Gute Aussichten für den Klimaschutz – die Förderprogramme der NKI
Tobias Brenner
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Die Nationale Klimaschutzinitiative
Ziele Bis 2020:
Reduktion der THG Emissionen um 40 Prozent
Bis 2050: Reduktion der THG Emissionen um 80 – 95 Prozent
Fakten:
NKI wurde 2008 ins Leben gerufen zur Unterstützung von Kommunen, Unternehmen, Verbraucher, Bildungseinrichtungen
2014 Verabschiedung des Klimaschutz-Aktionsprogramms 2020
2015 Beteiligungsverfahren für Klimaschutzplan 2050 begonnen
© Shutterstock/Polina Nefidova
2020: - 40 % THG* 2050: - 80 bis 95% THG
690 Mio. Euro Fördermittel (2008-2016)
Gesamtinvestition von 2.3 Mrd. Euro
über 22.000 geförderte Projekte
(2008-2016)
Investitionen bewirken 570.000t CO2-Einsparung p.a.
Die Nationale Klimaschutzinitiative Meilensteine der NKI
* Treibhausgasemissionen
„Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in
sozialen, kulturellen und
öffentlichen Einrichtungen
im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative“
Die Kommunalrichtlinie
Stand: 30.06.2016 Quelle: Förderkatalog des Bundes
Projektkarte Kommunalrichtlinie Zeitraum: 2008 - 06/2016
Bewilligte Projekte je Bundesland 2008 - 2017
Darstellung: SK:KK / Datenquelle: PtJ 10.07.2017
Die Kommunalrichtlinie in den Ländern Zeitraum: 2008 – 6/2017
26,9
23,0
22,6
19,7
14,3
12,8
11,6
10,9
10,5
9,6
6,9
6,2
4,6
3,5
2,8
2,1
Schleswig-Holstein
Rheinland-Pfalz
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Saarland
Bayern
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Mecklenburg-…
Brandenburg
Bremen
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Hamburg
Sachsen
Berlin
KRL: Bewilligte Vorhaben / 100.000 EW (2008 - 6/2017)
Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Kindertagesstätten und Schulen
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII
Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen
Kulturelle Einrichtungen
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Hochschulen
Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung
kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung
private Unternehmen , rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen
= NEUERUNGEN PER 1. JULI 2016
Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:
Förderschwerpunkte
Die erweiterte Kommunalrichtlinie
Stelle für Klimaschutz-management
Anschluss-vorhaben
Klimaschutz in
stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle
Investive Klimaschutz-maßnahmen
Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrich-tungen der Kinder- und
Jugendhilfe sowie Sportstätten
Einstiegsberatung
Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Energiespar-
modelle
Ausgewählte Maßnahme
Erstellung von Klimaschutzteil-
konzepten
Starterpaket für
Energiespar-modelle
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Nachhaltige Mobilität
Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
Weitere investive
Maßnahmen
LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-
beleuchtung
Raumlufttechnische Geräte
Klimaschutz in Rechenzentren
Austausch von Elektrogeräten
Antragsberechtigte
Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen
Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten:
Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %,
Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %,
Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeit-einrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen um bis zu 30 %.
Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ und „Abfallentsorgung“.
Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)
Antragsfenster:
1. Januar bis 31. März
1. Juli bis 30. September
Ausnahmen (Ganzjährige Beantragung):
Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben)
Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements
Energiesparmodelle in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen
Antragstellung nur über:
Aktuelle Förderprogramme des BMUB
Was? Antragsfenster
Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (Förderaufruf)
01.01. bis 15.04.2018
Kurze Wege im Klimaschutz (Förderaufruf)
bis 01.07.2017 01.05. - 01.07.2018
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie)
bis 31.12.2019
Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie)
bis 01.01.2019
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf)
bis 15.05.2017 15.02. - 15.05.2018
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Inhaltliche Anforderungen
Hohe Treibhausgasminderung
Klimaschutzziele der Bundesregierung
Konzeptqualität und Innovationskraft
Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden
Übertragbarkeit
Bundesweite Strahlungskraft
Besonders förderwürdige Bereiche Abfallentsorgung
Abwasserbeseitigung
Energie- und Ressourceneffizienz
Grün in der Stadt
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
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Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen (allein und in Kooperation)
Kommunale Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal)
Kommune/n im Verbund mit weiteren Partnern, bspw. Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und/oder Hochschulen
Wie wird gefördert?
bis zu 80 % Zuschuss
für förderfähige investive Ausgaben: Mindestförderung: 200.000 Euro, Maximalförderung: 5 Millionen Euro
Öffentlichkeitsarbeit bis zu 30.000 Euro/Vorhaben
Projektbezogene Planungsleistungen bis höchstens 20 % der Summe der förderfähigen Investitionsausgaben/-kosten
Projektdauer: in der Regel 3 Jahre
für finanzschwache Kommunen bis auf
90 % erhöht
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Praxisbeispiel: „Wärme to go!“ Nachhaltiger Kreislaufansatz zur Nutzung von Abwärme aus der Restmüll-Biomasse-Verstromung durch Einsatz elektromobil zirkulierender Latentwärmespeicher
Projektlaufzeit: 02/2017 – 01/2020
Fördersumme: 1.409.416 € (Förderquote: 80%)
Projektpartner: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Gemeinde Isernhagen, Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Projektziele:
Pilothafte Ansatz zur Abwärmenutzung in räumlich getrennter Situation zur Erhöhung der Gesamtressourceneffizienz,
Elektromobiler Transport mit Kreislaufansatz,
Begleitende Energiebilanz- und Wirtschaftlichkeitsrechnungen im Zuge der Übertragbarkeitsanalyse
Kalkulierte jährliche Treibhausgasminderung ab 2018: 1.500 t CO2
Synergieeffekt – Wärmesenke ist eine Realschule: Anschauungsbeispiel für Energiewende und physikalische Wirkprinzipien
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Was wird gefördert?
Vorhaben, die konkrete, umsetzungsorientierte Angebote
zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf
Nachbarschaftsebene bzw. in Quartieren schaffen
Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung im
Klimaschutz
Maßnahmen, zur Unterstützung der Bürgerinnen und
Bürger, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient
zu gestalten und zum konkreten Handeln zu aktivieren
die Einrichtung und der Betrieb von Begegnungs-stätten/-
flächen sowie deren Weiterentwicklung mit
klimaschutzbezogenen Aktivitäten auf Nachbarschafts-
ebene
innovative Ideen, die den Nachbarschaftsgedanken und den
Klimaschutz voranbringen
Förderaufruf: Kurze Wege im Klimaschutz
© Lumi Images/Dario Secen / getty images
Was wird gefördert?
Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen oder die Voll- oder Teilsanierung von Bestandsanlagen
hocheffiziente Komponenten und Systeme mit nicht-halogenierten Kältemitteln
Förderkategorien
kleine Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen mit 2 bis 5 kW elektrischer Leistungsaufnahme
keine steckerfertigen Geräte!
Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen mit 5 bis 300 kW elektrischer Leistungsaufnahme
Anlagen mit Ammoniak als Kältemittel mit 5 bis 200 kW elektrischer Leistungsaufnahme
Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung
Kälte-Klima-Richtlinie
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Wie wird gefördert?
Basis- und Bonuszuschüsse
Festbeträge in Abhängigkeit von spezifischen Leistungsmerkmalen bzw. Wärmepumpen
Wie stelle ich einen Antrag?
Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Antragsfenster: 01.01.2017 bis 31.12.2019
Kälte-Klima-Richtlinie
Kontakt für Kälte-Klima-Richtlinie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 / 908 – 1249 Website:http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html E-Mail: [email protected]
© iStock/nikamata
Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerken (Teil 1)
Mögliche Varianten:
Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Teil 2)
Kommunale Netzwerke Richtlinie
Energieeffizienz-Netzwerk
Ressourceneffizienz-Netzwerk
Kombiniertes Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerk
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Inhalt und Ziel:
Wirtschaftliche Erschließung von Einspar- und/oder Effizienzpotenzialen durch Zusammenarbeit mehrerer Kommunen oder Verwaltungseinheiten der Landkreise
Professionelle Unterstützung durch externe Netzwerkmanager und Energie- bzw. Ressourceneffizienzexperten
Dauer: 3 Jahre
Antragsberechtigung und Förderung:
Netzwerkmanager (natürliche und juristische Personen)
Personalausgaben (Netzwerkmanager, Energie-/ Ressourcen-effizienzmanager, Moderator) und Sachausgaben für den Betrieb des Netzwerkes
Förderquote: 70% im ersten Jahr, 50% im zweiten und dritten Jahr, mit Maximalbeträgen pro Netzwerkteilnehmer (Verrechnung über Netzwerkmanager)
Kommunale Netzwerke Richtlinie: Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz-
Netzwerken (Teil 1) Netzwerkphase
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Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr
Was wird gefördert?
Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren
Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden
Investive Projekte mit Modellcharakter zur Fahrrrad-verkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßen- und Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrs-einrichtungen sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
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Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr
Wer wird gefördert?
Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung
Kooperationen („Verbünde“) von Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen
Wie wird gefördert?
Zuwendung in der Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten
Die Mindestzuwendung pro Vorhaben bzw. Projekt beträgt 200.000 Euro. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt
© Fotolia/JiSign | Shutterstock/Bokica
für finanzschwache Kommunen bis auf
90% erhöht
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr
Praxisbeispiel: Osnabrück Einwohnerzahl 165.600/Niedersachsen
Verbundprojekt der Stadt mit den Stadtwerken und dem Kupferhersteller KME
Konkretes Projektziel: Verbesserung der Radverkehrssituation im Quartier Gartlage-Süd
Mehr als 1,7 Mio. € Fördermittel fließen an die Verbundpartner, der Großteil an die Stadt
Das Projekt besteht aus vier Teilprojekten:
Radschnellweg (Stadt Osnabrück)
Radabstellmöglichkeiten (Stadt Osnabrück)
Lastenradleihsystem (Stadtwerke)
Berufspendler (KME)
Laufzeit: 01.01.2017 bis 31.12.2018
Weitere bereits bewilligte Vorhaben: http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/verkehr/luft-verkehr-download/artikel/wettbewerb-klimaschutz-und-radverkehr/
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Informationen und Beratung
• Detaillierte Informationen zu den vorgestellten und weiteren Förderprogrammen finden Sie auf der Webseite der NKI: www.klimaschutz.de/de/programme
• Oder rufen Sie das Beratungstelefon von SK:KK an: Tel. 030 – 39 00 1-170
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