VKF Brandschutzvorschriften 2015; Schnittstellen zur NIN 2015 · nach der SN EN 1838...
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22. November 2017 VSEK Sektion Innerschweiz 1
VKF Brandschutzvorschriften 2015; Schnittstellen zur NIN 2015
Nicolas AyerEidg. dipl. ElektroinstallateurBrandschutzexperteGebäudeversicherung Kanton Zürich
22. November 2017 VSEK Sektion Innerschweiz 2
Einleitung:
NIN 4.2.2.2 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen
Grundsätzlich sollten Schaltgerätekombinationen nicht in Fluchtwegen angeordnet werden. Ein allfälliger Brand einer Schaltgerätekombination führt infolge der grossen Menge an Kunststoffen schnell zu einer starken Rauchentwicklung, welche eine Begehung des Fluchtweges innert kürzester Zeit verunmöglicht.
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Einleitung:
NIN 4.2.2.2.2 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen (B+E)
In vertikalen Fluchtwegen gelten für Schaltgerätekombinationen gemäss VKF - Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen» folgende Installationsbedingungen:
a)
«einfache Schreinerlösung» bei einer Frontgrösse des Gehäuses < 1.5 m2 sind Schaltgerätekombinationen in einem Gehäuse der Schutzart IP 4X aus Baustoffen der RF1 und in einem Schutzkasten mit 30 Minuten Feuerwiderstand (z.B. gemäss Dokumentation VSSM : Brandschutz für den Schreiner) zu installieren. Dichtungen bei Kabelverschraubungen dürfen aus Materialien der RF3 bestehen;
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Einleitung:
NIN 4.2.2.2.2 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen (B+E)
b)
«VKF-anerkannter Brandabschluss» bei einer Frontgrösse > 1.5 m2 sind Schaltgerätekombinationen mit einem VKF-anerkannten Brandschutzabschluss mit Feuerwiderstand EI 30-RF1 (entsprechende Systemhalter sind im VKF Brandschutzregister ersichtlich) abzutrennen;
c)
«geprüftes Gehäuse» Schaltgerätekombinationen in geprüften Gehäusen der Schutzart IP 5X (oder höher) mit 30 Minuten Feuerwiderstand (inkl. Kabeleinführungen) aus Baustoffen der RF1 (entsprechende Deklaration vom Hersteller erforderlich) dürfen, unabhängig ihrer Frontgrösse, ohne zusätzlichen Brandschutzabschluss aufgestellt werden.
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Einleitung:
NIN 4.2.2.2.3 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen (B+E)
Muss bei einem Brand in der Schaltgerätekombination im horizontalen Fluchtweg mit der Verqualmung des vertikalen Fluchtweges gerechnet werden, ist ein Brandabschnitt erforderlich.Um diese Bedingungen zu erfüllen, gibt es es zwei Möglichkeiten:
a)Die Schaltgerätekombination erfüllt die Anforderung des Kapitels 4.2.2.2.1 oder
b)Ist der Korridor gegenüber dem vertikalem Fluchtweg mit einer Brandschutztüre mindestens E 30 abgetrennt, so reicht ein nicht brennbares rauchhemmendes Gehäuse.
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Agenda:
� Gesetzliche Grundlagen� neue VKF Brandschutzrichtlinien BSR 2015� Begriffsbestimmungen / neue Begriffe� Bauteile / Baustoffe� Flucht- und Rettungswege� Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung� Umschaltzeit nach EN 1838 und nach VKF� Sicherheitsstromversorgungen nach VKF� Schaltgerätekombinationen und Kabel im Fluchtweg
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BUNDES-
VERFASSUNG
GESETZE
NORMEN
VERORDNUNGEN
EleG(Elektrizitäts-Gesetz)
Starkstrom
ESTI(Verordnung)
NEV(Erzeugnisse)
NIV(Installationen)
VEMV(Verträglichkeit)
VKF Brandschutznormen
EN-Normen(Europäisch)
Technische NormenSN 411000:2015 (NIN 2015)
Werkvorschriften EVU
Schwachstrom
VKF Brandschutzrichtlinien
Richtlinien KBOB
KantonaleFeuerschutzgesetze
SLG Stand der Technik Papier
STAND DER TECHNIK
Kantonale Brandschutzverordnungen
WeisungKant. Feuerpolizei
Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFB)z.Bsp. Kanton Zürich
Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB)z.Bsp. Kanton Zürich
GesetztlicheGrundlagen:
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• Brandschutzvorschriften führen nicht zu maximaler Sicherheit
• Brandschutzvorschriften zielen auf die minimale Erfüllung der Schutzziele ab
• Brandschutzvorschriften definieren (Standard-)Massnahmen
• Brandschutzvorschriften regeln den Normalfall (ca. 85 % der Gebäude)
VKF Brandschutzrichtlinien BSR 2015:gültig ab 1.1.2015
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Begriffe und Definitionen
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Begriffe und Definitionen
Bauprodukteals übergeordneter Begriff für «Baustoffe und Bauteile»
Baustoffam Bau verwendeten Materialien
Bauteileals Bauteile gelten Teile mit Feuerwiderstands Anforderungen
Bauten und Anlagengelten Gebäude, Fahrnisbauten sowie bauliche Anlagen
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Begriffe und Definitionen
Beherbergungsbetrieb[a] Spital, Alters- und Pflegeheim mit mehr als 20 Personen[b] Hotel, Pensionen und Ferienheime mit mehr als 20 Personen[c] abgelegene Beherbergungsbetriebe mit mehr als 20 Personen
BrandlastWärmemenge sämtlicher brennbarer Materialien pro Brandabschnitt[MJ/m2]
Brandschutzplänevisualisieren die baulichen, technischen und vorbeugenden Brandschutzmassnahmen eines Brandschutzkonzeptes
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Gebäude geringer Höhe:bis 11 m Gesamthöhei.d.R. 1-3 Geschosse
Gebäude mittlerer Höhe:bis 30 m Gesamthöhei.d.R. 4-8 Geschosse
Hochhäuser:mehr als 30 m Gesamthöhei.d.R. 9 und mehr Geschossen
Gebäudehöhe
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Begriffe und Definitionen
Feuergefährdete Räume und Zonensind insbesonders:
- leicht entzündbare und rasch abbrennnende Materialien- brennbare, fein zerteilte Materialien (Korngrösse < 0.6 mm)- selbstentzündliche Stoffe (z.Bsp. Heu) - Stoffe, die mit H2O brennbare Gase entwickeln (Zinkstaub, etc.)
Horizonaler Fluchtwegfrüher Korridor
Vertikaler Fluchtwegfrüher Treppenhaus
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Begriffe und Definitionen
Kabelgelten Energie-, Steuer- und Kommunikationskabel
Kritisches Verhaltensind Bauprodukte mit starker Rauchentwicklung [s3], die brennend Abtropfen [d2] oder stark Korrosivität [a3] sind (Elektrokabel)
Parkingals Parking gilt Einstellräume für Motorfahrzeuge > 600m2
Räume mit grosser Personenbelegungneu ab 300 Personen (alt 100 Personen)
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Bauteile
Als Bauteile gelten alle Teile eines Bauwerks, an deren
Feuerwiderstands
Anforderungen gestellt werden
(z. B. Stützen, Träger, Decken, Wände, Türen usw.).
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Klassierung von Bauteilen nach EN
a Tragfähigkeit = R
b Raumabschluss = E
c Wärmedämmung = I
d Feuerwiderstandsdauer in Minuten bezüglich der einzelnen Anforderungen R, E oder I
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Bauteileprüfung
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Raumabschluss
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Isolation
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Baustoffe
Als Baustoffe gelten alle für die Herstellung von Bauten, Anlagen und Bauteilen sowie für den Ausbau verwendeten Materialien, an deren
Brandverhalten
Anforderungen gestellt werden (z. B. für Aussenwände, Innenwände, Bedachungen, Bodenbeläge, Rohrleitungen usw.).
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CH PrüfungVKF BSR „Baustoffe und Bauteile, Teil B: Prüfbestimmungen“Ausgabe 1988
Zusatzkriterium (beobachtet):
Abfallen / brennendes Abtropfen
Kriterien:
Flammenausbreitung
Brenndauer
© IBENA Textilwerke GmbH
Auszug: BSR «Baustoffe und Bauteile, Teil B: Prüfbestimmungen»
Separate Prüfung (Rauchdichteprüfung):
Qualmgrad (Rauchentwicklung)
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Klassierung Baustoffe – Brandkennziffer VKF
KeineBaustoffe
4.2
Poly-styrol
Mineralwolle
SteinMetall
123
1 2 3 4 5 6q 6Qualmgrad
Brennbarkeitsgrad
mittelbb
leichtbb
schwerbb nbb
quasinbb
schwer
mittel
leichtHolzspäneisolation
Holz-täfer
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Euro Prüfung Single Burning Item Test (SBI) SN EN 13823«Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen»
© LAT - Labor- und Analysen-Technik GmbH
Zusatzkriterien:
Rauchentwicklung
Abfallen / brennendes Abtropfen
Kriterien:
Wärmefreisetzungsrate (FIGRA)
Seitliche Flammenausbreitung (LFS)*
Freigesetzte Wärme (THR)*
* [für Klassen B + C]
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Klassifikation von Baustoffen nach EN 13501-1
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Klassifikation von Baustoffe nach EN 13501-1
(Rauchentwicklung s)
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Klassifikation von Baustoffe nach EN 13501-1
(brennendes Abtropfen/Abfallen d)
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Klassifikation von Baustoffe nach EN 13501-6
(Korrosivität a / nur bei elektrischen Kabeln)
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen Klassifikation nach EN 13501-1
Klassizifierungsbeispiel:
C-s2,d1
s2: mittler Qualmer
d0: kein brennendes Abtropfen
C: Brandverhalten
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen Klassifikation nach EN 13501- 6Elektrische Kabel
Klassizifierungsbeispiel:
Cca-s2,a3,d0
s2: mittler Qualmer
d0: kein brennendes Abtropfen
C: Brandverhalten
a3: stark korrosiv
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Baustoffe / BrandverhaltensgruppenEinteilung von Leistungsanforderungen
BKZ (18 Kl.)
SN EN 13501-1Baustoffe (40 Kl.)
Bodenbeläge (11 Kl.)Rohrisolierungen (40 Kl.)
SN EN 13501-5Bedachungen
(13 Kl.)
EN 13501-6Elektrische Kabel
(183 Kl.)
RF1 RF2 cr RF3 cr
305 mögliche Klassifizierungen
4 Brandverhaltensgruppen
Allgemein anerkannte Baustoffe
RF4 cr
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RF1 Kein Brandbeitrag
RF2 Geringer Brandbeitrag
RF2 (cr) Geringer Brandbeitrag mit kritischem Verhalten
RF3 Zulässiger Brandbeitrag
RF3 (cr) Zulässiger Brandbeitrag mit kritischem Verhalten
RF4 Unzulässiger Brandbeitrag
RF4 (cr) Unzulässiger Brandbeitrag mit kritischem Verhalten
Baustoffe / Brandverhaltensgruppen
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen Baustoffe
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Baustoffe / Brandverhaltensgruppen Elektrokabel
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Flucht- und Rettungswege
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Nutzungseinheit
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Nutzungseinheit
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Flucht- und Rettungswege (Kombizone/Grossraumbüro)
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Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtun g
Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei Störung der normalen künstlichen Beleuchtung in dem von der Brandschutzbehörde festgelegten Bereich rechtzeitig und für eine Dauer von mindestens 30 Minuten wirksam werden.
wird für den Brandfall benötigt
nach der SN EN 1838 Notbeleuchtung: 60 Minuten
wird für alle anderen Fälle (Stromausfall) benötigt
Einleitung Notbeleuchtung gemäss SN EN 1838
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Oberbegriff
Brandschutz ArbeitsschutzElektrovorschriften
Sicherheitsbeleuchtung im Raum
kennt die CH nicht
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Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtun g
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Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtun g
Grösse von Rettungszeichen Die Mindestseitenlänge p von Rettungszeichen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d. Es gilt die Formel:
p = die kurze Seite des Rettungszeichens d = die Erkennungsweite s = eine Konstante: 65 für nachleuchtende Zeichen (nach.)
100 für beleuchtete Zeichen (bel.) 200 für hinterleuchtete Zeichen (hint.)
*Die Mindestseitenlänge hat 150 mm zu betragen.
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Umschaltzeit Sicherheitsbeleuchtung
nach der SN EN 1838 «Notbeleuchtung»:
4.2.6 Die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege muss 50%der geforderten Beleuchtungsstärke innerhalb von 5 s und 100%der geforderten Beleuchtungsstärke innerhalb von 60 s erreichen.
nach VKF Richtlinie «Kennzeichnung von Fluchtwegen –Sicherheitsbeleuchtung – Sicherheitsstromversorgung»
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Umschaltzeit Sicherheitsbeleuchtung
Prinzip der Sicherheitsstromversorgung
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Ringleitung Mittelspannung
RWA
Anschlussleitung Niederspannung EW
RWA BS
M
Heissgasventilator (400°C)
Nachströmöffnung
Brandabschnitt
Funktionserhalt E30 – E90
Brandabschnitt
3.3.2 Stromquellen für Sicherheitszwecke
1 Für die Stromversorgung für Sicherheitszwecke sind geeignete, von der normalen Stromversorgung unabhängige Stromquellen einzusetzen. 2 Als geeignete Stromquellen für Sicherheitszwecke gelten:
a Akkus, wie Einzelbatterien, Gruppenbatterien und Zentralbatterien;
b Stromerzeugungsaggregate, bestehend aus einem Generator, dessen Antriebsmaschine unabhängig ist von der allgemeinen Stromversorgung;
c zusätzliche Einspeisung aus der normalen Stromversorgung, wenn sie von der normalen Einspeisung unabhängig und sichergestellt ist, dass nicht beide Einspeisungen gleichzeitig ausfallen.
3 Zusätzliche Einspeisungen aus der normalen Stromversorgung sind für die Kennzeichnung der Fluchtwege und für die Sicherheitsbeleuchtung nicht erlaubt.
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a) Akkus, wie……
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Leuchten mit einzelakkubetriebener Stromversorgung
Gruppenbatterie-anlagen (LPS)
<1,5kW
Zentralbatterie-anlagen (CPS) >1,5kW
b) Stromerzeugungsaggregate
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Sind eher ungeeignet für Sicherheitsbeleuchtungen, da dieser auch bei einem lokalen Netzunterbruch starten muss! (SLG/6.4.4)
c) zusätzliche Einspeisung aus der normalen Stromv ersorgung
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3.3.3 Standort
1. Stromquellen für Sicherheitszwecke sowie deren Steuereinrichtungen müssen ortsfest installiert sein. Sie sind in Räumen mit kleinem Brandrisiko unterzubringen.
2. Der Feuerwiderstand des Aufstellungsraums hat dem Feuerwiderstand des Tragwerks von Bauten und Anlagen und den Brandabschnitten zu entsprechen. Jedoch mindestens Feuerwiderstand El 30. Türen sind mit Feuerwiderstand El 30 zu erstellen.
3. Stromquellen für Sicherheitszwecke sind von Verteilanlagen (Schaltgerätekombinationen) der allgemeinen Stromversorgung mit Feuerwiderstand El 60 abzutrennen.
4. Akkus dürfen in nicht feuergefährdeten Räumen aufgestellt werden. Sie sind mit einem Schutzkasten mit Feuerwiderstand El 30 zu versehen.
5. Bei der Verwendung nicht wartungsfreier Akkus sind die Räume im Deckenbereich ausreichend zu belüften.
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Aufstellungsort für Stromquellen
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Diese sind mit Feuerwiderstand EI60 abzutrennen und in einem nichtbrennbaren
Kasten aufzustellen.
Diese sind mit einem Abstand von mindestens 0,8m in einem
nichtbrennbaren Kasten aufzustellen.
3.3.4 Verteilnetz
1 Stromkreise für Sicherheitszwecke sind unabhängig von anderen Stromkreisen zu verlegen.
2 Das Verteilnetz der Stromversorgung für Sicherheitszwecke ist gegen Brandeinwirkung so zu schützen, dass der Funktionserhalt der vorgesehenen Betriebsdauer der angeschlossenen Verbraucher entsprechen.
3 Elemente der Stromversorgung für Sicherheitszwecke wie Überstrom-Schutzeinrichtung, Schalter, Klemmen und Verdrahtungen sind von den Stockwerkverteilungen der allgemeinen Stromversorgung feuerwiderstandsfähig abzutrennen.
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Kurze Einführung
• Isolationserhalt vs. Funktionserhalt
„Isolationserhalt (FE)“ von Kabeln / Leitungen(FE) heisst: Flammeneinwirkung
„Funktionserhalt (E)“ von Kabelanlagen (Trasse und Kabel)(E) heisst: Erhalt
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• „Isolationserhalt (FE)“ von Kabeln / Leitungen
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• „Funktionserhalt (E)“ von Kabelanlagen (Trasse und Kabel)
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• „Funktionserhalt (E)“ von Kabelanlagen (Trasse und Kabel)
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• „Funktionserhalt (E)“ von Kabelanlagen (Trasse und Kabel)
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• Thema Abzweigdosen
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1. Geprüftes Kabeltragesystem nach DIN 4102-12
2. Einhaltung der Spezifikation Hersteller (Montageanleitung)
3. Einhaltung der maximalen Belastung pro Meter
4. Geeigneter Montagegrund
5. Immer in der obersten Lage
Quelle: OBO Bettermann AG
Tragsysteme «Die fünf wichtigsten Punkte»
Tragsysteme «Kennzeichnung und Nachweis»
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Mit der «Übereinstimmungserklärung»
erklärt der ausführende Installateur der Brandschutzbehörde und der Bauherrschaft, dass er die Funktionserhalt-Installationen nach den aktuellen Normen und Vorgaben des Prüfzertifikats erstellt hat.
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3.3.4 Verteilnetz
Das Verteilnetz der Stromversorgung für Sicherheitszwecke ist gegen Brandeinwirkung so zu schützen, dass der Funktionserhalt der vorgesehenen Betriebsdauer der angeschlossenen Verbraucher entsprechen.
Betriebsdauer:- Sicherheitsbeleuchtung nach VKF 30 Min.- Sicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838 60 Min.
- RWA Anlagen (gleich wie nutzungsbez. BA) 30 – 90 Min.- Feuerwehraufzüge (gleich wie das Tragwerk) 30 – 90 Min.- Rauchschutz-Druckanlagen (gleich wie nutzungsbez. BA) 30 – 90 Min.- Löschwasserversorgung (gleich wie das Tragwerk) 30 – 90 Min.
- Sprinklerpumpen (Nennwirkzeit ab 45 Min.) 60 – 90 Min.
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Endbrandabschnitt
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Quelle: Stand der Technikpapier SLG
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Brandlast in Fluchtwegen
5.2.1 Kabel
1 In vertikalen Fluchtwegen sind nur Kabel zulässig, die zur Versorgungoder der Kommunikation der dort installierten Geräte und Installationendienen.
2 In horizontalen Fluchtwegen sind Kabel bis zu einer gesamtenBrandlast von 200 MJ/Laufmeter Fluchtweg zulässig.
3 Kabel mit einem kritischen Verhalten (cr gemäss Zuordnungstabelle inder Brandschutzrichtlinie „Baustoffe und Bauteile“) dürfen inhorizontalen und vertikalen Fluchtwegen nicht eingesetzt werden.
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Brandlast in Fluchtwegen
Beispiel Brandbelastung 200 MJ/Laufmeter: • 60 bis 70 Elektrokabel (4 x 1.5 mm2 oder 3 x 1.5 mm2).
Die Brandschutzbehörde kann Nachweise für die Berechnung der Brandbelastung verlangen.
Die Summe der im horizontalen Fluchtweg vorhandenen Brandlast aus Kabeln geteilt durch die Länge des horizontalen Fluchtweges darf max. 200 MJ/Laufmeter betragen. Örtlich sind höhere Werte zulässig. QUELLE VKF BRANDSCHUTZRICHTLINIE
2015
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Elektrotableau in vertikalen Fluchtwegen
5.2.2 Schaltgerätekombinationen
1 In vertikalen Fluchtwegen gelten für Schaltgerätekombinationen folgende Installationsbedingungen:
a bei einer Frontgrösse des Gehäuses ≤ 1.5 m2 sind Schaltgerätekombinationenin einem Gehäuse der Schutzart IP 4X aus Baustoffen der RF1 und in einemSchutzkasten mit 30 Minuten Feuerwiderstand zu installieren. Dichtungenbei Kabelverschraubungen dürfen aus Materialien der RF3 bestehen;
b bei einer Frontgrösse > 1.5 m2 sind Schaltgerätekombinationen mit einem VKF-anerkannten Brandschutzabschluss mit Feuerwiderstand EI 30−RF1abzutrennen;
c Schaltgerätekombinationen in geprüften Gehäusen der Schutzart IP 5X (oderhöher) mit 30 Minuten Feuerwiderstand (inkl. Kabeleinführungen) ausBaustoffen der RF1 dürfen - unabhängig ihrer Frontgrösse - ohne zusätzlichenBrandschutzabschluss aufgestellt werden.
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Elektrotableau in Fluchtwegen
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In vertikalen Fluchtwegen
Fläche Front Elektrogehäuse max. 1.5 m2
Gehäuse IP 4X und aus Baustoffen RF1Schrankfront:Feuerwiderstand 30 Minuten
22. November 2017 VSEK Sektion Innerschweiz 72
Elektrotableau in Fluchtwegen 0000
In vertikalen Fluchtwegen
Fläche Front Elektrogehäuse > 1.5 m2
Schrankfront:EI 30 – RF1 (VKF-anerkannte Konstruktion)
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Elektrotableau in Fluchtwegen
Gehäuse mit 30 Minuten Feuerwiderstand*,IP 5X und aus Baustoffen RF1(* z.B. Fremacell, Promaxon, Duripanel)
In vertikalen Fluchtwegen
22. November 2017 VSEK Sektion Innerschweiz 74
Elektrotableau in horizontalen Fluchtwegen
5.2.2 Schaltgerätekombinationen
2 In horizontalen Fluchtwegen, welche gegenüber vertikalen Fluchtwegeneinen Brandabschluss aufweisen, sind Schaltgerätekombinationen inGehäusen der Schutzart IP 4X aus Baustoffen der RF1 zu installieren.Dichtungen bei Kabelverschraubungen dürfen aus Materialien der RF3bestehen.
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Elektrotableau in horizontalen Fluchtwegen
© N
IN 2
010
Gehäuse aus Baustoffen RF1Gehäuse IP 4X
In horizontalen Fluchtwegen
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Monitore in Fluchtwegen
5.3 Einrichtungen der Informationstechnik (siehe Anhang)
1 Die Aufstellung von Brandmelde- / Gegensprech- / Videoanlagen resp. Rauminformationssystemen (Bildschirme) usw. in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen ist zulässig, sofern diese der Norm SN EN 60950-1 + A1 + A11 + A12 Einrichtungen der Informationstechnik – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen entsprechen, die erforderliche Breite des Fluchtweges jederzeit gewährleistet.
©copyright
Nicolas Ayer
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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