Wie geht‘s – Wo steht‘s?
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Wie geht‘s – Wo steht‘s?
Schulrechtliche Grundlagen
PAMINA-Studienseminar Rohrbach
Erst mal einen Überblick verschaffen:
Verfassung
Gesetze
RechtsverordnungenVerwaltungsvorschrif
tenWeisungen
Hierarchie der Rechtsgrundlagen
Vom Allgemeinen zum Konkreten
Verfassung
Gesetze
Rechtsverordnungen
Verwaltungsvorschriften
Weisungen
Grundgesetz
SchulgesetzLandesbeamtengesetz
Schulordnung GrundschuleÜbergreifende Schulordnung
RS+, IGS, GYM …Zeugnis- und Versetzungsordnung
Dienstordnung, KonferenzordnungRichtlinien Schulfahrten
Aufsichtspflicht
Einzelfallregelungen
Grundgesetz Artikel 6, (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Artikel 7, (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Jede Rechtsebene leitet sich aus den darüber liegenden Rechtsgrundlagen ab und darf diesen nicht widersprechen.
Beispiel:
Schulgesetz § 2 sowie § 37 - 47§ 2, (1) Die Schule achtet bei der Erfüllung ihres Auftrags das natürliche und zugleich verfassungsmäßige Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen.§ 2, (2) Schule und Eltern gewährleisten gemeinsam das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung.§ 37 – 47 Mitwirkung der Eltern
Übergreifende SchulordnungAbschnitt 2: Eltern und Schule§ 8 Zusammenwirken von Eltern und Schule§ 9 Eltern im Unterricht
Schulordnung GSAbschnitt 2: Eltern und Schule§ 7 Zusammenwirken von Eltern und Schule§ 8 Information durch die Schule§ 9 Eltern im Unterricht
Von Grundsätzen zu Detailregelungen:Von Rechtsebene zu Rechtsebene werden die Bestimmungen konkreter.
Beispiel:
Schulgesetz, Teil 2, Abschnitt 3, § 27 – 30: Konferenzen
Ordnung für Lehrerkonferenzen an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz
§ 28 Gesamtkonferenz:Allgemeine Beschreibung der Funktion und Aufgaben
Punkt 2 (2.1 – 2.4) Gesamtkonferenz:Konkrete Beschreibung der Aufgabengebiete
Merke:„Soll“ bedeutet grundsätzlich „muss“, nur in sehr
wenigen Ausnahmefällen sind begründete Abweichungen möglich.
Bei „kann“ gibt es einen größeren Ermessensspielraum.
Ach diese Juristensprache!
Mal muss, mal soll, mal kann…….
Prüfungsrelevante Bereiche
Lehrer/inKlassenleiter/in
Leistungsbeurteilung
Zeugnis
KonferenzenZusammenarbeit von Elternhaus
und Schule
Aufsichtspflicht Schulfahrten / Wandertag
Lehrer/inKlassenleiter/in
Fundstellen:
Schulgesetz Rheinland-Pfalz vom 30. März 2004Teil 2, Abschnitt 2
Dienstordnung für die Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz
Ordnung für Lehrerkonferenzen an Öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz
Lehrer/inKlassenleiter/in
Schlagworte:
Aufgaben des Klassenlehrers/ der Klassenlehrerin:
Schützen und Vertreten Überwachen und Melden Erzieherische Verantwortung Elternkontakte und -beratung
Konferenzen
Fundstellen:
Schulgesetz Rheinland-Pfalz vom 30. März 2004Teil 2, Abschnitt 3
Ordnung für Lehrerkonferenzen an Öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz
Konferenzen
Schlagworte:
Konferenzarten:GesamtkonferenzTeilkonferenzen: Klassen-, Stufen-, Fachkonferenz
Aufsichtspflicht
Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen, § 21
Übergreifende Schulordnung, § 36
Richtlinien für Schulfahrten
Verwaltungsvorschrift Aufsicht in Schulen
Fundstellen:
Schulfahrten / Wandertag
Aufsichtspflicht
Schlagworte:
Prinzipien der Aufsichtspflicht:Aufsichtsführung ist aktiv präventiv kontinuierlich
Zusammenarbeit von Elternhaus
und Schule
Grundgesetz : Artikel 6, (2) / Artikel 7, (1)
Schulgesetz: § 2 sowie § 37 - 47
Übergreifende Schulordnung: Abschnitt 2; § 8 und 9Schulordnung GS: Abschnitt 2; § 7 -9
Fundstellen:
Leistungsbeurteilung
Zeugnis
Fundstellen:
Übergreifende Schulordnung: Abschnitt 8; § 49 – 56 / Abschnitt 9; § 57 - 88
Schulordnung GS: Abschnitt 6; § 32 – 37 / Abschnitt 7; § 38 - 48
Ich bin ein LAA, holt mich hier
raus!!!!
Das AS-Team wünscht allen eine gute Vorbereitung und viel Erfolg bei der Prüfung!