Sehvermögen ist das Gefährdungspotenzial sicherlich deutlich ge-
ringer, aber auch hier sind gelegentliche Verluste insbesondere bei den Jungvögeln nicht
völlig auszuschließen. Für Kleinvögel besteht i.d.R. nur eine geringe Anfluggefährdung.
Von einer Entwertung des Luftraumes als Raum für Jagd- oder Balzflüge (z. B. bei Greif-
vögeln und Lerchen) durch die Leiterseile ist angesichts der im Untersuchungsgebiet
großräumig vorhandenen Ausweichräume nicht auszugehen.
- Überspannung von Brutplätzen/ Erhöhung des Prädatorendruckes
Bodenbrüter, die offene Landschaften zur frühzeitigen Erkennung von Feinden be-
vorzugen, können den Bereich unter der Leitung und Flächen im Bereich der Masten
(senkrechte Strukturen) meiden. Veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchungen erge-
ben hierzu ein widersprüchliches Bild. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen
werden, dass die Eignung der Gebiete durch die Nutzung der Freileitung als Ansitzwar-
ten für Greif- und Krähenvögel geschmälert wird. In Gebieten, in denen tatsächlich ein
häufigerer Leitungsanprall zu erwarten ist, suchen Raubsäuger erfahrungsgemäß nach
Anflugopfern, wodurch sich wiederum der Prädatorendruck für seltenere Bodenbrüter des
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 49
Offenlandes (z. B. Wachtel, Rebhuhn) und wertvollere Brutgemeinschaften zumeist bo-
denbrütender Singvögel erhöht.
- Veränderung von Biotopstrukturen
Die Errichtung der geplanten Freileitung ist mit dem Einschlag von Gehölzen im Offen-
land und in Waldbereichen verbunden. Dadurch können Brutplätze von Heckenbrütern
und Waldarten verloren gehen oder beeinträchtigt werden.
Der Verlust von Habitaten, der aus der Flächenversiegelung im Bereich der Fundament-
köpfe resultiert, ist sehr gering und demzufolge nicht erheblich.
Zugvögel
- Leiterseile als Hindernis im Aktionsraum
Für Zugvögel besteht eine Anfluggefährdung an die Erdseile, da sie sich im Vergleich zu
den im Gebiet vorkommenden Brutvögeln nur in geringem Maß an die Freileitung als
Luftraumhindernis gewöhnen. Ihr Anflugrisiko ist stark von der Flughöhe abhängig.
Durchzügler überfliegen das Untersuchungsgebiet bei normalen Sichtbedingungen in
ausreichender Höhe, so dass eine 380-kV-Leitung sicher überflogen wird. Bei schlechten
Sichtverhältnissen (z. B. Nebel oder nachts) verringern die Vögel jedoch ihre Flughöhe,
um sich an vorhandenen Leitlinien orientieren zu können. Viele an sich tagaktive Zugvö-
gel fliegen auch in der Dämmerung und in der Nacht, so dass ein entsprechend hohes
Anflugrisiko aufgrund der schlechten Sichtbarkeit der Leitung besteht. Hier sind wiede-
rum Großvögel aber auch ziehende Greifvögel, Wasservögel und im Schwarm ziehende
Kleinvögel (wie Tauben, Stare und Drosseln) besonders betroffen. In diesem Fall erhöht
sich das Anprallrisiko.
Beim Wechsel zwischen Nahrungs- und Ruhegebieten fliegen die Tiere ebenfalls in nied-
rigeren Höhen, so dass ein erhöhtes Anflugrisiko besteht, wenn die geplante Trasse Be-
reiche derartiger Wechselbeziehungen quert.
- Überspannung von Rast- und Nahrungsflächen
Neben der oben beschriebenen Anprallgefahr kann das Vorhandensein der Freileitung zu
einer Beeinträchtigung des Habitatwertes für rastende Zugvögel (z. B. Gänse) führen. So
ist zumindest von einem geänderten Aktivitätsverhalten auf den hier vorhandenen Nah-
rungsflächen auszugehen. Beobachtungen zeigen, dass es nicht zwangsläufig zu einer
Meidung leitungsnaher Nahrungsflächen kommen muss. Zwar fliegen die Tiere die Flä-
chen im Nahbereich oder unterhalb der Leiterseile weniger häufig direkt an, bei entspre-
chender Attraktivität der Äsungsflächen werden diese aber schreitend erreicht. Als nega-
tiver Effekt ist dabei der gegenüber der herkömmlichen Äsungsaktivität geringfügig höhe-
re Energieaufwand zu sehen. Maßgeblich für die Nutzung der Flächen nach Errichtung
der Freileitung scheint der ausreichende Raum für den Einflug der Trupps und Schwärme
zu sein (BALLASUS & SOSSINKA 1997). Ist dieser Anflugraum zu klein, können die Äsungs-
flächen künftig aufgegeben werden.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 50 50Hertz Transmission IBU
Beim Aufsuchen der Rast- und Nahrungsflächen werden die Leiterseile bei ausreichen-
den Sichtverhältnissen in der Regel rechtzeitig wahrgenommen. Herrscht beim An- und
Abfliegen zu bzw. von den Flächen schlechte Sicht (Nebel, Dämmerung) oder fliegen die
Vögel aufgrund einer Störung panikartig auf, steigt jedoch auch hier die Anfluggefahr.
Säugetiere
Säugetiere können vorhabensbedingt durch Störungen im Zuge des Baugeschehens (Ver-
lärmung und die Anwesenheit von Menschen) und durch Eingriffe in Gehölzstrukturen be-
einträchtigt werden.
Amphibien
Amphibien können insbesondere während der Bauphase vom geplanten Vorhaben betroffen
sein, wenn Baustellenzufahrten oder Arbeitsflächen im Bereich von Wanderrouten liegen.
Durch Bauzeiteinschränkungen oder Amphibienleiteinrichtungen können derartige Beein-
trächtigungen jedoch vermieden werden.
Wirbellose:
Eine Betroffenheit der Wirbellosen ist nicht zu erwarten, da deren Lebensräume durch das
geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Fische
Eine Betroffenheit der Fische ist nicht zu erwarten, da deren Lebensräume durch das ge-
plante Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Funktionale räumliche Beziehungen für den Referenzraum
Die mit dem Referenzraum in funktionalem Zusammenhang stehenden Gebiete und funkti-
onal relevante Flächen, die u.U. nicht zum eigentlichen Lebensraum einer Art zählen, aber
für diese von Bedeutung sind (z. B. Wanderkorridore), wurden mit betrachtet.
4.1.2 Vorhandene Datenbasis
Die in der Untersuchung zur Natura 2000-Verträglichkeit verwendeten Daten basieren auf
den Informationen der aktuellen Standarddatenbögen der beiden untersuchten FFH-Gebiete
(Stand: 03.2008 bzw. 09.2011). Weiterhin wurden Daten bei verschiedenen Vereinen und
Verbänden abgefragt. Das Ergebnis dieser Abfragen gibt die nachfolgende Tabelle wieder.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 51
Tabelle 17: Ergebnisse der Datenabfrage Vereinen bzw. Verbänden Brandenburgs
Ämter, Vereine bzw. Ver-
bände / Sachbearbeiter Datum der Abfrage Ergebnis der Abfrage
Landesamt für Umwelt, Ge-
sundheit und Verbraucher-
schutz Brandenburg.
Frau Hönnicke.
Anfrage per Mail am
13.10.2011
Antwort am 13.10.2011:
Downloadmöglichkeit von GIS-Daten (Bin-
nendifferenzierung) und der SDB
Alle vorhandenen Daten sind aktuell:
Landesamt für Umwelt, Ge-
sundheit und Verbraucher-
schutz Brandenburg
Herr Stein
Anfrage per Mail am
24.05.2012
Antwort am 26.06.2012
Bestandsdaten zur Avifauna
Landschaftspflegeverband
„Mittlere Oder“
Herr Schiwietz
Anfrage per Mail am
11.06.2012
Antwort am 15.06.2012
Bestandsdaten zur Avifauna
4.2 Erhaltungszustand der betroffenen Schutzobjekte
Nach der Erläuterung zum Standarddatenbogen sind folgende Kriterien zur Beurteilung der
Bedeutung des Gebietes für eine gegebene Art des Anhangs II der FFH-RL relevant:
- Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art in diesem Gebiet im Vergleich zu den
Populationen im ganzen Land,
- Erhaltungsgrad der für die betreffende Art wichtigen Habitatselemente und Wiederher-
stellungsmöglichkeit,
- Isolierung der in diesem Gebiet vorkommenden Populationen im Vergleich zum natürli-
chen Verbreitungsgebiet der Art,
- Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung der betreffenden Art.
Diese Kategorien sind auch auf weitere Arten des Standarddatenbogens anwendbar.
4.2.1 Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie im
Untersuchungskorridor
Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“
(PLH 080011)) kommen auf deutscher Seite laut Standarddatenbogen (LUA 03.2008) und
aktueller Kartierung (Datenabfrage LUA 2009) insgesamt zwölf Lebensraumtypen vor, wo-
bei elf davon Grundlage zur Meldung des Gebietes darstellen. Für das polnische Schutzge-
biet werden im SDB ebenfalls zwölf Lebensraumtypen aufgeführt (MOŚ 2011) die auch der
Grund der Schutzgebietsausweisung waren. In der folgenden Tabelle sind die durch das
Vorhaben möglicherweise direkt betroffenen Lebensraumtypen aufgeführt.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 52 50Hertz Transmission IBU
Tabelle 18: Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie
(LUA 03.2008 & MOŚ 2011)
Betroffener FFH-LRT Anteil im Referenzraum Erhaltungszustand1
Mittlere
Oder
Dolina
Pliszki
Mittlere
Oder
Dolina
Pliszki
3150 - Natürlich eutrophe Seen mit einer
Vegetation des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
3 % 1 % B B
3160 - Dystrophe Seen und Teiche - 1 % - C
3260 - Flüsse der planaren bis montanen
Stufe mit Vegetation des Ranunculion
fluitantis und des Callitricho-Batrachion
< 1 % 2 % k. A. B
3270 - Flüsse mit Schlammbänken mit Ve-
getation des Chenopodion rubri pp und des
Bidention pp
1 % - B -
*6120 - Trockene, kalkreiche Sandrasen < 1 % - k. A. -
6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem
Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden
(Molinion caeruleae)
- 2 % - B
6430 - Feuchte Hochstaudenfluren der pla-
naren und montanen bis alpinen Stufe 2 % < 1 % B C
6440 - Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion
dubii) 3 % - B -
6510 - Magere Flachland-Mähwiesen
(Alopecurus pratensis, Sanguisorba
officinalis)
5 % 5% C B
7140 - Übergangs- und Schwingrasenmoore - < 1 % - C
*7220 - Kalktuffquellen (Cratoneurion)
- < 1 % - B
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 53
Betroffener FFH-LRT Anteil im Referenzraum Erhaltungszustand1
Mittlere
Oder
Dolina
Pliszki
Mittlere
Oder
Dolina
Pliszki
7230 - Kalkreiche Niedermoore - 5 % - A
9110 - Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-
Fagetum) - 27 % - A
9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf
Sandebenen mit Quercus robur 1 % 1 % C C
*91E0 - Auen-Wälder mit Alnus glutinosa
und Fraxinus exelsior (Alno-Padion, Alnion
incanae, Salicio albae)
4 % 9 % A B
91F0 - Hartholzauenwälder mit Quercus
robur, Ulmus laevis, U. minor, Fraxinus ex-
celsior oder F. angustifolia (Ulmenion
minoris)
4 % - B -
1 A – hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
4.2.2 Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Referenzraum (= FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (3754-303) und „Dolina Pliszki“ (PLH
080011)) kommen laut Standarddatenbögen fünf Säugetierarten vor (LUA 2008; MOŚ), die
vom Vorhaben betroffen sein können.
Tabelle 19: Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie
(LUA 2008 / MOŚ 2011)
FFH-/ EU-
Code
Name Population1 Schutz
2/ RL
Bbg (LUA
2009)3
„Mittlere
Oder“
„Dolina
Pliszki“
1308 Mopsfledermaus
(Barbastella barbastellus)
- i P §§ / 1
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 54 50Hertz Transmission IBU
FFH-/ EU-
Code
Name Population1 Schutz
2/ RL
Bbg (LUA
2009)3
„Mittlere
Oder“
„Dolina
Pliszki“
1324 Großes Mausohr
(Myotis myotis)
- 400-550 §§ / 1
1337 Biber
(Castor fiber)
i P 5-7 fam §§ / 1
1352 Wolf
(Canis lupus)
- 7-8 i §§ / 0
1355 Fischotter
(Lutra lutra)
i P 5-7 fam §§ / 1
1 i - Individuen P - Art vorhanden, ohne Populationsdaten
2 §§ -
nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt
3 1 - vom Aussterben bedroht
Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbögen (LUA 2008 /
MOŚ 2011) vorkommenden Säugetierarten des Anhangs II der FFH-RL
Biber (Castor fiber)
Lebensraumansprüche
- leben in Familienverbänden, semiaquatisch in und an Bach- und Flussauen und gele-
gentlich auch an Abgrabungsgewässern (Baggerseen)
- ernähren sich vegetarisch
- sind typische Bewohner großer, naturnaher Auenlandschaften
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässer-
strukturen (v.a. Gewässerausbau, Querverbau, Sohlbefestigung)
- Veränderung des Wasserhaushaltes in den Auenbereichen von Fließgewässern (v.a.
Grundwasserabsenkung)
- intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern sowie Nutzungsintensivierung bis-
lang extensiv genutzter Uferrandbereiche
- Störungen, zum Beispiel durch intensive Freizeitaktivitäten (v.a. Baden, Wassersport)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 55
- Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Stra-
ßenbau, Verrohrungen)
- Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie durch Fallen für den Totfang (für Bisam
und Nutria) (LANUV NRW 2009)
Fischotter (Lutra lutra)
Lebensraumansprüche
- Einzelgänger
- benötigen täglich zwischen 500 und 1000 g Nahrung, bestehend aus Fischen, Fröschen,
Krebsen, Schermäusen, Wasservögeln und Insekten
- benötigen große, zusammenhängende Gewässersysteme (von großen Seen über Flüsse
bis hin zu kleinen (Fisch-)Teichen und Bächen)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässer-
strukturen (v.a. Gewässerausbau, Querverbau, Sohlbefestigung)
- Veränderung des Wasserhaushaltes in den Auenbereichen von Fließgewässern (v.a.
Grundwasserabsenkung)
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dün-
ger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen)
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes (v.a. Bestandsrückgänge von Muscheln,
Krebsen, Fischen)
- intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern sowie Nutzungsintensivierung bis-
lang extensiv genutzter Uferrandbereiche
- Störungen, zum Beispiel durch intensive Freizeitaktivitäten (v.a. Angeln, Baden, Wasser-
sport, stark frequentierte Rad- und Wanderwege, Hunde)
- Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Stra-
ßenbau, Verrohrungen)
- Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie durch Fallen für den Totfang (für Bisam
und Nutria) und Reusenfischerei (LANUV NRW 2009)
Wolf (Canis lupus)
Lebensraumansprüche
- ursprünglich auf der ganzen Nordhalbkugel verbreitet
- aufgrund seiner guten Anpassungsfähigkeit - Vorkommen in fast allen Lebensräumen
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 56 50Hertz Transmission IBU
- lebt im Familienverband in großen Territorien und benötigt ruhige Rückzugsräume für die
Aufzucht der Jungen
Gefährdungsursachen
- Tierverluste durch Kollision an Straßen (vor allem Jungtiere)
- Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Stra-
ßenbau)
- Verfolgung und illegale Tötung durch den Menschen (NABU 2011)
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
Lebensraumansprüche
- Waldfledermaus, bevorzugt waldreiche Landschaften und besiedelt großflächige Wald-
gebiete; Jagdgebiete im geschlossenen Wald oder entlang von Waldrändern, Baumrei-
hen, Feldhecken sowie Wasserläufen (LANUV 2007)
Gefährdungsursachen
- Zerstörung und Entwertung geeigneter Lebensräume (Jagdgebiete, Flugrouten, Som-
mer-, Zwischen- und Winterquartiere) mit den für die Art essentiellen Habitatstrukturen
- Entwertung der Sommerlebensräume durch Umbau von reich strukturierten alten Laub-
und Mischwäldern in strukturarme Altersklassenwälder mit geringem Bestandsalter oder
in Nadelforste, Entfernen von starkem Alt- und Totholz
- Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Fällen von alten, kranken oder toten
Bäumen mit abstehender Borke sowie von Höhlenbäumen (auch im Winter)
- Verlust von linearen Landschaftselementen im Offenland entlang traditioneller Flugrouten
- Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten durch Straßen- und Wegebau, Sied-
lungen oder ähnliche flächenhafte Baumaßnahmen (LANUV 2007)
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Lebensraumansprüche
- typische Gebäudefledermaus, strukturreicher Landschaften mit einem hohen Wald- und
Gewässeranteil
- Jagdgebiete - überwiegend geschlossenen Waldgebiete (bevorzugt werden Altersklas-
sen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und hindernisfreiem Luftraum in
2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder), seltener auch andere Waldtypen oder kurzrasige
Offenlandbereiche (z. B. Äcker, Wiesen, Obstgärten)).
- jagen am Boden oder in Bodennähe
- traditionelle Wochenstuben - warme, geräumige Dachböden von Kirchen, Klöstern,
Schlössern, und anderen großen Gebäuden (frei von Zugluft und störungsfrei)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 57
- Winterquartiere - unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen, Eiskellern, Festungsanla-
gen, Brunnenschächten etc. (LANUV 2007)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von
Einflugmöglichkeiten, Hangplätzen, Spalten, Hohlräumen; Schließung von Dachböden
und Kirchtürmen
- Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel) sowie Störungen in Wochenstuben
- Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald (v.a. Umbau von alten Laub-
und Mischwäldern in strukturarme Bestände (z. B. Nadelwälder), großflächige Kahlhiebe
(> 0,3 ha), Entfernen von starkem Alt- und Totholz)
- Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Entnahme von Höhlenbäumen
- Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen im Wald und im Offenland sowie von line-
aren Landschaftselementen (u.a. Biozide)
- Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlun-
gen, Windparks o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen)
- Tierverluste durch Kollision an Straßen und Windenergieanlagen
4.2.3 Voraussichtlich betroffene Amphibien des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (3754-303) „Dolina Pliszki“ (PLH 080011))
kommen laut Standarddatenbogen zwei Amphibienarten vor (LUA 2008; MOŚ 2011), die
vom Vorhaben betroffen sein könnte.
Tabelle 20: Voraussichtlich betroffene Amphibien des Anhangs II der FFH-Richtlinie
(LUA 2008 / MOŚ 2011)
FFH-/ EU-
Code
Name Population1 Schutz
2/ RL Bbg
(LUA 2009)3
„Mittlere
Oder“
„Dolina
Pliszki“
1188 Rotbauchunke
(Bombina bombina)
i P - §§ / 2
1166 Kammmolch
(Triturus cristatus)
i P - §§ / 3
1 i - Individuen P - Art vorhanden, ohne Populationsdaten
2 §§ -
nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt
3 2 - Stark gefährdet 3 - gefährdet
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 58 50Hertz Transmission IBU
Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbögen (LUA 2008 /
MOŚ 2011) vorkommenden Amphibienart des Anhangs II der FFH-RL
Rotbauchunke (Bombina bombina)
Lebensraumansprüche
- Laichzeit Beginn im April/Mai und erstreckt sich bis in den Sommer
- Laichgewässer und Sommerlebensräume - sonnenexponierte Flachgewässer, die zu-
mindest stellenweise einen dichten Wasserpflanzenbestand aufweisen (bevorzugt wer-
den mittelgroße bis große Stillgewässer, beispielsweise Teiche, Altwasser, ehemalige
Kies-, Sand-, Lehm- und Tongruben, aber auch temporäre Kleingewässer, über-
schwemmtes Grünland u.a).
- September/Oktober - Aufsuchen ihrer Winterquartiere in unterirdischen Hohlräumen,
Erdspalten, Nagetierbauen u.ä. auf (befinden sich meist in Gewässernähe, seltener in
bis zu einem halben Kilometer entfernt)
Gefährdungsursachen
- unmittelbare Zerstörung der Laichgewässer
- Flussregulierung, großflächige Grundwasserabsenkung, Auflassen und Intensivierung
der Teichbewirtschaftung
- intensive landwirtschaftliche Nutzung im Bereich der Fortpflanzungsgewässer und Land-
lebensräume mit Ausbringung von Mineraldünger und Bioziden
- Nährstoffeintrag in die Gewässer
- Lebensraumzerschneidung bzw. Verinselung der Vorkommen (LfUG 2007)
Kammmolch (Triturus cristatus)
Lebensraumansprüche
- typische Offenlandart (Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen an offenen
Augewässern (z. B. an Altarmen), sekundär in Kies-, Sand- und Tonabgrabungen sowie
in Steinbrüchen)
- meisten Laichgewässer weisen eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation auf;
sind nur gering beschattet und in der Regel fischfrei
- Landlebensräume - feuchteWälder, Gebüsche und Hecken (meist in Nähe der Laichge-
wässer gelegen).
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z. B. Verfüllen, wasserbauliche Maßnah-
men, Beseitigen der Flachwasserzonen, Entfernen der Unterwasservegetation, Rekulti-
vierung von Abgrabungen, Bebauung, intensive Freizeitnutzung, Fischbesatz)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 59
- Verlust oder Entwertung der Landlebensräume (z. B. Umbau von lebensraumtypischem
Laubwald in Nadelwald, Entfernen von Kleinstrukturen wie Totholz, Stubbenrodung)
- Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten (v.a. Beseitigung
von Überschwemmungsflächen in Auenbereichen, Grundwasserabsenkung)
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dün-
ger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen)
- Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im
Umfeld der Laichgewässer
- Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen-
und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen)
- Tierverluste durch Straßenverkehr (LANUV NRW 2009)
4.2.4 Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht
Anhang I oder II der FFH-RL)
Im Referenzraum (= FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) „Dolina Pliszki“ (PLH
080011)) kommen laut Standarddatenbogen 12 Arten vor (LUA 2008; MOŚ 2011), die vom
Vorhaben betroffen sein könnten. Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens
(Kap. 3.4) zeigt sich, dass es bei der im Standarddatenbogen aufgeführten anderen bedeu-
tenden Arten der Flora und Fauna zu Beeinträchtigungen kommen kann.
Folgende Tabelle führt die durch das Vorhaben betroffenen Arten und deren Populations-
größe im FFH-Gebiet auf.
Tabelle 21: Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht
Anhang I oder II FFH-RL) (LUA 2008 & MOŚ 2011)
FFH-/ EU-
Code
Name Population 1
Schutz2 /
RL Bbg
(LUA
2004)3
Mittlere
Oder
Dolina
Pliszki
Säugetier Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) - i P §§ / 2
Säugetier Braunes Langohr (Plecotus auritus) - i P §§ / 3
Säugetier Kleinabendsegler (Nyctalus leiseri) - V §§ / 2
Fisch Schneider (Alburnoides bipunctatus) - i P - / R
Amphibie Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea) i P - §§ / 2
Pflanze Kantiger Lauch (Allium angulosum) I P - § / 3
Pflanze Kleinblütiges Schaumkraut
(Cardamine parviflora)
i P - - / 2
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 60 50Hertz Transmission IBU
FFH-/ EU-
Code
Name Population 1
Schutz2 /
RL Bbg
(LUA
2004)3
Mittlere
Oder
Dolina
Pliszki
Pflanze Schlamm-Segge (Carex limosa) - i P - / 2
Pflanze Gewöhnliche Brenndolde (Cnidium
dubium)
i P - - / 3
Pflanze Fuchs´Knabenkraut (Dactylorhiza fuchsii) - i P § / 2
Pflanze Fleischfarbenes Knabenkraut
(Dactylorhiza incarnata)
- i P § / 2
Pflanze Rundblättriger Sonnentau
(Drosera rotundifolia)
- i P § / V
Pflanze Kammfarn (Dryopteris cristata) - i P § / 2
Pflanze Sumpf-Stendelwurzel (Epipactis palustris) - i P § / 2
Pflanze Gewöhnliches Schneeglöckchen
(Galanthus nivalis)
- i P § / -
Pflanze Gemeiner Efeu (Hedera helix) - i P - / -
Pflanze Wiesen-Alant (Inula britannica) i P - - / 3
Pflanze Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica) i P - § / 1
Pflanze Stumpfblütige Binse
(Juncus subnodulosus)
- i P - / 2
Pflanze Europäische Reisquecke
(Leersia oryzoides)
i P - - / 3
Pflanze Sumpfporst (Ledum palustre) - i P § / 2
Pflanze Schlammling (Limosella aquatica) i P - - / 3
Pflanze Großes Zweiblatt (Listera ovata) - i P § / 3
Pflanze Polei-Minze (Mentha pulegium) i P - / 2
Pflanze Bitterklee (Menyanthes trifoliata) - i P § / 3
Pflanze Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) - i P § / -
Pflanze Kümmelblättrige Silge (Selinum carvifolia) i P - - / 3
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 61
FFH-/ EU-
Code
Name Population 1
Schutz2 /
RL Bbg
(LUA
2004)3
Mittlere
Oder
Dolina
Pliszki
Pflanze Langblättriger Ehrenpreis
(Veronica longifolia)
i P - § / -
Pflanze Moorveilchen (Viola stagnina) i P - - / -
1 i - Individuum P - Art vorhanden, ohne Populationsdaten
2 § -
nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt
§§ - nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt
3 1 – vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 – gefährdet, R - extrem selten, V - Vorwarnliste
Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbogen (LUA 2008 /
MOŚ 2011) vorkommenden anderen bedeutenden Arten der Fauna
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Lebensraumansprüche
- typische Waldfledermaus, die in gewässerreichen Wäldern und Parklandschaften vor-
kommt
- Jagdgebiete dienen offene Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Ge-
wässern, bisweilen jagen sie auch in Wäldern oder über Waldlichtungen und Wiesen
- Sommerquartiere - fast ausschließlich in Baumhöhlen (alte Fäulnis- oder Spechthöhlen in
Eichen und Buchen bevorzugt, seltener auch Stammrisse, Spalten, Astlöcher oder Fle-
dermauskästen)
- Winterquartiere - großräumige Höhlen, Stollen, Felsenbrunnen und Eiskeller, mit einer
hohen Luftfeuchte und Temperaturen zwischen 3-6°C.
- gelten als ausgesprochen quartiertreu (LANUV NRW 2007)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald (v.a. Umbau von alten Laub-
und Mischwäldern in strukturarme Bestände (z. B. Nadelwälder), Entfernen von starkem
Alt- und Totholz)
- Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Entnahme von Höhlenbäumen sowie
alten, kranken oder toten Bäumen
- Verlust von Quartieren in Tunneln, Bachverrohrungen etc. (z. B. Sanierungsmaßnahmen)
- Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen an größeren Still- und Fließgewässern
sowie von linearen Landschaftselementen (z. B. Zuwachsen von Gewässern, Biozide)
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 62 50Hertz Transmission IBU
- Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten (v.a. Grundwasser-
absenkung)
- Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlun-
gen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen)
- Tierverluste durch Kollision an Straßen
- Beeinträchtigung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Behinderung
der Zugänglichkeit für Fledermäuse, Erosion, Mikroklimaänderung, Freizeitnutzung, Stö-
rungen, Vandalismus) (LANUV NRW 2009)
Braunes Langohr (Plecotus auritus)
Lebensraumansprüche
- Waldfledermaus bevorzugt das Braune Langohr unterholzreiche, mehrschichtige lichte
Laub- und Nadelwälder mit einem größeren Bestand an Baumhöhlen
- Jagdgebiete - Waldränder, gebüschreiche Wiesen, aber auch strukturreiche Gärten,
Streuobstwiesen und Parkanlagen im Siedlungsbereich. Jagd bevorzugt in niedriger
Höhe (0,5-7 m) im Unterwuchs
- Wochenstuben neben Baumhöhlen und Nistkästen oftmals auch Quartiere in und an Ge-
bäuden (Dachböden, Spalten) bezogen. Im Wald lebende Kolonien wechseln alle 1-4
Tage das Quartier.
- Winterquartiere in unterirdischen Quartieren wie Bunkern, Kellern oder Stollen
- Tiere gelten als sehr kälteresistent und verbringen einen Großteil des Winters vermutlich
in Baumhöhlen, Felsspalten oder in Gebäudequartieren. Bevorzugt werden eher trockene
Standorte mit einer Temperatur von 2-7 °C
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald (v.a. Umbau von alten Laub-
und Mischwäldern in strukturarme Bestände (z. B. Nadelwälder), Entfernen von starkem
Alt- und Totholz)
- Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Entnahme von Höhlenbäumen sowie
alten, kranken oder toten Bäumen (auch im Winter)
- Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von
Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Schließung von Dachböden und Kirchtürmen
- Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel) oder durch Fliegenklebefallen bzw.
elektrische Fliegenfallen in Viehställen sowie Störungen in den Wochenstuben
- Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen im Wald, im Offenland und im Siedlungs-
bereich sowie von linearen Landschaftselementen (u.a. Biozide)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 63
- Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlun-
gen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen)
- Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie Störungen durch Lärmemissionen
- Beeinträchtigung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Behinderung
der Zugänglichkeit für Fledermäuse, Erosion, Mikroklimaänderung, Freizeitnutzung, Stö-
rungen, Vandalismus) (LUNUV 2011).
Kleinabendsegler (Nyctalus leiseri)
Lebensraumansprüche
- Waldfledermaus – Vorkommen in waldreichen und strukturreichen Parklandschaften
- Jagdgebiete in Wäldern, an Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen sowie in
Offenlandlebensräumen wie Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im
Siedlungsbereich
- jagen im freien Luftraum in einer Höhe von meist über 10 m
- Aktionsräume sind 2-18 km² groß
- Wochenstuben- und Sommerquartiere - vor allem Baumhöhlen, Baumspalten sowie Nist-
kästen, seltener auch Jagdkanzeln oder Gebäudespalten
- überwintern von Oktober bis Anfang April meist einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu
30 Tieren in Baumhöhlen sowie in Spalten und Hohlräumen an und in Gebäuden, selte-
ner auch in Fledermauskästen
- Fernstreckenwanderer - legen bei saisonalen Wanderungen zwischen Reproduktions-
und Überwinterungsgebieten große Entfernungen von 400-1600 km zurück; Art ist ver-
gleichsweise ortstreu und sucht traditionell genutzte Sommerquartiere auf. (LANUV
2011)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald (v.a. Umbau von alten Laub-
und Mischwäldern in strukturarme Bestände (z. B. Nadelwälder), Entfernen von starkem
Alt- und Totholz)
- Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Entnahme von Höhlenbäumen sowie
alten, kranken oder toten Bäumen (v.a. auch im Winter)
- Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen im Wald, in strukturreichen Parklandschaf-
ten sowie im Siedlungsbereich (u.a. Biozide)
- Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlun-
gen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen)
- Tierverluste durch Kollision an Straßen und Windenergieanlagen (LANUV 2011)
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 64 50Hertz Transmission IBU
Laubfrosch (Hyla arborea)
Lebensraumansprüche
- wärmeliebender, vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiver Baumfrosch
- sucht während der Paarungs- und Laichzeit (April bis Juni) stehende Gewässer wie Wei-
her, Tümpel, wasserführende Gräben oder Überschwemmungsflächen mit unterschied-
lich dichterer Vegetation auf
- während des Jahres oft in der Nähe an Land, oft aber auch bis zu 500 m vom Laichge-
wässer entfernt auf Bäumen und Sträuchern vorzufinden (LANUV 2007, RIEGLER 2007)
Gefährdungsursachen
- Zerstörung vollsonniger Laichgewässerin der offenen Landschaft
- Verlust von Ruf- und Laichgewässern
- Beseitigung der für die Ausbreitung hauptsächlich genutzten Feldschutzhecken oder
Waldrändern
- Beseitigung von Hecken, Gebüschen, Baumartgruppen im Umfeld der Ruf- und Laichge-
wässer
- reagiert besonders empfindlich auf den Einsatz von Chemikalien (LANUV 2007)
Schneider (Alburnoides bipunctatus)
Lebensraumansprüche
- bevorzugt klare, schnell fließende Bäche und kleine Flüsse mit Kiesgrund; ist aber auch
in stehenden Gewässern zu finden
Gefährdungsursachen
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dün-
ger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen)
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässer-
strukturen (v.a. Gewässerausbau, Querverbau, Sohlbefestigung)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 65
4.2.5 Voraussichtlich betroffene Vögel des Anhangs I der VSchRL
Im Referenzraum (= FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (3754-303) und „Dolina Pliszki“
(PLH080011)) sind lediglich im Standarddatenbogen des deutschen Schutzgebietes Vogel-
arten verzeichnet (LUA 2008, MOŚ 2011). Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten
Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass es bei Vogelarten zu Beeinträchtigungen kommen
kann.
Tabelle 22: Voraussichtlich betroffene Vögel des Anhangs I der VSchRL (LUA 2008)
EU-Code Name Brutpaare/ Indi-
viduen1
Status2
Schutz3 /
RL BB (2008)4
A229 Eisvogel (Alcedo atthis) p P B §§ / 3
A081 Rohrweihe (Circus aeruginosus) p P B §§ / 2
A122 Wachtelkönig (Crex crex) p P B §§ / 1
A238 Mittelspecht (Dendrocopos medius) p P B §§ / -
A379 Ortolan (Emberiza hortulana) p P B §§ / V
A320 Zwergschnäpper (Ficedula parva) p P B §§ / 3
A127 Kranich (Grus grus) p P B §§ / -
A075 Seeadler (Haliaeetus albicilla) p P B §§ / -
A022 Zwergdommel (Ixobrychus minutus) p P B §§ / 2
A338 Neuntöter (Lanius collurio) p P B - / V
A073 Schwarzmilan (Milvus migrans) p P B §§ / -
A074 Rotmilan (Milvus milvus) p P B §§ / 3
A072 Wespenbussard (Pernis apivorus) p P B §§ / 2
A307 Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) p P B §§ / 3
1 p - Brutpaare P - Art vorhanden, ohne Populationsdaten
2 B - Brutvogel
3 §§ - nach § 10 (2) Nr. 11 BNatSchG streng geschützt
4 1 – vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 – gefährdet, V – Vorwarnliste
In Vorbereitung der Planungen wurden im Jahr 2011 im Auftrag der 50Hertz durch den
„Landschaftspflegeverband Mittlere Oder“ Kartierungen zu den Zug- und Rastvögeln sowie
den Brutvögeln durchgeführt. Der durch die Kartierung erbrachte Nachweis der in den
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 66 50Hertz Transmission IBU
Standdarddatenbögen aufgeführten Arten sowie der Charakterarten der Lebensraumtypen
wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
Tabelle 23: Laut Kartierung (2011) im Schutzgebiet vorkommende Avifauna
Artname
Geschützt nach Vogel-schutz-RL Anhang
Zug- und Rastvogel-kartierung LPV „Mittlere Oder“ Jan. - Apr. 2011
Brutvogelkartierung LPV „Mittlere Oder“ März - Juli 2011
Tag
es-
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Ra
st-
vo
gel
Bekassine II-1 52 - - -
Beutelmeise - 1 2 2 x
Blesshuhn II-1; III-2 35 - - -
Braunkehlchen - 1 3 2 x
Feldlerche II-2 797 64 6 x
Feldschwirl - - 5 2 x
Feldsperling - 759 47 9 x
Flussuferläufer - 3 4 3 x
Gänsesäger II-2 66 4 2 x
Gartenbaumläufer - - 11 4 -
Gebirgsstelze - 1 1 1 x
Gelbspötter - - 9 3 -
Grauammer - 186 10 6 x
Grauschnäpper - - 12 4 -
Haubentaucher - 32 11 1 x
Höckerschwan II-2 558 4 3 x
Hohltaube II-2 101 1 1 x
Kernbeißer - - 8 5 -
Kiebitz II-2 71 20 3 x
Kleiber - 2 22 5 x
Kleinspecht - - 8 4 -
Knäkente II-1 9 - - -
Kranich I 666 1 1 x
Löffelente II-1: III-2 11 - - -
Misteldrossel II-2 7 - - -
Mittelspecht I 2 5 2 x
Nachtigall - - 47 11 -
Neuntöter I - 12 6 x
Pirol - - 23 7 -
Rohrammer - 88 19 7 x
Rohrweihe I 6 4 2 x
Rotmilan I 9 - - -
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 67
Artname
Geschützt nach Vogel-schutz-RL Anhang
Zug- und Rastvogel-kartierung LPV „Mittlere Oder“ Jan. - Apr. 2011
Brutvogelkartierung LPV „Mittlere Oder“ März - Juli 2011
Tag
es-
maxim
um
Ind
ivid
uen
An
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An
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fläch
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Ra
st-
vo
gel
Schafstelze - 28 28 5 x
Schellente II-2 112 7 5 x
Schwanzmeise - 24 3 1 x
Schwarzmilan I 3 - - -
Schwarzspecht I 3 4 4 x
Schwarzstorch I 3 - - -
Seeadler I 12 21 - x
Sperbergrasmücke I - 4 3 -
Sprosser - - 1 1 -
Sumpfmeise - 1 7 5 x
Trauerschnäpper - - 8 3 -
Turteltaube II-2 - 2 1 -
Wachtel II-2 - 61 - x
Waldkauz - - 1 1 -
Waldlaubsänger - - 7 3 -
Waldwasserläufer - 1 1 1 x
Weidenmeise - - 6 4 -
Wiesenpieper - 24 6 2 x
1 nur außerhalb von Probeflächen (z.T. unsystematisch) erfasst
Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbogen (LUA 2008) vor-
kommenden Vögel des Anhang I der VSch-RL
Eisvogel (Alcedo atthis)
Lebensraumansprüche
- Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten oder Steilufern von mindestens 50 cm Höhe
- brüten bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in selbst gegra-
benen, 50-90 cm langen Brutröhren, aber auch in den Wurzeltellern umgestürzter Bäume
(oftmals am Wasser)
- benötigt zur Nahrungssuche kleinfischreiche Gewässer mit guten Sichtverhältnissen und
überhängenden Ästen als Ansitzwarten (MLUR 2006)
- Fluchtdistanz zwischen 0,5 km und 3 km (FLADE 1994)
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 68 50Hertz Transmission IBU
Gefährdungsursachen
- Zerstörung und Entwertung der Lebensräume (Brutplätze, Nahrungshabitate) mit den für
die Art essentiellen Habitatstrukturen
- Lebensraumverlust von ungestörten, senkrechten, frisch angerissenen und vegetations-
freien Steilwänden aus Sand oder Lehm
- Zerschneidung der Lebensräume und Wanderkorridore
- Verschlechterung der Gewässergüte, Nährstoffeinträge und Einträge von Schwebstoffen
- Störungen an den Brutplätzen (März bis September)
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
Lebensraumansprüche
- besiedelt halboffene bis offene Landschaften und ist viel enger an Röhrichtbestände ge-
bunden als die Wiesenweihe oder die Kornweihe
- Nahrungshabitate liegen in der offenen Agrarlandschaft mit einem hohen Anteil an stillge-
legten Äckern, unbefestigten Wegen und Saumstrukturen
- naturnahe Brutplätze in den Verlandungszonen von Feuchtgebieten, an Seen, Teichen,
in Flussauen und Rieselfeldern mit größeren Schilf- und Röhrichtgürteln
- Fluchtdistanz >100 - 300 m (FLADE 1994)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung von großflächigen Röhrichten und Verlandungszonen von
Feuchtgebieten, an Stillgewässern und in Flussauen
- Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a. Straßenbau,
Gewerbegebiete, Bodenabbau, Windenergieanlagen)
- Verlust oder Entwertung von geeigneten Nahrungsflächen (z. B. Feuchtgrünland, Saum-
strukturen, Brachen)
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes (z. B. Biozide)
- Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten (v.a. Grundwasserabsenkung)
- Brutverluste durch Ausmähen bei Getreidebruten (Ernte vor Anfang August)
- Störungen an den Brutplätzen (April bis August) (LANUV NRW 2009)
Wachtelkönig (Crex crex)
Lebensraumansprüche
- bevorzugt als Brutgebiet offene bis halboffene Niederungslandschaften, Niedermoore,
Fluss- und Talauen des Berglandes sowie hochwüchsige Feuchtwiesen mit Ried- oder
Röhrichtbeständen
- ist aber auch in großräumigen Ackerbaugebieten als Brutvogel anzutreffen
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 69
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung von Brutgebieten in Niederungslandschaften der Fluss- und
Talauen
- Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a. Straßenbau,
Windenergieanlagen)
- Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtwiesen (v.a. Grundwasserabsenkung,
Drainage)
- Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Grünlandflächen (v.a.
Umbruch in Ackerland, Dünger, Biozide)
- Gelege- und Jungvogelverluste durch landwirtschaftliche Arbeiten (z. B. Mahd bzw. Ernte
vor Anfang August, großflächige Flächenbearbeitung)
- Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August) (LANUV NRW 2009)
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
Lebensraumansprüche
- Charakterart eichenreicher Laubwälder (v.a. Eichen-Hainbuchenwälder, Buchen-Eichen-
wälder)
- werden auch andere Laubmischwälder (z. B. Erlen- und alte Buchenmischwäldern) be-
siedelt, soweit essentielle Habitatrequisiten, wie grobborkige Baumbestände und Totholz
vorhanden sind.
- Brut - selbstgebaute Nisthöhlen in Stämmen oder starken Ästen von Laubhölzern (v.a.
Eichen, Buchen) in einer Höhe von 1-10 (max. 20) m angelegt
- Fluchtdistanz beträgt 10 - 40 m (FLADE 1994)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung von alten Laubwaldbeständen (v.a. Alteichenwälder, Hartholz-
auenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (z. B. Umwandlung in strukturarme Na-
delwälder, großflächige Kahlhiebe, Entnahme von Überhältern)
- Zerschneidung und Verkleinerung der Lebensräume (v.a. Straßen- und Wegebau, Sied-
lungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen)
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes (v.a. Altbaumverluste, Biozide)
- Verlust von geeigneten Brutplätzen (Höhlenbäume, Totholz sowie alte Bäume)
- Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni) (LANUV NRW 2009)
Ortolan (Emberiza hortulana)
Lebensraumansprüche
- kommt an trockenwarmen Standorten vor, die offene Flächen mit Einzelgebüschen zur
Deckung aufweisen
- wichtige Habitatrequisiten - eingestreute Bäume und Sträucher als Singwarten
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 70 50Hertz Transmission IBU
- Nahrungshabitate - niedrige Kraut- und Saumstrukturen mit spärlich bewachsenen bzw.
vegetationsfreien Flächen aber auch Gehölzstrukturen aufgesucht
- Fluchtdistanz beträgt unter 100 m
Gefährdungsursachen
- Verlust von kleinräumig parzellierten Agrarlandschaften (v.a. Sommergetreide- und Hack-
fruchtäcker, Ackerbrachen) mit Feldgehölzen, Baumgruppen, Waldrändern und nähr-
stoffarmen Kraut- und Saumstrukturen
- Intensive Nutzung von Landwirtschaftsflächen (v.a. intensive Düngung, Biozide, häufige
Ackerbearbeitung, Umbruch kurz nach der Ernte, zu dichte Saatreihen, Verlust von Bra-
chen und Säumen)
- Asphaltierung von unbefestigten Wegen sowie intensive Unterhaltung von Feld- und
Wegrändern (v.a. ungünstige Mähtermine, Biozide)
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten (LANUV NRW 2009)
Zwergschnäpper (Ficedula parva)
Lebensraumansprüche
- bevorzugt naturnahe Buchen- und Buchenmischwälder (Dürrzweigraum, Freiraum zwi-
schen und Kraut- lückiger Strauch- und Kronenschicht, gern bewegtes Relief wie z. B.
Bachtäler, Abhänge; größere Parkanlagen)
- (Baumbrüter), Nischenbrüter, Halbhöhlenbrüter, selten Höhlenbrüter, Nester befinden
sich meist an Bäumen in tiefen Astgabeln oder Sträuchern; Reproduktionszeit: Anfang
Mai - Juli / August, 1 Jahresbrut
- Nahrung besteht aus Insekten und Beeren
Gefährdungsursachen
- intensive Forstwirtschaft (Verlust naturnaher alt- und totholzreicher Wälder) (LANUV
NRW 2009)
Kranich (Grus grus)
Lebensraumansprüche
- brütet an sehr nassen Standorten auf kleinen Inseln, Schwingrasen und Röhrichten
- Rastgebiete - Kranich bevorzugt weiträumig offene Moor- und Heidelandschaften sowie
großräumige Bördenlandschaften
- Nahrungsplätze nutzen die Tiere abgeerntete Hackfruchtäcker, Wintergetreidefelder so-
wie frisches bis feuchtes Dauergrünland, wo sie v.a. pflanzliche Nahrung zu sich neh-
men; als Schlafplätze können ungestörte Flachwasserbereiche von Stillgewässern oder
unzugängliche Feuchtgebiete in Sumpf- und Moorgebieten aufgesucht werden
- Fluchtdistanz für diese Art beträgt 200 - 500 m (FLADE 1994)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 71
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung der Lebensräume (potenzielle Brutplätze)
- Beeinträchtigung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen im Bereich von po-
tenziellen Rastplätzen (v.a. Stromfreileitungen, Windenergieanlagen, Straßenbau)
- Störungen an Brut-, Rast-, Nahrungs- und Schlafplätzen
Seeadler (Haliaeetus albicilla)
Lebensraumansprüche
- besiedelt vorwiegend alle Landschaftsformen in Wassernähe
- ist an große Gewässer, also Küsten, große Seen und Flüsse gebunden
- im Binnenland Mitteleuropas vor allem Bewohner der "Wald-Seen-Landschaften"
Gefährdungsursachen
- Abschuss, Vergiftungen, Horstplünderungen durch Eiersammler
- Störungen durch Fotografen, häufige Besuche des Horstgebiets oder der Nahrungsge-
wässer durch Interessierte
- forstliche Arbeiten während der Brutzeit in Horstnähe, Fluglärm, Tiefflugübungen
- Dünnschaligkeit der Eier durch Pestizide (DDT) und andere chlorierte Kohlenwasserstof-
fe aus der Land- und Forstwirtschaft
- Tod an Bahnstrecken oder durch Stromschlag an Überlandleitungen (BfN 2007)
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
Lebensraumansprüche
- bewohnt Verlandungszonen größerer und kleinerer Gewässer mit hohem Röhricht und
zumindest vereinzelten Weidenbüschen; manchmal auch sehr kleine Schilfstücke
- versumpfte Niederungen mehrjähriges Altschilf günstig; Röhrichtgürtel
- Freibrüter, Röhrichtbrüter; Nest in Wurzelstöcken von Schilf oder Knickschicht von Röh-
richt bis 50 cm hoch. Reproduktionszeit: ab Mai; 1 Jahresbrut
- ernährt sich von Kleinfische, Amphibien und Wasserinsekten.
Gefährdungsursachen
- intensive Landwirtschaft
- Zerstörung der Ufervegetation infolge von Verbauung, Angel- und Badebetrieb
- Verlandung von Flusswasserzonen (BfN 2007)
Neuntöter (Lanius collurio)
Lebensraumansprüche
- brütet in offenen bis halboffenen Landschaften, die reich strukturiert und thermisch be-
günstigt sind
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 72 50Hertz Transmission IBU
- bevorzugt fehlende oder niedrige Vegetation mit Sträuchern, die als Niststandort bzw.
Jagd- und Beobachtungswarten genutzt werden können (LANUV 2007)
- Fluchtdistanz von < 10 - 30 m (FLADE 1994)
Gefährdungsursachen
- Lebensraumverlust von halboffenen Kulturlandschaften (v.a. Heckenlandschaften) mit
abwechslungsreichen Gebüsch- und Heckenstrukturen sowie mageren, insektenreichen
Nahrungshabitaten (Ruderal- und Saumstrukturen, Waldränder, trockene Magerrasen,
mageres Grünland, Brachen, Heiden, gebüschreiche Feuchtgebiete u.a.)
- Aufforstung von mageren Grünlandflächen, Brachen, Magerstandorten etc. sowie Um-
wandlung dieser Flächen zu landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (LANUV 2007)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
Lebensraumansprüche
- brüten hauptsächlich in Feldgehölzen sowie in den Randlagen und lichten Altholzbestän-
den größerer Wälder, die in der Nähe fischreicher Gewässer liegen
- bevorzugt im Flachland Auenwälder, Eichenmisch- und Föhrenwälder sowie im Bergland
Mischwälder an Steilhängen
- Wasserflächen, offenes Kulturland und urbane Bereiche stellen die Nahrungshabitate dar
- Fluchtdistanz 100 - 300 m (FLADE 1994)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung von großen, ausgedehnten Waldgebieten in Gewässernähe als
Bruthabitat
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes (z. B. Biozide)
- Verlust von Horstbäumen
- Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli) (u.a. Freizeitnutzung)
- Tierverluste durch Leitungsanflüge, Stromschlag an Masten (LANUV NRW 2009)
Rotmilan (Milvus milvus)
Lebensraumansprüche
- bevorzugt offene und reich gegliederte Landschaften vom Tiefland bis ins mittlere Berg-
land
- Horste werden hauptsächlich in den Randlagen von Laubwäldern, aber auch in Feldge-
hölzen und Baumreihen angelegt
- jagt ausschließlich im offenen Land, auf beutereichen Grünland- und Ackerflächen, an
Gewässern, über Siedlungen, an Straßen und auf Mülldeponien sowie Kompostieranla-
gen
- Fluchtdistanz 100 - 300 m (FLADE 1994)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 73
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung von Waldgebieten mit Altholzbeständen als Bruthabitat
- Zerschneidung und Verkleinerung der Lebensräume (v.a. Straßenbau, Windparks o.ä.
flächenhafte Baumaßnahmen)
- Verlust oder Entwertung von geeigneten Nahrungsflächen (z. B. Grünland- und Ackerflä-
chen, Saumstrukturen, Brachen, Umbruch kurz nach der Ernte)
- Entnahme von Horstbäumen
- Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli)
- Tierverluste durch Leitungsanflüge, Stromschlag an Masten, Sekundärvergiftungen (z. B.
Giftköder) sowie durch Kollision an Windenergieanlagen (LANUV NRW 2009)
Wespenbussard (Pernis apivorus)
Lebensraumansprüche
- besiedelt reich strukturierte halboffene Landschaften mit alten Laubbäumen
- brütet bevorzugt in Waldrandbereichen
- Nahrungshabitate liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grün-
landbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete
auf Lichtungen
- Horst wird auf Laubbäumen in einer Höhe von 15 - 20 m errichtet, es werden auch gerne
alte Horste von anderen Greifvogelarten genutzt
- Fluchtdistanz 100 - 200 m (FLADE 1994)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung von Laub- und Laubmischwaldgebieten mit lichten Altholzbe-
ständen und strukturreichen Waldrändern und Saumstrukturen
- Verlust oder Entwertung von insektenreichen Nahrungsflächen mit Wespenbeständen
(z. B. Lichtungen, Waldränder, Weiden und Wiesen)
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes im Grünland (v.a. Dünger, Biozide) sowie in-
tensive Unterhaltung von Wald- und Wegrändern
- Entnahme von Horstbäumen
- Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August) (LANUV NRW 2009)
Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)
Lebensraumansprüche
- bevorzugt hecken- und gebüschreiche Lebensräume in warmer, trockener Lage
- dornigen Gestrüppe sind Hauptaufenthaltsort, Nahrungsrevier und Brutplatz
- als Singwarten und Ausgangspunkte für Balzflüge dienen Einzelbäume
- Fluchtdistanz 10 - 40 m (FLADE 1994)
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Gefährdungsursachen
- Lebensraumverluste durch Beseitigung von Hecken und Büschen
- Einsatz von Bioziden
- Intensivierung der Landwirtschaft mit verstärkter Nutzung von Ruderalflächen, Trocken-
und Magerrasen
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 75
5 Ermittlung des Grades der lokalen Beeinträchtigung
Die in Kapitel 3.4 beschriebenen Wirkfaktoren werden in den Kapiteln 5.2, 5.3, 5.4 und 5.5
schutzgut- und vorhabensspezifisch detailliert betrachtet. In den folgenden Kapiteln werden
die lokalen Beeinträchtigungsgrade für die prognostizierten Beeinträchtigungen hergeleitet.
Die für den Trassenbau notwendigen Verluste von Gehölzen (siehe Anlage 4) werden im
Folgenden den baubedingten Abläufen zugeordnet.
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode
Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Wirkungsge-
füges, z. B. eines Ökosystems, oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst
werden, dass die Funktionen des Systems gestört werden (Flächen- und/oder Funktionsver-
luste) oder wenn notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhal-
tungszustands erheblich behindert werden.
Die Bewertung vorhabensbedingter lokaler Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des
Schutzgebietes erfolgt in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen differenziert. Von
besonderer Bedeutung ist dabei die Wahrscheinlichkeit, mit der Beeinträchtigungen im Be-
reich des Wirkraums (Beurteilungsraum) auftreten können. Die Betrachtung konzentriert
sich dabei vor allem auf die schutzgebietsnahen Abschnitte der geplanten Freileitung: öst-
lich von Vogelsang (Variantenabschnitt IC 1), südlich der Kläranlage, nordöstlich von Vogel-
sang (Variantenabschnitt IC 2/3), bei Aurith (Variantenabschnitt IC 4) und nordöstlich von
Wiesenau (Variantenabschnitt IC 5) (vgl. Anlage 2).
Die Einordnung des jeweiligen Beeinträchtigungsgrades wird aus der Einteilung der mögli-
chen Wirkungen in eine 6-stufige Skala abgeleitet (siehe Tabelle 24).
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 76 50Hertz Transmission IBU
Tabelle 24: Einordnung des Grades der lokalen Beeinträchtigung (BUNDESMINISTERIUM FÜR
VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN 2004b)
Stufe Lokaler Beeinträchtigungsgrad
1 Keine Beeinträchtigung
2 Geringer Beeinträchtigungsgrad
3 Noch tolerierbarer Beeinträchtigungsgrad
4 Hoher Beeinträchtigungsgrad
5 Sehr hoher Beeinträchtigungsgrad
6 Extrem hoher Beeinträchtigungsgrad
Mittels dem Abgleich mit vorhandenen Daten der Behörden (LUA) und Verbänden bzw.
Vereinen und der Beeinträchtigungsprognose der Schutzgüter durch das geplante Vorhaben
werden in Kapitel 6 vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und da-
nach in Kapitel 7 mögliche Konsequenzen für die FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-
303) und „Dolina Pliszki (PLH800011) (= Referenzraum) abgeleitet.
In Kapitel 7 werden die zu erwartenden unvermeidbaren Auswirkungen/ Beeinträchtigungen
auf das FFH-Gebiet und dessen Bestandteile prognostiziert und am Maßstab der Erheblich-
keit der ermittelten Beeinträchtigungen beurteilt (vgl. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2004).
Darunter werden Veränderungen und Störungen verstanden, die in ihrem Ausmaß oder in
ihrer Dauer bewirken, dass das Gebiet seine Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele
der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Be-
standteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen kann.
Das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ wird von den Trassenkorridorachsen der Varianten 1 - 5 in
folgender Länge gequert:
- Variante 1: 495 m
- Variante 2: 460 m
- Variante 3: 460 m
- Variante 4: 375 m
- Variante 5: 535 m
Das FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ grenzt an den Übergabepunkten der Varianten 4 und 5 an
das deutsche Schutzgebiet.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 77
Daher ist nicht auszuschließen, dass es zu einer direkten Flächeninanspruchnahme (Mast-
standorte) und zu Überspannungen kommt. Somit befinden sich auch baubedingte Zu-
wegungen und Lagerflächen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der FFH-Gebiete.
5.2 Lokale Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL des
Standarddatenbogen
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte
lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) auf die Lebensräume, die sich im Untersuchungs-
korridor befinden, nicht auszuschließen sind.
Für das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ werden die unten aufgeführten durch das Vorhaben be-
rührten Lebensraumytpen betrachtet.
Da diese Untersuchung nur den deutschen Abschnitt des 3. Interconnectors Deutschland-
Polen zum Gegenstand hat, sind die Lebensraumtypen des angrenzenden FFH-Gebietes
„Dolina Pliszki“ durch das Vorhaben nicht direkt betroffen.
Für die folgenden Lebensraumtypen werden die lokalen Beeinträchtigungen detailliert be-
trachtet:
– LRT 3150 - Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions und
Hydrocharitions
– LRT 3160 - Dystrophe Seen und Teiche
– LRT 3260 - Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion
fluitantis und des Callitrichio – Batrachion
– LRT 3270 - Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri
p.p.und des Bidention p.p.
– LRT *6120 - Trockene, kalkreiche Sandrasen
– LRT 6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen
Böden (Molinion caeruleae)
– LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stu-
fe
– LRT 6440 - Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
– LRT 6510 - Magere Flachland - Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba
officinalis)
– LRT 7140 - Übergangs- und Schwingrasenmoore
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 78 50Hertz Transmission IBU
– LRT *7220 - Kalktuffquellen (Cratoneurion)
– LRT 7230 - Kalkreiche Niedermoore
– LRT 9110 - Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
– LRT 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
– LRT *91E0 - Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion,
Alnion incanae, Salicion albae)
– LRT 91F0 – Hartholzauwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor,
Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)
In der nachfolgenden Tabelle werden die möglichen lokalen Beeinträchtigungen der betrof-
fenen Lebensraumtypen hergeleitet und deren lokaler Beeinträchtigungsgrad eingestuft. Im
Anschluss daran wird auf die eventuelle Flächeninanspruchnahme und Überspannung des
jeweiligen Lebensraumtyps eingegangen.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 79
Tabelle 25: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen auf die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL
Mögliche lokale Beein-
trächtigung/ Lebens-
raumtyp mit Grad der
lokalen Beeinträchti-
gung
LRT
31501
LRT
31601
LRT
32601
LRT
32701
LRT
*6120
LRT
6410
LRT
6430
LRT
6440
LRT
6510
LRT
7140
LRT
*7220
LRT
7230
LRT
9110
LRT
9190
LRT
*91E0
LRT
91F0
baubedingt
Beanspruchung der Flä-
che des Lebens-
raumtyps durch die Wahl
der Maststandorte inner-
halb des Schutzgebietes Kein
e B
eein
träch-
tigung
Kein
e B
eein
träch-
tigung
Kein
e B
eein
träch-
tigung
Kein
e B
eein
träch-
tigung
Hoher
Bee
int-
rächtigungsgra
d
Hoher
Bee
in-
trächtigungsgra
d
Hoher
Bee
in-
trächtigungsgra
d
Hoher
Bee
int-
rächtigungsgra
d
Hoher
Bee
in-
trächtigungsgra
d
Hoher
Bee
in-
trächtig
ungsgra
d
Hoher
Bee
in-
trächtig
ungsgra
d
Hoher
Bee
in-
trächtig
ungsgra
d
Sehr
hoh
er
Be-
ein
trächti-
gungsgra
d
Sehr
hoh
er
Be-
ein
trächti-
gungsgra
d
Sehr
hoh
er
Be-
ein
trächti-
gungsgra
d
Sehr
hoh
er
Be-
ein
trächti-
gungsgra
d
Beanspruchung der
Struktur des Lebens-
raumtyps durch Über-
spannung mit Stromsei-
len
Geringer
Be
ein
träch
-
tigu
ngsgra
d (
der
Be-
gle
itgehö
lze)
Geringer
Be
ein
träch
-
tigu
ngsgra
d (
der
Be-
gle
itgehö
lze)
Geringer
Be
ein
träch
-
tigu
ngsgra
d (
der
Be-
gle
itgehö
lze)
Geringer
Be
ein
trächt-
igu
ngsgra
d (
der
Be-
gle
itg
ehö
lze)
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tig
ung
Kein
e
Bee
intr
äch
tig
ung
Kein
e
Bee
intr
äch
tig
ung
Kein
e
Bee
intr
äch
tig
ung
Sehr
hoh
er
Be
ein
träch
-
tigu
ngsgra
d
Sehr
hoh
er
Be
ein
träch
-
tigu
ngsgra
d
Sehr
hoh
er
Be
ein
träch
-
tigu
ngsgra
d
Sehr
hoh
er
Be
ein
-
trächtigungsgra
d
1 Es werden generell keine Maststandorte in Gewässern errichtet.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 80
Mögliche lokale Beein-
trächtigung/ Lebens-
raumtyp mit Grad der
lokalen Beeinträchti-
gung
LRT
31501
LRT
31601
LRT
32601
LRT
32701
LRT
*6120
LRT
6410
LRT
6430
LRT
6440
LRT
6510
LRT
7140
LRT
*7220
LRT
7230
LRT
9110
LRT
9190
LRT
*91E0
LRT
91F0
anlagebedingt
Überspannung der Flä-
che/ Struktur des Le-
bensraumtyps
Geringer
Be
ein
träch
-
tigu
ngsgra
d (
der
Beg
leit-
gehö
lze)
Geringer
Be
ein
träch
-
tigu
ngsgra
d (
der
Beg
leit-
gehö
lze)
Geringer
Be
ein
träch
-
tigu
ngsgra
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der
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leit-
gehö
lze)
Geringer
Be
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trächti-
gung
sgra
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der
Be
gle
it-
gehö
lze)
Kein
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eein
trächtigun
g
Kein
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trächtigun
g
Kein
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trächtigun
g
Kein
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trächtigun
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Kein
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trächtigun
g
Kein
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trächtigun
g
Kein
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g
Kein
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trächtigun
g
Sehr
hoh
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Be
ein
träch-
tigu
ngsgra
d
Sehr
hoh
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Be
ein
träch-
tigu
ngsgra
d
Sehr
hoh
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Be
ein
träch-
tigu
ngsgra
d
Sehr
hoh
er
Be
ein
trächti-
gungsgra
d
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 81
Mögliche lokale Beein-
trächtigung/ Lebens-
raumtyp mit Grad der
lokalen Beeinträchti-
gung
LRT
31501
LRT
31601
LRT
32601
LRT
32701
LRT
*6120
LRT
6410
LRT
6430
LRT
6440
LRT
6510
LRT
7140
LRT
*7220
LRT
7230
LRT
9110
LRT
9190
LRT
*91E0
LRT
91F0
betriebsbedingt
Die Endwuchshöhenbe-
schränkung der im Tras-
senbereich überspann-
ten Bäume macht es für
die gesamte Betriebs-
dauer der Freileitung
notwendig, dass im
überspannten Abschnitt
u.U. periodische Gehölz-
entnahmen erfolgen. Geringer
Be
ein
träch
tigu
ngsgra
d (
der
Beg
leitgehö
lze)
Geringer
Be
ein
träch
tigu
ngsgra
d (
der
Beg
leitgehö
lze)
Geringer
Be
ein
träch
tigu
ngsgra
d (
der
Beg
leitgehö
lze)
Geringer
Be
ein
träch
tigu
ngsgra
d (
der
Beg
leitgehö
lze)
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Kein
e
Bee
intr
äch
tigung
Sehr
hoh
er
Be
ein
trächtigu
ngsgra
d
Sehr
hoh
er
Be
ein
trächtigu
ngsgra
d
Sehr
hoh
er
Be
ein
trächtigu
ngsgra
d
Sehr
hoher
Be
ein
träch
tigun
gsgra
d
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 82 50Hertz Transmission IBU
Das BVerwG (Urteil vom 17.01.2007) hält grundsätzlich vorübergehende Störungen, die
sich nicht auf die Stabilität eines natürlichen Lebensraums auswirken, für unerheblich. Damit
legt das Urteil durchaus eine gewisse Elastizität und Belastbarkeit der Lebensraumtypen im
Rahmen kleiner dynamischer Eingriffe zugrunde.
Die Lebensraumtypen können jedoch auch indirekt durch das Kollisionsrisiko der cha-
rakteristischen Vogelarten mit den Erdseilen bei Wechselflügen zwischen Teilhabitaten
(Nahrungshabitate, Brutplätze) beeinträchtigt werden, was zu hohen anlagebedingten Be-
einträchtigungen führen kann.
5.3 Lokale Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL des
Standarddatenbogens
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte
lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der in den Standarddatenbögen (Anlage 1) aufge-
führten Säugetierarten nicht auszuschließen sind. Folgende Arten werden näher berücksich-
tigt:
- Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus),
- Großes Mausohr (Myotis myotis),
- Biber (Castor fiber),
- Fischotter (Lutra lutra) und
- Wolf (Canis lupus).
In der folgenden Tabelle werden die möglichen lokalen Beeinträchtigungen für die relevan-
ten Säugetierarten der FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“
(PLH080011) hergeleitet und deren lokaler Beeinträchtigungsgrad eingestuft.
Tabelle 26: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der Säuge-
tiere- der SDB (LUA 03.2008 & MOŚ 09.2011)
Mögliche lokale Beeinträchtigung Grad der lokalen Beeinträchtigung auf die
Säugetiere
Mittlere Oder Dolina Pliszki
baubedingt
Beanspruchung der Lebensräume durch die Wahl
der Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 83
Mögliche lokale Beeinträchtigung Grad der lokalen Beeinträchtigung auf die
Säugetiere
Mittlere Oder Dolina Pliszki
Beanspruchung der Struktur der Lebensräume
durch Überspannung mit Stromseilen
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Temporäre ungewöhnliche optische Störung/
Scheuchwirkung im Nahbereich der Maststandorte
durch sich bewegende Baufahrzeuge/Maschinen
und Anwesenheit von Menschen
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Temporäre ungewöhnliche akustische Störung/
Scheuchwirkung im Nahbereich durch Baulärm
(Maschineneinsatz)
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
anlagenbedingt
Beanspruchung der Lebensräume durch die Wahl
der Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Beanspruchung der Struktur der Lebensräume
durch Überspannung mit Stromseilen
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
betriebsbedingt
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Mast-
fundamente und Stahlgittermasten regelmäßigen
Kontrollen auf Verschleiß bzw. Beschädigung mit
bedarfsorientierten Wartungsarbeiten unterzogen.
Die Leiter- und Erdseile werden 1 mal jährlich durch
Befliegung und 1 mal durch Begehung auf Schäden
kon-trolliert. Dabei entstehen keine über die in der
bewirtschafteten Kulturlandschaft hinausreichenden
bzw. zusätzlichen Scheuchwirkungen.
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für die
Säugetiere des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“ nach detaillierter Betrachtung v.a. bau- und
anlagebedingt mit hohen lokalen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu rechnen ist.
Die Beeinträchtigungen für die Säugetiere des FFH-Gebietes „Dolina Pliszki“ sind als gering
einzustufen.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 84 50Hertz Transmission IBU
5.4 Lokale Beeinträchtigungen von Amphibien des Anhangs II der FFH-RL des
Standarddatenbogens
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte
lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten
Amphibienarten nicht auszuschließen sind. Folgende Arten werden näher berücksichtigt:
- Rotbauchunke (Bombina bombina),
- Kammmolch (Triturus cristatus).
In der folgenden Tabelle werden die möglichen lokalen Beeinträchtigungen für die relevan-
ten Amphibien der FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“
(PLH080011) hergeleitet hergeleitet und deren lokaler Beeinträchtigungsgrad eingestuft.
Tabelle 27: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der
Amphibien der SDB (LUA 03.2008 & MOŚ 09.2011)
Mögliche lokale Beeinträchtigung Grad der lokalen Beeinträchtigung auf die
Amphibien
Mittlere Oder Dolina Pliszki
baubedingt
Beanspruchung der Lebensräume durch die Wahl
der Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Beanspruchung der Struktur der Lebensräume
durch Überspannung mit Stromseilen
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Kreuzungen von Amphibienwanderwegen durch
temporäre Baustraßen/ -stellen können während der
Frühjahrswanderung (Februar bis April) zu Verlusten
von Individuen und Teilpopulationen führen. Dies
kann den Reproduktionserfolg reduzieren bzw. zum
Bestandszusammenbruch der recht kleinen Popula-
tion führen.
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
anlagenbedingt
Beanspruchung der Lebensräume durch die Wahl
der Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Keine Beeinträchti-
gung
Keine Beeinträchti-
gung
Beanspruchung der Struktur der Lebensräume
durch Überspannung mit Stromseilen
Keine Beeinträchti-
gung
Keine Beeinträchti-
gung
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 85
Mögliche lokale Beeinträchtigung Grad der lokalen Beeinträchtigung auf die
Amphibien
Mittlere Oder Dolina Pliszki
betriebsbedingt
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Mast-
fundamente und Stahlgittermasten regelmäßigen
Kontrollen auf Verschleiß bzw. Beschädigung mit
bedarfsorientierten Wartungsarbeiten unterzogen.
Die Leiter- und Erdseile werden 1 mal jährlich durch
Befliegung und 1 mal durch Begehung auf Schäden
kontrolliert. Dabei entstehen keine über die in der
bewirtschafteten Kulturlandschaft hinausreichenden
bzw. zusätzlichen Scheuchwirkungen.
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für die
Amphibien des Standarddatenbogens des Gebietes „Mittlere Oder“ nach detaillierter Be-
trachtung vor allem baubedingte Beeinträchtigungen zu hohen Beeinträchtigungsgraden
führen können. Die Beeinträchtigungen für die Amphibien des FFH-Gebietes „Dolina Pliszki“
sind als gering einzustufen.
5.5 Lokale Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Flora und
Fauna (nicht Anhang I oder II der FFH-RL) des Standarddatenbogens
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte
lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten
anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna nicht auszuschließen sind. Folgende Ar-
ten werden näher berücksichtigt:
- Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
- Braunes Langohr (Plecotus auritus)
- Kleinabendsegler (Nyctalus leiseri)
- Schneider (Alburnoides bipunctatus)
- Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea)
- Kantiger Lauch (Allium angulosum)
- Kleinblütiges Schaumkraut (Cardamine parviflora)
- Schlamm-Segge (Carex limosa)
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 86 50Hertz Transmission IBU
- Gewöhnliche Brenndolde (Cnidium dubium)
- Fuchs´Knabenkraut (Dactylorhiza fuchsii)
- Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata)
- Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia)
- Kammfarn (Dryopteris cristata)
- Sumpf-Stendelwurzel (Epipactis palustris)
- Gewöhnliches Schneeglöckchen (Galanthus nivalis)
- Gemeiner Efeu (Hedera helix)
- Wiesen-Alant (Inula britannica)
- Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica)
- Stumpfblütige Binse (Juncus subnodulosus)
- Europäische Reisquecke (Leersia oryzoides)
- Sumpfporst (Ledum palustre)
- Schlammling (Limosella aquatica)
- Großes Zweiblatt (Listera ovata)
- Polei-Minze (Mentha pulegium)
- Bitterklee (Menyanthes trifoliata)
- Gelbe Teichrose (Nuphar lutea)
- Kümmelblättrige Silge (Selinum carvifolia)
- Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia)
- Moorveilchen (Viola stagnina)
In der folgenden Tabelle werden die möglichen lokalen Beeinträchtigungen für die relevan-
ten anderen bedeutsamen Arten der Fauna der FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ und „Dolina
Pliszki“ (Säugetiere) hergeleitet und deren lokaler Beeinträchtigungsgrad eingestuft.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 87
Tabelle 28: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der ande-
ren bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Säugetiere) der SDB (LUA 03.2008 &
MOŚ 09.2011)
Mögliche lokale Beeinträchtigung
Grad der lokalen Beeinträchtigung auf die
andere bedeutende Arten der
Flora und Fauna (Säugetiere)
Mittlere Oder Dolina Pliszki
baubedingt
Beanspruchung der Lebensräume durch die Wahl
der Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Beanspruchung der Struktur der Lebensräume
durch Überspannung mit Stromseilen
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Temporäre ungewöhnliche optische Störung/
Scheuchwirkung im Nahbereich der Maststandorte
durch sich bewegende Baufahrzeuge/Maschinen
und Anwesenheit von Menschen
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Temporäre ungewöhnliche akustische Störung/
Scheuchwirkung im Nahbereich durch Baulärm
(Maschineneinsatz)
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
anlagenbedingt
Beanspruchung der Lebensräume durch die Wahl
der Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Beanspruchung der Struktur der Lebensräume
durch Überspannung mit Stromseilen
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
betriebsbedingt
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Mast-
fundamente und Stahlgittermasten regelmäßigen
Kontrollen auf Verschleiß bzw. Beschädigung mit
bedarfsorientierten Wartungsarbeiten unterzogen.
Die Leiter- und Erdseile werden 1 mal jährlich durch
Befliegung und 1 mal durch Begehung auf Schäden
kon-trolliert. Dabei entstehen keine über die in der
bewirtschafteten Kulturlandschaft hinausreichenden
bzw. zusätzlichen Scheuchwirkungen.
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 88 50Hertz Transmission IBU
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für die
anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Säugetiere) des FFH-Gebietes „Mittlere
Oder“ nach detaillierter Betrachtung v.a. bau- und anlagebedingt mit hohen lokalen Beein-
trächtigungen durch das Vorhaben zu rechnen ist. Die Beeinträchtigungen für anderen be-
deutenden Arten der Flora und Fauna (Säugetiere) des FFH-Gebietes „Dolina Pliszki“ sind
als gering einzustufen.
In der folgenden Tabelle werden die möglichen lokalen Beeinträchtigungen für die relevan-
ten anderen bedeutsamen Arten der Fauna der FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ und „Dolina
Pliszki“ (Amphibien) hergeleitet und deren lokaler Beeinträchtigungsgrad eingestuft.
Tabelle 29 Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der anderen
bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien) der SDB (LUA 03.2008 & MOŚ
09.2011)
Mögliche lokale Beeinträchtigung
Grad der lokalen Beeinträchtigung auf die
andere bedeutende Arten der
Flora und Fauna (Amphibien)
Mittlere Oder Dolina Pliszki
baubedingt
Beanspruchung der Lebensräume durch die Wahl
der Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Beanspruchung der Struktur der Lebensräume
durch Überspannung mit Stromseilen
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Kreuzungen von Amphibienwanderwegen durch
temporäre Baustraßen/ -stellen können während der
Frühjahrswanderung (Februar bis April) zu Verlusten
von Individuen und Teilpopulationen führen. Dies
kann den Reproduktionserfolg reduzieren bzw. zum
Bestandszusammenbruch der recht kleinen Popula-
tion führen.
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
anlagenbedingt
Beanspruchung der Lebensräume durch die Wahl
der Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Keine Beeinträchti-
gung
Keine Beeinträchti-
gung
Beanspruchung der Struktur der Lebensräume
durch Überspannung mit Stromseilen
Keine Beeinträchti-
gung
Keine Beeinträchti-
gung
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 89
Mögliche lokale Beeinträchtigung
Grad der lokalen Beeinträchtigung auf die
andere bedeutende Arten der
Flora und Fauna (Amphibien)
Mittlere Oder Dolina Pliszki
betriebsbedingt
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Mast-
fundamente und Stahlgittermasten regelmäßigen
Kontrollen auf Verschleiß bzw. Beschädigung mit
bedarfsorientierten Wartungsarbeiten unterzogen.
Die Leiter- und Erdseile werden 1 mal jährlich durch
Befliegung und 1 mal durch Begehung auf Schäden
kontrolliert. Dabei entstehen keine über die in der
bewirtschafteten Kulturlandschaft hinausreichenden
bzw. zusätzlichen Scheuchwirkungen.
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für die
anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien) des Standarddatenbogens
des Gebietes „Mittlere Oder“ nach detaillierter Betrachtung vor allem baubedingte Beein-
trächtigungen zu hohen Beeinträchtigungsgraden führen können. Die Beeinträchtigungen
für die anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien) des FFH-Gebietes
„Dolina Pliszki“ sind als gering einzustufen.
In der folgenden Tabelle werden die möglichen lokalen Beeinträchtigungen für die relevan-
ten anderen bedeutsamen Arten der Flora und Fauna des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“
(DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“ (PLH080011) (Pflanzen) hergeleitet und deren lokaler
Beeinträchtigungsgrad eingestuft.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 90 50Hertz Transmission IBU
Tabelle 30: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der ande-
ren bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Pflanzen) der SDB (LUA 03.2008 &
MOŚ 09.2011)
Mögliche lokale Beeinträchtigung
Grad der lokalen Beeinträchtigung auf
andere bedeutende Arten der
Flora und Fauna (Pflanzen)
Mittlere Oder Dolina Pliszki
baubedingt
Beanspruchung des Standortes durch die Wahl der
Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Beanspruchung des Standortes durch Überspan-
nung mit Stromseilen
Keine Beeinträchti-
gung
Keine Beeinträchti-
gung
anlagenbedingt
Beanspruchung des Standortes durch die Wahl der
Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes
Hoher Beeinträchti-
gungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
betriebsbedingt
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Mast-
fundamente und Stahlgittermasten regelmäßigen
Kontrollen auf Verschleiß bzw. Beschädigung mit
bedarfsorientierten Wartungsarbeiten unterzogen.
Die Leiter- und Erdseile werden 1 mal jährlich durch
Befliegung und 1 mal durch Begehung auf Schäden
kontrolliert.
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad
Keine Beeinträchti-
gung
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für die
anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Pflanzen) des FFH-Gebietes „Mittlere
Oder“ nach detaillierter Betrachtung vor allem bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen
zu hohen Beeinträchtigungsgraden führen können. Für die unter anderen bedeutenden Ar-
ten der Flora und Fauna im Standdarddatenbogen des Gebietes „Dolina Pliszki“ aufgeführ-
ten Pflanzen sind durch das Vorhaben keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 91
5.6 Lokale Beeinträchtigungen der Vogelarten des Anhangs I der VSchRL
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte
lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der laut SDB des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“ (An-
lage 1) aufgeführten Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie nicht auszuschlie-
ßen sind. Für die nachfolgend aufgeführten Arten werden die lokalen Beeinträchtigungen für
die Vögel des Anhangs I der VSchRL detailliert betrachtet:
- Eisvogel (Alcedo atthis)
- Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- Wachtelkönig (Crex crex)
- Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- Ortolan (Emberiza hortulana)
- Zwergschnäpper (Ficedula parva)
- Kranich (Grus grus)
- Seeadler (Haliaeetus albicilla)
- Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- Neuntöter (Lanius collurio)
- Schwarzmilan (Milvus migrans)
- Rotmilan (Milvus milvus)
- Wespenbussard (Pernis apivorus)
- Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)
In Tabelle 31 werden die möglichen lokalen Beeinträchtigungen auf die Vögel des An-
hangs I der VSchRL hergeleitet und deren lokaler Beeinträchtigungsgrad eingestuft.
Tabelle 31: Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte lokale Beeinträchtigungen der Vögel
des Anhangs I der VSchRL
Mögliche lokale Beeinträchtigung Grad der lokalen Beeinträchtigung
der Vögel des Anhangs I der VSchRL
baubedingt
Beanspruchung der Lebensräume durch die Wahl der
Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes Hoher Beeinträchtigungsgrad
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 92 50Hertz Transmission IBU
Mögliche lokale Beeinträchtigung Grad der lokalen Beeinträchtigung
der Vögel des Anhangs I der VSchRL
Beanspruchung der Struktur der Lebensräume durch
Überspannung mit Stromseilen Hoher Beeinträchtigungsgrad
Temporäre ungewöhnliche akustische Störung/ Scheuch-
wirkung im Nahbereich der Nahrungsflächen durch Bau-
lärm (Maschineneinsatz) kann zur zeitweisen Meidung
von Nahrungsflächen führen
Hoher Beeinträchtigungsgrad
Temporäre ungewöhnliche akustisch Störung/ Scheuch-
wirkung durch Baulärm kann zur Aufgabe von Brutplätzen
führen
Hoher Beeinträchtigungsgrad
Temporäre ungewöhnliche optische Störung/ Scheuch-
wirkung im Nahbereich durch sich bewegende Baufahr-
zeuge/ Maschinen und Anwesenheit von Menschen kann
zur zeitweisen Meidung von Nahrungsflächen führen.
Geringer Beeinträchtigungsgrad
anlagenbedingt
Das Kollisionsrisiko mit dem Erdseil bei Wechselflügen
zwischen den Teilhabitaten (Nahrungshabitat, Brutplätze)
kann zum Verlust von Einzelindividuen führen.
Hoher Beeinträchtigungsgrad
betriebsbedingt
Durch das Hindurchleiten von Strom entsteht im Ver-
gleich zur Mittelspannungsleitung (Stromschlaggefahr!)
generell keine Beeinträchtigung.
Keine Beeinträchtigung
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Mastfunda-
mente und Stahlgittermasten regelmäßigen Kontrollen auf
Verschleiß bzw. Beschädigung mit bedarfsorientierten
Wartungsarbeiten unterzogen. Die Leiter- und Erdseile
werden 1 mal jährlich durch Befliegung und 1 mal durch
Begehung auf Schäden kontrolliert. Dabei entstehen sehr
geringe über die in der bewirtschafteten Kulturlandschaft
hinausreichende bzw. zusätzliche Scheuchwirkungen.
Geringer Beeinträchtigungsgrad
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 93
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3) zeigt sich, dass für die
im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“ aufgeführten Vogelarten des An-
hangs I der Vogelschutzrichtlinie aufgrund ihrer hohen Mobilität vor allem bau- und anlage-
bedingte Beeinträchtigungen zu hohen Beeinträchtigungsgraden führen können.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 94 50Hertz Transmission IBU
6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
Zur Begrenzung der o.g. Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben werden nachfol-
gend Maßnahmen zur Schadensbegrenzung i.S. der EU-Kommission (2000) beschrieben.
Diese werden als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen benannt und sind in Anla-
ge 4 verortet.
6.1 Maßnahme 1
6.1.1 Bauzeiteinschränkung
Im Bereich des Wirkraumes bestehen Bauzeiteinschränkungen für das Projekt vom 15.03. -
15.07. im Offenland und vom 15.02. - 15.07. im Wald. Generell dürfen keine Gehölz-
rodungen in der Brutzeit (vom 01.03. bis 30.09.) durchgeführt werden.
Die Bauzeiteinschränkung kann in diesem Gebiet verkürzt werden, wenn durch eine ökolo-
gische Baubegleitung sichergestellt werden kann, dass die betroffenen Arten des FFH-
Gebietes laut Standarddatenbogen (LUA 2008) nicht in ihrem Reproduktionserfolg beein-
trächtigt werden.
Im Bereich der Gehölzbestände sind vor möglichen Rodungen innerhalb der Reproduk-
tionszeit die betroffenen Bäume auf das Vorhandensein von Höhlen durch eine Fachkraft zu
begutachten.
Durch Bauzeiteinschränkungen zum Schutz der Avifauna werden gleichzeitig auch Beein-
trächtigungen der Amphibien vermieden. In den von der Feintrasse durch Seilzug und von
den Zuwegungen betroffenen Landlebensräumen sind bei Bautätigkeiten in der Zeit vom
01.03. - 30.04. bei Bedarf Amphibienfangeinrichtungen zu errichten und abzusammeln. Die
ökologische Baubegleitung stellt sicher, dass bei einer Gefährdung von Amphibien auch
außerhalb dieses Zeitraumes rechtzeitig Maßnahmen zum Amphibienschutz ergriffen wer-
den (Amphibienzäune).
6.1.2 Bewertung der Wirksamkeit
Die durch die Bauausführung (temporär) zu erwartenden Störungen (baubedingte Scheuch-
wirkung durch ungewöhnlichen Lärm, ungewöhnliche Anwesenheit von Menschen), die sich
erheblich auf den Reproduktionserfolg der betroffenen Arten der FFH-Gebiete laut Stan-
darddatenbögen (LUA 2008 & MOŚ 2011) auswirken können, werden durch die Verlage-
rung der Bauzeit außerhalb der Reproduktionszeit vermieden.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 95
6.2 Maßnahme 2
6.2.1 Installation von Vogelschutzmarkern
Im gesamten Trassenbereich werden zum Schutz vor Kollision der Vogelarten mit den Erd-
seilen Vogelschutzmarker installiert.
6.2.2 Bewertung der Wirksamkeit
Durch die Installation von permanenten Vogelschutzmarkern kann das anlagebedingte An-
prallrisiko vermindert werden, da die Erdseile nun wesentlich besser sichtbar sind und von
den Vögeln rechtzeitig unter- bzw. überflogen werden können.
Durch die Anbringung von Vogelschutzmarkern in schwarz-weißer Kontrastfärbungs-
Konstruktion an den Erdseilen ist eine Reduktion des Kollisionsrisikos um mindestens 85 %
gegenüber einem unmarkierten Erdseil möglich.
Grundsätzlich besitzen Vögel durch deren tetrachromatisches Sehen mit vier Zapfensorten
im Gegensatz zu Säugetieren ein weitaus komplexeres Farbwahrnehmungsvermögen, was
selbst die optische Wahrnehmung von UV-Licht ermöglicht (Goldsmith, 2007).
Untersuchungen hatten allerdings ergeben, dass vor allen Dingen Vögel mit schlechtem
räumlichen Sehvermögen, nachtziehende Vogelarten und generell ortsfremde Vögel, wie
Zugvögel, Rastvögel und Wintergäste, häufig mit Freileitungen kollidieren. Greifvögel, die mit
einem guten räumlichen Sehvermögen ausgestattet sind, sowie ansässige Brutvögel, denen
die örtlichen Gegebenheiten bekannt sind, sind weniger häufig betroffen. (Müller, 2007). Da-
bei erfolgen die Kollisionen überwiegend mit den dünneren und daher schlechter als die Lei-
terseile wahrnehmbaren Erdseilen. Um die Gefahr dieser Kollisionen zu reduzieren, werden
daher seit einiger Zeit die Erdseile mit sogenannten Vogelschutzmarkern ausgestattet, so
dass sie für die fliegenden Vögel schon aus größerer Entfernung als Hindernis im Luftraum
erkennbar sind.
Wie Markierungen von Freileitungen zur Reduktion von Kollisionen für eine größtmögliche
Wirkung gestaltet werden müssen, war bisher nicht bekannt. Mit einem vertretbaren Aufwand
ist die systematische Untersuchung aller möglichen Markierungsvarianten im Freiland kaum
möglich. Vergleichende Untersuchungen wurden bisher selten durchgeführt. Zahlreiche Ar-
beiten belegen allerdings die Reduktion von Vogelopfern durch die Installation von Vogel-
schutzmarkern (Raevel & Tombal, 1991, Alonso et al., 1994, Archibald, 1987, Heijnis, 1980
und 1976, Rennsen et al., 1975, Leppers, 1966, Koops, 1993, Koops & de Jong, 1982,
Hoerschelmann et al., 1988). Bisher orientierten sich die verwendeten Markierungen vor al-
lem an für Menschen visuell auffälligen Bauarten, so dass zunächst die Warnfarbe Rot be-
nutzt wurde. Bei der Betrachtung der Gefiederfärbung von Vögeln zeigt sich, dass die Far-
ben Schwarz (oder zumindest dunkelgrau bis -braun) und Weiß (oder hell) bei der überwie-
genden Zahl der europäischen Vogelarten überdurchschnittlich häufig und sich gegenseitig
berührend vorkommen. Derartige Farbstrukturen befinden sich vor allem an Kopf, Schwanz-
federn und an den Flügeln, so dass Haack (1997) schlussfolgert, dass diese zur Sichtbar-
machung der Tiere dienen. Insbesondere die Schwanz- und/oder Flügelmuster bei vielen –
auch nachts – ziehenden Arten legen den Schluss nahe, dass sie auch dem Zusammenhalt
fliegender Trupps dienen. Da dieses Merkmal bei verschiedenen Vogelarten gefunden wur-
de, wird abgeleitet, dass sie von den meisten Vogelgruppen gleichermaßen erkannt werden.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 96 50Hertz Transmission IBU
Entsprechend dieser Vorüberlegungen wurde die Nutzung von Schwarz-Weiß-Mustern auch
mit der Wirksamkeit von Vogelschutzmarkern in Verbindung gebracht und wird heute allge-
mein als beste Farbgebung anerkannt (vergl. u.a. Richarz & Hormann 1997, Haas et al. (o.
A.), Schumacher, 2002 und Müller, 2007 Fangrath, 2008a und Richarz, 2009). Markierungs-
systeme, die auf Schwarz-Weiß-Blinkeffekten beruhen, wirken auch noch bei ungünstigen
Lichtverhältnissen (Haack 1997) und bieten daher auch für dämmerungs- bzw. nachtaktiv
fliegende Arten einen wirksamen Schutz.
Weniger eindeutig als bei der Farbgebung ist die Empfehlung einer bestimmten Form der
Vogelschutzmarker für eine optimale Effizienz zu treffen.
Richarz (2009) listete in Tabelle 19 die Ergebnisse seiner Recherchen zur Wirksamkeit von
Vogelschutzmarkern beim Naturschutzworkshop „Wo bleibt der Naturschutz beim Netzum-
bau für die Erneuerbaren Energien?“ der Deutschen Umwelthilfe auf.
Tabelle 32: Effizienzkontrollen von Vogelschutzmarkern (aus RICHARZ, 2009, leicht verändert)
Autor Region Wichtigste Vogel-
gruppe
Wirksam-
keit Markertyp (IBU-Recherche)
KOOPS (1997) Niederlande Limikolen, Schwäne,
Wasservögel
86 bis 89
%
Spiralmarker ohne Farbangaben
SUDMANN
(2000)
Unterer
Niederrhein
Gänse ca. 95 % schwarz-weiße Kontrastmarker
BRAUNEIS ET AL.
(2003)
Sachsen-
Anhalt
Gänse, Möwen,
Limikolen, Star
> 95 % Empfehlung lappenförmiger, bewegli-
cher Vogelschutzmarker (sternenför-
mige, starre Marker bei verschatteten
Lagen)
FANGRATH
(2008)
Baden-
Württem-
berg
Weißstorch Keine Ver-
luste (> 90
%)
schwarz-weiße Kontrastmarker
BERNSHAUSEN &
KREUZIGER
(2004, 2009)
Alfsee,
(Nieder-
sachsen)
Möwen, Wasservö-
gel
Keine Ver-
luste
(> 90 %)
schwarz-weiße Kontrastmarker
Durch die Ausstattung der Erdseile mit Vogelschutzmarkern und der damit verbundenen sig-
nifikanten Reduktion möglicher Anflugopfer reduziert sich auch der als negativer Wirkfaktor
einer Freileitung diskutierte erhöhte Prädatorendruck, der u.a. durch das regelmäßige
Patroullieren von Beutegreifern entlang der „kollisionsopfer-versprechenden“ Trasse entste-
hen soll kann. Aufgrund der geringen Erfolgsquote lohnt sich diese Art von konditioniertem
Verhalten entsprechender Arten schlicht nicht mehr.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 97
6.3 Maßnahme 3
6.3.1 Überspannung der Gehölzbestände im FFH-Gebiet
Durch eine Endwuchshöhenbeschränkung von 30 m sind bzw. werden Gehölzverluste bau-
bedingt oder durch Trassenpflegemaßnahmen nur selektiv erforderlich. Die Masthöhen und
die Beseilung sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und mit Fachgutachtern bzw.
Fachbehörden abzustimmen.
6.3.2 Bewertung der Wirksamkeit
Hiermit wird sichergestellt, dass der bestehende Gehölzbestand sowie sich künftig entwi-
ckelnde Strukturen nicht beeinträchtigt werden. Damit bleibt die Funktionalität innerhalb der
FFH-Gebiete erhalten.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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7 Beurteilung der unvermeidbaren vorhabensbedingten Beeinträchtigun-
gen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes, Beurteilung der Erheblich-
keit der Beeinträchtigungen
In Kapitel 6 wurden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (= vorhabensbezogene
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung) beschrieben und ihre Wirksamkeit bewertet. In den
folgenden Kapiteln werden die Erheblichkeitsgrade für die prognostizierten verbliebenen
Beeinträchtigungen hergeleitet. Anlage 4 verortet die verbliebenen Beeinträchtigungen.
Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Wirkungsge-
füges, z. B. eines Ökosystems, oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst
werden, dass die Funktionen des Systems gestört werden (Flächen- und/oder Funktionsver-
luste) oder wenn notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhal-
tungszustands erheblich behindert werden.
7.1 Beschreibung der Bewertungsmethode
Die in Kap. 3.4 beschriebenen Wirkfaktoren wurden hinsichtlich ihrer lokalen Beeinträchti-
gungen (Wirkungen) im Kapitel 5 schutzgut- und vorhabensspezifisch detailliert betrachtet.
Die Bewertung unvermeidbarer vorhabensbedingter Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
des Schutzgebietes erfolgt in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen für das Schutz-
gebiet differenziert. Dazu werden die zu erwartenden Auswirkungen/ Beeinträchtigungen auf
das FFH-Gebiet und dessen Bestandteile prognostiziert und am Maßstab der Erheblichkeit
der ermittelten Beeinträchtigungen beurteilt (vgl. Bundesamt für Naturschutz 2004). Von be-
sonderer Bedeutung ist dabei die Wahrscheinlichkeit, mit der Beeinträchtigungen für das
Schutzgebiet auftreten können. Darunter werden Veränderungen und Störungen verstan-
den, die in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer bewirken, dass das Gebiet seine Funktionen
in Bezug auf die Erhaltungsziele der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie oder die für den
Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen
kann.
Die Einordnung zur Erheblichkeit wird aus der Einteilung der möglichen Wirkungen in eine
6-stufige Skala abgeleitet (siehe Tabelle 33).
Tabelle 33: Einordnung des Grades der unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Bundesministe-
rium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen 2004b)
Stufe Unvermeidbarer Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeitsgrad
1 Keine Beeinträchtigung
Unerheblich 2 Geringer Beeinträchtigungsgrad
3 Noch tolerierbarer Beeinträchtigungsgrad
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Stufe Unvermeidbarer Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeitsgrad
4 Hoher Beeinträchtigungsgrad
Erheblich 5 Sehr hoher Beeinträchtigungsgrad
6 Extrem hoher Beeinträchtigungsgrad
Mittels der detailliert erfolgten Betrachtung der betroffenen Schutzgüter (Kap. 4) der FFH-
Gebiete im Wirkraum des Vorhabens, dem Abgleich mit vorhandenen Daten der Behörden
und der Beeinträchtigungsprognose der Schutzgüter durch das geplante Vorhaben werden
mögliche Konsequenzen für die FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina
Pliszki“ (PLH080011) (= Referenzraum) abgeleitet.
7.2 Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL
Da Gegenstand dieser Untersuchung der deutsche Abschnitt des 3. Interconnectors
Deutschland-Polen ist, sind durch das geplante Vorhaben für die Lebensraumtypen nach
Anhang I der FFH-RL des FFH-Gebietes „Dolina Pliszki“ keine direkten lokalen Beeinträch-
tigungen zu erwarten.
In Kapitel 5.2 zeigte sich, dass für das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ direkte lokale Beeinträch-
tigungen (Wirkungen) auf den Lebensraumtypenkomplex 3150, 3260, 3270, *6120, 6430,
6440, 6510, *91E0 und 91F0 nicht auszuschließen sind. Eine Beeinträchtigung der Lebens-
raumtypstruktur durch direkte Flächeninanspruchnahme aufgrund der Wahl der Maststand-
orte innerhalb des Schutzgebietes kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, zudem
kann es zur Überspannung von Teilbereichen kommen.
Bei Umsetzung der geplanten Variante 1 ist die Wahl der Maststandorte außerhalb der Le-
bensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL möglich. Bei Umsetzung der Varianten 2, 3, 4
und 5 ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Wahl der Maststandorte innerhalb der Le-
bensraumtypen nicht vermeidbar. Im Zuge der Feintrassierung ist jedoch die Beanspru-
chung von Waldlebensraumtypen und prioritären Lebensraumtypen vermeidbar und daher
auszuschließen.
Durch die Installation von Vogelschutzmarkern kann das Kollisionsrisiko der charakteristi-
schen Vogelarten beträchtlich gesenkt werden, so dass keine erheblichen Beeinträchtigun-
gen zu befürchten sind.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 100 50Hertz Transmission IBU
Tabelle 34: Mögliche unvermeidbare bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen
auf den LRT-Komplex 3150/*6120/6430/6440 der Variante 1
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeit
baubedingt
Keine Beanspruchung der Fläche/ Struktur des Lebens-
raumtypkomplexes im Wirkbereich des Vorhabens durch
die Wahl der Maststandorte innerhalb des Schutzgebie-
tes, aber außerhalb des LRT-Komplexes
Keine Beeinträchtigung Unerheblich
Beanspruchung der Fläche/ Struktur des Lebensraum-
typs im Wirkbereich des Vorhabens durch Überspan-
nung mit Stromseilen. Durch den schleiffreien Seilzug
wird das Befahren der Flächen mit schwerer Technik
vermieden.
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad bei End-
wuchshöhenbeschrän-
kung auf maximal 30 m
Unerheblich
anlagebedingt
Beanspruchung der Fläche/ Struktur des Lebensraum-
typs im Wirkbereich des Vorhabens durch Überspan-
nung mit Stromseilen
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad bei End-
wuchshöhenbeschrän-
kung auf maximal 30 m
Unerheblich
betriebsbedingt
Die Endwuchshöhenbeschränkung auf 20 - 30 m der im
Trassenbereich überspannten Bäume macht es für die
gesamte Betriebsdauer der Freileitung notwendig, dass
im überspannten Abschnitt u.U. periodische Gehölzent-
nahmen notwendig sind.
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad bei End-
wuchshöhenbeschrän-
kung auf maximal 30 m
Unerheblich
Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Lebensraumtypenkomple-
xes 3150/*6120/6430/6440 der Variante 1 sind als unerheblich einzustufen.
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50Hertz Transmission IBU Seite 101
Tabelle 35: Mögliche unvermeidbare bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen
auf die LRT-Komplexe 3270/6440/6510/*91E0, 3150/3270/*6120/6430/6510/
91E0/91F0 und 3150/3260/3270/6510/*91E0 der Varianten 2, 3, 4 und 5
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeit
baubedingt
Geringe Beanspruchung der Fläche/ Struktur des Le-
bensraumtypkomplexes im Wirkbereich des Vorhabens
durch die Wahl der Maststandorte innerhalb des
Schutzgebietes, aber außerhalb von prioritären und
Waldlebensraumtypen
Geringe
Beeinträchtigung
(aufgrund der sehr ge-
ringen Flächeninan-
spruchnahme von
Offenlandlebensraumty-
pen)
Unerheblich
Beanspruchung der Fläche/ Struktur des Lebensraum-
typkomplexes im Wirkbereich des Vorhabens durch
Überspannung mit Stromseilen. Durch den schleiffreien
Seilzug wird das Befahren der Flächen mit schwerer
Technik vermieden.
Geringer
Beeinträchtigungsgrad
bei Endwuchshöhenbe-
schränkung auf maximal
30 m
Unerheblich
anlagebedingt
Geringe Beanspruchung der Fläche/ Struktur des Le-
bensraumtypkomplexes im Wirkbereich des Vorhabens
durch die Wahl der Maststandorte innerhalb des
Schutzgebietes, aber außerhalb von prioritären und
Waldlebensraumtypen
Geringe Beeinträchti-
gung (aufgrund der sehr
geringen Flächenin-
anspruchnahme von
Offenlandlebens-
raumtypen)
Unerheblich
Beanspruchung der Fläche/ Struktur des Lebensraum-
typs im Wirkbereich des Vorhabens durch Überspan-
nung mit Stromseilen
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad bei End-
wuchshöhenbeschrän-
kung auf maximal 30 m
Unerheblich
betriebsbedingt
Die Endwuchshöhenbeschränkung auf 20 - 30 m der im
Trassenbereich überspannten Bäume macht es für die
gesamte Betriebsdauer der Freileitung notwendig, dass
im überspannten Abschnitt u.U. periodische Gehölzent-
nahmen notwendig sind.
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad bei End-
wuchshöhenbeschrän-
kung auf maximal 30 m
Unerheblich
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Lebensraumtypenkomple-
xe 3270/6440/6510/*91E0, 3150/3270/*6120/6430/6510/*91E0/91F0 und
3150/3260/3270/6510/*91E0 der Varianten 2, 3, 4 und 5 sind als unerheblich einzustufen.
7.3 Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL
In Kapitel 5.3 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der Säugetie-
re vor allem des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“ bau- und anlagebedingt nicht auszuschließen
sind.
Tabelle 36: Verbliebene bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Säugetiere
des Anhangs II der FFH-RL nach Anwendung der Vermeidungs- und Verminde-
rungsmaßnahmen
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtgungs-
grad
Erheblichkeits-
grad
baubedingt
Geringe Beanspruchung der Habitatstrukturen im Wirk-
bereich des Vorhabens durch die Wahl der Maststandor-
te innerhalb des Schutzgebietes, aber außerhalb ge-
schlossener Gehölzbestände
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr geringe
Flächeninan-
spruchnahme)
Unerheblich
Beanspruchung der Habitatstrukturen im Wirkbereich
des Vorhabens durch Überspannung mit Stromseilen.
Durch den schleiffreien Seilzug wird das Befahren der
Flächen mit schwerer Technik vermieden.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Temporäre optische und akustische Störung/ Scheuch-
wirkung durch das Baugeschehen
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
anlagebedingt
Geringe Beanspruchung der Habitatstrukturen im Wirk-
bereich des Vorhabens durch die Wahl der Maststand-
orte innerhalb des Schutzgebietes, aber außerhalb ge-
schlossener Gehölzbestände
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr geringe
Flächeninanspruch-
nahme)
Unerheblich
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtgungs-
grad
Erheblichkeits-
grad
Beanspruchung der Habitatstrukturen im Wirkbereich
des Vorhabens durch Überspannung mit Stromseilen.
Durch den schleiffreien Seilzug wird das Befahren der
Flächen mit schwerer Technik vermieden.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
betriebsbedingt
Die Endwuchshöhenbeschränkung auf 20 - 30 m der im
Trassenbereich überspannten Bäume macht es für die
gesamte Betriebsdauer der Freileitung notwendig, dass
im überspannten Abschnitt u.U. periodische Gehölzent-
nahmen notwendig sind.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Säugetiere der Standardda-
tenbögen sind als unerheblich einzustufen.
7.4 Beeinträchtigungen von Amphibien des Anhangs II der FFH-RL
In Kapitel 5.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) vor allem
baubedingt auf die Amphibien insbesondere des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“ nicht auszu-
schließen sind. Durch die geplanten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen können
diese Beeinträchtigung ausgeschlossen bzw. auf ein unerhebliches Minimum reduziert wer-
den.
Tabelle 37: Verbliebene bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Amphibien
des Anhangs II der FFH-RL nach Anwendung der Vermeidungs- und Verminde-
rungsmaßnahmen
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchti-
gungsgrad
Erheblichkeits-
grad
baubedingt
Geringe Beanspruchung der Habitatstrukturen im Wirk-
bereich des Vorhabens durch die Wahl der Maststand-
orte innerhalb des Schutzgebietes, aber außerhalb ge-
schlossener Gehölzbestände und Gewässer
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr geringe
Flächeninanspruch-
nahme)
Unerheblich
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchti-
gungsgrad
Erheblichkeits-
grad
Beanspruchung der Habitatstrukturen im Wirkbereich
des Vorhabens durch Überspannung mit Stromseilen.
Durch den schleiffreien Seilzug wird das Befahren der
Flächen mit schwerer Technik vermieden.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Außerhalb der Bauzeiteinschränkung vom 01.03. -
31.08. u.U. sehr geringe Verluste von Einzelindividuen
durch Beanspruchung der Landlebensräume möglich.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
anlagebedingt
keine Keine Beeinträchti-
gung Unerheblich
betriebsbedingt
Die Endwuchshöhenbeschränkung auf 20 - 30 m der im
Trassenbereich überspannten Bäume macht es für die
gesamte Betriebsdauer der Freileitung notwendig, dass
im überspannten Abschnitt u.U. periodische Gehölzent-
nahmen notwendig sind.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Amphibien der Standard-
datenbögen sind als unerheblich einzustufen.
7.5 Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora
In Kapitel 5.5 zeigte sich, dass es für die Säugetiere (insbesondere des FFH-Gebietes „Mitt-
lere Oder“) vor allem baubedingt zu Beeinträchtigungen mit einem hohen Beeinträchti-
gungsgrad kommen kann. Durch die geplanten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah-
men können diese Beeinträchtigungen ausgeschlossen bzw. auf ein unerhebliches Mini-
mum reduziert werden.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
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Tabelle 38: Verbliebene bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der anderen
bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Säugetiere) der SDB (LUA 2008 & MOŚ
2011) nach Anwendung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtgungs-
grad
Erheblichkeits-
grad
baubedingt
Geringe Beanspruchung der Habitatstrukturen im
Wirkbereich des Vorhabens durch die Wahl der Mast-
standorte innerhalb des Schutzgebietes, aber außer-
halb geschlossener Gehölzbestände
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr geringe
Flächeninan-
spruchnahme)
Unerheblich
Beanspruchung der Habitatstrukturen im Wirkbereich
des Vorhabens durch Überspannung mit Stromseilen.
Durch den schleiffreien Seilzug wird das Befahren der
Flächen mit schwerer Technik vermieden.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf maxi-
mal 30 m
Unerheblich
Temporäre optische und akustische Störung/ Scheuch-
wirkung durch das Baugeschehen
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
anlagebedingt
Geringe Beanspruchung der Habitatstrukturen im
Wirkbereich des Vorhabens durch die Wahl der Mast-
standorte innerhalb des Schutzgebietes, aber außer-
halb geschlossener Gehölzbestände
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr geringe
Flächeninanspruch-
nahme)
Unerheblich
Beanspruchung der Habitatstrukturen im Wirkbereich
des Vorhabens durch Überspannung mit Stromseilen.
Durch den schleiffreien Seilzug wird das Befahren der
Flächen mit schwerer Technik vermieden.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf maxi-
mal 30 m
Unerheblich
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 106 50Hertz Transmission IBU
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtgungs-
grad
Erheblichkeits-
grad
betriebsbedingt
Die Endwuchshöhenbeschränkung auf 20 - 30 m der
im Trassenbereich überspannten Bäume macht es
für die gesamte Betriebsdauer der Freileitung not-
wendig, dass im überspannten Abschnitt u.U. perio-
dische Gehölzentnahmen notwendig sind.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf maxi-
mal 30 m
Unerheblich
Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der anderen Arten der Flora
und Fauna (Säugetiere) der Standarddatenbögen sind als unerheblich einzustufen.
In Kapitel 5.5 zeigte sich, dass es für die Amphibien (insbesondere des FFH-Gebietes „Mitt-
lere Oder“) vor allem baubedingt zu Beeinträchtigungen mit einem hohen Beeinträchti-
gungsgrad kommen kann. Durch die geplanten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah-
men können diese Beeinträchtigungen ausgeschlossen bzw. auf ein unerhebliches Mini-
mum reduziert werden.
Tabelle 39: Verbliebene bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der anderen
bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien) der SDB (LUA 2008 & MOŚ
2011) nach Anwendung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtigungs-
grad
Erheblichkeits-
grad
baubedingt
Geringe Beanspruchung der Habitatstrukturen im
Wirkbereich des Vorhabens durch die Wahl der
Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes, aber
außerhalb geschlossener Gehölzbestände und Ge-
wässer
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr geringe
Flächeninanspruch-
nahme)
Unerheblich
Beanspruchung der Habitatstrukturen im Wirkbereich
des Vorhabens durch Überspannung mit Stromsei-
len. Durch den schleiffreien Seilzug wird das Befah-
ren der Flächen mit schwerer Technik vermieden.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf maxi-
mal 30 m
Unerheblich
Außerhalb der Bauzeiteinschränkung vom 01.03. -
31.08. u.U. sehr geringe Verluste von Einzelindividu-
en durch Beanspruchung der Landlebensräume mög-
lich.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 107
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtigungs-
grad
Erheblichkeits-
grad
anlagebedingt
keine Keine Beeinträchti-
gung Unerheblich
betriebsbedingt
Die Endwuchshöhenbeschränkung auf 20 - 30 m der
im Trassenbereich überspannten Bäume macht es
für die gesamte Betriebsdauer der Freileitung not-
wendig, dass im überspannten Abschnitt u.U. perio-
dische Gehölzentnahmen notwendig sind.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der anderen Arten der Flora
und Fauna (Amphibien) der Standarddatenbögen sind als unerheblich einzustufen.
Im Zuge der Feintrassierung kann eine Beanspruchung der Standorte der Pflanzenarten der
anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna vermieden werden, wodurch es zu keiner
Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben kommen würde.
7.6 Beeinträchtigungen von Vögeln des Anhangs I der VSchRL
In Kapitel 5.6 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) auf die Vögel
des Anhangs I nicht auszuschließen sind. Durch die hohe Mobilität können die Vogelarten
und damit das FFH-Gebiet sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenze beeinträchtigt
werden.
Im Zuge der Feintrassierung ist die Platzierung der Maststandorte innerhalb des Schutzge-
bietes „Mittlere Oder“ nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vermeidbar. Eine erhebliche
Beeinträchtigung geschlossener Gehölzbestände durch einen Maststandort kann jedoch
umgangen werden. Der Flächenanteil der in Anspruch genommenen Offenlandflächen ist so
gering, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Habitatstrukturen entsteht.
Im Folgenden werden die möglichen unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Vogelarten
nach Anhang I der VSchRL und daraus der Beeinträchtigungs-/ Erheblichkeitsgrad hergelei-
tet.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 108 50Hertz Transmission IBU
Tabelle 40: Verbleibende unvermeidbare bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigun-
gen der Vögel des Anhangs I der VSchRL
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeit
baubedingt
Geringe Beanspruchung der Habitatstrukturen durch
die Wahl der Maststandorte innerhalb des Schutzge-
bietes aber außerhalb geschlossener Gehölzbestände
bzw. aufgrund der Kleinflächigkeit
Geringer
Beeinträchtigungsgrad Unerheblich
Beanspruchung der Habitatstrukturen durch Über-
spannung
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad bei End-
wuchshöhenbeschrän-
kung auf maximal 30 m
(zudem ausreichend
Ausweichmöglichkeiten)
Unerheblich
Keine Beanspruchung von Revieren durch Bauzeitein-
schränkungen innerhalb der Reproduktionszeit Keine Beeinträchtigung Unerheblich
Außerhalb der Bauzeiteinschränkung sehr geringe
Scheuchwirkungen/ Störungen auf Brut- bzw. Rastvö-
gel möglich
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad Unerheblich
anlagebedingt
Geringe Beanspruchung der Habitatstrukturen durch
die Wahl der Maststandorte innerhalb des Schutzge-
bietes aber außerhalb geschlossener Gehölzbestände
bzw. aufgrund der Kleinflächigkeit
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad Unerheblich
Beanspruchung der Habitatstrukturen durch Über-
spannung
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad bei End-
wuchshöhenbeschrän-
kung auf maximal 30 m
(zudem ausreichend
Ausweichmöglichkeiten)
Unerheblich
Durch die Installation von Vogelschutzmarkern im ge-
samten Trassenverlauf werden hypothetische Kollisio-
nen mit dem Erdseil drastisch reduziert. Damit besteht
keine systematische Gefährdung durch das Vorhaben.
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad Unerheblich
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 109
Mögliche Beeinträchtigung Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeit
betriebsbedingt
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Mastfun-
damente und Stahlgittermasten regelmäßigen Kontrol-
len auf Verschleiß bzw. Beschädigung mit bedarfsori-
entierten Wartungsarbeiten unterzogen. Die Leiter-
und Erdseile werden 1 mal jährlich durch Befliegung
und 1 mal durch Begehung auf Schäden kontrolliert.
Dabei entstehen sehr geringe über die in der bewirt-
schafteten Kulturlandschaft hinausreichenden bzw. zu-
sätzliche Scheuchwirkungen.
Geringer Beeinträchti-
gungsgrad bei End-
wuchshöhenbeschrän-
kung auf maximal 30 m
Unerheblich
Die verbleibenden geringen bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der
Vögel des Anhang I der VSch-RL sind als unerheblich einzustufen.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 110 50Hertz Transmission IBU
8 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzge-
bietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte
Für die im Wirkbereich des Vorhabens liegenden Natura 2000-Gebiete wurde im funktiona-
len Umkreis nach weiteren Plänen und Projekten recherchiert, die allein oder im Zusam-
menwirken mit der geplanten 380-kV-Freileitung zu maßgeblichen bzw. erheblichen Beein-
trächtigungen führen können. Damit fließen solche Vorhaben in die Erheblichkeitsbetrach-
tung der vorliegenden Studie ein, die bereits durchgeführt wurden, werden oder deren Rea-
lisierung in absehbarer Zeit aufgrund eines abgeschlossenen oder förmlich eingeleiteten
Gestattungsverfahrens oder bei Plänen im Stadium einer planerischen Verfestigung hinrei-
chend konkretisiert ist. Bereits vorhandene Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne u.a.
reichen hingegen nicht aus.
8.1 Ermittelte Pläne und Projekte
Anlage 2 gibt den gesamten Suchraum wieder, der bei behördlichen Anfragen zugrunde ge-
legt wurde. Dessen Abgrenzung erfolgte nach den Kriterien Landschaftsraum, funktionale/
ökologische Beziehungen und anthropogenen Strukturen (Siedlungen, Straßen).
Aufgrund der Tatsache, dass für die Weiterführung der Trasse auf polnischem Gebiet noch
keine konkreten Planungen vorliegen, wurde die Abfrage auf die deutschen Behörden be-
schränkt. Pläne und Projekte die ihre Wirkung bis auf polnisches Gebiet entfalten, sind in
Tabelle 41 aufgeführt.
Tabelle 41: Übersicht über die abgefragten Behörden und Ergebnisse
Behörde / Sachbearbeiter Datum der Anfrage Ergebnis der Anfrage
Amt Brieskow-Finkenheerd
- Bauamt / öffentl. Ordnung
Fr. Lehmann
am 06.06.2012 per Mail
an Fr. Lehmann
Antwort am 13.06.2012 per Post, Verweis
auf Stellungnahme zur Antragskonferenz.
Informationen zur Bauleitplanung:
rechtskräftige FNP für Brieskow-
Finkenheerd, Wiesenau einschließlich dem
Ortsteil Kunitz Loose, Ziltendorf einschließ-
lich der Ortsteile Thälmannsiedlung und
Aurith sowie Vogelsang.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 111
Behörde / Sachbearbeiter Datum der Anfrage Ergebnis der Anfrage
Stadt Eisenhüttenstadt
Fr. Nowak; Fr. Eibeck
am 07.06. per Mail an
Fr. Nowak
Antwort am 18.06.2012
Informationen zur Bauleitplanung:
rechtskräftiger FNP für die Stadt Eisenhüt-
tenstadt
genehmigte Bebauungspläne für Industrie-/
Gewerbegebiete
Landschaftsplan der Stadt Eisenhüttenstadt
Straßenplanung Nordanbindung zur B112
Landkreis Oder-Spree -
Amt für Kreisentwicklung
am 06.06.2012 per
Antwort am 02.07.2012
Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens
für die deutsch-polnische Straßenverbin-
dung im Raum Frankfurt (Oder)/Slubice -
Eisenhüttenstadt/Klopot von 2010
Landschaftspläne Amt Schlaubetal sowie
Brieskow-Finkenheerd
Landschaftsrahmenplan der Stadt Eisen-
hüttenstadt
Regionale Planungsge-
meinschaft Oderland -
Spree
Hr. Lenz
am 06.06. 2012 per
Mail an Hr. Lenz
Antwort am 12.06. 2012
Es liegen keine regionalplanerischen Fest-
legungen für den Untersuchungsraum vor.
Eignungsgebiete für die Windenergienut-
zung sind nicht geplant.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 112 50Hertz Transmission IBU
Behörde / Sachbearbeiter Datum der Anfrage Ergebnis der Anfrage
Gemeinsame Landespla-
nung
Hr. Eifler; Fr. Kubica
am 06.06. 2012 per
Mail an Hr. Eifler
Antwort am 11.06.2012
Auszug aus digitalem Raumordnungskatas-
ter:
rechtsverbindliche Flächennutzungspläne
der Stadt Eisenhüttenstadt sowie der
Gemeindenden Schlaubetal/ Grunow-
Dammendorf, Vogelsang, Wiesenau und
Ziltendorf.
genehmigte Bebauungspläne der Stadt Ei-
senhüttenstadt sowie der Gemeinden
Siehdichum, Vogelsang, Ziltendorf und
Wiesenau
Planfeststellungsbeschluss (30.09.2010) für
die Ortsumfahrung Brieskow-Finkenheerd
(B 112)
Abgeschlossenes Raumordnungsverfahren
zur deutsch-polnischen Straßenverbindung
im Raum Eisenhüttenstadt mit der Bevor-
zug der Variante über Ziltendorf und Aurith.
Für die FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) wa-
ren die Angaben des Landkreises Oder-Spree sowie des Amtes Brieskow Finkenherd und
der Stadt Eisenhüttenstadt von Relevanz. Durch schriftliche Anfragen wurden der IBU die
relevanten Vorhaben im Suchraum genannt.
8.2 Begründung für die Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte
Für folgende Pläne und Projekte wird die Möglichkeit von Kumulationseffekten mit dem ge-
planten Vorhaben erörtert. Die Relevanz für die spätere Berücksichtigung dieser Pläne und
Projekte leitet sich aus ihrer Eignung ab, Arten des Schutzgebietes zusätzlich zu beeinträch-
tigen, welche bereits vom geprüften Vorhaben beeinträchtigt werden. Für die FFH-Gebiete
„Mittlere Oder“ (DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“ (PLH 080011) werden nachfolgende Plä-
ne und Projekte ausgewählt.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 113
Tabelle 42: Auswahl der Pläne und Projekte für die FFH-Gebiete „Mittlere Oder“ (DE 3754-303)
und „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Behörde / Einrichtung / Quelle Pläne / Projekte Begründung für weitere
Berücksichtigung bzw.
Ablehnung
Gemeinsame Landesplanung
Hr. Eifler; Fr. Kubica
Planfeststellungsbeschluss
(30.09.2010) für die Ortsum-
fahrung Brieskow-
Finkenheerd (B112)
Keine weitere Berücksichti-
gung durch nicht zu erwar-
tende Wechselwirkungen mit
der 380-kV-Leitung nötig.
Gemeinsame Landesplanung
Hr. Eifler; Fr. Kubica
Abgeschlossenes Raumord-
nungsverfahren zur deutsch-
polnischen Straßenverbin-
dung im Raum Eisenhüt-
tenstadt mit der Bevorzu-
gung der Variante über
Ziltendorf und Aurith.
Keine weitere Berücksichti-
gung durch nicht zu erwar-
tende Wechselwirkungen mit
der 380-kV-Leitung nötig.
Amt Brieskow-Finkenheerd - Bau-
amt / öffentl. Ordnung
Fr. Lehmann
rechtskräftige FNP für
Brieskow-Finkenheerd,
Wiesenau einschließlich
dem Ortsteil Kunitz Loose,
Ziltendorf einschließlich der
Ortsteile Thälmannsiedlung
und Aurith sowie Vogelsang
Keine weitere Berücksichti-
gung durch nicht zu erwar-
tende Wechselwirkungen mit
der 380-kV-Leitung nötig.
Geringe Summationswirkungen zwischen diesen Projekten können auf die Bauzeit begrenzt
auftreten, ohne dass nachhaltige Beeinträchtigungen für die Natura 2000-Gebiete verblei-
ben bzw. Kumulationen mit der geplanten Freileitung entstehen.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 114 50Hertz Transmission IBU
9 Gesamtübersicht über mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorha-
ben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, Beurteilung
der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen
Ergibt die Prüfung, dass das Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projek-
ten oder Plänen (Summation, Synergismen) zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Ge-
biete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen
führen kann, ist es unzulässig.
In den folgenden Tabellen erfolgt die Herleitung der Erheblichkeit aus den nach Vermei-
dungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungsgraden der ge-
planten 380-kV-Freileitung und den möglichen Wechselwirkungen mit anderen Plänen und
Projekten.
Tabelle 43: Mögliche Beeinträchtigungen der Lebensräume des Anhang I der FFH-RL des FFH-
Gebietes „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) im Wirkraum des Vorhabens
Plan / Projekt mögliche Beeinträchtigun-
gen
Beeinträchtigungs-
grad Erheblichkeit
Lebensräume des Anhang I der FFH-RL der FFH-Gebieter
380-kV-Freileitung
Interconnector Eisenhüt-
tenstadt – Plewiska
Geringe Beanspruchung der
Fläche/ Struktur des Lebens-
raumtypkomplexes im Wirkbe-
reich des Vorhabens durch die
Wahl der Maststandorte inner-
halb des Schutzgebietes, aber
außerhalb von prioritären und
Waldlebensraumtypen
Geringe Beeinträch-
tigung (aufgrund der
sehr geringen Flä-
cheninanspruchnah
me von Offenlandle-
bensraumtypen)
Unerheblich
Beanspruchung der Fläche/
Struktur des Lebensraumtyps
im Wirkbereich des Vorhabens
durch Überspannung mit
Stromseilen
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf ma-
ximal 30 m
Unerheblich
Die Endwuchshöhenbeschrän-
kung auf 20 - 30 m der im
Trassenbereich überspannten
Bäume macht für die gesamte
Betriebsdauer der Freileitung
notwendig, im überspannten
Abschnitt u.U. periodische
Gehölzentnahmen notwendig.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf maxi-
mal 30 m
Unerheblich
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 115
Plan / Projekt mögliche Beeinträchtigun-
gen
Beeinträchtigungs-
grad Erheblichkeit
Kein weiterer Plan bzw.
kein weiteres Projekt
- - -
Zusammenfassung un-
ter Berücksichtigung von
Wechselwirkungen mit
anderen Plänen und
Projekten
s.o. Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Tabelle 44: Mögliche Beeinträchtigungen der Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL
Plan / Projekt mögliche Beeinträchtigun-
gen
Beeinträchtigungs-
grad Erheblichkeit
Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL der FFH-Gebiete
380-kV-Freileitung
Interconnector Eisenhüt-
tenstadt – Plewiska
Geringe Beanspruchung der
Habitatstrukturen im Wirkbe-
reich des Vorhabens durch die
Wahl der Maststandorte inner-
halb des Schutzgebietes, aber
außerhalb geschlossener Ge-
hölzbestände
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr geringe
Flächeninanspruch-
nahme)
Unerheblich
Beanspruchung der Habitat-
strukturen im Wirkbereich des
Vorhabens durch Überspan-
nung mit Stromseilen.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf ma-
ximal 30 m
Unerheblich
Temporäre optische und akus-
tische Störung/ Scheuch-
wirkung durch das Bauge-
schehen
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Die Endwuchshöhenbeschrän-
kung auf 20 - 30 m der im
Trassenbereich überspannten
Bäume macht für die gesamte
Betriebsdauer der Freileitung
notwendig, im überspannten
Abschnitt u.U. periodische
Gehölzentnahmen notwendig.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf ma-
ximal 30 m
Unerheblich
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 116 50Hertz Transmission IBU
Plan / Projekt mögliche Beeinträchtigun-
gen
Beeinträchtigungs-
grad Erheblichkeit
Kein weiterer Plan bzw.
kein weiteres Projekt
- - -
Zusammenfassung un-
ter Berücksichtigung von
Wechselwirkungen mit
anderen Plänen und
Projekten
s.o. Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Tabelle 45: Mögliche Beeinträchtigungen der Amphibienarten des Anhangs II der FFH-RL
Plan / Projekt mögliche Beeinträchtigun-
gen
Beeinträchtigungs-
grad Erheblichkeit
Amphibien des Anhangs II der FFH-RL der FFH-Gebiete
380-kV-Freileitung
Interconnector Eisenhüt-
tenstadt – Plewiska
Geringe Beanspruchung der
Habitatstrukturen im Wirkbe-
reich des Vorhabens durch die
Wahl der Maststandorte inner-
halb des Schutzgebietes, aber
außerhalb geschlossener Ge-
hölzbestände und Gewässer
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr geringe
Flächeninan-
spruchnahme)
Unerheblich
Beanspruchung der Habitat-
strukturen im Wirkbereich des
Vorhabens durch Überspan-
nung mit Stromseilen.
Geringer Beeinträch-
tigungsgrad bei End-
wuchshöhenbe-
schränkung auf maxi-
mal 30 m
Unerheblich
Außerhalb der Bauzeitein-
schränkung vom 01.03. -
31.08. u.U. sehr geringe Ver-
luste von Einzelindividuen
durch Beanspruchung der
Landlebensräume möglich
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Die Endwuchshöhenbeschrän-
kung auf 20 - 30 m der im
Trassenbereich überspannten
Bäume macht für die gesamte
Betriebsdauer der Freileitung
notwendig, im überspannten
Abschnitt u.U. periodische
Gehölzentnahmen notwendig.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf maxi-
mal 30 m
Unerheblich
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 117
Plan / Projekt mögliche Beeinträchtigun-
gen
Beeinträchtigungs-
grad Erheblichkeit
Kein weiterer Plan bzw.
kein weiteres Projekt
- - -
Zusammenfassung un-
ter Berücksichtigung von
Wechselwirkungen mit
anderen Plänen und
Projekten
s.o. Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Tabelle 46: Mögliche Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna
(Amphibien)
Plan / Projekt mögliche Beeinträchtigun-
gen
Beeinträchtigungs-
grad Erheblichkeit
Andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (Amphibien) des Anhangs II der FFH-RL der
FFH-Gebiete
380-kV-Freileitung
Interconnector Eisenhüt-
tenstadt – Plewiska
Geringe Beanspruchung der
Habitatstrukturen im Wirkbe-
reich des Vorhabens durch die
Wahl der Maststandorte inner-
halb des Schutzgebietes, aber
außerhalb geschlossener Ge-
hölzbestände und Gewässer
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr geringe
Flächeninan-
spruchnahme)
Unerheblich
Beanspruchung der Habitat-
strukturen im Wirkbereich des
Vorhabens durch Überspan-
nung mit Stromseilen
Geringer Beein-
trächtigungsgrad bei
Endwuchshöhenbe-
schränkung auf maxi-
mal 30 m
Unerheblich
Außerhalb der Bauzeitein-
schränkung vom 01.03. -
31.08. u.U. sehr geringe Ver-
luste von Einzelindividuen
durch Beanspruchung der
Landlebensräume möglich.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 118 50Hertz Transmission IBU
Plan / Projekt mögliche Beeinträchtigun-
gen
Beeinträchtigungs-
grad Erheblichkeit
Die Endwuchshöhenbeschrän-
kung auf 20 - 30 m der im
Trassenbereich überspannten
Bäume macht für die gesamte
Betriebsdauer der Freileitung
notwendig, im überspannten
Abschnitt u.U. periodische
Gehölzentnahmen notwendig.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Kein weiterer Plan bzw.
kein weiteres Projekt
- - -
Zusammenfassung un-
ter Berücksichtigung von
Wechselwirkungen mit
anderen Plänen und
Projekten
s.o. Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 119
10 Zusammenfassung
Für die Ermittlung der Erheblichkeit sind in der vorliegenden Untersuchung zur Natura 2000-
Verträglichkeit eine Reihe von Parametern eingeflossen, auf die folgend kurz eingegangen
wird:
- Überblick über die betroffenen Schutzobjekte
Insgesamt gibt es in den Schutzgebieten sechszehn verschiedene Lebensraumtypen,
davon sind zehn unmittelbar durch das Vorhaben betroffen:
– LRT 3150 B - guter Erhaltungszustand
– LRT 3160 C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
– LRT 3260 zusätzliche Angabe des LUGV (Datenabfrage 2009), ohne
Angabe zum Erhaltungszustand
– LRT 3270 B - guter Erhaltungszustand
– LRT *6120 zusätzliche Angabe des LUGV (Datenabfrage 2009), ohne
Angabe zum Erhaltungszustand
– LRT 6410 B - guter Erhaltungszustand
– LRT 6430 B - guter Erhaltungszustand
– LRT 6440 B - guter Erhaltungszustand
– LRT 6510 C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
– LRT 7140 C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
– LRT *7220 B - guter Erhaltungszustand
– LRT 7230 A – herausragender Erhaltungszustand
– LRT 9110 A – herausragender Erhaltungszustand
– LRT 9190 C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
– LRT *91E0 A – herausragender Erhaltungszustand
– LRT 91F0 B - guter Erhaltungszustand
Insgesamt gibt es fünf verschiedene betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL:
- Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus),
- Großes Mausohr (Myotis myotis),
- Biber (Castor fiber),
- Fischotter (Lutra lutra) und
- Wolf (Canis lupus).
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 120 50Hertz Transmission IBU
zwei betroffene Amphibienaren des Anhangs II der FFH-RL:
- Rotbauchunke (Bombina bombina)
- Kammmolch (Triturus cristatus)
29 betroffene andere bedeutende Arten der Fauna und Flora:
- Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
- Braunes Langohr (Plecotus auritus)
- Kleinabendsegler (Nyctalus leiseri)
- Schneider (Alburnoides bipunctatus)
- Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea)
- Kantiger Lauch (Allium angulosum)
- Kleinblütiges Schaumkraut (Cardamine parviflora)
- Schlamm-Segge (Carex limosa)
- Gewöhnliche Brenndolde (Cnidium dubium)
- Fuchs´Knabenkraut (Dactylorhiza fuchsii)
- Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata)
- Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia)
- Kammfarn (Dryopteris cristata)
- Sumpf-Stendelwurzel (Epipactis palustris)
- Gewöhnliches Schneeglöckchen (Galanthus nivalis)
- Gemeiner Efeu (Hedera helix)
- Wiesen-Alant (Inula britannica)
- Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica)
- Stumpfblütige Binse (Juncus subnodulosus)
- Europäische Reisquecke (Leersia oryzoides)
- Sumpfporst (Ledum palustre)
- Schlammling (Limosella aquatica)
- Großes Zweiblatt (Listera ovata)
- Polei-Minze (Mentha pulegium)
- Bitterklee (Menyanthes trifoliata)
- Gelbe Teichrose (Nuphar lutea)
- Kümmelblättrige Silge (Selinum carvifolia)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 121
- Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia)
- Moorveilchen (Viola stagnina)
und 14 betroffene Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie:
- Eisvogel (Alcedo atthis)
- Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- Wachtelkönig (Crex crex)
- Mittelspecht (Dendrocopos medius)
- Ortolan (Emberiza hortulana)
- Zwergschnäpper (Ficedula parva)
- Kranich (Grus grus)
- Seeadler (Haliaeetus albicilla)
- Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
- Neuntöter (Lanius collurio)
- Schwarzmilan (Milvus migrans)
- Rotmilan (Milvus milvus)
- Wespenbussard (Pernis apivorus)
- Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)
Bedeutung der betroffenen Flächen/Habitate für das „Gebiet als solches“ (Integritäts-
grundsatz) des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“.
Die von der geplanten Variante 1 betroffenen Bereiche gliedern sich in den Gewässerle-
bensraumtyp 3150 mit seinen Ufervegetationsstrukturen und die Offenland-Lebens-
raumtypen 6430, 6440 und *6120, wobei letzterer als prioritär eingestuft ist.
Die von dem geplanten Variantenabschnitt IC 2/3 betroffenen Bereiche gliedern sich in
den Fließgewässerlebensraumtyp 3270 mit seinen gewässerbegleitenden Strukturen, die
Offenlandlebensräume 6440 und 6510 und den prioritären Waldlebensraumtyp *91E0.
Die von der geplanten Variante 4 betroffenen Bereiche gliedern sich in die Gewässerle-
bensraumtypen 3150 und 3270 mit ihren jeweiligen Uferstrukturen, die Offenlandlebens-
raumtypen *6120 (prioritär), 6430 und 6510, und die Waldlebensraumtypen *91E0 (priori-
tär) und 91F0.
Die von der geplanten Variante 5 betroffenen Bereiche gliedern sich in die Gewässerle-
bensraumtypen 3150, 3260 und 3270 mit ihren jeweiligen Uferstrukturen, den Offenland-
lebensraumtyp 6510 und den prioritären Waldlebensraumtyp *91E0.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 122 50Hertz Transmission IBU
Sie erfüllen wichtige Funktionen als Lebensraum für seltene Tier- sowie auch Pflanzenar-
ten. Zudem bestehen Wirkbeziehungen auf Individuen- und Populationsebene zwischen
den betroffenen Bereichen des FFH-Gebietes im Wirkraum und dem restlichen FFH-
Gebiet sowie den angrenzenden Grünlandstrukturen, wobei die überspannten Bereiche
durch die charakteristischen Vogelarten der Lebensraumtypen des Gebietes beim Wech-
sel in andere (Teil-) Lebensräume überflogen werden.
Das FFH-Gebiet “Dolina Pliszki“ zeichnet sich durch wertvolle Pflanzengesellschaften wie
naturnahe Auenwälder sowie Torf- und Bruchmoore aus, die vielen Arten als Lebens-
raum dienen.
- Lokaler Beeinträchtigungsgrad
Eine Beeinträchtigung der Lebensraumtypstruktur durch direkte Flächeninanspruchnah-
me aufgrund der Wahl der Maststandorte innerhalb des Schutzgebietes „Mittlere Oder
kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, zudem kann es zu Überspannungen in
folgenden Bereichen der Varianten kommen
– 2: Lebensraumtypen 3150, *6120, 6430 und 6440,
– 3: Lebensraumtypen 3270, 6440, 6510 und *91E0,
– 4: Lebensraumtypen 3150, 3270, *6120, 6430, 6510, *91E0 und 91F0,
– 5: Lebensraumtypen 3150, 3260, 3270, 6510 und *91E0.
Bei Umsetzung der geplanten Variante 1 ist die Wahl der Maststandorte außerhalb der
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL möglich.
Bei Umsetzung der Varianten 2, 3, 4 und 5 ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Wahl
der Maststandorte innerhalb der Lebensraumtypen nicht vermeidbar. Im Zuge der Fein-
trassierung ist jedoch die Beanspruchung von Waldlebensraumtypen und prioritären Le-
bensraumtypen vermeidbar und daher auszuschließen.
Eine direkte Beeinträchtigung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
des FFH-Gebietes „Dolina Pliszki“ durch die Planung des deutschen Abschnitts des
3. Interconnectors Deutschland - Polen ist nicht gegeben.
Die indirekte Beeinträchtigung der Lebensräume durch die charakteristischen Vogelarten
kann vor allem anlagebedingt durch ein erhöhtes Kollissionsrisiko mit den Erdseilen auf-
treten.
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für
die Säugetiere und Amphibien der FFH-Gebiete vor allem bau- und anlagebedingte Be-
einträchtigungen zu (zum Teil hohen) lokalen Beeinträchtigungsgraden im Wirkraum des
Vorhabens führen können. Dies ist vor allem auf die Scheuchwirkungen durch Bauma-
schinen und Menschen zurückzuführen sowie den Verlusten von Individuen und Teilpo-
pulationen der Amphibien aufgrund der Kreuzungen ihrer Wanderwegen durch temporäre
Baustraßen/-stellen während der Frühjahrswanderung (Februar bis April).
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 123
- Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Durch eine Bauzeiteinschränkung, eine ökologischen Baubegleitung und die Installation
von Vogelschutzmakern sowie die nur selektiv notwendigen Gehölzentnahme durch aus-
reichend hohe Überspannung der vorhandenen Bestände lassen sich lokale Beeinträch-
tigungen wirksam vermeiden bzw. vermindern.
- Schwere der verbleibenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen
Für alle betrachteten Säugetiere und Amphibien der FFH-Gebiete verbleibt ein geringer
Beeinträchtigungsgrad v.a. durch das Baugeschehen.
Für die Lebensraumtypen bleibt eine geringe indirekte Beeinträchtigung durch das gerin-
ge verbleibende Kollisionsrisiko der charakteristischen Vogelarten mit den Erdseilen.
- Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten
Zeitgleich zum beschriebenen Vorhaben sind nach Recherchen des Gesamtplaners an-
dere Pläne und Projekte im Bereich der Leitung vorgesehen, wie etwa das abgeschlos-
sene Raumordnungsverfahren zu einer deutsch-polnischen Straßenverbindung, durch
die jedoch keine Summationswirkungen zu erwarten sind.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die geplante 380-kV-Freileitung zum derzeitigen
Kenntnisstand aufgrund
– der durchzuführenden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
voraussichtlich zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete „Mittlere Oder“
(DE 3754-303) und „Dolina Pliszki“ (PLH080011) in ihren für die Erhaltungsziele maßgebli-
chen Bestandteilen führen wird.
Die Trassenkorridorachsen aller fünf geplanten Varianten queren das FFH-Gebiet „Mittlere
Oder“, das polnische Natura 2000-Gebiet „Dolina Pliszki“ grenzt an die Übergabepunkte der
Varianten 4 und 5 an der Landesgrenze Deutschland-Polen.
Weiterhin wird festgestellt, dass bei Umsetzung der Variante 1 eine direkte Flächeninan-
spruchnahme (Maststandorte) der Lebensraumtypen des FFH-Gebietes „Mittlere Oder“
vermieden werden kann und es zur geringsten Flächeninanspruchnahme der LRT´s im
Wirkraum kommt, daher sollte diese Variante bevorzugt umgesetzt werden.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
Seite 124 50Hertz Transmission IBU
Sollte die Umsetzung der Variante 1 aus anderen Gründen nicht möglich sein, empfiehlt
sich die folgende Rangfolge nach Querungslänge:
1. Variante 2 460 m
1. Variante 3 460 m
2. Variante 5 710 m
3. Variante 4 1.225 m
Aufgrund der potenziellen Querung des Gebietes „Dolina Pliszki“ (PLH080011) sollte die Be-
troffenheit bei Vorliegen der polnischen Projektmerkmale bzw. den weiteren Planungsschrit-
ten erneut überprüft werden.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ (DE 3754-303) / FFH-Gebiet „Dolina Pliszki“ (PLH 080011)
50Hertz Transmission IBU Seite 125
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50Hertz Transmission IBU Seite 127
Gesetze / Verordnungen / Richtlinien / Urteile
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - n.n.V.; Urteil zur Westum-
fahrung Halle - A 143.
Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches
Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) vom 26.05.2004, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]).
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom
25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012
(BGBl. I S. 148)
Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten -
Vogelschutzrichtlinie, ABI. EG Nr. L 103, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des
Rates vom 14. April 2003, ABl. EG Nr. L 122, 36.
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie
der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch
die Richtlinie 97/62 EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42).
Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenDE3754303 Nr. L 107/4
1.1 Typ 1.2. Kennziffer 1.3. Ausfülldatum 1.4. Fortschreibung
1.5. Beziehung zu anderen NATURA 2000-Gebieten
NATURA 2000-Kennziffer NATURA 2000-Kennziffer
1.6. Informant
1.7. Gebietsname
1.8. Daten der Gebietsbenennung und -ausweisung
Vorgeschlagen als Gebiet, dasals GGB in Frage kommt
Als GGB bestätigt
Ausweisung als BSGAusweisung als BEG(später auszufüllen)
D E 3 7 5 4 3 0 2 0 0 0 0 3 2 0 0 8 0 3
D E 3 4 5 3 4 2 2
1034583ED
D E 3 5 5 3 3 0 8
D E 3 7 5 2 3 0 3
2 0 0 0 0 9 2 0 0 4 1 2
2 0 0 4 0 6
G
STANDARD-DATENBOGEN
für besondere Schutzgebiete (BSG). Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Frage
kommen (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG)
1. GEBIETSKENNZEICHNUNG
Hr. v. Heydebrand, LUA, N 5Hr. v. HeydebrandLandesumweltamt Brandenburg Abt. RW8Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (Oder)
Mittlere Oder
- Seite 1 von 17 -
3
Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenDE3754303 Nr. L 107/5
E 1 4
2.1. Lage des Gebietsmittelpunkts
Länge Breite
2.3. Erstreckung (km)2.2. Fläche (ha)
W / G (Greenwich)
2.4. Höhe über NN (m):Min. Max. Mittel
4 1 3 7 5 2 1 5 9
0
1 5 4 0 2 9
31 8 6
04ED 3
C04ED
6
9 4
0Meeresgebiet außerhalb eines NUTS-Verwaltungsgebiets
X
Name des Verwaltungsgebiets Anteil (%)
2.5. Verwaltungsgebiet
NUTS-Kennziffer
alpin boreal kontinental makaronesisch mediterran
2.6. Biogeographische Region
2. LAGE DES GEBIETES
atlantisch
Frankfurt (Oder), Stadt
Oder-Spree
- Seite 2 von 17 -
Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenDE3754303 Nr. L 107/6
Kennziffer Anteil (%) Repräsentativität Relative
Fläche
Erhaltungs-
zustand
Gesamt-
beurteilung
- Seite 3 von 17 -
3. ÖKOLOGISCHE ANGABEN
3.1. Im Gebiet vorhandene Lebensräume und ihre Beurteilung
Anhang I - Lebensräume
Seite bitte vervielfältigen, falls nötig.
3 1 5 0
3 2 6 0
3 2 7 0
6 1 2 0
6 4 1 0
6 4 3 0
6 4 4 0
6 5 1 0
9 1 6 0
9 1 9 0
9 1 E 0
9 1 F 0
3
< 1
1
< 1
< 1
2
3
5
< 1
1
4
4
B
D
A
D
B
A
A
C
C
C
A
A
C
C
C
C
C
C
C
C
C
C
B
B
C
B
B
C
B
C
A
B
B
B
C
B
B
C
C
C
A
B
DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 107/7
3.2. Arten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG bezieht und die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, und Gebietsbeurteilung für sie3.2.a. Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind
Kennziffer Name
Population
Nichtziehend Ziehend
Brütend ÜberwinterndAuf dem Durchzug
Gebietsbeurteilung
Population Erhaltung Isolierung Gesamt
- Seite 4 von 17 - Seite bitte vervielfältigen, falls nötig.
A 2 2 9 Alcedo atthis Cp P
A 0 8 1 Circus aeruginosus p P
A 1 2 2 Crex crex p P
A 2 3 8 Dendrocopos medius p P
A 3 7 9 Emberiza hortulana p P
A 3 2 0 Ficedula parva p P
A 1 2 7 Grus grus p P
A 0 7 5 Haliaeetus albicilla Bp P
A 0 2 2 Ixobrychus minutus p P
A 3 3 8 Lanius collurio p P
A 0 7 3 Milvus migrans p P
A 0 7 4 Milvus milvus p P
A 0 7 2 Pernis apivorus p P
A 3 0 7 Sylvia nisoria p P
DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 107/8
3.2.b Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind
Kennziffer Name
Population
Nichtziehend Ziehend
Brütend ÜberwinterndAuf dem Durchzug
Gebietsbeurteilung
Population Erhaltung Isolierung Gesamt
- Seite 5 von 17 - Seite bitte vervielfältigen, falls nötig.
DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 107/9
3.2.c Säugetiere, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind
Kennziffer Name
Population
Nichtziehend Ziehend
Fortpflanzung ÜberwinterndAuf dem Durchzug
Gebietsbeurteilung
Population Erhaltung Isolierung Gesamt
- Seite 6 von 17 - Seite bitte vervielfältigen, falls nötig.
1 3 3 7 Castor fiber C B C Ci P
1 3 5 5 Lutra lutra C B C Ci P
DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 107/10
3.2.d Amphibien und Reptilien, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind
Kennziffer Name
Population
Nichtziehend Ziehend
Fortpflanzung ÜberwinterndAuf dem Durchzug
Gebietsbeurteilung
Population Erhaltung Isolierung Gesamt
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1 1 8 8 Bombina bombina C C C Ci P
1 1 6 6 Triturus cristatus C C C Ci P
DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 107/11
3.2.e Fische, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind
Kennziffer Name
Population
Nichtziehend Ziehend
Fortpflanzung ÜberwinterndAuf dem Durchzug
Gebietsbeurteilung
Population Erhaltung Isolierung Gesamt
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1 1 3 0 Aspius aspius C B C Bi C
1 1 4 9 Cobitis taenia C A C Bi C
1 1 2 4 Gobio albipinnatus C A C Bi R
1 0 9 9 Lampetra fluviatilis C B C Bi V
1 1 4 5 Misgurnus fossilis C A C Bi R
1 1 3 4 Rhodeus amarus C B C Ci R
DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 107/12
3.2.f Wirbellose, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind
Kennziffer Name
Population
Nichtziehend Ziehend
Fortpflanzung ÜberwinterndAuf dem Durchzug
Gebietsbeurteilung
Population Erhaltung Isolierung Gesamt
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1 0 6 0 Lycaena dispar C B C Bi P
1 0 3 7 Ophiogomphus cecilia C B C Ci P
1 0 8 8 Cerambyx cerdo C Bi P
Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenDE3754303 Nr. L 107/13
3.2.g. Pflanzen, die im Anhang || der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind
Kennziffer Name Population Gebietsbeurteilung
Population Erhaltung GesamtIsolierung
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DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 107/14
- Seite 11 von 17 -
3.3. Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora
Gruppe
PopulationV S A R F W P Wissenschaftlicher Name Begründung
(V = Vögel, S = Säugetiere, A = Amphibien, R = Reptilien, F = Fische, W = Wirbellose, P = Pflanzen)
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Hyla arborea AA i P
Allium angulosum AP i P
Cardamine parviflora AP i P
Cnidium dubium AP i P
Inula britannica AP i P
Iris sibirica AP i P
Leersia oryzoides AP i P
Limosella aquatica AP i P
Mentha pulegium AP i P
Selinum carvifolia AP i P
Veronica longifolia AP i P
Viola stagnina DP i P
Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenDE3754303 Nr. L 107/15
Lebensraumklassen
Meeresgebiete und -arme
Salzsümpfe, -wiesen und -steppen
Küstendünen, Sandstrände, Machair
Strandgestein, Felsküsten, Inselchen
Andere Gebietsmerkmale:
Binnengewässer (stehend und fließend)
Moore, Sümpfe, Uferbewuchs
Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana
Trockenrasen, Steppen
Feuchtes und mesophiles Grünland
Alpine und subalpine Rasen
Extensiver Getreideanbau (einschl. Wechselanbau mit regelmäßiger Brache)
Reisfelder
Melioriertes Grünland
Anderes Ackerland
reich strukturierter Auenkomplex des Odertales mit Resten von Weichholz- und Hartholzauenwald, Altarmen und wechselfeuchtem Auengrünland
Hoher Anteil an Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH RL, sehr hohes Entwicklungspotential zur natürlichen Regenerierung der Flußaue
Anteil (%)
4. GEBIETSBESCHREIBUNG
4.1. Allgemeine Gebietsmerkmale
Gezeiten, Ästuarien, vegetationsfreie Schlick- und Sandflächen, Lagunen (einschl. Salinenbecken)
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen, permanent mit Schnee und Eis bedeckten Flächen
INSGESAMT 100 %
- Seite 12 von 17 -
4.2. Güte und Bedeutung
Laubwald
Nadelwald
Immergrüner Laubwald
Mischwald
Kunstforsten (z. B. Pappelbestände oder exotische Gehölze)
Nicht-Waldgebiete mit hölzernen Pflanzen (Obst- und Ölbaumhaine, Weinberge, Dehesas)
Sonstiges (einschl. Städte, Dörfer, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete)
19
47
4
5
10
1
1
13
Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenDE3754303 Nr. L 107/16
Privat: 0 %Kommunen:0 %Land: 0 %Bund: 0 %sonst.: 0 %
CIR - Luftbildkartierung (Bildmaterial 1991 - 1994)Terrestrische Biotopkartierung 1995/1998-99Literaturliste siehe Anlage
4.3. Verletzlichkeit
4.4. Gebietsausweisung (Bemerkungen zu den nachstehenden quantitativen Angaben)
4.5. Besitzverhältnisse
4.6. Dokumentation
4.7. Geschichte (von der Komission auszufüllen)Datum Geändertes Feld Beschreibung
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DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 107/17
5. SCHUTZSTATUS DES GEBIETS UND ZUSAMMENHANG MIT CORINE-BIOTOPEN
5.1. Schutzstatus auf nationaler und regionaler Ebene
Kennziffer Anteil (%) Kennziffer Anteil (%) Kennziffer Anteil (%)
Anteil (%)ArtGebietsnameTypenkennziffer
Gebietsname Anteil (%)Art
Überdeckung
Typ
Auf internationaler Ebene ausgewiesen:
Anteil (%)Art
Überdeckung
Anteil (%)
Überdeckung
ArtCORINE-Gebietskennziffer CORINE-Gebietskennziffer
5.3. Zusammenhang des beschriebenen Gebiets mit CORINE-Biotop-Gebieten
5.2. Zusammenhang des beschriebenen Gebietes mit anderen Gebieten
Auf nationaler/regionaler Ebene ausgewiesen: Überdeckung
- Seite 14 von 17 -
1
2
3
4
1
2
3
---
---
---
---
---
Ramsar-Übereinkommen
Biogenetisches Reservat
Gebiet mit Europadiplom
Biosphärenreservat
Barcelona-Übereinkommen
World Heritage Site
Sonstiger Typ
D E 0 7
D E 0 2
0
9 8
D E 0 7
D E 0 2
Fauler See, Märk. Naturgarten, Güldendorfer Mhlt..
Mittlere Oder
/
*
0
9 8
Nr. L 107/18DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Kennziffer Kennziffer
Kennziffer Kennziffer
Intensität
Intensität
Intensität
Intensität
Einfluß
Einfluß Einfluß
Einfluß% des Gebiets % des Gebiets
6. EINFLÜSSE UND NUTZUNGEN IM GEBIET UND IN DESSEN UMGEBUNG
6.1. Einflüsse und Nutzungen sowie davon betroffene FlächeEinflüsse und Nutzungen im Gebiet
Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebiets
6.2. Management des Gebiets
Zuständige Behörde / Organisation
Gebietsmanagement und maßgebliche Pläne
Erhaltung oder Entwicklung der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH - Richtlinie
- Seite 15 von 17 -
DE3754303Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Nr. L 107/19
7. KARTE DES GEBIETS
Topographische Karte
Blattnummer Maßstab Projektion
Angaben zur Verfügbarkeit der Gebietsgrenzen in rechnergestützter Form
Karte der unter Abschnitt 5 aufgeführten Gebietsausweisungen
(auf Kartengrundlage, die dieselben Merkmale wie die topographische Karte hat)
Luftbild(er) beigefügt:
JA NEIN
Nummer Gebiet Ausschnitt/Thema Copyright Datum
Nummer Ort Gegenstand Copyright Datum
3753 25000 Gauss-Krüger (DE)
UTM, ETRS89 (Maßstab 1:10000)
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3754 25000 Gauss-Krüger (DE)
3854 25000 Gauss-Krüger (DE)
8. DIAPOSITIVE
AnlageDE3754303
Arbeitsgemeinschaft Natur- und Artenschutz e.V. (2001); Atlas Herpetofauna 2000 in Brandenburg (Vorlf. Verbreitungskarten)Herrmann A. (2001); Biotopkartierungen 1995/1998-99Otto, S. A., Zahn, S. (2007); Erfassung und Entwicklung einer Bewertung von Fischarten und Neunaugen in ausgewählten Fließgewässern und Seen in FFH-Gebieten des LandesBrandenburg in 2007; Gutachten; PotsdamSchaffrath, J. (06.07.2005); Meldung eines Vorkommens des Heldbocks; Aktennotiz
Weitere Literaturangaben
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FORMULARZ DANYCH 1
K PLH080011 2011-092001-03
PLB080004
PLH080037
PLH080042
Instytut Ochrony Przyrody PAN, Kraków; A. Jermaczek, Klub Przyrodników; J. Cichocki, D. Łupicki
Dolina Pliszki
2007-08 2008-12
1. IDENTYFIKACJA OBSZARU
1.1. TYP 1.2. KOD OBSZARU 1.4. DATA AKTUALIZACJI1.3. DATA OPRACOWANIA
1.5 POWIĄZANIA Z INNYMI OBSZARAMI NATURA 2000
1.7. NAZWA OBSZARU:
1.6. INSTYTUCJA LUB OSOBA ZBIERAJ ĄCA INFORMACJE:
1.8. WSKAZANIE I ZAKLASYFIKOWANIE OBSZARU:
DATA ZAPROPONOWANIA JAKO OZW DATA ZATWIERDZENIA JAKO OZW
DATA ZAKLASYFIKOWANIA JAKO OSO DATA ZATWIERDZENIA JAKO SOO
NATURA 2000STANDARDOWY FORMULARZ DANYCH
DLA OBSZARÓW SPECJALNEJ OCHRONY (OSO)DLA OBSZARÓW SPEŁNIAJĄCYCH KRYTERIA OBSZARÓW O ZNACZENIU
WSPÓLNOTOWYM (OZW)
DLA SPECJALNYCH OBSZARÓW OCHRONY (SOO)I
wydrukowano przy użyciu programu Ostoje wersja 3.0 2011-10-25
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 2OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
2. POŁOŻENIE OBSZARU
2.1. POŁOŻENIE CENTRALNEGO PUNKTU OBSZARU
2.2. POWIERZCHNIA (ha): 2.3. DŁUGOŚĆ OBSZARU (km):
2.4. WYSOKOŚĆ (m n.p.m.):
E 14 56 8
DŁUGOŚĆ GEOGRAFICZNA SZEROKOŚĆ GEOGRAFICZNA
52 12 35N
5 033,9
28 70
MINIMALNA MAKSYMALNA ŚREDNIA
2.5. REGION ADMINISTRACYJNY (NUTS)
Kod Nazwa regionu %PL431 Gorzowski 72PL432 Zielonogórski 28
2.6. REGION BIOGEOGRAFICZNY
Nazwa regionu biogeograficznegoKontynentalny
1/2
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 3OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
3.1. Typy SIEDLISK znajduj ące si ę na terenie obszaru Natura 2000 oraz ocena znaczenia
3. INFORMACJA PRZYRODNICZA
obszaru dla tych siedlisk
Kod % pokrycia Reprezen. zachow.powierzch ogólna
3.1.a. Typy SIEDLISK wymienione w Zał ączniku I Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Nazwa siedliskaStopień Względna Stan Ocena
Starorzecza i naturalne eutroficzne zbiorniki wodne ze zbiorowiskami z Nympheion, Potamion 1,003150 A C A BNaturalne, dystroficzne zbiorniki wodne 1,003160 B C B CNizinne i podgórskie rzeki ze zbiorowiskami włosieniczników Ranunculion fluitantis 2,003260 A C A BZmiennowilgotne łąki trzęślicowe (Molinion) 2,006410 B C B BZiołorośla górskie (Adenostylion alliariae) i ziołorośla nadrzeczne (Convolvuletalia sepium) 0,016430 A C A CNiżowe i górskie świeże łąki użytkowane ekstensywnie (Arrhenatherion elatioris) 5,006510 B C B BTorfowiska przejściowe i trzęsawiska (przeważnie z roślinnością z Scheuchzerio-Caricetea) 0,107140 A C A CŹródliska wapienne ze zbiorowiskami Cratoneurion commutati 0,047220 C C B BGórskie i nizinne torfowiska zasadowe o charakterze młak, turzycowisk i mechowisk 5,007230 A C A AKwaśne buczyny (Luzulo-Fagenion) 27,009110 A C A APomorski kwaśny las brzozowo-dębowy (Betulo-Quercetum) 1,059190 C C C CŁęgi wierzbowe, topolowe, olszowe i jesionowe (Salicetum albo-fragilis, Populetum albae, Alnenion 9,0091E0 B C B B
1/3.1
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 3OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
3.2. GATUNKI, których dotyczy Artykuł 4 Dyrektywy Rady 79/409/EWG i gatunki wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
oraz ocena znaczenia obszaru dla tych gatunków
3.2.a. PTAKI wymienione w Zał ączniku I Dyrektywy Rady 79/409/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
3.2.b. Regularnie wyst ępujące Ptaki Migruj ące nie wymienione w Zał ączniku I Dyrektywy Rady79/409/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
3.2.c. SSAKI wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
1308 Barbastella barbastellus DP1324 Myotis myotis 400-550 C B C CP1337 Castor fiber C B C B5-7fam1352 Canis lupus C B B B7-8i1355 Lutra lutra C B C B5-7fam
3.2.d. PŁAZY i GADY wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
3.2.e. RYBY wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
1096 Lampetra planeri C B B CR1130 Aspius aspius DV1149 Cobitis taenia C B C BC1163 Cottus gobio C B C BV
3.2.f. BEZKRĘGOWCE wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
1014 Vertigo angustior B B C BC1016 Vertigo moulinsiana B C A BC1083 Lucanus cervus C C A CP
1/3.2
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 3OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
3.2.g. ROŚLINY wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAPopulacja
1393 Drepanocladus vernicosus DP1903 Liparis loeselii DP
2/3.2
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 3OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
3.3. Inne wa żne gatunki zwierzą t i ro ślin
PTAKI
Populacja Motywacja
SSAKI
Populacja Motywacja
Myotis daubentonii CPNyctalus leisleri CVPlecotus auritus CP
PŁAZY
Populacja Motywacja
GADY
Populacja Motywacja
RYBY
Populacja Motywacja
Alburnoides bipunctatus AP
BEZKRĘGOWCE
Populacja Motywacja
ROŚLINY
Populacja Motywacja
Carex limosa APDactylorhiza fuchsii APDactylorhiza incarnata DPDrosera rotundifolia APDryopteris cristata APEpipactis palustris APGalanthus nivalis CPHedera helix DPJuncus subnodulosus APLedum palustre DPListera ovata DPMenyanthes trifoliata DPNuphar lutea DP
1/3.3
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 4OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
4. OPIS OBSZARU
4.1. OGÓLNA CHARAKTERYSTYKA OBSZARU
Klasy siedlisk % pokrycia
Lasy iglaste 60 %
Lasy liściaste 22 %
Lasy mieszane 3 %
Siedliska leśne (ogólnie) 2 %
Siedliska łąkowe i zaroślowe (ogólnie) 6 %
Siedliska rolnicze (ogólnie) 4 %
Wody śródlądowe (stojące i płynące) 3 %
OPIS OBSZARU
100 %Suma pokrycia siedlisk
Ostoja obejmuje małą dolinę rzeczną, biegnącą przez rozległe pola sandrowe. Sandr Pliszki oddzielony jest wysokimikrawędziami od wyższych poziomów sandrowych i wzgórz moreny czołowej. Rzeka zachowała naturalny charakter i jest otoczonaprzez duży kompleks leśny, głównie borów sosnowych. Wzdłuż rzeki występują płaty nadrzecznych zbiorowisk leśnych oraztorfowiska i trzęsawiska. Charakterystyczna jest strefowość mokradeł, związana z reżimem hydrologicznym rzeki orazoddziaływaniem wód podziemnych i źródliskowych w sąsiedztwie zboczy doliny.Kolonia rozrodcza nocka dużego znajduje się w pomieszczeniach pod zrujnowanej fabryce celulozy.
1/4(1)
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 4OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
4. OPIS OBSZARU
Obszar występowania cennych siedlisk przyrodniczych (11 rodzajów siedlisk z Załącznika I Dyrektywy Rady 92/43/EWG), w tympriorytetowych lasów łęgowych pokrywających 18% powierzchni. Duże bogactwo flory (19 gatunków zagrożonych w skali kraju, 22gatunków chronionych, 27 gatunków rzadkich w skali regionu) i fauny (w tym 13 gatunków z Załącznika II Dyrektywy Rady92/43/EWG), w tym bardzo rzadkiego obecnie w Polsce chrząszcza, jelonka rogacza.Jest to trzecia w Polsce znana kolonia rozrodcza nocka dużego w warunkach podziemnych. W tych samych pomieszczeniach orazw podziemnych tunelach leżących na terenie tego samego zakładu hibernuje corocznie kilkanaście - kilkadziesiąt nietoperzy.Gatunki wymienione w p. 3.3. z motywacją D to gatunki prawnie chronione w Polsce.
Zanieczyszczenia powietrza, budowa dróg, eksploatacja złóż torfu i pokładów gytii wapiennej.Uwaga: Wykonywanie koniecznych prac z zakresu ochrony przeciwpowodziowej dotyczy różnych fragmentów doliny rzecznej ipowinno się odbywać z uwzględnieniem wymogów ochrony siedlisk przyrodniczych i siedlisk gatunków, których ochrona jest celemutworzenia obszaru Natura 2000.
Obszar w większości położony jest na terenie XIII Obszaru Chronionego Krajobrazu Województwa Lubuskiego (34 301,0 ha) i XVIIObszaru Chronionego Krajobrazu Województwa Lubuskiego (14 383,8 ha).
Obszar stanowi w większości własność Skarbu Państwa, a częściowo prywatną.
4.2. WARTOŚĆ PRZYRODNICZA I ZNACZENIE
4.3. ZAGROŻENIA
4.4. STATUS OCHRONNY
4.5. STRUKTURA WŁASNO ŚCI
4.6. DOKUMENTACJA - ŹRÓDŁA DANYCH
Cichocki, Łupicki 2008 dane niepublikowane
GDLP 2007 Inwentaryzacja przyrodnicza. baza danych INVENT
Graczyk R. 1995. Bóbr europejski (Castor fiber fiber Linnaeus 1758) w dorzeczu Odry oraz jego wpływ na stosunki wodne ibiocenotyczne. W: Człowiek i środowisko naturalne Jury. 3 Sympozjum Jurajskie. Zarząd ZJPK, Dąbrowa Górnicza. s. 83-124.
Jędrzejewski W., Nowak S., Stachura K., Skierczyński M., Mysłajek R., Niedziałkowski K. i inni 2005 Projekt korytarzyekologicznych łączących Europejską Sieć Natura 2000 w Polsce Zakład Badania Ssaków PAN 1-78
Klub Przyrodników. 2002. Dane niepublikowane (unpublished data).
Nowak S., Mysłajek R. W., Kłosińska A., Gabryś G. 2011 Diet and prey selection of wolves (Canis lupus) recolonising Westernand Central Poland. Mammal Biol., doi: 10.1016/j.mambio.2011.06.007
Nowak S., Mysłajek R.W. 2011 Wilki na zachód od Wisły. Stowarzysznie dla Naturay "Wilk", Twardorzeczka
Zieleniewski W. 2008 ROZSIEDLENIE GATUNKÓW MINOGÓW I RYB WYMIENIONYCHW ZAŁĄCZNIKU II DYREKTYWY RADY 92/43/EWG Z DN. 21.05.1992 ROKUW SPRAWIE OCHRONY SIEDLISK NATURALNYCHORAZ DZIKIEJ FAUNY I FLORYW WODACH WOJEWÓDZTWA LUBUSKIEGO niepubl. raport eksperta w ramach prac WZS na potrzeby uzupełniania sieciNatura 2000
1/4(2)
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 5OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
5. STATUS OCHRONNY OBSZARU ORAZ POWI ĄZANIA Z OSTOJAMI
5.1. DESYGNOWANE FORMY OCHRONY NA POZIOMIE KRAJOWYM I REGIONALNYM:
CORINE BIOTOPES
5.2. POWIĄZANIA OPISANEGO OBSZARU Z INNYMI TERENAMI:
PL04 41,0 %
KOD % POKRYCIA
desygnowanymi na poziomie krajowym lub regionalnym
KOD FORMY OCHRONY NAZWA OBSZARU TYP RELACJI % POKRYCIA
XIII OCK województwa lubuskiego 13,3PL04 *XVII OCK województwa lubuskiego 27,7PL04 *
desygnowanymi na poziomie międzynarodowym
NAZWA STATUSU OCHRONY NAZWA OBSZARU TYP RELACJI % POKRYCIA
5.3. POWIĄZANIA OPISANEGO OBSZARU Z OSTOJAMI CORINE BIOTOPES:
KOD CORINE TYP RELACJI % POKRYCIA
*G04202200 32,7
1/5
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 6OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
6. DZIAŁALNO ŚĆ CZŁOWIEKA NA TERENIE OBSZARU I W JEGO OTOCZENIU
6.1. GŁÓWNE CZYNNIKI I RODZAJE DZIAŁALNO ŚCI CZŁOWIEKA ORAZ PROCENT POWIERZCHNI OBSZARU IM PODLEGAJ ĄCY
I INNE CZYNNIKI WPŁYWAJ ĄCE NA TEN OBSZAR
kod intensywność % obszaru wpływnazwa
Wpływy i działalno ść na terenie obszaru:
Zmiana sposobu uprawy B101 +Zarzucenie pasterstwa C141 -Gospodarka leśna - ogólnie B160 0Hodowla ryb, skorupiaków i mięczaków B200 -Wędkarstwo C220 0Polowanie C230 0Pozyskiwanie / Usuwanie zwierząt, ogólnie C240 -Chwytanie, trucie, kłusownictwo C243 -Wydobywanie torfu B310 -Ścieżki, szlaki piesze, szlaki rowerowe C501 0Sporty i różne formy czynnego wypoczynku, uprawiane w plenerze C620 0Inne lub mieszane formy zanieczyszczeń A709 -100Wandalizm B740 -100
kod intensywność % obszaru wpływnazwa
Wpływy i działalno ść wokół obszaru:
Gospodarka leśna - ogólnie C160 0Inne lub mieszane formy zanieczyszczeń C709 -
6.2. ZARZĄDZANIE OBSZAREM
SPRAWUJĄCY NADZÓR (INSTYTUCJA LUB OSOBA):
ZARZĄDZANIE OBSZAREM I PLANY:
Regionalny Dyrektor Ochrony Środowiska w Gorzowie Wielkopolskim
1/6
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 7/8OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
7. MAPY OBSZARU
Mapy fizyczne obszaru
ProjekcjaNumer mapy Skala Opis
PUWG 1992N-33-138-A 1: 50000 YesPUWG 1992N-33-138-B 1: 50000 YesPUWG 1992N-33-139-A 1: 50000 Yes
Zdjęcia lotnicze obszaru
Temat DataNumer Obszar
8. ZDJĘCIA OBSZARU
Temat DataNumer Obszar Autor
1/7/8
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 4.7OBSZAR: PLH080011 Dolina Pliszki
4. OPIS OBSZARU
4.7. HISTORIA
IM2008-04-14 kod: 709, 740 i 160
MM2008-04-14 Myotis myotis, populacja lęgowa (400-550) i zimująca (P), ocena C,B,C,CBarbastella barbastellus, populacja zimująca (P), ocena D
OS2008-04-14 Plecotus auritus, Myotis daubentonii, Nyctalus leisleri
FS2008-05-14 Lampetra fluviatilis: zmiana ocen z CBCC na CBBB i populacja z C na RCobitis taenia: zmiana oceny ogólnej z B na Cdopisano Cottus gobio z ocenami CBCB i Aspius aspius z D
HB2010-10-05 Dodanie siedliska 3260 z pokryciem 2% i ocenami ACAB zgłoszone przez "Klub Przyrodników".Występowanie siedliska zostało potwierdzone przez sprawującego nadzór nad obszarem zzastrzeżeniem, by w trakcie opracowywania planu ochrony dla obszaru dokładniezinwentaryzować przedmiotowe siedlisko.
MM2011-09-07 Dodanie Canis lupus z populacją 7-8i z ocenami CBBB na podstawie wniosku i danychprzedstawionych przez Stowarzyszenie dla Natury "Wilk", po zasięgnięciu opinii sprawującegonadzór nad obszarem.
1/4.7
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