Wie geht‘s – Wo steht‘s?

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Wie geht‘s – Wo steht‘s? Schulrechtliche Grundlagen PAMINA-Studienseminar Rohrbach

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Wie geht‘s – Wo steht‘s?. Schulrechtliche Grundlagen. PAMINA-Studienseminar Rohrbach. Erst mal einen Überblick verschaffen:. Hierarchie der Rechtsgrundlagen. Vom Allgemeinen zum Konkreten. Grundgesetz. Schulgesetz Landesbeamtengesetz. Schulordnung Grundschule Übergreifende Schulordnung - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Schulrechtliche Grundlagen

PAMINA-Studienseminar Rohrbach

Page 2: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Erst mal einen Überblick verschaffen:

Page 3: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Verfassung

Gesetze

RechtsverordnungenVerwaltungsvorschrif

tenWeisungen

Hierarchie der Rechtsgrundlagen

Vom Allgemeinen zum Konkreten

Page 4: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Verfassung

Gesetze

Rechtsverordnungen

Verwaltungsvorschriften

Weisungen

Grundgesetz

SchulgesetzLandesbeamtengesetz

Schulordnung GrundschuleÜbergreifende Schulordnung

RS+, IGS, GYM …Zeugnis- und Versetzungsordnung

Dienstordnung, KonferenzordnungRichtlinien Schulfahrten

Aufsichtspflicht

Einzelfallregelungen

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Grundgesetz Artikel 6, (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Artikel 7, (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Jede Rechtsebene leitet sich aus den darüber liegenden Rechtsgrundlagen ab und darf diesen nicht widersprechen.

Beispiel:

Schulgesetz § 2 sowie § 37 - 47§ 2, (1) Die Schule achtet bei der Erfüllung ihres Auftrags das natürliche und zugleich verfassungsmäßige Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen.§ 2, (2) Schule und Eltern gewährleisten gemeinsam das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung.§ 37 – 47 Mitwirkung der Eltern

Übergreifende SchulordnungAbschnitt 2: Eltern und Schule§ 8 Zusammenwirken von Eltern und Schule§ 9 Eltern im Unterricht

Schulordnung GSAbschnitt 2: Eltern und Schule§ 7 Zusammenwirken von Eltern und Schule§ 8 Information durch die Schule§ 9 Eltern im Unterricht

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Von Grundsätzen zu Detailregelungen:Von Rechtsebene zu Rechtsebene werden die Bestimmungen konkreter.

Beispiel:

Schulgesetz, Teil 2, Abschnitt 3, § 27 – 30: Konferenzen

Ordnung für Lehrerkonferenzen an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz

§ 28 Gesamtkonferenz:Allgemeine Beschreibung der Funktion und Aufgaben

Punkt 2 (2.1 – 2.4) Gesamtkonferenz:Konkrete Beschreibung der Aufgabengebiete

Page 7: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Merke:„Soll“ bedeutet grundsätzlich „muss“, nur in sehr

wenigen Ausnahmefällen sind begründete Abweichungen möglich.

Bei „kann“ gibt es einen größeren Ermessensspielraum.

Ach diese Juristensprache!

Mal muss, mal soll, mal kann…….

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Prüfungsrelevante Bereiche

Lehrer/inKlassenleiter/in

Leistungsbeurteilung

Zeugnis

KonferenzenZusammenarbeit von Elternhaus

und Schule

Aufsichtspflicht Schulfahrten / Wandertag

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Lehrer/inKlassenleiter/in

Fundstellen:

Schulgesetz Rheinland-Pfalz vom 30. März 2004Teil 2, Abschnitt 2

Dienstordnung für die Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz

Ordnung für Lehrerkonferenzen an Öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz

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Lehrer/inKlassenleiter/in

Schlagworte:

Aufgaben des Klassenlehrers/ der Klassenlehrerin:

Schützen und Vertreten Überwachen und Melden Erzieherische Verantwortung Elternkontakte und -beratung

Page 11: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Konferenzen

Fundstellen:

Schulgesetz Rheinland-Pfalz vom 30. März 2004Teil 2, Abschnitt 3

Ordnung für Lehrerkonferenzen an Öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz

Page 12: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Konferenzen

Schlagworte:

Konferenzarten:GesamtkonferenzTeilkonferenzen: Klassen-, Stufen-, Fachkonferenz

Page 13: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Aufsichtspflicht

Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen, § 21

Übergreifende Schulordnung, § 36

Richtlinien für Schulfahrten

Verwaltungsvorschrift Aufsicht in Schulen

Fundstellen:

Schulfahrten / Wandertag

Page 14: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Aufsichtspflicht

Schlagworte:

Prinzipien der Aufsichtspflicht:Aufsichtsführung ist aktiv präventiv kontinuierlich

Page 15: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Zusammenarbeit von Elternhaus

und Schule

Grundgesetz : Artikel 6, (2) / Artikel 7, (1)

Schulgesetz: § 2 sowie § 37 - 47

Übergreifende Schulordnung: Abschnitt 2; § 8 und 9Schulordnung GS: Abschnitt 2; § 7 -9

Fundstellen:

Page 16: Wie geht‘s – Wo steht‘s?

Leistungsbeurteilung

Zeugnis

Fundstellen:

Übergreifende Schulordnung: Abschnitt 8; § 49 – 56 / Abschnitt 9; § 57 - 88

Schulordnung GS: Abschnitt 6; § 32 – 37 / Abschnitt 7; § 38 - 48

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Ich bin ein LAA, holt mich hier

raus!!!!

Das AS-Team wünscht allen eine gute Vorbereitung und viel Erfolg bei der Prüfung!