ZENTRALE UNIVERSITÄTSVERWALTUNG REFERAT...
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ZENTRALE UNIVERSITÄTSVERWALTUNG
REFERAT VII.3
HAUSHALTSPLANUNG, BUDGETIERUNG UND
FINANZVERWALTUNG
Dienstgebäude Leopoldstraße 3, 117 80802 München
Öffentliche Verkehrsmitte U-Bahn: U3/U6 Universität Bus 154 Georgenstraße
Bayerische Landesbank München Kto. 24 868 BLZ 700 500 00 USt-IdNr. DE 811 205 325
LMU · Geschwister-Scholl-Platz 1 · 80539 München
Sachbearbeiter/in Klaus Grabbert
Telefon +49 (0)89 2180-3639 Telefax +49 (0)89 2180-3642
Klaus.Grabbert @verwaltung.uni-muenchen.de
www.lmu.de
Postanschrift Geschwister-Scholl-Platz 1 80539 München
An alle mittelbewirtschaftenden Einrichtungen
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen VII.3 - 231
München, 12.11.2015
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie, zum Jahresabschluss 2015 folgende letztmöglichen Termine vorzumerken: (bis einschließlich) 1. Dezember 2015
alle Auslandsüberweisungen in Nicht-EU-Länder
9. Dezember 2015
alle Auslandsüberweisungen im SEPA-Raum
alle anderen papiergebundenen Zahlungsanordnungen
17. Dezember 2015 / 23.00 Uhr
Elektronische Zahlungsanordnungen über QISFSV-3T oder FSV-GX
18. Dezember 2015
Abrechnung von Handvorschüssen
Weitere Hinweise finden Sie auf der Rückseite:
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 2 VON 2
Eingegangene Buchungsunterlagen nach diesen Terminen können grundsätzlich erst für das Haushaltsjahr 2016 verbucht werden.
Elektronische Zahlungsanordnungen mit QISFSV-3T oder FSV-GX sind wieder ab dem 11.01.2016 möglich.
Warenlieferungen aus EU-Staaten (Auslandsüberweisungen) unterliegen der Erwerbssteuerpflicht. Demnach muss die Umsatzsteuer von der LMU berechnet und abgeführt werden. Für Zahlungen in anderer Währung als Euro erhält die Finanzverwaltung erst mit dem Monatsabschluss Dezember die Daten von der Staatsoberkasse Bayern in Landshut. Für diese Zahlungen kann daher für das Haushaltsjahr 2015 nur der reine Nettobetrag gebucht werden. Die Berechnung und Buchung der Steuer erfolgt dann im Januar 2016.
Nach den Zahlstellenbestimmungen müssen alle Handvorschüsse zum Jahresende abgerechnet werden.
Die Zahlstelle ist vom 28.12.2015 bis einschließlich 05.01.2016 geschlossen
Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Bereichs Finanzverwaltung gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Willi Seitz