Willkommen in der Fachschule für Sozialwesen Bildungsgang für Heilpädagogik.
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Willkommen in der Fachschule für Sozialwesen
Bildungsgang für Heilpädagogik
Überblick
• Fachschulverordnung
• Module in der FS Heilpädagogik
► Veranstaltungen, Kurse, Infos
Fachschulverordnung
Sozialwesen
2004
Fachbereich: Sozialwesen
• Fachrichtungen:
- Sozialpädagogik
- Heilerziehungspflege
- Heilpädagogik
- Organisation und Führung
Fachrichtung Heilpädagogik• Vollzeit: 1,5 Jahre
• Teilzeit: 3,0 Jahre
• Aufnahmevoraussetzungen: Staatliche Anerkennung als Erzieher/in oder Heiler-
ziehungspfleger/in und danach mind. einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpäd./heilpäd. Einrichtung
• mind. 400 Stunden praktische Tätigkeit in heilpädagogischen Arbeitsfeldern
Unterricht in Lernmodulen
• Bezeichnungen, Zielformulierungen, Lerninhalte orientieren sich an pädagogischen Prozessen und beruflichen Aufgabenstellungen.
• Lernmodule werden projektorientiert in zeit-lich abgeschlossenen Blöcken unterrichtet.
• Die Schule legt die zeitliche Abfolge der Module fest, die beiden Lernmodule der Abschlussprüfung liegen am Schluss.
Module II
• Leistungsnachweise werden im Verlauf eines Moduls erbracht. Sie werden zusammen mit den Lehrkräften eines Moduls festgelegt.
• Aus diesen Leistungsnachweisen wird eine Vornote für die abschließende Leistungs-feststellung (schriftlich, praktisch, mündlich oder in Kombination oder als Projekt) gebildet.
• Eine zusätzliche mündliche Leistungsfest-stellung kann erfolgen, sie muss erfolgen bei nicht ausreichendem Ergebnis.
Module III
• Die abschließende Leistungsfeststellung muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
• Die Dauer richtet sich nach dem Umfang der Ziele und Inhalte sowie der Form der Überprüfung.
• Die schriftliche Form dauert mind. zwei Zeit-stunden je Modul.
• Aufgaben und Zeit legen die Lehrkräfte fest, die Schulleitung genehmigt sie.
Module IV
- Aus Vornote und abschließender Leistung ergibt sich eine vorläufige Gesamtnote als arithmetisches Mittel.
- Die Endnote kann eine zusätzliche mündliche Prüfung einbeziehen (=arithm. Mittel).
- Ist die Endnote eines Moduls schlechter als ausreichend, kann die abschließende Leistungsfeststellung einmal wiederholt werden.
- Ein Termin wird gemeinsam festgesetzt.
Module V• Die Wiederholung eines Moduls ist auf Antrag
möglich (nach Angebot der Schule; es besteht kein Anspruch!)
• Zugelassen zur abschließenden Leistungs-feststellung werden Teilnehmer, die mind.
75 % des Lernmoduls bis eine Woche vor der Leistungsfeststellung besucht haben.
...Über begründete Einzelfälle entscheidet die Schulleitung. Bei Nichtzulassung gilt das Modul als nicht bestanden.
Abschluss
• Die Abschlussprüfung umfasst zwei von fünf gekennzeichneten Lernmodulen.
• In jedem dieser Lernmodule ist eine Aufsichts- arbeit (mind. 3 Zeitstunden) zu fertigen.
• Alle Module müssen spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Bildungsgangs mind. mit der Note „ausreichend“ abgeschlossen sein.
Modul 11: Abschlussprojekt
• Es beginnt frühestens 6 Monate vor dem Ende des Bildungsgangs.
• Die Dauer beträgt bei Teilzeit 12 bis 16 Wochen, bei Vollzeit 6 bis 8 Wochen.
• Die Projektarbeit ist modulübergreifend ange-legt und wird dokumentiert. Sie kann einzeln oder in Gruppen (bis max. 4) erfolgen.
• Nach der Abgabe findet eine Präsentation und ein abschließendes Kolloquium statt
Modul 11: Abschlussprojekt
• Bewertung:
- inhaltliche Bewältigung 40%
- methodische Durchführung 15%
- formale Anforderungen 5%
- Präsentation und Kolloquium 40%
Zertifizierung, Qualifikation
• Jedes erfolgreich abgeschlossene Modul wird als Einzelqualifikation zertifiziert.
• Das Abschlusszeugnis enthält als Gesamt-qualifikation alle Module mit Endnoten.
• Vermerk: „Sie/Er ist berechtigt, die Bezeich-nung Staatlich anerkannte/r Heilpädagogin/-e zu führen…“
• ….HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Modul 1
Heilpädagogische Diagnostik bei und Förderung von Kindern und
Jugendlichen mit Wahrnehmungs- und
Kommunikationsbeeinträchtigungen
durchführen
Zu M 1
- Wahrnehmung als Wurzel der Entwicklung erkennen und begreifen
- Ganzheitlich und förderdiagnostisch vorgehen
- Individuelle Förderangebote entwickeln
- Auswirkungen der Wahrnehmungs-
beeinträchtigungen einschätzen
- Entwicklung und Störungen der Sprache kennen und wahrnehmen
- Auswirkungen der Kommunikations-beeinträchtigungen erkennen
Modul 2
• Heilpädagogische Diagnostik bei und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und motorische Entwicklung
durchführen
Zu M 2
- Beeinträchtigungen und Krankheitsbilder erkennen, Symptome wahrnehmen
- Bedeutung grundlegender Prozesse der Sensorik und Motorik erfahren
- Unterschiedliche Entwicklungsprozesse wahrnehmen und einschätzen
- Zusammenhänge bei Störungen erkennen/erfahren
Zu M 2
- Wege von der Beobachtung zur Förderung finden
- Bei Therapien mitwirken
- Gesetzliche Grundlagen aus dem Behindertenrecht berücksichtigen
Modul 3
Bei Kindern und Jugendlichen mit
Lernschwächen/Lernbeein-trächtigungen
heilpädagogisch handeln
Zu M 3
- Formen verschiedener Lernbeeinträchtigungen erkennen und für Lernschwächen in verschiedenen Arbeitsfeldern sensibel sein
- Unterschiedlichen Förderbedarf erkennen
- Diagnostische Erkenntnisse strukturieren
- Lernsituationen entwickeln, gestalten und reflektieren
- Grenzen und Möglichkeiten heilpädagogischen Handelns erkennen und einhalten
Modul 4
Heilpädagogische Förderangebote auf der Basis unterschiedlicher Konzeptionen
durchführen und beurteilen
Zu M 4
- Heilpädagogisches Handeln in seiner geschichtlichen Entwicklung verstehen und auf aktuelle Situationen übertragen
- Basiskonzepte im Schwerpunkt analysieren und kritisch vergleichen
- Elemente aus Förderansätzen begründet auswählen, modifizieren und umsetzen
- Fallbezogene Förderangebote auf der Basis der erarbeiteten Ansätze planen, durchführen, reflektieren
Fortsetzung zu M 4
- Handlungskonzepte zur Integration kennen und umsetzen
Modul 5
Heilpädagogische Handlungskonzepte für Menschen mit herausforderndem Verhalten entwickeln, umsetzen und evaluieren
Zu M 5
- Herausforderndes Verhalten differenziert wahrnehmen und beobachten
- Handlungskonzepte und Trainingsprogramme analysieren und eigene Strategien entwickeln
- Verhaltensänderungen wahrnehmen und überprüfen
- Die Bedeutung herausfordernden Verhaltens für die Gruppe erkennen
- Heilpädagogische Angebote aus dem Kreativbereich planen und durchführen
Modul 6
Pflegemaßnahmen
planen und durchführen
Zu M 6
- Pflege als Prozess wahrnehmen
- Pflegemaßnahmen durchführen und dokumentieren
- Mit Eltern, Ärzten und anderen Berufsgruppen zusammen arbeiten
Modul 7
Förder- und Bildungsangebote bei Erwachsenen mit Beeinträchtigungen
erstellen
Zu M 7
- Lebenspraktische Kompetenzen anbahnen und sichern
- Berufsorientierte Arbeitsmethoden umsetzen
- Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen und verwirklichen
- Zu selbstbestimmtem Leben hinführen
Modul 8
Heilpädagogische Beratungsgespräche
führen
Zu M 8- Beratungskompetenzen auf- und ausbauen
- Beratungsmodelle erarbeiten
- Grundlegende Aspekte der Gesprächsführung kennen lernen und umsetzen
- Möglichkeiten und Grenzen der heilpädagogischen Beratungskompetenz erkennen und einhalten
- Beratungsschwerpunkte setzen
Modul 9
Förderpläne und Berichte im Rahmen einer heilpädagogischen Praxiserfahrung
entwickeln
Zu M 9
- Einen Handlungsablauf in einer heilpädagogischen Einrichtung kennen lernen und erleben
- Förderpläne gestalten und umsetzen (Förderdiagnostik anwenden)
- Eine Förderung dokumentieren
- Dokumentationen unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien reflektieren und auswerten
Modul 10
Eine heilpädagogische Praxis unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten
führen
Zu M 10
- Rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte kennen und berücksichtigen
- Eine heilpädagogische Praxis gründen:
Unternehmenskonzept entwickeln
Organisatorische Vorbereitungen treffen
- Berufliche Kompetenzen kontinuierlich erweitern
Modul 11
Abschlussprojekt:
Probleme selbstständig erkennen, analysieren, strukturieren, beurteilen, praxisgerechte (auch alternative) Lösungen entwickeln, dokumentieren und präsentieren