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Warten auf den WettbewerbDeutschland im Jahr Zwei des neuen GlücksspielstaatsvertragesGlücksspielstaatsvertragesDie Sicht der privaten Sportwettenanbieter
Dr. Norman Albers (Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.)
Agenda
•Historischer Abriss zum Buchmachergewerbe
•Regulierung des Glücksspielmarktes
•Begründung der Regulierung des GlüStV
•Erklärung der Regulierung GlüStV
DEUTSCHERBUCHMACHER VERBAND SEITE 2
•Erklärung der Regulierung GlüStV
•Ergebnis des GlüStV
•Bewertung des GlüStV
•Ausblick
Historischer Abriss zum Buchmachergewerbe
Buchmacher organisieren Wettmärkte
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„Betting Post“ 1810 (oben) und 1844 (rechts)
Quelle: Harold Layer, San Francisco State University
Historischer Abriss zum Buchmachergewerbe
Buchmacherfunktion: Risikostreuung und Ermittlung
markträumender Preise
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Sales Pitches von Buchmachern auf englischer Rennbahn
Regulierung des Glücksspielmarktes im GlücksspielstaatsvertragI - Definition
„Staatliche Regulierung ist die dauerhafte Außerkraftsetzung des
Wettbewerbsprozesses in einem wirtschaftlichen Sektor. Es erfolgen
direkte Eingriffe in die Gewerbe- und Vertragsfreiheit der
Marktteilnehmer und nicht nur die Setzung von
Rahmenbedingungen durch die allgemeine Wirtschaftspolitik.“
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Gesetzliche Neuordnung wurde notwendig, weil die bisherige Regulierung des Wettmarktes gemäß Urteil des BverfG vom 28.3.2006 verfassungswidrig war. Regulierung oder De-Regulierung als zwei gleichwertig zulässige Optionen.
Monopolistische Neu-Regulierung des Glücksspielmarktes wurde bereits Ende 2006 beschlossen, weil das Marktergebnis unter Wettbewerbsbedingungen nicht „erwünscht“ ist (Glücksspiel als demeritorisches Gut). Es gehe dabei nicht um die Maximierung des Fiskalertrages, sondern nur um den Spielerschutz.
Dies war die politische Rechtfertigung der Regulierung, die es zu analysieren gilt.
Regulierung des Glücksspielmarktes im GlücksspielstaatsvertragII – Ziele und Instrumente
Instrument Marktausschluss:Verbot des Veranstaltens und Vermittelns im Internet (§ 4 Abs. 4), Veranstalter mittelbar oder unmittelbar nur das Bundesland selbst (§ 10 Abs. 2)
Instrument Marktzugangsschranke:Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen nur mit Erlaubnis. Ohne Erlaubnis als unerlaubtes Glücksspiel strafbar (§ 4, Abs. 1), Begrenzung der Anzahl (privat geführter) AST, bei
Ziele: Spielsucht verhindern, Angebot begrenzen, Ausweichen auf nicht genehmigte Angebote verhindern (§1)
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unerlaubtes Glücksspiel strafbar (§ 4, Abs. 1), Begrenzung der Anzahl (privat geführter) AST, bei gleichzeitiger Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes (§10 Abs. 1,3)
Instrument Verhaltensregulierung:Verbot der Werbung im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikation (Mobilfunk, Festnetz) (§ 5 Abs. 3)
Instrument Verhaltensregulierung:Generelles Werbeverbot für unerlaubtes Glücksspiel § 5 Abs. 4
Instrument Verhaltensregulierung:Sozialkonzept (verantwortliches Spiel) und übergreifendes Sperrsystem, Jugendschutz
Begründung der Regulierung des GlüStVI – Verhaltenssucht beim Glücksspiel - Daten und Fakten
100 Tsd. – 290 Tsd. Spielsüchtige (DHS)
jährliche Mortalität –volkswirtschaftlicher Schaden?
1,5 Millionen Alkoholabhängige
Relative Einordnung der Spielsucht zu stoffgebundenen Süchten
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1,5 Millionen Alkoholabhängigejährliche Mortalität 70 Tsd. Personen volkswirtschaftlicher Schaden > 20 Mrd. Euro p.a. (DHS)
16,5 Millionen abhängige Raucherjährliche Mortalität 140 Tsd. Personenvolkswirtschaftlicher Schaden > 20 Mrd. Euro p.a. (DHS)
Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
Begründung der Regulierung des GlüStVII – Dimensionen der Spielsucht – Marktversagen?
„Bei 77,5 % der Klienten wurde ein pathologisches Spielverhalten in Bezug auf
Geldspielautomaten diagnostiziert, in 22,5,% der Fälle bezüglich Glücksspielen in
Spielbanken, Wetten und anderen Spielformen“(DHS Jahrbuch Sucht 2009, S. 143 )
„Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass bei Nicht Verfügbarkeit privater
Wettangebote (off- wie online) ein Großteil der Spieler trotzdem eine ähnliche
Fehlentwicklung bezogen auf „ODDSET“ eingeschlagen hätte.“(Meyer / Hayer, 2005, S. 8)
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Kohärenz der Regulierung in Bezug auf den Wettmarkt (private Buchmacher vs. staatliche Buchmacher)?
Kohärenz der Regulierung in Bezug auf den Glücksspielmarkt insgesamt und Verletzung des Gleichheitssatzes?
Kohärenz gegenüber regulierten Wettbewerbsmärkten mit höherer selbst verursachter Morbidität (Nikotin, Alkohol)
Erklärung der Regulierung GlüStVI – Ökonomische Theorie der Regulierung
„[…] Ihre suchtpräventiven Initiativen begrüße ich. Da Sie bereits in diesem Bereich aktiv sind, wäre eine Übertragung der Standards zur Suchtprävention auf Ihren Bereich für Sie
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Zulassung Privater unter vergleichbaren Auflagen („Standards der Suchtprävention“) auch als Sportwettbuchmacher?!
auf Ihren Bereich für Sie sicherlich unproblematisch“
Regulierung des Glücksspielmarktes im GlücksspielstaatsvertragI – Ökonomische Theorie der Regulierung - Definition
Normative RegulierungstheorieWarum, und unter welchen Bedingungen sollte es Regulierungen geben?
Regulierungen sind aus ökonomischer Sicht nur gerechtfertigt,wenn:• diese auf Einschränkungen des Marktmodells
basieren (Marktversagen)• diese dazu beitragen, die daraus entstandenen
Ineffizienzen zu verringern
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Ineffizienzen zu verringern• die Kosten der Regulierungen geringer sind
als deren Nutzen (kein Staatsversagen)
Positive RegulierungstheorienWarum, und unter welchen Bedingungen gibt es Regulierungen und wem nützen diese?• Public Interest Theory (NPT)• Capture Theory• Economic Theory of Regulation (ETR)
Erklärung der Regulierung des GlüStVII – Ökonomische Theorie der Regulierung
Normative Theorie der Regulierung (ETR)(wie es sein sollte)
Begründung:(Dauerhaftes) Marktversagenführt zu suboptimalen Ergebnissen des Wettbewerbs auf dem Glücksspielmarkt
Ziel:Korrektur des Marktversagens
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Korrektur des Marktversagens
Instrument:Internalisierung der externen Effekte durch Verhaltensregulierung der Glücksspielanbieter (Werbeverbote, Spieleinsatzbegrenzungen, Verbot von Live-Wetten etc.) Instrumentaleinsatz setzt Marktzugang voraus!
Ergebnis der normativen Theorie: Zulassung privater Sportwettanbieter unter Auflagen (Verhaltensregulierung zur Korrektur des Marktergebnisses)
Erklärung der Regulierung des GlüStVII – Ökonomische Theorie der Regulierung
Positive Theorie der Regulierung ETR(wie es ist)
Erklärung:Eigeninteressen von- Politikern (Anbieter der Regul.)- Behörden (Anbieter, Träger der R)
Economic Theory of Regulation Das Stigler/Peltzman-Modell
Ausgangslage:- Staat verfügt über eine einzigartige Ressource: Verfügungsgewalt
- Regulierungen verändern die
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- Behörden (Anbieter, Träger der R)- Unternehmen / Verbänden (Nachfrager der Regulierung)
Ziel:StimmenmaximierungBudgetmaximierungWettbewerbsschutz(Das Lobbyziel schlechthin)
- Regulierungen verändern die Ressourcenallokation zwischen Konsumenten und Produzenten
- Die Legislative legt den Preis P fest und beeinflusst damit den Profit der Anbieter (π(P)), sowie den Konsumentennutzen
- Das Verhalten der Legislative wird vom Wunsch bestimmt, im Amt bleiben zu wollen
Erklärung der Regulierung GlüStVIII – Ökonomische Theorie der Regulierung
Verringerung der Konsumentenrente: (A)Minimaler Wohlfahrtsverlust: (WL)Maximaler Wohlfahrtsverlust: (WL+A)pR = Preis durch RegulierungxR = Menge durch RegulierungA = Nettozuwachs an Produzentenrente (PR) (Monopolgewinn)
Preisbildung bei Glücksspiel im Regulierungsmonopolnach Stigler/Posner
PR > P* = Zweckertragsllusion
pR
p*A
WL
p
KR
GK
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(Monopolgewinn)
Der Monopolist realisiert sein Gewinnmaximum bei der Glücksspiel-Menge XR, wo der Grenzerlös (GE) den Grenzkosten (GK) entspricht. Aufgrund des höheren erzielten Preises PR (geringere Gewinnausschüttung) bleibt der „Umsatz“ gegenüber der Wettbewerbslösung auf dem Glücksspielmarkt konstant. Darüber hinaus verringert sich die Wohlfahrt sowie die Konsumentenrente zu Gunsten des Monopolisten, da die Verbraucher mehr aufzuwenden haben. Der höhere Preis pR erklärt die „Zweckertragsillusion“ der Destinatäre, da sie gegenüber dem Wettbewerbspreis p* in Wahrheit keinen Mehrertrag aufgrund der geringeren nachgefragten Menge haben. Die geringere Menge XR erklärt die „Präventionsillusion“ der Legislative, da der Rückgang der Nachfrage nur preiselastische Nachfrager betrifft. Der pathologische Spieler ist per Definition preisunelastisch.
llusion
XR < X* = Präventionsillusion
p*
xR x*
N
x
PR
GE
Erklärung der Regulierung GlüStVI – Ökonomische Theorie der Regulierung
Markt für Regulierung: Nachfrager nach Regulierung und Anbieter der Regulierung(nach Stigler-Peltzman Modell)
Ergebnisse :Regulierungen werden dazu benutzt, Wohlfahrtsgewinne (Fläche A) für die einflussreichere IG zu erzielen (Steigerung Produzentenrente). Dies geht zu Lasten der Konsumenten und verringert die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt (WL)
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Regulierung wird durch den Wettbewerb zwischen Interessensgruppen beeinflusst (Destinatäre, DLTB vs. Private Unternehmen als „Newcomer“) Die Aufwendungen hierfür (rent seeking) verringern die Wohlfahrt zusätzlich (Fläche A wird kleiner)
Die Legislative agiert im Sinne der relativ „starken“ IG um sich deren Einfluss nutzbar zu machen (Vereine u. Verbände als Multiplikatoren bei Wahlen)
Ökonomische Theorie der Regulierung kann Regulierung des Sportwettenmarktesdurch Eigeninteressen von Lobbyisten und Behörden erklären
Ergebnis des GlüStV – Marktsegmente des Glücksspielmarktes2008
In M
io. €
Lotto-Block ohne ODDSET
634624%
Sonstige Lotterien1292
Sportwette stationär1057,5
4%
Sportwette Internet21258%
ODDSET*2221%
Pferdewetten251,3
1%
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Quelle: Archiv- und Informationsstelle Münster, Verband der Automatenindustrie (VDAI),beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen
In M
io.
5%
Spielbanken5663,6
22%
Spielautomaten9285,7
35%
Gesamtmarkt ca. 26,2 Mrd. €
* 2008 vorläufig
Wetteinsätze ODDSET / Pferdewetten2004 - 2008
In M
io. €
481,5
430
342,3
276,2
251,3300
350
400
450
500
ODDSET
Pferdewette
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Quelle: Archiv- und Informationsstelle Münster, beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen
In M
io.
207,8*
279,6 275,7260,8 260,5
251,3
100
150
200
250
2004 2005 2006 2007 2008
Pferdewette
* 2008 vorläufig
Wetteinsätze auf Pferderennen2004 - 2008
In M
io. €
132,5
142,9 146,7153,3 153,6
51,1
78,2
64,880
100
120
140
160
180
Buchmacher
Trab-Toto
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Quelle: Archiv- und Informationsstelle Münster, beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen
In M
io.
64,559,4
51,1 48,2
39,2
64,8
45,6 36,9
43,5
4,48,6
17,4 22,124
0
20
40
60
2004 2005 2006 2007 2008
Galopp-Toto
PMU-Toto
Ergebnis des GlüStV – Vergleich Entwicklung Sportwette Online (Bwin) und stationär mit DLTB 2004 - 2008
In M
io. €
8439,18064,9 7861,4 7722,9
6533,2*
4000
5000
6000
7000
8000
9000
DLTB
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Quelle: Archiv- und Informationsstelle Münster, beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen
In M
io.
3931135
1992,3
2227,2
2927,4
700
1658,62141
15161057,5
0
1000
2000
3000
4000
2004 2005 2006 2007 2008
Bwin
Stationäre SPWV
* 2008 vorläufig
Bewertung des GlüStVRegulierung der Werbemittel im GlÜStV
Klassikmedien
Direktmarketing
Anzeigenwerbung �
Beilagenwerbung �
Plakat-/Außenwerbung �
Hörfunkwerbung �
TV-Werbung �
Kinowerbung �
Werbesendung per Post �
Aktives Telefonmarketing �
Passives Telefonmarketing �
E-Mail Marketing �
Internet-/Bannerwerbung
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Sonstiges Marketing
Internet-/Bannerwerbung �
POS-Marketing (Displays) �
Eventmarketing �
Promotions �
Rabatte/Gutscheine �
Sponsoring �
Testimonials (VIP) �
Placements/Bandenwerbung �
� Zulässige Marketingmaßnahme ���� Untersagte Marketingmaßnahme
Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten
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Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten
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Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten
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Eine Annahmestelle in der Außenwerbung vor und nach dem Inkrafttreten des GlüStV
Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten
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Bewertung des GlüStVI - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten
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Bewertung des GlüStVII – Werbung & Vertrieb
1. Der GlüStV erlaubt Werbung im üblichen Kommunikationsmix des Lotto-Blocks aus Print, Plakat und Hörfunk: TV-Werbung wird durch die redaktionelle Ziehung der Lotto-Zahlen „abgedeckt“
2. Auch Sportsponsoring (Trikotwerbung) und Bandenwerbung sind ohne Sportwettinhalte zulässig (siehe TV –Übertragungen Fussball oder Wintersport)
3. Keine regulative Verringerung der Wettmöglichkeiten im Vertriebsnetz(nur betriebswirtschaftlich motivierter Rückgang von AST)
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(nur betriebswirtschaftlich motivierter Rückgang von AST)
4. Verbot des Internetvertriebs hat mehrere Funktionen: - EU-rechtlich zur Vermeidung eines grenzüberschreitenden Bezugs (Ausklammerung der Dienstleistungsfreiheit)- „Bauernopfer“ der Regulierungsbegründung, die den Vertrieb nur minimal einschränkt mit nur 2 % Umsatzanteil am Block-Umsatz- Wettbewerbs- und Kartellrecht; Unterlaufen des Regionalisierungsverbotesdes Bundeskartellamtes
Bewertung des GlüStVIII – Multiple Inländerdiskriminierung
1. Die inländischen privaten Buchmacher werden – bis auf Pferdesportwetten –am Marktzutritt gehindert. Alle anderen wildern im Revier Bundesrepublik durch den technologischen Fortschritt in der Kommunikation (Internet, mobile Applikationen).
2. Inländische gewerbliche Spielevermittler, die bislang nur das staatliche Angebot vertrieben haben, werden in das Ausland gedrängt, weil die typischen Vertriebsinstrumente (Call Center, Internet, Direktmarketing) untersagt wurden. Dort werden sie zum Anbieter.
3. Entgangene Sponsoring-Einnahmen für den deutschen Profisport im Bereich
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3. Entgangene Sponsoring-Einnahmen für den deutschen Profisport im Bereich von ca. 100 – 300 Millionen Euro (DOSB) übersteigen bei weitem den „Mehrerlös“ (Monopolrente) aus dem ODDSET- und Lotteriemonopol. Die ODDSET Zweckerträge selbst betragen nur noch ca. 26 Mill. Euro (2008).
4. Sekundäreffekte der Einsatzrückgänge führen auch zu Schließungen und Arbeitsplatzabbau bei den inländischen 23.500 Annahmestellen und bei SKL und NKL
Bewertung des GlüStVVI – Marktergebnis 2004-2008
Verlust an Einnahmepotentialen durch Umsatzrückgang im Monopolbereich und im privaten Bereich (Lose-Situation) allein zwischen 2004 und 2008
Ca. 1,8 Mrd. Umsatzverlustallein im DTLB (jährlich gegenüber 2004 – nicht kumuliert!)
Ca. 0,7 Mrd. Umsatzverlustim sonstigen Lotteriebereich(NKL, SKL, TV-Lotterien etc.) (jährlich gegenüber 2004 – nicht kumuliert!)
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(NKL, SKL, TV-Lotterien etc.) (jährlich gegenüber 2004 – nicht kumuliert!)
Ca. 0,4 Mrd. Erlösverlustverlustder Spielbanken (jährlich gegenüber 2004 – nicht kumuliert!)
Einnahmeausfall von insgesamt ca. 1,65 Mrd. Euro allein in 2008 – Tendenz für 2009 ca. 2,0 Mrd. Euro
Ausblick
„Tit for Tat“ („Wie du mir, so ich dir“) der Interessengruppen hält auch in 2009 an:Beispiele:
- Gerichtliche Überprüfung, ob eine Jackpotwerbung oder Ziehung der Lotto-Zahlen im TV notwendig ist, um auf die legalen Möglichkeiten zum Spiel hinzuweisen
„Evaluierungsphase“ des GlüStV dauert sicher bis Ende 2010 an, wegen- ausstehender Entscheidung des EuGH über die deutschen Vorlageverfahren
- Wahlen zu neuem EU-Parlament und neuem Bundestag
Ab 2010 ist international mit weiteren Deregulierungen des Glücksspielsektors zu
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Ab 2010 ist international mit weiteren Deregulierungen des Glücksspielsektors zu rechnen:
- Nach Italien und Spanien wird auch Frankreich private Sportwettanbieter (zunächst nur Online) zulassen.
- Die USA „überprüfen“ ihren UIGEA, der den nationalen Glücksspielmarkt z. Z. abschottet
Eine neue „Superjackpotlotterie“ des DLTB wird aus fiskalischen Motiven kommen
Das Monopol für Sportwetten (nicht Lotterien) bleibt nicht durchsetzbar; es wird wirtschaftlich und regulativ ausgehöhlt und aus diesem Grund aufgegeben
Weiterführende Literatur
Albers, N. (2008)
Struktur und ökonomische Beurteilung des Sportwettenmarktes in Deutschlandin: Gebhardt, I / Grüsser-Sinopoli, S (Hrsg) (2008), Handbuch Glücksspiel. Ökonomie, Recht, Spielsucht, Berlin, S. 56- 92
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Albers, N. (2008)
Die Markenstrategie des Deutschen Lotto-Toto-Blocks unter dem Einfluss des BundesverfassungsgerichtesDiskussionspapier der Universität Hannover Nr. 408
Fritsch, M. / Wein, Th. / Evers, H.-J. (2007)
Marktversagen und WirtschafspolitikMünchen