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Sehr geehrte Damen und Herren,
im November-Plenum wurden in der Aktuellen Stunde die bundespolitischen Beschlüsse zur
Steuergerechtigkeit, zur Pflegereform und zum Fachkräftemangel diskutiert. Unser
Fraktionsvorsitzender, Christian Dürr, und ich haben in der Debatte unter anderem deutlich gemacht,
dass der Abbau der sogenannten kalten Progression zu mehr Steuergerechtigkeit führt. Für uns ist es
unverständlich, warum sich gerade die SPD gegen eine Erhöhung des Grundfreibetrages ausspricht.
Obwohl dies ja vor allem bei kleineren und mittleren Einkommen zu mehr Gerechtigkeit führen würde.
Ebenso haben wir im vergangenen Plenum bei der Beamtenversorgung analog zur gesetzlichen
Rentenversicherung die Altersgrenze auf 67 erhöht. Unser Innenpolitiker, Jan-Christoph Oetjen, stellte in
der Debatte heraus, dass dieses Gesetz auch zu mehr Flexibilität beim Pensionseintritt führt. Der
Korridor für den Eintritt in den Ruhestand wird bei Beamten auf zehn Jahre erhöht.
Herzliche Grüße!
Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
November 2011
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Inhaltsverzeichnis:
Grüne Politik wäre ein Armutsprogramm für Niedersachsen 2
Mehrere Debatten über Ausländerrecht im Plenum 3
Beamtenversorgung: Mehr Flexibilität im öffentlichen Dienst 4
Reform der Bundeswehr sozialverträglich gestalten 5
Wegfall der Zuckerquote führt zu freier Marktentwicklung 6
Mehr Transparenz beim Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung 7
Entflechtungsgesetz: Gemeinden werden weiter unterstützt 8
Negative Auswirkungen von Kassel-Calden minimieren 9
Landespflegerat jetzt im Landespflegeausschuss 9
Große Zufriedenheit nach einem Jahr MoNi 10
Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Kliniken 11
Gaststätten können unbürokratischer eröffnet werden 11
20 Jahre Mauerfall – Gedenken im Landtag 12
Mindestlohn wäre ein Eingriff in die Tarifautonomie 13
Es gibt keine guten und keine schlechten Castoren 14
Mehr Geothermie in Niedersachsen 15
Ab 2012 beginnt die Inklusion in Niedersachsen 16
Wirtschaftspolitik
Grüne Politik wäre ein Armutsprogramm für Niedersachsen In der Aktuellen Stunde der FDP-Fraktion haben wir den Zusammenhang zwischen Wachstum und
Zukunftsfähigkeit sowie einer leistungsfähigen Infrastruktur thematisiert. Wir wollten dabei deutlich
machen, dass der Erhalt und stetige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wesentlich ist für die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Niedersachsens und daher eine Selbstverständlichkeit für alle
politischen Akteure sein sollte. Anhand einer langen Liste von Beispielen wurde klar, dass insbesondere
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die Grünen gerade dies nicht tun. Die Liste der Infrastrukturprojekte, die die Grünen in Niedersachsen
blockieren und verhindern ist lang. Wir können es uns allerdings nicht länger erlauben, dass
Infrastrukturprojekte politisch instrumentalisiert werden.
Im schwarz-gelb regierten Niedersachsen genießt der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dagegen
höchste Priorität. Zum Beispiel wird der Jade Weser Port, das derzeit größte Infrastrukturprojekt
Norddeutschlands, sogar vorzeitig fertiggestellt. Und auch für die Zukunft hat Schwarz-Gelb
ambitionierte Pläne für den Ausbau der Infrastruktur: Wir werden die Küstenautobahn voranbringen, wir
werden die Y-Trasse weiter planen und wir wollen die gesamte A1 sechsspurig ausbauen bis NRW.
Die Grünen verhindern dagegen mit einer infrastrukturpolitischen Verweigerungshaltung den Fortschritt.
Sie sind die Politik gewordene Tempo-30-Zone. Die Grünen blockieren in Stuttgart den neuen Bahnhof,
in München die neue Startbahn und in Berlin den Ausbau der Stadtautobahn - so eine Politik wäre ein
Armutsprogramm für Niedersachsen.
Christian Dürr MdL Fraktionsvorsitzender Tel.: (0511) 30 30 34 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Innenpolitik
Mehrere Debatten über Ausländerrecht im Plenum
Im November-Plenum wurden gleich mehrere ausländerrechtliche Themen beraten. So wurde durch die
Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Aufnahmegesetzes
eingebracht, mit dem die Pauschalen, die vom Land an die Kommunen für die Unterbringung von
Flüchtlingen gezahlt werden, angepasst werden sollen. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen
diesen Gesetzentwurf und loben, dass dieser in die richtige Richtung gehe. Eine Anpassung erfolgte
das letzte Mal im Jahr 2004. Insofern besteht hier Handlungsbedarf, um die Kommunen zu entlasten.
Seitens der FDP-Fraktion gibt es zum Bereich der Unterbringung aber noch weiteren Gesprächsbedarf.
Dem 10-Punkte-Papier der Fraktion zur Ausländerpolitik entsprechend, werden wir uns weiterhin für ein
Mehr an dezentraler Unterbringung einsetzen, damit weniger Flüchtlinge für kürzere Zeit in den
zentralen Aufnahmestellen wohnen müssen. Dies bedeutet keine generelle Kritik an den
Aufnahmeeinrichtungen. Dort wird im Sinne der Integration von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
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dem Rahmen, der Ihnen zur Verfügung steht, gute Arbeit geleistet. Dennoch sind wir der Überzeugung,
dass mehr dezentrale Unterbringung der richtige Weg ist.
Darüber hinaus muss diskutiert werden, welche Standards in den Landeseinrichtungen gelten und
inwieweit tatsächlich die Praxis, die heute herrscht, dem gültigen Recht entspricht. Mindeststandards,
die die Niedersächsische Bauordnung festschreibt, müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Der Gesetzentwurf zum Aufnahmegesetz wurde zur weiteren Beratung in den federführenden
Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Im Rahmen der Besprechung einer Großen Anfrage zum Thema „unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge“ wurde deutlich, dass die niedersächsischen Kommunen ihrer Verantwortung gegenüber
diesen besonders schutzbedürftigen Menschen gerecht werden. So sind nach Auskunft der
Landesregierung alle – auch bei Zweifeln an der Minderjährigkeit – in die Obhut von
Jugendhilfeeinrichtungen genommen worden. Wo es in dem Erhebungszeitrum Rückführungen gegeben
habe, sei dies einvernehmlich oder unter Sicherstellung der Inobhutnahme durch Familie, Verwandte
oder geeignete Stellen erfolgt. Dies betraf insgesamt vier Fälle.
Kontrovers diskutiert wurden fehlende Daten von 43 Menschen, über die die Landesregierung keine
Angaben machen konnte, weil diese Daten nicht regelmäßig erhoben werden und die Angaben der
Jugendämter insoweit nicht vollständig waren. Die Fraktion „DIE LINKE“ hatte während der Debatte den
Verdacht zumindest angedeutet, dass diese abgeschoben worden sein könnten. Die zur Verfügung
stehenden Daten sprechen jedoch ganz klar gegen einen solchen Verdacht. Die Landesregierung
sicherte zudem zu, durch einen Erlass entsprechende Meldepflichten einzuführen.
Darüber hinaus wurde über die Problematik der so genannten Kettenduldungen debattiert. Gemeint ist
der wiederkehrende befristete Aufenthaltsstatus für Personen, die aus verschiedensten Gründen keinen
dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten. So spielte in der Debatte das aktuelle Beispiel der Familie Nguyen
aus Hoya eine Rolle, die nach 19-jährigem Aufenthalt und vorbildlicher Integration jüngst abgeschoben
wurde. Lediglich die 19 Jahre alte Tochter konnte in Deutschland bleiben. Die FDP-Fraktion stellt nicht
die Durchsetzung von Recht und Gesetz durch unseren Rechtsstaat in Frage, sieht hier aber
gesetzlichen Handlungsbedarf und befürwortet eine neue Bleiberechtsregelung, die solche Fälle
angemessen berücksichtigt.
Innenpolitik
Beamtenversorgung: Mehr Flexibilität im öffentlichen Dienst
Grund der Befassung des Landtags mit der Beamtenversorgung war die Föderalismusreform I, mit der
den Ländern die Gesetzgebungsbefugnis für das Versorgungsrecht ihrer Beamten sowie ihrer Richter
übertragen worden ist.
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Wichtigster Inhalt des Gesetzesentwurfs ist die Neugestaltung der beamten- und richterrechtlichen
Altersgrenzen und der Altersteilzeit. Damit wurde mehr Flexibilität erzielt. Der Korridor für den Eintritt in
den Ruhestand wird auf zehn Jahre für Beamte und auf acht Jahre für Richter erweitert. Dies wird durch
die Absenkung der Antragsaltersgrenze auf das 60. Lebensjahr sowie durch Erleichterung der
Möglichkeiten des freiwilligen Hinausschiebens der Altersgrenze erreicht.
Durch die Anhebung des Pensionsalters wird dem Grundsatz der wirkungsgleichen und
systemgerechten Übertragung von Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die
Beamtenversorgung Rechnung getragen. Der Gesetzentwurf wurde in dieser abschließenden Beratung
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet.
Weitere Flexibilisierungen und Attraktivitätssteigerungen im öffentlichen Dienst sollen durch einen
weiteren Gesetzentwurf zur Einführung der so genannten Trennung der Alterssicherungssysteme erzielt
werden. Dadurch sollen Wechsel aus und in das Beamtenverhältnis im Hinblick auf die Berechnung von
Pensionsansprüchen erleichtert werden. Ein solcher Entwurf wird voraussichtlich im Frühjahr nächsten
Jahres von der Landesregierung eingebracht werden.
Innenpolitik
Reform der Bundeswehr sozialverträglich gestalten
Anlässlich mehrerer Anträge von verschiedenen Fraktionen befasste sich der Landtag auch mit dem
Thema Bundeswehrstrukturreform unter besonderer Berücksichtigung der Standortschließungen und
Verkleinerungen in Niedersachsen.
Die grundsätzliche Entscheidung, die Wehrpflicht auszusetzen, war aus Sicht der FDP ein richtiger
Schritt. Ziel der Bundeswehrreform ist nun, die Aufgaben und Fähigkeiten der Truppe den sich
veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen, die Struktur demographischer zu
gestalten und eine solide Finanzierung zu gewährleisten. Am 26. Oktober hat Bundesverteidigungs-
minister de Maizière das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr vorgestellt. Dieses Konzept ist ein
wichtiger Bestandteil der Neugestaltung der Bundeswehr. Die Reduzierung der Truppenstärke von
252.000 auf maximal 185.000 Soldatinnen und Soldaten machte dieses Konzept notwendig. Das
Stationierungskonzept ist Ausfluss der Entscheidungen, die auf Bundesebene getroffen wurden und
erforderlich für die Anpassung, Neustrukturierung und Neuausrichtung der Bundeswehr.
Wir sehen dabei insbesondere kleinere Gemeinden betroffen. Für diese sind Standortschließungen eine
ganz besondere Herausforderung. Es ist für uns als FDP-Fraktion selbstverständlich, dass wir die
Gemeinden politisch unterstützen. Die Landesregierung hat in diesem Bereich bereits sehr gute Arbeit
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geleistet. Niedersachsen bleibt ein sehr wichtiger Bundeswehrstandort mit zentralen Einrichtungen der
Bundeswehr. Beispiele sind Munster und Wilhelmshaven für Heer und Marine.
Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP fordern die Fraktionen die Landesregierung jetzt auf,
im Bund darauf hinzuwirken,
- die Umstrukturierung sozialverträglich zu gestalten, Entlassungen zu vermeiden und den
Soldaten, zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr sowie deren Angehörigen eine klare
Zukunftsperspektive zu geben;
- den betroffenen Gebietskörperschaften zu helfen, um die Folgen der Standortschließungen
abzumildern;
- die Kommunen bei der Nachnutzung der Standorte zu unterstützen. Hierbei sind Entwick-
lungspotenziale für Industrie-, Forschungs-, Tourismus- und Wohnbauansiedlungen zu be-
rücksichtigen.
Landwirtschaftspolitik
Wegfall der Zuckerquote führt zu freier Marktentwicklung
Am Plenums-Freitag stand die Entschließung „Zuckermarktordnung bis 2020 beibehalten - Versorgung
und Preisstabilität sichern, Marktorientierung fortsetzen!“ von FDP und CDU auf der Tagesordnung.
Anlass dieser Entschließung sind Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik der EU. Die Kommission schlägt eine stärkere Marktorientierung und damit ein Auslaufen
der bestehenden Zuckermarktordnung bis Ende 2015 vor.
Ich begrüße diesen Weg, denn der Wegfall der Zuckerquote führt mittelfristig zu einer freien Markt- und
Preisentwicklung auf dem europäischen Zuckermarkt. Dies kommt allen Zuckerverwendern, also
Verbrauchern, Handel und Gewerbe sowie der zuckerverarbeitenden Industrie zugute.
Seit über vierzig Jahren wird der Zuckermarkt der EU durch eine gemeinsame Zuckermarktordnung
geregelt. Die Zuckermarktordnung diente dem Ziel, die heimischen Märkte vor Mengen- und
Preisschwankungen zu schützen und verlässliche Rahmenbedingungen für die heimische Erzeugung
von Zucker zu schaffen. Weil ein solcher protektionistischer Eingriff auch in anderen Erzeugerländern
stattfindet, muss die Abschaffung der Zuckermarktordnung aber mit Bedacht und nicht einseitig
durchgeführt werden. Brasilien ist in der Lage die Produktion um die gesamte Produktionsmenge in
Europa auszuweiten und dies zu konkurrenzlos niedrigen Produktionskosten. Dadurch kann die
Zuckererzeugung in der EU in Frage gestellt werden - es besteht deshalb eine Gefährdung für die
heimischen Rübenbauern und für die Zuckerhersteller. Sie müssen sich aber mittelfristig an
Absenkungen des Außenschutzes und an die Bedingungen auf dem Weltmarkt anpassen. Die
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Zuckerwirtschaft in der EU wird sich bis zum Jahr 2020 auf die Marktöffnung vorbereiten müssen, eine
weitere Verlängerung des Außenschutzes darf es im Interesse der Verbraucher und der europäischen
Zuckerverwender nicht mehr geben.
Landwirtschaftspolitik
Mehr Transparenz beim Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung Am Donnerstag gab es eine Dringliche Anfrage zum Thema Antibiotika in der Tierhaltung. Ich möchte
dies zum Anlass nehmen, Ihnen Grundsätzliches zur Tierhaltung darzustellen und die Vorstellungen der
FDP-Landtagsfraktion näher zu bringen.
Die Nutztierhaltung spielt für unser Bundesland eine große wirtschaftliche Rolle. Viele Arbeitsplätze
hängen im vor- und nachgelagertem Bereich, also in Teilen der Ernährungswirtschaft, hiervon ab. Wir
Verbraucher konsumieren pro Jahr durchschnittlich über 60 kg Fleisch- und Wurstwaren in Deutschland.
Geflügelfleisch wird hierbei, auf Grund der leichten Zubereitung und des preisgünstigen Angebotes,
immer beliebter und hat derzeit einen Anteil von 11 kg am Gesamtverbrauch. Das auch Tiere krank
werden können, ist jedem bekannt. Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Antibiotika, sind zur Behandlung
von erkrankten Tieren unverzichtbar und dienen der Tiergesundheit, dem Tierschutz und letztlich dem
wirtschaftlichen Erhalt des Tierbestandes. Gesunde Nutztiere kommen dem Verbraucher und dem
Landwirt zu Gute.
Der Einsatz von Tierarzneimitteln in der Nutztierhaltung wird seit über zehn Jahren durch die Tierärzte
und Tierhalter dokumentiert und Kreisveterinäre haben jederzeit Zugang zu diesen Daten. Es gibt heute
also keine Geheimnisse bei der Anwendung von Tierarzteimitteln, aber es gibt Modernisierungsbedarf.
Und genau an dieser Stelle setzen die Landesregierung mit dem Tierschutzplan und die
Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket an.
Die Bundesregierung wird den Einsatz von Antibiotika transparenter machen, die Anwendung
minimieren und somit der Bildung von Resistenzen entgegenwirken. Hierfür wurden das
Arzneimittelgesetz geändert, eine Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) und die Erfassung
der Abgabemengen von Tierarzneimittel (DIMDI-AMV) auf den Weg gebracht. Darüber hinaus ist der
Einsatz von Tierarzneimitteln ein Schwerpunkt des Niedersächsischen Tierschutzplanes. Der
Arzneimitteleinsatz wird zukünftig ein Indikator für die Bewertung der Tiergerechtigkeit in der
Nutztierhaltung sein, so dass ich mittelfristig von einer Absenkung des Tierarzneimitteleinsatzes in der
ökologischen und konventionellen Tierhaltung ausgehe.
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Weitere wichtige Punkte werden die Verbesserung der Betriebsleiterfähigkeit und die Fortbildung der
Mitarbeiter, die Optimierung der Haltungsbedingungen, des Stallmanagements und des Stallbaues sein.
Ergänzend werden wir die Entwicklung von integrierten oder eng kooperierenden Systemen, mit Bezug
auf Aufzucht, Mast und Futtermittelbezug, ins Auge fassen. Fachwissen, Hygiene und geschlossene
Kreisläufe sind gleichzeitig die Garanten für gesunde Tiere und qualitativ hochwertige Lebensmittel und
damit ein optimaler Verbraucherschutz.
Jan-Christoph Oetjen Landwirtschaftspolitischer Sprecher Innenpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Wirtschaftspolitik
Entflechtungsgesetz: Gemeinden werden weiter unterstützt
Ebenfalls am 09. November 2011 wurde über den Entwurf eines „Gesetzes über Zuwendungen des
Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Niedersächsisches
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NdsGVFG)“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einen
Entschließungsantrag der Fraktionen von FDP und CDU mit dem Titel „Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden - Mittel aus dem Entflechtungsgesetz weiterhin
zweckentsprechend einsetzen“ beraten.
Hintergrund des Antrages und des Gesetzentwurfes ist die Tatsache, dass das bisher geltende
Entflechtungsgesetz Ende 2013 ausläuft. Nach dem Entflechtungsgesetz erhielten die Länder jährlich
einen Betrag von 1.335,500 Millionen Euro für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
in den Gemeinden. Hiervon entfielen das Land Niedersachsen nach einem gesetzlich festgelegten
Schlüssel 123,507 Millionen. Euro pro Jahr.
Das ab 2014 geltende Entflechtungsgesetz weicht von dieser Praxis ab. Zum einen ist die Höhe der
jährlichen Mittel nur bis 2013 festgeschrieben, es kann also theoretisch zu Absenkungen der zur
Verfügung stehenden Summe kommen. Zum anderen entfällt ab 2014 die „gruppenspezifische“
Zweckbindung. Mit anderen Worten: Die Mittel sind dann nicht mehr zwangsläufig für die Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden einzusetzen.
Damit die betroffenen Bereiche kommunaler Straßenbau und ÖPNV auch für die Zeit ab 2014 frühzeitig
verlässliche Planungsgrundlagen haben, ist es erforderlich, die bisher durch das Entflechtungsgesetz
gesicherte Mittelbindung auf Landesebene weiterhin festzulegen. Dies sollte der Auffassung der Fraktion
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Bündnis 90/Die Grünen mit Hilfe eines Gesetzes geschehen. Da dieses aber für künftige Landtage nicht
mehr Bindungswirkung hätte als ein Entschließungsantrag haben die Fraktionen den Weg des Antrags
gewählt um nicht ein unnötiges Gesetz zu schaffen. Auch der Antrag von FDP und CDU stellt sicher,
dass das Land seine Gemeinden mittelfristig bei der Realisierung von Verkehrsprojekten finanziell
unterstützt.
Wirtschaftspolitik
Negative Auswirkungen von Kassel-Calden minimieren
Die Fraktionen von FDP und CDU haben sich im Niedersächsischen Landtag dafür ausgesprochen, die
negativen Auswirkungen des Flughafens Kassel-Calden auf Südniedersachsen zu minimieren. Durch die
Erweiterung des Flughafens wird die Zahl der Flugbewegungen einer Prognose zufolge von 30.000 auf
44.000 Flugbewegungen pro Jahr zunehmen. Ziel des am 11. November 2011 vom Niedersächsischen
Landtag verabschiedeten Antrages ist es, die Bewohner Südniedersachsens vor möglicherweise mehr
Fluglärm zu schützen.
Hierzu können insbesondere die betroffenen Kommunen beitragen. Diese sind gesetzlich dazu
berechtigt, in der Kommission für Lärmschutz – sowohl in der Luft als auch am Boden – teilzunehmen
und dort die Belange der örtlichen Bürger zu vertreten.
Ergänzend sollten aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion alternative Flugrouten geprüft werden, da so
Fluglärm vermieden werden kann. Außerdem sollte das Land Hessen als Mehrheitseigentümer des
Airports dafür Sorge tragen, dass die nötige Technik für leisere Überflüge auch eingesetzt wird. Auf
diesem Weg können die Menschen vor Ort vor negativen Auswirkungen geschützt werden.
Gabriela König Wirtschaftspolitische Sprecherin Verkehrs- und Tourismuspolitische Sprecherin Tel.: (0511) 30 30 34 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail : [email protected]
Sozialpolitik
Landespflegerat jetzt im Landespflegeausschuss In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 16/4181) haben sich die Fraktionen von FDP, CDU, SPD und
Bündnis 90/Die Grünen im Novemberplenum dafür ausgesprochen, den Landespflegerat als
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Landesarbeitsgemeinschaft der Pflegeberufsorganisationen und des Hebammenwesens in den
Landespflegeausschuss aufzunehmen. Zuvor war diese Erweiterung des Ausschusses dort vereinbart
worden.
Der Niedersächsische Landespflegeausschuss besteht derzeit aus 29 Mitgliedern. Dazu gehören fünf
Vertreter der Verbände der Freien Wohlfahrt, drei Vertreter der Verbände privater Pflegeeinrichtungen,
neun Vertreter der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes, sechs Vertreter des überörtlichen
Trägers der Sozialhilfe, des Landes und der kommunalen Spitzenverbände und zwei Vertreter der
Gewerkschaften. Vertreten sind außerdem die Ärztekammer, der Landesseniorenrat und der
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Mit Aufnahme des Niedersächsischen Landespflegerates als Vertretung der Pflegeberufsorganisationen
und des Hebammenwesens wird gewährleistet, dass die Expertise der beruflich Pflegenden stärker in
das Gremium einfließen kann. Dieser Wunsch war von den beruflich Pflegenden vielfach geäußert
worden.
Sozialpolitik
Große Zufriedenheit nach einem Jahr MoNi Das Modellprojekt Niedersachsen (MoNi), welches auf eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung
(KVN) im Rahmen der Arbeit des Runden Tisches „Stärkung der hausärztlichen Versorgung“
zurückgeht, ist am 03.11.2010 gestartet. Der Start dieses Projekts war von der FDP-Landtagsfraktion
intensiv begleitet worden.
Das Modellprojekt ist für zwei Jahre angelegt. An ihm nehmen jeweils vier Hausärzte in den
Modellregionen des Landkreis Vechta und der Gemeinde Schneverdingen teil. Mit MoNi sind unter
anderem folgende Ziele verbunden:
- Konzentration der ärztlichen Tätigkeit auf die Kernkompetenzen und Notwendigkeiten
- Stärkung der Stellung der Medizinischen Fachangestellten im Versorgungsgeschehen unter
Supervision des Arztes
- Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung auch in drohend unterversorgten beziehungsweise
ländlichen Gebieten
Auf meine mündliche Anfrage an die Landesregierung, welche ersten Erfahrungen aus einem Jahr MoNi
gewonnen werden konnten, teilte die Landesregierung mit, dass die beteiligten Ärzte große
Zufriedenheit mit dem Projekt signalisierten. Im Unterschied zu anderen Delegationsmodellen, wie
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beispielsweise VERAH, das ein umfangreiches Fortbildungsprogramm im Vorfeld der Aufnahme der
Tätigkeit voraussetzt und AGneS, bei der die „Gemeindeschwester“ nicht in einem Anstellungsverhältnis
zur Arztpraxis steht, nähmen bei dem Modellversuch MoNi nur Vertragsarztpraxen teil, die Fachpersonal
mit der entsprechenden geforderten Qualifikation und Erfahrung einsetzen. Fortbildungen speziell für
MoNi müssten daher nicht zusätzlich erbracht werden. Hinsichtlich der vollständigen Projektauswertung
bleibe der Abschlussbericht abzuwarten, der für das Frühjahr 2013 erwartet werde.
Sozialpolitik
Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Kliniken
Der Fachkräftemangel zählt für das Gesundheitswesen bereits heute zu den großen Herausforderungen.
Zu einem wachsenden Problem bei der Personalrekrutierung und –bindung aller Berufsgruppen im
stationären Sektor entwickelt sich die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie – nicht nur in
Bezug auf die Kinderbetreuungszeiten, sondern auch auf die Zeit, die für pflegebedürftige Angehörige
benötigt wird. Inwieweit sich die niedersächsischen Krankenhäuser auf diesen Themenbereich
einstellen, war Gegenstand meiner Mündlichen Anfrage an die Landesregierung.
Zum Bereich Vereinbarkeit Familie und Beruf in Bezug auf Kinderbetreuungszeiten teilte mir die
Landesregierung mit, dass es hier unterschiedliche Betreuungsmodelle gebe, wobei teilweise feste
Belegplätze in bestehenden Einrichtungen gebucht und teilweise Zuschüsse zu den Betreuungskosten
gewährt und teilweise auch eigene Einrichtungen – gegebenenfalls im Verbund– eingerichtet würden.
Gerade aber im Bereich der Pflege von Angehörigen stellen die Kliniken vermehrt Unterstützungs-
bedarfe ihrer Beschäftigten fest. Hier teilte mir die Landesregierung mit, dass einzelne Krankenhäuser
bereits Konzepte entwickelten und dem Leistungen in betrieblichen Verbünden anböten. Andererseits
sollen variable Arbeitszeiten den Beschäftigten eine bestmögliche Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
ermöglichen.
Sozialpolitik
Gaststätten können unbürokratischer eröffnet werden
Dank eines Gesetzesbeschlusses des Landtages vom 09.November 2011 können Gaststätten in
Niedersachsen ab dem 01. Januar 2012 unbürokratischer eröffnet werden.
Das Gesetz sieht vor, die Erlaubnispflicht für das Gaststättengewerbe aufzugeben. Wie die Mehrheit der
Gewerbetreibenden werden Gastwirte in Zukunft nur noch nach der Gewerbeordnung anzeigepflichtig
sein. Im Rahmen dieser Gewerbeanzeige ist anzugeben, ob an die Gäste Alkohol ausgeschenkt werden
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soll. In diesem Fall ist eine Überprüfung des Gewerbetreibenden auf seine persönliche Zuverlässigkeit
verbindlich vorgeschrieben.
Damit wird das Ziel der Deregulierung und Entbürokratisierung praktisch umgesetzt. In Zukunft werden
wesentlich weniger Anträge auszufüllen sein. Das Verfahren wird einfacher und kostengünstiger.
Dieser Systemwechsel ist problemlos möglich, da nach den vorliegenden Erkenntnissen die
überwiegende Zahl aller Fälle, in denen die Zuverlässigkeit von Gastwirten zu verneinen ist, erst nach
Aufnahme der Tätigkeit gewonnen werden. Es liegt daher nahe, dass auch das bisherige
Ausübungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt nicht geeignet war, ungeeignete Personen aus der Branche
fernzuhalten.
Weiterhin ist festzustellen, dass die zur Verfügung stehenden repressiven Instrumente ausreichen, um
den über das Gaststättenrecht angestrebten Publikumsschutz zu gewährleisten. Andere Fachmaterien
wie beispielsweise das Baurecht und Lebensmittelrecht bleiben nahezu unberührt. Darüber hinaus wird
im neuen Gesetz festgeschrieben, dass die Toilettenbenutzung für Gäste kostenlos sein muss.
Letztlich wird mit dem neuen Gesetz ein eindeutiges Signal gegen übermäßigen Alkoholkonsum gesetzt.
Mindestens ein nicht alkoholisches Getränk muss günstiger angeboten werden als das preiswerteste
alkoholische Getränk.
Roland Riese MdL Sozialpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Justizpolitik
20 Jahre Mauerfall – Gedenken im Landtag
Dem 50. Jahrestag des Mauerbaus und der Opfer der innerdeutschen Grenze sowie 20 Jahre Mauerfall
gedachte der Landtag durch einen Entschließungsantrag der CDU und FDP Fraktionen. Darin werden
Widerstand und Reformbewegungen in der DDR und Osteuropa gewürdigt und an die Folgen des
Mauerbaus und deren Opfer erinnert.
Insbesondere fordern die Fraktionen, allen Versuchen, den SED-geführten Regierungen der DDR eine
demokratische Legitimität beizumessen, den Diktaturcharakter der DDR zu verklären und die
fundamentalen Unterschiede zum demokratischen Rechtsstaat zu verwischen, entschieden
entgegenzutreten.
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Der Landtag fordert zudem, besonders Jugendliche weiterhin verstärkt über die historischen Zusam-
menhänge und ihre aktuellen Fortwirkungen aufzuklären und damit für eine glaubhafte Extre-
mismusprävention Sorge zu tragen. Die Konfrontation mit der 40-jährigen SED-Diktatur und dem
totalitären Machtwillen der sowjetischen und deutschen Kommunisten sowie deren Folgen für die
Menschen beider deutschen Staaten erfordern eine umfassende Diskussion mit den niedersächsischen
Schülerinnen und Schülern.
Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass im
Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 Grundstücke, die sich im Eigentum der
öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb angeboten werden. Auch nach
Inkrafttreten des Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes besteht ein Bedarf für eine rechtliche
Besserstellung von Alteigentümern zur Wiedergutmachung menschenrechtswidriger Verfolgungen und
Enteignungen im Zuge der Bodenreform 1945 bis 1949.
Prof. Dr. Dr. Roland Zielke Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rechtspolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Wirtschaftspolitik
Mindestlohn wäre Eingriff in die Tarifautonomie Im Rahmen des Novemberplenums fand auch eine Debatte über die Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohnes statt. Die FDP Fraktion im Niedersächsischen Landtag nutzte dies um klarzustellen, dass
nicht die politischen Parteien, sondern weiterhin die Tarifparteien für die Lohnfindung zuständig sein
sollten. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist keine Lösung, sondern wäre ein Eingriff in die Tarifautonomie.
Die Unabhängigkeit der Tarifvertragsparteien ist ein so hohes Gut, das wir nicht durch zunehmenden
staatlichen Einfluss aushöhlen sollten. Die staatliche Abstinenz ist die Stärke dieses Systems!
Besser ist es, zu niedrige Löhne aufzustocken. Wir haben mit dem liberalen Bürgergeld schon seit
Jahren ein durchdachtes Konzept, um niedrige Löhne aufzustocken: Alle Sozialleistungen werden zu
einem einheitlichen Transfer zusammengefasst, um das Nettoeinkommen anzuheben. Erst ab einer
bestimmten Einkommenshöhe werden wieder Abgaben fällig. Damit lassen sich Anreize zur
Arbeitsaufnahme als auch soziale Gerechtigkeit durch auskömmliche Einkommen und hohe
Beschäftigungsquoten erreichen.
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Das Problem niedriger Löhne lässt sich nicht dadurch lösen, indem man Arbeit einfach verteuert. Das
produzierende Gewerbe, soweit es standortungebunden ist, antwortet auf den Mindestlohn mit
Verlagerung ins Ausland. Standortgebundene Tätigkeiten führen zum Ausweichen in den Schwarzmarkt.
Anderenfalls steigen die Preise des Produkts und es wird einfach nicht mehr nachgefragt. Die Folge ist
stets die gleiche: Arbeitsplätze gehen verloren.
Klaus Rickert MdL Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Europa- und Medienpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 09 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Umweltpolitik
Es gibt keine guten und keine schlechten Castoren Der unmittelbar bevorstehende Castortransport spielte auch in diesem Plenum wieder eine größere
Rolle. Sowohl in der Aktuellen Stunde am Mittwoch als auch am Freitag stand das Thema auf der
Tagesordnung. Anlass war neben dem anstehenden Transport auch die Messung des
Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am
Zwischenlager mit einer Strahlenprognose am Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) bis zum
Jahresende.
Ich habe in meinen Redebeiträgen darauf hingewiesen, dass weder die Polizistinnen und Polizisten,
noch die Politikerinnen und Politiker und noch weniger die Bürgerinnen und Bürger sich auf die Castoren
freuen. Wir stehen durch internationale Verpflichtungen aber in der Pflicht, unseren eigenen Atommüll
wieder abzunehmen. Diese Tatsache gilt sowohl für schwarz-gelbe Regierungen als auch für rot-grüne,
wie sich eindrucksvoll in Briefen und Reden des damals amtierenden Bundesumweltministers Jürgen
Trittin nachlesen lässt. Es gibt also keine guten und keine schlechten Castoren. Es gibt eine
Abnahmeverpflichtung für Deutschland, es gibt nur ein genehmigtes Zwischenlager für
wiederaufbereitete Brennelemente, es gibt den Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergienutzung und es
gibt in der Folge keine Gründe, die letzten Castoren aus Frankreich nicht in diesem Jahr entgegen zu
nehmen.
Der Opposition gehen die Themen aus und es wird ihnen an Emotionalität in den kommenden
Wahlkämpfen fehlen, wenn wir die Castoren erst einmal im TBL-G haben. Deshalb betrachte ich die
Forderung zur Verschiebung als pures Wahlkampfmanöver von Rot-Rot-Grün.
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Bei den Messungen des NLWKN an der Außengrenze des TBL handelt es sich um die amtlichen
Kontrollmessungen der zuständigen Aufsichtsbehörde. Neben dem NLWKN gibt es auch noch
anerkannte Messungen des Betreibers des TBL-G, welche kein Erreichen des Eingreifwertes
dokumentieren. Dies hat die Landesregierung zum Anlass genommen, weitere Messungen der
Strahlenwerte durchführen zu lassen. Hierfür wurde die TÜV Nord EnSys Hannover GmbH & Co. KG
beauftragt, die Dosis am Ort des Dosismaximums am Zaun zu überprüfen. Als weitere und unabhängige
Maßnahme wurde außerdem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) veranlasst,
repräsentative Messungen vor Ort vorzunehmen. Die Ergebnisse aller angestellten Berechnungen
erbrachten eine deutliche Unterschreitung der zulässigen Jahresdosis am Zaun des TBL-G. Alle
Maßnahmen, Messungen und Werte sind auch auf der Internetseite des Niedersächsischen
Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz nachzulesen (http://bit.ly/rMFakS).
Das Ministerium hat abschließend festgestellt, dass es keine Hinweise gibt, die gegen eine Einlagerung
der nächsten elf Castoren spricht. Weil die Opposition aber gerne auf Alternativen hinweist und auch
Greenpeace e.V. den Castor in das für Castoren nicht genehmigte Zwischenlager in Philippsburg
schicken möchte, sei noch einmal darauf hingewiesen, dass in Philippsburg ein dreimal höherer
Strahlengrenzwert (1,0 mSv) als in Gorleben (0,3 mSv) genehmigt ist. Demnach scheinen die Werte als
solches ja nicht das Problem zu sein, und es steht der Grün-Roten Landesregierung in Baden-
Württemberg jederzeit frei, gerade in der Funktion als Anteilseigner der Energie Baden-Württemberg AG
(EnBw) ein Zwischenlager in ihrem Bundesland zu beantragen.
Umweltpolitik
Mehr Geothermie in Niedersachsen
Nachdem die Entschließung „Geothermie in Niedersachsen - Standort sichern und Potentiale weiter
ausbauen!“ von FDP und CDU im März-Plenum eingebracht wurde, fand jetzt die abschließende Lesung
und Verabschiedung statt. In der Zwischenzeit gab es eine Anhörung und diverse
Ausschussbefassungen zum Thema Geothermie.
Niedersachsen betreibt seit über fünf Jahren eine Geschäftsstelle Geothermie beim Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Hier werden die Basisdaten ermittelt und die Grundlagen für die
Nutzung von Erdwärme geschaffen. Darüber hinaus fördern wir die anwendungsorientierte Forschung
und Technologieentwicklung. Im Fokus steht hierbei die Entwicklung von effizienten und
kostengünstigen Technologien im Bereich der Tiefbohrtechnik. Ein großer Erfolg ist die Einweihung des
weltweit führenden Forschungs- und Technologiezentrums bei Baker Hughes INTEQ in Celle unter
Beteiligung des Landes.
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Forschung und Entwicklung, die klassische Projektförderung und die Förderung von Netzwerken werden
aus meiner Sicht die Potenziale der Erdwärmenutzung in Niedersachsen deutlich nach vorne bringen.
Der Wert der Geothermie liegt in der hohen Verfügbarkeit und der Grundlastfähigkeit. Sie ist damit
besonders gut als Ergänzung der erneuerbaren Energieträger geeignet. Leider ist sie derzeit noch recht
kostenintensiv, was auch an den Bereitstellungskosten und der Erhebung von Daten liegt. Hier soll
unsere Entschließung Abhilfe schaffen. Das LBEG soll künftig die notwendigen und aufbereiteten Daten
den Unternehmen zur Verfügung stellen und die Firmen bei den geplanten Projekten beraten.
Ergänzend wünsche ich mir, dass Clausthal-Zellerfeld die Lehre im Bereich der Geothermie ausbaut und
es so zu Synergien zwischen Celle und Clausthal-Zellerfeld, letztlich zwischen Forschung und
Anwendung, kommt.
Dr. Gero Hocker Umweltpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Bildungspolitik
Ab 2012 beginnt die Inklusion in Niedersachsen
Am 10. November 2011 wurde der Gesetzesentwurf zur Einführung der inklusiven Schule in
Niedersachsen (Drs. 16/4137) von den Fraktionen der FDP und der CDU eingebracht. Mit dem Gesetz
werden die Zielsetzungen des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
umgesetzt. Demnach werden alle öffentlichen Schulen inklusive Schulen und müssen allen Schülern
einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang ermöglichen.
Allein heute bieten 697 Grundschulen eine inklusive Beschulung an. Mit dem Gesetzesentwurf wird an
die bereits vielfältig existierenden Maßnahmen von integrativer Beschulung angeknüpft. Zu diesen
Maßnahmen gehören der Ausbau der Kooperationsklassen, die sonderpädagogische Grundversorgung
sowie die Integrationsklassen und der mobile Dienst.
Zum Inkrafttreten des Gesetzes wurde eine flexible Regelung eingeführt. Dies bedeutet, dass Schulen
des Primarbereichs, die Inklusion anbieten wollen, zum Schuljahr 2012/2013 mit der inklusiven
Beschulung beginnen können. Ab dem 01. August 2013 muss es dann in jedem Landkreis und jeder
kreisfreien Stadt die Möglichkeit der inklusiven Bildung an mindestens einer Schule jeder Schulform
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geben. Ab dem 01. August 2012 werden alle Grundschulen in Niedersachsen aufsteigend ab der ersten
Klasse mit einer sonderpädagogischen Grundversorgung ausgestattet.
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist auch das Elternwahlrecht. Das bedeutet, dass den
Eltern von Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf das Recht gegeben wird, selbst zu
entscheiden, ob ihr Kind eine allgemeinbildende Schule oder eine Förderschule besuchen soll. In der
Vergangenheit hat hierüber die Landesschulbehörde entschieden. Gleichwohl besteht als letztes
pädagogisches Mittel auch die Möglichkeit, dass ein Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf an eine geeignete Förderschule überwiesen wird. Dies setzt voraus, dass ein
Schüler aufgrund seiner Behinderung die Sicherheit der Menschen gefährdet oder der Schulbesuch
beeinträchtigt wird. In allen anderen Bundesländern kann das Elternwahlrecht niedrigschwelliger
eingeschränkt werden.
Der Entwurf sieht außerdem eine Doppelzählung von behinderten Kindern vor, um das Lernen in kleinen
Klassen zu gewährleisten. Damit kann jedem Kind eine verbesserte individuelle Förderung gegeben
werden. Es ist auch zu betonen, dass Förderschulen – mit Ausnahme der Förderschule Lernen im
Primarbereich – bestehen bleiben, um die Wahl des bestgeeigneten Lernorts zu gewährleisten.
Um die Rahmenbedingungen des Gesetzesentwurfes erfolgreich umzusetzen, wird die FDP für das
Haushaltsjahr 2012 insgesamt 800.000 Euro und für 2013 1,7 Millionen Euro zusätzlich einplanen.
Inklusion kann jedoch nur gelingen, wenn alle gemeinsam daran arbeiten. Deshalb ist auch die
Opposition aufgefordert, am Gesetz konstruktiv mitzuarbeiten und am Ende mitzustimmen.
Björn Försterling MdL Bildungspolitischer Sprecher Jugendpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
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Ihre Ansprechpartner in der FDP-Fraktion:
Bianca Beyer Geschäftsführerin Tel.: (0511) 30 30 43 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Martin Brüning Pressesprecher Tel.: (0511) 30 30 43 02 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Steffen Dähne Grundsatzreferent Tel.: (0511) 30 30 43 15 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Fabian Fischer Referent für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Haushalt und Finanzen Referent für Medien Tel.: (0511) 30 30 43 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Angela Frohmann Vorstandssekretärin Tel.: (0511) 30 30 43 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Roswitha Kahle Buchhaltung und Sekretariat Tel.: (0511) 30 30 43 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
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Daniela Knappik Sekretariat der Fraktion und des Parlamentarischen Geschäftsführers Tel.: (0511) 30 30 43 09 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Jule Lehmann FSJ Politik Tel.: (0511) 30 30 43 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Nadine Passenheim Referentin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Tel.: (0511) 30 30 43 06 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Axel Rehwinkel Referent für Umwelt und Landwirtschaft Tel.: (0511) 30 30 43 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Frederic Sieling Referent für Innen-, Rechts- und Sportpolitik Tel.: (0511) 30 30 43 14 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
Juliane Topf Referentin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Europa Tel.: (0511) 30 30 43 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]
FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
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